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Meine Nachbarschaft: Turiner Straße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Aufstellen eines Bücherschrankes an der Mailänder Straße

21.03.2018 · Aktualisiert: 23.04.2018

Antrag vom 21.03.2018, OF 805/5 Betreff: Aufstellen eines Bücherschrankes an der Mailänder Straße Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, an der Mailänder Straße in Absprache mit dem Ortsbeirat einen Bücherschrank aufstellen zu lassen; wenn möglich vor der Ladenpassage an der Ecke Mailänder Straße/Grethenweg. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro. Begründung: Bürgerinnen und Bürger wünschen einen Bücherschrank in diesem Gebiet. Derzeit gibt es in Sachsenhausen Süd noch keine Bücherschränke. Auch hat sich eine Bürgerin bereit erklärt die Patenschaft zur Pflege dieses Bücherschrankes zu übernehmen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 13.04.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 202 2018 Die Vorlage OF 805/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation an der Ecke Grethenweg/Mailänder Straße

16.03.2018 · Aktualisiert: 19.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2926 entstanden aus Vorlage: OF 786/5 vom 20.02.2018 Betreff: Verkehrssituation an der Ecke Grethenweg/Mailänder Straße Der Magistrat wird gebeten, verstärkt Kontrollen des ruhenden Verkehrs an der Ecke Grethenweg/Mailänder Straße durchzuführen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass der Blindenweg, der Behindertenübergang und die dortige Feuerwehreinfahrt häufig zugeparkt sind. Hier können häufigere Kontrollen des ruhenden Verkehrs entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1076 Antrag vom 04.01.2021, OF 1868/5 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7182 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Linksabbieger in den Schützenhüttenweg

27.02.2018 · Aktualisiert: 22.03.2018

Antrag vom 27.02.2018, OF 790/5 Betreff: Linksabbieger in den Schützenhüttenweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob die Grünphase für die Linksabbiegemöglichkeit auf der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg verlängert wurde und ggfls. ob die Maßnahme wieder rückgängig gemacht werden kann. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden vor, dass es durch die verlängerte Grünphase vermehrt zu Schleichverkehr im Schützenhüttenweg gekommen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 795 2018 Die Vorlage OF 790/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung der Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs hier: Zwischen Letztem Hasenpfad und Darmstädter Landstraße

16.02.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2733 entstanden aus Vorlage: OF 750/5 vom 29.01.2018 Betreff: Instandsetzung der Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs hier: Zwischen Letztem Hasenpfad und Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrweg s zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße instand zu setzen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Oberfläche auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße derart beschädigt ist, dass dies vor allem für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer gefährlich ist. Für den Ortsbeirat ist es daher wünschenswert, dass die Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße zeitnah wieder instand gesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 921 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II)

19.01.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2603 entstanden aus Vorlage: OF 651/5 vom 02.11.2017 Betreff: Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II) Vorgang: OM 1878/17 OBR 5; ST 1957/17 Der Magistrat wird erneut gebeten, zumindest den vom Gotheturm-Parkplatz aus kommend auf der linken Seite der Schranke befindlichen Baumstamm zu entfernen und den Bereich zur Umgehung der Schranke für Fußgänger und Fahrradfahrer zu befestigen. Begründung: Der Sachsenhäuser Landwehrweg bildet einen wichtigen Zugang zum Stadtwald und muss daher barrierefrei sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1878 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1957 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 737 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5

03.11.2017 · Aktualisiert: 20.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 entstanden aus Vorlage: OF 605/5 vom 17.10.2017 Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden für den Radverkehr relevanten Bordsteinen eine Nullabsenkung vorzunehmen: 1. In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise; 4. i m Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Die Bordsteine sind für Radfahrer zu hoch und können zu gefährlichen Stürzen führen, wenn sie im spitzen Winkel angesteuert werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Antrag vom 04.03.2019, OF 1222/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Antrag vom 25.02.2020, OF 1627/5 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Oberen Schafhofweg im Abschnitt zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerem Schafhofweg

03.11.2017 · Aktualisiert: 18.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2315 entstanden aus Vorlage: OF 523/5 vom 16.06.2017 Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Oberen Schafhofweg im Abschnitt zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerem Schafhofweg Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung für Kraftfahrzeugf ahrer im Oberen Schafhofweg im Abschnitt zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerem Schafhofweg zu schaffen. Begründung: In dem oben genannten Abschnitt kommt es sehr häufig zu Geschwindigkeitsübertretungen durch Kraftfahrer, die diesen als Schleichweg benutzen. Die Straße ist jedoch hier ausgesprochen eng. Zudem wird sie von vielen Radfahrern und Fußgängern benutzt, die immer wieder konkreten Gefährdungen hierdurch ausgeliefert sind. Die dort angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung wird meistens nicht eingehalten. Da eine ständige Verkehrsüberwachung durch Polizeibehörden nicht möglich ist, sollten geeignete Maßnahmen getroffen werden, die zu einer Geschwindigkeitsreduzierung führen. So wäre beispielsweise zu überlegen, ob im Verlauf der Straße Bodenschwellen angebracht werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 383 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des Weges von der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Beckerweg bis zum Beginn des Forstweges

15.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2142 entstanden aus Vorlage: OF 550/5 vom 30.08.2017 Betreff: Sanierung des Weges von der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Beckerweg bis zum Beginn des Forstweges Der Magistrat wird gebeten, das nicht asphaltierte Stück von der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Beckerweg bis zum Beginn des Forstweges (siehe Schild auf dem Foto) so herzurichten, dass dieses Wegestück gefahrlos genutzt werden kann, am besten wäre hier eine Asphaltierung. Begründung: Auf diesem kleinen Abschnitt des Weges befinden sich 15 mehr oder weniger große Löcher (siehe Foto). Diese Beschädigungen sind sicher durch die häufige Benutzung durch Autos, die zum Parkplatz des Sportplatzes fahren, entstanden. Diese Löcher sind aber eine Gefahr für Radfahrer und vor allen Dingen für Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2358 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald

23.06.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1878 entstanden aus Vorlage: OF 435/5 vom 02.05.2017 Betreff: Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald Der Magistrat wird gebeten, die zu Beginn dieses Jahres auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe des Restaurants Goetheruh installierte Schranke wieder zu entfernen oder dergestalt umzustellen, dass ein barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges sichergestellt ist. Begründung: Der Ortsbeirat ist verwundert über die Installation einer Schranke auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe des Restaurants Goetheruh. In der Vergangenheit war eine derartige Maßnahme zur Verhinderung des im Stadtwald verbotenen privaten Pkw-Verkehrs an dieser Stelle nicht notwendig. Ein Anstieg der Verstöße gegen dieses Verbot ist dem Ortsbeirat nicht bekannt. Soweit der Magistrat an der Maßnahme festhält, ist die Schranke zumindest derart aufzustellen, dass sie für Personen mit Kinderwagen, Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer ohne Ausweichen auf einen unbefestigten Bereich des Weges zu passieren ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1957 Antrag vom 02.11.2017, OF 651/5 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2603 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Durchgangsverkehr durch die Straße „An der Goetheruh“ verhindern

03.05.2017 · Aktualisiert: 13.11.2017

Antrag vom 03.05.2017, OF 439/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße "An der Goetheruh" verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Durchgangsverkehr in der Straße "An der Goetheruh" zu unterbinden. Der Ortsbeirat hält eine für den Radverkehr leicht umfahrbare Umlaufsperre auf der Mitte der Strecke zwischen Wendelsweg und dem Parkplatz des Waldspielparks Scheerwald für eine geeignete Maßnahme. Begründung: Bis zur Freigabe des Wendelsweg für den öffentlichen Verkehr war die Straße "An der Goetheruh in beiden Richtungen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Beschilderung erlaubte nur den Anliegerverkehr zu den Gärten. Selbst die Zufahrt zum Parkplatz des Waldspielplatzes ist durch den Anwohnerbereich nicht erfasst. Kraftfahrzeuge dürfen nicht vom Parkplatz über die "Goetheruh" nach Sachsenhausen fahren. Derzeit ist nur noch die Fahrtrichtung Westen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße ist aber für eine Freigabe nicht geeignet, weil auf Grund der geringen Breite ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Kraftfahrzeuge müssen dann zurücksetzen, Fußgänger und Radfahrer sind gezwungen, auf den unbefestigten Seitenstreifen auszuweichen. Anlässlich eines Ortstermins am 26.4. d.J. wurden von Nachbarn, Anliegern und dem Straßenverkehrsamt Argumente gegen eine Schließung des Weges vorgetragen, die einer sorgfältigen Abwägung nicht standhalten: Der Weg sei ohnehin auf Grund seiner geringen Breite nicht für den Durchgangsverkehr attraktiv. Während des etwa zwanzig minütigen Ortstermins befuhren allerdings insgesamt vier Kraftfahrzeuge offensichtlich im Durchgangsverkehr aus der noch jetzt verbotenen östlichen Richtung den Weg. In der Hauptverkehrszeit ist sicher mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Einige Anwohner verwiesen den Fuß- und Radverkehr auf den parallel verlaufenden Sachsenhäuser Landwehrweg. Die "Goetheruh" hat eine für den Radverkehr bestens geeignete Bitumendecke, während der Landwehrweg mit seiner wassergebundenen Decke besser für den Freizeitverkehr geeignet ist. Es ist erwünscht, dass der Radverkehr nicht mit dem reinen Freizeitverkehr in Konflikt kommt und deshalb auf der "Goetheruh" fährt. Eine Sperrung würde den Anwohnerverkehr zu großen Umwegen zwingen. Dieses Argument wäre stichhaltig, wenn der Weg wirklich nur durch die Anwohner mit Kraftwagen benutzt werden würde. Tatsächlich ist der Kraftfahrzeugverkehr der Anlieger die Ausnahme. Wer ohne Auto anfährt, hat weiterhin keine Beeinträchtigung. In Abwägung der großen Probleme, die der illegale Autoverkehr verursacht, müssen leider die Umwege in Kauf genommen werden. Der Weg werde kaum von Fußgängern und Radfahrern benutzt. Dies ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass Radfahrer bei einer Durchfahrt fast sicher mit Begegnungsverkehr rechnen müssen und nach der Straßenverkehrsordnung zum Ausweichen auch in den unbefestigten Seitenbereich verpflichtet sind. In der gleichen Richtung fahrende Kraftfahrzeuge sind ein noch größeres Problem, weil das Überholen auf Grund der geringen Straßenbreite verboten ist. Leider muss immer wieder beobachtet werden, dass Radler durch Kraftfahrer bedrängt werden und der Wunsch zu überholen durch hupen, aufheulen lassen des Motors oder lautes Rufen bekundet wird oder aber einfach mit viel zu geringem Seitenabstand vorbeigefahren wird. Es kann aber nicht hingenommen werden, dass der illegale Autoverkehr die Radler in den parallel verlaufenden schmutzigen und holprigen Sachsenhäuser Landwehrweg zwingt. Die "Goetheruh" werde als Rettungsweg für den Sportplatz am Scheerpark benötigt. Hier wäre der Ortsbeirat überrascht, wenn die Einsatzfahrzeuge der schmalen "Goetheruh" der viel breiteren Buchrainstraße den Vorzug geben würden. Die Notwendigkeit einer zweiten Zufahrt zum Gelände erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Vertreter des Straßenverkehrsamtes bekundeten geringes Interesse, in den Schleichverkehr einzugreifen. Der Verkehr würde sich dann andere Routen suchen. Das Argument passt nicht ganz zu dem ebenfalls vorgebrachten Einwand, dass es gar nicht so viel Schleichverkehr gebe. Bei einer Sperrung müsste jedenfalls der Verkehr auf die legalen Wege ausweichen. Genau das ist Ziel der Maßnahme. Der Ortsbeirat stellt fest, dass vom Straßenverkehrsamt seit einiger Zeit, das Verkehrsschild "Anlieger frei" zusammen mit einem Durchfahrtsverbot nicht mehr wieder aufgestellt wird, wenn es durch anderweitige Maßnahmen entfernt wurde, wie hier an der "Goetheruh" oder im Hansenweg. Diese Vorgehensweise ist zwar insoweit konsequent als es in der Praxis keinerlei Sanktionen gegen das illegale Befahren gibt. Gesetzestreue Bürgerinnen fühlen sich ja verhöhnt, wenn die verbotene Fahrweise Augen zwinkernd hingenommen wird. Die Öffnung der Wege würde jedoch Fußgängern und Radfahrern die letzten Rückzugsräume nehmen, in denen sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Es ist daher geboten, den Kraftfahrzeugverkehr in den Freizeitflächen wie hier in der "Goetheruh" zu unterbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Parken halb auf dem Gehweg: Hier östliche Seite des Letzten Hasenpfades im Bereich zwischen Oberer Schafhofweg und Schützenhüttenweg

25.04.2017 · Aktualisiert: 30.05.2017

Antrag vom 25.04.2017, OF 438/5 Betreff: Parken halb auf dem Gehweg: Hier östliche Seite des Letzten Hasenpfades im Bereich zwischen Oberer Schafhofweg und Schützenhüttenweg Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, auf der östlichen Seite des Letzten Hasenpfades im Bereich zwischen Oberer Schafhofweg und Schützenhüttenweg, das Parken halb auf dem Gehweg durch aufstellen des Verkehrszeichen 315 zu erlauben. Begründung: Im Bereich des letzten Hasenpfades zwischen Oberer Schafhofweg und Schützenhüttenweg kommt es aufgrund der geringen Fahrbahnbreite zu unübersichtlichen Situationen. Ein Ausweichen ist nur bedingt möglich. Um Schäden an ihren PKWs, speziell das Abfahren der Außenspiegel, zu verhindern, parken die Anlieger ihre Fahrzeuge bereits überwiegend halb auf dem Gehweg. Anwohner berichten, dass in letzter Zeit das Ordnungsamt hiergegen verstärkt vorgeht, so dass sich die Anlieger dazu veranlasst sehen ihre PKWs wieder vollständig auf der schmalen Fahrbahnfläche abzustellen. Dies verschärft die ohnehin verkehrstechnisch schwierige Situation an der besagten Stelle weiter. Das Parken halb auf dem Gehweg sollte in dem rot (grau) markierten Bereich erlaubt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 438/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Letzter Hasenpfad/Schützenhüttenweg

10.02.2017 · Aktualisiert: 11.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1211 entstanden aus Vorlage: OF 318/5 vom 24.01.2017 Betreff: Verkehrssituation Letzter Hasenpfad/Schützenhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Verkehrssituation im Bereich Letzter Hasenpfad und Schützenhüttenweg verbessert werden kann. Begründung: Der oben genannte Bereich wird von ständigem Durchgangsverkehr belastet, der für die Anwohnerinnen und Anwohner unzumutbar ist. Den Erfahrungen von Anwohnerinnen und Anwohnern ist zu entnehmen, dass die größten Verkehrsbelastungen in den morgendlichen Stunden zwischen 8:00 Uhr und 10:00 Uhr liegen. Es ist bekannt, dass in diesem Bereich schon viele Maßnahmen ergriffen worden sind, um die Situation zu entlasten. Doch leider helfen diese nicht, sodass es in diesem Bereich zu einer großen Zahl von Verkehrsverstößen kommt. Ansatzpunkt der erbetenen Prüfung soll dabei zum einen sein, strikter gegen den verbotswidrigen Verkehr vorzugehen. Zum anderen sollte nach einer Lösung gesucht werden, wie diese Verstöße verhindert werden können, ohne Durchfahrtsbeschränkungen einführen zu müssen. Dabei wäre zu überlegen, ob und wie der Verkehr umgelenkt werden könnte, gegebenenfalls unter Einbeziehung von weiteren Straßen und Nachbarbereichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1107 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben

25.11.2016 · Aktualisiert: 20.02.2017

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 934 entstanden aus Vorlage: OF 143/5 vom 16.07.2016 Betreff: Anliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben Der Magistrat wird gebeten, den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg für den Verkehr insgesamt freizugeben und das Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten) sowie das Zusatzschild "Anlieger frei" an der Ecke Wendelsweg/Sachsenhäuser Landwehrweg zu entfernen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, an die Stelle des Verkehrszeichens 250 (Durchfahrt verboten) ein Tempo-30-Schild (Verkehrszeichen 274) aufzustellen. Quelle: Googlemaps Grün = für den Verkehr insgesamt freizugebende Strecke Rot = überlastete Strecke mit gefährlichem Begegnungsverkehr und stauartigen Situationen Begründung: Gerade in den Sommermonaten wird der Goetheturm samt Spielpark und dem angrenzenden Stadtwald durch Besucherinnen und Besucher stark frequentiert. Diese reisen oft mit Pkws an und parken am Goetheturmparkplatz. Die An- und Abfahrt kann derzeit ausschließlich über den Sachsenhäuser Landwehrweg stattfinden. Ein Begegnungsverkehr ist am Sachsenhäuser Landwehrweg nur begrenzt möglich. Dies führt zu stauartigen Situationen an den besagten Tagen und bringt erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer mit sich, insbesondere für ein- und aussteigende Fahrgäste der Buslinie 48. Es wird daher angeraten, den Verkehr auch über den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg (Einbahnverkehr) abfließen zu lassen. So würde der Begegnungsverkehr am Sachenhäuser Landwehrweg deutlich reduziert und die mit ihm einhergehenden Gefahren gemindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 402

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken im nördlichen Bereich der Tucholskystraße

04.11.2016 · Aktualisiert: 14.02.2017

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 877 entstanden aus Vorlage: OF 218/5 vom 20.10.2016 Betreff: Bewohnerparken im nördlichen Bereich der Tucholskystraße Vorgang: OM 143/16 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, im nördlichen Bereich der Tucholskystraße eine Bewohnerparkzone einzuführen, wie dies auch im Bereich Grethenweg und Mailänderstraße vorgesehen ist. Begründung: Im nördlichen Bereich der Tucholskystraße besteht ebenso wie im Bereich Grethenweg/Mailänder Straße eine Parkplatzproblematik, weil Anwohnerinnen und Anwohner dort kaum die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug abzustellen. Grund ist die Nähe zum Südbahnhof, von wo aus der Flughafen und andere Ziele in der Stadt gut mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen sind. Reisende und Besucher parken ihre Fahrzeuge von außerhalb entweder für die Dauer ihres Besuchs der Stadt oder gar für die Dauer einer Flugreise, die sie mit Hilfe des öffentlichen Personennahverkehrs zum Flughafen antreten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung haben in der Ortsbeiratssitzung am 12.02.2016 die Ausweitung der bestehenden Bewohnerparkzone Grethenweg zur Diskussion gestellt. In dieser Sitzung haben Anwohner aus der Tucholskystraße nachdrücklich auch die Probleme dort geschildert und um eine Bewohnerparkzone im nördlichen Bereich der Tucholskystraße gebeten. In der Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 143, wurde dann der Magistrat gebeten, südlich der jetzt bestehenden Bewohnerparkzone für den Bereich Grethenweg/Mailänder Straße eine neue Bewohnerparkzone einzuführen. Die im Februar 2016 im Ortsbeirat thematisierten Probleme im Bereich der Tucholskystraße wurden jedoch nicht weiter berücksichtigt. Dem soll mit dieser Anregung an den Magistrat abgeholfen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 143 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 353

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg verlängern

07.10.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 700 entstanden aus Vorlage: OF 172/5 vom 20.09.2016 Betreff: Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg verlängern Der Magistrat wird gebeten, das bereits vorhandene Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg auf der Seite des Grundstückes Sachsenhäuser Landwehrweg 95 (östliche Seite des Hasselhorstweges; siehe auch rote Markierung in der Grafik) um circa sieben Meter (zwei Autolängen) in den Hasselhorstweg hinein zu verlängern (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung). Quelle: Google Maps Begründung: Das bereits verfügte Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu klein, um den aus dem Hasselhorstweg ausfahrenden Fahrzeugen eine ausreichende Ausweichmöglichkeit für in den Hasselhorstweg einfahrende Fahrzeuge zu ermöglichen. Besonders problematisch stellt sich die derzeitige Situation für größere Fahrzeuge, wie Rettungswagen oder die Müllabfuhr, dar. Hinzu kommt, dass seitdem der westliche Teil des Anton-Burger-Weges eine Spielstraße ist, Bewohnerinnen und Bewohner des Hasselhorstweges, des Scholdererweges und des östlichen Anton-Burger-Weges vermehrt den Hasselhorstweg nutzen, um von den dortigen Liegenschaften wegzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1687 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Straßenschäden an der Bushaltestelle „Hasselhorstweg“

06.06.2016 · Aktualisiert: 07.07.2016

Antrag vom 06.06.2016, OF 87/5 Betreff: Straßenschäden an der Bushaltestelle "Hasselhorstweg" Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, die Straßenschäden auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe der Bushaltestelle Hasselhorstweg zu beseitigen. Begründung: Die Ausmaß an Schlaglöcher und Fahrbahnschäden auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe der Bushaltestelle Hasselhorstweg stellt eine erheblich Gefährdung des Straßenverkehrs dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 87/5 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken im Grethenweg und in der Mailänder Straße

03.06.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 143 entstanden aus Vorlage: OF 36/5 vom 16.05.2016 Betreff: Bewohnerparken im Grethenweg und in der Mailänder Straße Der Magistrat wird gebeten, südlich der jetzt bestehenden Bewohnerparkzone für den Bereich Grethenweg/Mailänder Straße eine neue Bewohnerparkzone einzuführen. Begründung: In der Mailänder Straße besteht eine Parkplatzproblematik, weil Anwohnerinnen und Anwohner dort kaum die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug abzustellen, da der Bereich von Gästen des Hotels belegt ist. Auf der anderen Seite ist der Hotelparkplatz meistens fast völlig leer, da hierfür Parkgebühren verlangt werden. Es besteht somit ein großer Bedarf an der Einführung des Bewohnerparkens. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung haben in der Ortsbeiratssitzung am 12.02.2016 die Ausweitung der bestehenden Bewohnerparkzone Grethenweg zur Diskussion gestellt. Dies wurde jedoch von den Anwohnern und dem Ortsbeirat zurückgewiesen, weil die Ausweitung die Mailänder Straße und den südlichen Grethenweg nicht einschlösse. Das hätte zur Folge, dass sich gerade in der Mailänder Straße der Parkdruck noch weiter erhöhen würde. Die Einrichtung einer eigenen Bewohnerparkzone für diesen Bereich ist daher unumgänglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1064 Antrag vom 20.10.2016, OF 218/5 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 877 Antrag vom 04.09.2018, OF 990/5 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3776 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutzgitter Sachsenhäuser Landwehrweg

12.02.2016 · Aktualisiert: 25.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4997 entstanden aus Vorlage: OF 1218/5 vom 26.01.2016 Betreff: Schutzgitter Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf dem Schulweg zwischen Letzter Hasenpfad und Martin-Buber-Schule ein Schutzgitter auf der Fahrbahn im Abstand von einem Meter vom Bordstein angebracht werden kann. Dadurch wird der extrem schmale Gehweg um das entsprechende Maß verbreitert. Begründung: Die in diesem Straßenabschnitt vorhandene Gehwegbreite entspricht absolut nicht den Erfordernissen eines stark frequentierten Schulwegs. Bei Schulschluss wird von den Schulkindern ein erheblicher Teil der Fahrbahn als Gehweg genutzt. Diese Situation ist unhaltbar. Bei verschiedenen Schulwegbegehungen wurde immer wieder die gefährliche Situation für Schüler der Martin-Buber-Schule diskutiert. Eine wirksame Verbesserung wurde aber nicht in Aussicht gestellt. Ein Schutzgitter (Drängelgitter) auf der Fahrbahn, welches den Gehweg entsprechend verbreitert, sollte zumindest geprüft werden. Eine ähnliche Maßnahme wurde in Höchst in der Palleskestraße auf dem Schulweg zur neuen Containeranlage durchgeführt, nachdem es auch dort massive Interventionen der Elternvertreter und des Lehrpersonals gab. . Drängelgitter in der Palleskestraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 740 Antrag vom 29.01.2019, OF 1159/5 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Zustandes der Straße An der Goetheruh

29.05.2015 · Aktualisiert: 11.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4241 entstanden aus Vorlage: OF 1086/5 vom 12.05.2015 Betreff: Verbesserung des Zustandes der Straße An der Goetheruh Der Magistrat wird gebeten, die asphaltierte Straße An der Goetheruh vom Sachsenhäuser Landwehrweg in Richtung Sportplatz Beckerwiese so herzurichten, dass diese gefahrlos genutzt werden kann. Begründung: Die Straßenoberfläche in dem beschriebenen Abschnitt gleicht einer Kraterlandschaft und birgt daher nicht nur Gefahren für Personenkraftwagen, sondern auch für Fahrradfahrer, die diesen Weg oft nutzen. Die an diesem Straßenabschnitt befindlichen Gärten können nur über diese Straße erreicht werden. Besonders schlimm ist es bei Dunkelheit, da sich dort keinerlei Beleuchtung befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1239 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Optimierung des markierten Parkplatzes gegenüber Schützenhüttenweg Nr. 68 bis Nr. 70

23.01.2015 · Aktualisiert: 15.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3826 entstanden aus Vorlage: OF 1006/5 vom 08.01.2015 Betreff: Optimierung des markierten Parkplatzes gegenüber Schützenhüttenweg Nr. 68 bis Nr. 70 Der Magistrat wird gebeten, den markierten Parkplatz gegenüber Schützenhüttenweg Nr. 68 bis Nr. 70 derart zu verändern, dass die Müllabfuhr bequem wenden kann. Begründung: Die erst vor Kurzem errichtete Asphaltierung ist bereits durch die komplizierten Wendemanöver der Müllfahrzeuge beschädigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 901 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 29.05.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken im Gebiet Grethenweg, Tucholskystraße und Mailänder Straße prüfen

01.11.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2644 entstanden aus Vorlage: OF 719/5 vom 14.10.2013 Betreff: Bewohnerparken im Gebiet Grethenweg, Tucholskystraße und Mailänder Straße prüfen Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten der Einrichtung des Bewohnerparkens im Grethenweg, in der Tucholskystraße und in der Mailänder Straße zu überprüfen und im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger treten an den Ortsbeirat mit der Bitte heran, in den oben genannten Straßen Bewohnerparken einzurichten. Hintergrund ist das Zuparken durch die Pendlerinnen und Pendler, die in den Arbeitsstätten auf der Darmstädter Landstraße beschäftigt sind. Auch am Wochenende sind die Wohnstraßen unabhängig von Veranstaltungen zu großen Teilen durch Pkws mit auswärtigen Kennzeichen zugestellt, und das für längere Zeit. Hinzu kommt, dass die Fahrzeuge ohne Rücksicht auf Verkehrsregeln an Kreuzungseinmündungen und auf Sperrflächen so abgestellt werden, dass die Sicht behindert ist und größere Fahrzeuge nicht mehr um die Kurven kommen. Nicht nur Bewohner, auch deren Besucher sowie Pflegedienste und Handwerker können nicht mehr anfahren und einen Parkplatz finden. Damit nicht nur eine Verdrängung stattfindet, schlägt der Ortsbeirat vor, das Bewohnerparken für den ganzen Bereich zu überprüfen und die mögliche Ausgestaltung in einer Sachsenhäuser Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Nach der Vorstellung und einer Befragung der Anwohnerinnen und Anwohner wird der Ortsbeirat entsprechend beschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 86 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Änderung der Parkanordnung im Schützenhüttenweg hier: Parken vor der Liegenschaft Schützenhüttenweg Nr. 47

13.10.2013 · Aktualisiert: 06.12.2013

Antrag vom 13.10.2013, OF 717/5 Betreff: Änderung der Parkanordnung im Schützenhüttenweg hier: Parken vor der Liegenschaft Schützenhüttenweg Nr. 47 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die in der 3. Sitzung des Ortsbeirates 5 am Freitag, dem 19.08.2011 vorgestellte und vom Ortsbeirat 5 beschlossene Neuordnung des Parkens im Schützenhüttenweg dahingehend zu ändern, dass das Parken gegenüber der Liegenschaft Schützenhüttenweg 47 wegverfügt und das Parken vor der Liegenschaft Schützenhüttenweg 47 verfügt wird. Begründung: In der 3. Sitzung des Ortsbeirates 5 am Freitag, dem 19.08.2011 wurde die Neuordnung des Parkens im Schützenhüttenweg vorgestellt und vom Ortsbeirat beschlossen. Bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahme hat sich bedauerlicherweise gezeigt, dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern der Liegenschaft Schützenhüttenweg 47 kaum mehr möglich ist, die 4 Parkplätze auf dem zugehörigen Grundstück zu benutzen. Nur einer Mieterin ist das Ein- und Ausfahren aus dem Grundstück mit 5 bis 6 mal Rangieren möglich. Allen anderen ist es nicht mehr möglich auf Grund ihrer Fahrzeuglängen die Garageneinfahrt zu benutzen, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Parkplätze belegt sind. Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein dreimaliges Einschlagen zuzumuten ist. Nach Aussagen der Bewohnerinnen und Bewohner reicht dies jedoch nicht aus. Des Weiteren dient zur Kenntnis, dass beim Einfahren in das Grundstück bereits Schäden an einem Kraftfahrzeug entstanden sind. Weiterhin hat vorletzte Woche ein zwischen den Parkbuchten steckengebliebener LKW eine über 1-stündige Sperrung der Straße verursacht, die nur mit Hilfe der Polizei bereinigt werden konnte. Ebenso hat diese Woche der beim Einparken zu Schaden gekommene Pkw die Straße über 1 Stunde blockiert. Auch hier mussten die Polizei und der ADAC für Abhilfe sorgen. Aufgrund der mit der Neuordnung entstandenen Probleme und der Tatsache, dass das ständige Rangieren keineswegs umweltfreundlich ist, wünscht der Ortsbeirat eine entsprechende Änderung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 01.11.2013, TO I, TOP 29 Es besteht Einvernehmen, dass der Ortsvorsteher in dieser Angelegenheit einen Ortstermin mit Vertreterinnen/Vertretern des Straßenverkehrsamtes vereinbart. Beschluss: Die Vorlage OF 717/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 717/5 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Kleingärten im Sachsenhäuser Landwehrweg hier: Bereich der neuzubauenden Kita

13.10.2013 · Aktualisiert: 07.11.2013

Antrag vom 13.10.2013, OF 716/5 Betreff: Kleingärten im Sachsenhäuser Landwehrweg hier: Bereich der neuzubauenden Kita er Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob und wenn ja inwieweit die Pächterinnen und Pächter der Kleingärten im Sachsenhäuser Landwehrweg im Bereich der neuzubauenden Kita einen Ersatz oder eine Entschädigung für die bei den Rodungsarbeiten entstandenen Schäden an den Strom- und Wasserleitungen erhalten. Begründung: Durch den Neubau der Kita im Sachsenhäuser Landwehrweg sind Kleingärten entfallen. Bei den Rodungsarbeiten des Geländes wurden Strom- und Wasserleitungen zerstört. Der Ortsbeirat erwartet, dass hier für die Pächterinnen und Pächter Ersatz geschaffen wird, so dass diese ihre Kleingärten wieder voll nutzen und pflegen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 01.11.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 875 2013 Die Vorlage OF 716/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser Landwehrweg

08.02.2013 · Aktualisiert: 20.03.2013

Antrag vom 08.02.2013, OF 511/5 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser Landwehrweg Vorgang: ST 1158/12 In Erinnerung an die ST 1185 vom 06.08.2012 bitten wir den Magistrat um Auskunft, wann mit der Umsetzung der zugesagten Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: Der Magistrat wurde gebeten, im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1158 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 22.02.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 511/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 678 2013 Die Vorlage OF 511/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Wann wird die Verkehrsberuhigung im Schützenhüttenweg umgesetzt?

12.11.2012 · Aktualisiert: 05.12.2012

Antrag vom 12.11.2012, OF 462/5 Betreff: Wann wird die Verkehrsberuhigung im Schützenhüttenweg umgesetzt? Der Ortsbeirat fragt den Magistrat Warum wurde die Sanierung des östlichen Schützenhüttenweges nicht vor der Winterperiode 2012/2013 durchgeführt und in diesem Zusammenhang die lange zugesagten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, durch Anordnung von versetztem Parken durch Abmarkierungen vorgenommen? Zu welchem Zeitpunkt können die Anwohnerinnen und Anwohner mit der Umsetzung dieser Maßnahme verbindlich rechnen? Begründung: Seit Jahren beklagen sich die Anwohnerinnen und Anwohner des Schützenhüttenweges über die Belastung durch den Pendlerverkehr und die Gefährdung der Schulkinder auf dem Schulweg. Nach mehreren Ortsbegehungen und Ortsbeiratssitzungen wurde nach Jahren ein Kompromiss gefunden, wie mit vergleichsweise bescheidenen Mitteln eine Verkehrsberuhigung erzielt werden kann. Auch die Verschiebung der Maßnahme auf den Zeitpunkt der Sanierung dieses Straßenabschnitts wurde von den Bürgerinnen und Bürgern noch akzeptiert. Für die erneute Verschiebung dieser Maßnahme ohne eine Information an Anwohnerinnen und Anwohner und Ortsbeirat fehlt nun jedes Verständnis und das Vertrauen, dass eine Umsetzung in naher Zukunft tatsächlich noch beabsichtigt ist. Der Ortsbeirat bittet deshalb um eine verbindliche Auskunft Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 30.11.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 584 2012 Die Vorlage OF 462/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Nahversorgung auf dem westlichen Sachsenhäuser Berg sichern (II)

10.10.2012 · Aktualisiert: 06.11.2012

Antrag vom 10.10.2012, OF 410/5 Betreff: Nahversorgung auf dem westlichen Sachsenhäuser Berg sichern (II) Vorgang: ST 823/11 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, inwieweit sich der Sachstand bezüglich der Liegenschaft Mailänder Straße 8, 60598 Frankfurt am Main zur Stellungnahme des Magistrates vom 13.07.2011, ST 823 geändert hat und was der Magistrat zur Sicherung der Nahversorgung auf dem westlichen Sachsenhäuser Berg zu tun gedenkt. Begründung: Bürgerinnen und Bürger, die auf dem westlichen Teil des Sachsenhäuser Bergs wohnen, haben sich über die unzureichende Nahversorgung beschwert. Leider hat sich die Situation im Vergleich zum Jahr 2011 nicht verbessert. Der Ortsbeirat sieht hier unbedingten Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2011, ST 823 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 540 2012 Die Vorlage OF 410/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des Schützenhüttenweges

15.06.2012 · Aktualisiert: 12.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2012, OM 1312 entstanden aus Vorlage: OF 333/5 vom 31.05.2012 Betreff: Sanierung des Schützenhüttenweges Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrbahnbelag im Schützenhüttenweg umgehend zu sanieren. Begründung: Der Schützenhüttenweg weist im gesamten Verlauf gefährliche Schlaglöcher auf, die insbesondere Fahrradfahrer in erheblichem Maße gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2012, ST 1421 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg

11.05.2012 · Aktualisiert: 07.08.2012

Anregung an den Magistrat vom 11.05.2012, OM 1165 entstanden aus Vorlage: OF 308/5 vom 21.04.2012 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg derart zugeparkt wird, dass es für aus dem Sachsenhäuser Landwehrweg in den Hasselhorstweg einfahrende Fahrzeuge nicht möglich ist, am Gegenverkehr vorbeizufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1158

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung im Bereich Martin-Buber-Schule und Martin-Buber-Kita

11.05.2012 · Aktualisiert: 14.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 11.05.2012, OM 1164 entstanden aus Vorlage: OF 301/5 vom 22.04.2012 Betreff: Verkehrsberuhigung im Bereich Martin-Buber-Schule und Martin-Buber-Kita Vorgang: M 70/2012 Der Magistrat wird gebeten, den Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen Letzter Hasenpfad und Oberer Schafhofweg vor der Inbetriebnahme der Kita in eine verkehrsberuhigte Straße (Schritttempo) umzuwandeln. Alternativ soll mindestens auf einer Straßenseite ein Bürgersteig von 1,5 Meter Breite entstehen, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger mit Kinderwagen und Kind an der Hand gefahrlos die Kita und/oder die Grundschule erreichen können. Die Planungen sind den Anwohnerinnen und Anwohnern und dem Ortsbeirat 5 rechtzeitig und umfassend vorzustellen. Begründung: Mit dem Bau und der Eröffnung der 6-gruppigen Kita Martin-Buber-Schule wird es zu einer deutlich erhöhten Frequentierung des oben genannten Abschnittes im Sachsenhäuser Landwehrweg kommen. Da öffentlicher Nahverkehr dort nicht gegeben ist, ist auch besonders mit erhöhtem Kfz-Verkehr zu rechnen. Eltern machen sich große Sorgen um die Schulwegsicherheit ihrer Kinder, die die Martin-Buber-Schule besuchen. Auch für Fußgängerinnen und Fußgänger muss es möglich sein, ihre Kinder mit Kinderwagen sicher zu transportieren, ohne gezwungen zu sein, auf die Straße auszuweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1157 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 264 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1000 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4425 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Einrichtung des Anwohnerparkens in der Straße .Letzter Hasenpfad.

15.03.2012 · Aktualisiert: 26.04.2012

Antrag vom 15.03.2012, OF 292/5 Betreff: Einrichtung des Anwohnerparkens in der Straße "Letzter Hasenpfad" Der Ortsbeirat 5 forciert den Magistrat auf, in der Straße "Letzter Hasenpfad" im Abschnitt Ziegelhüttenweg bis Schützenhüttenweg Anwohnerparken einzuführen. Begründung: Die Einführung des Anwohnerparkens in diesem Bereich ist erforderlich, um zu gewährleisten, daß die Anwohner auch eine Möglichkeit erhalten, einen Parkplatz zu bekommen. Der Bereich "Letzter Hasenpfad" wird durch viele Fremdparker benutzt. Es handelt sich vornehmlich um Pendler aus dem Umland, die dort während des Arbeitstages ihr Auto abstellen, um selbst von dort mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren. Auch nutzen viele Menschen diesen Bereich als kurzfristigen Parkplatz während eines kurzen Einkaufs in den Märkten am Ziegelhüttenplatz. Hierfür steht jedoch dort ein Parkhaus zur Verfügung. Auch nutzt ein im Ziegelhüttenweg ansässiges Taxiunternehmen den Letzten Hasenpfad als Parkplatz für die eigenen Taxis, obwohl es selbst über genügend Stellplätze verfügt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.04.2012, OF 300/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 20.04.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 292/5 wird durch die Vorlage OF 292/5 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 300/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Annahme)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Sanierung der Fahrbahn Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen Darmstädter Landstraße und Letztem Hasenpfad

20.02.2012 · Aktualisiert: 26.04.2012

Antrag vom 20.02.2012, OF 245/5 Betreff: Sanierung der Fahrbahn Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen Darmstädter Landstraße und Letztem Hasenpfad Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Straßenabschnitt im Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen Darmstädter Landstraße und Letztem Hasenpfad zu sanieren. Begründung: Der Straßenbelag im vorbezeichneten Abschnitt befindet sich in einem katastrophalen Zustand, da er zahlreiche Unebenheiten und Schlaglöcher aufweist. Teilweise sind die Beschädigungen lediglich provisorisch beseitigt worden. Der jetzige Straßenbelag ist insbesondere für Fahrradfahrer eine große Gefahr. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 245/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 20.04.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 245/5 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung durch Umbau der Einmündung des Grethenweges in die Mailänder Straße

20.01.2012 · Aktualisiert: 22.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2012, OM 822 entstanden aus Vorlage: OF 217/5 vom 15.01.2012 Betreff: Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung durch Umbau der Einmündung des Grethenweges in die Mailänder Straße Der Magistrat wird gebeten, als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung in der Tempo-30-Zone und zur Schulwegsicherung die Einmündung des Grethenweges in die Mailänder Straße wie folgt zu verändern: 1. Der Einmündungsbereich des Grethenweges in die Mailänder Straße wird zulasten der Verkehrsfläche verengt; 2. die Querung wird zusätzlich durch einen Zebrastreifen abgesichert. Begründung: Der südliche Teil des Grethenweges liegt in der Tempo-30-Zone und hat einen Zweirichtungsverkehr, verleitet aber durch die gerade Wegeführung und die Breite Autofahrerinnen und Autofahrer häufig zur Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Für Kinder, die den dortigen Kinder- oder Schülerladen besuchen, ist die Querung des Grethenweges, sowohl vor der Liegenschaft selbst, als auch an der Einmündung des Grethenweges in die Mailänder Straße, mit Gefahren verbunden, da die Verkehrssituation unübersichtlich ist. Von der neuen, übersichtlicheren Querung würden neben den Schülerinnen und Schülern auch alle anderen Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers profitieren, insbesondere die zahlreichen älteren Anwohnerinnen und Anwohner. Der Ortsbeirat 5 schließt sich daher den protokollierten Erkenntnissen der Ortsbegehung vom Freitag, dem 13.01.2012, an und bittet den Magistrat um die oben genannten baulichen Änderungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 656 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1872 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 856 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Spielplatz Mailänder Straße

24.08.2011 · Aktualisiert: 21.09.2011

Antrag vom 24.08.2011, OF 113/5 Betreff: Spielplatz Mailänder Straße Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, auf dem Spielplatz Mailänder Straße in Sachsenhausen, eine neue komplexe Spielgerätanlage zu installieren. Diese Maßnahme ist teilweise aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren. Der Ortsbeirat beteiligt sich mit einem Betrag von 12.000 Euro. Begründung: Der Spielplatz Mailänder Straße ist in schlechtem Zustand. Einige Spielgeräte müssen repariert werden, andere müssen aus Sicherheitsgründen ersetzt werden. Auch besteht der Elternwunsch nach einer Verbesserung der Spielgeräteausstattung. Die Mitarbeiter des Grünflächenamtes haben den Spielplatz bereits überprüft; eine Teilerneuerung ist dringend notwendig. Mit den Eltern wurden viele Gespräche und Diskussionen geführt und letztlich eine neue Spielgerätekombination ausgewählt. Die finanzielle Unterstützung durch den Ortsbeirat würde den Erneuerungsprozess beschleunigen und Kinder und Eltern müssten nicht allzu lange auf die Sanierung des Spielplatzes warten. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FAG FDP LINKE. FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 16.09.2011, TO I, TOP 29 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 40 2011 Die Vorlage OF 113/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE SPD FAG FDP LINKE FREIE_WÄHLER
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung Sachsenhäuser Berg

06.05.2011 · Aktualisiert: 12.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM 39 entstanden aus Vorlage: OF 10/5 vom 19.04.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung Sachsenhäuser Berg Der Magistrat wird aufgefordert, folgende zusätzliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, zur Sicherung der Schulwege zur Martin-Buber-Schule und zur Reduzierung von Pendlerverkehr insbesondere im Schützenhüttenweg umzusetzen: 1. Anbringen einer Rotlichtüberwachungsanlage an der Ampel zum Linksabbiegen von der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg; 2. Erstellung eines Konzeptes zum versetzen Parken im Schützenhüttenweg. Hierbei sollen möglichst wenig Parkplätze wegfallen und die Planungen sollen vor der Umsetzung in einer Sitzung des Ortsbeirates 5 vorgestellt werden. Begründung: Um den Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner und der Schule über Pendlerverkehr und schnelles Fahren abzuhelfen, wurden in der Vergangenheit schon die verschiedensten Vorstöße unternommen. Mit diesem weiteren Vorschlag soll die Situation für die Anwohnerinnen und Anwohner und die Schulkinder im Schützenhüttenweg und im Letzten Hasenpfad verbessert werden, ohne dass damit gleichzeitig die Anwohnerinnen und Anwohner anderer Straßen noch zusätzlich belastet werden. Der Ortsbeirat 5 begrüßt sehr, dass seitens des Straßenverkehrsamtes bereits zwei bauliche Maßnahmen, nämlich Aufasphaltierung des Zebrastreifens Schützenhüttenweg/Ecke Letzter Hasenpfad sowie Absicherung des Einrichtungsverkehrs auf dem Letzten Hasenpfad zwischen Oberer Schafhofweg und Großer Hasenpfad, veranlasst wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 969 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nahversorgung auf dem westlichen Sachsenhäuser Berg sichern, Ladenzentrum Mailänder Straße mit Lebensmittelmarkt erhalten

06.05.2011 · Aktualisiert: 02.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM 41 entstanden aus Vorlage: OF 17/5 vom 06.05.2011 Betreff: Nahversorgung auf dem westlichen Sachsenhäuser Berg sichern, Ladenzentrum Mailänder Straße mit Lebensmittelmarkt erhalten Der Magistrat wird gebeten, 1. sich umgehend dafür einzusetzen, dass die Kündigung des Lebensmittelmarktes zum 11.06.2011 rückgängig gemacht, oder die Lebensmittelversorgung durch einen anderen Anbieter sichergestellt wird. Hierzu sollte gegebenenfalls zwischen dem Immobilienbesitzer und den Marktbetreibern vermittelt werden. 2. die Nutzung der Liegenschaft für ein Nahversorgungszentrum einschließlich Lebensmitteleinzelhandel, sofern noch nicht geschehen, dauerhaft festzuschreiben; 3. gegenüber dem Eigentümer deutlich zu machen, dass die Stadt zeitnah die Vorlage eines zukunftsfähigen und bedarfsgerechten Konzeptes für die Liegenschaft fordert und unterstützt und gegebenenfalls einer Umwidmung der Obergeschosse in Wohnungen positiv gegenübersteht. Begründung: Das Ladenzentrum Mailänder Straße mit Lebensmittelmarkt, Apotheke, Postagentur, Schreibwarenladen, Dienstleistungen und Gastronomie stellt für zahlreiche, auch betagtere Bürgerinnen und Bürger im Quartier weit und breit das einzig fußläufig erreichbare Nahversorgungszentrum dar. Mit Besorgnis werden deshalb seit Jahren die zunehmenden Leerstände und die Verwahrlosung der Immobilie von den Quartiersbewohnern und Ladenbesitzern beobachtet. Die nun vor mehr als einem Jahr gegenüber der Stadt vorgelegten Umgestaltungspläne und die Bauvoranfrage sowie die Kündigung der Mieter im ersten Stock hatten den Anschein erweckt, dass das Zentrum und damit die Nahversorgung eine gute Perspektive haben. Leider wurde bis heute kein Bauantrag eingereicht und Ladenbesitzer, Wirtschaftsförderung und Politiker wurden immer wieder vertröstet. Aktuell und völlig überraschend wurde dem Ortsbeirat 5 bekannt, dass der Lebensmittelmarkt zum 11.06.2011 aus dem Zentrum ausziehen wird, ohne dass hierfür Gründe bekannt wurden. Die Realisierung dieser Kündigung würde das endgültige Aus, nicht nur für den Markt, sondern auch für alle anderen Ladenbesitzer und damit für die Nahversorgung von tausenden von Bürgerinnen und Bürgern im Quartier bedeuten. Möglicherweise wurde die Baumaßnahme verschoben, weil Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Konzeptes und der Höhe der notwendigen Investitionen bestehen. Die Nutzung der oberen Stockwerke für Wohnungen wäre in jedem Fall bedarfsgerecht und sollte gegebenenfalls von Seiten der Stadt unterstützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2011, ST 823 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umbau des oberen Teilstückes des „Letzten Hasenpfades“

03.12.2010 · Aktualisiert: 20.05.2019

Anregung an den Magistrat vom 03.12.2010, OM 4834 entstanden aus Vorlage: OF 1133/5 vom 03.09.2010 Betreff: Umbau des oberen Teilstückes des "Letzten Hasenpfades" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das obere Teilstück des Letzten Hasenpfades (zwischen der Einmündung in den Großen Hasenpfad und dem Schützenhüttenweg) durch zusätzliche Parkplatzmarkierungen oder Begrünungen nur einspurig ausgebildet wird. Begründung: Dieses Teilstück des Letzten Hasenpfades ist eine Einbahnstraße. Leider wird dies von einigen Autofahrern ignoriert und die Straße entgegengesetzt der Einbahnstraße befahren. Die Kontrollen der Polizei reichen offensichtlich nicht aus, um das gesetzwidrige Verhalten zu unterbinden. Dies erfordert weitergehende Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.03.2011, ST 403 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kennzeichnung der Anliegerstraße: Darmstädter Landstraße/Ecke Schützenhüttenweg für die Linksabbieger

03.12.2010 · Aktualisiert: 20.05.2019

Anregung an den Magistrat vom 03.12.2010, OM 4838 entstanden aus Vorlage: OF 1196/5 vom 19.11.2010 Betreff: Kennzeichnung der Anliegerstraße: Darmstädter Landstraße/Ecke Schützenhüttenweg für die Linksabbieger Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Anliegerschild für den Schützenhüttenweg derart platziert wird, dass es von der Darmstädter Landstraße aus gut sichtbar ist. Begründung: Erst nach dem Einbiegen von der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg ist das (inzwischen bereits verblasste) Anliegerschild sichtbar. Verkehrsteilnehmer, die nicht wissen, dass es sich beim Schützenhüttenweg um eine Anliegerstraße handelt, erkennen dies erst, nachdem sie bereits rechtswidrig eingebogen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2011, ST 391 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pendlerverkehr über den Schützenhüttenweg minimieren Überwachung von Verkehrsverstößen verstärken

26.06.2009 · Aktualisiert: 28.11.2011

Anregung an den Magistrat vom 26.06.2009, OM 3424 entstanden aus Vorlage: OF 835/5 vom 26.06.2009 Betreff: Pendlerverkehr über den Schützenhüttenweg minimieren Überwachung von Verkehrsverstößen verstärken Der Magistrat wird gebeten, 1. die Grünphase der Signalanlage für die Linksabbieger von der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg in den Verkehrsspitzenzeiten am Morgen zwischen 06.30 Uhr und 09.30 Uhr auf das gesetzliche Minimum von 5 Sekunden zu reduzieren und die ordnungsgemäße Beachtung der Lichtsignale durch die Verkehrsteilnehmer überwachen zu lassen; 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie oft in den letzten 12 Monaten im Schützenhüttenweg und anrainenden Straßen eine Geschwinigkeitsüberwachung stattgefunden hat und wie deren Ergebnisse waren. Begründung: Der nicht unerhebliche Ziel- und Quellverkehr auf dem Sachsenhäuser Berg stellt bereits eine unangemessene Verkehrsbelastung dieser engen Straße und ihrer Anwohner dar. Verschärft wird dieses Verkehrsaufkommen durch eine große Zahl von Pendlern aus dem Süden, die u.a den Schützenhüttenweg und Letzten Hasenpfad zur Umgehung der Signalanlagen auf der Darmstädter Landstraße und Mörfelder Landstraße nutzen. Mit den beantragten Maßnahmen soll ein erneuter Versuch unternommen werden, diese Situation zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.11.2009, ST 1657 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 04.12.2009, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einrichtung einer Postagentur im Bereich Stresemannallee/Fritz-Kissel-Siedlung

28.11.2008 · Aktualisiert: 17.02.2021

Anregung vom 28.11.2008, OA 770 entstanden aus Vorlage: OF 684/5 vom 07.11.2008 Betreff: Einrichtung einer Postagentur im Bereich Stresemannallee/Fritz-Kissel-Siedlung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Deutschen Post AG zu verhandeln, im Bereich des früheren Postamtes 703, Mörfelder Landstraße, eine Postagentur einzurichten. Begründung: Es ist den Bürgern in diesem Wohnbereich nicht länger zuzumuten, für die postalischen Dienste so weite Wege zurückzulegen, wie sie durch die Schließung des Postamtes 703 notwendig wurden. Die Angebote Mailänder Straße oder Diesterwegplatz stellen keine Alternative dar. Diese Forderung wird von den Bürgern, da überwiegend ältere Menschen dort wohnen, immer häufiger erwartet. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Die Deutsche Post AG hat als Dienstleister eine Verpflichtung gegenüber der Bevölkerung, und wir erwarten, dass dem Rechnung getragen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 03.12.2008 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 20.01.2009, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 770 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2009, TO II, TOP 80 Beschluss: Der Vorlage OA 770 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX-ARL gegen NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5387, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2009 Aktenzeichen: 92 31

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