Meine Nachbarschaft: Weilbrunnstraße
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Vorlagen
Parkplätze an der Weilbrunnstraße vor dem NettoParkplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6475 entstanden aus Vorlage: OF 968/10 vom 26.01.2025 Betreff: Parkplätze an der Weilbrunnstraße vor dem Netto-Parkplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Parksituation vor dem Netto-Parkplatz an der Weilbrunnstraße so gestaltet werden kann, dass der Bürgersteig auf dem Schulweg wieder gemäß seiner ursprünglichen Funktion sicher genutzt werden kann, sodass insbesondere das Parken in der zweiten Reihe auf dem Bürgersteig verhindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 963 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Parkverbot
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6479 entstanden aus Vorlage: OF 975/10 vom 15.01.2025 Betreff: Parkverbot Der Magistrat wird gebeten, im Eingangsbereich der Parkanlage an der Straße Am Nonnenhof zwischen Oberwiesenstraße und Am Lausberg ein Parkverbot einzurichten. Begründung: Diese Anregung begründet sich durch einen kürzlich stattgefundenen Feuerwehreinsatz, der aufgezeigt hat, dass dort geparkte Fahrzeuge die Einfahrt für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr stark behindert haben. Aufgrund der beengten Verhältnisse war es den Feuerwehrkräften nicht möglich, mit ihren Fahrzeugen um die Ecke zu fahren, was die schnelle Reaktion auf den Notfall erheblich erschwerte. Um die Sicherheit der Anwohner und die effektive Einsatzfähigkeit der Rettungskräfte zu gewährleisten, hält der Ortsbeirat es für dringend erforderlich, ein Parkverbot in diesem Bereich einzurichten. Dies würde nicht nur die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge sichern, sondern auch dazu beitragen, potenzielle Risiken für die Öffentlichkeit zu reduzieren. Um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung dieses Anliegens wird gebeten, um die Sicherheit im Frankfurter Norden zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 961 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6484 entstanden aus Vorlage: OF 971/10 vom 27.01.2025 Betreff: Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim Vorgang: OM 5548/24 OBR 10; OM 5558/24 OBR 10; ST 1630/24; ST 2009/24 Der Magistrat wird um detaillierte Prüfung und ausführliche Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragen gebeten: 1. Wann wird die mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, des Ortsbeirates 10 erbetene umfassende Informationsveranstaltung zu dem seinerzeitigen Starkregenereignis stattfinden? Hierzu liegen bekanntlich verschiedenste Anregungen des Ortsbeirates 10 vor, die die Grundlage der Veranstaltung bilden. 2. Warum gab es so heftige Überschwemmungen, unter anderem an zwei verschiedenen Stellen im Bereich der Huswertstraße, wenn es nicht an der Kanalisation gelegen haben soll? Hierzu wird der Magistrat gebeten, vorab zu berichten. 3. Sollte die Stadt keine Zuständigkeit hierzu für sich sehen: Wie kann die Stadt zumindest fachlich beraten? 4. Welche anderen Stellen können hier insbesondere für finanzielle Hilfe involviert werden? Begründung: Bisher liegen dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit zu dem in Rede stehenden Starkregenereignis leider nur Teilantworten vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5548 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1630 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2009 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 755 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1861
Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6314 entstanden aus Vorlage: OF 958/10 vom 16.12.2024 Betreff: Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße so einzurichten, dass gefährliche Begegnungen vermieden werden. Geringfügig zeitversetzte Grünphasen (z. B. um fünf Sekunden) in Nord- und Südrichtung können vielleicht Abhilfe schaffen und sollten erwogen werden. Begründung: An der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße gibt es häufig Folgendes zu beobachten: Ist der links abbiegende Verkehr aus Richtung Norden nach längerem Warten (wegen des Gegenverkehrs) in die Weilbrunnstraße eingefahren, preschen die Pkw-Fahrer:innen, die ungeduldig hinter dem links abbiegenden Verkehr warten mussten, geradeaus in Richtung Süden los, obwohl ihre Ampel bereits auf Rot steht. Damit gefährden sie die Menschen, die am südlichen Fußgängerüberweg die Homburger Landstraße überqueren, da die dortige Fußgängerampel inzwischen Grün zeigt. Besonders bei hohem Verkehrsaufkommen ist diese große Gefährdung zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 753 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Kurzzeitparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6306 entstanden aus Vorlage: OF 940/10 vom 19.11.2024 Betreff: Kurzzeitparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163 Kurzzeitparkplätze (Brötchentaste) an allen Wochentagen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr einzurichten und diese von der städtischen Verkehrspolizei überwachen zu lassen. Begründung: In diesem Kreuzungsbereich (Ronneburgstraße/Homburger Landstraße) besteht durch den Kundenverkehr von PENNY, der Frankfurter Sparkasse und der Filiale des Bäckers Eifler ein erhöhter Parkdruck, der dazu führt, dass auf dem Radweg oder auch in zweiter Reihe geparkt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 920 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Wasserrinne auf dem Gravensteiner-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6313 entstanden aus Vorlage: OF 954/10 vom 11.12.2024 Betreff: Wasserrinne auf dem Gravensteiner-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nach Abbau des Fliegenden Künstlerzimmers im Herbst 2025 der vorhandene Wasseranschluss in eine abschüssig fließende Wasserrinne umgewandelt werden könnte, die mit einem Pumpschwengel betrieben wird. Begründung: Sehr viele Bürger haben nach mehreren Befragungen zu dem Umbau des Platzes erwähnt, dass Wasser ein hervorragendes Element zur Abkühlung des Platzes und zur Erfrischung sei. Durch eine mit Fließwasser durchflossene Rinne kann auch keine Verkeimung durch stehendes Wasser entstehen, da das Wasser ja fließt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 948 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Starkregenangepasste Oberflächengestaltung auf dem GravensteinerPlatz unter den japanischen Kirschbäumen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6316 entstanden aus Vorlage: OF 961/10 vom 16.12.2024 Betreff: Starkregenangepasste Oberflächengestaltung auf dem Gravensteiner-Platz unter den japanischen Kirschbäumen Vorgang: OM 5552/24 OBR 10; ST 1852/24 Der Magistrat wird gebeten, die Anregung OM 5552 und die damit verbundene Stellungnahme vom ST 1852 zu überdenken und eine erforderliche Problemlösung auf den Weg zu bringen. Diese Fläche ist von allen Seiten so gerahmt, dass ein Starkregen am 2. Mai 2024 von einem oberhalb der Platzfläche gelegenen Bereich den Belag abtragen konnte. Die Felsenkiesfläche ist somit direkt abgetragen und von dort in die darunterliegenden Bereiche gespült worden. Ist es daher möglich, diesen Bereich mit einem wassergebundenen Belag vergleichbar der Parkfläche auf dem Parkfriedhof Heiligenstock oder einer anderen problemlösenden Idee zu verbessern? Begründung: Die Stellungnahme ST 1852 geht nicht auf die im Antrag OM 5552 beschriebene Problematik ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5552 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1852 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1870 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6319 entstanden aus Vorlage: OF 964/10 vom 11.12.2024 Betreff: Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die o. g. Kreuzung mit Fahrradbügeln/Pollern so absichern kann, dass die dort laufenden Schulkinder eine gute Einsicht in die Straße Prämäckerweg haben. Begründung: Der Prämäckerweg macht kurz vor der Einmündung in die Straße In den Gräben eine leichte Biegung und die Einmündung ist besonders breit. Ebenso wird in dem Bereich oft geparkt. Im Winter wird der anfallende Schnee der Fußwege und im Herbst das Laub der Bäume an dieser Stelle zu einem großen Haufen aufgeschüttet, sodass es noch unübersichtlicher ist. Doch auch ohne parkende Autos, Laub- oder Schneehaufen kann man den Prämäckerweg (kommend aus Richtung Grundschule in Richtung Homburger Landstraße) erst dann ausreichend einsehen, wenn man mindestens drei Meter auf die Straße gelaufen ist. Das ist vor allem für die Schulkinder der Berkersheimer Grundschule gefährlich, da die Kreuzung auf dem Schulweg liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 609 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1765
Überhöhter Parkdruck in der Karl-Kirchner-Siedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 960/10 Betreff: Überhöhter Parkdruck in der Karl-Kirchner-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten: - Ist in den zuständigen Ämtern bekannt, dass in den Straßen Wegscheidestraße und Jaspertstraße ein unerträglicher Parkdruck besonders am Abend besteht? - Welche Möglichkeiten können eingeleitet werden um den Parkdruck in der Karl-Kircher-Siedlung im OB 10 (Wegscheidestraße, Jaspertstraße) auf ein erträgliches Maß zu verringern. Begründung: Die Parksituation in der Wegscheidestraße und der Jaspertstraße nimmt seit geraumer Zeit skurrile Formen an. Anwohner finden keinen Parkplatz (besonders in den Abendstunden). Es wird in zweiter Reihe gleich neben den offiziellen Parkflächen auf der Straße geparkt, aber auch auf Flächen die offiziell mit einem Parkverbot belegt sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1094 2025 Die Vorlage OF 960/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenVerrutschtes Bodenmaterial im Frankfurter Bogen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6222 entstanden aus Vorlage: OF 945/10 vom 18.11.2024 Betreff: Verrutschtes Bodenmaterial im Frankfurter Bogen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis wann das nach den starken Regenfällen verrutschte Bodenmaterial der Wege im Grünzug an der Liesel-Oestreicher-Schule sowie der Freiflächen auf dem Gravensteiner-Platz fachgerecht wieder an den jeweils ursprünglichen Standort gebracht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 950 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Trinkbrunnen auf dem Gravensteiner-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6209 entstanden aus Vorlage: OF 897/10 vom 21.10.2024 Betreff: Trinkbrunnen auf dem Gravensteiner-Platz Vorgang: OM 4292/19 OBR 10; ST 951/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Trinkbrunnen auf dem Gravensteiner-Platz eingerichtet werden kann. Die Anschlüsse wurden während des Baus des fliegenden Künstlerzimmers gelegt und können hierzu benutzt werden. Begründung: Die Hitzeperioden werden durch den Klimawandel immer extremer. Der Gravensteiner-Platz ist sehr heiß und so gut wie ohne Schatten und wird von vielen Kindern und älteren Menschen besucht. Gerade diese Personengruppe braucht besonders viel Flüssigkeit in der heißen Jahreszeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4292 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 951 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 444 Aktenzeichen: 91-50
Errichtung einer Anwohnerparkzone in der Jaspertstraße und Wegscheidestraße in Preungesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 937/10 Betreff: Errichtung einer Anwohnerparkzone in der Jaspertstraße und Wegscheidestraße in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, die nur über eine Zufahrt erschlossenen Anwohnerstraßen Jaspertstraße und Wegscheidestraße in eine Anwohnerparkzone umzuwandeln Begründung: Die Jaspertstraße wird stark von externen Fahrzeugen belegt. Dies bedingt, dass es den Anwohnern schwer fällt einen Parkplatz zu finden. So parken häufig Fahrzeuge so in den Einfahrtsbereichen und an unübersichtlichen Stellen, dass Gefahr in Verzug ist bezüglich der Straßenquerung, die, da Tempo 30, nirgends einen Fußgängerüberweg hat (ausser vor der Carlo-Mierendorff-Schule). Die Bürger*innen haben dies per Antrag auf dem Portal Frankfurt-fragt-mich vorgeschlagen. wir greifen das hiermit auf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 937/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE und FDP (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKlimaangepasste Stadtplatzgestaltung GravensteinerPlatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6050 entstanden aus Vorlage: OF 900/10 vom 21.10.2024 Betreff: Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Gravensteiner-Platz Vorgang: B 288/24 Der Magistrat wird gebeten, den Gravensteiner-Platz wieder in die Prioritätenliste für Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288, ist zu lesen, dass der Gravensteiner-Platz nicht mehr in der Prioritätenliste genannt wird. Im Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung (2022) wird er noch aufgeführt, z. B. auf Seite 11. Zurzeit freilich wird die Problematik verdeckt: Das Fliegende Künstlerzimmer sowie die Pflanzenkübel, die das Grünflächenamt dankenswerterweise zur Verfügung gestellt hat und die von einer Urban Gardening-Gruppe bepflanzt und gestaltet wurden, vermitteln eine Idee einer möglichen Platzgestaltung. Im Herbst 2025 wird das Fliegende Künstlerzimmer den Gravensteiner-Platz verlassen; der Platz ist dann wieder leer. So ist ein Anschlusskonzept dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 169 Aktenzeichen: 67-0
Baustelleneinrichtung auf der Homburger Landstraße im Niddatal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6048 entstanden aus Vorlage: OF 894/10 vom 21.10.2024 Betreff: Baustelleneinrichtung auf der Homburger Landstraße im Niddatal Der Magistrat wird gebeten, die auffallend große Baustelleneinrichtung auf der Homburger Landstraße im Niddatal angemessen zu reduzieren und bei fehlendem Bedarf abbauen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 412 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6062 entstanden aus Vorlage: OF 912/10 vom 21.10.2024 Betreff: Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5 Die Straße Am Burghof ist als einzige verbindende Straße in Richtung Frankfurter Berg entsprechend stark frequentiert. Insbesondere bewegungseingeschränkte Personen, welche von der nördlichen Seite kommend die Bushaltestelle "Alt-Bonames" sicher erreichen wollen, sind derzeit sehr verunsichert. Bürgerinnen und Bürger haben den Ortsbeirat 10 zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass auf Höhe der Straße Am Burghof 5 eine sichere Querung fehlt. Ferner weist der aktuelle Schulweg, für die von der südlichen Seite der Straße Am Burghof kommenden Kinder eine ungesicherte Querung vor der Homburger Landstraße 623 aus. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Fußgängerüberweg auf Höhe der Straße Am Burghof 5 einzurichten. Die Schulwegkommission wird im Anschluss daran gebeten, den Schulwegplan anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 407 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Sicherheit für Radfahrende an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6063 entstanden aus Vorlage: OF 914/10 vom 21.10.2024 Betreff: Sicherheit für Radfahrende an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung vor der Bäckerei Eifler die Sicherheit für Radfahrende erhöht werden kann, sodass weniger auf dem Radweg geparkt wird (zum Beispiel durch Klemmfixe und Rotfärbung oder Ähnliches). Begründung: Obwohl eindeutig ein Radweg eingezeichnet ist, parken immer wieder Fahrzeuge ganz oder teilweise auf dem Radweg vor der Bäckerei Eifler, um "schnell mal" einzukaufen. Das gefährdet den Radverkehr, der sich in der Kreuzungssituation in den Autoverkehr einfädeln muss. Insbesondere für Kinder und ältere Verkehrsteilnehmende ist das schwierig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 246 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1209
Rückstaus auf der Jean-Monnet-Straße vor der Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6064 entstanden aus Vorlage: OF 915/10 vom 21.10.2024 Betreff: Rückstaus auf der Jean-Monnet-Straße vor der Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, Rückstaus an der Ampel auf der Jean-Monet-Straße vor der Homburger Landstraße durch Optimierung der Ampelphasen in Fahrrichtung Frankfurter Berg, zumindest im Berufsverkehr, vermeiden zu lassen. Begründung: Die Erreichbarkeit des Stadtteils Frankfurter Berg sowie des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße wird bisher durch Rückstaus verzögert und entspricht so nicht der Nachfrage. Abhilfe ist dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 408 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Gießener Straße - Überschwemmungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6051 entstanden aus Vorlage: OF 901/10 vom 21.10.2024 Betreff: Gießener Straße - Überschwemmungen Der Magistrat wird gebeten, den Bereich in der Gießener Straße zwischen Weinstraße/Sigmund-Freud-Straße und Homburger Landstraße sowie den Kreuzungsbereich Marbachweg/Gießener Straße prioritär in die Reinigungsliste der Sinkkästen aufzunehmen, insbesondere vor erwarteten Starkregenereignissen. Begründung: Der genannte Abschnitt ist Teil einer intensiv genutzten Verkehrsverbindung. Bei Starkregen kann das Wasser nicht zügig durch die vorhandenen Kanäle abfließen. Es entstehen auf der Gießener Straße verkehrsgefährdende Überschwemmungen, ein größerer See wie zuletzt am 26.09.2024, den Pkws nicht durchfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2024, OM 6016 entstanden aus Vorlage: OF 330/15 vom 15.10.2024 Betreff: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Der Ortsbeirat bemüht sich bereits seit Jahren um eine Ausweisung des Streckenabschnitts der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg als Tempo-30-Zone oder zumindest um eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Bisher wurde dies jedoch mit Hinweis auf den Status der Homburger Landstraße als Landesstraße verweigert. Die Straßenverkehrsordnung wurde aktuell jedoch derart geändert, dass es den Kommunen erleichtert ist, Tempo-30-Zonen auszuweisen - bei "hochfrequentierten Schulwegen", explizit auch auf Wegen zu Schulen, und - auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtsstraßen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, baldmöglichst den Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg entweder der Tempo-30-Zone Nieder-Eschbach (Ortskern) zuzufügen oder als eigenständige Tempo-30-Zone auszuweisen. Minimal soll das Tempo in diesem Bereich auf Tempo 30 begrenzt werden. Begründung: Im Baugebiet Nieder-Eschbach westlich der Homburger Landstraße wohnen viele junge Familien mit entsprechend vielen Kinder im (grund-)schulpflichtigen Alter. Gerade in den hochfrequentierten morgendlichen Verkehrszeiten müssen diese zum Besuch der Michael-Grzimek-Schule die Homburger Landstraße überqueren. Auch ein Teil der älteren Kinder, die die weiterführende Otto-Hahn-Schule besuchen, muss die Straße queren. Aber auch für Erwachsene und besonders für in der Mobilität eingeschränkte Personen ist eine Begrenzung auf Tempo 30 eine erhebliche Erleichterung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 766 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1
Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 896/10 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Vorgang: B 288/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der Gravensteiner-Platz nicht in der B 288 erwähnt wird. Begründung: Bei einer Begehung des Ortsbeirates mit dem Grünflächenamt auf dem Platz wurde abgesprochen, dass auf dem Platz Umbaumaßnahmen nötig wären, damit begrünt wird um die Aufheizung und Staubentwicklung zu minimieren, da der Untergrund kaum bis kein Wasser durchlässt. Das hat dazu geführt, dass schon einer der Bäume eingegangen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 896/10 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDigitale Abstellorte für E-Scooter
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5910 entstanden aus Vorlage: OF 885/10 vom 20.08.2024 Betreff: Digitale Abstellorte für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, das in der Innenstadt erprobte Konzept zur Abstellung von E-Scootern auf das ganze Stadtgebiet zu übertragen, insbesondere auf den Ortsbezirk 10. Zu prüfen sind unter anderem (ohne Anspruch auf Vollständigkeiten) die folgenden Plätze: Gravensteiner-Platz, Endhaltestelle der Linie U5, REWE-Markt am Frankfurter Berg, Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße (vor dem ehemaligen Postgiroamt), Nähe Bushaltestelle "Berkersheim-Mitte", Bonames Am Wendelsgarten. Begründung: Durch kontrollierte Parkflächen wird das Parken in allen anderen störenden Zusammenhängen verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Einen zweiten Spiegel auf der Homburger Landstraße installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5904 entstanden aus Vorlage: OF 873/10 vom 27.08.2024 Betreff: Einen zweiten Spiegel auf der Homburger Landstraße installieren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, einen zweiten Spiegel auf der Homburger Landstraße in Höhe der Hausnummer 194 zu installieren. Begründung: Fahrer/Innen, welche mit einem normalen Pkw aus der Straße Alt-Preungesheim auf die Homburger Landstraße fahren, können auf dem vorhandenen Spiegel den von links kommenden Verkehr sehen, aber der von rechts kommende Verkehr ist nur sehr eingeschränkt einsehbar. Daher wäre ein zweiter Spiegel, der diesen Missstand aufhebt, sehr hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2154 Beratung im Ortsbeirat: 10
Tauben füttern verboten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5892 entstanden aus Vorlage: OF 868/10 vom 26.08.2024 Betreff: Tauben füttern verboten Vorgang: OM 4249/23 OBR 10; ST 1022/24 Die Taubenplage weitet sich leider vor Ort weiter ungebremst aus. Der Ortsbeirat 10 bedauert es sehr, dass die Stadtpolizei hier bisher kaum präsent ist und der Magistrat leider erschwerend den ehrenamtlichen Polizeidienst abgeschafft hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich auf dem Gravensteiner-Platz Verbotsschilder mit dem expliziten Hinweis auf das Bußgeld in Höhe von 120 Euro beim Füttern der Tauben aufzustellen. Begründung: Das Taubenfüttern ist auch für die Tiere selbst sehr schädlich. Das Verbot, Tauben zu füttern, ist leider weitgehend nicht bekannt. Zudem ist auch das drohende Bußgeld in Höhe von 120 Euro nicht im Bewusstsein der Menschen. Entsprechende Schilder erleichtern es, auf das bestehende Verbot vor Ort aufmerksam zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4249 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2070 Antrag vom 27.01.2025, OF 970/10 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.02.2025, OIB 377 Aktenzeichen: 32-1
Blindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5891 entstanden aus Vorlage: OF 867/10 vom 20.08.2024 Betreff: Blindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampeln rings um die Kreuzung Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße sowie die Ampeln an der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg mit akustischem Blindensignal ausgestattet werden können. Begründung: Durch die akustischen Signale können Blinde und Sehbehinderte sicherer über die Kreuzungen gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 55 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Die japanischen Kirschbäume auf dem GravensteinerPlatz schwächeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5903 entstanden aus Vorlage: OF 871/10 vom 27.08.2024 Betreff: Die japanischen Kirschbäume auf dem Gravensteiner-Platz schwächeln Der Magistrat wird aufgefordert, die auf dem Gravensteiner-Platz stehenden japanischen Kirschbäume auf ihren Gesundheitszustand zu prüfen und die schon abgestorbenen Bäume zu ersetzen. Begründung: Die Attraktivität des Gravensteiner-Platzes wird auch an den im Frühjahr so fantastisch blühenden Kirschbäumen festgemacht. Die erkennbaren Schädigungen gilt es deshalb zeitnah zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1976 Antrag vom 08.04.2025, OF 1027/10
Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5896 entstanden aus Vorlage: OF 892/10 vom 07.09.2024 Betreff: Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz Der Bogenmarkt als Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz bietet seit mehr als 15 Jahren in bewährter Tradition frische Lebensmittel unter freiem Himmel und ist ein sehr beliebter Treffpunkt in Preungesheim. Der bisherige Organisator des Bogen-Marktes, der Landesverband für Markthandel und Schausteller Hessen e. V. , hat seine bisherige Tätigkeit als Organisator des Bogenmarktes nunmehr zum Jahresende aufgekündigt. Zudem wird die auf dem Gravensteiner-Platz vorhandene Infrastruktur bzw. der Stromanschluss unter anderem auch vom Vereinsring für Feste und andere Veranstaltungen genutzt. Auch dies hat der bisherige Organisator mit den Veranstaltern geregelt. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie, durch wen und ab wann organisatorisch sichergestellt ist, dass auch künftig der vor Ort sehr wichtige und sehr beliebte Bogenmarkt sowie Veranstaltungen von Vereinen auf dem Gravensteiner-Platz stattfinden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2143 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-1
Maximal Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5893 entstanden aus Vorlage: OF 869/10 vom 26.08.2024 Betreff: Maximal Schritttempo im Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Verleihern von E-Scootern in Verbindung zu setzen, um das erforderliche Schritttempo im gefährdeten Bereich der Fußgängerzone auf dem Gravensteiner-Platz durch Hinweisschilder und andere begleitende Maßnahmen, insbesondere technische, durchzusetzen, so wie das zum Beispiel im benachbarten Bad Homburg auf der Louisenstraße problemlos eingehalten bzw. durchgesetzt wird. Begründung: Unter anderem auch durch E-Scooter entstehen immer wieder, insbesondere vor der Grünfläche bzw. vor dem Tegut-Gebäude mit der Eisdiele und dem Restaurant, gefährliche Situationen, so leider gerade dort auch für Senioren sowie Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 54 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Stolperkanten vor den Bänken unter den Kirschbäumen auf dem GravensteinerPlatz beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5902 entstanden aus Vorlage: OF 870/10 vom 27.08.2024 Betreff: Stolperkanten vor den Bänken unter den Kirschbäumen auf dem Gravensteiner-Platz beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die Stolperkanten vor den Bänken unter den Kirschbäumen auf dem Gravensteiner-Platz zu beseitigen. Begründung: Mit dem Starkregenereignis vom 2. Mai 2024 ist die Schotteroberfläche unter den Kirschbäumen stark abgetragen worden. Dadurch ist eine Stolperkante vor den Bänken entstanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1801
Sinkkästen in Unterführungen überprüfen, reinigen und ggf. Reparaturarbeiten durchführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2024, OF 891/10 Betreff: Sinkkästen in Unterführungen überprüfen, reinigen und ggf. Reparaturarbeiten durchführen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist die Überschwemmungssituation nach Niederschlägen in den Unterführungen im Ortsgebiet 10 zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Beseitigung einzuleiten. Begründung: Bei mehreren Unterführungen im Ortsgebiet 10, ist festzustellen das selbst im Normalregenfall, sich in kürzeste Zeit sehr viel Regenwasser ansammelt, dass bis 1,5m Höhe erreichen kann. Autofahrer sowie Fußgänger, müssen umdrehen und neue Wege suchen. Es gibt ja auch noch kein Warnsystem oder ein Hinweisschild, welches die Betroffenen informiert, dass diese Strecke nicht mehr nutzbar ist. Beispiele hier wären ZB. Huswertstraße Richtung Am Dachsberg, unter der Autobahn oder Unterführung Hofhausstraße Richtung Bad Vilbel. Daher möchten wir um Überprüfung bitten, ob es Ausbesserungen nötig sind, um die Regenwasseransammlungen zu reduzieren. Oder ob es nötig ist die Sinnkästen zu erneuern oder erweitern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 891/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenParkbank in Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 876/10 Betreff: Parkbank in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, in der Homburger Landstraße zwischen Kirchhofsweg und Oberen Kalbacher Weg in Bonames 1. die Parkbank zwischen Pfarrhaus und Bushaltestelle abbauen zu lassen, da hier seit einiger Zeit leider eine regelmäßige Vermüllung mit Scherben, Zigarettenkippen sowie mit ekligen Hinterlassenschaften Mitten in Bonames zu beklagen ist. Dies alles bleibt jeweils mit Blick auf die Umwelt und den öffentlichen Raum zu unterbinden, zumal dabei auch Kinder und Hunde gefährdet sind. 2. bis zum Abbau der Bank dort nach Erfordernis Sonderreinigungen zu veranlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU, AfD und fraktionslos (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenRuhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2024, OF 887/10 Betreff: Ruhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit den Zielen: 1. Aktuell sämtliche ruhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen im Ortsbezirk 10 umgehend beseitigen zu lassen. 2. Baustelleneinrichtungen jeweils grundsätzlich auf ordnungsgemäße und platzsparende Einrichtung überprüfen zu lassen. 3. Keine Kosten für die Allgemeinheit zu den vorgenannten Punkten zu übernehmen. 4. Bei ruhenden oder erledigten Baustellen die Einschränkungen gemäß der Straßenverkehrsordnung umgehend zu beenden. Begründung: Baustellen ziehen sich teils merkwürdig zeitintensiv über Monate und teils ohne erkennbare Aktivität hin. So zum Beispiel in der Homburger Landstraße in der Höhe Hilgenfeld. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 887/10 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE und 1 FDP gegen CDU (= Annahme); 4 GRÜNE, SPD, Linke, 1 FDP, AfD und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenDie Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 entstanden aus Vorlage: OF 846/10 vom 18.06.2024 Betreff: Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern Vorgang: OM 4239/23 OBR 10; ST 2245/23 Der Magistrat wird gebeten, die von der FAAG am 22.11.2021 angekündigte Sanierung in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle Linie U5) so voranzutreiben, dass für die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern eine optimale Veränderung erreicht wird. In der Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245, werden zwar Veränderungen angekündigt, doch Radverkehr-Piktogramme auf rumpeligem Straßenbelag können nicht die Lösung sein. Begründung: Dieses Teilstück der Homburger Landstraße bedarf einer dringenden Grundsanierung, um gleichzeitig die Chance einer Verbesserung der gesamten Infrastruktur zu erreichen. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2088 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Taubencontainer für den GravensteinerPlatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 847/10 Betreff: Taubencontainer für den Gravensteiner-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, die beständig wachsende Population der Tauben auf dem Gravensteiner Platz mit dem Aufstellen eines Taubencontainers zu verringern, bzw. einzugrenzen. (Beispiel: Gallus, s. Foto) Begründung: Die Anzahl der Tauben auf dem Gravensteiner Platz ist in den letzten Monaten deutlich gestiegen. Um hier eine Situation wie auf dem Marcus-Platz in Venedig nicht entstehen zu lassen, wäre diese eine erprobte Maßnahme dem entgegenzuwirken. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 847/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 847/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595 entstanden aus Vorlage: OF 311/15 vom 21.05.2024 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: B 1158/02; V 1055/18 OBR 15; ST 453/19; OM 1844/22 OBR 15; ST 1642/23 Der Magistrat wird gebeten, den bereits beschlossenen Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/ Heinrich-Berbalk-Straße in den Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße zu integrieren und dafür Sorge zu tragen, dass dieser auch gebaut wird. Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich schon seit vielen Jahrzehnten für einen Verkehrskreisel an dieser Stelle ein. In der ST 453 heißt es hierzu wie folgt: "Der geplante Kreisverkehr als Anschluss an die Homburger Landstraße und die Berner Straße ist integraler Bestandteil der Planung zur Ortsrandstraße und soll daher im Zuge des ersten Bauabschnitts gebaut werden." In der Stellungnahme ST 1642 hat der Magistrat wie folgt ausgeführt: "Der Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße ist Planungsbestandteil des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße. Dieser befindet sich derzeit noch in der Aufstellung, weshalb die konkreten Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden können. Sobald der Bebauungsplan Nr. 923 rechtskräftig ist, erfolgt die Umsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich des Kreisverkehrsplatzes Hornburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße. Der Magistrat wird frühzeitig den Ortsbeirat und die betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Anwohnenden über den Baubeginn, die Zeitplanung und die konkreten Maßnahmen informieren." Bedauerlicherweise ist der Verkehrskreisel trotz dieser Zusagen nicht in dem Bebauungsplan aufgenommen worden, was für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar ist. Um Ergänzung und Umsetzung wird deshalb gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2002, B 1158 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1055 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 453 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2035 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00
Abfallkonzept auf dem GravensteinerPlatz verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5562 entstanden aus Vorlage: OF 822/10 vom 21.05.2024 Betreff: Abfallkonzept auf dem Gravensteiner-Platz verbessern Der Magistrat wird gebeten, die vorhandenen Abfallbehälter auf dem Gravensteiner-Platz im Bereich der Sitzflächen durch Behälter mit größerem Fassungsvermögen und einem Einwurf für Pizzakartons (wie auf dem Lohrberg, siehe Foto) auszutauschen. Dies ist eine Dringlichkeitsempfehlung. Begründung: Der Gravensteiner-Platz hat sich weiterhin verstärkt zu einem Treffpunkt der Bürger in Preungesheim entwickelt. Die Freiflächen werden gerne von Familien zum Aufenthalt und zum Verzehr genutzt, sodass durch die Überfüllung der vorhandenen Abfallbehälter weitere Hinterlassenschaften einfach liegen gelassen werden. Entsprechend vermüllt sieht am Ende eines Tages diese Freifläche aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1612 Antrag vom 08.04.2025, OF 1026/10 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6782
Erhebliche Überflutungen im Frankfurter Bogen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5550 entstanden aus Vorlage: OF 817/10 vom 21.05.2024 Betreff: Erhebliche Überflutungen im Frankfurter Bogen Vorgang: OM 5558/24 OBR 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie künftig nennenswerte Überflutungen im Frankfurter Bogen und dort insbesondere in der Huswertstraße vermieden werden können. Die Ergebnisse sollen spätestens im Rahmen der mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, erbetenen Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1644 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Eine wasseraufnehmende Oberfläche für den GravensteinerPlatz unter den Japanischen Kirschbäumen vor dem Wiesenhüttenstift schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5552 entstanden aus Vorlage: OF 821/10 vom 21.05.2024 Betreff: Eine wasseraufnehmende Oberfläche für den Gravensteiner-Platz unter den Japanischen Kirschbäumen vor dem Wiesenhüttenstift schaffen Vorgang: OM 5558/24 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, die Oberfläche auf dem Gravensteiner-Platz unter den Japanischen Kirschbäumen vor dem Wiesenhüttenstift nachträglich mit einer wasseraufnehmenden Oberfläche zu versehen. Die Starkregensituation am 2. Mai hat gezeigt, dass die derzeitige Gestaltung nicht in der Lage ist, Starkregen aufzunehmen. Die Schottersteine und der Sand sind weit in die westlichen Straßen gespült worden. Die Ergebnisse sollen spätestens im Rahmen der mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558 , erbetenen Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Begründung: Mit Starkregenereignissen wie am 2. Mai 2024 ist auch in Zukunft zu rechnen. Deshalb sollten solche Flächen, die für diese Belastungen nicht geeignet sind, umgehend der veränderten Situation angepasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1852 Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6316 Aktenzeichen: 67-2
30er-Piktogramme in der Tempo30Zone im Frankfurter Bogen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5561 entstanden aus Vorlage: OF 820/10 vom 21.05.2024 Betreff: 30er-Piktogramme in der Tempo-30-Zone im Frankfurter Bogen Die sehr weitläufige Tempo-30-Zone im Frankfurter Bogen umfasst eine Fläche von 72 Hektar. Die hauptsächlichen Ein- und Ausfahrmöglichkeiten bestehen über Goldpeppingstraße, Huswertstraße und Weilbrunnstraße. Dort wurden die Verkehrszeichen 274 aufgestellt. Die jeweils zurückzulegenden Strecken von Beginn bis Ende der Tempo-30-Zone betragen - von Goldpeppingstraße bis Huswertstraße rund 1.450 Meter; - von Goldpeppingstraße bis Weilbrunnstraße rund 1.300 Meter; - von Weilbrunnstraße bis Huswertstraße rund 790 Meter. Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführer*innen mutmaßlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat basierend auf der VwV zur StVO gebeten, ergänzend zu den bestehenden Piktogrammen entsprechende 30er-Piktogramme aufzubringen. In beide Fahrtrichtungen wenigstens auf - Renettenstraße, Höhe Nr. 12; - Gundelandstraße, Höhe Nr. 11; - An den Drei Hohen, Höhe Nr. 15/36; - Herrenapfelstraße, Höhe Nr. 13b; - Kantapfelstraße, Höhe Nr. 10. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1700 Aktenzeichen: 32-1
Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5549 entstanden aus Vorlage: OF 816/10 vom 21.05.2024 Betreff: Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten Vorgang: OM 5558/24 OBR 10 Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse zu den leider wiederholten Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten vorliegen. Von besonderem Interesse ist seit Jahren der Bereich um den sehr stark überflutungsgefährdeten, unter der Straße kanalisierten Bachlauf an der staugefährdeten Ecke Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Der gegenüberliegende Supermarkt wurde auch aktuell sehr stark beschädigt; 2. welche Aspekte ggf. noch zu ermitteln sind; 3. welche Maßnahmen wann eingeleitet werden sollen, ggf. welche warum nicht. Die Ergebnisse sollen spätestens im Rahmen der mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, erbetenen Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1631 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neue Weihnachtsbaumbeleuchtung für Preungesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2024, OF 814/10 Betreff: Neue Weihnachtsbaumbeleuchtung für Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 stellt Mittel aus seinem Budget für eine neue Weihnachtsbaumbeleuchtung in Preungesheim zur Verfügung. Die Investitionen sollen einen Maximalbetrag von 1.500 € nicht überschreiten. Begründung: Entsprechende Beleuchtungen sind in unseren Stadtteilen üblich und sinnvoll. Der Vereinsring Preungesheim /Eckenheim e. V. wird die Beschaffung der Beleuchtung auf dem Gravensteiner-Platz übernehmen und setzt sich mit der GmbH StraßenBeleuchtung Rhein-Main in Verbindung bezüglich der Montage der Steckdose in den Lampenmast neben dem Bücherschrank. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 325 2024 Die Vorlage OF 814/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz angefügt wird: "Sollte eine Zahlung aus dem Bereich § 4 Gemeindehaushaltsverordnung (Teilfinanzhaushalt) nicht möglich sein, wird max. ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro als Zuschuss gewährt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAbfallbehälter mit integriertem Aschenbecher
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5385 entstanden aus Vorlage: OF 812/10 vom 09.04.2024 Betreff: Abfallbehälter mit integriertem Aschenbecher Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, beim Austausch oder Neuaufstellen von Abfallbehältern, Modelle mit integriertem Aschenbecher zu nutzen, besonders an stärker frequentierten Stellen im Ortsbezirk 10. Begründung: An stärker frequentierten Stellen ist leider besonders stark das achtlose Wegwerfen von Zigarettenstummeln zu beobachten. Es sind keine Möglichkeiten für die Entsorgung vorhanden und verständlicherweise wollen viele nicht riskieren, den Mülleimer in Brand zu setzen. Man kann die Situation verbessern, indem man zukünftig beim Austausch von veralteten oder Neuaufstellen von Abfallbehältern, Modelle mit Aschenbecher aufstellt. Sinnvoll wären diese z. B. in der Weilbrunnstraße in der Höhe von Netto-Markt und Spielcasino, in der Nähe von Bäckereien, Einkaufsmöglichkeiten, auf dem Weg nach Hause von der Bahn usw. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1379 Aktenzeichen: 79-4
ÖPNV stärken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5383 entstanden aus Vorlage: OF 810/10 vom 08.04.2024 Betreff: ÖPNV stärken Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann im Ortsbezirk 10 der öffentliche Personennahverkehr insgesamt freundlicher für Fahrgäste gestärkt werden kann. Von besonderem Interesse sind folgende Belange: a) weniger Umsteigeerfordernisse sowie weniger Ausfälle; b) deutlich besserer und schnellerer U 5-Schienenersatzverkehr; c) insbesondere, wie der bisher auf Gießener Straße und Homburger Landstraße geteilte U 5-Hin- und Rück-Schienenersatzverkehr künftig fahrgastfreundlicher organisiert werden kann. Nicht nur Gäste aus anderen Ländern, auch in Frankfurt lebende Menschen waren leider von dieser Aufteilung vor Ort sehr irritiert und betroffen. Begründung: Keine Glanzleistung und keine Werbung, sondern ein echter Schildbürgerstreich war und ist für Frankfurt der Schienenersatzverkehr der Linie U 5, der die Konstablerwache statt von Norden, leider sehr, sehr umständlich und zudem zeitraubend nur von Süden anfährt. Dies wurde bereits im Sommer 2023 kritisiert und muss erneut auch jetzt in den Osterferien als absoluter Reinfall bezeichnet werden. Besonders irritierend dabei ist, dass dieses Thema offenbar den Magistrat überhaupt nicht zu interessieren scheint. Offenbar auch nicht, dass eben deshalb das Auto so selbst in Frankfurt unverzichtbar gemacht wird, obwohl der Magistrat ja eigentlich eine Verkehrswende anstrebt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1686 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagements Nachbarschaftsbüro und StadtRaum Preungesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 788/10 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagements Nachbarschaftsbüro und StadtRaum Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit der Quartiersmanagemente im Nachbarschaftsbüro Preungesheim, Wegscheidestraße 32A sowie im StadtRaum Preungesheim, Homburger Landstraße 148 sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für die Quartiersmanagemente Nachbarschaftsbüro sowie StadtRaum Preungesheim verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 101 2024 Die Vorlage OF 788/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenTauben am Gravensteiner-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 4997 entstanden aus Vorlage: OF 729/10 vom 08.01.2024 Betreff: Tauben am Gravensteiner-Platz Vorgang: OM 2231/22 OBR 10; ST 2191/22 Der Magistrat wird in Verbindung mit dem Regionalrat sowie dem Quartiersmanagement gebeten, 1. sich um die sehr große, leider steigende Taubenpopulation am Gravensteiner-Platz zu kümmern, so wie das unter anderem gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2191, vorgesehen war; 2. zu 1. dabei auch die in 2023 durch Tauben entstandenen landwirtschaftlichen Schäden in der Preungesheimer Gemarkung nicht außer Acht zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2231 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2191 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 930 Antrag vom 07.04.2025, OF 1024/10 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6948 Aktenzeichen: 32-0
Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4980 entstanden aus Vorlage: OF 282/15 vom 19.12.2023 Betreff: Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Einfahrt in die Straße Urseler Weg, von der Homburger Landstraße kommend in Richtung Osten zur Straße Alt-Niedereschbach, für den Schwerverkehr mit dem Verkehrszeichen Nr. 253 oder Nr. 266 (Verbot für Kfz über zehn Meter Länge) gesperrt werden kann. Ein Zusatzschild (1020-30) "Anlieger frei" soll der Ver- und Entsorgung und dem ÖPNV dienen. Begründung: Die Straße Alt-Niedereschbach, in die der Urseler Weg mündet, beschreibt im alten Ortskern einen engen 90-Grad-Bogen, in dem sich immer wieder ortsunkundige Sattelzugführer (40-Tonner) festfahren (mit Beschädigungen von privaten Hoftoren und Hausfassaden). An der südlichen Einfahrt in die Straße Alt-Niedereschbach, von der Deuil-La-Barre-Straße kommend, sind die Verkehrszeichen Nr. 253 mit dem Zusatzzeichen (1020-30) "Anlieger frei" verbaut. Aus westlicher Richtung (Homburger Landstraße) fehlt eine Beschilderung. Da es aus dem Urseler Weg und Alt-Niedereschbach keine geeignete Möglichkeit gibt, diese Engstelle anderweitig zu umfahren (Sackgassen, enge und kurvige Wohngebietsstraßen, entgegenkommende Linienbusse, Kindergärten und Schulen), sollten Lkw-Führer schon vor der Einfahrt in das Gebiet informiert und gewarnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1
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