Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei Starkregenereignissen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM
1801 entstanden aus Vorlage:
OF 79/14 vom
05.06.2017 Betreff: Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil
Harheim bei Starkregenereignissen Der Magistrat wird gebeten, 1. mitzuteilen, warum das Kanalnetz nicht an allen
Stellen im Stadtteil bei Starkregen das Regenwasser aufnehmen kann, hierbei ist
zu differenzieren, ob es sich um ein Einkanal/Zweikanal handelt; 2. die Abflüsse am Ende der Stichstraße Am
Römerbrunnen in Richtung Feld auf ihre Durchlässigkeit überprüfen zu lassen
und 3. weitere Maßnahmen zu treffen, um
Überschwemmungen vom Feld aus in die Stichstraße Am Römerbrunnen zu
vermeiden. Begründung: Am 02. und 03.06.2017 kam es in Harheim in Folge von
Regengüssen mit jeweils rd. 35 l/qm innerhalb kurzer Zeit an verschiedenen
Stellen (z. B. Am Römerbrunnen, An der Pfarrwiese, Am Wetterhahn) zu
Wasserschäden in Form von überschwemmten Straßen und vollgelaufenen Kellern. An
den genannten Stellen erscheint daher eine Überprüfung der Kapazität des
Kanalsystems notwendig und zusätzlich in der Straße Am Römerbrunnen eine
Verstärkung des Schutzes gegen das aus den Feldern in östlicher und nördlicher
Richtung einschießende Oberflächenwasser. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.09.2017, ST 1797
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.03.2018, ST 502
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.09.2018, ST 1894
Aktenzeichen: 66 0