Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Weilbrunnstraße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsprojekte in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 hier: ÖPNV

03.05.2022 · Aktualisiert: 27.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2031 entstanden aus Vorlage: OF 256/10 vom 06.03.2022 Betreff: Verkehrsprojekte in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 hier: ÖPNV Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welchen Planungsstand nachfolgende Projekte haben, wie hoch die Investitionssummen hierfür sind und wann mit der Inbetriebnahme der folgenden ÖPNV-Projekte zu rechnen ist: 1. Buslinie Nieder-Erlenbach-Harheim-Berkersheim-Preungesheim; 2. U 2 - neue U-Bahn-Station an der ebenfalls neuen Umgehungsstraße im Bereich Bonames/Harheim; 3. U 5 - Verlängerung Frankfurter Berg (inklusive Endstation an der S-Bahn-Station); 4. Buslinie 39/63 mit der Option Anbindung an den Gravensteiner-Platz; 5. Zukunft der Buslinien 27/66; 6. Straßenbahnringlinie im Bereich Marbachweg bis zur Friedberger Warte; 7. Straßenbahnverlängerung der Linie 18 bis Bad Vilbel; 8. S 6-Ausbau, hier Anbindung Buslinien an den Frankfurter Berg/Berkersheim; 9. Fahrzeittaktung - Vernetzung mit Busl inien, U-Bahn nach der Inbetriebnahme vom viergleisigen Ausbau der S 6-Strecke. Begründung: Der Umbau der Verkehrsinfrastruktur ist aus Gründen des Klimaschutzes (z. B. Lärmentlastung und Luftreinhaltung), der Sicherheit z. B. auf Gehwegen und des besseren Verkehrsflusses durch weniger Autos auf den Straßen zwingend notwendig. Besonders gefördert werden soll der Umstieg vom Pkw hin zum ÖPNV. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2438 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gewerbegebiet August-Schanz-Straße

03.05.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2037 entstanden aus Vorlage: OF 298/10 vom 18.04.2022 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Möglichkeiten zur positiven Weiterentwicklung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße bestehen; 2. welche baulichen und baurechtlichen Einschränkungen entfallen oder reduziert werden können; 3. ob auch Rechenzentren angesiedelt werden können; 4. ab wann und wie zumindest die seit Jahren ansässigen Discounter ihren jeweiligen Bedarfen auch über eine größere Verkaufsfläche auf den bestehenden Grundstücken besser gerecht werden können; 5. wie die verkehrliche Anbindung des Gewerbegebietes an die Homburger Landstraße und zur A 661 in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern deutlich verbessert werden kann. Dies auch mit Blick auf die Planungen für eine Trasse der dann dort oberirdisch fahrenden Bahnen der U-Bahn-Linie U 5. Begründung: Gewerbeflächen sind gerade in Frankfurt rar. So wäre es zum Beispiel nicht gut, wenn nicht zeitgemäße Beschränkungen im Gewerbegebiet August-Schanz-Straße direkt oder indirekt an anderer Stelle zu weiterer Versieglung von Flächen führen oder die jeweiligen Nutzungen vor Ort vermeidbar eingeschränkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1771 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekotbeutelspender westlich des südlichen Ortseingangs von Bonames

03.05.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2044 entstanden aus Vorlage: OF 284/10 vom 18.04.2022 Betreff: Hundekotbeutelspender westlich des südlichen Ortseingangs von Bonames Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender nebst Abfalleimer westlich der Homburger Landstraße zwischen der Brücke über den Altarm der Nidda und des südlichen Ortseingangs von Bonames im Bereich der Schranke anzubringen . Begründung: Die erforderliche Patin dafür ist für zwei weitere Hundekotbeutelspender aktiv und hat die Maßnahme ämterseits bereits vorbesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1809 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Führung der Radfahrer in Bonames

03.05.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2045 entstanden aus Vorlage: OF 285/10 vom 19.04.2022 Betreff: Führung der Radfahrer in Bonames Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die Führung für Radfahrer durch den Ortskern von Bonames endlich sinnvoller und sicherer gestaltet wird. Begründung: Der Ortsbeirat 10 weist seit Jahren auf die Gefahren für Radfahrer im Ortskern von Bonames hin, insbesondere auf der Homburger Landstraße, die wegen ihrer Unübersichtlichkeit aus gutem Grund nicht gegen die Einbahnstraße befahren werden kann, was für Radfahrer in Richtung Süden zu großen Umwegen führt. Trotz dieser hier im Gegenteil etwa zum Marbachweg im Dornbusch offensichtlichen Gefahr im Verzug werden die entsprechenden Anträge des Ortsbeirats 10 seit Jahren in Verstoß gegen die geltenden Regeln nicht beantwortet. Die ganze Situation grenzt nun endgültig an Hohn, da das Verkehrsdezernat genau diese Route als Ausweichroute für die am Bahnübergang in der Berkersheimer Bahnstraße gesperrte Hauptradroute Frankfurt nach Bad Homburg ausgewiesen hat, diese als sichere Alternative darstellt und auf den Karten für die Ausweichrouten nicht einmal darauf hinweist, dass die Homburger Landstraße auch für Radfahrer in Bonames nur in Süd-Nord-Richtung befahrbar ist. So kommt es in der Gegenrichtung zu noch weiteren Umwegen, als den auf den Karten ohnehin schon grenzwertig und ohne Entfernungsangaben dargestellten Alternativrouten. Obwohl der Ortsbeirat 10 auf diese Problematik wiederholt und frühzeitig vor der Sperrung der Radroute in Berkersheim hingewiesen hatte, hat das Verkehrsdezernat somit nach wie vor keine adäquate Lösung für Radfahrer angeboten. In Anbetracht der bis mindestens noch Ende 2023 andauernden Totalsperrung für Radfahrer in Berkersheim ist dieser Zustand nicht tragbar, sodass nicht zur Tagesordnung übergegangen werden kann und wenigstens in Bonames endlich eine Verbesserung herbeigeführt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Herbstfest auf dem Gravensteiner-Platz am 10. September 2022

18.04.2022 · Aktualisiert: 16.05.2022

Antrag vom 18.04.2022, OF 295/10 Betreff: Herbstfest auf dem Gravensteiner-Platz am 10. September 2022 Für die Ausrichtung unseres Herbstfestes am 10. September 2022 benötigt der Vereinsring Preungesheim/Eckenheim unsere Unterstützung. Die Ausrichtung des Herbstfestes im Rahmen der 1250-Jahres-Feiern wird mit einem Betrag von maximal 2.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget finanziell unterstützt. Der Magistrat wird gebeten, alles Weitere zu veranlassen. Begründung: Dem Verein ist es, auch im Hinblick auf die finanziellen Einbußen durch die Corona-Pandemie, nicht möglich, das Herbstfest nur aus eigenen Mitteln zu gestalten. Dem OBR 10 steht, wie jedem OBR, ein zusätzliches Budget im Rahmen des Jubiläums "50 Jahre Ortsbeiräte" zu Verfügung, das zu diesem Zweck verwendet werden soll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO II, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 115 2022 Die Vorlage OF 295/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OA (Anregung Ortsbeirat)

Pilotprojekt für Unterflurcontainer

22.03.2022 · Aktualisiert: 10.05.2023

Anregung vom 22.03.2022, OA 166 entstanden aus Vorlage: OF 270/10 vom 07.03.2022 Betreff: Pilotprojekt für Unterflurcontainer Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob über ein neu zu organisierendes Pilotprojekt für Unterflurcontainer solche an der bisher kritisierten Glascontainerstelle in der Weilbrunnstraße (gegenüber den Hausnummern 1 bis 5, also vor dem Discounter) realisiert werden können, 2. ob bei technisch schwer realisierbaren Standorten grundsätzlich Unterflurcontainer auch alternativ auf privaten Liegenschaften ermöglicht werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1863 Antrag vom 06.03.2023, OF 533/10 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3736 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 166 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 166 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1601, 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 03.05.2022 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel vor dem Haus Huswertstraße 15

22.03.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1891 entstanden aus Vorlage: OF 279/10 vom 06.03.2022 Betreff: Fahrradbügel vor dem Haus Huswertstraße 15 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man vor dem Haus in der Huswertstraße 15 Fahrradbügel anbringen kann, sodass der Platz vor der Tiefgarage nicht mehr zugeparkt wird. Begründung: Die Tiefgarageneinfahrt sollte für die Bewohner frei zugänglich sein. Auch die Sicht für den Schulweg der Kinder wäre dann besser, da genau neben der Tiefgaragenausfahrt ein Geh- und Radweg ausgezeichnet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1668 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße

22.03.2022 · Aktualisiert: 10.05.2023

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1889 entstanden aus Vorlage: OF 274/10 vom 07.03.2022 Betreff: Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße Die Verkehrsführung auf der Gießener Straße, in Richtung Marbachweg, erlaubt zurzeit nicht das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße. Die Gießener Straße soll die Homburger Landstraße entlasten. Die Homburger Landstraße wurde in Preungesheim zum Schutz der Anwohner gänzlich auf Tempo 30 gesetzt. Die jetzige Verkehrsführung zwingt vom Norden kommende Fahrzeuge, mit Ziel Ronneburgstraße, die Homburger Landstraße zu befahren. Der auf der Fahrbahn der Gießener Straße aufgebrachte Richtungspfeil geradeaus (Zeichen 297 StVO) wird häufig nicht beachtet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Gießener Straße das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667 Antrag vom 06.03.2023, OF 551/10 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3744 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sauberkeit von Park-and-ride-Parkplätzen im Ortsbezirk 10 erhöhen

22.03.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1880 entstanden aus Vorlage: OF 258/10 vom 07.03.2022 Betreff: Sauberkeit von Park-and-ride-Parkplätzen im Ortsbezirk 10 erhöhen Der Magistrat wird gebeten, die Sauberkeit der Park-and-ride-Parkplätze in Preungesheim und Bonames zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere Verunreinigungen durch Vogelkot. Dies könnte beispielsweise durch eine Erhöhung der Reinigungsfrequenz oder vergrämende Maßnahmen verhindert werden . Begründung: Auf beiden Parkplätzen (an der U-Bahn-Station "Kalbach" sowie im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Ecke Am Dachsberg) mehren sich Beschwerden über zunehmende Verschmutzung. Der Ortsbeirat 10 bittet um entsprechende Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1645 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 171 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Standorte für Glas- und Altkleidercontainer im Ortsbezirk 10

07.03.2022 · Aktualisiert: 06.04.2022

Antrag vom 07.03.2022, OF 262/10 Betreff: Standorte für Glas- und Altkleidercontainer im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für bereits vorhandene und neue Glas- und Altkleidercontainer im Bereich des Ortsbezirks 10 zukünftig keine öffentlichen Park- und Stellplätze mehr verwendet werden und geeignetere Standorte gefunden werden können. Begründung: Im Bereich des Ortsbezirks 10 gibt es eine Vielzahl von Standorten für Glas- und Altkleidercontainer, die öffentliche Park- und Stellplätze nutzen (z.B. Kantapfelstaße 2-8, Huswertstaße/An den Drei Hohen, Ronneburgstraße/Gießener Straße, Homburger Landstraße u.v.a.). Um zusätzlichen dringend notwendigen Parkraum zu schaffen (z.B. auch für Lasten- und Fahrräder bzw. Ladestationen für E-Autos), sollten geeignetere Standorte gesucht werden. Es bieten sich dabei insbesondere Flächen an, die z.Zt. zweckentfremdet und verbotswidrig genutzt werden. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 262/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen AfD und fraktionslos (= Annahme)

Partei: AfD
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Bodenmarkierung in der Huswertstraße

15.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1638 entstanden aus Vorlage: OF 228/10 vom 30.01.2022 Betreff: Tempo-30-Bodenmarkierung in der Huswertstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Huswertstraße, auf der Höhe der Hausnummer 12, eine Tempo-30-Bodenmarkierung auf zubringen. Dadurch soll in der bestehenden Tempo-30-Zone zusätzliche Übersichtlichkeit geschaffen werden und darauf aufmerksam gemacht werden, dass auch in der Huswertstraße die zugelassene Höchstgeschwindigkeit bei 30 km/h liegt. Begründung: Obwohl sich die Huswertstraße in einer Tempo-30-Zone befindet, ist nach einigen Kreuzungen hinter der Beschilderung für viele Autofahrerinnen und Autofahrer nicht mehr eindeutig klar, dass sie sich immer noch an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h halten müssen. Im Zusammenhang mit den vielen Kurven der Straße gefährdet dies den restlichen Verkehr. Besondere Beachtung verdient dabei, dass hier der Weg zur Kita Weltreise und zur Liesel-Oestreicher-Schule verläuft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1340 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße auf der Homburger Landstraße stadtauswärts

15.02.2022 · Aktualisiert: 08.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1651 entstanden aus Vorlage: OF 229/10 vom 30.01.2022 Betreff: Radweg zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße auf der Homburger Landstraße stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Homburger Landstraße zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße stadtauswärts ein Radweg sicher gestaltet werden kann. Die Gestaltung soll idealerweise so geplant werden, dass sie in den Ausbau der U 5 integriert werden kann. Begründung: Ist man, aus Preungesheim kommend, auf der Homburger Landstraße in Richtung Frankfurter Berg unterwegs, findet man sich als Radfahrerin bzw. Radfahrer plötzlich auf einer bis zu dreispurigen Straße wieder, - auf der es weder eine Radspur noch einen Radweg gibt, - auf der aber viele der Kfz derart schnell unterwegs sind, dass dies eine hohe, nicht hinzunehmende Gefährdung für Radfahrerinnen und Radfahrer darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1347 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Omega-Brücke Frankfurter Berg

15.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1634 entstanden aus Vorlage: OF 184/10 vom 03.01.2022 Betreff: Omega-Brücke Frankfurter Berg Der Magistrat wird in Abstimmung mit Hessen Mobil gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ab wann sichere Radwege zur beziehungsweise über die Omega-Brücke über die Homburger Landstraße führen; 2. ob im Bereich zu 1. auch sichere Fußgängerüberwege berücksichtigt werden; 3. wo beziehungsweise wie genau die Bushaltestelle südlich der S-Bahn-Station am Frankfurter Berg eingerichtet wird. 4. Bei künftigen Planungen wird über den Magistrat auch Hessen Mobil darum gebeten, jeweils vorsorglich den zuständigen Ortsbeirat zu informieren, um ihn in die Lage zu versetzen, rechtzeitig eine Stellungnahme abgeben zu können. Begründung: Der Ortsbeirat 10 sollte immer rechtzeitig in alle Planungen von Bauvorhaben im öffentlichen Interesse involviert werden. Das mag für die Verwaltung zunächst ein Mehraufwand sein, aber aus leidvoller Erfahrung ist bekannt: So können etwaige Fehler rechtzeitig erkannt und Kosten gespart werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1337 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren

11.02.2022 · Aktualisiert: 07.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1609 entstanden aus Vorlage: OF 107/15 vom 26.01.2022 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Vorgang: V 57/21 OBR 15; ST 74/22 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen erneut zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten erneut zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren und bis zur abschließenden Klärung der Angelegenheit keine neuen Ablehnungsbescheide zu erlassen. 2. Zeitnah wird der Magistrat um Auskunft zu den folgenden, die Stellungnahme ST 74 betreffenden Fragen gebeten: a) Welche Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule hat wann und auf welche Art und Weise in dem Schulwegplan den Weg Homburger Landstraße zwischen Bonames und Nieder-Eschbach als sicher benannt? b) Zu 1. wird um Erläuterung gebeten, wie der "sichere Schulweg" im Schulwegplan von 2015 nachzulesen sein soll. Die "lila" markierten Strecken sind im Schulwegplan in der Legende als "Fußweg" bezeichnet, während alle anderen möglichen Wege als "empfohlene Radwege" ausgewiesen sind. Allerdings ist nicht ersichtlich, dass der Fußweg keine Kriterien eines "gefährlichen Schulweges" erkennen lässt. Irgendeinen Weg müssen die Kinder ja nehmen. Dies sagt jedoch nichts über die Gefährlichkeit aus. c) Zu 2. und 3. wird um Erläuterung gebeten, welche Bebauungen nach 2015 auf dem Weg Homburger Landstraße vorgenommen wurden. Nach Kenntnis des Ortsbeirate s hat sich nach 2015 keine derartige bauliche Veränderung ergeben, die die Einstufung nach dem Gesetz als "nicht mehr gefährlich" rechtfertigen würde. d) Zu 3.: Welche Kriterien/Merkmale sind bei der Schulwegbegehung zugrunde gelegt worden? Mit welchen Schulwegen sind die Vergleiche angestellt worden? e) Zu 5 a): Warum sind bei einem derart wichtigen Thema zur Schulwegsicherheit anstelle einer Praktikantin nicht der Ortsbeirat, die Kinderbeauftragte und Vertreter der Schulen eingeladen worden? f) Zu 5 b): Was ist in der Stellungnahme mit der Aussage: "... auch im Hinblick auf das Gesamtbild ‚Stadt Frankfurt', um eine Ungleichbehandlung auszuschließen." konkret gemeint? g) Um welche Verwaltungsgerichtsentscheidung (mit Datum und Aktenzeichen) zur Maßgeblichkeit des Schulwegplans handelt es sich konkret? h) Warum sind die Ablehnungsbescheide erstmals 2020 erlassen worden, obwohl laut Stellungnahme bereits seit 2015 keine Gefährdung mehr vorliegt? 3. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, eine Ortsbegehung zur Schulwegsicherheit gemeinsam mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten und Vertretern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule durchzuführen. Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule erneut Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich seit 2015 nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hoch frequentiert. Die stetigen Bemühungen, auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen, wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 57 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 74 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1202 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze für Lastenfahrräder auf bestehenden Parkplätzen einrichten

18.01.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1441 entstanden aus Vorlage: OF 207/10 vom 30.12.2021 Betreff: Parkplätze für Lastenfahrräder auf bestehenden Parkplätzen einrichten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wo es auf bereits bestehenden Parkplätzen (in Bereichen mit mehr als zehn Pkw-Stellplätzen im öffentlichen Raum) die Möglichkeit gibt, kostenlose Abstellplätze für Lastenräder einzurichten. Es bieten sich Örtlichkeiten mit Anbindung an den ÖPNV an (z. B. Endstation der U 5 in Preungesheim, am Gravensteiner-Platz, Bonames- Mitte, Nähe S-Bahn Frankfurter Berg o. Ä.). Begründung: Die Mobilität verschiebt sich zunehmend vom Pkw hin zu Fahrrädern. Gerade die Anzahl der Lastenfahrräder für den Transport von Kindern nimmt zu. Daher sind besonders an den Schnittstellen Parkplatz/ÖPNV Parkflächen für Lastenfahrräder notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1495 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 166 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller am Anfang und Ende des Radweges zwischen der alten Niddabrücke und der neuen Niddabrücke parallel zur Homburger Landstraße in Bonames

18.01.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1436 entstanden aus Vorlage: OF 166/10 vom 11.11.2021 Betreff: Poller am Anfang und Ende des Radweges zwischen der alten Niddabrücke und der neuen Niddabrücke parallel zur Homburger Landstraße in Bonames Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Anfang und Ende des Radweges zwischen den Niddabrücken parallel zur Homburger Landstraße in Bonames (siehe Markierung auf der Skizze) Poller gesetzt werden können. (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Begründung: Seit die Baumstämme auf dem Grünstreifen ein Parken der Autos verhindern, stehen diese zunehmend auf dem Radweg zwischen den Brücken und benutzen diesen als Parkfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 960 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2659 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich Am Dorfgarten/Weilbrunnstraße mit Abstandsmarkierungen so gestalten, dass Fußgänger ungehindert die Straße überqueren können und nicht von widerrechtlich parkenden Autos behindert werden

18.01.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1450 entstanden aus Vorlage: OF 189/10 vom 04.01.2022 Betreff: Kreuzungsbereich Am Dorfgarten/Weilbrunnstraße mit Abstandsmarkierungen so gestalten, dass Fußgänger ungehindert die Straße überqueren können und nicht von widerrechtlich parkenden Autos behindert werden Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Am Dorfgarten/Weilbrunnstraße so zu markieren, dass die Fußgänger ungehindert die Straße überqueren können. Begründung: Die dort regelmäßig widerrechtlich abgestellten Pkws (siehe Belegfotos) versperren den Kindern (Schulweg) und anderen Bürgern einen sicheren Übergang. Besonders betroffen sind auch mobilitätseingeschränke Bürger auf dem Weg zur Apotheke. Zudem wird den Autofahrern, die aus dem Dorfgarten kommen, die Einsicht in die Weilbrunnstraße erschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1335 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 368 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung um die Dorflinde auf dem Gravensteiner-Platz

18.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1451 entstanden aus Vorlage: OF 191/10 vom 04.01.2022 Betreff: Gestaltung um die Dorflinde auf dem Gravensteiner-Platz Vorgang: OM 7011/21 OBR 10; ST 925/21 Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage vom 12.01.2021, OM 7011, und die damit verbundene Stellungnahme vom 26.04.2021, ST 925, endlich umzusetzen. Begründung: Seit einem Dreivierteljahr liegt die Stellungnahme zur Umsetzung der Anregung schon vor, nichts ist geschehen. Da der Gravensteiner-Platz als einer der zentralen Orte in Preungesheim gilt und für die 1.250-Jahr-Feier von besonderer Bedeutung ist, muss die Umsetzung der Anregung noch im Frühjahr 2022 erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7011 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 925 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 980 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße

18.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1456 entstanden aus Vorlage: OF 203/10 vom 03.01.2022 Betreff: Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen - gegebenenfalls auch mit der Wirtschaftsförderung - zu prüfen und zu berichten, wie der Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße, insbesondere in Höhe des kleinen Blumenladens, sicherer gestaltet werden kann, ohne den Handel vor Ort zu belasten. Begründung: Kürzlich aufgestellte Poller vor dem Blumenlädchen führen dazu, dass leider auch Schulwegnutzende aus Platzgründen um die Poller herumlaufen und in eine gefährliche Situation geraten, weil sie auf die viel befahrene Straße ausweichen. Möglicherweise kann durch Setzen von Pollern und eventuell zusätzliche Markierungen der Straßenraum leicht verengt werden, um so die Sicherheit zu erhöhen, ohne den Blumenladen zu belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1039 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg

14.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 14.01.2022, OM 1379 entstanden aus Vorlage: OF 98/15 vom 28.12.2021 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringend erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen, sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, während die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1020 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelkonzept für die Gießener Straße

30.11.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1219 entstanden aus Vorlage: OF 152/10 vom 16.11.2021 Betreff: Ampelkonzept für die Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Ampelschaltung auf der Gießener Straße einheitlich so zu regeln, dass eine Lösung einerseits die Bedeutung dieser Straße als Durchgangsstraße betont und den Autoverkehr von der Homburger Landstraße fließender ableitet , gleichzeitig aber auch sicherstellt, dass die U-Bahn-Stationen für Fußgänger gut zugänglich sind, die Schüler an der Theobald-Ziegler-Schule ungefährdet und schnell die Straße queren können und die Radfahrer möglichst ungehindert fahren können. Begründung: Es ist unbedingt erforderlich, dass die Gießener Straße möglichst viel Durchgangsverkehr aufnimmt, um den Kernort Preungesheim zu entlasten. Gegenwärtig wird die Ampelschaltung aber von den Autofahrern als so behindernd empfunden, dass sie offensichtlich lieber die Homburger Landstraße befahren. Gleichzeitig gibt es Beschwerden über zu lange Wartezeiten bei der Querung für Fußgänger, und auch die Situation für Radfahrer ist trotz umfangreicher Umbauarbeiten, insbesondere auch wegen der Ampelschaltung, wenig befriedigend. Dies spiegelt sich auch in verschiedenen Vorlagen des Ortsbeirats 10 wieder. Insgesamt scheint aber eine Gesamtoptimierung geboten, da letztlich im Moment für keine Nutzergruppe auf der gesamten Strecke eine befriedigende Situation besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 806 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Künftige Ringstraßenbahn

30.11.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1236 entstanden aus Vorlage: OF 178/10 vom 15.11.2021 Betreff: Künftige Ringstraßenbahn Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Neuerungen in Sachen Ringstraßenbahn im Bereich Eckenheim und Preungesheim, insbesondere hinsichtlich der bisherigen Varianten Homburger Landstraße respektive Gießener Straße, vorgesehen sind, 2. welche Änderungen beziehungsweise Verbesserungen zu Ziffer 1., insbesondere in den Linientaktungen insgesamt sowie beim Umsteigen von und zu Bussen sowie der U 5, vorgesehen sind, 3. ob und, wenn ja, wo Bäume sowie Kfz-Stellplätze zu Ziffer 1. wegfallen werden sowie 4. wann die aktuellen Planungen zu Ziffer 1. im Ortsbeirat 10 öffentlich vorgestellt werden. Begründung: Der ÖPNV in Frankfurt ist rasch auszubauen, zu optimieren und insgesamt solide aufzustellen. Ein gut funktionierender ÖPNV bietet viele Linien, um möglichst das Umsteigen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 632 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise sicherer machen

30.11.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1223 entstanden aus Vorlage: OF 161/10 vom 04.11.2021 Betreff: Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise sicherer machen Vorgang: OM 57/21 OBR 10; ST 1590/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Piktogramm "Vorsicht Kinder" ein Stück zurück vor die Kurve Einmündung Huswertstraße/Ecke Weilbrunnstraße versetzt werden kann, um Autofahrerinnen und Autofahrer sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer frühzeitiger auf den Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise hinzuweisen. Insbesondere Fahrzeuge, die von der Huswertstraße in die Weilbrunnstraße einbiegen, sind häufig mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs und ignorieren den Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise. Begründung: Im Gegensatz zum Magistrat, der mit der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1590, den Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise für eindeutig erkennbar und übersichtlich hält, beobachten unmittelbare Anwohnerinnen und Anwohner täglich gefährliche Situationen, in denen Autofahrer gerade noch rechtzeitig bremsen können oder gar nicht anhalten, wenn Kinder und ihre Begleitpersonen die Straße queren oder queren wollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 57 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1590 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 746 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Straßenbahn von und nach Bad Vilbel

30.11.2021 · Aktualisiert: 18.07.2022

Anregung vom 30.11.2021, OA 110 entstanden aus Vorlage: OF 158/10 vom 15.11.2021 Betreff: Straßenbahn von und nach Bad Vilbel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Neuerungen in Sachen Straßenbahn von und nach Bad Vilbel, insbesondere hinsichtlich der bisherigen Varianten des Streckenverlaufs a) über den Sportpark Preungesheim oder b) über den Autobahnanschluss zur A 661 Friedberger Warte vorgesehen sind, zumal die Variante über den Sportpark Preungesheim kostengünstiger und deutlich weniger stauanfällig (nicht nur in der Bauphase) für den Berufsverkehr sein wird; 2. welche Änderungen bzw. Verbesserungen zu Ziffer 1., insbesondere bezüglich der Linien-Taktungen insgesamt sowie beim Umsteigen von und zu Bussen sowie zur Straßenbahnlinie 18 beziehungsweise zur Ringstraßenbahn, vorgesehen sind; 3. wann die aktuellen Planungen zu Ziffer 1. im Ortsbeirat 10 öffentlich vorgestellt werden. Begründung: Die Anbindungsvariante über den Sportpark Preungesheim hat viele wichtige Vorteile für die Straßenbahn von und nach Bad Vilbel, die es zu berücksichtigen gilt. Durch die vorhandene Straßenbahnstrecke zum "Gravensteiner-Platz" sowie die teils bisher nicht genutzt vierspurige Brücke über die A 661 kann sowohl Geld gespart als auch vorhandene ÖPNV-Strukturen genutzt und gestärkt werden. Der ÖPNV in Frankfurt ist rasch auszubauen, zu optimieren und insgesamt solide aufzustellen. Ein gut funktionierender ÖPNV bietet viele Linien, um möglichst das Umsteigen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1233 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 08.12.2021 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 110 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1089, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger

26.11.2021 · Aktualisiert: 02.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 entstanden aus Vorlage: OF 80/15 vom 10.11.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Vorgang: B 28/21; OA 13/21 OBR 15 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen; 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen; 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, die von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel-Ring und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchten. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Bürgersteigs zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Fahrzeuge und Radfahrer würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Absatz 1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D. h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Fahrzeuge und Radfahrer. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 auf der Grundlage von § 45 Absatz 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28, und Anregung des Ortsbeirats 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Anregung vom 07.05.2021, OA 13 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Antrag vom 17.08.2022, OF 160/15 Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2724 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

An den Drei Hohen hier: umfassende „Anlieger frei“-Regelung treffen

02.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1006 entstanden aus Vorlage: OF 140/10 vom 18.10.2021 Betreff: An den Drei Hohen hier: umfassende "Anlieger frei"-Regelung treffen Der Magistrat wird gebeten, auch für den Teil der Straße An den Drei Hohen südlich der Gundelandstraße eine "Anlieger frei"-Regelung anzu ordnen. Zusätzlich ist das Verkehrszeichen "Sackgasse" von der Ecke Weilbrunnstraße/An den Drei Hohen (in Zielrichtung Gravensteiner-Platz) an die Ecke Weilbrunnstraße/Huswertstraße zu versetzen. Begründung: Die Straße An den Drei Hohen eignet sich insgesamt nicht für Durchgangsverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 542 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße

02.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1019 entstanden aus Vorlage: OF 142/10 vom 18.10.2021 Betreff: Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob, und wenn ja, wann die Ampelanlage an der Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße ehestens mit akustischen Hilfen als Blindenampel ausgestattet werden kann; 2. ob, soweit noch nicht geschehen, die Ampel auf die Prioritätenliste für Blindenampeln aufgenommen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 550 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Piktogramme „Tempo 30“ für die Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße

02.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1011 entstanden aus Vorlage: OF 119/10 vom 18.10.2021 Betreff: Piktogramme "Tempo 30" für die Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße Östlich der Homburger Landstraße ist - jeweils beginnend/endend am Kaiserkronenweg, Berkersheimer Weg und der Julius-Brecht-Straße - eine sehr weitläufige Tempo-30-Zone eingerichtet. Vom Gebäude Am Schieferstein 21 ist beispielsweise bis zum Verlassen der Zone eine einfache Strecke von rund 1.250 Metern zurückzulegen! Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführerinnen und -führer offensichtlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrso rdnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung des Piktogramms "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat basierend auf der VwV zur StVO gebeten, entsprechende Piktogramme aufzubringen. Hier insbesondere auf den Straßen: 1. Berkersheimer Weg; 2. Am Neuenberg; 3. Am Schieferstein; 4. Im Steinbügel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 546 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des Kreuzungsbereiches Oberwiesenstraße/Am Dorfgarten

02.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 998 entstanden aus Vorlage: OF 121/10 vom 19.10.2021 Betreff: Sicherung des Kreuzungsbereiches Oberwiesenstraße/Am Dorfgarten Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Oberwiesenstraße/Am Dorfgarten verkehrsrechtlich mit Abstandsmarkierungen so zu sichern, dass Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer ungehindert den Kreuzungsbereich einsehen können. Auf eine Installation von Fahrradbügeln kann hier verzichtet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist für die Anwohner in diesem Straßenbereich eine stark genutzte Drehscheibe. Diese wird durch verkehrswidrig parkende Autos im Kreuzungsbereich so stark eingeschränkt, dass eine sichere Querung für Fußgänger, aber auch das Abbiegen von Radfahrern und Autofahrern unmöglich ist. Deshalb ist die entsprechende Markierung der Fünf-Meter-Zone dringend erforderlich. Auf die Installation von Fahrradbügeln kann verzichtet werden, da die Anwohner ihre Räder im Grundstücksbereich abstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 541 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und UBahnÜberweg

29.10.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 931 entstanden aus Vorlage: OF 76/15 vom 09.10.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Magistrat wird gebeten, auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren bei dem Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft des Magistrats wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 485 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße

29.10.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 928 entstanden aus Vorlage: OF 72/15 vom 02.10.2021 Betreff: Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel an der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger zu verlängern. Sechs bis acht Sekunden zusätzlich werden hier für angemessen gehalten, sodass der Auto-, Bus- und Fahrradverkehr nicht nennenswert eingeschränkt wird . Begründung: Für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und sogar für Kinder ist die aktuelle knappe Zeitschaltung eine Herausforderung, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Die Sicherheit sollte hier Vorrang haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 480 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Sichere Verkehrsführung für die Anwohner in der Straße Am Dorfgarten

19.10.2021 · Aktualisiert: 16.12.2021

Antrag vom 19.10.2021, OF 122/10 Betreff: Sichere Verkehrsführung für die Anwohner in der Straße Am Dorfgarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Verkehrsführung in der Straße Am Dorfgarten für die Anwohner und für die Verkehrsteilnehmer verkehrsrechtlich zulässig ist. Begründung: Diese Straße wird seit langem verstärkt als Ausweich- bzw. Durchgangsverkehrsstraße genutzt. Der eigentliche Nutzen als Anliegerstraße wird somit aufgehoben. Eine Seite der Straße wird intensiv als Anliegerparkplatz genutzt. Die somit zur Verfügung stehende Fahrbahn reicht nicht aus, um den Verkehr aus beiden Richtungen aufzunehmen. Ein Ausweichen ist nur möglich, wenn der Autofahrer auf den Gehweg ausweicht. Das wiederum ist eine Gefährdung der Anwohner, welche ihren Hauseingang zur Straße haben. Aus unserer Sicht besteht hier dringend Handlungsbedarf. Wir bitten um eine Besichtigung vor Ort. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 122/10 wird so lange zurückgestellt, bis der angedachte Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 122/10 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Errichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An den Drei Hohen Richtung Gundelandstraße

18.10.2021 · Aktualisiert: 16.11.2021

Antrag vom 18.10.2021, OF 138/10 Betreff: Errichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An den Drei Hohen Richtung Gundelandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Einrichten einer unechten Einbahnstraße (s.a. https://www.stvo2go.de/unechte-einbahnstrasse-regeln/) in Fahrtrichtung von der Huswertstraße zur Gundelandstraße durch das Anbringen einer Absperrschranke (Leitplanke 600) in Höhe des Pflanzbeets vor dem Gebäude Nr. 78 dazu führen kann, weniger Durchgangsverkehr zu ermöglichen und die Verkehrspolizei zu entlasten. Die Müllabfuhr fährt, auf Nachfrage, von der Huswertstraße in die Straße an den drei Hohen Richtung Gundelandstraße. Begründung: Die Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in Höhe der Gundelandstraße kann dazu führen, dass weniger Fahrzeuge durch die Straße an den drei Hohen Richtung Huswertstraße fahren. Außerdem wird dadurch die Verkehrspolizei und der Schutzmann vor Ort entlastet, die zur Zeit häufig angerufen und gebeten werden, die Straße zu überwachen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 138/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger

19.09.2021 · Aktualisiert: 02.12.2021

Antrag vom 19.09.2021, OF 75/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. einen Fahrradschutzstreifen links und rechts der Fahrbahn einzurichten, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Der Radverkehr sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) umgeleitet werden und die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger aufgehoben werden. Die Sicherheit der Fußgänger wäre durch diese Maßnahme wiederhergestellt. Der Schutzstreifen dient wiederum der Sicherheit der Radfahrer. Kinder können bis zum 10. Geburtstag nach wie vor mit dem Fahrrad den Bürgersteig (§ 2 Abs. 5 StVO) befahren. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU GRÜNE SPD BFF FDP
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hochpflasterung des Fußgängerüberweges vor der Kita Grashüpfer in der Gundelandstraße 7

07.09.2021 · Aktualisiert: 15.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 642 entstanden aus Vorlage: OF 102/10 vom 24.08.2021 Betreff: Hochpflasterung des Fußgängerüberweges vor der Kita Grashüpfer in der Gundelandstraße 7 Der Magistrat wird gebeten, beispielsweise mittels einer Hochpflasterung den Fußgängerüberweg vor der Kita Grashüpfer in der Gundelandstraße deutlich sicherer zu gestalten. Begründung: Dieser Fußgängerüberweg in diesem Abschnitt der Gundelandstraße ist besonders durch zu schnell fahrende Pkws sehr unsicher. Auch werden immer wieder die Vorfahrtsregeln durch die in unmittelbarer Nähe befindliche querende Straße An den Drei Hohen nicht beachtet. Ebenfalls ist dieser Fußgängerüberweg ein Teil des ausgewiesenen Schulweges und auch deshalb bedarf es verbesserter Sicherheitsmaßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 331 Antrag vom 21.06.2022, OF 354/10 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2472 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1848 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querungssicherheit für Fußgänger über die Homburger Landstraße am Nordpark Bonames

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 638 entstanden aus Vorlage: OF 89/10 vom 23.08.2021 Betreff: Querungssicherheit für Fußgänger über die Homburger Landstraße am Nordpark Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, durch welche sinnvollen Maßnahmen ein sicheres Überqueren der Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames (als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz) ermöglicht werden soll. Begründung: Mehr Sicherheit für Fußgänger ist dort erforderlich, auch aufgrund der stetig steigenden Besucherzahlen. Dies gilt auch mit Blick auf das wichtige Projekt "Wildnis wagen" im Nordpark. Der Alte Flugplatz sowie auch der Nordpark haben sich gut etabliert und werden auch weiter an Bedeutung gewinnen. Dies auch gemeinsam, sodass entsprechende Querungssicherheit erforderlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 28 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1644 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 170 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die öffentliche Freifläche am GravensteinerPlatz generationsübergreifend gestalten

07.09.2021 · Aktualisiert: 08.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 615 entstanden aus Vorlage: OF 60/10 vom 22.06.2021 Betreff: Die öffentliche Freifläche am Gravensteiner-Platz generationsübergreifend gestalten Vorgang: OM 173/21 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Stellen dahin gehend zu informieren, dass die Anregung des Ortsbeirates 10 an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 173, in seinen anstehenden Planungen um die Überlegungen, die Nutzung dieser Fläche generationsübergreifend zu gestalten, erweitert wird. Begründung: Diese Freifläche, bisher gestaltet nach südeuropäischem Vorbild, bietet sich förmlich an, attraktiver für die jüngere wie auch für die ältere Generation gestaltet zu werden. Die zurzeit stattfindende Nutzung durch Kinder geschieht an wettergünstigen Freitagen (Markttag), ansonsten fristet er ein schläfriges Dasein. Mit der Bearbeitung der Anregung OM 173 bietet es sich an, auch ein Angebot für die Erwachsenen im Ortsbezirk einzuplanen, beispielsweise eine Boule-Bahn oder Ähnliches. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 173 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2190 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Wie werden Schülerinnen und Schüler zum zukünftigen Gymnasium Nord (Bonames) kommen?

20.08.2021 · Aktualisiert: 15.09.2021

Antrag vom 20.08.2021, OF 29/14 Betreff: Wie werden Schülerinnen und Schüler zum zukünftigen Gymnasium Nord (Bonames) kommen? Für das zukünftige Gymnasium Nord in Bonames ist der B-Plan 923 aufgestellt worden. Demnach wird der neue Schulstandort unmittelbar an einer Stadtbahnhaltestelle liegen. Die Vernetzung im Fuß- und Radverkehr mit den angrenzenden Quartieren erfolgt über eine neue Ortsrandstraße zwischen Homburger Landstraße und dem Schulgelände. Wie aber werden die Schülerinnen und Schüler aus den südöstlich der Schule gelegenen Stadtteilen Nieder-Erlenbach und Harheim ihre Schule erreichen, denen die U-Bahn dabei keinen Nutzen bringt? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Schule für Schülerinnen und Schüler sicher und schnell erreichbar sein wird, die mit Bus, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 137 2021 Die Vorlage OF 29/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Verkehrsaufkommen auf der Homburger Landstraße

18.08.2021 · Aktualisiert: 17.09.2021

Antrag vom 18.08.2021, OF 60/15 Betreff: Verkehrsaufkommen auf der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Anwohner der Homburger Landstraße beklagen das hohe Verkehrsaufkommen und die gestiegene Lärmbelastung. Die Homburger Landstraße ist zwischen Bernerstraße und U-Bahnstation "Bonames Mitte" als Anliegerstraße ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung nachstehender Frage gebeten: Welche Maßnahmen sind aus der Sicht des Magistrats sinnvoll, um den Durchgangsverkehr einzudämmen und hier Abhilfe für die Anwohner zu schaffen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 124 2021 Die Vorlage OF 60/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung); 6 CDU und FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD
Weiter lesen

Ideen

Keine Ideen gefunden.