Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe auf der unteren Berger Straße vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 3
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen auf der unteren Berger Straße umzusetzen:
- Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge, wo die Laufbreite für den Fußverkehr auf dem Bürgersteig 2,20 Meter unterschreitet, insbesondere vor den Hausnummern 12 bis 14, 15, 18, 26, 30, 59, 62, 65, 67, 70, 81, 84 bis 86 und 101;
- Einrichten von Lieferzonen auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge, u. a. vor den Hausnummern Berger Straße 94 bis 96 und Baumweg 44.