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Vorlagen
Erneuerung Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6880 entstanden aus Vorlage: OF 525/4 vom 23.11.2020 Betreff: Erneuerung Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee Der Magistrat wird gebeten, 1. die bisher bekannt gewordenen Vorschläge zur Erneuerung der Freiligrathstraße grundlegend zu überarbeiten; 2. mit dem Ortsbeirat ein neues Gesamtkonzept zu entwickeln, das folgende Punkte berücksichtigt: a) Wenigstens acht neue Baumstandorte sind auf der Westseite der Freiligrathstraße vorzusehen; b) Querungsmöglichkeiten für den fußläufigen Verkehr sind an den Einmündungen offenzuhalten; c) eine niedrige zweistellige Anzahl von Fahrradabstellmöglichkeiten ist vorzusehen; d) Abstellmöglichkeiten für Pkw und Fahrräder könnten auch mit Pergolen begrünt werden, soweit dies technisch und praktisch möglich ist; e) auf Sitzmöglichkeiten, "Grüne Zimmer" und weitere Möblierungen ist einstweilen zu verzichten; f) die Anzahl der Kfz-Parkplätze in der Freiligrathstraße ist um nicht mehr als 20 Prozent zu reduzieren; g) es ist zu prüfen, ob und wo in der Saalburgallee Schrägparkplätze eingerichtet werden können. Begründung: In der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 4 vom 27. Oktober zeigte sich, dass es in der Bürgerschaft deutliche Meinungsunterschiede über die einzelnen Maßnahmen zur Umgestaltung der Freiligrathstraße gibt. Es gab jedoch bei vielen die Einsicht, dass eine Begrünung der Freiligrathstraße grundsätzlich sinnvoll ist. Und es gab eine deutliche Ablehnung von Maßnahmen, die mit Hilfe von Straßenmöblierung Aufenthalte für die Öffentlichkeit anbieten. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, die Pläne in diesem Sinne zu überarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 601 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1857 Antrag vom 18.01.2022, OF 304/1 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1578 Antrag vom 13.11.2022, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3203
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6875 entstanden aus Vorlage: OF 519/4 vom 08.11.2020 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Saalburgallee im Abschnitt zwischen Ringelstraße und Wittelsbacherallee die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Begründung: In der Saalburgallee wird sehr häufig die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten, um noch eine grüne oder gelbe Ampelphase an der Ecke zur Wittelsbacherallee oder Ringelstraße zu erwischen. In Höhe der Freiligrathstraße befindet sich auf dem Gleisbett in der Mitte ein kaum gesicherter Fußgängerüberweg zur Post, der von Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt wird, da die Ampeln einen größeren Umweg darstellen. In dem Abschnitt zwischen Ringelstraße und Wittelsbacherallee befinden sich auf jeder Seite eine Bushaltestelle, Seitenstraßeneinmündungen und Fahrradstreifen sowie Kurzzeitparkplätze an der Post. Die Situation ist oft unübersichtlich. Eine reduzierte Geschwindigkeit führt in diesem Abschnitt zu einer höheren Verkehrssicherheit. Ein Rückstau von Pkws ist nicht zu befürchten, da die Ampelphasen selbst bei Einhaltung der 50 km/h zu einem Stopp auf beiden Enden des Abschnittes führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 728
Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6876 entstanden aus Vorlage: OF 521/4 vom 09.11.2020 Betreff: Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, über die Bornheimer Landwehr an der Stelle, wo sie von Westen her auf die Wittelsbacherallee trifft, einen Fußgängerüberweg anzulegen. Begründung: An der Stelle sind allerhand Menschen zu Fuß unterwegs, darunter auch Kinder. Viele nutzen diesen Weg, um z. B. zur Linnéschule zu kommen oder zum Kinderzentrum in der Würzburger Straße. Die alternative Wegführung auf der Nordseite der Bornheimer Landwehr zu diesen Einrichtungen wird durch die Einmündung der Ringelstraße unterbrochen und diese Einmündung, an der der Autoverkehr aus beiden Richtungen der Bornheimer Landwehr in die Ringelstraße einbiegt, wird insgesamt als sehr unübersichtlich empfunden. Die Situation an der Einmündung der Bornheimer Landwehr zur Wittelsbacherallee ist auch nicht immer übersichtlich, weil dort gelegentlich Fahrzeuge parken. Durch die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) würde diese Situation aber geklärt. An der vorgeschlagenen Stelle ist die Bornheimer Landwehr keine Tempo-30-Zone. Diese beginnt erst einige Meter weiter westlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 729 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 122 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1660 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 350
Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße 41 45a/Wittelsbacherallee 16 - 26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2 - 8
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6877 entstanden aus Vorlage: OF 522/4 vom 08.11.2020 Betreff: Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße 41 - 45a/Wittelsbacherallee 16 - 26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2 - 8 Vorgang: M 171/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die derzeitigen Mietpreise der insgesamt 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße 41 - 45a/Wittelsbacherallee 16 - ;26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2 - 8 dauerhaft erhalten werden können; 2. ob für das Gebiet eine Erhaltungssatzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (sogenannte Milieuschutzsatzung) aufgestellt werden kann, h ilfsweise durch die Erweiterung des Gebiets der bestehenden angrenzenden Erhaltungssatzung Nr. 51; 3. ob und wie der Umstand des Wegfalls der Sozialbindung bei der Abwägung, ob ein Gebiet in eine Milieuschutzsatzung mit aufgenommen wird, gewichtet ist. Begründung: Die Mieterinnen und Mieter dieser Häuser befürchten, dass mit Wegfall der Sozialbindung zum 31. Dezember 2020 die Verdrängung einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter beginnen wird. Der Hausbesitzer lässt die Anwohnenden im Ungewissen darüber, welche Pläne er mit der Anlage nach Wegfall der Sozialbindung längerfristig hat. In den letzten 30 Jahren wurde die Anlage mit öffentlichen Mitteln gefördert. Mit Blickrichtung z. B. auf das Vorkaufsrecht, hätten die Anwohnenden bei einer Integration in eine Erhaltungssatzung einen Schutz vor Verdrängung. Mit der bestehenden Erhaltungssatzung Nr. 51 (siehe Magistratsvortrag M 171), deren Gebiet an der Wittelsbacherallee abschließt, hat der Magistrat anerkannt, dass die Bevölkerung der Umgebung von Verdrängung durch Mietpreissteigerungen bedroht ist. Das trifft durch das Auslaufen der Sozialbindungen im Besonderen auch auf die Mieterinnen und Mieter der Häuser Waldschmidtstraße 41 - 45a/Wittelsbacherallee 16 - ;26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2 - 8 zu. Viele der Anwohnenden wohnen schon seit Jahrzehnten dort und könnten gerade in dieser Zeit der explodierenden Mieten die aktuellen Frankfurter Mieten bei Neubezug nicht zahlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 902 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 526 Beratung im Ortsbeirat: 4
Überweg Hanauer Landstraße/Grüne Straße/Uhlandstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2020, OF 497/4 Betreff: Überweg Hanauer Landstraße/Grüne Straße/Uhlandstraße Der Ortsvorsteher wird gebeten einen Ortstermin mit den zuständigen Stellen auszumachen, um den Überweg über die Strab-Gleise an der Hanauer Landstrasse, zw. Grüne Strasse und Uhlandstrasse sicherer zu gestalten. Begründung: Wie in zahlreichen Ortsbeiratssitzungen besprochen, ist die Situation am oben genannte Überweg verbesserungswürdig. Der Ortstermin soll zu dieser Verbesserung beitragen. Diesem Antrag aus 2017 wurde bisher nicht entsprochen, da die Stadtverwaltung Lösungen angekündigt hatte, dem aber keine Taten folgten. Somit muß dieser Antrag noch einmal gestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 27.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 497/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit den zuständigen Stellen auszumachen, um die Überwege über die Straßenbahngleise an der Hanauer Landstraße, zwischen Grüne Straße und Uhlandstraße sowie Theobald-Christ-Straße, sicherer zu gestalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradfreundliche Verkehrsführung in der westlichen Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6558 entstanden aus Vorlage: OF 495/4 vom 13.08.2020 Betreff: Fahrradfreundliche Verkehrsführung in der westlichen Hanauer Landstraße Vorgang: OM 208/11 OBR 4; ST 1105/11; OM 2706/13 OBR 4; ST 481/14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der Radwegeplanung entlang der westlichen Hanauer Landstraße die Querungsmöglichkeiten insbesondere für den Fahrradverkehr über die Hanauer Landstraße verbessert werden kann. Angesichts der inzwischen verstärkten Frequentierung der Weseler und der Ruhrorter Werft über die Horst-Schulmann-Straße erscheint in der Verlängerung über die Rückertstraße eine Wegeverbindung in die Hölderlinstraße dem Ortsbeirat als sinnvoll. Alternativ wäre von Süden aus der Windeckstraße kommend eine Wegeführung in die Zobelstraße zumindest eine erste kleine Verbesserung. Begründung: Bereits im Jahr 2011 hat der Ortsbeirat den Magistrat um ein Verkehrskonzept für die westliche Hanauer Landstraße gebeten, was dieser zunächst auch unterstützte (Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1105). Bei erneuter Erinnerung durch den Ortsbeirat in 2013 verwies der Magistrat jedoch auf die angespannte Haushaltslage damals (Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 481). Die veränderte Situation durch die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Ende 2019 (nach Absprache des Magistrats mit den Initiatoren des Radentscheids "Hanauer Landstraße... zwischen Anlagenring und Ostbahnhof wird in beide Richtungen eine Markierungslösung mit baulicher Absicherung angestrebt. Der Radfahrstreifen soll durch den Verzicht der Stellplätze auf der rechten nicht mehr genutzten Fahrspur eingerichtet werden.") sollte nun auch den oben genannten Punkt in die aktuelle Planung mit einfließen lassen. Markierte Radwege über einen so langen Abschnitt sollten nicht ohne Querungsmöglichkeit der eigentlichen Straße inklusive Straßenbahngleisen bleiben. Diese Barriere für den Radverkehr muss an geeigneter Stelle überwunden werden können, ohne sich dabei in Gefahr zu begeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 208 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1105 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2706 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 481 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 248 Beratung im Ortsbeirat: 4
Fahrradabstellmöglichkeit in der mittleren Wittelsbacherallee schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6555 entstanden aus Vorlage: OF 492/4 vom 13.08.2020 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeit in der mittleren Wittelsbacherallee schaffen Der Magistrat wird gebeten, in der Wittelsbacherallee vor der Hausnummer 99 einen Pkw- Parkplatz in eine Stellfläche für Fahrräder mit mehreren Fahrradbügeln umzuwidmen. Begründung: An der genannten Stelle befinden sich über eine lange Strecke keine Fahrradbügel für die Anwohnerinnen und Anwohner. Der Bedarf für Fahrradbügel und Abstellfläche für Lastenräder in diesem Bereich wurde dem Ortsbeirat jüngst mitgeteilt und wird von den Ortsbeiratsmitgliedern als absolut nachvollziehbar angesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 249 Beratung im Ortsbeirat: 4
Kreuzung Wittelsbacherallee/Waldschmidtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6557 entstanden aus Vorlage: OF 494/4 vom 01.09.2020 Betreff: Kreuzung Wittelsbacherallee/Waldschmidtstraße Vorgang: OM 1534/12 OBR 4; ST 1885/12 Der Magistrat wird gebeten, auf der östlichen Seite der Wittelsbacherallee unmittelbar oberhalb der Kreuzung Waldschmidtstraße einen Kfz-Parkplatz durch Fahrradbügel zu ersetzen. Begründung: Seit Jahren fehlen im Umfeld des REWE-Marktes auf der Wittelsbacherallee Möglichkeiten, Fahrräder sicher abzustellen. Die Versuche des Ortsbeirates, auf dem Gehweg Abstellmöglichkeiten zu realisieren, führten zu keinem Ergebnis (Anregung an den Magistrat vom 25. September 2012, OM 1534). Mit einer kleinen Parkmöglichkeit auf der Wittelsbacherallee unmittelbar oberhalb der Kreuzung würde dieses Problem gelöst und zudem die Sichtverhältnisse auf der Kreuzung verbessert werden, insbesondere für den abbiegenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1534 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1885 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 251 Beratung im Ortsbeirat: 4
Zweirichtungsverkehr für Radfahrende in der Hölderlinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6361 entstanden aus Vorlage: OF 469/4 vom 04.08.2020 Betreff: Zweirichtungsverkehr für Radfahrende in der Hölderlinstraße Vorgang: OM 2821/18 OBR 4; ST 1011/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit der Umsetzung der Maßnahme Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Hölderlinstraße zu rechnen ist. Begründung: Die entsprechende Zusage liegt nun zwei Jahre zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.03.2018, OM 2821 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1011 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2060
Verkehrsführung Windeckstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6144 entstanden aus Vorlage: OF 455/4 vom 02.06.2020 Betreff: Verkehrsführung Windeckstraße Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der anstehenden Erneuerung der Windeckstraße die Ausfahrt in die Sonnemannstraße so zu gestalten, dass nur noch ein Rechtsabbiegen Richtung Westen möglich ist. Begründung: Die Windeckstraße ist Teil der Tempo-30-Zone südliches Ostend und damit als Anwohnerstraße charakterisiert. Gleichwohl wird sie von vielen Kfz und Lkw gerne als Umfahrung des Ernst-Achilles-Platzes genutzt, dient also als Stadtteilverbindung und in der nachmittäglichen Rushhour als Ausfahrt über Frankfurt hinaus. Entsprechend liegen dem Ortsbeirat Klagen aus der Bevölkerung vor, die sogar eine Sperrung der Straße fordern. So weit möchte der Ortsbeirat nicht gehen, der Charakter einer Anwohnerstraße sollte aber gesichert werden. Es gibt eine Parallele: Vor vielen Jahren war es möglich, die westliche Freiligrathstraße als Umfahrung der Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee zu nutzen, dies wurde mit der Einführung der Tempo-30-Zone in Bornheim verändert. Bei der Windeckstraße steht dies noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1712 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 959
Falschparker an der Ecke Wittelsbacherallee/Ortenberger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6150 entstanden aus Vorlage: OF 464/4 vom 01.06.2020 Betreff: Falschparker an der Ecke Wittelsbacherallee/Ortenberger Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, gegen Falschparker an der Häuserecke Wittelsbacherallee/Ortenberger Straße direkt an dem neu gestalteten Straßenabschnitt zwischen Ernst-May-Platz und Martin-Weber-Platz in Höhe der Blindenmarkierung am Fußgängerüberweg vor der Ortenberger Straße Nr. 1 vorzugehen. Das Anbringen von drei bis vier Pollern könnte eine Lösung darstellen, sodass es zukünftig nicht mehr möglich ist, hier Pkws abzustellen. Begründung: Dieser Straßenabschnitt ist erst kürzlich komplett neu gestaltet worden und sollte daher nicht als Parkfläche für Falschparker, sondern als sicherer Fußgängerüberweg dienen. . . Quelle: Antragstellerin Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1762
Abfallkörbe am Parlamentsplatz mit Abdeckung versehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6147 entstanden aus Vorlage: OF 461/4 vom 31.05.2020 Betreff: Abfallkörbe am Parlamentsplatz mit Abdeckung versehen Der Magistrat wird gebeten, die beiden Abfallbehälter neben den Bänken am Parlamentsplatz durch neuere Exemplare mit Abdeckung auszutauschen, um die Vermüllung der Grünanlage insbesondere durch f uttersuchende Vögel zu vermeiden. Begründung: Anwohner berichten von Verschmutzungen am Parlamentsplatz durch verteilten Müll aus den Abfallbehältern neben den Bänken. Insbesondere durch Vögel soll dies dort wiederholt vorkommen. An anderen Stellen des Ostends wie am Alfred-Brehm-Platz und teilweise an der Luxemburgerallee befinden sich bereits entsprechende Exemplare. Der Ortsbeirat würde eine weitere Verbreitung dieser Modelle an entsprechenden Stellen sehr begrüßen. Quelle: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1626
Fahrradabstellmöglichkeiten Wittelsbacherallee 69
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5903 entstanden aus Vorlage: OF 441/4 vom 25.02.2020 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten Wittelsbacherallee 69 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Sperrfläche auf Höhe der Wittelsbacherallee 69 ein oder zwei Fahrradbügel angebracht werden können. Begründung: Vor Ort finden sich mehrere gastronomische Betriebe, sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder jedoch nicht. Der Bedarf ist erkennbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1174
Installation von Geschwindigkeitsanzeigetafeln in Tempo-30-Zonen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5902 entstanden aus Vorlage: OF 440/4 vom 23.02.2020 Betreff: Installation von Geschwindigkeitsanzeigetafeln in Tempo-30-Zonen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Tempo-30-Zonen in Bornheim und im Ostend die Installation von sogenannten Geschwindigkeitsanzeigetafeln möglich ist. Angedachte Standorte sind folgende: 1. Kettelerallee, gegenüber Einmündung Löwengasse, auf Seite des Kinderspielplatzes Am Nußberg; 2. Rhönstraße, Höhe Hausnummer 80 sowie 131, ergänzend zu den bereits stehenden "Achtung Kinder"- und Tempo-30-Zonen-Schildern; 3. Wittelsbacherallee, Höhe Zebrastreifen Bushaltestelle "Ernst-May-Platz"/Endhaltestelle Straßenbahnlinie 14. Begründung: Besagte Abschnitte animieren Autofahrerinnen und Autofahrer immer wieder diese aufgrund ihres langen, geraden Streckenverlaufs mit - zum Teil deutlich - überhöhter Geschwindigkeit zu passieren. Dadurch kommt es regelmäßig zu brenzligen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger an den Überwegen. Vielen Autofahrerinnen und Autofahrern ist anscheinend nicht bewusst, wie schnell sie fahren. Die überhöhte Geschwindigkeit stellt ein enormes Gefahrenpotenzial dar. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass sich mit Geschwindigkeitsanzeigen präventiv die Verkehrssicherheit steigern lässt. Quelle: https://www.op-marburg.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 956
Versetzung Glascontainer für sicheres Passieren der T-Kreuzung Bornheimer Landwehr/Ringelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2020, OF 442/4 Betreff: Versetzung Glascontainer für sicheres Passieren der T-Kreuzung Bornheimer Landwehr/Ringelstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist den Glascontainer an der T-Kreuzung Bornheimer Landwehr /Ringelstraße ein Stück von der Kreuzung weg auf den Beginn der eingezeichneten Schrägparkplätze zu versetzen. Begründung: Diese T-Kreuzung ist von GrundschülerInnen der Linnéschule im Rahmen des Schulwegplans zu überqueren. Befinden sich die Kinder auf dem Rückweg Richtung Wittelsbacherallee, haben die SchülerInnen aufgrund des Glascontainers keine oder nur erschwert Einsicht in den von der Bornheimer Landwehr in die Ringelstraße abbiegenden Verkehr. Hierdurch kam es bereits häufiger zu kritischen Situationen durch zum Teil wenig vorausschauende Fahrweise der abbiegenden AutofahrerInnen. Eine Versetzung des Glascontainers von der Kreuzung weg könnte dies zukünftig verhindern und nicht nur den SchülerInnen auf ihrem Schulweg, sondern allen FußgängerInnen eine bessere Einsicht in den dortigen Verkehr bieten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 10.03.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 442/4 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSozialbindung von Wohnungen im Ostend erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5736 entstanden aus Vorlage: OF 427/4 vom 26.01.2020 Betreff: Sozialbindung von Wohnungen im Ostend erhalten Vorgang: V 906/18 OBR 4; ST 1816/18 Der Magistrat wird gebeten, bei den in naher Zukunft aus der Sozialbindung fallenden Wohnungen in der Wittelsbacherallee 16 bis 26/Waldschmidtstraße 41 bis&n bsp;45a/ Jacob-Carl-Junior- Straße 2 bis 8 intensive Gespräche mit dem Eigentümer zur Verlängerung des Mieterschutzes und der Mietpreisbindung zu führen. Begründung: Der Ortsbeirat hört mit Sorge, dass bei der Wohnanlage mit 257 Wohnungen zum Jahresende die Sozialbindung ausläuft und die Mieter von dem Eigentümer bislang leider im Dunkeln gelassen werden, welche Pläne er mit der Anlage nach dem Wegfall der Sozialbindung verfolgt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1816, wurde mitgeteilt, dass in den nächsten Jahren bei mehr als der Hälfte der damals 906 öffentlich geförderten Wohnungen im Ostend die Sozialbindung ausläuft. Mit dem aktuellen Fall wird nun schon sehr zeitnah ein Großteil dieser Wohnung aus der Sozialbindung fallen. Für die Sozialstruktur des Ostends wäre es ein harter Schlag, wenn hier in den nächsten Jahren durch Mieterhöhungen ein Austausch der beheimateten Bevölkerung herbeigeführt würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2018, V 906 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1816 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1056 Beratung im Ortsbeirat: 4
Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße41-45a/Wittelsbacherallee 16-26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2020, OF 426/4 Betreff: Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße-41-45a/Wittelsbacherallee 16-26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8 Der Ortsbeirat 4 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu ersuchen, a_die Mietpreise der insgesamt 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstrasse 41-45a/ Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Strasse 2-8 zu erhalten. und b_für das Gebiet eine Erhaltungssatzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB aufzustellen (sogenannte Milieuschutzsatzung). Hilfsweise durch die Erweiterung des Gebiets der bestehenden angrenzenden Erhaltungssatzung Nr. 51. Begründung: Die Mieter*innen dieser Häuser befürchten, dass mit Wegfall der Sozialbindung zum 31.12.2020 die Verdrängung einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter beginnen wird. Der Hausbesitzer lässt die Anwohnenden im Ungewissen darüber, welche Pläne er mit der Anlage nach Wegfall der Sozialbindung hat. Deshalb bitten die Mitglieder des Ortsbeirates darum, sich dafür einzusetzen, • dass die Wohnungen in dieser Wohnanlage, die in den letzten 30 Jahren mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, erhalten bleiben und • dass für die Wohnanlage eine Milieuschutzsatzung erstellt oder deie Wohnanlage in eine bestehende mit aufgenommen wird. Nur dann hat die Stadt Frankfurt z.B. ein Vorkaufsrecht und wird dieses hoffentlich auch wahrnehmen. Mit der bestehenden Erhaltungssatzung Nr. 51 (M 171/2018), deren Gebiet an der Wittelsbacherallee abschließt, hat der Magistrat anerkannt, dass die Bevölkerung der Umgebung von Verdrängung durch Mietpreissteigerungen bedroht ist. Das trifft durch das Auslaufen der Sozialbindungen im Besonderen auch auf die Mieter*innen der Häuser Waldschmidtstrasse 41-45a/ Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Strasse 2-8 zu. Viele der Anwohnenden wohnen schon seit Jahrzehnten hier und könnten - gerade in dieser Zeit der explodierenden Mieten - die aktuellen Frankfurter Mieten bei Neubezug nicht zahlen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 11.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 426/4 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 27.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 426/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und dFfm gegen 1 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenSchlaglöcher in der Linnéstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5632 entstanden aus Vorlage: OF 414/4 vom 05.01.2020 Betreff: Schlaglöcher in der Linnéstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Straßendecke in dem Abschnitt der Linnéstraße von der Wittelsbacherallee bis zur Bornheimer Landwehr zu ertüchtigen. Vorhandene Schlaglöcher sind kurzfristig zu beseitigen. Begründung: In dem oben genannten Streckenabschnitt befinden sich in der Straßendecke mehrere sehr tiefe Löcher in der Fahrdecke. Diese sind acht bis zehn Zentimeter tief, sodass man das alte Kopfsteinpflaster sehen kann. Dies stellt eine Gefahr für Pkw- und Fahrradfahrer in der ohnehin sehr engen Straße dar. In diesem Streckenabschnitt befindet sich die Linnéschule, sodass Eile geboten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 955 Beratung im Ortsbeirat: 4
Beibehaltung der Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2020, OA 518 entstanden aus Vorlage: OF 645/11 vom 02.01.2020 Betreff: Beibehaltung der Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Vorgang: OM 5492/19 OBR 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage OM 5492 abzulehnen und die Straßenbahnlinie 12 auf der bisherigen Strecke nach Fechenheim beizubehalten. Begründung: Der Magistrat kennt die Bemühungen des Ortsbeirates 11, die bisher unzureichenden ÖPNV-Verbindungen von und nach Fechenheim weiter auszubauen bzw. zu verstärken. Die Anregung aus dem Ortsbeirat 4 wirkt diesem Vorhaben kontraproduktiv entgegen. Die Vorlage OM 5492 berücksichtigt nicht die hohe Bedeutung der Straßenbahnlinie 12 für den Stadtteil Fechenheim. Die Straßenbahnlinie 12 wird nicht nur von Fechenheimer Bürgern genutzt, sondern auch von den Angestellten und Arbeitern des entlang der Hanauer Landstraße existierenden Groß- und Einzelhandels sowie der angesiedelten Gewerbe- und Industriebetriebe. Diese Kapazität kann allein durch die Straßenbahnlinie 11 und die Regionalbahn bislang nicht bedient werden. Den Bornheimer Bürgern steht die U 6 sowie der Bus 32 zur Verfügung, um zum Ostbahnhof bzw. Zoo zu gelangen. Von dort fährt die Straßenbahnlinie 11 über die Hanauer Landstraße. Laut RMV erreicht man von der Station "Habsburger-/Wittelsbacherallee" die Station "Schwedlerstraße" mit dem Bus 32 und der Straßenbahnlinie 11 in 17 Minuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5492 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 882 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 62 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 518 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5335, 37. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.02.2020
Eine Verbindung von Bornheim Mitte zur mittleren Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5492 entstanden aus Vorlage: OF 392/4 vom 12.11.2019 Betreff: Eine Verbindung von Bornheim Mitte zur mittleren Hanauer Landstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 8630/05 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 12 ab dem Fahrplanwechsel 2020 vom Industriegebiet Fechenheim weg in die Grusonstraße oder an den Zoo verlegt werden kann. Begründung: Aktuell fährt die Straßenbahnlinie 12 von Bornheim aus gesehen in das Industriegebiet Fechenheim (Hugo-Junkers-Straße) und endet damit mehr oder weniger in einem Gebiet, das auch von der Straßenbahnlinie 11 bedient wird - mit dem Unterschied, dass diese bis nach Fechenheim fährt. Man kann beobachten, wie die Fahrgastzahlen in der Straßenbahnlinie 12 hinter der Haltestelle "Wittelsbacherallee" drastisch zurückgehen, die aktuelle Weiterführung der Straßenbahnlinie ist offenkundig nicht sehr attraktiv. Auf der anderen Seite ist die mittlere Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und EZB nur umständlich von Bornheim aus zu erreichen. Man müsste aktuell mit der Straßenbahnlinie 12 bis Daimlerstraße fahren, um dann mit der Straßenbahnlinie 11 praktisch zurück auf die mittlere Hanauer Landstraße zu kommen. Dies macht verständlicherweise kaum jemand, und so bleiben der prosperierende Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultureinrichtungen auf der mittleren Hanauer Landstraße für die Bornheimer Bürgerschaft praktisch unerschlossen, das Kfz ist aufgrund der Parkplatzsituation vor Ort keine Alternative. Würde hingegen die Straßenbahnlinie 12 ab Ratswegkreisel rechts in die mittlere Hanauer Landstraße einbiegen, wäre eine schnelle und attraktive Verbindung von Bornheim aus geschaffen, auch der Ostbahnhof wäre unproblematisch erreichbar. Die Endhaltestelle könnte gut in der Grusonstraße angesiedelt werden; eine Straße, die laut Stadtverordnetenbeschluss vom 27. Januar 2005, § 8630, sowieso nicht mehr für den Straßenverkehr zur Verfügung stehen sollte. Auch der Zoo als Endhaltestelle bietet sich an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.01.2020, OF 645/11 Anregung vom 20.01.2020, OA 518 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 270
Fahrradständer in der unteren Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5268 entstanden aus Vorlage: OF 385/4 vom 15.09.2019 Betreff: Fahrradständer in der unteren Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Wittelsbacherallee auf dem sehr breiten Gehweg vor den Häusern 18 und 20 eine Reihe mit Fahrradbügeln angebracht werden kann. Begründung: Anwohner der unteren Wittelsbacherallee beklagen die nicht ausreichende Anzahl an Fahrradabstellmöglichkeiten. Zudem dürften durch die anstehende Baumaßnahme an der Ecke Wittelsbacherallee/Wingertstraße in nächster Zeit die dortigen Fahrradbügel vorübergehend nicht nutzbar sein. Vor den Hausnummern 18 und 20 bietet sich nach Einschätzung des Ortsbeirats hingegen hinreichend Platz, um den Bedürfnissen für Fahrradstellplätzen nachzukommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 202 Beratung im Ortsbeirat: 4
Ortstermin Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5064 entstanden aus Vorlage: OF 374/4 vom 25.08.2019 Betreff: Ortstermin Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee Vorgang: OM 1279/12 OBR 4; OM 4137/19 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Straßenverkehrsamtes, der örtlichen Polizeidienststelle und den Mitgliedern des Ortsbeirats 4 an der Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee durchzuführen. Seit der Anregung vom 22. Januar 2019, OM 4137, ist bezüglich der verkehrswidrigen, direkten Durchfahrt von der oberen in die untere Wittelsbacherallee immer noch nichts unternommen worden. Begründung: In der Vorlage OM 1279 wurde dieses Problem zum ersten Mal thematisiert. Regelmäßig kommt es nämlich zu lebensgefährlichen Situationen für Fußgänger, die an der Wittelsbacherallee, Höhe Hausnummer 151, korrekterweise bei grüner Ampel die Fußgängerampel überqueren. Die Kraftfahrzeuge, die an der Verkehrsampel in der oberen Wittelsbacherallee warten, haben gleichzeitig Grün. Daher kommen Kraftfahrzeuge, die verkehrswidrig direkt die Kreuzung überqueren, genau in dem Moment mit meist überhöhter Geschwindigkeit angefahren, in welchem die Fußgänger bereits die Straße betreten haben. Eine Vor-Ort-Begehung des Ortsbeirates, gemeinsam mit Vertretern der zuständigen Institutionen, könnte endlich eine Lösung für dieses Problem bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1279 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4137 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2093 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2836
Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.09.2019, OA 454 entstanden aus Vorlage: OF 379/4 vom 10.09.2019 Betreff: Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, neben der Beantragung einer "zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr" für die Nibelungenallee und Rothschildallee im Nordend auch die westliche Habsburgerallee und die Wittelsbacherallee, wo sie Bundesstraßen sind, in diesen Antrag mit einzubeziehen. Begründung: Die Lärm- und Schadstoffbelastungen auf der Nibelungen- und Rothschildallee unterscheiden sich nicht von denen in der Habsburger- und Wittelsbacherallee, denn es ist der gleiche Straßenzug mit den Bundesstraßen 3 und 8. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2020, ST 668 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 315 = Kenntnis, OA 454 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 57 Beschluss: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4851, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019
Bordstein des Clementinewegs barrierefrei absenken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4881 entstanden aus Vorlage: OF 365/4 vom 13.06.2019 Betreff: Bordstein des Clementinewegs barrierefrei absenken Der Magistrat wird gebeten, den Bordstein des nördlichen Teils des Clementinewegs barrierefrei abzusenken. Begründung: Der nördliche Teil des Clementinewegs ist lediglich für Fußgängerinnen und Fußgänger zugelassen und dient als schneller Weg in Richtung Wittelsbacherallee. Bisher stellt der Fußweg jedoch für Menschen mit Gehhilfen oder Kinderwagen ein Hindernis dar. Aus diesem Grund sollte der Bordstein des Gehwegs abgesenkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2048
Entfernung „Kölner Teller“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4882 entstanden aus Vorlage: OF 366/4 vom 30.07.2019 Betreff: Entfernung "Kölner Teller" Der Magistrat wird gebeten, die sogenannten "Kölner Teller" in der Bornheimer Landwehr und der Freiligrathstraße entfernen zu lassen. Der Magistrat wird ebenso gebeten, in der Einfahrt Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee des Verkehrsschild Tempo 30 zu erneuern und so aufzustellen, dass es sichtbar ist. Begründung: Da an den oben benannten Stellen die "Kölner Teller" bereits teilweise fehlen, können die verbliebenen Elemente umfahren werden. Dies wird auch regelmäßig beobachtet. Ebenso wird an den Stellen nun geparkt, wo es zuvor nicht möglich war. Dies bedeutet eine erhöhte Gefährdung gerade für Radfahrer. Spätestens bei der nächsten Maßnahme in diesen Straßen sollte die Entfernung durchgeführt werden. Sollten die Straßeneinfahrten weiterhin gesichert werden, hilft der Ortsbeirat gerne, andere Lösungen zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1984
Standorte für Fahrradbügel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4842 entstanden aus Vorlage: OF 355/4 vom 04.06.2019 Betreff: Standorte für Fahrradbügel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche der folgenden Standorte mit Fahrradbügeln ausgestattet werden können: 1. Arnsburger Straße 25, neben der Hofeinfahrt; 2. Bornheimer Landwehr 33, am Rande der überbreiten Hofeinfahrt; 3. Freiligrathstraße 28/Wittelsbacherallee 127 auf der überbreiten Gehwegnase; 4. Habsburgerallee 19 auf der ungenutzten Freifläche; 5. Heidestraße 108 auf der Gehwegnase; 6. Kreuzung Wiesenstraße/Heidestraße 105, Erneuerung der Fahrradständer; 7. Linnéstraße 14, 19, 23, 27, 28, 29, 31, 32, 33 - jeweils hinter den Bäumen auf dem Gehweg; 8. Mainkurstraße 42/Ringelstraße auf der Gehwegnase; 9. Ringelstraße 2 auf der Gehwegnase statt Poller; 10. Roßdorfer Straße 46 auf der mit sieben Pollern gesicherten Verkehrsfläche; 11. Saalburgallee 2 auf der Sperrfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1828
Leere Hinweisschilder in der Linnéstraße/Teil 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4554 entstanden aus Vorlage: OF 346/4 vom 21.04.2019 Betreff: Leere Hinweisschilder in der Linnéstraße/Teil 2 Vorgang: OM 2113/17 OBR 4; ST 2129/17 Der Ortsbeirat hatte den Magistrat mit der Anregung vom 12.09.2017, OM 2113, gebeten, die ungenutzten Hinweisschilder an den beiden Zufahrten in die Linnéstraße zu entfernen. In der Stellungnahme vom 06.11.2017, ST 2129, wurde dies auch versprochen. Allerdings wurde bislang nur das Schild an der Einfahrt Wittelsbacherallee entfernt. Das Schild an der Einfahrt Bornheimer Landwehr (vor den Häusern Linnéstraße 10/12) wurde nicht entfernt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dies noch nachzuholen. Begründung: Die Schrift ist auf den Informationsschildern nicht einmal mehr ansatzweise lesbar und erfüllt somit keinen erkennbaren Zweck mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2113 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2017, ST 2129 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1425
Sicherer Überweg Hanauer Landstraße/Theobald-Christ-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4552 entstanden aus Vorlage: OF 344/4 vom 23.04.2019 Betreff: Sicherer Überweg Hanauer Landstraße/Theobald-Christ-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob analog der beigefügten Präsentation eine Verbesserung der Querung Hanauer Landstraße/Theobald-Christ-Straße für (u. a.) die Grundschüler der Uhlandschule herbeizuführen ist. Begründung: Das Überqueren der Hanauer Landstraße ist nicht nur für die Schülerinnen und Schüler der Uhlandschule risikoreich. Die Verkehrsinsel ist sehr schmal und nicht geeignet, einer größeren Gruppe, die die Straße überqueren will, Platz zu bieten. Der Schulweg wird als solcher nicht wahrgenommen, parkende Autos erschweren die Situation. Anlage Anlage 1 (ca. 248 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1598 Beratung im Ortsbeirat: 4
Abkühlung durch Entsiegelung: Begrünte Gleise
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4549 entstanden aus Vorlage: OF 341/4 vom 23.04.2019 Betreff: Abkühlung durch Entsiegelung: Begrünte Gleise Vorgang: B 100/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann die Straßenbahngleise in der Saalburgallee und der Wittelsbacherallee begrünt werden können. Begründung: Der Magistrat hat im Bericht B 100 darauf hingewiesen, dass in Frankfurt 14 Kilometer Straßenbahngleise für eine Begrünung infrage kommen. Die Gleise in der Saalburgallee und der Wittelsbacherallee würden sich dafür anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.03.2019, B 100 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1428
Parkraum auf der Saalburgallee zwischen Ringelstraße und Wittelsbacherallee durch Querparken schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 349/4 Betreff: Parkraum auf der Saalburgallee zwischen Ringelstraße und Wittelsbacherallee durch Querparken schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die folgende Verkehrsplanung umzusetzen. Der Abschnitt Saalburgallee in beide Verkehrsrichtungen zwischen der Ringelstraße und der Wittelsbacher Allee soll einspurig werden. Die zweite weg gefallene Spur soll für Fahrradweg und Querparkplätze genutzt werden. Die Rechtsabbiegerspur an der Ecke Saalburg Allee / Wittelsbacher Allee zu einfädeln der Abbieger soll bestehen bleiben. Begründung: Die Saalburgallee wird ab Saalburgstraße ohnehin einspurig. Der Hauptverkehr läuft über die Wittelsbacher Allee in Richtung Innenstadt. Das Schaffen eines sichere Fahrradweg und Parkraum zum Querparken würde die Parkplatznot im Quartier erheblich verbessern und den fliesenden Verkehr nicht behindern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 4 am 07.05.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 349/4 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenRadweg Habsburgerallee zwischen Wittelsbacherallee und Brüder-Grimm-Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.03.2019, OA 376 entstanden aus Vorlage: OF 330/4 vom 05.03.2019 Betreff: Radweg Habsburgerallee zwischen Wittelsbacherallee und Brüder-Grimm-Straße Vorgang: OM 2600/13 OBR 4; ST 115/14; OM 4186/15 OBR 4; ST 1149/15; ST 112/16 Zwischenbescheid des Magistrats vom 14.08.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für das südliche Teilstück der Habsburgerallee zwischen Wittelsbacherallee und Brüder-Grimm-Straße ein Konzept zu entwickeln, bei dem der Radweg nicht mehr auf dem Bürgersteig und durch den Wartebereich der Bushaltestelle, sondern auf der Fahrbahn als Radstreifen verläuft. Begründung: 1. Das benannte Teilstück der Habsburgerallee ist relativ schwach befahren und eignet sich deshalb für einen Radstreifen auf der Fahrbahn. 2. Durch die vorhandene Abschüssigkeit erreichen Fahrräder leicht höhere Geschwindigkeiten, die für den Bürgersteig und den Wartebereich der Bushaltestelle "Habsburgerallee" unpassend sind und zu Gefährdungen führen. 3. Durch die beschriebene Maßnahme müssen keine Parkplätze verloren gehen, die Radfahrerinnen und Radfahrer sind jedoch als Teilnehmende am Straßenverkehr besser sichtbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2600 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 115 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4186 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1149 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 112 Bericht des Magistrats vom 16.12.2019, B 496 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 82 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 376 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 376 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 3983, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.05.2019 § 4602, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.09.2019 Aktenzeichen: 32 1
Einfahrt Scheidswaldstraße an der Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2019, OM 4218 entstanden aus Vorlage: OF 315/4 vom 29.01.2019 Betreff: Einfahrt Scheidswaldstraße an der Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten er sieht, die sehr breite Einfahrt von der Wittelsbacherallee (Ostseite) in die Scheidswaldstraße so umzugestalten, dass es zu einer Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeiten kommt. Der Ortsbeirat würde eine Veränderung der Kurvenradien präferieren. Begründung: Da die Scheidswaldstraße sehr breit ist und in einem verkehrsgünstigen stumpfen Winkel von der Bundesstraße 8/Wittelsbacherallee abzweigt, fahren dort Kraftfahrzeuge oftmals mit überhöhter Geschwindigkeit ins Wohngebiet ein. Ein-/ausparkende Autos oder die Straße überquerende Fußgängerinnen und Fußgänger führen dann zu gefährlichen Situationen. Abhilfe würden veränderte Kurvenradien schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 867
Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee: Verkehrswidrige, direkte Durchfahrt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4137 entstanden aus Vorlage: OF 305/4 vom 07.01.2019 Betreff: Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee: Verkehrswidrige, direkte Durchfahrt Vorgang: OM 1279/12 OBR 4; ST 1625/12; ST 532/13 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie verhindert werden kann, dass Autofahrer gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung verstoßend an der Ampel in der Wittelsbacherallee Höhe Hausnummer 159 (bzw. Wasserhäuschen) geradeaus, die Saalburgallee querend, fahren. Korrekt wäre hier laut Beschilderung die Einhaltung des Rechtsabbiegegebots in die Saalburgallee Richtung Postamt. Begründung: Bereits in der o. g. Vorlage OM 1279 wurde dieses Problem thematisiert. Seitdem ist diesbezüglich nichts unternommen worden. Nach wie vor kommt es jedoch zu regelmäßigen, lebensgefährlichen Situationen für Fußgänger, die an der Wittelsbacherallee Höhe Hausnummer 151 korrekterweise bei Grün die Fußgängerampel überqueren. Die Autofahrer, die an der Verkehrsampel in der oberen Wittelsbacherallee warten, haben gleichzeitig Grün. Daher kommen Autofahrer, die verkehrswidrig direkt die Kreuzung überqueren, genau in dem Moment mit meist überhöhter Geschwindigkeit angefahren, in welchem die Fußgänger bereits die Straße betreten haben. Eine Vor-Ort-Begehung des Ortsbeirates gemeinsam mit Vertretern der zuständigen Institutionen wird dringend empfohlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1279 Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST 1625 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 532 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 861 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5064
Gehweg an der Straßenbahnhaltestelle „Habsburger-/Wittelsbacherallee“ zur Ampel Dahlmannstraße sanieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4135 entstanden aus Vorlage: OF 301/4 vom 02.01.2019 Betreff: Gehweg an der Straßenbahnhaltestelle "Habsburger-/Wittelsbacherallee" zur Ampel Dahlmannstraße sanieren Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg an der Straßenbahnhaltestelle "Habsburger-/Wittelsbacherallee" zur Ampel Dahlmannstraße möglichst bald sanieren zu lassen. Begründung: Der Gehweg zwischen der Station (stadtauswärts) und der Ampel weist einen Bereich von circa acht bis zehn Quadratmetern auf, in dem nur ein extrem unebener Asphaltbelag als Gehweg dient. Passanten setzen sich hier bei der Benutzung einer erhöhten Unfallgefahr aus. Insgesamt erscheint dieser Abschnitt nur als Provisorium hergerichtet worden zu sein, der seit etlichen Jahren auf eine fachmännische Ausführung als Gehweg wartet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 807
Verlängerung des Schutzstreifens auf der Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3988 entstanden aus Vorlage: OF 289/4 vom 13.11.2018 Betreff: Verlängerung des Schutzstreifens auf der Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der an der Habsburgerallee beginnende Schutzstreifen für den Radverkehr über die Einmündung Wingertstraße hinaus bis zum Beginn der Haltestelle "Waldschmidtstraße" verlängert werden kann. Begründung: Der Einrichtung des Schutzstreifens auf der Wittelsbacherallee hat zu einer größeren Sicherheit für den Radverkehr geführt, da dieser nun nicht mehr hinter den parkenden Autos entlang geführt wird. Gleichwohl endet dieser Schutzstreifen ausgerechnet an der kritischen Passage mit der S-Kurve an der Wingertstraße: Die Straßenbahn kommt von der Mitte der Allee auf die Straße und der Radverkehr ist an gleicher Stelle gezwungen, ohne jeden weiteren Schutz die S-Kurve zu meistern. Eine Verlängerung des Schutzstreifens an dieser Stelle würde zur Sicherheit des Radverkehrs beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 589 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1971
Parkordnung Hölderlinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3640 entstanden aus Vorlage: OF 272/4 vom 28.08.2018 Betreff: Parkordnung Hölderlinstraße Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Schrägparker in der Hölderlinstraße hinreichend Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger lassen. Begründung: In der Hölderlinstraße darf auf der einen Seite schräg geparkt werden. Eine Ordnung ist durch Markierungen auf der Fahrbahn angedeutet. Die wird offenbar so verstanden, dass man keinesfalls weiter in die Fahrbahn ragen darf und ggf. den Fußweg in Anspruch nehmen muss. Korrekter wäre, einen Strich auf dem Fußweg zu ziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2308
Anlage einer Wiese auf dem Martin-Weber-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3638 entstanden aus Vorlage: OF 270/4 vom 27.08.2018 Betreff: Anlage einer Wiese auf dem Martin-Weber-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Martin-Weber-Platz ähnlich wie der Seitenstreifen der Wittelsbacherallee unterhalb des Ernst-May-Platzes gestaltet und eine Wiese angelegt werden kann. Begründung: Der Platz ist sehr ungepflegt und entspricht nicht ökologischen Gesichtspunkten. Der vorhandene sandige Erdboden ist von Unkraut übersät. Außerdem heizt sich die Fläche im Sommer stark auf und strahlt die Hitze auf die angrenzenden Wohnungen ab. Der feste Sandboden sollte deshalb entfernt und eine Wiese angelegt werden. Dies wäre nicht nur eine konsequente Fortsetzung des Erscheinungsbildes der Wittelsbacherallee. Die Wiese bietet auch vielen Insekten Lebensraum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 503 Antrag vom 23.01.2020, OF 430/4 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5738 Beratung im Ortsbeirat: 4
Erweiterung der Wiese an der Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3639 entstanden aus Vorlage: OF 271/4 vom 27.08.2018 Betreff: Erweiterung der Wiese an der Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Seitenstreifen der Wittelsbacherallee oberhalb des Ernst-May-Platzes, ähnlich wie unterhalb des Platzes, gestaltet und eine Wiese angelegt werden kann. Begründung: Die Fläche ist sehr ungepflegt und entspricht nicht ökologischen Gesichtspunkten. Sie ist großflächig geteert. Die Teerdecke bricht an vielen Stellen auf und es wächst Unkraut. Die geteerte Umrandungen der Bäume sind teilweise defekt. Außerdem heizt sich die Fläche im Sommer stark auf und strahlt die Hitze auf die angrenzenden Wohnungen ab. Das Regenwasser kann nicht versickern. Die Bäume werden nicht ausreichend mit Regenwasser versorgt. Die Versiegelung sollte deshalb entfernt und eine Wiese angelegt werden. Dies wäre nicht nur eine konsequente Fortsetzung des Erscheinungsbildes der Wittelsbacherallee. Die Wiese bietet auch vielen Insekten Lebensraum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 76 Beratung im Ortsbeirat: 4
Verkehrsbelastung durch das Innovationsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2018, OF 450/3 Betreff: Verkehrsbelastung durch das Innovationsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: - Wie lange dauert nach heutigem Stand eine Autofahrt von der Friedberger Landstraße, Einmündung Gießener Straße, zu folgenden Punkten (jeweils (im Berufsverkehr von 07:00 -10:00 Uhr und von 16:00 - 19:00 Uhr): a) Innenstadt (Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße b) Autobahnanschluss Miquell-Adickesallee in Höhe des Grüneburkparks c) Kreuzung Habsburger-/Wittelsbacherallee d) Autobahnanschluss Friedberger Landstraße - Wie lange werden sich diese Fahrzeiten darstellen, wenn zusätzlicher Verkehr durch die Bewohner des Innovationsviertels hinzukommt (auf Basis statistischer Zahlen prognostiziert und unter der Annahme von bis zu 1500 Wohnung und entsprechend großer Anzahl von Parkplätzen/Tiefgaragen im Innovationsviertel)? - Sieht der Magistrat Möglichkeiten die Auswirkungen zusätzlichen Autoverkehrs durch die Bewohner des Innovationsviertel abzumildern, durch zum Beispiel ein weitgehend autofreies Quartier, ein Quartier mit reduzierter Autoverfügbarkeit oder durch schwerpunktmäßigen Carsharing-Einsatz? Begründung: Anlässlich der Vorstellung der Pläne für das Innovationsviertel in der Dezembersitzung des Ortsbeirates 3 wurde deutlich auf die Verkehrsprobleme rund um das zu errichten Quartier hingewiesen. Die einzig mögliche Andienung über die Friedberger Landstraße hat nur eine sehr begrenzte Kapazität. Die Lösung kann eigentlich nur sein, ein wirklich weitgehend autofreies Quartier zu errichten. In diesem Sinne sollten auch dezentrale Tiefgaragen vermieden werden, um möglichst nur eine Zu- und Abfahrt zum Viertel zu haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 831 2018 Die Vorlage OF 450/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende vierte Frage angefügt wird: "Wie schätzt der Magistrat damit verbundene Auswirkungen auf die Nachbarwohngebiete (Beispiel Postareal) ein?" Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeue Hundekottütenspender in Bornheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.03.2018, OM 2822 entstanden aus Vorlage: OF 211/4 vom 19.02.2018 Betreff: Neue Hundekottütenspender in Bornheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Aufstellung zweier neuer Hundekottütenspender in Bornheim möglich ist. Als potenzielle Standorte kommen der Grünstreifen in der Arnsburger Straße zwischen Habsburgerallee und Saalbau Bornheim sowie der in der Wittelsbacherallee zwischen Freiligrathstraße und Saalburgallee in Frage. Beide Flächen sind als hoch frequentierte Ausführstrecken für Hunde bekannt. Begründung: Hunde sind die besten Freunde des Menschen. Aktuell scheint sich jedoch die Anzahl von Hinterlassenschaften der Hunde, vor allem im Umkreis der oben benannten potenziellen Standorte, zu erhöhen. Dies stellt für alle Anwohnerinnen und Anwohner sowie Passantinnen und Passanten ein Ärgernis dar. Durch die Aufstellung neuer Hundekottütenspender soll diesem Problem entgegengetreten und eine Reduzierung des Hundekots im öffentlichen Straßenraum erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 990 Aktenzeichen: 67 0
Zweirichtungsverkehr für Radfahrende in der Hölderlinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.03.2018, OM 2821 entstanden aus Vorlage: OF 209/4 vom 19.02.2018 Betreff: Zweirichtungsverkehr für Radfahrende in der Hölderlinstraße Der Magistrat wird gebeten, die Hölderlinstraße für das Fahren gegen die Einbahnstraße dem Radverkehr freizugeben. Begründung: Die Hölderlinstraße hat eine ausreichende Breite, es gibt ggf. Ausweichmöglichkeiten und die Gesamtsituation ist übersichtlich. Zudem ist das Verkehrsaufkommen in dieser Tempo-30-Straße gering. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1011 Antrag vom 04.08.2020, OF 469/4 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6361
Vergessene Fahrradbügel in der Wittelsbacherallee?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2468 entstanden aus Vorlage: OF 184/4 vom 11.11.2017 Betreff: Vergessene Fahrradbügel in der Wittelsbacherallee? Vorgang: OM 471/16 OBR 4; ST 1584/16 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Stellungnahme vom 21.11.2016, ST 1584, bereits zugesagt, in der Wittelsbacherallee im Einmündungsbereich der Wingertstraße die gewünsc hten Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Leider wurde die für November 2016 zugesagte Installation von Fahrradbügel im genannten Bereich bislang nicht vorgenommen. Der Ortsbeirat bittet daher, dies nun bald nachzuholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 471 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1584 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 422
Begrünung Freiligrathstraße zwischen Saalburg- und Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2116 entstanden aus Vorlage: OF 167/4 vom 12.09.2017 Betreff: Begrünung Freiligrathstraße zwischen Saalburg- und Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für eine durchgehende Begrünung mittels Bäumen im angegebenen Teilstück der Freiligrathstraße zu erarbeiten und dabei auch Radständer in ausreichender Zahl vorzusehen. Als Vorbild könnte die Begrünung in der Gronauer Straße dienen. Auch sollte eine Gehwegn ase auf der Südseite der Einmündung Mainkurstraße gebaut werden. Des Weiteren sollte es eindeutige Parkmarkierungen geben, um das Parkraumangebot nach einer Begrünung zu optimieren. Vielleicht ist im Planungsprozess auch eine Bürgerbeteiligung möglich. Nach Abschluss der Planungen sollte das Ergebnis öffentlich vorgestellt werden. Begründung: 1. Die Freiligrathstraße zwischen Saalburg- und Wittelsbacherallee ist zwar eine ansehnliche Wohnstraße mit Häusern aus der Gründerzeit, dieses Bild wird jedoch leider von parkenden Autos ohne Grün dominiert - mit entsprechenden negativen Folgen für das Kleinklima. 2. Eine nicht geringe Anzahl von Anwohnenden ist an den Ortsbeirat mit der Bitte herangetreten, hier Abhilfe zu schaffen. Ihnen und dem Ortsbeirat ist bewusst, dass dabei auch Kfz-Plätze in einem Gebiet wegfallen werden, in dem hoher Parkdruck herrscht. Ziel der Planung soll sein, die Aufenthalts- und Luftqualität zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2382 Antrag vom 12.05.2020, OF 453/4
Optimierung des Erscheinungsbildes der Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2017, OF 159/4 Betreff: Optimierung des Erscheinungsbildes der Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, das Erscheinungsbild der Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacher- und Saalburgallee durch diverse Maßnahmen zu verbessern. So könnte beispielsweise eine Gehwegnase in der Freiligrathstraße/Ecke Mainkurstraße (Höhe Hausnummer 45 bzw. 47, schräg vor der Taverna Ouzeri Philippi) gebaut werden, auf der ein Baum gepflanzt sowie eine Sitzbank errichtet wird. Alternativ, sollte hier keine Möglichkeit einer Baumpflanzung bestehen, wäre dort die Errichtung mehrerer Fahrradbügel denkbar. Höhe Freiligrathstraße 57 an der Einmündung der Fechenheimer Straße bestünde eventuell die Möglichkeit, auf beiden Seiten jeweils einen weiteren Baum zu pflanzen. Auch wäre die Pflanzung zweier weiterer Bäume an der Einmündung der Freiligrathstraße in die Saalburgallee vorstellbar. Ferner ist zu prüfen und zu berichten, ob eindeutige Parkplatzmarkierungen im Anschluss an etwaige Optimierungen in der Freiligrathstraße das aktuelle Parkraumangebot fortbestehen lassen oder gar optimieren. Desweiteren wäre im Zuge der Maßnahmen zu prüfen und zu berichten, an welchen Stellen in der Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacher- und Saalburgallee die Anbringung von Fahrradbügeln möglich ist. Begründung: Die Freiligrathstraße auf Bornheimer Gebiet ist zwar eine ansehnliche Wohnstraße mit schönen Häusern aus der Gründerzeit; dieses Bild wird jedoch leider von parkenden Autos ohne Grün dominiert. Hier würde die Pflanzung mehrerer kleinerer Bäume - ähnlich wie an der Einmündung zur Mainkurstraße - ein Stück mehr Lebens- und Wohnqualität bringen. Hierfür sollten allerdings keine oder nur wenige der aktuellen Parkplätze aufgegeben werden, da dem Ortsbeirat die angespannte Parksituation in dieser Gegend bewusst ist. Nichtsdestotrotz könnten Anpassungen des Erscheinungsbildes das Problem von Falschparkern an mehreren Stellen in der Freiligrathstraße lösen. Die Anbringung von Fahrradbügeln gäbe für Anwohner einen Anreiz für eine höhere Nutzung des Fahrrads im Alltag. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 12.09.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 159/4 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBegrünung Freiligrathstraße zwischen Saalburgallee und Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2017, OF 158/4 Betreff: Begrünung Freiligrathstraße zwischen Saalburgallee und Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für eine durchgehende Begrünung mittels Bäumen im angegebenen Teilstück der Freiligrathstraße zu erarbeiten und dabei auch Radständer in ausreichender Zahl vorsehen. Als Vorbild könnte die Begrünung in der Gronauer Straße dienen. Vielleicht ist im Planungsprozess eine Bürgerbeteiligung möglich. Nach Abschluss der Planungen sollte das Ergebnis öffentlich vorgestellt werden. Begründung: 1. die Freiligrathstraße ist im genannten Teilstück an der Einmündung Mainkurstraße mit einem einzelnen Baum bestückt, im Übrigen bestimmt eine Blockrandbebauung ohne Vorgärten das Straßenbild. So ist die Freiligrathstraße eine der Straßen in Bornheim, denen es an einer Begrünung mangelt - mit entsprechenden negativen Folgen für das Kleinklima. 2. Eine nicht geringe Anzahl von Anwohnenden ist an den Ortsbeirat herangetreten mit der Bitte, hier Abhilfe zu schaffen. Ihnen und dem Ortsbeirat ist bewusst, dass dabei auch Kfz-Plätze in einem Gebiet wegfallen werden, in dem hoher Parkdruck herrscht. Gleichwohl ist der Hauptzweck der Straße nicht, als Parkraum, sondern der Aufenthaltsqualität zu dienen. 3. Straßen mit vergleichbarem Straßenbild wie die Roßdorfer Straße mit einer einseitigen Baumreihe, die Linnéstraße mit ihren zwei Baumreihen oder in jüngerer Zeit die Gronauer Straße wurden in der Vergangenheit begrünt und sind als Wohnstraßen beliebter denn je. Sie können als Vorbild für die Begrünung der Freiligrathstraße dienen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 12.09.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 158/4 wurde zurückgezogen.
Parteien: GRÜNE, CDU
Weiter lesenBeparkte Fläche Wittelsbacherallee/Ernst-May-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1938 entstanden aus Vorlage: OF 147/4 vom 27.07.2017 Betreff: Beparkte Fläche Wittelsbacherallee/Ernst-May-Platz Vorgang: OM 1405/17 OBR 4; ST 1180/17 Der Magistrat wird gebeten, auf der in Rede stehenden Fläche auf Höhe Wittelsbacherallee 187 einige Fahrradbügel anzubringen und die Fläche entsprechend zu beordnen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme aufgezeigt, dass aufgrund der zu überquerenden Straßenbahnschienen ein Parkplatz im Bereich obere Wittelsbacherallee am Ernst-May-Platz aus Sicherheitsgründen nicht eingerichtet werden kann (ST 1180). Alternativ bietet der Magistrat das Aufstellen einiger Fahrradbügel an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1405 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1180 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2168 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 966
Weiteren Baum in der Thüringer Straße pflanzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2017, OM 1606 entstanden aus Vorlage: OF 127/4 vom 23.04.2017 Betreff: Weiteren Baum in der Thüringer Straße pflanzen Der Magistrat wird gebeten, in der Thüringer Straße in der Biegung zur Straße Unterer Atzemer einen Baum pflanzen zu lassen. Begründung: An der Stelle befindet sich eine vorbereitete Pflanzstelle, die jedoch schon längere Zeit nicht mehr mit einem Baum bestückt ist. Dies sollte kein Dauerzustand sein. Der Bereich sollte wieder für eine Anpflanzung genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1348
(Park-) Fläche an der Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1405 entstanden aus Vorlage: OF 110/4 vom 20.03.2017 Betreff: (Park-) Fläche an der Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die zurzeit als Parkplatz genutzte Fläche an der Inheidener Straße/Wittelsbacherallee (Höhe Hausnummer 187) so hergerichtet werden kann, dass dort offiziell das Parken angeordnet werden kann. Begründung: Die dortige Fläche wird seit langer Zeit als Parkplatz für bis zu vier Pkws genutzt, ist jedoch als solcher nicht ausgewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1180 Antrag vom 27.07.2017, OF 147/4 Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1938
Areal Wingertstraße 29 bis 31/Ecke Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1326 entstanden aus Vorlage: OF 98/4 vom 20.02.2017 Betreff: Areal Wingertstraße 29 bis 31/Ecke Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wurde der Stadt Frankfurt am Main oder einer Gesellschaft, an der die Stadt Anteile besitzt, das Areal zum Kauf angeboten? 2. Welche Nutzung plant die jetzige Eigentümerin/der jetzige Eigentümer auf dem Areal und ist dafür eine Änderung oder Erstellung eines Bebauungsplanes nötig? 3. Wurde bereits ein Bauantrag gestellt? 4. Welche Einflussmöglichkeiten hat die Stadt Frankfurt am Main an welcher Stelle auf die Form der Nutzung und des Preissegmentes, in dem das Areal genutzt werden soll? 5. Ist es vonseiten des Magistrates zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll, über die aktuellen Veränderungen bezüglich des Areals in einer Sitzung des Ortsbeirates zu berichten? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 975
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