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Straßenbahn von und nach Bad Vilbel

Vorlagentyp: OA

Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Neuerungen in Sachen Straßenbahn von und nach Bad Vilbel, insbesondere hinsichtlich der bisherigen Varianten des Streckenverlaufs a) über den Sportpark Preungesheim oder b) über den Autobahnanschluss zur A 661 Friedberger Warte vorgesehen sind, zumal die Variante über den Sportpark Preungesheim kostengünstiger und deutlich weniger stauanfällig (nicht nur in der Bauphase) für den Berufsverkehr sein wird; 2. welche Änderungen bzw. Verbesserungen zu Ziffer 1., insbesondere bezüglich der Linien-Taktungen insgesamt sowie beim Umsteigen von und zu Bussen sowie zur Straßenbahnlinie 18 beziehungsweise zur Ringstraßenbahn, vorgesehen sind; 3. wann die aktuellen Planungen zu Ziffer 1. im Ortsbeirat 10 öffentlich vorgestellt werden.

Begründung

Die Anbindungsvariante über den Sportpark Preungesheim hat viele wichtige Vorteile für die Straßenbahn von und nach Bad Vilbel, die es zu berücksichtigen gilt. Durch die vorhandene Straßenbahnstrecke zum "Gravensteiner-Platz" sowie die teils bisher nicht genutzt vierspurige Brücke über die A 661 kann sowohl Geld gespart als auch vorhandene ÖPNV-Strukturen genutzt und gestärkt werden. Der ÖPNV in Frankfurt ist rasch auszubauen, zu optimieren und insgesamt solide aufzustellen. Ein gut funktionierender ÖPNV bietet viele Linien, um möglichst das Umsteigen zu vermeiden.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 4
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 23
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage OA 110 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
Linke AFD ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Sitzung 12
OBR 10
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen