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Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2021, OF 125/9 Betreff: Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen Vorgang: V 895/09 OBR 9; ST 557/09; M 103/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Planungen zur M 103/21 unter folgenden Gesichtspunkten zu überprüfen und entsprechend der hieraus resultierenden Ergebnisse die Planung zu überarbeiten: - Wie viele der geplanten Spielfelder sind zwingend erforderlich, um den Trainingsbetrieb der ansässigen Fußballvereine zu sichern? Auch im Hinblick darauf, dass einer der Vereine das Gelände in absehbarer Zeit verlassen wird? - Ist es möglich, die Versiegelung durch eine Reduzierung der Kunstrasenfläche zu minimieren? - Ist es möglich, durch eine teilweise Entsiegelung des direkt angrenzenden hrParkplatzes die Versiegelung der Flächen durch die Kunstrasenflächen ortsnah auszugleichen? - Ein Ausbau der Kunstrasenfläche sollte maximal in dem Standard erfolgen, der für die Trainingsbelange erforderlich ist. Welche sind das? Ist dies gegeben? - Kann auf eine Einzäunung der Kunstrasenspielfelder verzichtet werden? - Kann auf eine Bodenversiegelung im Umfeld der Spielfelder (z.B. Plasterungen) verzichtet werden? - Welche Auswirkungen sind durch die Beleuchtung für die Anwohner zu erwarten? - Ist eine zeitliche Beschränkung der Beleuchtung vorgesehen (z.B. bis maximal 22h)? - Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Bertramswiese als Freizeitfläche für alle Bevölkerungsgruppen aufzuwerten und zu sichern? - Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die neu gewonnene Parkfläche ökologisch und klimatisch aufzuwerten? - Wurde bereits ein landschaftsplanerisches Konzept erstellt? - Wie viele Bäume sollen dort zusätzlich gepflanzt werden? - Wie wirkt sich die geplante Versiegelung der Spielfeldfläche auf den bestehenden Baumbestand aus? Kann eine Beeinträchtigung des Baumbestandes ausgeschlossen werden? - Wurde bereits ein Gutachten erstellt, das die artenschutzrechtlichen Belange untersucht (u.a. die Auswirkungen auf die dort beheimatete Wacholderdrosselpopulation)? - Wurden alle rechtlichen Beschränkungen der Nutzung und Gestaltung, die durch die Schenkung der Fläche an die Stadt Frankfurt auferlegt wurden, geprüft und berücksichtigt (siehe auch ST 557/2009)? - Ist die Finanzierung der Umgestaltung der Parkfläche gesichert? Begründung: In einem Ortstermin am 7.10.2021 wurde der aktuelle Planungsstand für Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese vorgestellt. Dabei blieben verschiedene Fragen offen, die insbesondere die ökologischen Auswirkungen im positivem wie negativem Sinne betreffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2009, V 895 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2009, ST 557 Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 125/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 125/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und 1 SPD (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZeitnahe Gestaltung der neuen Grünanlage auf der Bertramswiese
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2021, OF 123/9 Betreff: Zeitnahe Gestaltung der neuen Grünanlage auf der Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah zur Installation der Kunstrasenplätze die neue Grünanlage auf der Bertramswiese, wie am 11.10.21 vorgestellt, zu realisieren. Das Grünflächenamt wird gebeten, hierzu die Pläne zur Gestaltung der Anlage dem OBR 9 vorzustellen. Begründung: Im Rahmen der Installation der Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese, ist die Möglichkeit einer neuen öffentliche Grünanlage auf der dazu nicht benötigten Fläche vorgestellt worden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 123/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 140/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenZukünftige Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese teilweise öffentlich nutzbar machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2021, OF 124/9 Betreff: Zukünftige Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese teilweise öffentlich nutzbar machen Vorgang: M 103/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter der Voraussetzung, dass baurechtlich keine Einwände gegen die Installation der Kunstrasenplätze sprechen, die öffentliche Nutzung des Kleinspielfeldes und der Minispielfelder außerhalb der Trainingszeiten der Vereine TuS Makkabi e.V. und Kickers 1916 e.V. zu ermöglichen. Begründung: Zurzeit nutzen beide Vereine die Fußballplätze auf der Bertramswiese, die ebenfalls außerhalb der Trainingszeiten von Bürger*innen als Grün- und Sportfläche rege genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 24 Auf Vorschlag des Ortsvorstehers wird im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt einvernehmlich nur noch der nicht öffentliche Teil beraten und dann die Sitzung beendet. Beschluss: Die Vorlage OF 124/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 140/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenCharakter des Dornbuschs erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 712 entstanden aus Vorlage: OF 112/9 vom 09.09.2021 Betreff: Charakter des Dornbuschs erhalten Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der geplante Abriss der Häuser Spenerstraße 17 und Mechthildstraße 38 sorgt im Dornbusch zu Recht für erhebliche Unruhe. Beide gehören zu einer den Stadtteil charakterisierenden Siedlung aus den 1920er-Jahren, die durch ihre einheitliche Bauweise und die einheitlichen Tonnenwalmdächer in ihrer Gesamtheit für den Stadtteil prägend ist. Obwohl der Ortsbeirat den Neubau bezahlbaren Wohnraums in seinem Ortsbezirk unterstützt, müssen dem Stadtteil charakterisierende Quartiere erhalten bleiben. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat gebeten, gemäß der Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, zeitnah eine Erhaltungssatzung für den Bereich zwischen Mechtildstraße, Spenerstraße, Bertramstraße und Eberhard-Beckmann-Anlage zu erlassen, der 1928 von dem Architekten Bernoully für die Siedlungsgenossenschaft des Frankfurter Lehrervereins GmbH errichtet wurde. Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 2359 aus dem Jahr 2019 das Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll eingestuft und sieht in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Der Ortsbeirat möchte diese Einstellung nachhaltig unterstützen und bittet dies zeitnah umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2071 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00
Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 entstanden aus Vorlage: OF 79/9 vom 30.08.2021 Betreff: Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384, vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße - Winterbachstraße - Eduard-Rüppel-Straße - Mechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung habe das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) eine Stellungnahme angekündigt. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Der Magistrat hat weiterhin mitgeteilt, das zuständige LfDH habe den Denkmalwert geprüft und sehe die Voraussetzungen nicht gegeben, die Gebäude als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG (Hessisches Denkmalschutzgesetz) zu bewerten. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 als Bestandteil eines kulturhistorisch wertvollen Ensembles von Gebäuden mit hohem architektonischen Anspruch und Einfluss des Expressionismus an den Fassaden und zudem mit sehr seltenen Tonnenwalmdächern im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges und architektonisch fragwürdiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum ohne jeden Anteil geförderten Wohnraums. Hinzu tritt der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels einschließlich Autoaufzug. Die vorgesehene Neubebauung fügt sich nicht in die Umgebung ein und könnte baurechtlich einen gefährlichen Dominoeffekt für die weitere Erodierung des schutzwürdigen baulichen Gesamtensembles und des Gartengeländes auslösen. Im Zusammenhang hiermit wird der Magistrat gebeten, zu folgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Was hat der Magistrat konkret unternommen, um der Anregung OM 5384 des Ortsbeirats 9 nachzukommen? 2. Was hat das LfDH zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung für das betroffene Areal gemäß Anregung an den Magistrat, OM 5384, in Verbindung mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359, geäußert? Welchen Inhalt hat die genannte Stellungnahme des LfDH? 3. Welche Maßnahmen und Initiativen hat der Magistrat insgesamt unternommen, um das als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel zu schützen? 4. Welche Bedeutung hat der Magistrat dem stadthistorischen Umstand beigemessen, dass es sich bei dem genannten Gebäudeensemble im Bertramsviertel um ein in den 1920er-Jahren errichtetes Projekt der Siedlungsgenossenschaft des Lehrervereins, geplant durch den bekannten Architekten Bernoully, handelt? 5. Aus welchen Gründen hat das LfDH einen Denkmalschutz oder einen geringerstufigen Schutz des als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel abgelehnt? Ist es zutreffend, dass das LfDH behauptet hat, die Gebäude des genannten Ensembles seien im Laufe der Zeit nachhaltig verändert worden und deshalb nicht schutzfähig, obwohl eine solche angebliche Veränderung fachlich kaum nachvollziehbar und die bauhistorische Anmutung des Ensembles insbesondere im Hinblick auf die seltenen Tonnenwalmdächer nach wie vor gut erkennbar ist? 6. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neubebauung der Grundstücke soll eine Bebauung vorgenommen werden, welche Abweichungen von den vorgeschriebenen Fluchtlinien und der Vorgartensatzung (Abgrabungen für Räumlichkeiten in einem neuen Untergeschoss) bewirken würde und einen neuen Baukörper vorsieht, welcher sich durch gravierend abweichende Dachgestaltung (keine rote Biberschwanzbedeckung wie die Nachbargebäude, sondern Bedeckung mit Blech, zahlreiche ortsunübliche Öffnungen für große Dachterrassen und einem großen Eckvorbau bis in den Dachbereich an der Einmündung Mechtildstraße in die Spenerstraße) negativ auszeichnet und dadurch die Einfügung in die umgebende Bebauung des zugehörigen Ensembles äußerst zweifelhaft und letztlich nicht gegeben ist sowie eine Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände vorsieht, was eine großflächige Versiegelung von gerade im innerstädtischen Bereich wertvollem Gartengelände als auch eine hochgradige Gefährdung von einem gut 50 Jahre alten großen Walnussbaum und eines Grenzbaums auf einem Nachbargrundstück zur Folge hätte. Insoweit wird der Magistrat gebeten, ergänzend zu prüfen und zu berichten, a) warum das Umweltamt in seiner Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht zwar den Schutz des vorgenannten Walnussbaumes im Garten des Baugrundstücks befürwortet hat, jedoch nach Sachlage die praktisch abstandslose enge Nachbarschaft zu der vorgesehenen Tiefgarage im Garten nicht erkennbar berücksichtigt hat, wodurch ohne gravierende einschränkende Änderung der Planungen für die Tiefgarage im Garten der Schutz des genannten alten Walnussbaumes praktisch nicht umsetzbar ist; b) warum das Umweltamt keine Stellungnahme zu einem durch die Tiefgarage auf dem Grundstück Mechtildstraße 38 in seinem Bestand gefährdeten Grenzbaum (Scheinzypresse) auf dem Nachbargrundstück Spenerstraße 15 abgegeben hat; c) warum das Umweltamt/Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde trotz des vorgesehenen Baues einer Tiefgarage im Garten des Grundstücks Mechtildstraße 38 und trotz der Nähe zu den unterirdisch verlaufenden Marbach und Winterbach keine Stellungnahme zu Grundwasseraspekten abgegeben hat, obwohl mutmaßlich Baumaßnahmen im Grundwasserbereich für die Tiefgarage anstehen und solche Maßnahmen nach wasserrechtlichen Bestimmungen mit zeitlichem Vorlauf von drei Monaten antrags- und genehmigungspflichtig sind; d) warum und mit welchen konkreten Gründen er von einer Einfügung des vorgesehenen neuen Baukörpers mit Tiefgarage und Entlüftungsbauwerk in unberührtem Gartengelände in die bauliche und begrünte Umgebung ausgeht; e) warum er - entsprechenden besorgten und widerspruchsberechtigten Nachbarn der Baugrundstücke Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Einblick oder Information über existierende intransparente und umgesetzte Vorabsprachen (bezeichnet als "Bauberatung") mit dem Bauantragsteller verweigert hat; - warum der Ortsbeirat 9 trotz seiner bereits 2019 geäußerten Bedenken wegen Abbruch- und Neubaumaßnahmen auf den betroffenen Grundstücken über die weitere bauliche Entwicklung seither nicht informiert wurde; 7. warum er den Ortsbeirat 9 trotz der Vorlage OM 5384 und seiner Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, danach nicht mehr in die Thematik des Erhalts des genannten Gebäudeensembles eingebunden hat, um diesen in die Lage zu versetzen, seinen gesetzlichen Aufgaben auf genügender Informationsgrundlage nachzukommen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 161 Antrag vom 11.03.2022, OF 218/9 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1907 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 3
Bertramswiese für Breitensportnutzung öffnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 77/9 Betreff: Bertramswiese für Breitensportnutzung öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Für den TuS Makkabi Frankfurt e.V. wird an der Wilhelm-Eppstein-Straße ein neues Trainingsgelände mit Kunstrasenplätzen gebaut (siehe M 54/2019). Mit dem Wegfall des Trainingsbetriebs auf der Bertramswiese, eröffnen sich neue Möglichkeiten, diese so umzugestalten, dass sie auch für andere Sportarten, die dort schon z.T. ausgeübt werden (Yoga/Tai-Chi/Gymnastik), besser nutzbar wird und als öffentliche Grünfläche aufgewertet wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie die Bertramswiese - nach dem Umzug des TuS Makkabi Frankfurt e.V. auf das Gelände in der Wilhelm-Eppstein-Straße - für weitere Sportarten nutzbar gemacht werden kann, ohne ihren Charakter als öffentliche Grünfläche zu zerstören. Denkbar wären hier z.B. ein Bouleplatz, eine Yoga-/Tai-Chi/-Gymnastik-Wiese, Tischtennis, eine Calistehnics-Anlage oder andere Fitness-Geräte für den öffentlichen Raum sowie die Nutzung für den Schulsport der naheliegenden Schulen (u.a. Wöhler, Anne-Frank, Heinrich-Seeliger). Begründung: Die Bertramswiese ist als Grünfläche definiert. Die Nutzung der Bertramswiese als Fußballplatz ist deshalb seit jeher schwierig, da dort keine Flutlichtanlage und Kunstrasenplätze aufgrund des Status als Grünfläche genehmigungsfähig sind (ST 557/2009). Mit dem Wegzug von TuS Makkabi Frankfurt e.V. verbleibt nur noch die Sportvereinigung Kickers 1916 e.V. als Nutzerin auf dem Platz. Der zu erwartende geringere Platzbedarf für das Fußballtraining macht Flächen frei, die als Grünfläche für andere Sportarten nutzbar wären. Bereits heute wird die Bertramswiese intensiv von der Bevölkerung als Grün- und Sportfläche genutzt. Darüber hinaus wäre eine Erweiterung des vielgenutzten Spielplatzes an der Ammelburgstraße und eine Verlegung des Trainingsbetriebs der Kickers an die neue Kunstrasenanlage an der Wilhelm-Eppstein-Straße zu überlegen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 103 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 77/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 11 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 103 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 228 2021 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. c) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 77/9 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 138/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenZusätzliche Müllcontainer für belebte Grünflächen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 262 entstanden aus Vorlage: OF 20/9 vom 26.05.2021 Betreff: Zusätzliche Müllcontainer für belebte Grünflächen Der Magistrat wird gebeten, über die Sommermonate zusätzliche Müllcontainer in Grünanlagen im Ortsbezirk, die stark frequentiert werden, aufzustellen. Dies ist zum Beispiel an der Bertramswiese, im Pilzpark, im Sinai-Park und am Spielplatz am Wasserturm der Fall. Begründung: Nicht zuletzt durch die Situation der Coronapandemie bedingt suchen derzeit überdurchschnittlich viele Personen jeden Alters öffentliche Grünflächen im Ortsbezirk auf, um sich dort alleine oder in Gesellschaft aufzuhalten und/oder auch Speisen und Getränke zu sich zu nehmen. Dadurch kommt es seit einiger Zeit zu einem erhöhten Müllaufkommen in den Grünanlagen (Stichwort Pizzakartons), die die vorhandenen Müllentsorgungskapazitäten überfordern. Es steht zu vermuten, dass sich diese Situation über den Sommer hinweg noch nicht entscheidend verändern wird. Der Magistrat wird deshalb darum gebeten, hier mit zusätzlichen (mobilen) Müllcontainern für Entlastung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1480 Aktenzeichen: 67 0
Stolperschwelle - zur Erinnerung an das Jüdische Kinderheim in der Ebersheimstraße 5
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2021, OF 17/9 Betreff: Stolperschwelle - zur Erinnerung an das Jüdische Kinderheim in der Ebersheimstraße 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der letzten Sitzung des Ortsbeirats 9 im Februar 2021 stellte der Vorsitzende der Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main, Hartmut Schmidt, die Arbeit dieser Initiative vor. Da in Frankfurt bis dato nur Stolpersteine aber keine Stolperschwellen verlegt wurden, kam die Idee auf, dass der Ortsbeirat die Verlegung einer solchen Schwelle finanzieren könnte. Hierfür wurden zwei mögliche Orte genannt: einmal der Standort des ehemaligen Jüdischen Kinderheims in der Ebersheimstraße 5 und außerdem am Eingang des Henry-Budge-Heims in der Hansaallee. Allerdings liegt nur die Ebersheimstraße im Ortsbezirk. Hier hat der Ortsbeirat bereits einen Erinnerungsstein mit einer Bronzetafel am Rande der nahegelegenen Bertramswiese aufgestellt, am Grundstück selbst konnte keine Tafel angebracht werden, da die Genehmigung des heutigen Eigentümers nicht vorlag. Aus diesem Grund könnte direkt vor dem Haus Ebersheimstraße 5 eine solche Erinnerungsschwelle auf dem im öffentlichen Straßenraum befindlichen Bürgersteig verlegt werden. Der Ortsbeirat 9 stellt hierzu die erforderlichen Finanzmittel nach Rücksprache ein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 17/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 17/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 12 2021 Die Vorlage OF 17/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der vorletzte Satz des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsbeirat stellt hierzu die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von maximal 3.000 Euro zur Verfügung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGeisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6821 entstanden aus Vorlage: OF 897/9 vom 19.10.2020 Betreff: Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, zu berichten und Maßnahmen zu ergreifen, um die Benutzung des Schutzstreifens für Fahrradfahrer auf dem Marbachweg in Richtung Osten (Südseite) von der Eschersheimer Landstraße bis zur Leitung des Fahrradverkehrs auf einen eigenen Fahrradweg etwa auf der Hälfte des Weges zur Bertramstraße sicherer zu gestalten, zum Beispiel durch Anbringung von Richtungspfeilen Richtung Osten auf dem durch Schutzstreifen markierten Fahrradweg. Begründung: Auf dem im Tenor genannten Teilstück des Fahrradschutzstreifens Richtung Osten sind immer wieder Fahrradfahrer anzutreffen, die entgegen der dort zugelassenen Fahrtrichtung in westliche Richtung fahren. Dadurch fahren Fahrradfahrer häufig dem fließenden Autoverkehr entgegen. Gerade in der dunkleren Jahreszeit entstehen nicht nur durch unbeleuchtete Fahrräder häufig gefährliche Situationen. Eine Möglichkeit wäre es, wie an anderen Stellen der Stadt und generell in manchen anderen Städten, auf den Schutzstreifen für Fahrräder Richtungspfeile anzubringen, an denen sich Fahrradfahrer zusätzlich orientieren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 479 Aktenzeichen: 32 1
Einmündung Spenerstraße/Winterbachstraße entschärfen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 841/9 Betreff: Einmündung Spenerstraße/Winterbachstraße entschärfen! Aus dem Brief einer Anwohnerin geht hervor, dass es täglich an dieser Ecke durch verkehrswidrig parkende PKW zu Behinderungen kommt, insbesondere für Fahrzeuge der Entsorgungsbetriebe. (FES) Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. In der Einmündung eine geeignete Sperrfläche zu markieren und mit Pollern das verkehrswidrige Parken zu verhindern. 2.Die Poller auf der gegenüberliegenden Seite so zu versetzen, dass die Fahrzeuge der FES nicht behindert werden. Wenn diese Lösung nicht möglich ist, andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 841/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKrähensichere Mülleimer rund um die Bertramswiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6267 entstanden aus Vorlage: OF 820/9 vom 12.06.2020 Betreff: Krähensichere Mülleimer rund um die Bertramswiese Der Magistrat wird gebeten, rund um die Bertramswiese a m Dornbusch die bestehenden grauen Mülleimer durch krähensichere Modelle zu ersetzen. Begründung: In letzter Zeit kam es bei verstärkter Nutzung der Grünanlage nahezu täglich zu deutlicher Vermüllung, weil die Mülleimer nachts komplett durch Vögel entleert wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1677 Aktenzeichen: 67 0
Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6101 entstanden aus Vorlage: OF 786/9 vom 05.03.2020 Betreff: Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße, der heute auf Höhe der Eduard-Rüppell-Straße in Richtung Parkplatz des Hessischen Rundfunks quert, einige Meter nach Süden zu verlegen und einen Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße auf Höhe der Eberhard-Beckmann-Anlage einzurichten. Heutige Position (Bild privat) Gewünschter neuer Standort (Bilder privat) Begründung: Der Weg durch die Eberhard-Beckmann-Anlage ist der direkte Weg von der U-Bahn-Station "Dornbusch" zum Hessischen Rundfunk und wird deshalb deutlich stärker frequentiert, als die Laufverbindung von der Eduard-Rüppell-Straße Richtung Parkplatz. Es wäre deshalb sinnvoll, den Zebrastreifen dorthin zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1724 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Parksituation Eschersheimer Landstraße, südlich der EduardRüppellStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6097 entstanden aus Vorlage: OF 722/9 vom 21.11.2019 Betreff: Parksituation Eschersheimer Landstraße, südlich der Eduard-Rüppell-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts, südlich der Eduard-Rüppell-Straße, für die Parkbuchten vor den Ladenzeilen zwischen Nonstop Reisen und dem Dornbusch Kebap Haus ein temporäres Parkverbot, z. B. werktags zu den Stoßzeiten des Berufsverkehrs von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, eingerichtet werden kann. Bildquelle: Google Maps Begründung: Die Parkbuchten werden durch Einpendler und Dauerparker dauerhaft belegt, da sich die U-Bahn-Station in der Nähe befindet. Die Autos stehen dort für lange Zeit, sodass eine Nutzung für die Kunden der ortsansässigen Geschäfte nicht möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1434 Aktenzeichen: 32 1
Temporäre Radstreifen auf der Eschersheimer Landstraße einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 799/9 Betreff: Temporäre Radstreifen auf der Eschersheimer Landstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Am Grünhof bzw. Humserstraße jeweils eine Fahrspur vorübergehend für die Dauer der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus als Radschutzstreifen zu kennzeichnen. Begründung: Seitdem strenge Abstandsregeln im Rahmen der Coronaprävention gelten, ist in Frankfurt eine starke Zunahme des Radverkehrs zu beobachten. Gleichzeitig ist die Beförderungskapazität der wichtigen A-Linie (U1, U2, U3, U8) de facto eingeschränkt. Um in den Sommermonaten für Radfahrende eine sichere Alternative zur U-Bahn zu bieten, sollte im Abschnitt entlang der U-Bahnstrecke, an dem bislang keine Radstreifen existiert, einen provisorischen Radschutzstreifen abmarkiert werden. Solche temporären Radstreifen sind zuletzt sehr kostengünstig in Berlin entstanden und werden gut angenommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 799/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenMehr Verkehrssicherheit in der Bertramstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5652 entstanden aus Vorlage: OF 759/3 vom 21.11.2019 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit in der Bertramstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Bertramstraße zwischen Nibelungenallee und der Polizeimeister-Kasper-Straße Tempo 30 anzuordnen; 2. einen Fußgängerüberweg über die Bertramstraße auf Höhe der Polizeimeister-Kasper-Straße einzurichten. Begründung: Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Bertramstraße, aber auch für die Kinder in der Kita der Bertramstraße 4a ist die Überquerung der Bertramstraße aktuell gefährlich. Es ist nicht nachvollziehbar, warum in dem südlichen Abschnitt der Bertramstraße nicht Tempo 30 angeordnet ist, während dies nördlich der Bertramstraße ab der Ecke Polizeimeister-Kasper-Straße sehr wohl der Fall ist. Ein Überweg ist in der Bertramstraße selbst nicht vorhanden und es wird mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. An der Einmündung der Polizeimeister-Kasper Straße ist die Einmündung durch Buschwerk und Parkplätze so verbaut, dass ein Überqueren der Bertramstraße praktisch unmöglich ist. Die Einrichtung eines Überwegs macht es deshalb nötig, auch die Aufstellflächen herzustellen, die es aktuell nicht gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 830 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1857 Aktenzeichen: 61 13
Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5544 entstanden aus Vorlage: OF 719/9 vom 21.11.2019 Betreff: Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum Marbachweg Das letzte Teilstück der Bertramstraße bis zur Einmündung in den Marbachweg befindet sich in einem städtebaulich unbefriedigenden Zustand, unter anderem deshalb, da er für Fußgänger nicht betreten werden kann. Der Magistrat wird deshalb gebeten, den Mittelstreifen der Bertramstraße im Einmündungsbereich zum Marbachweg so umzugestalten, dass diese Fläche von Passanten genutzt werden kann. Dazu muss das Straßenbegleitgrün beseitigt und durch Rasen ersetzt werden. Im Kreuzungsbereich sollte eine Fläche mit wasserdurchlässigem Kies gestaltet und Sitzbänke aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 524 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1780 Aktenzeichen: 67 0
Einfassung der Grünanlage Eschersheimer Landstraße, südlich der EduardRüppellStraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 721/9 Betreff: Einfassung der Grünanlage Eschersheimer Landstraße, südlich der Eduard-Rüppell-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf der Eschersheimer Landstraße Stadtauswärts, Südlich der Eduard Rüppel Straße für die Parkbuchten vor den Ladenzeilen Zwischen Nonstop Reisen und dem Dornbusch Kebap die Pflastersteine in der Einfassung der Bäume entfernt und durch ein anderes Material ersetzt werden können. Bildquelle: Google Maps Begründung: Die kleinen Pflastersteine lösen sich immer wieder aus dem Boden, so dass die Steine herumliegen und ein ungepflegtes Stadtbild entsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 721/9 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und CDU erklärt. Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 721/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNeugestaltung Mittelstreifen Bertramstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 720/9 Betreff: Neugestaltung Mittelstreifen Bertramstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem der erste Ortstermin am 6.11.2019 wegen der Erhaltung der Außengastronomie bei Brot und Freunde stattgefunden hat, ergibt sich nun die Frage nach der konkreten Umsetzung einer Neugestaltung des Bereiches am Mittelstreifen zwischen den zwei Fahrbahnen der Bertramstraße auf Höhe des Cafe Brot und Freunde. Der Ortsbeirat favorisiert die Umgestaltung zu einer grünen, bürgerfreundlichen Fläche mit mehreren Sitzbänken. Daher bittet der Ortsbei rat den Ortsvorsteher einen zweiten Ortstermin mit dem zuständigen Mitarbeiter des Grünflächenamtes zu vereinbaren, um die Möglichkeiten der Umsetzung zu konkretisieren. Bildquelle Google Maps Begründung: Der Ortsbeirat bemüht sich, den öffentlichen Raum so zu gestalten, dass er von den Bürger*innen sozial genutzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 720/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 720/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenDenkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 entstanden aus Vorlage: OF 710/9 vom 31.10.2019 Betreff: Denkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel Im Stadtviertel zwischen Spenerstraße, Winterbachstraße, Eduard-Rüppell-Straße und Mechtildstraße und darüber hinaus besteht ein geschlossenes Stadtbild, in welchem in einzigartiger Weise Gebäude aus der Bauzeit von 1926 bis 1928 stehen. Die betroffenen rund 25 Gebäude sind mit einem meist sehr gut erhaltenen Walm-Tonnendach mit roten Bieberschwänzen als Hartbedeckung ausgeführt und verleihen dem Ensemble eine geschlossene Einzigartigkeit, die in Frankfurt am Main und anderswo ohne weiteres Beispiel ist. Aktuell besteht die große Gefahr, dass die aneinander angrenzenden und demselben Eigentümer gehörenden Gebäude Spenerstraße 17 und Mechtildstraße 38 im Jahr 2020 abgerissen werden und somit der einzigartige Charakter dieses Viertels zerstört würde. Eine Abrissgenehmigung soll bereits erteilt sein. Die hochbetagte Mieterin in der Spenerstraße 17 wurde bereits aufgefordert, sich eine andere Wohnung zu suchen. In dem Haus stehen seit Jahren zwei der vorhandenen drei Wohnungen leer. Die Neubauplanung ist noch nicht bekannt gemacht worden. In der heutigen Zeit dürfen die stadtplanerischen Fehler der 1960er- bis 1980er-Jahre in der Stadt Frankfurt am Main nicht wiederholt werden, indem städtebaulich wertvolle und baulich zusammengehörige einmalige Ensembles beseitigt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße, Winterbachstraße, Eduard-Rüppell-Straße und Mechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Antrag vom 29.08.2021, OF 80/9 Antrag vom 29.08.2021, OF 82/9 Antrag vom 30.08.2021, OF 79/9 Antrag vom 30.08.2021, OF 81/9 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 712 Aktenzeichen: 60 3
Ortstermin an der Bertramswiese organisieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2019, OF 711/9 Betreff: Ortstermin an der Bertramswiese organisieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, möglichst zeitnah einen Ortstermin an der Betramstraße Amellburgerstrasse; /Bertramswiese zu organisieren. Bei diesen beiden Kreuzungen soll die Verkehsrsituation gerade für Schulkinder begutachtet werden und eine Lösung entwickelt werden. Zu diesem Ortstermin sollen eingeladen werden: - Die zuständigen Ämter (Straßenverkehrsamt) - Wenn es sich um einen offiziellen Schulweg handelt ,die Schulwegkommision - Die Schulleiter*innen und KT- Leiter*innen der Umgebung - die Kinderbeauftragte - die Mitgliedre des Ortsbeirats - die Anwohner*inenn dabei soll geprüft werden ob zwei Zebrastreifen angebracht werden können. Begründung: Gestern erreichte den Ortsbeirat die Schilderung von gefährlichen Verkehrs Situationen an dieser Stelle. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 711/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVersetzung der Fahrradständer an der Ecke Eschersheimer Landstraße/EduardRüppellStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5376 entstanden aus Vorlage: OF 697/9 vom 17.10.2019 Betreff: Versetzung der Fahrradständer an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Eduard-Rüppell-Straße Fußgänger und Radfahrer werden an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Eduard-Rüppell-Straße vor und nach dem Überqueren des Zebrastreifens sowohl in nördliche als auch in südliche Richtung massiv beeinträchtigt durch die im Weg platzierten Fahrradständer neben der Glascontaineranlage. Insbesondere nach dem Anhalten der Stadtbahn an der Haltestelle "Dornbusch" kommen die den südlichen Aus- bzw. Übergang benutzenden Fußgängerströme an dieser Stelle in Konflikt untereinander und mit Fahrradfahrern beim Ausweichen vor den Fahrradständern, die im Wege stehen. Die beigefügten zwei Fotos mögen das Problem veranschaulichen. Der Magistrat wird daher dringend gebeten, durch ein Versetzen der Fahrradständer die Situation, die von Anliegern und Anwohnern beklagt wird, zu entschärfen. ... Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 607 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Lückenschluss im Radwegenetz Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4984 entstanden aus Vorlage: OF 679/9 vom 30.04.2019 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 4674/19 OBR 9 Der Ortsbeirat freut sich über das Verhandlungsergebnis zwischen den Vertreterinnen und Vertretern des Radentscheids, des Magistrats und der Stadtverordneten der Stadt Frankfurt und begrüßt den beschlossenen Kompromiss. Als Ergebnis der Verhandlungen zur Umsetzung der Forderungen des Radentscheids zeichnet sich ab, dass in den nächsten drei Jahren einige Hauptstraßen fahrradfreundlich umgebaut werden sollen. Zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität ist der Bau sicherer Radwege nötig, die unabhängig von Alter oder Fahrkönnen benutzt werden können. Bedauerlicherweise ist die Umgestaltung des entsprechenden Abschnitts der Eschersheimer Landstraße nicht im Maßnahmenpaket enthalten. Die Eschersheimer Landstraße im Gebiet des Ortsbeirats 9 gehört zu den wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen Frankfurts für alle Verkehrsmittel und ist eine der Hauptstraßen, die nach dem Vorschlag des Radentscheids dringend umgebaut werden müssen. Der Fahrradschutzstreifen im nördlichen Teil der Eschersheimer Landstraße, der letztes Jahr fertiggestellt wurde, wird offensichtlich von Radfahrenden gut angenommen. Umso mehr wird eine sichere Verkehrsführung ab der bzw. bis zur Hügelstraße vermisst. Radfahrende berichteten bei einer Begehung, dass sie an diesem Abschnitt häufig beim Überholen geschnitten werden oder sogar von Autos touchiert worden sind. Eine durchgehende Radverkehrsanlage würde zudem endlich den fahrradsicheren Umbau der Kreuzungen ermöglichen, wie z. B. die Kreuzung mit der Hügelstraße, an der letztes Jahr ein Rad fahrendes Kind schwer verunglückt ist. Niemand soll gezwungen werden, diese Radroute zu wählen. Parallel geführte Strecken, die der Ortsbeirat in seiner Sitzung am 16. Mai 2019 mittels Anregung an den Magistrat, OM 4674, gefordert hat, sind eine sinnvolle und wichtige Variante. Radfahrende sollen selbst entscheiden, ob sie den direkten Weg oder denjenigen abseits der Hauptstrecke entlang führenden auswählen wollen. Ziel muss es sein, überall sichere Radwege anzubieten. Der Magistrat wird gebeten, im Anschluss an die bereits beschlossenen Maßnahmen zumindest eine Umgestaltung analog zu prüfen und zu planen, indem, wie vom Radentscheid gefordert, baulich abgetrennte Radwege im Bereich zwischen der Humserstraße und Hügelstraße stadtauswärts sowie zwischen der Hügelstraße und Am Grünhof stadteinwärts erstellt werden. Die Herrichtung einer baulich geschützten Fahrradspur soll mit der für Radfahrende sicheren Umgestaltung der Kreuzungen mit der Hügelstraße und Marbachweg/Am Dornbusch einhergehen. Bis zur Umsetzung soll eine Fahrradspur provisorisch mit Klemmfixen o. Ä. von der Autospur getrennt werden. Diese Maßnahme könnte bereits nach den Sommerferien erfolgen, nachdem die Instandsetzungsarbeiten an der U-Bahn-Linie abgeschlossen sind. Die im letzten Beschluss des Ortsbeirats genannten Strecken werden ebenso ausgebaut und forciert, siehe Magistratsanregung vom 16.05.2019, OM 4674. Der Radweg R7 wird ebenfalls ausgebaut. Dabei wird geprüft, ob dafür Fördermittel des Bundes oder des Landes genutzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4674 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2322 Antrag vom 06.02.2020, OF 757/9 Aktenzeichen: 32 1
Außengastronomie von Brot & Freunde im Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2019, OF 680/9 Betreff: Außengastronomie von Brot & Freunde im Marbachweg Seit Januar 2016 gibt es an der Kreuzung Marbachweg / Bertramstraße ein neues Café Brot & Freunde, das einen sehr regen Zulauf bei der Bevölkerung gefunden hat. Der kleine Kaffeegarten fand bis dato auf dem Privatgrundstück der Eigentümergemeinschaft seinen Platz und war maximal bis 19 Uhr geöffnet. Ein kleiner Teil der Eigentümer will nun diesen Kaffegarten verhindern, das Café sucht deshalb einen Ersatzstandort, den es auf der gegenüberliegenden Seite auf dem Mittelstreifen der Bertramstraße gefunden hat. Das Grünflächenamt wurde bereits vom Ortsvorsteher informiert. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsvorsteher beauftragt, einen Ortstermin mit dem Grünflächenamt zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 680/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGedenkort für die deportierten jüdischen Bewohner in unmittelbarer Nähe des Hauses in der Ebersheimstraße 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2018, OM 2815 entstanden aus Vorlage: OF 421/9 vom 22.02.2018 Betreff: Gedenkort für die deportierten jüdischen Bewohner in unmittelbarer Nähe des Hauses in der Ebersheimstraße 5 Der Magistrat wird gebeten, in unmittelbarer Nähe zu dem Haus in der Ebersheimstraße 5 einen Gedenkort für die früheren Bewohnerinnen und Bewohner des dort angesiedelten jüdischen Kinderheimes der Flersheim-Sichel-Stiftung zu schaffen. Begründung: Das Haus in der Ebersheimstraße 5 wurde 1930 für die jüdische Flersheim-Sichel-Stiftung als Kinderheim konzipiert und vom Architekten Willi Cahn im Bauhaus-Stil errichtet. Durch einen von der Familie Rothschild gesponserten Kindertransport nach England wurden 1939 die damaligen Heimbewohner gerettet. Danach wurde das Heim erneut von einer Kindergruppe belegt. Diese Kinder und das gesamte Personal einschließlich der Heimleitung wurden 1941 deportiert. Die meisten der Heimbewohner wurden ermordet. Das Haus wurde nach der Deportation der Heimbewohner von der Stadt Frankfurt übernommen. Bis in die späten 1990er-Jahre waren dort wieder ein Kinderheim bzw. Wohngemeinschaften für Jugendliche untergebracht, bis die Stiftung Waisenhaus, die das Haus übernommen hatte, das Heim schließen musste und es an eine Privatperson verkaufte. Bis heute fehlt eine Mahnung an die damaligen Geschehnisse und eine Erinnerung an die Bewohnerinnen und Bewohner. Nach Erörterung mit dem Kulturamt kommt dafür eine Gedenktafel an der Ecke Ebersheimstraße/Ammelburgstraße gegenüber der Einmündung der Ebersheimstraße in Betracht. Der Ortsbeirat wäre bereit, sich an einer Finanzierung durch das Kulturamt zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 735 Antrag vom 19.04.2018, OF 453/9 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.04.2018, OIB 206 Antrag vom 25.10.2018, OF 546/9 Antrag vom 15.11.2018, OF 548/9 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.11.2018, OIB 260 Aktenzeichen: 41
Quartiersgarage Nähe Feldgerichtstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2017, OF 347/3 Betreff: Quartiersgarage Nähe Feldgerichtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo in dem Quartier Feldgerichtsstraße, De-Bary-Straße, Malapertstraße zusätzliche Parkflächen geschaffen werden können, z.B. eine Quartiersgarage oder ein Parkhaus. Begründung: Parkraum ist in dem benannten Quartier Feldgerichtsstraße, De-Bary-Straße, Malapertstraße sehr knapp. Die Schüler und Lehrer der Heinrich von Kleyer-Schule, die Mitarbeiter des Hessische Rundfunk, Sportler und Besucher des Sportverein 1880 und nun zusätzlich die Studenten und Wohnheimbewohner der Frankfurt School of Finance konkurrieren neben den Bewohnern des Quartiers um die vorhandenen Parkflächen. Insbesondere Anwohner leiden unter der Dauerbeparkung ihres Quartiers durch die temporären Parkplatznutzer. Neben der Frankfurt School of Finance mit ca. 175 Stellplätzen verfügt nur der Sportverein über ca. 60 eigene Parkplätze. Die große Parkfläche Bertramswiese -Bertramstraße, die hauptsächlich von Mitarbeitern des Hessischen Rundfunks genutzt wird, ist ständig überlastet, was an der zum Teil anarchistischen Parkverhalten der Nutzer erkennbar ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 347/3 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annehme)
Partei: FDP
Weiter lesenContainer in der Bertramstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1569 entstanden aus Vorlage: OF 226/9 vom 13.04.2017 Betreff: Container in der Bertramstraße Die derzeit in der Bertramstraße direkt gegenüber der Eduard-Rüppell-Straße aufgestellten Container fallen an dieser Stelle besonders negativ auf. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. der Glascontainer entweder um zwei Baumlücken nach Norden versetzt oder auf den östlich vom derzeitigen Standort gelegenen großen Parkplatz gestellt wird; 2. nach Möglichkeit für die Entfernung des Altkleidercontainers gesorgt wird; 3. falls eine Entfernung des Altkleidercontainers scheitert, dessen Versetzun g an den neuen Standort des Glascontainers veranlasst wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1272 Aktenzeichen: 66 0
Baustelle in der Spenerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1150 entstanden aus Vorlage: OF 188/9 vom 19.01.2017 Betreff: Baustelle in der Spenerstraße Der Volks-, Bau- und Sparverein eG als Grundstückseigentümer hat ohne jede Benachrichtigung oder Information von benachbarten Anwohnern in der zweiten Januarwoche 2017 mit groß angelegten Baumaßnahmen an Gebäuden in der Spenerstraße, Nummer 6 bis 32, begonnen. Die Bauarbeiten sollen in zwei Bauabschnitten viele Monate dauern. Für Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb wird seit 09.0 1.2017 in erheblichem Umfange öffentlicher Grund in Anspruch genommen, obwohl dem Grundstückeigentümer direkt an und neben der Baustelle selbst ungewöhnlich umfangreicher eigener Privatgrund zur Verfügung steht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat mit Hinblick auf diese konkreten Baumaßnahmen gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. unverzüglich die Baustellenabsperrungen für den ruhenden Verkehr in der Spenerstraße vor den Häusern 4 bis 12 im Zusammenhang mit Bauarbeiten beseitigt werden; 2. keine weiteren oder anderen Baustellenabsperrungen oder Verkehrsbeschränkungen in der Spenerstraße auf öffentlichem Grund zugelassen werden. Begründung: Öffentlicher Grund soll nach geltenden Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Bauarbeiten auf privatem Grund nur in Anspruch genommen werden, wenn dies zwingend notwendig ist. Dies ist im Falle des bezeichneten Bauvorhabens des Volks-, Bau- und Sparverein eG ersichtlich nicht der Fall. Gleichwohl wird ohne erkennbaren Sachgrund für Zwecke von Bauarbeiten öffentlicher Grund zum Nachteil von Anwohnern in erheblichem Umfange in Anspruch genommen. Der Volks-, Bau- und Sparverein eG ist Eigentümer der Häuserzeile Spenerstraße 6 bis 32. Diese Häuserzeile nimmt etwa Dreiviertel der Gesamtlänge der Spenerstraße auf der nördlichen Seite in Anspruch. Vor der straßenseitigen Häuserfront befindet sich auf ganzer Länge ein rund 7,50 Meter breiter zugehöriger eingeebneter Grundstücksstreifen. Die Einzäunung des Grundstücksstreifens ist bei Antragstellung über weite Strecken bereits abgebaut worden. Auf der rückwärtigen Häuserfront befindet sich auf ganzer Länge ein rund 19 Meter breiter zugehöriger Grundstücksstreifen. An beiden Enden der Häuserzeile befinden sich breite Zufahrten für Kraftfahrzeuge, über die einige rückwärtige Garagen erreicht werden können. Nach vorliegenden Informationen von Bewohnern sind viele Garagen bereits vom Volks-, Bau- und Sparverein eG gegenüber Mietern gekündigt worden. In dieser besonderen Grundstückssituation steht dem Grundstückseigentümer in ganz erheblichem Maße mehr nutzbarer eigener Grund für seine Baustelle zur Verfügung, als dies in der Mehrzahl vergleichbarer Fälle in Frankfurt am Main der Fall ist. Selbst große Lastwagen von Baubeteiligten können vor und hinter der Häuserzeile ohne Weiteres abgestellt werden. Das gilt entsprechend für die Lagerung von Baumaterialien. Es ist keinerlei Grund ersichtlich, für die Baumaßnahme auch nur kleine Flächen öffentlichen Grundes dem Bauherrn zur Verfügung zu stellen und korrespondierend Verkehrsbeschränkungen für Anwohner vorzusehen. Hier muss das Prinzip der strikten Subsidiarität der Inanspruchnahme öffentlichen Grundes bei Baumaßnahmen auf privatem Grund zur Geltung gebracht werden. Durch die unnötigen Absperrungen für Zwecke der Baustelle werden Anwohner ohne erkennbaren Sachgrund belastet. Insbesondere besteht bereits jetzt erheblicher Mangel an Parkraum tagsüber, da viele auswärtige Pendler in der Spenerstraße parken, um mit der nahen U-Bahn in die Innenstadt zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 753 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Übergang am Hessischen Rundfunk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 994/9 vom 22.10.2015 Betreff: Übergang am Hessischen Rundfunk Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen der Eberhard-Beckmann-Anlage und dem Haupteingang des Hessischen Rundfunks ein Fußgängerüberweg oder eine "Fußgängerfurt" auf der Bertramstraße markiert werden kann, um vor allem für die älteren Besucher von abendlichen Veranstaltungen im Hessischen Rundfunk das Überqueren der Straße sicherer zu machen. Vorbild könnte eine ähnliche Anlage in der Hansaallee südlich des Bremer Platzes sein, hier wurde ein Art schwarz-weißes Schachbrettmuster auf die Fahrba hn aufgetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 318 Aktenzeichen: 66 2
Spielplatz Bertramswiese
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2015, OF 938/9 Betreff: Spielplatz Bertramswiese Die Kleinkinderschaukel am Spielplatz Bertramswiese an der Ammelburger Straße zeigt etliche Risse im Plastik. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat: 1. Kann eine Gefährdung der Kinder ausgeschlossen werden? 2. Wann ist der Austausch der genannten Schaukel geplant? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 938/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNutzung der Sportanlage Wilhelm-Epstein-Straße durch TuS Makkabi Frankfurt e. V.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2015, OM 3897 entstanden aus Vorlage: OF 881/9 vom 04.02.2015 Betreff: Nutzung der Sportanlage Wilhelm-Epstein-Straße durch TuS Makkabi Frankfurt e. V. Vorgang: ST 309/09 Die Jugendabteilung des TuS Makkabi Frankfurt e. V. hat inzwischen 400 Spieler und 20 Mannschaften. Zurzeit findet das Training zusammen mit Mannschaften der Spvgg. Kickers 1916 e. V. auf der Sportanlage Bertramswiese statt. Diese Sportanlage befindet sich aufgrund der sehr starken Nutzung in einem schl echten Zustand. Aus diesem Grund nahm der Vorstand des TuS Makkabi Frankfurt e. V. 2014 Kontakt mit dem Sportdezernat und dem Sportamt auf. Es besteht der Wunsch, ganz auf die Sportanlage in der Wilhelm-Epstein-Straße zu wechseln, das Gelände auszuweiten und auf Kosten des TuS Makkabi Frankfurt e. V. beziehungsweise mit den üblichen Zuschüssen von Bund und Land den Platz anzulegen. 2015 feiert TuS Makkabi Frankfurt e. V. sein 50-jähriges Vereinsjubiläum. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, den 2009 begonnenen Dialog kurzfristig wieder aufzunehmen und zusammen mit TuS Makkabi Frankfurt e. V. und den derzeitigen Nutzern des Platzes in der Wilhelm-Epstein-Straße eine Lösung über die zukünftige Sportstättennutzung zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2009, ST 309 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 783 Aktenzeichen: 52 2
Hochbeete neu bepflanzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3549 entstanden aus Vorlage: OF 827/9 vom 24.09.2014 Betreff: Hochbeete neu bepflanzen Anlässlich des Wirtschaftstages Dornbusch Ginnheim am 14. Juli 2014 wurde besprochen, dass die Schaufenster der ansässigen Geschäfte aufgrund der hohen Bepflanzung der Hochbeete von vorbeifahrenden Autofahrern nicht gesehen werden. Der Magistrat wird daher gebeten, dem Ortsbeirat 9 und dem Gewerbering Dornbusch einen Vorschlag mit einer flach wachsenden Begrünung (Bodendecker) in den drei Hochbeeten zwischen Einmündung Eberhard-Beckmann-Anlage und Eduard-Rüppell-Straße vorzustellen. (c) 2014 - Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 90 Aktenzeichen: 67 0
Tiefe Haltebuchten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3428 entstanden aus Vorlage: OF 811/9 vom 01.09.2014 Betreff: Tiefe Haltebuchten Anlässlich des Wirtschaftstages Dornbusch Ginnheim am 14. Juli 2014 wurde besprochen, dass die Haltebuchten markiert werden sollten, um diese optimaler für 15 Querparker und neun Kurzparker im eingeschränkten Halteverbot benutzen zu können. Der Magistrat wird gebeten, Querparkflächen zwischen der Einmündung Eberhard-Beckmann-Anlage und Eduard-Rüppell-Straße abzumarkieren. Montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr sollte Parken für 30 Minuten erlaubt sein, nachts und a m Wochenende unbegrenzt. Davor sollen neun Längsparkflächen zum Be- und Entladen markiert werden. (c) 2014 - Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 256 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2015, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2015, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Fahrradständer für die Bertramswiese
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2013, OF 674/9 Betreff: Fahrradständer für die Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat darum zu bitten, an der Bertramswiese - bevorzugt in der Nähe des Vereinsheims und/oder des Spielplatzes - neue Fahrradständer zu installieren. Begründung: Die Bertramswiese wird für vielfältige Freizeitzwecke genutzt, u.a. sind dort zwei Fußballvereine beheimatet und es befindet sich dort ein Spielplatz. Bisher gibt es aber keine Fahrradabstellmöglichkeiten. Besonders im Bereich des Fußballvereins - in dem auch viele Kinder trainieren, die mit dem Fahrrad kommen, ist der Bedarf nach Abstellmöglichkeiten gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 26.09.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStellplätze im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördlich Adickesallee
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2013, OA 346 entstanden aus Vorlage: OF 332/3 vom 31.01.2013 Betreff: Stellplätze im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördlich Adickesallee Vorgang: M 103/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine umfassende Aufstellung vorzulegen, in der alle derzeitigen und zukünftigen Stellplatzbedarfe im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 erfasst sind. Darin sollen zum einen die derzeit schon vorhandenen Stellplatzkontingente für Personal und Besucher des Polizeipräsidiums, des Hessischen Rundfunks, des Sport Clubs Frankfurt 1880 e. V. und der Deutschen Nationalbibliothek aufgeführt werden (jeweils Stellplätze innerhalb und außerhalb der Gelände und im Parkhaus bzw. in den Tiefgaragen). Weiterhin sollen die künftigen Bedarfe für alle Nutzungen im Bebauungsplangebiet ermittelt werden, das heißt Frankfurt School of Finance and Management, Konferenzzentrum, Gastronomie, Hotel, Studentenwohnheim, allgemeines Wohnen u. a., inklusive der denkbaren Nutzungen im westlichen und östlichen Teil des Bebauungsplangebietes zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße. Es wird gebeten, für alle diese zukünftigen Nutzungen sowohl die prognostizierten Stellplatzzahlen als auch die denkbaren Flächen und Bauten zur Unterbringung der Stellplätze mitzuteilen. Begründung: Die Anwohner rund um das Bebauungsplangebiet haben große Sorge, dass der zusätzliche Stellplatzbedarf durch die neuen Nutzungen im Bereich des Bebauungsplanes zu einer absoluten Überlastung führt. Diese zum Teil bereits sehr emotional geführte Diskussion sollte durch die erbetenen Zahlen unbedingt versachlicht werden. Die Zahlen werden außerdem vom Ortsbeirat für seine künftigen Überlegungen zum Thema ruhender Verkehr und zur Gestaltung des Bebauungsplangebietes und der angrenzenden Bereiche benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1334 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.03.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.04.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 346 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.05.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 346 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3149, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 00
Überweg Bertramswiese - zwischen Umkleideräumen und Sportplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2012, OM 1819 entstanden aus Vorlage: OF 504/9 vom 22.11.2012 Betreff: Überweg Bertramswiese - zwischen Umkleideräumen und Sportplatz Während Tunieren wird dieser Überweg rege benutzt. Bedingt durch Zuschauer wird bis an den Rand des Überweges geparkt. Der Magistrat wird deshalb gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Überweg durch kippbare Absperrpfosten/versenkbare Poller - die durch die Sportvereine bedient werden können - zusätzlich gesichert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2013, ST 499 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 52 0
Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.09.2012, OA 264 entstanden aus Vorlage: OF 245/3 vom 12.09.2012 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen Vorgang: M 103/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee die Bebauungsplanung und die zukünftige Nutzung des Planungsgebietes so vorzusehen, dass das nördlich an das Planungsgebiet im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Justizgebäude direkt angrenzende und in der Nähe des Bereichs der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Ecke Bertramstraße) liegende Gelände des Sport-Clubs Frankfurt 1880 e. V. sowohl in seiner bisherigen Nutzung für Sportzwecke einschließlich der Durchführung von regionalen und überregionalen Sportveranstaltungen als auch perspektivisch nicht beeinträchtigt wird. Begründung: Die endlich absehbare Nutzung des Bereichs nördlich der Adickesallee ist eine Chance für das Nordend, aber auch für die Intensivierung von Sportaktivitäten in unserer Sportstadt Frankfurt am Main. Das Areal nördlich der ehemaligen Behörden- und Justizgebäude an der Adickesallee und neben dem Hessischen Rundfunk ist das zentralste großflächige Sportgelände unserer Stadt. Es bietet vielen jungen und älteren Bürgerinnen und Bürgern eine citynahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Diese Nutzung soll auch zukünftig erhalten bleiben und angemessenes Entwicklungspotenzial zur Verfügung haben. Zu diesem Entwicklungspotenzial gehört z. B. auch die Option der Errichtung einer Mehrzwecksporthalle auf dem Sportgelände im nördlichen Nachbarbereich zur ehemaligen Oberfinanzdirektion. Dies bietet die Perspektive, eine sportliche und schulische Kooperation zum Vorteil von Kindern und Jugendlichen, besonders nachmittags und abends, in geeigneten Räumlichkeiten umzusetzen. Im Übrigen bietet sich dadurch auch für Studentinnen und Studenten der zukünftigen Frankfurt School of Finance eine ortsnahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Bericht des Magistrats vom 08.04.2013, B 166 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2668 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.11.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 66 Beschluss: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 114 Beschluss: Der Vorlage OA 264 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2420, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 61 00
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