Meine Nachbarschaft: Weberstraße
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Vorlagen
Sicherer Radverkehr an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee
Antrag vom 27.10.2022, OF 403/3 Betreff: Sicherer Radverkehr an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Nördlich der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Nibelungenallee (vor dem Restaurant "Mr. Thai Express") sollen die Poller, die den Fahrradweg vom Fußgängerweg abgrenzen, entfernt und das Verkehrsschild versetzt werden. Begründung: Radfahrer, die aus Richtung Süden die Eckenheimer Landstraße befahren, müssen, wenn sie ordnungsgemäß den Radweg befahren sollen, kurz nördlich dieser Kreuzung durch eine enge "Schikane" kurven, um mehreren Verkehrszeichenmasten und Stahlabweisern auszuweichen, die dort verbaut sind. Durch eine geänderte Führung wird die Sicherheit erheblich verbessert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 403/3 wurde zurückgezogen.
Gefahrenstelle für den Radverkehr in der Eckenheimer Landstraße beseitigen
Antrag vom 24.10.2022, OF 402/3 Betreff: Gefahrenstelle für den Radverkehr in der Eckenheimer Landstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, am östlichen Radweg der Eckenheimer Landstraße, nördlich der Kreuzung mit der Nibelungenallee (hinter der Litfaßsäule), die Radspur so zu verlegen oder die Stahlabweiser sowie die Straßenschilder so versetzen, dass letztere für den Radverkehr keine gefährlichen Hindernisse mehr darstellen. Begründung: Die Eckenheimer Landstraße ist eine wichtige Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr durch das Nordend. An der besagten Stelle macht die Radspur einen Knick, der von Stahlabweisern und Straßenschildern flankiert wird. Diese Kombination stellt eine Gefahrenstelle für den Radverkehr dar. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 402/3 wurde zurückgezogen.
Studie zu Fahrradgaragen
Anregung vom 13.10.2022, OA 265 entstanden aus Vorlage: OF 347/3 vom 24.08.2022 Betreff: Studie zu Fahrradgaragen Vorgang: NR 275/22; B 268/22 Der Ortsbeirat begrüßt die Initiative der Stadtverordnetenversammlung zur Schaffung von mehr Fahrradparkplätzen in den Stadtteilen (Antrag NR 275), insbesondere auch zur Prüfung zum Bedarf, den Kosten und allen Aspekten zur Aufstellung von abschließbaren Fahrradboxen und -garagen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, ein Konzept zum Parken von Fahrrädern in Frankfurt zu erarbeiten und eine Studie zu Fahrradgaragen in Auftrag zu geben. Mögliche Institute zur wissenschaftlichen Durchführung einer derartigen Studie sind die Fachgruppe Neue Mobilität der Frankfurter UAS (University of Applied Sciences) oder die Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung am Institut für Humangeographie der Goethe-Universität. Untersucht werden sollen folgende Punkte: - Bedarf an Fahrradgaragen; - soziale Aspekte (z. B. Teilhabemöglichkeiten, Bezahlbarkeit) und Auswirkungen auf die Aufstellung im öffentlichen Raum; - Vor- und Nachteile bezüglich unterschiedlicher Verwahrung von Fahrrädern; - Aufstellungsorte; - Aussehen und Gestaltung der Fahrradgaragen; - Nutzer- und Vergabekonzepte; - mögliche Pilotierung eines erarbeiteten Konzepts; - Mietkosten für Nutzerinnen und Nutzer. Begründung: Im Nordend wurde in der Hebelstraße eine erste Anlage als Fahrradgarage aufgestellt. Diese Anlage wurde einer interessierten Hausgemeinschaft gegen Gebühren überlassen. Den Ortsbeirat erreichen eine Vielzahl von weiteren Anfragen. Die sichere, gegen Diebstahl und Vandalismus geschützte Einstellung von Fahrrädern scheint attraktiv zu sein. Bewohnerinnen und Bewohner sind zu Finanzierungen und Mietzahlungen bereit. Selbstverständlich wird es weiterhin öffentliche und frei nutzbare Fahrradbügel geben. Fahrradgaragen greifen allerdings in den öffentlichen Raum ein. Mit wenigen Ausnahmen (z. B. Hamburg) scheint es hierzu noch wenige Erfahrungen zu geben. Fahrradgaragen sollen sich idealerweise gut in den öffentlichen Raum einfügen. Ist es nötig, viele kleine Anlagen dezentral aufzustellen, oder können es größere Anlagen an zentralen Punkten im Stadtteil sein? Fahrradgaragen treten dabei sicher in Konkurrenz zum Pkw-Stellraum in den Straßen. Fußgängerbereiche sollen nicht belegt werden. Ein wesentlicher Punkt der Untersuchungen soll herausarbeiten, wie eine Vergabe der Fahrradstellplätze erfolgen kann. Aspekte hierbei sind Fragestellungen wie die zur Privatisierung des öffentlichen Raums, soziale Aspekte, aber auch die Berücksichtigung von einzelnen Interessierten versus Bewerbungen ganzer Hausgemeinschaften. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.01.2022, NR 275 Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 268 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 588 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 265 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2474, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022 Aktenzeichen: 32 1
Demonstration per Autokorso in Zukunft unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2966 entstanden aus Vorlage: OF 368/3 vom 04.07.2022 Betreff: Demonstration per Autokorso in Zukunft unterbinden Der Magistrat wird aufgefordert, in Zukunft Demonstrationen per Autokorso durch die engen Straßen des Nordends zu unterbinden. Dies gilt besonders für die Eckenheimer Landstraße, in der sich zusätzlich dann auch noch die U 5 staut. Diese Art von motorisierter Demonstration belastet die Menschen des Nordends unverhältnismäßig stark und untergräbt sämtliche Bemühungen um Verkehrsberuhigung der Innenstadt und um eine nachhaltige Verkehrswende. Begründung: Am Freitag, den 24. Juni, schlich ein Autokorso der sogenannten "Querdenker" im Schritttempo durch das Nordend, unter anderem die Eckenheimer Straße entlang, später dann den Anlagenring hinauf. Dies behinderte nicht nur den öffentlichen Nahverkehr, den Verkehr insgesamt, sondern trug auch noch vollkommen unnötig zur Feinstaubbelastung bei. Gemäß Artikel 8 und Artikel 5 GG ist es jedem gestattet, sich mit anderen unter freiem Himmel öffentlich zu versammeln mit dem Ziel, gemeinsam eine Angelegenheit zu erörtern - ein Recht, das es unbedingt zu schützen gilt. Die Wahrnehmung dieses Rechts sollte allerdings im Innenstadtbereich auch durchaus zu Fuß zumutbar und möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 240 Aktenzeichen: 32 4
Nördliche Humboldtstraße entlasten
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2967 entstanden aus Vorlage: OF 372/3 vom 29.09.2022 Betreff: Nördliche Humboldtstraße entlasten Nicht erst seit der Einrichtung der Baustelle in der unteren Glauburgstraße und der dadurch bedingten Umleitung vom Oeder Weg zur Holzhausenstraße durch die untere Schwarzburgstraße hat sich ein reger Kfz-Durchgangs- und Abkürzungsverkehr durch die obere Humboldtstraße gebildet mit dem Ziel, vom Oeder Weg auf die Eckenheimer Landstraße stadtauswärts zu fahren. Die Humboldtstraße als dicht bebaute und enge Einbahnstraße ist für den Kfz-Durchgangs- und Abkürzungsverkehr ungeeignet. Außerdem besteht aufgrund des erhöhten Kfz-Aufkommens und durch den regen Radverkehr in südliche Richtung Unfallgefahr. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation in der oberen Humboldtstraße (ab der Kreuzung Glauburgstraße bis zur Kreuzung Holzhausenstraße) nach dem Ende der Baustelle in der Glauburgstraße verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 343 Aktenzeichen: 32 1
Ampelabschaltung nachts hier: nördlicher Oeder Weg
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2968 entstanden aus Vorlage: OF 373/3 vom 28.09.2022 Betreff: Ampelabschaltung nachts hier: nördlicher Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampel an der Einmündung von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg stadteinwärts nachts abgeschaltet werden kann. Begründung: Stromsparen ist ein Muss in der heutigen Zeit. Lichtsignalanlagen (Ampeln), die an nachts kaum befahrenen Stellen stehen, sollten deswegen nachts dunkel bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 345 Aktenzeichen: 32 1
Automatisch geschaltete Ampel am Fußgängerüberweg Höhe Oeder Weg Hausnummer 155 führt zu Verkehrsstaus
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2969 entstanden aus Vorlage: OF 375/3 vom 27.09.2022 Betreff: Automatisch geschaltete Ampel am Fußgängerüberweg Höhe Oeder Weg Hausnummer 155 führt zu Verkehrsstaus Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die neuerdings automatisch geschaltete Fußgängerampel wieder in eine bedarfsgerechte Schaltung zurückgeführt werden kann, um Verkehrsstaus zu verhindern. Die Ampelschaltung des Fußgängerüberwegs an der Einmündung des Oeder Wegs, Höhe Hausnummer 155, in die Eckenheimer Landstraße von Norden kommend wurde seit August 2022 von einer Ampelschaltung nach Bedarf in eine automatische Ampelschaltung geändert. Die automatische Am pelschaltung für den Fußgängerüberweg, die mit der Ampel über die U-Bahn-Gleise synchronisiert ist, schaltet nun grundsätzlich auf Rot, sobald die Ampel für den Verkehr aus dem Oeder Weg von Süden kommend bzw. die Ampel für den Verkehr aus der Eckenheimer Landstraße von Norden stadteinwärts in die Eckenheimer Landstraße auf Grün schaltet. Das führt dazu, dass nun mit jeder Grünphase maximal drei Autos den Weg der Bahngleise kreuzen können, während vor der Umstellung sechs bis sieben Autos passieren konnten. Dies führt in verkehrsreicheren Zeiten zu einem massiven Rückstau an Autos in die Eckenheimer Landstraße bis zum Alleenring. Die automatische Ampelschaltung des Fußgängerüberwegs sollte deshalb wieder in eine bedarfsgerechte Ampelschaltung zurückgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 344
Fahrradbügel auf schraffierter Fläche Spohrstraße/Ecke Neuhofstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2978 entstanden aus Vorlage: OF 390/3 vom 26.09.2022 Betreff: Fahrradbügel auf schraffierter Fläche Spohrstraße/Ecke Neuhofstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der schraffierten Fläche auf der Kreuzung Spohrstraße/Ecke Neuhofstraße Fahrradbügel installieren und die Betonbarrieren entfernen zu lassen. Begründung: Die Betonbarrieren sollen das Falschparken verhindern. Zweckmäßiger wäre es, stattdessen Fahrradbügel installieren zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 338 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradbügel auf schraffierter Fläche Spohrstraße/Ecke Schwarzburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2977 entstanden aus Vorlage: OF 389/3 vom 26.09.2022 Betreff: Fahrradbügel auf schraffierter Fläche Spohrstraße/Ecke Schwarzburgstraße Der Magistrat wird gebeten, auf einer der schraffierten Flächen auf der Kreuzung Spohrstraße/Ecke Schwarzburgstraße Fahrradbügel installieren zu lassen. Begründung: Anwohner beklagen sich darüber, ihre Fahrräder nicht abstellen zu können. Tatsächlich gibt es dazu in der Spohrstraße kaum Gelegenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 340 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradbügel an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2979 entstanden aus Vorlage: OF 391/3 vom 11.09.2022 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße zum Freihalten des Kreuzungsbereiches installieren zu lassen und die vorhandenen Poller damit zu ersetzen. Begründung: Der Kreuzungsbereich Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße ist auf der südlichen Straßenseite mit Pollern abgesichert. Anwohner wiesen den Ortsbeirat darauf hin, dass es in der Schwarzburgstraße zwischen Oeder Weg und Eckenheimer Landstraße keine Fahrradbügel gibt und die Fahrräder oft an Gartenzäune angeschlossen werden und den Gehweg behindern. Mit den Fahrradbügeln im Kreuzungsbereich könnte diese Situation entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 336 Aktenzeichen: 66 2
Weiterer Glascontainer an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2885 entstanden aus Vorlage: OF 412/10 vom 26.09.2022 Betreff: Weiterer Glascontainer an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch das Aufstellen von einem zweiten Glascontainer das Dilemma der leeren Flaschen vor dem einen behoben werden kann. Begründung: Es standen wohl einmal zwei Container an dieser Ecke, wovon einer - aus welchen Gründen auch immer - entfernt worden ist. Dadurch kommt es vermehrt zum Abstellen von Flaschen vor dem Container. Dies führt sehr zum Ärger von Anwohnenden und zum doppelten Arbeitsaufwand der Mitarbeitenden von Remondis, die die Flaschen händisch einsammeln müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2685 Aktenzeichen: 79 4
Anleiterbarkeit eines Dachgeschosses in der Weberstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2781 entstanden aus Vorlage: OF 369/3 vom 15.09.2022 Betreff: Anleiterbarkeit eines Dachgeschosses in der Weberstraße Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Haus Weberstraße 79 auf der gegenüberliegenden Straßenseite einen Pkw-Parkplatz zu entfernen und diesen durch Fahrradbügel zu ersetzen, um entsprechend den Vorgaben der Feuerwehr die Anleiterbarkeit der Dachgeschosswohnung in der Weberstraße 79 zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 18 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Koselstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2777 entstanden aus Vorlage: OF 360/3 vom 01.09.2022 Betreff: Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Koselstraße Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen Nr. 136 "Achtung Kinder" überdimensional auf der Koselstraße auf Höhe der Hausnummern Koselstraße 15 (Krabbelstube Caramba) und Koselstraße 19 (Krabbelstube Sandflöhe) in beiden Fahrtrichtungen auf der Fahrbahn aufzubringen. Begründung: In der Koselstraße befinden sich einige Kindereinrichtungen. Auch Kinder aus dem Kindergarten Sankt Bernhard nutzen die Koselstraße, um zu ihrem Kindergarten in der Eisernen Hand zu kommen. Gleichzeitig ist der fahrende Verkehr primär auf die Ampelschaltung konzentriert und daher häufig zu schnell unterwegs. Hier würde die Aufmerksamkeit für Kinder erhöht werden, wenn sich überdimensionale Hinweiszeichen auf der Fahrbahn befänden. Ein solches Zeichen befindet schon in der Wolfsgangstraße vor einer Kindereinrichtung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 176 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor Hausnummer 254
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2691 entstanden aus Vorlage: OF 381/10 vom 29.08.2022 Betreff: Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor Hausnummer 254 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor der Hausnummer 254 deutlich sichtbarer auszuschildern. Begründung: Anwohner und Besucher waren es über Jahrzehnte gewohnt, vor der Hausnummer 254 in der Eckenheimer Landstraße parken zu können. Inzwischen wurde ein Parkverbot erlassen, weil die schräg parkenden Wagen teilweise in den Straßenraum hineinragten. Das entsprechende Parkverbotsschild wurde aber außergewöhnlich hoch und außerhalb des normalen Sichtfeldes angebracht, sodass viele Fahrerinnen und Fahrer, darunter viele Anwohner, mit einem Bußgeld belegt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 159 Aktenzeichen: 32 1
Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2621 entstanden aus Vorlage: OF 559/1 vom 20.08.2022 Betreff: Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV Der Magistrat wird gebeten, anlässlich des Schienenersatzverkehrs in der Mainzer Landstraße im August/September 2022, 1. bei der Einrichtung von Schienenersatzverkehr und bei der Verlegung von ÖPNV-Haltestellen künftig dafür Sorge zu tragen, dass auch mobilitätseingeschränkte Nutzerinnen und Nutzer wie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie auf einen Rollator angewiesene Menschen gut vorankommen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Nutzung von Rolltreppen in der Regel untersagt ist, wenn ein Rollator von der Krankenkasse beschafft wurde. 2. insbesondere sicherzustellen, dass die genannten Personengruppen halbwegs komfortabel zum Hauptbahnhof mit seinen vielen Umstiegsmöglichkeiten gelangen können; 3. notfalls für die genannten Personengruppen neben dem normalen Schienenersatzverkehr einen Ruf-Taxiservice einzurichten. Begründung: In den Sommerferien ist bzw. war für den Abschnitt Mönchhofstraße bis Platz der Republik/Hohenstauffenstraße ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, die Linien 11, 14 und 21 bedienten diesen Abschnitt mit der Ausnahme der Haltestellen "Mönchhofstraße", "Wickerer Straße" und "Rebstöcker Straße" nicht. Durch den SEV entstanden besonders an den Haltestellen "Mönchhofstraße" und "Hohenstauffenstraße" größere Laufwege. Außerdem wurden die Niederflurhaltestellen "Mönchhofstraße", "Galluswarte" und "Glauburgstraße" nicht bedient. Die eingesetzten Busse verfügten einerseits teilweise nicht über Niederflurtechnik, andererseits sind sämtliche Haltestellen des SEV nicht barrierefrei ausgebaut, sodass auch ein Niederflurbus hier ein nur schwer zu meisterndes Hindernis darstellt. Die Nutzung des ÖPNV ist/war für mobilitätseingeschränkte Reisende während des SEV daher sehr beschwerlich. Eine solche Situation gilt es künftig zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Parkplätze statt Poller auf dem Oeder Weg
Antrag vom 18.08.2022, OF 353/3 Betreff: Parkplätze statt Poller auf dem Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Pollerreihe auf dem Oeder Weg in Höhe der Einmündung der Glauburgstraße in Parkplätze zumzuwandeln. Dabei sollte die Möglichkeit einer E-Lademöglichkeit geprüft werden. Begründung: Die Fläche der ehemaligen Fahrspur ist nach der Umgestaltung durch Poller abgegrenzt und so aktuell für niemand nutzbar. Die Schaffung von Parkplätzen in diesem Bereich des Oeder Weges beeinträchtigt die neue Fahrradstraße in keiner Weise. Durch die Umgestaltung des Oeder Weges sind auch für die Anwohnerschaft viele Parkplätze entfallen, der Bedarf ist nach wie vor sehr hoch und der Parkplatzsuchverkehr wesentlich stärker geworden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 353/3 wurde zurückgezogen.
Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2525 entstanden aus Vorlage: OF 312/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z. B. folgende Lichtsignalanlagen: 1. Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen "Hauptfriedhof" und "Glauburgstraße"; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Nordendstraße und Schwarzburgstraße; 3. Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs; 4. Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13; 5. Glauburgstraße/Ecke Lenaustraße; 6. Comeniusstraße; 7. Rohrbachstraße/ Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße. Gleichzeitig ist es für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, dass die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgängerinnen und Fußgänger zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der viel befahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozialökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgängerinnen und Fußgänger stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgängerinnen und Fußgängern - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2612 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der Hebelstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2529 entstanden aus Vorlage: OF 294/3 vom 14.05.2022 Betreff: Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der Hebelstraße Vorgang: B 128/22 Der Magistrat wird aufgefordert, für deutlich mehr Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der Hebelstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Weberstraße zu sorgen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob sich die Hebelstraße für die Umwandlung in eine verkehrsberuhigte Spielstraße eignet. Begründung: Die Hebelstraße ist eine der engen Straßen des Nordends, die von hohem Verkehrsaufkommen und Fahrzeugen auf der Suche nach Parkplätzen in Mitleidenschaft gezogen wird. Die I.E. Lichtigfeld-Schule in der Hebelstraße hat ein enorm hohes Einzugsgebiet und trägt so sowieso schon zu erhöhtem Autoverkehr in der Hebelstraße bei. Verschärft wird die Situation durch illegal parkende Fahrzeuge und Parksuchverkehr. Die enge Straße wird schnell unübersichtlich sowie für Schulkinder auf dem Schulweg und kleine Kinder auf dem Weg zum Spielplatz zu einer Gefahrenquelle. Da die Straße hinter der Haltestelle "Musterschule" auch von vielen Fußgängern und Fußgängerinnen genutzt wird, die mit der Stadtbahnlinie U 5 fahren, ist in der Hebelstraße besonders dringend geboten, den Fußgängerbereich stärker auszubauen und zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.03.2022, B 128 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2551 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 60 11
Keplerstraße instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2527 entstanden aus Vorlage: OF 287/3 vom 19.05.2022 Betreff: Keplerstraße instand setzen Der Magistrat wird gebeten , den Zustand der Keplerstraße zwischen Humboldtstraße und Oeder Weg so wiederherzustellen, dass die Schlaglöcher nachhaltig beseitigt werden. Begründung: Die Keplerstraße ist eine enge Straße, die von zahlreichen Fahrradfahrern befahren wird. Die großen Schlaglöcher sind gefährlich für alle Zweiradfahrer, die in dieser Straße fahren wollen. Diese Straßenbeschädigungen müssen nachhaltig beseitigt werden, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2397 Antrag vom 01.06.2023, OF 537/3 Antrag vom 01.06.2023, OF 538/3 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4148 Aktenzeichen: 66 5
Feinstaubmessung Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2535 entstanden aus Vorlage: OF 329/3 vom 18.06.2022 Betreff: Feinstaubmessung Eckenheimer Landstraße Laut BUND ist der lokale Kraftfahrzeugverkehr der größte Verursacher von Stickoxidemissionen (NOX) in Innenstädten. Maßnahmen zur Minderung der innerstädtischen NO2-Konzentrationen müssen daher hauptsächlich beim Kraftfahrzeugverkehr ansetzen. Bei den Kraftfahrzeugen sind die Diesel-Pkw mit 67 Prozent mit Abstand die größten Verschmutzer. Nutzfahrzeuge (Lkw) erzeugen etwa ein Fünftel, Busse fünf Prozent und Mopeds zwei Prozent. Weitere Pkw (Benziner und Hybrid) verursachen vier Prozent des NO2-Ausstoßes. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat nach mehr als 15 Jahren im September 2021 neue Leitlinien zur Luftqualität veröffentlicht. Sie enthalten Empfehlungen für neue Richtwerte bei verschiedenen Schadstoffen. Vor allem die Belastungen mit Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2) müssten demnach deutlich gesenkt werden. Eine der nur vier Messstationen in Frankfurt am Main befindet sich in der Friedberger Landstraße - hier handelt es sich um eine verkehrsbezogene Messstation, die die Luftbelastung in einer Straßenschlucht mit hoher Verkehrsbelastung und dichter Bebauung ermittelt. Hier werden selbst die Grenzwerte der EU für Feinstaubbelastung, die weit über denen der WHO liegen (siehe nächste Seite), fast überschritten, die gemessenen Werte bewegen sie sich häufig an der oberen Grenze. Aufgrund der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs hat die Verkehrsbelastung der Parallelstraßen - vor allem Eschersheimer Landstraße und Eckenheimer Landstraße - enorm zugenommen. Bei Letzterer handelt es sich auch um eine Straßenschlucht mit mittlerweile hoher Verkehrsbelastung, dichter Bebauung, wenig Begrünung und Baumbestand. Verschärft wird das Problem des zunehmenden Verkehrs noch durch die oberirdisch fahrenden Bahnen der Linie U 5, die an zwei Haltestellen auf der Eckenheimer Landstraße ("Glauburgstraße" und "Musterschule") hält und langsam die Straße hinunterfährt. Aufgrund der vielen Ampeln, aber auch der oberirdisch fahrenden U-Bahn ist die Eckenheimer Landstraße sehr stauanfällig, sodass sich in der recht engen Straße die Kraftfahrzeuge und Lkw im Durchgangsverkehr stark stauen. Die Belastung der Luft ist hier noch einmal ein besonderes Problem, weil sich direkt an der Eckenheimer Landstraße zwei Schulen sowie zwei Krabbelstuben befinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an der Eckenheimer Landstraße eine weitere Messstation für verkehrsbezogene Feinstaubmessung, die die Luftbelastung in einer Straßenschlucht mit hoher Verkehrsbelastung und dichter Bebauung ermittelt, einzurichten. Diese Erkenntnisse sollen auch in die Auswertung der Folgen der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs mit einfließen. Quelle: Tagesschau, 22.09.2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2380 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 905 Aktenzeichen: 79-3
Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2463 entstanden aus Vorlage: OF 363/10 vom 21.06.2022 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Eckenheimer Landstraße wie den Oeder Weg von ihrem Ende bis zur Gummersbergstraße in eine Fahrradstraße umzuwandeln. Begründung: Mit der Umwandlung des Oeder Wegs zur Fahrradstraße gibt es nun eine durchgehende sehr schnelle und komfortable Radverbindung vom Eschenheimer Tor über die Eckenheimer Landstraße bis zur Gummersbergstraße. Allerdings ist der Anschluss Richtung Norden durch die Eckenheimer Landstraße für Radfahrer trotz Tempo-30-Zone wenig attraktiv, da sie gegen die Einbahnstraße führt und die Kraftfahrer leider häufig die notwendige Rücksichtnahme missen lassen. Andererseits ist die Straße aber von Belag und Ausrichtung ohnehin schon auf eine Radstraße hin entwickelt und zudem durch die Jean-Monet-Straße in diesem Bereich als Durchgangsstraße nicht nötig. Insofern bietet es sich an, sie wie den Oeder Weg zur Fahrradstraße umzuwandeln, zumal hier nicht einmal ein störender Bus verkehrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-2
Fahrradbügel Weberstraße/Ecke Eiserne Hand
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2279 entstanden aus Vorlage: OF 292/3 vom 18.05.2022 Betreff: Fahrradbügel Weberstraße/Ecke Eiserne Hand Der Magistrat wird gebeten, auf den Sperrflächen neben dem Zebrastreifen an der Weberstraße 10 bis 12/Ecke Eiserne Hand auf beiden Straßenseiten Fahrradbügel aufzustellen. Sollten aus Platzgründen keine Fahrradbügel möglich sein (die Sperrflächen sind recht schmal), dann sollen andere Maßnahmen getroffen werden, um die Sperrflächen frei zu halten (Beispiel: Pflanzkübel). Begründung: Natürlich ist es nicht erlaubt, auf Sperrflächen zu parken. Das kommt aber trotzdem immer wieder vor. Insbesondere für Kinder ist die Straße an der Stelle schwer einsehbar. Dabei ist mit Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern zu rechnen. Der freie Blick nur in die Kreuzung hinein reicht nicht. Durch Fahrradbügel soll verhindert werden, dass Fahrzeuge auf diesen Sperrflächen parken und die Sicht für Fußgängerinnen und Fußgänger auf die Straße versperren, die über den Zebrastreifen gehen wollen. Zudem wird so besser gewährleistet, dass heranfahrende Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer die Fußgängerinnen und Fußgänger (insbesondere Kinder), die die Straße überqueren wollen, rechtzeitig sehen. Des Weiteren wird so dem Bedarf nach weiteren Fahrradbügeln an dieser Ecke (viele Fahrräder parken dort nämlich "irgendwie") Rechnung getragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2167 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 889 Aktenzeichen: 66-2
Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2276 entstanden aus Vorlage: OF 286/3 vom 14.05.2022 Betreff: Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten Vorgang: OM 1388/17 OBR 3; ST 1046/17; OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21; B 128/22 Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen, wie in der Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 350, vorgesehen, unverzüglich umzusetzen und den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich zu gestalten. Begründung: Der Mittelweg als wichtige Verbindung zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg ist eine enge Straße, in der es trotz des hohen Bedarfes keine Fahrradständer gibt, und die zudem aufgrund der Nähe zur Innenstadt vom Schleichverkehr der "Fremdparker" stark belastet ist. Die Folge ist, dass Fahrräder kaum sicher abgestellt werden können und jeder verfügbare Platz (Straßenschilder, Drängelgitter) genutzt wird, um Fahrräder abzuschließen. Der sehr enge Bürgersteig wird damit für Fußgänger noch weiter zugestellt, was zusätzlich zu den zugeparkten Kreuzungen den Mittelweg für Fußgänger und gerade auch für Kinder sehr unübersichtlich macht. Die kleine Straße muss dringend umgestaltet werden, um dem Bedarf an Fahrradparkplätzen zu entsprechen und auch der Straße als Verbindung für Fußgänger von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg gerecht zu werden. Dazu gehört die Schaffung einer Querungsmöglichkeit für Fußgänger über das Plätzchen an der Sternstraße. Zudem hat durch die Umwandlung des Oeder Wegs in eine Fahrradstraße die Verkehrsbelastung nicht nur in der Eckenheimer Landstraße enorm zugenommen, sondern vor allem auch in den Nebenstraßen, durch welche alle Fahrzeuge fahren, die über den Mittelweg einen Weg in den Oeder Weg bzw. überhaupt einen Parkplatz suchen. Dadurch werden gerade so kleine enge Straßen wie der Mittelweg in Mitleidenschaft gezogen, in die Motorräder und Autos mit stark erhöhter Geschwindigkeit einbiegen und durchfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Bericht des Magistrats vom 21.03.2022, B 128 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2366 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 60 11
Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Gelände der DNB
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2275 entstanden aus Vorlage: OF 277/3 vom 21.04.2022 Betreff: Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Gelände der DNB Vorgang: OM 720/21 OBR 3; ST 279/22 Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) zu bitten, den Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Erweiterungsgelände der DNB auch nach 2035 zu sichern. Sollte die DNB dies ablehnen und auch keine Möglichkeit sehen, auf dem Gelände einen Lebensmittelmarkt zu integrieren, wird der Magistrat gebeten, einen alternativen Standort für ein Lebensmittelgeschäft in unmittelbarer Nähe zu finden. Begründung: In der Stellungnahme vom 04.02.2022, ST 279, teilte der Magistrat mit, dass die Entscheidung über den Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf ihrem Gelände ab 2035 allein der DNB obliegt. Grundlage hierfür seien die zwischen der Stadt Frankfurt und der DNB geschlossenen Verträge. Im gesamten Bereich zwischen Eckenheim und der Glauburgstraße sowie zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Friedberger Landstraße ist kein weiterer Lebensmittelmarkt vorhanden. Daher ist es für die Anwohnerinnen und Anwohner von großer Bedeutung, hier einen Lebensmittelmarkt zu erhalten. Wenn der Verkehr in einer "Stadt der kurzen Wege" reduziert werden soll, ist es geboten, die Infrastruktur des täglichen Lebens in Wohngebieten aufrechtzuerhalten und zu fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 720 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 279 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2214 Aktenzeichen: 92 31
Sommergarten für das Cafè Franconofurd in der Eckenheimer Landstraße 70
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2113 entstanden aus Vorlage: OF 280/3 vom 04.05.2022 Betreff: Sommergarten für das Cafè Franconofurd in der Eckenheimer Landstraße 70 Der Magistrat wird gebeten, auf den zwei Anwohnerparkplätzen vor der Eckenheimer Landstraße 70 einen Sommergarten für das Cafè Franconofurd zu genehmigen. Begründung: Das Cafè Franconofurd ist eine Neugründung an dieser Stelle, das nach wie vor um den wirtschaftlichen Erfolg kämpft. Es ist Nachfolger eines vorherigen dortigen Cafès, das im Stadtteil etabliert war, was das Cafè Franconofurd nun auch anstrebt. Um einen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, reicht eine schmale Tischreihe an der Hauswand als Sommergarten nicht aus. Deren Verbreiterung ist nicht möglich, ohne die Fußgänger zu behindern. Die Tatsache, dass es sich bei dem gewünschten Sommergarten um zwei Anwohnerparkplätze handelt, hat auch in anderen Fällen im Stadtteil keine grundsätzlichen Probleme für die Genehmigung bereitet, zumal die Einführung des Parkraum-Management-Systems ansteht. Insofern sollte hier der Gleichbehandlungsgrundsatz gelten. Gerade angesichts von Corona und der Tatsache, dass es sich um eine Neugründung handelt, die immer zu begrüßen ist, sollten dem Cafè Franconofurd keine Steine in den Weg gelegt werden und eine ausreichende Sommergartenfläche in Form der zwei Anwohnerparkplätze zur Verfügung gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2141 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5
Anwohnerparken am Dornbusch
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2114 entstanden aus Vorlage: OF 217/9 vom 08.03.2022 Betreff: Anwohnerparken am Dornbusch Im Stadtteil Dornbusch zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring herrscht ein hoher Parkdruck. Dieser wird u. a. durch zahlreiche Pendler verursacht, die zu ihrer Arbeitsstätte am Hessischen Rundfunk oder dem Polizeipräsidium fahren. Um die Verkehrssituation für Radfahrende sicherer zu machen, sind zudem Parkplätze am Marbachweg entfallen. Der Magistrat wird daher gebeten, in dem zum Ortsbezirk 9 gehörenden Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring eine Anwohnerparkzone einzurichten sowie den Parkraum - auch an der Bertramswiese - zu bewirtschaften. Die sukzessive Ausweitung von Anwohnerparkzonen soll in diesem Gebiet zeitnah vorgezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1719 Aktenzeichen: 32 1
Sicherheit für Fußgänger im Bereich Oberweg vor der Musterschule
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2109 entstanden aus Vorlage: OF 253/3 vom 14.03.2022 Betreff: Sicherheit für Fußgänger im Bereich Oberweg vor der Musterschule Die Situation im Bereich der Haltestelle der U 5 an der Musterschule ist nach wie vor sehr unbefriedigend. Aufgrund des extrem hohen Anteils an mit dem Fahrrad zur Schule kommenden Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften ist die Querung der Eckenheimer Landstraße von der Rappstraße in den Oberweg gefährlich, insbesondere zu Schulbeginn. Gleichzeitig ist die Situation der mit der Bahn ankommenden Personen im Bereich der Einmündung des Oberweges trotz Aufsicht durch Lehrkräfte vor Schulbeginn absolut unbefriedigend. Hier begegnen sich die verschiedenen Nutzergruppen auf engstem Raum und insbesondere Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer noch in sehr hohem Tempo. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. im Bereich der Einmündung des Oberweges in die Eckenheimer Landstraße den bis zur Umgestaltung vorhandenen Zebrastreifen wieder einzurichten; 2. die beiden Fahrradständer vor dem Café im Oberweg östlich neben dem Laternenmast auf die westliche Seite im Anschluss an die bestehenden Fahrradständer zu verlegen, dadurch wird die Fläche für die zu Fuß Gehenden vergrößert; 3. auf der südlichen Seite des Oberweges durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass Fahrzeuge direkt bis an den Fußweg auf der Eckenheimer Landstraße parken können, z. B. durch eine Sperrfläche. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass die Bahnen im dafür vorgesehenen Bereich der Haltestelle halten und so die Einfahrt von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern in den Oberweg erleichtert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1984 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4926 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradständer in der Weberstraße/Ecke Koselstraße entfernen
Antrag vom 21.04.2022, OF 270/3 Betreff: Fahrradständer in der Weberstraße/Ecke Koselstraße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Fahrradständer in der Weberstraße Ecke Koselstraße (vor der Koselstraße 42) werden vollständig entfernt. Begründung: Aufgrund der Fahrradständer, die sich vor der Koselstraße 42 befinden, beeinträchtigt die Schlangenbildung vor dem dortigen Eisladen den Bürgersteig derart, dass die Fußgänger Schwierigkeiten zu passieren haben. In der direkten Umgebung gibt es ausreichend Abstellmöglichkeiten für Radfahrende, sodass die vollständige Entfernung der Fahrradständer keine großen Einschränkungen mit sich führen würde. Außerdem würde es dem Eisladen die Möglichkeit geben, seine Außenbestuhlung zu erweitern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/3 wurde zurückgezogen.
Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten
Antrag vom 21.04.2022, OF 271/3 Betreff: Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts auf Höhe der Querstraße eine Linksabbiegespur eingerichtet werden kann. Begründung: Das Parkhaus in der Querstraße stellt nach dem Wegfall zahlreicher Parkplatzflächen entlang des Oeder Wegs die einzige Möglichkeit dar, mit dem Auto in die Nähe des Oeder Wegs zu gelangen. Zwar wurde die Einbahnstraßenregelung in der Querstraße zugunsten einer besseren Erreichbarkeit des Parkhauses von der Eschersheimer Landstraße aufgehoben, doch wer von Norden oder außerhalb kommt, muss nun, nach Errichtung der Diagonalsperre im Norden des Oeder Wegs, große Umwege in Kauf nehmen, um das Parkhaus überhaupt erreichen zu können. Wer von außerhalb kommt, muss entweder die Friedberger oder die Eckenheimer Landstraße bis zum Ende und dann über den Anlagenring fahren oder die gesamte Eschersheimer Landstraße bis zum Eschenheimer Turm nutzen, um über Bleichstraße und Petersstraße großzügig zu wenden. Auch ein Einbiegen in eine nördlich der Querstraße parallel verlaufende Straße - etwa die Holzhausenstraße - ist von Norden kommend nicht möglich, da Linksabbiegen nirgends vorgesehen ist. Diese Situation hat für den Oeder Weg entweder zur Folge, dass den Geschäften auf dem Oeder Weg Kunden verloren gehen, die auf eine Anfahrt mit dem Auto angewiesen sind, oder dass dieser Verkehr das Verkehrsaufkommen im Anlagenring sowie in der Eckenheimer Landstraße und den Straßen zwischen Oeder Weg und Eckenheimer Landstraße erhöht. Eine Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße würde Autofahrenden einen schnellen Zugang zu den Geschäften im Oeder Weg gewähren und Ausweichverkehr sowie unnötigen Schadstoffausstoß durch großräumige Umfahrungen vermeiden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Umwandlung von Schräg- in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Hausnummer 144 bis Ecke Händelstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1943 entstanden aus Vorlage: OF 218/3 vom 26.01.2022 Betreff: Umwandlung von Schräg- in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Hausnummer 144 bis Ecke Händelstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schrägparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße zwischen der Hausnummer 144 und der Händelstraße in Längsparkplätze umzuwandeln. Begründung: Die genannte Strecke ist die schmalste Stelle der Eckenheimer Landstraße unterhalb des Alleenrings. Auf engstem Raum drängen sich Fahrbahn, Fahrradweg, Schrägparkplätze und Gehweg nebeneinander. Die schräg parkenden Autos (insbesondere längere Autos oder Lieferwagen) laufen Gefahr, entweder ihr Heck in den Fahrradweg hineinragen zu lassen, oder den Gehweg so weit zu verschmälern, dass es ein Problem für Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen und Rollator wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2022, ST 1982 Antrag vom 07.03.2025, OF 850/3 Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6767 Aktenzeichen: 32 1
Keine Verkehrsverlagerung in die Nachbarstraßen: Fahrradfreundlicher Oeder Weg soll ein Gewinn für alle werden!
Antrag vom 28.03.2022, OF 264/3 Betreff: Keine Verkehrsverlagerung in die Nachbarstraßen: Fahrradfreundlicher Oeder Weg soll ein Gewinn für alle werden! Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten bei der Planung zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine Fahrradfreundliche Nebenstraße: - Auf die Sperrung des Oeder Wegs aus Richtung Norden zunächst zu verzichten. Weitere Sperrungen sollen erst in einem weiteren Schritt geprüft werden, wenn die weiteren Umgestaltungsmaßnahmen umgesetzt wurden und zu keiner spürbaren Verlangsamung des Verkehrs geführt haben. - Bei der Umgestaltung von Parkflächen sollen nur die Flächen freigeräumt werden, die künftig auch von Gastronomen oder Einzelhändlern genutzt werden. Begründung: Die Sperrung am südlichen Ende am Eschenheimer Tor hat bereits zu massiven Verkehrsverlagerungen in die Finkenhofstraße geführt, einer kleinen Seitenstraße. Die Verdrängung ist in noch stärkerem Ausmaß im Rahmen der geplanten Diagonalsperre am nördlichen Ende, an der Holzhausenstraße zu erwarten. Hier wird der Verkehr zusätzlich in west-östlicher Richtung und umgekehrt gekappt. Dies wird zu Auswirkungen im gesamten Bereich westlich und östlich der Eckenheimer Landstraße und auf der Eckenheimer Landstraße führen. Deshalb schlägt das Gremium diesen Kompromiss vor um den Befürchtungen von ausbleibenden Kunden und der Zunahme des Parksuchverkehrs in den angrenzenden Straßen Rechnung zu tragen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 36 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 36 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 264/3 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 265/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Frühzeitige Unterrichtung der Ortsbeiräte über Bauvorhaben
Anregung vom 28.03.2022, OA 172 entstanden aus Vorlage: OF 266/3 vom 17.03.2022 Betreff: Frühzeitige Unterrichtung der Ortsbeiräte über Bauvorhaben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie der Ortsbeirat über Bauvorhaben im Bereich der Innenentwicklung/Nachverdichtung frühzeitig, spätestens nach Vorliegen einer Bauvoranfrage, informiert werden kann und wie dem Ortsbeirat Gelegenheit zur Prüfung und Stellungnahme gegeben werden kann. Auch wenn aus rechtlicher Sicht eine Beteiligung des Ortsbeirates bei privaten Bauvorhaben nicht vorgesehen ist, ist es sinnvoll, bei Baukörpern, die das Erscheinungsbild erheblich verändern, und bei besonderen Eingriffen in begrünte Bereiche, den Ortsbeirat in Kenntnis zu setzen. Begründung: Der Ortsbeirat unterstützt grundsätzlich Wohnungsbauvorhaben, die im Sinne der Nachverdichtung auf bereits versiegelten Flächen und vorrangig auch für bezahlbaren Wohnraum entstehen sollen. Zuletzt veranlasst ein Bauvorhaben der Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte, auf ihrem Areal in der Adlerflychtstraße ein Wohngebäude zu errichten, den Ortsbeirat, in diesem Sinne tätig zu werden. Für den Wohnungsneubau auf einer überwiegend entsiegelten Fläche mit wertvollem Baumbestand wurde dem Vernehmen nach bereits eine Baugenehmigung erteilt sowie die Fällung der Bäume genehmigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.08.2022, B 321 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 06.04.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 172 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1606, 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 03.05.2022 Aktenzeichen: 61 1
Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Flaschencontainer
Antrag vom 14.03.2022, OF 236/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Flaschencontainer Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle EUR 150.000,00 einzustellen für im Boden versenkbare Flaschencontainer im Ortsbezirk 3. Begründung: Die bestehenden Flaschencontainer sind teilweise überfüllt, sodass sich das Leergut auf der Straße ansammelt. Im Boden versenkbare Flaschencontainer bieten sowohl hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes als auch hinsichtlich der geringeren Lautstärke beim Einwurf der Flaschen bewährt. Versuchsweise sollten auf der Bergerstraße (Ecke Bornheimer Landstraße), auf der Friedberger Landstraße (Ecke Vogelsbergstraße) sowie auf der Glauburgstraße (Ecke Lenaustraße) im Boden versenkbare Flaschencontainer installiert werden. Die Kosten pro Flaschencontainer belaufen sich auf 26.000,00 Euro, hinzu kommen pro Flaschencontainer ca. 50-70.000,00 Euro Einbaukosten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 230 2022 Die Vorlage OF 236/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Gedenktafel an der Friedhofsmauer am Hauptfriedhof Frankfurt am Main
Antrag vom 07.03.2022, OF 277/10 Betreff: Gedenktafel an der Friedhofsmauer am Hauptfriedhof Frankfurt am Main Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der bereits vorhandenen Gedenktafel an der Friedhofsmauer am Hauptfriedhof eine weitere und gut sichtbare Gedenktafel mit QR-Code aufgestellt werden kann. Form und Inhalt der Gedenktafel mit Bildern und Text (z.B. über die zerstörte Haupt- und die Börneplatz-Synagoge) sollen dann ggfls. in Absprache zwischen der Stadt Frankfurt, Jüdischer Gemeinde Frankfurt und Historischer-Archäologischen Gesellschaft abgestimmt werden. Begründung: An der Friedhofsmauer am Hauptfriedhof (gegenüber Höhe Eckenheimer Landstraße 285) ist eine Gedenktafel "Diese Mauer wurde 1939 aus Steinen der am 09. November 1939 zerstörten Frankfurter Synagogen erbaut" angebracht worden. Die Friedhofmauer wurde 1939 auf Beschluss des Frankfurter Magistrats errichtet und ersetzte damals einen vorhandenen Stacheldrahtzaun. Da diese relativ kleine Gedenktafel (ca. 40 cm bis 50 cm groß) aus Bundsandstein, die in der vorhandenen 165 Meter langen Mauer (ebenfalls auf Bundsandstein) zwischen Totenhalle und Wirtschaftsweg eingebaut wurde, kaum sichtbar und wahrnehmbar ist, halten wir die die Aufstellung einer weiteren gut sichtbaren Gedenktafel mit QR-Code für dringend gebeten und erforderlich, insbesondere auch um den Opfern des nationalsozialistischen Terrors in Frankfurt am Main zu gedenken. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 277/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 277/10 wurde zurückgezogen.
Versetzung der Fahrradständer Koselstraße/Ecke Weberstraße
Antrag vom 20.02.2022, OF 269/3 Betreff: Versetzung der Fahrradständer Koselstraße/Ecke Weberstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Straßenecke Koselstraße/Weberstraße die Fahrradständer vor dem Eiscafé zu versetzen. Ein geeigneter Standort wäre im Straßenraum an der Kreuzung. Begründung: Die je 2 Fahrradbügel befinden sich auf dem Bürgersteig. Sie werden rege genutzt und sind grundsätzlich an dieser Stelle richtig platziert. Allerdings engen sie den Gehweg stark ein. Im Verlauf der Koselstraße sogar im Bereich von taktilen Leitstreifen für Sehbehinderte. An beiden Stellen ragen die Fahrradständer in den Bereich der Außengastronomie des Eiscafés hinein. Das erscheint störend und ungemütlich. Eine Aufstellung im Straßenraum an der Ecke der Koselstraße oder der Weberstraße wäre wohl eine bessere Lösung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 269/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 269/3 wurde zurückgezogen.
Studie zum Bedarf von Fahrradgaragen
Antrag vom 20.02.2022, OF 283/3 Betreff: Studie zum Bedarf von Fahrradgaragen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Studie zu Fahrradgaragen in Auftrag zu geben. Mögliche Institute zur wissenschaftlichen Durchführung einer derartigen Studie sind die Fachgruppe Neue Mobilität der UAS (University of Applied Sciences) oder die Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung am Institut für Humangeographie der Goethe-Universität. Untersucht werden sollen folgende Punkte: - Bedarf an Fahrradgaragen - Vor- und Nachteile bezüglich unterschiedlicher Verwahrung von Fahrrädern - Aufstellungsorte - Aussehen und Gestaltung der Fahrradgaragen - Nutzer- und Vergabekonzepte - mögliche Pilotierung eines erarbeiteten Konzepts Begründung: Im Nordend wurde in der Hebelstraße eine erste Anlage als Fahrradgarage aufgestellt. Diese Anlage wurde einer interessierten Hausgemeinschaft gegen Gebühren überlassen. Den Ortsbeirat erreichen eine Vielzahl von weiteren Anfragen. Die sichere, gegen Diebstahl und Vandalismus geschützte Einstellung von Fahrrädern, scheint attraktiv zu sein. Bewohnerinnen und Bewohner sind zu Finanzierungen und Mietzahlungen bereit. Selbstverständlich wird es weiterhin öffentliche und frei nutzbare Fahrradbügel geben. Fahrradgaragen greifen allerdings in den öffentlichen Raum ein. Mit wenigen Ausnahmen (z.B. Hamburg) scheint es hierzu noch wenige Erfahrungen zu geben. Fahrradgaragen sollen sich idealerweise gut in den öffentlichen Raum einfügen. Ist es nötig viele kleine Anlagen dezentral aufzustellen, oder können es größere Anlagen an zentralen Punkten im Stadtteil sein? Fahrradgaragen treten dabei sicher in Konkurrenz zum PKW-Stellraum in den Straßen. Fußgängerbereiche sollen nicht belegt werden. Ein wesentlicher Punkt der Untersuchungen soll herausarbeiten, wie eine Vergabe der Fahrradstellplätze erfolgen kann. Aspekte hierbei sind Fragestellungen, wie die zur Privatisierung des öffentlichen Raums, aber auch die Berücksichtigung von einzelnen Interessierten versus Bewerbungen ganzer Hausgemeinschaften. Die Forschungsergebnisse sollen in einem zweiten Schritt direkt anschließend umgesetzt werden und im Rahmen der Erstellung einer weiteren Pilotanlage evaluiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wurde zurückgezogen.
Ersatz für Carsharing-Stellplätze
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1755 entstanden aus Vorlage: OF 203/3 vom 02.02.2022 Betreff: Ersatz für Carsharing-Stellplätze Vorgang: V 1931/21 OBR 3; ST 1256/21 Der Magistrat wird aufgefordert, konkret zu benennen, wo die durch Baumaßnahmen bereits weggefallenen bzw. in Zukunft wegfallenden Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge ersetzt werden, z. B. in der Eisernen Hand (siehe Vorlage V 1931 ) oder ggf. zukünftig bei Abriss auf dem Gelände der Total-Tankstelle. Begründung: Im Nordend werden im Moment Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge ersatzlos gestrichen (wie z. B. in der Eisernen Hand, siehe Vorlage V 1931). Auch auf dem Gelände der Total-Tankstelle auf der Adickesallee/Ecke Eckenheimer Landstraße gibt es derzeit noch Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge, insbesondere auch für Transporter. Sollten diese Stellplätze im Zuge des geplanten Rückbaus der Total-Tankstelle auch noch wegfallen, wird mangelndes Angebot und weite Wege Autofahrerinnen und Autofahrer vom Umstieg auf Carsharing abhalten. In Vierteln wie dem Nordend wäre stattdessen ein Ausbau von Stellplätzen nötig, um den Umstieg auf alternative Mobilität zu erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2021, V 1931 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1256 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1489 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0
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