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Meine Nachbarschaft: An der Staustufe

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der Bürostadt

24.04.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4085 entstanden aus Vorlage: OF 1063/5 vom 07.04.2015 Betreff: Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der Bürostadt Vorgang: ST 738/12 Der Magistrat wird gebeten, am Niederräder Mainufer in Höhe der Bürostadt zwischen der Autobahnbrücke und der Einmündung in die Lyoner Straße auf dem Fuß- und Radweg einen Blendschutz zu installieren. Begründung: Entlang des Niederräder Ufers, zwischen der Autobahnbrücke und der Einmündung in die Lyoner Straße, fahren Radfahrerinnen und Radfahrer und laufen Fußgängerinnen und Fußgänger in beiden Richtungen auf der nördlichen Seite des Schwanheimer Ufers. Wer stadteinwärts unterwegs ist, wird insbesondere während der dunklen Jahreszeiten durch entgegenkommende, stadtauswärts fahrende Kraftfahrzeuge geblendet. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Einen Blendschutz sieht der Ortsbeirat als dringend geboten an. In seiner Stellungnahme vom 21.05.2012, ST 738, spricht sich der Magistrat gegen einen besonderen Blendschutz aus, da es sich vor Ort um keine Besonderheit handele. Der Ortsbeirat ist hier anderer Meinung. Gerade hier handelt es sich um eine besondere Verkehrssituation, denn Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sind gezwungen, den linksseitigen Weg in beide Richtungen zu nutzen und sind somit der Blendwirkung des stadtauswärts fahrenden Kraftverkehrs in besonderer Weise ausgesetzt. Der Magistrat ist darüber hinaus der Ansicht, die Leitplanke sowie die Hecke würden einen ausreichenden Blendschutz bieten. Auch hier ist der Ortsbeirat anderer Meinung. Radfahrende sind, wenn sie auf dem Sattel sitzen, in der Regel zu hoch positioniert, um vom Blendschutz der Leitplanke und der Hecke zu profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 738 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1078 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim

28.11.2014 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2014, OA 576 entstanden aus Vorlage: OF 977/5 vom 12.11.2014 Betreff: Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Stadtteilgrenze und die Stadtbezirksgrenze zwischen Niederrad und Goldstein beziehungsweise Schwanheim nach Westen auf die Linie der Autobahn A 5 zu verschieben, sodass diese mit der Ortsbezirksgrenze zusammenfallen. Begründung: Es gibt in der Bevölkerung immer wieder Verwunderung und Anfragen, weil in den entsprechenden Karten und Stadtplänen die Stadtteilgrenze von Niederrad quer durch die Bürostadt verläuft. Auch die Stadtteilschilder an den Ost-West-Straßenverbindungen stehen beispielsweise am Schwanheimer Ufer in Höhe der Eisenbahnbrücke und in der Goldsteinstraße in Höhe der Hahnstraße. In Anbetracht dessen, dass in naher Zukunft in größerem Maße Wohnbevölkerung in diesem Gebiet ansässig sein wird, ist eine andere und nachvollziehbare Grenzziehung wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 13.01.2015, OA 586 Antrag vom 11.12.2014, OF 1235/6 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 179 Antrag vom 15.10.2016, OF 221/5 Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 245 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.12.2014 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 586 2015 1. Die Vorlage OA 576 wird unter Hinweis auf OA 586 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1235/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.01.2015, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (OA 576 und OA 586 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) NPD (OA 576 und OA 586 = vereinfachtes Verfahren) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5560, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 32 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neue Lärmmessungen entlang der BAB 5 in Goldstein

09.09.2014 · Aktualisiert: 02.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2014, OA 544 entstanden aus Vorlage: OF 1110/6 vom 30.07.2014 Betreff: Neue Lärmmessungen entlang der BAB 5 in Goldstein Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lärmmessung des Autobahnlärms entlang der BAB 5 in Goldstein vorzunehmen. Die letzte Messung bzw. Berechnung fand im Jahr 2006 statt. Zwischenzeitlich gab es Veränderungen an der Lärmschutzwand, eine neue Abfahrt ist in Betrieb und weitere Baumaßnahmen in der Bürostadt Niederrad erfolgten. Die Anwohner klagen weiterhin über den Lärm der Autobahn, insbesondere an den Rändern der neu erstellten Lärmschutzwand. Die Lärmmessungen sollen daher mindestens an folgenden Standorten und insbesondere bei Ostwind-Wetterlage vorgenommen werden: - Carl-von-Weinberg-Schule, - Goldsteinschule, - Zur Frankenfurt (in Höhe Hausnummer 21), - Am Wildpfad (gegenüber Sportanlage). Begründung: Seit Jahren setzen sich Ortsbeirat, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat der Stadt Frankfurt am Main für einen verbesserten Lärmschutz in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung oder einer Verbesserung der Lärmschutzwand in Goldstein ein. Das zuständige Land Hessen verweigert bisher und weiterhin die Verlängerung der Lärmschutzwand und darüber hinaus vor allem die Reduzierung der Geschwindigkeit auf der BAB 5. Hessen Mobil nimmt immer wieder Bezug auf die Lärmpegel, welche Maßnahmen durch das Land nicht erforderlich machen, da es sich um eine "Bestandsautobahn" handelt. In der Zwischenzeit hat es weitere Baumaßnahmen in der Bürostadt Niederrad gegeben: Die neue Abfahrt in die Bürostadt Niederrad wurde in Betrieb genommen und die bestehende Lärmschutzwand entlang der Morgenzeile aufgrund ihrer Baufälligkeit erneuert. Zudem steigt der Verkehr in ganz Deutschland auf den Autobahnen an, circa 146.000 Fahrzeuge (Quelle: Hessen Mobil, 2010) werden auf der BAB 5 täglich durchschnittlich verzeichnet. All diese Veränderungen müssen auch in neuen Lärmmessungen Berücksichtigung finden, da diese Grundlage bei "Bestandsautobahnen" sind, um Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Land Hessen geltend zu machen. Eine bloße Berechnung wie im Jahr 2006, auf deren Grundlage Hessen Mobil und die Verkehrsminister entscheiden, trifft bei den Anwohnern auf absolutes Unverständnis, da diese die Realität nicht abbildet und vor allem die Wetterlage nicht berücksichtigt. Wenn die Gremien dieser Stadt weiterhin an der Seite der Anwohner der BAB 5 stehen - hier gab es die meisten Eingaben im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans in ganz Hessen -, dann sind entsprechende Lärmmessungen dringend erforderlich. Auch können die Gremien dieser Stadt nichts dafür, dass im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans keinerlei Mittel durch die Landesregierung in deren Haushalt aufgenommen wurden, um entsprechende Lärmschutzmaßnahmen dann auch finanzieren zu können. Nur aus diesem Grund will man an der Situation auch letztlich nichts ändern. Auch um diesen Beweis als Stadt Frankfurt gegenüber dem Land Hessen antreten zu können und um den Anwohnern auch künftig zur Seite zu stehen, sind die Lärmmessungen unbedingt erforderlich. Die Schreiben der Hessischen Verkehrsminister Rentsch und Al-Wazir an die Siedlergemeinschaft Goldstein vervollständigen diesen Antrag im Anhang. Anlage 1 (ca. 874 KB) Anlage 2 (ca. 2,4 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2015, ST 94 Antrag vom 28.07.2015, OF 1451/6 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4450 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.10.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 544 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5132, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.10.2014 Aktenzeichen: 79 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld (II) hier: zusätzlicher Lärmschutz

18.07.2014 · Aktualisiert: 11.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3362 entstanden aus Vorlage: OF 882/5 vom 27.06.2014 Betreff: Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld (II) hier: zusätzlicher Lärmschutz Vorgang: OM 1451/12 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, bei den weiteren Planungen der Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld den Lärmschutz für die dort lebende Bevölkerung noch stärker zu berücksichtigen, indem 1. vor der Bauphase westlich und östlich der Bahntrasse vom Schwanheimer Ufer bis zur Goldsteinstraße eine Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 5,5 Metern und 2. nach der Bauphase westlich und östlich der Bahntrasse vom Schwanheimer Ufer bis zur Goldsteinstraße eine Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 5,5 Metern errichtet wird. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 11.05.2012, wurden die Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld vorgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger bemängelten, dass in einigen Punkten dem Lärmschutz nicht genügend Rechnung getragen worden sei. Der Ortsbeirat begrüßt die bisherigen Bemühungen der Stadt Frankfurt am Main, ist aber der Meinung, dass der Schutz der Bevölkerung noch optimiert werden kann. Zum Schutz der Bevölkerung bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den bislang eingeplanten Schallschutz nochmals auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu überprüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1451 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1532 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

B 40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machen

18.02.2014 · Aktualisiert: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2889 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2014 Betreff: B 40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machen Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 40 rückgängig gemacht wird . Begründung: Der aus dem Amt geschiedene hessische Verkehrsminister Florian Rentsch (FDP) hat vor der Übergabe seiner Amtsgeschäfte noch schnell die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Teilabschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen aufheben lassen. Unter anderem ist hier auch der Abschnitt der B 40 vom Schwanheimer Knoten bis zum Schwanheimer Ufer betroffen. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung hat sich an dieser Stelle bewährt. Daher gibt es keinen Grund, diese aufzuheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 690 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsinseln Schwanheim

07.08.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2013, OF 777/6 Betreff: Verkehrsinseln Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zu 10.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Umgestaltung der drei Verkehrsinseln, die sich im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer befinden, zu verwenden. Im Rahmen dieser Umgestaltungsarbeiten sollen die Verkehrsinseln neu begrünt und bepflanzt (entsprechend dem Ortseingang von Goldstein) werden, so dass der Ortseingang zu Schwanheim aufgewertet wird. Die derzeit dort befindlichen Gräser sollen entfernt werden. Begründung: Der oben genannte Kreuzungsbereich ist die Zufahrt von der Schwanheimer Uferstraße nach Schwanheim und hat somit eine große Bedeutung für die Attraktivität des Stadtteils. Es ist deshalb wünschenswert, wenn dieser Bereich durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 175 2013 Die Vorlage OF 777/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheimer Ufer/Friedhof Schwanheim

18.06.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2272 entstanden aus Vorlage: OF 756/6 vom 18.06.2013 Betreff: Schwanheimer Ufer/Friedhof Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen, die im Rahmen des Ortstermins am 13. Mai 2013 in Schwanheim mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes besprochen wurden, bei der Umgestaltung der Straße Schwanheimer Ufer im Bereich der Schwanheimer Brücke zu berücksichtigen und umzusetzen: Die Verschränkung auf eine Fahrspur sollte bereits nach dem Fußgängerüberweg in Höhe des Schwanheimer Friedhofs erfolgen und nicht, wie in den aktuellen Plänen vorgesehen, unter der Schwanheimer Brücke. Dadurch wäre es möglich, im Bereich des Schwanheimer Friedhofs den Bürgersteig bis zur Einmündung zum Friedhof zu verlängern (diese Einmündung soll erhalten bleiben). Ferner könnten weitere Parkplätze für den Friedhof und für das Gewerbegebiet entstehen. Begründung: Im Rahmen der Erschließung des neuen Gewerbegebiets in Schwanheim ist beabsichtigt, die Fahrbahn im Bereich der Schwanheimer Brücke auf eine Fahrspur zu reduzieren. Um nun eine Verlängerung des Fußweges zu ermöglichen, müsste ein Teil der Fahrbahn benutzt werden, sodass nach dem Fußgängerüberweg am Schwanheimer Friedhof bereits mit der Verschränkung auf eine Fahrspur begonnen werden müsste, was aus Sicht der Ämter auch möglich ist. Mit dieser Maßnahme könnte der Weg verlängert werden, sodass Fußgänger ohne Hindernis zum Haupteingang des Friedhofs und zum Main gelangen könnten. Ferner könnten weitere Parkplätze für die Friedhofsbesucher und für das Gewerbegebiet entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1435 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle Henriette-Fürth-Straße

30.10.2012 · Aktualisiert: 25.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1630 entstanden aus Vorlage: OF 543/6 vom 23.10.2012 Betreff: Bushaltestelle Henriette-Fürth-Straße Vorgang: V 349/12 OBR 6; ST 1312/12 Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle Henriette-Fürth-Straße (im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr) als Kaphaltestelle zu planen und entsprechend auszubauen, damit auch weitere Parkplätze in der Straße Zur Frankenfurt ausgewiesen werden können. Die in der Stellungnahme ST 1312 dargelegte Planung als Fahrbahnrandhaltestelle wird nicht weiter verfolgt. Begründung: Bei einem Ortstermin mit den zuständigen Ämtern und Vertretern von VGF und traffiQ wurde einvernehmlich festgelegt, dass die oben genannte Bushaltestelle als Kaphaltestelle ausgebaut wird, um so weitere Parkmöglichkeiten in diesem Bereich zu schaffen. Der Ortsbeirat lehnt die in der ST 1312 getroffene Stellungnahme hinsichtlich der Ausbauvariante ab und möchte den entsprechenden Ausbau der Haltestelle als Kaphaltestelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 349 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1312 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 118 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Geisenheimer Straße

24.04.2012 · Aktualisiert: 22.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 379/6 Betreff: Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt bis zu Euro 5.000,- aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Neugestaltung von drei Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Mauritiusstraße (z.B. Bepflanzung mit Rosen), zu verwenden (Markierte Flächen in der Anlage). Begründung: Der vorgenannte Kreuzungsbereich ist ein als Ortseingang von Schwanheim von zentraler Bedeutung. Um diesen Eingang entsprechend aufzuwerten, beabsichtigt der Ortsbeirat die in der Anlage markierten Grünflächen neu zu gestalten, z.B. durch Pflanzung von Rosen oder ähnlichen Blumen. Die Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer wurden bereits vom Grünflächenamt neu angelegt, so dass hinsichtlich einer weiteren Neugestaltung in diesem Bereich derzeit nicht nachgedacht werden muss. Hier ist erst die Entwicklung abzuwarten. Anlage 1 (ca. 384 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 90 2012 Die Vorlage OF 379/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt

17.02.2012 · Aktualisiert: 13.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2012, OM 923 entstanden aus Vorlage: OF 196/5 vom 02.01.2012 Betreff: Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass zur Erhöhung der Sicherheit bei Dunkelheit für die Fußgänger und Radfahrer auf dem gemeinsamen Mainuferweg im Bereich Bürostadt, zwischen Einmündung Lyoner Straße und Autobahnbrücke, folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Installierung von Sichtblenden an den Leitplanken, zum Beispiel in Form von Lamellen; 2. Markierung von reflektierenden Begrenzungsstreifen. Begründung: Der gemeinsame Fuß- und Radweg ist in dem im Antragstenor genannten Bereich relativ schlecht beleuchtet und befindet sich auf gleichem Höhenniveau mit dem stark befahrenen Schwanheimer Ufer. Aufgrund dessen werden die sich auf diesem Weg befindlichen Verkehrsteilnehmer sehr stark vom Autoverkehr geblendet. Es besteht ein hohes Unfallrisiko, da Fußgänger (und Radfahrer ohne Licht) von entgegenkommenden Radfahrern erst sehr spät gesehen werden. Durch die Installation eines Blendschutzes wie zum Beispiel Lamellen, wie an Autobahnen üblich, würde der abrupte Wechsel der Hell- und Dunkelphasen gemindert. Ergänzend können zwei weiße Begrenzungslinien kostengünstig weiteren Sicherheitsgewinn bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 738 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel Morgenzeile

29.11.2011 · Aktualisiert: 14.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 615 entstanden aus Vorlage: OF 191/6 vom 13.11.2011 Betreff: Verkehrsspiegel Morgenzeile Der Magistrat wird gebeten, einen Doppelspiegel in Höhe Morgenzeile 9/Ecke Sonnenweg in Frankfurt-Goldstein aufzuhängen, sodass man auch einen Blick auf den von rechts kommenden Verkehr hat. Begründung: Fährt man vom Sonnenweg auf die Morgenzeile, wird die Verkehrssituation sehr unübersichtlich, da man auch den von rechts kommenden Verkehr nicht auf den ersten Blick sehen kann. Der bereits existierende Spiegel wurde nicht in südwestlicher Richtung angebracht, sodass man den Rechtsverkehr überblicken könnte. Er zeigt stattdessen in nordwestliche Richtung, sodass man den von links kommenden Verkehr sehen kann, den man allerdings ohnehin schon sieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 476 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt

31.05.2011 · Aktualisiert: 07.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 95 entstanden aus Vorlage: OF 40/6 vom 14.05.2011 Betreff: Verkehrssituation Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt befindliche Auffahrtsmöglichkeit für Fahrradfahrer in Richtung Schwanheimer Ufer so zu versetzen, dass Radfahrer möglichst gerade auf den westlichen Fahrradweg (Rheinlandstraße Richtung Kreisel) auffahren können. Begründung: Derzeit befindet sich die Auffahrtsmöglichkeit auf den westlichen Fahrradweg auf Höhe der in der Fahrbahnmitte ausgewiesenen Parkplätze und zwar in Richtung Kreisel, sodass die Fahrradfahrer, die aus der Straße "Zur Frankenfurt" kommen und an der Rheinlandstraße links Richtung Kreisel abbiegen wollen, erst links in die Rheinlandstraße abbiegen müssen, um dann scharf rechts auf den Fahrradweg zu gelangen, wobei sofort wieder links bzw. rechts eingelenkt werden muss. Besonders für ältere Fahrradfahrer ist der gesamte Abbiegevorgang aufgrund der engen Kurven sehr schwierig. Es bietet sich deshalb an, diese Auffahrtsmöglichkeit in Richtung Schwanheimer Ufer zu versetzen, damit Fahrradfahrer auf den Fahrradweg geführt werden, ohne im Kreuzungsbereich erst nach links abbiegen zu müssen. Dies würde die Gefahrenlage beim Linksabbiegen für Fahrradfahrer und Autofahrer erheblich entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2011, ST 899 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsbelastung in Goldstein (Tannenkopfweg)

10.01.2011 · Aktualisiert: 27.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4853 entstanden aus Vorlage: OF 1668/6 vom 19.12.2010 Betreff: Verkehrsbelastung in Goldstein (Tannenkopfweg) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie hoch der Durchgangsverkehr in Goldstein (Schwerpunkt Tannenkopfweg/Zur Frankenfurt) ist. Der Magistrat wird außerdem gebeten, ein Konzept für eine Verkehrsentlastung in diesem Bereich und für Goldstein vorzulegen. Dabei soll eine Verkehrsuntersuchung sowohl vor als auch nach dem Bau der Abfahrt von der A 5 auf die Straßburger Straße durchgeführt werden. Begründung: Die Wohnsiedlung Goldstein leidet trotz der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich des Tannenkopfwegs laut Berichten von Anwohnerinnen und Anwohnern unter stetig zunehmendem Durchgangsverkehr. Es wäre zielführend, hier einmal zu prüfen, wie hoch der Anteil des Durchgangsverkehrs tatsächlich ist, und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um den Durchgangsverkehr einzudämmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 660 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mülldetektive/Überwachung der kleinen Grünanlage am westlich Ende der Schwanheimer Uferstraße

17.08.2010 · Aktualisiert: 10.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4388 entstanden aus Vorlage: OF 1530/6 vom 30.07.2010 Betreff: Mülldetektive/Überwachung der kleinen Grünanlage am westlich Ende der Schwanheimer Uferstraße Der Magistrat wird gebeten, am westlichen Ende der Schwanheimer Uferstraße Mülldetektive einzusetzen oder eine andere Form der Überwachung zum Schutz der Grünfläche vor Vermüllung durchzuführen. Begründung: Vor einigen Jahren wurde am westlichen Ende der Straße Schwanheimer Ufer (Zugang zum Schwanheimer Unterfeld) aus einer unansehnlichen Fläche eine attraktive Grünfläche hergerichtet. Viele Bürgerinnen und Bürger waren erfreut über diese Änderung. Leider liegt die Grünanlage besonders nach den Wochenenden voller Abfälle und Sperrmüll. Hier ist ein richtiger Schwerpunkt illegaler Müllentsorgung entstanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2010, ST 1439 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung des Kobelt-Zoos in Schwanheim

15.06.2010 · Aktualisiert: 06.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4305 entstanden aus Vorlage: OF 1491/6 vom 31.05.2010 Betreff: Beschilderung des Kobelt-Zoos in Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, 1. nach Rücksprache mit dem Ortsbeirat an den Zufahrtsstraßen nach Schwanheim (Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Bahnstraße) an geeigneten Stellen Hinweisschilder zum Kobelt-Zoo aufzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob dem Grundstück, auf dem sich der Zoo befindet, eine Hausnummer zugeordnet werden kann. Begründung: Der Kobelt-Zoo in Schwanheim ist ein beliebter Ausflugsort für Familien mit Kindern bis weit über die Stadtgrenzen von Frankfurt hinaus. Es ist von den Besuchern immer wieder zu hören, dass man den Zoo sehr schlecht findet, da keine Beschilderung vorhanden ist. Auch per Navigationsgerät ist der Zoo nicht zu finden, da das Grundstück keine eigene Hausnummer hat. Gibt man nun als Auswärtiger die Bahnstraße an, so ist das Ziel auch bereits in der Nähe des Frankfurter Flughafens erreicht. Der Kobelt-Zoo wird auf den Internetseiten der Stadt Frankfurt als Ausflugsziel vorgestellt, kann aber nur durch Ortskundige gefunden werden, denn selbst wenn man den Hinweisen auf der Homepage der Stadt Frankfurt folgt, wird man nicht unbedingt den Eingang finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1158 Aktenzeichen: 66 7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Rampen am Schwanheimer Ufer und der Auffahrt zur Bundesautobahn A 5 Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46

11.06.2010 · Aktualisiert: 19.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.06.2010, OA 1133 entstanden aus Vorlage: OF 1083/5 vom 08.06.2010 Betreff: Rampen am Schwanheimer Ufer und der Auffahrt zur Bundesautobahn A 5 Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bauwerke mit den laufenden Nummern 55 und 56 (interne Bw-Nr. 43 n und 43 o) in der Weise zu sanieren, dass sie nach Möglichkeit barrierefrei gestaltet werden. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, sollte die Gestaltung auf jeden Fall stufenlos erfolgen, auch wenn die Steigung mehr als 6 Prozent betragen sollte. Begründung: In den oben genannten Rampenbauwerken sind momentan einzelne Stufen integriert, die allen Passanten, die Gegenstände mit sich führen, ob Fahrräder, Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl, die Nutzung der Brücken erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Eine barrierefreie Gestaltung mittels Rampen mit 6 Prozent Steigung ist auf jeden Fall anzustreben. Sollte dies aus technischen Gründen (verfügbare Fläche) nicht möglich sein, sollte dennoch eine stufenlose Rampe realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 16.06.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.06.2010, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 46 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1817 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1832 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1856 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1860 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1861 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1868 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1116 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1117 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 11. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1130 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 12. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1132 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 13. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 14. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1135 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 15. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1136 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 13. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 15. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1911, OA 1115, OA 1130 und OA 1133 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1817 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1832 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1856 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1860 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1861 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1868 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage NR 1911 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 9. Der Vorlage OA 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 1116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 11. Die Vorlage OA 1117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Der Vorlage OA 1130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 1132 wird abgelehnt. 14. Der Vorlage OA 1133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 15. Die Vorlage OA 1135 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage OA 1136 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage OA 1153 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 13. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) zu 15. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 16. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 17. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 46, OA 1117, OA 1130 und OA 1153 = Ablehnung, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1132, OA 1133, OA 1135 und OA 1136 = Annahme, OA 1115 und OA 1116 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 46, NR 1911, OA 1116, OA 1130 und OA 1153 = Ablehnung, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1132, OA 1135 und OA 1136 = Annahme, OA 1115, OA 1117 und OA 1133 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1817 und NR 1832 = Enthaltung) Stv. Holtz (M 46 und OA 1132 = Annahme, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1117, OA 1135 und OA 1136 = Ablehnung, OA 1115, OA 1116 und OA 1130 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1133 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Schenk (M 46 = Annahme, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1117, OA 1132, OA 1135 und OA 1136 = Ablehnung, NR 1911, OA 1115, OA 1116, OA 1130 und OA 1153 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1133 = vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1911, OA 1115, OA 1130 und OA 1133 zugestimmt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 46: Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Baumgärtner Nein Stadtverordnete Becker Nein Stadtverordnete Dr. von Beckh Nein Stadtverordnete Bender Ja Stadtverordneter Brillante fehlt Stadtverordneter Bührmann Ja Stadtverordnete Burkert Ja Stadtverordnete Ursula Busch Nein Stadtverordneter Hans Busch Nein Stadtverordneter Cunitz Ja Stadtverordneter Daum Ja Stadtverordnete David fehlt Stadtverordnete Demaria Ja Stadtverordneter Diehl Ja Stadtverordnete Dörhöfer Ja Stadtverordneter Dürr fehlt Stadtverordnete Enzmann Nein Stadtverordneter Feldmann Nein Stadtverordnete Feldmayer Ja Stadtverordneter Fey Nein Stadtverordneter Dr. Galanos Ja Stadtverordnete Gauls Ja Stadtverordneter Gerhardt Ja Stadtverordnete Dr. Hambrock Ja Stadtverordnete Hanisch Ja Stadtverordnete Prinzessin von Hannover Ja Stadtverordnete auf der Heide Ja Stadtverordneter Heumann Ja Stadtverordneter Heuser Ja Stadtverordneter Holtz fehlt Stadtverordneter Hübner Nein Stadtverordneter Kirchner Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordnete Köremezli-Erkiner Nein Stadtverordnete Krauße Ja Stadtverordneter Krebs fehlt Stadtverordnete Lang Ja Stadtverordneter Lange Ja Stadtverordneter Langer fehlt Stadtverordnete Latsch Nein Stadtverordnete Dr. Lehr Ja Stadtverordneter zu Löwenstein Ja Stadtverordnete Loizides Ja Stadtverordneter Mack Nein Stadtverordneter Majer Ja Stadtverordnete Meister Ja Stadtverordneter Mertens Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordneter Oesterling fehlt Stadtverordneter Paris Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pürsün Ja Stadtverordneter Quirin Ja Stadtverordneter Rätzke Ja Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Nein Stadtverordnete Reifschneider-Groß Ja Stadtverordneter Reininger Nein Stadtverordnete Rinn Ja Stadtverordnete Sautner Nein Stadtverordneter Schenk Ja Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Schneeweis Ja Stadtverordneter Schneider Ja Stadtverordneter Scholz Ja Stadtverordnete Seitz Nein Stadtverordneter Dr. Seubert Ja Stadtverordneter Siegler Ja Stadtverordneter Stapf fehlt Stadtverordneter Stock Ja Stadtverordnete Streb-Hesse Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Ja Stadtverordnete Thiele Nein Stadtverordnete Triantafillidou Ja Stadtverordneter Trinklein fehlt Stadtverordneter Viehl Nein Stadtverordnete Volpp Nein Stadtverordneter Vowinckel Ja Stadtverordneter Wagner Ja Stadtverordneter Stefan Freiherr von Wangenheim Ja Stadtverordnete Sylvia Weber Nein Stadtverordneter Arnold Weber Nein Stadtverordnete Weil-Döpel Nein Stadtverordnete Weißbach Ja Stadtverordnete Dr. Weyland Ja Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Stadtverordneter Yüksel Nein Stadtverordneter Zarcadas fehlt Stadtverordneter Zieran fehlt 2. Die Vorlage NR 1817 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1832 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1856 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1860 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1861 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1868 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage NR 1911 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 9. Der Vorlage OA 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 1116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 11. Die Vorlage OA 1117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Der Vorlage OA 1130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 1132 wird abgelehnt. 14. Der Vorlage OA 1133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 15. Die Vorlage OA 1135 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage OA 1136 wird abgelehnt. 17. a) Die Vorlage OA 1153 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ursula Busch, Majer, Rinn, Hübner, Fey, Reininger und zu Löwenstein sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis. 18. a) Die Vorlage NR 1879 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ursula Busch, Majer, Rinn, Hübner, Fey, Reininger und zu Löwenstein sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Stv. Schenk gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen Stv. Schenk (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und Stv. Schenk (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) zu 15. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 16. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 17. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 18. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); Stv. Schenk (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 8335, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltestelle Henriette-Fürth-Straße

11.05.2010 · Aktualisiert: 02.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.05.2010, OM 4193 entstanden aus Vorlage: OF 1453/6 vom 21.04.2010 Betreff: Haltestelle Henriette-Fürth-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle "Henriette-Fürth-Straße" (in der Straße "Zur Frankenfurt"), welche sich direkt vor der Freiwilligen Feuerwehr befindet, in eine Kap-Haltestelle umzuwandeln. Das Kap sollte dabei eine Breite von ca. zwei Metern haben. Begründung: Die Haltestelle "Henriette-Fürth-Straße", welche sich in der Straße "Zur Frankenfurt" direkt vor der Freiwilligen Feuerwehr befindet, ist noch nicht mobilitätsgerecht ausgebaut, sodass ein Umbau noch bevorsteht. Aufgrund der Verkehrssituation wäre eine Umgestaltung in eine sog. Kap-Haltestelle begrüßenswert, da auf diese Weise eine höhere Sicherheit für den Fahrradverkehr erreicht werden könnte. Bei einer Kap-Haltestelle von ca. zwei Metern Breite könnten Busse an der Haltestelle nicht mehr von Pkws überholt werden. Dies würde auch die Sicherheit der Fahrgäste erhöhen, die zum Erreichen der Haltestelle die Fahrbahn überqueren müssen. Weiterhin könnten auf diese Weise weitere Parkplätze für die Anwohner entstehen, da Parkplätze bis zum Kap herangeführt werden könnten. Insgesamt gesehen ist eine Umwandlung in eine Kap-Haltestelle eine für alle Seiten positive Maßnahme, deren Umsetzung sich lohnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2010, ST 1019 Antrag vom 29.03.2012, OF 349/6 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querungshilfe Schwanheimer Friedhof

09.03.2010 · Aktualisiert: 04.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3977 entstanden aus Vorlage: OF 1401/6 vom 17.02.2010 Betreff: Querungshilfe Schwanheimer Friedhof Der Magistrat wird gebeten, die bereits bestehende Querungshilfe (Fußgängerampel) auf der Straße "Schwanheimer Ufer" in Höhe des Schwanheimer Friedhofs um ein akustisches Signal zu erweitern. Begründung: Um zum Schwanheimer Friedhof zu gelangen, muss man die Schwanheimer Uferstraße überqueren. Es handelt sich dabei um eine vierspurige Fahrbahn mit entsprechender Breite. Gerade für ältere Menschen, die den Friedhof regelmäßig aufsuchen, kommt es bei der Überquerung öfters zu größeren Problemen. Da besonders ältere Menschen nicht mehr so gut sehen, reicht das Lichtsignal nicht mehr aus, um gefahrlos die Straße zu überqueren. Aus diesem Grund sollte an dieser Stelle die Lichtsignalanlage um ein akustisches Signal erweitert werden, damit auch Menschen mit eingeschränkter Sehkraft oder Sehbehinderung diese Straße gefahrlos überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2010, ST 718 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Schwanheim/Goldstein

27.10.2009 · Aktualisiert: 28.11.2011

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2009, OM 3668 entstanden aus Vorlage: OF 1299/6 vom 08.10.2009 Betreff: Parkplätze im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Schwanheim/Goldstein Der Magistrat wird gebeten, den Parkraum für Pkws in der Straße "Zur Frankenfurt" im Abschnitt zwischen den Straßen "Am Auerborn" und "Henriette-Fürth-Straße" (kurz vor der Freiwilligen Feuerwehr) bis zur Bushaltestelle "Henriette-Fürth-Straße" nur im Straßenraum zu erweitern. Dabei sollte am Ende auch noch ein Parkplatz für Schwerbehinderte (§ 42 Abs. 4 Nr. 2 StVO) eingerichtet werden. Begründung: Da im Zuge des Neubaus des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Schwanheim/Goldstein und durch eine geplante Begrünung des angrenzenden Geländes die bisher dort befindlichen Parkmöglichkeiten für die Anwohner wegfallen, sollten nun dringend die dort befindlichen freien Flächen (auf der Fahrbahn) als Parkraum ausgewiesen werden. In diesem Bereich herrscht aufgrund der Wohnbebauung ein besonders hoher Parkdruck, welcher nun durch die Freiwillige Feuerwehr weiter verschärft werden dürfte. Es ist deshalb erforderlich, jede sich bietende Möglichkeit zur Schaffung von Parkplätzen zu nutzen. Die bisher markierten Parkplätze sollten, soweit es geht, bis an die oben genannte Bushaltestelle herangeführt werden. Da in diesem Bereich auch schwerbehinderte Menschen wohnen, sollte ein Parkplatz für diese Personengruppe ausgewiesen werden, damit ihnen weite Wege erspart werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 176 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lkw-Anlieferverkehr durch Goldstein in die Bürostadt Niederrad verbieten

10.02.2009 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2009, OM 2934 entstanden aus Vorlage: OF 1024/6 vom 26.11.2008 Betreff: Lkw-Anlieferverkehr durch Goldstein in die Bürostadt Niederrad verbieten Der Magistrat wird gebeten, 1. den Lkw-Anlieferverkehr der Bürostadt Niederrad durch Goldstein durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 253 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und des Zusatzschildes "Anlieger frei" an geeigneter Stelle zu unterbinden. Die bereits bestehende Verkehrsbeschilderung am Tannenkopfweg sollte in den Kreuzungsbereich der Ampelanlage Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg versetzt werden; 2. die bisherige Beschilderung (Zeichen 421 und 430 StVO) an den Kreuzungen Zur Frankenfurt/Tannenkopfweg und Goldsteinstraße/Morgenzeile zu entfernen. Begründung: Der Anlieferverkehr der Bürostadt Niederrad soll nicht durch Goldstein geführt werden. Die bisherige Beschilderung bestärkt den Anlieferverkehr (während den Hauptverkehrszeiten), die Abkürzung durch Goldstein zu nutzen. Anlage 1 (ca. 445 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 548 Aktenzeichen: 32 1

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