Parkordnung Hölderlinstraße
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Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3640 entstanden aus Vorlage: OF 272/4 vom 28.08.2018
Betreff: Parkordnung Hölderlinstraße Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Schrägparker in der Hölderlinstraße hinreichend Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger lassen. Begründung: In der Hölderlinstraße darf auf der einen Seite schräg geparkt werden. Eine Ordnung ist durch Markierungen auf der Fahrbahn angedeutet. Die wird offenbar so verstanden, dass man keinesfalls weiter in die Fahrbahn ragen darf und ggf. den Fußweg in Anspruch nehmen muss. Korrekter wäre, einen Strich auf dem Fußweg zu ziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4