Bunker-Gebäude in der Straße .Im Wörth.
Begründung
"Im Wörth" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welchen Umfang an Bebauung er auf diesem 2.276 qm großen Grundstück, vor allem in der Höhe, zu genehmigen vorsieht. Begründung: Bekannt ist bisher, dass - der Bebauungsplan 282 aus 1984 maßgebend ist; - der Bereich als "besonderes Wohngebiet" mit 3- bis 4-geschossiger Bebauung ausgewiesen wird; - gewerbliche Nutzung einschließlich der Ansiedlung von Büros als nicht genehmigbar entfällt; - ab Höhe der ersten Etage nur Wohnbebauung zulässig ist. Die Festlegung einer maximal genehmigbaren Bauhöhe fehlt - eigenartigerweise - im Bebauungsplan jedoch. Antrag Laut Zeitungsbericht hat ein Investor den Bunker für 1,9 Mio. Euro käuflich erworben. Zu diesem hohen Preis kommen abschätzbar Abrisskosten in kaum niedrigerer Höhe. Diese bedeutende Finanzanlage lässt das Bemühen um eine besonders umfängliche Bebauung geradezu erwarten; insbesondere in Form eines Hochhauses. Ein solches würde im dortigen Umfeld einen Fremdkörper darstellen, der sich mit der umgebenden 3- bis 4- geschossigen Bebauung nicht in Einklang bringen ließe. Ein unmittelbarer Nachbar ist die Ziehenschule. Deren ca. 1.400 Schüler müssten ihre Schulzeit im Schatten eines Hochhauses - nicht nur im wörtlichen sondern auch im übertragenen Sinne - erleben.