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Meine Nachbarschaft: Weberstraße

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Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende Baumpflanzung in den Baumscheiben in der Brahmsstraße und in der Nordendstraße vor der Hausnummer 46

21.09.2023 · Aktualisiert: 25.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4518 entstanden aus Vorlage: OF 576/3 vom 29.08.2023 Betreff: Fehlende Baumpflanzung in den Baumscheiben in der Brahmsstraße und in der Nordendstraße vor der Hausnummer 46 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann und wie die leeren Baumscheiben in der Brahmsstraße und in der Nordendstraße vor der Hausnummer 46 endlich bepflanzt werden. Begründung: Im Zuge der Wiederherstellung von Straßen und Gehwegen nach Fertigstellung des Wohnquartiers "Marie" (ehemaliges Marienkrankenhaus) im Jahr 2021 wurden sechs Baumscheiben für die Anpflanzung von Bäumen angelegt. Zwei Baumscheiben (Richard-Wagner-Straße/Ecke Brahmsstraße sowie Brahmsstraße/Ecke Nordendplatz) wurden bereits zweimal mit Bäumen bepflanzt. Mangels Pflege sind die Bäume an beiden Standorten abgestorben. Auch die zwei fehlenden Bäume in der Nordendstraße vor der Hausnummer 46 sollten ersetzt werden. Bilder: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2471 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unmöglicher U 5-Schienenersatzverkehr

19.09.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4489 entstanden aus Vorlage: OF 667/10 vom 04.09.2023 Betreff: Unmöglicher U 5-Schienenersatzverkehr Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, warum der wochenlange Schienenersatzverkehr (SEV) der U-Bahn-Linie 5 in diesem Sommer so unfreundlich für Eckenheimer und Preungesheimer Fahrgäste ausgerichtet wurde. Von Interesse sind dabei folgende Punkte: 1. Warum wurde der SEV der Linie U 5 nicht umsteigefrei zur Verfügung gestellt? 2. Welche Alternativen über die Konstablerwache wurden geprüft und diese warum verworfen? Zum Beispiel: a) Warum wurde nicht die Ersatzlinie 10 von und nach Eckenheim über die Glauburgstraße geführt? b) Warum wurde die U 5 nicht bis Musterschule geführt und der Ersatzverkehr ab Glauburgstraße zur Friedberger Landstraße? 3. Warum musste man zweimal umsteigen mit zweimal Zeitverlust von je fünf bis acht Minuten, um zu Dom oder Schauspielhaus zu kommen? 4. Warum wurde zudem die Konstablerwache ausschließlich umständlich von Süden angefahren statt direkt? 5. Warum wurden die Fahrgäste nicht sinnvoll online informiert? 6. Was hat dieser SEV den Steuerzahler gekostet und was hat er erwirtschaftet? 7. Wird es künftig klare, international verständliche Hinweise - auch auf die Erreichbarkeit der teils abgelegenen Haltestellen - geben? Begründung: Nicht nur internationale Fahrgäste waren genervt und überfordert. Dieser SEV war leider keine Werbung für den Frankfurter Personennahverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 337 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit am kleinen Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand

13.07.2023 · Aktualisiert: 01.03.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4268 entstanden aus Vorlage: OF 552/3 vom 26.06.2023 Betreff: Mehr Sicherheit am kleinen Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich für mehr Sicherheit durch beleuchtete Stufen (optional durch Reflektoren) am kleinen Plätzchen hinter der U-Bahn-Haltestelle "Musterschule" am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand zu sorgen. Begründung: Das kleine Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand ist aufgrund unregelmäßig verlaufender dunkelgrauer Stufen vor allem in der Dunkelheit eine Stolperfalle, die bereits zu schweren Stürzen geführt hat. Hilfreich ist auch nicht, dass seit Jahren der Gehweg zu einer Seite des Plätzchens sowie der Eckenheimer Landstraße für eine Baustelle abgesperrt ist, auf der ebenfalls seit Jahren keine Bautätigkeit wahrzunehmen ist. Hier muss dringend mit Leuchtmitteln für mehr Sicherheit gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2257 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsfluss für die Straßenbahn am Friedberger Platz verbessern

13.07.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 entstanden aus Vorlage: OF 559/3 vom 28.06.2023 Betreff: Verkehrsfluss für die Straßenbahn am Friedberger Platz verbessern Vorgang: OM 4146/23 OBR 3 In seiner Sitzung vom 15. Juni 2023 beschloss der Ortsbeirat eine Anregung zur Grünen Welle des ÖPNV im Nordend (OM 4146). Wie notwendig eine derartige Vorrangschaltung für den ÖPNV ist, zeigt die aktuelle Ampelschaltung am Friedberger Platz: Die Straßenbahnlinien 12 und 18, die vom Alleenring kommend Richtung Konstablerwache fahren, warten gemeinsam mit den Autofahrern auf das Grün der Ampel. Kommt dieses Signal, so kann die Straßenbahn weiterfahren, muss aber regelmäßig nach wenigen Metern stoppen, da Autofahrer, die links in die Bornheimer Landstraße einbiegen wollen, die Schienen blockieren. Sie können nicht in die Bornheimer Landstraße abbiegen, da sie vom Autostrom aus der Stadt kommend daran gehindert werden. Erst, wenn dieser abbricht, können die Autofahrer nach links einbiegen und die Straßenbahn weiterfahren. Sie muss aber nach wenigen Metern wiederum anhalten, da die Ampel an der Scheffelstraße inzwischen auf Rot geschaltet wurde. Um die Benachteiligung der Straßenbahn am Friedberger Platz zu beseitigen, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass die Ampelschaltung dahin gehend geändert wird, dass zuerst der Verkehr Richtung Konstablerwache freigegeben wird und erst einige Sekunden später der Verkehr Richtung Alleenring Grün geschaltet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2260 Aktenzeichen: 92-11

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Fernwärmenetz - Anschluss auch fürs Nordend

26.06.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

Antrag vom 26.06.2023, OF 549/3 Betreff: Fernwärmenetz - Anschluss auch fürs Nordend Vor einigen Jahren wurde im Alleenring ein Fernwärmeanschluss gelegt und einige Anlieger an das Fernwärmenetz angeschlossen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, Welche Gebiete im Nordend sind bereits an das Fernwärmenetz angeschlossen? Können im Rahmen von kommenden Baumaßnahmen (wie etwa in der Nordendstraße) die Fernwärmeanschlüsse gleich mit verlegt werden? Wie ist die Planung für die Anbindung weiterer Quartiere im Nordend an den bestehenden Fernwärmeanschluss? Begründung: Die Umstellung auf erneuerbare Energien kann im Nordend nicht vorrangig über Wärmepumpen erfolgen aufgrund z.B. der engen Bebauung. Der Anschluss an das Fernwärmenetz muss deshalb vorrangig seitens der Stadt vorangetrieben werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 549/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 549/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 549/3 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumscheiben in der Richard-Wagner-Straße schützen

15.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4145 entstanden aus Vorlage: OF 543/3 vom 14.06.2023 Betreff: Baumscheiben in der Richard-Wagner-Straße schützen Der Magistrat wird gebeten , die Baumscheiben in der Richard-Wagner-Straße zu bepflanzen und besser gegen den parkenden Verkehr zu schützen. Der Ortsbeirat regt an, zum Schutz der Baumscheiben, dort wo es sinnvoll ist, Fahrradständer zu installieren. Für die frisch gepflanzten Bäume sollen Paten gefunden werden. Begründung: In der Richard-Wagner-Straße wurden Baumscheiben angelegt, die in Teilen jedoch noch gar nicht bepflanzt wurden und stattdessen von Falschparkern genutzt werden. Dort, wo bereits bepflanzt wurde, leiden die jungen Bäume an Wassermangel. Eine Neubepflanzung scheint erforderlich und sollte mit einer Baumpatenschaft einhergehen, die das regelmäßige Wässern sicherstellt. Da rund um das Bürgerhospital Fahrradständer fehlen, schlägt der Ortsbeirat vor, zusätzlich zu den vorgeschlagenen Fahrradständern auf den Gehwegnasen weitere an den Baumscheiben anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1835 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüne Welle für den ÖPNV

15.06.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 entstanden aus Vorlage: OF 534/3 vom 01.06.2023 Betreff: Grüne Welle für den ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo die Attraktivität des ÖPNV im Nordend durch die Einrichtung einer Grünen Welle gestärkt werden kann. Begründung: Der ÖPNV verläuft an vielen Stellen im Nordend parallel mit dem Autoverkehr beispielsweise entlang der Friedberger Landstraße, der Eckenheimer Landstraße oder der Rohrbachstraße sowie auf dem Oeder Weg oder auf dem Alleenring und Anlagenring. Häufig unterliegen Busse und Bahnen dabei denselben Ampelphasen, wodurch sie beispielsweise auf der oberen Friedberger Landstraße an Querstraßen wie der Rat-Beil-Straße, der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße regelmäßig ausgebremst werden. Ein ÖPNV, der Vorfahrt vor dem querenden Verkehr erhielte, könnte sich deutlich schneller durch die Stadt bewegen und so ein noch attraktiveres Angebot darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.06.2023, OF 559/3 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2010 Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schlaglöcher im Nordend beseitigen

15.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4148 entstanden aus Vorlage: OF 538/3 vom 01.06.2023 Betreff: Schlaglöcher im Nordend beseitigen Vorgang: OM 2527/22 OBR 3; ST 2397/22 Der Magistrat wird gebeten, die Schlaglöcher in den Straßen des Nordends zu beseitigen, sodass sich diese auch langfristig nicht mehr bilden können. Besonders auffallend sind die Schlaglöcher in der Keplerstraße, Wolfsgangstraße und im Bäckerweg sowie in den Querstraßen um die Glauburgstraße. In der Anregung vom 07.07.2022, OM 2527, wurde schon ein ähnlicher Antrag gestellt mit der Bitte, die Schlaglöcher in der Keplerstraße zu beseitigen. Diese sind nach einem einfachen Nachfüllen wieder entstanden und bilden eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Eine nachhaltige Lösung muss durch den Magistrat gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2527 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2397 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2157 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundeauslauffläche in der Friedrich-Ebert-Siedlung nun endlich umsetzen und einzäunen

06.06.2023 · Aktualisiert: 06.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4057 entstanden aus Vorlage: OF 877/1 vom 16.05.2023 Betreff: Hundeauslauffläche in der Friedrich-Ebert-Siedlung nun endlich umsetzen und einzäunen Vorgang: OM 3128/18 OBR 1; ST 1523/18 Der Magistrat wird gebeten, die Grünfläche an der Kleyerstraße neben dem Kleingartengelände (im städtischen Grünflächenkataster als Grünanlage Nr. 930 gekennzeichnet) als Hundeauslauffläche einzurichten. Diese soll, wie am Alleenring, eingezäunt werden. Begründung: Laut der Stellungnahme vom 06.08.2018, ST 1523, befürwortet der Magistrat die Einrichtung der Fläche. Die Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich jedoch auch eine Einzäunung, was die Stadt jahrelang kategorisch ablehnte. Nun wurde die Hundeauslauffläche zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße am Alleenring im Nordend doch eingezäunt, was bei Hunden sowie deren Halterinnen und Haltern gut ankommt. Was im Nordend möglich ist, sollte auch im Gallus möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3128 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1523 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1856 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 449 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1515 Antrag vom 27.12.2024, OF 1503/1 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.01.2025, OIB 370

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Fahrradbügel am Bürgerhospital

01.06.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

Antrag vom 01.06.2023, OF 531/3 Betreff: Fahrradbügel am Bürgerhospital Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, ob für die Besucherinnen und Besucher des Bürgerhospitals Fahrradbügel am Eingang der Richard-Wagner-Straße installiert werden können und die Maßnahme entsprechend durchzuführen. Die Fahrradbügel sollten vorrangig auf sogenannten Gehwegnasen angebracht werden, nur wenn dies nicht möglich ist, soll maximal ein PKW-Parkplatz geopfert werden. Begründung: Die Fahrradständer im Innenhof des Bürgerhospitals, der von der Richard-Wagner-Straße aus erreicht werden kann, sind oftmals alle besetzt. Auch am Eingang zum Krankenhaus auf der Nibelungenallee befinden sich nur wenige Fahrradständer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 531/3 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundewiese am Dornbusch

01.06.2023 · Aktualisiert: 18.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3983 entstanden aus Vorlage: OF 530/9 vom 21.05.2023 Betreff: Hundewiese am Dornbusch Der Magistrat wird gebeten, eine eingezäunte Hundewiese im Grünzug zwischen Marbachweg und Sinaipark einzurichten. Ein geeigneter Standort soll in Abstimmung mit dem Ortsbeirat bestimmt werden. Vorbild für dieses Vorhaben ist die vom Ortsbeirat 3 mitfinanzierte Hundeauslaufwiese zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße im Nordend. Begründung: Anwohner am Dornbusch wünschen sich eine wohnortnahe Fläche, auf der sie ihre Hunde frei laufen lassen können, ohne in Konflikte mit anderen Nutzern der Grünfläche zu kommen. An der Bertramswiese sind Hunde nicht erlaubt und sowohl im Sinaipark als auch im Pilz-Park kommen die spielenden Hunde häufig dem Fahrradverkehr und den Fußgängern in die Quere. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1866 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 244 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Mehr Tischtennisplatten für das Nordend

31.05.2023 · Aktualisiert: 04.10.2023

Antrag vom 31.05.2023, OF 540/3 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Adlerflychtplatz - Grünfläche am Oederweg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünfläche auf dem Friedberger Platz - Günthersburgallee zwischen Alleenring und Rohrbachstraße Lutherplatz - Orsenigopark an der Hallgartenstraße - Grünfläche Rotlintstraße zwischen Egenolfstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, sodass es wünschenswert wäre, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.09.2023, OF 563/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 540/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 563 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 563/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Illegales Parken an der Ecke Spohrstraße/Schwarzburgstraße verhindern

31.05.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

Antrag vom 31.05.2023, OF 536/3 Betreff: Illegales Parken an der Ecke Spohrstraße/Schwarzburgstraße verhindern Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, wie dauerhaft verhindert werden kann, dass illegal an der Ecke Spohrstraße/ Schwarzburgstraße PKW auf der schraffierten Fläche vor dem Wohnheim des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts parken und die bestmögliche Maßnahme durchzuführen. Begründung: In dem Wohnheim, welches sich an der Ecke Spohrstraße/ Schwarzburgstraße befindet, wohnen teilweise mobilitätseingeschränkte Menschen, die auf einen Rollator etc. angewiesen sind. Eine Überquerung der Straße ist für sie nicht möglich, da auf der schraffierten Fläche oft illegal PKW parken. Um dies dauerhaft zu verhindern, ist das Aufstellen von Fahrradbügeln, Pollern oder bestenfalls einer Bank zum Verweilen notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 536/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 536/3 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Haushalt 2023 Begrünung der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201

20.04.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

Antrag vom 20.04.2023, OF 503/3 Betreff: Haushalt 2023 Begrünung der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Mittel zur Verfügung gestellt, die den Austausch des oberen Erdreichs auf den ehemaligen Parkplätzen der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 und die anschließende Bepflanzung ermöglichen. Begründung: Bereits Anfang November 2021 wurde der Beschluss gefasst, die Parkplätze im Bereich Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 zum Schutz der Bäume aufzulösen. Leider bestehen die Flächen weiterhin aus Schotterplätzen anstatt aus begrüntem Erdreich, das der Versickerung von Regenwasser förderlich wäre. Um starker Überhitzung der Stadt im Sommer vorzubeugen, ist die Begrünung jeder möglichen Fläche dringend notwendig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Etatanregung EA 119 2023 Die Vorlage OF 503/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Haushalt 2023 Nachbarschaftsbüro Eckenheim

17.04.2023 · Aktualisiert: 15.05.2023

Antrag vom 17.04.2023, OF 566/10 Betreff: Haushalt 2023 Nachbarschaftsbüro Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2023 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit im Nachbar-schaftsbüro Eckenheim, Eckenheimer Landstraße 326, sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für dieses Nachbarschaftsbüro verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 91 2023 Die Vorlage OF 566/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgangsverkehr aus der Humboldtstraße und Schwarzburgstraße heraushalten

23.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3793 entstanden aus Vorlage: OF 464/3 vom 06.02.2023 Betreff: Durchgangsverkehr aus der Humboldtstraße und Schwarzburgstraße heraushalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie nach der Baustellensperrung in der Glauburgstraße der Umfahrungsverkehr, aufgrund der Umgestaltung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße, herausgehalten werden kann. Insbesondere soll die Variante geprüft werden, bei der der motorisierte Individualverkehr an der Kreuzung Humboldtstraße/Ecke Schwarzburgstraße von Norden kommend in Richtung Osten und von Süden kommend in Richtung Westen abgeleitet wird - analog zur Vorgehensweise an ähnlichen Kreuzungen in der Nachbarschaft, wie beispielsweise der Kreuzung Humboldtstraße/Ecke Stalburgstraße. Gleichzeitig soll an der Kreuzung Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße die Möglichkeit zum Linksabbiegen von Westen kommend in Richtung Norden ermöglicht werden. Bildquelle: Geoportal, Stadt Frankfurt am Main Begründung: Die Erfahrungen aus der Umgestaltung des Oeder Wegs zeigen, dass ein besonderes Augenmerk auf denjenigen motorisierten Individualverkehr gelegt werden muss, der sich zulasten der Anwohnenden seine Wege durch die engen Nebenstraßen des Oeder Wegs sucht. Aufgrund der derzeitigen Sperrung der Glauburgstraße kann aktuell noch nicht beobachtet werden, wie sehr sich der Schleichverkehr auf dieses Quartier auswirkt. Seitens der Anwohnenden besteht die Sorge, dass sich ähnliche Steigerungsraten des Kfz-Verkehrs wie im Holzhausenviertel einstellen werden. Hierzu wurde von Anwohnenden selbst dieser Vorschlag eingebracht, der vom Ortsbeirat unterstützt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1544 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querparken auf Längsparken auf der nördlichen Schwarzburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße umstellen

23.03.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3802 entstanden aus Vorlage: OF 477/3 vom 06.02.2023 Betreff: Querparken auf Längsparken auf der nördlichen Schwarzburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße umstellen Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Schwarzburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße das Querparken der Autos auf Längsparken umzustellen. Begründung: Der Seniorenbeauftragte des Nordends wies darauf hin, dass in dem genannten kurzen Stück der Schwarzburgstraße die auf der Nordseite querparkenden Autos aufgrund der Enge der Straße in der Regel sehr weit auf dem Gehweg parken. Dies ist ein Problem für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie für Nutzerinnen und Nutzer von Rollatoren und Kinderwagen. Dies ist umso gravierender, als sich in diesem Teilstück das St. Katharinen- und Weißfrauenstift befindet. Die Bewohnerinnen haben sich schon mehrfach an den Seniorenbeauftragten gewandt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1483 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hebelstraße 23: Verdrängung entgegenwirken!

23.03.2023 · Aktualisiert: 23.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3805 entstanden aus Vorlage: OF 490/3 vom 09.02.2023 Betreff: Hebelstraße 23: Verdrängung entgegenwirken! Der Magistrat wird gebeten, der Verdrängung der Mieterinnen und Mieter der Hebelstraße 23 entgegenzuwirken und den Erhalt der bezahlbaren Mietwohnungen zu ermöglichen. Begründung: 2019 entschied der Magistrat, das Vorkaufsrecht für die Hebelstraße 23 nicht anzuwenden und schloss eine Abwendungsvereinbarung mit dem Investor ab, die die Umwandlung der Miet- in Eigentumswohnungen innerhalb von zehn Jahren ausschloss. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Hebelstraße 23 befürchten nun, jahrelang auf einer Baustelle wohnen zu müssen, um letztlich zur Zehnjahresfrist gekündigt zu werden. Um Schutz vor Verdrängung zu gewährleisten, sollte der Magistrat sich dafür einsetzen, dass die Mieterinnen und Mieter dort ohne jahrelange Baustelle weiterhin leben können. Der Magistrat sollte hierzu in Kontakt mit dem Investor treten, um sicherzustellen, dass keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die gegen die Milieuschutzsatzung verstoßen, und somit auch keine Mieterhöhungen erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2299 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen

16.03.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 entstanden aus Vorlage: OF 470/9 vom 23.02.2023 Betreff: Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche an der Grünfläche zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Kaiser-Sigmund-Straße in Abstimmung mit der Branddirektion so umzugestalten, dass das Falschparken dort durchgängig verhindert wird. Luftbild: Geoportal der Stadt Frankfurt Begründung: Die Fahrzeuge, die an dieser Stelle regelmäßig falsch parken - häufig große Transporter, blockieren nicht nur den Kurvenradius, sondern auch die Sicht der Fußgängerinnen und Fußgänger, was regelmäßig zu gefährlichen Situationen führt, auch weil die Verkehrsregeln hier nicht von allen beachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Antrag vom 12.01.2024, OF 660/9 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5032 Antrag vom 10.05.2025, OF 1015/9 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6984 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Andienung des Handwerksbetriebes Hofmeister Natursteine in der Eckenheimer Landstraße ermöglichen

23.02.2023 · Aktualisiert: 12.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3608 entstanden aus Vorlage: OF 475/3 vom 31.01.2023 Betreff: Andienung des Handwerksbetriebes Hofmeister Natursteine in der Eckenheimer Landstraße ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Andienung des Handwerks betriebes Hofmeister Natursteine in der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 sichergestellt werden kann, ohne dass für jede An- und Ablieferung eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss. Möglich wäre die Lösung eines abschließbaren Pollers für die Zufahrt an die Grundstücksgrenze mit der Maßgabe, dass der Poller nur für An- und Ablieferungen geöffnet werden darf. Begründung: Der Handwerksbetrieb Hofmeister Natursteine benötigt sporadisch (circa viermal pro Jahr) zum Abtransport von Material die Zufahrtsmöglichkeit vom Fußweg entlang der Eckenheimer Landstraße mit einem kleineren Lkw-Kran. Der Transport dauert circa fünf bis zehn Minuten. Durch die Sperrung der Fläche unter den Bäumen wurde die Zufahrtsmöglichkeit nun unterbunden. Dem Handwerksbetrieb wurde angeraten, für die Anlieferung jedes Mal einen Antrag auf Sondernutzung zu stellen. Das ist ein unnötiger bürokratischer Aufwand für beide Seiten. Eine Lösung mit einem abschließbaren Poller würde das Problem einfach lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1287 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielfläche Nordendstraße

23.02.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3602 entstanden aus Vorlage: OF 437/3 vom 10.01.2023 Betreff: Spielfläche Nordendstraße Vorgang: V 621/23 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, dass die weiteren Planungen der Fahrradstraße in der Nordendstraße den Erhalt der Spielfläche vor dem Café Größenwahn berücksichtigen. Entsprechende Maßnahmen sorgen dafür, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer in diesem Bereich entsprechend ihr Tempo drosseln bzw. auf spielende Kinder achtgeben. Begründung: Es handelt sich um eine kleine Fläche direkt vor dem Cafè Größenwahn, die sich als Spielfläche für Kinder etabliert hat. Sie stärkt zudem die Attraktivität der Außengastronomie des Restaurants, da sich hier auch die Kinder der Gäste beschäftigen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.02.2023, V 621 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1267 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße

23.02.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3606 entstanden aus Vorlage: OF 447/3 vom 12.01.2023 Betreff: Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße Vorgang: OM 2056/17 OBR 3; ST 2291/19 Ende 2019 gab der Magistrat bekannt, eine Änderung der Verkehrsführung auf der Glauburgstraße im Abschnitt zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße sei möglich. Damals wurde die Einrichtung einer Fahrradschleuse an der Ampel zur Friedberger Landstraße noch nicht mitgedacht. Radfahrende fühlen sich an Ampeln sicherer, wenn eine rote Zone vor den haltenden Autos für sie eingerichtet ist (Fahrradschleuse), sodass sie als erste starten können, ohne übersehen zu werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie die weitere Planung für die Glauburgstraße im Abschnitt zwischen der Spohrstraße und der Friedberger Landstraße aussieht und wann diese umgesetzt wird. Zusätzlich zur damaligen Planung wird um die Einrichtung einer Fahrradschleuse an der Ampel Glauburgstraße/Ecke Friedberger Landstraße gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2056 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2291 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1325 Antrag vom 05.09.2023, OF 578/3 Auskunftsersuchen vom 19.10.2023, V 782 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit an der Einmündung Brahmsstraße - Nordendstraße

23.02.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3607 entstanden aus Vorlage: OF 453/3 vom 12.01.2023 Betreff: Mehr Sicherheit an der Einmündung Brahmsstraße - Nordendstraße Der Magistrat wird gebeten, - am südlichen Ende der Brahmsstraße vor der Einmündung in die Nordendstraße zur Reduzierung der Pkw-Geschwindigkeit eine breite, für Radfahrer gefahrlos passierbare Schwelle (z. B. Aufpflasterung auf Gehwegeniveau) anzubringen und - beide Ecken an dieser Einmündung und insbesondere die beiden Übergänge auf den Nordendplatz durch Abpollern (oder andere geeignete Maßnahmen) gegen Befahren und Parken von Pkw so abzusichern, dass dieser attraktive, von vielen Kindern genutzte Spielplatz ungefährdet erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1298 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Fahrbahnbelag in der Glauburgstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Hausnummer 23

23.02.2023 · Aktualisiert: 16.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3609 entstanden aus Vorlage: OF 478/3 vom 31.01.2023 Betreff: Neuer Fahrbahnbelag in der Glauburgstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Hausnummer 23 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Fahrbahn in der Glauburgstraße auch in dem Reststück ab Hausnummer 23 bis zur Eckenheimer Landstraße asphaltiert wird. Begründung: Die Glauburgstraße ist bis auf das angesprochene Reststück bereits mit einer Asphaltdecke überzogen. In dem angesprochenen Bereich ist noch Kopfsteinplaster. Dadurch sind die Anwohnenden in diesem Bereich einer erhöhten Lärmbelästigung ausgesetzt, gerade auch im Bereich des Übergangs zwischen beiden Belagsarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1578 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-12

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Reinigung der Grünfläche auf der Eckenheimer Landstraße 187 bis 191

31.01.2023 · Aktualisiert: 02.03.2023

Antrag vom 31.01.2023, OF 472/3 Betreff: Reinigung der Grünfläche auf der Eckenheimer Landstraße 187 bis 191 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Grünfläche auf der Eckenheimer Landstraße 187-191 regelmäßig von Laub und Abfall gereinigt wird. Begründung: Die Fläche unter den Bäumen wurde im letzten Jahr abgesperrt. Leider ist keinerlei Umgestaltung- oder Begrünungsmaßnahme erfolgt und das wird auch nach Stellungnahme des Magistrates auf längere Zeit so bleiben. Nun sollte die Fläche wenigstens regelmäßig gereinigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 472/3 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und Volt (= Annahme)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des Fahrradweges auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße

26.01.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3445 entstanden aus Vorlage: OF 429/3 vom 22.11.2022 Betreff: Sicherung des Fahrradweges auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße Vorgang: OM 1031/21 OBR 3; ST 492/22 Auf der Grundlage der Anregung OM 1031 des Ortsbeirates 3 hat der Magistrat den in der Abbildung skizzierten Vorschlag eines von der Fahrbahn separierten Fahrradweges auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße bis zur Höhe der Pizzeria da Peppe vorgelegt. Der Ortsbeirat 3 hat diesem Vorschlag zugestimmt. Mittlerweile gibt es viele Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern (u. a. auch von dem Betreiber der an die Pizzeria da Peppe anschließenden Weinstube), dass fast allabendliches unerlaubtes Falschparken auf dem Fahrradweg auch vor der Weinstube und dem Restaurant Settimo Cielo immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer geführt hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Maßnahme bis zur Ecke Neuhofstraße zu erweitern und die Ecke Neuhofstraße ebenfalls durch Fahrradbügel abzusichern. Die Rotmarkierung soll jedoch ab Beginn der Sicherungselemente enden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1031 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 492 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1260 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation „Friedberger Platz“

26.01.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3449 entstanden aus Vorlage: OF 456/3 vom 12.01.2023 Betreff: Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz" Trotz Pförtnerampel an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz" in Richtung Innenstadt versuchen Autofahrerinnen und Autofahrer häufig, die Straßenbahn rechts zu überholen, obwohl die Fahrgäste bereits auf der Straße stehen. Es kommt zu gefährlichen Situationen. Die Pförtnerampel schaltet oft zu früh auf Grün, während die Türen der Straßenbahn noch geöffnet sind und Fahrgäste noch einsteigen wollen. Des Weiteren wird der Straßenbahnverkehr in Richtung Innenstadt behindert, da Konflikte mit dem Gegenverkehr entstehen: Linksabbiegerinnen und Linksabbieger in Richtung Innenstadt warten auf der Straßenbahnspur auf eine Lücke im Gegenverkehr, um in die Bornheimer Landstraße abbiegen zu können und behindern somit die Weiterfahrt der Straßenbahn. Um solche gefährlichen Situationen zu verhindern, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat über das Ergebnis zu berichten: Die Pförtnerampel für den Autoverkehr stadteinwärts an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz" wird frühzeitig auf Rot und erst wieder auf Grün geschaltet, wenn die Straßenbahn die Straßenbahnstation verlassen hat. Eine Blitzanlage zur Überwachung der Einhaltung der Rotphasen wird aufgestellt. Der Gegenverkehr stadtauswärts, der von der Pförtnerampel an der Einmündung zur Bornheimer Landstraße gestoppt wird, ist anders als bisher zeitverzögert zur Ampel an der Koselstraße auf Grün zu schalten, damit die Fahrzeuge, die in die Bornheimer Landstraße abbiegen wollen, nicht behindert werden, sodass die Straßenbahn nicht an der Fortsetzung ihrer Fahrt gehindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1263 Antrag vom 05.09.2023, OF 578/3 Auskunftsersuchen vom 19.10.2023, V 782 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Bodenschwelle in der unteren Brahmsstraße

12.01.2023 · Aktualisiert: 06.02.2023

Antrag vom 12.01.2023, OF 454/3 Betreff: Bodenschwelle in der unteren Brahmsstraße Die Brahmsstraße wird in den Rushhour-Zeiten zu einer Einfallstraße ins Nordend und wird von zu schnell fahrenden Autos befahren. Um der erhöhten Verkehrsgefahr entgegenzuwirken, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, eine Bodenschwelle an der Einmündung in die Nordendstraße anzubringen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 454/3 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an der Eckenheimer Landstraße 279/Ecke Kühhornshofweg

08.12.2022 · Aktualisiert: 05.12.2023

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3276 entstanden aus Vorlage: OF 388/9 vom 23.11.2022 Betreff: Fahrradbügel an der Eckenheimer Landstraße 279/Ecke Kühhornshofweg Der Magistrat wird gebeten, an der Eckenheimer Landstraße 279/Ecke Kühhornshofweg einige Fahrradbügel einzurichten, um das illegale Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Bildquelle: privat Begründung: Auf den Bildern anbei sieht man die Fläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 894 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum

26.11.2022 · Aktualisiert: 16.05.2023

Antrag vom 26.11.2022, OF 451/3 Betreff: Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgende Standorte für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum für den Ortsbezirk 3 an das Mobilitätsdezernat und das Amt für Straßenbau und Erschließung zu übermitteln: 1. Feldgerichtstr. / Höhe Malapertstraße 20 2. Eysseneckstraße 41 3. Cronstettenstraße 29 4. Fürstenberger Straße 152 5. Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg 6. Glauburgstraße 81 / 83 7. Justinianstr. 8 8. Hermannstr. 32 9. Rat-Beil-Straße 47 10. Spohrstraße 41 11. Matthias-Beltz-Platz /gegenüber Spohrstr. 2 bzw. am Trinkhäuschen 12. Koselstraße 40 13. Hallgartenstraße 46 14. Vogelsbergstraße 28 15. Gaußstraße 2 16. Burgstraße 27 17. Sandweg 21 18. Sandweg 117 Begründung: Das Mobilitätsdezernat hat die Ortsbeiräte aufgefordert, Standortvorschläge für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum zu benennen. Die Vorschläge sollen als zusammengefassten Vorschlag je Ortsbeirat formlos mitgeteilt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167

10.11.2022 · Aktualisiert: 23.07.2024

Anregung vom 10.11.2022, OA 276 entstanden aus Vorlage: OF 378/9 vom 24.10.2022 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Zwischenbescheide des Magistrats vom 27.04.2023, 14.09.2023 und 25.01.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der Vorlage vom 14.10.2022, M 167, vorgelegte Planung für die Straßen im Ortsbezirk 9 (Marbachweg, Am Dornbusch, Wilhelm-Epstein-Straße) unter Berücksichtigung folgender grundsätzlicher Hinweise anzupassen: 1. Die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege in der Regel mit einer Breite von 2,3 Metern (mindestens aber zwei Meter breit) zu planen, wird auch hier konsequent zur Anwendung gebracht. Hier sei insbesondere auch auf den Schulwegeplan verwiesen, der die oben genannten Straßen als Radwege beinhaltet. Das gefahrenfreie Überholen, auch aufgrund des sehr breiten Spektrums von Radfahrenden, muss durch die entsprechende Breite gewährleistet sein; 2. die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege "durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten" sowie "‚Quetschlösungen' im Straßenraum (...) zu vermeiden" wird auch hier angewendet, um die Sicherheit insbesondere von Kindern im Straßenverkehr zu erhöhen; 3. Gehwege sind mit einer Breite von mindestens zweieinhalb Metern zu planen, wie es die bundesgesetzlichen Soll-Vorgaben und der Stand der Technik aus diversen Regelwerken und Normen vorsehen. Baumstandorte sind hier möglichst mit abgedeckten Baumscheiben zu integrieren. Ge rade für Kinder und ältere Menschen sollen die Wege frei von Hindernissen nutzbar sein. Begründung: Zu Ziffer 1.) und Ziffer 2.) Abschnittsweise sieht die Planung keine Verbesserung für den Radverkehr gegenüber der aktuellen Situation vor. Radwege mit einer Breite von eineinhalb Metern, die auf der Straße neben den Schienen geführt werden und der Verzicht auf eine bauliche Trennung stehen im Widerspruch zu den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (NR 895) und dem Vortrag M 167, der sie beigefügt sind. Eine Neuplanung sollte die aktuell bereits vorliegenden und teils gefährlichen Mängel beheben. Es handelt sich hier auch für Radfahrende um eine wichtige Radverbindung, die ebenso wie der ÖPNV eine Verbesserung erfahren sollte. Vor allem aber da sich der Radweg auch im Schulwegeplan befindet, ist es nicht hinzunehmen, die Situation bei der Neuplanung der Straße nicht deutlich und nach dem Stand der Technik zu verbessern. Sorgen und Beschwerden über die bestehenden Radwege liegen dem Ortsbeirat bereits vor, ebenso sind auf dem Radweg regelmäßig Parkverstöße zu beobachten, die häufig zu gefährlichen Situationen und gelegentlich leider auch zu Unfällen führen. Sollten gesetzliche Vorgaben der Umsetzung der Forderung entgegenstehen, hätten diese bereits in der Vorlage erläutert werden sollen. Zur Illustration sei auf die Anlagen zum Vortrag M 167 verwiesen, hier zum Beispiel auf die Seiten LP 7, 8, 9 und 10 für den Marbachweg, die lediglich unterdimensionierte und baulich nicht von der Straße getrennte Radwege in mindestens eine Richtung vorsehen. Zu Ziffer 3.) Das Standardmaß zeitgemäßer Fußwege-Planungen liegt bei zweieinhalb Metern. Es soll eine Lösung gefunden werden, in der mindestens eine Seite dem Standard insoweit entspricht, dass auch zwei Personen, so auch eine Rollstuhlfahrende und eine Begleitperson, nebeneinander auf dem Gehweg unterwegs sein können. Siehe dazu auch die Empfehlungen und Erläuterungen des Fuß e. V. Die Integration von Bäumen kann dabei gut gelingen, hier wäre etwa der Gehweg vor der DNB auf der Eckenheimer Landstraße ein gelungenes Beispiel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 98 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 16.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 § 3397, 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.06.2023 § 3926, 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 16.10.2023 § 4441, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Öffentliche Plätze menschen- und klimafreundlich gestalten

10.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3125 entstanden aus Vorlage: OF 408/3 vom 28.10.2022 Betreff: Öffentliche Plätze menschen- und klimafreundlich gestalten Der Magistrat wird gebeten, Sorge zu tragen, dass die kleinen öffentlichen Plätze des Nordends, die wichtige Aufenthaltsräume im dicht besiedelten Nordend sind, nicht unbefristet privaten Baustellen und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Besonders ist hier zu beachten, dass nicht über mehrere Jahre Fuß- sowie Fahrradwege versperrt werden und die gesamte Absperrung ausschließlich zulasten von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrr adfahrern geht. Der Magistrat wird aufgefordert, auch bei der Sperrung von Plätzen im Sinne des Klimaschutzes zu handeln und derartig umfassende Maßnahmen zeitlich und räumlich eindeutig zu begrenzen. Dies gilt in besonderem Maße für den kleinen Platz hinter der Haltestelle "Musterschule" der U 5, der kurzfristig der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung gestellt werden soll. Begründung: Der Platz hinter der Haltestelle "Musterschule" am Anfang der Eisernen Hand ist nunmehr bereits mehrere Jahre zugunsten der Sanierung des Hauses Eckenheimer Landstraße 24 für die öffentliche Nutzung gesperrt, ebenso wie der angrenzende Fahrradweg auf der Eckenheimer Landstraße und der Bürgersteig. Mittlerweile - weil schon seit vielen Monaten keine Bautätigkeit mehr stattfindet - dient der Platz hauptsächlich als private und öffentliche Müllhalde. Der Magistrat hatte nach Aufforderung durch den Ortsbeirat ein Ende der Absperrung für August 2022 zugesagt, was ganz offensichtlich nicht erfolgte, weitere Nachfragen blieben unbeantwortet. Es ist mittlerweile nicht mehr nachvollziehbar, wieso für eine private Sanierungsmaßnahme, bei der seit Monaten keine Bautätigkeit mehr feststellbar ist, der Platz und sämtliche Wege zulasten der Allgemeinheit abgesperrt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 587 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2106 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg und Radfahrende im Marbachweg schützen

10.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3145 entstanden aus Vorlage: OF 366/9 vom 16.10.2022 Betreff: Radweg und Radfahrende im Marbachweg schützen Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Planung für die Schließung der Radwegelücke auf der Eschersheimer Landstraße und der im Bereich der Haltestelle "Dornbusch" vorgesehenen Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen auch eine bauliche Trennung des ersten Abschnitts des Radwegs am Marbachweg (von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Eckenheimer Landstraße, siehe Foto auf Seite 2 mit Markierung) in den Bereichen, in denen keine Parkplätze oder Einfahrten dahinter liegen, einzuplanen und umzusetzen. Hier kommt es zu sehr häufigen und gefährlichen Parkverstößen durch Pkw- und Lieferverkehr. Einer der bestehenden Parkplätze sollte in diesem Zuge für den Lieferverkehr reserviert werden, um hier eine legale Abhilfe zu schaffen. Ferner wird der Magistrat darum gebeten, auf der Sperrfläche in Höhe des Marbachwegs 361 Radbügel zu installieren, die zusätzliche Abstellmöglichkeiten für R äder unter anderem für die Kundschaft des umliegenden Gewerbes bieten würden. Begründung: Im Zuge der Planung und Umsetzung des neuen Radwegs auf der Eschersheimer Landstraße sollte auch diese leicht und ohne Nachteile für andere Verkehrsteilnehmende umsetzbare Maßnahme berücksichtigt werden, um die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen - zumal durch den Ausbau des Radwegs hier auch mit einem erhöhten Aufkommen von Radfahrenden zu rechnen ist und sich der Radweg im Schulwegeplan befindet. Denkbar sind hier zum Beispiel KlickFix-Module. Zur Illustration der Häufigkeit der Parkverstöße sei auch auf das Luftbild aus dem Geoportal der Stadt Frankfurt auf Seite 2 verwiesen, in dem sich zwei Fahrzeuge auf dem Radstreifen befinden und zwei weitere die Sperrfläche als Parkplatz nutzen. Quelle: Geoportal.frankfurt.de (Luftbilder 2021) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 596 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit Radfahrender auf der Glauburgstraße herstellen

10.11.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3116 entstanden aus Vorlage: OF 120/3 vom 21.10.2021 Betreff: Sicherheit Radfahrender auf der Glauburgstraße herstellen Der Magistrat wird aufgefordert, das Schrägparken auf der Glauburgstraße durch Längsparken zu ersetzen. Begründung: Die Glauburgstraße ist eine wichtige Ost-West-Achse für Radfahrende im Nordend. Entlang der Glauburgstraße darf großenteils schräg geparkt werden. Dies gefährdet insbesondere Radfahrende. Diese müssen zwischen geparkten Autos und Bahnschienen lavieren, wenn sie nicht mitten auf der Straße fahren wollen. Da jedoch häufig Fahrzeuge sehr weit in den Straßenraum hineinragen, müssen Radfahrende einen steilen Schlenker vollziehen, um über die Bahnschienen in die Mitte der Fahrbahn zu gelangen. Hier besteht eine erhöhte Gefährdungslage. Um dieser zu begegnen, wird der Magistrat aufgefordert, das Schrägparken auf der Glauburgstraße in Längsparken umzuwandeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 615 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Störende Pollerreihe im Oeder Weg

10.11.2022 · Aktualisiert: 05.12.2023

Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3118 entstanden aus Vorlage: OF 352/3 vom 02.09.2022 Betreff: Störende Pollerreihe im Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, die lange Reihe der absolut störenden rot-weißen Poller auf der westlichen Seite des Oeder Wegs in Höhe der Glauburgstraße schnellstmöglich zu entfernen und diese Strecke einer sinnvollen Verwendung zuzuführen. Dabei sollten auch die inzwischen installierten Fahrradbügel entfernt werden, die an dieser Stelle völlig deplatziert und ungenutzt sind. Stattdessen könnten insbesondere Ladeplätze für Elektrofahrzeuge installiert werden. Das könnten insbesondere Ladeplätze für Elektrofahrzeuge sein, für die im Nordend gemessen an den entsprechenden Planzahlen noch ein eminenter Bedarf besteht. Falls dann noch Platz übrig bleibt, sollte normales Parken eingerichtet werden als kleiner Ausgleich für die große Anzahl weggefallener Parkplätze im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs. Der Bereich direkt vor dem alten Tor zur Kastanienallee sollte allerdings auf jeden Fall in einer Breite von circa zwei Parkplätzen frei gehalten werden, um die freie Sicht auf das Tor zu ermöglichen. Dieser Bereich könnte dann durch einige zum Tor passende graue (und nicht rot- weiße) Poller abgesichert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1162 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegeführung an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee

10.11.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3122 entstanden aus Vorlage: OF 419/3 vom 09.11.2022 Betreff: Radwegeführung an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee Der Magistrat wird beauftragt, die Radwegeführung an der Eckenheimer Landstraße/ Ecke Nibelungenallee in Richtung Norden so umzugestalten, dass ein hindernisloses Befahren möglich wird. Begründung: Zurzeit müssen Radfahrende bei ordnungsgemäßer Nutzung des Radwegs zweimal scharf abbiegen, um die dort installierten Verkehrszeichen und Stahlabweiser zu umfahren. Meist wird dies durch die regelwidrige Nutzung des Fußwegs umgangen. Um dies zu verhindern, wird um eine Umsetzung der verbauten Verkehrszeichen und Stahlabweiser gebeten. Bild: Falko Görres Bild: Falko Görres (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 585 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße

08.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3081 entstanden aus Vorlage: OF 439/10 vom 25.10.2022 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, den seinerzeit vom Radbüro im Rahmen des Gesamtkonzepts für die Eckenheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße zugesagten Fahrradbügel auf der Sperrfläche auf der Eckenheimer Landstraße vor der Fahrradampel stadteinwärts an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße endlich zu setzen. Begründung: Besagte Sperrfläche wird ständig zugeparkt, auch weil diese zur Andienung des dort aufgestellten Glascontainers genutzt wird. Da sie aber für Kfz zu kurz ist, stehen die Kfz gleichzeitig auch auf dem Fahrradweg, der hier für die Aufstellung der Fahrradfahrer stadteinwärts erforderlich ist, was an der unübersichtlichen Kreuzung zu Gefährdungssituationen führt. Deshalb sollte der zugesagte Fahrradbügel, der dieses unerlaubte Halten und Parken verhindert, endlich gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 444 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Erhalt von Arbeitsplätzen im Nordend

27.10.2022 · Aktualisiert: 06.02.2023

Antrag vom 27.10.2022, OF 410/3 Betreff: Erhalt von Arbeitsplätzen im Nordend Bei einer öffentlichen Veranstaltung der IHK Frankfurt Anfang Oktober berichtete eine verantwortliche Mitarbeiterin des Personalbereiches der Fa. Merz, dass das Thema Angebot an freien Parkplätzen während der Arbeitszeit aktuell bei vielen Einstellungsgesprächen durchaus ein Entscheidungskriterium sei und die anstehenden Veränderungen im Zuge der Parkraumbewirtschaftung bereits einige Bewerberinnen und Bewerber bewogen hätten einen anderen Arbeitgeber zu bevorzugen. Zusätzlich gab es bereits Kündigungen mit Hinweis auf die Parksituation. Es wurde sehr deutlich, dass dies Merz auf Dauer nicht hinnehmen kann. Merz wurde 1908 in Frankfurt gegründet und hat bis heute hier auch seinen Sitz. Das Unternehmen beschäftigt weltweit 3.000 Mitarbeitende. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Gab es bereits Gespräche der Stadt Frankfurt mit der Fa. Merz bzgl. der Unternehmenszentrale in der Eckenheimer Landstraße bei denen u.a. das Thema "Einführung der Parkraumbewirtschaftung und Auswirkungen auf die Personalakquise" angesprochen wurde? b) Wenn ja, welche Angebote konnte die Stadt Merz unterbreiten? c) Gab es ähnliche Gespräche mit weiteren Arbeitgebern aus dem Nordend? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 410/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 410/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 410/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU
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