(End-) Haltestelle der Buslinie 69 am Weißen Stein
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2008, OM
2547 entstanden aus
Vorlage: OF 720/9 vom
07.08.2008 Betreff: (End-) Haltestelle der Buslinie 69 am Weißen
Stein Vorgang: ST
715/08 Der Magistrat wird aufgefordert, sich noch einmal mit
der VGF ins Benehmen zu
setzen, um eine Verlegung obiger Haltestelle zu erreichen, weil 1. die Haltestelle an der jetzigen Stelle eine
Hauptquelle für Rückstaus im morgendlichen Berufsverkehr bildet. Der Hinweis in
obiger Stellungsnahme auf eine Fahrbahnverengung südlich der Straße "Im Wörth"
besitzt keine Bedeutung, da bei Fahrten in Richtung Weißer Stein die Straße "Im
Wörth" nicht tangiert wird; 2. Fahrer der Buslinien 63 und 66 manchmal - weder
aus Platzmangel noch aus einem erkennbaren anderen Grund - ohnehin auf der
offiziell nicht vorgesehenen linken Straßenseite der den Platz Am Weißen Stein
schneidenden Straße halten/parken. Da es sich hierbei um eine Einbahnstraße
handelt, steht die Straßenverkehrsordnung dem auch nicht im Wege. Die Buslinie
69 könnte sich dem anschließen; 3. es bisher nicht beobachtet wurde, dass Busse der
Linien 63, 66, 69 gleichzeitig am Weißen Stein gehalten/geparkt haben. Anders
am 25.07.2008 um 14.16 Uhr: je ein Bus der drei Linien hat in der Stichstraße
des Platzes problemlos geparkt; je ein 63er- und 69er-Bus rechts, ein 66er-Bus
links. Dies zeigt, dass die Kapazität auch bei gleichzeitigem Halt für alle
drei Buslinien ausreichend ist; 4. Fahrer der Linie 69 sich unterschiedlich
verhalten. Einige halten/parken an der vorläufigen Haltestelle die vorgesehene
Zeit von sechs Minuten; andere lassen die Passagiere nur aussteigen und fahren
dann für ihre Pausenzeit auf die Platz-Haltestelle. Letztere handeln
offensichtlich in Eigeninitiative, um einen Beitrag zu leisten, den Verkehr
flüssig zu gestalten, verhalten sich damit begrüßenswert unbürokratisch;
5. Alpina-Servicefahrzeuge (PKW) jeden Tag, oder
nahezu jeden Tag, gewisse Zeiteinheiten vor oder hinter parkenden Bussen der
Linie 69 im Halteverbot halten/parken. Den Grund dafür wird die VGF sicher
kennen; 6. die sechs Minuten haltenden Busse
der Linie 69 zu einem Gewerbegebäude (Verbrauchermarkt) den Sichtkontakt
versperren und dem Geschäftsbetreiber dadurch wirtschaftlich schaden. Zu dem letzten Punkt, der Frage des wirtschaftlichen
Schadens, wird der Magistrat außerdem aufgefordert, getrennt - unabhängig von
der VGF - Stellung zu nehmen. Begründung: Auch am 31.07.2008 parkten um
13.48 Uhr in der Stichstraße des Platzes Am Weißen Stein drei Busse; je einer
der Linien 66 und 69 rechts, einer mit "VGF Pause" auf dem Display
links. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.02.2009, ST 269
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9
am 22.01.2009, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9
am 19.02.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 92 13