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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Situation Shuttlebus IGS Süd zum Hessenkolleg

24.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7588 entstanden aus Vorlage: OF 1525/5 vom 29.08.2025 Betreff: Situation Shuttlebus IGS Süd zum Hessenkolleg Der Magistrat wird gebeten, einen reibungslosen Ablauf des Shuttlebusverkehrs zwischen der IGS Süd und dem Auslagerungsstandort Hessenkolleg zu gewährleisten. Begründung: Der Shuttlebusverkehr der IGS Süd ist in keiner Weise den Gegebenheiten entsprechend installiert worden. Dadurch, dass die Klassen fünf bis sieben der IGS Süd in einer Hauruckaktion in das Hessenkolleg an den Biegweg verlegt wurden und offensichtlich nicht genügend Zeit war, einen leistungsfähigen Bustransport zu organisieren, sind in diesem Fall die Schülerinnen und Schüler die Leidtragenden. Gerade am Anfang der Auslagerung muss es eine zuverlässige Lösung, die auch belastbar ist, geben. Berichte von besorgten Eltern dokumentieren die Missstände. Der Shuttlebus der IGS Süd der Linie 2 (Oberrad) ist am Dienstag, dem 26. August 2025 nicht wie geplant gefahren. Der eigentliche Haltepunkt befindet sich gegenüber dem Profi-Getränkeshop in der Offenbacher Landstraße, an dem schon einige Kinder gewartet haben. Der Bus hielt aber ein Stück weiter weg vor dem REWE-Markt. Nur der Aufmerksamkeit einiger Kinder war es zu verdanken, dass alle Schüler den Bus erreichen konnten. Der Bus sei auch eine andere Strecke gefahren (über die Autobahn). Einige Kinder haben daraufhin Angst bekommen. Für die Rückfahrt habe sich auch eine Änderung ergeben und der Bus habe nicht wie üblich an der vereinbarten Haltestelle auf der Ludwig-Landmann-Straße gewartet, sondern weiter links, so dass die Kinder hätten rennen müssen, um den Bus nach Hause zu erreichen. Weitere ähnliche Ereignisse haben sich in den letzten Tagen und Wochen zugetragen. Offenbar sind ständig wechselnde Informationen der IGS Süd auf deren Internetseite auch nicht hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Sanierung der Georg-Büchner-Schule vorbereiten

20.08.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2025, OF 1212/2 Betreff: Sanierung der Georg-Büchner-Schule vorbereiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zur Sanierung der Georg-Büchner-Schule sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Die Pläne für die Sanierung der Georg-Büchner-Schule sollen der Schulgemeinde und sowie dem Ortsbeirat und der Bevölkerung vorgestellt werden. 2. Wie bereits vom Ortsbeirat2 zweimal Mal angeregt, soll ein ausreichender Ausweichstandort für die Verlagerung der Schule während der Sanierung gefunden werden. Hier wird vorgeschlagen: ehemaliger ADAC-Übungsplatz Am Römerhof. 3. Durch eine zügige Planung der Auslagerung könnten die sanierten Container der ausgelagerten Johanna-Tesch-Schule nach ihrem endgültigen Umzug benutzt werden. 4. Die Grundschule soll ausgelagert werden und als eigenständige Grundschule geführt werden. 5.Bei der Auslagerung sind die Schulwege zu beachten und entsprechend einzuplanen, um einen sicheren Schulweg für die Schüler zu gewährleisten. 6. Während der Sanierung des Westbahnhofs ist ein gesicherter Schulweg zur Georg-Büchner-Schule gewährleisten( Haltestelle Shuttlebus am Mercure-Hotel). Begründung: Laut Äußerungen des Bildungsdezernats wird die Sanierung der Georg-Büchner-Schule in die nächste Projektphase des Schulbau-Entwicklungsprogramms integriert. Es sind wichtige Punkte bei der Planung der Sanierung der Georg-Büchner-Schule zu beachten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 1212/2 wird zurückgestellt, bis Frau Stadträtin Weber das Thema in der Bürgerfragestunde vorgestellt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße

09.04.2025 · Aktualisiert: 12.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1114/2 Betreff: Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße Dem Antrag OF 1109/2 2025 sollen ein Foto und ein Kartenausschnitt hinzugefügt werden (siehe nächste Seite). Begründung: Wunsch nach Ergänzung in der letzten Sitzung Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.03.2025, OF 1109/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1173 2025 1. Die Vorlage OF 1109/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1114/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße

09.03.2025 · Aktualisiert: 12.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2025, OF 1109/2 Betreff: Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. Welche Verwendung für die in der Max-Pruss-Straße abgestellten Container für Obdachlose vorgesehen ist, die aktuell nicht genutzt werden. 2. Wie das Unterstützungskonzept der Stadt für Härtefälle von Obdachlosigkeit aussieht, das die Nutzung derartiger Container vorsieht. Begründung: Informationsbedarf Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.04.2025, OF 1114/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 23 Die Linke-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 1109/2 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1109/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 4 GRÜNE, 1 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 2 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1173 2025 1. Die Vorlage OF 1109/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1114/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich?

20.01.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6371 entstanden aus Vorlage: OF 1059/2 vom 06.01.2025 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiterzuführen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung dorthin auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Standorte P+R im Ortsbezirk 2?

10.01.2025 · Aktualisiert: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2025, OF 1068/2 Betreff: Standorte P+R im Ortsbezirk 2? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge berichten, ob weiterhin das Gebiet am Rebstockbad/Rebstockviertel als P&R Standort (vgl. B 77 vom 09.03.2018) geprüft wird und ob weitere Standorte im Ortsbezirk 2 geprüft werden. Es dient zur Kenntnis, dass seit 2018 keine neuen Sachstandsberichte ergangen sind, obwohl die Stadtverordneten im, Jahr 2017 (NR 450) mehrheitlich das Erfordernis zusätzlicher P&R Flächen anerkannt haben. Begründung: Sollte der Standort am Rebstock weiterhin verfolgt werden (siehe dazu fnp vom 12.05.2024: https://www.fnp.de/frankfurt/fahren-u5-soll-in-frankfurt-schon-2027-bis-zum-roem erhof-93062630.html), dann ist der Ortsbeirat alsbald einzubeziehen. Es ist bei der Verkehrsplanung unbedingt zu beachten, dass dort ein zusätzliches Baugebiet, "Am Römerhof" entsteht, dass die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 abgelehnt wurde (ST 2065 vom 09.09.2022), dass die Verlängerung der U-Bahnlinie 5 sich erneut verzögert (derzeitiger Planungsstand 2027; bis zum Römerhof) und die Kreuzung "Am Römerhof/Max-Pruss Straße/Oeser Straße" bereits jetzt überlastet ist. Es besteht daher unbedingt Erörterungsbedarf, wie die verkehrliche Situation im Rebstockviertel eine zusätzliche Belastung in Form eines P&R Parkplatzes aufnehmen soll. Zugleich teilt der Ortsbeirat die Einschätzung, dass P&R Plätze auszuweisen sind. Diese sollten dort angelegt werden, wo öffentliche Verkehrsmittel gut erreichbar sind und für die Nutzer attraktive Alternativen zur Nutzung des PKW bis an den Zielort bieten. Zugleich müssen auch die Straßenverhältnisse so sein, dass sie die entstehenden Pendlerströme zu- bzw. von den P&R Standorten aufnehmen können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.12.2024, B 463 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1106 2025 1. Die Vorlage B 463 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1068/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 3 CDU, SPD und BFF gegen 1 CDU, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im Rebstockquartier verbessern

09.09.2024 · Aktualisiert: 20.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5882 entstanden aus Vorlage: OF 981/2 vom 25.08.2024 Betreff: Verkehrssicherheit im Rebstockquartier verbessern Vorgang: OM 823/21 OBR 2; ST 170/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob auf der rechten Fahrbahn zwischen Leonardo-da-Vinci-Allee und Wilhelmine-Reichard-Weg/Ecke Melli-Beese-Straße (siehe Abbildung in der Begründung) eine Umweltspur (Bus und Fahrrad) eingerichtet werden kann, ohne dass eine Einfahrt in die Montgolfier-Allee untersagt wird, und ob diese Maßnahme prioritär umgesetzt werden kann; 2. den Radverkehr aus dem Wilhelmine-Reichard-Weg/Ecke Melli-Beese-Straße in östlicher Richtung in die Signalisierung am Knotenpunkt Am Römerhof/Buzzistraße aufzunehmen und Radfurten zu markieren, um eine sichere Querung über die Straße am Römerhof zu gewährleisten. In diesem Zuge sollte die Melli-Beese-Straße in östliche Richtung für den Radverkehr freigegeben werden. Begründung: Die Verkehrssituation an den genannten Stellen ist derzeit für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere für Radfahrende, unübersichtlich und gefährlich. Zu Ziffer 1.: Am Römerhof zwischen Leonardo-da-Vinci-Allee und Wilhelmine-Reichard-Weg gibt es derzeit keine Radverkehrsanlage oder Umweltspur. In seiner Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 170, hatte der Magistrat den Bedarf für die Einrichtung einer eigenständigen Radverkehrsführung als Lückenschluss zwischen Leonardo-da-Vinci-Allee und Wilhelmine-Reichard-Weg bestätigt und die Maßnahme auf die Liste der umzusetzenden Maßnahmen aufgenommen. Mit der Umsetzung als Umweltspur könnte zusätzlich der Busverkehr attraktiviert werden. Zu Ziffer 2.: Radfahrende, die aus dem Wilhelmine-Reichard-Weg in östlicher Richtung fahren, sind derzeit am Knotenpunkt Am Römerhof/Buzzistraße nicht in der Signalisierung berücksichtigt (siehe Abbildung in der Begründung). Zu Ziffer 1.: (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main mit eigener Zeichnung) Zu Ziffer 2.: (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main mit eigener Zeichnung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 823 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 170 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 117 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straße der Nationen gegen Raser und Poser sichern - der Kinder zuliebe

28.05.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5543 entstanden aus Vorlage: OF 1286/1 vom 25.05.2024 Betreff: Straße der Nationen gegen Raser und Poser sichern - der Kinder zuliebe Der Magistrat wird gebeten, die Straße der Nationen in Zusammenarbeit mit der Messe Frankfurt wirksam gegen Raser und Poser sichern zu lassen, indem die Zufahrt von der Straße Am Römerhof mit einer automatischen Schrankenanlage mit Zufahrtskontrolle ausgestattet wird. So können während der Messezeiten, insbesondere während der Aufbau- und Abbautage, und außerhalb der Messezeiten berechtigte Fahrzeuge einfahren. Für Unberechtigte bleibt die Zufahrt versperrt, um vor allem spielende Kinder zu schützen. Begründung: Die vierspurige autobahnähnliche Straße der Nationen dient während der Messezeiten als Zufahrt für Lkw und Pkw. Außerhalb der Messezeiten übernimmt die Straße keine Andienungsfunktion und ist meist leer und nutzlos. Lediglich einzelne Kinder und zu Fuß Gehende "verirren" sich manchmal dorthin oder gehen mit ihren Hunden Gassi. Regelmäßig rasen jedoch dort Menschen mit getunten Autos hin und her und finden sich, ihre aufgemotzten Karren und ihr Verhalten offenbar großartig. Sie gefährden durch ihre Raserei jedoch andere und verlärmen gleichzeitig die Wohngebäude im Europaviertel und die Kleingärten in der Kuhwaldsiedlung. Hinweisschilder helfen erfahrungsgemäß nicht. Dem rücksichtlosen Verhalten muss endlich wirksam Einhalt geboten werden. Foto: Wikipedia Straße der Nationen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1486 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 539

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beteiligung des Ortsbeirates an dem ämterübergreifenden Gremium

27.05.2024 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5497 entstanden aus Vorlage: OF 926/2 vom 13.05.2024 Betreff: Beteiligung des Ortsbeirates an dem ämterübergreifenden Gremium Vorgang: OM 4648/ 23 OBR 2; ST 528/24 Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 2 als Vertretung der Anwohner*innen und Nutzer*innen der Übergänge Alter/Neuer Rebstockpark (Straße Zum Rebstockbad) sowie der Kreuzung Zufahrt Messeparkhaus/Montgolfier-Allee/Leonardo-da-Vinci-Allee an dem in der Stellungnahme vom 08.03.2024, ST 528, angekündigten ämterübergreifenden Gremium zu beteiligen. Begründung: Der Ortsbeirat 2 setzt sich seit mehreren Jahren für die Schaffung eines sicheren Übergangs zwischen Altem und Neuem Rebstockpark ein. Er kennt die Verkehrssituation sehr gut und steht darüber im regelmäßigen Austausch mit den Anwohner*innen. Es wäre daher ratsam, den Ortsbeirat im Rahmen des ämterübergreifenden Gremiums bei der schlussendlichen Entscheidungsfindung frühzeitig zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1893 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Plätze im Rebstockviertel zukunftsfähig planen

04.05.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2024, OF 924/2 Betreff: Plätze im Rebstockviertel zukunftsfähig planen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der weiteren Planung des neuen Quartiers zwischen der BAB 648 und der Leonardo-da Vinci Allee bzw. Am Römerhof das zunehmend heiße Sommerklima zu berücksichtigen. Insbesondere der neu entstehende Quartiersplatz "Sally Ride" sollte ausreichend begrünt und verschattet angelegt werden, um den Aufenthalt auch im Sommer attraktiv werden zu lassen. Der Ortsbeirat bittet in die weitere Planung eng einbezogen zu werden. Begründung: Das Quartier befindet sich im Bau. Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, von der Rebstock Projektgesellschaft im Juli 2022 eine Führung erhalten zu haben und bittet um ein Update entweder vor Ort oder in einer der nächsten Sitzungen. Im Rahmen dessen sollen bitte die klimatischen Entwicklungen und die daran orientierte Planung besonders thematisiert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 924/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 924/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 924/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Jugendräume im Stadtteil Rebstock/Kuhwald/Am Römerhof

11.03.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2024, OF 872/2 Betreff: Jugendräume im Stadtteil Rebstock/Kuhwald/Am Römerhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, - welche Möglichkeiten gesehen werden, im Stadtteil Kuhwald (bzw. in seinem räumlichen Einzugsbereich) einen Treffpunkt für Jugendliche einzurichten - ggf. in Kooperation mit vorhandenen Institutionen (Kirchen, Schulen und Sportvereinen) sowie z.B. durch die Nutzung von Leerständen; - ob im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 683 Ä - Rebstock in Kooperation mit den dort aktiven Wohnungsbauinvestoren ABG und LBBW sowie anderen Akteuren/ Eigentümern (bzw. im engeren Einzugsbereich des neuen Stadtteils Rebstock), nachträglich einen Treffpunkt für Jugendliche vorzusehen; - ob im B-Plan-Gebiet Rebstock ggf. auf vorhandenen Brachflächen in Absprache mit den Eigentümern in Modulbauweise und als experimentelle Zwischennutzung ein attraktiver Jugendtreff geschaffen werden kann; - ob auf jeden Fall im Rahmen des Bebauungsplans B 936 - Am Römerhof Räume für Jugendliche, z.B. ein Jugendzentrum/ Jugendhaus und/ oder eine Jugendbibliothek vorgesehen bzw. frühzeitig eingeplant werden können. Begründung: Der Kinderbeauftragte für Rebstock / Kuhwald stellte in seinem Bericht für 2023 die soziale Infrastruktur insbesondere für ältere Kinder/ Jugendliche als besonders defizitär und verbesserungsbedürftig dar. Jugendtreffs seien nicht vorhanden und auch im Rahmen der Neuplanungen am Rebstock nicht vorgesehen. Hinzu komme, dass vorhandene Einrichtungen im Nachbarstadtteil Bockenheim aufgrund unzureichender Personal- und Finanzausstattung keine räumlichen Alternativen anbieten könnten. Die Bedarfe der Jugendlichen und Hilfsangebote sowie Jugendarbeit werden in den peripheren Bockenheimer West-Stadtteilen sträflich vernachlässigt, obwohl hier gezielt für Familien geplant und gebaut wird. Im Rahmen des Rebstock-Bebauungsplans B 683 - Ä ist planerisch als soziale Infrastruktur lediglich eine Kita im Rahmen der nördlichen Kamm-Bebauung (ABG) festgesetzt. Angebote für ältere Kinder oder Jugendliche fehlen. Von besonderer Bedeutung wäre es, auf jeden Fall bei der weiteren Planung des neuen Baugebiets Am Römerhof (ABG) Räume für Jugendliche vorzusehen, hierfür Träger zu gewinnen und diese entsprechend auszustatten. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 912 2024 Die Vorlage OF 872/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und bei Abwesenheit 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL

Parteien: GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Solaranlage auf dem Parkhaus AltSachsenhausen

23.02.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5178 entstanden aus Vorlage: OF 1002/5 vom 09.02.2024 Betreff: Solaranlage auf dem Parkhaus Alt-Sachsenhausen Vorgang: OM 4663/23 OBR 5; ST 5/24 Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung zur Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 5, eine Planung zu entwickeln, die es ermöglicht, auf dem Dach des Parkhauses Alt-Sachsenhausen in der Walter-Kolb-Straße eine aufgeständerte Solaranlage als Überdachung der Park- und Wegeflächen zu installieren. Es sollen keine Parkplätze entfallen. Baurechtliche Vorgaben und Brandschutz sind zu berücksichtigen. Ziel soll sein, die energetische Nutzung und Ladeinfrastruktur für E-Autos zu verbessern und die Netzbelastung zu verringern. Eine Orientierung ist z. B. am von der Messe Frankfurt GmbH betriebenen Messeparkhaus Rebstock, Am Römerhof 1, möglich. Begründung: Die in der Stellungnahme ST 5 zugesagte Solaranlage auf der Zufahrtsspindel des Parkhauses Alt-Sachsenhausen nutzt zunächst nur einen kleinen Teil der vorhandenen Dachfläche. Ziel des Ortsbeirats ist es, eine Solaranlage auf dem Parkhaus Alt-Sachsenhausen zu installieren, die möglichst viel vorhandene Dachfläche auf dem Parkhaus nutzt. Dies wäre ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, weil der erzeugte Strom von dort sowohl zur Ladung von E-Autos im Parkhaus als auch zur Deckung des regulären Strombedarfs im angrenzenden Stadtgebiet verwendet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4663 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 5 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1228 Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicheren Radschulweg am Übergang Alter/Neuer Rebstockpark gewährleisten

19.02.2024 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140 entstanden aus Vorlage: OF 847/2 vom 28.01.2024 Betreff: Sicheren Radschulweg am Übergang Alter/Neuer Rebstockpark gewährleisten Vorgang: V 99/21 OBR 2; ST 2776/22; OM 4648/23 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. den Radschulweg am Übergang Alter/Neuer Rebstockpark für das Gymnasium Römerhof und ggf. weitere Schulen im Bezirk passierbar und sicher für Schulkinder zu gestalten. 2. zu prüfen und zu berichten, ob und wann die Radwegverbindung vom Alten Rebstockpark zum Gymnasium Römerhof realisiert werden kann. Begründung: Derzeit führt der Radschulweg für das Gymnasium Römerhof an einer ungesicherten und unpassierbaren Stelle über die Straßen Zum Rebstockbad/Zum Messeparkhaus Rebstock. Entgegen mehrfacher Hinweise und Beschlüsse des Ortsbeirats, zuletzt mit der Anregung vom 16.10.2023, OM 4648, endlich einen sicheren Übergang Alter/Neuer Rebstockpark zu schaffen, wurde eine solche Maßnahme bislang nicht umgesetzt. Die Radverkehrsverbindung Alter Rebstockpark/Gymnasium Römerhof ist für die Schülerinnen und Schüler unverzichtbar. Da sich die Bebauung zu verzögern scheint, besteht Informationsbedarf hinsichtlich der zeitnahen Umsetzung (vgl. dazu zuletzt Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2776). (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main, Zugriff: 28.01.2024) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 99 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2776 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1094 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5883 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung rund um die Viktoria-Luise-Schule - Termin vor Ort, bitte!

19.02.2024 · Aktualisiert: 24.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5138 entstanden aus Vorlage: OF 848/2 vom 04.02.2024 Betreff: Schulwegsicherung rund um die Viktoria-Luise-Schule - Termin vor Ort, bitte! 1. Der Magistrat wird gebeten, a) zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen in der Montgolfier-Allee getroffen werden können, um für die anwohnenden Kinder den Schulweg zu sichern; b) zu prüfen und zu berichten, wie die Kinder die Melli-Beese-Straße unbeschadet überqueren können; c) die Taktung der Ampelschaltung auf der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie insbesondere Am Römerhof auf die Bedürfnisse der dort überquerenden Kinder abzustellen. 2. Der Magistrat wird gebeten, insbesondere die oben unter der Ziffer 1. genannten Punkte in einen zeitnah anzuberaumenden Ortstermin mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Amts zur Schulwegsicherung und Vertreterinnen und Vertretern der Viktoria-Luise-Schule sowie gerne auch des örtlich zuständigen Ortsbeirates vor Ort zu erörtern. Begründung: Im Rebstockviertel wohnen viele Familien mit Kindern und kleinen Kindern, die die wohnortnahen Kindergärten und Schulen besuchen. Viele Kinder müssen auf ihren Wegen zur Schule, zum Kindergarten und zurück nach Hause die Montgolfier-Allee kreuzen. In der Montgolfier-Allee befinden sich keine gesicherten Übergänge wie etwa Zebrastreifen oder Ampeln. In der gesamten Straße gilt Tempo 30 und eine Rechts-vor-Links-Regelung. Beide Regeln werden von den Auto- und auch Fahrradfahrenden kaum eingehalten. An der Allee parken auf beiden Seiten Autos, sodass Kinder, die zwischen den Autos heraus auf die Allee laufen, leicht übersehen werden. Leider wurde ein Ortstermin von dem zuständigen Amt für Schulwegsicherung, trotz entsprechender Bitte der Viktoria-Luise-Schule, bislang nicht in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 909 Aktenzeichen: 40-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gehweg Ursinusstraße ausbauen

29.01.2024 · Aktualisiert: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 849/2 Betreff: Gehweg Ursinusstraße ausbauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit das bisherige Gehwegstück in der Ursinusstraße (von der Straße Am Römerhof) kommend, in Richtung Rebstock Quartier mit den Bus und Tram Haltestellen Rebstockbad ausgebaut werden kann. Begründung: Von der Nidda kommend stellt die Ursinusstraße die kürzeste und direkte Verbindung zum Rebstock Quartier mit den dort befindlichen Haltestellen des ÖPNV dar. Der Gehweg Am Römerhof führt bislang lediglich zum in die Ursinusstraße hineinversetzten Zebrastreifen, jedoch nicht weiter. Fußgänger Richtung Rebstock Quartier müssen auf der Straße gehen oder den Umweg über den alten Rebstockpark (parallel zur Max-Pruss-Straße) wählen. Quelle: Geoportal Stadt Frankfurt Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 863 2024 Die Vorlage OF 849/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Lösung rund um die Kreuzung LeonardodaVinciAllee/Am Rebstockbad

16.10.2023 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 entstanden aus Vorlage: OF 756/2 vom 26.09.2023 Betreff: Neue Lösung rund um die Kreuzung Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Rebstockbad Vorgang: OM 2075/22 OBR 2; ST 2057/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. einen Ortstermin unter Einbeziehung der Messe sowie der zuständigen Ämter zur gesamten Verkehrslage an der Kreuzung Zum Rebstockbad/Zum Messeparkhaus Rebstock/Montgolfier-Allee/Leon ardo-da-Vinci-Allee anzuberaumen sowie 2. dem Ortsbeirat den aktuellen Sachstand und Lösungsoptionen bezüglich des immer wieder beantragten Übergangs zwischen Neuem und Altem Rebstockpark mitzuteilen. Begründung: Die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich und in der unmittelbaren Umgebung ist unübersichtlich und gefährlich. Den Ortsbeirat erreichen dazu regelmäßig Beschwerden aus der Bevölkerung. Einige ortskundige Mitglieder des Ortsbeirats würden im Rahmen des Termins gerne die Situation vor Ort und die damit einhergehenden Probleme erläutern. Als problematisch werden u. a. folgende Punkte bzw. Beobachtungen gesehen: - Ein Durchfahrtsrecht von der Straße Zum Rebstockbad in die Leonardo-da-Vinci-Allee und umgekehrt hat, solange die Straße Zum Messeparkhaus Rebstock geschlossen ist, nur der Linienverkehr. Hier kreuzt der Linienverkehr die Straße Zum Messeparkhaus Rebstock sowie die Montgolfier-Allee. Das Durchfahrtsverbot wird von Autofahrenden allerdings regelmäßig ignoriert; - die Wohnsiedlung am Rebstock ist nur über den Römerhof (Montgolfier-Allee und Leonardo-da-Vinci-Allee) erreichbar; - an der Einmündung der Straße Zum Messeparkhaus Rebstock sind nur Behelfsschranken installiert, die bei Wind umgestoßen werden können; - an der Ecke Zum Rebstockbad steht ein Stoppschild, das häufig von Pkw-Fahrenden missachtet wird; - schließlich sind die Verkehrswege nur unzureichend für zu Fuß Gehende und Radfahrende geeignet. Zu erwarten ist eine Zunahme von Auto-, Fahrrad- und Fußverkehr, spätestens wenn das Schwimmbad wieder eröffnet wird, und die neuen Quartiere bezogen werden. Hierdurch entstehen zusätzliche Verkehrsbelastungen, die die ohnehin problematische Situation verschärfen. Der erwähnte Fußgängerübergang war letztmalig Gegenstand der Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2057. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Antrag vom 28.01.2024, OF 847/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 528 Antrag vom 13.05.2024, OF 926/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5497 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5883 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee

16.10.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4647 entstanden aus Vorlage: OF 755/2 vom 26.09.2023 Betreff: Bushaltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bushaltestelle "Leonardo-da-Vinci-Allee" (Höhe Am Römerhof 51) auf die andere Seite der Kreuzung Am Römerhof/Ecke Leonardo-da-Vinci-Allee, also in Richtung Katharinenkreisel, verlegt werden kann. 2. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, eine ausreichend große, mit großvolumigen Mülleimern versehene Wartehalle am jetzigen Standort zu errichten. Begründung: Anwohnende aus der Liegenschaft Am Römerhof 51 berichten, dass nicht nur bei schlechter Witterung der Eingangsbereich ihres Gebäudes als überdachter Wartebereich genutzt wird. Dadurch kommt es zu starker Vermüllung, Lärm und auch zu aggressivem Verhalten, wenn ein Bewohnender darum bittet, zur eigenen Haustür gelangen zu dürfen. Es ist keine Seltenheit, dass sich mehr als zehn wartende Personen im Eingangsbereich des Hauses aufhalten. Die Haltestelle wird inzwischen von den Buslinien M34, 50 und 54 angefahren und sollte auch baulich den Anforderungen an eine Mehrfachhaltestelle entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 576 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Veranstaltungsgenehmigungen im Rebstock nur mit Verkehrskonzept und Verkehrsüberwachung

18.05.2023 · Aktualisiert: 16.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2023, OF 889/1 Betreff: Veranstaltungsgenehmigungen im Rebstock nur mit Verkehrskonzept und Verkehrsüberwachung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Veranstaltungen im zum Grüngürtel gehörenden Landschaftsschutzgebiet Rebstock nur dann zu genehmigen, wenn Veranstalter*innen ein schlüssiges Verkehrskonzept vorlegen. Des Weiteren soll die Städtische Verkehrspolizei den ruhenden Verkehr während dieser Veranstaltungen in den zum Ortsbezirk 1 gehörenden angrenzenden Gebieten überwachen und durch Abschleppen von Falschparker*innen für Sicherheit sorgen. Begründung: Das Rebstockgelände wird mehrfach im Jahr als Veranstaltungsgelände für kulturelle Zwecke und Festivals genutzt. Die Anbindung an das Gelände durch den ÖPNV ist über Busse und die Straßenbahnlinie 17 vorhanden, bei größeren Veranstaltungen aber nicht ausreichend. Gerade auswärtige Gäste reisen daher häufig mit dem Auto über A5 und A648 an und finden dann in der Nähe keinen Parkplatz. In den umgebenden Straßen und Wohngebieten wird entsprechend wild geparkt, im Ortsbezirk 1 ist vor allem die Straße und der Gehweg samt Böschung "Am Römerhof" betroffen. Der ohnehin schmale Gehweg unterhalb des Eidechsenlandes und die Fahrbahn weiter im Verlauf westlich sind dann flächendeckend zugeparkt und erschweren ein sicheres Durchkommen für alle Verkehrsteilnehmer*innen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 889/1 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße

20.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3717 entstanden aus Vorlage: OF 624/2 vom 26.02.2023 Betreff: Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung Am Römerhof/Max-Pruss-Straße/Oeserstraße verbessern lässt. Konkret sind folgende Fragen zu beantworten: a) Lässt sich die Ampelschaltung für einen verbesserten Verkehrsfluss/Reduktion des Ampelrückstaus aus allen vier Richtungen verkürzen? Kann hier gegebenenfalls eine verkehrsaufkommensabhängige Steuerung nachgerüstet werden? b) Ist die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr mit umlaufendem Zebrastreifen eine den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werdende Alternative? c) Inwieweit lässt sich die Einmündung vom Römerhof in die Max-Pruss-Straße verbreitern? Anwohner berichten, dass Sattelzüge auf dem Weg zum Messeparkplatz hier Probleme haben und im Schritttempo manövrieren, sodass die Grünphase der Fußgänger endet, bevor diese queren können. d) Können die Bürgersteige ggf. so umgestaltet/erweitert werden, dass das Warten auf Grün auch bei erhöhtem Fußgängeraufkommen gesichert ist? 2. o b es möglich erscheint, einen Radweg entlang der Max-Pruss-Straße in beide Richtungen, ggf. unter Nutzung des Trampelpfades am Rande des Parks, einzurichten. Begründung: Zu Ziffer 1.: Betroffene berichten davon, dass sich an der Kreuzung aus allen vier Richtungen regelmäßig ein erheblicher Verkehrsrückstau (Kraftfahrzeuge) bildet. Dabei seien bis zu drei Ampelschaltungen erforderlich, um die Kreuzung zu passieren. Hierbei kommt es zu - bei Verkehrsflussoptimierung vermeidbaren - CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Leerlauf. Fußgänger beklagen darüber hinaus, dass die von der Autobahn kommenden und links in die Max-Pruss-Straße einbiegenden Lkws bzw. Sattelzüge erst am Ende der Ampelschaltung nach dem Gegenverkehr einbiegen können. Dies fällt mit der Grünphase der Fußgänger zusammen, sodass diese keine Möglichkeit der Querung haben. Ergänzend ist festzuhalten, dass die aus Nied kommenden Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Römerhof auf ihrem Schulweg ebenfalls von langen Wartezeiten an der Ampelanlage betroffen sind. Zu Ziffer 2.: Der ausgeschilderte Radweg führt an dieser Stelle durch den Alten Rebstockpark. Dieser Park ist hochfrequentiert und daher als Radverbindung bei hohem Fußgängeraufkommen ungeeignet. Schließlich endet der Radweg am ungesicherten bzw. zu Messezeiten gesperrten Übergang hinter der derzeitigen Baustelle des Rebstockbades, siehe Ziffer 3., was zu erheblichen Umwegen führt. Es wäre sowohl für Radfahrer entspannter auf einer eigenen Trasse zu fahren als auch für Spaziergänger im Park, die dann ohne gestört zu werden, den Park nutzen können. Max-Pruss-Straße mit dem "Trampelpfad,", der zum Radweg ausgebaut werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1322 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 13 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 34 für die Haltestellen „Rebstockbad“ und „Zum Rebstockbad“ wieder öffnen

20.03.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3709 entstanden aus Vorlage: OF 605/2 vom 27.02.2023 Betreff: Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder öffnen Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder zu öffnen. Begründung: Seit dem 12.12.2021 spart die Buslinie 34 die Leonardo-da-Vici-Allee sowie die Straße zum Rebstockbad und somit für die Anwohner des Rebstockquartiers zwei wichtige Haltestellen aus. Betroffen ist neben der Haltestelle "Zum Rebstockbad" auch die Haltestelle "Rebstockbad", die die Wohnblocks am Ende der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie den westlichen Teil des Rebstockquartiers bedient. Zwar entfallen durch den Abriss des Rebstockbades Fahrgäste, die das Rebstockbad nutzen wollen, die Haltestelle ist aber für die Anwohner des Viertels wichtig, weil sie eine direkte Anbindung nach Rödelheim benötigen. Für 7.500 Anwohner im Rebstockquartier ist die Buslinie 34 die direkte und nahezu barrierefreie Verbindung zur Infrastruktur in Rödelheim. Dort sind für die Anwohner des Rebstockquartiers Fach- und Hausärzte, Banken sowie kleine und große Läden gut und direkt erreichbar. Diese Infrastruktur gibt das Rebstockquartier selbst nicht her und ist daher der nächste und wichtigste Anlaufpunkt und muss somit schnellstmöglich für die Anwohner wieder erreichbar sein. Die Zeitersparnis von zwei Minuten, die durch den Ausfall der Haltestellen entsteht, schlägt bei einer Gesamtfahrzeit der Buslinie 34 von der Haltestelle "Mönchhofstraße" bis "Bornheim Mitte" von 53 Minuten nicht ins Gewicht. Für die Anwohner wird jedoch ein Umstieg an der Haltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee erforderlich, sodass sich die Fahrzeit bis Rödelheim um erheblich mehr Minuten verlängert. Außerdem ist für ältere, kranke, mobilitätseingeschränkte Anwohner sowie für Anwohner, die mit Kinderwagen unterwegs sind, der Umstieg eine unnötige Erschwernis bei der Nutzung des ÖPNV, die durch die Zeitersparnis von zwei Minuten für andere Fahrgäste nicht aufgewogen wird. Wenn man den Vorteil der Zeitersparnis gegen den Nachteil des erforderlichen Umstiegs für Bewohner des Viertels gegeneinander abwiegt, wiegen die Nachteile durch die Linienwegekürzung schwerer als der Vorteil einer Zeitersparnis von nur zwei Minuten. Die permanente Verspätung der Buslinie 34 entsteht nicht zwischen den entfallenen Haltestellen, sondern auf anderen Streckenteilen, zu Messezeiten insbesondere gerade auf der nun befahrenen Straße am Römerhof. Der Wegfall der Haltestellen kann daher die Verspätungssituation überhaupt nicht verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1602 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße

06.12.2022 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 entstanden aus Vorlage: OF 673/1 vom 01.11.2022 Betreff: Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass Fußgängerinnen sowie Fußgängern und Radfahrerinnen sowie Radfahrern auf den für sie vorgesehenen Wegen entlang der Schmidtstraße ausreichend Platz frei gehalten wird. Hierzu sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei einem Ortstermin besprochen werden: 1. Das bereits eingerichtete absolute Halteverbot entlang der Schmidtstraße von der Mainzer Landstraße kommend in Richtung der Straße Am Römerhof gehend wird durch bauliche Maßnahmen, wie z. B. das Aufstellen von Fahrradbügeln oder Pflanztrögen, durchgesetzt. Wo nötig und aus Platzgründen nicht anders darstellbar, z. B. unter den Bahnbrücken, werden Fuß- und Radweg durch Poller gesichert. 2. Das absolute Halteverbot wird auf die gesamte Länge ausgedehnt, der Abschnitt zwischen Eisenbahnbrücke und der Straße Am Römerhof also neu eingerichtet. 3. Der Radweg, der zwischen Mainzer Landstraße und Eisenbahnbrücke getrennt vom Fußverkehr besteht, wird bis zur Straße Am Römerhof verlängert. 4. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen wird der ruhende Verkehr regelmäßig überwacht. Begründung: Fuß- und Radweg entlang der Schmidtstraße können häufig nur eingeschränkt genutzt werden, da Falschparker auf den Flächen zwischen den Baumscheiben parken und so die Breite der Wege deutlich beschneiden. Für Personen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist bisweilen ein zentimetergenaues Navigieren notwendig, um sich einen Weg zu bahnen. Unter der Eisenbahnbrücke parken zudem häufig Lkws. Diese nehmen vor allem Radfahrerinnen und Radfahrern die Sicht, die aus dem Weg entlang des Bahndamms auf die Schmidtstraße abbiegen oder diese queren wollen. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist ein durchgängiger, baulich getrennter Radweg auf der gesamten Schmidtstraße erstrebenswert. Einzelhandel und Gewerbetreibende halten auf ihren Grundstücken ausreichend Parkplätze für Kundinnen sowie Kunden und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter zur Verfügung. Eine Nutzung des öffentlichen Raums ist nicht notwendig. Eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Antrag vom 11.06.2023, OF 930/1 Antrag vom 11.08.2023, OF 965/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4381 Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz im Alten Rebstockpark

05.12.2022 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3321 entstanden aus Vorlage: OF 535/2 vom 17.11.2022 Betreff: Spielplatz im Alten Rebstockpark Vorgang: V 19/21 OBR 2; ST 1436/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob auf dem Gebiet des Alten Rebstockparks die Errichtung eines Spielplatzes möglich ist, den Ortsbeirat einzubeziehen, und ob hier die Möglichkeiten besteht, einen Spielplatz durch einen entsprechenden Verein errichten und betreuen zu lassen; 2. ob sichergestellt werden kann, dass ein inklusives Spielgerät auf dem Spielplatz aufgestellt wird; 3. ob als Standort für den Spielplatz der frühere Grillplatz oder aber die Wiese nördlich angrenzend an das Rebstockwäldchen infrage kommt. Begründung: In der Stellungnahme vom 16.08.2021, ST 1436, stellt der Magistrat die Errichtung weiterer Spielmöglichkeiten im Rahmen der Entwicklung der Bebauungspläne Nr. 919/Nr. 936 Am Römerhof/Zum Rebstockbad in Aussicht. Der Ortsbeirat begrüßt dies sehr und nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung von Spielplätzen generell nicht durch die Verwaltung initiiert wird. Sollte eine Fläche für die Errichtung eines Spielplatzes dennoch infrage kommen, bittet der Ortsbeirat um Einbeziehung, auch der zuständigen Kinderbeauftragten. Neben dem im Bereich des Rebstockparks fehlenden Angebots für ältere Kinder fehlt auch eines für mobilitätseingeschränkte, beispielsweise auf den Rollstuhl angewiesene Kinder, weshalb ein auch durch sie nutzbares Spielgerät eingeplant werden muss. Im Rahmen der Planung weiterer Spiel- bzw. Bolzplätze erscheint es zweckmäßig, u. a. den ehemaligen Grillplatz zu berücksichtigen. Nach einem Ortstermin mit dem Kinderbeauftragten und Anwohnern haben die Mitglieder des Ortsbeirates die Wiese angrenzend an das Rebstöckwäldchen, zwischen dem Hauptweg und der Max-Pruss-Straße, mit schattenspendenden Bäumen für geeignet empfunden (siehe Foto). Quelle: google Satellit 17.11.2022, 18:25 Uhr Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2021, V 19 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1436 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2032 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald

05.12.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3304 entstanden aus Vorlage: OF 533/2 vom 09.11.2022 Betreff: Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Biegweg im Bereich des Biegwaldes zwischen Hessenkolleg (Biegweg 41), genauer hinter der Zufahrt zum Biegweg 47, am östlichen Ende und der Zufahrt zur Kleingartenanlage am westlichen Ende (siehe Abbildung), zurückgebaut sowie für den privaten Pkw-Verkehr gesperrt werden kann. Fuß- und Radverkehr sollen nach wie vor möglich sein. Dies bedeutet eine Entfernung oder Verschmälerung der Asphaltoberfläche um die Zerschneidung des wertvollen Waldes weitgehend rückgängig zu machen; 2. ob der Rebstöcker Weg, z. B. durch ein Parkverbot, in beide Richtungen befahrbar gemacht werden kann. Dabei ist eine Verkehrszählung durchzuführen und insbesondere zu prüfen, wie der Mehrverkehr auf die Rödelheimer Landstraße abfließen kann; 3. ob an der Verbreiterung der Straße hinter dem Abzweig zum Restaurant Haus Biegwald ein Wendehammer eingerichtet werden kann, um den Biegweg als Auffahrtsstraße für den Rebstöcker Weg entbehrlich zu machen. Anliegendenverkehr zu den Kleingärten jenseits des Wendehammers (siehe Abbildung) soll weiterhin ermöglicht werden; 4. ob hierbei die Erreichbarkeit der Liegenschaften entlang des Rebstöcker Weges bis zum Haus Biegwald für Eigentümerinnen und Eigentümer, Anliegerinnen und Anlieger, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge weiterhin hinreichend gewährleistet wäre; 5. mit welchen Kosten diese Maßnahmen umzusetzen wären. Begründung: Jede versiegelte Fläche, die nicht mehr in ihrer Funktion benötigt wird, sollte zurückgebaut und entsiegelt werden. Der Biegweg zerschneidet den Biegwald und trennt damit das Biotop auf. Menschen können trotzdem durch den Wald wandern, aber müssen nicht mit ihrem Pkw und dem Lärm des Verbrennungsmotors die Natur stören. Der Wald würde durch das Entsiegeln der Straße an Wert gewinnen. In Zeiten der Klimakrise sollte jeder Baum, der aufgeforstet werden kann, höchste Priorität haben. Derzeit wird der Biegweg innerhalb des Waldes nur als Ausfahrtsstraße für den Rebstöcker Weg, der eine Einbahnstraße ist, genutzt. Ebenso ist häufig zu beobachten, dass dieser als Parkplatz für den Ausflug mit Hunden im Wald oder Abstellfläche für nicht mehr zugelassene Pkw verwendet wird. Alle diese Nutzungen erscheinen entbehrlich, sofern der Rebstöcker Weg unter Erhaltung der Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge und Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Anliegerinnen und Anlieger der betroffenen Liegenschaften in beide Richtungen befahrbar gemacht werden könnte. Eine Entsiegelung wäre begrüßenswert, aber nur denkbar, wenn die Nachteile des Mehrverkehrs auf der Rödelheimer Seite tragbar sind. (Quelle: Open Street Maps, 2022) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 752 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für GeorgBüchnerSchule möglich?

05.12.2022 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3305 entstanden aus Vorlage: OF 536/2 vom 20.11.2022 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiter zu führen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung darauf auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald

15.11.2022 · Aktualisiert: 13.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 227/7 Betreff: Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. ob der Biegweg im Bereich des Biegwaldes zwischen der Zufahrt zum Biegweg 47 am östlichen Ende und der Zufahrt zur Kleingartenanlage am westlichen Ende (siehe Abbildung) zurückgebaut sowie für den privaten PKW-Verkehr gesperrt werden kann. Fuß- und Radverkehr sollen nach wie vor möglich sein. Dies bedeutet eine Entfernung oder Verschmälerung der Asphaltoberfläche, um die Zerschneidung des wertvollen Waldes weitgehend rückgängig zu machen; 2. ob der Rebstöcker Weg, z.B. durch ein Parkverbot, in beide Richtungen befahrbar gemacht werden kann. Dabei ist eine Verkehrszählung durchzuführen und insbesondere zu prüfen, wie der Mehrverkehr auf die Rödelheimer Landstraße abfließen kann; 3. ob an der Verbreiterung der Straße hinter dem Abzweig zum Restaurant Haus Biegwald ein Wendehammer eingerichtet werden kann, um den Biegweg als Auffahrtsstraße für den Rebstöcker Weg entbehrlich zu machen. Anliegerverkehr zu den Kleingärten jenseits des Wendehammers (Anlage 5) soll weiterhin ermöglicht werden. 4. ob hierbei die Erreichbarkeit der Liegenschaften entlang des Rebstöcker Weges bis zum Haus Biegwald für Eigentümer:innen, Anlieger:innen, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge weiterhin hinreichend gewährleistet wäre. 5. mit welchen Kosten diese Maßnahmen umzusetzen wären. Begründung: Jede versiegelte Fläche, die nicht mehr in ihrer Funktion benötigt wird, sollte zurück gebaut und entsiegelt werden. Der Biegweg zerschneidet den Biegwald und trennt damit das Biotop auf. Menschen können trotzdem durch den Wald wandern, aber müssen nicht mit ihrem PKW und dem Lärm des Verbrennungsmotors die Natur stören. Der Wald würde durch das Entsiegelnder Straße an Wert zugewinnen. In Zeiten der Klimakrise sollte jeder Baum, der aufgeforstet werden kann, höchste Priorität haben. Derzeit wird der Biegweg innerhalb des Waldes nur als Ausfahrtsstraße für den Rebstöcker Weg, der derzeit eine Einbahnstraße ist, genutzt. Ebenso ist häufig zu beobachten, dass dieser als Parkplatz für den Ausflug mit Hunden im Wald oder Abstellfläche für nicht mehr zugelassene PKW verwendet wird. Alle diese Nutzungen erscheinen entbehrlich, sofern der Rebstöcker Weg unter Erhaltung der Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge und Eigentümer:innen sowie Anlieger:innen der betroffenen Liegenschaften in beide Richtungen befahrbar gemacht werden könnte. Eine Entsiegelung wäre begrüßenswert, aber nur denkbar, wenn die Nachteile des Mehrverkehrs auf Rödelheimer Seite tragbar sind. Es dient zur Kenntnis, dass dieser Antrag wortgleich im Ortsbeirat 2 und 7 eingereicht wurde. Quelle: Open Street Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 227/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und farbechte/LINKE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aushängeschild Katharinenkreisel?

10.10.2022 · Aktualisiert: 24.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2940 entstanden aus Vorlage: OF 478/2 vom 25.09.2022 Betreff: Aushängeschild Katharinenkreisel? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Katharinenkreisel, vormals Opel-Rondell, saniert und renoviert und damit aufgewertet werden kann, sodass die verkehrliche Anbindung der bestehenden und entstehenden Quartiere gewährleistet werden kann. Hier müssen Fuß- und Fahrradwege barrierefrei gestaltet werden. Die br achliegenden Flächen sollten begrünt werden. Auf einen Fly-Over soll dabei verzichtet werden. Begründung: Der Katharinenkreisel ist das "Eingangstor" von der Autobahn 648 (Wiesbadener Straße), und verbindet das Rebstockquartier über den Römerhof mit der City West/Voltastraße und der Ludwig-Landmann-Straße sowie der Theodor-Heuss-Allee. Der Kreisel wurde 2003 nach der Stifterin Katharina vom Rebstock in Katharinenkreisel umbenannt. Hier sollte der heiligen Katharina ein Denkmal gesetzt werden. Der aktuelle Zustand des Kreisels bietet weder ein angenehmes Bild für Gäste der Stadt oder Anwohner noch setzt dieser der heiligen Katharina ein ordentliches Denkmal. Ob man den Kreisel zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto durchquert, der Kreisel ist schmutzig und staubig. Hier parken Autos unrechtmäßig auf brachliegenden und unbefestigten Flächen. Fuß- und Fahrradwege sind rund um den Kreisel uneben und bieten Stolpergefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Durch Begrünung der brachliegenden Flächen würde die Luftqualität verbessert und die ohrenbetäubende Lärmbelastung eingedämmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 135 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1809 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6229 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof II

28.06.2022 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2424 entstanden aus Vorlage: OF 504/1 vom 13.06.2022 Betreff: Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof II Der Magistrat wird gebeten, den Belag des als "gemeinsamer Fuß- und Radweg" (Verkehrszeichen 240) gekennzeichneten Weges entlang der Straße Am Römerhof zwischen Schmidtstraße und der Straße der Nationen zu erneuern. Der erneuerte Weg soll zudem nur noch als Gehweg (Verkehrszeichen 239) gekennzeichnet werden. Um den Belangen des Radverkehrs Rechnung zu tragen, soll zwischen Europa-Allee und Straße der Nationen der rechte Fahrstreifen in einen Fahrradweg umgewandelt werden. Begründung: Entlang der stark befahrenen Straße gibt es aus Richtung Gallus kommend in Richtung Rebstock/Kuhwaldsiedlung nur einen sehr schmalen Weg, den sich zurzeit Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer teilen müssen. Der Abschnitt ist zudem Teil des Schulwegeplans, von einem sicheren Schulweg kann hier allerdings nicht die Rede sein. Es bedarf entsprechend einer Umverteilung der Verkehrsflächen, um für Rad- und Fußverkehr ausreichend Platz zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2813 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2126 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald

16.05.2022 · Aktualisiert: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2022, OF 394/2 Betreff: Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. den Biegweg nach der Postsiedlung zurückzubauen und die Asphaltoberfläche zu entfernen sowie für den privaten PKW-Verkehr zu sperren, um die Zerschneidung des wertvollen Waldes rückgängig zu machen und zu entsiegeln, 2. den Biegweg in einen nicht asphaltierten Fuß- und Radweg mit deutlich geringerer Breite und mit zusätzlichen Bäumen und Sitzgelegenheiten umzuwandeln, 3. zu prüfen und berichten, ob die Anlage eines Hirschkäfermeilers im Biegwald als Artenschutzprojekt und spannendes Bildungsprojekt im Grüngürtel in Zusammenarbeit mit umliegenden Schulen als Lernstation im Frankfurter Grüngürtel eingerichtet werden kann. Hier bei wäre insbesondere der personelle und finanzielle Aufwand zu prüfen. Begründung: Jede versiegelte Fläche, die nicht mehr in ihrer Funktion benötigt wird, sollte zurück gebaut und entsiegelt werden. Der Biegweg zerschneidet den Biegwald und trennt damit das Biotop auf. Statt des asphaltierten Weges könnten neue Bäume den Pfad säumen und den Wald komplementieren. Menschen können trotzdem durch den Wald wandern, aber müssen nicht mit ihrem PKW und dem Lärm des Vebrennungsmotors die Natur stören. Der Wald würde durch das Abschaffen der Straße an Wert zugewinnen. Jeder Baum der aufgeforstet werden kann, sollte höchste Priorität haben in einer Zeit in der mehr Wald gerodet statt nachgepflanzt wird. Der Hirschkäfer (Lucanus cervus), der auf der Roten Liste Deutschlands unter Kategorie 2 "stark gefährdet" geführt wird, ist wohl eines der auffälligsten und interessantesten Insekten Europas. Als Larve hilft er das Totholz der Wälder in Humus umzuwandeln. Aufgrund seiner Lebensweise kann er als Indikator für intakte und natürliche Wälder angesehen werden. Der bis zu 7,5 cm lange Hirschkäfer (Weibchen bis ca. 4 cm) verdankt seinen Namen den geweihartigen Oberkieferzangen des Männchens. Der Hirschkäfer kommt bevorzugt in lichten Eichenwäldern mit absterbenden Althölzern und Baumstümpfen vor. Ebendiese Eichenbaumstümpfe finden sich gehäuft im Biegwald. Um den selten gewordenen und besonders schützenswerten Hirschkäfer zu fördern und zu unterstützen, wäre es wünschenswert einen Hirschkäfermeiler im Biegwald anzulegen. Ziel und Zweck eines Naturschutzprojekts ist es Arten zu erhalten und der Bevölkerung mit Informationen dazu, die Wichtigkeit von Insekten und dem Erhalt der Artenvielfalt nahe zu bringen. Erfreulicherweise gehört der Frankfurter Stadtgarten in der Nähe des Frankfurter Flughafens zu einem individuumreichen Gebiet von Hirschkäfern. Die Nähe des Biegwaldes zum Stadtwald und die geeigneten Voraussetzungen des Biegwalds als lichter Eichenwald prädestiniert den Standort nahezu dazu dort solch ein Artenschutzprojekt zu starten. In einem Artgutachten von 2006 werden weitere populationsreichere Gegenden wie z.B. der Forstamtsbereich Lampertheim genannt, welcher jedoch wegen der absehbaren negativen Entwicklung des Waldbestandes keine vergleichbar gute Bewertung erhalten konnte, wie der Frankfurter Stadtwald. Im Frankfurter Grüngürtel gibt es eine Reihe von Lernorten und Lernstationen. Zwischen dem Abenteuergelände BDP und der Revierförsterei Schwanheim klafft jedoch eine beträchtliche Lücke im westlichen Grüngürtel. Diese könnte durch einen geeigneten Lernort im Biegwald etwas geschlossen werden. Anlage: (Quellen: https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/naturschutz/artenschutz/steckbriefe/Kae fer/Gutachten/artgutachten_2006_hirschkaefer_lucanus_cervus.pdf https://www.gemeinde-lauter.de/freizeit-tourismus/sehe nswuerdigkeiten/hirschkaefermeiler/ https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/frankfurt-the men/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a-z/pdf/gruenguertel/lernen-efl/entdecken- forschen-und-lernen-2022.ashx) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 394/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 394/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 394/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark

02.05.2022 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 entstanden aus Vorlage: OF 253/2 vom 29.01.2022 Betreff: Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark Vorgang: OM 77/16 OBR 2; ST 1112/16; ST 419/17; ST 1159/17; V 1043/18 OBR 2; ST 321/19; V 100/21 OBR 2; ST 2126/21 Der Magistrat wird gebeten, am Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, sprich an der Straße Zum Rebstockbad, sowie an der Messestraße einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen einzurichten. Mit der Anregung dieser Überquerung spricht sich der Ortsbeirat ausdrücklich für diese Lösung aus, die jahrelange, unbefriedigende und gefährlichen Situation für kleine und große Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerinnen und Nutzer mit einem - aus Sicht des Ortsbeirates - angemessenen Umsetzungsaufwand endlich zu lösen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Tor auf Höhe des Rebstockparks zwischen den beiden Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus Rebstock (im Folgenden als "das Tor" bezeichnet) auch während Messezeiten geöffnet bleiben kann. Falls nein, bittet der Ortsbeirat um eine valide Begründung; 2. ob die Situation des Übergangs vom alten zum neuen Rebstockpark nicht einer grundlegenden Neubewertung aufgrund sich einer sich stetig verändernden tatsächlichen Ausgangslage bedarf, da in den letzten Jahren weitere Nutzerinnen und Nutzer, also potenziell "Überquerende" in den Stadtteil hinzugetreten sind (z. B. aktuell Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee, aber auch aus Europa-Allee/Pariser Straße; sowie in der Perspektive die zu errichtenden Quartiere: Ergänzungsbebauung Rebstock sowie Quartier "Am Römerhof" - siehe hierzu auch die Begründung). Begründung: In der Stellungnahme vom 29.11.2021, ST 2126, weist der Magistrat darauf hin, dass das Einbringen einer Fußgängerampel in das Verkehrsleitsystem (Stellungnahme vom 08.02.2019, ST 321) technisch und finanziell zu aufwendig wäre. Siehe auch die Stellungnahme vom 03.07.2017, ST 1159. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird in dieser Stellungnahme ebenfalls als wenig sinnvoll erachtet. Diese Erkenntnis beruht auf der Tatsache, dass "das Tor" zwischen beiden Straßen zu Messezeiten geschlossen wird und der Fußgängerüberweg dann "nicht weiterführen würde". Diese Ansicht des Magistrats wird vom Ortsbeirat nicht geteilt! Die Messestraße/das Messeparkhaus Rebstock wird nur zu bestimmten bzw. großen Messen genutzt, zu allen anderen Tagen im Jahr ist das Tor zwischen beiden Straßen demnach geöffnet und wird von zahlreichen Fußgängern sowie Fahrradfahrern genutzt. Es wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern im Übrigen angeregt, "das Tor" auch während Messezeiten geöffnet zu lassen. Zumal "das Tor" auch als einer der Gründe vom Magistrat genannt wurde, einen Fußgängerübergang nicht zu befürworten. Die Gefahr, die die Überquerung der Straße Zum Rebstockbad für Parknutzerinnen und Parknutzer sowie Besucherinnen und Besucher darstellt, ist in den letzten Jahren hinreichend beschrieben worden. Dennoch gilt zu bedenken, dass weitere Nutzerinnen und Nutzer, also "Überquerende" hinzugekommen sind. Die Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee werden von Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Quartier sowie Anwohnerinnen und Anwohner der Europa-Allee/Pariser Straße besucht. Diese Kinder überqueren oft, aber nicht immer in Anwesenheit von Erwachsenen, überqueren ebenfalls beide Straßen täglich, eine Schul- oder Kindergartenschließung während Messezeiten ist nach Kenntnisstand eines Mitglieds des Ortsbeirates nicht vorgesehen. Laut der Stellungnahme vom 17.02.2017, ST 419, erfordert die Erstellung eines Konzepts, welches mit der Anregung am 30.05.2016, OM 77, durch den Ortsbeirat 2 gefordert wurde, "weitere ämterinterne Abstimmungen, die innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist leider nicht abgeschlossen werden können". Die letzte Aktualisierung hierzu am 04.07.2017. Abschließende Fragen aus "Gesprächen mit der Messe Frankfurt" (Stellungnahme ST 1112) stehen zudem offenbar noch immer aus. Die Einbringung eines Fußgängerüberweges würde zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen führen können. Der Bau einer Brücke wird u. a. laut Stellungnahme ST 2126 weiterhin geprüft. Der Bau einer großen Betonbrücke würde mutmaßlich die Idylle des neuen und alten Rebstockpark wesentlich einschränken. Zudem würde der Bau sowie die Instandhaltung aller Wahrscheinlichkeit nach einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand darstellen, der kaum an der Stelle der Öffentlichkeit gegenüber vertretbar wäre. Der Ortsbeirat ließe sich bei der beschriebenen Grundskepsis möglicherweise ja in der Causa der Brücke noch durch eine großartige Planung des Magistrats von der Brücke überzeugen, aber die verkehrliche Situation bei Übergang alter und neuer Rebstockpark bedarf einer raschen und möglichst kurzfristigen Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 77 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1112 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1159 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 100 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Antrag vom 26.09.2023, OF 756/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2057) vorgelegt hat. 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Straßenbahnlinie 17

02.05.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2080 entstanden aus Vorlage: OF 338/2 vom 06.04.2022 Betreff: Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 entlang bzw. westlich der Max-Pruss-Straße und in die Oeserstraße mündend in Richtung Griesheim/Nied möglich ist. Unter anderem sollte eine Haltestelle an der geplanten Endhaltestelle der U-Bahn-Linie 5 aus Richtung Europaviertel "Am Römerhof" mit Umstieg entstehen. Alternativ wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geplante U-Bahn-Linie 5 mit Halte- und Umsteigepunkt zur Straßenbahnl inie 17 an der Ecke Am Römerhof/Max-Pruss-Straße in Richtung Nied weitergeführt werden kann. Begründung: Im Zuge der Planung der Bebauung entlang der Straße Am Römerhof soll auch die U-Bahn-Linie 5 verlängert werden. Im Koalitionsvertrag (S. 78, Zeile 1917 zur Begründung der Römerkoalition, 2021-2026, GRÜNE, SPD, FDP und Volt) ist ein Prüfauftrag zugunsten der Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 bis Höchst/Nied enthalten. In Frankfurt wird an diversen Stellen diskutiert, endende Linien so zu verlängern, dass Umstiege möglich werden, auch um die Knotenpunkte in der Innenstadt zu entlasten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch neue Baugebiete Stadtteile zusammenwachsen (der Römerhof verkleinert die "Lücke" zwischen Bockenheim und Nied/Griesheim), zu begrüßen. In der hier zu behandelnden Verkehrssituation könnte die Verkehrsführung in diesem frühen Stadium bereits so geplant werden, dass auf Höhe des neuen Stadtteils "Am Römerhof" der Umstieg ermöglicht wird. Dies würde die Nutzung des ÖPNV für die weniger zentral gelegenen Stadtteile Griesheim, Nied und die Bereiche "Am Römerhof/Rebstock" in Bockenheim attraktiver machen. Hierbei sollten beide Optionen geprüft werden, die Verlängerung der Linie 17 bis nach Nied/Höchst oder alternativ der Übergang zur U-Bahn-Linie 5 und deren Verlängerung wie im Koalitionsvertrag formuliert. Die nicht in Richtung Oeserstraße zu verlängernde Linie könnte dann Am Römerhof/Ecke Max-Pruss-Straße enden. Quelle: GoogleMaps Max-Pruss-Straße von derzeitiger Endhaltestelle der Linie 17 Richtung Römerhof (vss. Ende der geplanten verlängerung der U-Bahn-Linie 5) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2065 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Auskunftsersuchen vom 20.01.2025, V 1106 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2065) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Park-and-ride

22.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 267/2 Betreff: Park-and-ride Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob außerhalb von großen Messe-Zeiten, nämlich dann, wenn die Messe-Parkfläche zwischen der Max-Pruss-Straße und der Ursinusstraße/ Zum Messeparkhaus Rebstock nicht genutzt wird für Park und Ride zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Eine Parkfläche für Pendler, die dann ihren Arbeitsplatz mit der Straßenbahn 17, dem Bus 50, 54, 34, sowie 46 erreichen zu können, würde die Quartiere Rebstock, Kuhwaldsiedlung, City West und Biegwald wesentlich vom Pendler-Verkehr entlasten. Die Parkfläche "checkin-Messe" ist nur zu den sehr großen Messen genutzt. Pendler können Quartalsweise informiert werden, um an den Tagen für eine andere Parkmöglichkeit zu sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 324 2022 Die Vorlage OF 267/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der nachträglich vorgelegte Kartenausschnitt hinzugefügt wird. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 1 GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Zufahrtsmöglichkeiten zum Vereinsgelände des KGV Westend e. V. 1913 (Anlage: Am Römerhof 2)

17.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1399 entstanden aus Vorlage: OF 234/2 vom 23.12.2021 Betreff: Verbesserung der Zufahrtsmöglichkeiten zum Vereinsgelände des KGV Westend e. V. 1913 (Anlage: Am Römerhof 2) Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Behelfsausfahrt der BAB 5 auf die Straße Am Römerhof in Höhe der Zugänge zur Anlage des Kleingartenvereins (KGV) Westend e. V. 1913 folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Demontage von jeweils acht Meter Leitplanke auf beiden Seiten der Behelfsausfahrt an den Zufahrten/Zugängen zur Anlage; 2. Montage jeweils einer Schranke und Absicherung der Leitplankenendpunkte; 3. Sicherung durch Feuerwehr-/Notdiensteabsperreinrichtung und Sicherheitsschloss für den Verein; 4. Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vor der Ampel. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die benannte Behelfsausfahrt von der BAB 5, welche nur während großer Messen geöffnet wird, auch weiterhin benötigt wird. Begründung: Die Anlage des KGV Westend wurde vor Jahren durch die Messebehelfsabfahrt in zwei Teile getrennt. Durch die Anbringung der passiven Schutzeinrichtung (Leitplanken) wurde die Durchfahrtshöhe unter der Eisenbahnbrücke für den Verein auf maximal 3,55 Meter abfallend bis 2,40 Meter eingeschränkt. Die FES/SEF muss das Vereinsheim anfahren, um alle zwei Monate die Fäkaliengrube zu leeren. Hier wird zurzeit noch ein kleineres Fahrzeug vorgehalten, dieses soll aber abgeschafft werden. Feuerwehr und Notdienste haben derzeit keine Chance, die Anlagen anzufahren. Auch Anlieferungen für den Verein sind nur mit großem Aufwand und Kosten (Abbau der Schutzeinrichtungen durch die Stadt) zulasten des Vereins möglich. Die vorgestellte Lösung wurde seitens des Vereins mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung erarbeitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 999 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg Römerhof

13.09.2021 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 823 entstanden aus Vorlage: OF 147/2 vom 23.08.2021 Betreff: Fahrradweg Römerhof Der Magistrat wird gebeten, eine der zwei Autofahrspuren in einen (rot markierten) Fahrradstreifen umzuwandeln und einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den parkenden Pkw einzuplanen (Dooring-Z one) und zu gewährleisten. Begründung: Auf dem circa 150 Meter langen Abschnitt der Straße Am Römerhof zwischen der Einmündung der Leonardo-da-Vinci-Allee und dem Wilhelmine-Reichard-Weg fehlt ein Radweg bzw. ein Fahrradstreifen. Der Abschnitt zwischen dem Katharinenkreisel und der Leonardo-da-Vinci-Allee weist mit einem (wenn auch holprigen) Radweg neben dem Fußweg eine eigene Infrastruktur auf. Ebenso kann man nach dem Wilhelmine-Reichard-Weg mit dem Rad auf dem Fußweg fahren (gemeinsame Nutzung). Aber der Bereich dazwischen ist ohne Fahrradspur geblieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 170 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5882 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweichflächen für den gesperrten Europagarten schaffen

07.09.2021 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 696 entstanden aus Vorlage: OF 148/1 vom 15.08.2021 Betreff: Ausweichflächen für den gesperrten Europagarten schaffen Der Magistrat wird gebeten, den Bürgerinnen und Bürgern im Gallus, Europaviertel und der Kuhwaldsiedlung Ausweichflächen für den auf unabsehbare Zeit gesperrten Europagarten anzubieten. Hierfür soll die Planung des dritten Bauabschnitts zur Umgestaltung der Frankenallee sofort beginnen und die Umsetzung der Sanierung im östlichen Teil des Abschnitts zwischen Rebstöcker Straße und Quäkerplatz umgehend erfolgen. Der aufgrund der anstehenden Bauarbeiten zum Durchbruch des Homburger Damms wegfallende Spielplatz Ecke Frankenallee/Schloßborner Straße soll in den Bauabschnitt integriert werden, sodass die Spielmöglichkeiten für Kinder so kurz wie möglich beschnitten werden. Ferner soll geprüft werden, ob eine Entwicklung der Brache westlich des Wohnhochhauses "Axis" zwischen Europa-Allee und der Straße Am Römerhof als Freizeit- und Sportfläche beschleunigt umgesetzt werden kann. Bei der Gestaltung der Flächen sollen die Ideen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen aus der Nachbarschaft berücksichtigt werden. Begründung: Der Europagarten wird aufgrund vorhandener Mängel und des laufenden Rechtsstreits vermutlich noch viele Jahre gesperrt bleiben. Die Menschen wünschen sich mehr Freizeitflächen in der unmittelbaren Nachbarschaft. Der Nutzungsdruck in den vorhanden Pocketparks Gleisfeldpark und Lotte-Specht-Park, auf den Spielplätzen entlang der Frankenallee und in den vorhandenen Sportanlagen ist schon heute extrem hoch. Weitere Flächen für die Naherholung werden daher dringend benötigt. Daher sollen Brachflächen und noch neu zu gestaltende Flächen entlang der Frankenallee als Ausweichfläche nutzbar gemacht werden. Gerade die Brache am Ende der Europa-Allee, die aktuell als Park- und Lagerfläche genutzt wird, bietet hier ausreichend Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2254 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden

05.07.2021 · Aktualisiert: 02.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 487 entstanden aus Vorlage: OF 70/2 vom 21.06.2021 Betreff: Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden Der Magistrat wird gebeten, die Poller an der Südseite des alten Rebstockparks, Einfahrt von der Straße Am Römerhof, aufzustellen und derart zu verschließen, dass nur Befugten die Zufahrt in den Park möglich ist. Begründung: Der alte Rebstockpark ist eine Grünanlage. Außerhalb der Messezeiten ist die Grünanlage nicht zu befahren, da dort vorgesehene Parkflächen ausnahmslos für Messezeiten vorgesehen sind. Die angrenzenden Kleingartenvereine sind von der Straße Am Römerhof aus anzufahren. Es besteht weder ein sachlicher Grund für eine Zufahrt durch den Park noch ist der Zufahrtsweg als Kfz-Zufahrt ausgewiesen (vgl. unten stehendes Bild der Beschilderung). Es sind bereits Poller vorhanden. Diese sind jedoch unverschlossen und können ohne große Mühe entfernt werden, was auch regelmäßig geschieht. Die Poller erfüllen im jetzigen Zustand ihre Sperrfunktion nicht. Die Poller sind aufzustellen und zu verschließen, um die Grünanlage als Erholungsgebiet vor Befahrung zu schützen. Beschilderung an der Einfahrt zum Rebstockpark Beschilderung und Zufahrt, Straße Am Römerhof, südliche Seite des alten Rebstockparks Am Boden liegender Poller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1792 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nutzlose Sperrgitter entfernen

20.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 66/2 Betreff: Nutzlose Sperrgitter entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der Beseitigung der Gefahrenstelle vor der Zufahrt zum Feldbahnmuseum (Antrag 12/2 vom 23.04.2021, geändert am 20.06.2021) die Sperrgitter, die entlang der Straße "Am Römerhof" östlich des Feldbahnmuseums auf der Straße wenige Zentimeter neben dem Bordstein in dichter Reihung installiert sind, entfernt werden können oder sollten. (Bildquelle: Antragsteller) Begründung: Die Gitter sind nutzlos und gefährden Fußgänger und Radfahrer, weil die Autofahrer ihre Parkplätze nur erreichen können, wenn sie den Fuß- und Radweg entlang fahren. Sie verengen die ohnehin nicht sehr breite Fahrbahn, ohne irgendeinem erkennbaren Zweck zu dienen. Die Art der Aufstellung erschwert auch die Straßenreinigung, so daß sich hier Müll ansammelt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.04.2021, OF 14/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 14/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 66/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Baustruktur, Begrünung und Soziale Mischung

07.06.2021 · Aktualisiert: 02.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 214 entstanden aus Vorlage: OF 24/2 vom 21.05.2021 Betreff: Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Baustruktur, Begrünung und Soziale Mischung 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 683 - Rebstock - die Entwicklung von weiteren 950 Wohnungen im Rahmen der Gesamtplanung Rebstock eingeleitet wird. 2. Der Ortsbeirat bedauert, nicht fristgerecht vor Satzungsbeschluss einbezogen worden zu sein. Er bezieht sich daher in seiner Stellungnahme auf die bevorstehende weitere Umsetzung der Bauleitplanung. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä folgende Anregungen zur Bebauung und Begrünung zu berücksichtigen: a) Baustruktur: Es wird darum gebeten, einen ergänzenden Lärmschutzwall aus Erdaushub entlang der Autobahn in Erwägung zu ziehen, um den geplanten kammartigen Wohnriegel weitestgehend vor dem Lärm der Wiesbadener Straße/BAB 648 zu schützen. Es wird bedauert, dass für die Wohnbebauung im neuen Rebstock-Quartier keine Wettbewerbsverfahren vorgesehen sind. Insbesondere für den geplanten Wohnriegel entlang der Autobahn ist es besonders wichtig, hervorragende architektonische und freiraumgestalterische Lösungen zu finden, eine soziale Mischung zu gewährleisten und frühzeitig ein Gebäude- sowie (gemeinsam mit der LBBW) ein Quartiersmanagement vorzusehen. b) Stadtplatz: Der Ortsbeirat bedauert, dass der Stadtplatz teilweise durch eine Tiefgarage unterbaut werden soll und damit eine Begrünung mit tiefer wurzelnden Bäumen schwer möglich wird. Der Magistrat wird gebeten, mit der LBBW als Bauherrin und Anrainerin des Platzes erneut den Flächenbedarf für eine Tiefgarage auszuloten und diese nur unter den geplanten Gebäuden zu bauen. Es soll ein entsiegelter öffentlicher Raum von höchster Aufenthaltsqualität mit viel Grün und verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden. In die Gestaltung des Stadtplatzes sollen Ortsbeirat und Bürger (ebenso wie in die Namensgebung) einbezogen werden. Hierzu sollen alle bereits vorliegenden Studien des gutachterlichen Verfahrens zur Gestaltung des Stadtplatzes vorgestellt werden. Begründung: Rebstockwald: Die Bebauung des Plangebiets sieht eine hohe Dichte vor. Auch die bereits vorhandene Bebauung im südlichen Abschnitt des Plangebiets (Leonardo-da-Vinci-Allee) weist laut B-Plan-Begründung (Seite 41) infolge ihres hohen Versiegelungsgrades bereits Tendenzen zur Überwärmung auf. Der Rebstockwald dient der Kaltluftentstehung und Abkühlung mit positiver Auswirkung auf die Wohngebiete sowie als Schallschutz gegenüber der BAB. Er soll mit dem Rebstockpark bestmöglich vernetzt werden und der Bewohnerschaft als wohnortnaher Erholungsbereich zur Verfügung stehen. In Zeiten des Klimawandels und häufiger Hitzesommer scheint es völlig unangemessen, Teile eines Stadtwaldes mit bemerkenswertem Altbaumbestand und hoher Bedeutung für Vögel und andere Arten zu roden. Baustruktur / Soziale Mischung: Die im nördlichen Teil des B-Plan-Gebietes vorgesehene kammartige Bebauung durch einen durchgehenden sieben- bis achtgeschossigen Wohnriegel soll dem Lärmschutz des südlicheren Wohngebietes dienen. Es ist zu erwarten, dass in diesem Riegel (Bauherrin ABG) vorrangig der geförderte Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Städtebauliche Qualität, Standard der Wohnungen, privates Grün und Belegungsmischung müssen gewährleisten, dass sowohl im Wohnriegel wie im gesamten Gebiet tatsächlich eine vielfältige und stabile Bevölkerungsmischung entsteht. Wohnriegel entlang von Autobahnen oder Hauptverkehrsstraßen mussten in der Vergangenheit aufgrund von Lage, Belastung und einseitiger Belegung oftmals rasch als "benachteiligte Quartiere" eingestuft werden (z. B. Unterliederbach). Stadtplatz: Der Stadtplatz soll gegenüber der früheren Planung verkleinert werden, und er wird in großen Teilen mit einer Tiefgarage unterbaut, wodurch Möglichkeiten der Begrünung und insbesondere des Baumbewuchses eingeschränkt werden. In Zeiten des Klimawandels nehmen Trockenheit und Hitze stark zu. Der kühlenden Wirkung von Baumbewuchs sowie der Entsiegelung von Plätzen zur Ermöglichung von Wasserversickerung kommt daher eine gesteigerte Bedeutung zu. Die beabsichtigte Verkleinerung und Unterbauung des Platzes widerspricht der Forderung, im gesamten Rebstock-Quartier hier einen lebendigen und funktionierenden Treffpunkt mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen (FR vom 15.11.2019). Die Erdgeschosszonen müssen durchgehend mit gewerblichen und sozialen Nutzungen belegt und ggf. separat gemanagt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1764 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Öffnung der öffentlichen Toiletten im Rebstockpark

10.05.2021 · Aktualisiert: 06.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 133 entstanden aus Vorlage: OF 19/2 vom 23.04.2021 Betreff: Öffnung der öffentlichen Toiletten im Rebstockpark Der Magistrat wird gebeten, die aktuell, während der Coronapandemie, geschlossenen öffentlichen Toiletten im Rebstockpark, Max-Pruss-Straße/Parkplatz Messe, zu öffnen. Begründung: Erfreulicherweise wird in der Coronapandemie, sowieso insbesondere am Wochenende, der Rebstockpark von überdurchschnittlich vielen Bockenheimerinnen bzw. Bockenheimern zum Spaziergang genutzt. Auch die Toiletten in der nahe gelegenen Tankstelle sind geschlossen. Spaziergänger, aber auch Autobahnnutzer (Reisende) entrichten ihre Notdurft an den Zäunen der Schrebergärten bzw. frei im Rebstockpark. Zwei Punkte dazu schmälern die Qualität des Naturerlebnisses der Parkbenutzer, zumeist Familien/Bockenheimer, erheblich. Zum einen die eigene Not nicht verrichten zu können, zum anderen die andere Not zu beobachten oder aufzufinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1356 Aktenzeichen: 91 22

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung/Entschleunigung in der Straße Zum Rebstockbad

10.05.2021 · Aktualisiert: 06.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 131 entstanden aus Vorlage: OF 11/2 vom 23.04.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung/Entschleunigung in der Straße Zum Rebstockbad Vorgang: OM 6065/20 OBR 2; ST 1554/20; OM 7082/21 OBR 2 1. Der Magistrat wird in Ergänzung der Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7082, gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Straße Zum Rebstockbad Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung und Verkehrsberuhigung infrage kommen, um insbesondere mit Blick auf das nahe Wohngebiet tragische Unfälle, wie im Herbst 2020, durch diese Maßnahmen möglichst zu vermeiden. 2. Hierzu wird der Magistrat gebeten, eine Verkehrszählung und -messung in Zeiten von relevanten Verkehrsaufkommen in der Straße Zum Rebstockbad durchzuführen. 3. Sodann wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob eine Verkehrsberuhigung durch Umleitung des Durchgangsverkehrs via Variante 2 (siehe Bild 1) statt der bislang zu häufig befahrenen Variante 1 (Bild 2) umgesetzt werden kann; b) ob im Bereich des Schwimmbads eine Verkehrsberuhigung durch Bremsschwellen, eine feste Geschwindigkeitskontrollanlage ("Blitzer") sowie entsprechende Beschilderung umgesetzt werden kann. Begründung: Vom Schwimmbad/Richtung Römerhof kommend, biegt die Straße leicht nach rechts und ist daher schwer einsehbar, insbesondere mit überhöhter Geschwindigkeit, in den Bereichen des Übergangs alter und neuer Rebstockpark, Ausfahrt vom Parkplatz des Schwimmbades sowie vor der Flüchtlingsunterkunft. Hier ist es im Verlauf der Jahre zu mehreren Unfällen bekommen, im Herbst 2020 wurde ein Dreijähriger schwer verletzt. "Raserinnen" bzw. "Raser" nutzen diese Straße häufig. In der Straße Zum Rebstockbad befindet sich der Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, den sehr viele Familien tagtäglich nutzen. Zudem ist hier eine Flüchtlingsunterkunft mit vielen Kindern, deren Schulweg hier entlang und über die Straße führt. Im Bereich der Variante 2 statt Variante 1 im Bild (siehe Bilder 1 und 2) sind kaum Wohnungen und sehr wenig Publikumsverkehr, insbesondere sind dort keine Kindergärten. Bild 1 (Variante 2) Bild 2 (Variante 1) Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6065 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1554 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7082 Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1369 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sichere Fuß- und Radwegverbindung für den Rebstockpark

23.04.2021 · Aktualisiert: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 16/2 Betreff: Sichere Fuß- und Radwegverbindung für den Rebstockpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die auf Dauer untragbare und gefährliche Situation für Fußgänger und Radfahrer, die zwischen altem und neuem Teil des Rebstockparks wechseln wollen, nachhaltig behoben werden kann. Dabei sind die drei möglichen Lösungen - Ampelanlage (ggf. durch Passanten wahlgesteuert), - Brücke, und - Unterführung gegeneinander abzuwägen und insbesondere zu bedenken, - ob im Zusammenhang mit dem Neubau des Rebstockbades logistische und finanzielle Synergieen genutzt werden können. Zu bedenken ist dabei, daß wegen des besonders in den Sommermonaten teilweise sehr starken Fuß- und Rad-Passantenverkehrs eine Ampelanlage im Interesse eines zügigen Verkehrs auf der Straße "Zum Rebstockbad" und der Zufahrtstraße zu den Messeparkhäusern vermutlich nur eine suboptimale Lösung bietet. Begründung: Der alte und der neue Teil des Rebstockparks sind lediglich durch einen einzigen schmalen ungesicherten Übergang über die Straße zum Rebstockbad und die parallel verlaufende Straße zum Messeparkhaus Rebstock bzw. zum Messegelände miteinander verbunden. Die Straße zum Rebstockbad wird von Autofahrern insbesondere als Zufahrt zum Rebstockbad, zum Autobahnanschluss West sowie in/aus Richtung Nied/Höchst genutzt. Vor wenigen Monaten wurde hier ein Kleinkind überfahren. Die Straße zum Messeparkhaus Rebstock und weiter zum eigentlichen Messegelände ist an Veranstaltungstagen für PKW reserviert und wird für den Messeauf- und -abbau von Kleintransportern und LKW befahren. An solchen Tagen wird der Übergang zwischen dem alten und dem neuen Rebstockpark rund um die Uhr vollständig gesperrt, was für die betroffenen Bürger als unzulässige Einschränkung ihrer Freizügigkeit inakzeptabel ist. Der Park selbst wird sommers wie winters sehr stark frequentiert (Spaziergänger mit und ohne Kind, Hund, Kinderwagen; Rad- und Rollstuhlfahrer; Bewohner des benachbarten Altenheims sowie des Flüchtlingsheims; Sportgruppen), zumal der sogenannte Europagarten von den Bewohnern des Europaviertels sowie des angrenzenden Gallusviertels seit Jahren immer noch nicht genutzt werden kann. Der Übergang zwischen altem und neuem Rebstockpark wird darüber hinaus u. a. von Besuchern des Rebstockbads und der Messe, Schülern des Gymnasiums Römerhof, Radfahrern in/aus Richtung Nied und Höchst, Rödelheim, von und zur Nidda benutzt. Es ist dringend notwendig, eine gesicherte, ganzjährig ununterbrochen nutzbare Verbindung zwischen den beiden Parkteilen herzustellen. Dies sollte rechtzeitig vor Abriss und Neubau des Rebstockbads in Angriff genommen werden, da während dieser Phasen mit einem erhöhten LKW-Verkehr zu rechnen ist. Unter Berücksichtigung des in den kommenden Jahren kräftig zunehmenden Autoverkehrs (weitere Bebauung im Europaviertel und entlang der Straße am Römerhof; neues Rebstockbad) sowie der Interessen der Messegesellschaft kommt für den kreuzenden Personen- und Radverkehr sowie für Fahrzeuge des Grünflächenamtes sinnvoll eigentlich nur eine breite Unter- oder Überführung infrage. Da - wie oben dargestellt - sowohl Besucher des Rebstockbads als auch Messebesucher die künftige Unterführung nutzen werden - und da auch der Messezufahrtsverkehr dadurch entspannt wird, könnten die Messegesellschaft und die Betreibergesellschaft des Rebstockbads an den Kosten beteiligt werden. Die hier befindliche Bushaltestelle wird nicht im Linienverkehr genutzt, sondern nur als betriebliche Bedarfshaltestelle. (Bildquelle: Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 16/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 16/2 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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Ideen

Idee
2

Weg-/ Radverbindung Waldschulstraße nach Römerhof

28.03.2025

Aktuell ist es als Radfahrer oder Fußgänger nicht möglich auf dirktem Wege aus Griesheim Nord nach Am Römerhof zu kommen. Es muss ein Umweg entlag der vielbefahrenen Oeserstraße oder via Dennisweg und Schmidtstraße genommen werden. Gleichzeitig wäre eine direkte Verbindung über die vorhanden Brückenbauwerke der ehemaligen DB Anlagen möglich ( Siehe Rotmarkierung im Bild). Wohlwissend das hier ein Schutzhabitat für Zaunechsen festgesetzt wurde, bitte ich zu prüfen in wiefern eiene Wegeverbindung realisiert werden kann (Naturlehrpfad oder Ähnliches). Gerade für Kinder und Jugendliche ist das Sportangebot Am Sportplatz Am Römerhof von Bedeutung und wäre so leichter und sicherer zu erreichen. Hinsichtlich eines zukünftigen Ausbaus der U-Bahnlinei U 5 bis Am Römerhof käme auch Griesheim die U-Bahnlinine unter zuhilfenahme des gewünschten Weges zugute.

Idee
24

Radfahrerspur auf Brücke Römerhof vor Auffahrt zur Autobahn

01.02.2024

Der Randstreifen der Brücke über die A648 wird von LKW als Parkstreifen benutzt. Benutzt man als Radfahrer die Strasse "Am Römerhof" ist man ohnehin gefährdet, da es in der Gegend keine Radwege gibt, aber auf besagter Brücke, von der man dann in den Schreberweg abbiegt, wird es eng für Auto und Radfahrer, daher sollte der Randstreifen als Radfahrerspur ausgestaltet werden!

Idee
39

Sicherheit für Fußgänger & Radfahrer am Römerhof

27.06.2022

Die aktuelle Verkehrssituation am Römerhof insbesondere mit Wiedereröffnung der Messe (von Katharinenkreisel bis Verkehrsknotenpunkt Ausläufer Europa-Allee/Zum Rebstockbad in beide Richtungen) ist katastrophal. Ausgangssituation: Aktuell gilt Tempo 50 für diese kurze Strecke, auf der es 5 Ampeln gibt (Katharinenkreisel, Leonardo-da-Vinci-Allee, Wilhelmine-Reichard-Weg/Buzzistraße, Straße der Nationen, Zum Rebstockbad/Europa-Allee). Nichtsdestotrotz wird die Geschwindigkeit seitens Autos, Bussen und insbesondere Motorradfahrern unentwegt überschritten. Gefährte beschleunigen bereits beginnend ab Kreisel Schmidtstraße, oder auch in der Gegenrichtung beginnend Katharinenkreisel, und rasen mit teils 80-100km/h durch diesen Teilabschnitt. Dies führt regelmäßig zu Unfällen und Beinaheunfällen auf der gesamten Strecke. Verschlimmert wird dies durch die Situation Übergang Rebstockviertel/Kuhwaldviertel auf Höhe Montgolfier-Allee/Verlängerung Fußweg Philipp-Fleck-Straße, da dort weder ein Zebrastreifen noch eine Ampel ist und pro Tag hunderte von Menschen, darunter viele Kinder, exakt dort die Straße kreuzen. Diese Stelle wiederum ist erhöht gefährdet, da es unzählige abbremsende Linksabbieger gibt (Einfahrt Montgolfier-Allee trotz durchgezogener Linie, fahrend Richtung Katharinenkreisel). Darüber hinaus existiert kein Radweg ab Höhe Leonardo-da-Vinci-Allee bis Wilhelmine-Reichard-Weg in Richtung Schmidtstraße, weswegen Radfahrer entweder die Straße mit rasenden Autos/LKWs/Bussen teilen müssen oder, was die Regel ist, über den Bürgersteig fahren und dadurch Fußgänger in Gefahr bringen. Vorschlag: Pauschale Temporeduktion auf 30km/h für die komplette Strecke in beide Richtungen (Minimierung Unfallgefahr sowie Lärmschutz für Anwohner), Reduktion auf eine Fahrspur für Fahrzeuge und Einrichtung eines getrennten Fahrradwegs ab Leonardo-da-Vinci Allee bis Wilhelmine-Reichard-Weg. Zudem Einrichtung einer festen Blitzanlage, um Raser zu zwingen, Rücksicht zu nehmen und die regelmäßig abends stattfindenden Motorradrennen sowie die teils absurden Testfahrten des Ferrari/Maserati-Zentrums kommend aus der Schmidtstraße zu unterbinden. Ebenso ein Übergang mittels Zebrastreifen (optimal wäre eine Änderung der Verkehrsführung inkl. Ampel, die eine Linksabbiegerspur in die Montgolfier-Allee ermöglicht) Höhe Montgolfier-Allee/Philipp-Fleck-Straße, um dort die Straße überquerende Menschen zu schützen.

Idee
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Einrichten einer Radinfrastruktur “Am Römerhof”

13.06.2020

Auf dem Stück zwischen Rebstockpark - Richtung Biegewald /Nidda (über die A648) kommt es immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern zu Lasten dort fahrender RadfahrerInnen. Insbesondere da die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge aufgrund des nahe liegenden Autobahnzubringers häufig noch oder schon deutlich überhöht ist. Im Zuge dessen sollte auch der Fußgängerüberweg “Zebrastreifen” über die Ursinusstraße verlegt / verändert werden, da es dort bauartbedingt häufig zum “übersehen” der kreuzenden Fußgänger kommt. Als erster Schritt könnten die dort nahezu dauerhaft parkenden LKW entfernt werden und ein entsprechender baulich abgetrennter Radweg eingerichtet werden.

Idee
256

Sicherer und gerader Übergang alter / neuer Rebstockpark

08.01.2020

Von den Europagärten führen über den Gleisfeld- und Zeppelinpark Geh- und Radwege in den Rebstockpark und darüber hinaus in Richtung der Sportanlagen an der Straße Am Römerhof, über die Öserstraße in Richtung Nied/Höchst sowie nach Rödelheim und an die Nidda. Die Wege durch den Rebstockpark sind auch als Schulweg für die Schüler des Gymnasiums Römerhof ausgewiesen. Sie erhalten durch die kürzlich errichteten Flüchtlingsunterkünfte am Rebstockpark und die vorgesehene Bebauung an der Straße Am Römerhof zusätzliche Bedeutung. Der alte und der neue Teil des Rebstockparks sind durch die zweispurige Straße Zum Rebstockbad und die parallel geführte dreispurige Zufahrt zum Messe-Parkhaus getrennt. Auf dem dazwischen liegenden Grünstreifen ist, mit Ausnahme eines einzelnen Übergangs, ein Zaun angebracht, der das Überqueren der Straßen verhindern soll. Am Übergang befindet sich eine Verkehrsinsel, die auch als Behelfsbushaltestelle für im Rebstockpark parkende Messebesucher genutzt wird. Auf dieser Insel befindet sich ein südlich um ca. 5 m versetzter Übergang, welcher zu einem „Trampelpfad“ auf Höhe der Rasenkracht Terrassen geführt hat. Der Übergang ist zu begradigen und vom alten Parkteil zur Mittelinsel über die 2 Spuren der Straße "Zum Rebstockbad" durch einen Zebrastreifen zu sichern. Zusätzlich sind "Achtung Fußgänger" Schilder aufzustellen. Die dreispurige Zufahrt zum Messeparkhaus ist nicht für einen Zebrastreifen geeignet. Lt. Auskunft der Stadtverwaltung (2015) wird dieser Übergang an der Mittelinsel an insgesamt 70 Tagen im Jahr gesperrt, um eine unterbrechungsfreie Zufahrt zum Messeparkhaus zu gewährleisten. Inzwischen hat sich allerdings der Eindruck verfestigt, dass die Sperrungen häufiger vorkommen und auch länger andauern. Dies führt insbesondere für Schüler des Gymnasiums Römerhof, aber auch für Rollstuhlfahrer, Jogger und Personen mit Kinderwagen an den betreffenden Tagen zu vermeidbaren Umwegen oder (soweit möglich) zum Überklettern von Zaun und Übergangssperre. Eine Absicherung der drei Spuren ist während des Parkhausbetriebs über eine Ampel geboten. Die Stadtverwaltung behauptet, dass die vorhandene Technik dafür nicht ausreichend (verschiedene Anzeigenschaltungen für wechselnde Fahrtrichtungen) sei. Im Hinblick auf das jüngst großräumig installierte „intelligente“ Verkehrsleitsystem erscheint die Argumentation fragwürdig. Der Messe können entsprechende Investitionen zugemutet werden. Der Ortsbeirat 2 hat das Problem in der Vergangenheit wiederholt aufgegriffen. Zuletzt wurde mit ST 321 (https://bit.ly/2NW9cVg) vom 08.02.2019 eine Ampel-Lösung abgelehnt, die Möglichkeit einer Brücke jedoch offen gelassen und in Verbindung mit dem Bebauungsplanverfahren B 919 (das ist die Römerhof Bebauung) gebracht. In der Ziffer 4 wird auf die Dividendenzahlung der Messe verwiesen. Diese beläuft sich auf insgesamt € 13 Mio. Auf den 60% Anteil der Stadt Frankfurt sind das umgerechnet € 7,8 Mio. Sollte eigentlich für eine Brücke oder Unterführung reichen. Optionen: 1. Verkehrsreduzierung Neubau eines (größeren) Messeparkhauses nördlich Max-Pruss-Straße mit Anbindung an Tram 17. Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Max-Pruss / Zum Rebstockbad / Leonardo-da-Vinci Allee mit einer Beschränkung der Zufahrt in die Leonardo-da-Vinci Allee auf Anlieger (Verkehrszeichen Verbot der Durchfahrt + Anlieger frei) 2. Zebrastreifen über die 2 Spuren der Straße Zum Rebstockbad einschließlich Begradigung des Überwegs 3. Zebrastreifen + Ampel (3 Messe-Parkhaus Fahrspuren) Eine ebenerdige Lösung erscheint unter Kosten-Nutzen Gesichtspunkten die optimale Lö-sung! 4. Überführung / Brücke für Fußgänger & Radfahrer Eine Brücke, die über 5 von LKWs befahrene Spüren führt wird wahrscheinlich zu steil ausfallen, als dass Rollstuhlfahrer, Rollator Nutzer oder kleine Kinder diese annehmen würden. 5. Unterführung Auf Grund der Höhen der LKW, die die Spuren zum Messe-Parkhaus (aber auch der Straße Zum Rebstockbad) befahren, erscheint eine breite Unterführung unter den fünf Fahrspuren mit einem deutlich geringeren An- bzw. Abstiegswinkel am sinnvollsten.

Idee
256

Sicherer und gerader Übergang alter / neuer Rebstockpark

08.01.2020

Von den Europagärten führen über den Gleisfeld- und Zeppelinpark Geh- und Radwege in den Rebstockpark und darüber hinaus in Richtung der Sportanlagen an der Straße Am Römerhof, über die Öserstraße in Richtung Nied/Höchst sowie nach Rödelheim und an die Nidda. Die Wege durch den Rebstockpark sind auch als Schulweg für die Schüler des Gymnasiums Römerhof ausgewiesen. Sie erhalten durch die kürzlich errichteten Flüchtlingsunterkünfte am Rebstockpark und die vorgesehene Bebauung an der Straße Am Römerhof zusätzliche Bedeutung. Der alte und der neue Teil des Rebstockparks sind durch die zweispurige Straße Zum Rebstockbad und die parallel geführte dreispurige Zufahrt zum Messe-Parkhaus getrennt. Auf dem dazwischen liegenden Grünstreifen ist, mit Ausnahme eines einzelnen Übergangs, ein Zaun angebracht, der das Überqueren der Straßen verhindern soll. Am Übergang befindet sich eine Verkehrsinsel, die auch als Behelfsbushaltestelle für im Rebstockpark parkende Messebesucher genutzt wird. Auf dieser Insel befindet sich ein südlich um ca. 5 m versetzter Übergang, welcher zu einem „Trampelpfad“ auf Höhe der Rasenkracht Terrassen geführt hat. Der Übergang ist zu begradigen und vom alten Parkteil zur Mittelinsel über die 2 Spuren der Straße "Zum Rebstockbad" durch einen Zebrastreifen zu sichern. Zusätzlich sind "Achtung Fußgänger" Schilder aufzustellen. Die dreispurige Zufahrt zum Messeparkhaus ist nicht für einen Zebrastreifen geeignet. Lt. Auskunft der Stadtverwaltung (2015) wird dieser Übergang an der Mittelinsel an insgesamt 70 Tagen im Jahr gesperrt, um eine unterbrechungsfreie Zufahrt zum Messeparkhaus zu gewährleisten. Inzwischen hat sich allerdings der Eindruck verfestigt, dass die Sperrungen häufiger vorkommen und auch länger andauern. Dies führt insbesondere für Schüler des Gymnasiums Römerhof, aber auch für Rollstuhlfahrer, Jogger und Personen mit Kinderwagen an den betreffenden Tagen zu vermeidbaren Umwegen oder (soweit möglich) zum Überklettern von Zaun und Übergangssperre. Eine Absicherung der drei Spuren ist während des Parkhausbetriebs über eine Ampel geboten. Die Stadtverwaltung behauptet, dass die vorhandene Technik dafür nicht ausreichend (verschiedene Anzeigenschaltungen für wechselnde Fahrtrichtungen) sei. Im Hinblick auf das jüngst großräumig installierte „intelligente“ Verkehrsleitsystem erscheint die Argumentation fragwürdig. Der Messe können entsprechende Investitionen zugemutet werden. Der Ortsbeirat 2 hat das Problem in der Vergangenheit wiederholt aufgegriffen. Zuletzt wurde mit ST 321 (https://bit.ly/2NW9cVg) vom 08.02.2019 eine Ampel-Lösung abgelehnt, die Möglichkeit einer Brücke jedoch offen gelassen und in Verbindung mit dem Bebauungsplanverfahren B 919 (das ist die Römerhof Bebauung) gebracht. In der Ziffer 4 wird auf die Dividendenzahlung der Messe verwiesen. Diese beläuft sich auf insgesamt € 13 Mio. Auf den 60% Anteil der Stadt Frankfurt sind das umgerechnet € 7,8 Mio. Sollte eigentlich für eine Brücke oder Unterführung reichen. Optionen: 1. Verkehrsreduzierung Neubau eines (größeren) Messeparkhauses nördlich Max-Pruss-Straße mit Anbindung an Tram 17. Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Max-Pruss / Zum Rebstockbad / Leonardo-da-Vinci Allee mit einer Beschränkung der Zufahrt in die Leonardo-da-Vinci Allee auf Anlieger (Verkehrszeichen Verbot der Durchfahrt + Anlieger frei) 2. Zebrastreifen über die 2 Spuren der Straße Zum Rebstockbad einschließlich Begradigung des Überwegs 3. Zebrastreifen + Ampel (3 Messe-Parkhaus Fahrspuren) Eine ebenerdige Lösung erscheint unter Kosten-Nutzen Gesichtspunkten die optimale Lö-sung! 4. Überführung / Brücke für Fußgänger & Radfahrer Eine Brücke, die über 5 von LKWs befahrene Spüren führt wird wahrscheinlich zu steil ausfallen, als dass Rollstuhlfahrer, Rollator Nutzer oder kleine Kinder diese annehmen würden. 5. Unterführung Auf Grund der Höhen der LKW, die die Spuren zum Messe-Parkhaus (aber auch der Straße Zum Rebstockbad) befahren, erscheint eine breite Unterführung unter den fünf Fahrspuren mit einem deutlich geringeren An- bzw. Abstiegswinkel am sinnvollsten.

Idee
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Sicherer und gerader Übergang alter / neuer Rebstockpark

08.01.2020

Von den Europagärten führen über den Gleisfeld- und Zeppelinpark Geh- und Radwege in den Rebstockpark und darüber hinaus in Richtung der Sportanlagen an der Straße Am Römerhof, über die Öserstraße in Richtung Nied/Höchst sowie nach Rödelheim und an die Nidda. Die Wege durch den Rebstockpark sind auch als Schulweg für die Schüler des Gymnasiums Römerhof ausgewiesen. Sie erhalten durch die kürzlich errichteten Flüchtlingsunterkünfte am Rebstockpark und die vorgesehene Bebauung an der Straße Am Römerhof zusätzliche Bedeutung. Der alte und der neue Teil des Rebstockparks sind durch die zweispurige Straße Zum Rebstockbad und die parallel geführte dreispurige Zufahrt zum Messe-Parkhaus getrennt. Auf dem dazwischen liegenden Grünstreifen ist, mit Ausnahme eines einzelnen Übergangs, ein Zaun angebracht, der das Überqueren der Straßen verhindern soll. Am Übergang befindet sich eine Verkehrsinsel, die auch als Behelfsbushaltestelle für im Rebstockpark parkende Messebesucher genutzt wird. Auf dieser Insel befindet sich ein südlich um ca. 5 m versetzter Übergang, welcher zu einem „Trampelpfad“ auf Höhe der Rasenkracht Terrassen geführt hat. Der Übergang ist zu begradigen und vom alten Parkteil zur Mittelinsel über die 2 Spuren der Straße "Zum Rebstockbad" durch einen Zebrastreifen zu sichern. Zusätzlich sind "Achtung Fußgänger" Schilder aufzustellen. Die dreispurige Zufahrt zum Messeparkhaus ist nicht für einen Zebrastreifen geeignet. Lt. Auskunft der Stadtverwaltung (2015) wird dieser Übergang an der Mittelinsel an insgesamt 70 Tagen im Jahr gesperrt, um eine unterbrechungsfreie Zufahrt zum Messeparkhaus zu gewährleisten. Inzwischen hat sich allerdings der Eindruck verfestigt, dass die Sperrungen häufiger vorkommen und auch länger andauern. Dies führt insbesondere für Schüler des Gymnasiums Römerhof, aber auch für Rollstuhlfahrer, Jogger und Personen mit Kinderwagen an den betreffenden Tagen zu vermeidbaren Umwegen oder (soweit möglich) zum Überklettern von Zaun und Übergangssperre. Eine Absicherung der drei Spuren ist während des Parkhausbetriebs über eine Ampel geboten. Die Stadtverwaltung behauptet, dass die vorhandene Technik dafür nicht ausreichend (verschiedene Anzeigenschaltungen für wechselnde Fahrtrichtungen) sei. Im Hinblick auf das jüngst großräumig installierte „intelligente“ Verkehrsleitsystem erscheint die Argumentation fragwürdig. Der Messe können entsprechende Investitionen zugemutet werden. Der Ortsbeirat 2 hat das Problem in der Vergangenheit wiederholt aufgegriffen. Zuletzt wurde mit ST 321 (https://bit.ly/2NW9cVg) vom 08.02.2019 eine Ampel-Lösung abgelehnt, die Möglichkeit einer Brücke jedoch offen gelassen und in Verbindung mit dem Bebauungsplanverfahren B 919 (das ist die Römerhof Bebauung) gebracht. In der Ziffer 4 wird auf die Dividendenzahlung der Messe verwiesen. Diese beläuft sich auf insgesamt € 13 Mio. Auf den 60% Anteil der Stadt Frankfurt sind das umgerechnet € 7,8 Mio. Sollte eigentlich für eine Brücke oder Unterführung reichen. Optionen: 1. Verkehrsreduzierung Neubau eines (größeren) Messeparkhauses nördlich Max-Pruss-Straße mit Anbindung an Tram 17. Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Max-Pruss / Zum Rebstockbad / Leonardo-da-Vinci Allee mit einer Beschränkung der Zufahrt in die Leonardo-da-Vinci Allee auf Anlieger (Verkehrszeichen Verbot der Durchfahrt + Anlieger frei) 2. Zebrastreifen über die 2 Spuren der Straße Zum Rebstockbad einschließlich Begradigung des Überwegs 3. Zebrastreifen + Ampel (3 Messe-Parkhaus Fahrspuren) Eine ebenerdige Lösung erscheint unter Kosten-Nutzen Gesichtspunkten die optimale Lö-sung! 4. Überführung / Brücke für Fußgänger & Radfahrer Eine Brücke, die über 5 von LKWs befahrene Spüren führt wird wahrscheinlich zu steil ausfallen, als dass Rollstuhlfahrer, Rollator Nutzer oder kleine Kinder diese annehmen würden. 5. Unterführung Auf Grund der Höhen der LKW, die die Spuren zum Messe-Parkhaus (aber auch der Straße Zum Rebstockbad) befahren, erscheint eine breite Unterführung unter den fünf Fahrspuren mit einem deutlich geringeren An- bzw. Abstiegswinkel am sinnvollsten.

Idee
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Sicher von Nied zum Rebstock

13.11.2019

Ziel ist es, mit dem Fahrrad über die Öserstraße sicher zum Rebstock zu gelangen und von dort weiter Richtung Innenstadt. Zur Zeit ist zwischen Nied Höhe Lidl und Ampelanlage Neufeld beidseitig ein Fahrradweg aufgezeichnet, die Mittellinie für Autofahrer wurde entfernt. Das Nutzen des Bürgersteigs zwischen Hotel und Nied Höhe Lidl ist gestattet. Diese Situation ist keines befriedigend und für Radfahrer gefährlich. Vorschlag: 1.) Bürgersteig zwischen Hotel und Nied leicht verbreitern, teeren und für Fußgänger und Radfahrer nutzen. Fußgänger sind dort nur wenige unterwegs. Eingezeichneten Radweg auf dieser Seite entfernen. 2.) Mittellinie für Autos wieder anbringen. 3.) Auf der Straßenseite zwischen Nied Höhe Lidl und Ampelanlage Fahrradweg einrichten, ggf. den Grünstreifen dafür um ca. 1 m reduzieren, es sind keine Bäume dadurch betroffen. 4.) Fahrradweg zwischen am Römerhof und Neufeld auf den Bürgersteig verlegen analog der Gegenrichtung, dazu müsste der Bürgersteig leicht verbreitert und geteert werden. 5.) Fahrradweg entlang der Max-Pruss-Straße beidseitig einrichten, dort ist derzeit lediglich ein Fußweg auf dem Rebstockgelände vorhanden, den Mann/Frau als Radfahrer nutzen kann, das ist unbefriedigend, zumal er für Fußgänger und Radfahrer zu schmal ist. 6.) Verkehrsregelung am Rebstock für Radfahrer von der Max-Pruss-Straße in die Leonardi-da-Vinci-Straße für Radfahrer sicher gestalten - auch zu Messezeiten.

Idee
14

Fußgängerfreundliche Ampelschaltung Rebstockpark

12.04.2019

Die Ampel Am Römerhof/Max-Pruss-Straße am Rebstockpark sollte Fußgängerfreundlicher eingestellt werden. Oft dauert es Minuten bis die Ampel für Fußgänger umspringt, und bei den Autos sind einige Grünphasen dazwischen. Die Ampel wird von vielen Fußgängern, Radfahrern und Joggern verwendet, da sie den Westen Frankfurts hinterm Rebstockpark verbindet.

Idee
7

Verkehrsampel Fußgängerunfreundlich

12.04.2019

Die Verkehrsampel Am Römerhof, die den Zepellinpark und den Park Neuer Rebstockpark verbindert dauert sehr lange für Fußgänger! Oft stehen gar keine Autos da, aber Fußgänger müssen dennoch mehrere Minuten warten. Die Ampel verbindet die Parks und ist sonit direkte Strecke von vielen Familien und Joggern. Die Ampelschaltung sollte für Fußgänger effektiver eingestellt werden!

Idee
14

Fußgängerfreundliche Ampelschaltung Rebstockpark

12.04.2019

Die Ampel Am Römerhof/Max-Pruss-Straße am Rebstockpark sollte Fußgängerfreundlicher eingestellt werden. Oft dauert es Minuten bis die Ampel für Fußgänger umspringt, und bei den Autos sind einige Grünphasen dazwischen. Die Ampel wird von vielen Fußgängern, Radfahrern und Joggern verwendet, da sie den Westen Frankfurts hinterm Rebstockpark verbindet.

Idee
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Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Leonardo-da-Vinici-Allee / Zum Rebstockbad / Max-Preuss-Str.

05.01.2016

Hierdurch wird der Verkehrsfluß verbessert und der Autobahnzugang vom Wohngebiet Rebstockpark zur A648 verkürzt. Bislang muss von der Montgolfier-Allee bzw. Leonardo-da-Vinci-Allee am Ibis Hotel vorbei auf die A648 stadteinwärts gefahren werden um dann vor dem Katharinenkreisel unter der Brücke die Fahrtrichtung zu wechseln. Dies ist bei Rückstau im morgentlichen Berufsverkehr mühsam. Das gleiche gilt alternativ für den Weg über die Straße "Am Römerhof" und durch den Katharinenkreisel. Die Durchfahrt von der Leonardo-da-Vinic-Allee in die Max-Preuss-Str. ist lediglich dem Bus Linienverkehr gestattet. Der Kreisverkehr sollte durch einen Fußgänger- / Radweg umrundet werden. Wenn dieser Weg durch Zebrastreifen gesichert wird, ist die Ampelanlage von der Straßenbahnhaltestelle hin zum Bad entbehrlich. Ein solcher Kreisverkehr stellt keinerlei Beeinträchtigung des Messe-Parkhaus Verkehrs dar, zumal dieses nur an 70 von 365 Tagen genutzt wird.

Idee
17

Zebrastreifen am Übergang alter/neuer Rebstockpark

05.01.2016

Der Übergang zwischen altem und neuen Rebstockpark ist derzeit völlig unbesichert. Auf Grund regelmäßiger Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Straße "Zum Rebstockbad" besteht hier eine besondere Gefährdungssituation. Idealerweise sollte der Übergang "begradigt" werden und ein Zebrastreifen den Übergang vom alten Parkteil zur Mittelinsel über die 2 Spuren der Straße "Zum Rebstockbad" sichern; mindestens müssen jedoch "Achtung Fußgänger" Schilder aufgestellt werden. Lt. Auskunft der Stadt ist die Zufahrt zum Messeparkhaus (dreispurig und daher nicht für einen Zebrastreifen geeignet) nur an 70 Tagen im Jahr genutzt und dann der Übergang an der Mittelinsel gesperrt. Durch die Unterbringung von 100 Flüchtlingen am Rebstockpark in unmittelbarer Nachbarschaft zum Übergang wird die Gefährudungssituation weiter verschärft.

Idee
1

Verkehrsregelungen während des Messebetriebs

15.10.2014

Während des Betriebs und tlw. auch während der Auf- und Abbauphasen der Messeveranstaltungen, werden temporäre Verkehrsänderungen u.a. im Bereich der Straßen „Zum Römerhof“ und auch im Bereich der Straße „Buzzistraße“ vorgenommen die zum einen m.E. nach keinen und zum anderen sehr viel Sinn machen. Die Schließung der Straße „Zum Rebstockbad“ ab Höhe des Rebstockbads macht besonders vor dem Hintergrund, dass durch das neue stetig wachsende Europaviertel immer mehr Bewohner diese Straße als Zuweg z.B. zur Autobahnanschlussstelle West nutzen, und diese Sackgassenregelung dann einfach ignorieren, und das Durchfahrtsverbotsschild umfahren, überhaupt keinen Sinn. Die Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich „Zum Rebstockbad“ und „Max-Pruss-Straße“ ist eindeutig, und sollte vollkommen ausreichen. Die Sperrung der „Buzzistraße“ und Abriegelung der Straße nur für Anwohner ist hingegen äußert sinnvoll und effizient. So wird wirkungsvoll vermieden, dass die Kuhwaldsiedlung von Messebesuchern zugeparkt wird. Diese Regelung sollte unbedingt für den Bereich des Europaviertels hier vor allem die im Bereich der Straßen „Maastrichter Ring“ und „Römischer Ring“ erweitert werden. Hier werden von den Messebesucher, aber auch in aller Regelmäßigkeit von Messebaufirmen“ die gesamten Parkflächen belegt und auch in dem Winkel, der nur annähernd zum Parken geeignet erscheint. Da schreckt man leider nicht davor zurück ausgewiesen Flächen für die Feuerwehr, Hauseingangsbereiche und Tiefgarageneinfahrten, aber auch Grünflächen zugestellt. Zu guter letzt: Die „Straße der Nationen“ ist eigentlich ja nur eine reine Zufahrtsstraße zum Messeeingang West. Hier gehören Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30km/h her, denn an- und abfahrende Zulieferer und auch Taxis benutzen diese Straße, die sich durch ihre Weite und Geradlinigkeit natürlich hervorragend dafür eignet, als Rennstrecke. Die Effizienz einer Geschwindigkeitsbegrenzung kann dann sicherlich auch noch gesteigert werden, in dem man diese auch überwacht.

Idee
1

Verkehrsregelungen während des Messebetriebs

15.10.2014

Während des Betriebs und tlw. auch während der Auf- und Abbauphasen der Messeveranstaltungen, werden temporäre Verkehrsänderungen u.a. im Bereich der Straßen „Zum Römerhof“ und auch im Bereich der Straße „Buzzistraße“ vorgenommen die zum einen m.E. nach keinen und zum anderen sehr viel Sinn machen. Die Schließung der Straße „Zum Rebstockbad“ ab Höhe des Rebstockbads macht besonders vor dem Hintergrund, dass durch das neue stetig wachsende Europaviertel immer mehr Bewohner diese Straße als Zuweg z.B. zur Autobahnanschlussstelle West nutzen, und diese Sackgassenregelung dann einfach ignorieren, und das Durchfahrtsverbotsschild umfahren, überhaupt keinen Sinn. Die Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich „Zum Rebstockbad“ und „Max-Pruss-Straße“ ist eindeutig, und sollte vollkommen ausreichen. Die Sperrung der „Buzzistraße“ und Abriegelung der Straße nur für Anwohner ist hingegen äußert sinnvoll und effizient. So wird wirkungsvoll vermieden, dass die Kuhwaldsiedlung von Messebesuchern zugeparkt wird. Diese Regelung sollte unbedingt für den Bereich des Europaviertels hier vor allem die im Bereich der Straßen „Maastrichter Ring“ und „Römischer Ring“ erweitert werden. Hier werden von den Messebesucher, aber auch in aller Regelmäßigkeit von Messebaufirmen“ die gesamten Parkflächen belegt und auch in dem Winkel, der nur annähernd zum Parken geeignet erscheint. Da schreckt man leider nicht davor zurück ausgewiesen Flächen für die Feuerwehr, Hauseingangsbereiche und Tiefgarageneinfahrten, aber auch Grünflächen zugestellt. Zu guter letzt: Die „Straße der Nationen“ ist eigentlich ja nur eine reine Zufahrtsstraße zum Messeeingang West. Hier gehören Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30km/h her, denn an- und abfahrende Zulieferer und auch Taxis benutzen diese Straße, die sich durch ihre Weite und Geradlinigkeit natürlich hervorragend dafür eignet, als Rennstrecke. Die Effizienz einer Geschwindigkeitsbegrenzung kann dann sicherlich auch noch gesteigert werden, in dem man diese auch überwacht.

Idee
3

Busverbindung zwischen Nied-Ost und Straßenbahnlinie 17, via Rebstockbad

11.09.2014

Will man von Nied Ost mit öffentlichem Nahverkehr in die City, muss man sehr umständlich erst mit dem 59er Bus zur S-Bahn Station Nied, oder Griesheim fahren. Zum Rebstockbad und zur Messe, obwohl nur 3 KM entfernt, gelangt man gar nicht. Eine City-Bus Verbindung würde die Lücke schliessen. Oder eine andere Linienführung der Busse 59 und/oder 50.