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UNESCO-Welterbe und Zustände unter den Hochbrücken an der Hadrianstraße

Vorlagentyp: OA

Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf eine erfolgreiche UNESCO-Weltkulturerbe-Bewerbung der Siedlung Römerstadt für eine Beordnung des Areals am ehemaligen Luftschutzbunker unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu sorgen. Insbesondere ist 1. der Müllablageplatz in der Nische an der Hadrianstraße 20 endlich baulich so zu gestalten, dass die Verunreinigungen durch wilden Sperrmüll verhindert werden; 2. die eingezäunte Fläche unterhalb der Hochbrücke einer regelmäßigen Pflege zuzuführen, damit das Gelände, wenn es schon nicht für eine Parkplatznutzung geeignet ist, wenigstens ordentlich aussieht; 3. der Zugangsbereich zur U-Bahn-Station "Römerstadt" im Bereich Hadrianstraße, der sich in der Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung befindet, zu sanieren und die Außenmauern künstlerisch zu gestalten; 4. die grundhafte Instandsetzung der Hochbrücken im Bereich Hadrianstraße vorzuziehen und damit dafür zu sorgen, dass endlich die ranzigen und provisorisch befestigten Spritzwasserschutzwände entlang der Schnellstraße durch lärmschützende und optisch "schönere" Befestigungen ersetzt werden.

Begründung

Die Rosa-Luxemburg-Straße stellt ohnehin bereits einen massiven Eingriff in die städtebauliche Gesamtanlage der Römerstadt-Siedlung dar. Erscheint das Areal unter den Hochbrücken ungepflegt, könnten Begehungen durch Beiräte der UNESCO zum Nachteil der Bewerbung verlaufen. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang die bauliche Instandsetzung der U-Bahn-Station "Römerstadt", die aber nicht vollständig ist, weil der untere Zugangsbereich direkt an der Hadrianstraße nicht zur VGF, sondern zum Amt für Straßenbau und Erschließung gehört. Die vom Magistrat angekündigte Erneuerung der Schutzwände entlang der Schnellstraße im Zuge der grundhaften Erneuerung der Hochbrücken sollte im Interesse der Welterbe-Bewerbung vorgezogen werden. Sie war für 2022 angekündigt, passiert ist aber bisher nichts.

Beratungsverlauf 7 Sitzungen

Sitzung 12
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 30
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage OA 263 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP AFD VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
CDU Linke ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
FRAKTION
Sitzung 19
OBR 8
TO I, TOP 40
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 20
OBR 8
TO I, TOP 40
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 21
OBR 8
TO I, TOP 44
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 22
OBR 8
TO I, TOP 42
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 23
OBR 8
TO I, TOP 51
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 24
OBR 8
TO I, TOP 26
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle