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(End-) Haltestelle der Buslinie 69 am Weißen Stein

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2008, OM 2547 entstanden aus Vorlage: OF 720/9 vom 07.08.2008 Betreff: (End-) Haltestelle der Buslinie 69 am Weißen Stein Vorgang: ST 715/08 Der Magistrat wird aufgefordert, sich noch einmal mit der VGF ins Benehmen zu setzen, um eine Verlegung obiger Haltestelle zu erreichen, weil 1. die Haltestelle an der jetzigen Stelle eine Hauptquelle für Rückstaus im morgendlichen Berufsverkehr bildet. Der Hinweis in obiger Stellungsnahme auf eine Fahrbahnverengung südlich der Straße "Im Wörth" besitzt keine Bedeutung, da bei Fahrten in Richtung Weißer Stein die Straße "Im Wörth" nicht tangiert wird; 2. Fahrer der Buslinien 63 und 66 manchmal - weder aus Platzmangel noch aus einem erkennbaren anderen Grund - ohnehin auf der offiziell nicht vorgesehenen linken Straßenseite der den Platz Am Weißen Stein schneidenden Straße halten/parken. Da es sich hierbei um eine Einbahnstraße handelt, steht die Straßenverkehrsordnung dem auch nicht im Wege. Die Buslinie 69 könnte sich dem anschließen; 3. es bisher nicht beobachtet wurde, dass Busse der Linien 63, 66, 69 gleichzeitig am Weißen Stein gehalten/geparkt haben. Anders am 25.07.2008 um 14.16 Uhr: je ein Bus der drei Linien hat in der Stichstraße des Platzes problemlos geparkt; je ein 63er- und 69er-Bus rechts, ein 66er-Bus links. Dies zeigt, dass die Kapazität auch bei gleichzeitigem Halt für alle drei Buslinien ausreichend ist; 4. Fahrer der Linie 69 sich unterschiedlich verhalten. Einige halten/parken an der vorläufigen Haltestelle die vorgesehene Zeit von sechs Minuten; andere lassen die Passagiere nur aussteigen und fahren dann für ihre Pausenzeit auf die Platz-Haltestelle. Letztere handeln offensichtlich in Eigeninitiative, um einen Beitrag zu leisten, den Verkehr flüssig zu gestalten, verhalten sich damit begrüßenswert unbürokratisch; 5. Alpina-Servicefahrzeuge (PKW) jeden Tag, oder nahezu jeden Tag, gewisse Zeiteinheiten vor oder hinter parkenden Bussen der Linie 69 im Halteverbot halten/parken. Den Grund dafür wird die VGF sicher kennen; 6. die sechs Minuten haltenden Busse der Linie 69 zu einem Gewerbegebäude (Verbrauchermarkt) den Sichtkontakt versperren und dem Geschäftsbetreiber dadurch wirtschaftlich schaden. Zu dem letzten Punkt, der Frage des wirtschaftlichen Schadens, wird der Magistrat außerdem aufgefordert, getrennt - unabhängig von der VGF - Stellung zu nehmen. Begründung: Auch am 31.07.2008 parkten um 13.48 Uhr in der Stichstraße des Platzes Am Weißen Stein drei Busse; je einer der Linien 66 und 69 rechts, einer mit "VGF Pause" auf dem Display links. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2009, ST 269 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2009, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13