Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen
Antrag
In einer Stellungnahme des Magistrats vom 2.4.2009 heißt es zur Zukunft der Bertramswiese: "Planungen zur Umwandlung eines Rasenplatzes der Sportanlage Bertramswiese in einen Kunstrasenplatz werden nicht weiter verfolgt, da keine Aussicht auf Umsetzung eines solchen Projektes besteht. Ein Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage ist an der Stelle nicht genehmigungsfähig." Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was der Genehmigungsfähigkeit entgegenstand und inwiefern sich die Situation seit 2009 geändert hat? Welche Veränderungen begründen die Einschätzung des Magistrats, dass eine in der M103 vorgeschlagene Kunstrasenanlage auf der Bertramswiese nun - entgegen der Auffassung von 2009 - genehmigungsfähig sei?
Begründung
Eine Umsetzung von Kunstrasenfeldern auf der Bertramswiese wurde bisher vom Magistrat immer abgelehnt. Wir fragen uns, aus welchen Gründen sich diese Einschätzung nun verändert hat, und ob eine Umsetzung der in der M103 skizzierten Pläne tatsächlich genehmigungsfähig ist. Bereits 2009 waren die Planungen fortgeschritten, bevor diese mit der ST 557 abgelehnt wurden.