Orientierungshilfen für den ruhenden Verkehr „An der Pfarrwiese“
Begründung
Verkehr "An der Pfarrwiese" Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "An der Pfarrwiese" zwischen Hausnummer 35 und "In den Biegen 4" mit Parkwinkeln PKW-Parkplätze so anzuzeichnen, dass PKW Parker*innen animiert werden, den für den Fußgängerverkehr vorgesehenen Bürgersteig für diese Verkehrsteilnehmer freizuhalten. In den Abschnitten, in denen die Straßenbreite für eine beidseitige Ausweisung von Parkplätzen nicht ausreicht, wird entsprechend nur einseitig markiert. Begründung: Bequemlichkeit und Gedankenlosigkeit führt häufig dazu, dass der Gehweg als Parkplatz verwendet wird und der Fußgängerverkehr auf die Straße verdrängt wird. Die Anzeichnung von Parkflächen nur auf einer Seite der Straße führt möglicherweise dazu, dass auf der anderen Straßenseite bei hohem Parkdruck Fahrzeuge komplett auf dem Gehweg geparkt werden. Aber immerhin bleibt dann auf einer Seite ein Gehweg mit voller Breite für die Fußgänger frei.