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Fußgängerüberweg über die Eleonore-Sterling-Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 581 entstanden aus Vorlage: OF 188/9 vom 24.10.2011 Betreff: Fußgängerüberweg über die Eleonore-Sterling-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, an der Stelle, an welcher der Victor-Gollancz-Weg die Eleonore-Sterling-Straße kreuzt, einen Fußgängerüberweg anzulegen und zu prüfen, ob daneben auch ein "Fahrradüberweg" angelegt werden kann. Begründung: Anwohner haben darauf hingewiesen, dass an der Stelle, an welcher der Victor-Gollancz-Weg (beziehungsweise seine Verlängerung) die Eleonore-Sterling-Straße kreuzt, erhebliche Gefahren für Fußgänger und Radfahrer auftreten. Regelmäßig würden die Fahrzeuge auf der Eleonore-Sterling-Straße zu schnell fahren, gleichzeitig ist die Eleonore-Sterling-Straße gerade an dieser Stelle für die auf dem Victor-Gollancz-Weg befindlichen Fußgänger und Radfahrer sehr schlecht einzusehen. Es ist zwar eine Tempo 30-Zone, aber da es neben den parkenden Autos nur eine Fahrspur gibt, fahren die Autos wohl mit hoher Geschwindigkeit in ihre jeweilige Richtung, um schnell durchzukommen. Zudem würden regelmäßig sowohl Fußgänger als auch Radfahrer durch auf der Eleonore-Sterling-Straße abgestellte Fahrzeuge erheblich am Kreuzen der Eleonore-Sterling-Straße behindert (vor allem durch Zuparken der als Ab- beziehungsweise Auffahrt gestalteten Bordsteine). Insbesondere für Menschen mit Kinderwagen oder mit Rollstuhl sowie für ältere Mitbürger mit einem Rollator ist das besonders unangenehm, da diese Gruppen auf die Ab- beziehungsweise Auffahrt angewiesen sind. Der Victor-Gollancz-Weg und seine Verlängerung stellen eine wichtige Verkehrsachse für zahlreiche Schulkinder in beide Richtungen dar, was sich in Anbetracht der Vielzahl der im Umfeld befindlichen Schulen (Peter-Petersen-Schule, Ziehenschule, Wöhlerschule, Heinrich-Seeliger-Schule und Waldorfschule) einleuchtend erklärt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST 318 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1