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Meine Nachbarschaft: Allendorfer Straße

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Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parksituation Langheckenweg 26 bis 28

14.05.2020 · Aktualisiert: 10.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 800/9 Betreff: Parksituation Langheckenweg 26 bis 28 Anwohner des Langheckenweges haben den Ortsbeirat informiert, dass es im Langheckenweg auf der Höhe der Hausnummern 26 bis28 immer wieder durch auf dem rechten Gehweg parkenden PKWs zu kritischen Situationen kommt. Größere Fahrzeuge werden in der Durchfahrt blockiert und Fußgänger werden behindert. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 9 beauftragt den Ortsvorsteher, die zuständigen Ämter zu kontaktieren, um mit geeigneten Maßnahmen die Situation zu entschärfen. Anlage 1 (ca. 1,4 MB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 800/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Licht am Lindenbaum!

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5830 entstanden aus Vorlage: OF 759/9 vom 06.02.2020 Betreff: Mehr Licht am Lindenbaum! Der Magistrat wird gebeten, bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Straße Am Lindenbaum darauf zu achten, dass auch der Gehweg zwischen den Baumreihen zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Dehnhardtstraße ausgeleuchtet wird. Begründung: Seit mehreren Jahren steht die Erneuerung der Straßenbeleuchtung Am Lindenbaum an. Die Maßnahme war ursprünglich mit dem Umbau der Eschersheimer Landstraße verknüpft, aber steht offenbar weiterhin aus. In der dunklen Jahreszeit ist die Benutzung des unbeleuchteten Gehwegs nicht ungefährlich, weil Fußgänger über Baumwurzeln und lockere Pflastersteine stolpern können und sich in der Dunkelheit unsicher fühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1146 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anlage einer Streuobstwiese in der Nähe der Ziegenhainer Straße

31.10.2019 · Aktualisiert: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5378 entstanden aus Vorlage: OF 700/9 vom 17.10.2019 Betreff: Anlage einer Streuobstwiese in der Nähe der Ziegenhainer Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie es möglich ist, die Bürgerinitiative der Albert-Schweitzer-Siedlung bei ihrem Vorhaben, eine Streuobstwiese in Eschersheim in der Nähe der Ziegenhainer Straße anzulegen und zu pflegen, zu unterstützen. Zu diesem Zweck wird darum gebeten, das Gelände, das aus Flurstück 162/9, 162/1 und 202/10 besteht, mit alten Apfelbaumsorten bepflanzen zu dürfen. Ferner wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche praktische Unterstützung die Stadt Frankfurt bei der Umsetzung des Vorhabens leisten kann und welche Mittel der Stadt und des Landes für die Finanzierung eines solchen Projektes zur Verfügung stehen. Begründung: Die Bürgerinitiative Albert-Schweitzer-Siedlung plant, auf einem städtischen Grundstück einige alte Apfelbaumsorten zu pflanzen. Das Grundstück bestehend aus den Flurstücken 162/9, 162/1 und evtl. 202/10 und liegt im Norden der Siedlung. Es schließen sich Schrebergärten an und in der Nähe ist das von der IGS Eschersheim betreute Streuobstgelände. Die Bürgerinitiative hat sich bereits vom Beratungsgarten Lohrberg beraten lassen. Sie pflegt auch Kontakte zu einschlägigen Initiativen und Organisationen, da der Platz auch zu einem Ort des Umweltlernens werden soll. Anlage 1 (ca. 1,7 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 254 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bank in der Reinhardstraße

20.09.2018 · Aktualisiert: 10.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.09.2018, OM 3741 entstanden aus Vorlage: OF 521/9 vom 20.09.2018 Betreff: Bank in der Reinhardstraße Der Magistrat wird gebeten, die Sitzbank mit Mülleimer, die sich derzeit in der Reinhardstraße zwischen den Kreuzungen zu Adelheid- und Grafenstraße befindet, zu entfernen und auf die Grünfläche an der Reinhardstraße, südlich hinter der Andreaskirche, zu versetzen. Begründung: Die Bank befindet sich derzeit direkt vor oft eng an der Bank parkenden Autos, mit Blickrichtung auf diese, was sie für rastende Spaziergänger schwer zugänglich und äußerst unattraktiv macht. Durch die Versetzung der Bank würde sie einen deutlich schöneren Standort erhalten und den Nutzern des Bücherschrankes zur Verfügung stehen können. Außerdem verspricht der besser einsehbare Ort eine Besserung der oben genannten Probleme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2318 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eine Sitzbank für die Bushaltestelle „Ziegenhainer Straße“

17.05.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3203 entstanden aus Vorlage: OF 457/9 vom 03.05.2018 Betreff: Eine Sitzbank für die Bushaltestelle "Ziegenhainer Straße" Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF ins Benehmen zu setzen und eine Sitzbank an der Bushaltestelle "Ziegenhainer Straße" der Line 69 in Richtung Weißer Stein aufzustellen. Begründung: Mit Ausnahme dieser Haltestelle sind alle Haltestellen der Linie 69 inzwischen mit Sitzbänken ausgestattet. Diese Stadtteilbuslinie wird häufig von älteren Menschen genutzt, die auf eine Sitzmöglichkeit beim Warten angewiesen sind. Auch wenn der Gehweg an dieser Stelle schmal ist, so ist er breit genug für das halbhüftige Parken direkt im Anschluss an der Bushaltestelle. Eventuell ist das Versetzen des Müllkorbs nötig, um Platz für eine Sitzgelegenheit zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1586 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerweg in der Verlängerung der Grommetstraße

22.02.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2018, OM 2812 entstanden aus Vorlage: OF 415/9 vom 12.02.2018 Betreff: Fußgängerweg in der Verlängerung der Grommetstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. zu Beginn und am Ende des Verbindungswegs zwischen Grommetstraße und Dehnhardtstraße Drängelgitter anzubringen; 2. die Nutzung des Weges für Radfahrer zu erlauben und dies durch Verkehrszeichen anzuzeigen. Begründung: Derzeit ist der Verbindungsweg zwischen Grommetstraße und Dehnhardtstraße nur für Fußgänger nutzbar. Dennoch wird er immer wieder auch von Radfahrern genutzt. Gegen diese Nutzung ist nichts einzuwenden. Allerdings ist es erforderlich, die Geschwindigkeit der Radfahrer abzubremsen, weshalb die Einrichtung von Drängelgittern in einem Abstand, der das Passieren mit Kinderwagen ermöglicht, angezeigt ist. Gleichzeitig würde damit verhindert, dass der Weg auch von Kraftfahrzeugen genutzt wird, was im Zuge der derzeitigen Umleitungen bereits beobachtet wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 978 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Linksabbiegen ist möglich!

10.01.2018 · Aktualisiert: 30.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 396/9 Betreff: Linksabbiegen ist möglich! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderungen in der Verkehrsführung vorzunehmen: Für die Dauer der Sperrung der Eschersheimer Landstraße im Zuge der Umsetzung des Bauabschnitts 7 zwischen den Straßen "Am Lindenbaum" und "Hinter den Ulmen" stadtauswärts, wird die Kleinschmidtstraße bis zur Landgraf-Philipp-Straße für beide Fahrtrichtungen geöffnet. Auf der stadtauswärts verlaufenden Eschersheimer Landstraße wird unmittelbar hinter der U-Bahn-Haltestelle "Am Lindenbaum" eine provisorische Linksabbiege- und Wendemöglichkeit eingerichtet. Der Magistrat möge sich zur Durchführung dieser Maßnahme ferner mit der VGF ins Benehmen setzen. Begründung: Mit Einrichtung der provisorischen Linksabbiege- und Wendemöglichkeit werden sowohl der Bereich rechts der Eschersheimer Landstraße zwischen Langheckenweg und Zehnmorgenstraße als auch die Anwohner der Kurhessenstraße vom Umfahrungsverkehr entlastet. Der Kreuzungsbereich Kleinschmidtstraße/Am Lindenbaum kann für die Dauer der Umbaumaßnahme ohnehin weder vom aus der Kleinschmidtstraße noch aus der Straße Am Lindenbau kommenden Linksabbiegerverkehr genutzt werden und wäre damit für den Linksabbiegerverkehr aus der Eschersheimer Landstraße frei. Der entstehende Aufwand erscheint im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme vertretbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 396/9 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Folgen der kurzfristig festgelegten, geänderten Abfolge der Umbauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weißem Stein bzw. zwischen Körberstraße und Klarastraße

19.08.2017 · Aktualisiert: 30.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2017, OF 344/9 Betreff: Folgen der kurzfristig festgelegten, geänderten Abfolge der Umbauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weißem Stein bzw. zwischen Körberstraße und Klarastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass - nach den bisherigen Planungen der maximale Zeitraum für Vollsperrungen jenseits der Körberstraße nur 15 Tage (BA 3), sonst lediglich 8 Tage (BA 2) bzw. 9 Tage (BA 4) umfasste, - diese Vollsperrungen jeweils nur einen kleinen Abschnitt zwischen zwei Querstraßen umfassten, - die Einzelhandelsgeschäfte an der Eschersheimer Landstraße somit zu jederzeit während der Umbauphase mit geringem Aufwand erreichbar waren, - den betroffenen Einzelhändlern die Umbaupläne in deren ursprünglicher Form so rechtzeitig bekannt gegeben worden waren, dass sie sich - im Rahmen des Möglichen - darauf einstellen konnten, - nunmehr kurzfristig eine Änderung des Bauablaufs beschlossen wurde, die eine Vollsperrung zwischen Körberstraße und der Klarastraße von fast drei Monaten Dauer vorsieht, - die dafür vorgesehene Umleitungsstrecke für den Bereich Eschersheimer Landstraße jenseits der Klarastraße in nördlicher Richtung derartig umständlich ist, dass sie faktisch gleichbedeutend mit einer Fortsetzung der Vollsperrung bis zur Straße Am Lindenbaum ist, - die Änderung so kurzfristig erfolgte, dass die Gewerbetreibenden an der Eschersheimer Landstraße keine Chance hatten, sich auf dieses Ausmaß der Vollsperrungen einzurichten, - mit einem großflächigen Sterben der Einzelhandelsgeschäfte gerechnet werden muss, wird der Magistrat aufgefordert, 1. unverzüglich das ursprüngliche Sperrungskonzept mit den kleinräumigen Umfahrungen wieder aufzunehmen, 2. innerhalb dieses Sperrungskonzepts für eine maximale Beschleunigung der Bauarbeiten Sorge zu tragen, 3. die Gewerbetreibenden für alle Maßnahmen, die im Hinblick auf die Änderung des Bauablaufs vorgenommen wurden, zu entschädigen, 4. die "unvorhersehbaren Umstände im Baugrund" sowie 5. die angeführten "negativen verkehrlichen Auswirkungen" zu erklären. Begründung: Die Auswirkungen des nunmehr vorgesehenen Bauablaufs überschreiten die Duldungspflicht der Gewerbetreibenden deutlich. Diese sind unmittelbar in ihrer Existenz bedroht. Besonders unerfreulich ist, dass damit die Nahversorgung der Bevölkerung im Umkreis akut gefährdet ist. Eine Wiederherstellung der Nahversorgungssituation nach Abschluss der Bauarbeiten durch Neuanfänge ist angesichts der ohnehin schwierigen Lage an der Eschersheimer Landstraße nicht zu erwarten. Wenn man bedenkt, dass in den letzten Jahren viele Eingriffe in den Baugrund erfolgten, vermögen die für die Änderung des Bauablaufs angeführten Argumente nicht zu überzeugen. Entweder hat die Stadt ihre Pflicht zur Dokumentation des Vorgefundenen vernachlässigt, oder die vorhandenen Daten wurden den Unternehmen nicht zur Verfügung gestellt bzw. von diesen nicht im gebotenen Maße berücksichtigt. Ebenso wenig überzeugt der allgemeine Hinweis auf "negative verkehrliche Auswirkungen" der bisherigen Konzeption. Weder ist erkennbar, inwieweit beispielsweise der massive Rückstau auf der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts vor der Hügelstraße im abendlichen Berufsverkehr durch die Änderung des Bauablaufes beseitigt werden könnte, noch äußert sich der Magistrat dazu, wie die sich aus der jetzigen Konzeption ergebende Blockade der Dehnhardtstraße vor der Kreuzung Am Lindenbaum vermieden werden kann. Hier handelt es sich um eine sehr deutlich bemerkbare negative verkehrliche Auswirkung. Faktisch wird damit nur eine Verlagerung der Belastungen auf andere Teile der Bevölkerung erreicht, nicht jedoch eine Lösung. Diese wäre nur durch eine massive Beschleunigung der Bauarbeiten selbst zu ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.08.2017, OF 330/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 344/9 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP und BFF erklärt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 330/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 344/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Nußzeil/Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum für Fußgänger und Radfahrer verbessern

22.06.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1836 entstanden aus Vorlage: OF 286/9 vom 07.06.2017 Betreff: Kreuzung Nußzeil/Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum für Fußgänger und Radfahrer verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Markierung für Radfahrer auf der Fahrbahn (auf der Linksabbiegerspur) in der Einfahrt zur Dehnhardtstraße anzubringen. Momentan fahren Radfahrer aufgrund des Platzmangels eher auf dem Bürgersteig. Hierbei sollte auch das zeitlich befristete und eingeschränkte Halteverbot überprüft werden, zumal die Warenanlieferung zum Nahkauf nicht möglich ist, wenn Autos in diesem Bereich halten (siehe Bild); 2. die Ampel so zu schalten, dass Radfahrer, die von der Nußzeil geradeaus in die Dehnhardstraße einfahren wollen, nicht die Fußgänger gefährden, die zeitgleich bei Grün die Dehnhardtstraße überqueren. Begründung: Das Radfahren gegen die Einbahnstraße ist hier seit 2010 erlaubt, aber wird - hinsichtlich der Ampelschaltung, Fahrbahnmarkierungen und Haltemöglichkeiten - bei der tatsächlichen Verkehrsführung nicht berücksichtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1862 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eindeutige und durchgehende Verkehrsführung für Radfahrer in der Straße Am Lindenbaum

22.06.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1835 entstanden aus Vorlage: OF 285/9 vom 07.06.2017 Betreff: Eindeutige und durchgehende Verkehrsführung für Radfahrer in der Straße Am Lindenbaum Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung in der Straße Am Lindenbaum für Radfahrer und Fußgänger zu verbessern, indem 1. die Straße Am Lindenbaum bis zur Kreuzung mit der Dehnhardtstraße durchgängig für Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt wird; 2. eine entsprechende und eindeutige Beschilderung aufgestellt wird; 3. die Ampelschaltung an die neue Situation angepasst wird. Begründung: Zurzeit ist die Straße Am Lindenbaum für Radfahren gegen die Einbahnstraße nur im kurzen Abschnitt zwischen der Neumannstraße und der Ilkenhansstraße freigegeben. Diese Regelung erscheint nicht sinnvoll, da der Großteil der Radfahrer bereits von der Eschersheimer Landstraße abfährt. Außerdem ist sie nicht eindeutig, denn das Schild, das Radfahrer zum Rechtsabbiegen in die Ilkenhansstraße auffordert, ist überklebt, gleichzeitig ist aber das Weiterfahren bis zur Dehnhardstraße ausdrücklich verboten. Diese widersprüchlichen Schilder erzeugen Unsicherheit und führen dazu, dass Radfahrer häufig den Gehweg benutzen. Eine durchgehende Befahrbarkeit für Radfahrer sowie eine eindeutige Beschilderung würden hier für Klarheit und Sicherheit sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1860 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Drei Verkehrssituationen an der Kirchhainer Straße

27.04.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1570 entstanden aus Vorlage: OF 227/9 vom 02.04.2017 Betreff: Drei Verkehrssituationen an der Kirchhainer Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass - an der Haltestelle "Ziegenhainer Straße" der Buslinie 69 (westliche Seite) der mittlere Poller entfernt wird; - an der Haltestelle "Andreaskirche" der Buslinie 69 (westliche Seite) die zwei mittleren der vier Poller beseitigt werden; - auf dem Bürgersteig an der Kreuzung Kirchhainer Straße/Rauschenberger Straße (nördliche Seite) zwei Poller installiert werden. Begründung: Durch die fraglichen Poller an den beiden Bushaltestellen wird das Aussteigen (das Schieben) mit Rollatoren und besetzten Rollstühlen sehr erschwert bis fast unmöglich gemacht. Die Buslinie 69 wird zwar in der Regel mit Kleinbussen betrieben, manchmal aber auch mit Bussen in einer Standardgröße. Auch nach einem Entfernen des einen bzw. der zwei Poller wird es Autofahrern aufgrund der verbleibenden Poller nicht möglich sein, die Haltestellen (widerrechtlich) zuzuparken. An dem Bürgersteig der Kreuzung Kirchhainer Straße/Rauschenberger Straße (nördliche Seite) besteht zwar ein Halteverbot, dies wird aber mehr oder minder regelmäßig missachtet. Häufig parken dort Lieferwagen mit den linken Rädern auf der Straße und mit den rechten Rädern und mit dem größten Teil des Chassis auf dem Bürgersteig. Dadurch wird es auf dem noch nutzbaren Bürgersteig so eng, dass Mütter/Väter mit Kinderwagen kaum noch ein Durchkommen finden. Auch wird die Zufahrt zur Bushaltestelle "Rauschenberger Straße" (östliche Seite) erschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1389 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkfläche für Motorroller und Motorräder in der Ziegenhainer Straße

27.04.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1571 entstanden aus Vorlage: OF 228/9 vom 18.03.2017 Betreff: Parkfläche für Motorroller und Motorräder in der Ziegenhainer Straße Verabredet oder in Situationen entstanden haben Anwohner im Seiten- bzw. Parkstreifen der Ziegenhainer Straße schräg gegenüber der Hausnummer 5 bzw. der Hausnummern 1 bis 7 einen Abstellplatz für motorisierte Zweiradfahrzeuge gebildet. Anlässlich einer Inaugenscheinnahme waren sechs Fahrzeuge abgestellt. Sechs Zweirad-Fahrzeuge füllen die Fläche aus. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, der inoffiziellen Form des Parkens durch Markierung und dem Aufstellen eines entsprechenden Verkehrsschildes einen offiziellen Charakter zu verleihen bzw. den Zustand zu legalisieren. Begründung: Die gewählte Form des Parkens bedeutet ein raumsparendes Nutzen öffentlicher Fläche und sollte deshalb unterstützt werden. Autofahrer fahren zum Teil sehr eng an diese Fläche heran oder stückweise in diese hinein. Deshalb wäre eine Markierung und Beschilderung hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1391 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bebauungsplan NW 81 C Nr. 1 für den Teilbereich der Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage, der von der Waldecker Straße, der Wolfhagener Straße, der Kirchhainer Straße und der Reinhardstraße eingegrenzt ist

27.03.2017 · Aktualisiert: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2017, OF 246/9 Betreff: Bebauungsplan NW 81 C Nr. 1 für den Teilbereich der Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage, der von der Waldecker Straße, der Wolfhagener Straße, der Kirchhainer Straße und der Reinhardstraße eingegrenzt ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - warum die lt. B-Plan vorgesehene Tiefgarage im Zuge des Baus der umgebenden Wohnblocks seinerzeit nicht geschaffen wurde; - welche Möglichkeiten er sieht, die ursprünglich vorgesehene Tiefgarage nachträglich zeitnah zu erbauen. Begründung: In dem Bereich des Betreffs besteht Parkplatznot. Verschärft wurde diese Situation in den letzten Jahren durch die Beseitigung von insgesamt 36 Parkplätzen. Die Berechtigung der Beseitigung wird in diesem Zusammenhang nicht in Zweifel gezogen. Zumindest bei einem Teil der beseitigten Parkplätze ist die sachliche Begründung dafür einleuchtend. Vielmehr geht es darum, durch die in Frage stehende Tiefgarage die Parkplatznot (erheblich) zu mindern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 440 2017 Die Vorlage OF 246/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wendeschleife an der Hügelstraße optimieren

19.01.2017 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1144 entstanden aus Vorlage: OF 167/9 vom 05.01.2017 Betreff: Wendeschleife an der Hügelstraße optimieren Östlich der Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße gibt es in der Hügelstraße eine Wendemöglichkeit, die seinerzeit durch Betonabweiser nach Osten bis auf Höhe einer bereits existierenden Verkehrsinsel verschoben wurde. Da der Wendekreis an dieser Stelle nicht immer ausreicht, müssen die wendenden Fahrzeuge relativ weit ausholen und behindern dadurch mit dem Heck des Autos den fließenden Verkehr. Diese Situation ließe sich durch eine leichte Verschiebung der Wendeschleife bis auf Höhe der Einmündung der Ulrichstraße verbessern. Dazu müsste nur die Fahrbahnmarkierung leicht verändert werden. Zusätzlich wäre es möglich, durch eine optische Markierung rechts und links der beim Wenden zu fahrenden Kurve die Wendemöglichkeit deutlicher hervorzuheben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in diesem Sinne tätig zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 693 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alternativstrecke innerhalb der Radroute 7

03.12.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4796 entstanden aus Vorlage: OF 1006/9 vom 18.11.2015 Betreff: Alternativstrecke innerhalb der Radroute 7 Vorgang: B 108/14 Die Mehrzahl der Rad fahrenden Bevölkerung fährt nicht entlang der im Bericht des Magistrats, B 108, beschriebenen Radroute 7, sondern in einem Teilstück eine andere Strecke. Die Wahl der Strecke hängst immer vom Start- und Zielpunkt ab. Es scheint jedoch sinnvoll, diese Alternativstrecke mit in die Radroute 7, zum Beispiel als 7a aufzunehmen. Im Anhang zum Bericht des Magistrats B 108 scheint diese Route auch vorhanden zu sein. Der Magistrat wird gebeten, die Radroute 7a wie folgt festzulegen: Im Verlauf der Radroute auf dem Landwehrweg biegt die Route nicht auf die Kirchhainer Straße ab, sondern verläuft weiterhin auf dem Landwehrweg. Von dort führt sie durch die Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage, quert die Hügelstraße an der vorhandenen Amp el, führt parallel zur Jean-Monnet-Straße bis zur Abbiegung rechts in die Kirschwaldstraße und weiter in die Fritz-Tarnow-Straße, wo die beiden Teilwege wieder zusammenfließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 108 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 369 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Burgholzer Straße - Spielstraße - Verkehrsberuhigter Bereich

23.04.2015 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4069 entstanden aus Vorlage: OF 904/9 vom 13.04.2015 Betreff: Burgholzer Straße - Spielstraße - Verkehrsberuhigter Bereich Der Magistrat hat sich in letzter Zeit in anerkennenswerter Weise bemüht, Verbesserungen in der Burgholzer Straße zu erreichen. So wurden zwei "Stellvertreter" (Betonpoller) und ein Halteverbotsschild aufgestellt. Dennoch ist die Situation prekär geblieben, da sich kaum ein Autofahrer an das Schritttempo hält. Der Magistrat wird deshalb gebeten, weitere Maßnahmen zu ergreifen. 1. Es sollte eine Aufpflasterung von der Kirchhainer Straße einfahrend auf der Burgholzer Straße aufgebracht werden. 2. Es ist eine Markierung auf der Straße (direkt nach der Aufpflasterung), zulässige Höchstgeschwindigkeit 5 km/Stunde, anzubringen. 3. Es sollte eine verstärkte mobile Verkehrsüberwachung durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1044 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbeleuchtung für Fuß-/Radweg

09.10.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3548 entstanden aus Vorlage: OF 826/9 vom 24.09.2014 Betreff: Straßenbeleuchtung für Fuß-/Radweg Der Landwehrweg ist bis zu den Häusern Amöneburger Straße von Straßenlaternen beleuchtet. Ab der Ecke zum Haus Ziegenhainer Straße 54 bis zur Gärtnerei fehlt die Beleuchtung. Der Magistrat wird daher gebeten, das Teilstück Landwehrweg ab der Ecke Ziegenhainer Straße 54 bis zur Gärtnerei Werner (von Laterne 15 vor dem Haus Amöneburger Straße 54 bis Ziegenhainer Straße 18a) durch Straßenlaternen zu beleuchten. (c) 2014 - Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 79 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Den Hin- und Rückweg zur Ludwig-Richter-Schule sicherer gestalten

05.06.2014 · Aktualisiert: 15.09.2014

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2014, OM 3195 entstanden aus Vorlage: OF 775/9 vom 25.04.2014 Betreff: Den Hin- und Rückweg zur Ludwig-Richter-Schule sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten 1. der Aufbringung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) an der Straße Nußzeil, etwa in Höhe der Hausnummer 88; 2. einer Aufpflasterung zwecks Minderung der Geschwindigkeit der Straße Hinter den Ulmen unmittelbar beziehungsweise kurz vor deren Einmündung in die Nußzeil; 3. eines eventuellen Hinweises auf den Fußgängerüberweg kurz vor der Kreuzung Hinter den Ulmen/Nußzeil zu prüfen und anschließend zu berichten. Begründung: Der Bereich Anne-Frank-Siedlung/Kirchhainer Straße einschließlich des gesamten Umfelds ist dicht besiedelt. Entsprechend groß ist die Anzahl an Schulkindern, die täglich von hier zur Ludwig-Richter-Schule und zurück streben. Der Schulweg zur und von der Ludwig-Richter-Schule führt über die Straße Hinter den Ulmen mittels Querung der Nußzeil etwa in Höhe Hausnummer 88. Autofahrer, aus Hinter den Ulmen kommend, erreichen unmittelbar nach dem Einbiegen in die Nußzeil die erwähnte Querung, deshalb sind besondere Vorsorgen erforderlich, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen und Unfallgefahren vorzubeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1173

OF (Antrag Ortsbeirat)

Situation in der Straße Am Lindenbaum und insbesondere der Grünfläche am Wasserturm

24.04.2014 · Aktualisiert: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2014, OF 774/9 Betreff: Situation in der Straße Am Lindenbaum und insbesondere der Grünfläche am Wasserturm Bürger beklagen eine mangelnde Helligkeit der Straßenbeleuchtung. Die Beleuchtung in der Dunkelheit erscheint auch - zumindest in subjektiver Wertung - ungenügend. Wahrscheinlich hat die Beleuchtung zum Zeitpunkt der Neuanlage dem Stand der damals geltenden Vorschriften entsprochen und würde ggf. Bestandsschutz bis zum Zeitpunkt einer späteren Erneuerung genießen. In der Dunkelheit wurde einer älteren Dame vor einigen Wochen von zwei Jugendlichen bzw. jungen Männern ihre Einkaufstasche entrissen. Der Forderung auf Herausgabe ihres Bargeldes hatte sie sich zuvor mutig verweigert. Beobachtungen von Anwohnern deuten darauf hin, dass auf der Grünfläche am Wasserturm und der Umgebung mit Drogen gedealt wird. Eine besondere Rolle soll dabei ein abgestellter Anhänger neben einem der ersten Gebäude (keine Wohngebäude) der Ulrichstraße spielen. Öfters werden nächtens auch Jugendliche bzw. junge Männer mit (Kampf-)Hunden gesehen, die sich um den Wasserturm bewegen. Insbesondere bei älteren Menschen herrscht in der Dunkelheit Angst. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Beleuchtungsfrage in der Straße Am Lindenbaum allgemein zu prüfen; für die Grünfläche die Installation einer Beleuchtung zu erwägen; auch den Präventionsrat in Überlegungen einzubeziehen; sich mit dem 12. Polizeirevier bzw. mit der Landespolizei überhaupt ins Benehmen zu setzen und anschließend zu berichten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 08.05.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 774/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bereich Reinhardtstraße/Kirchhainer Straße

03.06.2013 · Aktualisiert: 03.07.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 633/9 Betreff: Bereich Reinhardtstraße/Kirchhainer Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - ob es möglich ist, nachhaltig, in häufigen Wiederholungen die mobile Verkehrskontrolle zu Geschwindigkeits-Messungen einzusetzen; - oder einen der neu zur Anschaffung vorgesehenen stationären Überwachungsgeräte an geeigneter Stelle zu installieren; - Vergleichszahlen aus den Ergebnissen bisheriger Kontrollen in dem hier gefragten Bereich zu nennen; - über den Gesamtumfang erhobener Gebühren wegen Geschwindigkeits- Ordnungswidrigkeiten und die Anzahl der Anzeigen wegen Geschwindigkeits-Übertretungen zu informieren. Begründung: Der Umfang von Geschwindigkeits-Übertretungen bis hin zum Rasen wird von Anwohnern als eklatant bezeichnet. Eine Gefährdung besteht für alle Anwohner und insbesondere für die Kinder des Kindergartens und des Horts am Anfang der Kirchhainer Straße. Ganz sicher wird die Straßenverbindung auch von vielen Autofahrern , die an der Abfahrt Eckenheim die Autobahn A 661 verlassen und hier eine schnelle Abkürzung für ihre weitere Fahrt sehen, genutzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 20.06.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 633/9 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geld der Stadt Frankfurt sparen - Gehweg einfach sanieren

14.03.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2013, OM 2060 entstanden aus Vorlage: OF 575/9 vom 28.02.2013 Betreff: Geld der Stadt Frankfurt sparen - Gehweg einfach sanieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll ist, im Ortsbezirk 9 ab sofort auf den großräumigen Austausch von Gehwegplatten gegen Verbundpflaster zu verzichten und stattdessen die wirklich schadhaften Stellen auszubessern. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, regelmäßig darauf hinzuwirken, dass die Leitungsträger die Gehwege nach Leitungsarbeiten wieder sorgfältig in den ursprünglichen Zustand versetzen. Begründung: Der Austausch der Gehwegplatten kostet nach Auskunft des Magistrats allein für die Westseite der Dehnhardtstraße und die Körberstraße 238.000 Euro. Dies ist schon für diesen Straßenabschnitt sehr viel Geld, noch viel mehr jedoch, wenn man hochrechnet, dass diese Arbeiten systematisch an vielen Stellen in der Stadt erfolgen. Diese Summen könnten sehr gut für andere dringendere Maßnahmen verausgabt werden, sei es im Verkehrsbereich, zum Beispiel im Bereich von Fußgängerüberwegen oder für den Radverkehr, oder sei es perspektivisch für Maßnahmen anderer Dezernate, wie zum Beispiel die vielen notwendigen baulichen Maßnahmen als Voraussetzung für den Ausbau der erweiterten schulischen Betreuung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1008 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1475 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zu schnelles Fahren (Rasen) auf der Hügelstraße und in der Reinhardstraße sowie Missachtung von Rotlichtphasen an der Kreuzung Hügelstraße/Grafenstraße

22.03.2012 · Aktualisiert: 28.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2012, OM 1037 entstanden aus Vorlage: OF 303/9 vom 06.03.2012 Betreff: Zu schnelles Fahren (Rasen) auf der Hügelstraße und in der Reinhardstraße sowie Missachtung von Rotlichtphasen an der Kreuzung Hügelstraße/Grafenstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. verstärkt die mobile Verkehrsüberwachung in der Hügelstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße sowie in der Reinhardstraße einzusetzen; 2. zu prüfen, mit welchen weiteren Gegenmaßnahmen dem gefährlichen Verkehrsverhalten begegnet werden kann. Begründung: Die angegebenen Übertretungen wurden und werden von Anwohnern fortlaufend festgestellt. Über die bekannten unterschiedlichen Ursachen hinaus, die zu überhöhten Geschwindigkeiten führen, handelt es sich um Autofahrer, die kurz vorher die Autobahn an der Abfahrt Frankfurt-Eckenheim verlassen haben. Viele von diesen haben beim Einbiegen in eine innerstädtische Straße die autobahnübliche Fahrweise mit höheren Geschwindigkeiten noch nicht (völlig) abgelegt. Dieser Verhaltensnachlauf dürfte in psychologischen Tests schon nachgewiesen sein. Die Reinhardstraße schließt an den erwähnten innerstädtischen Bereich an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1023 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 in der Allendorfer Straße durchsetzen!

22.03.2012 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2012, OM 1045 entstanden aus Vorlage: OF 322/9 vom 08.03.2012 Betreff: Tempo 30 in der Allendorfer Straße durchsetzen! Vorgang: OM 62/11 OBR 9; ST 945/11; V 331/12 OBR 9 Der Magistrat wird aufgefordert, unabhängig von den Resultaten der Geschwindigkeitsmessungen, zur Verbesserung des Komforts und der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Allendorfer Straße in Höhe des querenden Fußwegs die Fahrbahn anzuheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 908 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1911 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation in der Dehnhardtstraße

23.02.2012 · Aktualisiert: 20.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2012, OM 939 entstanden aus Vorlage: OF 279/9 vom 07.02.2012 Betreff: Verkehrssituation in der Dehnhardtstraße Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit der Aufbringung von Aufpflasterungen in Verbindung mit einer Haifischzahn-Markierung im Einbahnstraßenbereich der Dehnhardtstraße zu prüfen und anschließend zu berichten. Begründung: Anwohner beklagen sich über das zu schnelle Fahren beziehungsweise Rasen im Einbahnstraßenbereich. Die Frage, ob zwei oder drei Aufpflasterungen sinnvoll und angemessen sind und in welchen Straßenabschnitten diese aufzubringen wären, sollte vom Fachamt (dem ASE) entschieden werden. Allerdings sollten die Aufpflasterungen nicht so hoch ausfallen wie an der Kreuzung Kurhessenstraße/Lindenring. Dort ist die Höhe eine Zumutung für die Autofahrer. Wegen der vorgesehenen neuen Buslinie 67 wird es wohl unumgänglich sein, an dieser Stelle einen Rückbau in der Höhe vorzunehmen. Die niedrigere Höhe an der Kreuzung Kurhessenstraße/Höllbergstraße reicht völlig aus, um die beabsichtigte Verkehrsberuhigung zu erreichen und ist dort auch entsprechend eingetreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 751 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation in der Reinhardstraße

03.11.2011 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 577 entstanden aus Vorlage: OF 179/9 vom 23.10.2011 Betreff: Parksituation in der Reinhardstraße Auf der rechten Straßenseite der Reinhardstraße zwischen Einmündung Wolfhagener Straße und der Andreaskirche sind, um widerrechtliches Parken auf dem Bürgersteig zu unterbinden, Rohrbügel montiert. Zahlreiche Autobesitzer parken jedoch, entgegen den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, nach der Absperrung auf dem Bürgersteig und behindern, wie wiederholt festzustellen ist, gehbehinderte Bürger, insbesondere die, welche auf die Benutzung von Rollatoren und anderen Gehhilfen angewiesen sind, sowie Personen mit Kinderwagen. Der Magistrat wird gebeten, oben genannten Rohrbügel um sechs Meter in Richtung Andreaskirche zu verlängern, um zukünftig die Behinderungen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 109 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Kreuzung Reinhardstraße - Kirchhainer Straße (Kurvenradius)

22.09.2011 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2011, OM 434 entstanden aus Vorlage: OF 155/9 vom 06.09.2011 Betreff: Verkehrssituation Kreuzung Reinhardstraße - Kirchhainer Straße (Kurvenradius) Ausgangssituation: Verkehrsteilnehmer, welche - aus der Reinhardstraße kommend - nach rechts in die Kirchhainer Straße einbiegen, fahren oft zu schnell, da sie keine Vorfahrt zu beachten haben, und stehen plötzlich vor Fußgängern auf dem Zebrastreifen in der Kirchhainer Straße, der sich gleich nach der Bushaltestelle in Höhe des Ausgangs aus dem Hort-Kindergartengrundstück befindet. Um die Fahrzeugführer zum langsameren Fahren anzuhalten, erscheint es als gute Lösung, den Kurvenradius der Einmündung der Reinhardstraße in die Kirchhainer Straße zu vergrößern (in die Kreuzung hinein zu bauen), sodass die Verkehrsteilnehmer eine spitzere Kurve fahren und somit die Geschwindigkeit reduzieren müssen. Die gleichzeitige Anhebung des Fußgängerüberwegs in der Reinhardstraße ergäbe einen zusätzlichen Effekt zur Drosselung des Fahrtempos. Der Magistrat wird daher gebeten, eine Veränderung an dem genannten Kurvenradius vorzunehmen und gleichzeitig den Fußgängerüberweg in der Reinhardstraße anzuheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1405 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigter Bereich „Burgholzer Straße“

18.08.2011 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 268 entstanden aus Vorlage: OF 130/9 vom 18.08.2011 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich "Burgholzer Straße" Vorgang: V 1103/09 OBR 9; ST 15/10; OM 1156/07 OBR 9; ST 1220/07 Durch die inzwischen abgeschlossenen Bauvorhaben in der Burgholzer Straße sind die Markierungen zum Parken für die verkehrsberuhigte Straße nicht mehr gut sichtbar und müssen eventuell auch wegen der neuen Tiefgarage mit 16 Parkplätzen verändert werden. Der Pfosten im Feld neben der Kleingartenanlage wurde entfernt, diese Strecke wird besonders in den Abendstunden gerne als Schleichweg vom Berkersheimer Weg nach Eschersheim benutzt. Die Fahrer fahren über den Fußgänger-/Radweg und über Amöneburger Straße, Burgholzer Platz und Burgholzer Straße deutlich schneller als in einem verkehrsberuhigten Gebiet erlaubt ist (7-10 km/h). Viele Verkehrsteilnehmer halten sich zwar an die Tempo 30-Begrenzung, nicht aber an das geforderte Schritttempo. Ein verkehrsberuhigter Bereich ist eine öffentliche Verkehrsfläche, auf der der Fußgängerverkehr bevorrechtigt ist. Sie dient als Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und -teilnehmer, soweit sie dort zugelassen sind. Dies ist leider vielen Auto-, Motorrad- und Radfahrern nicht bekannt. Die bauliche Ausgestaltung entspricht dem Ziel, den Verkehr wirksam zu beruhigen. Blumentröge, Bänke, Schwellen und sonstige Hindernisse erschweren die Durchfahrt und zwingen jeden zu gemächlicher Fahrt. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. die Markierung für das versetzte Parken nach Überprüfung eventueller Änderungen, bedingt durch die Ein-/Ausfahrten zur neuen Tiefgarage, zu erneuern; 2. nach Rückfrage bei der Feuerwehr, die unerlaubte Durchfahrt durch den Fußgänger-/Fahrradweg durch geeignete Maßnahmen zu verhindern; 3. den Abschnitt der Amöneburger Straße zwischen Landwehrgraben und Burgholzer Platz mit geeigneten Maßnahmen verkehrlich zu beruhigen - mittels versetztem Parken und/oder Markierungen mit Pflanzkübeln unter Berücksichtigung der Zufahrt für Einsatzfahrzeuge, Müllabfuhr und ähnliches; 4. zusätzlich zu den Schildern 325/326 - Verkehrsberuhigter Bereich Anfang und Ende - Schilder "Schritttempo!" an allen Anfangsschildern anzubringen oder Piktogramme auf die Fahrbahn aufzubringen, die Fahrzeugführer sensibilisieren; 5. an der Ecke Amöneburger Straße 26 bis 28 zusätzlich zur schraffierten Fläche einen wegklappbaren Pfosten oder einen Pflanzkübel aufzustellen, damit die Fußgänger, die ab Rauschenberger Straße über die Amöneburger Straße zum Burgholzer Platz gehen, nicht plötzlich vor einem Auto stehen, welches die Kurve schneidet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1434 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung an der Kreuzung Hügelstraße/Reinhardstraße

18.08.2011 · Aktualisiert: 07.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 280 entstanden aus Vorlage: OF 100/9 vom 08.08.2011 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Hügelstraße/Reinhardstraße Nach Drücken der Fußgängerampel an der Kreuzung Hügelstraße/Reinhardstraße blinkt es, die Schaltung richtet sich aber ausschließlich nach der Schaltung am Überweg Hügelstraße in Höhe der Grafenstraße. Auf beiden Seiten der Hügelstraße ist eine Bushaltestelle der Linie 39. Auf der nördlichen Seite befindet sich die Freie Waldorfschule (Schulweg), das Rudolf-Steiner-Haus und das Haus Aja-Textor-Goethe. Alle Besucher, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln wieder wegfahren möchten, sehen den Bus unter Umständen abfahren, da die Ampel nicht auf das ordnungsgemäße Drücken reagiert. Der Magistrat wird daher gebeten, die Schaltung der Ampel zu überprüfen und so zu optimieren, dass auch Fußgänger nicht unnötig warten müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 106 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 617 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger im Bereich Burgholzer Straße und Amöneburger Straße

08.08.2011 · Aktualisiert: 25.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2011, OF 79/9 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger im Bereich Burgholzer Straße und Amöneburger Straße Vorgang: ST 15/10 In dem o.g. Bereich hat der Autoverkehr durch Nachverdichtung und einen fehlenden Pfosten auf dem Fahrradweg in Richtung Berkersheimer Weg zugenommen. Viele AnwohnerInnen setzen sich dafür ein, Schleichverkehr zu unterbinden, sichere Wege zu schaffen und die gebotene Schrittgeschwindigkeit in dem Bereich der Spielstraße durch die Erneuerung der Parkplatz-Markierungen und einen kleinen Baum zu unterstützen. Besonders heikel ist außerdem die unübersichtliche Kurve der Amöneburger Straße, wo der Gehweg abrupt aufhört. Die nach der Kurve angrenzende Sperrfläche wird von den AutofahrerInnen häufig missachtet. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, - die Durchfahrt durch den Fußgänger-/Fahrradweg durch erneutes Setzen eines Pfostens in der Verlängerung der Amöneburger Straße zu verhindern, - den Gehweg an der Kurve der Amöneburger Straße um die Kurve herum bis vor den Eingang des Hauses Nr. 33 zu ziehen und die Sperrfläche dadurch zu ersetzen und - die Markierung für das versetzte Parken zu erneuern und am Beginn der Burgholzer Straße zur Verkehrsberuhigung vor das Haus Kirchhainer Straße 50 (Eckhaus) einen kleinkronigen Baum zu pflanzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 18.08.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 79/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gehwegsanierung Kirchhainer Straße

25.05.2011 · Aktualisiert: 22.06.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2011, OF 44/9 Betreff: Gehwegsanierung Kirchhainer Straße Das Teilstück östliche Kirchhainer Straße, zwischen Ziegenhainer Straße und Rauschenberger Straße, ist noch mit alten quadratischen Pflastersteinen belegt. Das Parken ist erlaubt mit 2 Rädern auf dem Gehweg. Dies hat zur Folge, dass die Platten gebrochen und zum Teil der Gehweg mit Teer geflickt ist. Für ältere und gehbehinderte Mitbürger ist hier eine erhöhte Stolpergefahr gegeben. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, zu veranlassen, dass dieses Teilstück schnellstmöglich saniert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 44/9 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehr beruhigen in der Allendorfer Straße

12.05.2011 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2011, OM 62 entstanden aus Vorlage: OF 17/9 vom 02.05.2011 Betreff: Verkehr beruhigen in der Allendorfer Straße Nach Beobachtungen von Anwohnern wird in der Allendorfer Straße zu schnell gefahren. Um den Autoverkehr zu verlangsamen und die Sicherheit der querenden Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob in der Allendorfer Straße versetztes Parken angeordnet werden kann. Damit möglichst keine Parkplätze wegfallen, soll der Wechsel dort vorgenommen werden, wo sowieso nicht geparkt werden darf. Anbieten würde sich das Parken von der Reinhardtstraße aus auf der rechten Seite von Hausnummer 1 bis 11. An dem querenden Fußweg könnte der Wechsel auf die linke Seite stattfinden bis zur Hausnummer 17. Dort ist rechts eine Sperrfläche und links eine Einfahrt. Da könnte das Parken wieder auf die rechte Seite wechseln; 2. ob die Querung des Fußweges in der Allendorfer Straße aufgepflastert werden kann; 3. ob in der Reinhardtstraße westlich der Kirchhainer Straße eine Tempo-30-Bodenmarkierung aufgebracht werden kann, um die Autofahrerinnen und Autofahrer zu erinnern, dass Sie sich in einer Tempo-30-Zone befinden; 4. ob derzeit gehäuft Geschwindigkeitsübertretungen zu verzeichnen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 945 Antrag vom 08.03.2012, OF 322/9 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampel in der Kirchhainer Straße

17.02.2011 · Aktualisiert: 02.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2011, OM 5024 entstanden aus Vorlage: OF 1384/9 vom 03.02.2011 Betreff: Ampel in der Kirchhainer Straße Anwohner haben den Sinn und Zweck der Ampel in der Kirchhainer Straße, Höhe Rauschenberger Straße, infrage gestellt. Die Ampel steht für den Fahrzeugverkehr regelmäßig und ohne erkennbaren Grund auf Rot. Mit Rücksicht darauf, dass in der Kirchhainer Straße auch Schulwege verlaufen, wird vorgeschlagen, die Ampel durch einen Zebrastreifen zu ersetzen. Ein solcher Austausch hat bereits an anderen Stellen in Eschersheim stattgefunden und wurde jeweils von Kindereinrichtungen, Polizei et cetera begrüßt. Durch diese Maßnahme würde auch der Tempo 30-Zone in der Kirchhainer Straße verstärkt Rechnung getragen. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die genante Ampelanlage durch einen Zebrastreifen ersetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2011, ST 790 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Nachfolge eines gleichwertigen Lebensmittelgeschäftes nach der Schließung von „Tengelmann“ in Eschersheim sichern!

20.05.2010 · Aktualisiert: 05.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2010, OM 4226 entstanden aus Vorlage: OF 1198/9 vom 05.05.2010 Betreff: Die Nachfolge eines gleichwertigen Lebensmittelgeschäftes nach der Schließung von "Tengelmann" in Eschersheim sichern! Der Magistrat wird gebeten, die Wirtschaftsförderung Frankfurt aufzufordern, sich für den Erhalt eines gleichwertigen Lebensmittelgeschäftes nach der geplanten Schließung der Tengelmann-Filiale, Am Lindenbaum, in Frankfurt Eschersheim, einzusetzen. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt wird gebeten, als Vermittler zwischen der Tengelmann-Kette sowie potentiellen Nachfolgekonzernen zu fungieren, um eine Nahversorgung an dieser Stelle für Eschersheim zu garantieren. Begründung: In den letzten Jahren wurden in Eschersheim bereits zwei Läden für die Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger im Bereich Eschersheim, Albert-Schweizer-Siedlung, Eleonore-Sterling-Straße, Am Lindenbaum, Kirchhainerstraße und der umliegenden Straßen geschlossen. Diese waren: HL-Markt Eleonore-Sterling-Straße 53 HL-Markt Langheckenweg 41-43 Als nächste Einkaufmöglichkeiten stehen nun nur noch der Rewe-Markt Hügelstraße sowie der Netto-Markt auf der Eschersheimer Landstraße/Weißer Stein sowie ein Penny-Markt auf der Eschersheimer Landstraße 440 zur Verfügung. Diese Märkte sind für die meist älteren Bewohner des oben genannten Wohnbereiches nur schwer erreichbar. Auch die bestehende Buslinie 69 erleichtert die Einkaufssituationen nur bedingt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2010, ST 956 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Zonen in Eschersheim

02.07.2009 · Aktualisiert: 25.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2009, OM 3433 entstanden aus Vorlage: OF 958/9 vom 17.06.2009 Betreff: Tempo-30-Zonen in Eschersheim Bei der Einrichtung der Tempo-30-Zonen in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden die Neben- und Wohnstraßen mit einbezogen. Größere Straßen vor allem mit Busverkehr wurden ausgenommen (z. B. Alt Eschersheim, Zehnmorgenstraße). In diesen Straßen wurde auch die Höchstgeschwindigkeit 30 eingeführt, jedoch mit einer unzähligen Anzahl von Schildern (Zeichen 274) unter Beibehaltung der Vorfahrtsregelung gegenüber den Nebenstraßen mit Tempo-30-Zonen. In den letzten Jahren haben sich die Verhältnisse gegenüber der Zonen-Einrichtung vielfach geändert. Busse fahren auch durch Tempo-30-Zonen (Im Uhrig, Kirchhainer Straße und so weiter). Vorfahrtstraßen sind auch in Tempo-30-Zonen möglich (z. B. Deuil-la-Barre-Straße in Nieder-Eschbach). Um dem ständig wachsenden Schilderwald im Ortsbezirk zu begegnen und eine einheitliche Tempo-30-Führung im Stadtteil zu gewährleisten, wird der Magistrat aufgefordert, 1. in Alt Eschersheim zwischen der Nidda-Brücke nach Heddernheim, Bahnhof Eschersheim, Bahnübergang Lachweg und Wohngemeinschaft Bonameser Straße eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten unter Einbeziehung von Maybachstraße, Alt Eschersheim und Bonameser Straße; 2. im Gebiet zwischen Hügelstraße (nördlich), Eschersheimer Landstraße (östlich) und der Bahnlinie bis zum Berkersheimer Weg vor dem Sportplatz eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten, unter Einbeziehung von Ende Eschersheimer Landstraße, Im Wörth, Nußzeil und Zehnmorgenstraße; 3. alle Vorwarnschilder auf z. B. Fußgängerüberwege (Zeichen 134-10) zu entfernen, da diese bei Tempo 30 nicht mehr notwendig sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2009, ST 1413 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2010, ST 1317 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 26.08.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 23.09.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abgesenkte Schachtdeckel auf der Eschersheimer Landstraße

22.01.2009 · Aktualisiert: 31.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2009, OM 2899 entstanden aus Vorlage: OF 820/9 vom 12.01.2009 Betreff: Abgesenkte Schachtdeckel auf der Eschersheimer Landstraße Der Zustand der Fahrbahn der Eschersheimer Landstraße in Richtung Norden wird immer schlechter. Neben Unebenheiten von unzähligen Asphaltflicken nach Tiefbauarbeiten versinken immer mehr Schachtdeckel. Neben den runden Deckeln der Stadtentwässerung (z. B. an der U-Bahnstation Hügelstraße) und den Sinkkästen (z. B. am Lindenbaum) betrifft dies alle Versorgungssysteme wie Wasser, Gas, Telefon usw. Durch die hohe Fahrzeugzahl auf der Eschersheimer Landstraße vergrößern sich kleine Schäden in kurzer Zeit. Die Straße hat damit Gefahrenstellen für Autos und Radfahrer, und auch die Geräuschentwicklung beim Überfahren der Vertiefungen vermehrt sich. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, 1. die beschriebene Fahrbahn zu untersuchen und bei den Ver- und Entsorgungsunternehmen die Reparatur der Schachtdeckel zu veranlassen; 2. mitzuteilen, ob und wann eine Fahrbahndeckenerneuerung in der Eschersheimer Landstraße vorgesehen ist; 3. auch andere Straßen im Ortsbezirk auf abgesenkte oder gelöste Schachtdeckel zu untersuchen (z. B. Dehnhardtstraße, Am Lindenbaum, Tunnel Platenstraße/Hügelstraße, Auffahrt Platenstraße zur Rosa-Luxemburg-Straße nach dem Zebrastreifen) und wie unter 1. zu verfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 521 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsinseln in der Kirchhainer Straße

22.01.2009 · Aktualisiert: 31.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2009, OM 2898 entstanden aus Vorlage: OF 819/9 vom 11.01.2009 Betreff: Verkehrsinseln in der Kirchhainer Straße Der Magistrat wird gebeten, die fünf behindernden Verkehrsinseln in der Kirchhainer Straße so bald wie möglich abtragen zu lassen. Begründung: Durch die Einrichtung der Tempo-30-Zone und aufgrund des Parkens auf beiden Straßenseiten ist schnelles Fahren kaum möglich, und die Voraussetzungen für Verkehrssicherheit sind in hohem Maße gegeben. Die Verkehrsinseln sind wegen der Gegebenheiten inzwischen nicht nur überflüssig, sondern behindern darüber hinaus erheblich. Jede Insel führt zu einem Wegfall von je zwei Parkplätzen auf beiden Seiten, also insgesamt vier. Dadurch wird der bereits bestehende Parkdruck im Quartier noch erhöht. Auch für die Busse der neu eingerichteten Linie 69 bedeuten die Inseln Schwierigkeiten und Hindernisse. Es wurde beobachtet, dass ein Bus eine solche Insel links, also auf der Gegenfahrbahn, umkurvt hat, weil ein PKW so ungünstig geparkt hatte, dass vorschriftsmäßig rechts kein Durchkommen mehr war. Es ist anzunehmen, dass es sich dabei nicht um einen Einzelfall handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 520 Aktenzeichen: 66 0

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