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Bitte einen Zebrastreifen am Anfang der Leipziger Straße umsetzen

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 2

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Leipziger Straße/Ecke Clemensstraße (Höhe Sanitätshaus Raab) einen Zebrastreifen zur Schulwegsicherung umzusetzen. Die Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 41, zur Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2733, "Fußgängerfreundlichkeit für die Leipziger Straße durch mehr Zebrastreifen", wird zurückgewiesen. Soweit der Magistrat in seiner Stellungnahme meint, weitere Zebrastreifen seien auf der Leipziger Straße nicht notwendig, da diese komplett innerhalb einer Tempo-30-Zone liegen und daher gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) dort in der Regel entbehrlich seien, berücksichtigt der Magistrat nicht adäquat das sehr hohe Verkehrsaufkommen von Fuß-, Rad- und Pkw-Verkehr sowie das häufige Queren der Fahrbahn durch den Fußverkehr auf der Leipziger Straße als Einkaufsstraße des Stadtteils. Der allgemeine Fußverkehr sollte auch im ersten Drittel der Leipziger Straße durch Fußgängerüberwege an verschiedenen weiteren Stellen geschützt werden, was auf der Leipziger Straße nicht ausschließlich auf Gründe der Schulwegsicherung beschränkt werden kann. Der Magistrat wird daher Bezug nehmend auf seine Stellungnahme vom 09.01.2023, ST 41, gebeten, nochmals zu den unter Ziffer 2. angesprochenen Aspekten Stellung zu nehmen.