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Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 720 entstanden aus Vorlage: OF 32/3 vom 27.05.2021 Betreff: Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek Der Magistrat wird aufgefordert, bei allen künftigen Planungen zur Nutzung der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek nördlich der Adickesallee gegenüber dem heutigen Bibliotheksstandort für die Errichtung eines Erweiterungsbaus bzw. für eine Interimsnutzung im Zuge der Campusmeile auch weiterhin an dieser Stelle die Existenz eines Lebensmittelmarktes zur Nahversorgung der umgebenden Wohngebiete zu gewährleisten. Es sollten unbedingt Wege gefunden werden, den Lebensmittelm arkt zu erhalten oder in geeigneter Weise in eine künftige Bebauung zu integrieren. Begründung: Der heutige Lebensmittelmarkt versorgt an dieser Stelle ein großes Wohngebiet und ist dort als Teil der Infrastruktur auch zukünftig absolut notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 279 Antrag vom 21.04.2022, OF 277/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2275 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 31
Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 entstanden aus Vorlage: OF 79/9 vom 30.08.2021 Betreff: Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384, vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße - Winterbachstraße - Eduard-Rüppel-Straße - Mechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung habe das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) eine Stellungnahme angekündigt. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Der Magistrat hat weiterhin mitgeteilt, das zuständige LfDH habe den Denkmalwert geprüft und sehe die Voraussetzungen nicht gegeben, die Gebäude als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG (Hessisches Denkmalschutzgesetz) zu bewerten. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 als Bestandteil eines kulturhistorisch wertvollen Ensembles von Gebäuden mit hohem architektonischen Anspruch und Einfluss des Expressionismus an den Fassaden und zudem mit sehr seltenen Tonnenwalmdächern im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges und architektonisch fragwürdiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum ohne jeden Anteil geförderten Wohnraums. Hinzu tritt der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels einschließlich Autoaufzug. Die vorgesehene Neubebauung fügt sich nicht in die Umgebung ein und könnte baurechtlich einen gefährlichen Dominoeffekt für die weitere Erodierung des schutzwürdigen baulichen Gesamtensembles und des Gartengeländes auslösen. Im Zusammenhang hiermit wird der Magistrat gebeten, zu folgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Was hat der Magistrat konkret unternommen, um der Anregung OM 5384 des Ortsbeirats 9 nachzukommen? 2. Was hat das LfDH zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung für das betroffene Areal gemäß Anregung an den Magistrat, OM 5384, in Verbindung mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359, geäußert? Welchen Inhalt hat die genannte Stellungnahme des LfDH? 3. Welche Maßnahmen und Initiativen hat der Magistrat insgesamt unternommen, um das als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel zu schützen? 4. Welche Bedeutung hat der Magistrat dem stadthistorischen Umstand beigemessen, dass es sich bei dem genannten Gebäudeensemble im Bertramsviertel um ein in den 1920er-Jahren errichtetes Projekt der Siedlungsgenossenschaft des Lehrervereins, geplant durch den bekannten Architekten Bernoully, handelt? 5. Aus welchen Gründen hat das LfDH einen Denkmalschutz oder einen geringerstufigen Schutz des als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel abgelehnt? Ist es zutreffend, dass das LfDH behauptet hat, die Gebäude des genannten Ensembles seien im Laufe der Zeit nachhaltig verändert worden und deshalb nicht schutzfähig, obwohl eine solche angebliche Veränderung fachlich kaum nachvollziehbar und die bauhistorische Anmutung des Ensembles insbesondere im Hinblick auf die seltenen Tonnenwalmdächer nach wie vor gut erkennbar ist? 6. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neubebauung der Grundstücke soll eine Bebauung vorgenommen werden, welche Abweichungen von den vorgeschriebenen Fluchtlinien und der Vorgartensatzung (Abgrabungen für Räumlichkeiten in einem neuen Untergeschoss) bewirken würde und einen neuen Baukörper vorsieht, welcher sich durch gravierend abweichende Dachgestaltung (keine rote Biberschwanzbedeckung wie die Nachbargebäude, sondern Bedeckung mit Blech, zahlreiche ortsunübliche Öffnungen für große Dachterrassen und einem großen Eckvorbau bis in den Dachbereich an der Einmündung Mechtildstraße in die Spenerstraße) negativ auszeichnet und dadurch die Einfügung in die umgebende Bebauung des zugehörigen Ensembles äußerst zweifelhaft und letztlich nicht gegeben ist sowie eine Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände vorsieht, was eine großflächige Versiegelung von gerade im innerstädtischen Bereich wertvollem Gartengelände als auch eine hochgradige Gefährdung von einem gut 50 Jahre alten großen Walnussbaum und eines Grenzbaums auf einem Nachbargrundstück zur Folge hätte. Insoweit wird der Magistrat gebeten, ergänzend zu prüfen und zu berichten, a) warum das Umweltamt in seiner Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht zwar den Schutz des vorgenannten Walnussbaumes im Garten des Baugrundstücks befürwortet hat, jedoch nach Sachlage die praktisch abstandslose enge Nachbarschaft zu der vorgesehenen Tiefgarage im Garten nicht erkennbar berücksichtigt hat, wodurch ohne gravierende einschränkende Änderung der Planungen für die Tiefgarage im Garten der Schutz des genannten alten Walnussbaumes praktisch nicht umsetzbar ist; b) warum das Umweltamt keine Stellungnahme zu einem durch die Tiefgarage auf dem Grundstück Mechtildstraße 38 in seinem Bestand gefährdeten Grenzbaum (Scheinzypresse) auf dem Nachbargrundstück Spenerstraße 15 abgegeben hat; c) warum das Umweltamt/Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde trotz des vorgesehenen Baues einer Tiefgarage im Garten des Grundstücks Mechtildstraße 38 und trotz der Nähe zu den unterirdisch verlaufenden Marbach und Winterbach keine Stellungnahme zu Grundwasseraspekten abgegeben hat, obwohl mutmaßlich Baumaßnahmen im Grundwasserbereich für die Tiefgarage anstehen und solche Maßnahmen nach wasserrechtlichen Bestimmungen mit zeitlichem Vorlauf von drei Monaten antrags- und genehmigungspflichtig sind; d) warum und mit welchen konkreten Gründen er von einer Einfügung des vorgesehenen neuen Baukörpers mit Tiefgarage und Entlüftungsbauwerk in unberührtem Gartengelände in die bauliche und begrünte Umgebung ausgeht; e) warum er - entsprechenden besorgten und widerspruchsberechtigten Nachbarn der Baugrundstücke Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Einblick oder Information über existierende intransparente und umgesetzte Vorabsprachen (bezeichnet als "Bauberatung") mit dem Bauantragsteller verweigert hat; - warum der Ortsbeirat 9 trotz seiner bereits 2019 geäußerten Bedenken wegen Abbruch- und Neubaumaßnahmen auf den betroffenen Grundstücken über die weitere bauliche Entwicklung seither nicht informiert wurde; 7. warum er den Ortsbeirat 9 trotz der Vorlage OM 5384 und seiner Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, danach nicht mehr in die Thematik des Erhalts des genannten Gebäudeensembles eingebunden hat, um diesen in die Lage zu versetzen, seinen gesetzlichen Aufgaben auf genügender Informationsgrundlage nachzukommen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 161 Antrag vom 11.03.2022, OF 218/9 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1907 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 3
Eine Planungswerkstatt für den Platz vor der Dornbuschkirche initiieren!
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 713 entstanden aus Vorlage: OF 83/9 vom 09.08.2021 Betreff: Eine Planungswerkstatt für den Platz vor der Dornbuschkirche initiieren! Der Magistrat wird gebeten, für den Platz vor der evangelischen Dornbuschgemeinde (Ecke Mierendorffstraße/Carl-Goerdeler-Straße) eine Planungswerkstatt durchzuführen. Begründung: Am Dornbusch fehlt ein öffentlicher Platz, der zum Verweilen einlädt. Ein solcher Platz könnte im Dornbusch im Bereich zwischen der evangelischen Dornbuschgemeinde und der Wöhlerschule entstehen. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sollen in einer Planungswerkstatt Fragen wie die Gestaltung und Nutzung des Raumes, z. B. zum Aufenthalt und zum Spielen, für eine Außengastronomie, die Möglichkeit einer Integrierung des Wochenmarktes in einen solchen Platz sowie eine veränderte Parkraumgestaltung und Verkehrsführung, diskutiert werden. Bereits heute existieren mit den anliegenden Schulen und der Kirchgemeinde, den Anwohnerinnen und Anwohnern des Stadtteils und den Marktbesucherinnen und Marktbesuchern mehrere potenzielle Nutzergruppen für einen neu gestalteten Platz. Die Interessen dieser Personengruppen und auch der in der Nähe des Platzes wohnenden Nachbarschaft sollen in der Planungswerkstatt berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 4 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1717 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1718 Antrag vom 07.01.2023, OF 416/9 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3383 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Charakter des Dornbuschs erhalten
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 712 entstanden aus Vorlage: OF 112/9 vom 09.09.2021 Betreff: Charakter des Dornbuschs erhalten Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der geplante Abriss der Häuser Spenerstraße 17 und Mechthildstraße 38 sorgt im Dornbusch zu Recht für erhebliche Unruhe. Beide gehören zu einer den Stadtteil charakterisierenden Siedlung aus den 1920er-Jahren, die durch ihre einheitliche Bauweise und die einheitlichen Tonnenwalmdächer in ihrer Gesamtheit für den Stadtteil prägend ist. Obwohl der Ortsbeirat den Neubau bezahlbaren Wohnraums in seinem Ortsbezirk unterstützt, müssen dem Stadtteil charakterisierende Quartiere erhalten bleiben. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat gebeten, gemäß der Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, zeitnah eine Erhaltungssatzung für den Bereich zwischen Mechtildstraße, Spenerstraße, Bertramstraße und Eberhard-Beckmann-Anlage zu erlassen, der 1928 von dem Architekten Bernoully für die Siedlungsgenossenschaft des Frankfurter Lehrervereins GmbH errichtet wurde. Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 2359 aus dem Jahr 2019 das Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll eingestuft und sieht in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Der Ortsbeirat möchte diese Einstellung nachhaltig unterstützen und bittet dies zeitnah umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2071 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00
Bertramswiese für Breitensportnutzung öffnen
Antrag vom 09.08.2021, OF 77/9 Betreff: Bertramswiese für Breitensportnutzung öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Für den TuS Makkabi Frankfurt e.V. wird an der Wilhelm-Eppstein-Straße ein neues Trainingsgelände mit Kunstrasenplätzen gebaut (siehe M 54/2019). Mit dem Wegfall des Trainingsbetriebs auf der Bertramswiese, eröffnen sich neue Möglichkeiten, diese so umzugestalten, dass sie auch für andere Sportarten, die dort schon z.T. ausgeübt werden (Yoga/Tai-Chi/Gymnastik), besser nutzbar wird und als öffentliche Grünfläche aufgewertet wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie die Bertramswiese - nach dem Umzug des TuS Makkabi Frankfurt e.V. auf das Gelände in der Wilhelm-Eppstein-Straße - für weitere Sportarten nutzbar gemacht werden kann, ohne ihren Charakter als öffentliche Grünfläche zu zerstören. Denkbar wären hier z.B. ein Bouleplatz, eine Yoga-/Tai-Chi/-Gymnastik-Wiese, Tischtennis, eine Calistehnics-Anlage oder andere Fitness-Geräte für den öffentlichen Raum sowie die Nutzung für den Schulsport der naheliegenden Schulen (u.a. Wöhler, Anne-Frank, Heinrich-Seeliger). Begründung: Die Bertramswiese ist als Grünfläche definiert. Die Nutzung der Bertramswiese als Fußballplatz ist deshalb seit jeher schwierig, da dort keine Flutlichtanlage und Kunstrasenplätze aufgrund des Status als Grünfläche genehmigungsfähig sind (ST 557/2009). Mit dem Wegzug von TuS Makkabi Frankfurt e.V. verbleibt nur noch die Sportvereinigung Kickers 1916 e.V. als Nutzerin auf dem Platz. Der zu erwartende geringere Platzbedarf für das Fußballtraining macht Flächen frei, die als Grünfläche für andere Sportarten nutzbar wären. Bereits heute wird die Bertramswiese intensiv von der Bevölkerung als Grün- und Sportfläche genutzt. Darüber hinaus wäre eine Erweiterung des vielgenutzten Spielplatzes an der Ammelburgstraße und eine Verlegung des Trainingsbetriebs der Kickers an die neue Kunstrasenanlage an der Wilhelm-Eppstein-Straße zu überlegen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 103 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 77/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 11 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 103 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 228 2021 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. c) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 77/9 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 138/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Zusätzliche Müllcontainer für belebte Grünflächen
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 262 entstanden aus Vorlage: OF 20/9 vom 26.05.2021 Betreff: Zusätzliche Müllcontainer für belebte Grünflächen Der Magistrat wird gebeten, über die Sommermonate zusätzliche Müllcontainer in Grünanlagen im Ortsbezirk, die stark frequentiert werden, aufzustellen. Dies ist zum Beispiel an der Bertramswiese, im Pilzpark, im Sinai-Park und am Spielplatz am Wasserturm der Fall. Begründung: Nicht zuletzt durch die Situation der Coronapandemie bedingt suchen derzeit überdurchschnittlich viele Personen jeden Alters öffentliche Grünflächen im Ortsbezirk auf, um sich dort alleine oder in Gesellschaft aufzuhalten und/oder auch Speisen und Getränke zu sich zu nehmen. Dadurch kommt es seit einiger Zeit zu einem erhöhten Müllaufkommen in den Grünanlagen (Stichwort Pizzakartons), die die vorhandenen Müllentsorgungskapazitäten überfordern. Es steht zu vermuten, dass sich diese Situation über den Sommer hinweg noch nicht entscheidend verändern wird. Der Magistrat wird deshalb darum gebeten, hier mit zusätzlichen (mobilen) Müllcontainern für Entlastung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1480 Aktenzeichen: 67 0
Poller an den EinmĂĽndungen vom Marbachweg zu den StraĂźen An der Wolfsweide, Geiselsteinweg, Bilsteinweg, KullmannstraĂźe, Niemandsfeld und An den Drei Steinen
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 170 entstanden aus Vorlage: OF 6/10 vom 18.04.2021 Betreff: Poller an den Einmündungen vom Marbachweg zu den Straßen An der Wolfsweide, Geiselsteinweg, Bilsteinweg, Kullmannstraße, Niemandsfeld und An den Drei Steinen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ausweisung von Sperrflächen mit dem Verkehrszeichen 299 der Straßenverkehrsordnung (siehe Bilder) und Pollern auf der Straße jeweils an den Ecken auf dem Bürgersteig an oben aufgeführten Straßeneinmündungen möglich ist. Begründung: Durch die Anbringung von Markierungen und Pollern werden die Einmündungen für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrende sicherer. Auch die Autofahrerinnen und Autofahrer haben bessere Einsichtmöglichkeiten beim Abbiegen in o. g. Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1674 Aktenzeichen: 66 0
Brücke über die A 661 östlich des Marbachweges
Antrag vom 17.05.2021, OF 41/10 Betreff: Brücke über die A 661 östlich des Marbachweges Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerbrücke über die A661 östlich des Marbachweges von den zuständigen Stellen sicherer gestalten zu lassen. Dies umfasst: 1. Auslaufbereichen, 2. besseren Schutz für Fußgängerinnen und Fußgänger, 3. das entsprechende Verbot motorisierter Fahrzeuge, 4. den Verweis auf Schrittgeschwindigkeit, soweit nicht das Absteigen von Zweirädern angezeigt ist, 5. regelmäßig Kontrollen. Begründung: Nach der Kommunalwahl erfolgten Baumaßnahmen, über die der Ortsbeirat leider nicht ausreichend informiert war beziehungsweise nicht ausreichend beteiligt wurde. Dies ist befremdlich, zumal es in den Jahren zuvor erst diverse fraktionsübergreifende Initiativen des Ortsbeirates 10 bedurfte, bis mühsam auf der Brückenseite zum Marbachweg hin ein schwer erkämpfter Kompromiss gefunden wurde. Dieser erscheint aktuell leider konterkariert. Es überrascht daher nicht, dass es zu Problemen kommt und Bürgerinnen und Bürger sehr verärgert reagieren. Schutzmaßnahmen sind umgehend erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 41/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 41/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 41/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und AfD gegen CDU, LINKE. und fraktionslos (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Koordination von Straßenbaumaßnahmen Aktuelles Beispiel Gießener Straße
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 96 entstanden aus Vorlage: OF 20/3 vom 07.04.2021 Betreff: Koordination von Straßenbaumaßnahmen Aktuelles Beispiel Gießener Straße Vorgang: V 1309/19 OBR 3; ST 1824/19 Bereits im Jahr 2018 hat der Ortsbeirat 3 auf eine CDU-Initiative hin den Magistrat gebeten, im Mittelstreifen der Gießener Straße Bäume zu pflanzen. Eine Nachfrage im Jahr 2019 ergab, dass aktuelle Trassenpläne Baumstandorte möglich machen würden, eine abschließende Prüfung erfolgen und der Ortsbeirat 3 unaufgefordert unterrichtet würde (Stellungnahme ST 1824). Mittlerweile sind mehr als eineinhalb Jahre vorbei und der Ortsbeirat wartet immer noch auf Nachricht. Zu Beginn des Jahres wurde der Grünstreifen im gesamten Bereich zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße aufgegraben und wieder verschlossen. Das wäre eine gute Gelegenheit gewesen, neue Bäume gleich mit zu planen und zu pflanzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Werden grundsätzlich bei Straßenbaumaßnahmen mögliche weitere Baumstandorte geprüft und dann auch mit umgesetzt? 2. Wird bei Straßenbaumaßnahmen geprüft, ob eventuell auch andere Versorgungsleitungen (z. B. auch die Umrüstung von Gaslaternen) in absehbarer Zeit erneuert werden müssen und dies bei dieser Gelegenheit gleich mit eingeplant? 3. Wann erfolgen auf der Gießener Straße im Bereich des Grünstreifens zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße die bereits seit 2018 geplanten neuen Baumpflanzungen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1309 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1824 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1411 Aktenzeichen: 66 0
Stolperschwelle - zur Erinnerung an das Jüdische Kinderheim in der Ebersheimstraße 5
Antrag vom 06.05.2021, OF 17/9 Betreff: Stolperschwelle - zur Erinnerung an das Jüdische Kinderheim in der Ebersheimstraße 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der letzten Sitzung des Ortsbeirats 9 im Februar 2021 stellte der Vorsitzende der Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main, Hartmut Schmidt, die Arbeit dieser Initiative vor. Da in Frankfurt bis dato nur Stolpersteine aber keine Stolperschwellen verlegt wurden, kam die Idee auf, dass der Ortsbeirat die Verlegung einer solchen Schwelle finanzieren könnte. Hierfür wurden zwei mögliche Orte genannt: einmal der Standort des ehemaligen Jüdischen Kinderheims in der Ebersheimstraße 5 und außerdem am Eingang des Henry-Budge-Heims in der Hansaallee. Allerdings liegt nur die Ebersheimstraße im Ortsbezirk. Hier hat der Ortsbeirat bereits einen Erinnerungsstein mit einer Bronzetafel am Rande der nahegelegenen Bertramswiese aufgestellt, am Grundstück selbst konnte keine Tafel angebracht werden, da die Genehmigung des heutigen Eigentümers nicht vorlag. Aus diesem Grund könnte direkt vor dem Haus Ebersheimstraße 5 eine solche Erinnerungsschwelle auf dem im öffentlichen Straßenraum befindlichen Bürgersteig verlegt werden. Der Ortsbeirat 9 stellt hierzu die erforderlichen Finanzmittel nach Rücksprache ein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 17/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 17/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 12 2021 Die Vorlage OF 17/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der vorletzte Satz des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsbeirat stellt hierzu die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von maximal 3.000 Euro zur Verfügung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 08.09.2020 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, dass 1. in den Mietspiegel 2022 Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Kartenübersicht erkennbar markiert werden; 2. für Wohnungen in Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 Euro bzw. 0,96 Euro pro Quadratmeter (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildallee, die Höhenstraße, die Eschersheimer Landstraße, die Friedberger Landstraße, die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage", und zwar die Eschersheimer Landstraße zwischen Heinestraße und Holzhausenstraße (im Bereich der Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstraße, Friedberger Landstraße, Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100 Prozent aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3
Transportwagen für den Hauptfriedhof
Antrag vom 23.11.2020, OF 1106/10 Betreff: Transportwagen für den Hauptfriedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 stellt Mittel aus seinem Budget zur Anschaffung eines Transportwagens (mit Andockstation und Pfandsystem) für den Eingangsbereich "Marbachweg/Gießener Straße" des Hauptfriedhofs zur Verfügung. Die Investitionen sollen einen Maximalbetrag von 4.000 € nicht überschreiten. Begründung: Entsprechende Angebote sind auf Friedhöfen üblich und sinnvoll. Der Ortsbeirat 10 hat sich bereits im Rahmen der Finanzierung eines Bücherschranks im benachbarten Leseparkbereich des Hauptfriedhofs engagiert. Die zu erwarteten Kosten sind entsprechen denen der vom Ortsbeirat 10 bezuschussten Transportwagenstation auf dem Bonameser Friedhof. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 479 2020 Die Vorlage OF 1106/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6821 entstanden aus Vorlage: OF 897/9 vom 19.10.2020 Betreff: Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, zu berichten und Maßnahmen zu ergreifen, um die Benutzung des Schutzstreifens für Fahrradfahrer auf dem Marbachweg in Richtung Osten (Südseite) von der Eschersheimer Landstraße bis zur Leitung des Fahrradverkehrs auf einen eigenen Fahrradweg etwa auf der Hälfte des Weges zur Bertramstraße sicherer zu gestalten, zum Beispiel durch Anbringung von Richtungspfeilen Richtung Osten auf dem durch Schutzstreifen markierten Fahrradweg. Begründung: Auf dem im Tenor genannten Teilstück des Fahrradschutzstreifens Richtung Osten sind immer wieder Fahrradfahrer anzutreffen, die entgegen der dort zugelassenen Fahrtrichtung in westliche Richtung fahren. Dadurch fahren Fahrradfahrer häufig dem fließenden Autoverkehr entgegen. Gerade in der dunkleren Jahreszeit entstehen nicht nur durch unbeleuchtete Fahrräder häufig gefährliche Situationen. Eine Möglichkeit wäre es, wie an anderen Stellen der Stadt und generell in manchen anderen Städten, auf den Schutzstreifen für Fahrräder Richtungspfeile anzubringen, an denen sich Fahrradfahrer zusätzlich orientieren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 479 Aktenzeichen: 32 1
Radfahrstreifen in der Mierendorffstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6823 entstanden aus Vorlage: OF 901/9 vom 19.10.2020 Betreff: Radfahrstreifen in der Mierendorffstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und in welcher Form in der Mierendorffstraße in Dornbusch eine Radspur markiert werden kann. Quelle: Google Maps Begründung: In der Mierendorffstraße ist wegen der angrenzenden Schulen viel Radverkehr, sodass es wünschenswert wäre, Fahrradwege übersichtlicher zu gestalten. Die Situation ist jedoch aufgrund der geringen Straßenbreite und der Parkplätze am Straßenrand unübersichtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 483 Aktenzeichen: 32 1
Abbiegespiegel zum Schutz von Radfahrern an besonders gefährlichen Kreuzungen im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6780 entstanden aus Vorlage: OF 1079/10 vom 13.10.2020 Betreff: Abbiegespiegel zum Schutz von Radfahrern an besonders gefährlichen Kreuzungen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzungen im Ortsbezirk 10 daraufhin zu überprüfen, welche wegen der besonderen Gefährlichkeit mit Abbiegespiegeln zum Schutz von Radfahrern versehen werden sollten, um zu vermeiden, dass Radfahrer im toten Winkel übersehen und angefahren werden. Begründung: Städte wie Hannover, Oldenburg und Göttingen sind dazu übergegangen, an Ampelkreuzungen mit besonderem Gefährdungspotenzial Spiegel anzubringen, bei denen für Rechtsabbieger keine separate Abbiegespur und eigene Ampeln zur Verfügung stehen, sodass Radfahrer auf dem Radweg besonders leicht im toten Winkel übersehen werden können. Diese Spiegel haben sich als einfaches, kostengünstiges und effizientes Mittel erwiesen, um Radfahrer zu schützen. Solche Ampeln gibt es im Ortsbezirk 10 etwa an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße, Gießener Straße/Ronneburgstraße, Homburger Landstraße/Ronneburgstraße, an denen es zum Teil schon zu tödlichen Unfällen gekommen ist. Eine Verbesserung ist frühestens durch die Ausrüstung von Lastkraftwagen und Bussen mit Abbiegeassistenten zu erwarten, die aber erst ab dem Jahr 2022 für Neufahrzeuge Pflicht werden. Insofern ist durch die Spiegel schneller Abhilfe zu schaffen und so für den zunehmenden Fahrradverkehr mehr Sicherheit zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 7
Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6656 entstanden aus Vorlage: OF 866/9 vom 10.09.2020 Betreff: Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radschutzstreifen und Aufstellflächen im Bereich folgender Kreuzungen rot einzufärben: 1. Eschersheimer Landstraße/Kurhessenstraße bzw. Am Weißen Stein; 2. Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum bzw. Kleinschmidtstraße; 3. Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße; 4. Raimundstraße/Ecke Dornbusch; 5. Eschersheimer Landstraße/Ecke Dornbusch; 6. Eschersheimer Landstraße/Ecke Marbachweg; 7. Marbachweg/Ecke Mierendorffstraße; 8. Hügelstraße/Kurhessenstraße/Raimundstraße; 9. Ginnheimer Landstraße zwischen Platenstraße und August-Schneidel-Straße bzw. Wilhelm-Epstein-Straße. Begründung: In den genannten Kreuzungsbereichen, in denen motorisierter Verkehr die Radstreifen kreuzt, sind bereits schwere Unfälle passiert oder Beinaheunfälle beobachtet worden. Der Verlauf der Radschutzstreifen ist häufig nicht sofort für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar. Ebenso werden die vorgesetzten Fahrradaufstellstreifen vor den Ampeln häufig von wartenden Fahrzeugen zugestellt. Die Roteinfärbung erhöht die Sichtbarkeit der Verkehrsregelung und damit auch die Sicherheit für Radfahrende. Die genannten Stellen sind häufig genutzte Wegeverbindungen zu Schulen und Einkaufsmöglichkeiten. Je sicherer diese Wege mit dem Fahrrad zu bewältigen sind, desto größer ist eine Zunahme der Fahrradnutzung auf diesen Strecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 182 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Wildes verkehrswidriges Parken am Marbachweg
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6502 entstanden aus Vorlage: OF 1037/10 vom 26.08.2020 Betreff: Wildes verkehrswidriges Parken am Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, das wilde verkehrswidrige Parken an den Einmündungen vom Niemandsfeld und der Kullmannstraße in den Marbachweg häufiger zu kontrollieren oder durch bauliche Maßnahmen (Steine oder anderes) unmöglich zu machen. Begründung: Die betreffenden Fahrzeuge stehen teilweise weit in die Fahrbahn des Marbachwegs hinein, sodass es zu Gefährdungen des fließenden Verkehrs (Pkw und besonders Radfahrer) kommt. Beim Abbiegen aus den o. g. Straßen auf den Marbachweg ist die Sicht sehr eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 288 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6495 entstanden aus Vorlage: OF 1046/10 vom 31.08.2020 Betreff: Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um aktuelle Prüfung und Berichterstattung zu der auch im Ortsbezirk 10 vorgesehenen Straßenbahn-Ringlinie gebeten, insbesondere zu folgenden Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich des Ortsbezirks 10? 2. Wann sind Bauarbeiten vorgesehen im Bereich a) des Marbachwegs, westlich der Eckenheimer Landstraße, b) der Gießener Straße Richtung Friedberger Landstraße? 3. Wann ungefähr ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen? 4. Welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen sind vorgesehen, um gegenseitige Behinderungen mit der immer mehr an Bedeutung gewinnenden U-Bahn-Linie 5 zu vermeiden? Begründung: Insbesondere eine Takteinschränkung für die U 5 muss verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 296 Aktenzeichen: 92 11
Bäume in der Falkensteiner Straße
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6434 entstanden aus Vorlage: OF 923/3 vom 14.08.2020 Betreff: Bäume in der Falkensteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zumindest auf einem der beiden sehr breiten Gehwege der Falkensteiner Straße zwischen Adickesallee und Frauensteinplatz Straßenbäume gepflanzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 268 Antrag vom 18.04.2021, OF 8/3 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 94 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Einmündung Spenerstraße/Winterbachstraße entschärfen!
Antrag vom 17.08.2020, OF 841/9 Betreff: Einmündung Spenerstraße/Winterbachstraße entschärfen! Aus dem Brief einer Anwohnerin geht hervor, dass es täglich an dieser Ecke durch verkehrswidrig parkende PKW zu Behinderungen kommt, insbesondere für Fahrzeuge der Entsorgungsbetriebe. (FES) Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. In der Einmündung eine geeignete Sperrfläche zu markieren und mit Pollern das verkehrswidrige Parken zu verhindern. 2.Die Poller auf der gegenüberliegenden Seite so zu versetzen, dass die Fahrzeuge der FES nicht behindert werden. Wenn diese Lösung nicht möglich ist, andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 841/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Krähensichere Mülleimer im und um den Sinaipark
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6266 entstanden aus Vorlage: OF 819/9 vom 12.06.2020 Betreff: Krähensichere Mülleimer im und um den Sinaipark Der Magistrat wird gebeten, im Sinaipark und in der angrenzenden Grünanlage Am Pilz nahe der Max-Bock-Straße bis hin zum Marbachweg die bestehenden Mülleimer durch krähensichere Modelle zu ersetzen. Im Sinaipark besteht zudem das Problem, dass die Fassungsmenge der Mülleimer nicht ausreicht, sodass auch einige größere Modelle wie zum Beispiel im Bild unten gezeigt eingesetzt werden sollten. Bilder: http://www.cleanffm.de Begründung: In letzter Zeit kam es bei verstärkter Nutzung der Grünanlage nahezu täglich zu deutlicher Vermüllung, weil die Mülleimer nachts komplett durch Vögel entleert wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1741 Aktenzeichen: 67 0
Krähensichere Mülleimer rund um die Bertramswiese
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6267 entstanden aus Vorlage: OF 820/9 vom 12.06.2020 Betreff: Krähensichere Mülleimer rund um die Bertramswiese Der Magistrat wird gebeten, rund um die Bertramswiese a m Dornbusch die bestehenden grauen Mülleimer durch krähensichere Modelle zu ersetzen. Begründung: In letzter Zeit kam es bei verstärkter Nutzung der Grünanlage nahezu täglich zu deutlicher Vermüllung, weil die Mülleimer nachts komplett durch Vögel entleert wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1677 Aktenzeichen: 67 0
Missbräuchliche Nutzung eines Freizeitgartens hinter dem KGV Am Marbachweg e. V. beenden
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6270 entstanden aus Vorlage: OF 825/9 vom 12.06.2020 Betreff: Missbräuchliche Nutzung eines Freizeitgartens hinter dem KGV Am Marbachweg e. V. beenden Der Magistrat wird gebeten, gegen die Nutzung eines Freizeitgartens hinter dem KGV Am Marbachweg in der Verlängerung der Straße Im Geeren als Lagerplatz für Baumaterialien so vorzugehen, dass er wieder ausschließlich der gärtnerischen Nutzung dient. Begründung: Seit längerer Zeit wird o. g. Freizeitgarten mit Baucontainern, Gerüstteilen und anderen Baumaterialien als Lagerplatz missbraucht. Obwohl die Fehlnutzung vor über einem Jahr gemeldet wurde und entsprechende Maßnahmen seitens des Umweltamts unternommen wurden, nimmt die Menge an dort gelagertem Material eher zu als ab. Das ist für viele Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar, zumal es viele Interessenten für Freizeitgärten gibt, die ein solches Grundstück bestimmungsgemäß nutzen möchten. . Bilder: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1680
Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Westen, Ecke Eckenheimer Landstraße) optimieren
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2020, OM 6173 entstanden aus Vorlage: OF 1005/10 vom 16.06.2020 Betreff: Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Westen, Ecke Eckenheimer Landstraße) optimieren Der Magistrat wird gebeten, die geänderte und leider extrem verlängerte Rotphase der Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Westen, Ecke Eckenheimer Landstraße) zu überprüfen. Dabei soll nach Möglichkeit der Kreuzungsbereich künftig wieder deutlich durchlässiger gestaltet werden, zumal dort seit K urzem ein Fahrstreifen entfallen ist. Begründung: Der Marbachweg gehört zu den sehr wichtigen, da seltenen Ost-West-Straßenverbindungen in Frankfurt. Dies gilt umso mehr, als insbesondere die A 66 mit je einem Teil im Frankfurter Osten und im Frankfurter Westen ohne Alternativen in Frankfurt endet. Der Durchgangsverkehr sucht sich daher seine Wege leider auch durch eigentlich ruhige Wohnstraßen. Derzeit hat so zum Beispiel in Eckenheim der Durchgangsverkehr unter anderem in der Sigmund-Freud-Straße aufgrund der vermeidbaren Staus auf dem Marbachweg stark zugenommen. Abhilfe ist dringend angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1472 Aktenzeichen: 32 1
Zukünftige Nutzung der Liegenschaft der Postbank, Marbachweg/Eckenheimer Landstraße
Antrag vom 03.06.2020, OF 989/10 Betreff: Zukünftige Nutzung der Liegenschaft der Postbank, Marbachweg/Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, ob ihm bekannt ist, dass die Deutsche Bank die Liegenschaft der Postbank, Marbachweg / Eckenheimer Landstraße in Zukunft nicht mehr nutzen wird, und um die Beantwortung der Frage, ob die Möglichkeit besteht, das Areal für innerstädtische Entwicklung zu sichern. Begründung: Erfolgt ggf. mündlich Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 989/10 wurde zurückgezogen.
Parksituation Eschersheimer Landstraße, südlich der EduardRüppellStraße
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6097 entstanden aus Vorlage: OF 722/9 vom 21.11.2019 Betreff: Parksituation Eschersheimer Landstraße, südlich der Eduard-Rüppell-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts, südlich der Eduard-Rüppell-Straße, für die Parkbuchten vor den Ladenzeilen zwischen Nonstop Reisen und dem Dornbusch Kebap Haus ein temporäres Parkverbot, z. B. werktags zu den Stoßzeiten des Berufsverkehrs von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, eingerichtet werden kann. Bildquelle: Google Maps Begründung: Die Parkbuchten werden durch Einpendler und Dauerparker dauerhaft belegt, da sich die U-Bahn-Station in der Nähe befindet. Die Autos stehen dort für lange Zeit, sodass eine Nutzung für die Kunden der ortsansässigen Geschäfte nicht möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1434 Aktenzeichen: 32 1
Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6098 entstanden aus Vorlage: OF 781/9 vom 04.03.2020 Betreff: Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße Vorgang: OM 4977/19 OBR 9; ST 122/20 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen der Fahrradwegeführung beim Linksabbiegen von der Ginnheimer Hohl kommend auf die Hügelstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße folgendermaßen zu verändern: 1. D er Fahrradweg über die Kreuzung in Fahrtrichtung Dornbusch schwenkt für das Abbiegen nach links auf die Hügelstraße im Bereich der östlichen Fahrspuren der Hügelstraße nach rechts aus und führt dann nach links auf die Hügelstraße; 2. auf der Hügelstraße wird rechts ein Radschutzstreifen neu markiert, welcher ab dem Haltestreifen der östlichen Fahrspuren vor der Einmündung Raimundstraße die von der Ginnheimer Hohl kommenden Linksabbieger aufnimmt, über die Einmündung der Raimundstraße führt und schließlich auf den Radweg führt, welcher zwischen Gehweg und Straße bereits vorhanden ist; 3. an der Haltelinie auf der Hügelstraße wird eine Fahrrad-Lichtsignalanlage installiert, welche eine vergleichbare Taktung wie diejenige für die Kfz hat; 4. der bisherige Überweg des Radweges über die Raimundstraße entfällt. Dieser verläuft derzeit östlich des Fußgängerüberweges. Durch den Radschutzstreifen auf der Hügelstraße kann der Radverkehr künftig hier die Raimundstraße überqueren; 5. der bestehende Radweg, welcher derzeit entlang der Hügelstraße nach Norden verläuft, wird ab der Querung mit der Straße Am Hochwehr nach links auf die Straße auf einen zu markierenden Schutzstreifen statt nach rechts auf den Gehweg geleitet. Begründung: Aus der in der Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 122, genannten Querungsmöglichkeit hat sich der oben beschriebene Vorschlag entwickelt. Dieser orientiert sich an den Wegeführungen der Radwege, wie sie im Bereich der Kreuzungen Eschersheimer Landstraße/Adickesallee und Hansaallee/Miquelallee realisiert wurden. Gerade an der viel befahrenen Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl ist eine Verbesserung der Sicherheit für den Radverkehr bei einem ansonsten zügigen Verkehrsfluss wünschenswert und im Rahmen des obigen Vorschlages auch mit vertretbarem Aufwand umsetzbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4977 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 122 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1581 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6101 entstanden aus Vorlage: OF 786/9 vom 05.03.2020 Betreff: Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße, der heute auf Höhe der Eduard-Rüppell-Straße in Richtung Parkplatz des Hessischen Rundfunks quert, einige Meter nach Süden zu verlegen und einen Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße auf Höhe der Eberhard-Beckmann-Anlage einzurichten. Heutige Position (Bild privat) Gewünschter neuer Standort (Bilder privat) Begründung: Der Weg durch die Eberhard-Beckmann-Anlage ist der direkte Weg von der U-Bahn-Station "Dornbusch" zum Hessischen Rundfunk und wird deshalb deutlich stärker frequentiert, als die Laufverbindung von der Eduard-Rüppell-Straße Richtung Parkplatz. Es wäre deshalb sinnvoll, den Zebrastreifen dorthin zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1724 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Trixi-Spiegel an für Fahrradfahrer potenziell gefährlichen Kreuzungen anbringen
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6103 entstanden aus Vorlage: OF 789/9 vom 05.03.2020 Betreff: Trixi-Spiegel an für Fahrradfahrer potenziell gefährlichen Kreuzungen anbringen In Frankfurt und im Ortsbezirk 9 passieren immer wieder schwere Unfälle durch rechts abbiegende Lastwagen, bei einigen wurden Radfahrer, die sich im toten Winkel des Lastwagenfahrers befanden, getötet. Ähnliche Unfälle geschehen auch in anderen deutschen Großstädten. Wie die Süddeutsche Zeitung im November 2019 berichtete, wird die Stadt München nun 100 sogenannte Trixi-Spiegel an ausgesuchten, potenziell gefährlichen Kreuzungen anbringen. Die Spiegel sollen den Lastwagenfahrern ermöglichen, auch ohne eingebautes Assistenzsystem Personen im toten Winkel zu sehen. Der Magistrat wird gebeten, an potenziell gefährlichen Kreuzungen wie 1. Marbachweg/Eckenheimer Landstraße; 2. Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch; 3. Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße solche Trixi-Spiegel in einer ersten Probephase anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1578 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 808 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2124 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 7
Radspur Marbachweg in der Nähe der Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6028 entstanden aus Vorlage: OF 965/10 vom 03.05.2020 Betreff: Radspur Marbachweg in der Nähe der Eckenheimer Landstraße Vorgang: OM 5560/20 OBR 10; ST 582/20 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die in der Stellungnahme vom 20.03.2020, ST 582, vorgeschlagene Maßnahme zum Schutz von Radfahrenden, außer mit Radfahrschutzstreifen, den Bereich auch baulich mit Leitschwellen und Leitbaken zu sichern, nicht umgesetzt bzw. schnell wieder rückgängig gemacht wurde und wann welche Maßnahme nun stattdessen durchgeführt werden soll. Begründung: Zur Sicherheit der Radfahrenden ist eine weitere Schutzmaßnahme unabdinglich. Der Marbachweg ist stark befahren, sodass Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr oftmals die seinerzeit dafür tauglich gebauten Schienengleise der Stadtbahnlinie U 5 nutzen, um möglichst schnell an die Einsatzorte zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5560 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 582 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1727 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Sichere Lösung für die Radfahrer im Marbachweg Richtung Westen an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6044 entstanden aus Vorlage: OF 895/10 vom 17.12.2019 Betreff: Sichere Lösung für die Radfahrer im Marbachweg Richtung Westen an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst eine sichere Lösung für die Radfahrer im Marbachweg Richtung Westen an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße vorzustellen, die zwei Fahrstreifen ent hält und gleichzeitig eine sichere Führung der Radfahrer außerhalb des übrigen Fahrzeugverkehrs ermöglicht. Begründung: Seit der Vorstellung der Planungen der Hochbahnsteige der U 5 an der Station "Marbachweg/Sozialzentrum" hat der Ortsbeirat 10 immer wieder darauf hingewiesen, dass die Führung der Radfahrer im Marbachweg in westlicher Richtung nicht funktioniert. Dass es dort nun zu einem tödlichen Unfall gekommen ist, ist dringende Mahnung, hierfür endlich eine funktionierende Lösung zu präsentieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1727 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Umbau der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg zu einem Kreisverkehr
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6034 entstanden aus Vorlage: OF 966/10 vom 03.05.2020 Betreff: Umbau der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg zu einem Kreisverkehr Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Kreuzung Homburger Landstraße /Marbachweg unter Einbeziehung des Ringstraßenbahnumbaus in einen Kreisverkehr umgebaut werden könnte. Begründung: Die Ampelschaltung an besagter Kreuzung führt immer wieder dazu, dass Kinder bei Rot über die Kreuzung laufen, da die Ampelphasen sehr lang geschaltet sind. Bei einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen würde dieses Problem wegfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1668 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Temporäre Radstreifen auf der Eschersheimer Landstraße einrichten
Antrag vom 14.05.2020, OF 799/9 Betreff: Temporäre Radstreifen auf der Eschersheimer Landstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Am Grünhof bzw. Humserstraße jeweils eine Fahrspur vorübergehend für die Dauer der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus als Radschutzstreifen zu kennzeichnen. Begründung: Seitdem strenge Abstandsregeln im Rahmen der Coronaprävention gelten, ist in Frankfurt eine starke Zunahme des Radverkehrs zu beobachten. Gleichzeitig ist die Beförderungskapazität der wichtigen A-Linie (U1, U2, U3, U8) de facto eingeschränkt. Um in den Sommermonaten für Radfahrende eine sichere Alternative zur U-Bahn zu bieten, sollte im Abschnitt entlang der U-Bahnstrecke, an dem bislang keine Radstreifen existiert, einen provisorischen Radschutzstreifen abmarkiert werden. Solche temporären Radstreifen sind zuletzt sehr kostengünstig in Berlin entstanden und werden gut angenommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 799/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Errichtung von Fahrradampeln an den Kreuzungen Marbachweg/Homburger Landstraße und Marbachweg/Eckenheimer Landstraße
Anregung vom 11.02.2020, OA 528 entstanden aus Vorlage: OF 892/10 vom 17.12.2019 Betreff: Errichtung von Fahrradampeln an den Kreuzungen Marbachweg/Homburger Landstraße und Marbachweg/Eckenheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst an oben genannten Kreuzungen Fahrradampeln dergestalt zu setzen, dass die Radfahrenden immer kurz vor den Autos G rün bekommen und der Aufstellplatz der Radfahrenden vor der weißen Haltelinie der Autofahrerinnen und Autofahrer installiert wird. Begründung: Kürzlich wurde an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße ein Radfahrer von einem abbiegenden Lkw erfasst und getötet. Ebenso gibt es immer wieder Konflikte mit den zu Fuß Gehenden, die gleichzeitig mit den Autofahrerinnen und Autofahrern Grün bekommen. Auch wäre dann der Radweg, der nur mit Strichen aufgemalt wurde, sicherer. Und auch bei dem Unfall an der Kreuzung Marbachweg/Homburger Landstraße kurz vorher wurde eine Radfahrerin schwer verletzt. Dort sollte ebenfalls eine Fahrradampel installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.06.2020, B 301 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 19.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 72 Beschluss: Die Vorlage OA 528 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage OA 528 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5510, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 32 1
Von der Eckenheimer Landstraße/Kreuzung Marbachweg in Richtung Dornbusch abbiegen ist mit dem Fahrrad ist gefährlich
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5714 entstanden aus Vorlage: OF 915/10 vom 26.01.2020 Betreff: Von der Eckenheimer Landstraße/Kreuzung Marbachweg in Richtung Dornbusch abbiegen ist mit dem Fahrrad ist gefährlich Der Magistrat wird gebeten, sichere Abbiegemöglichkeiten für radfahrende Rechtsabbiegerinnen und Rechtsabbieger an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße an der westlichen Seite in Richtung Dornbusch zu installieren . Begründung: Der Radweg für Fahrradfahrende, welche von der nördlichen Eckenheimer Landstraße kommen und in den Marbachweg Richtung Dornbusch abbiegen wollen, ist im Bereich des Sportlokals und des Friseurgeschäfts meistens zugeparkt und Radfahrerinnen und Radfahrer müssen ad hoc noch vor dem Verlauf auf die Straße bereits an der Fußgängerampel auf diese ausweichen. Hier ergeben sich häufig gefährliche Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 960 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße - das Abbiegen mit dem Fahrrad ist gefährlich
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5713 entstanden aus Vorlage: OF 914/10 vom 26.01.2020 Betreff: Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße - das Abbiegen mit dem Fahrrad ist gefährlich Der Magistrat wird gebeten, sichere Abbiegemöglichkeiten für radfahrende Rechtsabbiegerinnen und Rechtsabbieger an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße an der östlichen Seite stadtauswärts zu installieren. An der Ecke des Radwegs auf der östlichen Eckenheimer Landstraße, an dem sich am 03.12.2019 ein tödlicher Unfall ereignete, befinden sich Radabstellplätze und der Radweg führt dort auf dem Gehweg weiter. Außerdem sind direkt dort zwei Papierkörbe installiert und das Hinweisschild der Nutzung als gemeinsamer Fahrradweg/Gehweg (siehe Fotos). Begründung: Der Radweg an dieser Ecke ist fast täglich blockiert: entweder durch irgendein Fahrrad, dass am Verkehrsschild abgestellt wurde und in den Radweg hineinragt, durch Müll, der bis in den Radweg hinein abgestellt wurde und/oder durch ein oder mehrere E-Bikes, die dort hingestellt oder gelegt wurden (siehe Fotos). Die dort befindlichen Radparkplätze sind in der Regel voll belegt, da sie wohl eine Art Park-and-ride-Abstellplatz darstellen oder auch von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt werden. Vom Marbachweg auf der abgestrichelten Radspur auf der Fahrbahn kommend, kann man als Radfahrender beim Abbiegen die Gefahrensituation auf diesem Teil der Eckenheimer Landstraße nicht sofort erkennen. . . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 961 Aktenzeichen: 32 1
An der Adickesallee sollen über 1.100 Appartements für Studierende gebaut werden - ist das eine gute Nachricht?
Antrag vom 05.02.2020, OF 816/3 Betreff: An der Adickesallee sollen über 1.100 Appartements für Studierende gebaut werden - ist das eine gute Nachricht? Die Frankfurt School of Finance und Management (FSF) hat an der Adickesallee 36 bis 38 ein ihr gehörendes Grundstück über 12.300 m2 zum 02.01.20 an die Commerz Real, ein Unternehmen der Commerzbank-Gruppe, verkauft, um auf dem Areal eine Wohnanlage mit einer Wohnfläche von ca. 39.000 m2 für über 1.100 Appartements für Studierende zu errichten. Davon werden nach Angaben der FSF gut 80% an Studierende vermietet, 400 davon zu einem festgelegten Mietpreis an Studierende der FSF, 140 würden aus einem städtischen Programm zur Schaffung studentischer Unterkünfte gefördert (FAZ 14.12.19). Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die folgenden Fragen zu beantworten: - Welchen Stand der Abstimmung mit den zuständigen Dezernaten und Ämtern (insbes. Planungsdezernat, Stadtplanungsamt und Bauaufsicht) hat dieses große Wohnungsbauvorhaben? Hat der Magistrat diesem Vorhaben im Grundsatz bereits zugestimmt? - Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen, Wohnungen mit festgelegten Mietpreisen und freifinanzierte Wohnungen sind vorgesehen? Von welchen Mietpreissegmenten wird für öffentlich geförderte Wohnungen, für Wohnungen mit festgelegten Mietpreisen und für freifinanzierte Wohnungen ausgegangen? Offenbar sind nahezu ausschließlich Ein-Zimmer-Appartements vorgesehen. Stimmt das? - Gab oder gibt es Möglichkeiten, über städtebauliche Instrumente (Baulandbeschluss, B-Plan etc.) den Bauherren vorzugeben oder auf sie einzuwirken, vielfältigere Formen bezahlbaren Wohnens für Studierende und z. B. auch für Azubis auf diesem Areal vorzusehen, z. B. für junge Familien und Partnerschaften, für WGs, für gemeinschaftliches Wohnen etc.? - Ist dieses monostrukturelle Konzept studentischen Wohnens mit dem heutigen städtebaulichen Leitbild, gerade auch gemischte Wohnformen zu fördern, vereinbar? Verträgt sich ein solches Konzept mit der Grundintention der Campusmeile? 2. Die Ortsvorsteherin lädt VertreterInnen der Frankfurt School of Finance, der Commerz Real, der Projektentwicklungsgesellschaft i Live und des Magistrats ein, um dem Ortsbeirat und der Bürgerschaft das Wohnungsbauvorhaben an der Adickesallee vorzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1651 2020 Die Vorlage OF 816/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Wendemöglichkeit in der Straße Am Dornbusch
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5673 entstanden aus Vorlage: OF 741/9 vom 13.01.2020 Betreff: Wendemöglichkeit in der Straße Am Dornbusch Nach Ende der Bauarbeiten in der Straße Am Dornbusch wurde die Wendemöglichkeit in Richtung Marbachweg nicht wieder markiert, obwohl genügend Platz hinter der Verkehrsinsel an der Henry-Budge-Straße dafür vorhanden wäre. Trotz der durchgezogenen Linie wenden an dieser Stelle viele Fahrzeuge inklusive Polizeiautos, die offensichtlich nicht im Einsatz sind. Damit das Wenden wieder wie oben angeführt funktioniert, wird der Magistrat gebeten, diese Wendemöglichkeit zu installieren und zu legalisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 856 Aktenzeichen: 66 0
Mehr Verkehrssicherheit in der Bertramstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5652 entstanden aus Vorlage: OF 759/3 vom 21.11.2019 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit in der Bertramstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Bertramstraße zwischen Nibelungenallee und der Polizeimeister-Kasper-Straße Tempo 30 anzuordnen; 2. einen Fußgängerüberweg über die Bertramstraße auf Höhe der Polizeimeister-Kasper-Straße einzurichten. Begründung: Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Bertramstraße, aber auch für die Kinder in der Kita der Bertramstraße 4a ist die Überquerung der Bertramstraße aktuell gefährlich. Es ist nicht nachvollziehbar, warum in dem südlichen Abschnitt der Bertramstraße nicht Tempo 30 angeordnet ist, während dies nördlich der Bertramstraße ab der Ecke Polizeimeister-Kasper-Straße sehr wohl der Fall ist. Ein Überweg ist in der Bertramstraße selbst nicht vorhanden und es wird mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. An der Einmündung der Polizeimeister-Kasper Straße ist die Einmündung durch Buschwerk und Parkplätze so verbaut, dass ein Überqueren der Bertramstraße praktisch unmöglich ist. Die Einrichtung eines Überwegs macht es deshalb nötig, auch die Aufstellflächen herzustellen, die es aktuell nicht gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 830 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1857 Aktenzeichen: 61 13
Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5560 entstanden aus Vorlage: OF 894/10 vom 17.12.2019 Betreff: Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, zu welchen Erkenntnissen die Unfallkommission der Stadt Frankfurt nach dem tödlichen Unfall vom 03.12.2019 gekommen ist und ob und welche Verbesserungen sie dort vorschlägt, um künftige Unfälle zu vermeiden. Die Stellungnahme der Unfallkommission wird erbeten. Begründung: Besagte Kreuzung wurde vom Ortsbeirat schon immer als sehr gefährlich eingestuft. Nun ist dort ein Radfahrer tödlich verunglückt. Die Unfallkommission war für Untersuchungen vor Ort. Für den Ortsbeirat wäre es wichtig zu erfahren, welche Änderungen dort durchgeführt werden sollen, um gegebenenfalls eigene Vorschläge einzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 582 Antrag vom 03.05.2020, OF 965/10 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6028 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Marbachweg/Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5559 entstanden aus Vorlage: OF 893/10 vom 17.12.2019 Betreff: Kreuzung Marbachweg/Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die Unfallkommission der Stadt Frankfurt mit dem Unfall vom 25.11.2019, bei dem eine junge Radfahrerin schwer verletzt wurde, befasst (hat) und ob sie irgendwelche Verbesserungen dort vorschlägt, um künftige Unfälle zu vermeiden. Die Stellungnahme der Unfallkommission wird erbeten. Begründung: An der Kreuzung wurde Ende November eine Radfahrerin von einem Müllauto angefahren und schwer verletzt, sodass sie ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Für den Ortsbeirat wäre es wichtig zu erfahren, ob die Unfallkommission den Unfall untersucht hat und eventuell dort Änderungen durchführen will. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 578 Aktenzeichen: 32 1
Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum Marbachweg
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5544 entstanden aus Vorlage: OF 719/9 vom 21.11.2019 Betreff: Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum Marbachweg Das letzte Teilstück der Bertramstraße bis zur Einmündung in den Marbachweg befindet sich in einem städtebaulich unbefriedigenden Zustand, unter anderem deshalb, da er für Fußgänger nicht betreten werden kann. Der Magistrat wird deshalb gebeten, den Mittelstreifen der Bertramstraße im Einmündungsbereich zum Marbachweg so umzugestalten, dass diese Fläche von Passanten genutzt werden kann. Dazu muss das Straßenbegleitgrün beseitigt und durch Rasen ersetzt werden. Im Kreuzungsbereich sollte eine Fläche mit wasserdurchlässigem Kies gestaltet und Sitzbänke aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 524 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1780 Aktenzeichen: 67 0
Rasengleise auf dem Marbachweg anlegen
Antrag vom 05.12.2019, OF 739/9 Betreff: Rasengleise auf dem Marbachweg anlegen Vorgang: B 395/19 Im obengenannten Bericht wird beschrieben, dass die VGF plane in den nächsten 5 Jahren einige Stadtbahn und Straßenbahnstrecken zu ern euern und diese auch als grünes Gleis angelegt werden könnten. Dabei wird ein Abschnitt des Marbachwegs erwähnt. Der Magistrat wird daher gebeten, diesen Abschnitt auch als Rasengleis anzulegen. Begründung: Rasengleise tragen zur Verschönerung des Stadtbilds bei und sind zudem ein Feinstaubfilter. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 739/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 739/9 wurde zurückgezogen.
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