Meine Nachbarschaft: An der Pfarrwiese
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Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3063 entstanden aus Vorlage: OF 111/14 vom 20.10.2022 Betreff: Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim Der Magistrat wird gebeten, blinden- und sehbehindertengerechte Straßenüberquerungen und Fußgängerwege in Harheim zu ermöglichen und insbesondere an folgenden Orten zu veranlassen: 1. Maßbornstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 1 und 2 sowie zwischen den Abbiegungen Bürgerstraße und In den Aspen b) Fußgängerampel zwischen den Hausnummern 43 und 44 2. Korffstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 12 und 14 b) Bushaltestelle Spitzenstraße c) Fußgängerampelanlage und Zebrastreifen zum Niedereschbacher Stadtweg 3. Harheimer Stadtweg a) Überquerungsmöglichkeit in der Nähe der Fußgängerbrücke b) Taktile Bodenmarkierung zur Fußgängerbrücke über den Eschbach (beidseitig) zur Straße An der Pfarrwiese Begründung: In Harheim wurde das barrierefreie, insbesondere das blinden- und sehbehindertengerechte Überqueren von stark befahrenen Straßen, wie der Maßbornstraße oder der Korffstraße bisher vernachlässigt. Dies gilt auch für Bodenmarkierungen zur haptischen Ankündigung von Bushaltestellen und Brücken sowie Querungsmöglichkeiten zum Beispiel im Harheimer Stadtweg, der durch den Ausbau der Linie S 6 stark von Baufahrzeugen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus gibt es in der Straße In den Schafgärten mit seiner dort beheimateten Grundschule und Kindertagesstätte dringenden Handlungsbedarf, da der für Fußgänger notwendige mehrmalige Straßenseitenwechsel eine sichere Nutzung für sehbehinderte Menschen bis jetzt nahezu unmöglich macht. Aufgrund der fehlenden akustischen und taktilen Signale, stellen vor allem die benannten Fußgängerwege und Überquerungsorte für blinde und sehbehinderte Menschen eine große Herausforderung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 434
Einzelhandel in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2904 entstanden aus Vorlage: OF 105/14 vom 24.09.2022 Betreff: Einzelhandel in Harheim Der Magistrat wird gebeten, auf den Flächen "Vor der Wasserlach" im Grundbuchbezirk Harheim, Flurstück 96, Flur 2 (2.599 Quadratmeter), und Flurstück 97, Flur 2 (5.392 Quadratmeter), Baurecht für die Errichtung von Einzelhandelsflächen zu schaffen. Es sollen ein Supermarkt mit einer Verkaufsfläche von rund 1.400 Quadratmetern und ein Drogeriemarkt mit rund 700 Quadratmetern realisiert werden. Begründung: In Harheim beschränken sich die Einkaufsmöglichkeiten für Dinge des täglichen Bedarfs auf einen kleinen Discountmarkt, eine Bäckerei und zwei Metzgereien mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit des Einkaufs in umliegenden Stadtteilen und Gemeinden. Der Ortsbeirat ist daher der Meinung, dass es bei der Struktur des Einzelhandels im Stadtteil erheblichen Nachholbedarf gibt. Für o. g. Fläche besteht Interesse namhafter Unternehmen des Einzelhandels, das vom Ortsbeirat vorgeschlagene Vorhaben möglichst schnell umzusetzen. Die Fläche eignet sich sehr gut für den vorgeschlagenen Zweck. Sie ist zu Fuß, per Individualverkehr und mit dem ÖPNV sehr gut erreichbar. Durch die Lage am Ortsrand und direkt an der Umgehungsstraße ist eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Ortskerns und angrenzender Wohngebiete nicht zu erwarten. Aus den Analysen der interessierten Einzelhandelsunternehmen ergibt sich ein sehr gutes Potenzial für den Handel mit Gütern des täglichen Bedarfs. Der Ortsbeirat wünscht sich einen Lebensmittelmarkt, der das bestehende Angebot des Discountmarkts ergänzt, sowie einen Drogeriemarkt, der wegen des mangelnden lokalen Angebots besonders dringend gebraucht wird. Nach bereits vorliegenden Entwürfen ist beides realisierbar. Weitere im Stadtteil bisher fehlende Infrastruktur, wie öffentliche E-Ladesäulen und ein Service-Point für Bankdienstleistungen, könnten sich im Zuge des Vorhabens ebenfalls realisieren lassen. Ebenso könnte die Bushaltestelle "Tempelhof", deren Lage auf der östlichen Seite der Maßbornstraße ein Sicherheitsrisiko darstellt, verlegt und mit einem Wartehäuschen ausgestattet werden. Dem Ortsbeirat ist es wichtig, dass durch die Neubauten für die Märkte an dieser städtebaulich markanten Stelle ein architektonisch ansprechender, dem Ortsbild angepasster Ortseingang entsteht. Auf hohe Entwurfsqualität ist daher ebenso zu achten wie auf einen möglichst geringen Flächenbedarf und eine an den Kriterien des nachhaltigen Bauens ausgerichtete Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2309 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 14 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 14 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0
Stationsbasiertes Carsharing in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2908 entstanden aus Vorlage: OF 110/14 vom 26.09.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Vorgang: NR 343/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von stationsbasiertem Carsharing auf Basis der Vorlage vom 06.04.2022, NR 343, folgende Stellplätze vorzuschlagen: - Parkplatz Zur Untermühle - Maßbornstraße 60, Nähe Netto-Markt Begründung: Die genannten Standorte im Stadtteil sind einfach erreichbar und ermöglichen einen stärkeren und attraktiveren Mobilitätsmix. Gerade in den Stadtteilen am Stadtrand, die weniger mit dem ÖPNV vernetzt sind, bietet Carsharing eine ideale Alternative zum nur selten benötigten individuellen Pkw. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 72 Aktenzeichen: 61 1
Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2905 entstanden aus Vorlage: OF 106/14 vom 25.09.2022 Betreff: Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60 Auf der o. g. derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche von rund 10.000 Quadratmetern besteht die Absicht, einen Verbrauchermarkt einzurichten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Bauprojekt unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen zu prüfen: Flächenversiegelung Ackerboden ist ein unersetzlicher Produktionsfaktor für die landwirtschaftlichen Betriebe, damit Grundlage einer sicheren Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung und zusätzlich - etwa durch die Kaltluftentstehung - ein unverzichtbares Element zu klimaneutralem Wohnen in urbanen Wohnsiedlungen. Daher muss die Flächenversiegelung so gering wie möglich gehalten werden. Die Versiegelung der genutzten Ackerflächen muss durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk, durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe, vollständig ausgeglichen werden. Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form von Wildwiese, Blumenwiese oder dergleichen. Parkplatz- und Verkehrsflächen werden mit geeigneten Belägen mit maximaler Wasserdurchlässigkeit versehen. Gebäude werden mit Dach- und Fassadenbegrünung und mit halbtransparenten PV-Anlagen ausgerüstet. Die Gebäude müssen CO2-neutral und energietechnisch autark sein. Niederschlag und Regenwasser Regenniederschlag wird auf Gebäuden aufgefangen und verwendet. Eine reguläre Entwässerung über die Kanalisation ist nicht vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 607 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3643 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssituation in der Winkelgasse/Installation von Pollern, um rechtswidriges Parken zu verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2648 entstanden aus Vorlage: OF 101/14 vom 24.06.2022 Betreff: Verkehrssituation in der Winkelgasse/Installation von Pollern, um rechtswidriges Parken zu verhindern Der Magistrat wird gebeten, in der Winkelgasse vor den Häusern Nummer 5, 7 und 9 bis zum Abknicken der Straße entsprechend Poller zu installieren, um das ohnehin rechtswidrige Parken in dieser Spielstraße zu verhindern. Begründung: Bis vor etwa vier Jahren befanden sich entlang der Häuser in der Winkelgasse jeweils Blumenkübel, die ihren Zweck dahin gehend erfüllten, als dass sie das rechtswidrige Parken in dieser doch sehr engen Straße (4,95 Meter Breite) zuverlässig verhinderten. Die Kübel wurden vor mehr als 25 Jahren vom damaligen Pensionsbetreiber aufgestellt, um das rechtswidrige Parken seiner Gäste zu verhindern. Leider wurden diese vor vier Jahren aufgrund fehlender Genehmigung von der Stadt entfernt, sodass seitdem wieder vermehrt vor den Häusern geparkt wird, obwohl dies in dieser als Spielstraße ausgewiesenen Straße eigentlich verboten ist. Dies bedingt, dass die Müllabfuhr insbesondere dann, wenn im Kurvenbereich geparkt wird, nicht mehr zu allen Häusern durchkommt. Am Beispiel eines Müllfahrzeugs mit einer Breite von 2,55 Metern und einem Pkw von 2,10 Metern bleiben, wenn der Pkw an der Wand steht, nur noch 30 Zentimeter für die Durchfahrt. Des Weiteren erschweren die parkenden Fahrzeuge das Einfahren und Ausfahren aus den Höfen der Anlieger. Der Ortsbeirat bitte daher darum, vor den Häusern Nummer 5, 7 und 9 bis zum Abknicken der Straße entsprechend Poller zu installieren, um diese Problematik zu lösen. Quelle: Eigene Aufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2791 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2791) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Zusätzliche Beschilderung „In den Schafgärten“ zur Einhaltung der Einbahnstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 103/14 Betreff: Zusätzliche Beschilderung "In den Schafgärten" zur Einhaltung der Einbahnstraße Wir bitten den Magistrat, in der Straße "In den Schafgärten" auf Höhe des Eingangsbereichs zum Bürgerhaus Harheim entsprechend eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) vorzunehmen, um die Einhaltung der neuerlich errichteten Einbahnstraße sicherzustellen. Begründung: Die im Jahre 2019 neu eingerichtete Einbahnstraße von der Maßbornstraße in Fahrtrichtung zu "In den Schafgärten" wird nach Informationen einiger Anlieger leider noch nicht von jedem Verkehrsteilnehmer befolgt. Aus diesem Grund möchten wir die Einbahnstraßensituation und das Verbot der Einfahrt besonders in die Engstelle in Richtung Maßbornstraße nochmal deutlich machen, in dem wir um eine zusätzliche und eindeutige Beschilderung mittels Verkehrszeichen 267 bitten. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 103/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 103/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 103/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenAufstellen von Hundeverbotsschildern auf Spielplatz „Am Auweg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2344 entstanden aus Vorlage: OF 90/14 vom 10.06.2022 Betreff: Aufstellen von Hundeverbotsschildern auf Spielplatz "Am Auweg" Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz "Am Auweg" Verbotsschilder für das Mitführen von Hunden aufstellen zu lassen. Begründung: Obwohl das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen grundsätzlich nicht gestattet ist, wird der oben genannte Spielplatz in aller Regelmäßigkeit mit Hundekot verschmutzt. Die Gründe dafür können nur Ignoranz, Bequemlichkeit und fehlendes Verantwortungsbewusstsein der Hundebesitzer gegenüber dort spielenden Kindern sein. Folglich ist dieser Kindervergnügungsplatz mit einer entsprechenden Beschilderung zu versehen. Diese fehlt nämlich bislang leider gänzlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2179 Aktenzeichen: 67 4
Entfernung eines Pfostens auf dem Fußgängerweg zwischen Pfarrwiese und Philipp-Schnell-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2348 entstanden aus Vorlage: OF 96/14 vom 05.06.2022 Betreff: Entfernung eines Pfostens auf dem Fußgängerweg zwischen Pfarrwiese und Philipp-Schnell-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen der beiden Pfosten auf dem Fußgängerweg zwischen den Straßen Pfarrwiese und Philipp-Schnell-Straße zu entfernen, da dieser ein Verletzungsrisiko für Radfahrer darstellt. Begründung: Die beiden Pfosten, welche etwa in der Mitte dieses Fußgängerweges gelegen sind und motorisierte Fahrzeuge an der Durchfahrt hindern sollen, stellen für Radfahrer und insbesondere kleine Kinder auf dem Fahrrad ein Verletzungsrisiko dar. Dem Ortsbeirat wurden Fälle berichtet, bei denen Kinder auf dem Fahrrad mit den Pedalen an einem der Pfosten hängen geblieben sind. Der eigentliche Zweck, nämlich die Verhinderung des motorisierten Verkehrs auf diesem Weg, bleibt durch den verbleibenden Pfosten, an dem auch das entsprechende Verkehrsschild angebracht ist, gewährleistet. Quelle: Eigene Aufnahme/Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2254 Aktenzeichen: 66 2
Ausbesserung des Straßenpflasters der Straße Alt-Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2345 entstanden aus Vorlage: OF 91/14 vom 10.06.2022 Betreff: Ausbesserung des Straßenpflasters der Straße Alt-Harheim Der Magistrat wird gebeten, die dringend notwendige Ausbesserung des Straßenpflasters in der Straße Alt-Harheim möglichst zeitnah zu veranlassen . Begründung: Zahlreiche lose, gebrochene und fehlende Pflastersteine in der Straße Alt-Harheim, insbesondere zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 10 bis 20, stellen eine Gefahrenstelle für alle Teilnehmer des Straßenverkehrs dar. Auch die entstandenen Bodenwellen zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 31 bis 35 erhöhen das Unfallrisiko für Fahrradfahrer. Da zudem neben privaten Pkws täglich zahlreiche Lastkraftwagen sowie die Buslinie 28 die Straße frequentieren, erscheint eine zeitnahe Ausbesserung der schadhaften Straßenpflasterung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2255 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4606 Aktenzeichen: 66 5
Sichere Schulwege zur Grundschule Harheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2022, OF 92/14 Betreff: Sichere Schulwege zur Grundschule Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die ausgewiesenen Schulwege im Stadtteil Harheim sicherer zu gestalten und gegebenenfalls zu überarbeiten. Dabei sollten unter anderem die folgenden Gesichtspunkte Beachtung finden: 1. Das verkehrswidrige Parken auf dem Gehweg gegenüber von der Liegenschaft "Alt-Harheim 20" bis zur Straßenmündung "Zur Untermühle" muss unterbunden und weitere Stahlabweiser installiert werden. Die vom Magistrat am 23.08.2019 (ST 1591) beschlossenen und mittlerweile umgesetzten zwei Stahlabweiser reichen nicht aus. 2. Entlang der Maßbornstraße fehlt zur Überquerung der Straße "Harheimer Stadtweg" ein Zebrastreifen, mindestens jedoch eine Querungshilfe bzw. Straßenschraffierung. 3. Die folgenden Abschnitte wurden für ausgewiesene Schulwege bisher nicht berücksichtigt und bedürfen einer Aktualisierung: a) zwischen "Urnbergweg", "Im Kalk" und "Eckstraße", b) "An der Pfarrwiese" und "In den Biegen" sowie c) große Teile von "Am Römerbrunnen" und "Bürgerstraße". Begründung: Die Einschulung zahlreicher Schulanfänger Anfang September kommt mit großen Schritten auf Harheim zu. Dies beinhaltet für viele Kinder, den Schulweg nach einer Eingewöhnungszeit in Eigeninitiative (ohne Eltern) zu meistern. Da die ausgewiesenen Schulwege in Harheim vereinzelte Gefahrenpunkte bzw. Schwachstellen aufweisen, müssen diese dringend noch vor dem Einschulungstermin in diesem Jahr behoben werden. zu 1.: Der Einsatz von zusätzlichen Stahlabweisern verhindert, dass Fahrzeuge, deren Halter das Café besuchen oder ein Paket abgeben, verkehrswidrig abgestellt werden. Kinder müssen häufig auf die Straße ausweichen, um den teilweise komplett zugeparkten Gehweg zu umgehen. zu 2.: Der "Harheimer Stadtweg" wird durch die Großbaustelle zum Ausbau der S6 bis zum Berkersheimer Bahnhof permanent von Lastkraftwagen und Besuchern der Sportvereine genutzt. Das Überqueren der Straße ist mit Schwierigkeiten verbunden, da Kinder dazu mit Fahrzeugen aus drei Richtungen, nämlich Abbieger aus der "Maßbornstraße" sowie Fahrzeuge aus dem "Harheimer Stadtweg", rechnen müssen. Ein Zebrastreifen oder eine andere Straßenbelagsschraffierung könnte an dieser Stelle zu einer erhöhten Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer führen und den ausgewiesenen Schulweg deutlich gefahrenloser gestalten. zu 3.: Die Sichtung der offiziell ausgewiesenen Schulwege haben Lücken offenbart, die dringend zu überprüfen sind. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Finanzierung für die Sanierung von Brückenbauwerken
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 176 entstanden aus Vorlage: OF 79/14 vom 20.03.2022 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Finanzierung für die Sanierung von Brückenbauwerken Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für Sanierungsmaßnahmen von Brückenbauwerken in Harheim werden im Haushalt 2022 Finanzmittel in Höhe von 100.000 Euro eingestellt . Begründung: Einige Brückenbauwerke in Harheim sind in einem schlechten Zustand und müssen saniert werden (siehe Foto). Für diesen Zweck bittet der Ortsbeirat, entsprechende Finanzmittel im Haushalt einzuplanen, um eine etwaige Sperrung dieser Brücken aus Sicherheitsgründen zu verhindern. In der Zustandsermittlung 2010 wurde die Brücke im Beispiel bereits mit einem schlechten Wert beziffert. Eine zeitnahe Renovierung wäre notwendig gewesen. Zwischenzeitlich wurde die Brücke hilfsweise mit Metallflicken instand gehalten. Eine grundsätzliche Sanierung ist daher dringend geboten. Brückenbauwerk zwischen den Straßen Zur Untermühle und In den Schafgärten Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 120 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 176 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme)
Erneuerung Kleinfeld-Rasenplatz Bezirkssportanlage Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2022, OM 1768 entstanden aus Vorlage: OF 71/14 vom 14.02.2022 Betreff: Erneuerung Kleinfeld-Rasenplatz Bezirkssportanlage Harheim Der Magistrat wird gebeten, die grundhafte Erneuerung des nicht nutzbaren Kleinfeldrasenplatzes an der Bezirkssportanlage Riedhalsstraße zu veranlassen . Begründung: Der Kleinfeldrasenplatz der Bezirkssportanlage Harheim wird von der SG Harheim aufgrund steigender Mitgliederzahlen dringend für den Trainingsbetrieb benötigt. Der im Jahr 2014 neu angelegte Platz ist trotz zweifacher Nacharbeitung nach wie vor unbespielbar. Nach Ansicht diverser Fachleute steht fest, dass der Rasenplatz aufgrund fehlerhafter Bauausführung über eine so geringe Fähigkeit zum Speichern von Wasser verfügt, dass es trotz Beregnung nicht möglich ist, den Rasen zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1280 Aktenzeichen: 52 2
Installation einer adaptiven LED-Beleuchtung in der Quellenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2022, OM 1772 entstanden aus Vorlage: OF 76/14 vom 20.02.2022 Betreff: Installation einer adaptiven LED-Beleuchtung in der Quellenstraße Vorgang: NR 248/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, die aus Rücksicht auf die im Wegeverlauf lebende Flora und Fauna bisher abgelehnte Installation einer Beleuchtung im Bereich der erneuerten Brücke zwischen der Quellenstraße und der Riedhalsstraße erneut hinsichtlich einer smarten/adaptiven, insektenfreundlichen LED-Beleuchtung zu prüfen. Begründung: Die Frequentierung dieser wichtigen Wegeverbindung zur Spielstraße (Riedhalsstraße) sowie der Bezirkssportanlage, die vor allem von vielen Kindern und Jugendlichen tagsüber und auch in den Abendstunden benutzt wird, ist nach wie vor hoch. Aus diesem Grund wird der Magistrat erneut gebeten zu prüfen, ob hier die Installation einer (wie in der Vorlage vom 21.01.2022, NR 248, beschriebenen) smarten und sensorgesteuerten LED-Beleuchtung hinsichtlich der bisher angeführten Ablehnungsgründe sinnvoll erscheint. Diese Technik macht es möglich, dass die LED-Laternen nur eingeschaltet werden, sobald sich jemand in dem Bereich aufhält. Dadurch wird der Einfluss auf die sich in diesem Bereich befindliche Flora und Fauna auf ein Minimum begrenzt und gleichzeitig eine stolperfreie Querung dieser Brücke gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.01.2022, NR 248 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1428 Aktenzeichen: 91 52
Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer Stadtweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2022, OM 1773 entstanden aus Vorlage: OF 77/14 vom 07.03.2022 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer Stadtweg Der Magistrat wird dringend gebeten, im Harheimer Stadtweg von der Einmündung Maßbornstraße bis zur südlichen Seite der Niddabrücke die Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen festzusetzen. Diese Regelung ist mit sofortiger Wirkung zu veranlassen und soll bis zum Ende der Bauarbeiten des S 6-Ausbaus gültig bleiben. Zusätzlich ist das bestehende Halteverbot von der Fußgängerbrücke bis zur Maßbornstraße zu verlängern. Begründung: Der Transport von Erde und Schotter für die S-Bahn-Baustelle läuft seit einigen Tagen über den Harheimer Stadtweg und ist nach Angaben der DB Netz AG noch mehrere Monate erforderlich. Aufgrund der Enge der Straße ist die Maßnahme unbedingt angezeigt, um das Gefahrenpotenzial, welches von den schweren Fahrzeugen ausgeht, zu minimieren. Der Harheimer Stadtweg wird als Rad- und Fußweg zur S-Bahn, zur Spielstraße und zur Bezirkssportanlage stark frequentiert. Der geringe Zeitverlust der Baufahrzeuge auf der nur wenige Hundert Meter langen Strecke ist aus Sicht des Ortsbeirats gegenüber dem Sicherheitsgewinn zu vernachlässigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1473 Aktenzeichen: 32 1
Instandsetzung des Bürgersteiges in der Straße In den Biegen im Bereich des Spielplatzes Pfarrwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1522 entstanden aus Vorlage: OF 59/14 vom 23.01.2022 Betreff: Instandsetzung des Bürgersteiges in der Straße In den Biegen im Bereich des Spielplatzes Pfarrwiese Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig im Verlauf der Straße In den Biegen, an der Ecke vom Feldweg hinter der Bebauung kommend, instand setzen zu lassen, sodass die hier durch Baumwurzeln entstandene Stolpergefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger beseitigt wird. Begründung: Die Pflastersteine wurden in diesem Bereich durch eine Baumwurzel an mehreren Stellen nach oben gedrückt und stellen nun eine erhebliche Stolpergefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer dar. Diese Gefahr bittet der Ortsbeirat zu beseitigen (siehe Foto und Lagebeschreibung). Quelle: privat Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1094 Aktenzeichen: 66 2
Verhinderung des Parkens auf dem Durchgang im Bereich des Parkplatzes Harheimer Stadtweg/Ecke Maßbornstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 61/14 Betreff: Verhinderung des Parkens auf dem Durchgang im Bereich des Parkplatzes Harheimer Stadtweg/Ecke Maßbornstraße Wir bitten den Magistrat, die Fläche im Bereich des (durch Unterbrechung der Hecke) angelegten Durchgangs zwischen den parkenden KFZ an der Ecke Harheimer Stadtweg / Maßbornstraße entsprechend auszuweisen bzw. zu schraffieren, so dass dieser für Fußgänger passierbar bleibt. Begründung: In dem oben genannten Bereich halten und parken regelmäßig Fahrzeuge und verhindern so den hier angedachten Durchgang für Fußgänger als Abkürzung von und zu dem Fußgängerüberweg über die Maßbornstraße. (siehe Foto und Lagebeschreibung auf der Rückseite) Quelle: Eigene Aufnahme Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 61/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenMangelnde Witterungsbeständigkeit neu aufgestellter Parkbänke
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 60/14 Betreff: Mangelnde Witterungsbeständigkeit neu aufgestellter Parkbänke Wir bitten den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, wieso die zu erwartende Witterungsbeständigkeit für neu aufgestellte Parkbänke, zum Beispiel im Bereich des Spielplatzes Pfarrwiese / In den Biegen, nicht gegeben ist. Darüber hinaus bitten wir darum, nach erfolgter Prüfung den zugrunde liegenden Mangel hier und ggf. an ähnlichen Modellen, die in einem ähnlichen Zeitraum errichtet wurden, entsprechend zu beseitigen. Begründung: Die im Foto (Rückseite) dargestellte Parkbank wurde vor etwa 2 Jahren an diesem Standort errichtet und weist schon nach so kurzer Zeit entsprechende Mängel an der Lackierung auf. Dies führt dazu, dass Passanten diese Bank aus Bedenken um die Verschmutzung ihrer Kleidung nicht mehr nutzen. Diesen Mangel bitten wir zu prüfen und zu beheben. Quelle: Eigene Aufnahme Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 60/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 14 am 07.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 60/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 14 am 25.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 60/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 14 am 23.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 60/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenGefährdung Hausanschlüsse durch Straßenbäume
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 57/14 Betreff: Gefährdung Hausanschlüsse durch Straßenbäume Der Magistrat soll berichten, ob bei der Neubepflanzung mit Straßenbäumen der Schutz der Hausanschlüsse (Kanal, Wasser, Strom) ausreichend berücksichtigt wurde. Der Ortsbeirat bittet um Erläuterung der Zuständigkeit für die Regulierung im Fall von Beschädigung der o.g. Einrichtungen durch Baumwurzeln aus dem öffentlichen Raum. Begründung: Dem Ortsbeirat ist ein Fall in der Maßbornstraße bekannt, in dem der Abwasseranschluss schon mehrfach durch die Baumwurzeln beschädigt und verstopft wurde. Die Kosten der Reinigung mussten jeweils von der Stadt Frankfurt, bzw. ihrer Versicherung, übernommen werden. Im Sinne des Schutzes der Hauseigentümer vor weiterem Ärger und der Stadt Frankfurt vor weiteren Kosten, wird um grundsätzliche Erläuterung gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 305 2022 Die Vorlage OF 57/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenParkplatzmarkierungen Reginastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2021, OM 1165 entstanden aus Vorlage: OF 48/14 vom 19.11.2021 Betreff: Parkplatzmarkierungen Reginastraße Vorgang: OM 6247/20 OBR 14; ST 1805/20 Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat beantragte und vom Magistrat in seiner Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1805, zugesagte Markierung von Parkplätzen zügig umzusetzen. Begründung: Die vom Ortsbeirat angeregte Ausweisung der Reginastraße als verkehrsberuhigte Zone ist inzwischen realisiert. Die Ausweisung der Parkflächen sollte daher erfolgen, damit legales Parken auf den dafür geeigneten Flächen ermöglicht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6247 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1805 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 764 Antrag vom 05.06.2025, OF 243/14 Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7128 Aktenzeichen: 67 0
Skateanlage Riedhalsstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2021, OM 1162 entstanden aus Vorlage: OF 43/14 vom 13.11.2021 Betreff: Skateanlage Riedhalsstraße Vorgang: OM 5997/20 OBR 14; ST 1407/20 Der Magistrat wird aufgefordert, die in der Stellungnahme vom 10. August 2020, ST 1407, angekündigte Planung der grundhaften Sanierung und Erweiterung der Skateanlage in der Riedhalsstraße aufzunehmen und dem Ortsbeirat einen Zeitplan für die Umsetzung vorzulegen. Weiterhin ist die in der o. g. Stellungnahme angekündigte Reparatur des Schadens am Bodenbelag in der Zwischenzeit zwar erfolgt, dies jedoch mit einem für Skater ungeeigneten, weil zu groben Asphalt. Hier ist kurzfristig Abhilfe notwendig. Begründung: Die Ausstattung der Skateanlage mit Hindernissen sowie deren Zustand passen schon seit Längerem nicht mehr zur Beliebtheit des Skatesports bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Lage auf der sogenannten Spielstraße ist ideal und verspricht eine hohe Frequentierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.05.2020, OM 5997 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1407 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 408 Aktenzeichen: 67 0
Öffentliche städtische Toilettenanlagen für Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2021, OM 1161 entstanden aus Vorlage: OF 41/14 vom 12.11.2021 Betreff: Öffentliche städtische Toilettenanlagen für Harheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob in dem unter Stadtrat a. D. Jan Schneider erarbeiteten "Städtischen Toilettenkonzept", das zwar bereits seit März 2021 im Entwurf vorliegt, bis dato jedoch nicht vom Magistrat verabschiedet wurde, öffentliche städtische Toilettenanlagen für den Stadtteil Harheim vorgesehen sind und falls ja, an welchen Standorten; 2. inwiefern, falls noch nicht vorgesehen, die Möglichkeit besteht, i n Harheim eine öffentlich zugängliche und behindertengerechte städtische Toilettenanlage zu installieren. Begründung: Grundsätzlich ist für den Ortsbeirat von Interesse, ob im "Städtischen Toilettenkonzept" bereits einer oder mehrere Standorte für den Stadtteil Harheim vorgesehen sind. Insbesondere die "Spielstraße" in der Riedhalsstraße hat sich mit ihren Spielplätzen, Seilbahnen, Fußballtoren, Basketballkörben und der Skateanlage zu einem regen Treffpunkt für die Freizeitgestaltung im Frankfurter Norden entwickelt. Darüber hinaus erfreut sich auch der Senioren-Fitnessparcours in unmittelbarer Nähe großer Beliebtheit. Kindern, Familien und älteren Menschen muss daher die Möglichkeit gegeben werden, ihre Notdurft angemessen verrichten zu können. Diese Maßnahme dient auch dem nachhaltigen Umgang mit der unmittelbar angrenzenden Natur und dem Schutz des Naturschutzgebiets "Harheimer Ried" mit seinen selten gewordenen Tier- und Pflanzenarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2182 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 14 am 25.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 14 am 23.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 22
Instandsetzung Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 450 entstanden aus Vorlage: OF 16/14 vom 17.06.2021 Betreff: Instandsetzung Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen Vorgang: OM 5706/20 OBR 14; ST 811/20 Der Magistrat hat mit seiner Stellungnahme vom 27.04.2020, ST 811, der Anregung des Ortsbeirates entsprochen und wollte den Bereich zwischen den Straßen In den Biegen und Phillip-Schnell-Straße im 2. Quartal 2020 instand setzen. Der Bereich zwischen Phillip-Schnell-Straße und Eckstraße sollte instand gesetzt werden, sobald die Bauarbeiten im Neubaugebiet beendet sind (siehe Planskizze). Der Magistrat wird daher gebeten, den genannten Weg umgehend instand zu setzen. Die geplante Bebauung des Grundstücks/Ecke Eckstraße ist von der Eckstraße aus befahrbar und stellt insofern kein Hindernis für die Sanierung des Weges dar. Begründung: Über den gesamten Fußweg hinweg sind unter anderem zahlreiche tiefe Bodenwellen vorhanden. Auch die Kanaldeckel, die sich mitten auf dem Weg befinden, ragen deutlich heraus. Insbesondere für Kinder, ältere und behinderte Menschen stellt die gegenwärtige Wegequalität eine Herausforderung dar. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Rollator oder im Rollstuhl, über den gesamten Weg erstrecken sich die Stolperfallen. Die Beseitigung der Mängel ist zwingend erforderlich, zumal die Bauarbeiten im angrenzenden Neubaugebiet seit Ende 2019 abgeschlossen sind und es keinen plausiblen Grund für ein weiteres Aufschieben der angekündigten Maßnahmen gibt. Planskizze Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2020, OM 5706 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 811 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2066 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Benennung der Fläche zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße AltHarheim in „Hans-Krauße-Platz“
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 17/14 Betreff: Benennung der Fläche zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße Alt-Harheim in "Hans-Krauße-Platz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben benannte Fläche, auf welcher die Schautafeln des Vereinsring Harheim stehen, als Hans Krauße Platz zu benennen. Begründung: Herr Hans Krauße hat sich als ehemaliger Vorsitzender des Vereinsrings für die Harheimer Vereine verdient gemacht und hat u.a. auch den Bau der Schautafeln des Vereinsring Harheim mit entsprechender Beleuchtung dort initiiert. Des Weiteren war Hans Krauße über lange Jahre auch als Sozialbezirksvorsteher für Harheim tätig und hat sich in dieser Zeit, auch über sein Tätigkeitsfeld als Sozialbezirksvorsteher hinaus, vorbildlich für sozial schwächere eingesetzt. Mit einer Benennung dieses Platzes mit seinem Namen sehen wir sein Wirken zumindest Ansatzweise gewürdigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 2 2021 Die Vorlage OF 17/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenAuch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 13/14 Betreff: Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen Der Magistrat wird gebeten, an den von der Harheimer Jagdgenossenschaft aufgestellten Hinweisschildern an den Wegen zu landwirtschaftlichen Flächen Hundekotbeutelspender und geeignete Abfallbehälter aufzustellen. - Am Römerbrunnen, Durchgang zu den Äckern - Maßbornstraße, Ecke Bürgerstraße 4, Zuweg zu den Äckern - Grundschule, In den Schafgärten, Beginn des Wirtschaftswegs - Grundweg, Ecke Nidereschbacher Stadtweg - Harheimer Weg, Ecke Im Niederfeld, Zuweg zu den Äckern - Urnbergweg, Zuweg zu den Äckern. Begründung: Leider gehen gerade am Stadtrand irrtümlicherweise viele Frauchen und Herrchen der Vierbeiner davon aus, dass deren Geschäft in der freien Natur in jedem Falle ein biologisch leicht abbaubares Problem wäre, und übersehen dabei, dass die Hundehaufen landwirtschaftliche Produkte wie Lebensmittel oder Futter für Tiere verunreinigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 13/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenE-Ladestation am Parkplatz der Sportanlage Harheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 6/14 Betreff: E-Ladestation am Parkplatz der Sportanlage Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der anstehenden Neubeordnung des Parkplatzes an der Bezirkssportanlage in der Riedhalsstraße eine öffentliche Ladestation für E-Fahrzeuge einzuplanen. Begründung: Das Elektromobilitätskonzept der Stadt Frankfurt berücksichtigt leider nicht ausreichend die Stadtteile und Wohngebiete abseits der Verkehrsadern. Somit haben viele Besitzer und Kaufwillige von E-Autos ohne festen Standplatz mit einer Wallbox keinen in erreichbarer Nähe liegenden Zugang zu einer Lademöglichkeit. In diesen Fällen schliesst eine öffentliche Ladestation auf dem Parkplatz der Sportanlage mindestens hilfsweise eine wichtige Versorgungslücke. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 6/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 5/14 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWLAN auf dem „Alten Kirchplatz“ in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 4 entstanden aus Vorlage: OF 4/14 vom 11.04.2021 Betreff: WLAN auf dem "Alten Kirchplatz" in Harheim Der Magistrat wird gebeten, den zentralen Ortskern in Harheim, den "Alten Kirchplatz" (Alt-Harheim), mit frei zugänglichem WLAN auszustatten. Zur Finanzierung soll auch das Förderprojekt des Landes Hessen "Digitale Dorflinde - WLAN-Förderung für hessische Kommunen" herangezogen werden. Begründung: Um die Aufenthaltsqualität an diesem zentralen Ort in Harheim zu steigern, der insbesondere in Pandemiezeiten der Naherholung, dem nachbarschaftlichen Austausch, aber auch dem mobilen Arbeiten dient, möchte der Ortsbeirat dort frei zugängliches, öffentliches WLAN einrichten. Davon können auch die dort ansässigen Geschäfte/Lokale oder Märkte profitieren und der Fahrradtourismus vom Grüngürtelradweg/der Nidda kommend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1292 Aktenzeichen: 16 1
Verbesserung der Barrierefreiheit in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7309 entstanden aus Vorlage: OF 288/14 vom 06.02.2021 Betreff: Verbesserung der Barrierefreiheit in Harheim Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Punkten in Harheim bauliche Veränderungen vorzunehmen, um den Zugang für Personen mit Mobilitätseinschränkungen herzustellen bzw. zu verbessern: 1. Bürgeramt, Außenstelle Harheim: Eingang zum Gebäude und Zugang zum Amtsraum. 2. Einseitige Absenkung des Bordsteins in der Nähe der Apotheke. Begründung: Zu 1.: Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern ist es aktuell nicht möglich, den Amtsraum im Rathaus Harheim selbstständig zu besuchen. Für Rollatorfahrerinnen und Rollatorfahrer ist der Zugang mühsam. Zu 2.: Die Überquerung der Straße Alt-Harheim in Höhe der Apotheke ist für Personen mit Mobilitätseinschränkungen aufgrund des hohen Bordsteins erschwert. Eine Absenkung des Bordsteins würde Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1017 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1019 Aktenzeichen: 13 01
Gestaltung Alter Kirchplatz Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7200 entstanden aus Vorlage: OF 286/14 vom 18.01.2021 Betreff: Gestaltung Alter Kirchplatz Harheim Der Magistrat wird gebeten, - die Reinigung des Alten Kirchplatzes in Alt-Harheim durchführen zu lassen. Dies betrifft den Brunnen aus Buntsandstein mit der Apostelfigur, den Kirchengrundriss mit Sandsteinmauern und -stufen, eine Sandsteinmauer am Abgang von der Rathausseite und die gepflasterte Fläche um und zwischen Brunnen und Kirchengrundriss mit allen Elementen; - ferner die äußere Sandsteinrundung des Segmentbrunnens abschleifen und den Brunnen von Kalkresten, sämtliche Buntsandsteinflächen mit Flechten auf dem Platz sowie die Fläche des Platzes mit Hochdruckstrahler reinigen zu lassen; - die vollständige Erneuerung der Brunnentechnik zu veranlassen; - an den vorgesehenen Stellen wieder Bäume zu pflanzen, deren Habitus dem Standort und ihrer Funktion als Schattenspender entspricht und - an einer Stelle den von Wurzeln eines hohen Baumes gehobenen Platz eben zu gestalten. Begründung: Am 1986 eingeweihten Alten Kirchplatz hat der Zahn der Zeit inzwischen heftig genagt. Die o. g. Maßnahmen erscheinen dem Ortsbeirat daher erforderlich, um den Harheimer Ortsmittelpunkt, der von historischer Bedeutung für den Stadtteil ist und der u. a. als Austragungsort für etliche Freiluftveranstaltungen dient, wieder in einen der Funktion für den Stadtteil angemessenen Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1018 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 679 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2744 Aktenzeichen: 60 10
Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7199 entstanden aus Vorlage: OF 243/14 vom 04.05.2020 Betreff: Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim In Harheim gibt es eine Reihe von unbebauten Grundstücken, während gleichzeitig dringend nach Flächen für den Bau von langfristigen Kinderbetreuungseinrichtungen oder auch für kurz- oder mittelfristige provisorische Einrichtungen (Container) gesucht wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die nachstehend aufgeführten Grundstücke für eine solche Eignung zu prüfen und nach Prüfung die Eigentümer der geeigneten Liegenschaften anzufragen, ob sie diese Flächen vorübergehend oder dauerhaft für eine solche Nutzung vermieten oder verkaufen würden. Die Liste der Grundstücke sollte bei aktuellen Hinweisen, Informationen oder Erkenntnissen erweitert werden. Grundstücke: 1. unbebautes Grundstück Am Eschbachtal 30; 2. unbebautes Grundstück Ecke Tempelgasse/Alt-Harheim bei Tempelgasse 2; 3. unbebautes Grundstück In der Fuchskaut zwischen Hausnummer 1 und Hausnummer 7; 4. unbebautes Grundstück Ecke Altkönigblick/In den Aspen; 5. Lagerfläche In den Schafgärten, nordwestlich von Hausnummer 5; 6. unbebautes Grundstück Ecke Spitzenstraße/Jakob-Quirin-Weg 2; 7. unbebautes Grundstück An der Pfarrwiese 37. Begründung: Angesichts mehrerer unbebauter Grundstücke im Stadtteil ist schwer vorstellbar, dass es keine geeigneten Flächen für vorübergehende oder dauerhafte Nutzung gäbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 887 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1192 Aktenzeichen: 23 20
Hangelleiter- und Klimmzugstangen-Station für die Riedhalsstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2020, OF 280/14 Betreff: Hangelleiter- und Klimmzugstangen-Station für die Riedhalsstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Seniorenfitnessanlage an der Riedhalsstraße um eine Hangelleiter- und Klimmzugstangen-Station zu erweitern. Die Station ist in das Gesamtkonzept zu integrieren oder im Umfeld der Fitnessanlage aufzustellen. Die Kosten für das Gerät von ca. 1.500 Euro sind dem Ortsbeiratsbudget zu entnehmen. Begründung: Während der Pandemie hat der Aufenthalt und das Training im Freien eine große Bedeutung erlangt. Die Übungsstunden der Vereine finden teilweise nicht statt, Fitness-Studios sind geschlossen und es gibt den Bedarf, sich nicht nur draußen zu bewegen, sondern auch gezielt zu trainieren. Im konkreten Fall kommt der Wunsch aus der Bürgerschaft, die Fitnessanlage mit einem solchen Gerät zu erweitern. Diesem Wunsch einer Bürgerin sollte stattgegeben werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2020, OF 278/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 476 2020 1. Die Vorlage OF 278/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Beschlusstext wie folgt ergänzt wird: "Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob ein bis zwei Klimmzugstangen oder eine Hangelleiter integriert werden können. Der Ortsbeirat beteiligt sich bis zu einer Höhe von 1.500 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget an dieser Maßnahme. 2. Die Vorlage OF 280/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 278/14 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSystemrelevant: Seniorenfitnessanlage Riedhalsstraße - Geräte überprüfen und wieder gangbar machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 278/14 Betreff: Systemrelevant: Seniorenfitnessanlage Riedhalsstraße - Geräte überprüfen und wieder gangbar machen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: Die Seniorenfitnessanlage Riedhalsstraße wird zeitnah überprüft und defekte Geräte wieder gangbar gemacht Begründung: Aufgrund der Coronabeschränkungen sind viele Kurse in Vereinen und Fitnessstudios suspendiert und die Sportstätten geschlossen. Viele ältere Menschen können solche Kurse oft nicht durch Internet-Angebote ersetzen. Für Senioren ist es aber besonders wichtig, durch sportliche Betätigung ihre Kondition und Bewegungsfähigkeit zu trainieren und zu erhalten, zumal an der frischen Luft ein vergleichsweise geringes Infektionsrisiko besteht. Daher sind Seniorenfitnessanlagen für viele in Lock-down-Zeiten alternativlos. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.11.2020, OF 280/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 476 2020 1. Die Vorlage OF 278/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Beschlusstext wie folgt ergänzt wird: "Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob ein bis zwei Klimmzugstangen oder eine Hangelleiter integriert werden können. Der Ortsbeirat beteiligt sich bis zu einer Höhe von 1.500 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget an dieser Maßnahme. 2. Die Vorlage OF 280/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 278/14 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenInstandsetzung Fußweg vom Parkplatz Zur Untermühle bis zur Einmündung Maßbornstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2020, OF 271/14 Betreff: Instandsetzung Fußweg vom Parkplatz Zur Untermühle bis zur Einmündung Maßbornstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den im Betreff genannten Fußweg instand zu setzen. Begründung: Der Weg ist in schlechtem Zustand. Das Pflaster ist an mehreren Stellen angehoben. Dies stellt für Passanten eine Unfallgefahr dar. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 271/14 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenParksituation Riedhalsstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6748 entstanden aus Vorlage: OF 265/14 vom 15.09.2020 Betreff: Parksituation Riedhalsstraße Der Magistrat wird gebeten, das Parken von Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen in der Riedhalsstraße auf beiden Seiten zwischen dem Harheimer Stadtweg und der Einfahrt zur Bezirkssportanlage durch das Anbringen einer entsprechenden Beschilderung zu unterbinden. Begründung: Das Parken großer Lkws an der genannten Stelle stellt ein Sicherheitsrisiko dar, weil die Durchfahrtmöglichkeiten für RTW und Feuerwehr zur stark frequentierten Bezirkssportanlage und Turnhalle zeitweise blockiert werden. Die dort abgestellten Lkws müssen zudem auf dem Parkplatz der Bezirkssportanlage wenden, was dort zu Schäden führt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 582 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 14 am 22.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Aufstellung eines Verkehrsspiegels in der Maßbornstraße gegenüber der Straße In den Aspen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6749 entstanden aus Vorlage: OF 266/14 vom 09.10.2020 Betreff: Aufstellung eines Verkehrsspiegels in der Maßbornstraße gegenüber der Straße In den Aspen Der Magistrat wird gebeten, in der Maßbornstraße gegenüber der Einmündung der Straße In den Aspen einen Verkehrsspiegel aufzustellen. Begründung: An der bezeichneten Stelle kommt es beim Abbiegen aus der Straße In den Aspen häufig zu gefährlichen Situationen mit Rad- und Kfz-Verkehr auf der Maßbornstraße. Diese Situationen treten vor allem dann auf, wenn auf der linken, ortsauswärts gerichteten Seite der Maßbornstraße größere Fahrzeuge parken, da diese die Sicht stark beeinträchtigen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 128 Aktenzeichen: 66 7
Versetzen eines Glascontainers in der Straße „Am Auweg“ gegenüber Haus Nr. 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 261/14 Betreff: Versetzen eines Glascontainers in der Straße "Am Auweg" gegenüber Haus Nr. 7 Der Glascontainer ist direkt neben und gegenüber der Wohnbebauung aufgestellt, was nachvollziehbar nicht der beste Aufstellungsort ist. Tag und Nacht werden hier die Flaschen und dergleichen, oft nicht leise in den Container gelegt, sondern hineingeworfen. Dieser Lärm ist nicht sonderlich angenehm für die Anwohner. Es ist zu prüfen, ob der Container versetzt und ggf. in der Nähe des Kreisels am Harheimer Weg / Spitzenstraße aufgestellt werden kann. Auf jeden Fall werden Glascontainer in diesem Wohngebiet benötigt! Begründung: Der Glascontainer wird seit dem Bezug der Häuser im Baugebiet Urnbergweg / Im Kalk / Eckstraße noch stärker frequentiert als in früheren Jahren. Dies bedingt, dass die Anwohner durch die Glasentsorgung auch rund um die Uhr, noch mehr gestört werden als früher. Dies ist nur zu beheben, wenn für den Container ein andere Aufstellungsort gesucht und der Container umgesetzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenParkflächen Reginastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6247 entstanden aus Vorlage: OF 250/14 vom 08.06.2020 Betreff: Parkflächen Reginastraße Der Magistrat wird gebeten, in der neu geschaffenen verkehrsberuhigten Zone in der Reginastraße Parkflächen zu markieren . Begründung: In verkehrsberuhigten Zonen ist das Parken nur auf markierten Flächen gestattet. Damit ist das legale Parken in der neu eingerichteten verkehrsberuhigten Zone nicht mehr möglich. Um Anwohnern diese Situation deutlich zu machen und gleichzeitig das Parken an geeigneten Stellen zu ermöglichen, erscheint die Maßnahme sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1805 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2021, OM 1165 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 67 0
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