Fußgängerüberweg über die Eleonore-Sterling-Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM
581 entstanden aus Vorlage:
OF 188/9 vom
24.10.2011 Betreff: Fußgängerüberweg über die
Eleonore-Sterling-Straße Der Magistrat wird
aufgefordert, an der Stelle, an welcher der Victor-Gollancz-Weg die
Eleonore-Sterling-Straße kreuzt, einen Fußgängerüberweg anzulegen und zu
prüfen, ob daneben auch ein "Fahrradüberweg" angelegt werden kann. Begründung: Anwohner haben darauf hingewiesen, dass an der
Stelle, an welcher der Victor-Gollancz-Weg (beziehungsweise seine Verlängerung)
die Eleonore-Sterling-Straße kreuzt, erhebliche Gefahren für Fußgänger und
Radfahrer auftreten. Regelmäßig würden die Fahrzeuge auf der
Eleonore-Sterling-Straße zu schnell fahren, gleichzeitig ist die
Eleonore-Sterling-Straße gerade an dieser Stelle für die auf dem
Victor-Gollancz-Weg befindlichen Fußgänger und Radfahrer sehr schlecht
einzusehen. Es ist zwar eine Tempo 30-Zone, aber da es neben den parkenden
Autos nur eine Fahrspur gibt, fahren die Autos wohl mit hoher Geschwindigkeit
in ihre jeweilige Richtung, um schnell durchzukommen. Zudem würden regelmäßig sowohl Fußgänger als auch
Radfahrer durch auf der Eleonore-Sterling-Straße abgestellte Fahrzeuge
erheblich am Kreuzen der Eleonore-Sterling-Straße behindert (vor allem durch
Zuparken der als Ab- beziehungsweise Auffahrt gestalteten Bordsteine).
Insbesondere für Menschen mit Kinderwagen oder mit Rollstuhl sowie für ältere
Mitbürger mit einem Rollator ist das besonders unangenehm, da diese Gruppen auf
die Ab- beziehungsweise Auffahrt angewiesen sind. Der Victor-Gollancz-Weg und seine Verlängerung
stellen eine wichtige Verkehrsachse für zahlreiche Schulkinder in beide
Richtungen dar, was sich in Anbetracht der Vielzahl der im Umfeld befindlichen
Schulen (Peter-Petersen-Schule, Ziehenschule, Wöhlerschule,
Heinrich-Seeliger-Schule und Waldorfschule) einleuchtend erklärt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.02.2012, ST 318
Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1