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Meine Nachbarschaft: Zum Pfarrturm

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Domstraße und Radverkehr in Gegenrichtung freigeben

04.10.2022 · Aktualisiert: 24.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2817 entstanden aus Vorlage: OF 618/1 vom 16.09.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Domstraße und Radverkehr in Gegenrichtung freigeben Vorgang: OM 41/21 OBR 1; ST 1408/21 Der Magistrat wird gebeten, die Domstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20 ausweisen und eine entsprechende Beschilderung aufstellen zu lassen. Zudem soll in diesem Zuge der Abschnitt der Domstraße zwischen Braubachstraße und Berliner Straße für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße in Richtung Innenstadt freigegeben werden, wie in der Stellungnahme vom 09.08.2021, ST 1408, vom Magistrat in Aussicht gestellt. Die Lichtsignalanlage und die Markierungen an der Kreuzung Berliner Straße/Ecke Hasengasse sind entsprechend anpassen und ergänzen zu lassen. Begründung: Die Domstraße ist eine geschäftige und von vielen Radfahrenden genutzte Verbindung vom Main in die Innenstadt. Sie erfüllt die Voraussetzungen, um in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umgewandelt zu werden. Tempo 20 erhöht signifikant die Sicherheit für Radfahrende, da diese nicht mehr von Pkw überholt werden müssen. Der Abschnitt der Domstraße zwischen Domplatz und Braubachstraße ist bereits für Radfahrende frei gegeben. Lediglich der Abschnitt zwischen Braubachstraße und Berliner Straße fehlt noch, um zügig vom Main zur Kleinmarkthalle oder Stadtbücherei gelangen zu können. Viele Radfahrende nutzen das Teilstück derzeit verbotswidrig, um keine großen Umwege in Kauf nehmen zu müssen. Außerdem ist es erklärtes Ziel des Magistrats, die Innen- und Altstadt mit dem Main besser für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu verknüpfen. Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 41 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1408 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bänke am Dom/Weckmarkt instand setzen

04.10.2022 · Aktualisiert: 11.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2818 entstanden aus Vorlage: OF 619/1 vom 16.09.2022 Betreff: Bänke am Dom/Weckmarkt instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die Bänke zwischen Dom und der Straße Weckmarkt instand setzen zu lassen. Außerdem soll an den Bänken ein Mülleimer aufgestellt werden. Begründung: Die Bänke sind in einem schlechten Zustand und laden nicht mehr zum Setzen und Verweilen ein. Hier muss das Holz ausgetauscht werden. Um zu vermeiden, dass Müll an den Bänken einfach weggeworfen wird, wäre ein Mülleimer sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück

13.09.2022 · Aktualisiert: 29.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2662 entstanden aus Vorlage: OF 83/13 vom 28.08.2022 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück Vorgang: OM 1917/22 OBR 13; ST 1720/22 Der Magistrat wird gebeten, Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1720, geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Straße Am Ohlenstück zu ergreifen. Da es, wie in der Stellungnahme zu lesen ist, an dem niveaugleichen Ausbau hapert, warum kein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden kann, der Magistrat jedoch andere Mittel hat, um für eine Verkehrsberuhigung zu sorgen, wird er gebeten, diese wahrzunehmen. Auch in diesem Bereich wird es viele Kinder geben, auf die besondere Rücksicht im Straßenverkehr zu nehmen ist. Begründung: Nicht nachvollziehbar ist, warum es im oberen Teil des Neubaugebiets in der Straße Am Ohlenstück vom Quartiersplatz/Kindergarten aus Richtung REWE-Markt keinen verkehrsberuhigten Bereich geben soll. Es kann nicht sein, dass es nur am niveaugleichen Ausbau liegt, denn auch Richtung der Straße Erlenbacher Stadtweg gibt es einen separaten Fußweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1917 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1720 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 210 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1587 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ist der Altkleidercontainer in der Weilbrunnstraße legal aufgestellt?

13.09.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2693 entstanden aus Vorlage: OF 383/10 vom 30.08.2022 Betreff: Ist der Altkleidercontainer in der Weilbrunnstraße legal aufgestellt? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Altkleidercontainer in der Weilbrunnstraße vor dem Parkplatz des Netto-Marktes legal aufgestellt ist. Begründung: Die äußerliche Gestaltung lässt eine Zuordnung eines legalen Aufstellers nicht erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2580 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bauruine Leipziger Straße 32 HH - Sachstand

12.09.2022 · Aktualisiert: 27.09.2022

Antrag vom 12.09.2022, OF 466/2 Betreff: Bauruine Leipziger Straße 32 HH - Sachstand Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: - Welchen Sachstand gibt hinsichtlich der Bauruine Leipziger Straße 32 Hinterhaus? - Gibt es aktuell noch eine bauliche Planung (Markthalle/ Wohnungen), wie sie Mitte der 90er Jahre angeblich vom Eigentümer verfolgt wurde? - Wenn nein, welche Ziele verfolgt der Eigentümer aktuell? Bauantrag? - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den Eigentümer zur Vollendung des Baus oder zum Abbruch der Ruine zu bewegen? - Wäre ein Instandsetzungsgebot in diesem Fall ein adäquates Instrument? Begründung: Die Bauruine in der Leipziger Straße 32 HH ist in Bockenheim seit fast 20 Jahren ein Ärgernis. Sie blockiert eine attraktive Nutzung (z.B. durch die Gastronomie im Vorderhaus) sowie die Möglichkeiten, den Hinterhof klimawandelgerecht zu gestalten und zu begrünen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.06.2022, OF 417/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 492 2022 1. Die Vorlage OF 417/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 466/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Transparenz der kommunalen Versorger Mainova und Süwag über geplante Preisanpassungen von Gas, Strom und Fernwärme

09.09.2022 · Aktualisiert: 05.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2656 entstanden aus Vorlage: OF 272/12 vom 28.08.2022 Betreff: Transparenz der kommunalen Versorger Mainova und Süwag über geplante Preisanpassungen von Gas, Strom und Fernwärme Vorgang: NR 433/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, die kommunalen Versorger Mainova und Süwag aufzufordern, kurzfristig Auskunft darüber zu erteilen, wann und wie sich die Preise für Gas, Strom und Fernwärme für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher in Kalbach-Riedberg verändern werden. Welche Anpassungen sind nach Inkraft treten des Energiesicherungsgesetzes (Aufhebung der Preisgarantien/Durchreichen der Einkaufskosten von Gas) ab Oktober vorgesehen? Wie wirken sich die veränderten Marktpreise auf Bestands- und Neuverträge aus? Folgende Aspekte sollen zudem aufgezeigt werden: - Vergleichszeitpunkte Anfang 2022, 2023, 2024; - Preisentwicklung und Prognose von Gas, Strom und Fernwärme; - Anteile des Gases bei der Erzeugung von Strom und Fernwärme; - fachliche Erläuterung der Komponenten der Preisformeln für die Fernwärme und der prozentualen Zusammensetzung der einzelnen Faktoren; - Erläuterung, welche Bestandteile im "Vorbezugselement" bei der Ermittlung des Arbeitspreises für Fernwärme enthalten sind. Begründung: Viele Bürger von Kalbach-Riedberg beziehen Gas, Strom und Fernwärme von der Mainova oder der Süwag. Ab Oktober ist es den Versorgern aufgrund des Energiesicherungsgesetzes gestattet, die Einkaufskosten bis zu 90 Prozent durchzureichen (von Gas). Die Versorger könnten gezwungen sein, das Gas zu Tagespreisen an den Börsen zu beschaffen. Die Preise für Gas und Strom haben sich dort in den letzten Monaten vervielfacht. Zusätzlich wird eine Gasumlage erhoben. Abhängig vom Anteil des Gases bei der Strom- und Fernwärmeerzeugung ist eine Veränderung dieser Preise ebenfalls absehbar. Die Bürgerinnen und Bürger (Privathaushalte, Gewerbe, Landwirtschaftsbetriebe) müssen frühzeitig Transparenz über die geplanten Preisanpassungen der Versorger erhalten, um die Auswirkungen auf ihre individuelle finanzielle Situation prüfen und rechtzeitig Vorsorge treffen zu können. Je nach Einkommenssituation der Haushalte und Betriebe sind weitere Unterstützungen erforderlich. Diese müssen auch von kommunaler Ebene vorangetrieben werden (siehe NR 433 vom 08.07.2022). Der Verunsicherung in der Bevölkerung muss durch eine transparente Kommunikation der Preisentwicklung bzw. Prognose entgegengewirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.07.2022, NR 433 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 481 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da die Angelegenheit sich inzwischen erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ladestation für BEV (Elektroautos)

09.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2653 entstanden aus Vorlage: OF 265/12 vom 27.08.2022 Betreff: Ladestation für BEV (Elektroautos) Der Magistrat wird gebeten, auf das Frankfurter Unternehmen Mainova einzuwirken und auf schnelle Installation der Ladestation für Elektroautos auf dem Parkplatz des REWE -Marktes in Kalbach zu dringen. Begründung: Da erfreulicherweise immer mehr Pkw mit Elektroantrieb gefahren werden, ist es unerlässlich, auch in Frankfurt-Kalbach die erforderliche Anzahl von Ladestationen zu installieren. Auf dem Parkplatz des REWE-Marktes in Kalbach ist genügend Raum für eine solche Anlage vorhanden. Eine Genehmigung zur Einrichtung einer Ladestation an diesem Ort liegt, nach Aussage des Filialleiters, von der Geschäftsleitung des REWE-Unternehmens bereits vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 35 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 91 50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lastenräder-Stellplätze für die Braubachstraße

06.09.2022 · Aktualisiert: 11.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2600 entstanden aus Vorlage: OF 527/1 vom 09.06.2022 Betreff: Lastenräder-Stellplätze für die Braubachstraße Der Magistrat wird gebeten , Stellplätze für Lastenräder in der Brauchbachstraße einzurichten. Begründung: Aktuell werden Lastenräder dort in der Nähe oftmals auf Gehwegen abgestellt, sodass zu Fuß Gehende teilweise behindert werden. Da es am Straßenrand noch ausreichend ungenutzte Flächen bzw. ausreichende Pkw-Stellplätze gibt, können dort Stellplätze für Lastenräder problemlos angelegt werden. Als Stellplätze eigenen sich z. B. die Bereiche vor den Hausnummern 29, 33a oder 18 bis 22. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 14 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied-Süd: Polizeipräsenz deutlich erhöhen und temporär Sozialarbeiter (Streetworker/Kiezhausmeister) einstellen/Erstellung eines Sozial- und Sicherheitskonzepts für NiedSüd

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2569 entstanden aus Vorlage: OF 546/6 vom 22.08.2022 Betreff: Nied-Süd: Polizeipräsenz deutlich erhöhen und temporär Sozialarbeiter (Streetworker/Kiezhausmeister) einstellen/Erstellung eines Sozial- und Sicherheitskonzepts für Nied-Süd In Nied-Süd kommt es insbesondere im Bereich des Nahkauf-Marktes zu erheblichen Missständen in Bezug auf Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung. Nach einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen und der Polizei berichteten in der Presse etliche Bewohner von zahlreichen betrunkenen Menschen vor dem Nahkauf-Markt (Trinkermilieu), von Rauschgiftdealern, täglichen Ruhestörungen und Auseinandersetzungen von bestimmten Personen. Regionalrat, Präventionsrat, Quartiersmanagement Soziale Stadt sowie die Polizeibeamten des Nieder Polizeipostens arbeiten bereits an Lösungen, die aussagegemäß aber eher langfristiger Natur sind. Die Missstände in Nied-Süd sind allerdings so gravierend, dass nun kurzfristig auch von Seiten der Stadt sofort geholfen und unterstützt werden muss. Wenn nicht jetzt sofort geholfen wird, könnte es bald zu spät sein. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Nied-Süd im Bereich des Nahkauf-Marktes folgende Maßnahmen durchzusetzen, um gegen die dortigen Missstände unverzüglich vorzugehen: 1. massive Erhöhung der bisherigen Polizeistreifen und Polizeipräsenz, insbesondere in den Abendstunden, auch auf dem Kinderspielplatz; 2. gezieltes Vorgehen gegen die Rauschgiftdealer; 3. temporäre Einstellung von zwei Sozialarbeitern (Streetworkern/Kiezhausmeistern) als Pilotprojekt für sechs Monate, welche täglich in Nied-Süd unterwegs und permanent mit den Menschen in Kontakt und im Gespräch sind. Hier sollten auch die Personen auf dem Vorplatz des Nahkauf-Marktes intensiv betreut werden, welche dort ihren im Nahkauf-Markt gekauften Alkohol konsumieren (etabliertes Trinkermilieu). Nach sechs Monaten soll geprüft und berichtet werden, ob das Pilotprojekt erfolgreich gewesen ist, zu einer Verbesserung der Situation in Nied-Süd geführt hat und ggf. verlängert werden soll. 4. Unterstützung und Beratung des Nahkauf-Betreibers zum a) Umgang mit dem Trinkermilieu auf seinem privaten Vorplatz und b) Umgang mit dem regelmäßigen Hausfriedensbruch auf seinem hinter dem Nahkauf-Markt gelegenen Parkplatz durch Personen, die diesen Platz regelmäßig für eigene Aktivitäten nutzen und den Nahkauf-Betreiber anscheinend bedrohen, wenn er sie von seinem Privatgrundstück verweisen möchte; 5. ggf. Erstellung eines Sozial- und Sicherheitskonzepts unter Einbindung der o. a. Punkte in Zusammenarbeit mit Regionalrat, Präventionsrat, Quartiersmanagement Soziale Stadt und der Polizei. 6. Falls der Magistrat die unter den Punkten 1. bis 5. geforderten Maßnahmen ablehnt, wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, mit welchen Alternativen die Stadt die großen Missstände in Nied-Süd dann anderweitig kurzfristig lösen möchte. Begründung: Die Situation in Nied-Süd ist äußerst besorgniserregend. Laut Anwohnern wird die Lage vor Ort immer schlimmer. Die Probleme sind sehr stark mit dem Nahkauf-Markt verbunden, deren Betreiber auch Unterstützung von der Stadt bekommen muss und nicht mit den Problemen vor Ort allein gelassen werden darf. Er scheint, mit der Situation überfordert zu sein, und wird anscheinend von bestimmten Personen bedroht. Auch bereiten vor Ort lebende Personen Probleme, die bisher nicht in die Gesellschaft integriert sind und möglicherweise auch kein Interesse haben, sich zu integrieren. Selbst auf dem Spielplatz sind Familien mit Kindern sowie junge Frauen Pöbeleien ausgesetzt. Wird die Polizei gerufen, dann sind die pöbelnden Personen sehr schnell verschwunden und kommen wieder, wenn die Polizei weg ist. Sprechen Bürger das Fehlverhalten bei dem betreffenden Personenkreis an, werden sie verhöhnt, beschimpft und bedroht. Das Gewaltpotential ist hoch, wie die jüngste Auseinandersetzung mit Polizeibeamten gezeigt hat. Hinzukommen eine große Vermüllung und Verschandelung des Stadtteils an vielen Straßen, vor allem durch Sperrmüll, der auf die Straßen abgestellt wird und dort wochenlang liegt. Anträge des Ortsbeirates 6 auf die temporäre Einstellung von zwei Kiezhausmeistern (Sozialarbeitern) sowie eine temporäre Videoüberwachung wurden bisher vom Magistrat abgelehnt. Es besteht die Gefahr, dass sich Nied-Süd zu einem gettoähnlichen Ort entwickelt und die Kriminalität die Oberhand gewinnt. Es muss alles getan werden, damit sich die Menschen in Nied-Süd wieder sicher fühlen können. Die Missstände und ihre Ursachen sind bekannt. Die Stadt muss jetzt handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2782 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße

06.09.2022 · Aktualisiert: 05.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2587 entstanden aus Vorlage: OF 211/4 vom 22.08.2022 Betreff: Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, entlang des Fußwegs neben dem ALDI-Parkplatz und dem ALDI- Markt zwischen Seckbacher Landstraße (Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus) und Berger Straße mindestens zwei weitere Mülleimer aufstellen. Begründung: Aktuell gibt es entlang dieses Fußwegs nur einen einzigen Mülleimer kurz vor dem Eingang in den Supermarkt. Dieser Mülleimer ist meist überfüllt, weshalb Müll neben und auf dem Fußweg entsorgt wird. Mindestens zwei weitere Mülleimer würden hier Abhilfe schaffen und für ein saubereres Stadtbild sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2682

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen

06.09.2022 · Aktualisiert: 31.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2597 entstanden aus Vorlage: OF 522/1 vom 16.08.2022 Betreff: Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen Der Magistrat wird aufgefordert, die Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze in der Altstadt anpassen zu lassen und in allen Bereichen, in denen Kipp-Pfosten-Parkplätze ausgewiesen sind, durch Markierungen auf den Gehwegen eine Mindestgehwegbreite von 1,80 Metern sicherstellen zu lassen. Folgende Anpassungen sollen für die Vergabe eine Rolle spielen: 1. In allen Straßen, in denen innerhalb des Ortsbezirks 1 Kipp-Pfosten-Parkplätze eingerichtet wurden, wird überprüft, ob und wie eine Mindestgehwegbreite von 1,80 Metern eingehalten werden kann. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass Kipp-Pfosten-Parkplätze für schmalere und breitere Fahrzeuge reserviert werden können. 2. Bei der Vergabe von Kipp-Pfosten-Parkplätzen werden neben Gehweg- und Straßenbreiten, auch die jeweilige Breite des Fahrzeugs berücksichtigt. Sollte sich bei der Vergabe eines Kipp-Pfosten-Parkplatzes herausstellen, dass das Fahrzeug zu breit ist und nicht in den Straßenabschnitt passt, soll für dieses Fahrzeug ein breiterer Stellplatz vergeben werden. 3. Kipp-Pfosten-Parkplätze liegen in der Regel in oder in der Nähe von Anwohnerparkgebieten bzw. bewirtschafteten Parkplätzen. Kipp-Pfosten-Parkplätze werden künftig von der Verkehrspolizei bezüglich der frei zu haltenden Gehwegbreiten/Markierungen mit überwacht. 4. Bestehende Mietverträge werden innerhalb einer angemessenen Frist überprüft bzw. angepasst. 5. Mehrkosten durch Verwaltung und Markierungsarbeiten werden auf die Stellplatzmieterinnen und Stellplatzmieter umgelegt. Begründung: Ständig sind die Gehwege in Straßen mit Kipp-Pfosten-Parkplätzen versperrt. Insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben allergrößte Probleme, sich in diesen Straßen auf dem Gehweg fortzubewegen. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Möglichkeiten gibt, zwischen den Fahrzeugen die Straßenseite zu wechseln. Für Personen mit Kinderwagen oder im Rollstuhl ist das in der Regel überhaupt nicht möglich. Als besonders problematisch gelten Trierischer Hof, Große Fischerstraße und Münzgasse. Gerade die Halterinnen und Halter von breiten Fahrzeugen beeinträchtigen die Mobilität von zu Fuß Gehenden erheblich und zunehmend. Durch die Berücksichtigung der Fahrzeugbreite ist eine flexible Vergabe auch in schmalen Straßen, z. B. für weniger breite Fahrzeuge, möglich. Durch eine Markierung auf dem Gehweg kann die Einhaltung der Gehwegbreite durch die Fahrzeugführenden besser eingehalten und durch die Verkehrspolizei besser überwacht werden. Die durch die Neuregelung entstehenden Mehrkosten sind notwendige Kosten, die durch die zunehmenden Fahrzeugbreiten entstehen. Allen Halterinnen und Haltern steht es frei, schmale oder breite Fahrzeuge anzuschaffen. Daher sind die Mehrkosten nicht von der Allgemeinheit zu tragen, sondern von den Mieterinnen und Mieter der Kipp-Pfosten-Parkplätze. Die Plätze kosten derzeit lediglich 23,27 Euro monatlich zzgl. Mehrwertsteuer. Dafür erhalten Stellplatzmieterinnen und Stellplatzmieter einen dauerhaft durch abschließbaren Pfosten reservierten Parkplatz, in der Regel vor der Haustür, welcher laut Homepage der Stadt Frankfurt subventioniert ist. Wenigstens die mit dieser Parkplatzsubventionierung einhergehenden Gehwegblockaden müssen beendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.11.2022, OF 683/1 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2831 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1956 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1437 Aktenzeichen: 66-3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Muss der REWE-Markt den Grüneburgweg verlassen?

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

Antrag vom 28.08.2022, OF 454/2 Betreff: Muss der REWE-Markt den Grüneburgweg verlassen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der REWE-Markt im Grüneburgweg erhalten werden kann, wenn durch die Diagonalsperre am Trutz eine Belieferung unmöglich wird. Begründung: Zur Belieferung des REWE-Marktes müssen LKW vom Grüneburgweg aus rückwärts in den nördlichen Trutz einschwenken, um mit der Ladefläche vor dem Anliefertor des Marktes stehen zu können. Die Diagonalsperre macht dies unmöglich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 454/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 454/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 454/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Studentisches Wohnen im Wohnkomplex Hausener Weg 120

08.08.2022 · Aktualisiert: 09.11.2022

Antrag vom 08.08.2022, OF 192/7 Betreff: Studentisches Wohnen im Wohnkomplex Hausener Weg 120 Den Medien war zu entnehmen, dass der Immobilienfonds Next Generation Invest den Wohnkomplex im Hausener Weg 120 erworben hat. Dort leben unter einem Dach Studierende und Flüchtlinge. Vor gut zwei Jahren war dieser Komplex in die Schlagzeilen geraten, nachdem die rund 24 Quadratmeter großen Mikro-Wohnungen für Studierende für fast 1000 Euro am Markt angeboten wurden und damit doppelt so teuer waren, als ursprünglich vom Vermieter angekündigt. Das hatte auch im Ortsbeirat für großen Ärger gesorgt. Der neue Eigentümer hat angekündigt die Preise für die 106 Studierenden-Apartments zu senken. Durch eine Neukonzeptionierung soll es zur Reduzierung der Mietpreise kommen und bezahlbarer Wohnraum entstehen. Gleichzeitig wird angekündigt, dass der neue Eigentümer verschiedene Anträge bei der Stadt gestellt hat. Durch die Unterbringung geflüchteter Menschen hat die Stadt Frankfurt in erheblichem Maß zur sicheren Finanzierung des Anlageobjekts beigetragen, gleichzeitig ist es dem Magistrat seinerzeit nicht gelungen den Investor dazu zu verpflichten Studierendenwohnungen zu moderaten Preisen anzubieten. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Informationen liegen dem Magistrat über die Pläne des neuen Eigentümers vor? 2. Beinhalten die bei der Stadt Frankfurt gestellten Anträge auch den Wunsch nach einer Förderung des Wohnraums? 3. Hat der Magistrat die Möglichkeit, Preisobergrenzen für den angebotenen Wohnraum festzusetzen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 192/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 192/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 531 2022 Die Vorlage OF 192/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als Ziffer 4. die Worte "Ist das Studentenwerk eingebunden?" angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Höchst: Schandfleck Albanusstraße/Schleifergasse - Konstante Müllablagerungen und widerrechtlich abgestellte Mülltonnen

21.07.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

Antrag vom 21.07.2022, OF 544/6 Betreff: Höchst: Schandfleck Albanusstraße/Schleifergasse - Konstante Müllablagerungen und widerrechtlich abgestellte Mülltonnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit den für obigen Vorgang zuständigen Stellen (Stadtpolizei Frankfurt Umwelt- und Abfallrecht, Straßenbauamt) in Verbindung zu setzen und dem Ortsbeirat nach erfolgter Information folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Maßnahmen wurden seit dem gemeinsamen Ortstermin Albanusstraße/Schleifergasse in Höchst am 06.04.2022, an dem Vertreter:innen der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt und Abfallrecht, der FES, der Bürgervereinigung der Höchster Altstadt sowie ein Mitglied des Ortsbeirates 6 teilnahmen, zur Beseitigung der im Betreff genannten Müllablagerung und widerrechtlich abgestellten Mülltonnen unternommen? 2. Wann wurde der Tatbestand von der Stadtpolizei Frankfurt Umwelt- und Abfallrecht, wie beim gemeinsamen Ortstermin zugesagt, an das Straßenbauamt, Abteilung Sondernutzung, gesandt? 3. Wie lautet die Antwort des Straßenbauamtes bzw. was für Maßnahmen sind von dieser Stelle geplant? 4. Wurde zwischenzeitlich die von der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt- und Abfallrecht am 04.07.2022 per Mail zugesagte Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsvefahrens gegen die Hausbesitzer der Mülltonnen eingeleitet? 5. Welche Frist wird den Hausbesitzern eingeräumt, die Mülltonnen an die dafür vorgesehenen Stellen zu stellen? 6. Bis zu konkret welchem Zeitpunkt können Anwohner:innen und Höchster Bürger.innen damit rechnen, dass die Mülltonnen dauerhaft von der besagten Stelle entfernt sind und dadurch auch weniger Wildmüll abgelagert wird? Begründung: Schon seit etlichen Jahren sind die widerrechtlich abgestellten Mülltonnen und der damit in Verbindung stehende permanent an der Ecke Albanusstraße / Schleifergasse in Höchst abgelegte Wildmüll ein Ärgernis für Anwohner:innen, Höchster Bürger:innen, Marktbesucher:innen und v. m., die oft kopfschüttelnd an dieser hässlichen Stelle vorbeigehen. Eine Initiative Höchster Bürger:innen um die Bürgervereinigung der Höchster Altstadt wollte diesen Zustand beenden und nahm Kontakt mit den zuständigen Stellen bei der Stadt, bei der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt und Abfallrecht, auf. Am 06.04.2022 fand eine Ortsbegehung statt, an der neben Vertretern der Stadtpolizei und der FES die Vors. der Bürgervereinigung der Höchster Altstadt und ein Mitglied des Ortsbeirates 6 teilnahmen. Es bestand schnell Einigkeit, dass dieser katastrophale Zustand schnell beseitigt werden muss. Dreh- und Angelpunkt spielen dabei die widerrechtlich abgestellten Mülltonnen, die den Wildmüll geradezu anziehen. Durch die Mülltonnenansammlung werden zudem die sich an dieser Ecke befindlichen Fahrradbügel verdeckt und verstellt, so dass Radfahrer:innen die Bügel entweder nicht wahrnehmen bzw. sind diese schlicht nicht zugänglich und nutzbar. Dies stellt klar eine Behinderung des ruhenden Radverkehrs dar. Dies ist umso ärgerlicher, da neben den Anwohner.innen zahlreiche weitere Einrichtungen und Treffpunkte nicht in den Genuss der Fahrradbügel kommen können: Die Tafel und das Frühstückscafe der kath. Kirche an der Schleifergasse, das Cafe Frau Grau, Alte Schlosserei, zahlreiche Schüler:innen, um nur einige zu nennen. Die Verantwortlichen der Stadtpolizei sagten an diesem Treffen am 06.04.2022 zu, das Straßenbauamt, Abteilung Sondernutzung zu informieren und umgehend die Hausbesitzer der Mülltonnen mittels Fristsetzung (3-4 Wochen) aufzufordern, ihre Mülltonnen zu entfernen. Andernfalls werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. 2 1/2 Monate lang ist leider nichts passiert. Eine daraufhin erfolgte nochmalige Nachfrage bei der Stadtpolizei Umwelt- und Abfallrecht, was Stand der Sache ist, ergab, dass die Angelegenheit zwar an das zuständige Straßenbauamt weitergeleitet, sonst aber nicht gehandelt wurde. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen die Hausbesitzer wurde von der Stadtpolizei daraufhin mit Mail vom 04.07.2022 angekündigt. Vom Straßenbauamt gab es bisher noch keine Information. Anwohner:innen und Höchster Bürger:innen haben keine Geduld und kein Verständnis mehr für weitere Verzögerungen, Zuständigkeitsgerangel zwischen den Ämtern oder andere Ausreden. Es ist höchste Zeit, an diesem Zustand zügig etwas zu ändern. Es besteht dringender Handlungsbedarf! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 464 2022 Die Vorlage OF 544/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplätze in Bergen-Enkheim II

05.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2493 entstanden aus Vorlage: OF 128/16 vom 13.06.2022 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim II Vorgang: OM 993/21 OBR 16; ST 412/22 1. Die Stellungnahme des Magistrats, ST 412, beantwortet bei Weitem nicht die Fragen aus der Anregung des Ortsbeirates. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert, folgende fehlende Informationen nachzureichen. Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993: Der Ortsbeirat wollte eine Gesamtübersicht für den Stadtteil, wann welche Spielgeräte abgebaut wurden und wann sie ersetzt werden. Der Magistrat teilte aber lediglich mit, dass er eine Aufstellung von Spielgeräten, die ersetzt werden sollen, zur Verfügung stellen könne, ohne diese anzufügen. Auf die anderen Wünsche wird nicht eingegangen, wenn man davon absieht, dass Aussagen über den Zeitpunkt des Aufbaus von Ersatzspielgeräten nicht vorgenommen werden können. Zu Ziffer 2. der Anregung OM 993: Auf diese Fragen wurde in der Stellungnahme überhaupt nicht eingegangen. Im Gegenteil musste der Ortsbeirat feststellen, dass mit der bisherigen Praxis fortgefahren wurde. Spielgeräte in Bergen-Enkheim verschwinden und keiner weiß Bescheid, nicht einmal die Kinderbeauftragte wird informiert. Zu Ziffer 4. der Anregung OM 993: Der Magistrat teilt mit, dass die Spielplätze Röhrborngasse/Schule am Hang und Berger Marktplatz weiterhin im Investitionsprogramm stehen, aber was ist mit dem Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg? 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob Spielplätze im Bereich des Baugebietes Leuchte vorgesehen sind und wie aktuell die öffentlichen Spielplätze in Bergen-Enkheim ausgestattet sind. Begründung: Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993 Sieht es der Magistrat als notwendig an, dass Informationen mehrfach angefordert werden müssen, um nachzuweisen, dass ein echtes Interesse besteht? In diesem Fall bekräftigt der Ortsbeirat seinen Wunsch nach den erbetenen Informationen. Diese betreffen nicht nur die Liste, welche Spielgeräte aufgestellt werden, sondern alle Fragen der Ziffer 1. Bei allem Verständnis für die Situation im Grünflächenamt, ist es nicht hinnehmbar, dass der Magistrat die Kinderbeauftragten nicht in Entscheidungen einbindet oder den Ortsbeirat informiert. Es muss doch möglich sein, die Ortsbeiräte ebenso über die geplanten Maßnahmen auf Spielplätzen zu informieren, wie es bereits bei Baustellen oder zu fällenden Bäumen geschieht. Denkbar wäre auch ein regelmäßiger Besuch des zuständigen Mitarbeiters, der die im Ortsbezirk geplanten Maßnahmen vorträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 993 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 412 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2453 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Versetztes Parken in der Straße Feldbergblick

05.07.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2457 entstanden aus Vorlage: OF 81/13 vom 19.06.2022 Betreff: Versetztes Parken in der Straße Feldbergblick Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Feldbergblick das versetzte Parken anzuordnen und entsprechende Markierungen auf der Straße aufzubringen. Immer wieder, zu allen unterschiedlichen Uhrzeiten ist zu beobachten, dass in der Straße Feldbergblick die erlaubten 30 km/h überschritten werden. In der gerade verlaufenden Straße wird auf einer Seite geparkt, was andere Verkehrsteilnehmer dazu verführt, mit erhöhter Geschwindigkeit die Straße lang zu fahren. Durch das versetzte Parken würde auf natürliche Weise die Geschwindigkeit herabgesenkt. Dies wird in vielen anderen Straßen in Nieder-Erlenbach schon erfolgreich umgesetzt. Begründung: Aufgrund der einseitigen Parksituation für Autos in der Straße Feldbergblick und dem hohen Verkehrsaufkommens wegen des REWE-Marktes muss die Straße so verändert werden, dass ein Durchrasen nicht mehr möglich ist. Dies gelingt mit einem versetzten Parken einfach und unkompliziert. In den meisten Straßen wird dies ohnehin praktiziert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2414 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Den Gravensteiner-Platz attraktiver gestalten

05.07.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2459 entstanden aus Vorlage: OF 324/10 vom 17.05.2022 Betreff: Den Gravensteiner-Platz attraktiver gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gravensteiner- Platz mit der Errichtung einer schattenspendenden Pergola im Bereich der mittigen Sitzfläche attraktiver gestaltet werden kann. Diese Gestaltung kann auch mit einer robusten und dauerhaften insektenfreundlichen Bepflanzung ergänzt werden und somit die Gesamtfläche verschönern. Begründung: Der Gravensteiner-Platz wird verstärkt von den Bürgern des Frankfurter Bogens als zentraler Treffpunkt genutzt. Der Charme dieser Fläche ist vergleichbar mit den schlichten unpersönlichen südeuropäischen Marktplätzen, die besonders in den Sommermonaten erbarmungslos der Sonne ausgesetzt sind. Eine solche Gestaltung würde die Attraktivität des Platzes erhöhen und somit die Aufenthaltsqualität deutlich verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2196 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessung an der Kreuzung Feldbergstraße/Myliusstraße

04.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2442 entstanden aus Vorlage: OF 408/2 vom 16.06.2022 Betreff: Geschwindigkeitsmessung an der Kreuzung Feldbergstraße/Myliusstraße Der Magistrat wird gebeten, vor der Kreuzung Feldbergstraße/Myliusstraße eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen. Begründung: Hierbei handelt es sich um eine Anregung von Anwohnern: Der untere Abschnitt der Feldbergstraße mit seiner lebendigen (Außen-) Gastronomie hat sich in den letzten Jahren zu einer Art "Mini-Marktplatz" für das Stadtviertel entwickelt, der v. a. von jungen Familien mit Kindern frequentiert wird. Diese spielen u. a. auf den teilweise breiten Gehwegflächen oder sind mit Rad, Roller, Rollschuhen unterwegs. Auch ist die Feldbergstraße ein rege frequentierter Schulweg. Die von der Siesmayerstraße in die Feldbergstraße einbiegenden Kraftfahrer kommen oft mit viel Schwung in die Feldbergstraße und beachten Geschwindigkeitsbegrenzungen erst später. Um die Sicherheit und Attraktivität zu erhöhen, regen die Anwohner daher an, vor der Kreuzung einen temporären Blitzer und bei häufigen Verstößen dann eine Straßenschwelle zu errichten. Foto zur Illustration: In rot wurde die etwaige Lage des Blitzers oder der Straßenschwelle markiert: Screenshot von Carl Schulte Ladbeck/Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2543 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit vor dem REWEMarkt in der Thudichumstraße erhöhen

28.06.2022 · Aktualisiert: 19.07.2023

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2336 entstanden aus Vorlage: OF 170/7 vom 13.06.2022 Betreff: Sicherheit vor dem REWE-Markt in der Thudichumstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Geh-/Radweg der Thudichumstraße auf Höhe der Fassade des REWE-Marktes (nach der Tiefgarageneinfahrt bis zur Feuerwehrzufahrt zu Hausnummer 18 bis 22) Frankfurter Hüte anzubringen. Begründung: Erfreulicherweise wurden auf der Thudichumstraße nach Anregung des Ortsbeirats die Fahrradpiktogramme erneuert. Dies löst jedoch noch nicht die Problematik, dass Autos auf dem oben beschriebenen Abschnitt halten bzw. parken. Am REWE-Markt wurden bereits Schilder angebracht, dass auf der leeren Fläche neben dem Weg nicht geparkt werden darf. Frankfurter Hüte könnten falsch parkende Autos verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2504 Antrag vom 11.01.2023, OF 246/7 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3356 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Verkehrssicherheit auf der Liederbacher Straße im Bereich zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg erhöhen

28.06.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2367 entstanden aus Vorlage: OF 511/6 vom 04.06.2022 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssicherheit auf der Liederbacher Straße im Bereich zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg erhöhen Der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße ab der Hunsrückstraße bis zum Geißspitzweg folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Aufbringen von Tempo-30-Piktogrammen an der Einmündung aus dem Geißspitzweg sowie auf Höhe des Marktplatzes; 2. regelmäßige Kontrollen bezüglich Tempolimit; 3. nachhaltige Instandsetzung des Straßenbelags auf der Liederbacher Straße zwischen den Hausnummern 117 und 127. Begründung: Für Verkehrsteilnehmer, die aus dem Geißspitzweg kommen, ist es schwer ersichtlich, dass sie sich weiterhin in einer Tempo-30-Zone befinden (siehe Foto). Hier können Piktogramme an den genannten Stellen unterstützen. Der damals innovative Straßenbelag zwischen den Hausnummern 117 und 127 hat sich nicht bewährt, auch immer wieder stattfindende Ausbesserungen bewirken wenig: Es gibt deutliche Fahrrinnen und die Steine sind locker, was zu Verkehrsgefährdungen und zu Lärmbelästigung führt. Eine nachhaltige Instandsetzung ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2499 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Marktplatz für alle attraktiver gestalten

28.06.2022 · Aktualisiert: 15.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2368 entstanden aus Vorlage: OF 512/6 vom 06.06.2022 Betreff: Unterliederbach: Marktplatz für alle attraktiver gestalten Vorgang: OM 153/21 OBR 6; ST 1665/21; OM 2369/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, zur Umgestaltung des Marktplatzes in Unterliederbach folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Aufwertung der Grünfläche durch Aufstellen von Blumenkübeln (Pflege durch Patinnen/Paten); 2. Versetzen der vorhandenen Bänke an der Straßenseite auf die Grünfläche und Aufstellen einer Sitzgruppe; 3. Markieren von Kurzzeitparkplätzen (9 Uhr bis 17 Uhr, maximal drei Stunden, ab 17 Uhr bis 9 Uhr freies Parken ohne Beschränkung) und Sicherstellung der entsprechenden Kontrollen; 4. Entfernen der Poller an den zukünftigen Zufahrten und an der Stelle, wo dadurch die Rangiermöglichkeit der Liefer-Lkw für den Getränkemarkt wieder hergestellt wird; 5. Installation eines Strom- und Wasseranschlusses für "mobile" Gastronomie, z. B. Foodtrucks. Begründung: Der Marktplatz in Unterliederbach bildet die Ortsmitte, umgeben von Fachwerkhäusern und einem Kleinod, der alten Dorfkirche. Allerdings lädt dieser eher triste Platz nicht dazu ein, sich hier länger aufzuhalten (Foto 1). Ein erster Vorstoß zur Verbesserung dieser Situation wurde mit der Anregung OM 153 unternommen, die der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 17.09.2021, ST 1665, abschließend folgendermaßen beantwortet hat: "Gerne prüft der Magistrat Vorschläge des Ortsbeirats zu einer künftigen Nutzung des Marktplatzes." Im Rahmen einer Veranstaltung dazu haben Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld des Marktplatzes Vorschläge zu möglichen Nutzungen gemacht. Die bestehende Grünfläche kann, wenn sie gepflegt wird, zum Aufenthalt genutzt werden und die jetzt an der Straße stehenden Bänke dorthin versetzt und auch eine Sitzgruppe aufgestellt werden. Hier kann man sich dann im Schatten der Bäume aufhalten. Markierte und geordnete Kurzzeitparkplätze werden dringend benötigt (Gastronomie, Getränkehändler, Autowerkstatt, Besucher der Dorfkirche, Direktvertrieb für landwirtschaftliche Produkte). Die Poller an der Straße müssen teilweise entfernt werden, sodass die Zufahrt auf den Marktplatz möglich ist und die Rangiermöglichkeit der Lkw für die Lieferungen des Getränkemarkts wiederhergestellt wird. Die Möglichkeit der "mobilen" Gastronomie besteht darin, dass sich Anbieter "ausprobieren" können und somit feststellen, ob und was sich an diesem Platz anzubieten lohnt. Diese Vorschläge sind mit überschaubaren Kosten umsetzbar, sie verhindern keine traditionellen Veranstaltungen (Kerb, Jazz, Weihnachtsmarkt, Osterkrone), der Platz wird grüner und wird intensiver als bisher genutzt. Abbildung 2 verdeutlicht die Neugestaltung des Marktplatzes. Foto 1: Abbildung 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 153 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1665 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2369 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2577 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1165 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Marktplatz Unterliederbach aufwerten

28.06.2022 · Aktualisiert: 22.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2369 entstanden aus Vorlage: OF 525/6 vom 27.06.2022 Betreff: Unterliederbach: Marktplatz Unterliederbach aufwerten Vorgang: OM 2368/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, den Marktplatz durch folgende erste Maßnahmen aufzuwerten: 1. Bepflanzen der leeren Baumscheibe an der Liederbacher Straße zwischen den Bänken; 2. Pflanzen eines weiteren Baumes am südöstlichen Rand des Marktplatzes (Heugasse); 3. Aufstellen von Bänken oder einer Sitzgruppe an der südlichen Seite des Marktplatzes so, dass sie bei Veranstaltungen nicht stören oder demontiert werden können; 4. weitere Maßnahmen sind mit dem Vereinsring abzustimmen und dürfen z. B. Fahrbetriebe (Autoscooter) und Stände, die bei der Kerb und anderen Veranstaltungen aufgestellt werden, nicht behindern. Begründung: Der Marktplatz in Unterliederbach dient als Ortsmittelpunkt umgeben von Fachwerkhäusern den Unterliederbacherinnen und Unterliederbachern als Festplatz und Treffpunkt, ist aber recht trist. Er kann durch mehr Bäume, die gegen die Überhitzung helfen, und mehr Sitzgelegenheiten aufgewertet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2368 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2194 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alt-Rödelheim muss seine historische Gestaltung als Ortskern behalten

28.06.2022 · Aktualisiert: 02.04.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334 entstanden aus Vorlage: OF 169/7 vom 13.06.2022 Betreff: Alt-Rödelheim muss seine historische Gestaltung als Ortskern behalten Vorgang: OM 3420/18 OBR 7; V 1338/19 OBR 7; OM 6113/20 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, auf die Gestaltungswünsche der Bauherrschaft dahin gehend Einfluss zu nehmen, dass sich eine Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim 14 bis 20 und Assenheimer Straße 1 gemäß der Erhaltungssatzung E 34 an den derzeitigen Traufhöhen orientiert, wie es durch Beschlüsse des Ortsbeirats bezüglich der Dokumentation Ideenwerkstatt (Vision Ortskern Rödelheim, veröffentlicht im "Dialog 12" des Stadtplanungsamtes) seit 2017 festgehalten ist (OM 3420, V 1338, OM 6113). Gleichzeitig sind auch die planungsrechtlichen Grundlagen aus dem derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 886 einzuhalten. Begründung: Alt-Rödelheim, früher Marktplatz, ist der eigentliche traditionelle Ortskern des Stadtteils. Die mögliche neue Bebauung sollte sich an der bisher vorhandenen orientieren und den historischen Charakter erhalten. Eine Neubebauung und Neuvermietung sollte durch soziale Kriterien gestaltet werden, damit nicht aus dem Projekt Alt-Rödelheim ein Gentrifizierungsprojekt wird, das die umliegenden Mietwohnungen verteuert und die Mieter aus ihren Wohnungen vertreibt. Das Fachwerkhaus Assenheimer Straße 1 stammt vermutlich aus dem frühen 19. oder sogar 18. Jahrhundert. Es war das Familienhaus der Eheleute Arthur Stern und Elli Capell, denen das Haus bis 1937 gehörte. Arthur Stern ist der Namensgeber des Bahnhofsplatzes Rödelheim West. Darüber hinaus wohnten auf und rund um den Platz zahlreiche jüdische Familien, deren Schicksal durch die zahlreichen Stolpersteine zu erkennen ist. Dieses Haus könnte daher ein Markstein für das ehemalige jüdische Leben in Rödelheim sein. Durch eine Begutachtung soll geprüft werden, welche Möglichkeiten der Gestaltung dem Bauherrn aufgezeigt werden, um der historischen Bedeutung gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3420 Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1338 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 222 Antrag vom 06.02.2024, OF 364/7 Auskunftsersuchen vom 20.02.2024, V 859 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für EMobilität entwickeln

27.06.2022 · Aktualisiert: 22.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 entstanden aus Vorlage: OF 297/11 vom 25.06.2022 Betreff: Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln Vorgang: OA 120/22 OBR 11; B 205/22 Der Magistrat wird gebeten, für die Freiflächen der Park-and-ride-Anlage Borsigallee umgehend ein Nutzungskonzept für elektromobile Schnellladeinfrastruktur mit Schnellladesäulen (>150kW) zu entwickeln. Die Mainova soll im Projekt nicht als CPO (ChargePointOperator) auftreten und nicht die fehlende Infrastruktur in Frankfurt ausbauen. Wenn möglich sollten dort aus marktwirtschaftlicher Sicht europaweit operierende Unternehmen (CPOs) die Ladeinfrastruktur betreiben. Die Parkhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H. soll beauftragt werden, ein generelles Konzept für die kommenden fünf Jahre zu entwickeln, damit der Fortschritt der Mobilität in Frankfurt zukünftig gesichert werden kann. Die ABG soll mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt, Bereich Mobilität, gemeinsam für die ABG und deren Töchter notwendige Konzepte für den urbanen Raum in Frankfurt entwickeln. Begründung: Seit Jahren scheint die ABG und deren Tochter PBG die Entwicklung in Bezug auf die Elektromobilität in Frankfurt zu verdrängen oder nicht wahrzunehmen. Es gibt weder ein mehrjähriges nach "vorne schauendes" Konzept der ABG für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Bereich der eigenen Immobilien noch gibt es ein Konzept der PBG, sich um die Schnellladeinfrastruktur auf ihren Parkplätzen zu kümmern. Da sich der Markt der Fahrzeuge ändert, wird es zukünftig immer wichtiger, während der Standzeiten von Fahrzeugen diese an Steckdosen anschließen zu können, sei es z. B., um regenerative Energien tagsüber zu speichern oder um einfach nur mobil zu bleiben. In der Anregung vom 10.01.2022, OA 120, ging es darum, ungenutzte Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee und dem anliegenden Autobahnanschluss sinnvoll zu nutzen. Es gab mindestens zwei Interessenten an den Flächen, die von der ABG bzw. der PBG abgewiesen worden sind. Im Bericht wurde angeführt, man wolle den Betrieb von Elektroladeinfrastruktur in Parkgaragen prüfen. Das war nicht das Thema der Anregung. Es geht um einen Ladepark auf den Freiflächen um das Park-and-ride-Parkhaus herum. Ein Ladepark ist zum Laden für 10 bis 25 Minuten und zusätzlich durch die höhere Anzahl an Ladeplätzen mit einer sehr hohen Garantie, dort jederzeit einen freien Ladeplatz zu bekommen. Es scheint, als ob AC Ladepunkte (langsam) mit DC-Schnellladesäulen verwechselt wurden. Ein schnelles "Hin und Weg" ist wichtig. Keiner möchte dazu in Parkhäuser fahren, wenn nicht unbedingt notwendig. Im Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205, wird sich weiter zurückgezogen auf den Vorwand, "die Autobahnanschlüsse und die Ausgestaltung der Zu- und Abfahrt der Autobahn seien noch nicht final bestimmt" und Stromversorgungsinfrastruktur in diesem Bereich für Schnellladeinfrastruktur müsse ohnehin noch geprüft werden. Die Wahrheit sieht anders aus: Die Autobahnanschlüsse sind bereits im Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel vor mehr als zehn Jahren "betoniert" worden. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Autobahngesellschaft des Bundes jetzt auch nur das geringste Interesse hat, für die ABG eine neue und jetzt vierte Änderung im Planfeststellungsbeschluss des Riederwaldtunnels aufzulegen. Sollte es trotzdem möglich sein, die Ausfahrten der Autobahn und des Riederwaldtunnel jetzt noch zu verändern, sollte die ABG mit der PBG gerade jetzt "etwas in Schwung kommen" und die Planungen sofort in Angriff nehmen und nicht die letzte Möglichkeit einer Optimierung versäumen. Hätte man die Anregung, die zum Bericht geführt hat, genauer gelesen, wäre aufgefallen, dass es bereits für die nötigen Energiemengen eine positive Vorprüfung gegeben hat. Die nötigen Energiemengen liegen dort in der Tat vor. Die Rechenzentren haben sich dort im Umfeld gut sichtbar angesiedelt und die Stromversorgung ist an dem Standort nach Aussagen der NRM mit 2 MW bereits ad hoc umsetzbar. Ohne diese Information wären zwei der größten Betreiber an Schnellladepunkten in Europa nie auf die ABG/PBG zugekommen. Viele neue Starkstromleitungen sind in den letzten Jahren genau in diesem Bereich dazugekommen, um den Ausbau der Rechenzentren für mindestens die nächsten zwanzig Jahre zu gewährleisten. Eine Leitung von mindestens 50 kV geht sogar direkt am oder im Grundstück am Waldrand entlang. Der Bedarf einer E-Tankstelle an Strom wirkt ohnehin dahin gehend geradezu lächerlich, wenn man sieht, was im Vergleich dazu in unserem weltgrößten Cluster an Rechenzentren an Strom verbraucht wird. Die Rechenzentren in den Stadtteilen verbrauchen schon heute mehr Strom als der Frankfurter Flughafen und sind der größte Stromverbraucher in Frankfurt. Genau dort, zwischen den Rechenzentren, steht das Park-and-ride-Parkhaus, vor dem ein E-Ladepark eine wichtige Ergänzung für Frankfurts E-Mobilität wäre. Nochmals wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Frankfurt zu wenig Schnelllademöglichkeiten >150 kW an einem Ort hat. Keiner möchte zu einer Tankstelle fahren, an der nur eine oder zwei Ladesäulen sind. Die Gefahr, an dieser anstehen zu müssen, ist viel zu groß. Daher bauen die professionellen Anbieter von Ladepunkten (CPOs) viele Säulen an einem Ort zusammen. Wenn in zwölf Jahren (ab 01.01.2035) keine Verbrennerfahrzeuge mehr verkauft werden dürfen, wird bereits Jahre vorher kein Unternehmer, geschweige denn Privatpersonen, Verbrennerfahrzeuge kaufen wollen, da der Wertverlust enorm hoch sein wird und die Betriebskosten unverhältnis hoch sein werden. In Norwegen kann man nur noch für ein paar Jahre Verbrennerfahrzeuge kaufen. Unter den zwanzig meist verkauften Autos befinden sich inzwischen nur noch zwei Fahrzeuge mit konventionellen Motoren. Die Mainova soll kein ChargePointOperator werden. Der Mainova fehlt dazu die Internationalität. Die Mainova müsste in ganz Europa Ladeinfrastruktur anbieten, um damit erfolgreich zu sein. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (Tochter der Mainova) wird mit dem Verkauf der Energie an die CPOs der Profiteur sein. Genauso wenig sollte die PBG Ladepunktanbieter werden. Die Flächen sollten Dritten zur Verfügung gestellt werde, um dort entsprechende Angebote in Eigenverantwortung aufzubauen. So sieht es der einstige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377 Antrag vom 09.01.2023, OF 376/11 Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575 Aktenzeichen: 60 10

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Urban Gardening in Höchst, Ortsbezirk 6 besser unterstützen

07.06.2022 · Aktualisiert: 19.07.2022

Antrag vom 07.06.2022, OF 499/6 Betreff: Urban Gardening in Höchst, Ortsbezirk 6 besser unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten - das Genehmigungsverfahren für die i. R. des Urban Gardening Projektes beantragte Begrünung des Andreasplatzes in Höchst deutlich zu beschleunigen, - grundsätzlich sich für eine bessere und zügigere Koordination zwischen den Urban Gardening-Initiativen im Ortsbezirk 6 und den zuständigen Ämtern einzusetzen - die Grundversorgung mit Wasser für das Bewässern der Pflanzen sicherzustellen, zum Beispiel mittels der Bereitstellung von Standrohren und Regentonnen. Letztere könnten am Höchster Hallenbad und/oder an der Markthalle aufgestellt werden, - die Frage zu beantworten, welche Perspektiven für das Urban Gardening Projekt über das Jahr 2023 hinaus geplant sind Begründung: "Urban Gardening" ist seit geraumer Zeit ein im Zusammenhang mit dem Klimawandel geläufiger Begriff, der keiner weiteren Definition bedarf. Auch die Stadt Frankfurt und mit ihr das als Ansprechpartnerin fungierende Frankfurter Grünflächenamt haben sich klar für eine deutliche Begrünung der Stadt und damit dem an die Bürger:innen gewandten Angebot des "Urban Gardenings" verpflichtet. Die sich in diesem Zusammenhang im Ortsbezirk 6, insbesondere im Stadtteil Höchst 2019 gebildete Initiative "Höchst wachsen lassen", gegründet von Höchster Bürgerinnen, hatte und hat das klare Ziel vor Augen, städtische Grünflächen für die urbane Landwirtschaft zu nutzen und Menschen in Höchst damit Begegnung zwischen Kulturen und Generationen zu eröffnen. Zentrale Orte wurden definiert, neben anderen der Marktplatz und der Andreasplatz in Höchst Leider musste die Initiative hierbei etliche Hürden überwinden. Die Unterstützung durch die zuständigen Ämter, u.a. das Grünflächenamt, lief nicht immer reibungslos. Z. B. wurde der Genehmigungsantrag für die Begrünung des Andreasplatzes am 25.02.2021 von der Initiative eingereicht. Der Ortstermin, der das Projekt konkret ins Laufen bringen kann, fand dann gut über 1 Jahr später, am 17.05.22 unter Beteiligung des Grünflächenamtes, des Straßenbauamtes und des Stadtteilbüros statt. Zwar wird dieser Ortstermin von der Initiative als sehr positiv beschrieben. Trotzdem besteht nach den gemachten Erfahrungen die Unsicherheit, wie lange jetzt noch auf die endgültige Genehmigung gewartet werden muss. Eine zügige Genehmigung ist unabdingbar, da auch der Höchster Sommer irgendwann zu Ende geht. Positiv erwähnt werden muss andererseits, dass auf dem Höchster Marktplatz jetzt nun nach 2 1/2 Jahren drei Pflanzbeete an Baumscheiben umgesetzt wurden (siehe auch Artikel im Höchster Kreisblatt / Pfingsten 2022 "Stadtgärtnerinnen mit der wollen den Marktplaztz aufblühen lassen"). Ein großes Problem für die Umsetzung und vor allem Pflege der Beete und Kübel stellt die Grundversorgung mit Wasser dar .Auch wenn am Höchster Markt und auch schon für den Andreasplatz bereits Patenschaften mit Anwohner:innen und Kindertagesstätten (Andreasplatz: Kita t. Josef und Kita Alte Villa) gefunden wurden, kann es nicht so bleiben, dass die Pflanzen mit "Privat"wasser per Gießkannen begossen werden. Wasseranschlüsse und die erforderliche Technik müssen durch die städtisch verantwortlichen Stellen (Grünflächenamt) bereitgestellt werden. Hierfür eignen sich Standrohre oder auch Regentonnen. Auch gibt es bis heute keine Transparenz darüber, wie es mit dem Projekt nach 2023 weitergehen soll. Diese "Hürden" behindern die großartige Arbeit der Initiative, die sich dankenswerter Weise (noch) nicht hat beirren lassen und an dem Projekt festhält. Damit das so bleibt, ist eine bessere Koordination zwischen den zuständigen Ämtern und der Initiative wichtig. Konkret müssen zügig die technischen Voraussetzungen für das Bewässern der Pflanzen hergestellt sowie eine schnelle Genehmigung des "Urban Gardening" auf dem Andreasplatz erfolgen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 499/6 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rattenplage im Bereich Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Burnitzstraße bekämpfen und Taubengitter an den Nischen und T-Trägern der S-Bahn-Haltestelle anbringen

03.06.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2315 entstanden aus Vorlage: OF 457/5 vom 30.04.2022 Betreff: Rattenplage im Bereich Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Burnitzstraße bekämpfen und Taubengitter an den Nischen und T-Trägern der S-Bahn-Haltestelle anbringen Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Burnitzstraße Maßnahmen zu ergreifen, um die dortige Rattenplage zu bekämpfen und an den Nischen und T-Trägern Taubengitter anbringen zu lassen. Begründung: Im Bereich Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Burnitzstraße wurden in letzter Zeit immer häufiger Ratten gesehen - auch tote Tiere liegen auf den Wegen. Besonders im Abschnitt Penny-Markt, Bolzplatz, Wildgarten und im Bereich der S-Bahn-Station halten sich vermehrt Ratten auf. Es ist zu erwähnen, dass es in der Vergangenheit mehrere Beschwerden wegen des Fütterns von Tauben gab, was natürlich auch Ratten anlockt. Deshalb wäre das Anbringen von Gittern und Drähten zur Taubenabwehr an den Nischen und T-Trägern der S-Bahn-Station angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2217 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Leer stehende BImA-Wohnungen

31.05.2022 · Aktualisiert: 11.06.2025

Anregung vom 31.05.2022, OA 202 entstanden aus Vorlage: OF 340/10 vom 16.05.2022 Betreff: Leer stehende BImA-Wohnungen In einem Zeitungsartikel vom 13.11.2020 war von "32 leer stehenden Wohnungen am Frankfurter Berg" die Rede. Anwohner berichteten von langsamen Renovierungsarbeiten und viel Leerstand. Nach Wahrnehmungen des Ortsbeirates standen einige dieser Wohnungen bereits seit mindestens 2017 leer. Seinerzeit erbat die damalige Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen bei der BImA hierzu eine Stellungnahme. Diese Stellungnahme führte Folgendes als Begründung an: "Ein angespanntes Marktgeschehen im Bereich des Bauens sorgt jedoch für verlängerte und teilweise schwer kalkulierbare Ausführungszeiten." Mitte Dezember 2020 ging die BImA davon aus, dass ein Großteil der Wohnungen bereits Anfang nächsten Jahres einer Anschlussvermietung zugeführt werden kann. Im Dezember 2021 wurden dem nunmehr zuständigen Wahlkreisabgeordneten Kaweh Mansoori ,MdB, Anwohnerhinweise aus der Gederner Straße zugeleitet. Diese berichteten: "Allein in der Siedlung (Gederner Straße) stehen in fast allen Häuserreihen ständig zwei bis vier Wohnungen (Drei- bis Vierzimmerwohnungen) nicht nur über Monate, sondern z. T. über Jahre (!!!) leer." Er bat daraufhin die BImA um eine neue Stellungnahme und fragte vorsorglich auch den aktuellen Sachstand zum Frankfurter Berg ab. Die BImA bestätigte ihm Anfang Mai 2022 den aktuellen Leerstand von 26 Wohnungen in Eckenheim. "24 Wohneinheiten müssen umfangreich saniert werden. Die Sanierungsarbeiten in fünf Wohnungen werden voraussichtlich bis August 2022 abgeschlossen sein." Darüber hinaus teilte man mit: "Am Frankfurter Berg konnten zwischenzeitlich sieben von insgesamt 32 leer stehenden Wohnungen vermietet werden. Über zwei weitere Wohnungen wurden bereits Mietverträge abgeschlossen, ebenso stehen zwei Wohnungen ab Mai 2022 der Vermietung zur Verfügung." Diese Entwicklung beweist nicht, dass die BImA ihrer Verpflichtung als öffentliche Wohnungsbaugesellschaft genügt und zügig Maßnahmen zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte ergreift. Am Frankfurter Berg in 17 Monaten nur elf von 32 Wohnungen dem Markt zuzuführen sowie in Eckenheim nur fünf Wohnungen, voraussichtlich bis August 2022, ist auch kein Beleg dafür, dass ein adäquater und der Lage erforderlicher Elan an den Tag gelegt wird. Inwieweit hierfür organisatorische oder qualitative Gründe ursächlich sein könnten, möchte man gar nicht erst spekulieren. Jedenfalls ist das augenscheinliche Tempo absolut inakzeptabel. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, der BImA die angespannte Wohnungslage in Frankfurt klar zu verdeutlichen und eine zügigere Beendigung von Sanierungsarbeiten sowie die Forcierung der Wiedervermietungen ihrer Bestandswohnungen einzufordern. Mit Blick auf den aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist dieses auch durch Einbeziehung der BImA übergeordneter Stellen zu flankieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 433 Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 202 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 08.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage OA 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2022, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation Niedereschbacher Straße

31.05.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2272 entstanden aus Vorlage: OF 76/13 vom 17.05.2022 Betreff: Parksituation Niedereschbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Niedereschbacher Straße von der Ecke Alt-Erlenbach bis zum REWE-Markt auf der linken Fahrbahnseite Parkmöglichkeiten für Pkws verbindlich auf der Straße und dem Gehweg zu markieren. Die derzeitige Parksituation an dieser Stelle ist zu unübersichtlich und stellt eine Gefährdung für Fußgänger und Autofahrer dar. Begründung: Aus Richtung Alt-Erlenbach kommend parken die Autos auf der linken Straßenseite der Niedereschbacher Straße sehr uneinheitlich. Einige Fahrzeuge stehen derart weit auf dem Bürgersteig, dass Mütter mit Kinderwagen oder Senioren mit Rollatoren kaum noch an dem Auto vorbeikommen können. Andere Fahrzeuge stehen so weit auf der Straße, dass der Bus dort nicht mehr gut vorbeifahren kann. Eine verbindlichere Regelung über das Abstellen von Pkws in diesem Straßenabschnitt ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2121 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Übergang zwischen REWE- und DM-Markt an der Eschersheimer Landstraße fußgängerinnen- bzw. fußgängerfreundlicher und fahrradfreundlicher sowie sicherer gestalten

30.05.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2254 entstanden aus Vorlage: OF 383/2 vom 04.05.2022 Betreff: Übergang zwischen REWE- und DM-Markt an der Eschersheimer Landstraße fußgängerinnen- bzw. fußgängerfreundlicher und fahrradfreundlicher sowie sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und zu berichten und bei positiver Prüfung umzusetzen: 1. Inwieweit das Konzept der gesamten Ampelschaltung an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Polizeimeister-Kaspar-Straße im Sinne aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängerinnen und Fußgängern, verbessert werden kann. 2. Ob eine Absenkung der Bordsteinkanten an dem gleichen Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerübergang beim Aufgang von der Straße zum REWE-Markt umgesetzt werden kann. 3. Ob es angebracht ist, ein Schild für rechts abbiegende Fahrzeuge, welche in die REWE-Tiefgarage einfahren, aufzustellen, welches auf den passierenden Fuß- und Fahrradverkehr vor der Tiefgarageneinfahrt aufmerksam macht. 4. Ob die Fahrradspur vor der Tiefgarage deutlicher abmarkiert und bis zur großen Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Adickesallee fortgeführt werden kann. 5. Ob die Fahrradspur im Bereich ab Überführung des Radweges auf die Eschersheimer Landstraße bis zur Kreuzung mit der Miquel-/Adickesallee breiter angelegt werden könnte. Begründung: Derzeit ist die Ampelschaltung so konzipiert, dass Fußgängerinnen bzw. Fußgänger vom REWE-Markt kommend nahezu direkt über die Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerinsel zum DM-Markt die Straßenseite wechseln können. Möchten die Fußgängerinnen bzw. Fußgänger wieder zurück, ist die Ampelschaltung für den zweiten Straßenabschnitt allerdings zu kurz konzipiert. Dadurch sind die zu Fuß Gehenden gezwungen, auf der Insel stehenzubleiben. Dies ist während eines hohen Verkehrsaufkommens unangenehm und auch unsicher. Es mindert ebenso das Einkaufserlebnis, da viele Kundinnen bzw. Kunden beide Märkte für ihren Einkauf nutzen und die Straße überqueren müssen. Es ist nicht ersichtlich, wieso die Ampelschaltung entsprechend konzipiert ist. Autos aus der Polizeimeister-Kaspar-Straße können trotz Querung der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger problemlos rechts auf die Eschersheimer Landstraße abbiegen. Drei von vier Bordsteinkanten sind auf dem Fahrradweg abgeflacht, jedoch die Kante vor dem REWE-Markt nicht (siehe angehängtes Foto). Dies stellt eine Barriere für mobilitätseingeschränkte Personen (mit Rollstuhl, Rollatoren, Kinderwagen etc.) und auch für Radfahrende dar. Es besteht aktuell Unfallgefahr, denn abbiegende Fahrzeuge können nicht genügend auf den passierenden Fahrrad- und Fußgängerinnen- und Fußgängerverkehr achten. Durch ein Hinweisschild, oder eine deutlichere Markierung der Radfahrspur in roter Farbe würde der passierende Verkehr deutlicher hervorgehoben werden. Zudem verengt sich die Fahrradspur zur Kreuzung mit der Adickesallee hin deutlich, wodurch sich Gefahrensituationen ergeben können. Gerade kurz vor der Kreuzung, an der Autos ohne Ampel rechts abbiegen können, können Radfahrende leicht übersehen werden. Hier kann ein breiterer Radweg helfen. < img border=0 width=251 height=190 id="Grafik 2" src="/parlisobj/OM_2254_2022_image002.png" alt="https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/OF_383-2_2022_image002.png"> Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2090 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 941 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegales Gehwegparken in der Saalgasse in Nachbarschaft des Parkhauses verhindern

24.05.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2190 entstanden aus Vorlage: OF 417/1 vom 05.04.2022 Betreff: Illegales Gehwegparken in der Saalgasse in Nachbarschaft des Parkhauses verhindern Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Gehweg im Bereich Saalgasse/Ecke Am Geistpförtchen und seine zum Main hin gerichteten daran angrenzenden Aufenthalts- und Ausruhflächen abgepollert ggf. Radbügel angebracht werden, um ein Befahren und Zuparken der Flächen zu verhindern. Begründung: Die Fläche, deren Bordstein angekeilt wurde, wird regelmäßig illegal zugeparkt. Den Kennzeichen nach handelt es sich dabei in den seltensten Fällen um Anwohnerinnen oder Anwohner. Der Fußverkehr muss auf die Fahrbahn ausweichen. Dies alles zusammen genommen geschieht in unmittelbarer Nachbarschaft zum durch die öffentliche Hand subventionierten Parkhaus. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Optimierung der Toilettensituation an Markttagen

24.05.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2172 entstanden aus Vorlage: OF 473/6 vom 09.05.2022 Betreff: Höchst: Optimierung der Toilettensituation an Markttagen Die Toilettensituation am Höchster Marktplatz wurde bereits durch mehrere Beschlussfassungen im Ortsbeirat aufgegriffen. Immer wieder wird die eingeschränkte Betriebsbereitschaft und Hygienesituation an den Markttagen sowie außerhalb der Marktzeiten kritisiert. Jüngste Gespräche mit den Marktbeschickern ergaben, dass im Falle eines betriebsbereiten Zustands der Toilettenanlagen zu Beginn der Marktzeiten die Toilettenanlagen von den Standbetreibern in Eigenregie gesäubert werden. Zudem habe es vor einigen Jahren ein bewährtes Modell gegeben, innerhalb dessen die Toiletten nur an den Markttagen zugänglich waren und entsprechende Schlüssel von den Standbetreiberinnen und -betreibern an die Besucherinnen und Besucher ausgehändigt wurden. Durch die Notwendigkeit einer dauerhaft öffentlichen Toilettenanlage (auch außerhalb der Marktzeiten) ist dieses Modell nicht mehr praktizierbar. Den Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zusätzlich eine weitere Containertoilette (in Form eines fliegenden Baus) mit barrierefreiem Zugang und Anschluss an das dortige Wasser- /Abwassernetz aufgestellt werden kann, die ausschließlich zu den Marktzeiten geöffnet wird. Bild eines fliegenden Baus in Form einer Containertoilette: Quelle: www.profishop.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2351 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 91 22

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Zwei marode Sitzbänke auf dem Spielplatz am Berger Marktplatz ersetzen

16.05.2022 · Aktualisiert: 02.06.2022

Antrag vom 16.05.2022, OF 111/16 Betreff: Zwei marode Sitzbänke auf dem Spielplatz am Berger Marktplatz ersetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die beiden auf dem Spielplatz am Berger Marktplatz stehenden Sitzbänke ersetzt oder alternativ instandgesetzt werden. Begründung: Die beiden auf dem Spielplatz am Berger Markplatz stehenden Sitzbänke befinden sich in einem sehr schlechten Zustand (siehe Fotos Antragsrückseite), weshalb ein Austausch bzw. eine Instandsetzung angebracht ist. Fotos 1 + 2 Marode Sitzbänke auf dem Spielplatz am Berger Marktplatz, (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 111/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baubeginn des Radweges nach Nieder-Eschbach

03.05.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2057 entstanden aus Vorlage: OF 66/13 vom 18.04.2022 Betreff: Baubeginn des Radweges nach Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, den Baubeginn des Radweges nach Nieder-Eschbach durch den Umbau der Kreuzung der L 3008 am REWE-Markt in einem ersten Bauabschnitt zeitnah zu beginnen. Die Eigentumsverhältnisse in diesem Bereich sollten zwischenzeitlich geklärt sein. Begründung: Nach jahrzehntelangen Bemühungen um einen Radweg von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach und der mehrfachen Ankündigung eines Baubeginns ist es an der Zeit, dass auch ein erster Bauabschnitt umgesetzt wird. Da offensichtlich seitens der Stadt Frankfurt insbesondere Richtung Nieder-Eschbach nicht alle Eigentumsverhältnisse geklärt sind, sollte in einem ersten Schritt die aufwendige Umgestaltung der Kreuzung der L 3008 vorgezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1914 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit an der Bockenheimer Warte gewährleisten

02.05.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2083 entstanden aus Vorlage: OF 343/2 vom 12.04.2022 Betreff: Barrierefreiheit an der Bockenheimer Warte gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Bushaltestellen und Zugänge zu Stationen des ÖPNV, auch an der "Bockenheimer Warte" , barrierefrei zugänglich sind. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass Aufzüge als Zugang zur U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" auch donnerstags zu Marktzeiten barrierefrei zugänglich sind; 2. zu prüfen und zu berichten, inwiefern die Vorgaben der Sondernutzungsverordnung für E-Scooter auch in Brennpunktbereichen außerhalb des zunächst angedachten Regelungsbereichs, wie der Bockenheimer Warte, zur Anwendung kommen können, bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung gebeten; 3. zu prüfen und zu berichten, ob in der Gräfstraße ein Pkw-Parkplatz zu einem festen Abstellplatz für E-Scooter umgewidmet werden kann, bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung dieser Maßnahme gebeten; 4. zu prüfen und zu berichten, ob das unmittelbare Umfeld bzw. die Zugänge zu Bushaltestellen und Eingängen (inkl. Aufzügen) zur Station "Bockenheimer Warte" als Sperrzone für Leihfahrräder und E-Roller ausgewiesen/markiert werden können, bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung dieser Maßnahme gebeten. Begründung: Seit Monaten besteht das Problem, dass immer donnerstags zu Zeiten des Wochenmarktes Bockenheim, der Zugang zum Aufzug an der Bockenheimer Warte (siehe Fotos) durch E-Scooter versperrt ist. Um das Problem zu beheben, wurden bereits Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH geführt, die allerdings bislang zu keiner Lösung geführt haben. Der Magistrat hat zuletzt sinnvolle Maßnahmen zur Regulierung von E-Scootern im öffentlichen Raum auf den Weg gebracht. Leider befindet sich die Bockenheimer Warte aktuell außerhalb des zunächst angedachten Regulierungsbereichs. Dabei wäre auch an der stark frequentierten Bockenheimer Warte eine entsprechende Lösung dringend geboten. Zuletzt wurde außerdem beobachtet, dass an der Bushaltestelle am Rande des Carlo-Schmid-Platzes (Bockenheimer Landstraße) regelmäßig Leihfahrräder auf dem Blindenleitsystem abgestellt werden und den Zugang zur Haltestelle sowie zur U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" vor allem für Menschen mit Einschränkungen erschweren. (Quelle: Der Ersteller der Aufnahme ist dem Ortsbeirat mit Name und Anschrift bekannt) (Quelle: Die Aufnahme stammt von einem Mitglied des Ortsbeirates) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2067 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2067) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherheit: Stichweg zur Gräfstraße Nr. 100 (Höhe nach „REWE-Block“)

02.05.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2077 entstanden aus Vorlage: OF 268/2 vom 26.01.2022 Betreff: Schulwegsicherheit: Stichweg zur Gräfstraße Nr. 100 (Höhe nach "REWE-Block") Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob ggf. durch Poller der Bürgersteig vor dem Stichweg, der von der Gräfstraße (ungefähr nach Nr. 98) nach der Lieferzufahrt für den REWE-Markt in den Wohnblock führt (u. a. zur Gräfstraße Nr. 100) und u. a. Kindern aus dem Block als Schulweg auf die Gräfstraße dient, abgesichert werden könnte, um u. a. die Fußgängersicherheit zu erhöhen und ggf. verkehrswidriges Parken, insbesondere zu Lieferzeiten, im Zugang zum Stichweg zu unterbinden; 2. ob die Lieferzufahrt zum REWE-Markt noch besonders gesichert werden sollte, soweit in unmittelbarer Nähe über den in Ziffer 1. benannten Stichweg Schulkinder täglich ihren Weg finden müssen. Begründung: Besorgte Anwohnerinnen und Mütter haben auf die angesprochene Verkehrssituation aufmerksam gemacht. Beigefügt noch ein Foto von der Örtlichkeit (an einem Sonntagnachmittag aufgenommen). Foto: Sabine Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2061 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2061) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße

26.04.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1955 entstanden aus Vorlage: OF 106/16 vom 08.04.2022 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten, um so eine innerörtliche Radwegverbindung von Bergen nach Enkheim und umgekehrt zu schaffen. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrerinnen und Radfahrer häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrerinnen und Radfahrer bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Zu ihrer Sicherheit benötigen sie dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2022, OM 2189 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1797 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Toilettenbetrieb am Höchster Markt endlich ernst nehmen!

26.04.2022 · Aktualisiert: 07.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1981 entstanden aus Vorlage: OF 434/6 vom 05.04.2022 Betreff: Höchst: Toilettenbetrieb am Höchster Markt endlich ernst nehmen! Vorgang: OM 7289/21 OBR 6; ST 1214/21 Mit der Anregung OM 7289 wurde die regelmäßige Wartung und Instandsetzung der Toilettenanlagen am Höchster Markt gefordert. In zugehöriger Stellungnahme ST 1214 sichert der Magistrat dem Ortsbeirat 6 zu, dass im Falle von Beschädigungen innerhalb kürzester Zeit die Toiletten wieder in einen betriebsbereiten Zustand versetzt werden. Ergänzend wird in der Stellungnahme ausgeführt, dass an sieben Tagen in der Woche (dreimal täglich) die WC-Anlage durch die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH gereinigt wird. Jüngsten Zeitungsartikeln und diverse Gespräche mit Marktbesucherinnen und Marktbesuchern sowie Händlerinnen und Händlern vergegenwärtigen jedoch, dass die Toilettenanlage seit geraumer Zeit nur eingeschränkt funktionsfähig ist. Teilweise ist sogar ein Totalausfall zu beobachten. Hinzu kommt der Wunsch, die Hygienestandards bei den durch den Magistrat zugesicherten täglichen Reinigungen zu verbessern. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Funktionsfähigkeit der Toilettenanlage am Höchster Markt wiederherzustellen und 2. die Reinigung der Anlage wie in Stellungnahme ST 1214 zugesicherter Art und Weise dauerhaft zu gewährleisten, um die gängigen Hygienestandards entsprechend einzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7289 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1214 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2304 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Bedarfshaltestelle am Berger Friedhof für die Buslinien 40, 42 und M43 einrichten

10.04.2022 · Aktualisiert: 27.07.2022

Antrag vom 10.04.2022, OF 108/16 Betreff: Bedarfshaltestelle am Berger Friedhof für die Buslinien 40, 42 und M43 einrichten Der Magistrat wird gebeten, traffiQ und VGF zu veranlassen, in westlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße eine Bedarfshaltestelle in Höhe des Zugangs zum Berger Friedhof, der sich zwischen den Hausnummern 87 und 89 befindet, für die Buslinien 40, 42 und M43 einzurichten. Begründung: Der Abstand zwischen den an der Marktstraße in westlicher Fahrtrichtung gelegenen Bushaltestellen "Karl-Wessendorft-Straße" und "Michlersbrunnen" beträgt zwar lediglich 500 m, jedoch ist der Zugang zum Berger Friedhof von diesen jeweils 230 bzw. 270 m entfernt. Dies ist insbesondere für ältere und bewegungseingeschränkte Friedhofsbesucher, die den ÖPNV nutzen, eine beschwerliche Distanz, die noch zu Fuß zu überwinden ist. Die Einrichtung einer Bedarfshaltestelle für die Buslinien 40, 42 und M43 am Zugang zum Berger Friedhof könnte hier Abhilfe schaffen und einen Friedhofsbesuch mit dem ÖPNV insbesondere für ältere und bewegungseingeschränkte Menschen erleichtern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 108/16 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 108/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 108/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 1 GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, 1 GRÜNE, LINKE und BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Beseitigung eines Altkleidercontainers

10.04.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

Antrag vom 10.04.2022, OF 225/12 Betreff: Beseitigung eines Altkleidercontainers Der Magistrat wird gebeten den Altkleidercontainer eines nicht bekannten Betreibers, der von Unbekannten neben dem Gelände des Kinder- und Jugendzentrums Kalbach umgekippt abgelegt wurde, zu entsorgen. Begründung: Seit drei Jahren liegt auf diesem Gelände ein umgekippter Altkleidercontainer, der vorher auf dem Gelände des REWE-Marktes stand, gefüllt mit Kleidern o.ä. Dieser Kleidercontainer ist inzwischen ein beliebtes Heim für Ratten und Mäuse direkt neben einem Gebäude und Grundstück, in dem sich Kinder und Jugendliche aufhalten. Auf Nachfrage der Antragstellerin bei der FES wurde ihr mitgeteilt, dieses Grundstück auf dem der Altkleidercontainer liegt, sei im Besitz der Stadt Frankfurt und entweder dem Zuständigkeitsbereich des Umweltamtes oder dem Amt für Straßenbau und Erschließung zugeordnet. Da hier offensichtlich Unklarheit herrscht, welches Amt zuständig ist, sieht die Antragstellerin in diesem Antrag eine Chance, daß dieser unhygienische Zustand so schnell wie möglich behoben wird, ehe die Rattenpopulation sich weiter erhöht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 225/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße

03.04.2022 · Aktualisiert: 04.05.2022

Antrag vom 03.04.2022, OF 263/11 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 fordert den Magistrat auf: In Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrer*innen häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrer*innen bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Sie benötigen dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbeiräte 11 und 16. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 263/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD und 3 CDU gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Breitlacherstraße

22.03.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

Antrag vom 22.03.2022, OF 137/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Breitlacherstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Durch jahrelange Bauarbeiten zwischen der Kreuzung am Rödelheimer S-Bahnhof Westseite (Artur-Stern-Platz mit Busbahnhof) und der Eschborner Landstraße ist die Breitlacherstraße in diesem Bereich sehr stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Für die Sanierung der stark beschädigten Fahrbahn mögen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bei der Sanierung der Straße sollte auch eine Neugestaltung der Radwege beidseitig mitberücksichtigt werden. Begründung: Die Straße besteht im beschriebenen Abschnitt nur noch aus Schlaglöchern. Da die Bautätigkeiten mittlerweile abgeschlossen sind, sollte mit der Reparatur der Straße baldmöglich begonnen werden. Der Neubau des REWE-Marktes am Artur-Stern-Platz hat zudem zu einer Verschlechterung für Radfahrende geführt. Auf einer Straßenseite gibt es überhaupt keine Kennzeichnung mehr als Radweg, auf der anderen Straßenseite ist der Radweg baulich in einem sehr schlechten Zustand und wird regelmäßig als Parkplatz missbraucht. Bei der dringend erforderlichen Sanierung der Straße sollte deshalb der Radverkehr mit ins Konzept einbezogen werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 157 2022 Die Vorlage OF 137/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: die_farbechten-LINKE.
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße absichern

15.03.2022 · Aktualisiert: 15.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1798 entstanden aus Vorlage: OF 389/6 vom 22.02.2022 Betreff: Höchst: Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße absichern Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen (z. B. die Anbringung von Klemmfixen), um den Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße gegen falsch parkende Pkw abzusichern. Begründung: An der genannten Stelle befindet sich an der Einmündung ein Radfahrstreifen, damit die gegen die Einbahnstraße fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer sicher in die Emmerich-Josef-Straße einbiegen bzw. geradeaus Richtung Marktplatz gelangen können. Auf der gesamten Länge der Markierung besteht absolutes Halteverbot (sogar ein Schild der VGF an der Hauswand weist darauf hin). Dennoch wird hier oftmals geparkt (siehe Foto 1), nicht selten auf dem gesamten Radfahrstreifen. Dadurch wird vor allem der Busverkehr immer wieder stark beeinträchtigt, da dieser dann nicht mehr aus der Emmerich-Josef-Straße in die Justinuskirchstraße einbiegen kann, was Staus sowie Verspätungen der Busse zur Folge hat. Wie schwierig es für Busse (nicht einmal Gelenkbusse) ist, auch wenn die Einmündung weitgehend frei ist, hier einzubiegen, wird auf Foto 2 deutlich. Steht dann noch ein Fahrzeug auf dem noch "freien" Platz zur Einmündung hin, hat der Bus keine Chance, seine Fahrt fortzusetzen. Daher ist es hier unerlässlich, mit geeigneten Maßnahmen (z. B. "Klemmfixe") das verbotene Parken zu verhindern. Foto 1: Foto 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1553 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 296 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Ein Baum für Heddernheim

10.03.2022 · Aktualisiert: 19.04.2022

Antrag vom 10.03.2022, OF 149/8 Betreff: Ein Baum für Heddernheim Vor dem Eingang zum REWE - Markt Kreuzung Hessestr. 2-3 /Heddernheimer Landstr 67 ist eine größere Grünfläche, die einfach nur da ist, keinen höheren Bewuchs hat - und keine wirkliche Funktion und Wirkung für das nahe Umfeld aufweist. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Kann sich der Besitzer/die Besitzerin dieser kleinen Fläche vorstellen dort einen oder zwei grosskronige Bäume zu setzen oder von der Stadt setzen zu lassen? 2. Ist der Untergrund mit den vorhandenen Leitungen dafür geeignet? Begründung: Das alte Heddernheim an sich ist mit schattenspendendem Baumbewuchs nicht gerade gesegnet. Schon aktuell ist dieser vielbesuchte Platz mit seiner Vielzahl an steinernen Flächen im Sommer eine echte Hitzeinsel. Der dort wohnende Antragsteller ist auch gerne bereit, die Bewässerung in den Anwuchsjahren aktiv zu unterstützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 360 2022 Die Vorlage OF 149/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Friedhof der Einkaufswagen Am Hessen-Center

07.03.2022 · Aktualisiert: 31.03.2022

Antrag vom 07.03.2022, OF 96/16 Betreff: Friedhof der Einkaufswagen Am Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er der Problematik der wild abgestellten oder in der Natur entsorgten Einkaufswagen wirkungsvoll zu begegnen gedenkt, z. B. durch eine Kennzeichnungspflicht der Einkaufswagen und eine entsprechend hoch angesetzte Gebühr für deren Beseitigung durch die Stadt Frankfurt. Im Stadtteil Bergen-Enkheim mit seiner hohen Dichte von Lebensmittel-, Super- und Discountmärkten im Bereich der Victor-Slotosch-Straße und rund um das Hessen-Center tritt dieses Problem in der letzten Zeit verstärkt auf. Der Friedhof der Einkaufswagen in der Straße "Am Hessencenter" hat in den sozialen Medien bereits traurige Berühmtheit erlangt (siehe Foto). Begründung: Immer mehr Zeitgenossen missbrauchen die Einkaufswagen der örtlichen Märkte, um damit ihre Einkäufe oder sonstige Dinge zu transportierten und stellen die Einkaufswagen dann wild auf der Straße ab oder entsorgen sie in der Landschaft. Auf einer Grünfläche in der Straße "Am Hessen-Center" befinden sich mittlerweile 16 Einkaufswagen unterschiedlichster Herkunft, die dort offensichtlich von den Bewohnern der gegenüber befindlichen Siedlung abgestellt werden. Foto: Friedhof der Einkaufswagen "Am Hessen-Center" Da es sich hierbei um ein privates Grundstück handelt, wird die FES nicht tätig. Eine Entsorgung der Einkaufswagen durch den Grundstückseigentümer ist ebenfalls nicht ohne weiteres möglich, da es sich um fremdes Eigentum (der jeweiligen Supermärkte) handelt. Zudem sind nicht alle Einkaufswagen eindeutig gekennzeichnet, so dass deren Herkunft zum Teil unklar ist. Für die Märkte wiederum ist es unwirtschaftlich, die Einkaufswagen einzusammeln, zumal diese häufig gegen Diebstahl versichert sind und deren Verlust somit ohnehin erstattet wird. Auf technische Sicherungssysteme wie Wegfahrsperren wird von Seiten der Marktbetreiber aus Kostengründen zudem gerne verzichtet. Der Magistrat wird daher gebeten, dem Ortsbeirat zu berichten, wie er mit der zunehmenden Problematik wild abgestellter bzw. entsorgter Einkaufswagen umzugehen gedenkt und welche Möglichkeiten er für praktikabel erachtet, um die Bereitschaft der Supermarkt- und Discountmarktbetreiber zu erhöhen, die Rückgabe ihrer Einkaufswagen besser zu überwachen. Denkbar wären z. B. eine Kennzeichnungspflicht der Einkaufswagen und eine entsprechend hoch angesetzte Gebühr für deren Beseitigung durch die Stadt Frankfurt, wie dies bereits bei wild aufgehängten oder nicht innerhalb der Frist wieder abgehängten Plakaten der Fall ist. Eine härtere Gangart der Stadt Frankfurt gegenüber den Marktbetreibern scheint in dieser Frage in jedem Fall geboten, zumal das Problem nicht nur in Bergen-Enkheim, sondern im gesamten Stadtgebiet besteht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 96/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und GRÜNE gegen FDP, LINKE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze nach Offenbach

07.03.2022 · Aktualisiert: 08.04.2022

Antrag vom 07.03.2022, OF 367/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze nach Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze in Richtung Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzustellen. Begründung: Die Straßenbahnstrecke zwischen dem Offenbacher Marktplatz und Frankfurt wurde bis 1996 von den Frankfurter Verkehrsbetrieben bedient und dann auf dem Offenbacher Abschnitt stillgelegt. Die Strecke wurde zuvor gerne und häufig von der Bevölkerung genutzt. Eine Wiederaufnahme der Strecke würde beide Städte weiter zusammenwachsen lassen und die gute Zusammenarbeit unterstreichen. Außerdem würde dies insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Erleichterung darstellen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 195 2022 Die Vorlage OF 367/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Ideenwerkstatt Rödelheim umsetzen - „Marktplatz“ Rödelheim aufwerten

06.03.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

Antrag vom 06.03.2022, OF 109/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Ideenwerkstatt Rödelheim umsetzen - "Marktplatz" Rödelheim aufwerten Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: Aus Mitteln der Stadtplanung - z.B. aus dem Programm "Schöneres Frankfurt" - wird die Umgestaltung und Aufwertung des sog. "Marktplatzes Rödelheim" geplant und nach Abschluss der Bauarbeiten an der Häuserzeile Alt-Rödelheim 12-20 zeitnah umgesetzt. Begründung: Im Rahmen einer Ideenwerkstatt wurde im Jahr 2016 auch verschiedene Alternativen für die Gestaltung der Straße "Alt-Rödelheim" vorgeschlagen. Nun steht ein größeres Bauvorhaben in der Straße an. Nach bisherigen Informationen steht die Erteilung einer Baugenehmigung bevor. Danach bietet sich die Chance, den sog. "Marktplatz Rödelheim" aufzuwerten und umzugestalten. Mit den Planungen muss jetzt begonnen werden, um nach Abschluss der Bauarbeiten schnell mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 151 2022 Die Vorlage OF 109/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Haushalt 2022 Eine Stelle für die Verkehrspolizei im Westen und insbesondere den Höchster Markt

18.02.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

Antrag vom 18.02.2022, OF 371/6 Betreff: Haushalt 2022 Eine Stelle für die Verkehrspolizei im Westen und insbesondere den Höchster Markt Der Ortsbeirat wolle beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Frankfurter Westen 50. 000€ für eine Stelle für die Verkehrspolizei in den Etat einzustellen. Diese Person soll an den Höchster Markttagen für die Einhaltung der Verkehrs-regeln sorgen und Parkverstöße ahnden. In der übrigen Zeit sind andere Orte und Stadtteile mit problematischen Verkehrssituationen zu kontrollieren. Begründung: Seit im Januar das Oberlandesgericht in Frankfurt geurteilt hat, dass private Dienstleister nicht den ruhenden Verkehr kontrollieren dürfen, werden Verstöße im Westen nicht mehr ausreichend kontrolliert. Am Markt hatte das davor der Marktmeister gemacht. Seitdem dieser diese Funktion nicht mehr ausführen darf, hat das regelwidrige Parken erheblich zugenommen und werden auch die Parkplätze für den Markt nicht immer rechtzeitig geräumt. Für einen reibungslosen Ablauf und Minderung der Konflikte, wie sie schon häufiger auch im OBR Thema waren, ist eine Verkehrskontrolle besonders an Markttagen erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 68 2022 Die Vorlage OF 371/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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