Meine Nachbarschaft: Wiesenstraße
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Vorlagen
Schulwegsicherheit Merianschule
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 entstanden aus Vorlage: OF 252/3 vom 14.03.2022 Betreff: Schulwegsicherheit Merianschule Vorgang: OM 1474/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen im Rahmen der Verbesserung der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Merianschule und des Martin-Luther-Platzes umzusetzen: 1. Überprüfung des Schulwegeplans der Merianschule, insbes. im Bereich des neuen Eingangs auf der Burgstraße, hier fehlt ein gesicherter Übergang vom vorgesehenen Schulweg auf der östlichen Seite der Burgstraße in die Merianschule, die Minimalforderung wäre eine Querungshilfe auf der östlichen Seite gegenüber der Hofeinfahrt, d ie beste Lösung wäre die Einrichtung eines Zebrastreifens; 2. Verkehrsschild "Kinder" im Bereich des neuen Hofzugangs; 3. Piktogramm "Spielende Kinder" im Bereich der Burgstraße vor der Schachbrettmarkierung; 4. Roteinfärbung des Spielstraßenbereiches auf der Fahrbahn am Martin-Luther-Platz. Begründung: In einem Ortstermin mit der Elternvertretung der Merianschule wurde deutlich, dass sich die Situation durch die neue Zugangsmöglichkeit nochmals verändert und die Querungen auf der Burgstraße nochmals zugenommen haben. Vor diesem Hintergrund wurde die seitens des Ortsbeirates 3 vorgeschlagene Verkehrsführungsänderung auf der Burgstraße zwischen Martin-Luther-Platz und Bornheimer Landstraße (Vorlage OM 1474) begrüßt. Im Bereich des Martin-Luther-Platzes sollte die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf Rädern durch die Roteinfärbung ebenfalls erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1681 Aktenzeichen: 32 1
Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen
Antrag vom 15.03.2022, OF 172/4 Betreff: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen Der Ortsbeirat stellt dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. zur Finanzierung eines Teilprojektes, nämlich der Beschaffung des Holzes für Hasen, innerhalb des "Ostermarktes für Kinder" am Gründonnerstag 2022 einen Betrag in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der "Ostermarkt für Kinder" erfreut seit einem Jahrzehnt nicht nur die Kinder, sondern trägt auch zur Attraktivität der Einkaufslage Berger Straße bei und steigert über die stadtweit eingesetzten Werbemittel (Plakate und Postkarten) auch deren Bekanntheit. Die Dringlichkeit des Antrags ergibt sich daraus, dass die Antragsteller einerseits erst nach Antragsschluss von der Veranstaltung und der entsprechenden Bitte des Veranstalters erfuhren und andererseits eine Beschlussfassung auf der nächsten Sitzung ausscheidet, weil diese erst nach dem Ereignis stattfindet. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 100 2022 Die Vorlage OF 172/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1777 entstanden aus Vorlage: OF 157/4 vom 25.02.2022 Betreff: Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse Vorgang: OM 1419/22 OBR 4 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und wo ein zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse geplant werden kann. Begründung: Auf der gesamten Länge der Eulengasse gibt es derzeit nur einen Fußgängerüberweg, der sich an der Ecke zur Berger Straße befindet. Häufig überqueren die Anwohnerinnen und Anwohner die Eulengasse deshalb abseits des Fußgängerüberweges. Das stellt sich inzwischen jedoch immer schwieriger und vor allem für Kinder und Menschen, die geheingeschränkt sind, als gefährlich dar. Grund hierfür sind zumeist zugeparkte Straßenränder und -ecken, die den Fußgängerinnen und Fußgängern erschweren, in alle Richtungen Ausschau zu halten. Gleichzeitig werden Personen, insbesondere Kinder, zwischen den parkenden Autos von anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern leicht übersehen. Die Warnhinweise, die zum Schutz der anwohnenden Kinder auf der Fahrbahn angebracht wurden, führen leider nicht zur gewünschten Entschleunigung des Verkehrs. Hier ist also kein ausreichender Schutz geboten. Während sich die Parksituation in der Eulengasse hoffentlich zeitnah verbessern wird (siehe Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1419), kann ein weiterer Fußgängerüberweg die Situation für die Fußgängerinnen und Fußgänger womöglich entspannen und für mehr Sicherheit sorgen. . Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1419 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1599
Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 entstanden aus Vorlage: OF 165/4 vom 20.02.2022 Betreff: Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk Vorgang: OM 522/21 OBR 4; ST 327/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis wann mit einem barrierefreien Ausbau/Umbau der noch nicht barrierefreien Straßenbahnstationen in Bornheim/Ostend zu rechnen ist. Hinsichtlich der Straßenbahnstationen "Habsburger-/Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte" wird der Magistrat, die angekündigten Umsetzungen im Ortsbeirat vorzustellen, sobald die Planung vorstellungswürdig ist. Begründung: In seiner sehr ausführlichen Stellungnahme zur Verkehrsplanung im Ortsbezirk vom 04.02.2022, ST 327, listet der Magistrat unter anderem den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnstationen "Burgstraße", "Saalburg-/Wittelsbacherallee", "Ernst-May-Platz", "Bornheim Mitte" und "Habsburger-/Wittelsbacherallee" als durch die VGF geplant. Aus dem Nahverkehrsplan 2025+ ergeben sich noch weitere umzubauende Straßenbahnstationen, namentlich "Freiligrathstraße", "Waldschmidtstraße", "Osthafenplatz" und "Schwedlerstraße" (vergleiche Nahverkehrsplan 2025+ Anlagenband Kartenteil, Seite 12). Einige Termine in der Liste legen die Vermutung nahe, dass schon detailliertere Planungen vorliegen müssten: Besonders relevant wären Informationen zu den Straßenbahnstationen "Habsburger-/ Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte", für die die Fertigstellung der Umbaumaßnahmen laut Nahverkehrsplan 2025+ im Jahr 2022 (Straßenbahnstation "Habsburger-/Wittelsbacherallee") bzw. 2023 (Straßenbahnstation "Bornheim Mitte") geplant war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Antrag vom 13.11.2022, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3203 Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816
Kinderbetreuungsplätze im Nordend
Antrag vom 14.03.2022, OF 254/3 Betreff: Kinderbetreuungsplätze im Nordend Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wie viele Kinder von 0-3 Jahren, von 3-6 Jahren und von 6-10 Jahren leben aktuell im Nordend? b) Wie viele Kinderbetreuungsplätze gibt es derzeit im Nordend, aufgeteilt nach U3 und Ü3? c) Wie viele Hortplätze gibt es derzeit im Nordend? d) Wie haben sich die Platzangebote von beiden Angeboten seit 2018 entwickelt? e) Wie sind aktuell die Bedarfszahlen bei beiden Angeboten, konnten die Nachfragen im Kindernet alle erfüllt werden? f) Gibt es mittlerweile für die mit Beginn des nächsten Schuljahres wegfallenden Betreuungsplätze der ehemaligen Kindertagesstätte in der Burgstraße, die aktuell noch in der Containeranlage auf dem ehem. Betriebshof im Günthersburgpark ausgelagert sind, Ersatz? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 371 2022 Die Vorlage OF 254/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung der Stadtteilzentren durch zukunftsorientierte Umgestaltung
Antrag vom 07.03.2022, OF 223/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung der Stadtteilzentren durch zukunftsorientierte Umgestaltung Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, den Magistrat aufzufordern, für die Steigerung der Attraktivität von Stadtteilzentren Budget im Haushalt 2022 einzuplanen. Begründung: Die Pandemielage hat gezeigt, wie wichtig attraktive Stadtteilzentren als Begegnungsorte sind und dass der Bedarf hierzu nicht ausreicht. Zusätzlich haben Gewerbetreibende in den Stadtteilzentren mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen. Ein Beispiel hierzu aus dem Nordend ist die Berger Straße. Hier passen die Strukturen nicht mehr zum Bedarf und es wird eine integrierte Planung benötigt, die die Situation von Gewerbe, Verkehr und Verweilorte mit den Anforderungen aus Gegenwart und Zukunft zusammenbringt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 218 2022 Die Vorlage OF 223/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr in der Schleiermacherstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1745 entstanden aus Vorlage: OF 162/3 vom 18.11.2021 Betreff: Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr in der Schleiermacherstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Halteverbotszone unmittelbar vor dem Eingang des Kindergartens in der Schleiermacherstraße 15 einzurichten. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, Fahrradbügel in der Schleiermacherstraße zu errichten, z. B. im Straßenbereich der Kreuzung mit der Heidestraße. Begründung: Auf den Gehwegen in der Schleiermacherstraße ist der Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger durch Gehwegparken eingeschränkt, insbesondere vor den Kindergarten ist während der Bring- und Abholzeiten der Gehweg überfüllt. Dies führt zu gefährlichen Situationen durch eine schlechte Sicht auf die Fahrbahn. Durch eine Halteverbotszone von circa fünf Metern Länge vor dem Eingang des Kindergartens, ggf. mit Bordsteinabsenkung, könnte die Situation auf dem Gehweg deutlich entlastet werden, auch weil dadurch eine Nutzung der Fahrbahn bis unmittelbar vor den Kindergarten für Eltern mit Fahrrädern ermöglicht würde. Aktuell ist ein Zugang zum Kindergarten nur über einen Umweg über den schmalen Gehweg möglich. Weiterhin gibt es in der gesamten Straße, abgesehen von den Fahrradstellplätzen des Jugendhauses, keine Fahrradbügel. Eine Initiative auf der Ideenplattform der Stadt hat 153 Unterstützungen erhalten und in den Kommentaren wurde die Dringlichkeit des Anliegens deutlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1402 Aktenzeichen: 32 1
Poller Eulengasse/Bereich Fußgängerüberweg
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1663 entstanden aus Vorlage: OF 133/4 vom 01.02.2022 Betreff: Poller Eulengasse/Bereich Fußgängerüberweg Der Magistrat wird gebeten, in der Eulengasse auf der nördlichen Straßenseite vom Glascontainer bis zum Fußgängerüberweg (Bereich zwischen den Straßen Am Stiegelschlag und Berger Straße) eine ausreichende Anzahl an Pollern zu installieren. Bereich zur Installation der Poller Schmaler Restfußweg Bereich zur Installation der Poller Schmaler Restfußweg (Foto: privat) (Foto: privat) (Foto: Google Maps) Begründung: Auf dem Stück (ab Fußgängerüberweg bis Glascontainer) ist der Fußweg schmal und somit eine gute Nutzung für Passantinnen und Passanten ohnehin nur bedingt möglich; insbesondere für Menschen mit z. B. Rollator oder Rollstuhl oder Familien mit Kinderwagen. Zu jeder Tages-/Nachtzeit ist der Bereich durch zwei, manchmal sogar drei parkende Autos zusätzlich stark verengt, sodass ein Durchkommen kaum möglich ist. Oftmals sind Passantinnen und Passanten sowie Kinder zu beobachten, die auf die Straße ausweichen. Durch die Installation von Pollern wird der Fußweg nutzbar für zu Fuß Gehende, wodurch die Verkehrssicherheit in dem Bereich deutlich verbessert wird, da kein Ausweichen auf die Straße mehr nötig ist und Autofahrerinnen und Autofahrer den Bereich besser einsehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1310
Veränderte Mobilität Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1673 entstanden aus Vorlage: OF 147/4 vom 31.01.2022 Betreff: Veränderte Mobilität Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern Veränderungen von Formen der Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Höhenstraße bis Bornheim Mitte denkbar und kurz-, mittel- und langfristig umsetzbar sind und mit welchen benennbaren Folgen zu rechnen ist. Inwiefern ist in diesem Abschnitt eine andere Verteilung auf die verschiedenen Verkehrsträger bzw. Verkehrsmittel (Modal Split) denkbar und wünschenswert, um eine größere Umweltverträglichkeit wie auch eine für alle Beteiligten stressfreiere Nutzung zu gewährleisten? Um zu einer Lösung zu kommen, die eine breite Mehrheit der Nutzer - hier sollten besonders die Anwohner und Gewerbetreibenden beachtet werden - auf Dauer zufrieden stellt, ist natürlich eine Betrachtung der Folgen von Veränderungen zu benennen. Begründung: Die Berger Straße ist die Straße, wo das Herz Bornheims schlägt. Sie wird als Einkaufsstraße wie als Flanierzeile mit Cafés und Restaurants wahrgenommen. Allerdings ist eine entspannte Nutzung zunehmend erschwert. Insbesondere ältere Menschen wie auch Kinder sehen sich regelmäßig Gefahrensituationen ausgesetzt. Viele Bürger wünschen ein besseres Miteinander der oft konkurrierenden und sich gegeneinander als störende Beeinträchtigung erlebenden Verkehrsteilnehmer - Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer, Rollerfahrer, Anwohner und Gewerbetreibende - auf diesem hochfrequentierten Straßenabschnitt. Für nachhaltige, insbesondere umweltverträgliche Mobilität bedarf es nicht nur der konsequenten Weiterentwicklung des öffentlichen Nahverkehrs. Insgesamt muss es um eine deutliche Reduktion von Emissionen und Lärm gehen. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auch auf die sichere und angstfreie Nutzung der Verkehrswege und Verkehrsmittel durch jüngere und ältere Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1317
Stolperfalle für Passantinnen und Passanten in der Peterweilstraße beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1672 entstanden aus Vorlage: OF 146/4 vom 28.01.2022 Betreff: Stolperfalle für Passantinnen und Passanten in der Peterweilstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Absenkung im Verbundsteinpflaster des Gehweges in der Peterweilstraße im Bereich vor den Hausnummern 58 bis 68 (siehe Fotos) möglichst zeitnah ausgebessert wird, um diese Gefahrenquelle für Passantinnen und Passanten zu beseitigen. Begründung: Die Absenkung im Verbundsteinpflaster stellt eine potenzielle Gefahrenquelle für Fußgängerinnen und Fußgänger dar, insbesondere für geh- und sehbehinderte Personen, aber auch ein Hindernis für Nutzerinnen und Nutzer von Rollatoren und Rollstühlen und sollte daher möglichst zeitnah beseitigt werden. Fotos: Stolperfalle Bürgersteig Peterweilstraße, Höhe Hausnummer 58 bis 68, privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.1977, ST 1316
Fahrradbügel Berger Straße 170 bis 176 (gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie Tchibo)
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1674 entstanden aus Vorlage: OF 148/4 vom 24.01.2022 Betreff: Fahrradbügel Berger Straße 170 bis 176 (gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie Tchibo) Der Magistrat wird gebeten, auf der Berger Straße auf der stadtauswärts rechten Seite gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie T chibo in zweiter Reihe ausreichend permanente Fahrradbügel anzubringen (als Erweiterung oder als Ersatz für den dort vorhandenen Fahrradständer). Begründung: In diesem Bereich der Berger Straße zwischen Eichwaldstraße und Wiesenstraße gibt es aktuell sehr wenige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Außer drei ad-hoc Fahrradbügel an der beschriebenen Stelle bleiben nur Baumbegrenzungen und Laternen oder Schilder, die aber nicht für das Abstellen von Fahrrädern positioniert sind, wodurch dann potenziell Parkplätze blockiert oder schwerer nutzbar gemacht werden. Für so einen langen Abschnitt ist diese Situation inakzeptabel, Fahrradbügel etwa in der Mitte dieses Abschnitts wären ein erster Schritt in die richtige Richtung. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
Baumschutzring vor U-Bahn-Abgang „Bornheim Mitte“ instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1675 entstanden aus Vorlage: OF 149/4 vom 28.01.2022 Betreff: Baumschutzring vor U-Bahn-Abgang "Bornheim Mitte" instand setzen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der beschädigte Baumschutzring im Bereich der Berger Straße, Höhe U-Bahn-Abgang Station "Bornheim Mitte" (in Höhe Hausnummer 204, siehe Foto), möglichst zeitnah instand gesetzt wird und diese Gefahrenquelle beseitigt wird. Begründung: Der Baumschutzring aus Metall ist an einer Stelle aufgebrochen, die scharfen Metallenden stellen eine potenzielle Verletzungsgefahr, z. B. für spielende Kinder, dar. Er ist daher möglichst zeitnah instand zu setzen. Fotos: Beschädigter Baumschutzring im Bereich Berger Straße/U-Bahn-Station "Bornheim Mitte" ((c) Michael Roscher) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1122
Endlich wieder Trinkwasser aus dem Hohen Brunnen
Antrag vom 27.01.2022, OF 153/4 Betreff: Endlich wieder Trinkwasser aus dem Hohen Brunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aus dem historischen Hohen Brunnen in der oberen Berger Straße wieder Wasser in Trinkwasserqualität laufen zu lassen. Zumal es im Koalitionspapier der neuen Stadtverordnetenkoalition von Grünen, SPD, FDP und Volt der erklärte Wille ist, endlich die Errichtung neuer Trinkwasserstellen und Toiletten im Stadtgebiet zu errichten. Begründung: Der im Jahre 1827 errichtete Hohe Brunnen war die erste kommunale Wasserleitung für das damalige zu Frankfurt gehörige Dorf. Im Eingemeindungsvertrag von 1877 verpflichtete sich die Stadt Frankfurt den Hohen Brunnen an die Quellwasserleitung anzuschließen und den Bornheimer(innen) einwandfreies Trinkwasser zu gewähren. Durch den aktuellen Klimawandel und die damit verbundenen längeren Hitzeperioden erinnern wir hiermit an die damals eingegangene Verpflichtung. Nachfolgend § 12 des Eingemeindungsvertrages von 1877: "Die städtischen Behörden verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass die Frankfurter Quellwasserleitung in Bornheim in möglichst naher Zeit, spätestens aber binnen 5 Jahren eingeführt und nicht bloß den Hausbesitzern der Bezug des Wassers unter denselben Bedingungen, wie solche für Frankfurt selbst festgestellt sind, ermöglicht, sondern auch da, wo dies notwendig ist, öffentliche Brunnen und Feuerkranen auf städtische Kosten errichtet werden. Bei der Vorstellung des Koalitionspapiers der neuen Stadtverordnetenkoalition wurde als Standort für eine neu zu schaffende Trinkwassereinrichtung das "Bornheimer Fünffinger-plätzchen" vorgeschlagen, aber bereits 150 Meter nördlich steht seit 227 Jahren, eines der Bornheimer Wahrzeichen, der Hohe Brunnen. Er spendet zeitweilig immer noch Wasser und sogar aus der Trinkwasserleitung. Nur muss der Brunnen entsprechend der Hygienerichtlinien ertüchtigt werden. Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 4 am 15.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 153/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 153/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 4 am 03.05.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 153/4 wurde zurückgezogen.
Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 entstanden aus Vorlage: OF 181/3 vom 05.01.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit In einigen Straßen im Nordend ist die Fahrbahnbreite so gering, dass Zweirichtungsverkehr kaum möglich ist, dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Verkehrsführungsänderungen im Sinne einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und auch der Verkehrsreduzierung möglich sind: 1. Einbahnstraßenregelung auf der Burgstraße zwischen Bornheimer Landstraße und Martin-Luther-Platz in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Bornheimer Landstraße möglich); 2. Einbahnstraßenregelung auf der Wetteraustraße zwischen Hartmann-Ibach-Straße und Hallgartenstraße in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Hartmann-Ibach-Straße möglich). Begründung: Bei beiden Verkehrsführungsänderungen sind keine nennenswerten Verkehrsverlagerungen in die Nachbarstraßen zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 252/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1119 Aktenzeichen: 32 1
Bezahlbarer Wohnraum im Neubau zwischen Berger Straße und Musikantenweg
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1479 entstanden aus Vorlage: OF 190/3 vom 03.01.2022 Betreff: Bezahlbarer Wohnraum im Neubau zwischen Berger Straße und Musikantenweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele Wohnungen (mit welcher Quadratmeteranzahl) im geplantem Neubau zwischen Berger Straße und Musikantenweg (ehemalige Tomin-Videothek) als geförderter Wohnraum (inklusive Förderweg) geschaffen werden. Begründung: Es fehlt im Nordend an bezahlbarem Wohnraum. Aus diesem Grund wurde die Vorgabe gestellt, bei jedem neuen Bauprojekt einen bestimmten Anteil an gefördertem Wohnraum zu erschaffen. Der Ortsbeirat wünscht Information darüber, in welchem Ausmaß das in diesem konkreten Projekt erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1338 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0
Vorfahrt für Fußgängerinnen und Fußgänger - zugeparkte Straßenecken in der Eulengasse
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1419 entstanden aus Vorlage: OF 110/4 vom 17.12.2021 Betreff: Vorfahrt für Fußgängerinnen und Fußgänger - zugeparkte Straßenecken in der Eulengasse Der Magistrat wird gebeten, in der Eulengasse Straßenbepflanzung zur Abhilfe gegen zugeparkte Straßenecken anzubringen. Begründung: Die Straßenecken in der Eulengasse hin zu ihren Nebenstraßen sind in der Regel täglich durch Pkws und Kleinbusse zugeparkt. Dies führt zu stark verengten Gehwegen an den Straßenecken, die kaum Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger, Personen mit Gehhilfen, Rollstühlen und Kinderwagen sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer lassen. Die an den Straßenecken parkenden Fahrzeuge stehen nicht nur im absoluten Halte- und Parkverbot, sie erschweren zusätzlich die sichere Überquerung der Fahrbahn, insbesondere für Kinder, die den herannahenden Verkehr so nur schwer erkennen und einschätzen können. Hier kommt erschwerend hinzu, dass es in der Eulengasse nur einen Fußgängerüberweg (Ecke Berger Straße) gibt. Eine Begrünung der Straßenecken (z. B. in Form von Pflanzenkübeln oder schmalen Bäumen), die den Anwohnerinnen und Anwohnern ein sicheres Vorbeikommen ermöglichen, kann die Eulengasse für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer machen und ist zudem dem Stadtklima zuträglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1777 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 947
Fahrradpiktogramme Wiesenstraße
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1423 entstanden aus Vorlage: OF 115/4 vom 03.01.2022 Betreff: Fahrradpiktogramme Wiesenstraße Vorgang: OM 5734/20 OBR 4; ST 1075/20 Der Magistrat wird gebeten, in der Wiesenstraße von der Berger Straße bis zur Heidestraße auf der rechten Fahrbahnseite Fahrradpiktogramme aufzubringen. Begründung: In der Wiesenstraße wird auf dem genannten Teilstück - hauptsächlich zu Wochenmarktzeiten - der Bürgersteig mehr oder minder zugeparkt. Der Fußverkehr wird auf die Fahrbahn abgedrängt, wo er dem Fahrrad- und Autoverkehr in die Quere kommt. Das Phänomen hält seit vielen Jahren an. Ebenso lange versucht der Ortsbeirat, den Magistrat von der Notwendigkeit von Maßnahmen zu überzeugen. Alle Vorschläge wurden bisher abgelehnt und mit dem freundlichen Hinweis ergänzt, dort sei ja Haltverbot (vgl. Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1075). Der Hinweis geht indes ins Leere, da namentlich samstags keine Kräfte zur Verfügung stehen, um die Regelung auch durchzusetzen. Mit Fahrradpiktogrammen könnte zusätzlich darauf hingewiesen werden, dass an dieser Stelle das Parken von Kraftfahrzeugen nicht gewollt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5734 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1075 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1015 Antrag vom 21.06.2023, OF 320/4 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4236
Kreuzung Habsburgerallee/Berger Straße: Gefahrenstelle für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer entschärfen!
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1424 entstanden aus Vorlage: OF 117/4 vom 08.11.2021 Betreff: Kreuzung Habsburgerallee/Berger Straße: Gefahrenstelle für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer entschärfen! Der Magistrat wird gebeten, zur Entschärfung der Gefahrenstelle auf dem Bürgersteig Habsburgerallee/Berger Straße die mit seiner Stellungnahme ST 1423 bereits zugesagte Maßnahme zeitnah umzusetzen. Die in der damaligen Anregung geforderte Maßnahme war: "Dabei sollte der Radverkehr vor der Einmündung Berger Straße auf die Fahrbahn geführt werden." Begründung: Die bestehende Engstelle für Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Habsburgerallee an der Ampelanlage Ecke Berger Straße überqueren wollen, führt dazu, dass diese regelmäßig den dort entlangführenden Fahrradweg blockieren, insbesondere dann, wenn sie mit Kinderwagen, Rollatoren oder auch mit geschobenen Fahrrädern unterwegs sind. Aber auch bei einem plötzlichen Schritt zurück können an dieser Stelle sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger als auch Radfahrerinnen und Radfahrer gefährliche Situationen entstehen. . Fotos: Fußgängerquerung der Ampelanlage Habsburgerallee/Berger Straße ((c) Michael Roscher) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1017
Maskenpflicht auf der Berger Straße und im Sandweg erkennbar machen
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1430 entstanden aus Vorlage: OF 129/4 vom 16.01.2022 Betreff: Maskenpflicht auf der Berger Straße und im Sandweg erkennbar machen Der Magistrat wird gebeten, zügig umfangreicher auf die auf der Berger Straße und im Sandweg bestehende Maskenpflicht aufmerksam zu machen und durch vermehrte Kontrollen Passantinnen und Passanten dafür zu sensibilisieren. Begründung: Seit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Stadtgebiet vom 07.01.2022 gilt auf der Berger Straße von der Friedberger Anlage bis zum Bornheimer Fünffingerplätzchen sowie im Sandweg wieder die Pflicht zum Tragen einer OP-Maske oder FFP2-Schutzmaske. Dazu wird auf der Berger Straße durch einige wenige DIN A3-Plakate hingewiesen; auf dem Sandweg hängen jedoch gar keine Hinweisplakate. Kontrollen scheinen gar nicht stattzufinden, was zur Folge hat, dass auf der Berger Straße nur rund zwei Drittel der Passantinnen und Passanten und im Sandweg so gut wie niemand Maske trägt. Dieser Zustand ist angesichts der aktuellen Corona-Welle mit der hoch ansteckenden Omikron-Variante und der bestehenden Maskenpflicht unzureichend und sollte so schnell wie möglich durch das Anbringen weiterer Hinweisplakate und die Durchführung regelmäßiger Kontrollen geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 945
Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8
Antrag vom 06.01.2022, OF 191/3 Betreff: Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 1653/20 OBR 3; ST 1815/20; V 1878/20 OBR 3; ST 889/21 In der Stellungnahme St 1815 vom 12. 10. 2020 steht zu lesen, dass der Magistrat "Hinweisen zu leerstehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden" nachgeht, was sehr zu begrüßen ist. Bedauerlicherweise hat der Magistrat aber bis heute dem Ortsbeirat keine Auskunft darüber erteilt, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgeht (siehe Antrag vom 12. 11. 2020). Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat nunmehr erneut um Auskunft darüber, welche Konsequenzen er im Einzelnen aus seinen Kenntnissen um besagten Wohnungs- bzw. Wohngebäudeleerstand zieht. (Bezüglich des Leerstand u. a. die Burgstraße 56 - sowie die Bergerstraße 6-8 - betreffend, hat der Ortsbeirat schließlich schon des Öfteren auf diesen Leerstand hingewiesen.) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1815 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1878 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 889 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 295 2022 Die Vorlage OF 191/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 150/3 vom 15.11.2021 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herbartstraße; 2. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße; 3. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Baumweg; 4. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Mauerweg; 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15); 6. Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28); 7. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Spohrstraße; 8. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße; 9. Kreuzung Holzhausenstraße/Ecke Humboldtstraße; 10. Kreuzung Keplerstraße/Ecke Humboldtstraße. Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Antrag vom 12.12.2022, OF 446/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrsberuhigung auf dem Sandweg
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1277 entstanden aus Vorlage: OF 107/3 vom 03.10.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung auf dem Sandweg Der Sandweg ist aufgrund seiner Gestaltung eine Straße, auf der, insbesondere in den Nachtstunden, sehr schnell gefahren wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wie die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf dem Sandweg, insbesondere in den Nachtstunden, überwacht werden kann; b) ob der Sandweg in die Tempo-30-Zone integriert werden und damit die Rechts-vor-Links-Regelung eingeführt werden kann; c) warum die Parkanordnung nicht wechselweise (Schräg- und Längsparkplätze) innerhalb eines Straßenabschnitts angeordnet werden kann, ähnlich wie in der Comeniusstraße; d) ob die Anpflanzung von Straßenbegleitgrün (Sträucher), insbesondere im oberen Teil des Sandwegs, möglich ist; e) ob die vom Ortsbeirat 3 angeregten Kontrollen durch die "KART-Gruppe" des Polizeipräsidiums schon stattgefunden haben, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1431 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 793 Antrag vom 18.05.2022, OF 295/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2530 Aktenzeichen: 32 1
Baustelle in der unteren Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1273 entstanden aus Vorlage: OF 164/3 vom 01.12.2021 Betreff: Baustelle in der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, a) dass für die Zeit der Baumaßnahme auf dem Grundstück der ehemaligen Videothek Tomin auf der unteren Berger Straße Querungsmöglichkeiten für Fußgänger eingerichtet werden, in diesem Zusammenhang sollte endlich die bestehende Querungsmöglichkeit (Bordsteinabsenkungen) im Bereich der Kreuzung Herbartstraße wirksam frei gehalten werden; b) dass die Baustelleneinrichtung auf das Mindestmaß beschränkt wird und nur für den Zeitraum in dem auch tatsächlich Ba umaßnahmen stattfinden; c) dass ein gut sichtbares Baustellenschild mit den Ansprechpersonen und Verantwortlichen für die Durchführung der Baumaßnahme am Bauzaun befestigt wird; d) bei der Bauherrenschaft eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Baustellenlogistik (kleinere Baufahrzeuge, abgestimmte Liefertermine) einzufordern; e) dass die im Rahmen der Baumaßnahme eingezogene Freifläche mit Bänken wieder im ursprünglichen Zustand instand gesetzt wird. Begründung: Im Bereich der unteren Berger Straße laufen aktuell zwei größere Baumaßnahmen in unmittelbarer Nähe. Im Hinblick auf die engen angrenzenden Wohnstraßen und die benachbarte Einkaufsstraße ist ein gutes abgestimmtes Baustellenlogistikkonzept unerlässlich, um das Quartier nicht unnötig stark zu belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 690 Aktenzeichen: 66 0
Ortstermin auf der unteren Berger Straße
Antrag vom 01.12.2021, OF 163/3 Betreff: Ortstermin auf der unteren Berger Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wir gebeten die das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung zu einem kurzfristigen Ortstermin auf der unteren Berger Straße einzuladen zum Thema "Außengastronomie". Begründung: Der Ortsbeirat 3 unterstützt die Erleichterungen für die Außengastronomie um die Coronafolgen abzumildern. Die mittlerweile auf der unteren Berger Straße und im direkten Umfeld entstandenen Aufbauten schießen allerdings eindeutig über das Ziel hinaus und werfen die Frage auf, ob dies auch noch von der Ausnahmeregelung abgedeckt ist. Beispielhaft sei hier genannt der Merianplatz, die Kantstraße im Bereich der Fußgängerzone, die Kreuzungsbereiche Bornheimer Landstraße und Schopenhauer Str. Teilweise ergeben sich erhebliche Sichteinschränkungen im Bereich von Fußgängerquerungen, der Platz für zu Fuß Gehende, insbes. mobilitätseingeschränkte Personen wird extrem eingeschränkt und teilweise mit Hindernissen verstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.06.2021, OF 86/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 260 2021 1. Die Vorlage OF 86/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 163/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung); SPD und 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Berger Straße - Querungshilfe für Hortkinder
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1071 entstanden aus Vorlage: OF 96/4 vom 08.11.2021 Betreff: Berger Straße - Querungshilfe für Hortkinder Der Magistrat wird gebeten, Hortkindern auf der Berger Straße zwischen Höhenstraße und Eichwaldstraße einen sichereren Überweg zu ermöglichen, z. B. durch einen Fußgängerüberweg oder Piktogramme auf der Straße (Vorsicht Kinder) vor ihrer Einrichtung. Begründung: Im Ortsbeirat wurde berichtet, dass Kinder, die im Bereich Berger Straße 121 eine Kindertagesstätte besuchen, auf ihrem Weg von der Linnéschule die Straße queren müssen und dabei allerhand Unsicherheiten durch Kfz-Verkehr und Radverkehr (letzterer aus beiden Richtungen) ausgesetzt sind. Abhilfe könnte ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder wenigstens ein Piktogramm gegenüber dem Eingang zur Einrichtung schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 4
Ausweichquartier für das KiZ 126
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1044 entstanden aus Vorlage: OF 133/3 vom 01.11.2021 Betreff: Ausweichquartier für das KiZ 126 Vorgang: NR 104/21 Der Magistrat wird gebeten, die bisher durch die Merianschule genutzte Containeranlage zumindest teilweise dem KiZ 126 als Ausweichquartier für die Dauer der Brandschutzsanierung der bisherigen Räume für das Jahr 2022 zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich kann während dieser Zeit die KT 4 (Burgstraße) weiterhin in den Containern untergebracht werden, bis ein Standort für diese gefunden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.09.2021, NR 104 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2384 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4
Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1035 entstanden aus Vorlage: OF 83/3 vom 02.08.2021 Betreff: Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, die Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße folgendermaßen umzugestalten: 1. Die Parkplätze auf der südlichen Seite des Straßenabschnitts werden von Quer- bzw. Schrägparkplätzen zu Längsparkplätzen umgewandelt. Eine entsprechende Markierung der Stellflächen soll dies den Parkenden verdeutlichen. 2. Vor den Hausnummern 6, 16 und 22 auf der nördlichen Seite des Straßenabschnitts werden drei Randparkplätze in Fahrradparkplätze umgewandelt und mit Fahrradbügeln ausgestattet. 3. Auf der nördlichen Seite des Straßenabschnitts werden durch weiße Linien auf dem Gehweg die Parkplätze so begrenzt, dass Autos nicht zu weit auf dem Gehweg parken und den Fußgängerinnen und Fußgängern wieder eine ausreichende Gehwegbreite zur Verfügung steht. 4. Auf der nördlichen Seite wird geprüft, ob die Parkfläche für eine Ladezone für Paketdienste umgewandelt werden kann. 5. Auf der nördlichen Seite des Straßenabschnitts wird geprüft, ob auf ausgewählten Parkplätzen Bäume gepflanzt werden können. Begründung: Die vornehmlich durch Fahrbahn und Parkstreifen dominierte Raumnutzung geht zulasten des Fuß- und Radverkehrs. Am drängendsten ist das Problem der zu geringen Restgehwegbreite auf beiden Seiten des Straßenabschnitts. Eine Orientierung für Parksuchende, z. B. durch entsprechende Markierungen, fehlt aktuell. Es besteht weiterhin ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für den Radverkehr durch in zweiter Reihe parkende Paketdienste. Außerdem besteht wenig Fläche für öffentlichen Begegnungsraum und Stadtgrün. Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich genau hierfür mehr Raum. Das Anliegen wurde auf der Ideenplattform Frankfurt mit Unterstützung von 200 Anwohnern eingestellt. Die Verwaltung hat in ihrer Antwort u. a. statt Schrägparken Längsparken auf der südlichen Seite vorgeschlagen (erster Punkt der Anregung), was von vielen Anwohnern begrüßt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 496 Antrag vom 09.03.2022, OF 241/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1944 Aktenzeichen: 60 10
Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter- Fahrerinnen und -Fahrern
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 916 entstanden aus Vorlage: OF 76/4 vom 02.10.2021 Betreff: Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter- Fahrerinnen und -Fahrern Der Magistrat wird gebeten, eine verstärkte Kontrolle zum Schutz von Fußgängern auf Fußwegen vor Kitas, Schulen, Restaurants und Geschäften in den engen Straßen in Bornheim, im Ostend und auf dem Bornheimer Wochenmarkt vorzunehmen. Ziel muss es sein, rücksichtslose Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und - Fahrer zu belehren und gegebenfalls zu verwarnen. Begründung: In den dicht bevölkerten und engen Fußwegen in den Stadtteilen Bornheim und Ostend sowie dem Bornheimer Wochenmarkt fahren leider immer wieder E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer zum Teil zu zweit und auch Radfahrende mit hoher Geschwindigkeit zwischen den Fußgängern herum und gefährden diese dadurch. Hier wäre eine Aktion der Stadtpolizei oder anderer Ordnungskräfte wünschenswert, die solche Verkehrsteilnehmende eindringlich belehren und auf die Gefährdung, die von ihnen ausgeht, hinzuweisen. Die Kontrollaktion sollte zeitlich an Stoßzeiten an folgenden Orten stattfinden: Auf der Berger Straße/Ecke Saalburgstraße, Haltstelle "Bornheim Mitte", an Schulen und während des Wochenmarktes. Besonders betroffen neben dem Bornheimer Wochenmarkt und der Haltstelle "Bornheim Mitte" ist die Röhnstraße vor der Dahlmannschule, da hier Kopfsteinpflaster Fahrradfahrende veranlasst, auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies kann auch mit der im Herbst jahreszeitlich üblichen Aktion zur Kontrolle von Fahrradbeleuchtungen durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 522
Sitzbänke auf der Berger Straße von der Höhenstraße bis zum Bornheimer Fünffingerplätzchen
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 920 entstanden aus Vorlage: OF 85/4 vom 02.10.2021 Betreff: Sitzbänke auf der Berger Straße von der Höhenstraße bis zum Bornheimer Fünffingerplätzchen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung von flexiblen Sitzgelegenheiten, die von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr genutzt und von 18:00 Uhr bis 09:00 Uhr gesperrt werden können, möglich ist. Vorstellbar wären Bänke mit digitalen Schlössern, die tagsüber geöffnet und abends gesperrt werden. Es soll auch untersucht werden, ob Patenschaften für die flexiblen Sitzbänke von Gewerbetreibenden übernommen werden könnten. Eigenverantwortliche Betreuungen einzelner Bänke sollte gefördert werden. Ein entsprechendes Konzept sollte erstellt werden. Begründung: Viele Seniorinnen und Senioren, aber auch Familien mit Kindern möchten sich bei Erledigungen auf der Berger Straße ausruhen und finden dazu keine geeigneten Sitzplätze vor. Andererseits sind Bänke über Nacht oft Anziehungspunkte für unerwünschte Zusammenkünfte mit der Folge von Lautstärke und Müll. Um das in Einklang zu bringen, sollten entsprechende Sitzgelegenheiten untersucht und ein Versuchsprojekt in Bornheim gestartet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 316
Weihnachtsbeleuchtung auf der Berger Straße
Antrag vom 21.10.2021, OF 112/3 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung auf der Berger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen Der Ortsbeirat beteiligt sich mit bis zu 5.000 Euro aus seinem Budget an der Weihnachtsbeleuchtung in der Berger Straße. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der unteren Berger Straße wird alljährlich vom Interessenverein Untere Berger Straße e.V. finanziert. Die Gelder dafür werden für gewöhnlich mit dem Berger Straßenfest eingeworben, das der Verein organisiert. Da das Berger Straßenfest in diesem Sommer coronabedingt ausfallen musste, fehlen Gelder, um die Straßenbeleuchtung zu finanzieren. Damit die Berger Straße in der für den Einzelhandel so wichtigen Vorweihnachtszeit auch weihnachtlich erstrahlen kann und der Einzelhandel im Nordend gestärkt wird, beteiligt sich der Ortsbeirat mit einem Zuschuss aus seinem Budget. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 52 2021 Die Vorlage OF 112/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "5.000 Euro" durch den Wortlaut "3.000 Euro" ersetzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Von Augsburg lernen - 22 öffentliche Trinkwasserbrunnen! ... und Frankfurt am Main?
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 752 entstanden aus Vorlage: OF 44/4 vom 09.06.2021 Betreff: Von Augsburg lernen - 22 öffentliche Trinkwasserbrunnen! . . und Frankfurt am Main? In der am 8. Juni 2021 ausgestrahlten TV-Serie "Achtung Kontrolle" des Senders Kabel 1 gab es einen Beitrag unter der Überschrift: "Wasser Marsch! - Die Brunnenmeister Augsburg". Darin konnte man erfahren, dass die Stadt Augsburg 22 (in Zahlen: zweiundzwanzig) öffentliche Trinkwasserbrunnen betreibt, die kostenlos köstliches Trinkwasser an ihre Bewohner und Gäste spenden. Zum Vergleich: Die Fuggerstadt Augsburg hat 295.830 Einwohner (Stand: 31.12.2020), die Finanzmetropole Frankfurt 750.049 Einwohner (Stand. 31.12.2019). Dies bedeutet, dass Frankfurt circa 55 öffentliche Trinkwasserbrunnen bräuchte, um das Augsburg-Niveau zu erreichen. Weit gefehlt. Lediglich drei Trinkwasserbrunnen versorgen im Stadtgebiet der europäischen Finanzmetropole ihre Bewohner und Gäste mit frischem Trinkwasser! Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass schnellstmöglich im Ortsbezirk 4 mehrere öffentliche Trinkwasserbrunnen beziehungsweise Trinkwasserzapfstellen errichtet werden. Geeignete Plätze hierfür wären unter anderem der Hohe Brunnen in der oberen Berger Straße, die Rose-Schlösinger-Anlage, der Ostpark und der Paul-Arnsberg-Platz. Begründung: Insgesamt 22 öffentliche Trinkwasserbrunnen in der Augsburger Innenstadt spenden kostenlos köstliches Wasser. Neben den Trinkwasserbrunnen gibt es in Augsburg auch seit Jahrhunderten zahlreiche Prachtbrunnen. Die Trinkwasserbrunnen kommen bei den Augsburgern und den Touristen gut an. "Das Augsburger Trinkwasser aus dem Hahn ist von bester Qualität, besonders gesund und sollte auch unterwegs getrunken werden können. Deshalb wollen wir allen Augsburgern und Gästen die Möglichkeit bieten, kostenfrei Trinkwasser nachzufüllen", so der Leiter der Augsburger Trinkwasserversorgung der Stadtwerke Augsburg, Dr. Franz Otillinger. Die Trinkwasserbrunnen tragen aber auch aktiv zum Umweltschutz bei, denn durch ein mitgebrachtes Trinkgefäß wird Plastikmüll eingespart. "Wie wichtig es ist, Wasser aus der Leitung anstelle von Plastikflaschenwasser zu trinken, stellen immer mehr Menschen fest", so Roland Leuthe, technischer Angestellter bei den Stadtwerken Augsburg. Die Augsburger Trinkwasserbrunnen sind bundesweit ein Vorbild, viele Städte und Gemeinden sind dem Beispiel der Stadtwerke Augsburg bereits gefolgt. Auch Frankfurt kann von Augsburg lernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2270 Etatanregung vom 24.03.2022, EA 167 Antrag vom 18.06.2023, OF 482/11 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4163 Antrag vom 17.03.2024, OF 593/11 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 18 Antrag vom 04.02.2025, OF 945/9 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6572 Antrag vom 09.04.2025, OF 726/11 Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6900
Fahrradbügel vor Gebäude Wiesenstraße 30 bis 32
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 758 entstanden aus Vorlage: OF 64/4 vom 30.08.2021 Betreff: Fahrradbügel vor Gebäude Wiesenstraße 30 bis 32 Der Magistrat wird gebeten, vor dem Haus Wiesenstraße 30 einen bisher dem Bewohnerparken (Regelungsbereich 29) nicht zugehörigen Parkplatz umzuwandeln in einen Fahrradabstellplatz mit mehreren Fahrradbügeln. Begründung: Die Anzahl der Kunden, die die Geschäfte der Häuserzeile 30 folgend Richtung Bornheim Mitte (Asia-Lebensmittelmarkt, Nagelstudio, Konditorei und Bäckerei Rausch) mit dem Fahrrad besuchen, ist erheblich. Viele Bürger lehnen dann das Rad an die Glasscheiben der Geschäfte, was ein Risiko birgt und zudem den Bürgersteig unangemessen verengt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 117 Beratung im Ortsbeirat: 4
Fahrradbügel für die obere Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 763 entstanden aus Vorlage: OF 71/4 vom 29.08.2021 Betreff: Fahrradbügel für die obere Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, auf der oberen Berger Straße in Höhe der Hausnummer 418 mehrere Fahrradbügel zu installieren. Direkt vor der Berger Straße 418 könnte hierfür ein Parkplatz weggenommen werden. Eine Alternative wäre die Anbringung von Fahrradbügeln an der Einmündung der Nußbaumstraße in die Berger Straße, z. B. neben dem Glascontainer. Begründung: Da es auf der oberen Berger Straße kaum Fahrradabstellplätze in Form von Bügeln gibt, kam diese Anregung von einer neugegründeten Ateliergemeinschaft in der Berger Straße 418, dem Atelier Ursinn. Alle Mitglieder und die meisten Besucherinnen und Besucher kommen mit dem (Lasten-)Rad ins Atelier und müssen diese häufig auf dem Gehweg abstellen, was wiederum den dortigen Fußverkehr behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 120 Beratung im Ortsbeirat: 4
Fahrradbügel auf der oberen Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 762 entstanden aus Vorlage: OF 70/4 vom 09.08.2021 Betreff: Fahrradbügel auf der oberen Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel auf der oberen Berger Straße vor der Hausnummer 383/Ecke Nußbaumstraße (neben oder hinter dem Glascontainer) aufzustellen. Begründung: Bürger haben darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder fehlen. Zwar wurden Fahrradbügel vor dem Haus Berger Straße 418 gewünscht, was aber nur durch Wegfall eines Parkplatzes möglich wäre. Ganz in der Nähe, am oben beschriebenen Platz, ist die Aufstellung von Fahrradbügeln jedoch möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 343 Beratung im Ortsbeirat: 4
Grundschulbezirke im Nordend neu aufteilen
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 721 entstanden aus Vorlage: OF 40/3 vom 24.05.2021 Betreff: Grundschulbezirke im Nordend neu aufteilen Die Grundschulbezirke im Nordend sind noch aus einer Zeit, als die Straßenbahn auf der Berger Straße fuhr. Das ist z. B. ein Grund für die Grenzziehung des Bezirkes der Merianschule im östlichen Nordend. Gerade in den letzten Jahren wurden die Kapazitäten an den Grundschulen im Nordend erfreulicherweise erweitert. Letztes Beispiel ist die Merianschule, die durch die Sanierung nun 5-zügig geworden ist. Trotzdem herrscht in einigen Schulen noch Platzmangel, z. B. in der Schwarzburgschule. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Grundschulbezirke im Nordend neu festgelegt werden können. Dabei sollten das aktuelle Platzangebot und die Auslastung an den Schulen sowie die vorliegenden Schülerinnen- und Schülerzahlen der jeweiligen Quartiere berücksichtigt werden. Zusätzlich sollten allerdings auch Quartiersbezüge miteinbezogen werden. Dabei sollten auch die Grundschulen einbezogen werden, die außerhalb des Nordends liegen, aber deren Schulbezirke zum Teil auch in das Nordend reichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2285 Antrag vom 10.03.2022, OF 251/3 Auskunftsersuchen vom 28.03.2022, V 370 Aktenzeichen: 40 1
Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein
Antrag vom 31.08.2021, OF 62/4 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein Der Ortsbeirat gewährt dem Gewerbeverein Bornheim Mitte für Auf- und Abbau sowie Lagerung der diesjahrigen Weihnachtsbeleuchtung auf der Berger Straße einen Zuschuss von 2350 Euro. Begründung: Der Gewerbeverein sorgt alljährlich für eine Illumination von Teilen der Berger Straße zur Advents- und Weihnachtszeit. Dabei entstehen Kosten für Auf- und Abbau sowie die Lagerung. Die Mittel dafür werden üblicherweise durch Vereinsveranstaltungen wie das "Weinfest" eingespielt. Solche Veranstaltungen konnten dieses Jahr nicht stattfinden. Der Gewerbeverein hat sich deshalb an den Ortsbeirat mit der Bitte um einen Zuschuss gewandt. Der genannte Zuschuss würde etwa die Hälfte der Kosten abdecken. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 34 2021 Die Vorlage OF 62/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd?
Antrag vom 27.08.2021, OF 65/4 Betreff: Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd? Foto: privat Am Dienstag den 27. Juli 2021 wurden die Bornheimer & Bornheimerinnen, sowie die Markthändler & Markthändlerinnen mit dem abgebildeten Verkehrs- bzw. Hinweisschild überraschenderweise zwangsbeglückt. Weder der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend), noch die Markthändlervereinigung wurden im Vorfeld über die Aufstellung informiert. Dumm nur, an dieser Stelle stehen mittwochs und samstags zwei Stände des bereits im letzten Jahrhundert eröffneten Wochenmarktes. Auf den Hinweisschildern können nun die Fahrtrichtungen für Fahrradfahrer & Fahrradfahrerinnen in verschiedene Frankfurter Stadtteile und nach Offenbach mit Entfernungen in Kilometer abgelesen werden. Was für den schlichten bzw. die schlichte Zweiradfahrer/Zweiradfahrerin als Aufforderung zur Nutzung des verkehrsberuhigten Marktplatzes rund um das Uhrtürmchen und den "Bernemer Halblangebrunnen" angesehen werden kann. Ebenso dumm für bewegungseingeschränkte und weniger reaktionsschnelle Rentnerinnen & Rentner, die traditionell ein besonderes enges Verhältnis zu Zweiradfahrern & Zweiradfahrerinnen in Fußgängerzonen oder teilberuhigten Fußgängerzonen besitzen Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für diese verkehrstechnische Meisterleistung der Standortwahl verantwortlich? 2. Waren die Aufsteller / Aufstellerinnen Frankfurt kundig und mit der Information vertraut, dass hier zweimal wöchentlich einer der schönsten Wochenmärkte stattfindet oder kommen sie täglich im Blindflug aus dem Umland nach Frankfurt? 3. Hielt man/frau es für unnötig im Vorfeld der Aufstellung den Ortsbeirat und die Markthändlervereinigung zu informieren oder wurde dies als zu schwierig erachtet? 4. Ist nicht als spezieller Fahrradweg die nahe Burgstraße ausgewiesen oder macht es den Planern & Planerinnen große Freude die für den Autoverkehr einspurige Berger Straße mit mehr Fahrradfahren & Fahrradfahrerinnen zu beleben und damit ein höheres Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen? 5. Gibt es im Magistrat, sowie in den Amtsstuben der einzelnen beteiligten Ämter und den ausführenden Praktikern & Praktikerinnen vor Ort irgendeinen Menschen (männlich, weiblich, queer) der den in einfachem Deutsch formulierten Satz formuliert: "Dumm gelaufen!"? 6. Wenn ja, wäre dies ein geeigneter Vorschlag für den nächsten Stadtteilpreis? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 65/4 wurde zurückgezogen.
Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 569 entstanden aus Vorlage: OF 27/3 vom 16.05.2021 Betreff: Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße Vorgang: OIB 27/21 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, eine Instandsetzung und Aufwertung des o. g. Abschnitts der Günthersburgallee vorzunehmen. Angesichts knapper Mittel für eine reguläre denkmalgerechte Sanierung soll im ersten Schritt mit kleineren Maßnahmen für eine verbesserte Aufenthaltsqualität und eine bessere ästhetische Anmutung begonnen werden. Dazu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden: 1. Die Grünanlagen werden gereinigt, neue krähensichere Abfallbehälter werden im Bereich der Bänke installiert, und die Wege werden ausgebessert. 2. Im oberen östlichen Abschnitt im Bereich des Übergangs zwischen den beiden Zebrastreifen sollen zwei Fitnessgeräte für Erwachsene aufgestellt werden. Der Ortsbeirat stellt dazu die Hälfte der erforderlichen Mittel, maximal 5.000 Euro, aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung (siehe OIB 27) . 3. Dieser Bereich des Übergangs soll außerdem durch eine besonders widerstandsfähige wassergebundene Decke ertüchtigt werden, da er häufig benutzt wird und oft verschlammt. 4. Es sollen zusätzliche Bänke für mehr Sitzgelegenheiten aufgestellt werden, insbesondere auch zur Abschirmung der jeweiligen Rasenflächen. 5. Im mittleren Abschnitt, unterhalb des Rosenrondells, soll eine Blühwiese eingesät werden und den unansehnlichen Rasen mit seinem Trampelpfad in der Mitte ersetzen. 6. Im letzten, unteren Abschnitt werden Hochbeete für ein Urban Gardening-Projekt bereitgestellt. Die Anwohner sollen vorab mit Flyern auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht und damit Paten gefunden werden. Da die Fläche dies zulässt, steuert das Grünflächenamt weitere Elemente wie Schachspiele und eine Tischtennisplatte bei. Begründung: Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Grünflächenamts und des Ortsbeirats trafen diese Lösungen auf breiten Konsens. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dem vermehrten Aufenthaltsbedürfnis im Freien sowie einem gepflegteren Erscheinungsbild der Anlage Rechnung tragen und bleiben im finanziellen Rahmen. Zusätzlich wird mit geringen Mitteln zu einem qualitativ hochwertigeren Grün beigetragen (Blühwiese). Ein Urban Gardening-Projekt soll die Möglichkeit für ökologisch-soziales Miteinander bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2021, OIB 27 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1937 Antrag vom 06.01.2022, OF 177/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 0
Baumschutzbügel vor der Burgstraße 49
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 578 entstanden aus Vorlage: OF 71/3 vom 23.06.2021 Betreff: Baumschutzbügel vor der Burgstraße 49 Der Magistrat wird gebeten, zum Schutze des Baumes vor der Burgstraße 49 Baumschutzbügel zu installieren oder eine andere geeignete Schutzvorrichtung anzubringen. Begründung: Die Umrandung des Baumes wird immer wieder von Autofahrern als Parkplatz missbraucht. Dadurch kann es am Baum zu Schäden am Wurzelwerk kommen. Dies soll durch Schutzmaßnahmen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1755 Aktenzeichen: 67 0
Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 570 entstanden aus Vorlage: OF 76/3 vom 08.07.2021 Betreff: Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule Vorgang: OIB 28/21 OBR 3 Der Merianschulhof ist mittlerweile fertig umgestaltet. Bis zur Sanierung war der Schulhof im Quartier um die Merianschule ein beliebter Treffpunkt am Nachmittag. Aufgrund der erweiterten Betreuungsmöglichkeiten ist die Schule aktuell bis 17 Uhr in Betrieb. Dann wird der Schulhof durch den Hausmeister abgeschlossen, dessen Dienst dann endet. Der Schulhof sollte allerdings auch nach 17 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit, an den Wochenenden und in den Schulferienzeiten für die Kinder des Quartiers geöffnet sein. Bevor endlich ein stadtweites Konzept zur Öffnung der Schulhöfe umgesetzt wird, möchte der Ortsbeirat einen Piloten auf dem Merianschulhof testen. Der Ortsbeirat 3 sucht derzeit Paten für die Betreuung des Schulhofes und ist dazu mit z. B. dem Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. und dem CVJM im Gespräch. Dafür wird der Ortsbeirat Gelder aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung stellen (siehe OIB 28). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die geplante testweise Öffnung des Schulhofes der Merianschule wie folgt zu unterstützen: 1. Am Eingang zum Schulhof in der Burgstraße wird in geeigneter Weise auf die geltenden Regeln zur Nutzung des Schulhofes außerhalb der Schulzeiten hingewiesen. Dazu gehört das Verbot des Konsums von Alkohol, Zigaretten und Drogen, das Grillverbot und die Verpflichtung zur Mitnahme des eigenen Abfalls (insbesondere Windeln). Weiterhin sollte auf die Haftung für Schäden hingewiesen werden. Zusätzlich soll dort auf das Fehlen von Toiletten hingewiesen werden mit dem Hinweis auf die nächste öffentliche Toilette am Merianplatz. 2. Die Paten müssen einen Schlüssel für den Schulhof erhalten. 3. Mit Blick auf die aktuelle Corona-Situation und die weitere Entwicklung sollte der Magistrat prüfen und zu berichten, ob für das stadtweite Projekt Schulhoföffnung aus dem aktuellen Programm "Aufholen nach Corona" für Kinder und Jugendliche des Bundesfamilienministeriums Mittel beantragt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2021, OIB 28 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 474 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
Verkehrsberuhigung Heideplatz
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 272 entstanden aus Vorlage: OF 13/3 vom 22.04.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung Heideplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Straße Heideplatz im Sinne all der umliegenden Einrichtungen und einer gut funktionierenden Nachbarschaft dauerhaft verkehrsberuhigt und attraktiver gestaltet (begrünt) werden kann. Der Bürgersteig auf der Seite des Jugendhauses ist besonders schmal und die Straßenecken werden zugeparkt. Es sind dort viele Kinder unterwegs, die die benachbarten Kindereinrichtungen und den Spielplatz besuchen (Ki.Bi.Z Schopenhauer, Frankfurter Kinderbüro, Jugendhaus Heideplatz). Die Straße soll möglichst nur Anwohnern vorbehalten sein, um Parksuchverkehr aus der Berger Straße fernzuhalten (es ist die nächste Parallelstraße zur Berger Straße, sodass häufig auf Parkplatzsuche um den Block gefahren wird und alle Ecken so zugeparkt werden, dass weder Personen mit Kinderwagen noch Fußgänger durchkommen und auf die Straße ausweichen müssen). Es sollen möglichst grüne Inseln im Straßenraum geschaffen werden. Für den kleinen Platz neben der Sporthalle hat sich jemand für eine Patenschaft zur Pflege angeboten. An der Einmündung aus der Schopenhauerstraße kommend könnte durch eine Gehwegnase die Einfahrt verschmälert werden, dem Cafébetreiber eine großzügigere Außengastronomie angeboten werden, aber Durchgangsbreiten für die Fußgänger erhalten bleiben. Die Straße Heideplatz wird regelmäßig temporär als Spielstraße genutzt. Die Räumung gestaltet sich dabei oft schwierig. Die angedachten Maßnahmen sollen hierfür weitere Verbesserungen bringen. Der Spielplatz soll im Randbereich mit weiteren Sitzgelegenheiten versehen werden. Es fehlen am Standort öffentliche Toiletten. Mütter mit den Kindern fragen ständig im Jugendhaus nach. Ferner soll die Möglichkeit zur Einrichtung von Fahrradstraßen in der Schleiermacherstraße und/oder Schopenhauerstraße geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2182 Antrag vom 01.02.2022, OF 219/3 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1764 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Aufstellen einer weiteren Parkbank im Bereich der Paul-Hindemith-Anlage und Kastanienallee
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 279 entstanden aus Vorlage: OF 45/3 vom 27.05.2021 Betreff: Aufstellen einer weiteren Parkbank im Bereich der Paul-Hindemith-Anlage und Kastanienallee Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Paul-Hindemith-Anlage zwischen Wolfsgangstraße und Fürstenbergerstraße eine weitere Parkbank in der dafür vorgesehenen Einbuchtung wieder aufzustellen. Die Anlage lädt zum Verweilen ein. An der entsprechenden Stelle (siehe Foto) ist eine Einbuchtung vorhanden, an der ursprünglich eine Parkbank stand. Diese sollte dort wieder - wie vorgesehen - aufgestellt werden. In der Kastanienallee sollten ebenfalls zusätzliche Bänke aufgestellt werden. An allen Standorten sollten Bänke möglichst mit Armlehnen in der Mitte und an den Rändern aufgestellt werden. Diese Armlehnen ermöglichen es gerade älteren oder mobilitätseingeschränkten Personen besser wieder aufzustehen. Bänke mit Seitenlehnen stehen auf der Berger Straße vor dem Basic und in der Friedberger Anlage im Bereich des Eingangs an der Palmstraße. Quelle: Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1477 Aktenzeichen: 67 0
Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße
Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 249 entstanden aus Vorlage: OF 38/4 vom 25.05.2021 Betreff: Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße verhindert oder zumindest stark eingeschränkt werden kann. Geeignete Maßnahmen könnten die Umwidmung in eine Anliegerstraße sein oder - hilfsweise - die abschnittsweise und wechselseitige Verbreiterung der Gehwege bzw. das Einrichten von sogenannten Gehwegnasen. Begründung: Die Dortelweiler Straße stellt eine Verbindung von der Seckbacher Landstraße zur Friedberger Landstraße (und umgekehrt) dar. Da dies auch die kürzeste Verbindung ist, wird diese Straße entsprechend stark von Pkws genutzt. Hinzu kommt die Linienführung der Buslinie 34 ab der Comeniusstraße/Ecke Dortelweiler Straße (und umgekehrt). Dies führt zu erheblichen Lärm- und Abgasemissionen, von denen die Anwohnerinnen und Anwohner besonders betroffen sind. Die Straße als solche und die vorhandenen Gehwege sind von so geringer Breite, sodass weitere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (Radfahrende, zu Fuß Gehende) nicht annähernd gleichberechtigt und gefahrlos diesen Verkehrsweg nutzen können. Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1662
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