Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Victor-Gollancz-Weg

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbesserung der Verkehrssituation im vorderen Bereich der Kurhessenstraße

30.05.2016 · Aktualisiert: 14.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2016, OF 23/9 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation im vorderen Bereich der Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen baldigen Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter, insbesondere dem Straßenverkehrsamt, dem Amt für Straßenbau und Erschließung und dem 12. Polizeirevier, im vorderen Teil der Kurhessenstraße zu veranlassen. Der Ortstermin soll dem Ziel dienen, die Verkehrs-Situation und vor allem die Lebens-Qualität der Anwohner zu verbessern. Von Autofahrern, die aus Richtung Dillenburger Straße kommen, wird massenweise im vorderen Bereich der Kurhessenstraße gewendet, um die Fahrt in Richtung Alt Eschersheim, Nußzeil, Frankfurter Berg, Berkersheim, Bonames usw. fortzusetzen. Ein Hinweisschild, wie Autofahrer ihre Zielrichtungen verkehrsgerecht ansteuern könnten, wird nahezu nicht beachtet. Unter dieser Situation leiden die Bewohner im vorderen Bereich der Kurhessenstraße sehr. Abgesehen davon wird durch das massenhafte Wenden der Verkehrsfluss gehemmt und es werden Unfallgefahren heraufbeschworen. Antragsteller: SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 23/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Parteien: SPD, FDP, BFF

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Eventuelle Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße

29.05.2016 · Aktualisiert: 14.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2016, OF 34/9 Betreff: Eventuelle Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Abriss des letzten Gebäudes auf der östlichen Seite der Eschersheimer Landstraße, evtl. die bisherige Haus-Nr. 582, hat bereits begonnen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es - wie verschiedentlich behauptet, zutrifft, dass der Anfangsbereich der Straße Nußzeil bis etwa Haus-Nr.8, den Straßencharakter verlieren, als Straße aufgehoben werden soll; - sich nicht um ein altes Straßenstück, evtl. sogar um einen historischen Straßenbereich, handelt, der schon deshalb unter Schutz steht. Begründung: Bei einer entsprechenden Straßen-Schließung wäre ein Zuweg zum Eschersheimer Friedhof nur noch über die Anbindung der Nußzeil an die Zehnmorgenstraße möglich. Eine Verkehrs-Verbindung wäre ersatzlos gekappt, die Zufahrt zum Eschersheimer Friedhof eingeengt, der Verkehrsfluss behindert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 49 2016 Die Vorlage OF 34/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: FDP

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nahversorgung für den Bereich Weißer Stein und AltEschersheim/Bonameser Straße

18.02.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2016, OM 5066 entstanden aus Vorlage: OF 1041/9 vom 08.02.2016 Betreff: Nahversorgung für den Bereich Weißer Stein und Alt-Eschersheim/Bonameser Straße Vorgang: V 1565/16 OBR 9 Nach Schließung der Filiale der Netto Marken-Discount AG & Co. KG am 09.01.2016 in der Eschersheimer Landstraße Nr. 526 hat sich die Nahversorgung im Bereich Weißer Stein insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger erschwert. Nach der noch für dieses Jahr für circa 18 Monate vorgesehenen Schließung (Abriss, Neubau, Neueröffnung) der Filiale der REWE Markt GmbH in der Maybachstraße wird sich die Nahversorgung in den Bereichen Weißer Stein und Alt-Eschersheim/Bonameser Straße noch erheblich kritischer gestalten. Hilfe bei vorübergehenden Nahversorgungsengpässen ist in anderen Stadtteilen - zum Beispiel in der Heinrich-Lübke-Siedlung (Praunheim) und im Riederwald - durch zeitlich begrenzte Projekte zustatten gekommen. Der Caritasverband Frankfurt e. V. hatte jeweils einen Kleinbus (für neun Personen) kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Kosten des Kraftstoffes war die Stadt aufgekommen. Die interessierten Bürger hatten sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer vorgegebenen Stelle getroffen und wurden von dort mit dem Kleinbus zu einem Nahversorger gebracht. Vor Ort hatten sie zwei Stunden Zeit zum Einkaufen und wurden danach abgeholt und zum Ausgangs-/Treffpunkt zurück chauffiert. Als Anfahrstelle für Einkäufe kommt zum Beispiel die Rewe-Filiale in der Straße Am Schwalbenschwanz in Betracht. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, eine entsprechende Möglichkeit zu prüfen. Für den Bereich Weißer Stein könnten ein oder zwei Treffpunkte (Nußzeil) eingerichtet werden, für den Bereich Alt-Eschersheim/Bonameser Straße mindestens zwei. Der Caritasverband und die Diakonie Frankfurt gemeinnützige GmbH arbeiten in dieser Frage zusammen. Federführend ist der Caritasverband. Ein informelles Gespräch mit dem Caritasverband hat Interesse und Bereitschaft aufgezeigt. Aufseiten der Stadt ist die Abteilung Aktive Nachbarschaften und Projekte innerhalb des Jugend- und Sozialamtes der Partner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2016, V 1565 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 846 Antrag vom 21.06.2016, OF 58/9 Antrag vom 23.06.2016, OF 57/9 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 371 Auskunftsersuchen vom 07.07.2016, V 88 Aktenzeichen: 92 31

OF (Antrag Ortsbeirat)

U-Turns von Autofahrern in der vorderen Kurhessenstraße

07.01.2016 · Aktualisiert: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2016, OF 1029/9 Betreff: U-Turns von Autofahrern in der vorderen Kurhessenstraße Trotz des auf Veranlassung des Straßenverkehrsamtes installierten Schildes, das den aus der Dillenburger Straße über die Straße Am Weißen Stein kommenden Autofahrern einen günstigen Weg für einen Wechsel der Fahrtrichtung via Nußzeil, Zehnmorgenstraße, Frankfurter Berg, Bonames aufzeigt, wenden Autofahrer massenweise im vorderen Bereich der Kurhessenstraße. Dies geschieht in der Regel durch mehrfaches Vor- und Zurücksetzen, bis das Wenden beendet ist. Dabei wird auch oft nicht davor zurückgeschreckt, in verkehrswidriger Weise den fließenden Verkehr zu behindern und Unfallgefahren heraufzu-beschwören. Für die Anwohner im vorderen Teil der Kurhessenstraße bedeutet das massenweise Wenden einen Herd von Unruhe und letztlich eine Zumutung, verbunden mit einer vermeidbaren Einbuße an Lebensqualität. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, auf beiden Seiten der Einmündung vom Am Weißen Stein in die Kurhessenstraße deutlich sichtbar je ein Straßenschild 272 - siehe Abbildung im Anhang - anbringen zu lassen. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1029/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos.

Partei: FDP

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Fußwegsituation am Weißen Stein

06.01.2016 · Aktualisiert: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2016, OF 1027/9 Betreff: Fußwegsituation am Weißen Stein Der Fußweg am weißen Stein gegenüber dem TEDI Markt gelegen (neben der Grünfläche um das Herkulesdenkmal) ist extrem schmal, wird aber viel genutzt. Zusätzlich wird er durch breite Betonpoller verengt, die ein Zuparken verhindern sollen. Kinderwagen und mobiltätseingeschränkte Personen können diesen Gehweg deshalb nicht benutzen und müssen einen Umweg nehmen, um aus Richtung Nußzeil kommend zur U-Bahn zu gelangen. In Zeiten, wenn viele Menschen unterwegs sind, beispielsweise viel Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Ziehenschule oder viele Berufstätige, entsteht dort regelmäßig großes Gedränge. Der Magistrat wird daher gebeten, eine Lösung zu erarbeiten, die den Fußverkehr dort erleichtert und gleichzeitig dass Parken auf dem Gehweg weiterhin verhindert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 1027/9 beim Stadtschulamt einen Ortstermin bezüglich der Schulwegsicherung anzuregen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradroute Ostparallele - Eschersheimer Landstraße

03.12.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4793 entstanden aus Vorlage: OF 985/9 vom 22.10.2015 Betreff: Fahrradroute Ostparallele - Eschersheimer Landstraße Vorgang: M 92/03; B 743/04; M 165/07 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradroute Ostparallele - Eschersheimer Landstraße, wie 2007 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, schnellstmöglich komplett einzurichten. Begründung: Die Route verläuft durch die Straße Im Uhrig, die Dreihäusergasse, über die Zehnmorgenstraße, durch den Victor-Gollancz-Weg, die Grafenstraße über die Walter-Leiske-Straße zum Sinaipark und dann weiter in den Ortsbezirk 3. Diese alternative Route zu den Hauptverkehrsstraßen wird von vielen Bürgern favorisiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.06.2003, M 92 Bericht des Magistrats vom 22.11.2004, B 743 Vortrag des Magistrats vom 24.08.2007, M 165 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 422 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Radroute 7 ausbauen IV: Befahrbarkeit verbessern

19.11.2015 · Aktualisiert: 24.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2015, OF 1010/9 Betreff: Radroute 7 ausbauen IV: Befahrbarkeit verbessern Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Magistrat wird gebeten, 1. den Fuß- und Radweg zwischen Zehnmorgenstraße und Victor-Gollancz-Weg (Bild13) zu sanieren, ohne die Fläche zu versiegeln, 2. die Fahrbahndecke der Mierendorffstraße zu erneuern, 3. zu veranlassen, dass das Abstellen von Mülltonnen (Bild7) in der Walter-Leiske-Straße (am Beginn des Weges zum Sinaipark) künftig unterlassen wird. Begründung: Unebenheiten, Schlaglöcher und im Weg stehende Mülltonnen erschweren derzeit das Radfahren auf den genannten Strecken, die doch Bestandteil der Radroute sind. Anlage RadrouteAusbauen4 (ca. 494 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1010/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1010/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1010/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Radroute 7 ausbauen III: Wegweisung verbessern

19.11.2015 · Aktualisiert: 24.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2015, OF 1009/9 Betreff: Radroute 7 ausbauen III: Wegweisung verbessern Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Magistrat wird gebeten, - den stadtauswärts zeigenden Wegweiser in der Walter-Leiske-Straße, der von einem Strauch verdeckt ist, (Bild8) an eine geeignete Stelle zu versetzen, - die beiden verschmierten Wegweiser im Victor-Gollancz-Weg (Bild19, Bild20) auszutauschen, - einen zusätzlichen Wegweiser an der Straßenlaterne vor dem Haus Dreihäusergasse 10 (Bild17) anzubringen, - das verbogene Schild am Beginn der Dreihäusergasse zu reparieren oder auszutauschen, - die verwirrende Wegweisung an der Kreuzung Alt-Eschersheim/Dreihäusergasse (Bild 14) zu korrigieren, - einen zusätzlichen Wegweiser an der Autobahnleitplanke (Bild 15) zu ergänzen, damit der ortsunkundige, aus dem Uhrig kommende Radfahrer nicht ins Nirgendwo geführt wird, - die beiden Enden der Radroute durch entsprechende Hinweisschilder zu markieren, - an der Kreuzung Marbachweg / Mierendorffstraße das verschmierte Zeichen 1020-12 Radfahrer und Anlieger frei (Bild3) zu ersetzen, - vor dem Haus Hinter den Ulmen 67 Zeichen 357 Sackgasse (Bild11) durch Zeichen 357.50 Durchgängige Sackgasse auszutauschen. Begründung: Die Radroute ist im Allgemeinen gut ausgeschildert. An den genannten Stellen besteht jedoch Verbesserungspotential. (Dem Ortsbeirat 9 schiene es überdies sinnvoll, die Wegeführung an der Kreuzung Fürstenbergerstraße/Hamannstraße zu verdeutlichen, wo Radfahrer derzeit scheinbar durch ein Schulgebäude geführt werden; dieser Bereich liegt jedoch nicht in seinem Zuständigkeitsbereich.) Anlage RadrouteAusbauen3 (ca. 627 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1009/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1009/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1009/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Baugenehmigung auf der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 578

26.08.2015 · Aktualisiert: 16.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2015, OF 972/9 Betreff: Baugenehmigung auf der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 578 Ein Teil des Innenbereichs, der von der Eschersheimer Landstraße, der Zehnmorgenstraße, der Nußzeil und Im Wörth umgrenzt ist, ist oder wurde jedenfalls zum Feuchtgebiet erklärt. Einem früheren Bauantrag wurde etwa im Jahre 2005 von der Bauaufsicht die Zustimmung mit Hinweis auf das fragliche Feuchtgebiet versagt. Jetzt jedoch wurde Baugenehmigung erteilt. Der zukünftige Bauherr hat einem Nachbarn dazu im Juli 2015 geschrieben. Aus diesem Schreiben wird hier auszugsweise wörtlich zitiert: "Ausweislich der geologischen Karte für das Gebiet Frankfurt West von 2009 und gemäß Grundwassergleichenplan vom Juni 1994 für das Gebiet liegt der Grundwasserspiegel bei 7,50 bis 15,00 m". Der Bauherr sieht damit Bedenken gegen sein Bauvorhaben als gegenstandslos an. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, - welche Grundlage sich in welcher Form geändert hat, so dass gegenüber dem früheren Versagen einer Baugenehmigung jetzt Baugenehmigung erteilt wurde; - ob bzw. inwieweit die zitierten Aussagen zutreffend sind; - welche Anforderungen an die Höhe des Grundwasserspiegels vom Magistrat einerseits stadtweit und andererseits für das fragliche Gebiet gestellt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 10.09.2015, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 972/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Bank Fontane-Anlage

18.05.2015 · Aktualisiert: 09.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2015, OF 929/9 Betreff: Bank Fontane-Anlage Auf der hinteren Bank der Fontane-Anlage werden Drogen konsumiert, was der Polizei auch bekannt ist. In der Fontane-Anlage gibt es 4 Bänke am Spielplatz und 2 Bänke weiter hinten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher schreibt an das Amt für Straßenbau- und Erschließung und das Grünflächenamt und beauftragt den Abbau der hinteren Bank aus der Fontane-Anlage und Aufstellen der Bank auf der Straße Am Schwalbenschwanz gegenüber der Einfahrt zum 12. Polizeirevier. Falls dies wegen der Breite des Gehweges nicht möglich ist, auf der Straße Am Lindenbaum auf dem Teilstück zwischen Eschersheimer Landstraße und Nußzeil. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 929/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ehemaliger Luftschutzbunker Im Wörth

23.04.2015 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4068 entstanden aus Vorlage: OF 918/9 vom 21.04.2015 Betreff: Ehemaliger Luftschutzbunker Im Wörth Der Magistrat wird gebeten, einen Textentwurf für eine Gedenk- beziehungsweise Hinweistafel an einem der zwei Nachfolgegebäude des früheren Luftschutzbunkers Im Wörth zu erarbeiten, Präferenzen für das zu verwendende Material und die Tafel größe anzugeben und den Entwurf anschließend dem Ortsbeirat zur Abstimmung mit der Firma Ten Brinke GmbH zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Ortsbeirat möchte zusammen mit der Firma Ten Brinke GmbH und unter Mitwirkung des Magistrats eine Gedenk- bzw. Hinweistafel an einem der zwei Nachfolgegebäude des früheren Luftschutzbunkers Im Wörth anbringen. Die Gedenk- beziehungsweise Hinweistafel soll von der Firma Ten Brinke GmbH und aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert werden. Bei dem ehemaligen Luftschutzbunker Im Wörth hatte es sich um den größten im Frankfurter Stadtgebiet gehandelt. Über den ästhetischen Reiz des massigen Gebäudes mögen unterschiedliche Ansichten bestehen, gleichwohl hatte der Bunker die Architektur und damit das Ortsbild von Eschersheim über Jahre hinweg mit geprägt. Er hatte in Tagen des Bombenkrieges der Bevölkerung im Umkreis Schutz geboten und für Schutzsuchende zumindest ein Gefühl von Sicherheit vermittelt. Mit einer entsprechenden Tafel möchte der Ortsbeirat dazu beitragen, Geschichtsbewusstsein aufrechtzuerhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1111 Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat)

Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers .Im Wörth.

24.09.2014 · Aktualisiert: 14.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2014, OF 830/9 Betreff: Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers "Im Wörth" Bei diesem großen, gut gewachsenen Baum handelt es sich um den einzigen in der ersten Hälfte der Straße "Im Wörth" überhaupt. Eine Kastanie auf gleichem Grundstück wurde vor kurzem mit Genehmigung gefällt. Der Geschäftsführer des Investors, der das Grundstück neu bebauen will, hat in einem Gespräch im Herbst 2013 zugesichert, die Platane zu erhalten. Diese Zusage hat er auch bei einem Termin mit Anliegern des erworbenen Grundstücks wiederholt. In diesem Monat wurde der Baum einseitig stark eingekürzt und es wurden Bohrungen auch in unmittelbarer Nähe des Baumens eingebracht. Ob das Wurzelwerk des Baumes beschädigt wurde, ist noch nicht bekannt, erscheint aber als wahrscheinlich. Die Untere Naturschutz- behörde ist mit dem Vorgang bereits beaufschlagt und hat eine weitere Einkürzung auf der Gegenseite der bereits erfolgten Einkürzung beauftragt, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Ob der Baum noch zu retten ist, ist vorläufig noch nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, - welche Auflagen mit der Baugenehmigung für den Bauherrn hinsichtlich des Baumbestandes festgelegt sind; - ob diese ggf. eingehalten wurden; - ob im Falle des Totalverlusts des Baumes die Anpflanzung eines neuen gleichartigen bzw. gleichwertigen Baumes auferlegt ist bzw. wird; - ob in diesem Falle eine Auferlegung einer Neuanpflanzung eines höheren Baumes als bei üblichen Nachpflanzungen beinhalten kann, damit der Verlust eines bedeutenden Solitärs wenigstens ansatzweise besser ausgeglichen werden kann; - welche weiteren Konsequenzen aus dem evtl. Fehlverhaltens des/der Verantwortlichen ggf. beabsichtigt sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 09.10.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1134 2014 Die Vorlage OF 830/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU und SPD (= Ablehnung)

Partei: FDP

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Den Hin- und Rückweg zur Ludwig-Richter-Schule sicherer gestalten

05.06.2014 · Aktualisiert: 15.09.2014

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2014, OM 3195 entstanden aus Vorlage: OF 775/9 vom 25.04.2014 Betreff: Den Hin- und Rückweg zur Ludwig-Richter-Schule sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten 1. der Aufbringung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) an der Straße Nußzeil, etwa in Höhe der Hausnummer 88; 2. einer Aufpflasterung zwecks Minderung der Geschwindigkeit der Straße Hinter den Ulmen unmittelbar beziehungsweise kurz vor deren Einmündung in die Nußzeil; 3. eines eventuellen Hinweises auf den Fußgängerüberweg kurz vor der Kreuzung Hinter den Ulmen/Nußzeil zu prüfen und anschließend zu berichten. Begründung: Der Bereich Anne-Frank-Siedlung/Kirchhainer Straße einschließlich des gesamten Umfelds ist dicht besiedelt. Entsprechend groß ist die Anzahl an Schulkindern, die täglich von hier zur Ludwig-Richter-Schule und zurück streben. Der Schulweg zur und von der Ludwig-Richter-Schule führt über die Straße Hinter den Ulmen mittels Querung der Nußzeil etwa in Höhe Hausnummer 88. Autofahrer, aus Hinter den Ulmen kommend, erreichen unmittelbar nach dem Einbiegen in die Nußzeil die erwähnte Querung, deshalb sind besondere Vorsorgen erforderlich, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen und Unfallgefahren vorzubeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1173

OF (Antrag Ortsbeirat)

Situation in der Gagfah-Siedlung im Karree zwischen den Straßen Am Lindenbaum, Hinter den Ulmen und der Nußzeil

28.05.2014 · Aktualisiert: 13.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2014, OF 790/9 Betreff: Situation in der Gagfah-Siedlung im Karree zwischen den Straßen Am Lindenbaum, Hinter den Ulmen und der Nußzeil Der Ortsbeirat 9 legt einen Ortstermin fest, um sich ein aktuelles Bild dieser Wohnsiedlung zu machen. Einer der Bewohner, der mit Namen und Adresse bekannt ist, stellt sich nach Terminvereinbarung zum Rundgang und zu (ergänzenden) Informationen zur Verfügung. Begründung: Der Erbbauberechtigte, um den es sich hier handelt, ist gemäß Vorgaben unserer Stadt verpflichtet, jede Verunstaltung und Verwahrlosung der Gebäude und Anlagen zu verhindern. Dieser Verpflichtung kommt der Erbbauberechtigte jedoch in verschiedenen Bereichen nicht nach. Auf Verlangen der Stadt hat er die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Der Rundgang soll dem Zweck dienen, die Mängel zu erfassen. Antragsteller: FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 05.06.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 789/9 zu einem Ortstermin mit den zuständigen Vertretern der Stadtverwaltung einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: FDP, SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumbewuchs vor dem Wohnblock Nußzeil 85 - 97

20.05.2014 · Aktualisiert: 13.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2014, OF 783/9 Betreff: Baumbewuchs vor dem Wohnblock Nußzeil 85 - 97 Vorgang: ST 1137/12 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Erbbauberechtigten, Gagfah Invest GmbH & Co. KG oder einem evtl. Rechtsnachfolger, erneut ins Benehmen zu setzen, um Baum-Beschneidungen und -Auslichtungen der auf dem Erbbaugrundstück zur Straße Nußzeil hin angepflanzten Bäume zu erwirken. Begründung: Am Straßenrand sind Bäume auf städtischem Gelände gepflanzt. Im Gegensatz zu diesen, die sich im ordentlichen Zustand befinden, stehen auf der Erbbaufläche hinter dem Bürgersteig ungepflegte Bäume. Diese sind weder beschnitten noch ausgelichtet, bergen teilweise auch abgestorbene Äste in ihren Kronen. Bürger beschweren sich über den Zustand. Wie in ST 1137 dargelegt, obliegt dem Erbbauberechtigten u. a. die Baumpflege in seinem Bereich. Auszugsweise lautet ein Satz aus der erwähnten ST 1137: "Jede Verunstaltung und Verwahrlosung der Gebäude und Anlagen hat die Erbbauberechtigte zu verhindern und auf Verlangen der Stadt unverzüglich zu beseitigen". Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2012, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 05.06.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 783/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-Siedlung

08.05.2014 · Aktualisiert: 12.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3100 entstanden aus Vorlage: OF 779/9 vom 08.05.2014 Betreff: Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-Siedlung Vorgang: M 15/14 Von Anwohnern wurden einige Wünsche geäußert, die sie bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes berücksichtigt wissen möchten. Der Magistrat wird daher gebeten, die Umsetzungsmöglichkeit der folgenden Wünsche zu prüfen und zu berichten: 1. In der Straße Im Geeren ist es verkehrstechnisch oft sehr schwierig. Es wurde gemeinsam überlegt, wie die Straßenführung verlaufen könnte. Die Zufahrt könnte durch eine neue Straße vom Berkersheimer Weg her erschlossen werden. Ob diese als Ringstraße oder Stichstraße laufen sollte, müsste die Planung ergeben. 2. Bei der Vergrößerung der bebauten Fläche auf das Doppelte, sollte es auch eine Anbindung an den ÖPNV geben. Überlegt wurde, dass die Busse der Buslinie 69 künftig eventuell durch die Eleonore-Sterling-Straße in die Anne-Frank-Straße und weiter in die Zehnmorgenstraße fahren könnten. Die Möglichkeit dieser Busverbindung sollte bei der Straßenplanung berücksichtigt werden. 3. Es wird eine aufgelockerte Bebauung mit maximal zweieinhalb Geschossen mit ausreichend Grünflächen und Erhalt der beiden Mammutbäume gewünscht. 4. Im Osten fällt ein Streifen einer aufgegebenen Baumschule in die zu bebauende Fläche. Dieses Wäldchen wird heute von den Gruppen des Internationalen Familienzentrums für Exkursionen genutzt und sollte erhalten bleiben. Dieses Wäldchen sollte durch eine entsprechende planerische Ausweisung abgesichert werden. 5. Im Norden steht ein überwiegend von Birken bewachsenes Wäldchen, das sich in den letzten 15 Jahren entwickelt hat. Es dient Kindern und Jugendlichen teilweise als Abenteuerspielplatz. Dort leben Kaninchen, der Fuchs und es brüten Vögel (sowohl Sing- als auch Rabenvögel). Auch dieses Wäldchen sollte ganz oder teilweise durch entsprechende Ausweisung planerisch abgesichert werden. 6. Momentan ist die Kinderbetreuung nicht ausreichend, insbesondere fehlen Betreuungsplätze für die Grundschulkinder. Es wurde angeregt, eine Kindertagesstätte mit einzuplanen. 7. Es gibt einen Kinderspielplatz für Kleinkinder. Für die größeren gibt es zurzeit nur einen kleinen Bolzplatz. Eine Ausweitung dieser Flächen sollte geplant werden. 8. Die einzige Nahversorgung ist zurzeit eine Bäckerei mit kleinem Café. Lebensmittel, Arzneien und Drogeriewaren sollten in Zukunft auch im Gebiet eingekauft werden können. Zusätzliche Flächen für die Nahversorgung sollten eingeplant werden sowie eine Fläche mit Strom- und Wasseranschluss, die für einen Wochenmarkt vorgesehen wird. 9. Der Ortsbeirat wünscht, beim Fortgang der Planung regelmäßig informiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1080 Antrag vom 22.09.2016, OF 98/9 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 833 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Genehmigung des Abrisses des Bunkers Im Wörth 2 - 6

12.03.2014 · Aktualisiert: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2014, OF 758/9 Betreff: Genehmigung des Abrisses des Bunkers Im Wörth 2 - 6 Ausgehend vom derzeitigen Informationsstand hier vor Ort bestehen im Zusammenhang mit der Abriss-Genehmigung für den Bauherrn bzw. das Abbruch-Unternehmen keine Auflagen hinsichtlich der Entwicklung von Lärm und Staub bzw. deren Eindämmung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, - ob dies der Fall ist; - warum dies ggf. zutrifft. Begründung: Gemäß vorliegendem Lärm-Gutachten ist von einer erheblichen Überschreitung des zulässigen Grenzwertes von 55 dB(A) bei den Nachbarn bzw. von 45 dB(A) für ein naheliegendes Altenheim auszugehen. Gegenüber stehen prognostizierte, erhebliche Überschreitungen bis 72,5 dB(A), also um 17 dB(A) mehr. Sie bedeuten eine Nicht-Einhaltung des Grenzwertes um das Mehrfache. Zu berücksichtigen ist, dass die Zahlenwerte logarithmischen Gesetzmäßigkeiten unterliegen. Dafür, dass prognostizierte Überschreitungen nicht erreicht werden, bestehen keine erkennbaren Anhaltspunkte; zumal keine Erhöhung durch Impulszuschläge enthalten und die in einer Prognose aufgeführte Lärmschutzwand nicht errichtet wurde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 13.03.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 758/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Verlärmung bei Abriss des Bunkers Im Wörth

13.02.2014 · Aktualisiert: 27.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2014, OF 748/9 Betreff: Verlärmung bei Abriss des Bunkers Im Wörth Die vom Bauherrn in Auftrag gegebenen Lärmprognosen, die der Bauaufsicht vorliegen, zeigen u. a. auf, dass - OHNE Zuschläge für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit, - jedoch MIT Zeitabschlägen agiert wird; - so dass das UNGÜNSTIGSTE (besonders lauter Lärm) nicht - berücksichtigt, das GÜNSTIGSTE (Zeitabschlag) jedoch in - Anspruch genommen wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie er eine Verlärmung über die vorgegebenen Richtwerte (55 bzw. 45 dB(A) hinaus a) im Rahmen einer Genehmigung oder, sofern diese bereits erfolgt ist, b) im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch nach einer bereits erteilten Genehmigung wahrzunehmen beabsichtigt. Ergänzende Hinweise und Lärmwerte; Lärmwerte, logarithmisch erfasst, führen zu Lärmsteigerungen, wie an folgenden Beispielen dargestellt: - 10 Dezibel mehr bedeuten eine Ver-Zehnfachung; - wenn statt zulässigen 55 dB(A) - 65 dB(A) auftreten, bedeutet dies eine Ver-Zehnfachung; - es ist so laut, als wenn dort 10 Geräte mit 55 (dB(A) in Betrieb wären; - wenn statt zulässigen 55 dB(A) - 75 dB(A) auftreten, bedeutet dies eine Ver-Hundertfachung; - es i ast so laut, als wenn dort 100 Geräte mit 55 dB(A) in Betrieb seien. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 743/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 748/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorgesehener Abriss des Bunkers .Im Wörth. 2 - 6 durch Abriss-Unternehmen Robert Zeller GmbH & Co. KG, Offenbach

11.02.2014 · Aktualisiert: 27.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2014, OF 747/9 Betreff: Vorgesehener Abriss des Bunkers "Im Wörth" 2 - 6 durch Abriss-Unternehmen Robert Zeller GmbH & Co. KG, Offenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Für Bau-und Abbruch-Unternehmen sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz vor Baulärm (AVV Baulärm) maßgebend. Gemäß vorliegender Lärmprognose des Bauherrn ist von folgenden Lärmemissionen (ohne Zuschläge für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit) jeweils auszugehen: - für LKW-Fahrten - 103 dB(A), - für das Bestücken von Containern - 105 dB(A),. - für den Einsatz von Hydraulikwerkzeug - 105 dB(A), - für den Einsatz von Spitzmeißeln - 118 dB(A). Demgegenüber liegt der nach AVV Baulärm einzuhaltende Richtwert - mit den Zuschlägen für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit - bei 55 dB(A), für Altenheime sogar bei nur 45 dB(A). Die vom Bauherrn rechnerisch ermittelten Lärmwerte (ohne Zuschläge für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit) für einige der umliegenden Gebäude betragen während der Baumaß- nahmen (Arbeitsschritt 2) - nach Abzug von Zeitabschlägen - 63,3; 63.4; 63,9; 67,0; 67,3; 68,2; 68,3; 68,4; 71,2; 71,6; und 72,5 dB(A). Bei dem letzten Wert von 72,5 dB(A) würde der Grenzwert deutlich überschritten - um mehr als das 70-fache, da Lärm logarithmisch ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie er sich zu diesen und folgenden Kriterien stellt, wie er die Situation zu handhaben beabsichtigt: - ob in Kenntnis dieser Lärmprognosen - mit der deutlich prognostizierten Über- schreitung der zulässigen Werte, eine Abbruchgenehmigung erteilt wird oder wurde; - ob er den rechnerischen Einsatz des Bohrmeißels von nur einer Stunde pro Arbeitstag für wahrscheinlich hält, insbesondere da eine Begrenzung der Stemmarbeiten auf 4 Stunden empfohlen wird (S. 14); - warum nicht der Einsatz von "Betonsägen" erwogen wird, welche leiser sind als "Stemmen" und dem Stand der Technik entsprächen; warum keine Schallschutzwand in Höhe des Bunkers vorgesehen, wie dies in anderen Städten üblich ist und als passiver Lärmschutz dem Stand der Technik entspräche. Begründung: Dem Mittelungspegel liegt ein mathematisches Rechenverfahren zugrunde. Tatsächlich sind jedoch keine Mittelungswerte, abstrakte Werte, hörbar, sondern je nach Situation nur sehr lauter oder weniger lauter Lärm. Unmittelbar und plötzlich auftretender Lärm führt für die Psyche und die Physis von Lebewesen, hier zunächst einmal nur Menschen und Tiere, zu schockartigen Reaktionen. Lang anhaltender lauter Lärm bewirkt kontinuierliche Belastungen. Es handelt sich um Beeinträchtigungen, die gesundheitliche Schäden zur Folge haben (können) und hier neben den Anwohnern Schüler und Lehrer einer Schule, eine Kindertagesstätte mit Kindern und dem Personal und ein Altenheim mit den Bewohnern und den Pflegekräften betreffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.02.2014, OF 742/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 742/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 747/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorgesehener Abriss des Bunkers .Im Wörth 2 - 6 durch das Abrissunternehmen Robert Zeller GmbH & Co.KG, Offenbach

03.02.2014 · Aktualisiert: 27.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 743/9 Betreff: Vorgesehener Abriss des Bunkers "Im Wörth 2 - 6 durch das Abrissunternehmen Robert Zeller GmbH & Co.KG, Offenbach Für Bau- und Abbruch-Unternehmen sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz vor Baulärm (AVV Baulärm) maßgebend. Gemäß vorliegenden Gutachten ist von folgenden Lärmbelastungen jeweils auszugehen: für LKW-Fahrten - 103 dB(A), für das Bestücken von Containern - 105 dB(A), für den Einsatz von Hydraulikwerkzeug - 105 dB(A), für den Einsatz von Spitzmeiseln - 115 dB(A). Demgegenüber liegt der zumutbare Grenzwert bei 55 dB(A), für Altenheime sogar nur bei 45 dB(A). Die rechnerisch ermittelten Werte für einige der umliegenden Wohngebäude betragen während der Baumaßnahmen dagegen 63,3; 63,4; 63.9; 67,0; 67,3; 68,2; 68,3; 68,4; 71,2; 71,6 und 72,5 dB(A). Bei dem letzten Wert von 72,5 dB(A) würde der Grenzwert immerhin um ca. 32 % überschritten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie er sich zu diesen und den folgenden Kriterien stellt, wie er die Situation zu handhaben beabsichtigt: für den Bauherren werden Zeitkorrekturen gewährt, die nicht nach Rechtslage sondern nach einem behaupteten "Stand der Technik" erfolgen; es werden Mittelungspegel zugestanden; die grundhafte Verteilung des Lärms auf die Fläche, was den unmittelbar Betroffenen wenig nützt; der behauptete Einsatz des Bohrmeisels nur für eine Stunde pro Arbeitstag, was völlig unrealistisch erscheint; der nicht vorgesehene Einsatz von "Sägen" des Betons (was wahrscheinlich der Kostenfrage gezollt ist). Begründung: Dem Mittelungspegel liegt ein mathematisches Rechenverfahren zugrunde. Tatsächlich sind jedoch keine Mittelungswerte, abstrakte Werte, hörbar sondern je nach Situation nur sehr lauter oder weniger lauter Lärm. Unmittelbar und plötzlich auftretender Lärm führt für die Psyche und die Physis von Lebewesen, hier zunächst einmal nur Menschen und Tiere, zu schockartigen Reaktionen. Lang anhaltender lauter Lärm bewirkt kontinuierliche Belastungen. Es handelt sich um Beeinträchtigungen, die gesundheitliche Schäden zur Folge haben (können). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 743/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 748/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorgesehener Abriss des Bunkers Im Wörth

02.02.2014 · Aktualisiert: 27.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2014, OF 742/9 Betreff: Vorgesehener Abriss des Bunkers Im Wörth Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig zu prüfen und zu berichten, ob es zutrifft, dass der Abriss in die Sommerferien 2014 verschoben ist oder welcher andere Termin (vorläufig) aktuell ist; ob es weiterhin Bestand hat, dass die östliche Giebelwand erst zuletzt abgerissen und außerdem eine Lärmschutzwand errichtet werden wird, beides zum Schutz der Ziehen-Schule (im begrenzt möglichen Umfang) und um die Ziehen-Schule möglichst lange abzuschotten; durch welche Maßnahmen die ebenfalls in der Straße Im Wörth befindliche KiTa und ein Altenpflegeheim vor Lärm geschützt werden sollen; ob inzwischen ein Informationsgespräch des Bauherrn, der Firma Ten Brinke, und des Abriss-Unternehmers Zeller mit der Schulleitung der Ziehen-Schule stattgefunden hat; welche Ergebnisse im Falle eines solchen Gesprächs erzielt wurden; ob mit dem Bau-Unternehmer die Errichtung einer Lärmschutzwand zu dessen Lasten im Grenzbereich zur Ziehen-Schule vor Beginn der Abriss-Arbeiten vereinbart wurde; um eine Angabe von Gründen für den Fall, dass dies nicht geschehen sein sollte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.02.2014, OF 747/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 742/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 747/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Bisher in der Straße Im Wörth vor dem Bunker postierte Altglasbehälter

31.12.2013 · Aktualisiert: 04.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2013, OF 730/9 Betreff: Bisher in der Straße Im Wörth vor dem Bunker postierte Altglasbehälter Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welcher neue Standort für die bisher vor dem Bunker abgestellten drei Altglasbehälter vorgesehen ist. Begründung: Im Zuge des in Bälde vorgesehenen Abrisses des alten Luftschutzbunkers wird zwangsläufig ein anderer Standort benötigt. Der neue Standort sollte sozialverträglich sein und wegen des mit dem Einwerfen von Flaschen verbundenen Lärms nicht unmittelbar vor einem Wohnhaus angeordnet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2014, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 730/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FDP

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Verlegung der Bushaltestelle .Im Wörth.

10.09.2013 · Aktualisiert: 22.10.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 679/9 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Im Wörth" Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, in welchem Bereich der Straße "Im Wörth" die bestehende Bushaltestelle im Zuge der Abriss-A rbeiten an der Luftschutzbunker-Anlage vorübergehend verlegt werden soll. Begründung: Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird eine Verlegung während der Abriss-Arbeiten unumgänglich sein. Gegen eine Verlegung vor das Haus Nr. 20 sprechen die Umstände, dass es sich um ein Eckhaus handelt und, dass es bei einer früheren, zeitweiligen Verlegung vor das Haus Nr. 20 erheblichen Ärger mit dem Hausbesitzer gab. Eine Widerholdung dieser Situation sollte tunlichst vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 26.09.2013, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 839 2013 Die Vorlage OF 679/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Zukünftige Bebauung des Geländes der bisherigen Kultureinrichtung Batschkapp in der Maybachstraße

10.09.2013 · Aktualisiert: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 668/9 Betreff: Zukünftige Bebauung des Geländes der bisherigen Kultureinrichtung Batschkapp in der Maybachstraße Der Magistrat wird aufgefordert, - dem Ortsbeirat so bald wie möglich Pläne für die Neubebauung dieses Areals vorzustellen. Begründung: - Wie bisher bekannt, soll die Neubebauung mit fünfgeschossigen Wohnhäusern erfolgen; - fünfgeschossige Gebäude wären in einem Umfeld, das durch vier- und dreigeschossige (und auch noch niedrigere) Häuser geprägt ist, städtebaulich unverträglich; - Gebäude mit fünf Geschossen würden hier als Fremdkörper wirken; - sie würden in den oberen Etagen - auch über vorgesehene Lärmschutzwände von bis zu 6 Meter Höhe - Bahnlärm reflektieren und zu einer Verlärmung der Thielenstraße, des Endstücks der Eschersheimer Landstraße und evtl. eines Teils der Straße Nußzeil führen; - das gilt insbesondere bei einer Realisierung des beabsichtigten viergleisigen Ausbaus der Main-Weser-Bahnstrecke. Die erwähnten 6 m hohen Lärmschutzwände stehen mit einem Ausbau in Verbindung; - bei einem viergleisigen Ausbau sind hier eigentlich 12 m hohe Lärmschutzwände notwendig. Diese lassen sich aber aus bautechnischen und finanziellen Gründen nicht darstellen, zeigen aber die Stärke der Lärmbelastung auf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 26.09.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 668/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 08.05.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 668/9 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbrucharbeiten Bunker Im Wörth

29.08.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2420 entstanden aus Vorlage: OF 642/9 vom 15.08.2013 Betreff: Abbrucharbeiten Bunker Im Wörth Der Magistrat wird gebeten, das Abbruchunternehmen anzuweisen, während der Abbruchphase eine geeignete Schallschutzwand zwischen Bunker und Ziehenschule - wie bei den Bauarbeiten bei der Bettinaschule - zu errichten. Die Schulleitung und der Ortsbeirat sind über die einzelnen Abbruchmaßnahmen schriftlich zu unterrichten. Begründung: Diese Maßnahme wurde bei den Abbrucharbeiten in der Nähe der Bettinaschule bereits durch einen Richterspruch durchgesetzt und sollte deshalb auch bei der Ziehenschule Anwendung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1485 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmsituation während der Abbrucharbeiten bei dem vorgesehenen Abriss der Bunkeranlage Im Wörth

29.08.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2421 entstanden aus Vorlage: OF 644/9 vom 02.08.2013 Betreff: Lärmsituation während der Abbrucharbeiten bei dem vorgesehenen Abriss der Bunkeranlage Im Wörth Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 9 frühzeitig vor Beginn der Arbeiten ein Lärmschutzgutachten beziehungsweise eine Kopie davon zur Verfügung zu stellen. Begründung: Durch ein entsprechendes Gutachten ist es dem Ortsbeirat möglich, seine (eigene) Informationspflicht zu erfüllen beziehungsweise den Mitbürgern im Ortsbezirk Auskünfte zu erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2013, ST 1613 Aktenzeichen: 63 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Arbeits-Bereiche bei dem vorgesehenen Abbruch der Bunkeranlage Im Wörth

02.08.2013 · Aktualisiert: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2013, OF 661/9 Betreff: Arbeits-Bereiche bei dem vorgesehenen Abbruch der Bunkeranlage Im Wörth Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wo die Abbruch-Arbeiten haupt- und tatsächlich stattfinden sollen - im Inneren des Baukörpers oder im Außenbereich. Begründung: Anlässlich der Vorstellung des Projekts durch einen Vertreter des Bauherrn am 20. 6. 2013 im Ortsbeirat hat der Vertreter bzw. der beauftragte Abbruch-Unternehmer geäußert, dass der größere bzw. der größte Teil des Abbruches im Inneren erfolgen würde. Das kann aber aufgrund der Sachlage nicht der Fall sein. Im Inneren können die (Klein-) Sprengungen erfolgen. Der weitaus umfangreichere Teil des Abbruchs und das Zerkleinern der Bunkerteile mit Steinhammer, Meißel, Brecher und Abruch-Zange ist nur im Außenbereich möglich. Das Maß der Außenarbeiten korreliert aber auch mit Lärm-Höhe und -Dauer. Das Mindeste, was Bürger, die über einen längeren Zeitraum von lautem Lärm betroffen sind, erwarten dürfen, liegt darin, sie von vornherein über die Tatsachen zu informieren. Dann könnte die Nachbarschaft sich - wenigstens bedingt - auf den täglichen Lärm einstellen und , soweit möglich, den Tagesrhythmus entsprechend anpassen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 661/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: FDP

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Buslinie 69

02.08.2013 · Aktualisiert: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2013, OF 658/9 Betreff: Buslinie 69 Die Erwartungen, dass sich im Zeitablauf und zuletzt durch den Einsatz eines neuen Busmodells plus Ersatzbus wesentliche Verbesserungen einstellen würden, haben sich bisher leider nicht erfüllt. Immerhin befindet sich die Buslinie seit Dezember 2007 in Betrieb. Fahrgäste klagen u. a., dass bei den absenkbaren Ein- und Ausgängen oft behauptet wird, sie seien überhaupt nicht funktionsbereit und bei anderen Gelegenheiten, sie seien z. Z: defekt; was davon stimmt, bleibt offen; bei hohen Außentemperaturen springt oft nicht die Klimaanlage sondern der Heizlüfter an; um die Strecken-Kenntnisse und die über die Haltestellen scheint es bei verschiedenen Fahrern schlecht bestellt zu sein; Busfahrer sind an der Kreuzung "Im Wörth/Nußzeil" schon in die falsche Richtung abgebogen; am 31. 7. 2013 fuhr der Fahrer gegen 9.50 Uhr an der Haltestelle "Hinter den Ulmen" vorbei, obwohl dort ein Fahrgast wartend stand. Erst durch Zuruf von Fahrgästen hat der Fahrer dies korrigiert; an Haltestellen wird nicht gestoppt, obwohl Fahrgäste den Halteknopf gedrückt hatten; schwierig gestaltet sich oft der Verkauf von Fahrscheinen, wenn die Fahrt über das Tarifgebiet 50 hinausgehen soll; mehreren Fahrern mangelt es an Sprachkenntnissen. Es stellt sich die Frage, ob der Einsatz von Fahrern mit mangelnden Sprachkenntnissen überhaupt zulässig ist. Nachdem die Bemühungen des Magistrats bzw. der beauftragten TraffiQ GmbH über Jahre hin so wenig gefruchtet haben, wird der Magistrat gebeten, eine zeitnahe Beendigung der Zusammenarbeit mit Alpina Verkehrsbetrieb GmbH ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 658/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen LINKE. und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Wirtschaftliche Situation des Schützenvereins Eschersheim 1903 e. V.

31.07.2013 · Aktualisiert: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2013, OF 662/9 Betreff: Wirtschaftliche Situation des Schützenvereins Eschersheim 1903 e. V. Im Jahre 1945 wurde das damalige Vereinshaus der Schützen in der Nähe des Wasserturms durch den Magistrat enteignet. Ob auch weiteres Vereinsvermögen enteignet wurde, ist aus den unvollständigen Vereins-Unterlagen nicht zu ersehen. Eigentlich müsste eine Aussage aus den Unterlagen des Magistrats möglich sein. Die Enteignung erfolgte auf Basis einer Verordnung der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs. Ihre Rechtmäßigkeit wird schon deshalb nicht angezweifelt. Schützenvereine wurden aufgrund der erwähnten Verordnung und darauf folgend durch das Besatzungsstatut von 1945 bis 1955 verboten. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Enteignung stellt sich die Frage nach einer Entschädigung. Diese erfolgte 1945 und nachfolgend nicht. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Entschädigungsfrage zu prüfen und anschließend zu berichten; bei der Prüfung nicht nur rechtliche sondern auch moralische Maßstäbe anzulegen; und dabei auch das Fürsorge-Prinzip zu berücksichtigen. Ergänzender Hinweis: Der Schützenverein muss bekanntlich sein angemietetes Domizil in der Bunkeranlage Im Wörth wegen Versteigerung des Bunkers und dessen Abriss in Bälde verlassen. Die Suche nach Ersatz-Räumlichkeiten gestaltet sich durch einen ausgeprägten Mangel an entsprechenden Immobilien sehr schwierig. Daneben führt der durch Kündigung notwendige Auszug zu organisatorischen, logistischen Problemen und nicht zuletzt zur finanziellen Angespanntheit. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 662/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Bunker Im Wörth, Eschersheim

30.04.2013 · Aktualisiert: 07.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2013, OF 609/9 Betreff: Bunker Im Wörth, Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, die Planung für die auf dem Gelände des von der Bundesanstalt für Immobilienmanagement für vier Mio. Euro versteigerten Bunkers für die vorgesehene Neubebauung dem Ortsbeirat 9 rechtzeitig, bevor Änderungen nicht mehr möglich sind, vorzustellen. Begründung: Laut Zeitungsbericht (FNP vom 27. 4. 2013) ist auf dem Gelände der Bau von 40 - 44 Eigentumswohnungen durch das niederländische Unternehmen Ten Brinke Wohnungsbau vorgesehen. Das bedeutet für eine Fläche von ca. 2.500 qm eine erhebliche Baumasse. Deshalb ist von vornherein die Frage zu stellen, wie sich solch massive Baukörper in die bauliche und soziale Umgebung einbetten sollen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 609/9 wird bis zur Sitzung am 31.10.2013 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 609/9 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Neubau Ziehenschule

28.02.2013 · Aktualisiert: 20.03.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2013, OF 569/9 Betreff: Neubau Ziehenschule Für die Ziehenschule, ist ein umfassender Neubau anstelle des bisherigen Anbaus aus den 70er Jahren geplant. Sieben Varianten wurden im Hinblick auf die Frage untersucht, inwieweit optimale funktionale Verknüpfungen zwischen dem Altbau und einem Neubau herstellbar sind. Die Machbarkeitsstudie hatte zum Ergebnis, dass eine Erweiterung wünschenswert und möglich ist. Ursprünglich wurde mit einem Baubeginn in diesem Sommer gerechnet, was wohl mittlerweile nicht mehr als realistisch angesehen werden kann. Auch besteht die Möglichkeit, dass am nördlichen Rand des Schulgeländes eine weitere Großbaustelle eingerichtet wird, falls der Bunker im Wörth abgerissen werden sollte , um einem Wohnkomplex Platz zu machen . Zwischen den Straßen : - Im Wörth - Nußzeil und - Rhaban-Fröhlich-Straße werden für mehrere Jahre die Baufahrzeuge rollen, das erfordert eine sinnvoll geplante Logistik. Da weder die Schulgemeinde noch die Öffentlichkeit zumindest über das Bauvorhaben Ziehenschule informiert wurden, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 9, im Rahmen eines Ortstermins, die baulichen Möglichkeiten zumindest bei der Baustelle Ziehenschule vorzustellen. Der Ortsvorsteher wird gebeten einen solchen Ortstermin zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 569/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Bunker-Gebäude in der Straße .Im Wörth.

27.02.2013 · Aktualisiert: 20.03.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2013, OF 577/9 Betreff: Bunker-Gebäude in der Straße "Im Wörth" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welchen Umfang an Bebauung er auf diesem 2.276 qm großen Grundstück, vor allem in der Höhe, zu genehmigen vorsieht. Begründung: Bekannt ist bisher, dass - der Bebauungsplan 282 aus 1984 maßgebend ist; - der Bereich als "besonderes Wohngebiet" mit 3- bis 4-geschossiger Bebauung ausgewiesen wird; - gewerbliche Nutzung einschließlich der Ansiedlung von Büros als nicht genehmigbar entfällt; - ab Höhe der ersten Etage nur Wohnbebauung zulässig ist. Die Festlegung einer maximal genehmigbaren Bauhöhe fehlt - eigenartigerweise - im Bebauungsplan jedoch. Antrag Laut Zeitungsbericht hat ein Investor den Bunker für 1,9 Mio. Euro käuflich erworben. Zu diesem hohen Preis kommen abschätzbar Abrisskosten in kaum niedrigerer Höhe. Diese bedeutende Finanzanlage lässt das Bemühen um eine besonders umfängliche Bebauung geradezu erwarten; insbesondere in Form eines Hochhauses. Ein solches würde im dortigen Umfeld einen Fremdkörper darstellen, der sich mit der umgebenden 3- bis 4- geschossigen Bebauung nicht in Einklang bringen ließe. Ein unmittelbarer Nachbar ist die Ziehenschule. Deren ca. 1.400 Schüler müssten ihre Schulzeit im Schatten eines Hochhauses - nicht nur im wörtlichen sondern auch im übertragenen Sinne - erleben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 671 2013 Die Vorlage OF 577/9 wird in der folgenden geänderten Fassung als Anfrage an den Magistrat beschlossen: " Der Ortsbeirat wendet sich gegen eine Hochhausbebauung in der Straße Im Wörth und bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welcher Umfang einer Bebauung ist auf diesem 2.276 m2 großen Bunkergelände genehmigungsfähig und 2. bis zu welcher Höhe darf dort ein Gebäude gebaut werden?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eschersheimer Bunker Im Wörth

14.02.2013 · Aktualisiert: 01.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2013, OM 1904 entstanden aus Vorlage: OF 555/9 vom 31.01.2013 Betreff: Eschersheimer Bunker Im Wörth Vorgang: V 1349/10 OBR 9; ST 349/12; ST 1441/12 Der Bunker Im Wörth wurde für circa 1,6 Mio. Euro verkauft. Er soll abgerissen werden und Wohnungen Platz machen. Der Magistrat wird aufgefordert, mit den im Eschersheimer Bunker ansässigen Vereinen und Gruppen Kontakt aufzunehmen und ihnen bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten zu helfen. Dem Ortsbeirat ist das Ergebnis mitzuteilen. Begründung: Im Eschersheimer Bunker sind mehrere Vereine und Gruppen aktiv. Der Schützenverein Eschersheim ist z. B. dabei, eine Bogenschützenmannschaft aufzubauen. Die Trainingsmöglichkeiten im und hinter dem Bunker sind als ideal zu bezeichnen, auch deshalb, weil nach Aussage eines Vorstandsmitgliedes dieser Verein in Frankfurt fast allein diesen Sport pflegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2010, V 1349 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 349 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1441 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 726 Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat)

Entwässerung eines Teils des Victor-Gollancz-Weges

30.01.2013 · Aktualisiert: 22.02.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2013, OF 557/9 Betreff: Entwässerung eines Teils des Victor-Gollancz-Weges Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Entwässerung des Teils des Victor-Gollancz-Weges zu prüfen und zu verbessern, der an der Kreuzung mit der Straße Nußzeil beginnt und bis zur Städtischen KiTa 88 verläuft. Begründung: Regenwasser läuft vor allem auf der linken Seite des leicht abschüssigen Victor-Gollancz-Weges bis zum nach rechts abknickenden Wegeteil und dann bis vor den Eingang der KiTa. Dort sammelt sich das Wasser oft zu einem kleinen See und fließt nicht in zwei dicht daneben befindliche Gullys. Offensichtlich hängt dies mit dem Straßenniveau und damit, dass die zwei Gullys leicht erhöht sitzen, zusammen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 557/9 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Möglichkeiten sportlicher Betätigung für die Kinder der Johann-Hinrich-Wichern-Schule im Victor-Gollancz-Weg

27.09.2012 · Aktualisiert: 05.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1549 entstanden aus Vorlage: OF 428/9 vom 06.09.2012 Betreff: Möglichkeiten sportlicher Betätigung für die Kinder der Johann-Hinrich-Wichern-Schule im Victor-Gollancz-Weg Vorgang: B 567/08 Der Magistrat wird gebeten, sich erneut mit der Frage einer Verbesserung der Sportanlage und damit einer Erweiterung der sportlichen Möglichkeiten für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen (= offizielle Bezeichnung) zu befassen. Begründung: Vor einigen Jahren gab es schon einmal Bemühungen für eine Verbesserung. Damals hatte der Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) angeboten, Spielfelder auf seine Kosten herzurichten. Weder kam dieses Angebot zum Tragen noch wurden andere Verbesserungen durchgeführt. Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation werden eventuell durch die Container eingeschränkt, die auf einem Teil des Sportfeldes abgestellt sind. Diese werden von dem Kinderkulturtreff Eschersheim (Kiku) genutzt. Kiku bemüht sich schon seit Jahren - bisher vergeblich - um eine neue Bleibe. Als modifiziertes Provisorium könnten die Container innerhalb des Schulgeländes umgesetzt werden. Zu bedenken ist auch, dass es sich bei den Kindern in der Johann-Hinrich-Wichern-Schule um eine der schwächsten Gruppen unserer Gesellschaft handelt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2012, OM 1813 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 258 Aktenzeichen: 40 32

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bäume an der Straße Nußzeil 87 - 97 beschneiden

26.04.2012 · Aktualisiert: 13.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2012, OM 1134 entstanden aus Vorlage: OF 304/9 vom 07.03.2012 Betreff: Bäume an der Straße Nußzeil 87 - 97 beschneiden Der Magistrat wird gebeten, sich mit der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft der Liegenschaft Nußzeil 87 - 97 wegen einer überfälligen Beschneidung der Bäume, die sich auf dem Grundstück der Wohnungsbaugesellschaft auf der der Straße zugewandten Seite befinden, ins Benehmen zu setzen. Begründung: Auf städtischem Gelände sind vor den erwähnten Bäumen ebenfalls Weißdornbäume angepflanzt. Diese sind artgerecht ordentlich beschnitten. Um so stärker stören die verwilderten Bäume der Wohnungsbaugesellschaft das Straßenbild als Ganzes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2012, ST 1137 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fluglärm-Messstation in Eschersheim

08.12.2011 · Aktualisiert: 26.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2011, OM 733 entstanden aus Vorlage: OF 192/9 vom 22.10.2011 Betreff: Fluglärm-Messstation in Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auch in Eschersheim dauerhaft eine Fluglärm-Messstation, als Ergänzung des bestehenden Fluglärmnetzes, errichtet werden kann, obwohl im benachbarten Stadtteil Frankfurter Berg auf dem Gebäude des dortigen Polizeireviers eine Station installiert wird beziehungsweise schon eingerichtet wurde. In Eschersheim kämen zum Beispiel nachfolgend aufgeführte Orte als denkbare Standorte in Betracht: 1. Ziehenschule 2. Peter-Petersen-Schule 3. Kita 88 4. Johann-Hinrich-Wichern-Schule (die Schule liegt wunderbar leise im verkehrsarmen Victor-Gollancz-Weg) Begründung: Durch die neu festgelegten Flugrouten ist auch Eschersheim von verstärktem Fluglärm betroffen. Zusätzlich gilt, dass die vorgeschlagenen Standorte sowohl für die Starts in Richtung Norden entlang der Route 07N-kurz als auch für die Landeanflüge im Ost-West-Korridor repräsentativ sind. Messdaten vor Ort können sowohl zur Suche nach Lösungen als auch zur Versachlichung der Diskussion beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2012, ST 422 Aktenzeichen: 79 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg über die Eleonore-Sterling-Straße

03.11.2011 · Aktualisiert: 10.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 581 entstanden aus Vorlage: OF 188/9 vom 24.10.2011 Betreff: Fußgängerüberweg über die Eleonore-Sterling-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, an der Stelle, an welcher der Victor-Gollancz-Weg die Eleonore-Sterling-Straße kreuzt, einen Fußgängerüberweg anzulegen und zu prüfen, ob daneben auch ein "Fahrradüberweg" angelegt werden kann. Begründung: Anwohner haben darauf hingewiesen, dass an der Stelle, an welcher der Victor-Gollancz-Weg (beziehungsweise seine Verlängerung) die Eleonore-Sterling-Straße kreuzt, erhebliche Gefahren für Fußgänger und Radfahrer auftreten. Regelmäßig würden die Fahrzeuge auf der Eleonore-Sterling-Straße zu schnell fahren, gleichzeitig ist die Eleonore-Sterling-Straße gerade an dieser Stelle für die auf dem Victor-Gollancz-Weg befindlichen Fußgänger und Radfahrer sehr schlecht einzusehen. Es ist zwar eine Tempo 30-Zone, aber da es neben den parkenden Autos nur eine Fahrspur gibt, fahren die Autos wohl mit hoher Geschwindigkeit in ihre jeweilige Richtung, um schnell durchzukommen. Zudem würden regelmäßig sowohl Fußgänger als auch Radfahrer durch auf der Eleonore-Sterling-Straße abgestellte Fahrzeuge erheblich am Kreuzen der Eleonore-Sterling-Straße behindert (vor allem durch Zuparken der als Ab- beziehungsweise Auffahrt gestalteten Bordsteine). Insbesondere für Menschen mit Kinderwagen oder mit Rollstuhl sowie für ältere Mitbürger mit einem Rollator ist das besonders unangenehm, da diese Gruppen auf die Ab- beziehungsweise Auffahrt angewiesen sind. Der Victor-Gollancz-Weg und seine Verlängerung stellen eine wichtige Verkehrsachse für zahlreiche Schulkinder in beide Richtungen dar, was sich in Anbetracht der Vielzahl der im Umfeld befindlichen Schulen (Peter-Petersen-Schule, Ziehenschule, Wöhlerschule, Heinrich-Seeliger-Schule und Waldorfschule) einleuchtend erklärt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST 318 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Friedhof Eschersheim, Nußzeil

18.08.2011 · Aktualisiert: 12.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 262 entstanden aus Vorlage: OF 42/9 vom 25.05.2011 Betreff: Friedhof Eschersheim, Nußzeil Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der örtlichen Möglichkeiten Bäume, eventuell Birken, im westlichen Bereich hinter dem Haupteingang von Seiten der Nußzeil an- beziehungsweise nachzupflanzen. Begründung: Abgesehen von der seitlichen Schutzbepflanzung, auch mit Bäumen, gegen die Bahnstrecke bietet der vordere Friedhofsteil ein ziemlich nacktes Bild. Dem Anspruch auf Andacht und Stille wird hier nur wenig Rechnung getragen. Der mittlere und hintere Teil des Friedhofes heben sich dagegen positiv ab. Hauptsächlich prägen unter den Bäumen Birken das Bild. Deshalb sollte diese Baumart in Erwägung gezogen werden. Auf eine Angabe, um wie viele Bäume ergänzt werden soll, wird im Hinblick auf mangelnde Kenntnis des Untergrundes verzichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1143 Aktenzeichen: 67 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Containerstandort für die Krabbelstube Wirbelwind während des Umbaus

20.01.2011 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2011, OM 4939 entstanden aus Vorlage: OF 1351/9 vom 10.01.2011 Betreff: Containerstandort für die Krabbelstube Wirbelwind während des Umbaus Für den Umbau der Krabbelstube Wirbelwind, Im Wörth, wird eine Fläche zum Aufstellen von Containern gesucht. Ursprünglich wurde vom Liegenschaftsmanagement der Kita eine Fläche im Anne-Frank-Spielpark gegenüber der Peter-Petersen-Schule favorisiert. Nach dem Stand von Anfang Dezember 2010 wird nun, in Absprache mit Hochbau- und Grünflächenamt, die Grünfläche im südwestlichen Teil des Rings der Anne-Frank-Straße, östlich direkt an der Straße vor dem Spielplatz im Ring, die sogenannte Variante 3 bevorzugt. Die Grundstücke, die vom Ortsbeirat in der Dezembersitzung angesprochen wurden, kommen - wegen geplanter Bebauung - auch nicht in Frage. Der Vorteil der Fläche der Variante 3 ist die gute Straßenanbindung. Dadurch werden Strom- und Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, die tägliche Mahlzeitenzulieferung und die Anfahrt der Eltern einfach. Allerdings ist die Fläche sehr klein für den Bedarf. Außerdem stehen auf der Fläche drei Bäume, zwar eher am Rand, aber doch so, dass sie bei großen Containern gefährdet sind. Da die Aufstellung der Container nur vorübergehend ist, dürfen die Bäume nicht geschädigt werden. Der Magistrat wird aufgefordert, die Container gemäß der Variante 3 unter der Bedingung aufzustellen, dass 1. die Wurzeln der Bäume durch das Fundament weder gekürzt noch geschädigt werden; 2. die Stämme beim Aufstellen der Container geschützt werden und 3. die Baumkronen für die Container nicht zurückgeschnitten werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2011, ST 480 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zustand der Zehnmorgenstraße

26.08.2010 · Aktualisiert: 02.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4468 entstanden aus Vorlage: OF 1240/9 vom 02.08.2010 Betreff: Zustand der Zehnmorgenstraße Vor mehr als zwei Jahren hat das Amt für Straßenbau und Erschließung angekündigt, in der Zehnmorgenstraße zwischen Nußzeil und Anne-Frank-Straße die Bürgersteige zu erneuern. Im vorletzten Winter wurden dort Leitungen verlegt, seitdem ist der Zustand des Bürgersteigs, insbesondere vor der Schule, nicht mehr zu beschreiben. Von der angekündigten Erneuerung keine Spur, der angekündigte Termin Februar 2010 ist schon lange überschritten. Weiterhin wurde vor langer Zeit im Rahmen der Einrichtung der Radwegroute angekündigt, dass bei deren Querung mit der Zehnmorgenstraße eine Verkehrsinsel installiert werden soll. Trotz Nachfrage des Ortsbeirats 9 wurde die Verkehrsinsel noch nicht installiert. Anwohner sowie die Eltern und Schüler der Peter-Petersen-Schule beklagen verstärkt, dass in diesem Bereich Tempo 30 nicht eingehalten wird. Es soll auch schon mehrmals vorgekommen sein, dass Fahrzeuge das Rot der Fußgängerampel vor der Schule mit hoher Geschwindigkeit überfahren haben. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. unverzüglich die vorgesehene Verkehrsinsel zu installieren, um die große Straßenbreite zu verringern; 2. auf der Nordseite der Straße zwischen Kobbachstraße und Bushaltestelle/Grünanlage oder alternativ auf der Südseite Parkplätze auf der Fahrbahn zu installieren, ebenfalls um die große Straßenbreite zu verringern; 3. zwischen den bestehenden Parkplätzen auf der Nordseite der Straße die Fußgängerampel analog den markierten Parkplätzen auf die Fahrbahn vorzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1463 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Zonen in Eschersheim

02.07.2009 · Aktualisiert: 25.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2009, OM 3433 entstanden aus Vorlage: OF 958/9 vom 17.06.2009 Betreff: Tempo-30-Zonen in Eschersheim Bei der Einrichtung der Tempo-30-Zonen in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden die Neben- und Wohnstraßen mit einbezogen. Größere Straßen vor allem mit Busverkehr wurden ausgenommen (z. B. Alt Eschersheim, Zehnmorgenstraße). In diesen Straßen wurde auch die Höchstgeschwindigkeit 30 eingeführt, jedoch mit einer unzähligen Anzahl von Schildern (Zeichen 274) unter Beibehaltung der Vorfahrtsregelung gegenüber den Nebenstraßen mit Tempo-30-Zonen. In den letzten Jahren haben sich die Verhältnisse gegenüber der Zonen-Einrichtung vielfach geändert. Busse fahren auch durch Tempo-30-Zonen (Im Uhrig, Kirchhainer Straße und so weiter). Vorfahrtstraßen sind auch in Tempo-30-Zonen möglich (z. B. Deuil-la-Barre-Straße in Nieder-Eschbach). Um dem ständig wachsenden Schilderwald im Ortsbezirk zu begegnen und eine einheitliche Tempo-30-Führung im Stadtteil zu gewährleisten, wird der Magistrat aufgefordert, 1. in Alt Eschersheim zwischen der Nidda-Brücke nach Heddernheim, Bahnhof Eschersheim, Bahnübergang Lachweg und Wohngemeinschaft Bonameser Straße eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten unter Einbeziehung von Maybachstraße, Alt Eschersheim und Bonameser Straße; 2. im Gebiet zwischen Hügelstraße (nördlich), Eschersheimer Landstraße (östlich) und der Bahnlinie bis zum Berkersheimer Weg vor dem Sportplatz eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten, unter Einbeziehung von Ende Eschersheimer Landstraße, Im Wörth, Nußzeil und Zehnmorgenstraße; 3. alle Vorwarnschilder auf z. B. Fußgängerüberwege (Zeichen 134-10) zu entfernen, da diese bei Tempo 30 nicht mehr notwendig sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2009, ST 1413 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2010, ST 1317 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 26.08.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 23.09.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

(End-) Haltestelle der Buslinie 69 am Weißen Stein

21.08.2008 · Aktualisiert: 03.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2008, OM 2547 entstanden aus Vorlage: OF 720/9 vom 07.08.2008 Betreff: (End-) Haltestelle der Buslinie 69 am Weißen Stein Vorgang: ST 715/08 Der Magistrat wird aufgefordert, sich noch einmal mit der VGF ins Benehmen zu setzen, um eine Verlegung obiger Haltestelle zu erreichen, weil 1. die Haltestelle an der jetzigen Stelle eine Hauptquelle für Rückstaus im morgendlichen Berufsverkehr bildet. Der Hinweis in obiger Stellungsnahme auf eine Fahrbahnverengung südlich der Straße "Im Wörth" besitzt keine Bedeutung, da bei Fahrten in Richtung Weißer Stein die Straße "Im Wörth" nicht tangiert wird; 2. Fahrer der Buslinien 63 und 66 manchmal - weder aus Platzmangel noch aus einem erkennbaren anderen Grund - ohnehin auf der offiziell nicht vorgesehenen linken Straßenseite der den Platz Am Weißen Stein schneidenden Straße halten/parken. Da es sich hierbei um eine Einbahnstraße handelt, steht die Straßenverkehrsordnung dem auch nicht im Wege. Die Buslinie 69 könnte sich dem anschließen; 3. es bisher nicht beobachtet wurde, dass Busse der Linien 63, 66, 69 gleichzeitig am Weißen Stein gehalten/geparkt haben. Anders am 25.07.2008 um 14.16 Uhr: je ein Bus der drei Linien hat in der Stichstraße des Platzes problemlos geparkt; je ein 63er- und 69er-Bus rechts, ein 66er-Bus links. Dies zeigt, dass die Kapazität auch bei gleichzeitigem Halt für alle drei Buslinien ausreichend ist; 4. Fahrer der Linie 69 sich unterschiedlich verhalten. Einige halten/parken an der vorläufigen Haltestelle die vorgesehene Zeit von sechs Minuten; andere lassen die Passagiere nur aussteigen und fahren dann für ihre Pausenzeit auf die Platz-Haltestelle. Letztere handeln offensichtlich in Eigeninitiative, um einen Beitrag zu leisten, den Verkehr flüssig zu gestalten, verhalten sich damit begrüßenswert unbürokratisch; 5. Alpina-Servicefahrzeuge (PKW) jeden Tag, oder nahezu jeden Tag, gewisse Zeiteinheiten vor oder hinter parkenden Bussen der Linie 69 im Halteverbot halten/parken. Den Grund dafür wird die VGF sicher kennen; 6. die sechs Minuten haltenden Busse der Linie 69 zu einem Gewerbegebäude (Verbrauchermarkt) den Sichtkontakt versperren und dem Geschäftsbetreiber dadurch wirtschaftlich schaden. Zu dem letzten Punkt, der Frage des wirtschaftlichen Schadens, wird der Magistrat außerdem aufgefordert, getrennt - unabhängig von der VGF - Stellung zu nehmen. Begründung: Auch am 31.07.2008 parkten um 13.48 Uhr in der Stichstraße des Platzes Am Weißen Stein drei Busse; je einer der Linien 66 und 69 rechts, einer mit "VGF Pause" auf dem Display links. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2009, ST 269 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2009, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13

Ideen

Keine Ideen gefunden.