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Verstetigung der Umgestaltung des Oeder Wegs
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5717 entstanden aus Vorlage: OF 712/3 vom 05.05.2024 Betreff: Verstetigung der Umgestaltung des Oeder Wegs Vorgang: OM 5168/24 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Oeder Wegs gemäß den Empfehlungen des Abschlussberichts zur Umgestaltung des Oeder Wegs der Frankfurt University of Applied Sciences (FUAS) und in Absprache mit dem Ortsbeirat zu verstetigen. Insbesondere folgende Punkte sollen Berücksichtigung finden: - Bauliche Verstetigung und Anpassung bzw. Neuerrichtung von Gehwegnasen; - weitere Umnutzung von Kfz-Parkplätzen für Lieferparkplätze (groß genug auch für größere Lastwagen) und Multifunktionsstreifen in Absprache mit den Gewerbetreibenden; - Herstellung der Barrierefreiheit durch Nullabsenkung von Querungsbereichen sowie Orientierungshilfen für Sehbehinderte; - Absicherung von Zebrastreifen durch Poller oder Fahrradbügel wo nötig; - Verbreiterung von Gehwegen, insbesondere im südlichen Bereich; - Pflanzung von Bäumen und Sträuchern, wo immer es möglich ist; - Abbau der Ampelanlagen, wo immer es möglich ist, und Ersetzen durch Zebrastreifen. Sollten Ampelanlagen zur Schulwegsicherung gebraucht werden, ist zu prüfen, ob diese durch Bedarfsampeln ersetzt werden können; - Erstellung und Umsetzung eines Superblockkonzepts, um Durchfahrtsverkehr auch von angrenzenden Straßen auf die Hauptstraßen zu verschieben. Um die Aufenthaltsqualität auch über eine Abwesenheit des Autoverkehrs hinaus zu steigern, sind dabei die Perspektiven der Bürger*innen einzubinden, um kreative Nutzungen des gewonnenen Verkehrsraums einzuführen; - bis zur Einführung eines Superblockkonzepts, das mehr umfasst als die Verschiebung des Durchfahrtsverkehrs, sind angrenzende Straßen z. B. durch die Errichtung weiterer Modalfilter zu beruhigen - um die auch bereits durch die Anregung OM 5168 des Ortsbeirats 3 an der Ecke Schwarzburgstraße und Humboldtstraße gebeten wurde; - Prüfung, auf welche weiteren Straßen sich in absehbarer Zeit das "Oeder Weg-Konzept" anwenden lässt. Hier sind vor allem vornehmlich "Einkaufsstraßen" mit hoher Fußgängerdichte, wie die untere Berger Straße im Nordend, zu prüfen, um auch hier durch die Reduktion des Autoverkehrs und eine Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger eine deutliche Steigerung der Aufenthaltsqualität zu erreichen. Begründung: Die wissenschaftliche Begleituntersuchung der FUAS hat deutlich gemacht, dass der Umbau des Oeder Wegs positive bis sehr positive Effekte im Hinblick auf die Fahrradfreundlichkeit, die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung der Aufenthalts- und Wohnqualität aufweist. Damit kann der Umbau der ersten der geplanten 18 "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" des Radentscheids als Erfolg betrachtet werden und als Blaupause für zukünftige Umbaumaßnahmen dienen. Da viele der Maßnahmen während der Pilotphase nur provisorisch und rückbaubar gestaltet wurden, ist nun die Zeit gekommen, diese Maßnahmen zu verstetigen und weitere Maßnahmen umzusetzen, die die Vorteile dieses Verkehrsprojektes verstetigen und die Aufenthaltsqualität weiter erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5168 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2125 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken in den Regelungsbereichen 38/39/41
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5647 entstanden aus Vorlage: OF 416/4 vom 04.06.2024 Betreff: Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken in den Regelungsbereichen 38/39/41 Der Magistrat wird gebeten, in den Regelungsbereichen 38/39/41 die Regelungszeit für Bewohnerparken abends auf 22:00 Uhr auszuweiten. Zudem wird eine stärkere Kontrolle durch die Ordnungsbehörde gewünscht. Begründung: Durch die Restaurant- und Bistro-Dichte auf der oberen Berger Straße vom Bornheimer Fünffingerplätzchen bis zur Einmündung Große Spillingsgasse werden die Parkplätze im gesamten Bereich sehr oft von Besuchern, die von außerhalb Bornheims mit dem Auto kommen, blockiert, wenn Anwohner von ihrem Arbeitsplatz zurückkehren. Das Bewohnerparken sollte auch durch regelmäßige Kontrollen der Ordnungsbehörde besser gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2055 Beratung im Ortsbeirat: 4
Ringelstraße/Ecke Berger Straße: Willkommen im Berger Quartier - aber nicht alle willkommen?
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5504 entstanden aus Vorlage: OF 411/4 vom 07.05.2024 Betreff: Ringelstraße/Ecke Berger Straße: Willkommen im Berger Quartier - aber nicht alle willkommen? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum bei dem o. g. neuen Wohngebäudekomplex nun möglicherweise doch keine geförderten Wohnungen angeboten werden. Begründung: In einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 23.03.2024 wird eine Referentin des Dezernats Planen und Wohnen zitiert, "dass eine Förderung dieses Projekts nicht den städtischen Förderrichtlinien entsprach und somit keine Förderung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt". Stattdessen vermarktet Ballwanz Immobilien GmbH & Co. KG 39 Wohnungen des sogenannten Berger Quartiers zu Preisen zwischen 600.000 Euro bis 2.050.000 Euro für 58 Quadratmeter bis 171 Quadratmeter Wohnfläche. Auf deren Website ist noch die Rede von weiteren 28 geförderten Wohnungen (siehe: https://berger-quartier.de/ am 30.04.2024 und 07.05.2024 eingesehen). Vor Baubeginn war beabsichtigt, dass neben den geförderten Wohnungen (30 Prozent des Wohnkomplexes) nicht preisgebundener Mietwohnungsbau errichtet werden soll. Wurde vorher kein Nutzungsvertrag geschlossen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1421
Unterstützung Power am Tower 2024
Antrag vom 25.05.2024, OF 418/4 Betreff: Unterstützung Power am Tower 2024 Der Ortsbeirat unterstützt aus seinem Budget den Stadtteilarbeitskreis Nordend/Bornheim bei der Ausrichtung seines Kinder- und Jugendfestes Power am Tower am 13.09.2024 am Bornheimer Uhrtürmchen mit 350 Euro für die Musikbühne. Die Stadtteilwerkstatt e.V. (Kinderzentrum und Teeniezentrum im Nordend) hat, wie auch schon in den vergangenen zwei Jahren, die Konto- und Kassenführung dafür übernommen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Im September findet wieder das traditionelle Kinder- und Jugendfest statt, an rund 30 Einrichtungen aus den Ortsbezirken 3 und 4 teilnehmen. An diesem Fest, das ein sichtbares Zeichen einer lebendigen und vielfältigen Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen darstellt, sollte sich der Ortsbeirat mit dem oben genannten Betrag beteiligen und sich die Bühnenkosten mit dem Ortsbeirat 3 teilen. Zu den Hauptaufgaben des Stadtteilarbeitskreises, der das Fest veranstaltet, zählen die Vernetzung der Kinder- und Jugendeinrichtungen und die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Darüber hinaus trägt die Veranstaltung zur Belebung der mittleren Berger Straße bei und gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über die zahlreichen Einrichtungen und ihre Angebote in einem lockeren Umfeld zu informieren. Für Kinder und Jugendliche bietet es ein buntes Programm wie z.B. Live-Auftritte von Musikbands aus Frankfurt und Tanzgruppen sowie kurze Redebeiträge. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 4 am 25.06.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 330 2024 Die Vorlage OF 418/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bücherschrank am Hohen Brunnen umsetzen
Antrag vom 14.05.2024, OF 412/4 Betreff: Bücherschrank am Hohen Brunnen umsetzen Der Magistrat wird gebeten den Bücherschrank der zur Zeit an der Berger Straße / Gronauer Straße steht, auf die gegenüber liegende Fläche an der Kita an der Durchwegung zur Löwengasse aufzustellen. Begründung: Der derzeitige Standort behindert die Kerbegesellschaft bei der Bernemer Kerb, insb. des Bernemer Mittwochs und stört auch die dortige Aussengastronomie Die Beteiligten baten den Ortsbeirat die Versetzung anzuregen. Ebenso wird durch die Versetzung ein illegaler Parkplatz entfallen. Neuer Standort Illegaler Parkplatz Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4 am 28.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 412/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Unterstützung des Bergerstraßenfestes aus Etatmitteln
Antrag vom 11.04.2024, OF 706/3 Betreff: Unterstützung des Bergerstraßenfestes aus Etatmitteln Das Berger Straßen Fest ist das größte Stadtteilfest im Nordend. Es wird organisiert von der Interessengemeinschaft Untere Berger Straße. Das Fest erzielt keinen Gewinn, es muss lediglich die entstehenden Kosten decken. Dafür werden Standmieten erhoben, die ansässigen Einzelhändler vor Ort werden bevorzugt. Gemeinnützige Sportvereine aus Frankfurt erhalten kostenfrei die Möglichkeit ihr Angebot auf dem Fest zu präsentieren. Musikgruppen aus dem Stadtteil werden beim Bühnenprogramm ebenfalls im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten besonders berücksichtigt. Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Berger Straßen Fest aus Mitteln der beschlossenen E 92 des Produktbereiches 21 für 2024 mit EUR 6.000,00 zu unterstützen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Initiative OI 53 2024 Die Vorlage OF 706/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und VOLT gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltungskonzept untere Berger Straße
Antrag vom 02.04.2024, OF 688/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltungskonzept untere Berger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, den Magistrat aufzufordern, für die Planung und Konzepterstellung zur Umgestaltung der unteren Berger Straße Budget im Haushalt 2024/2025 einzuplanen. Begründung: Die Pandemielage hat gezeigt, wie wichtig attraktive Stadtteilzentren als Begegnungsorte sind und dass der Bedarf hierzu nicht ausreicht. Ein Beispiel aus dem Nordend ist die Berger Straße. Hier passen die Strukturen nicht mehr zum Bedarf und es wird eine integrierte Planung benötigt, die die Situation von Gewerbe, Verkehr und Verweilorte mit den Anforderungen aus Gegenwart und Zukunft zusammenbringt. Die Stellungnahme ST 1948 vom 22.9.23 stellt fest, dass dazu eine "umfassende Gesamtplanung" gebraucht wird, diese jedoch aufgrund der "vorhandenen Kapazitäten nicht kurzfristig umsetzbar" sei. Antragsteller: GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 136 2024 Die Vorlage OF 688/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "Budget" die Worte "und Personal" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradständer und Durchgangssicherung an der Einmündung Burgstraße/Ecke Leibnizstraße
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5313 entstanden aus Vorlage: OF 665/3 vom 29.02.2024 Betreff: Fahrradständer und Durchgangssicherung an der Einmündung Burgstraße/Ecke Leibnizstraße Der Magistrat wird gebeten, die Straßenecken an der Einmündung Burgstraße/Leibnizstraße mit Fahrradständern abzupollern und Durchgänge für zu Fuß Gehende sicherzustellen. Ebenso soll auch der gegenüberliegende Durchgang zwischen der Parkreihe beachtet werden. Begründung: An der genannten Einmündung werden regelmäßig die Straßenecken zugeparkt. Die durch gezackte Linien markierten Sperrflächen werden missachtet. Auf den Missstand wurde der Ortsbeirat von Bürgern hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1179 Aktenzeichen: 32-1
Superblock für Bornheim
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5245 entstanden aus Vorlage: OF 385/4 vom 26.02.2024 Betreff: Superblock für Bornheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Bornheim ein Superblock eingerichtet werden kann. Denkbar hierfür wären die Quartiere, die von der Saalburgstraße, Wittelsbacherallee, Habsburgerallee, Höhenstraße und Burgstraße begrenzt sind (siehe Anlage). In diesen Quartieren gibt es seit Jahrzehnten eine Verkehrsführung über Einbahnstraßen. Allerdings hat sich der verkehrsentlastende Effekt in den letzten Jahren aufgrund eines höheren Nutzungsdrucks sämtlicher Verkehrsteilnehmenden stark abgeschwächt. Begründung: Besonders das Herzstück dieses Gebiets, die Berger Straße im Abschnitt Höhenstraße bis Uhrtürmchen bzw. U-Bahn-Station "Bornheim Mitte", nehmen viele Anwohnende und Besuchende als völlig überlastet wahr - und dies ganz besonders an den Markttagen mittwochs und samstags. Trotz sehr guter Anbindung an den ÖPNV fahren (zu) viele mit dem Pkw in Richtung Berger Straße und blockieren fahrend oder parkend den öffentlichen Raum; auch in den Nebenstraßen. Durch eine Vorrangstellung des Fuß- und Radverkehrs und einer Umgestaltung des öffentlichen Parkraums in diesem Bereich, könnten die zahlreichen Parksuchverkehre stark reduziert werden. Dabei sollen die vorhandenen Parkhäuser in das Verkehrskonzept miteingebunden werden. Regelmäßige Verkehrskontrollen unter Einbeziehung der Radfahrenden sollten die neue Verkehrsordnung absichern helfen. Dies betrifft u. a. die Fußgängerzone zwischen Saalburgstraße und Uhrtürmchen, die bereits jetzt als Fahrradstrecke genutzt wird, und die daher auch auf die Verkehrsführung hin geprüft werden kann. Zusammen mit einer gestalterischen Aufwertung wäre das Ergebnis eine erhöhte Aufenthaltsqualität, die Anwohnenden, Besuchenden, den Gaststätten und dem Einzelhandel zugutekäme. Wichtig im Rahmen einer möglichen Umgestaltung ist eine prinzipielle Erreichbarkeit der Straßen mit dem Auto. Ferner sollten temporäre Stellflächen für Anlieferung, Pflegedienste und Handwerker ausgewiesen werden. Das Bewohnerparken soll eine angemessene Berücksichtigung finden; das Konzept der Quartiersgarage kann auf Grundlage einer hinreichenden Analyse der Parkraumsituation und der Auswertung der Daten in das Verkehrskonzept eingebunden werden. Ziel ist, durch eine Umgestaltung den öffentlichen Raum allen Nutzenden in angemessener Weise zugänglich und nutzbar zu machen und dadurch eine erhöhte Aufenthalts- und Lebensqualität zu erreichen, ohne den Verkehr in die den Superblock angrenzenden Quartiere zu verdrängen. Eine Umgestaltung sollte unter Einbeziehung von Verkehrsfachleuten und in einem professionellen Partizipationsprozess aller Beteiligten einschließlich des Ortsbeirats erfolgen. Anlage: [Quartiersausschnitt] Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1586 Beratung im Ortsbeirat: 4
Bornheimer Weinfest 2024 Unterstützung der Bühnentechnik
Antrag vom 11.03.2024, OF 392/4 Betreff: Bornheimer Weinfest 2024 Unterstützung der Bühnentechnik Der Ortsbeirat 4 unterstützt die Durchführung des Bornheimer Weinfestes 2024 (30.04. bis 04.05.2024) am Fünffingerplätzchen mit 1.500,00 Euro für die Bühnentechnik aus seinem Budget. Begründung: Das Bornheimer Weinfest wird vom Gewerbeverein Bornheim Mitte seit einigen Jahren auf dem Bornheimer Fünffingerplätzchen und einem Teil der Berger Straße veranstaltet, um durch gemeinschaftliches Erleben die Aufmerksamkeit auf diesen Teil Bornheims zu lenken. In den meisten Jahren konnten auch Überschüsse erwirtschaftet werden, die in andere Aktivitäten einflossen, wie z.B. eine festliche Beleuchtung der Berger Straße zur Adventszeit. Das Fest erfreut sich wachsender Beliebtheit in Bornheim und darüber hinaus. In zwei Corona-Jahren fiel es aus. Mittlerweile sind durch verschärfte Vorschriften und rasant verteuerte Dienstleistungen im Einkauf die zu kalkulierenden Kosten enorm gestiegen, so dass in verschiedenen Richtungen nach Unterstützung für das Fest gesucht wird. Vor diesem Hintergrund sollte der Ortsbeirat mit der o.g. Unterstützung zum Gelingen der Veranstaltung beitragen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 4 am 12.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 301 2024 Die Vorlage OF 392/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Berger Straße 6 bis 8
Antrag vom 29.02.2024, OF 674/3 Betreff: Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 762/23 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat möchte an die V762 erinnern und nachfragen, was der Grund ist, die Liegenschaft Berger Straße 6-8 nicht anzukaufen. Der akute Wohnraummangel in Frankfurt lässt es nicht zu, Möglichkeiten zur Herstellung bezahlbaren Wohnraums links liegen zu lassen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.09.2023, V 762 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 918 2024 Die Vorlage OF 674/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Piktogramm auf Höhe Burgstraße 34
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5169 entstanden aus Vorlage: OF 645/3 vom 07.02.2024 Betreff: Piktogramm auf Höhe Burgstraße 34 Vorgang: OM 3797/23 OBR 3; ST 134/24 Der Magistrat wird gebeten, in Höhe der Burgstraße 34 ein Piktogramm mit dem Hinweis auf Kinder (VZ 136 StVO) zu markieren. Begründung: In der Stellungnahme vom 15.01.2024, ST 134, wird die Burgstraße, Höhe Hausnummer 34, als möglicher Ort für ein Piktogramm genannt. Der Ortsbeirat wird darin um ein Votum gebeten. Dieses zweite Piktogramm neben dem bereits vorhandenen in Höhe Burgstraße 2 und 3 soll den Schulweg vor der Merianschule sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3797 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 134 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1176 Aktenzeichen: 32-1
Installation von Verkehrsspiegeln in Höhe Heidestraße 156 gegenüber der Tiefgaragenein- und ausfahrt
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5107 entstanden aus Vorlage: OF 380/4 vom 05.02.2024 Betreff: Installation von Verkehrsspiegeln in Höhe Heidestraße 156 gegenüber der Tiefgaragenein- und -ausfahrt Der Magistrat wird gebeten, in dem Baumbeet vor der Heidestraße 156 gegenüber der Tiefgaragenein- und -ausfahrt Verkehrsspiegel zu installieren. Begründung: Zwei entsprechend angebrachte Verkehrsspiegel für Rechts- sowie Linksabbiegerinnen und Linksabbieger würden die Ausfahrt aus der dortigen Tiefgarage erleichtern und die Sichtverhältnisse für deren Nutzerinnen und Nutzer in diesem unübersichtlichen Bereich verbessern. Die Ausfahrt aus der Tiefgarage dort gestaltet sich sehr riskant, da man nach dem Passieren der Tiefgaragenschranke zuerst einen Gehweg und dann einen Parkstreifen überfahren muss, weshalb es dort bereits vermehrt zu kritischen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern sowie Passantinnen und Passanten gekommen ist. Quelle: https://www.google.de/maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1168
Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2024
Antrag vom 01.02.2024, OF 379/4 Betreff: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2024 Der Ortsbeirat stellt dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. zur Finanzierung eines Teilprojektes, nämlich der Beschaffung des Holzes für Hasen, innerhalb des "Ostermarktes für Kinder" am Gründonnerstag 2024 (28.03.2024) einen Betrag in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der "Ostermarkt für Kinder" erfreut seit vielen Jahren nicht nur die Kinder, sondern trägt auch zur Attraktivität der Einkaufslage Berger Straße bei und steigert über die stadtweit eingesetzten Werbemittel (Plakate und Postkarten) auch deren Bekanntheit. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 284 2024 Die Vorlage OF 379/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umgestaltungskonzept untere Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5039 entstanden aus Vorlage: OF 626/3 vom 07.01.2024 Betreff: Umgestaltungskonzept untere Berger Straße Vorgang: OM 3601/21 OBR 3; ST 1948/23 Der Magistrat wird gebeten, ein Gespräch mit dem Ortsbeirat über eine Planung und Konzepterstellung zur Umgestaltung der Berger Straße zu führen. Wie in der Stellungnahme vom 22.09.23, ST 1948, erwähnt, ist es sinnvoll, eine umfassende Gesamtplanung vorzunehmen. Da diese aufgrund der vorhandenen Kapazitäten nicht kurzfristig umsetzbar sei, möchte der Ortsbeirat Klarheit, wann eine mittelfristige Planung in Angriff genommen werden kann. Begründung: Im Kontext der gestiegenen Nutzungsansprüche an den Straßenraum Berger Straße, die veränderten Nutzungsbedürfnisse und die damit einhergehende zunehmende Bedeutung der Straße als zentrales Element für urbane Lebensqualität sollte vonseiten der Stadt Frankfurt die Chance ergriffen werden, den Straßenraum Berger Straße weiterzuentwickeln. Die Berger Straße hat das Potenzial, im kommunalen Entwicklungsprozess zu einer Straße der kurzen Wege mit Fokus auf Naherreichbarkeit, Nahmobilität und guter Aufenthaltsqualität im Straßenraum zu werden, die eine Vorbildfunktion und Strahlkraft für andere Straßen in Frankfurt entfalten kann. Durch die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und die hiermit einhergehende Steigerung der Attraktivität für Einkaufende wird der Einzelhandel gefördert und das Ladensterben aufgehalten. Gleichzeitig werden auch konsumfreie Flächen geschaffen und so die Aufenthaltsqualität für alle gesteigert. Die immer wiederkehrenden Stellungnahmen auf Anträge des Ortsbeirates bezüglich kleinerer und größerer Verbesserungsvorschläge, dass eine Gesamtplanung notwendig ist, aber nicht gemacht werden kann, sind unbefriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1180 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-0
Außengastronomie auf Parkflächen in der unteren Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5040 entstanden aus Vorlage: OF 627/3 vom 09.01.2024 Betreff: Außengastronomie auf Parkflächen in der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben umzusetzen: a) Außengastronomieflächen auf Parkplätzen in der unteren Berger Straße werden nur als Ersatz für Außengastronomieflächen auf dem Fußweg genehmigt und nur auf der westlichen Straßenseite; b) Außengastronomieflächen auf Parkplätzen müssen, wenn die Bestuhlung saisonbedingt entfernt wird, wieder als Parkflächen nutzbar sein; c) weitere neue Außengastronomieflächen werden in der unteren Berger Straße nicht mehr genehmigt; d) Außengastronomieflächen müssen während des Berger Straßenfestes frei gemacht werden. Begründung: Durch die Verlegung von Außengastronomieflächen auf der westlichen Straßenseite auf Parkflächen würden die Fußwege besser passierbar werden. Die Genehmigung darf jedoch nicht dazu führen, dass die Außengastronomieflächen erweitert werden. Weiterhin müssen die Parkplätze, wenn sie nicht für die Außengastronomie genutzt werden, wieder als Parkflächen zur Verfügung stehen. Der Parkdruck ist im östlichen Nordend sehr hoch und die Parkraumbewirtschaftung ist noch nicht umgesetzt. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität hat der Ortsbeirat bereits im letzten Jahr beschlossen, die Parkplätze auf der östlichen Straßenseite durch die Änderung von Quer- in Längsparkplätze in großer Zahl zu reduzieren. Deshalb sollten keine weiteren Parkplätze in dieser noch von einigen Einzelhändlern geprägten Einkaufsstraße wegfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 822 Aktenzeichen: 66-3
Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe auf der unteren Berger Straße vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5037 entstanden aus Vorlage: OF 604/3 vom 07.11.2023 Betreff: Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe auf der unteren Berger Straße vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge Vorgang: OM 3601/23 OBR 3; ST 1948/23 Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen auf der unteren Berger Straße umzusetzen: 1. Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge, wo die Laufbreite für den Fußverkehr auf dem Bürgersteig 2,20 Meter unterschreitet, insbesondere vor den Hausnummern 12 bis 14, 15, 18, 26, 30, 59, 62, 65, 67, 70, 81, 84 bis 86 und 101; 2. Einrichten von Lieferzonen auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge, u. a. vor den Hausnummern Berger Straße 94 bis 96 und Baumweg 44. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 22.09.2023, ST 1948, argumentiert der Magistrat, dass es einer umfassenden Gesamtplanung für die untere Berger Straße bedarf, diese aber aufgrund der zahlreichen konkurrierenden Projekte derzeit nicht kurzfristig in Aussicht gestellt werden kann. Aus Sicht des Ortsbeirates sollte dies aber nicht verhindern, dass eine Reihe von Missständen kurzfristig behoben und kleinere Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden können. Dies wird in der Stellungnahme auch durchaus angedeutet durch den Satz: "Die Verlagerung von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Warenauslagen kann beim ASE beantragt werden und wird grundsätzlich begrüßt, insbesondere, wenn hierdurch im Gegenzug Laufachsen an Querungsstellen für Fußgänger:innen freigehalten werden." Der Ortsbeirat bittet daher das ASE, bei Anträgen auf Genehmigung von Gastronomie auf Gehwegen an den oben genannten Hausnummern automatisch die Genehmigung für die entsprechenden Parkplätze zu erteilen und nicht für die Gehwege. Viele Anwohnende haben den Wunsch nach Veränderungen geäußert, da die vorhandene Flächenaufteilung nicht mehr zur gewünschten Flächennutzung passt. Die Dominanz parkender Autos, die fehlenden Verweilmöglichkeiten und die teilweise zugestellten Fußgängerwege machen eine Umgestaltung notwendig. Gleichzeitig müssen aber Parkmöglichkeiten für den Lieferverkehr vorgehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 821 Aktenzeichen: 66-2
Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5036 entstanden aus Vorlage: OF 602/3 vom 21.11.2023 Betreff: Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Merianstraße Maßnahmen zu ergreifen, um ausreichende Gehwegbreiten sicherzustellen und einen gefahrlosen Begegnungsverkehr für Radfahrende zu ermöglichen. Es wird darum gebeten, insbesondere vor den Hausnummern 24, 26 und 40 bis 44 auf die Gehwegbreiten zu achten. Hier befinden sich Schaltkästen auf den Bürgersteigen. Es wird angeregt, an diesen Stellen die Parkreihen für Autos zu unterbrechen. Generell soll auf der gesamten Straße geprüft werden, ob das aufgesetzte Parken mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig grundsätzlich auf die Straße verlagert werden kann. Der Straßenquerschnitt erscheint dafür ausreichend. Es soll geprüft werden, ob das Schrägparken im westlichsten Abschnitt auf der Südseite in Längsparken umgewandelt werden kann. Zugunsten des Fahrradverkehrs in freigegebener Richtung gegen die Einbahnstraße soll geprüft werden, ob Ausweichbuchten eingerichtet werden können. Begründung: Die Merianstraße erfüllt eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen der Friedberger Landstraße und dem Merianplatz. Neben der Bornheimer Landstraße ist sie die kürzeste Beziehung in den südlichen Bereich der Berger Straße. Autoverkehr belastet die Merianstraße nicht übermäßig. Durch die relative Enge der Straße bleiben jedoch nur geringe Gehwegbreiten übrig, die an den beschriebenen Stellen grenzwertig sind. Kinder auf kleinen Fahrrädchen, Rollstühle oder Kinderwagen passen nicht mehr zwischen den Installationen auf dem Bürgersteig und der Parkreihe von Autos hindurch. Für Fahrradfahrer ist das Fahren in westliche Richtung angenehm. Die Merianstraße verfügt sogar über eine ampelgeregelte Querung der Friedberger Landstraße. Beim Fahren in östliche Richtung bestehen jedoch bei Begegnungen mit dem Autoverkehr kaum Ausweichmöglichkeiten. Hier sollen wenige Ausweichbuchten eine Verbesserung schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1231 Antrag vom 20.06.2024, OF 728/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5913 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Verlängerung des verkehrsberuhigten Bereichs in Höhe der Berger Straße 257
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4945 entstanden aus Vorlage: OF 372/4 vom 30.12.2023 Betreff: Verlängerung des verkehrsberuhigten Bereichs in Höhe der Berger Straße 257 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die beiden Hinweisschilder "Verkehrsberuhigte Zone" auf der Berger Straße kurz hinter der Kirchnerschule auf Höhe des Schultors versetzt werden können und auf Höhe der Berger Straße 257 ein weiterer Hinweis auf dem Straßenbelag (Piktogramm) auf den Beginn der verkehrsberuhigten Zone angebracht werden kann. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erleben regelmäßig, dass dort Autos wie auch Fahrräder beim Einfahren in die verkehrsberuhigte Zone die Geschwindigkeit nicht auf die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Die Fahrbahn verschmälert sich ebenda nochmals und die Bürgersteige sind zudem sehr schmal. Da dieser Bereich unmittelbar vor der Kirchnerschule beginnt, sind davon auch Schulkinder betroffen. Quelle: 257 Berger Straße - Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1182 Beratung im Ortsbeirat: 4
Begrünung der Heidestraße zwischen Wiesenstraße und Eichwaldstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4946 entstanden aus Vorlage: OF 373/4 vom 18.12.2023 Betreff: Begrünung der Heidestraße zwischen Wiesenstraße und Eichwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, im oben genannten Straßenabschnitt eine für die Verbesserung des Kleinklimas angemessene Anzahl an Bäumen zu pflanzen. Besonders geeignet scheint dafür die Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern zu sein. Da in der Heidestraße beidseits geparkt wird, wird die Umwandlung von Pkw -Parkplätzen in Baumstandorte in maßvollem Umfang nötig werden. Begründung: Dieser Straßenabschnitt ist geprägt von parkenden Pkws, Beton und Asphalt, jegliches Grün fehlt. Die Hinterhöfe sind versiegelt und bebaut, es gibt keine Vorgärten, die Autos parken durchgehend auf beiden Seiten der Straße auf sehr schmalen Gehwegen. Dadurch heizt sich die Straße im Sommer enorm auf. Zusätzlich verläuft die Heidestraße quer zu den Frischluftschneisen und im Sommer ist folglich auch in der Nacht keine Abkühlung möglich. Anwohnerinnen und Anwohner haben diese Veränderung angeregt und im Vorfeld bereits vom Grünflächenamt die Information eingeholt, dass Baumpflanzungen in der Heidestraße grundsätzlich vorstellbar und "aus klimatischen Gründen ... auf der sonnenbeschienen Fensterseite (ungerade Hausnummern) besonders sinnvoll" wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1181 Antrag vom 09.10.2024, OF 436/4 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6018 Beratung im Ortsbeirat: 4
Liegenschaft der Ozean Group GmbH Ringelstraße/Berger Straße (ehemals GaumerGrundstück)
Antrag vom 01.01.2024, OF 371/4 Betreff: Liegenschaft der Ozean Group GmbH Ringelstraße/Berger Straße (ehemals Gaumer-Grundstück) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Auskünfte zur oben genannten Liegenschaft an die Mitglieder des Ortsbeirates zu übersenden. A) • Welche Anzahl von Wohnungen wurden im ersten bzw. zweiten Förderweg erstellt und welche Dauer hat jeweils die Bindungsfrist? • In welchem Preissegment sind die Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg angesiedelt? • In welchem Preissegment bewegen sich die anderen Wohnungen? • Wann ist die Fertigstellung und die Vermietung der Wohnungen geplant? • Sind die Wohnungen des ersten und zweiten Förderwegs schon beim Wohnungsamt gemeldet? • Wer schlägt vor, welche Mietgesuche geprüft werden? • Nach welchen Kriterien erfolgt die Entscheidung, welche Anträge auf Wohnungen des ersten und zweiten Förderweges angenommen werden? B) • Wie groß sind die Wohnungen und welche Anzahl von Zimmern gibt es jeweils? • Sind die Küchen jeweils ein eigener Raum mit Tageslichtfenstern? • Haben die Toiletten und/oder Badezimmer ein Tageslichtfenster? • Ist es möglich, Grundrisse der einzelnen Wohnungstypen an die Mitglieder des Ortsbeirates zu übersenden? • Welche Anzahl von Wohnungen können alleinstehenden Menschen im ersten und zweiten Förderweg angeboten werden? • Ist angedacht, Wohngemeinschaften im ersten und zweiten Förderweg für zusammenpassende Personengruppen (Auszubildende, Studierende, Senior*innen) zu bilden? C) Gibt es Räume zur Trocknung der Wäsche? D) Nach welchem energetischen Standard wurden die Wohnungen gebaut? E) • Wurde ein Brauchwassersystem zur Bewässerung der Grünflächen und Toiletten eingebaut? • Wird auch Regenwasser von umliegenden Dächern gesammelt und dem Grünflächenamt und den Anwohner*innen zur Verfügung gestellt? • Wird zwischen Trinkwasser, Grauwasser und Abwasser unterschieden? • Wird die Wärme des Grauwassers das Warmwasser vorwärmen können? F) Wurden Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme in die Bebauung integriert und wenn Ja, welche sind das? G) • Welche Formen der Fassaden- und Dachbegrünung wurden eingebaut? • Mit Blick auf die Tiefgarage: Werden ein oder mehrere Bäume im Hinterhof gepflanzt werden können? • Welche maximale Höhe werden die Bäume erreichen können? • Wird das Freigelände der Kindertagesstätte vor übermäßiger Sonneneinstrahlung mit den Bäumen geschützt? H) Werden alle Wohnungen barrierefrei sein und wenn ja, nach welchem Standard? I) Wird es einen gemeinsamen Raum für Treffen der Hausgemeinschaft geben? J) • Welche Anzahl von Stellplätzen wurden gebaut und wie viele davon sollen dem Carsharing und behinderten Personen zugeordnet werden? • Sind gesondert Stellplätze für Lastenfahrräder und Fahrräder ausgewiesen? • Welche Anzahl von Stellplätzen wird dem Supermarkt zugeordnet? K) Wird es eine direkte Wegebeziehung zwischen der Ringelstraße und der Berger Straße als Verlängerung der Eberhardstraße geben? Begründung: Die Mitglieder des Ortsbeirates und Bornheimer*innen möchten über die Standards und Bedingungen, der in ihrer Umgebung gebauten Wohnareale informiert sein. Vielen Dank an die beteiligten Bürger*innen, die bei der Erstellung des Antrages behilflich waren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 4 am 16.01.2024, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 371/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und CDU gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme); FDP, Volt und dFfm (= Enthaltung)
Eine Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim zur Erinnerung an den Industriellen und Stadtverordneten Joseph Wertheim anbringen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4851 entstanden aus Vorlage: OF 360/4 vom 30.10.2023 Betreff: Eine Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim zur Erinnerung an den Industriellen und Stadtverordneten Joseph Wertheim anbringen Der Magistrat wird gebeten, eine Tafel oder eine Stele zum Gedenken an den für Frankfurt-Bornheim prägenden Unternehmer und Stadtverordneten Joseph Wertheim (1834 bis 1899) anzubringen. Begründung: Die 1873 errichtete klassizistische Villa Wertheim an der Ecke Arnsburger Straße/Habsburgerallee war das Wohnhaus der Familie Wertheim. Der aus einer jüdischen Familie stammende Joseph Wertheim war als Industrieller und Stadtverordneter des 1877 in die Stadt Frankfurt eingemeindeten Bornheims wirtschaftlich und sozial prägend für die Stadt und den Stadtteil. 1867 hatte Wertheim in Bornheim ein Grundstück zwischen Burgstraße, Eichwaldstraße, Petterweilstraße und Germaniastraße erworben, auf dem er eine Fabrik zur Produktion von Nähmaschinen errichten ließ. Diese wandelte er 1873 in die Aktiengesellschaft Deutsche Nähmaschinen-Fabrik von Joseph Wertheim um, deren Anteile nur an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgegeben wurden. In diesem Punkt folgte Wertheim dem Verein für Socialpolitik (vgl. Carlos Guilliard, Das verschollene Erbe der Wertheims, Köln 2018, S. 106). Vom 27. Juli 1877 bis Ende 1882 und vom 27. November 1884 bis 1890 war Joseph Wertheim als Mitglied der Deutschen Fortschrittspartei Stadtverordneter in Frankfurt. Sein Biograf C. Guilliard schreibt: "Seine streitfreudige linksliberal-demokratische Fraktion rang mit dem Magistrat um bessere Armenfürsorge und billigere Wohnungen" (Carlos Guilliard, Das verschollene Erbe der Wertheims, S. 125). 1868 finanzierte Wertheim eine Betriebskrankenkasse. Durch die Schenkungsurkunde vom 2. Juli 1896 stellte Joseph Wertheim der Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen Kapital zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 521 Antrag vom 18.12.2024, OF 459/4 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6329
Taubenfütterung im Bereich der unteren Berger Straße und im Sandweg unterbinden
Antrag vom 20.11.2023, OF 622/3 Betreff: Taubenfütterung im Bereich der unteren Berger Straße und im Sandweg unterbinden Im Bereich der unteren Berger Straße und des Sandwegs werden aktuell an mehreren Stellen im öffentlichen Straßenraum regelmäßig/täglich Tauben gefüttert. Dies führt zu einer ständig steigenden Anzahl von Tauben im öffentlichen Raum. Auch private Hauseigentümer haben sich zu dieser Thematik in der Vergangenheit schon an den Ortsbeirat gewandt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich auf das seit 1970 in Frankfurt existierende Fütterungsverbot für Tauben hinzuweisen und das Füttern zu unterbinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 622/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); Volt (= Enthaltung)
Begehung der Gebäude auf dem Grundstück Ringelstraße/Berger Straße (ehemals GaumerGrundstück)
Antrag vom 14.11.2023, OF 353/4 Betreff: Begehung der Gebäude auf dem Grundstück Ringelstraße/Berger Straße (ehemals Gaumer-Grundstück) der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsvorsteher möge eine Vereinbarung mit der Besitzerin oder dem Besitzer der Gebäude auf dem Grundstück Ringelstr./Berger Str. (ehemals "Gaumer-Grundstück") treffen, damit sich die Mitglieder des Ortsbeirates zu einer Begehung des Gebäudes vor dem Bezug der Wohnungen zusammenfinden können. Begründung: Die Wohnungen stehen kurz vor der Fertigstellung und für die Mitglieder des Ortsbeirates ist es von Interesse, die Wohnungen zu besichtigen, um sich einen Eindruck insbesondere über die Sozialwohnungen im 1. und 2. Förderweg und . . sowie . . zu verschaffen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 353/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V.
Antrag vom 14.11.2023, OF 355/4 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. Der Ortsbeirat gewährt dem Gewerbeverein Bornheim Mitte für Auf- & Abbau der Dekoration für die Weihnachtsbäume, Lagerung & Instandsetzung der gesamten Beleuchtung und ggf. Beschaffung neuer Materialien auf der Berger Straße einen Zuschuss von 2350 Euro aus seinem Budget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Gewerbeverein sorgt alljährlich für eine Illumination von Teilen der Berger Straße zur Advents- und Weihnachtszeit. Dabei entstehen Kosten für Auf- und Abbau sowie die Lagerung. Der Gewerbeverein hat sich an den Ortsbeirat mit der Bitte um einen Zuschuss gewandt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Volt dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2023, TO II, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 265 2023 Die Vorlage OF 355/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Gestaltung: Platz vor dem Haus Günthersburg
Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4621 entstanden aus Vorlage: OF 348/4 vom 28.09.2023 Betreff: Gestaltung: Platz vor dem Haus Günthersburg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Comeniusstraße vor der Hausnummer 46 (gegenüber dem Günthersburgpark) der Bodenbereich unter dem Baum um zwei mal drei Meter in nördlicher Richtung verlängert und entsiegelt werden kann. Die neue Fläche könnte dann als Blumenbeet genutzt werden. Anschließend an eine Verlängerung könnten drei Fahrradbügel im 90-Grad-Winkel zur Straße installiert werden. Begründung: Der Vorschlag folgt einer Anregung von Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses Günthersburg, die sich auch um die Pflege mit kümmern möchten. Die Verlängerung mit einem Blumenbeet würde nicht nur weniger versiegelte Fläche bedeuten, sondern auch optisch dem Ort guttun. Mehr Fahrradbügel werden im Bereich Usinger Straße/Comeniusstraße weiterhin benötigt, da es in diesem Viertel viele Radfahrerinnen und Radfahrer und insbesondere Fahrrad fahrende Eltern mit jungen Kindern gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 418 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Lisa-und-WolfgangAbendrothPlatz am Günthersburgpark
Antrag vom 05.10.2023, OF 589/3 Betreff: Lisa-und-Wolfgang-Abendroth-Platz am Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Platz an der Ecke Rohrbachstraße / Hartmann-Ibach-Straße am Eingang zum Günthersburgpark mit dem Namen Lisa-und-Wolfgang-Abendroth-Platz zu benennen. Begründung: Die Namen von Lisa (*1917 in Bremen - †2012 in Frankfurt am Main) und Wolfgang (*1906 in Wuppertal-Elberfeld - †1985 in Frankfurt am Main) Abendroth sind tief mit der Geschichte der Stadt Frankfurt am Main verbunden, seitdem die Familie 1910 nach Frankfurt gezogen war. Wolfgang Abendroth besuchte die Herder-, später die Musterschule und studierte danach Jura in Frankfurt, Münster und Tübingen. Er engagierte sich seit seiner frühen Jugend in der Arbeiterbewegung. 1928 wurde er aus der KPD, in die er als Junge eingetreten war, ausgeschlossen, weil er die aufkommenden Nationalsozialisten nur gemeinsam mit der SPD und anderen Demokraten bekämpfen wollte. Er wurde Mitglied der KP-Opposition (KPO). Ab 1933 arbeitete er im Widerstand und wurde im Gericht in Frankfurt als Gerichtsreferendar verhaftet. Ihm wurde die weitere juristische Arbeit untersagt. Nach einer kurzen "Schutzhaft" promovierte er in Bern mit einer völkerrechtlichen Arbeit. 1936 kehrte er nach Deutschland zurück, wo er im Februar 1937 verhaftet und in Folge durch Foltergefängnisse an vielen Orten Deutschlands (auch in Frankfurt) geschleust und im November 1937 wegen Hochverrats zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Nach seiner Entlassung im Sommer 1941 lernte er in Marburg die Historikerin Lisa Hörmeyer kennen. Kurz darauf wurde er zur Strafdivision 999 zwangsverpflichtet - eine Art Todeskommando für Nazigegner. Nachdem er in Griechenland zur Widerstandsbewegung ELAS desertiert war, kam er in britische Kriegsgefangenschaft nach Ägypten. Durch den Einsatz von Gefährten des Widerstands konnte er Ende 1946 nach Deutschland zurückkehren. In Marburg, wo Lisa Hörmeyer 1945 promoviert hatte, heirateten die beiden. Da Wolfgang sein zweites juristisches Staatsexamen in den Westzonen nicht rasch nachholen konnte, ging er auf Anraten seines Studienfreundes, des späteren hessischen Ministerpräsidenten Georg-August Zinn, nach Potsdam, um sich mit einer völkerrechtlichen Arbeit zu habilitieren. Danach bekleidete er kurz nacheinander juristische Professuren in Halle, Leipzig und Jena. 1948, noch vor der Gründung der DDR, musste er als bekennender Sozialdemokrat mit seiner Frau und seiner einjährigen Tochter in den Westen fliehen. Er wurde Gründungsrektor der sozialwissenschaftlichen Hochschule in Wilhelmshaven-Rüstersiel und baute ab 1951 an der Philipps-Universität Marburg die Politikwissenschaft auf. Er gehörte den Staatsgerichtshöfen in Bremen und in Hessen an. In den kommenden Jahren setzte er sich u.a. für die justitielle und wissenschaftliche Aufarbeitung des NS-Unrechts und die Demokratisierung der Hochschule, gegen die Notstandsgesetze und die Berufsverbote ein und arbeitete eng mit den Gewerkschaften, insbesondere der IG-Metall (Hauptvorstand in Frankfurt) zusammen. Er unterstützte den SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund), weswegen er 1961 aus der SPD ausgeschlossen wurde. Nach seiner Emeritierung 1972 kehrten er und Lisa zurück nach Frankfurt in die Neuhaußstraße 5 im Frankfurter Nordend. Von 1972 bis 1985 setzte er seine wissenschaftliche, publizistische und politische Arbeit von hier aus fort. Unter anderem lehrte er an der Frankfurter Akademie der Arbeit. Abendroths politisches Hauptanliegen war eine soziale, demokratische und sozialistische Entwicklung in Deutschland und Europa, die er sich nur als Weiterentwicklung der Menschenrechte und durch den Ausbau der bürgerlichen Freiheiten vorstellen konnte. Seine Empathie galt den Verfolgten überall. So verurteilte er den Einmarsch des Warschauer Paktes in die CSSR 1968 ebenso wie den Krieg der USA in Vietnam. Wolfgang Abendroth kannte keine ideologisch begründete Gesprächsverweigerung: Sein Kampf galt immer der Demokratie und den Menschenrechten. So kann Wolfgang Abendroth als Vorbild für eine engagierte demokratische Streitkultur über alle ideologischen Gegensätze hinweg angesehen werden. Lisa Abendroth, geborene Hörmeyer, unterstützte nicht nur ihren - durch die Spätfolgen der Nazifolter zeitlebens gezeichneten - Mann in seiner immensen politischen und wissenschaftlichen Arbeit redaktionell wie konzeptionell, sondern war auch eine höchst eigenständige Person. So spielte sie eine wichtige Rolle in der Frankfurter SPD und brachte sich in die Debatten um den Goethepreis an Ernst Jünger 1982, um den Abriss der Grundmauern des alten jüdischen Ghettos am Börneplatz 1987 und um die Abschaffung des § 218 StGB ein. Vor allem aber kämpfte sie gegen die Änderung des Artikels 16 GG und somit für den Erhalt des Rechts auf Asyl. Lisa Abendroth hat die Frankfurter Stadtgesellschaft bis in die beginnenden 2000er Jahre hinein mitgeprägt. Im Gedenken an zwei wichtige Persönlichkeiten der Frankfurter Stadtgeschichte wird der Magistrat gebeten, den bisher namenlosen Platz am Günthersburgpark nach Lisa und Wolfgang Abendroth zu benennen. Durch die Benennung entsteht kein verwalterischer Aufwand, da keine Adresse an diesem Platz liegt. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 589/3 wird auf Wunsch der FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 589/3 wurde zurückgezogen.
Nutzungsänderung von Gewerbeflächen in der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg verhindern
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4514 entstanden aus Vorlage: OF 564/3 vom 01.09.2023 Betreff: Nutzungsänderung von Gewerbeflächen in der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg verhindern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei Aufgabe eines Geschäft s (Einzelhändler oder Dienstleister) auf der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg die Umwandlung der Gewerbefläche in einen Gastronomiebetrieb verhindert oder eingeschränkt werden kann. Begründung: Durch die hohen Mietkosten verdrängen auf der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg Gastronomiebetriebe mehr und mehr Einzelhändlerinnen und Einzelhändler sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister. Die Nahversorgung der Bevölkerung in der Umgebung beider Straßen wird dadurch sehr eingeschränkt. Darüber hinaus erhöht die hohe Zahl der Gastronomiebetriebe den Lärmpegel - insbesondere abends - erheblich, was bereits zu vielen Beschwerden geführt hat. Durch eine Einschränkung von Nutzungsänderungen könnte diesem Trend entgegengewirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2478 Aktenzeichen: 63-0
Fahrradbügel für die Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4463 entstanden aus Vorlage: OF 323/4 vom 27.08.2023 Betreff: Fahrradbügel für die Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Berger Straße im Bereich der Hausnummern 152 bis 174 zweimal je drei bis vier Fahrradbügel zu montieren. Begründung: An den oben genannten Stellen werden zahlreiche Fahrräder abgestellt, ohne dass es dafür spezielle Vorrichtungen gibt. Dies führt zu wildem Parken und für Fußgängerinnen und Fußgänger ist zum Teil ein Wechsel der Straßenseite kaum möglich. Gegenüber des oben genannten Bereiches befinden sich etliche Lebensmittel- und Drogeriemärkte und erhöhen den Besucherstrom zusätzlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 206 Beratung im Ortsbeirat: 4
Poller als Sicherheit auf der Berger Straße vor Hausnummer 260
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4473 entstanden aus Vorlage: OF 341/4 vom 07.09.2023 Betreff: Poller als Sicherheit auf der Berger Straße vor Hausnummer 260 Der Magistrat wird gebeten, mehrere (zwei bis drei) Poller auf dem Bürgersteig der Berger Straße vor Hausnummer 260 (Gaststätte Apfelwein Solzer) zu montieren. Begründung: Durch die Zunahme der täglich immer mehr werdenden parkenden Autos auf dem Bürgersteig vor dem Gaststätteneingangsbereich auf der Berger Straße, Hausnummer 260, kommt es immer wieder zu Behinderungen für Fußgängerinnen und Fußgänger. Egal ob mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl, ein Durchgehen ist leider nicht mehr möglich. Selbst Eltern mit einem Kind an der Hand kommen hier nicht vorbei, ohne auf die Fahrbahn auszuweichen, was wiederum sehr gefährlich ist. Der Durchgang beträgt zum Teil weniger als 50 Zentimeter. Siehe nachfolgende Bilder: Berger Straße 260, 60385 Frankfurt am Main (Fotos: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 203 Beratung im Ortsbeirat: 4
Fahrradbügel Saalburgstraße an der Warteposition der Busse
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4464 entstanden aus Vorlage: OF 325/4 vom 05.09.2023 Betreff: Fahrradbügel Saalburgstraße an der Warteposition der Busse Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob etliche Poller an der Warteposition der Busse (Saalburgstraße 4 bis 10) durch Fahrradbügel ersetzt werden können. Der Bürgersteig ist 3,40 Meter breit und die Poller sitzen 65 Zentimeter von der Bürgersteigkante entfernt, sodass auch bei bestückten Fahrradbügeln Fußgängerinnen und Fußgänger ausreichend Platz haben. (Foto: P rivat) Begründung: In der gesamten Straße gibt es keine öffentlichen Fahrradbügel und Anwohnerinnen und Anwohner vermissen die Möglichkeit, ihre Fahrräder sicher anschließen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2462
Bebauung des Areals Heidestraße/Petterweilstraße
Antrag vom 05.09.2023, OF 324/4 Betreff: Bebauung des Areals Heidestraße/Petterweilstraße der Ortsbeirat möge beschließen: Vorname Nachname (, eine von den Mitgliedern des Ortsbeirates zu bestimmende Person), nimmt Kontakt mit der ABG auf und bittet darum das Bauvorhaben im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Die Vortragenden werden gebeten, u.a. die folgenden Fragen zu beantworten: A_Ist die Fläche zwischen der Petterweilstr. und der Heidestr. im Besitz der ABG und wie ist die Fläche aufgeteilt? Gemeint ist die Fläche zwischen der Petterweilstr. in Höhe des Bunkers und der Heidestr. zwischen den Hausnummern 111 und 117. Welche der angrenzenden Flächen sind ebenfalls im Besitz der ABG? Können die Flächen in einem Kartenausschnitt eingezeichnet und an die Mitglieder des Ortsbeirates übersandt werden? B_Welche Bruttogeschossfläche wird erstellt? C_Können die Wohnungen so gestaltet werden, dass sie jeweils zur Hälfte für Studierende und Auszubildende angemietet werden können? Wird sich die Höhe der Miete innerhalb des Bafög-Satzes bewegen? D_Welche Anzahl von Wohnungen und mit welcher Aufteilung wird gebaut? Wie groß wird die Gesamtfläche der Wohnungen sein? E_Nach welchem energetischen Standard werden die Wohnungen gebaut? F_Ist für die Bebauung angedacht ein Brauchwassersystem zur Bewässerung der Grünflächen und Toiletten einzubauen? Ist es möglich auch Regenwasser von umliegenden Dächern zu sammeln und dem Grünflächenamt und den Anwohner*innen zur Verfügung zu stellen? Wird zwischen Trinkwasser, Grauwasser und Abwasser unterschieden werden? Wird die Wärme des Grauwassers mit einem Wärmetauscher das Warmwasser vorwärmen können? G_Werden Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme in die Bebauung integriert und wenn Ja, welche sind das? H_Welche Formen der Fassaden- und Dachbegrünung sind angedacht? I_Werden alle Wohnungen barrierefrei sein und wenn ja, nach welchem Standard? J_Wird es einen gemeinsamen Raum für Treffen der Hausgemeinschaft geben? K_Welche Anzahl von Stellplätzen muss bzw. soll gebaut werden und wie viele davon sollen dem Carsharing und Behinderten zugeordnet werden? Mit dem Blick auf die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr: Welche Anzahl von Stellplätzen soll ausgelöst werden? L_Wird die Wegebeziehung und die öffentliche Grünfläche zwischen der Petterweilstr. und der Heidestr. uneingeschränkt erhalten bleiben? Wem obliegt die Gestaltung der Fläche und wie soll Sie zukünftig aussehen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 324/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und dFfm gegen 2 SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Ankauf der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8
Antrag vom 05.09.2023, OF 579/3 Betreff: Ankauf der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 592/23 OBR 3; ST 1337/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, warum die Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8 nicht angekauft wird. Wurde Kontakt zum jetzigen Eigentümer aufgenommen? Wie lautet seine Antwort? Bestehen Verkaufsabsichten? Was spricht aus Sicht der ABG gegen einen Ankauf? Begründung: In der ST 1337 antwortete der Magistrat lapidar mit einem Satz, dass die Liegenschaft nicht von der ABG aufgekauft wird. Wäre die Antwort begründet gewesen, hätte sich dieser erneute Antrag erübrigt. So müssen erst weitere Monate vergehen und die Mitarbeiter:innen des Magistrats erneut mit der Frage beschäftigt werden, bis wirkliche Klarheit herrscht. Dieses Antwortverhalten kann leider nur als Verzögerungstaktik von Seiten des Magistrats ausgelegt werden und wird vom Ortsbeirat bedauert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.01.2023, V 592 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1337 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 762 2023 Die Vorlage OF 579/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 18.07.2023, OM 4323 Betreff: Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße Vorgang: OM 4134/23 OBR 3 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 15.06.2023, OM 4134, durch die Vorlage OM 4323 ersetzt wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen auf der unteren Berger Straße umzusetzen: a) Die Baumscheiben werden eingefasst, sodass sie als Hochbeete bepflanzt werden können. Hierfür sollen Patenschaften für Anwohnende und Gewerbetreibende vergeben werden. Quelle: www.stadt-dortmund.de b) Die Beleuchtung wird auf energieeffiziente LED-Leuchten umgestellt und so gestaltet, dass sie trotz des dichten Baumbestandes den Straßenraum ausreichend ausleuchten. Insbesondere im Bereich des Merianplatzes muss die Beleuchtung verbessert werden. c) Nach Abschluss der Bautätigkeit im Bereich der Einmündung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg sollte dieser Bereich neu gestaltet werden und nicht nur in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Dazu gab es bereits mehrere Ortstermine. Es sollte jedoch mit Blick auf die Neubauten ein neues Konzept unter Beteiligung des Ortsbeirates und Anwohnenden erarbeitet werden. d) Das Teilstück der Merianstraße zwischen Merianplatz und Elkenbachstraße ist in eine temporäre Spielstraße zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr umzuwandeln und der Straßenbelag so zu gestalten, dass er auch zum Spielen geeignet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4134 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2262 Aktenzeichen: 66-0
Lücken im Baumbestand des Alleenrings nachpflanzen
Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4267 entstanden aus Vorlage: OF 550/3 vom 29.06.2023 Betreff: Lücken im Baumbestand des Alleenrings nachpflanzen Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig Bäume an folgenden Standorten des Alleenrings nachzupflanzen: - Rothschildallee, nördliche Baumreihe gegenüber der Bushaltestelle "Günthersburgallee"; - Rothschildallee, nördliche Baumreihe vor den Häusern mit den Hausnummern 26 und 28; - Rothschildallee, südliche Baumreihe vor dem Haus mit der Hausnummer 33. Außerdem wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zur Begrünung sowie zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität umsetzen: - Begrünung des Zaunes der Hundewiese; - Anpflanzung einer Staudeninsel auf dem Alleenring auf der kleinen Verkehrsinsel auf Höhe der Rotlintstraße; - Aufstellen einer Bank auf dem Aleenring südlich vor dem Haus mit der Hausnummer 47. Der Ortsbeirat beteiligt sich an den Begrünungsmaßnahmen mit einem Betrag von 5.000 Euro. Begründung: Auf dem Alleenring im Abschnitt zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße gibt es einige Lücken im Baumbestand. Der Grünstreifen wird zunehmend von Anwohnerinnen und Anwohnern zur Naherholung genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2153 Antrag vom 20.11.2023, OF 603/3 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.12.2023, OIB 270 Aktenzeichen: 67-0
Ersatzangebot während der Betriebseinstellung der U 4
Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4269 entstanden aus Vorlage: OF 553/3 vom 28.06.2023 Betreff: Ersatzangebot während der Betriebseinstellung der U 4 Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF einzuwirken, dass sie während der Betriebseinstellung der U 4 vom 22.07.2023 bis zum 04.09.2023 entlang der Berger Straße ein Ersatzangebot des ÖPNV bereitstellt. Speziell die Stationen "Merianplatz" und "Höhenstraße" sind von den bisher veröffentlichen Ersatzangeboten durch die Straßenbahnlinien 12 und 16 sowie der Sonderlinie nicht betroffen. Ein alternatives Angebot während der sechswöchigen Betriebseinstellungen ist für diese Stationen bisher nicht zu erkennen. Begründung: Die Kompletteinstellung der U 4 über sechs Wochen in den Sommerferien ist für viele Familien und Angestellte eine Katastrophe. Dass die Nachrüstung der Strecke sinnvoll ist, um eine höhere Taktung zu ermöglichen, wird dabei nicht infrage gestellt. Jedoch drängt sich die Frage auf, welche Alternativangebote in dieser Zeit für die untere Berger Straße gemacht werden für Personen, die auf den ÖPNV angewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2318 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Erneuerung des Gehwegs an der Dortelweiler Straße
Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4235 entstanden aus Vorlage: OF 317/4 vom 20.06.2023 Betreff: Erneuerung des Gehwegs an der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der Dortelweiler Straße auf Höhe der Hausnummer 110 (Marmor Rupp GmbH ) zu erneuern und in dem Zuge zu verbreitern. Begründung: Der Gehweg ist an oben genannter Stelle nicht gepflastert. Dadurch bilden sich eine unebene Fläche und ein kleiner Absatz und bei Regen Pfützen. Der Gehweg ist der Schulweg für Kinder aus den Straßen An den Röthen, Comeniusstraße, Preungesheimer Straße und Dortelweiler Straße zur Valentin-Senger-Schule und stellt in der Form eine Gefahrenquelle dar, besonders wenn die Kinder einen Roller für den Schulweg nutzen. Im Zuge der Erneuerung sollte er daher auch verbreitert werden. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2289
Sachstand Piktogramme Wiesenstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4236 entstanden aus Vorlage: OF 320/4 vom 21.06.2023 Betreff: Sachstand Piktogramme Wiesenstraße Vorgang: OM 1423/22 OBR 4; ST 1015/22 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der bereits mit der Stellungnahme vom 25.04.2022, ST 1015, zugesagten Fahrradpiktogramme für die Wiesenstraße zu berichten und für eine möglichst zeitnahe Umsetzung zu sorgen. Begründung: In dem Bereich wird weiterhin falsch geparkt, gerade an Markttagen. Die Fahrradpiktogramme waren ohnehin schon eine Minimallösung, da die eigentlich angefragten Poller nicht umsetzbar waren. Warum die Anbringung von einigen Fahrradpiktogrammen mehr als ein Jahr dauern soll ist nicht offensichtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1423 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2012
Fahrradbügel an der Burgstraße vor Lebensmittelmarkt
Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4237 entstanden aus Vorlage: OF 321/4 vom 19.06.2023 Betreff: Fahrradbügel an der Burgstraße vor Lebensmittelmarkt Vorgang: OM 83/21 OBR 4; ST 1553/21 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradbügel an der Burgstraße so anzubringen, wie es in der Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 83, vom Ortsbeirat beschlossen wurde. Demnach sollten Fahrradbügel "beispielsweise je zwei hinter den ersten drei Bäumen ab der Kreuzung mit der Eichwaldstraße" aufgestellt werden. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, die kürzlich montierten Fahrradbügel unmittelbar an der Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße um mindestens zwei zu reduzieren und die Bordsteinkante zum barrierefreien Passieren der Burgstraße abzusenken. Begründung: Die vor Kurzem aufgestellten Fahrradbügel blockieren regelrecht die betreffende Straßenecke für zu Fuß Gehende, die die Burgstraße überqueren wollen. Gleichzeitig ist die Anzahl der Fahrradbügel insgesamt zu gering für den Bedarf und sie befinden sich an der falschen Stelle. Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße Weitere Fahrräder vor einem Richtung Südosten Lebensmittelmarkt Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 83 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1553 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2288
Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße Hinweis: Die Vorlage OM 4134 wird durch die Vorlage OM 4323 ersetzt.
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4134 entstanden aus Vorlage: OF 462/3 vom 06.02.2023 Betreff: Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße Hinweis: Die Vorlage OM 4134 wird durch die Vorlage OM 4323 ersetzt. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen auf der unteren Berger Straße umzusetzen: 1. Die Baumscheiben werden eingefasst, sodass sie als Hochbeete bepflanzt werden können. Hierfür sollen Patenschaften für Anwohnende und Gewerbetreibende vergeben werden. Quelle: www.stadt-dortmund.de 2. Die Beleuchtung wird auf energieeffiziente LED-Leuchten umgestellt und so gestaltet, dass sie trotz des dichten Baumbestandes den Straßenraum ausreichend ausleuchten. Insbesondere im Bereich des Merianplatzes muss die Beleuchtung verbessert werden. 3. Nach Abschluss der Bautätigkeit im Bereich der Einmündung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg sollte dieser Bereich neu gestaltet werden und nicht nur in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Dazu gab es bereits mehrere Ortstermine. Es sollte jedoch mit Blick auf die Neubauten ein neues Konzept unter Beteiligung des Ortsbeirates und Anwohnenden erarbeitet werden. 4. Das Teilstück der Merianstraße zwischen Merianplatz und Elkenbachstraße ist in eine temporäre Spielstraße zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr umzuwandeln und der Straßenbelag so zu gestalten, dass er auch zum Spielen geeignet ist. 5. Auf der gesamten unteren Berger Straße analog der oberen Berger Straße wird eine Rechts-vor-links-Regelung eingeführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.07.2023, OM 4323
Bordsteinabsenkung Ecke Große Spillingsgasse/Freihofstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4093 entstanden aus Vorlage: OF 315/4 vom 09.05.2023 Betreff: Bordsteinabsenkung Ecke Große Spillingsgasse/Freihofstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Große Spillingsgasse/ Freihofstraße den Bordstein absenken zu lassen. Begründung: Der Bordstein soll an dieser Stelle abgesenkt werden, damit die Überquerung der Großen Spillingsgasse auch für Personen im Rollstuhl, mit Rollator oder für Kinder auf Fahrrädern möglich ist, ohne auf die Freihofstraße ausweichen zu müssen. Durch die Nähe der Turngemeinde Bornheim 1860 e. V., mehrerer Kitas und der Musikschule auf der Berger Straße sind hier viele Kinder und Familien, und durch die Nähe zur Johanniskirche und Gemeinde auch viele ältere Personen, in den Straßen unterwegs. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1800
Geplante Versteigerung des Mietshauses Burgstraße 56
Antrag vom 01.06.2023, OF 541/3 Betreff: Geplante Versteigerung des Mietshauses Burgstraße 56 Der Ortsbeirat bittet um Auskunft durch den Magistrat: Wie der Ortsbeirat 3 erfahren hat, ist die Versteigerung des seit vielen Jahren leerstehendes Hauses Burgstraße 56 geplant. Gedenkt der Magistrat an dieser Versteigerung teilzunehmen, um dem skandalösen Leerstand zu beenden? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 698 2023 Die Vorlage OF 541/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Unterstützung für Power am Tower 2023
Antrag vom 24.05.2023, OF 312/4 Betreff: Unterstützung für Power am Tower 2023 Der Ortsbeirat unterstützt aus seinem Budget den Stadtteilarbeitskreis Nordend/Bornheim bei der Ausrichtung seines Kinder- und Jugendfestes Power am Tower am 22.09.2023 am Bornheimer Uhrtürmchen mit 350 Euro für die Musikbühne (das entspricht der Hälfte dieser Kosten). Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Im September findet wieder das traditionelle Kinder- und Jugendfest statt, an dem über 25 Einrichtungen aus den Ortsbezirken 3 und 4 teilnehmen. An diesem Fest, das ein sichtbares Zeichen einer lebendigen und vielfältigen Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen darstellt, sollte sich der Ortsbeirat mit dem oben genannten Betrag beteiligen und sich die Bühnenkosten mit dem Ortsbeirat 3 teilen. Zu den Hauptaufgaben des Stadtteilarbeitskreises, der das Fest veranstaltet, zählen die Vernetzung der Kinder- und Jugendeinrichtungen und die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Darüber hinaus trägt die Veranstaltung zur Belebung der mittleren Berger Straße bei und gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über die zahlreichen Einrichtungen und ihre Angebote in einem lockeren Umfeld zu informieren. Für Kinder und Jugendliche bietet es ein buntes Programm. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO II, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 235 2023 Die Vorlage OF 312/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unterstützung für das Berger Straßenfest
Antrag vom 02.05.2023, OF 524/3 Betreff: Unterstützung für das Berger Straßenfest Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt das kommende Berger Straßenfest 2023 mit 5000€. Begründung: Besonders durch den Anstieg der Energiepreise sind die Frankfurter Stadtfeste gefährdet. Dies gilt auch für das Berger Straßenfest in unserem Stadtteil, das noch auf der dringenden Suche nach finanzieller Unterstützung ist. Als Ortsbeirat sollen wir helfen, wo wir können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 225 2023 Die Vorlage OF 524/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen 1 GRÜNE und ÖkoLinX (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3847 entstanden aus Vorlage: OF 286/4 vom 06.04.2023 Betreff: Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10 Der Magistrat wird aufgefordert, alle gesetzlichen Möglichkeiten sowie alle persönlichen Einflussmöglichkeiten seitens der städtischen Vertreterinnen und Vertreter im Vorstand der Pestalozzi-Stiftung Frankfurt zu nutzen, um den Verkauf des Hauses zu verhindern und/oder eine sozialverträgliche Lösung für die Mieterinnen und Mieter zu erreichen, insbesondere die Ausübung eines städtischen Vorkaufsrechts im Rahmen der Milieuschutzsatzung (hier: Erhaltungssatzung Nr. 51 vom 04.12.2018) oder die Vermittlung an eine gemeinwohlorientierte Käuferin/einen gemeinwohlorientierten Käufer über die Genossenschaftliche Immobilienagentur (GIMA). Begründung: Laut Erhaltungssatzung Nr. 51 - Berger Straße -, die das genannte Mietshaus mit zehn Parteien umfasst, besteht bereits seit Jahren ein erheblicher Verdrängungsdruck in diesem Teil von Bornheim. Die Mieterinnen und Mieter des Hauses wohnen bislang zu sehr günstigen Bedingungen, da sich das Gebäude im Besitz der gemeinnützigen Pestalozzi-Stiftung Frankfurt befindet (Stiftungszweck: Förderung der Ausbildung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studienhilfe für Personen, die in Frankfurt am Main oder in der Region Rhein-Main wohnen). Obwohl das Haus der Stiftung durch das Ehepaar Hoffmann zu gemeinnützigen Zwecken übereignet wurde (siehe Stiftungsurkunde, Abb. 1), wurde es nach Auskunft der Mieterinnen und Mieter nun jedoch auf dem freien Markt angeboten (s. Abb. 2). Hausbesichtigungen von Interessierten haben bereits stattgefunden und finden weiterhin statt. Laut Auskunft der Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, Dr. Helga Budde, an die Mieterinnen und Mieter handle es sich um eine Verkaufsprüfung; ein Verkauf sei ggf. notwendig, um dem Satzungszweck der Stiftung weiter nachkommen zu können und die Stiftung in ihrer Substanz erhalten zu können. Dem entgegen berichten die Mieterinnen und Mieter, dass die Eigentümerin dem substanziellen Erhalt des Hauses nicht nachgekommen sei und die letzten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen 2001 (Dach) bzw. 2008 (Fenster) vorgenommen wurden. Dies bestätigte der Geschäftsführer der Stiftung, Werner Wiegand, in der Frankfurter Rundschau vom 14.03.2023 und schätzte die möglichen Kosten auf 300.000 Euro bis 500.000 Euro. Die Stiftung ist somit nicht nur ihren Verpflichtungen als Eigentümerin nicht nachgekommen, sondern hat auch Stiftungskapital mindestens fahrlässig im Wert gemindert. Der Verkauf an eine gemeinwohlorientierte Käuferin/einen gemeinwohlorientierten Käufer dient beiden Zwecken, dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung eines zeitgemäßen Zustands und dem Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung. Abb. 1: Stiftungsurkunde zur Übereignung des Hauses an die Pestalozzi-Stiftung Frankfurt durch das Ehepaar Hoffmann für gemeinnützige Zwecke (Foto: Privat). Abb. 2: Immobilien-Verkaufsangebot der LBS für das Haus Fechenheimer Straße 12 (Foto: Privat). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2306 Beratung im Ortsbeirat: 4
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