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Meine Nachbarschaft: Winterbachstraße

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Holzhausenpark: Liegewiese auch für Familien mit kleinen Kindern erhalten

15.09.2011 · Aktualisiert: 21.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2011, OF 69/3 Betreff: Holzhausenpark: Liegewiese auch für Familien mit kleinen Kindern erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen, dem Grünflächenamt zu ermöglichen, durch das Ablegen großer Baumstämme auf der Liegewiese des Holzhausenparks, eine Übernutzung der Rasenflächen durch Sportgruppen zu vermeiden und diese somit als Spiel- und Liegewiese auch für Familien mit kleinen Kindern zu erhalten. Begründung: Die große Wiese des Holzhausenparks wurde 2009 kostspielig renoviert und musste nun im Sommer 2011 bereits wieder aufwändig in Stand gesetzt werden, was nicht nur hohe Kosten verursacht, sondern auch jegliche Nutzung der betroffenen Rasenfläche gerade in den schönsten Sommermonaten verhinderte. Unabhängig von der Frage, ob auch Aspekte der installierten Bewässerungstechnik zur Schädigung beigetragen haben, ist die größte Belastung der Wiese in der teilweisen Nutzung als Sportfläche für eine ganze Reihe von Fußball spielenden Gruppen zu sehen, die an mehreren Tagen der Woche dort in organisierter Weise die Wiese nutzen. Vor einem Jahr wurde der Kompromiss getroffen, dass in Aufweichung des allgemeinen Verbots des Fußballspiels im Holzhausenpark das Spielen in kleinen Gruppen mit kleinen Kindern und ohne Stollenschuhe erlaubt ist. Die in diesem Sommer notwendig gewordene Renovierung zeigt aber, dass selbst in dieser eingeschränkten Form die Belastung für die Wiese zu hoch ist. Denn auch bei Verzicht auf Stollenschuhe stellt gerade das Fußballspielen eine hohe Belastung für die Wiese da. Dazu kommt noch der hohe Platzbedarf für die Fußball spielenden Gruppen, wodurch andere Parknutzer auf den südlichen Teil ausweichen müssen, welcher stärker verschattet und somit auch feuchter ist. Gerade Familien mit sehr kleinen Kindern sind genötigt, besonders großen Abstand zu halten, damit die Kleinen nicht von einem verirrten Fußball getroffen werden. Das Grünflächenamt bemüht sich bereits seit 2010 um die Zustimmung des Ortsbeirates, die Wiese für Fußballspieler unattraktiv zu machen, um sie so für andere Nutzer auch ohne regelmäßige Renovierungs-Sperrungen zu erhalten. Die Anträge OF 925/3 (Holzliegen aufstellen) und OF 983/3 (keine Baumstämme ablegen) zeugen davon, dass dieses Thema bereits seit längerem intensiv diskutiert wird. In seiner heutigen Form entspricht der Holzhausenpark am ehesten einem kleinen "englischen Garten", welcher eine der freien Natur nachempfundene Gestaltung aufweist. Vor diesem Hintergrund erscheinen liegende Baumstämme als eine naturnahe Möglichkeit der Strukturierung, die nicht so gestaltungsfremd wirkt wie Holzliegen. Gleichzeitig lassen sich die Baumstämme auch gut als Sitzgelegenheiten nutzen. Sportaktivitäten bleiben nicht verboten, aber ein organisiertes Fußballtraining wird unattraktiv, so dass die Gruppen auf besser geeignete Flächen (z. B. Nordendplatz, Grüneburgpark) ausweichen oder sich z. B. für die Bertramswiese einem Sportverein anschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 05.09.2011, OS 18/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OS 18/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF69/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 69/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Linksabbieger aus dem Marbachweg

08.09.2011 · Aktualisiert: 29.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2011, OF 165/9 Betreff: Linksabbieger aus dem Marbachweg Vorgang: OM 2904/09 OBR 9; ST 468/09 Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fragen den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die probeweise eingerichteten Linksabbiegebeziehungen vom Marbachweg in die Bertramstraße und die Mierendorffstraße nach fast zweijähriger Testphase insgesamt und in Bezug auf die Sicherheit von RadfahrerInnen, insbesondere von Schülerinnen und Schülern zur morgendlichen Hauptverkehrszeit? Begründung: Auf Wunsch des Ortsbeirats wurde das Linksabbiegen vom Marbachweg in die Bertramstraße und die Mierendorffstraße probeweise eingerichtet (ST 468 2009). Anwohner haben vor allem in den Hauptverkehrszeiten Behinderungen im Kreuzungsbereich durch Rückstau, und für Radfahrer gefährliche Situationen, die durch an den Linksabbiegern in den Radschutzstreifen ausweichende Fahrzeuge entstehen, beobachtet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 22.09.2011, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 140 2011 Die Vorlage OF 165/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in .Eberhard-Beckmann-Anlage.

24.05.2011 · Aktualisiert: 16.06.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2011, OF 10/3 Betreff: Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in "Eberhard-Beckmann-Anlage" Von der Eschersheimer Landstraße aus (Haltestelle Dornbusch/Hessischer Rundfunk; unterhalb des Mexikanischen Restaurant) führt - südlich parallel zur Eduard-Rüppel-Straße, nördlich parallel zur Humserstraße - der Fußweg durch eine namenlose Anlage direkt zum Hessischen Rundfunk. Der Magistrat wird gebeten, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte diese Anlage nach dem ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks in "Eberhard-Beckmann-Anlage" zu benennen. Begründung: Eberhard Beckmann, der erste Intendant des hessischen Rundfunks, geb. am 8.Januar 1905 in Rheine, gest. am 3. Januar 1962 in Gießen, war seit 1928 als Theaterkritiker, Feuilletonist und Reiseschriftsteller tätig; an der Frankfurter Schauspielschule lehrte er Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte. Ab 1929 arbeitete er auch für den Rundfunk. Im März 1933 wurde er verhaftet. 1946 wurde er von den Amerikanern zum Leiter des Radio Frankfurt bestellt und beriet die Hessische Landesregierung bei der Erstellung des Rundfunkgesetzes mit. Später wurde er vom neuen Rundfunkrat zum ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks gewählt, was er bis zu seinem frühen Tod blieb. 1955 wurde Beckmann für seine Verdienste um den deutschen Rundfunk mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Benennung der bis dato namenlosen Anlage, die von vielen Mitarbeitern und Gästen des Hessischen Rundfunks als Weg zum Sender benutzt wird, soll auf die Verbundenheit der Ortsteile Dornbusch und Nordend sowie der Stadt mit dem Hessischen Rundfunk hinweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 09.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 4 2011 Die Vorlage OF 10/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in Eberhard-Beckmann-Anlage

01.05.2011 · Aktualisiert: 22.06.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2011, OF 16/9 Betreff: Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in Eberhard-Beckmann-Anlage Ausgehend von der Eschersheim er Landstraße (unterhalb des Mexikanischen Restaurant) im Dornbusch führt südlich parallel zur Eduard-Rüppel-Straße nördlich parallel zur Humserstraße eine namenlose Fußgängeranlage direkt zum hessischen Rundfunk. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten diese Anlage in Eberhard-Beckmann-Anlage zu benennen. Begründung: Eberhard Beckmann geb. am 8.Januar 1905 in Rheine gest. am 3. Januar 1962 in Gießen war der erste Intendant des hessischen Rundfunks. Seit 1928 war Beckmann als Theaterkritiker, Feuilletonist und Reiseschriftsteller tätig; an der Frankfurter Schauspielschule lehrte er Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte. Ab 1929 arbeitete er auch für den Rundfunk. Im März 1933 wurde er verhaftet. 1946 wurde er von den Amerikanern zum Leiter des Radio Frankfurt bestellt und beriet die hessische Landesregierung bei der Erstellung des Rundfunkgesetzes mit, später wurde er vom neuen Rundfunkrat zum ersten Intendanten des hessischen Rundfunks gewählt, was er bis zu seinem frühen Tod blieb. 1955 wurde Beckmann für seine Verdienste um den deutschen Rundfunk mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Benennung der bis dato namenlosen Anlage, die von vielen Mitarbeitern und Gästen des hessischen Rundfunkes als Weg zum Sender benutzt wird, soll auf die Verbundenheit des Ortsteüs und der Stadt mit dem hessischen Rundfunk hinweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 12.05.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 16/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Initiative OI 5 2011 Die Vorlage OF 16/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaffung neuer Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilch-Gelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 Sozialwohnungsbau im Nordend

10.02.2011 · Aktualisiert: 01.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2011, OM 4993 entstanden aus Vorlage: OF 1087/3 vom 27.01.2011 Betreff: Schaffung neuer Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilch-Gelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 Sozialwohnungsbau im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie auf dem Areal, das im Süden von der Adickesallee, im Westen von der Bertramstraße, im Norden von dem Gelände des Sportclubs SC 1880 und im Osten von der Feldgerichtstraße bzw. dem verlängerten Fußweg zur Adickesallee eingegrenzt wird und auf dem sich derzeit die ehemaligen Gerichts- und Verwaltungsgebäude des Arbeits- und Sozialgerichts, der Oberfinanzdirektion sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung befinden, zeitnah neuer Wohnraum geschaffen werden kann, und zwar insbesondere unter Berücksichtigung einer Wohnraumschaffung durch die städtische Wohnbaugesellschaft ABG Holding, die dabei hinreichend Sozialwohnungen zu errichten hätte, und in diesem Zuge mitzuteilen, a) ob und wie die betroffenen Grundstücke von der Stadt Frankfurt dafür erworben werden müssen, b) ob das ehemalige Verwaltungsgebäude der Oberfinanzdirektion tatsächlich denkmalgeschützt ist, c) falls ja, ob und wie das denkmalgeschützte Gebäude in Wohnraum umgenutzt werden kann. 2. welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, für das ehemalige Südmilch-Gelände (Merianstraße/Elkenbachstraße/Bornheimer Landstraße) sowie das Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 bei zukünftiger Nutzungsänderung Wohnbebauung zu vereinbaren bzw. festzuschreiben. 3. ob im Bestand der städtischen ABG Holding Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Sozialwohnungen im Nordend zu schaffen (z. B. durch Dachausbau) und mitzuteilen, welche weiteren Möglichkeiten der Magistrat zur Schaffung von Sozialwohnungen im Nordend sieht. 4. ob auch Konzepte wie generationsübergreifendes, soziales Wohnen und genossenschaftliches Wohnen auf den Arealen möglich sind. 5. ob für alle vorgenannten Vorhaben aufgrund der baulichen Gegebenheiten ein Konzept für den Bau von Quartiersgaragen vorgesehen werden kann. Begründung: Laut Frankfurter Neue Presse vom 20.01.2011 wird Wohnen zum Top-Thema. Auch zahlreiche Zeitungsartikel anderer Frankfurter Tageszeitungen zum Thema "Wohnen in Frankfurt" unterstreichen diesen Befund. Das Nordend ist im wachsenden Frankfurt als Stadtteil zum Wohnen sehr beliebt, nur fehlt es an ausreichenden freien Wohnbauflächen. Auch wird vereinzelt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen beklagt. Daher ist der Stadtteil darauf angewiesen, dass bestehende Flächennutzungen kritisch überprüft werden, insbesondere wenn aktuell bebaute Flächen von Leerstand ohne kurz- und mittelfristige Nutzungsperspektive geprägt oder unterqualifiziert genutzt sind. Solche Areale sind möglicherweise die im Tenor näher bezeichneten Flächen. Für das unter Ziffer 1. bezeichnete Areal mit den ehemaligen Gerichts- und Verwaltungsgebäuden des Arbeits- und Sozialgerichts, der Oberfinanzdirektion sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist festzustellen, dass die Arbeits- und Sozialgerichte mittlerweile ins Gutleutviertel, die Oberfinanzdirektion nach Sachsenhausen und die Bundesanstalt an den Frankfurter Flughafen und das Frischezentrum gezogen sind. Die Pläne für die Schaffung eines gemeinsamen Justizbehördenzentrums aller Gerichtszweige an dieser Stelle scheinen endgültig aufgegeben worden zu sein. Neue Planungen sind nicht öffentlich bekannt geworden. Es wird Zeit, über eine sinnvolle Nutzung nachzudenken. Dabei ist es angezeigt, auch den Quartiersgaragenbau mit zu betrachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 691 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrbahnmarkierung in der Mierendorffstraße

22.04.2010 · Aktualisiert: 02.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2010, OM 4142 entstanden aus Vorlage: OF 1157/9 vom 03.03.2010 Betreff: Fahrbahnmarkierung in der Mierendorffstraße In Richtung Süden endet die Mierendorffstraße an der Kreuzung Marbachweg mit einer Ampel. Die beiden Fahrspuren sind rechts zum Rechtsabbiegen und links zum Linksabbiegen und Geradeausfahren. Anwohner und Nutzer angrenzender Schulen monieren, dass in der gegenwärtigen Situation bei Grün zu wenig Autos die Kreuzung passieren können, weil Geradeausfahrer in die Bertramstraße durch Linksabbieger, welche den Gegenverkehr beachten müssen, aufgehalten werden. Zu bestimmten Zeiten entsteht ein beträchtlicher Stau in die Mierendorffstraße hinein. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, die Markierung vor der Ampel so zu verändern, dass die linke Fahrspur nur noch für Linksabbieger ist, während die rechte Spur zukünftig für Geradeaus und Rechtsabbieger ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 831 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 40 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ablehnung der Stellungnahme Nr. 869 des Magistrats zum Anwohnerparken in der Polizeimeister-Kaspar-Straße/Ecke Bertramstraße

26.11.2009 · Aktualisiert: 27.04.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2009, OM 3796 entstanden aus Vorlage: OF 821/3 vom 14.10.2009 Betreff: Ablehnung der Stellungnahme Nr. 869 des Magistrats zum Anwohnerparken in der Polizeimeister-Kaspar-Straße/Ecke Bertramstraße Vorgang: OM 3063/09 OBR 3; ST 869/09 In seiner Stellungnahme vom 18.06.2009, ST 869, bedauert der Magistrat, dass er der Anregung nicht entsprechen kann, weil es eine "gefestigte Rechtsprechung" des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes gibt (Beschluss des VGH vom 19.11.1996, AZ 2 TG 3178/96). Das Urteil, auf das sich der Magistrat bezieht, zeigt jedoch deutliche Unterschiede zum Fall Polizeimeister-Kaspar-Straße: 1. Die beantragte Parkzone für Bewohner des Grundstücks der ehemaligen Dornbuschhöfe beschränkt sich auf den Bereich unmittelbar am Grundstück Polizeimeister-Kaspar-Straße (einschließlich Bertramstraße 21 - 35). Damit ist sie keinesfalls "viel zu groß bemessen", denn alle weiteren Parkmöglichkeiten wie Bertramswiese, Polizeimeister-Kaspar-Straße (Straßenseite Polizeipräsidium), Bertramstraße sowie der Parkplatz des leeren Ministeriumsgebäudes Eschersheimer Landstraße etc. bleiben weiterhin Pendlern und Besuchern erhalten. 2. Die o. g. zahlreichen Parkplätze, die sich außerhalb der beantragten Anwohnerparkzone befinden, sind nicht gebührenpflichtig. Im vorliegenden VGH-Urteil geht es darum, dass "Besucher oder Berufspendler keine Möglichkeit haben, gebührenfreie Parkplätze zu nutzen, weil diese lediglich für Bewohner vorgesehen sind". Dies vorausgeschickt wird die Stellungnahme des Magistrats vom 18.06.2009, ST 869, abgelehnt und der Magistrat aufgefordert, gemäß der Anregung vom 12.03.2009, OM 3063, Anwohnerparkplätze für die Anwohner der Polizeimeister-Kaspar-Straße einzurichten. Begründung: Das o. g. Urteil trifft für den Fall Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht zu. Zurzeit haben die Bewohner, deren Wohngebäude mitten zwischen dem Polizeipräsidium und dem Hessischen Rundfunk gebaut wurden, wegen der Berufspendler und Besucher große Probleme, einen Parkplatz zu finden. Dies trifft insbesondere Familien mit Kindern. Die Stadt Frankfurt hat darüber hinaus in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 18.02.2004 - 12E 2659/03 - zum Bewohnerparkraummangel in der Begründung betont, dass ihr daran liegt, die Wohnquartiere durch Parkbevorrechtigung für deren Bewohner attraktiver zu gestalten, um der Abwanderung ins Stadtumland entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2010, ST 296 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Humserstraße - Asphaltdecke erneuern

18.06.2009 · Aktualisiert: 05.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2009, OA 918 entstanden aus Vorlage: OF 734/3 vom 03.06.2009 Betreff: Humserstraße - Asphaltdecke erneuern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Asphaltdecke der Humserstraße zu erneuern. Begründung: Die Straße befindet sich in einem schlechten Zustand. In der Mitte der Straße klafft fast auf der ganzen Länge ein Riss, dazu gibt es einige große, tiefe Löcher. Der Zustand der relativ schmalen Straße ist gefährlich für Autos und Radfahrer, besonders aber bei Regen, wenn der Riss und die Straßenlöcher mit Wasser gefüllt sind. Zusätzlich stellt die Straßendecke in der Dunkelheit eine erhöhte Gefahr für Fußgänger dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 150 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 24.06.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.09.2009, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 918 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) 40. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6486, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.09.2009 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorschläge für verkehrstechnische Änderungen an der Kreuzung Marbachweg/Bertramstraße/Mierendorffstraße

22.01.2009 · Aktualisiert: 03.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2009, OM 2904 entstanden aus Vorlage: OF 828/9 vom 12.01.2009 Betreff: Vorschläge für verkehrstechnische Änderungen an der Kreuzung Marbachweg/Bertramstraße/Mierendorffstraße Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsregelung an der Kreuzung Marbachweg/ Bertramstraße/Mierendorffstraße grundsätzlich neu zu überdenken. Hier scheint besonders das Linksabbiegerverbot nicht mehr zeitgemäß, da es noch aus der Zeit stammt, als die Straßenbahnlinie 13 durch den Marbachweg fuhr. Der Magistrat wird deshalb konkret aufgefordert, das Linksabbiegen aus beiden Richtungen des Marbachwegs zu erlauben und zu prüfen, ob das Linksabbiegen aus der Mierendorffstraße in den Marbachweg nicht auch, wie aus der Gegenrichtung bereits möglich, gestattet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2009, ST 468 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung(en) beim Ausüben des Fußballsports für die Mannschaften des TuS Makkabi Frankfurt e. V. und der SpVgg. Kickers 1916

12.06.2008 · Aktualisiert: 31.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2008, OM 2394 entstanden aus Vorlage: OF 710/9 vom 06.06.2008 Betreff: Verbesserung(en) beim Ausüben des Fußballsports für die Mannschaften des TuS Makkabi Frankfurt e. V. und der SpVgg. Kickers 1916 Der Magistrat wird gebeten, an der Bertramswiese einen Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage zu installieren. Begründung: Der TuS Makkabi Frankfurt e. V. ist inzwischen zu einem der größten Sportvereine Frankfurts herangewachsen. Mit über 1.000 Mitgliedern aller Religionszugehörigkeiten und Nationalitäten in 17 Sportarten ist Fußball mit 19 Jugend- und drei Seniorenmannschaften die stärkste Abteilung. Gemeinsam mit der SpVgg. Kickers 1916 (acht Jugend- und vier Seniorenteams) trainieren auf der Bertramswiese mehr als 27 (!) Jugend- und sieben Seniorenmannschaften, somit über 560 Jugendliche und 200 Erwachsene. Die Bertramswiese mit ihren drei für jedermann zugänglichen Rasenplätzen hält dieser extrem hohen Nutzung nicht mehr stand. Die Kapazitätsgrenze ist weit überschritten. Die Folgen sind sehr schlechte bis hin zu gesundheitsgefährdende Platzverhältnisse und demzufolge ein erhöhtes Mitgliederrückgangsrisiko, sowie ein Ende der Angebotserweiterung. Zusätzlich kann die Anlage während der Winterperiode gar nicht benutzt werden. Da teure Ausweichplätze hinzugemietet werden müssen, wird das Angebot während dieser Zeit schon jetzt stark reduziert. Folgende Ausweichplätze für eine Belegung bzw. zusätzliche Belegung wurden bereits mehrfach leider erfolglos angefragt: - Rosegger-Sportplatz (Concordia Eschersheim & BSC) - Sportanlage Berkersheimer Weg (FV 09 Eschersheim) - Brühlwiese (SV 07 Heddernheim) - Sportanlage Nord (SV Viktoria Preußen & SC Eckenheim/Bornheim) - Woogwiese (FC Germania 08 Ginnheim & KSV Tempo) - Wilhelm-Eppstein-Str. (TuS Makkabi Ffm, SpVgg. Kickers 1916, FC Maroc, Kosova & GSU) Der Bau eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage würde beiden Vereinen nicht nur ihr derzeitig bestehendes Angebot durch die ganzjährige und witterungsunabhängige Bespielbarkeit ermöglichen, sondern auch Freiräume bieten, weitere Mitglieder aufnehmen zu können und sein Angebot z. B. mit Feriencamps auszubauen. Diese Maßnahme würde zudem den städtischen Haushalt erheblich entlasten. Die hohe Anfangsinvestition würde sich binnen kürzester Zeit rechnen, da die momentan jährlich wiederkehrenden Sanierungsmaßnahmen eben wegen dieser hohen Nutzung der Rasenplätze durch das Sportamt wegfallen würden. Der TuS Makkabi ist grundsätzlich bereit, die notwendigen Umbauinvestitionskosten auf der Bertramswiese mithilfe einer Kreditaufnahme vorzufinanzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2008, ST 1328 Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2009, ST 309 Aktenzeichen: 52 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Oberirdischer Zugang zu der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch an der nördlichen Seite (Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch)

09.11.2006 · Aktualisiert: 02.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.11.2006, OA 231 entstanden aus Vorlage: OF 190/9 vom 25.10.2006 Betreff: Oberirdischer Zugang zu der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch an der nördlichen Seite (Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch) Wie bekannt, sind die meisten U-Bahn-Haltestellen an der Eschersheimer Landstraße mit oberirdischen Zugängen zu den Bahnsteigen versehen worden. An der Haltestelle Dornbusch befindet sich an der südlichen Seite (Eduard-Rüppell-Straße/Am Grünhof) eine Überquerungsmöglichkeit mit Zugang zu den U-Bahn-Bahnsteigen. Da die Haltestelle an der nördlichen Seite nur durch die steilen Treppenabgänge und den langen Tunnel erreichbar ist, laufen viele Personen oberirdisch direkt über die unübersichtliche Kreuzung (Eschersheimer Landstraße/Straße Am Dornbusch), was schon zu mehreren tödlichen Unfällen geführt hat. Der letzte Unfall mit Todesfolge war vor ca. einem Monat. Die Stadtteilbewohner sind der festen Überzeugung, dass die Unfälle nicht mehr passieren, sobald die Haltestelle beidseitig oberirdisch angebunden ist. Die Behauptung des zuständigen Amtes, dass ein Umbau bautechnisch nicht möglich ist, sollte noch einmal überdacht und geprüft werden, evtl. durch einen unabhängigen Verkehrsplaner. Auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Menschen mit Kinderwagen, mobilitätsbehinderte Personen und ältere Bürgerinnen und Bürger sind die steilen Treppen und der lange Tunnel ein unüberwindliches Hindernis und der Weg zur Überquerungsmöglichkeit Eduard-Rüppell-Straße/Am Grünhof unzumutbar. Angesichts dieser Situation und bis jetzt ca. 30 tödlicher Unfälle kann nicht mehr gelten, dass damit die Gefährdung von den Passanten selbstverantwortlich in Kauf genommen wird. Die Ursachen für das vermeintliche Fehlverhalten müssen vielmehr beseitigt werden, wie dies in anderen Planungsprozessen (Straßen, Fabriken, Hochhäusern) üblich ist. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch auf der nördlichen Seite eine Überquerungsmöglichkeit mit ebenerdigen, barrierefreien Zugängen zu den Bahnsteigen einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.02.2007, B 89 Bericht des Magistrats vom 16.07.2007, B 513 Bericht des Magistrats vom 03.12.2007, B 861 Bericht des Magistrats vom 11.04.2008, B 180 Bericht des Magistrats vom 22.08.2008, B 526 Bericht des Magistrats vom 12.01.2009, B 19 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.11.2006 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2006, TO I, TOP 71 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 231 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1152, 6. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2006 Aktenzeichen: 92 13

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