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LED-Beleuchtung mit Bewegungsmeldern für Fuß- und Radweg westlich der Jean-Monnet-Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 20.09.2018, OM 3739 entstanden aus Vorlage: OF 519/9 vom 20.09.2018

Betreff: LED-Beleuchtung mit Bewegungsmeldern für Fuß- und Radweg westlich der Jean-Monnet-Straße Vorgang: OM 4356/15 OBR 9; ST 1535/15 Der Magistrat wird gebeten , den Fuß- und Radweg entlang der Jean-Monnet-Straße mit einer über Bewegungsmeldern geschalteten LED-Beleuchtung zu versehen, die den Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes mit der Sicherheit für Nutzerinnen und Nutzer in Einklang bringt. Begründung: Dieser viel genutzte Weg ist stark abschüssig und teilweise uneben, was abends und in der dunklen Jahreszeit sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger als auch für Radfahrerinnen und Radfahrer zur Gefahr werden kann. In der Vergangenheit hat der Magistrat wiederholt dargelegt (zuletzt 2015 in der ST 1535), dass die Beleuchtung des Weges mit der Zielsetzung des Natur- und Landschaftsschutzes unvereinbar sei. Die über Bewegungsmelder geschaltete LED-Straßenbeleuchtung ist eine innovative Technologie, die bereits in mehreren Gemeinden eingesetzt wird. Damit werden Straßen- oder Wegabschnitte nur dann mit voller Lichtstärke beleuchtet, wenn sie tatsächlich genutzt werden. Ansonsten wird die Beleuchtung ausgeschaltet oder heruntergedimmt, was nicht nur insektenfreundlich, sondern auch stromsparend ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 28
OBR 9
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
OBR 9
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle