Meine Nachbarschaft: Turmstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Vorlagen
Nutzung des Gehwegs in der Gronauer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7617 entstanden aus Vorlage: OF 557/4 vom 20.09.2025 Betreff: Nutzung des Gehwegs in der Gronauer Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen möglich sind, um den südlichen Gehweg auf der Gronauer Straße passierbar zu machen, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen, sei es für Personen mit Rollstuhl, Kinderwagen, Senioren oder Kinder. Begründung: Der Abschnitt der Gronauer Straße zwischen Rendeler Straße und Berger Straße ist durch die auf dem Gehweg geparkten Autos schon sehr schmal. Stehen dann noch Hindernisse darauf, ist er praktisch kaum passierbar. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
Fahrradbügel an der Sonnenblumenbäckerei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7369 entstanden aus Vorlage: OF 552/4 vom 20.08.2025 Betreff: Fahrradbügel an der Sonnenblumenbäckerei Der Magistrat wird gebeten, auf dem Bürgersteig der Straße Am Ameisenberg in der Nähe der Bäckerei Fahrradbügel zu installieren. Begründung: An der Bäckerei, die seit Kurzem als Poststation für die Filiale in der Saalburgallee fungiert, gibt es keine Möglichkeit, ein Fahrrad abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
Barrierefreier Fußweg und Überquerung der Throner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7130 entstanden aus Vorlage: OF 520/4 vom 05.05.2025 Betreff: Barrierefreier Fußweg und Überquerung der Throner Straße Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Überquerung der Kreuzung Throner Straße entlang der Rendeler Straße barrierefrei zu ermöglichen. Begründung: Die Ecke ist dauerhaft von Rollern und Fahrrädern verstellt, sodass Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen Schwierigkeiten haben, die Straße ungehindert zu überqueren. Der Überweg könnte mithilfe eines Fußgänger-Piktogramms markiert werden, gleichzeitig könnte auf dem an dieser Stelle breiten Fußweg ein Roller-Piktogramm aufgebracht werden, sodass Roller zukünftig dort geparkt werden. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1774 Beratung im Ortsbeirat: 4
Standorte für E-Ladesäulen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7134 entstanden aus Vorlage: OF 528/4 vom 30.05.2025 Betreff: Standorte für E-Ladesäulen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten E-Ladesäulen aufzustellen: 1. Pestalozziplatz/Eberhardstraße; 2. Vereinsstraße/An den Röthen; 3. Parlamentsstraße/östliche Bornheimer Landwehr; 4. westliche Ferdinand-Happ-Straße (zwischen Ostbahnhof und Launhardtstraße). Begründung: Der Ortsbeirat war gebeten worden, Standorte für E-Ladesäulen in Bornheim und dem Ostend zu benennen, an denen Bedarf besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1675
Behinderung der Einmündung Weidenbornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048 entstanden aus Vorlage: OF 517/4 vom 03.05.2025 Betreff: Behinderung der Einmündung Weidenbornstraße Vorgang: OM 1679/22 OBR 4; ST 1320/22; ST 2778/22; OM 4847/23 OBR 4; ST 305/25 Der Magistrat wird gebeten, zügig die bereits im November 2023 erinnerte Umsetzung der Magistratsanregung vom 15.02.2022, OM 1679, vorzunehmen, wie sie in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778, in Aussicht gestellt wurde. Begründung: In der Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679, heißt es: ". .den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird . .". Trotz Erinnerung mit Magistratsanregung vom 06.11.2023, OM 4847, erfolgte die Umsetzung der Maßnahme immer noch nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4847 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 305 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1632
Zukunft des Areals Saalburgallee/Andreaestraße/Ettlingerstraße/Heidelbachstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2025, OF 515/4 Betreff: Zukunft des Areals Saalburgallee/Andreaestraße/Ettlingerstraße/Heidelbachstraße der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, _ob zu dem Areal Saalburgallee/Andreaestraße/Ettlingerstraße/Heidelbachstraße ein Antrag auf Abriss der gesamten Bebauung vorliegt und ob der Antrag bereits genehmigt wurde. _und wenn Ja: Wann wird der Abriss beginnen und gibt es die Möglichkeit, die Liegenschaft für eine Zwischennutzung Interessent*innen anzubieten? _Kann der Magistrat die Gerüchte der (Teil-)Schließung der Post-/Postbank-Filliale zum 27.05.2025 und eine Neueröffnung einer Postfiliale in der "Sonnenblumenbäckerei" an der Ecke Wöllstädter Straße/Am Ameisenberg bestätigen? Begründung: Für die Anwohnenden ist es wichtig darüber informiert zu sein, wie sich die Infrastruktur und Wohnverhältnisse im Stadtteil ändern. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1198 2025 Die Vorlage OF 515/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der dritte Spiegelstrich ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenProjektvorstellung Einhausung A 661
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6896 entstanden aus Vorlage: OF 721/11 vom 31.03.2025 Betreff: Projektvorstellung Einhausung A 661 Der Magistrat wird gebeten, den betroffenen Ortsbeiräten den Stand der geplanten Einhausung der A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und dem Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße vorzustellen, insbesondere - den konkreten Zeitplan mit den Meilensteinen bis zur Fertigstellung des Ausbauvorhabens; - darin enthalten die Information, bis wann durch die Stadtverordnetenversammlung zugestimmt werden muss, um eine Einhausung ohne unnötigen Auf- und Abbau von Lärmschutzwänden zu realisieren; - wann die fertigen Untersuchungen der DEGES GmbH vorgestellt werden; - wann das Stadtplanungsamt die Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen (im Falle einer Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung) plant. Begründung: Die Autobahn GmbH des Bundes hat in Vorbereitung der Errichtung von Lärmschutzwänden mit dem Vegetationsrückschnitt im Rahmen des geplanten, planfestgestellten Endausbaues der A 661 begonnen. Nach Auskunft der Autobahn GmbH handelt es sich um Vorarbeiten für die Errichtung von Lärmschutzwänden in Höhe von zehn Metern. Der Ortsbeirat ist bislang davon ausgegangen, dass Lärmschutzwände aufgrund der geplanten Einhausung nicht gebaut werden. Vielmehr sollte das Geld zur Errichtung der Wände in die kostspielige Einhausung gesteckt werden, um dem Lärmschutz Genüge zu tun. Weiterhin sollten die Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung der DEGES GmbH seit Frühjahr 2024 veröffentlicht sein. Der Ortsbeirat freut sich, dass das Stadtplanungsamt und das Verkehrsdezernat mittels einer Arbeitsgruppe in engem Austausch mit der Autobahn GmbH stehen. Der konkrete Zeitplan der Einhausung wird aber auch aufgrund der zahlreichen Bürger*innenanfragen immer wichtiger für den Ortsbeirat. Dass die Stadt zunächst nicht über die Rodungsarbeiten informiert war und weder Stadtverordnete noch Ortsbeiräte über irgendetwas in Kenntnis gesetzt wurden, verdeutlicht eine große Informationslücke. Um diese Unklarheiten aufzuklären, und weil die Autobahn GmbH auch auf mehrfache Nachfragen bislang keine Möglichkeit sah, das Projekt detailliert vorzustellen, wendet der Ortsbeirat sich nun an den Magistrat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1006
Markierungen in der Vereinsstraße beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6733 entstanden aus Vorlage: OF 490/4 vom 19.02.2025 Betreff: Markierungen in der Vereinsstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, alte Parkverbotsmarkierungen auf der linken (östlichen) Seite der Vereinsstraße auf Höhe der Hausnummer 44 restlos zu entfernen, um Unklarheiten auszuräumen. Begründung: An der Ecke Vereinsstraße/An den Röthen sind noch Reste von aufgehobenen Parkverbotsmarkierungen zu sehen. Dies führt zu Fehleinschätzungen seitens des Ordnungsamtes. Obwohl dort kein Parkverbot gilt, berichten Anwohner*innen, dass sie dort bei der Nutzung der Parkplätze Strafzettel bekommen haben. Es gibt kein Schild und auch keinen ersichtlichen Grund, dass das Parken auf den beiden Stellplätzen verbietet. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1326
Anbringung von Fahrradbügeln in der Seckbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2025, OF 489/4 Betreff: Anbringung von Fahrradbügeln in der Seckbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Kunstraum in der Eulengasse PKW-Parkraum erhalten bleiben kann und Fahrradbügel an anderer Stelle in unmittelbarer Nähe zum Kunstraum angebracht werden können. Begründung: Unlängst wurden in der Seckbacher Landstraße 16 insgesamt drei Fahrradbügel installiert. Dies geschah auf Initiative des Kunstraumes "Eulengasse" mittels Petition/Ideeneinreichung beim Portal "Frankfurt fragt mich". Durch Anbringen der Fahrradbügel wurde einer der wenigen PKW-Parkplätze für Anwohner in diesem Bereich durch Fahrradbügel ersetzt, was zu einer weiteren Verknappung der verfügbaren Parkmöglichkeiten für PKWs führt. In unmittelbarer fußläufiger Nähe befinden sich bereits mehrere Fahrradbügel, als auch anderweitige Möglichkeiten wie Schutzbarrieren aus Stahl, um Fahrräder anzuschließen. Man könnte überdies die Bügel zwischen dem nebenan befindlichen Baum und dem Gehweg installieren, wodurch kein PKW-Parkplatz wegfallen würde. Gegebenenfalls lassen sich vor den genannten Schutzbarrieren weitere Fahrradbügel anbringen, da die Breite des Fußweges dies durchaus erlaubt. Im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Nutzung des öffentlichen Raums ist zu bedenken, dass entsprechend der Öffnungszeiten die Besucher des Kunstraumes elf Stunden in der Woche diesen Bereich nutzen. Im Gegenzug zu einem durchgängig benötigen Parkplatz für Anwohner, Geschäftskunden (beispielsweise der Apotheke), Pflegedienste und Dienstleister erscheint dieser Zeitraum verhältnismäßig gering, um der Forderung zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität vor dem Kunstraum nachzugehen. Der genannte PKW-Parkplatz ist nicht der einzige Parkplatz, den es im unmittelbaren Nahbereich betrifft; zwei weitere Beispiele betreffen die Weidenbornstraße/Seckbacher Landstraße sowie die Seckbacher Landstraße 7. Die fortschreitende Reduzierung von Parkraum für PKW führt zu einer Intensivierung des Parksuchverkehrs, was dem Ziel, das Stadtklima zu verbessern, entgegensteht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 489/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU, FDP und dFfm (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenErhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende im Günthersburgpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6071 entstanden aus Vorlage: OF 761/3 vom 23.10.2024 Betreff: Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende im Günthersburgpark Der Magistrat wird gebeten, durch z. B. Piktogramme und/oder Schilder im Bereich der ehemaligen Weidenbornstraße auf die zu Fuß Gehenden hinzuweisen. Es soll deutlich werden, dass Radfahrende zur Rücksichtnahme auf die zu Fuß Gehenden verpflichtet sind und keinesfalls Vorfahrt haben. Begründung: Die Gestaltung des ehemaligen Abschnitts der Weidenbornstraße im Günthersburgpark erzeugt den Eindruck, als wäre der asphaltierte Bereich eine Straße und der Bereich vor den Bänken der Fußweg. Das führt immer wieder zu Konflikten, gerade an Tagen mit vielen Besuchern im Park. Deshalb sollte in diesem Bereich noch deutlicher sichtbar werden, dass im Park zu Fuß Gehende Vorrang haben und Radfahrende Rücksicht nehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 429 Beratung im Ortsbeirat: 3
Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken in den Regelungsbereichen 38/39/41
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5647 entstanden aus Vorlage: OF 416/4 vom 04.06.2024 Betreff: Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken in den Regelungsbereichen 38/39/41 Der Magistrat wird gebeten, in den Regelungsbereichen 38/39/41 die Regelungszeit für Bewohnerparken abends auf 22:00 Uhr auszuweiten. Zudem wird eine stärkere Kontrolle durch die Ordnungsbehörde gewünscht. Begründung: Durch die Restaurant- und Bistro-Dichte auf der oberen Berger Straße vom Bornheimer Fünffingerplätzchen bis zur Einmündung Große Spillingsgasse werden die Parkplätze im gesamten Bereich sehr oft von Besuchern, die von außerhalb Bornheims mit dem Auto kommen, blockiert, wenn Anwohner von ihrem Arbeitsplatz zurückkehren. Das Bewohnerparken sollte auch durch regelmäßige Kontrollen der Ordnungsbehörde besser gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2055 Beratung im Ortsbeirat: 4
Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5505 entstanden aus Vorlage: OF 413/4 vom 13.05.2024 Betreff: Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Wöllstädter Straße im Kreuzungsbereich Ilbenstädter Straße einen Zebrastreifen zum Zweck der Schulwegsicherung der Kirchnerschule zu installieren. Begründung: Der Schulwegplan der Stadt Frankfurt am Main empfiehlt Schüler:innen der Kirchnerschule an zwei Punkten die Querung der Wöllstädter Straße (siehe nachstehender Screenshot). Hier wird der Ortsbeirat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Querung aufgrund fehlender Zebrastreifen nicht sicher sei. Die Wöllstädter Straße ist zwar Bestandteil einer Tempo-30-Zone, als Zubringerstraße zur Seckbacher Landstraße jedoch stark frequentiert. Zudem gibt es dort eine hohe Parkdichte, was die Querung zusätzlich erschwert. Ein Zebrastreifen könnte den Verkehr in der Wöllstädter Straße verlangsamen und Kindern, die nördlich derer wohnen, einen sichereren Schulweg ermöglichen. Quelle: Schulwegpläne | Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.02.2025, OF 469/4 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6517 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1439 Beratung im Ortsbeirat: 4
Zeitplan für Abriss und Neubau der Kinderzentren 73 (Niederurseler Landstraße) und 74 (Bernadottestraße)
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 389/8 Betreff: Zeitplan für Abriss und Neubau der Kinderzentren 73 (Niederurseler Landstraße) und 74 (Bernadottestraße) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Schon vor einigen Jahren war den Medien zu entnehmen (u.a. Frankfurter Rundschau v. 07.02.2020), dass die Kinderzentren 73 und 74 nach Fertigstellung des Neubaus des Kinderzentrums 37 (In der Römerstadt) das Provisorium Am Forum beziehen, wenn deren Ersatzneubau ausgeführt wird. Die Neubaumaßnahme beim KiZ 37 wird aktuell ausgeführt, jedoch sind 2023 Gelder für die beiden Kinderzentren in der Nordweststadt zur Finanzierung der Gesamtsanierung des KiZ 126 in der Rendeler Straße (Stadtteil Bornheim) verlagert worden: 1,53 Mio. EUR für das KiZ 73 (M 11-23) und 1,1 Mio. EUR für das KiZ 74 (M 97-23). Nach den ursprünglichen Plänen sollte das KiZ 74 die Container-Anlage am Forum bereits 2022 beziehen und das KiZ 73 dann im Jahr 2024. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann beginnen die Baumaßnahmen für den Ersatzneubau der Kinderzentren 73 und 74? 2. Aus welchen Gründen sind die Baumaßnahmen zurückgestellt worden? 3. Wird es eine Folgenutzung der Containeranlage am Forum geben und wenn ja, welche? 4. Ist die Anlage am Forum noch für die provisorische Nutzung durch die KiZ 73 und 74 vorgesehen oder werden für diese Einrichtungen Alternativen geplant? 5. Wie lange wird die Grünfläche am Forum noch als Kita-Standort fremdgenutzt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 864 2024 Die Vorlage OF 389/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBehinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4847 entstanden aus Vorlage: OF 352/4 vom 06.11.2023 Betreff: Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße Vorgang: OM 1679/22 OBR 4; ST 2778/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2778, in Aussicht gestellte Umsetzung der Anregung des Ortsbeirates vorzunehmen. Begründung: In der Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679, heißt es: "...den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird ...". Die Umsetzung der Maßnahme ist bislang nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 305 Antrag vom 03.05.2025, OF 517/4 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048
Zusätzliche Aufzugsanlage für die UBahnStation „Seckbacher Landstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4622 entstanden aus Vorlage: OF 349/4 vom 28.09.2023 Betreff: Zusätzliche Aufzugsanlage für die U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße" Der Magistrat wird gebeten, weitere Aufzugsanlagen in der U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße" zu planen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Begründung: Die jetzige Aufzugsanlage besteht aus einem Aufzug von der Straße bis zum Zwischengeschoss, auf dem die Fahrkartenautomaten stehen, und einen weiteren Schrägaufzug zu den Gleisen. Bei Ausfall einer der Aufzugsanlagen ist es für mobilitätseingeschränkte Menschen nicht möglich, die Bahnsteige zu betreten und zu verlassen, womit ihnen die Nutzung dieser U-Bahn-Station unter diesen Umständen verwehrt bleibt. Es hat sich in letzter Zeit gezeigt, dass die Aufzugsanlagen öfters ausfallen. Die Reparaturarbeiten an den Aufzugsanlagen nehmen zudem erhebliche Zeit in Anspruch, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen die U-Bahn-Station häufig gar nicht nutzen können. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollten weitere Aufzuganlagen (ähnlich den Bestandsaufzugsanlagen) geplant und umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1067 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Streetbasketballfeld an der oberen Seckbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2023, OF 351/4 Betreff: Streetbasketballfeld an der oberen Seckbacher Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Installation eines Streetbasketballfelds mit sogenanntem Käfig und entsprechenden Sitzmöglichkeiten auf der Grünfläche an der oberen Seckbacher Landstraße vor der Brücke über die A 661 vor dem Fußballplatz der SG Bornheim 1945 e.V. Grün-Weiss möglich ist. Das Spielfeld sollte nach Empfehlung des DBBs (Deutscher Basketball Bund e. V.) eine Größe von 10 x 10 bis zu 15 x 15 Metern haben. Begründung: Die besagte Grünfläche hat derzeit keine explizite Funktion und liegt brach. Daher wäre es begrüßenswert, wenn hier ein weiterer offizieller Treffpunkt für Sportbegeisterte und vor allem die jüngere Generation geschaffen werden könnte. Der Platz erscheint dafür mehr als geeignet, da direkt dahinter auf dem Fußballplatz fast täglich bis spätabends gesportelt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.09.2023, OF 350/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 17.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 350/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 351/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 350/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 351/4 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenNutzung eines Hundeauslaufs
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 350/4 Betreff: Nutzung eines Hundeauslaufs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Grünfläche zwischen Seckbacher Landstraße und SG Bornheim als eingezäunter Hundeauslauf (dauerhaft oder auch mobil) genutzt werden kann. Begründung: Die Rasenfläche hat aktuell keine besondere Nutzung. Im nördlichen Bornheim gibt es keinen eingezäunten Hundeauslauf. Für viele Hundebesitzer*innen böte die Einrichtung eines Hundeauslaufs an der Seckbacher Landstraße die Möglichkeit ihren Haustieren einen freien Auslauf ohne Leine zu gewähren. Möglich wäre eine feste, dauerhafte Lösung oder die Erlaubnis der Nutzung des Rasens durch Aufstellen eines mobilen Hundezauns. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.10.2023, OF 351/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 17.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 350/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 351/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 350/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 351/4 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBauarbeiten in der Eulengasse 48 bis 56
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2023, OF 322/4 Betreff: Bauarbeiten in der Eulengasse 48 bis 56 der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, welche Art von Bauarbeiten in der Liegenschaft Eulengasse 48/56 durchgeführt, und ob dort ein (unterirdisches) Baudenkmal gefunden, wurde. Wurde hierzu eine Instanz angefragt, die dieses Gerücht bestätigen oder dementieren konnte? Begründung: Es gibt Gerüchte darüber, dass auf dem Grundstück und eventuell auch hineinreichend in den Nachbargrundstücken z.B. ein Gewölbekeller zu finden sein könnte. Vielen Dank für den Hinweis des aufmerksamen Bürgers. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 322/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, Volt und dFfm gegen GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenBarrierefreiheit an der Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4234 entstanden aus Vorlage: OF 316/4 vom 23.06.2023 Betreff: Barrierefreiheit an der Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63 Vorgang: OM 3206/22 OBR 4; ST 1028/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Niveau-Anpassungen des Bürgersteigs an der o. g. Stelle zur Erreichung der Barrierefreiheit durchgeführt werden können. Begründung: Gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1028, entsprechen temporäre Rampen - die vermutlich finanziell günstiger wären - nicht den DIN-Normen. Deshalb bleibt offensichtlich keine andere Möglichkeit, als das Niveau des Bürgersteigs anzupassen, um mobilitätseingeschränkten Anwohnerinnen und Anwohnern den Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3206 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1028 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2287
Bordsteinabsenkung Ecke Große Spillingsgasse/Freihofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4093 entstanden aus Vorlage: OF 315/4 vom 09.05.2023 Betreff: Bordsteinabsenkung Ecke Große Spillingsgasse/Freihofstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Große Spillingsgasse/ Freihofstraße den Bordstein absenken zu lassen. Begründung: Der Bordstein soll an dieser Stelle abgesenkt werden, damit die Überquerung der Großen Spillingsgasse auch für Personen im Rollstuhl, mit Rollator oder für Kinder auf Fahrrädern möglich ist, ohne auf die Freihofstraße ausweichen zu müssen. Durch die Nähe der Turngemeinde Bornheim 1860 e. V., mehrerer Kitas und der Musikschule auf der Berger Straße sind hier viele Kinder und Familien, und durch die Nähe zur Johanniskirche und Gemeinde auch viele ältere Personen, in den Straßen unterwegs. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1800
Zweirad-Parken an der U-Bahn-Station „Seckbacher Landstraße“/Am Rötheneck
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3854 entstanden aus Vorlage: OF 300/4 vom 03.04.2023 Betreff: Zweirad-Parken an der U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße"/Am Rötheneck Der Magistrat wird gebeten, eine zufriedenstellende Situation hinsichtlich der parkenden Zweiräder am Eingang der o. g. U-Bahn-S tation herbeizuführen. Lösung könnte die Errichtung einer Scooter-Parkanlage oder mindestens eine dringende Aufforderung zum Abtransport an die Verleihfirma sein. Begründung: Insbesondere die Leih-E-Scooter werden häufig nachlässig auf dem Gehweg abgestellt, sodass der Zugang zur Station und der Gehweg verstellt sind. Leider kein seltener Anblick (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1479
Umgestaltung der Cronstettenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3791 entstanden aus Vorlage: OF 432/3 vom 11.01.2023 Betreff: Umgestaltung der Cronstettenstraße In der aktuellen Gestaltung der Cronstettenstraße nimmt die zügige Verkehrsabwicklung aktuell die vorrangige Funktion an. Es sollte das Ziel sein, durch Begrünungsmaßnahmen, Änderungen der Parkanordnung und zusätzliche Querungsmöglichkeiten die Geschwindigkeit auf der Straße zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob aufgrund der vorhandenen Leitungen Baumpflanzungen im Bereich der Cronstettenstraße möglich sind und, wenn ja, wo; b) sollten keine tief wurzelnden Bäume möglich sein, ob die Möglichkeit besteht, Beete anzulegen mit Sträuchern oder anderem flachwurzelndem Straßenbegleitgrün; c) ob die Altglascontainer durch Niederflur- oder Teilniederflurbehälter ersetzt werden können; d) ob die Parkanordnung durch den Wechsel zwischen Längs- und Querparkständen neu geordnet werden kann. Als Beispiel kann die Parkanordnung in der Comeniusstraße zwischen Burgstraße und Weidenbornstraße dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1940 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1255 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 81 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1354 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur 2. Planänderung des Planfeststellungsverfahrens für die Ostumgehung Frankfurt am Main Endausbau der A 661
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2023, OF 285/4 Betreff: Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur 2. Planänderung des Planfeststellungsverfahrens für die Ostumgehung Frankfurt am Main Endausbau der A 661 Der Bitte des Amtes für Straßenbau und Erschließung vom 22. Februar 2023, zu einer Stellungnahme zum Planänderungsverfahren beizutragen, entspricht der Ortsbeirat 4 im Folgenden. Die Vorbetrachtungen zur Realisierung einer Direktrampe, eines Verflechtungsstreifens und eines erweiterten Lärmschutzes haben Ergebnisse zu Tage gebracht, die Anlass zur Sorge geben. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen als verfahrensführende Behörde wird deshalb aufgefordert: Auf der für den Bau der Direktrampe von Friedberger Landstraße auf die A 661 vorgesehenen Fläche befindet sich derzeit dichtes Grün - Bäume und Sträucher. Nach Beendigung des Bauvorhabens sollen so ortsnah wie möglich Nachpflanzungen durch den Vorhabenträger erfolgen. Die Inbetriebnahme der Direktrampe wird vermutlich zu einer Verkehrszunahme von 18% auf der Friedberger Landstraße führen. Zur Reduktion der Lärmemissionen soll dort mindestens ab der Friedberger Warte in Richtung Norden eine Tempobeschränkung von 30 km/h eingeführt werden. Die Lärmabschätzungen durch die geplanten verkehrlichen Maßnahmen haben ergeben, dass auf der Friedberger Landstraße - trotz geplanter Lärmschutzwände - Lärm-Werte von 70 dB am Tage und 60 dB in der Nacht erreicht werden können. Diese Grenzwerte hat das Bundesverwaltungsgericht als "grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle" definiert. Aber auch in den anderen angrenzenden Stadtteilen Bornheim, Seckbach und Riederwald wird mit sehr hohen Lärmbelastungen gerechnet. Hier muss der Vorhabenträger proaktiv auf die betreffenden Anwohner:innen bzw. Eigentümer:innen zugehen und bestmögliche passive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. besonders schallschützende Fenster etc.) veranlassen und bezahlen. In der "Unterlage 1.1a - allgemein verständliche Zusammenfassung nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 UVPG", Seite 13, stehen zum Thema Auswirkungen auf das Landschaftsbild folgende Aussagen: "Die bereits bestehende A661 verläuft teilweise im Einschnitt und ist daher nicht immer einsehbar, aber ihre Geräuschkulisse beeinträchtigt die Erholungsqualität im grünen Siedlungsumfeld...Im Hinblick auf die Erholungs- und Freizeitfunktion ist das Umfeld des Planungsbereichs daher deutlich beeinträchtigt. Daher sind das Landschaftsbild und die Bedeutung für die wohnortnahe Erholung durch die genannten Faktoren stark vorbelastet." Um den Aufenthalt im Umfeld der Autobahn A 661 wieder halbwegs erträglich zu machen, muss die geplante Einhausung mindestens in der Variante L2 mit einer Länge von 1080 Metern auf dem Abschnitt Friedberger Landstraße bis südlich der Seckbacher Landstraße realisiert werden unter maßgeblicher finanzieller Beteiligung des Bauherrn. Abschließend noch eine Bemerkung zur Bürgerbeteiligung. So sehr diese auch von uns begrüßt wird, gleicht sie in dieser Form doch eher einer Farce. Die vorliegenden Tabellen, Erläuterungsberichte, Lagepläne etc. sind so voraussetzungsvoll, dass sie die alleine gelassenen Bürger:innen geradezu in die Politikverdrossenheit drängen. Auch wenn Erläuterungen in "einfacher Sprache" vorliegen, ist eine echte Beteiligung in Form einer Präsenzveranstaltung zwingend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
Partei: GRÜNE
Weiter lesenParkanordnung Falkensteiner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2023, OF 436/3 Betreff: Parkanordnung Falkensteiner Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Parkanordnung in der Falkensteiner Straße zwischen Oeder Weg und Cronstettenstraße so geändert werden kann, dass Längs- und Schrägparkplätze versetzt auf den Straßenseiten angeordnet werden. Analog der Parkanordnung in der Comeniusstraße zwischen Burgstraße und Weidenbornstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2022, OF 424/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 436/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenBarrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3206 entstanden aus Vorlage: OF 255/4 vom 13.11.2022 Betreff: Barrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Frankfurt Holding - ggf. gemeinsam mit ihren Mieterinnen und Mietern (Bäckerei, Kiosk, Eisdiele, Friseur) - die oben genannte Ladenzeile zeitnah barrierefrei gestaltet. Begründung: Die Hessische Bauordnung sieht vor, öffentlich zugängliche Anlagen, in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen, barrierefrei zu gestalten. Schon beim Umbau der Ladenzeile im Frühjahr/Sommer dieses Jahres hätte die ABG Frankfurt Holding einen barrierefreien Zugang einplanen und umsetzen können. Seitens der städtischen Behörden hat es anscheinend weder einen Hinweis noch eine Auflage gegeben. Die Ladenzeile ist aufgrund der Nähe zum Sankt Katharinen-Krankenhaus wie zu den angrenzenden Wohnsiedlungen sehr frequentiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1028 Antrag vom 23.06.2023, OF 316/4 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4234 Beratung im Ortsbeirat: 4
Bedarf an einem Hundekotbeutelspender am Grünstück des Stichwegs zwischen An den Röthen und Vereinsstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3011 entstanden aus Vorlage: OF 242/4 vom 12.10.2022 Betreff: Bedarf an einem Hundekotbeutelspender am Grünstück des Stichwegs zwischen An den Röthen und Vereinsstraße Der Magistrat wird gebeten, den im vergangenen Jahr umgeworfenen und mittlerweile entfernten Hundekotbeutelspender (mit Schild zur Aufforderung, den Hundekot zu entfernen) zu ersetzen. Begründung: Der Stichweg ist sehr beliebt bei Hundebesitzern und insbesondere am kleinen Grünstück auf diesem Stichweg finden sich viele Hundehaufen. Das Gartentor einer Kindertagesstätte öffnet genau auf diesen Teil des Stichwegs, sodass auch viele Kleinkinder unbedarft über diesen Stichweg laufen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 311
Bedarf an Fahrradbügeln auf der Seckbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3010 entstanden aus Vorlage: OF 241/4 vom 12.10.2022 Betreff: Bedarf an Fahrradbügeln auf der Seckbacher Landstraße Vorgang: OM 760/21 OBR 4; ST 119/22 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 119, für das erste Quartal 2022 angekündigte Anbringung von Fahrradbügeln, auch für den Bereich Seckbacher Landstraße/Ecke Am Rötheneck, zu realisieren. Begründung: Gerade im oben genannten Bereich ist - vermutlich wegen des Zugangs zur U-Bahn-Station - die Notwendigkeit von geordneten Abstellmöglichkeiten für Zweiräder besonders groß (siehe Fotos). Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 760 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 119 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 435
Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2587 entstanden aus Vorlage: OF 211/4 vom 22.08.2022 Betreff: Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, entlang des Fußwegs neben dem ALDI-Parkplatz und dem ALDI- Markt zwischen Seckbacher Landstraße (Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus) und Berger Straße mindestens zwei weitere Mülleimer aufstellen. Begründung: Aktuell gibt es entlang dieses Fußwegs nur einen einzigen Mülleimer kurz vor dem Eingang in den Supermarkt. Dieser Mülleimer ist meist überfüllt, weshalb Müll neben und auf dem Fußweg entsorgt wird. Mindestens zwei weitere Mülleimer würden hier Abhilfe schaffen und für ein saubereres Stadtbild sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2682
Fahrradbügel statt Poller
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 206/4 Betreff: Fahrradbügel statt Poller Der Magistrat wird gebeten, auf folgenden Sperrflächen die Poller zu entfernen und stattdessen Fahrradbügel anzubringen: · in Alt-Bornheim vor der Hausnummer 3 · Am Rötheneck vor der Hausnummer 7 · in der Bornheimer Landwehr vor dem Zebrastreifen Höhe Linnéstraße 10 Begründung: Der Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder wächst ständig. Die Entfernung von Pollern auf Sperrflächen und das dortige Anbringen von Fahrradbügeln vermeidet zudem eine Beeinträchtigung des Fußverkehrs im Gegensatz zu Neuinstallationen von Fahrradbügeln auf Fußwegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 206/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBessere Sichtbarkeit des Fußgängerüberwegs vor dem Kinderzentrum Rendeler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2219 entstanden aus Vorlage: OF 191/4 vom 15.05.2022 Betreff: Bessere Sichtbarkeit des Fußgängerüberwegs vor dem Kinderzentrum Rendeler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, den Fußgängerüberweg vor dem Kinderzentrum in Höhe Rendeler Straße, Hausnummer 8, für den Autoverkehr besser sichtbar zu machen. Denkbar wäre hier eine Erhöhung des Überweges oder die Einrichtung einer kleinen Bodenwelle, welche die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger und somit auch für die der Kita-Kinder erhöht. Begründung: Der Zebrastreifen vor dem Kinderzentrum Rendeler Straße ist extrem abgefahren und daher für den motorisierten Verkehr schlecht sichtbar. An das Verbot, auf bzw. bis zu fünf Meter vor dem Zebrastreifen nicht zu halten oder zu parken, hält sich zudem kaum jemand. Um die Sicherheit aller Fußgängerinnen und Fußgänger rund um und auf besagtem Zebrastreifen zu gewährleisten, müssen dort Kfz-Fahrerinnen und -Fahrer zum Abbremsen und langsameren Fahren gezwungen werden. Eine Erhöhung des Überweges oder eine kleine Bodenwelle könnten dies bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2096
Anwohnerparken in der Wöllstädter Straße weiterhin ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 189/4 Betreff: Anwohnerparken in der Wöllstädter Straße weiterhin ermöglichen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit in der Wollstädter Straße in Fahrtrichtung vor der Einmündung in die Seckbacher Landstraße auf der rechten Seite Parkplätze für die auf der durch die Anbringung von Fahrradabstellbügeln auf der linken Seite wegfallenden Parkmöglichkeiten für PKW geschaffen werden können. Zudem ist das Umfeld im Hinblick auf Parkraum für Anwohner (beispielsweise in Form einer Quartiersgarage) zu prüfen. Begründung: In den in die Wöllstädter Straße einmündenden Straßen im Parkbereich Nr.41 sind bereits Parkplätze durch Fahrradabstellbügel ersetzt worden. Verschärfend für die Parkplatzsituation der Anwohner wird künftig noch sein, dass vor der Einmündung in die Seckbacher Landstraße in Fahrtrichtung auf der linken Seite der Wollstädter Straße weitere Fahrradabstellbügel angebracht werden, um die oft rechtswidrig zugeparkte Einsicht in die Seckbacher Straße zu gewährleisten. Um die Parkraumbewirtschaftung nicht am Mobilitätsbedürfnis der Anwohner vorbei umzusetzen, müssen auf den PKW angewiesene anwohnende Pendler weiterhin Parkmöglichkeiten im näheren Wohnumfeld finden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 189/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, Volt, dFfm und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenGehwegparken Rendeler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2071 entstanden aus Vorlage: OF 185/4 vom 10.04.2022 Betreff: Gehwegparken Rendeler Straße Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken in der Rendeler Straße direkt gegenüber der Einmündung der Weidenbornstraße und an der Kreuzung mit der Gronauer Straße gegenüber Hausnummer 45 jeweils zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzunehmen oder die Gehwegverengungen (Kaugummiautomat, linkes Bild, bzw. Gehwegparkenschild, rechtes Bild) an diesen beiden Stellen zu beseitigen. Begründung: An beiden Stellen wird der eh schon enge Gehweg durch zusätzliche Hindernisse eingeschränkt (gegenüber der Weidenbornstraße durch einen Kaugummiautomaten, an der Kreuzung mit der Gronauer Straße durch die Beschilderung), was in Kombination mit breiten Autos dann zu Problemen bei der Benutzung des jeweiligen Gehwegs führt. Dieses Problem kann jeweils entweder durch eine Umsetzung der anderen Beschränkungen oder durch eine Aufhebung des Gehwegparkens in dem jeweiligen Bereich gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2313 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2347 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 136 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 704 Beratung im Ortsbeirat: 4
Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1784 entstanden aus Vorlage: OF 173/4 vom 10.03.2022 Betreff: Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse Der Magistrat wird aufgefordert, westlich des Kreuzungsbereichs Eulengasse/Ecke Am Ameisenberg auf der Eulengasse einen Fußgängerüber weg zu markieren. Begründung: Besonders für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die von Norden bzw. von der Straße Am Ameisenberg kommend die Eulengasse überqueren müssen, ist diese Stelle gefährlich. Fahrzeuge, die aus westlicher Richtung die Eulengasse befahren, sind häufig schneller unterwegs als erlaubt und "kratzen" die Kurve beim Abbiegen. Im Übrigen handelt es sich um einen Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Kirchnerschule, der auf diese Weise sicherer wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1602
Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1777 entstanden aus Vorlage: OF 157/4 vom 25.02.2022 Betreff: Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse Vorgang: OM 1419/22 OBR 4 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und wo ein zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse geplant werden kann. Begründung: Auf der gesamten Länge der Eulengasse gibt es derzeit nur einen Fußgängerüberweg, der sich an der Ecke zur Berger Straße befindet. Häufig überqueren die Anwohnerinnen und Anwohner die Eulengasse deshalb abseits des Fußgängerüberweges. Das stellt sich inzwischen jedoch immer schwieriger und vor allem für Kinder und Menschen, die geheingeschränkt sind, als gefährlich dar. Grund hierfür sind zumeist zugeparkte Straßenränder und -ecken, die den Fußgängerinnen und Fußgängern erschweren, in alle Richtungen Ausschau zu halten. Gleichzeitig werden Personen, insbesondere Kinder, zwischen den parkenden Autos von anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern leicht übersehen. Die Warnhinweise, die zum Schutz der anwohnenden Kinder auf der Fahrbahn angebracht wurden, führen leider nicht zur gewünschten Entschleunigung des Verkehrs. Hier ist also kein ausreichender Schutz geboten. Während sich die Parksituation in der Eulengasse hoffentlich zeitnah verbessern wird (siehe Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1419), kann ein weiterer Fußgängerüberweg die Situation für die Fußgängerinnen und Fußgänger womöglich entspannen und für mehr Sicherheit sorgen. . Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1419 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1599
Poller Eulengasse/Bereich Fußgängerüberweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1663 entstanden aus Vorlage: OF 133/4 vom 01.02.2022 Betreff: Poller Eulengasse/Bereich Fußgängerüberweg Der Magistrat wird gebeten, in der Eulengasse auf der nördlichen Straßenseite vom Glascontainer bis zum Fußgängerüberweg (Bereich zwischen den Straßen Am Stiegelschlag und Berger Straße) eine ausreichende Anzahl an Pollern zu installieren. Bereich zur Installation der Poller Schmaler Restfußweg Bereich zur Installation der Poller Schmaler Restfußweg (Foto: privat) (Foto: privat) (Foto: Google Maps) Begründung: Auf dem Stück (ab Fußgängerüberweg bis Glascontainer) ist der Fußweg schmal und somit eine gute Nutzung für Passantinnen und Passanten ohnehin nur bedingt möglich; insbesondere für Menschen mit z. B. Rollator oder Rollstuhl oder Familien mit Kinderwagen. Zu jeder Tages-/Nachtzeit ist der Bereich durch zwei, manchmal sogar drei parkende Autos zusätzlich stark verengt, sodass ein Durchkommen kaum möglich ist. Oftmals sind Passantinnen und Passanten sowie Kinder zu beobachten, die auf die Straße ausweichen. Durch die Installation von Pollern wird der Fußweg nutzbar für zu Fuß Gehende, wodurch die Verkehrssicherheit in dem Bereich deutlich verbessert wird, da kein Ausweichen auf die Straße mehr nötig ist und Autofahrerinnen und Autofahrer den Bereich besser einsehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1310
Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 entstanden aus Vorlage: OF 154/4 vom 28.01.2022 Betreff: Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird . Falls nötig, sollte die Einmündung durch eine Leitblanke o. Ä. gesichert werden. Foto: Google Maps Begründung: An der Einmündung Weidenbornstraße in Höhe der Hausnummer 24 sind immer wieder falschparkende Fahrzeuge in der ausgewiesenen Parkverbotszone anzutreffen, die den abbiegenden Verkehr stark behindern und zu Aufstauungen im Verkehr führen. Sie sind auch eine Sichtbehinderung und somit Gefahrenzone für die Fußgängerinnen und Fußgänger, die ohne Fußgängerüberweg die Straße kreuzen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Antrag vom 06.11.2023, OF 352/4 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4847 Antrag vom 03.05.2025, OF 517/4 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048
Vorfahrt für Fußgängerinnen und Fußgänger - zugeparkte Straßenecken in der Eulengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1419 entstanden aus Vorlage: OF 110/4 vom 17.12.2021 Betreff: Vorfahrt für Fußgängerinnen und Fußgänger - zugeparkte Straßenecken in der Eulengasse Der Magistrat wird gebeten, in der Eulengasse Straßenbepflanzung zur Abhilfe gegen zugeparkte Straßenecken anzubringen. Begründung: Die Straßenecken in der Eulengasse hin zu ihren Nebenstraßen sind in der Regel täglich durch Pkws und Kleinbusse zugeparkt. Dies führt zu stark verengten Gehwegen an den Straßenecken, die kaum Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger, Personen mit Gehhilfen, Rollstühlen und Kinderwagen sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer lassen. Die an den Straßenecken parkenden Fahrzeuge stehen nicht nur im absoluten Halte- und Parkverbot, sie erschweren zusätzlich die sichere Überquerung der Fahrbahn, insbesondere für Kinder, die den herannahenden Verkehr so nur schwer erkennen und einschätzen können. Hier kommt erschwerend hinzu, dass es in der Eulengasse nur einen Fußgängerüberweg (Ecke Berger Straße) gibt. Eine Begrünung der Straßenecken (z. B. in Form von Pflanzenkübeln oder schmalen Bäumen), die den Anwohnerinnen und Anwohnern ein sicheres Vorbeikommen ermöglichen, kann die Eulengasse für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer machen und ist zudem dem Stadtklima zuträglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1777 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 947
Doppelte Radspur auf der Saalburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1074 entstanden aus Vorlage: OF 101/4 vom 06.11.2021 Betreff: Doppelte Radspur auf der Saalburgallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine doppelte Radspur auf der Saalburgallee/Ecke Ringelstraße im Westen und Andreaestraße im Osten eingerichtet werden kann. Außerdem soll ein abgeflachter Bordstein zur Einfahrt gegen die Autofahrtrichtung auf dem Radweg bis zur Andreaestraße erstellt werden. Begründung: Radfahrerinnen und Radfahrer, die von Süden kommen und die Saalburgallee überqueren, fahren oft dem Hauptverkehrsstrom folgend nach Norden in die Ringelstraße ein und weiter auf die Rendlerstraße. Diese Straßen sind mit Pkw-Verkehr stark belastet und äußerst eng insbesondere auch noch durch die Baustelle an der Ringelstraße. Durch Nutzung der Andreaestraße nach Norden mit Verlängerung Durchgang zum Hohen Brunnen und Alt-Bornheim könnten viele Radfahrende sicher nach Norden ausweichen. Für Radfahrerinnen und Radfahrer, die die Ringelstraße von Norden nach Süden fahren, wäre ein kurzer, sicherer Weg zur Post möglich. Skizze Verkehrsführung - Doppelte Radspur auf der Saalburgallee Quelle: Google Maps 2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 613 Beratung im Ortsbeirat: 4
Kinderzentrum 126 Rendeler Straße: Übergangsstandort wegen Sanierung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 764 entstanden aus Vorlage: OF 72/4 vom 14.09.2021 Betreff: Kinderzentrum 126 Rendeler Straße: Übergangsstandort wegen Sanierung Der Magistrat wird gebeten, bei der Auslagerung des Kinderzentrums aufgrund Sanierung folgende Aspekte zu beachten: 1. Die betroffenen Eltern (und Kinder) sollen frühzeitig über den Zeitraum und den Ort der Auslagerung informiert und wenn möglich einbezogen werden. 2. Der Interimsstandort muss für die Betreuung von Kindergarten- und Hortkindern geeignet sein. 3. Der Übergangsstandort soll vom eigentlichen Standort möglichst fußläufig erreichbar sein. Notfalls muss ein Shuttle-Service eingerichtet werden. Begründung: Die notwendige Verlagerung des Kinderzentrums 126 für mehrere Monate bedeutet für alle Beteiligten gravierende Veränderungen. Kinder müssen sich an die neue Umgebung gewöhnen, was umso besser gelingt, je geeigneter sie ist. Hortkinder müssen ihre Kita nach Schulende selbstständig und sicher erreichen können. Die Erzieherinnen und Erzieher müssen ihre pädagogische Arbeit sinnvoll fortsetzen können. Eltern, die in der Mehrheit berufstätig sind, sollten hinsichtlich der Bring- und Holzeiten in ihrem Zeitmanagement nicht über Gebühr belastet werden. Die lauten Proteste der Eltern gegen eine Auslagerung in die ehemalige Friedrich-Stoltze-Schule bekräftigen die o. g. Aspekte und haben bereits im zuständigen Dezernat dazu geführt, Alternativstandorte zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2345 Beratung im Ortsbeirat: 4
Ladeparkzone für die Vereinsstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 761 entstanden aus Vorlage: OF 69/4 vom 31.08.2021 Betreff: Ladeparkzone für die Vereinsstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Vereinsstraße in Höhe der Hausnummer 35 im vorhandenen Parkraum eine Ladezone einzurichten. Begründung: Die Vereinsstraße verfügt auf einer Seite der Straße über ein absolutes Halteverbot, während die andere Straßenseite mit Parkplätzen versehen ist. Für Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet die teils tagelange Verweildauer von Autos im Parkraum, dass sie für zeitlich begrenztes Ein- und Ausladen kaum legale Möglichkeiten haben. Die Umwidmung eines Parkplatzes in der Mitte der oberen Vereinsstraße zu einer Ladezone ermöglicht eine flexiblere Nutzung des knappen Parkraumes. Sie schafft besonders für die oben wohnenden Anwohner eine legale Möglichkeit, schwere Einkäufe oder schweres Gepäck aus- und einladen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 727 Beratung im Ortsbeirat: 4
Ideen
Entfernung Fahrradbügel
Die neu installierten Fahrradbügel in der Seckbacher Landstraße 16 dienen lediglich einer monatlich auftretenden Ausstellung (selbst als derart selten deklariert, Petition vom 08.08.2024, https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2952;jsessionid=9263C96191A6BC0519B8C10125B97EE8.liveWorker2). Für den kompletten restlichen Zeitraum des Monats wird Parkraum für die Anwohner der mehr als zahlreich vorhandenen Wohnungen genommen. Das Verhältnis des genutzten Zeitraums ist dahingehend völlig einseitig betrachtet. Es ist an der Stelle als unverhältnismässig anzusehen, für eine lediglich monatlich auftretende Veranstaltung derart viel Parkraum für viele verbleibende Menschen einzuschränken. Insgesamt wird die Fläche von mehr Personen den restlichen Zeitraum des Monats verwendet. Anbetracht der Kapazität des Ausstellungsraumes (ca. 50qm) ist erneut auf die Verhältnismäßigkeit hinzuweisen, da aufgrund der direkt am Objekt befindlichen, auf der anderen Straßenseite sowie im weiteren Verlauf in beide Richtungen der Straße befindlichen Stahlbügel mehr als notwendige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vorhanden sind. Dahingehend ist die Installation der Stahlbügel für Fahrräder an diesem absolut nicht notwenigem Standort wieder rückgängig zu machen. Wie auf dem einst von der Petition eingereichtem Bild zu erkennen ist, wird der Raum augenscheinlich als Außenfläche des Ausstelungsraums und nicht als Abstellort für Fahrräder genutzt. Zudem wurde eine Sitzbank gefordert, woran erneut zu erkennen ist, welche Widmung die Fläche haben sollte.
Aufstellung von Fahrradbügeln
Vor dem Ausstellungsraum EULENGASSE in der Seckbacher Landstraße 16 werden Fahrradbügel gebraucht. Die Besucher*innen der Ausstellungen und Veranstaltungen haben derzeit keine Möglichkeit, ihre Fahrräder sicher abzustellen. EULENGASSE e.V. ist ein gemeinnütziger Kunstverein, der seit 20 Jahren existiert und lokal, regional sowie international agiert. Für die monatlichen Kunstausstellungen und weiteren Veranstaltungen kommen zahlreiche Besucher*innen zunehmend mit dem Fahrrad. Man könnte den Parkplatz direkt vor dem Eingang der EULENGASSE durch Fahrradbügel ersetzen und zusätzlich Platz für eine Sitzbank schaffen..
Gehweg immer zugeparkt auf der Seckbacher Landstr. gegenüber Sankt Katharinen Krankenhaus
Der Gehweg auf der Seckbacher Landstraße gegenüber Sankt Katharinen Krankenhaus ist immer zugeparkt, sodass man hier auf den Rasen ausweichen muss inbesondere mit Kinderwagen. Dort wo die Autos parken, sollten entweder richtige Parkplätze entstehen oder besser noch Parkplätze für Fahrräder, Park n Ride oder Begrünung.
Laermschutzwaende begruenen
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt im Autobahnabschnitt zwischen Friedberger und Seckbacher Landstraße ( Bornheimer Seite) die Errichtung der Laermschutzwaende LA9 und LA10. Gesamtlänge rund 1000 m, Höhe 8 bis 10 m. Eine Bepflanzung/Berankung bzw. Bemoosung (Luftreinigung) lehnt die Autobahn GmbH ab. Mein Vorschlag ist die Begruenung auch dieser Wände, Groessenordnung 20.000 Quadratmeter, im Sinne des Frankfurter Fassadenprogrammes.
Be- Entlade Zone Vereinsstraße
Hiermit rege ich an in der Vereinsstraße für Anwohner mit Parkausweis das Be- und Entladen trotz Absolutem Halteverbot zu erlauben. Grund: In der gesamten Vereinsstraße sind alle Parkplätze meist belegt. Getränke Kisten und andere schwere Gegenstände können nicht ins eigene Auto geladen werden da überall ein Absolutes Halteverbot gilt. Möglichkeiten: 1.) Statt in einer Einbahnstraße ein Absolutes Halteverbot ein zu richten sollte dies auf ein Eingeschränktes Halteverbot geändert werden. 2.) Es kann durch die Straßenverkehrsbehörde ein Zusatz Schild "Anwohner mit Parkausweis, Be- Entladen gestattet" installiert werden. 3.) Ein Parkplatz wird als Be- und Entladezone eingerichtet.
Verkehrsberuhigung vor Kindergärten
In der Rendeler Straße liegen zwei Kindergärten. Die Straße ist eigentlich Tempo 30 Zone. Trotzdem hält sich der Großteil der Autofahrer nicht annähernd an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Oft wird die Straße mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durchfahren, obwohl viele kleine Kinder - auch zur angrenzenden Kirchner Grundschule - unterwegs sind. Auch der Zebrastreifen im oberen Teil der Straße - direkt vor einem Kindergarten - wird oft überfahren, da von beiden Seiten durch parkende PKW nicht einsehbar. Vorschlag: Bodenschwellen in der Straße zur Einhaltung der Geschwindigkeit und Parkverbot rund um den Zebrastreifen
Verkehrsberuhigte Zone in Alt-Bornheim!
Alt-Bornheim ist eine enge Straße in Bornheim, die von vielen Grundschülern (Schulweg) stärkt frequentiert ist. Auch wohnen zahlreiche Familien dort, die täglich den Weg auf den sehr engen Bürgersteigen nehmen. In der Straße ist vorgesehen, dass auf beiden Seiten (versetzt) Autos geparkt werden können. Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Allerdings wird die Straße dadurch so eng und unübersichtlich, dass die Autos zT auf dem Bürgersteig den Weg in Richtung Berger Straße nehmen, auch müssen die Fußgänger häufig auf die Straße treten, weil der Bürgersteig schlichtweg zu schmal ist. Da die Straße als Zone 30 ausgewiesen ist, fahren die Autos entsprechend schnell nach unten. Beinahe-Unfälle sind nicht selten. Idee: Aus Alt-Bornheim wird eine verkehrsberuhigte Zone gemacht. Alle können sich entspannter in der Straße fortbewegen und die Autos können zwar durchfahren, aber eben den baulichen Umtsänden entsprechend angemessen und reduziert in ihrer Geschwindigkeit. Zusatz: Ein neuer Straßenbelag wäre auch nicht schlecht!!!!
Bau eines Kreisels an der Kreuzung Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str.
Wer morgens die Seckbacher Landstraße aus Seckbach kommend runter fährt, steht teilweise bereits auf Höhe des Katharinenkrankenhauses im Stau. Grund ist die Ampel an der Ecke Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str. Die rechte Spur muss von allen genutzt werden, die entweder geradeaus Richtung Im Prüfling fahren oder nach rechts auf die Dortelweiler Straße abbiegen wollen - der Großteil der Autofahrer. Dies wird verschlimmert durch a) die einmündende Vereinsstraße, aus der Autos ebenfalls auf die Spur wollen und b) die Bushaltestelle an der Vereinsstraße. So kann man als Autofahrer, wenn man rechts auf die Dortelweiler abbiegen will, gerne mal 10 Minuten brauchen, bis man vom Katharinenkrankenhaus in der Dortelweiler Straße ist. Der Bau eines Kreisels an dieser Stelle würde für einen optimalen Verkehrsfluss sorgen und den Stau im Berufsverkehr deutlich reduzieren. Weniger Huper durch verärgerte Autofahrer würde zudem die Lärmbelästigung der Anwohner reduzieren. Ein Kreisverkauf hat zudem geringere Wartungskosten als eine Ampelanlage.
Bau eines Kreisels an der Kreuzung Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str.
Wer morgens die Seckbacher Landstraße aus Seckbach kommend runter fährt, steht teilweise bereits auf Höhe des Katharinenkrankenhauses im Stau. Grund ist die Ampel an der Ecke Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str. Die rechte Spur muss von allen genutzt werden, die entweder geradeaus Richtung Im Prüfling fahren oder nach rechts auf die Dortelweiler Straße abbiegen wollen - der Großteil der Autofahrer. Dies wird verschlimmert durch a) die einmündende Vereinsstraße, aus der Autos ebenfalls auf die Spur wollen und b) die Bushaltestelle an der Vereinsstraße. So kann man als Autofahrer, wenn man rechts auf die Dortelweiler abbiegen will, gerne mal 10 Minuten brauchen, bis man vom Katharinenkrankenhaus in der Dortelweiler Straße ist. Der Bau eines Kreisels an dieser Stelle würde für einen optimalen Verkehrsfluss sorgen und den Stau im Berufsverkehr deutlich reduzieren. Weniger Huper durch verärgerte Autofahrer würde zudem die Lärmbelästigung der Anwohner reduzieren. Ein Kreisverkauf hat zudem geringere Wartungskosten als eine Ampelanlage.
Neue U-Bahn Haltestelle in Seckbach (U4)
Die nächstgelegene Haltestelle für die meisten Seckbacher ist die Seckbacher Landstraße in Bornheim. Durch die Entfernung und die relativ starke Steigung der Wilhelmshöherstr. im Bereich des Hufeland-Hauses ist der Zugang zur U-Bahn mit den Buslinien 38 und 43 für viele Anwohner obligatorisch. Auch eine Fahrt mit dem Fahrrad oder der Weg zu Fuß bis zur U-Bahn Station ist für viele Einwohner Seckbachs durch o.g. Steigung nicht attraktiv. In der Folge sind die Busse zu Stoßzeiten sehr überfüllt und, bedingt durch die generellen Umstände der Wilhelsmhöherstr., sehr unzuverlässig/verspätet. Vor allem während des langen Busfahrerstreiks zu Beginn des Jahres war der Ausfall der Busse für den Stadtteil sehr belastend. Ich schlage die Einrichtung einer weiteren Haltestelle inkl. überdachter Fahrradgarage (ähnlich Konstablerwache) im Bereich Zeuläckerstraße/Gustav-Behringer-Straße (siehe gelbmarkierter Bereich auf der Karte) vor. Entsprechendes Grundstück ist ja schon vorhanden, da das Gelände zum Betriebshof Ost der VGF gehört. Die Haltestelle wäre für viele Einwohner steigungsfrei mit dem Rad zu erreichen, würde möglicherweise die Wilhelmshöherstraße entlasten. Neben den o.g. Vorteilen bietet die Haltestelle unter Umständen auch Entlastungen für die Linie U7 bei Events im Volksbank-Stadion oder in der Eissporthalle.
Verkehrsschild anbringen
Es wäre sinnvoll für alle Anwohner/Autofahrer kommend aus den Straßen An den Röthen/Vereinsstrasse in Bornheim, wenn ein Hinweisschild an der Seckbacher Landstraße Ecke Vereinsstrasse vor dem Torbogen mit der Aufschrift: "Bitte bei rot hier halten" angebracht werden könnte. Autos kommend aus der Vereinsstrasse können nur nach rechts auf die zweispurige Seckbacher Landstraße abbiegen, jedoch geben die Wartenden Autos bei Rot den abbiegenden Autos keinen Platz. Äußerst schwierig gestaltet sich das Abbiegen auf die zweite Spur zum abzweigen in die Rendeler Straße. Das Schild wäre eine wahre Erleichterung!!
Verkehrsschild anbringen
Es wäre sinnvoll für alle Anwohner/Autofahrer kommend aus den Straßen An den Röthen/Vereinsstrasse in Bornheim, wenn ein Hinweisschild an der Seckbacher Landstraße Ecke Vereinsstrasse vor dem Torbogen mit der Aufschrift: "Bitte bei rot hier halten" angebracht werden könnte. Autos kommend aus der Vereinsstrasse können nur nach rechts auf die zweispurige Seckbacher Landstraße abbiegen, jedoch geben die Wartenden Autos bei Rot den abbiegenden Autos keinen Platz. Äußerst schwierig gestaltet sich das Abbiegen auf die zweite Spur zum abzweigen in die Rendeler Straße. Das Schild wäre eine wahre Erleichterung!!
Fahrradständer hinter Bäumen in Bornheim - Im Prüfling / Seckbacher Landstraße
Entlang der Seckbacher Landstraße bzw. Im Prüfling stehen schöne Bäume, welche von Metall Begrenzungen vor parkenden Autos geschützt werden. Häufig sieht man an den Metallbegrenzungen angekettete Fahrräder, die zum Teil auch parkende Autos blockieren oder auch hoffnungslos verwittert herrenlos angekettet bleiben. Ich schlage vor das man die Quadratmeter Bürgersteig die hinter den Bäumen frei stehen, die ohne Baum zweifelsfrei als Parkplatz genutzt werden würden, verwendet um im besten Falle überdachte Fahrradstellplätze aufzustellen. Dies würde vielen Anwohnern den Wechsel zum Fahrrad als Verkehrsmittel sicherlich mehr erleichtern als eine kostenmäßig vergleichbare Erweiterung einer der vielen Radwege in Frankfurt.
Anwohnerparken in den angrenzenden Wohngebieten links und rechts der U-Bahn Station Seckbacher Landstraße
Die Straßen in den Wohngebieten links und rechts der U-Bahn-Station Seckbacher Landstraße werden täglich von Pendlern aus dem Umland zugeparkt und zu Lasten der dortigen Bewohner faktisch als (kostenloser) Park- und Ride-Parkplatz genutzt. Dies gilt gleichermaßen für die Besucher der Innenstadt, die die sehr gute Anbindung mit der U – Bahnlinie 4 nutzen. Dies führt zu einer weiteren Verknappung des ohnehin schon geringen Parkplatzangebotes in den betroffenen Wohngebieten. In der Folge werden – wie täglich festzustellen ist - Gehwege, auf denen absolutes Halteverbot besteht, ebenfalls zugeparkt und dadurch Fußgänger behindert. Die Einrichtung von Anwohnerparkzonen würde – unter der Voraussetzung entsprechender Kontrollen – nicht nur zu einer deutlichen Entspannung der Parkplatzsituation zu Gunsten der Anwohner führen, sondern auch die ungehinderte und zweckbestimmte Nutzung der Gehwege verbessern.
geänderte Verkehrsführung in der Straße "An den Röthen"
Das Befahren der Straße "An den Röthen" ist nur zwischen der Dortweiler Str. und der Preungesheimer Str. in beiden Richtungen erlaubt. Zwischen der Preungesheimer Str. und der Seckbacher Landstraße ist das Befahren dieser Straße unterschiedlich in eine Richtung erlaubt. Alle Fahrzeuge müssen über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße fahren Seit ca. einem Jahr ist die neue Wohnanlage in der Vereinsstraße bewohnt. Diese Wohnanlage ist nur über eine Ein- und Ausfahrt in der Straße "An den Röthen" erreichbar. Alle Fahrzeuge werden über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße (nur rechts abbiegend) geleitet. MEINE IDEE: Die Straße "An den Röthen"komplett in beide Richtungen befahren zu lassen. Da es ein reines Wohngebiet ist sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h selbstverständlich sein und Zebrastreifen sollten auch entsprechend vorhanden sein. Eine deutliche Entlastung der Vereinsstraße und der Einfädelung auf die Seckbacher Landstraße wäre die Folge. PKW-Fahrer, die Richtung Friedberger Warte fahren möchten, würden die Kreuzung Seckbacher Landstraße/ Dortelweiler Straße entlasten.
geänderte Verkehrsführung in der Straße "An den Röthen"
Das Befahren der Straße "An den Röthen" ist nur zwischen der Dortweiler Str. und der Preungesheimer Str. in beiden Richtungen erlaubt. Zwischen der Preungesheimer Str. und der Seckbacher Landstraße ist das Befahren dieser Straße unterschiedlich in eine Richtung erlaubt. Alle Fahrzeuge müssen über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße fahren Seit ca. einem Jahr ist die neue Wohnanlage in der Vereinsstraße bewohnt. Diese Wohnanlage ist nur über eine Ein- und Ausfahrt in der Straße "An den Röthen" erreichbar. Alle Fahrzeuge werden über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße (nur rechts abbiegend) geleitet. MEINE IDEE: Die Straße "An den Röthen"komplett in beide Richtungen befahren zu lassen. Da es ein reines Wohngebiet ist sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h selbstverständlich sein und Zebrastreifen sollten auch entsprechend vorhanden sein. Eine deutliche Entlastung der Vereinsstraße und der Einfädelung auf die Seckbacher Landstraße wäre die Folge. PKW-Fahrer, die Richtung Friedberger Warte fahren möchten, würden die Kreuzung Seckbacher Landstraße/ Dortelweiler Straße entlasten.
Problemstoffabgabe nicht nur punktuell beim Schadstoffmobil, sondern auch dauernd im Recyclinghof
In anderen Städten, auch deutlich kleineren als Frankfurt, ist es problemlos möglich, haushaltsüblichen Problemabfall bei den Recyclinghöfen abzugeben. Also: z.B. Lackreste, Reste chemischer Produkte für Haus und Garten (Düngemittelreste, Verdünner, Mittel zur Holzbehandlung, Reiniger), Druckerpatronen etc. pp landen dort, wo sie sachgerecht entsorgt werden können. Nur nicht in Ffm. Hier muss man zum nächsten Haltepunkt des Schadstoffmobils pilgern, das dort üblicherweise zu einer Tageszeit anhält, zu der man berufstätig ist. Wie soll man als arbeitender Teil der Bevölkerung diesen Service nutzen? Einen Tag frei nehmen? Das kann doch nicht so schwer sein: selbst eine einzige feste Schadstoffsammelstelle, z.B. in der Weidenbornstraße, wäre schon ein Fortschritt (von wo ich neulich zu meinem Erstaunen mit Verweis auf das Schadstoffmobil wieder weggeschickt wurde). Und dann einen Abend die Woche etwas länger offen, fertig. Man braucht die Schadstoffe ja nicht an Ort und Stelle aufzubereiten, die Ausrede gilt nicht. Annehmen und vorsortieren reicht doch. In Hamburg wird auf den kleineren Recyclinghöfen auch nichts anderes gemacht, und es funktioniert. Ich möchte nicht wissen, wieviel bedenkliche Abfälle hier dem Hausmüll untergejubelt werden, weil die Leute sie nicht sinnvoll anderweitig loswerden.
Park-und-Ride-Platz U-Bahn-Station Seckbacher Landstraße
Die Straßen rund um die U-Bahn-Station Seckbacher Landstraße werden von den Pendlern aus dem Umland morgens zugeparkt.Sehr oft ohne Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung. Gegenüber dem Katharinen-Krankenhaus gibt es eine große Grünfläche, die vor Jahren schon mal als Parkplatz diente und heute als Hundeklo genutzt wird. Dort könnte ein kostenloser Park-und-Ride Platz eingerichtet werden, das entlastet die anliegenden Straßen. Am Wochenende könnten dort auch die Sportplatzbesucher parken. Für den Sportplatz der SG Bornheim und für die Anwohner ist die Parksituation an Spieltagen unbefriedigend. Es würde auch helfen, wenn die Stadtpolizei regelmäßig Falschparker kontrollierte. Allein in der Wöllstädter Straße könnte jeden Morgen reiche Beute gemacht werden.
Grundsanierung der Kleinen Spillingsgasse
Die Kleine Spillingsgasse bröckelt seit Jahren vor sich hin. Der Zustand des Fahrbahnbelag wird immer schlechter, nachdem in den letzten Jahren die Straßen in der Umgebung (Eulengasse, Am Rötheneck, Große Spillingsgasse) neu gemacht wurden, würde dem kurzen Straßenstück zwischen Johanniskirchplatz und Eulengasse auch mal ein "neuer Anstrich" ganz gut tun.
Grundsanierung der Kleinen Spillingsgasse
Die Kleine Spillingsgasse bröckelt seit Jahren vor sich hin. Der Zustand des Fahrbahnbelag wird immer schlechter, nachdem in den letzten Jahren die Straßen in der Umgebung (Eulengasse, Am Rötheneck, Große Spillingsgasse) neu gemacht wurden, würde dem kurzen Straßenstück zwischen Johanniskirchplatz und Eulengasse auch mal ein "neuer Anstrich" ganz gut tun.
Grundsanierung der Kleinen Spillingsgasse
Die Kleine Spillingsgasse bröckelt seit Jahren vor sich hin. Der Zustand des Fahrbahnbelag wird immer schlechter, nachdem in den letzten Jahren die Straßen in der Umgebung (Eulengasse, Am Rötheneck, Große Spillingsgasse) neu gemacht wurden, würde dem kurzen Straßenstück zwischen Johanniskirchplatz und Eulengasse auch mal ein "neuer Anstrich" ganz gut tun.
Grundsanierung der Kleinen Spillingsgasse
Die Kleine Spillingsgasse bröckelt seit Jahren vor sich hin. Der Zustand des Fahrbahnbelag wird immer schlechter, nachdem in den letzten Jahren die Straßen in der Umgebung (Eulengasse, Am Rötheneck, Große Spillingsgasse) neu gemacht wurden, würde dem kurzen Straßenstück zwischen Johanniskirchplatz und Eulengasse auch mal ein "neuer Anstrich" ganz gut tun.