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Meine Nachbarschaft: Weißkirchener Weg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Sperrmüllentsorgung im Wendehammer Weißkirchener Weg auf Höhe der Hausnummer 41

23.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7636 entstanden aus Vorlage: OF 629/8 vom 09.10.2025 Betreff: Sperrmüllentsorgung im Wendehammer Weißkirchener Weg auf Höhe der Hausnummer 41 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der in der Karte eingezeichnete freie Platz besser gegen die illegale Ablagerung von Sperrmüll und Hausmüll gesichert werden kann. Vorstellbar wäre beispielsweise eine Entsiegelung des Platzes, das Einrichten von Fahrradabstellflächen oder andere geeignete Maßnahmen. Sollte es sich nicht um stadteigenes Gelände handeln, ist die Vonovia SE dringend aufzufordern, hier tätig zu werden. Begründung: Die beigelegten Fotos sprechen für sich (Restmüll aus Sperrmüllablagerung). Der beschriebene Wendehammer wird häufig auch zur illegalen Ablagerung von Sperrmüll durch Bewohner der umliegenden Taunusgemeinden genutzt. Er ist gut erreichbar und kann insbesondere in den Nachtstunden ohne Schwierigkeiten mit Fahrzeugen angefahren werden. Die umliegenden Taunuskommunen haben andere Reglungen für die Sperrmüllentsorgung, dort ist die kostenfreie Abholung sowohl in der Menge als auch in der Häufigkeit eingeschränkt. Sobald der Sperrmüll abgefahren ist, wird der Platz umgehend wieder zugestellt. Sperrmüll ist dort Dauerzustand. In den anliegenden Wohnblöcken müssen regelmäßig Fallen zur Rattenbekämpfung ausgelegt werden. (Quelle: Geoportal Frankfurt) (Fotos privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Ausweitung der Europäischen Schule am Standort Praunheimer Weg

23.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7630 entstanden aus Vorlage: OF 620/8 vom 06.10.2025 Betreff: Ausweitung der Europäischen Schule am Standort Praunheimer Weg Vorgang: V 935/24 OBR 8 Anlässlich der Eröffnung der neuen Container der Eurokids am Praunheimer Weg 107 ist bekannt geworden, dass die Stadt Frankfurt plant, die Fläche der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) noch weiter auf das benachbarte Feldland südlich des Gerhart-Hauptmann-Rings auszudehnen. Die anwesende Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB), Christine Lagarde, soll mit scharfer Kritik an der Stadt Frankfurt in Gegenwart der Frankfurter Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) gesagt haben: "We can't move from container to container to potato field." Bisher ist aus Verlautbarungen des Magistrats im Bildungsausschuss und in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung bekannt gewesen, dass bis 2026 ein angeblich hochwertiges Holzmodulgebäude dauerhaft auf dem Sportplatz der Schule durch das Amt für Bau und Immobilien aufgestellt werden und Ersatzsportflächen auf der anderen Straßenseite des Praunheimer Weges entstehen sollen. Eine diesbezügliche Anfrage des Ortsbeirates ist seit einem Jahr zur Beantwortung überfällig. Den Zeitungsberichten vom 18.09.2025 zufolge wird jetzt anscheinend der Blick auf das weite Feldland vor den Wohngebäuden am Paul-Kornfeld-Weg und am Gerhart-Hauptmann-Ring gerichtet, um die Schulanlage deutlich zu erweitern. Bei dem Termin mit Präsidentin Lagarde haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Elternschaft und Schule der ESF und der EU-Behörden erneut über die seit Jahren strapazierte Aufnahmekapazität der Schule beklagt. Christian Linder von der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit der Europäischen Kommission wird so zitiert: "Wir müssen attraktiv für Familien in dem Bereich Finanzen bleiben. Diese Schule ist nicht nur für uns wichtig, sondern sogar für die gesamte EU sowie die Institution EZB und alle ihre Mitarbeiter." (FNP, 18.04.2025) Die Schule am Praunheimer Weg ist für lediglich 900 Schüler ausgelegt, hat derzeit etwa 1.650 und soll bis 2032 auf etwa 2.250 Schüler steigen. Im Umfeld der Schule entsteht an Schultagen für das Holen und Bringen der Kinder und Jugendlichen immer ein hohes Verkehrsaufkommen, das insbesondere das Wohngebiet im Bereich Oberfeldstraße/Praunheim-Nord belastet. Die Raumsituation der Schule ist für alle Beteiligten derzeit unbefriedigend. Bis zu einer finalen Entscheidung über den zukünftigen Standort der Schule sollte der Magistrat ggf. provisorische Entlastungen für Schule und Stadtteilumfeld dringend umsetzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. mitzuteilen, ob es zutrifft, dass die ESF auf das Feld mithin das Flurstück 86/86 ausgeweitet werden soll und wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Schulanlagen; 2. mitzuteilen, ob die Stadt bereits Eigentümer des Flurstücks 86/86 ist und falls nein, ob sich der Besitz in privater oder Stiftungshand befindet und zu welchen Kosten und Konditionen (wie z. B. Ausgleichsflächen) die Fläche der Stadt für Zwecke der ESF zur Verfügung steht; 3. die Kosten für die neuen, im September 2025 eröffneten Container der Eurokids und die für die ESF geplanten weiteren Container und die Holzmodulanlage auf dem Sportfeld zu benennen und mitzuteilen, wer diese Kosten trägt; 4. zu prüfen und zu berichten, ob zur räumlichen Entlastung des Sekundarbereichs der ESF eine Verlegung der Eurokids und des Primarbereichs in eine für die Eltern passende und gut erreichbare Schuleinrichtung in der Nähe der EZB möglich ist; 5. das Auskunftsersuchen vom 18.04.2024, V 935, für das seit über einem Jahr die Frist abgelaufen ist, zu beantworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.04.2024, V 935

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Nächtliche Autorennen auf dem Praunheimer Weg und der Dillenburger Straße

04.09.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7460 entstanden aus Vorlage: OF 615/8 vom 19.08.2025 Betreff: Nächtliche Autorennen auf dem Praunheimer Weg und der Dillenburger Straße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das rasante nächtliche Fahren auf dem Praunheimer Weg im mehrspurigen Bereich von der Einmündung Gerhart-Hauptmann-Ring bis zum Krankenhaus Nordwest und auf der Dillenburger Straße in beiden Fahrtrichtungen zu verhindern und durch bauliche Veränderungen so einzuschränken, dass nur ein moderates Fahren möglich ist. Eine Möglichkeit wären beispielsweise erhöhte Fahrbahndecken im Bereich der Ampeln oder eine Verkehrsampel, im Sinne einer Pförtnerampel, die zu schnelles Fahren mit einer sofortigen Rotphase unterbindet. Wenn andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, werden diese ebenfalls begrüßt. Begründung: Laut Aussagen von Anwohnern wird insbesondere in den Nachtstunden nicht mit der erlaubten Geschwindigkeit gefahren. Es kommt häufiger vor, dass sich Autofahrer nächtliche Autorennen liefern. Die Anwohner beklagen, dass neben der gefährlichen Situation auch eine nicht zu unterschätzende Lärmbelästigung vorhanden ist. Auch in den frühen Morgenstunden sind dort einzelne Autofahrer viel zu schnell unterwegs. Dabei kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn Fußgänger versuchen, die Straßen zu überqueren, um zum Beispiel den Bus zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Überfahren von roten Ampeln

04.09.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7461 entstanden aus Vorlage: OF 616/8 vom 19.08.2025 Betreff: Überfahren von roten Ampeln Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Überfahren von roten Ampeln im gesamten Ortsbezirk in den Griff zu bekommen. Es kommt sehr häufig vor, dass zu allen Tageszeiten Ampelreglungen von Verkehrsteilnehmern nicht mehr beachtet werden. Insbesondere Fußgängerampeln (z. B. Höhe Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg) werden häufig übersehen. Hier fehlt an der Ampel die Grünphase, die aber auch nicht notwendig ist. Die Ampel schaltet auf gelb, dann auf rot, um Fußgängern das Überqueren des Praunheimer Wegs zu gestatten. Auch an anderen Ampeln entlang des Praunheimer Wegs kommt es häufig zu Rotlichtverstößen. Durch den vorübergehenden Einsatz eines mobilen Rotlichtblitzers wäre hier ein erzieherischer Effekt zu erzielen. Begründung: Der Ortsbeirat beschränkt sich hier beispielhaft auf rote Ampeln am Praunheimer Weg, da diese Strecke täglich von einem Ortsbeiratsmitglied als Radfahrender befahren wird. Allerdings ist das Überfahren von roten Ampeln auch auf der Dillenburger Straße/Höhe U-Bahn-Station "Heddernheim", der Hessestraße/Höhe Bahnquerung Sandelmühle und auf der Straße In der Römerstadt immer wieder zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Stillstand auf dem Baufeld, ehemals „Deutscher Verein“, Ecke Praunheimer Weg/Bernadottestraße

11.08.2025 · Aktualisiert: 22.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2025, OF 610/8 Betreff: Stillstand auf dem Baufeld, ehemals "Deutscher Verein", Ecke Praunheimer Weg/Bernadottestraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Was ist der neuste Stand zur Entwicklung und Bebauung des genannten Baufeldes? 2. Hat der Magistrat Informationen über das Investor:inneninteresse und die Gültigkeit der Bebauungspläne ? Gibt es eine:n neue:n Investor:in? 3. Sind die Abbrucharbeiten und ist die Entsorgung des belasteten Materials abgeschlossen ? Begründung: Auf dem o.g. Grundstück gibt es seit den Abbrucharbeiten (vor der Corona Zeit) keine Aktivitäten mehr und die mit dem Vorhaben bedruckten Planen am Bauzaun hängen schon lose herunter. Auf diesen Planen zum "Wohnen im Quartier la vie" werden komfortable Wohnungen, eine Nahversorgung und Platz für Kleingewerbe und einen Kindergarten versprochen, darauf wird im Ortsbezirk auch gewartet. Leider ist heute, nachdem (2020) schon der zweite Investor das Grundstück übernommen hatte und die Abbrucharbeiten beendet schienen das unebene Gelände völlig überwuchert. Im Ortsbezirk besteht ein deutliches Interesse an einem kleinen Dienstleistungszentrum an dieser Ecke, das fußläufig erreichbar ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 610/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Versetzen von Pollern im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring 398c und 414

26.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7229 entstanden aus Vorlage: OF 580/8 vom 02.06.2025 Betreff: Versetzen von Pollern im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring 398c und 414 Der Magistrat wird gebeten, die Feuerwehrzufahrt für die Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 398 c und 414 am Praunheimer Weg besser abzusichern. Dazu müssen der Poller und der Halbbügel, die die Feuerwehrzufahrt im oben genannten Bereich markieren, weiter in Richtung Praunheimer Weg versetzt werden, um das ständige illegale Parken von Autos in diesem Bereich zu unterbinden. Da dieser Bereich besonders nachts immer illegal zugeparkt ist, können Rettungsfahrzeuge dort nicht die für sie ausgewiesene Zufahrt benutzen. Des Weiteren sollen die beiden Poller, die sich im selben Bereich befinden und den Gehweg in Richtung Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 398 sichern, auch weiter in Richtung Gehweg Praunheimer Weg versetzt werden, um insgesamt das illegale Parken auf dieser Fußgängerfläche zu verhindern. Falls Fragen zur konkreten Örtlichkeit aufkommen, kann gerne ein Ortstermin vereinbart werden. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Tenor und den beigefügten Bildern. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1852 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Anbindung des Stadtteils der Quartiere für den Individualverkehr

04.06.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2025, OF 591/8 Betreff: Anbindung des Stadtteils der Quartiere für den Individualverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Zwar ist der Stadtteil der Quartiere weitgehend "autolos" angedacht, wie bei anderen neu errichteten Baugebieten ist aber bereits jetzt abzusehen, dass eine geplante Autolosigkeit nicht zu einer Reduzierung des Individualverkehrs führen muss. Daher ist eine Anbindung des Stadtteils der Quartiere so zu planen, dass zu erwartender Verkehr weitgehend nicht über die Straßen der anliegenden Stadteile abgewickelt wird. Insbesondere ist eine Abwicklung des Individualverkehres über den Praunheimer Weg (z.B. in Höhe der europäischen Schule) nicht wünschenswert. Im weiteren Verlauf sind hier noch andere Straßen im Ortsbezirk 8 betroffen, sodass eine strategische Planung der Verkehrsführung für alle Haupt Durchgangsstraßen z. B. für die "Dillenburger Straße", die "Bernadottestraße", die Straße "In der Römerstadt" und andere zeitnah erfolgen und zum Ziel haben muss, den Ortsbezirk 8 weitgehend von anderem Durchgangsverkehr zu entlasten. Daher müssen entsprechende Alternativen für den Individualverkehr ausgearbeitet werden, die eine Belastung der Anwohner im Ortsbezirk 8 minimiert. Idealerweise sollte der Durchgangsverkehr durch den Ortsbezirk 8 so eingeschränkt werden, dass ein Queren für nur durchfahrende Verkehrsteilnehmer an Attraktivität verliert. Natürlich muss das Verkehrskonzept global gedacht werden, ein Verschieben des Individualverkehrs in benachbarte Ortsbezirke muss unbedingt ebenfalls vermieden werden. Wir bitten den Magistrat daher, ein umfassendes Konzept mit allen Betroffenen zu entwickeln, das geeignet ist, Verkehrsströme neu zu lenken und zu ordnen. Dabei sollte auf das Fachwissen der betroffenen Ortsbeiräte zurückgegriffen werden Begründung: Vor Ausführung einer Baumaßnahme ist genügend Zeit, um über eine entsprechende zu planende Verkehrsanbindung mit dem Ortsbeirat zu diskutieren und gemeinsam zu Lösungen zu kommen. Eine Abwicklung des Individualverkehres aus dem neuen Stadtteil der Quartiere über den Praunheimer Weg belastet Praunheim und im Ortsbezirk die Straßen "Am Stockborn", "Bernadottestraße" und den "Hammarskjöldring", da diese die einzige Verbindung zur Rosa-Luxemburg-Straße darstellen. Auch ist dafür zu sorgen, dass der Individualverkehr nicht über die Straßen An der Römerstadt und in der Fortsetzung über die Dillenburger Straße geführt werden kann. Auch eine Anbindung über die A5 könnte in die Prüfung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 591/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Wartehäuschen im Ortsbezirk 8 klimagerecht ausstatten und begrünen

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7085 entstanden aus Vorlage: OF 569/8 vom 05.05.2025 Betreff: Wartehäuschen im Ortsbezirk 8 klimagerecht ausstatten und begrünen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, um die im Ortsbezirk 8 aufgestellten Buswartehäuschen mit einem besseren Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung und Hitzeeinwirkung auszustatten. Insbesondere ist zu prüfen, ob die genormten Tonnendächer aus Acrylglas, z. B. durch weiter auskragende, sonnenlichtundurchlässige Bauteile zu ersetzen sind. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob verschattende Grünpflanzen an den Seiten- oder Rückwänden hochwachsen könnten, die durch Drainagen im Boden oder im Dach mit Feuchtigkeit versorgt werden. Begründung: Die Wartehäuschen einiger Bushaltestellen (U-Bahnhof Heddernheim, Niederurseler Landstraße, Ernst-Kahn-Straße, Mithrasstraße, Praunheimer Weg) im Ortsbezirk sind im Sommer während der Mittagszeit starker Hitze ausgesetzt, vor allem, wenn in der südwestlichen Richtung keine Schatten spendende Pflanzung und auch keine Bebauung ist, die einen Schatten wirft. Steigen die Temperaturen z. B. über 30 Grad, kann die Wartezeit für Ältere und körperlich eingeschränkte Personen sehr anstrengend und gesundheitsgefährdend sein. Die eingefärbten Tonnendächer sind sehr kurz, ein Luft- und Temperaturausgleich findet kaum statt. Zudem bieten sie auch keinen Schutz gegen plötzlichen Starkregen. Grünpflanzen könnten an einem Spalier an einer Seite des Wartehäuschens emporwachsen, sie brauchen wenig Feuchtigkeit, sorgen aber für CO2- und Ozonabbau und verbessern die Luft durch Abgabe von Sauerstoff. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1532

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Schaltung der Fußgängerampel ändern

28.04.2025 · Aktualisiert: 22.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 568/8 Betreff: Schaltung der Fußgängerampel ändern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Fußgängerampel in der Straße Alt-Niederursel so zu schalten, dass sie nicht mehr dauerhaft "grün" leuchtet, sondern nur noch bei Bedarf. Begründung: In der Straße Alt-Niederursel wurden vor einiger Zeit Arbeiten an der Fußgängerampel ausgeführt. Seither leuchtet die Ampel für KFZ und Fahrräder dauerhaft grün außer die Fußgängerampel wird betätigt. Zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Kosten sollte die Ampel - wie vor den durchgeführten Arbeiten - nur bei Bedarf, d.h. wenn ein Fußgänger die Fußgängerampel betätigt, leuchten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 568/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 568/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 568/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Bebauungspläne im Ortsbezirk 8

28.04.2025 · Aktualisiert: 05.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 563/8 Betreff: Bebauungspläne im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Ortsbezirk 8 sind nach einer Übersicht des Stadtplanungsamtes vom 25.02.2025 folgende Bebauungspläne im Verfahren: - B 922 - Nördlich Lurgiallee - B 906 - Westlich der Nordweststadt - B 745 - Niederursel, Dorfwiesenweg (Freizeitgärten) Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. In welchem Verfahrensstadium befinden sich die Bebauungspläne? 2. Auf dem früheren Lurgiareal können Wohnungen für über 2.000 Menschen entstehen. Wann ist bei dem Bebauungsplan 922 der Satzungsbeschluss für Baurecht zu erwarten? 3. Der Bebauungsplan 906 unterliegt der für den Bau von Wohnungen definierten 400-Meter-Abstandsregel des Landesentwicklungsplanes zu Höchstspannungsleitungen. Warum stellt der Magistrat das Verfahren nicht ein? 4. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 745 ist aus dem Jahr 1997. Weshalb ist das Verfahren zur Sicherung der Klein- und Freizeitgärten vom Magistrat nicht vorangetrieben worden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1203 2025 Auf Wunsch der SPD-Fraktion erfolgt eine getrennte Abstimmung über die Ziffern 1. bis 4. Beschluss: 1. Der Ziffer 1. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. 3. Der Ziffer 3. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. 4. Der Ziffer 4. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1., 2. und 4.: CDU, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3: CDU, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Situation in den Zufahrtswegen zum Wendehammer PaulKornfeldWeg

24.04.2025 · Aktualisiert: 22.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6943 entstanden aus Vorlage: OF 559/8 vom 08.04.2025 Betreff: Situation in den Zufahrtswegen zum Wendehammer Paul-Kornfeld-Weg Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die ein Parken in den Zufahrtswegen zu dem Wendehammer im Paul-Kornfeld-Weg unterbinden. Es kommt häufiger vor, dass die Zufahrten in den Wendehammer in Höhe Gerhart-Hauptmann-Ring 292, kurz vor der Einmündung in den Drehbereich des Wendehammers, durch Lastkraftwagen zugeparkt werden. Begründung: In den beigefügten Fotos ist die Situation klar ersichtlich: Die Wege werden durch große Fahrzeuge so zugestellt, dass ein Passieren von Müllfahrzeugen, Rettungswagen und Feuerwehr fast unmöglich gemacht wird. Auch Anwohner, die am Ende des Wendehammers Garagen zugewiesen bekommen haben, können diese nur unter erschwerten Umständen, manchmal auch gar nicht, erreichen. Quelle Geoportal Frankfurt ... Bilder: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1469 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Verkehrsspiegel Gerhart-Hauptmann-Ring/Thomas-Mann-Straße

24.04.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6942 entstanden aus Vorlage: OF 558/8 vom 07.04.2025 Betreff: Verkehrsspiegel Gerhart-Hauptmann-Ring/Thomas-Mann-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Gerhart-Hauptmann-Ring in Höhe der Hausnummer 220 (Einmündung Thomas-Mann- Straße) einen Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: Es kommt dort immer wieder zu gefährlichen Situationen beim Abbiegen. Der Umbau der Einmündung hilft nur wenig, da diese abends und am Wochenende zugeparkt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1299

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166

20.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6755 entstanden aus Vorlage: OF 548/8 vom 05.03.2025 Betreff: Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166 Insbesondere vor der Liegenschaft Niederurseler Landstraße 166, aber auch im weiteren Verlauf in Richtung 162, ist der Fußweg vor den Häusern (nicht der Fußweg direkt an der Niederurseler Landstraße) äußerst uneben. Das liegt teilweise daran, dass der Weg stark zu den Häusern abfällt, teilweise haben dort auch andere Absenkungen des Erdreiches stattgefunden, einzelne Steine sind abgesenkt. Das Begehen dieses Weges ist nur mit entsprechender Vorsicht möglich. Gleiches gilt für den Gehweg im Bereich der Straße Alt-Niederursel zwischen Niederurseler Landstraße 160 und Alt-Niederursel 2 a. Beide Wege sind aufgrund der Bodenbeschaffenheit abschüssig. Gerade dort ist es unabdingbar, Bodenwellen zu vermeiden. Der Magistrat wird gebeten, diese Wege für alle begehbar zu machen und die entstandenen Unebenheiten zu beseitigen. Begründung: Viele Fußgänger nutzen den Weg entlang der Häuser, da dieser im Kurvenbereich deutlich kürzer als der Weg entlang der Straße ist. Außerdem ist er durch den Überbau der Wohnanlage vor Regen geschützt. Insbesondere Menschen mit Gehbehinderung haben Probleme, diese Wege zu benutzen, aber auch für normal Gehende ist die Benutzung dieser Wege gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1295

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger

20.02.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6606 entstanden aus Vorlage: OF 526/8 vom 03.02.2025 Betreff: Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, den Weg in der Verlängerung des Krautgartenweges zwischen dem Bahnübergang "Krautgartenweg" und der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße zu beleuchten. Dabei wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Vermeidung von Umweltbelastungen (Lichtemission, Energie) eine Beleuchtung mit Bewegungsmeldern möglich ist. Begründung: Der Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr und für Fußgänger zwischen dem Mertonviertel, der Wiesenau (inklusive U-Bahn-Station) und Alt-Niederursel. Derzeit ist der Weg in den Abendstunden sehr dunkel und wird von Fußgängern und Fahrradfahrern nur sehr ungern und mit einem äußerst unguten Gefühl genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1079 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler

23.01.2025 · Aktualisiert: 08.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6447 entstanden aus Vorlage: OF 510/8 vom 06.01.2025 Betreff: Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler Vorgang: OM 4913/23 OBR 8; ST 870/24 Nachdem der Hort Die Gaukler nunmehr in die Schulwegplanung aufgenommen wurde (vgl. auch ST 870 vom 06.05.2024), wird der Magistrat aufgefordert, einen Schulwegstermin unter Beteiligung der notwendigen Fachämter und des Ortsbeirats 8 zu koordinieren und alle notwendigen Maßnahmen für eine Schulwegsicherung zu besprechen und kurzfristig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat vor der Umsetzung zu berichten: - Ausweitung der Tempo-30-Zone, die derzeit an der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg in Fahrtrichtung Ortskern beginnt bzw. in Fahrtrichtung Schilasmühle endet, auf den gesamten Oberurseler Weg (d.h. bis zum Wendekreis); - Einrichtung jeweils eines Zebrastreifens in der Straße Alt-Niederursel und der Spielsgasse, da eine sichere Überquerung der beiden Straßen derzeit nicht möglich ist; sollten die Zebrastreifen nicht StVO-konform sein, wird um Mitteilung gebeten, an welcher Stelle die Kinder die Straßen überqueren sollen und welche Hilfsmittel durch den Magistrat zur Verfügung gestellt werden; - Sicherstellung einer ausreichenden Beleuchtung zwischen der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg und der Schilasmühle auf der Seite, auf der die Kinder laufen. Begründung: Bereits im Januar 2023 hat der Hort Die Gaukler - Hort an der Mühle im Oberurseler Weg 11 den Betrieb aufgenommen. Nach der Schule laufen die Hortkinder von der Heinrich-Kromer-Schule und der Erich-Kästner-Schule in die Straße Alt-Niederursel und über die Spielsgasse und den Oberurseler Weg zum Hort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4913 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 870 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 976 Beratung im Ortsbeirat: 8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park

23.01.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6446 entstanden aus Vorlage: OF 509/8 vom 06.01.2025 Betreff: Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park Vorgang: OI 17/23 OBR 8; B 349/23 Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahme "Grundüberholung Spielplatz Martin-Luther-King-Park" (B 349 vom 22.09.2023) aufgrund der geplanten Interimsverlegung des Kinderzentrums (KiZ) 70 vom Gerhart-Hauptmann-Ring in den Martin-Luther-King-Park vorzuziehen und im Laufe des Frühjahrs 2025 umzusetzen. Begründung: Durch die geplante zeitweilige Verlegung des KiZ 70 in den Park der Nordweststadt wird der wichtige und zentrale Spielplatz einen noch größeren Bedarf decken müssen. Sein Zustand sollte, auch im Interesse aller Anwohnerinnen und Anwohner, bestens sein. Die vom Ortsbeirat geforderte Maßnahme, die vom Magistrat auf unbestimmte Zeit zurückgestellt worden ist, soll deshalb schnellstens vorgezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 23.03.2023, OI 17 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 349 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 653 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1

23.01.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6448 entstanden aus Vorlage: OF 511/8 vom 06.01.2025 Betreff: Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 Ä aus dem Jahr 2011 setzt für den zentralen Geschäftsbereich von Alt-Niederursel als Ziel, die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur als Mischgebiet zu sichern und Trading-Down-Effekten entgegenzuwirken. Insbesondere sollen Einzelhandel und Dienstleistungen, meist in den Erdgeschossen untergebracht, in ihrem Bestand gesichert und Angebotsergänzungen erreicht werden. Während die Leerstandsquote noch immer hoch ist, sind vereinzelt auch positive Effekte eingetreten, wie etwa die erfolgreiche Ansiedlung eines Textildiscounters. Ein wesentlicher Mittelpunkt, und zwar für den ganzen Stadtteil, ist dabei die Gaststätte mit Biergarten im Praunheimer Weg 1. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt mit bezahlbaren Preisen für jedermann. Insbesondere nach und für Vereinstreffen ist das Lokal unverzichtbar. Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer möglicherweise Pläne, das Gebäude einer Kernsanierung zu unterziehen oder durch einen Neubau zu ersetzen. Mit dem aktuellen Betreiber der Gaststätte ist auf Vermittlung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH eine Verlängerung des Mietverhältnisses nur noch bis November 2025 vereinbart. Besonders beliebt und schützenswert ist der Biergarten der Gaststätte, in dem drei schöne Kastanien im Sommer Schatten spenden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat unverzüglich zu informieren, wenn ihm Planungen oder Bauvoranfragen für das Grundstück Praunheimer Weg 1 vorliegen, und den Bauherrn zu bitten, aufgrund der zentral-markanten Lage der Liegenschaft die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen; 2. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss Praunheimer Weg 1 unter Einbeziehung des Gartens wie bisher zu erteilen; 3. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage zu erteilen, die drei Kastanien im derzeitigen Biergarten als schützenswert zu erhalten und für eine hinreichende Sicherung der Bäume und ihres Wurzelwerkes auch während der möglichen Bauphase zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 651 Aktenzeichen: 63-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat?

23.01.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6443 entstanden aus Vorlage: OF 506/8 vom 06.01.2025 Betreff: Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat? Der Magistrat wird gebeten, schnellstens folgende Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: - Eine schnellstmögliche Wiederfreigabe des Verkehrs auf der Zubringerbrücke zum Nordwestzentrum, nötigenfalls unter Nutzung einer sicheren Übergangskonstruktion für das Brückenbauwerk; - Tägliche Geschwindigkeitskontrollen in der Titusstraße; - Die amtliche Umleitung und alle weiteren wichtigen Verkehrsdaten direkt in Navigationssysteme wie u. a. Google Maps und TomTom zu integrieren und regelmäßig zu aktualisieren; - Verkehrsversuch mit Einrichtung einer Behelfsampel an der zweispurigen Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße auf die Dillenburger Straße aus Richtung Oberursel - Optimierung der Ampelschaltungen entlang der Dillenburger Straße zwischen U-Bahnhof Heddernheim und Müllverbrennungsanlage; - Umleitung der Buslinie 251 Frankfurt Nordwestzentrum - Kronberg auf die amtliche Umleitung über die Rosa-Luxemburg-Straße/Am Ginnheimer Wäldchen; - Verstärkte Verkehrskontrollen in den Straßen Hinter der Krebsmühle und Dorfwiesenweg; - Temporäre Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende in der Höhe Titusstraße 2 oder Heddernheimer Landstraße 87. Begründung: Seit November ist aus bekannten Gründen die Zubringerbrücke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung Norden gesperrt. Nachdem die amtliche Umleitung für den vom Nordwestzentrum (NWZ) abfließenden Verkehr anfangs über die Titusstraße geführt wurde, führt sie nach Intervention durch den Ortsbeirat jetzt über die Rosa-Luxemburg-Straße und die Straße Am Ginnheimer Wäldchen. Sie wird jedoch nicht angenommen und die meisten Fahrzeuge quälen sich zu allen Tageszeiten weiterhin durch die Titusstraße Richtung Heddernheimer Landstraße und Hessestraße, nicht zuletzt, weil Navigationssysteme wie Google Maps auf die Titusstraße führen. Mittlerweile ist die in den Neunzigerjahren verkehrsberuhigte Titusstraße (Tempo-30-Zone) und auch der Abschnitt der Heddernheimer Landstraße nördlich und südlich der Kaltmühlstraße (Tempo-30-Zone) zu einer wahren Rennstrecke verkommen, mit allen Risiken für Fußgänger und Radfahrer. Die Anwohner der genannten Straßen leiden sehr unter dem unerträglichen Zusatzverkehr und kommen mit ihren Fahrzeugen teilweise selbst nicht aus ihren Einfahrten und Straßen, um die übergeordneten Verkehrswege zu erreichen. Die Kreuzungen Heddernheimer Landstraße/Kaltmühlstraße, Heddernheimer Landstraße/Hessestraße und Hessestraße/Dillenburger Straße sind regelmäßig verstopft. Zu allem Überfluss fährt noch der Bus 251 Richtung Kronberg ohne erkennbaren Grund durch die Titusstraße, denn im Gegensatz zur Linie 29 hat dieser keinen Haltepunkt im Bereich "Zeilweg/Riedwiese" und könnte deshalb auch die amtliche Umleitung nutzen, um zur nächsten Haltestelle "Lurgiallee" an der unteren Altenhöferallee zu kommen. In weiterer Wirkung ist die Erreichbarkeit des NWZ massiv eingeschränkt, da sich der Verkehr dorthin aus Richtung Innenstadt jetzt über die Ausfahrt Dillenburger Straße einordnen muss. Dies führt auf der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße aus Richtung Oberursel auf die Dillenburger Straße häufig zu krassen Staus, die bis zur Ausfahrt Mertonviertel zurückgehen, weil die Stoppschildregelung dem Verkehr aus Richtung Innenstadt Vorrang geben muss. Aus Richtung Eschersheim kommen zusätzlich Fahrzeuge, die aus Richtung Oberursel kommend an der Müllverbrennungsanlage einen U-Turn machen, um den Ausfahrstau zum NWZ zu umgehen. Als Zusatzproblem tritt auf, dass immer mehr Ortskundige den Stau aus Richtung Oberursel umfahren und über die Krebsmühle die gesperrten landwirtschaftlichen Wege Richtung Dorfwiesenweg nutzen. Insgesamt müssen jetzt dringend Maßnahmen ergriffen werden, den unerträglichen Durchgangsverkehr maximal zu verringern. Zudem müssen die Prüfungen für eine schnellstmögliche Wiederöffnung der Zubringerbrücke zum NWZ vorangetrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhalt Europäische Schule am jetzigen Standort sowie Führung Regionaltangente West (RTW) auf existierender Bahnstrecke

26.12.2024 · Aktualisiert: 12.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.12.2024, OF 518/8 Betreff: Erhalt Europäische Schule am jetzigen Standort sowie Führung Regionaltangente West (RTW) auf existierender Bahnstrecke Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge veranlassen, 1. die Europäische Schule am jetzigen Standort zu erhalten und bedarfsgerecht zu erweitern sowie 2. die Regionaltangente West (RTW) westlich an Niederursel - unter Nutzung der ab dem Urselbachtal existierenden Bahnstrecken der U3 und U9 - vorbeiführen zu lassen, um ins Nordwestzentrum zu gelangen. Begründung: Zu 1. Europäische Schule: Die Stadt kann ihre Vertragsverpflichtungen erfüllen und dem immensen Schüler:innenaufwuchs gerecht werden, - indem der Bestandsbau am Standort Praunheimer Weg weiter genutzt und aufgestockt wird (bereits bestehende temporäre Bauten können in dauerhafte Bauten umgewandelt werden) - indem sich die Schule auf der gegenüberliegenden Seite des Praunheimer Wegs - Richtung Feld - baulich erweitert: Dort steht heute bereits eine Turnhalle und doppelstöckige Container für die Nachmittagsbetreuung der Schüler:innen. Weiterführend grenzen unbebaute Flächen (Felder) an. Es wäre sinnvoller und schneller, eine neue Planung/ein neues Konzept mit der einhergehenden Bebauung am bereits bestehenden Platz in Angriff zu nehmen als am Standort Ratsweg neu anzufangen, zumal sich dort schon jetzt erhebliche Probleme abzeichnen. Damit würden sich auch teure Übergangslösungen mit temporären Bauten deutlich in Grenzen halten. Zu 2. Regionaltangente West (RTW) Bei einer Umsetzung des Vorschlags zu 1. könnte man nicht den ursprünglich gedachten, aber noch nicht näher geplanten RTW-Abzweig durch die Nordweststadt zum Nordwestzentrum realisieren. Eine Durchschneidung der Grünflächen der Nordweststadt wäre für die Bewohner:innen dieses sozial sehr gemischten Viertels ohnehin problematisch, da die Grünflächen in der Nordweststadt einen hohen Wert zur Stabilisierung des Miteinanders haben. Zudem wäre eine Anbindung an die U-Bahnstation des Nordwestzentrums technisch ohnehin wohl nicht umzusetzen, so dass ein Umsteigen mit erheblichem Fußweg verbunden wäre, was eine verkehrspolitische Fehlplanung wäre. Als alternative Streckenführung bietet sich daher an, die RTW westlich an Niederursel vorbeizuführen - unter Nutzung der ab dem Urselbachtal existierenden Bahnstrecken der U3 und U9 - um ins Nordwestzentrum zu gelangen (s. Skizze). Skizze: Dr. Björn Bäuchle Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 518/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Kostenlosen Mittagstisch „Bunter Kochtopf“ auch 2025 fördern!

05.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6274 entstanden aus Vorlage: OF 489/8 vom 18.11.2024 Betreff: Kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" auch 2025 fördern! Der Magistrat wird gebeten, den kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" im Tassilo-Sittmann-Haus, Gerhart-Hauptmann-Ring 398, auch 2025 mit Fördermitteln zu unterstützen und damit zu helfen, das Angebot zur Verfügung stellen zu können. Ebenso wird gebeten, Mittel bereitzustellen, um die Förderung zu verstetigen. Begründung: Der Mittagstisch ist ein Angebot der Evangelischen Gemeinde Frankfurt am Main - Nordwest, der katholischen Pfarrei St. Katharina von Siena, des Begegnungs- und Servicezentrums Nordweststadt des Frankfurter Verbandes, der Berufsorientierung der Ernst-Reuter-Schule II und smart work Frankfurt mit dem Quartiersmanagement der Diakonie Frankfurt und Offenbach. Das erfolgreiche Projekt wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Es trägt dazu bei, Menschen in der Nordweststadt zusammenzuführen und ist insbesondere für Alleinstehende ein Anreiz, in gemütlicher Umgebung beim Essen soziale Kontakte zu knüpfen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer möchte, kann sich mit einer Spende beteiligen. Das Projekt wird bisher aus Fördermitteln des Corona-Aktionsplans der Stadt Frankfurt mitfinanziert, allerdings läuft die Förderung am 31.12.2024 aus. Diese muss dringend fortgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 312 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Sperrmüllabfuhrplatz Gerhart-Hauptmann-Ring 304 bis 306

05.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6275 entstanden aus Vorlage: OF 491/8 vom 14.11.2024 Betreff: Sperrmüllabfuhrplatz Gerhart-Hauptmann-Ring 304 bis 306 Der Magistrat wird gebeten, 1. im Zusammenwirken mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte und ggf. der Eigentümergemeinschaft im Nachbarhaus für die Mehrfamilienhäuser Gerhart-Hauptmann-Ring 304-306 einen Sperrmüllabfuhrplatz auszuweisen; 2. die FES zu bitten, ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, wie alle Anwohnerinnen und Anwohner der Nordweststadt eine Information erhalten, wo ihr Sperrmüllplatz ist. Begründung: Der bisher von den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 304-306 mitbenutzte Sperrmüllplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring 406-408 ist seit Kurzem abgeschlossen. Auch der südlich benachbarte Sperrmüllplatz des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 310 ist nicht frei zugänglich. Die Häuser 304-306 haben somit für die Siedlungsabfuhr keinen Sperrmüllplatz, der ihnen zur Verfügung steht. Aber auch die Menschen in diesen Häusern haben Sperrmüll. Hier muss eine Lösung gefunden werden. Die Nordweststadt gehört zu den Stadtgebieten mit Siedlungsabfuhr. Nicht alle Wohnungsbaugesellschaften informieren ihre Mieter über die jeweils dem Haus zugeordneten Sperrmüllabfuhrplätze. Zudem gibt es in der Nordweststadt sehr viele Einfamilienhäuser. Wilder Sperrmüll ist ein leider häufiges Phänomen in der Nordweststadt und trägt nicht zur Verschönerung des Stadtbildes bei. Oft scheitert der gute Wille aber auch an der mangelnden Verfügbarkeit von Sperrmüllplätzen oder der fehlenden Information, wo abgelegt werden darf. Ein Konzept, das zum Beispiel auf einer im Internet zugänglichen Karte mögliche Abstellflächen ausweist, wäre hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 248 Aktenzeichen: 91-21

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Dorfwiesenweg ausweiten

07.11.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6127 entstanden aus Vorlage: OF 480/8 vom 21.10.2024 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Dorfwiesenweg ausweiten Der Magistrat wird gebeten, im Dorfwiesenweg die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h erst nach der Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes aufzuheben und nicht bereits an der Gabelung des Dorfwiesenweges in Fahrtrichtung des Sportplatzes. Begründung: Im Dorfwiesenweg besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. An der Gabelung des Dorfwiesenweges in Fahrtrichtung des Sportplatzes wird die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. Somit darf zwischen der Gabelung des Dorfwiesenweges und der Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes sowie im weiteren Verlauf des Dorfwiesenweges 50 km/h gefahren werden. Da diese Straße von Kindern und Jugendlichen des SV 1919 Niederursel e. V., Sportlern der neuen Sportanlage und Spaziergängern genutzt wird, ist eine Verlängerung der Geschwindigkeitsbegrenzung hinter die Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 392 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70

23.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2024, OF 474/8 Betreff: Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70 Vorgang: B 209/24; Beschl. d. OBR 8, § 4936/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, Nach wie vor hält der Ortsbeirat die Planung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, im Martin-Luther-King-Park eine Fläche vorübergehend für ein Interimsgebäude des KiZ 70 nutzen zu wollen, für unglücklich. Der Park ist die zentrale Grünfläche für Freizeitnutzungen und Naherholung in der Nordweststadt. Der Ortsbeirat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die von ihm dem Magistrat vorgeschlagenen Ausweichquartiere im Gerhart-Hauptmann-Ring aus technischen und räumlichen Gründen nicht realisierbar sind. Er stimmt daher einer zeitlich limitierten Nutzung des Parks unter folgenden Maßgaben zu: 1. Die benötigte bauliche Anlage für das KiZ im Martin-Luther-King-Park auf dem Flurstück 148/33 gemäß Planungspräsentation des Amtes 48.13 vom 16.09.2024 S. 14 wird mit vollständigem Erhalt des dortigen Baumbestandes errichtet. Die im Frankfurter Baumkataster mit den Nummern 1052, 1054, 1059, 1078, 1084-1085, 1094, 1106, 1133, 1164-1189 im Bereich der vorgesehenen Containeranlage verzeichneten Bäume sind somit zu erhalten. Über unvermeidliche Fällungen in Einzelfällen wird der Ortsbeirat vor Durchführung der Maßnahme informiert, und eine Ersatzpflanzung im Martin-Luther-King-Park wird in die Wege geleitet. Die Kosten trägt der Verursacher der Baumaßnahme. 2. Die Baugenehmigung erhält eine Auflage, die Containeranlage nach Umzug des KiZ 70 in seinen Neubau umgehend, das heißt innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsschluss, zurückzubauen. Folgenutzungen für weitere Provisorien sind nicht möglich. 3. Die Bauzeit ist einzuhalten: Das Interimsgebäude ist mit Abschluss seiner baulichen Errichtung umgehend vom KiZ 70 zu nutzen. Keinesfalls darf die provisorische Anlage errichtet werden und ein Umzug des KiZ 70 verzögert sich dann, so dass z.B. monatelang Leerstand besteht. Die Planung des Interims ist auf die Neubauplanung für das Grundstück Gerhart-Hauptmann-Ring 27 entsprechend abzustimmen. 4. Damit die Herrichtung der Infrastruktur zum Betrieb der Kita nicht umsonst gewesen ist, werden nach dem Abbau des Provisoriums die vorhandenen Anschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, Kanal) zur Errichtung einer von den Parknutzern dringend erwarteten WC-Anlage verwendet, die im Rahmen der Planungen des Toilettenkonzepts vom Ortsbeirat vorgeschlagen wurde (OA 347 v. 23.03.2023). Das WC-Gebäude soll am Parkrand in Höhe der Senioren-Fitness-Anlage nach dem Vorbild der neuen hochwertigen Anlage im Bethmannpark entstehen (Dachbegrünung und Pergola mit Rankgewächsen, ein mit Platten belegter Bereich um das Gebäude durchbrochen von Beeten und Hecken). Die WC-Anlage soll bei der Ausführung des Toilettenkonzepts vorgezogen werden. 5. Der Magistrat prüft zudem für die Zeit nach dem Kita-Provisorium die Herrichtung einer Fläche an Ort und Stelle, die den Betrieb eines Pop-Up-Cafés in den Sommermonaten ermöglicht. 6. Im Hinblick auf Abriß und Neubau im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 sorgt der Magistrat zusammen mit der ABG Frankfurt Holding GmbH für einen möglichst reibungslosen Ablauf der geplanten Bauzeit von 21 Monaten inkl. Abriss des Altbaus. 7. Bei dem geplanten Neubau des KiZ 70 mit Wohnungen in zwei Obergeschossen handelt es sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme: Vor dem Beginn der Bauarbeiten und somit noch vor dem Abriß des Bestandsgebäudes werden vom Magistrat alle möglichen, auch rechtlichen Schwierigkeiten geklärt, insbesondere nachbarrechtliche Fragen. 8. Im Zeitraum von Abriss und Neubau des KiZ 70 informiert der Magistrat bzw. die Bauherrschaft rechtzeitig die Nachbarn in den angrenzenden Ein- und Mehrfamilienhäusern über Ablauf und Zeitplan der Maßnahme. 9. Vor Beginn der Baustelle im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 und im Martin-Luther-King-Park werden den Anwohnern sowie dem Ortsbeirat die Planungen für Baustraßen/-wege zur An- und Abfahrt von Baugeräten und Material zur Verfügung gestellt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Initiative OI 79 2024 Die Vorlage OF 474/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wendehämmer besser gegen Falschparker sichern

22.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 482/8 Betreff: Wendehämmer besser gegen Falschparker sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Wendehämmer des Weißkirchener Weges und des Gerhart Hauptmann Rings gegen falsch parkende Fahrzeuge abzusichern. Insbesondere die Fußgängerwege, die als Rettungswege für Krankenwagen und Feuerwehr von diesen Wendehämmern abgehen sind häufig trotz angebrachter Schilder, die das Parken verbieten, durch Autos zugeparkt. In den kleinen Wendehämmern, die den Paul Kornfeldweg andienen, hat die Müllabfuhr laut Aussagen von Anwohnern zudem Schwierigkeiten, die Mülltonen zu leeren, da eine Andienung zu manche Zeiten wegen zugeparkter Wege nicht möglich ist. Begründung: Die Argumentation des Magistrates ist dem Antragsteller bekannt, "der mündige Bürger" beachtet aufgestellte Verbotsschilder. Leider ist jedoch zunehmend festzustellen, dass "der mündige Bürger" mangels entsprechender Sanktionen durch die Ordnungsbehörden Verbotsschilder ungestraft ignoriert. Eine teilweise Abhilfe könnte geschaffen werden, wenn die von den Wendehämmern abgehende großen (Rettungs-) Fußwege beispielsweise durch offizielle Feuerwehrzufahrtsschilder (Verkehrszeichen 283) zusätzlich abgesichert werden. Dies ist nicht flächendeckend der Fall. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 482/8 wurde zurückgezogen. 2. Es besteht Einvernehmen, dass die Ortsvorsteherin in dieser Angelegenheit ein Ortstermin organisiert.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Lieferzufahrt St. Matthias

13.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 484/8 Betreff: Lieferzufahrt St. Matthias Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zufahrtsberechtigung auf den Kirchplatz St.Matthias zu ändern. Zufahrt gegenüber Praunheimer Weg 37 Die Zufahrt für den Lieferverkehr zum Kindergarten Mo.-Fr. werktags von 10h bis 15h zu ermöglichen. Begründung: Der Kindergarten wird täglich durch einen Cateringservice versorgt. Der Kindergarten wird von einem Zulieferer mit Getränken versorgt. Der Kindergarten wird von der Firma CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co.KG versorgt. Alle Fahrer der genannten Firmen begehen zurzeit eine Ordnungswidrigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 484/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8

05.09.2024 · Aktualisiert: 25.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5860 entstanden aus Vorlage: OF 457/8 vom 19.08.2024 Betreff: Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 1638/20 OBR 8; ST 1610/20; V 218/21 OBR 8; ST 239/22; OM 2262/22 OBR 8; ST 55/23; OA 422/23 OBR 8; B 487/23; OM 5604/24 OBR 8 Die zurückliegenden Starkregenereignisse in 2023 und auch zuletzt am 3. Mai 2024 mit der Folge von Hochwasser und Kellerflutungen im Bereich des Dorfwiesenweges und der Spielsgasse haben gezeigt, dass sich diese Naturereignisse im Bereich der Taunusbäche häufen und erhebliche Schäden verursachen. Auch aufgrund der Fließkarten ist hinreichend bekannt, wo es bei Starkregen besonders gefährlich ist. Bei den letztmaligen Starkregenereignissen ist das Wasser an der kleinen Brücke, die hinter dem Sportplatz über den Urselbach führt, über die Ufer getreten und in der Folge den Dorfwiesenweg und teilweise über den Sportplatz hinabgeflossen. Der Magistrat, mit dem für die Stadtentwässerung verantwortlichen Dezernenten Wolfgang Siefert (GRÜNE), muss jetzt zusammen mit den Landesbehörden endlich handeln und für die maximal möglichen Vorkehrungen sorgen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Maßnahmen laut der Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5604, umzusetzen und dabei die sechste Maßnahme (Verbreiterung des Durchlasses der kleinen Brücke hinter dem Sportplatz über den Urselbach) zu prüfen (vgl. Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2262). Bei der Prüfung eines Rückhaltebeckens auf den Feldern vor Niederursel sind auch die möglichen Nachteile für Natur und Landschaft (Betonbauweise für maximales Rückhaltevolumen, Errichtung von Dämmen zur Leitung des Hochwassers) abzuwägen und die nötigen Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Anlage mitzudenken; 2. ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6. der Vorlage OM 5604 die im Juli 2023 von der SEF in der Ortsbeiratssitzung vorgestellte Verwallung am Urselbach umzusetzen (vgl. hierzu die Power-Point-Präsentation); 3. die Sportanlage Niederursel nördlich des neuen Kunstrasenplatzes ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6. der Vorlage OM 5604 und zu den vorhandenen Drainagen auf der Anlage selbst besser vor Hochwasser zu sichern (z. B. Damm); 4. mit dem Land Hessen zu verhandeln, damit der Urselbach im Zuge des Programms "100 wilde Bäche für Hessen" in der Priorität vorrückt (vgl. hierzu Stellungnahme ST 1610 aus 2020 und Vorlage OM 2262 aus 2022). Insbesondere soll das zwischen der ehemaligen Papiermühle und der Krebsmühle teilweise noch vorhandene trapezförmige steinerne Bett renaturiert werden; 5. bei jeder künftigen grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen in von Starkregen- und Hochwasserereignissen betroffenen Bereichen, gleichzeitig Vergrößerungen im Querschnitt des Kanalnetzes baulich zu realisieren; 6. mit den Eigentümern des Mühlgrabens im Bereich der Bebauung Obermühlgasse/Dorfwiesenweg eine Einigung zur Sanierung des Wasserbauwerks zu erzielen, damit der Mühlgraben wieder fließen kann (vgl. Stellungnahme ST 239 aus 2022); 7. mehr Haushaltsmittel für den Ankauf von Gewässerrandstreifen vorzusehen, damit Fließgewässer mehr Raum bekommen und die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Meter an den Ufern frei gehalten werden. Bei der Bauleitplanung ist die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) entsprechend aktiv zu beteiligen. Auf die ausstehende Stellungnahme zur Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2023, OA 422, wird verwiesen; 8. auf die Stadt Oberursel als Oberlieger des Urselbachs zuzugehen mit dem Ziel, Maßnahmen zu prüfen, die die Einleitung des Oberflächenwassers aus dem Neubaugebiet Neumühle am Zimmersmühlenweg direkt in den Urselbach vermindern, etwa durch Rücknahme der Befreiung von der Satzung über den Bau und Betrieb von Niederschlagswassersammelanlagen (Zisternensatzung); 9. über die im Magistratsbericht vom 18.12.2023, B 487, angekündigten Retentionsmaßnahmen im Frankfurter Taunuswald und über die Kooperation mit der Stadt Oberursel zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1638 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1610 Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 218 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 239 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2262 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 55 Anregung vom 07.12.2023, OA 422 Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 487 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5604 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 255 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-34

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wasserspielanlage im Martin-Luther-KingPark

05.09.2024 · Aktualisiert: 17.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5864 entstanden aus Vorlage: OF 464/8 vom 18.08.2024 Betreff: Wasserspielanlage im Martin-Luther-King-Park Der Magistrat wird gebeten, die Kosten für die Herstellung und den saisonalen Betrieb einer Wasserspielanlage im Martin-Luther-King-Park zu prüfen und zu berichten, ob dafür a) das Wiesengelände in (nördlicher) Verlängerung des Spielplatzes vor dem Teich oder b) das Wiesengelände in (südwestlicher) Verlängerung des Fitness-Parcours besser geeignet wäre. Begründung: Im diesjährigen heißen Sommer war/ist das Bedürfnis der Familien mit kleineren Kindern sehr groß, sich tagsüber an Spielanlagen mit Wasserspeiern und Wasserrinnen aufzuhalten. Es war täglich zu beobachten, dass an heißen Tagen im Nachbarstadtteil der Wasserspielplatz Niddapark am Ginnheimer Wäldchen sehr stark frequentiert war und viele Eltern mit ihren Kindern dort offenbar den ganzen Tag verbrachten. Im Gebiet des Gerhart-Hauptmann-Ringes und rund um den Martin-Luther-King-Park wohnen ebenfalls viele Kinder und Familien mit kleinen Kindern, die Nachfrage nach interessanten abkühlenden Spielbereichen im Hochsommer ist groß. Da im Martin-Luther-King-Park die Technik für Wassereinleitung (zum Springbrunnen) und Wasserentnahme (am Fitness-Parcours) schon vorhanden ist, wären die Kosten für einen Wasserspielplatz auf die Planung und Ausstattung der oberirdischen Anlage beschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2069 Aktenzeichen: 67-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ersatzgebäude für die Kindertagesstätte (KiZ 70), Gerhart-Hauptmann-Ring 27

22.08.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2024, OF 469/8 Betreff: Ersatzgebäude für die Kindertagesstätte (KiZ 70), Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Wie dem Bericht des Magistrats zu entnehmen war (B 209/2024) soll die marode Gebäudesubstanz der (KIZ 70) durch einen kompletten Neubau ersetzt werden Aus der umliegenden Wohnbevölkerung der (KIZ 70) kam der Hinweis, dass der Neubau der Kindertagesstätte überdimensioniert geplant sei. Die Planungen für einen Neubau liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Laut diesen Angaben soll anstelle des derzeit einstöckigen Flachbaus ein Gebäude mit mehreren Geschossen errichtet werden. Im Erdgeschoss solle die Kindertagesstätte Platz finden, die weitern Geschosse seien für Wohnbebauung vorgesehen. Daher fordert der Ortbeirat den Magistrat auf, darüber Auskunft zu geben, wie der Neubau der KIZ 70 geplant ist. Insbesondere möchte der Ortsbeirat wissen, wie viele Geschosse für diesen Neubau vorgesehen sind, wie die Vorgabe des Bebauungsplanes (maximal eingeschossiges Gebäude für den Gemeinbedarf) ggf. für ein Baurecht geändert werden soll und welche Nutzung der weiteren Geschossflächen ggf. geplant sind. Insgesamt bemängelt der Ortsbeirat die unzureichende Information über das neue Bauvorhaben Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1010 2024 Die Vorlage OF 469/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70

04.07.2024 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 456/8 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Bericht wird zurückgewiesen; 2. der Ortsbeirat widerspricht ausdrücklich einer Nutzung des Martin-Luther-King-Parks für den geplanten Interimsstandort der städtischen Kindereinrichtung KiZ 70 (Gerhart-Hauptmann-Ring 27); 3. der Magistrat wird beauftragt, die Fläche am Friedhof Niederursel (Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs und gegenüber Gerhart-Hauptmann-Ring 96 - Flurstücke 78, 79, 80) für die vorübergehende Auslagerung des KiZ 70 vorzusehen; 4. die folgende Stellungnahme von Pfarrer Hanns-Jörg Meiller der kath. Kirchengemeinde Sankt Katharina von Siena vom 01.07.2024 dient zur Kenntnis: "Sehr geehrte Frau Klenner, sehr geehrte Damen und Herren des Ortsbeirates! Zunächst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie uns als katholische Kirchengemeinde in den Reflexionsprozess zur Auslagerung der Kita 70 einbeziehen. Bei unserer Stellungnahme möchten wir uns insbesondere auf die Frage fokussieren, ob eine Auslagerung in die unmittelbare Umgebung des Friedhofs Niederursel aus unserer Sicht die Würde des Ortes (Friedhof) stören würde und damit die "Totenruhe" beeinträchtigt ist. Grundsätzlich sehen wir eine solche Beeinträchtigung nicht! Im Gegenteil: Kinder am Ort der Toten ist ja ein ausgesprochen hoffnungsvolles Zeichen gegen den Tod. Dennoch wollen wir den Wert der "Totenruhe" nicht negieren. Friedhofe sind Orte, die dem normalen "Geschäftsbetrieb" aus guten Gründen entzogen sind. Diese Überzeugung hat schon in frühchristlicher Zeit Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugung geeint und war kein unbedeutender Faktor für das Überleben des Christentums in heidnischer Umgebung. Von daher regen wir an, darüber nachzudenken, ob nicht eine regelmäßige Information der Friedhofsverwaltung an die Kita über anstehende Beerdigungen und die entsprechend koordinierte Benutzung des Außengeländes seitens der Kita das Problem des Geräuschpegels steuerbar machen würde." Der Vorschlag einer regelmäßigen Information der Friedhofsverwaltung über anstehende Trauerfeiern/Beerdigungen an die Kita-Leitung wird zur Prüfung vorgeschlagen. Begründung: Es bleibt dabei: Der Martin-Luther-King-Park wird als Naherholungsfläche von allen Menschen der Nordweststadt genutzt. Auch wenn das Kita-Provisorium am Rand des Parks errichtet würde, stünden die Flächen für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr zur Verfügung. Keinesfalls darf hier ein Präzedenzfall geschaffen werden, denn Naherholungsflächen / Parks fehlen in der Nordweststadt ohnehin. Ist die Containeranlage dort erst einmal errichtet, ist heute nicht vorherzusehen, dass diese Interimslösung nicht nach Beendigung der Bauzeit für das KIZ 70 von weiteren Kindertagesstätten, die auch renoviert werden, in Anspruch genommen wird. Eine dauerhafte Beanspruchung des King-Parks wäre die Folge. In verkehrlicher Hinsicht ist mit Eltern-Taxi-Verkehr zu rechnen, der den oberen Hammarskjöldring als Grundnetzstraße im Bereich der Bushaltestelle Eduard-Bernstein-Weg beeinträchtigen wird. Die Ausführungen des Magistrats zur technischen Nutzbarkeit der ersten vorgeschlagenen Ersatzfläche am früheren Spielplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) sind nachvollziehbar und zur Kenntnis zu nehmen. Der zweite vom Ortsbeirat vorgeschlagene Standort liegt zwar direkt angrenzend zum Friedhof Niederursel. Von seinen Abmessungen her und auch von der Erreichbarkeit aus betrachtet eignet sich die Fläche besser für einen Interimsbetrieb. Durch die Lage am GHR sollten Versorgungsanschlüsse vorhanden sein. Eine Störung der Friedhofsruhe oder ein Verstoß gegen die Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt kann hier nicht angeführt werden, da die Fläche nicht zum Friedhof gehört. Von gravierenden Störungen bei Trauerfeiern ist aus dem Stadtgebiet, wo es Trauerhallen im direkten Umfeld von Kindertagesstätten gibt (zB KiZ 69, Im Storchenhain, Stadtteil Bonames), nichts bekannt. Auch aus den örtlichen Kirchengemeinden werden keine Probleme für die Trauerfeiern gesehen. Die Entfernung zum Bestandsgebäude im GHR 27 beträgt 400 m (5 Laufminuten). Das muss für Kinder und Eltern temporär zumutbar sein, zumal die Wege für die Nutzer der KiZ 74 (Bernadottestraße) und 73 (Niederurseler Landstraße) mit 1,1 km (15 Minuten) bzw. 1,4 km (20 Minuten), die bei der Sanierung das Provisorium "Am Forum" erreichen müssen, sehr viel weiter sein werden. Beide Einrichtungen verfügen auch über Hortplätze, und der Weg etwa von der Heinrich-Kromer-Schule zum "Forum" ist 1,9 km lang (26 Laufminuten). Der Ortsbeirat favorisiert folglich die Ersatzlösung am Friedhof Niederursel, ist aber gerne bereit, weitere Vorschläge des Magistrats für Ausweichstandorte zu beraten. Eine Nutzung des King-Parks kommt jedoch nicht in Frage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage B 209 wird an den Magistrat zurückverwiesen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 456/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "Es bleibt dabei" durch die Worte "Nach wie vor ist der Ortsbeirat der Meinung" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4936, 30. Sitzung des OBR 8 vom 04.07.2024

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhöhung der Tiefgaragengebühren in der Nordweststadt

16.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 447/8 Betreff: Erhöhung der Tiefgaragengebühren in der Nordweststadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Hinweisen aus der Anwohnerschaft zufolge wurden die Gebühren für die Nutzung der Tiefgaragenplätze in der Nordweststadt (zB. im Karl-Kautsky-Weg / Gerhart-Hauptmann-Ring) von ca. 50€ auf rd. 70€ angehoben. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Trifft dies zu? 2. Wenn ja, warum wurde der Mietzins um 40% erhöht? 3. Werden mit den Mehreinnahmen auch Investitionen, wie bspw. Modernisierungen oder Vorbereitungen für das Laden von Elektrofahrzeugen vorgenommen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 983 2024 Die Vorlage OF 447/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. gestrichen und die restliche Nummerierung entsprechend angepasst wird sowie unter der neuen Ziffer 1. die Worte "Wenn ja" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Praunheimer Weg zwischen dem Weißkirchener Weg und der Niederurseler Landstraße verbessern

06.06.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5601 entstanden aus Vorlage: OF 433/8 vom 20.05.2024 Betreff: Verkehrssituation Praunheimer Weg zwischen dem Weißkirchener Weg und der Niederurseler Landstraße verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Praunheimer Weg vor dem Haus mit der Hausnummer 1 in Fahrtrichtung Weißkirchener Weg das Parken auf der rechten Fahrbahnseite kurzfristig wieder zu verbieten und geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung des Parkverbotes zu ergreifen (aufgrund der Behinderung von Rettungskräften besteht Gefahr im Verzug); 2. die Straße Praunheimer Weg (Höhe Hausnummer 1) von einer zweispurig befahrbaren Straße zu einer Einbahnstraße in Richtung der Straße Alt-Niederursel umzuwidmen; 3. die Reihenfolge der Beschilderung der Ladezone zu ändern. Die Schilder müssen von oben nach unten folgendermaßen angeordnet werden: a) Halteverbot (Vz. 283-20); b) Lieferverkehr frei (Vz. 1026-35); c) wochentags zwischen 11:00 Uhr und 14:30 Uhr (Vz. 1000-02). Begründung: Mit der Einrichtung der Ladezone vor dem Haus Alt-Niederursel mit der Hausnummer 2 (Eiscafé) wurde das Schild Halteverbot (Vz. 283-30) entfernt und daher ist nunmehr das Parken zwischen der Kreuzung Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße/Alt-Niederursel und der Kreuzung Praunheimer Weg/Weißkirchener Weg auf der rechten Fahrbahnseite erlaubt. Aufgrund der nunmehr dauerhaft parkenden Fahrzeuge ist die verbleibende Fahrbahn so eng, dass Rettungskräfte bei der Einfahrt nach Niederursel behindert werden (Gefahr im Verzug). Darüber hinaus können alle Verkehrsteilnehmer die Engstelle nur noch abwechselnd befahren. Die Folge sind Rückstaus in beide Fahrtrichtungen und gefährliche Situationen mit Fußgängern (am Zebrastreifen). Nach der aktuellen Beschilderung besteht das Halteverbot zwischen 11:00 Uhr und 14:30 Uhr, wovon der Lieferverkehr ausgenommen ist. Die Beschilderung für die Ladezone sollte jedoch regeln, dass der Lieferverkehr wochentags zwischen11:00 Uhr und 14:30 Uhr von dem Halteverbot ausgenommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1792 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Starkregenereignisse und Hochwasser entlang des Urselbachs

06.06.2024 · Aktualisiert: 25.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5604 entstanden aus Vorlage: OF 441/8 vom 22.05.2024 Betreff: Starkregenereignisse und Hochwasser entlang des Urselbachs Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Hochwasservorsorge am Urselbach zu treffen: 1. Bau eines Rückhaltebeckens vor der A 5-Autobahnbrücke (Urselbachtalbrücke) mit einem geeigneten Fassungsvermögen (mindestens 195.000 Kubikmeter); 2. Schutz der Wohnbebauung im Bereich Dorfwiesenweg/Werner-von-Ursel-Platz durch entsprechende bauliche Maßnahmen mit der Zielsetzung, das Wasser von den Gebäuden wegzuleiten bzw. ausreichend abzuleiten; 3. im Bereich des Mertonviertels Erhöhung der Uferbereiche durch entsprechende Maßnahmen (Wall/Deiche), um eine Überflutung der dortigen Wohngebäude auszuschließen; 4. im Bereich der Sandelmühle schnellstmöglicher Abschluss der Ausgleichsmaßnahmen für die dortigen Bauarbeiten, um eine erneute Überflutung des Gebietes zu verhindern; 5. Ergreifung geeigneter Maßnahmen, damit jede Flächenversieglung im Wassereinzugsgebiet der Nidda unterbleibt, wenn kein geeigneter Schutz gegen Hochwasserbildung getroffen wird; 6. Ersetzung der Brücke oberhalb des Sportplatzes des SV 1919 Niederursel e. V. mit einem größeren Querschnitt und besseren Ablaufmöglichkeiten für das Wasser aus Richtung Untergasse zu den Überflutungsräumen an der Untermühle. Begründung: Das Risiko von Hochwasser ist durch veränderte klimatische Verhältnisse weiter gestiegen. Dies ist durch die Ereignisse der letzten Zeit, die in beiden Fällen zu Überflutungen von Kellern und Wohnungen geführt haben, hinreichend belegt. Bereits sanierte Häuser wurden erneut beschädigt, trotz besserer Sicherheitsmaßnahmen, die durch die Eigentümer getroffen worden waren. Die Überflutungen von Niederursel waren auch Gegenstand von Berichten im Fernsehen. Die Überflutungen fanden auch in Bereichen statt, die eigentlich gewässerfern verortet sind. Die Wasserwelle hatte sich ungebremst aus dem Hochtaunuskreis (Oberursel, Steinbach, Weißkirchen) nach Niederursel und Heddernheim, also quer durch den gesamten Ortsbezirk, ausgebreitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5860 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1986 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-31

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsführung im Bereich Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße

22.05.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2024, OF 440/8 Betreff: Verkehrsführung im Bereich Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern die Verkehrsführung wie folgt zu verändern: - Die Straße Praunheimer Weg (Höhe Hausnummer 1) wird von einer zweispurig befahrbaren Straße zu einer Einbahnstraße von Alt Niederursel in Richtung Weißkirchener Weg - Die Einbahnstraßenreglung der Straße Niederursel Landstraße (Höhe Hausnummer 156) wird in Richtung Alt Niederursel gedreht. Dabei muss geprüft werden, ob eine Änderung der Straßenseite für parkenden Autos zweckmäßig ist. Quelle: https://geoportal.frankfurt.de/karte/ Begründung: Auf der Straße Praunheimer Weg in Höhe Hausnummer 1 wird auf beiden Seiten geparkt. Dadurch bleibt eine Straßenbreite übrig, die nur von einem Auto befahren werden kann. Zurzeit ist die Straße jedoch in beide Richtungen befahrbar. Durch diesen Umstand kommt es zu Begegnungen von Fahrzeugen, die nicht aneinander vorbeifahren können. Eines der beiden Fahrzeuge muss daher zurücksetzen. Durch die Einführung einer nur in eine Richtung befahrbaren Straße kann das Parken im Sinne der dortigen Gewebetreibenden weiterhin erlaubt bleiben. Die Zufahrt nach Alt Niederursel ist durch das Drehen der Richtung der Einbahnstraße in der Niederurseler Landstraße Richtung ‚Alt Niederursel gewährleistet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 440/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kriebelmücken am Urselbach

18.04.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5421 entstanden aus Vorlage: OF 417/8 vom 02.04.2024 Betreff: Kriebelmücken am Urselbach Der Magistrat wird aufgefordert, die Ursache der Kriebelmückenplage im Bereich des Urselbaches zwischen der Holzbrücke, die den Dorfwiesenweg mit dem Oberurseler Weg verbindet, und der kleinen Brücke über den Urselbach in Höhe der Urselbachtalbrücke zu klären und unverzüglich geeignete Gegenmaßnahmen zur Eindämmung der Plage einzuleiten. Begründung: Bürger und Pferdebesitzer haben auf ein ungewöhnlich hohes Aufkommen an Kriebelmücken am Urselbach aufmerksam gemacht. Menschen und Tiere leiden sehr stark unter den schmerzhaften Bissen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1128 Aktenzeichen: 79-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rahmenplan Niederursel hier: Neuordnung des Straßenzuges Alt-Niederursel

18.04.2024 · Aktualisiert: 13.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5419 entstanden aus Vorlage: OF 396/8 vom 26.02.2024 Betreff: Rahmenplan Niederursel hier: Neuordnung des Straßenzuges Alt-Niederursel Vorgang: OA 135/22 OBR 8; § 1350/22; OM 3132/22 OBR 8 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022, § 1350, nachzukommen und die Vorplanung für den Straßenzug Alt-Niederursel abzuschließen sowie dieses Teilprojekt des Rahmenplans Niederursel dem Ortsbeirat und interessierten Stadtverordneten vor einer Beschlussfassung im Magistrat in geeigneter Form vorzustellen; 2. zur Anregung vom 10.11.2022, OM 3132, unverzüglich die erforderliche Stellungnahme abzugeben. Begründung: Eine Neuordnung des teilweise sehr sanierungsbedürftigen Straßenraumes im Bereich Alt-Niederursel zwischen Obermühlgasse und Karl-Kautsky-Weg hat aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüche größte Bedeutung für die Anwohner und die Besucher des alten Ortskerns. Die Bürger haben schon im Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Rahmenplans Niederursel vor über zehn Jahren diese Maßnahme als vordringlich deklariert. Insgesamt ist aus Sicht des Ortsbeirates zu kritisieren, dass der Magistrat zu den Umsetzungsplanungen hinsichtlich des Rahmenplans eisern schweigt. So steht immer noch die Stellungnahme zur Vorlage OM 3132 aus, die nach den Regularien bereits Ende Februar 2023 hätte vorliegen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2022, OA 135 Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3132 Antrag vom 03.03.2025, OF 535/8 Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1155 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 756 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

30er-Zone im Bereich Kreuzung Praunheimer Weg - Niederurseler Landstraße

18.04.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5426 entstanden aus Vorlage: OF 422/8 vom 25.03.2024 Betreff: 30er-Zone im Bereich Kreuzung Praunheimer Weg - Niederurseler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die 30er-Zone auf den Bereich um die Kreuzung Praunheimer Weg - Niederurseler Landstraße weiter in die Niederurseler Landstraße hinein (Richtung Heinrich-Kromer-Schule) auszuweiten. Begründung: In dem oben genannten - ohnehin verkehrlich anspruchsvollen - Bereich, in welchem sich auch zahlreiche Zebrastreifen befinden, kommt es immer wieder zu gefährlich Situationen zwischen Fußgänger:innen (auch Schüler:innen)/Fahrradfahrer:innen und schnell fahrenden Autofahrer:innen, die ihr Tempo einzelfallbezogen nicht an die komplexe individuelle Verkehrssituation anpassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1569 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trassen der Regionaltangente West zum Nordwestzentrum vorstellen

18.04.2024 · Aktualisiert: 22.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5423 entstanden aus Vorlage: OF 426/8 vom 30.03.2024 Betreff: Trassen der Regionaltangente West zum Nordwestzentrum vorstellen Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, welche Varianten zur Streckenführung der Regionaltangente West vom Gewerbegebiet Praunheim in das Nordwestzentrum (NWZ) aktuell geprüft werden. Die Vorschläge sahen eine Verlängerung der Regionaltangente West (RTW) parallel zur Autobahn A 5 vor, mit einer Anbindung an die U 3 in Richtung Nordwestzentrum. Variante 1 verbleibt östlich der A 5 auf der Seite von Nordweststadt/Niederursel, in Variante 2 wird die Regionaltangente West etwa in Höhe der Feldwegbrücke auf die westliche Seite der A 5 verschwenkt. Die RTW-Planungsgesellschaft wollte beide Vorschläge in das Planungskonzept aufnehmen. Auf eine Trasse durch das Schul- und Bebauungsgebiet der Nordweststadt wurde verzichtet. Begründung: Es ist dem Ortsbeirat wichtig, dass mit der RTW eine Anbindung des Frankfurter Nordens an den Westen Frankfurts und den Main-Taunus-Kreis erfolgt, um den Verkehrsknotenpunkt über die Hauptwache und den Hauptbahnhof zu entlasten. Eine unterirdische Führung der RTW in das Nordwestzentrum wurde aus Kostengründen bereits 2010 ausgeschlossen. Die einst vorgesehene Trasse für einen oberirdischen Bau wird heute als Schulgelände, Wegeverbindung und Spielgelände genutzt. Sie führt zudem sehr eng an Einfamilienhäusern als auch an großen Wohnblocks entlang. Eine Anbindung an den U-Bahnhof im Nordwestzentrum wäre zudem ohne Verlust der sozial und sportlich genutzten städtischen Gebäude im NWZ kaum möglich. Um die schmale Geländetrasse vom Praunheimer Weg ins NWZ zu erhalten, die für die Bewohner:innen eine wichtige soziale und klimatische Bedeutung hat, lehnt der Ortsbeirat die ursprüngliche Trassenführung der RTW ab und bittet darum, die vorgeschlagenen Alternativen intensiv zu prüfen und dem Ortsbeirat baldmöglichst zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement besser ausstatten

02.04.2024 · Aktualisiert: 10.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 408/8 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement besser ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für eine Verstärkung des "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft" in der Nordweststadt erhält das Quartiersmanagement eine zusätzliche halbe Stelle. Die hierzu erforderlichen Zuschussmittel werden bewilligt. Die jährlichen Fördermittel für das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" in der Nordweststadt (für Sachkosten und Projekte) werden von 15.000 EUR im Planansatz wieder auf den bisherigen Sockel von 25.000 EUR angehoben und jeweils 2024 und 2025 um 5.000 EUR auf 30.000 EUR erhöht. Begründung: Als im Dezember 2004 von der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss gefasst wurde, die Nordweststadt zu einem Quartiergebiet des Projektes "Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften" (heute Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft) zu ernennen, wurde die Diakonie Frankfurt und Offenbach mit der Trägerschaft beauftragt. Seitdem wurde das Quartiergebiet kontinuierlich erweitert, der Stellenumfang und die städtischen Zuwendungen jedoch nicht. Seit beinahe 20 Jahren arbeitet jedes Quartiersmanagement in Frankfurt mit 25.000 EUR Jahresbudget für Projektausgaben. Die Mittel haben mit den seitdem erheblich gestiegenen Kosten nicht Schritt gehalten, viele Projekte für den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil sind unterfinanziert oder können nicht gestartet werden. In der Haushaltsplanung für 2024 und 2025 sollen diese Mittel jetzt sogar auf nur noch 15.000 EUR gesenkt werden. Das ist nicht akzeptabel, im Gegenteil: Die Gelder müssen für eine weiterhin ertragreiche, nachhaltige Arbeit angehoben werden. Zudem haben andere Quartiersbüros einen höheren Stellenanteil mit mehreren Mitarbeitern, wodurch die Arbeit aufgeteilt und effektiver wird; das wäre für die Nordweststadt auch wichtig, jedoch nicht als Stellensplitting wie aktuell im Riederwald, sondern als Stellenverstärkung. Die zentralen Bereiche Bezirk 482 (Thomas-Mann-Str./Gerhart-Hauptmann-Ring) sowie Bezirk 432 (Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt) gehören laut Segregationsmonitoring 2023 der Stadt Frankfurt zu den Stadtquartieren mit sehr hohem Bedarf an sozialen Stützungsmaßnahmen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, muss das Quartiersmanagement Nordweststadt daher sowohl finanziell als auch personell besser ausgestattet werden Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 70 2024 Die Vorlage OF 408/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umbau/Abriss des Wohn-und Geschäftshauses Praunheimer Weg 1

02.04.2024 · Aktualisiert: 10.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 418/8 Betreff: Umbau/Abriss des Wohn-und Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Dem Ortsbeirat wurde bekannt, dass dem im Objekt Praunheimer Weg 1 befindlichen Restaurant "Pisa" und weiteren Mietern gekündigt wurde. Hintergrund hierfür sei der Abriss des Gebäudes. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten Auskunft drüber zu geben, 1. was insgesamt dort geplant ist/wird. 2. was gemäß dortigem Bebauungsplan möglich ist. 3. was mit dem (Bier-)Garten des Anwesens geschehen soll. 4. was die Wirtschaftsförderung unternimmt, um den für den Stadtteil wichtigen Treffpunkt zu erhalten. 5. ob es vorgesehen ist im Erdgeschoss wieder eine Restauration einzurichten. 6. in welchem Zeitrahmen sich eventuelle (Um)Baumaßnahmen ereignen. Der Magistrat wird außerdem gebeten, den Erhalt der zwei großen Kastanien im Garten der Liegenschaft sicherzustellen. Begründung: Die einzig verbliebene Gastronomie direkt im Geschäftszentrum Niederursels scheint einem Neubau weichen zu müssen. Neben den ebenfalls dort teilweise seit Jahren etablierten Büros und Firmen bedeutet dies das Aus für eine beliebte Traditions-Pizzeria, die seit vielen Jahrzehnten und über Generationen hinaus geschätzt wird. Entsprechend ist sie für viele im Stadtteil ein beliebter und zentraler Treffpunkt für alle Altersgruppen. Neben der Schließung verschiedener alter Gaststätten im Umfeld über die letzten beiden Jahrzehnte wäre das ein neuerlicher Rückschlag für ein dadurch auch abends belebtes Quartier. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 936 2024 Die Vorlage OF 418/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Antragstextes die Worte "zwei großen" durch die Worte "drei großen" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ein Hochhaus zur Erweiterung der Europäischen Schule?

02.04.2024 · Aktualisiert: 10.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 420/8 Betreff: Ein Hochhaus zur Erweiterung der Europäischen Schule? Der Ortsbeirat möge beschließen: Wie im Ortsbezirk zu vernehmen ist, plant die Europäische Schule Frankfurt (ESF) einen Erweiterungsbau am aktuellen Standort Praunheimer Weg zur Verstärkung ihrer Kapazitäten für in naher Zukunft erwartete etwa 2.300 Schüler. Angeblich ist auf dem früheren Gelände der Bezirkssportanlage der Nordweststadt, das heute zur ESF gehört, ein Hochhaus geplant, das nach einem Umzug der ESF als Gebäude für eine zusätzliche weiterführende Schule - wie zu hören ist eine Gesamtschule - genutzt werden soll. Wenn das zutrifft, scheint der Magistrat von einem längeren Verbleib der ESF in der Nordweststadt auszugehen, obwohl er in den Bewerbungsunterlagen für die EU-Geldwäschebehörde bereits mit dem "attraktiven" und für die Erreichbarkeit der Europäischen Zentralbank "bequemen" Standort am Ratsweg geworben hat. Aus Sicht des Ortsbezirks ist diese neue Entwicklung, wenn die Informationen zutreffen, nicht positiv: Der Ortsbeirat favorisiert eine Rückgabe des ESF-Geländes zugunsten einer Grundschule für den zukünftigen Bedarf nach einer möglichen Arrondierung der Nordweststadt sowie einer Sportanlage, die von den Schulen und den Vereinen im Nordwesten genutzt werden kann. Die Erhöhung der Schülerkapazitäten durch die ESF bringt zudem nich einmal mehr Eltern-Taxi-Verkehr, was sich heute schon ungünstig auf die benachbarten Wohnsiedlungen auswirkt. Würden Bauarbeiten auf dem ESF-Gelände für ein neues Schulgebäude beginnen, bevor die seit vielen Jahren geplante Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen gestartet ist - laut Finanzplanung im aktuellen Haushalt geht es damit frühestens 2027 los -, würde das im Stadtteil von vielen Menschen als Bevorzugung der ESF empfunden und wäre daher kein glückliches schulpolitisches Vorgehen des Magistrats. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Sind die Informationen über einen geplanten Hochhausbau für die ESF und eine zukünftige Gesamtschule zutreffend? 2. Wenn die Information zutreffend ist, bis in welches Jahr rechnet der Magistrat mit einem Verbleib der ESF in der Nordweststadt? 3. Was sind die Gründe für die Verzögerungen bei der Findung eines neuen Standortes für die ESF? 4. Was sind die Gründe für die Planung einer Gesamtschule und welche Gründe sprechen gegen eine Grundschule? 5. Kommt es nicht zum Bau des "Stadtteils der Quartiere", welchen Plan B hat der Magistrat für eine Bezirkssportanlage, die dem Frankfurter Nordwesten wieder zur Verfügung steht? 6. Mit welchem verkehrlichen Zusatzaufkommen (Pkw und Schulbus) in der Nordweststadt rechnet der Magistrat, wenn die ESF am Standort erweitert wird? 7. Wie sieht das Verkehrskonzept dafür aus? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 935 2024 Die Vorlage OF 420/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Text in der Einleitung ab den Worten "Aus Sicht des Ortsbezirks ist" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Ideen

Idee
1

Abfallbehälter

23.08.2023

zwischen Dorfwiesenweg und Autobahnbrücke und Friedhof in Richtung Autobahnbrücke gibt es einen Abfallbehälter, aber mehrere Parkbänke. Lt. Aussage der FES ist das ausreichend. Es wäre schön, wenn das mal überprüft wird

Idee
6

Blitzer

07.02.2022

Hier in Praunheimer Weg ist 30 Zone aber weil die Straße eine lange Gerade ist, fahren die Autos sehr oft mit hoher Geschwindigkeit.

Idee
984

Rettet die Ernst Reuter Schule

13.02.2020

Wir sollen 19.000 m^2 an die benachbarte Europäische Schule abgeben. Dann funktioniert unser pädagogisches Konzept nicht mehr. Hier gab es schon Inklusion als kaum einer wußte, was das ist. Jetzt ist nicht nur die Inklusion in Gefahr. Die Sanierung der Ernst-Reuter Schulen (ERS) wird seit 10 Jahren verschleppt! Wir, die Eltern der ERS, rufen den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf Entscheidungen zu treffen: - die Umsetzung der Planungsphase 0 der ERS - keine Reduzierung der Schulfläche um 19.000 m^2 - kein weiterer Abriss von dringend benötigten Unterrichtsgebäuden und Turn- und Sporthallen - kein Neubau der Europäischen Schule Frankfurt auf dem Gelände der ERS - keine Erhöhung der Klassengrösse auf 27 Schüler und Schülerinnen - keine Förderstunden- Reduktionen die umgehende Sanierung des Schwimmbades (geschlossen seit 2009) - keine Verschandlung des Stadtteil - keine Steigerung der Verkehrsbelastung auf dem Praunheimer Weg - keine Einschränkung der Anfahrten von Bussen und Taxen für die Förderkinder Sanierung der ERS (seit 10 Jahren verschleppt) verbindlich umgehend anzustoßen - keine Verschandlung des Stadtteil - keine Steigerung der Verkehrsbelastung auf dem Praunheimer Weg keine Einschränkung der Anfahrten von Bussen und Taxen für die Förderkinder - die Berufsorientierung weiter zu fördern und auszubauen - "die nutzlosen Restfächen" der gelebten Pädagogik zuzurechnen Es wird Zeit für ein klares Bekenntnis des Magistrates der Stadt Frankfurt am Main, dass die ERS in ihrer Schulpädagogik NICHT weiter eingeschränkt und eine zügige Umsetzung der Planungsphase 0 verbindlich angestoßen wird

Idee
6

Zebrastreifen Ghr

12.11.2019

Ich sehe jedes mal an der Haltestelle Gerhart-Hauptmann-Ring/ Praunheimer Weg , das die Leute über die Straße laufen weil sie den Bus erreichen wollen und die Autofahrer rasen tun deswegen wünsche ich mir das es einen Zebrastreifen gibt .

Idee
6

Zebrastreifen Ghr

12.11.2019

Ich sehe jedes mal an der Haltestelle Gerhart-Hauptmann-Ring/ Praunheimer Weg , das die Leute über die Straße laufen weil sie den Bus erreichen wollen und die Autofahrer rasen tun deswegen wünsche ich mir das es einen Zebrastreifen gibt .

Idee
221

Keine erneute Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) zu Lasten der Ernst-Reuter-Schulen (ERS)

30.01.2015

Die ESF leidet durch die zusätzliche Ansiedlung von EZB und SSM unter akutem Platzmangel. Die politisch Verantwortlichen haben es versäumt, rechtzeitig zu handeln. Das Provisorium geht zu Lasten der ERS und bietet keine nachhaltige Lösung für die Platzprobleme der ESF. Die Europäische Schule (EFS), eine öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtung in Frankfurt wurde 2002 errichtet und incl. Kinderhort für 850 Kinder konzipiert. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von in Frankfurt ansässigen europäischen Institutionen haben einen Rechtsanspruch auf eine schulische Ausbildung für ihre Kinder. Bereits bei Gründung sprach man von einer Übergangslösung. Das Gelände, auf dem sich eine Bezirkssportanlage befand, mussten die Ernst-Reuter-Schulen (ERS) seinerzeit an die EFS abgeben, die damit den Ernst-Reuter-Schulen und Sportvereinen im Stadtteil fehlen. Weiterhin wurde trotz vieler Proteste keine Lösung für die unerträgliche Verkehrssituation am Praunheimer Weg gefunden; insbesondere Schülern mit Behinderungen wird der Zugang zum Schulgelände der ERS erheblich erschwert. Obwohl schon lange bekannt ist, dass die Europäische Zentralbank (EZB) sowie die Europäische Bankenaufsicht (SSM) nach Frankfurt kommen, hat man seitens der Stadt und des Bundes versäumt, frühzeitig die erwartende steigende Schülerzahl zu berücksichtigen. Als Zwischenlösung für die ESF wird auf dem Gelände der ERS gerade ein Gebäude in Ständerbauweise, bestehend aus Klassenräumen, Räumlichkeiten für Sport- und Bewegung, Cafeteria- bzw. Mensabereich, errichtet. Finanziert wird dieses durch die EZB; eventuelle Mehrkosten muss die Stadt finanzieren. Nur auf Druck der ERS-Schulgemeinden hat die Stadt der ERS eine Ersatzfläche zugewiesen; die sogenannte Hundewiese. Diese ist aber nicht erschlossen und daher auch nicht kurzfristig nutzbar. Diese Lösung ist nicht nachhaltig. Die EFS hat zurzeit ca. 1450 Schüler. Insgesamt ist innerhalb der nächsten 3 bis 5 Jahren von 2500 Schülern auszugehen. Eine Machbarkeitsstudie im Auftrag des Bundes soll Aufschluss geben, ob die EFS an dem bisherigen Standort verbleibt und weiter ausgebaut wird, oder ob ein neuer Standort gesucht werden muss. Es ist unmittelbar einzusehen, dass ein neuer Standort notwendig wird. Das Versäumnis der Verantwortlichen wird auf dem Rücken der Schüler ausgetragen. Zusätzlich werden die Schüler der beiden ERS täglich wahrnehmen, dass sie auf Sportunterricht verzichten müssen, Bauten auf ihrem Gelände errichtet werden, während bei ihnen Gebäude verfallen. Die betroffenen Schulgemeinden befürchten, dass sich eine Lösung durch das Gerangel der politisch Verantwortlichen u.a. durch zeitraubende Planungsverfahren über Jahre hinziehen wird. Während dieser Zeit verfallen die Ernst-Reuter-Schulen weiter; Frankfurter Modellschulen, die seit Jahrzehnten ihren Bildungsauftrag in hervorragender Weise erfüllen und an denen gelingende Integration täglich erlebt werden kann. Die Gesamtsituation wirkt sich schon jetzt negativ auf den Stadtteil- und Schulfrieden der ERS aus; es kursiert der Begriff „Zweiklassengesellschaft“. Der Sicherheitszaun, der die ESF umgeben muss, verstärkt diese Wahrnehmung. Daher folgende Forderungen: - Eine sofortige – ernst gemeinte – Einbeziehung der betroffenen Schulgemeinden im Rahmen einer demokratischen Lösungsfindung, um kurz- und langfristig Abhilfe zu schaffen. - Eine nachhaltige Planung seitens der Bundesregierung und der Stadt Frankfurt, die auch dem zukünftig erwarteten Platzbedarf der EFS gerecht wird, ohne dass dadurch andere Schulen benachteiligt werden. - Eine klare Zusage der Stadt Frankfurt, das die benötigte Infrastruktur für die hier angesiedelten europäischen Institutionen sicherstellt. Dies beinhaltet eine umgehende Erarbeitung eines nachhaltigen Konzepts für die Erweiterung der ESF. - Ein klares Bekenntnis der Stadt Frankfurt zu ihren Schulen. Dies betrifft neben der Haltung zur Erweiterung der europäischen Schule auch die sofortige Bereitstellung von Finanzmitteln für den dringenden Sanierungsbedarf an der ERS II: * Sofortiger Neubau von Sporthallen zur Entlastung der seit Jahren zum Bersten angespannten Platzsituation im Sportbereich der Ernst-Reuter-Schulen * Sofortige Sanierung der stillgelegten Schwimmhalle * Sofortige Zusammenstellung einer professionellen Planungsgruppe für die Sanierung der beiden Ernst-Reuter-Schulen ab dem Jahr 2017 Links http://www.ersii.de http://ernst-reuter-schule1.de/ http://www.esffm.org/home.html http://www.esfparents.org/images/documents/Newsletter-2015-1de.pdf Susann Sabert und Henrik Lohrberg Vorsitzende des Schulelternbeirats der Ernst-Reuter-Schule II