Meine Nachbarschaft: Winkelgasse
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Fußgänger- und Radfahrersicherheit Eschbachbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7127 entstanden aus Vorlage: OF 242/14 vom 05.06.2025 Betreff: Fußgänger- und Radfahrersicherheit Eschbachbrücke Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer an der Brücke zwischen den Straßen An der Pfarrwiese und Harheimer Stadtweg beim Verlassen der Brücke auf den Harheimer Stadtweg durch Rückverlegung der Gehwegabsenkung wiederherzustellen. Es handelt sich um einen ausgewiesenen Schulweg zur Harheimer Grundschule. Begründung: Die im Zuge der blindengerechten Ausführung der Brücke angebrachten Bordsteinabsenkungen sind so weit von der eigentlichen Einmündung auf den Harheimer Stadtweg entfernt angelegt worden, dass sie sich direkt an den dort parkenden Autos befinden. Dies schränkt die Sicht beim Einbiegen auf die Straße ein und stellt aus der Sicht des Ortsbeirats ein Sicherheitsrisiko insbesondere für fahrrad- oder rollerfahrende Grundschulkinder dar. Foto:privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1821 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5481 entstanden aus Vorlage: OF 196/14 vom 13.05.2024 Betreff: Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach Der Magistrat wird im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis am 2. Mai 2024 gebeten, 1. ein besonderes Augenmerk auf die regelmäßige Säuberung des Bachlaufs von umgestürzten Bäumen und heruntergebrochenen Ästen zu legen und 2. die Frequenz der Leerung der Sinkkasten-Körbe im betroffenen Gebiet (Zur Untermühle, Grundweg, Winkelgasse, Korffstraße, Am Entenpfad) zu erhöhen. Begründung: Beide vorgeschlagenen Maßnahmen können in kritischen Situationen helfen, den Abfluss des Wassers zu verbessern und Schäden zu vermeiden. Bei der angesprochenen Überflutung kam es bzgl. der Sinkkästen verschiedentlich zur Beobachtung, dass verstopfte Gullys einen Abfluss verhinderten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2028 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-2
Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3063 entstanden aus Vorlage: OF 111/14 vom 20.10.2022 Betreff: Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim Der Magistrat wird gebeten, blinden- und sehbehindertengerechte Straßenüberquerungen und Fußgängerwege in Harheim zu ermöglichen und insbesondere an folgenden Orten zu veranlassen: 1. Maßbornstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 1 und 2 sowie zwischen den Abbiegungen Bürgerstraße und In den Aspen b) Fußgängerampel zwischen den Hausnummern 43 und 44 2. Korffstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 12 und 14 b) Bushaltestelle Spitzenstraße c) Fußgängerampelanlage und Zebrastreifen zum Niedereschbacher Stadtweg 3. Harheimer Stadtweg a) Überquerungsmöglichkeit in der Nähe der Fußgängerbrücke b) Taktile Bodenmarkierung zur Fußgängerbrücke über den Eschbach (beidseitig) zur Straße An der Pfarrwiese Begründung: In Harheim wurde das barrierefreie, insbesondere das blinden- und sehbehindertengerechte Überqueren von stark befahrenen Straßen, wie der Maßbornstraße oder der Korffstraße bisher vernachlässigt. Dies gilt auch für Bodenmarkierungen zur haptischen Ankündigung von Bushaltestellen und Brücken sowie Querungsmöglichkeiten zum Beispiel im Harheimer Stadtweg, der durch den Ausbau der Linie S 6 stark von Baufahrzeugen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus gibt es in der Straße In den Schafgärten mit seiner dort beheimateten Grundschule und Kindertagesstätte dringenden Handlungsbedarf, da der für Fußgänger notwendige mehrmalige Straßenseitenwechsel eine sichere Nutzung für sehbehinderte Menschen bis jetzt nahezu unmöglich macht. Aufgrund der fehlenden akustischen und taktilen Signale, stellen vor allem die benannten Fußgängerwege und Überquerungsorte für blinde und sehbehinderte Menschen eine große Herausforderung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 434
Verkehrssituation in der Winkelgasse/Installation von Pollern, um rechtswidriges Parken zu verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2648 entstanden aus Vorlage: OF 101/14 vom 24.06.2022 Betreff: Verkehrssituation in der Winkelgasse/Installation von Pollern, um rechtswidriges Parken zu verhindern Der Magistrat wird gebeten, in der Winkelgasse vor den Häusern Nummer 5, 7 und 9 bis zum Abknicken der Straße entsprechend Poller zu installieren, um das ohnehin rechtswidrige Parken in dieser Spielstraße zu verhindern. Begründung: Bis vor etwa vier Jahren befanden sich entlang der Häuser in der Winkelgasse jeweils Blumenkübel, die ihren Zweck dahin gehend erfüllten, als dass sie das rechtswidrige Parken in dieser doch sehr engen Straße (4,95 Meter Breite) zuverlässig verhinderten. Die Kübel wurden vor mehr als 25 Jahren vom damaligen Pensionsbetreiber aufgestellt, um das rechtswidrige Parken seiner Gäste zu verhindern. Leider wurden diese vor vier Jahren aufgrund fehlender Genehmigung von der Stadt entfernt, sodass seitdem wieder vermehrt vor den Häusern geparkt wird, obwohl dies in dieser als Spielstraße ausgewiesenen Straße eigentlich verboten ist. Dies bedingt, dass die Müllabfuhr insbesondere dann, wenn im Kurvenbereich geparkt wird, nicht mehr zu allen Häusern durchkommt. Am Beispiel eines Müllfahrzeugs mit einer Breite von 2,55 Metern und einem Pkw von 2,10 Metern bleiben, wenn der Pkw an der Wand steht, nur noch 30 Zentimeter für die Durchfahrt. Des Weiteren erschweren die parkenden Fahrzeuge das Einfahren und Ausfahren aus den Höfen der Anlieger. Der Ortsbeirat bitte daher darum, vor den Häusern Nummer 5, 7 und 9 bis zum Abknicken der Straße entsprechend Poller zu installieren, um diese Problematik zu lösen. Quelle: Eigene Aufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2791 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2791) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Benennung der Fläche zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße AltHarheim in „Hans-Krauße-Platz“
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 17/14 Betreff: Benennung der Fläche zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße Alt-Harheim in "Hans-Krauße-Platz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben benannte Fläche, auf welcher die Schautafeln des Vereinsring Harheim stehen, als Hans Krauße Platz zu benennen. Begründung: Herr Hans Krauße hat sich als ehemaliger Vorsitzender des Vereinsrings für die Harheimer Vereine verdient gemacht und hat u.a. auch den Bau der Schautafeln des Vereinsring Harheim mit entsprechender Beleuchtung dort initiiert. Des Weiteren war Hans Krauße über lange Jahre auch als Sozialbezirksvorsteher für Harheim tätig und hat sich in dieser Zeit, auch über sein Tätigkeitsfeld als Sozialbezirksvorsteher hinaus, vorbildlich für sozial schwächere eingesetzt. Mit einer Benennung dieses Platzes mit seinem Namen sehen wir sein Wirken zumindest Ansatzweise gewürdigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 2 2021 Die Vorlage OF 17/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenGrundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7199 entstanden aus Vorlage: OF 243/14 vom 04.05.2020 Betreff: Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim In Harheim gibt es eine Reihe von unbebauten Grundstücken, während gleichzeitig dringend nach Flächen für den Bau von langfristigen Kinderbetreuungseinrichtungen oder auch für kurz- oder mittelfristige provisorische Einrichtungen (Container) gesucht wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die nachstehend aufgeführten Grundstücke für eine solche Eignung zu prüfen und nach Prüfung die Eigentümer der geeigneten Liegenschaften anzufragen, ob sie diese Flächen vorübergehend oder dauerhaft für eine solche Nutzung vermieten oder verkaufen würden. Die Liste der Grundstücke sollte bei aktuellen Hinweisen, Informationen oder Erkenntnissen erweitert werden. Grundstücke: 1. unbebautes Grundstück Am Eschbachtal 30; 2. unbebautes Grundstück Ecke Tempelgasse/Alt-Harheim bei Tempelgasse 2; 3. unbebautes Grundstück In der Fuchskaut zwischen Hausnummer 1 und Hausnummer 7; 4. unbebautes Grundstück Ecke Altkönigblick/In den Aspen; 5. Lagerfläche In den Schafgärten, nordwestlich von Hausnummer 5; 6. unbebautes Grundstück Ecke Spitzenstraße/Jakob-Quirin-Weg 2; 7. unbebautes Grundstück An der Pfarrwiese 37. Begründung: Angesichts mehrerer unbebauter Grundstücke im Stadtteil ist schwer vorstellbar, dass es keine geeigneten Flächen für vorübergehende oder dauerhafte Nutzung gäbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 887 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1192 Aktenzeichen: 23 20
Parkplatzmarkierung für die Straße An der Pfarrwiese 35-59
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6246 entstanden aus Vorlage: OF 246/14 vom 08.06.2020 Betreff: Parkplatzmarkierung für die Straße An der Pfarrwiese 35-59 Vorgang: OM 4758/19 OBR 14; ST 481/20 Mit der Stellungnahme vom 16.03.2020, ST 481, wurde dem Ortsbeirat nach einem Ortstermin mitgeteilt, dass es verschiedene Möglichkeiten der Ausweisung des verkehrsberuhigten Bereiches oder der Ausweisung von Parkplätzen geben würde. Der Ortsbeirat hat sich dazu beraten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die Parkplätze zwischen An der Pfarrwiese Nr. 35 und Nr. 59 auf der Straße mittels Parkwinkel einzeichnen zu lassen. Begründung: Durch diese Maßnahme sollte das Parken auf dem Gehweg, zumindest auf dieser Seite, unterbunden werden und dadurch auch für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge mehr Platz zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4758 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 481 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1747 Aktenzeichen: 32 1
Benennung der Fläche, zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße AltHarheim, in „Hans-Krauße-Platz“
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2020, OF 244/14 Betreff: Benennung der Fläche, zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße Alt-Harheim, in "Hans-Krauße-Platz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben benannte Fläche, auf welcher die Schautafeln des Vereinsring Harheim stehen, als Hans Krauße Platz zu benennen. Begründung: Herr Hans Krauße hat sich als ehemaliger Vereinsring Vorsitzender für die Harheimer Vereine verdient gemacht und hat u.a. auch den Bau der Schautafeln des Vereinsring Harheim mit entsprechender Beleuchtung dort initiiert. Des Weiteren war Hans Krauße über lange Jahre auch Sozialbezirksvorsteher für Harheim tätig und hat sich in dieser Zeit, auch über sein Tätigkeitsfeld als Sozialbezirksvorsteher hinaus, vorbildlich für sozial Schwächere eingesetzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 244/14 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenOrientierungshilfen für den ruhenden Verkehr „An der Pfarrwiese“
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2019, OF 220/14 Betreff: Orientierungshilfen für den ruhenden Verkehr "An der Pfarrwiese" Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "An der Pfarrwiese" zwischen Hausnummer 35 und "In den Biegen 4" mit Parkwinkeln PKW-Parkplätze so anzuzeichnen, dass PKW Parker*innen animiert werden, den für den Fußgängerverkehr vorgesehenen Bürgersteig für diese Verkehrsteilnehmer freizuhalten. In den Abschnitten, in denen die Straßenbreite für eine beidseitige Ausweisung von Parkplätzen nicht ausreicht, wird entsprechend nur einseitig markiert. Begründung: Bequemlichkeit und Gedankenlosigkeit führt häufig dazu, dass der Gehweg als Parkplatz verwendet wird und der Fußgängerverkehr auf die Straße verdrängt wird. Die Anzeichnung von Parkflächen nur auf einer Seite der Straße führt möglicherweise dazu, dass auf der anderen Straßenseite bei hohem Parkdruck Fahrzeuge komplett auf dem Gehweg geparkt werden. Aber immerhin bleibt dann auf einer Seite ein Gehweg mit voller Breite für die Fußgänger frei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 13.01.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 220/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeuanpflanzung an der neuen Brücke über den Eschbach im Bereich der Straße An der Pfarrwiese (westliche Seite)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3501 entstanden aus Vorlage: OF 146/14 vom 13.07.2018 Betreff: Neuanpflanzung an der neuen Brücke über den Eschbach im Bereich der Straße An der Pfarrwiese (westliche Seite) Schon vor mehreren Jahren wurde in der Straße An der Pfarrwiese durch Bordsteine von der Straße ein Dreieck geschaffen, das zum Bepflanzen prädestiniert ist. Jetzt, da die oben genannte Brücke erneuert ist, wird der Magistrat gebeten, diese Fläche neu bepflanzen zu lassen. Begründung: Das angesprochene Dreieck, rechts vor der Brücke, dient nur dem Bewuchs mit Unkraut und manchmal auch als Fläche für Müllablagerungen. Es könnte aber auch einen Beitrag zur Verschönerung in Harheim erbringen. Aus diesem Grund bietet sich diese Fläche zur Bepflanzung, zum Beispiel mit niedrigem Buschwerk/Gehölz, an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2176 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrssituation in der Winkelgasse Die dort seit 20 Jahren aufgestellten Blumenkübel sollten wieder aufgestellt werden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3500 entstanden aus Vorlage: OF 145/14 vom 13.07.2018 Betreff: Verkehrssituation in der Winkelgasse Die dort seit 20 Jahren aufgestellten Blumenkübel sollten wieder aufgestellt werden Der Magistrat wird gebeten, die seit vielen Jahren im Bereich der Liegenschaft Winkelgasse 5 aufgestellten Blumenkübel zu genehmigen und somit zu legitimieren, um die alte, belästigungsfreie Situation wieder herzustellen. Vom ASE liegt diesbezüglich eine Aufforderung vor, diese Blumenkübel nach circa 20 Jahren Standzeit zu entfernen, was bei den Anliegern und auch bei den Verkehrsteilnehmern zu neuen Problemen führt. Im Übrigen sind vor der Liegenschaft Winkelgasse 3 die Blumenkübel vom ASE vor längerer Zeit genehmigt worden und stehen auch heute noch. Begründung: Im oben genannten Bereich wurden vor circa 20 Jahren, aufgrund von andauernder Belästigung der Anlieger durch abgestellte Fahrzeuge der Gäste des Hotels Pension Winkelhof, vom ehemaligen Hotelbetreiber diese Kübel aufgestellt. Dadurch konnten keine Fahrzeuge mehr in der sehr engen Straße (Wand bis Wand 4,95 Meter) direkt vor den Häusern abgestellt werden. Dies hat nachhaltig die Verkehrssituation nicht verschlechtert, sondern erheblich verbessert, denn dann stand für den fließenden Verkehr mehr Straßenfläche zur Verfügung. Am Beispiel eines Müllfahrzeug mit einer Breite von 2,55 Metern und einem Pkw von 2,10 Metern bleiben, wenn der Pkw an der Wand steht, was des Öfteren zusätzlich zu Beschädigung an den Fassaden der Anlieger geführt hat, nur noch 30 Zentimeter für die Durchfahrt. Des Weiteren haben die parkenden Fahrzeuge das Einfahren und Ausfahren aus den Höfen der Anlieger erschwert beziehungsweise oft auch erst durch das Wegfahren der Fahrzeuge möglich gemacht. Diese alte Situation hat sich jetzt, nach circa 20 Jahren durch das Entfernen der Blumenkübel, wieder eingestellt und sollte zurückgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1322 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 66 5
Haltemöglichkeit für Pkw im Bereich der Einmündungen Winkelgasse und Reginastraße in die Straße Alt-Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2018, OM 3208 entstanden aus Vorlage: OF 141/14 vom 22.05.2018 Betreff: Haltemöglichkeit für Pkw im Bereich der Einmündungen Winkelgasse und Reginastraße in die Straße Alt-Harheim Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit der Schaffung von Haltemöglichkeiten für Pkws in diesem Bereich zu prüfen. Begründung: Vor und gegenüber dem Einzelhandelsgeschäft "Comet" (Kiosk, Café, Schreibwaren, Post/DHL, Toto/Lotto, Reinigungsannahme) gibt es derzeit keine Möglichkeit, einen Pkw regelgerecht für eine Besorgung abzustellen. Fahrzeuge werden leider regelmäßig im absoluten Halteverbot oder auf dem Gehweg abgestellt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Förderung des in unserem Stadtteil dringend notwendigen Einzelhandels, sollte hier, wenn möglich, eine Lösung gefunden werden, welche ein kurzzeitiges Abstellen von Pkws vor dem Geschäft oder dem Bereich gegenüber erlaubt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1541 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen von seniorengerechten Sitzbänken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2018, OM 3098 entstanden aus Vorlage: OF 134/14 vom 22.04.2018 Betreff: Aufstellen von seniorengerechten Sitzbänken Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche seniorengerechte Sitzbänke aufzustellen. Vorgeschlagen werden folgende Standorte: 1. Einbuchtung der ehemaligen Bushaltestelle "Maßbornstraße", Hochfeldstraße; 2. An der Steinritz, nach der Brücke; 3. Riedhalsstraße im Bereich der Spielstraße; 4. Im Umfeld des Spielplatzes Harheim-Nord; 5. Am Rathausplatz in Höhe des Taxistandes; 6. In den Biegen/An der Pfarrwiese, gegenüber dem Spielplatz mit Blick auf den Eschbach; 7. Niedereschbacher Stadtweg, etwa in der Höhe zwischen Schaukasten und Insektenhotel; 8. In der Verlängerung der Pferdekoppel, Rückseite der Straße In den Biegen. Begründung: Die genannten Standorte befinden sich an beliebten Spazierwegen sowie in Bereichen der ansässigen Geschäfte. Der Ortsbeirat möchte an den genannten Stellen zusätzliche Bänke aufstellen, damit eine bessere Vernetzung der vorhandenen Sitzmöglichkeiten gelingt. Es soll dadurch insbesondere älteren oder gehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern leichter fallen, ihre Spaziergänge oder Besorgungen zu erledigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1398 Aktenzeichen: 67 0
Bushaltestelle „Rathaus Harheim“ vor Winkelgasse 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2017, OM 2076 entstanden aus Vorlage: OF 90/14 vom 28.08.2017 Betreff: Bushaltestelle "Rathaus Harheim" vor Winkelgasse 2 Vorgang: OM 3064/14 OBR 14; ST 960/15 Der Magistrat wird aufgefordert, die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" vor dem Haus Winkelgasse 2 mit einer Sitzbank auszustatten und erneut zu prüfen, ob die Ablehnungsgründe in der Stellungnahme vom 03.07.2015, ST 960, für die Aufstellung eines Wetterschutzes weiterhin bestehen. Die Sitzbank ist gerade auch im Hinblick auf ältere Menschen wichtig. Begründung: Nach wie vor wird die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" von sehr vielen Fahrgästen benutzt, die sich aber dort während der Wartezeit nicht setzen können und überdies Wind und Wetter ausgesetzt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3064 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 960 Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2017, ST 2078 Aktenzeichen: 92 13
Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei Starkregenereignissen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1801 entstanden aus Vorlage: OF 79/14 vom 05.06.2017 Betreff: Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei Starkregenereignissen Der Magistrat wird gebeten, 1. mitzuteilen, warum das Kanalnetz nicht an allen Stellen im Stadtteil bei Starkregen das Regenwasser aufnehmen kann, hierbei ist zu differenzieren, ob es sich um ein Einkanal/Zweikanal handelt; 2. die Abflüsse am Ende der Stichstraße Am Römerbrunnen in Richtung Feld auf ihre Durchlässigkeit überprüfen zu lassen und 3. weitere Maßnahmen zu treffen, um Überschwemmungen vom Feld aus in die Stichstraße Am Römerbrunnen zu vermeiden. Begründung: Am 02. und 03.06.2017 kam es in Harheim in Folge von Regengüssen mit jeweils rd. 35 l/qm innerhalb kurzer Zeit an verschiedenen Stellen (z. B. Am Römerbrunnen, An der Pfarrwiese, Am Wetterhahn) zu Wasserschäden in Form von überschwemmten Straßen und vollgelaufenen Kellern. An den genannten Stellen erscheint daher eine Überprüfung der Kapazität des Kanalsystems notwendig und zusätzlich in der Straße Am Römerbrunnen eine Verstärkung des Schutzes gegen das aus den Feldern in östlicher und nördlicher Richtung einschießende Oberflächenwasser. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1797 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 502 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1894 Aktenzeichen: 66 0
Erneuerung der Fußgängerüberwege am Kindergarten Kreuzung PhilippSchnellStraße/Am Auweg/Reginastraße/An der Pfarrwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 331 entstanden aus Vorlage: OF 15/14 vom 20.06.2016 Betreff: Erneuerung der Fußgängerüberwege am Kindergarten Kreuzung Philipp-Schnell-Straße/Am Auweg/Reginastraße/An der Pfarrwiese Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in dem im Betreff genannten Bereich, speziell in der Reginastraße und An der Pfarrwiese, wieder herzurichten und die Parkwinkel in der Straße An der Pfarrwiese zu erneuern. Begründung: Die ehemals vorhandenen Kennzeichnungen der Fußgängerüberwege auf dem neuen Pflaster sind teilweise abgetragen und daher nicht mehr vollständig zu erkennen. Gerade aber an dieser Stelle, wo viele Kleinkinder mit einem relativ starken Verkehrsaufkommen konfrontiert werden, sollte die Kennzeichnung der Fußgängerüberwege klar erkennbar sein! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1326
Ergänzung des Neubaugebiets Harheim-Süd - Bebauungsplan Nr. 910
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 173/14 Betreff: Ergänzung des Neubaugebiets Harheim-Süd - Bebauungsplan Nr. 910 Wir schlagen vor, die Grundstücke links vom Urnbergweg Nr. 71, 72, 73, 74 und 75 in den Bebauungsplan mit einzuschließen und bis zum Kreisverkehr an der Spitzenstraße eine Südumgehung zu planen. Begründung: Eine Südumgehung südlich des Eschbachs würde alle Straßen in Harheim stark entlasten, vor allem die Korffstraße und die Philipp-Schnell-Straße, sowie die Kreuzung In den Biegen / An der Pfarrwiese, an der täglich mindestens 600 Autos durchfahren. Auch bei Reparaturarbeiten wäre eine Ausweichmöglichkeit gegeben. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 13.10.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage OF 173/14 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Alfred Quirin gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenErrichtung einer Überdachung an der Bushaltestelle der Buslinie 28 in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3064 entstanden aus Vorlage: OF 155/14 vom 22.04.2014 Betreff: Errichtung einer Überdachung an der Bushaltestelle der Buslinie 28 in Harheim Vorgang: OM 81/11 OBR 14; ST 949/11 Der Magistrat wird eindringlich aufgefordert, beim RMV bzw. der VGF darauf hinzuwirken, dass eine Überdachung für die Bushaltestelle der Busl inie 28 in Harheim an der Ecke Korffstraße/Winkelgasse errichtet wird. Begründung: Die o. g. Anregung wurde mit der Vorlage OM 81 vom 30.05.2011 schon einmal gestellt. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 949, wurde mitgeteilt, dass aufgrund von nicht ausreichenden Längs- und Quermaßen die Platzierung einer Wartehalle nicht möglich ist. Der Ortsbeirat bittet trotzdem noch einmal zu prüfen, ob gegebenenfalls ein anderer, z. B. auch nach allen Seiten offener Wartehallentyp eingesetzt oder auch eine Verschiebung hier zielführend sein kann. Die o. g. Bushaltestelle des ÖPNV ist stark frequentiert, da sie die Fahrgäste des Ortskerns Harheim, Harheim-Südwest und zwischenzeitlich auch des Neubaugebiets Harheim-Süd aufnehmen muss. Derzeit stehen die Fahrgäste bei Wind und Wetter im Freien, wenn sie auf den Bus warten. Dies ist ein Zustand, der verbessert werden muss, da dies auch einen Teil der Attraktivität des ÖPNV darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2011, OM 81 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 949 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 996 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 960 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2017, OM 2076 Aktenzeichen: 92 13
Errichtung einer Überdachung für Bushaltestelle in Harheim an der Buslinie 28
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2011, OM 81 entstanden aus Vorlage: OF 11/14 vom 14.05.2011 Betreff: Errichtung einer Überdachung für Bushaltestelle in Harheim an der Buslinie 28 Der Magistrat wird gebeten, bei dem RMV bzw. der VGF darauf hinzuwirken, dass eine Überdachung für die Bushaltestelle der Linie 28 in Harheim an der Ecke Korffstraße/Winkelgasse errichtet wird. Begründung: Die o. g. Bushaltestelle des ÖPNV ist stark frequentiert, da sie die Fahrgäste des Ortskerns Harheim, Harheim-Südwest und zukünftig auch teilweise die Fahrgäste des Neubaugebietes Harheim-Süd aufnehmen muss. Derzeit stehen die Fahrgäste bei Wind und Wetter im Freien, wenn sie auf den Bus warten. Dies ist ein Zustand, der verbessert werden muss, da dies auch einen Teil der Attraktivität des ÖPNV darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 949 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3064 Aktenzeichen: 92 13
Ideen
Keine Ideen gefunden.