Absolutes Halteverbot im nördlichen Teil der Beuthener Straße auf der östlichen Seite
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Seit Juni 2021 ist in dem obigen Bereich ein absolutes Halteverbot provisorisch eingerichtet. Hierdurch fallen für die Anwohner zahlreiche, dringend benötigte Parkplätze weg. Die Anwohner bitten um Klarstellung, was hier von Seiten der Stadt geplant ist und welchen Hintergrund die Einrichtung des absoluten Halteverbotes hat.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.10.2021,
OF 253/5 Betreff: Absolutes Halteverbot im nördlichen Teil
der Beuthener Straße auf der östlichen Seite Der Ortsbeirat 5
fragt den Magistrat, aus welchen Gründen auf der östlichen Seite im nördlichen
Teil der Beuthener Straße ab Breslauer Straße provisorisch ein absolutes
Halteverbot eingerichtet wurde? Ist die dauerhafte Einrichtung eines absoluten
Halteverbotes dort beabsichtigt? Begründung: Seit Juni 2021 ist in dem obigen Bereich ein
absolutes Halteverbot provisorisch eingerichtet. Hierdurch fallen für die
Anwohner zahlreiche, dringend benötigte Parkplätze weg. Die Anwohner bitten um
Klarstellung, was hier von Seiten der Stadt geplant ist und welchen Hintergrund
die Einrichtung des absoluten Halteverbotes hat. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5
am 26.11.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 250 2021
Die Vorlage OF 253/5 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Beratungsverlauf 1 Sitzung
6
6. Sitzung OBR 5
TO I
Einstimmige Annahme