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Meine Nachbarschaft: Tituscorso

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beiträge zur Entsiegelung im Ortsbezirk: Neue Verkehrsführung Titusstraße, Erich-Ollenhauer-Ring und Zebrastreifen

17.02.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1696 entstanden aus Vorlage: OF 125/8 vom 23.01.2022 Betreff: Beiträge zur Entsiegelung im Ortsbezirk: Neue Verkehrsführung Titusstraße, Erich-Ollenhauer-Ring und Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, an der Titusstraße/Ecke Konstantinstraße eine Linksabbiege-Möglichkeit für den Auto- und Fahrradverkehr einzuführen, eine dann ungenutzte Wendespur zu entfernen und zu entsiegeln sowie Fußgängerquerungen einzurichten. Begründung: Erstens fahren zahlreiche Autos ohnehin schon an dieser Stelle in die Konstantinstraße ein, auch wenn die Verkehrsführung das nicht vorsieht. Es scheint aber durchaus sinnvoll zu sein. Zweitens könnte mit dieser Maßnahme im Zusammenhang mit der Fläche zum Wenden - an der Einmündung in den Erich-Ollenhauer-Ring - ein Bereich entsiegelt werden und so einen kleinen Beitrag zur sukzessiven Weiterentwicklung der Stadt Frankfurt zur sog. "Schwammstadt" leisten (siehe Beitrag von der hessenschau vom 21.11.2021: https://www.hessenschau.de/ politik/anpassung-an-klimafolgen-wie-hessische-staedte-zu-schwaemmen-werden-woll en,schwammstadt-102.html (23.01.2022). Drittens könnte dadurch die in Abb. 2 schraffierte Fläche entsiegelt werden. Viertens wäre es hilfreich, an den eingezeichneten Flächen (Abb. 2) zwei neue Zebrastreifen anzubringen, da immer wieder Fußgängerinnen und Fußgänger diese Straße queren, allerdings aufgrund der nicht vorhandenen Verkehrszeichen viel Irritation besteht. Abbildung 1 Foto der entsprechenden Kreuzung. (Quelle: GoogleMaps, verändert V.R.) Abbildung 2 Der schraffierte Bereich könnte somit in der Gänze als zusammenhängende Grünfläche funktionieren. (Quelle: GoogleMaps, verändert V.R.) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2784 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekottütenspender in der Titusstraße/Ecke Habelstraße

20.01.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1462 entstanden aus Vorlage: OF 96/8 vom 01.01.2022 Betreff: Hundekottütenspender in der Titusstraße/Ecke Habelstraße Der Magistrat wird gebeten, an der kleinen Grünanlage Titusstraße/Ecke Habelstraße einen Hundekottütenspender aufzustellen. Eine Patin ist bereits gefunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 877 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Gehwegmarkierung sowie Spiegel für Tunnelabschnitt am südlichen Teil des Erich-Ollenhauer-Rings

02.12.2021 · Aktualisiert: 30.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1244 entstanden aus Vorlage: OF 80/8 vom 17.11.2021 Betreff: Rad- und Gehwegmarkierung sowie Spiegel für Tunnelabschnitt am südlichen Teil des Erich-Ollenhauer-Rings Der Magistrat wird aufgefordert, eindeutige Fahrbahnmarkierungen für den Rad- bzw. Gehweg in dem Tunnelabschnitt am Erich-Ollenhauer-Ring (zwischen Feuerwache und Römerstadt-Steg) und einen Spiegel im Tunnel anzubringen. Begründung: Die Stelle im Tunnel ist nach der Sanierung zwar sehr gut befahrbar, jedoch fehlen die Markierungen, um die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer so um die Kurve zu lotsen, dass ein Zusammenstoß vermieden wird. Klare Richtungspfeile und eine Trennung von Rad- und Gehweg wären hilfreich, ebenso wie ein Spiegel, um den hinter der Kurve herannahenden Verkehr frühzeitig zu erkennen. Abbildung 1 Entsprechender Abschnitt markiert. (Quelle: Geoportal der Stadt FFM) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 673 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelanlage am Erich-Ollenhauer-Ring dauerhaft erhalten

04.11.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1026 entstanden aus Vorlage: OF 63/8 vom 20.10.2021 Betreff: Ampelanlage am Erich-Ollenhauer-Ring dauerhaft erhalten Der Magistrat wird beauftragt, dass die vorübergehend für die Bauzeit des Heddernheimer Stegs installierte Ampelanlage auch nach der Fertigstellung des Stegs und der Inbetriebnahme des Aufzugs als zusätzliches Angebot, das Nordwestzentrum zu erreichen, erhalten wird. Anstelle der vorhandenen provisorischen wird die Querung mittels einer fest verbauten Ampelanlage ermöglicht. Begründung: Bei den Vorstellungen des Neubaus für den Heddernheimer Steg wurde vonseiten des Ortsbeirats immer wieder auf die Aufzugsausfallzeiten hingewiesen. Vor Beginn der Bauarbeiten stand der Aufzug für mehrere Wochen wegen größerer Bau- und Wartungsarbeiten still. Für mobilitätseingeschränkte Menschen war es sehr problematisch, das Nordwestzentrum zu erreichen! Da vonseiten des Bauamts abgelehnt wurde, für Räder, Rollatoren und Kinderwagen einen ähnlichen Aufgang wie vorhanden zu schaffen, stehen nur Schienen zur Verfügung, die oftmals (z. B. für Pedelecs) schwer zu bewältigen sind. Hier sollte eine dauerhafte Alternative zum Aufzug geschaffen werden! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 533 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2106 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stadtteilzentrum Ginnheim

04.11.2021 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1058 entstanden aus Vorlage: OF 92/9 vom 24.08.2021 Betreff: Stadtteilzentrum Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Kosten die Fläche unter der Rosa-Luxemburg-Straße an der Platenstraße/Ecke Ginnheimer Landstraße (REWE -Parkplatz) umgestaltet werden kann, um ein neues Stadtteilzentrum in Ginnheim zu schaffen. Ziel soll dabei ein Ort sein, an dem Gastronomie, Wochenmärkte sowie Freizeitaktivitäten betrieben werden können, um die Attraktivität dieses zentral im Stadtteil gelegenen Ortes zu steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 260 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1938 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssituation auf der Straße „In der Römerstadt“ Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117

16.10.2021 · Aktualisiert: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 57/8 Betreff: Verkehrssituation auf der Straße "In der Römerstadt" Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Sperrflächen an der Straße In der Römerstadt in Höhe Verkehrsinsel an der Westseite der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße mit Pollern o.ä. besser gesichert werden können und ein Zebrastreifen bei dieser Verkehrsinsel eingerichtet werden kann, der gleichzeitig eine Geschwindigkeitsberuhigung hinsichtlich der Bushaltestellen auf der Brücke und dem Kinderzentrum (In der Römerstadt 117) mit sich brächte. 2. ob am Zebrastreifen Ecke "Am Forum/In der Römerstadt" auf Höhe des Kinderzentrums In der Römerstadt 117 das Zuparken der Sicht durch Fahrzeuge, die verbotswidrig zu nah am oder auf dem Zebrastreifen parken durch einen Poller unterbunden werden kann. Begründung: Die kleine Verkehrsinsel auf der Brücke der Straße "In der Römerstadt" über die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Fußgängern rege genutzt, die von Norden auf dem Fußgängerweg zwischen Jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße kommend die Straße "In der Römerstadt" überqueren wollen. Insbesondere bei Überquerung in der umgekehrten Richtung (Überquerung von Süd nach Nord) sind von links/Westen kommende Fahrzeuge nur sehr schlecht erkennbar, v.a. da ständig PKWs auf der markierten Sperrfläche parken. Am Kinderzentrum wird sehr oft der Sicherheitsabstand parkender Fahrzeuge nicht eingehalten, was zu einem erhöhten Risiko einer Überquerung des Zebrastreifens von Ost nach West durch insbesondere Kinder führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 215 2021 Die Vorlage OF 57/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Brückensanierung Ernst-Kahn-Straße hier: Schließung des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße und anstehende weitere Brückenbaumaßnahmen

16.09.2021 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2021, OM 810 entstanden aus Vorlage: OF 44/8 vom 31.08.2021 Betreff: Brückensanierung Ernst-Kahn-Straße hier: Schließung des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße und anstehende weitere Brückenbaumaßnahmen Der Magistrat wird beauftragt, 1. endlich den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße wieder komplett in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen und durchgängig als "Insektenwiese" zu begrünen; 2. mitzuteilen, welche Fuß- und Radwegebrücken in der Nordweststadt gemäß "Brückenbauprogramm 2017-21" als nächste saniert werden und warum es im Hinblick auf die Fuß- und Radwegebrücken in der Nordweststadt zu Verzögerungen bei der Umsetzung des Brückenbauprogramms gekommen ist. Begründung: Seit der Sanierung der Fuß- und Radwegebrücke in der Ernst-Kahn-Straße (Sommer 2019 bis Frühjahr 2020) ist der für die Baustelleneinrichtung genutzte Mittelstreifen an zwei Stellen offen und befahrbar. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Manövern: Pkw wenden mitten in der Ernst-Kahn-Straße, stehen quer zur Fahrbahn und bremsen in dieser Warteposition den Bus aus, Radfahrerinnen und Radfahrer wechseln die Fahrbahnseite, weil der durchbrochene Mittelstreifen dazu einlädt. Als schwächere Verkehrsteilnehmer werden Radfahrende dadurch gefährdet. Hinzu kommt die Nähe zur Römerstadtschule: Wege und Strecken sollten in ihrem Umfeld sicher sein. Auch die stadträumliche Optik ist in der Ernst-Kahn-Straße dadurch derzeit nicht ansprechend. Wie im Hammarskjöldring auch sollten Blühwiesen das Erscheinungsbild prägen. Nach Abschluss der Sanierung von erst einmal drei Brücken im Frühjahr 2020 hat der Magistrat mitgeteilt, innerhalb der nächsten drei Jahre würden weitere zwölf Brücken in der Nordweststadt grundhaft instand gesetzt. Bislang ist jedoch keine weitere Baustelle begonnen worden, obwohl für die ausstehenden Fuß- und Radwegebrücken laut Brückenbauprogramm bereits ein Baubeginn 2019 oder 2020 vorgesehen war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 236 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1847 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1061 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-6

OF (Antrag Ortsbeirat)

Alter jüdischer Friedhof Heddernheim

31.08.2021 · Aktualisiert: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2021, OF 45/8 Betreff: Alter jüdischer Friedhof Heddernheim Die jüdische Gemeinde Heddernheim hat um 1840 außerhalb des alten Ortskerns eine neue Begräbnisstätte angelegt, die sich damals auf der höchsten Erhebung der Landstraße zwischen Heddernheim und Praunheim befand, etwa im östlichen Drittel der damals im Boden noch sichtbaren Stadtgrenzen der Römerstadt NIDA. Seit 1872 befindet auf der gegenüberliegenden Straßenseite auch der neue christliche Friedhof. Die letzte Beisetzung auf dem jüdischen Friedhof fand 1937 statt; seit 1942 befindet sich das Grundstück als Folge von Zwangsverkauf in städtischem Besitz. Der christliche Friedhof gegenüber wird heute als städtischer Friedhof weiterhin genutzt. Bei dem alten jüdischen Friedhof Heddernheim handelt sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Der Ortsbeirat hat 2015 aus seinen Budgetmitteln eine Gedenktafel an der Friedhofsmauer anbringen lassen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wer ist für die Friedhofsverwaltung zuständig? 2. Gibt es eine wissenschaftliche Dokumentation zu den Gräbern bzw. den Inschriften auf den Grabsteinen sowie den Personen, die hier beigesetzt wurden? 3. Werden die Grabsteine auf Kosten der Stadt gesäubert und erhalten? 4. Gab es in den vergangenen Jahren Vandalismus und Beschädigungen? 5. Ist der Friedhof im Rahmen einer Führung für die Öffentlichkeit zugänglich? 6. Gab es vor Anlage der beiden Friedhöfe archäologische Grabungen, wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Offensichtlich hat es Ende des 19. Jahrhunderts und zu Beginn der 20er Jahre des vorigen Jahrhunderts archäologische Grabungen auf und an den beiden Friedhöfen gegeben: Können die hierzu publizierten Berichte von Fritz Quilling und Friedrich Gündel dem Ortsbeirat in Kopie zur Verfügung gestellt werden? [i] Wie bewertet die Archäologie heute diese Untersuchungen? 8. Welche archäologischen Grabungen sind an den Friedhofsgrenzen beim Bau der Rosa-Luxemburg-Straße durchgeführt worden und zu welchen Ergebnissen führten sie? 9. Da sich weitere Grabungen durch die Totenruhe verbieten: Welche Siedlungsspuren der Römerstadt NIDA vermutet die Archäologie dort heute? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 170 2021 Die Vorlage OF 45/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten!

08.07.2021 · Aktualisiert: 14.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 540 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126 bis 134 sofort und bis auf Weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126 bis 134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5044, zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die Fläche In der Römerstadt 126 bis 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt; 6. die auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 7. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126 bis 134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 8. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126 bis 134 eine Baumfällvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126 bis134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (circa 70 bis nach 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z. B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer, der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum". NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloss einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. z. B. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z. B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. So lange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 1995 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 60 3

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, fraktionslos

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten!

08.07.2021 · Aktualisiert: 27.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 08.07.2021, OA 47 entstanden aus Vorlage: OF 27/8 vom 23.06.2021 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126 bis 134 sofort und bis auf Weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126 bis 134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5044, zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die Fläche In der Römerstadt 126 bis 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt; 6. die auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 7. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126 bis 134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 8. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126 bis 134 eine Baumfällvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126 bis134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (circa 70 bis nach 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z. B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer, der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum". NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloss einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. z. B. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z. B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. So lange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 70 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 16.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 70) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 486, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 Aktenzeichen: 60 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

E-Ladestationen um und im Nordwestzentrum

08.07.2021 · Aktualisiert: 14.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 544 entstanden aus Vorlage: OF 38/8 vom 24.06.2021 Betreff: E-Ladestationen um und im Nordwestzentrum Der Magistrat wird aufgefordert, die während des Neubaus der Fußgängerbrücke Heddernheimer Steg zum Nordwestzentrum entfallenen E-Ladestationen wiederherzustellen und zu erweitern. Zwei Lademöglichkeiten werden in absehbarer Zeit nicht ausreichen. An den Ladestationen für Elektroautos sollen auch Ladestationen für E-Bikes eingerichtet werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob in Zusammenarbeit mit den Betreibern des Nordwestzentrums, der PBG und der Mainova oder eines anderen Partners auch Lademöglichkeiten (E-Autos und E-Bikes) im Parkbereich des Nordwestzentrums eingerichtet werden können und ob die Ladestationen durch eine noch einzurichtende Fotovoltaika nlage auf den Dächern des Nordwestzentrums zusätzlich mit Strom versorgt werden können. Begründung: Im Ortsbezirk 8 sind Ladesäulen Mangelware. Durch den durch die Bauarbeiten bedingen Ausfall der oben genannten Ladestationen sind öffentliche Lademöglichkeiten im Ortsbezirk entfallen. Gleichzeitig wird Elektromobilität gefördert, Elektromobile werden erschwinglich, daher sind im Ortsbezirk 8 immer häufiger Elektromobile zu sehen. Auch durch die überregionale Bedeutung des Einkaufszentrums bietet sich dieses als Standort für zahlreiche Ladesäulen an, schon allein durch die Möglichkeit, sein Elektrofahrzeug während des Einkaufs zu laden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1947 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg

11.06.2021 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 entstanden aus Vorlage: OF 33/12 vom 28.05.2021 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im Zehn-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Buslinie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Buslinie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Buslinie 28 (neuer Linienverlauf ab 2023), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen-Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U 3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahn-Station "Kalbach" aus durch Kalbach nach Weißkirchen- Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U 3 von und nach Oberursel bestehen, oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S 5 und in Zukunft an die Regionaltangente West (RTW). 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf Grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. 6. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: a) Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hochtaunus) gültig und erhältlich sein. b) Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von zwei Kilometern zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürgerinnen bzw. Bürger müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potenzial für schnellen Klimaschutz. Zu Ziffer 1.: Die Buslinie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Buslinie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als zehn Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. Ziffer 2.: Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Buslinien (M)29, M60, M72/M73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus circa 25 Prozent schneller als eine Fahrt mit U 8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. Ziffern 3., 4. und 6.: Viele Bewohnerinnen bzw. Bewohner aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel, um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Buslinie im Stundentakt sehr unattraktiv, und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrerinnen bzw. Autofahrern ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahn-Station "Weißkirchen/Steinbach" ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S 5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West (RTW) angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. Ziffer 5.: Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist langem Warten an den Ampeln oder schwierigem Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. Ziffer 7.: In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Buslinie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacherinnen bzw. Kalbacher zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone!

10.06.2021 · Aktualisiert: 10.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 254 entstanden aus Vorlage: OF 11/8 vom 25.05.2021 Betreff: Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone! Der Magistrat wird beauftragt: 1. mitzuteilen, welche Flächen der Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias, der kath. öffentlichen Bücherei und dem Kindergarten der Gemeinde städtisch sind und welche privat/kirchlich bzw. wo genau auf diesen Flächen ein Geh- und Wegerecht der Stadt besteht; 2. mit der kath. Kirchengemeinde zu klären, ob sie bereit ist, auf ihren eigenen Flächen abmarkierte Parkplätze einzurichten; 3. den bestehenden, nur in den Boden locker eingesteckten Poller am Zugang von der Stichstraße/Thomas-Mann-Straße (Höhe Praunheimer Weg 35) zum Kirchplatz durch einen leichteren Umschlagpoller zu ersetzen, abschließbar zu befestigen und den Schlüssel den zur Zufahrt Berechtigten auszuhändigen (Feuerwehr, FES, Kirchengemeinde und ggf. anderen); 4. am Zugang von der Stichstraße Thomas-Mann-Straße zum Kirchplatz in Höhe des FES-Mülleimers ein zweites gesiegeltes Schild "Feuerwehrzufahrt" anzubringen, an dieser Stelle ebenfalls abschließbar abzupollern wie unter Ziffer 3. und den Schlüssel den Berechtigten wie oben auszuhändigen; 5. vor dem Zugang zum Kirchplatz in der o. g. Stichstraße die Einrichtung einer "Kiss-and-go"- Zone zu prüfen; 6. das verbogene Schild "Fußgängerzone" am Zugang zum Kirchplatz instand zu setzen. Zu allen vorgeschlagenen Maßnahmen ist der Ortsbeirat gerne bereit, im Rahmen eines Ämter-Ortstermins sachdienlich mitzuwirken. Begründung: Die Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias wird regelmäßig von Autos befahren, teilweise zum Holen und Bringen von Kindergartenkindern der kath. Kindertagesstätte, teilweise von Kunden des Supermarktes und des Kleinen Zentrums. Tagsüber, aber auch nachts parken Fahrzeuge in diesem Bereich. Somit ist die Fußgängerzone faktisch zu einem Parkplatz geworden. Das widerspricht dem baulichen Charakter dieses Zentrumsbereiches der Nordweststadt. Die Fußgängerzone sollte wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt und daher besser gesichert werden, damit dort Kinder auch gefahrlos spielen können, Gottesdienstbesucher nicht behindert werden und die Feuerwehr im Notfall besser zufahren kann. Zudem sollte eine geordnete Parkierung für einzelne Pkws des Gemeindepersonals/Kitapersonals ermöglicht werden. Die Situation wird sich verschärfen, wenn ab 2022 der Kindergarten der Gemeinde St. Sebastian in der Ernst-Kahn-Straße (40 Plätze) aufgrund von Sanierungsmaßnahmen in das Gemeindehaus von St. Matthias ausgelagert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1866 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg/Fußweg: Markierungen erneuern

10.06.2021 · Aktualisiert: 10.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 261 entstanden aus Vorlage: OF 24/8 vom 25.05.2021 Betreff: Radweg/Fußweg: Markierungen erneuern In der Hadrianstraße, im Bereich des Musik-Bunkers unter der Unterfahrung der Rosa-Luxemburg-Straße, sind die Markierungen, die den Fußgängerbereich von der Radwegführung trennen sollen, nicht mehr deutlich zu erkennen (siehe Foto). Der Magistrat wird beauftragt, dass die Markierungen in diesem Bereich wieder hergestellt werden. Nötigenfalls sind die Trennung der Verkehrsströme beziehungsweise die Verkehrsbeziehungen neu zu ordnen. Begründung: Die ursprünglichen Markierungen für die Trennung von Radverkehr und Fußverkehr sind nicht mehr deutlich zu erkennen und erzeugen Unsicherheit in der Nutzung der Wege sowohl bei Fußgängerinnen und Fußgängern als auch bei Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern. Dadurch entsteht auf dieser stark frequentierten Radroute eine erhöhte Unfallgefahr. Es scheint auch angeraten, bei dieser Gelegenheit das Radverkehrsbüro zu beteiligen, um nötigenfalls die Trennung der Verkehrsströme bzw. die Verkehrsbeziehungen neu zu ordnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1669 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben

07.05.2021 · Aktualisiert: 21.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 entstanden aus Vorlage: OF 8/12 vom 26.04.2021 Betreff: Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST 1248/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben, und aus dem hervorgeht, welches die Haupterschließungsstraßen für Kalbach-Riedberg sind, offenzulegen und 2. belastbare Kriterien des Verkehrskonzepts aufzuzeigen, welche die Altenhöferallee, die Graf-von-Stauffenberg-Allee, die Riedbergallee und die Carl-Hermann-Rudloff-Allee als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Begründung: Mit Anregung des Ortsbeirates vom 13.03.2020 (OM 5933) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und in welchen Bereichen für die Straßen Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248, wurde auf das Verkehrskonzept für den Riedberg verwiesen, dass Straßen "wie z. B. Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee etc." als Haupterschließungsstraßen mit Anbindung an die Hauptverkehrsstraßen Rosa-Luxemburg-Straße, Marie-Curie-Straße und Am Weißkirchener Berg dienen. Anhand der Verweise ist nicht hinreichend nachvollziehbar, dass die genannten Straßen im Verkehrskonzept als Haupterschließungsstraßen ausgewiesen sind und welche belastbaren Kriterien sie als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ersatz für Grillplatz Hadrianstraße

10.02.2021 · Aktualisiert: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2021, OF 627/8 Betreff: Ersatz für Grillplatz Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Flächen als Ersatz für den Grillplatz Hadrianstraße geeignet sind: a) die Fläche östlich der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Nidda und der Gaststätte Ginnheimer Wirtshaus (frühere Gaststätte Ginnheimer Wäldches) oder b) die Fläche an der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg (stadteinwärts) zur Straße Am Ginnheimer Wäldchen (paralel zur U-Bahnstation Niddapark). Begründung: Zu a) In der V 1726 vom 20.08.2020 wurde die Fläche, die im oben genannte Punkt a) dargestellt, bereits als dritte Frage genannt. In der Antwort in der ST 2092 vom 27.11.2020 wurde auf die dritte Frage nicht eingegangen. Aus diesem Grund wird die unter Punkt a) genannte Fläche nochmals genannt. Die Fläche ist weit von einer Wohnbebauung entfernt. Ferner könnten evtl. auf diesem Gelände noch Versorgungsleitungen für eine Toilettenanlage vorhanden sein. Auf dem genannten Gelände stand während der Bundesgartenschau 1988 ein Verwaltungsbebäude. Außerdem sind durch die in der Nähe verlaufende Straße Am Ginnheimer Wäldchen zumindest Abwasserleitungen vorhanden. Über die Sportanlage des Vereins SV Germania 08 Ginnheim oder über die Gaststätte Ginnheimer Wirtshaus könnte auch eine Wasserzufuhr für eine Toilettenanlage hergestellt werden. Zu b) Die in Punkt b) genannte Fläche ist eine Alternative, da sie weit von der Gaststätte der Sportanlage Blau-Gelb entfernt ist, sodass die seinerzeit bemängelte Geruchtsbelästigung (z.B. Rauch) und der Andrang auf die Gaststättentoilette nicht auftritt. Eine eigene Toilettenalage könnte durch die Versorgungsleitungen in der nahen Straße bzw. der in der Nähe befindlichen U-Bahnstation Niddapark erfolgen. Zu Frage a) Bildquelle: Mängelmelder, Frankfurt fragt mich Zu Frage b) Bildquelle: Mängelmelder, Frankfurt fragt mich Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 627/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Was wird aus dem „Kran“ der nie einer war?

08.02.2021 · Aktualisiert: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 631/8 Betreff: Was wird aus dem "Kran" der nie einer war? Viele kennen das Metallkonstrukt zwischen Erich-Ollenhauer-Ring und dem Walter-Schwagenscheidt-Platz noch dicht bewuchert. Entstanden ist es wohl beim Bau des Nordwestzentrums und wurde/wird gerne mit "Kran" oder "Kraneplatz" betiteluliert. Vor rund drei Jahren wurde der Grünbewuchs entfernt, da die Standsicherheit gefährdet war. Zum Vorschein kam die Tatsache, dass es sich nicht um einen Kran, sondern nur um einen Kranausleger handelt, der ziemlich unprofessionell ohne Korrosionsschutz einfach in Beton gestellt wurde. Eine langfristige Sicherheit ist so nicht gewährleistet und sieht auch sehr unschön aus. Der vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gefragt: 1. Welches Amt ist für dieses "Kunstwerk" zuständig? 2. Was ist dessen weitere Zukunft? 3. Eignet sich der Standort anstelle des "Krans" für andere Kunstwerke des öffentlichen Raums, wie wir sie vielerorts in der Nordweststadt finden, aber dort ein Schattendasein fristen, wie z.B. Hugo Uhls "Abstreichende Wildgänse", an markanter Stelle zu präsentieren? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1961 2021 Die Vorlage OF 631/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querung der Rosa-Luxemburg-Straße

21.01.2021 · Aktualisiert: 10.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7174 entstanden aus Vorlage: OF 626/8 vom 07.01.2021 Betreff: Querung der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 2646/18 OBR 8; ST 399/19 Der Magistrat wird beauftragt , im Benehmen mit und unter Prüfung einer Kostenbeteiligung der Stadt Oberursel eine Lösung zu erarbeiten, wie eine sichere Möglichkeit zur Querung der Rosa-Luxemburg-Straße und der Bahnschienen auf Höhe der Krebsmühle geschaffen werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat hält eine gesicherte und logische Querungsführung weiterhin für erforderlich. Die Stelle befindet sich zwar auf Oberurseler Gemarkung, jedoch nutzen auch viele Naherholungssuchende aus Weißkirchen und Frankfurt das Rad und Spazierwege in diesem Bereich. Zudem müssen Besucher der Krebsmühle sowie die Radfahrer der Regionalpark RheinMain Rundroute die Schienen und die Straße queren. Es sollte daher im Interesse aller sein, dort eine sichere Querung der Rosa-Luxemburg-Straße und der Bahnschienen zu schaffen. Die aktuelle Situation ist nicht zufriedenstellend. Um vom Radweg zur Krebsmühle zu gelangen, muss die Rosa-Luxemburg-Straße ohne jegliche Querungshilfe überquert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3646 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 399 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1802 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14

OA (Anregung Ortsbeirat)

Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation „Römerstadt“

26.11.2020 · Aktualisiert: 15.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2020, OA 640 entstanden aus Vorlage: OF 603/8 vom 10.11.2020 Betreff: Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation "Römerstadt" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.05.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der geplante barrierefreie Umbau der Stadtbahnstation "Römerstadt" erfolgt nicht in der Form, wie er in der Sitzung des Ortsbeirates 8 am 22.10.2020 vorgestellt wurde. Folgende vier Punkte müssen in jedem Fall an den Planungen überarbeitet werden: 1. Im Bereich des Ausgangs Hadrianstraße ist kein barrierefreier Zugang von der Straßenebene zu den Bahnsteigen vorgesehen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge des geplanten Umbaus der Stadtbahnstation "Römerstadt" dafür zu sorgen, dass auch der Zugang aus Richtung Hadrianstraße einen Aufzug erhält. 3. Im Bereich des Ausgangs In der Römerstadt ist auf jedem Bahnsteig ein Durchgang von einer Breite von eineinhalb Metern und einer Länge von über zehn Metern zu den beiden Aufzügen vorgesehen, der dann sehr schwer einsehbar ist. 4. Das Gleisschotterbett soll um rund 0,24 Meter verringert werden, wodurch zu erwarten ist, dass die Lärmbelastung im Bereich Hadrianstraße für die Anwohnerinnen und Anwohner, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer der Geschwister-Scholl-Schule neben der Belastung durch die stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße nochmals erhöht wird. Begründung: Zu 1. Der Ausgang der Hadrianstraße wird außer von den Anwohnerinnen und Anwohnern auch von Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrern der Geschwister-Scholl-Schule sowie von Besucherinnen und Besuchern des Niddaparks genutzt. Bei einem fehlenden barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen müssten die entsprechenden Personen einen Umweg von rund 270 Metern über die Hadrianstraße/In der Römerstadt bzw. von rund 520 Metern über die Hadrianstraße/Im Heidenfeld/In der Römerstadt auf sich nehmen, um einen der beiden Aufzüge am Ausgang in der Straße In der Römerstadt zu benutzen. Auf beiden Seiten der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Stadtbahnstation gibt es zwar Wege zwischen den beiden Ausgängen der Stadtbahnstation "Römerstadt". Auf der stadteinwärtigen Seite müssen aber 28 Stufen und 20 Halbstufen überwunden werden und der restliche Weg ist auch nicht eben. Auf der stadtauswärtigen Seite müssen insgesamt 45 Stufen überwunden werden. Im Laufe des Umweges über die Straße Im Heidenfeld gibt es zwar zwei Durchgänge zur Abkürzung, die jedoch nicht barrierefrei sind. Ein Durchgang hat Treppen mit 14 Stufen und der zweite hat Treppen mit sechs Stufen. Von einem barrierefreien Umbau der Stadtbahnstation kann deshalb nur bedingt gesprochen werden. Zu 2. Die anstehenden Umbaumaßnahmen und das Konzept dazu sind aus Sicht des Ortsbeirates zu begrüßen. Bei einem Umbau mit der Zielsetzung "Barrierefreiheit" sollten allerdings keine "halben Sachen" gemacht werden. Im Gegensatz zum Zugang von der Straße In der Römerstadt soll der Zugang Hadrianstraße keinen Aufzug erhalten. Das ist inkonsequent, zumal gerade der südliche Zugang für die Nutzung des U-Bahn-Anschlusses wichtig ist: Siedlung Römerstadt, Geschwister-Scholl-Schule, Musikbunker und Niddatal. Zu 3. Für die Benutzer der Aufzüge im Bereich Ausgang In der Römerstadt ist jeweils ein Durchgang zwischen Außenwand und Treppenaufgang in einer Breite von eineinhalb Metern und einer Länge von über zehn Metern vorgesehen. Dieser Bereich soll durch Oberlichter mit Tageslicht und einer Beleuchtung versehen werden. Es entsteht jedoch ein sehr langer und schmaler Durchgang vom jeweiligen Bahnsteig zu dem jeweiligen Aufzug, der sehr schlecht einsehbar ist. Es stellt sich auch die Frage, ob eine Durchgangsbreite von eineinhalb Metern noch als barrierefrei gelten kann und ob dies den Bestimmungen für einen Fluchtweg entspricht. Zu 4. Um einen barrierefreien Einstieg von dem jeweiligen Bahnsteig in die U-Bahnen zu erreichen, muss die derzeitige Höhendifferenz von rund 0,24 Meter überwunden werden. Die vorgesehene Verringerung des Gleisschotterbettes ist eine Möglichkeit der Überwindung der Differenz. Dies führt aber dazu, dass die schalldämmende Wirkung des Gleisbettes deutlich verringert wird. Ab dem Ausgang Hadrianstraße stadteinwärts verläuft die Strecke auf einem Höhenniveau von über vier Metern über dem angrenzenden Gelände. Vom Gleiskörper entfernt befinden sich stadtauswärts Wohngebäude (Abstand beginnend mit rund zehn Metern) und stadteinwärts ein Schulgebäude der Geschwister-Scholl-Schule (Abstand etwa 20 Meter). Auf gleichem Höhenniveau neben den Gleisen verläuft die jeweils zweispurige stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße. Bis heute gibt es außer einem Spritzschutz keinen Lärmschutz, der die hohe Belastung durch den Verkehrslärm für die Anwohnerinnen und Anwohner, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer vermindert. Eine Alternative für die Überwindung der Höhendifferenz zwischen Bahnsteigkante und Einstieg in die U-Bahn-Fahrzeuge ist die entsprechende Anhebung der jeweiligen Bahnsteige. Die beiden Bahnsteige müssen im Rahmen der Umbaumaßnahmen ebenfalls überarbeitet werden. Unter anderem bilden sich derzeit immer wieder Pfützen bei Regen auf den Bahnsteigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.11.2021, B 409 Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 183 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 640 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 95 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 640 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 640 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 640 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 640 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7055, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7311, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 576, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konzept für Jugendliche im Quartier Mertonviertel/Riedwiese

26.11.2020 · Aktualisiert: 08.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2020, OM 6936 entstanden aus Vorlage: OF 612/8 vom 09.11.2020 Betreff: Konzept für Jugendliche im Quartier Mertonviertel/Riedwiese Der Magistrat wird beauftragt, für das Quartier Mertonviertel/Riedwiese ein Konzept für offene Jugendarbeit zu entwickeln, u. a. mit folgenden Bestandteilen: 1. Das Konzept soll In- und Outdoor-Angebote enthalten, also auch ein Jugendhaus mit Öffnungszeiten, die speziell an Wochenenden länger sind (d. h. Freitag und Samstag bis 23:00 Uhr). 2. Die Bolzplätze an der Rosa-Luxemburg-Straße und am Max-Kirschner-Weg sollen erweitert und durch neue geeignete Flächen und Geräte (z. B. überdachter Tisch für Kartenspiel, Bodenschachspiel, Skaterbahn, Basketball usw.) ergänzt werden. 3. Es soll geprüft werden, wo die auf dem Rathenauplatz erprobten orangenen Sitzkringel ("Riesen-Donuts") für Jugendliche aufgestellt werden können. 4. Für den bereits gut ausgebauten Bolzplatz an der Rosa-Luxemburg-Straße soll eine verbesserte Gestaltung sowie eine Beleuchtung geprüft werden. Begründung: Im Rahmen eines Bürgerrundgangs im Mertonviertel haben Eltern und Jugendliche gegenüber Ortsbeiratsmitgliedern auf fehlende ortsnahe Angebote für Jugendliche hingewiesen. Die vorhandenen Spielplätze und -geräte sind vor allem für Kinder bis 12 Jahren da (z. B. Spielplatz Hundertwasser-Kita, Spielplatz Emil-v.-Behring-Straße/Gleisdreieck). Das Jugendhaus am Riedberg in der Friedrich-Dessauer-Straße ist zu weit entfernt und schließt zudem freitags bereits um 22:00 Uhr. An den restlichen Wochentagen variieren die Öffnungszeiten zwischen 21:00 Uhr und 19:00 Uhr, sonntags und montags ist komplett geschlossen. Derzeit gibt es ausschließlich für Kinder Angebote. Es fehlt an Angeboten für Heranwachsende, zum Beispiel fehlen Flächen, auf denen sie sich speziell im Sommer draußen gut aufhalten können, ohne Anwohner zu stören. Deswegen sollen zum Beispiel geeignete Standorte für zusätzliche Tischtennisplatten geprüft und ggf. umgesetzt werden, dazu Sitzgelegenheiten mit Tischen. Die "Riesen-Donuts" eignen sich gut, weil sie modern aussehen und ein Sitzen in gemeinsamer Runde ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 613 Aktenzeichen: 51

OA (Anregung Ortsbeirat)

Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen

26.11.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2020, OA 641 entstanden aus Vorlage: OF 613/8 vom 09.11.2020 Betreff: Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften soll den entsprechenden Hausanschriften in der Nordweststadt ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekannt gegeben wird. 2. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen gebeten werden, zur Sauberhaltung ihrer Grundstücke eigene "Müll-Sheriffs" - das können z. B. Ein-Euro-Jobber sein - einzusetzen, die für Sauberkeit auf den Flächen sorgen und wilden Sperrmüll, dessen Verursacher nicht festgestellt werden kann, zu diesen Sperrmüllabholplätzen in nächster Nähe bringen. 3. Die Nordweststadt mit den Straßen Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Thomas-Mann-Straße, Praunheimer Weg, Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Heilmannstraße, Ernst-Kahn-Straße und In der Römerstadt wird 2021 zu einem abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunkt. Es sollen vermehrt Sperrmüllsünder ermittelt und entsprechende Bußgelder verhängt werden. 4. Die zum 01.07.2020 erhöhten Bußgelder für illegale Sperrmüllentsorgung und für nicht termingerecht rausgestellten Sperrmüll werden bis zu dem nach Kreislaufwirtschaftsgesetz maximal zulässigen Betrag erhöht. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in der Nordweststadt zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Die Stadtpolizei hat hierzu bereits Ermittlungsschwerpunkte gebildet, zum Beispiel in der Stichstraße Gerhart-Hauptmann-Ring 71 bis 89, wo es in letzter Zeit zu erheblichen Beschwerden gekommen ist. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten entweder nur durch harte Bußgelder oder gar nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, das sind im Schwerpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, nicht umhinkommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, die systematisch in der ganzen Nordweststadt eingerichtet werden, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll nicht im Weg herumliegt. Um wilden Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnten sich im öffentlichen Interesse zur Unterstützung der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES Hilfskräfte kümmern, zum Beispiel im Rahmen der Reinigungsarbeiten, die als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II gelten ("Ein-Euro-Jobber"). Die Bußgelderhöhung zum 01.07.2020 ist zwar zu begrüßen, aber die Stadt sollte den gesamten gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen, vor allem, wenn es um umweltschädlichen Sperrmüll wie zum Beispiel Kühlschränke geht. Bei Sperrmüll über einen Kubikmeter und 100 Kilogramm wären das 1.500 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2021, B 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 184 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 641 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 96 Beschluss: Die Vorlage OA 641 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7056, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wendeverbote in der Dillenburger Straße an der Ampelanlage Heddernheimer Landstraße und der Zu- und Abfahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße

10.11.2020 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 602/8 Betreff: Wendeverbote in der Dillenburger Straße an der Ampelanlage Heddernheimer Landstraße und der Zu- und Abfahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wie das Wenden von Fahrzeugen an der Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße und im Bereich Ende Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße zur Dillenburger Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße verhindert werden kann. Gibt es neben dem Verkehrszeichen 272 "Verbot des Wendens" noch weitere Möglichkeiten zur Verhinderung des Wendens? Begründung: Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der Strecke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring aus Richtung Oberursel versuchen Kraftfahrzeugführer den Rückstau dadurch zu umgehen, in dem sie die Spur zum Abbiegen in die Dillenburger Straße benutzen und bis zum Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße oder zur Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße fahren. Dort wenden sie und fahren auf der Dillenburger Straße in Richtung Erich-Ollenhauer-Ring und nutzen die Vorfahrtsregelung. Im Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von den Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße kommt es immer wieder zu Gefahren mit den Fahrzeugen auf der Dillenburger Straße in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße bzw. NordWestZentrum. An der Ampelanlage Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße kommt es beim Wenden immer wieder zu gefährlichen Situation (insbesondere mit den FußgängInnen). Mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens 272 "Verbot des Wendens" an den Gefahrstellen wäre eine rechtliche Voraussetzung zum verhindern des Wendens gegeben. Gibt es weitere Möglichkeiten zum Unterbinden des Wendens an den oben genannten Stellen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1860 2020 Die Vorlage OF 602/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Beleuchtung der Spielflächen auf dem „Schwarzen Platz“

10.11.2020 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 600/8 Betreff: Beleuchtung der Spielflächen auf dem "Schwarzen Platz" Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, ob durch das Aufstellen von etwa vier Lichtmasten die Beleuchtung der Flächen des Fußballfeldes, des Basketballfeldes und der Skatebowl auf dem "Schwarzen Platz" (am Erich-Ollenhauer-Ring, gegenüber dem NordWestZentrum) während der Zeit von Dämmerungsbeginn bis 20.00 Uhr möglich ist. Begründung: Die oben genannten "Spielflächen" sind derzeit unbeleuchtet. Mit dem Jahreszeitlauf verkürzt sich die Tageszeit zum jeweiligen Jahresende. Nach der jeweiligen Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit setzt die Dämmerung nochmals früher ein, sodass aufgrund des fehlenden Tageslichts bereits am späten Nachmittag die Spielflächen dann nicht mehr nutzbar sind. Mit dem Aufstellen von Lichtmasten mit Beleuchtungskörpern wäre eine Nutzung auch in der Dämmerung und den frühen Abendstunden möglich. Die Beleuchtung sollte automatisch jeweils um 20.00 Uhr abgeschaltet werden. Eine denkbare Variante wären Lichtmasten mit zwei Armen, wie sie in unmittelbarer Umgebung (Verbindung von der Dillenburger Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) aufgestellt sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1858 2020 Die Vorlage OF 600/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Die Position der Lichtquellen soll so gewählt werden, dass die Anwohner nicht beeinträchtigt werden." an den Antragstext angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Mitteilung an die Stadtbezirksvorsteherin/den Stadtbezirksvorsteher Tempo 80-Schild auf der Rosa-Luxemburg-Straße

09.11.2020 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 599/8 Betreff: Mitteilung an die Stadtbezirksvorsteherin/den Stadtbezirksvorsteher Tempo 80-Schild auf der Rosa-Luxemburg-Straße Der / die zuständige Stadtbezirksvorsteher / Stadtbezirksvorsteherin wird gebeten, die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu informieren, dass das verdrehte Tempo 80-Schild an der Rosa-Luxemburg-Straße in Fahrtrichtung Innenstadt in Höhe Heddernheimer Steg / Römische Töpferöfen kurz nach der Auffahrt aus Richtung Dillenburger Straße wieder richtig und sichtbar aufgestellt wird. Begründung: Das Verkehrsschild steht "umgedreht" da und kann nicht erkannt werden, so dass Auffahrende aus Richtung Dillenburger Straße die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht wahrnehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 599/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Situation auf den Parkplätzen unter der Brücke in der Franz-Werfel-Straße

24.09.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6660 entstanden aus Vorlage: OF 874/9 vom 14.09.2020 Betreff: Situation auf den Parkplätzen unter der Brücke in der Franz-Werfel-Straße Auf der öffentlichen Fläche zwischen der Franz-Werfel-Straße 32 und der Franz-Werfel-Straße 36 unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße haben Anwohner und Passanten folgende Beobachtungen gemacht, die teils als Einzelfälle, teils wiederholt bis sehr häufig auftreten: Ablagerung von Sperrmüll, Altbatterien, Autoteilen, Altöl in teils offenen Behältern, Verschmutzungen durch Verpackungsabfälle, Essensreste, Zigarettenkippen und Wodkaflaschen, Spuren von Wildpinkeln und Uringestank, Parken von Fahrzeugen ohne Zulassung, ohne gültige HU oder ohne grüne Plakette, Parken von Kfz-Anhängern ohne Zugfahrzeug ordnungswidrig länger als 14 Tage am gleichen Ort. Der Bauzaun des Baustoffzwischenlagers ist vielfach beschädigt, an verschiedenen Stellen außerhalb des Bauzauns sind auf der Fläche oder in den angrenzenden Grünstreifen Verschmutzungen durch Verpackungsabfälle oder größere Müllablagerungen festzustellen. Der Magistrat wird gebeten, in dem genannten Bereich auf den öffentlichen Flächen unter der Brücke die Zufahrt für Fahrzeuge aller Art zu sperren und nur den Durchgang für Fußgänger und Radfahrer frei zu halten. Ferner wird der Magistrat gebeten, die Situation im betreffenden Bereich zu prüfen und entsprechend tätig zu werden. Der Bauzaun könnte vielleicht sogar abgebaut und das Baustofflager aufgelöst werden, sollte die betreffende Baumaßnahme bereits abgeschlossen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 370 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ersatz einer maroden Sitzbank an der Nidda

17.09.2020 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6560 entstanden aus Vorlage: OF 582/8 vom 01.09.2020 Betreff: Ersatz einer maroden Sitzbank an der Nidda Vorgang: OM 3353/18 OBR 8; ST 1765/18 Der Magistrat wird beauftragt, entsprechend seiner Zusage in der Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1765, die marode Sitzbank, die an dem Weg an der Nidda zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Praunheimer Wehr (in Höhe des westlichen Fußballtors) steht, zu ersetzen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1765, wurde zugesagt, dass die marode Bank erneuert wird. Der Ortsbeirat forderte in der Anregung vom 14.06.2018, OM 3353, den Ersatz durch eine seniorengerechte Sitzgelegenheit. Der Stellungnahme ST 1765 ist nicht zu entnehmen, ob mit dem Ersatz eine seniorengerechte Sitzgelegenheit installiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3353 Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1765 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2206 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unfallgefahren am Gartenweg Im Burgfeld

17.09.2020 · Aktualisiert: 16.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6565 entstanden aus Vorlage: OF 583/8 vom 01.09.2020 Betreff: Unfallgefahren am Gartenweg Im Burgfeld Der Magistrat wird beauftragt, den Gartenweg hinter den Häusern Im Burgfeld Nr. 215 bis Nr. 219 unterhalb der Mauer und an zwei weiteren Stellen im Verlauf des Weges Richtung Rosa-Luxemburg -Straße in einen einwandfreien Zustand zu versetzen. Begründung: Dieser asphaltierte Gartenweg hat sich im Laufe der Jahre durch Witterungseinflüsse und durch Wurzelwerk der flankierenden Bäume und Büsche zu einer unfallträchtigen Piste entwickelt. Ältere Spaziergänger, besonders mit Gehhilfen, sind besonders gefährdet. Bei schlechter Witterung erhöht sich das Unfallrisiko noch extrem. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 275 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spritzschutz an der Brücke Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße

17.09.2020 · Aktualisiert: 15.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6562 entstanden aus Vorlage: OF 571/8 vom 01.09.2020 Betreff: Spritzschutz an der Brücke Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße Vorgang: OM 4422/19 OBR 8; ST 1382/19 Der Magistrat wird beauftragt, den Spritzschutz an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße an der Fahrbahn stadtauswärts (westliche Seite) zu erweitern . Begründung: Im Nachgang zur Stellungnahme vom 29.07.2019, ST 1382, wurde der Spritzschutz an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße erneuert. So wurde auch an der Fahrbahn stadtauswärts östlich (rechts Fahrbahn) der Spritzschutz vom Bunker bis zur U-Bahn-Station "Römerstadt" wiederhergestellt. Auf der westlichen Seite der Fahrbahn stadtauswärts (linke Fahrbahn der Rosa-Luxemburg-Straße) wurde jedoch nur der Bereich unmittelbar über die Hadrianstraße erneuert. Es fehlt der Spritzschutz vom Bunker bis zur Hadrianstraße. Während die Radfahrer und Fußgänger, die den Weg unter der Brücke von der Hadrianstraße in Richtung Nidda benutzen, auf der einen Seite der Brücke (östliche Seite) vor Spritzwasser geschützt sind, ist der Schutz auf der anderen Seite der Brücke nicht gegeben. Die weitere Fläche zwischen Brückenunterquerung und Bunker wird als Parkplatz von Anwohnern der Römerstadt und unter anderem auch von Lehrkräften der Geschwister-Scholl-Schule genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4422 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 282 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 6

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumaßnahmen in der Straße An der Ringmauer - Parkplatzprobleme in der Hadrianstraße -

01.09.2020 · Aktualisiert: 09.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 576/8 Betreff: Baumaßnahmen in der Straße An der Ringmauer - Parkplatzprobleme in der Hadrianstraße - Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Grundsanierung einschließlich der Versorgungsträgerarbeiten in der Straße An der Ringmauer bis voraussichtlich Sommer 2021 führt zu erheblichen Parkplatzproblemen in der Siedlung Römerstadt. Da die Anwohner in ihrer Straße keinen Parkplatz finden können, werden umliegende Straßen wie die Hadrianstraße zum Parken genutzt. Dort herrscht bereits in Normalzeiten erheblicher Parkdruck (Anwohner, Kleingärtner, Griller, Spaziergänger etc.), worauf der Ortsbeirat immer wieder hingewiesen hat. Derzeit ist es so, dass die Anwohner der Hadrianstraße nur noch werktags vormittags Besorgungen mit dem Pkw machen können, weil sie sonst Gefahr laufen, bei Rückkehr keinen Stellplatz mehr zu finden. Die Nutzung der Freifläche unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße unmittelbar angrenzend an die Geschwister-Scholl-Schule für Parkplätze ist vom Magistrat immer wieder abgelehnt worden (ST 853 v. 27.04.2020). In Ginnheim hingegen ist das Parken unter den Brückenbauwerken der Rosa-Luxemburg-Straße offenbar zulässig (REWE-Parkplatz und Nähe Blumen-Kiosk). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, wenigstens für die Zeit der Sanierung der Straße An der Ringmauer die Fläche unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße (Höhe Bunker angrenzend zur Geschwister-Scholl-Schule) zu öffnen, mit etwas Schotter auszulegen und vorübergehend für das Parken freizugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 576/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern

20.08.2020 · Aktualisiert: 27.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2020, OM 6368 entstanden aus Vorlage: OF 562/8 vom 22.07.2020 Betreff: Illegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern Der Magistrat wird beauftragt, das Befahren der Rad- und Spazierwege zwischen Niederursel und der Krebsmühle und der anderen Wege zu verhindern. Dies könnte auf der Verlängerung des Weißkirchener Wegs, der besonders frequentiert ist, mit einer Schranke zum Beispiel in Höhe des Friedhofs erreicht werden. Die Landwirte, die den Weg nutzen, erhalten einen Schlüssel, denn es ist eine überschaubare Anzahl. Außerdem sollen schnellstens und regelmäßig auf allen betroffenen Wegen (z. B. auch dem Dorfwiesenweg) Polizeikontrollen erfolgen. Begründung: Es ist immer wieder und in den letzten Monaten verstärkt zu beobachten, dass Autofahrer aus dem Bereich Nordweststadt/Niederursel den Umweg über das Nordwestzentrum scheuen, um auf die Rosa-Luxemburg-Straße aufzufahren. Stattdessen werden die Rad- und Spazierwege zwischen Niederursel und der Krebsmühle genutzt. Im Besonderen ist der Weg zwischen dem Niederurseler Friedhof bis oberhalb der Krebsmühle (Verlängerung Weißkirchener Weg) betroffen. Er ist für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben und entsprechend breit und asphaltiert. Dies lädt offensichtlich zum illegalen Befahren (aus beiden Richtungen) ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2204 Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 254 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung an der Kreuzung Am Weißkirchener Berg/Rosa-Luxemburg-Straße

20.08.2020 · Aktualisiert: 16.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2020, OM 6367 entstanden aus Vorlage: OF 561/8 vom 22.07.2020 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Am Weißkirchener Berg/Rosa-Luxemburg-Straße Der Magistrat wird beauftragt, die Grünphase für Fahrradfahrer und Fußgänger in Richtung Bommersheim beziehungsweise von dort kommend zu verlängern und zu veranlassen, dass die Schaltung auf Grün schneller erfolgt. Begründung: Die Grünphase ist extrem kurz, es bleibt keine Zeit, die Straße komplett bei Grün zu queren. Wenn mehrere Radfahrer oder Fußgänger dort warten, gibt es ein Zeitproblem. Dazu kommt, dass die Wartezeit auf die Grünphase relativ lang ist, sodass sehr oft die Straße bei Rot passiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2000 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 207 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installation von Fahrradständern im Bereich Römerstadtsteg

18.06.2020 · Aktualisiert: 14.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6209 entstanden aus Vorlage: OF 548/8 vom 01.06.2020 Betreff: Installation von Fahrradständern im Bereich Römerstadtsteg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich des Römerstadt stegs (Nähe der Gebäude Ernst-Kahn-Straße 1, 11 und 13) mehrere Fahrradständer (Fahrrad-Anlehnbügel) installiert werden. Der vorhandene, veraltete und zum Teil beschädigte Fahrradständer sollte entfernt werden. Begründung: Im oben genannten Bereich befindet sich ein Fahrradständer, bei dem aber jeweils nur das Vorder- oder Hinterrad angeschlossen werden kann. Da die Fahrräder sehr eng nebeneinander abgestellt werden und keinen festen Halt am Fahrradständer finden, kommt es immer wieder vor, dass die Fahrräder umfallen und gelegentlich die Räder beschädigt werden. Viele Radfahrer meiden diese Abstellmöglichkeit und befahren deshalb die Rampe zum Nordwestzentrum. Dabei kommt es immer wieder zu Konflikten auf der Rampe mit anderen Nutzern. Damit die Besucher des Nordwestzentrums ihre mitgeführten Fahrräder sicher abstellen können, sollten in diesem Bereich mehrere Bügelfahrradständer (sogenannte Omega-Bügel = "Fahrradständer Frankfurter Modell") aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1777 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße

10.05.2020 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Betreff: Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: Welche der nachfolgenden Varianten für einen Durchbruch des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße ist verkehrstechnisch sicher und lässt sich umsetzen? a) Ausbau des derzeit provisorischen Durchbruchs des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle, der aufgrund der derzeitigen Bauarbeiten vorhanden ist. b) Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige und gleichzeitig Verlegung des Fußgängerüberweges in Richtung Bushaltestelle. Begründung: Zu a) Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer z. B. des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Gleiches gilt beispielsweise für Kraftfahrzeugführer, die vom Erich-Ollenhauer-Ring kommend und in den Abzweig mit den Hausnummern 1 bis 43 fahren wollen, in dem sich unter anderem zwei Tiefgaragen befinden. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu b) Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige bei der Ausfahrt aus dem jeweiligen Abzweig erreichen. Ein Wenden innerhalb der Ernst-Kahn-Straße ist dann nicht mehr nötig. Der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) muss zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg liegt dann sehr nahe am Durchbruch. Für eine Verlegung spricht auch, dass der jetzige Fußgängerüberweg nicht rechtwinklig zur Fahrbahn bzw. zu den Bürgersteigen verläuft und sich sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße befindet. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird. Durch den schrägen Verlauf des Fußgängerüberwegs und den Mittelstreifen entsteht zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Reparatur der Fußgängerbrücke und Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße

03.03.2020 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Betreff: Reparatur der Fußgängerbrücke und Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: a) Wie lange ist die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße aufgrund der Reparaturarbeiten noch gesperrt? b) Kann der provisorische Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle aufgrund der Bauarbeiten dauerhaft erhalten bleiben? c) Kann ein Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige geschaffen werden und der Fußgängerüberweg in Richtung Bushaltestelle verlegt werden? Begründung: Zu a) Die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße ist Teil des Schulweges für Kinder aus dem Bereich der Hausnummern 1 bis 45 zur Römerstadtschule. Sie wurde im Herbst/Winter 2019 wegen Reparaturarbeiten gesperrt. Gelegentlich wird auch an der Brücke gearbeitet. Jedoch erscheint die Dauer der Reparaturarbeiten sehr lang und die baldige Benutzung der Brücke für einen sicheren Übergang über die Ernst-Kahn-Straße wird von den Schulkindern herbei gesehnt. Zu b) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu c) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige erreichen. Gleichzeitig sollte der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg verläuft nicht rechtwinklig zur Fahrbahn und liegt sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird und wegen dem schrägen Verlauf zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit entsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Regenwasserabfluss in der Halfpipe auf dem Schwarzen Platz

03.03.2020 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 529/8 Betreff: Regenwasserabfluss in der Halfpipe auf dem Schwarzen Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wie der Regenwasserabfluss in der Halfpipe auf dem Schwarzen Platz (Erich-Ollenhauer-Ring) verbessert werden kann. Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass das Regenwasser in der Halfpipe längere Zeit nicht abläuft und somit die Freizeit- / Sportanlage nicht genutzt werden kann. Es wurde die telefonische Auskunft gegeben, dass der Abfluss (Siebgröße) falsch dimensioniert wurde. Das Sieb wird einmal pro Woche gereinigt und gelegentlich musste das Regenwasser auch schon abgesaugt werden. Es stellt sich die Frage, welche Gründe einer grundlegenden Behebung des Problems entgegenstehen. Wie hoch sind die Kosten? Ferner wird gefragt, ob der Mitarbeiter, der derzeit einmal wöchentlich die Halfpipe kontrolliert, zukünftig bei Bedarf (jeweils unmittelbar nach einer Regenphase) das Ablaufsieb reinigen könnte. Somit könnte die Ausfallzeit der Halfpipe verkürzt werden und ggf. würde eine zu große Regenanwasseransammlung und damit eine nötiges Abpumpen verhindert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1633 2020 Die Vorlage OF 529/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reparatur Aufzug Heddernheimer Steg

23.01.2020 · Aktualisiert: 31.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5666 entstanden aus Vorlage: OF 518/8 vom 07.01.2020 Betreff: Reparatur Aufzug Heddernheimer Steg Der Aufzug am Heddernheimer Steg ist seit dem 24.11.2019 aufgrund eines Feuerwehreinsatzes wegen eingeschlossener Personen bis heute (09.01.2020 = Zeitpunkt der Antragstellung) nicht nutzbar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Punkte prüfen und zu berichten: 1. Wie kann sichergestellt werden, dass der Aufzug in Zukunft nicht mehr so lange (bislang mehr als sechs Wochen) ausfällt? 2. Wie könnte ein zusätzliches Angebot eine so lange Behinderung des Zugangs von Heddernheim zum Nordwestzentrum ausschließen, zum Beispiel eine Rampe, ein zweiter Aufzug oder eine Bedarfsfußgängerampel in unmittelbarer Nähe des Heddernheimer Stegs? Begründung: Der Aufzug am Heddernheimer Steg ist eine wichtige Alternative zum Treppenaufgang. Ein Ausfall des Aufzuges ist nicht hinnehmbar, insbesondere nicht, wenn er über eine so lange Zeit andauert. Mit einem Ausfall ist der Zugang zum Bereich des Nordwestzentrums für einen Großteil der Bewohner des Stadtteils Heddernheim eingeschränkt. Im Einkaufszentrum befinden sich neben Läden auch Arztpraxen, Bücherei, Schwimmbad, Kindergarten und andere soziale Einrichtungen. Deshalb muss sichergestellt werden, dass ein Ausfall vermieden wird. Aus diesem Grund ist eine weitere Zugangsmöglichkeit zum Treppenaufgang nötig. Diese Alternative könnte eine behindertengerechte Rampe sein. Ferner könnte mit einem zweiten Aufzug eine Ausfallzeit überbrückt werden. Eine dritte Alternative wäre eine bedarfsgesteuerte Fußgängerampelanlage über den Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung zwischen dem Heddernheimer Steg und der Tankstelle. Eine Stelle wäre unmittelbar nach der Einfahrt in die Parkbucht. Damit könnten die Fußgänger an die gegenüberliegende Rampe gelangen, die in der Vergangenheit von den Fahrzeugen der Polizei genutzt wurde. In diesem Fall müsste mit dem Betreiber des Nordwestzentrums hinsichtlich einer bedarfsgesteuerten Beleuchtung verhandelt werden. Ein zweiter Standort für eine bedarfsorientierte Ampelanlage wäre in Höhe der Ausfahrt von der Bushaltestelle im Nordwestzentrum auf den Erich-Ollenhauer-Ring. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 850 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubau der Sportplätze an der Wilhelm-Epstein-Straße insbesondere Turn- und Sportverein Makkabi e. V. und Griechische Sport Union Frankfurt 1967 e. V.

23.01.2020 · Aktualisiert: 14.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5680 entstanden aus Vorlage: OF 754/9 vom 23.01.2020 Betreff: Neubau der Sportplätze an der Wilhelm-Epstein-Straße insbesondere Turn- und Sportverein Makkabi e. V. und Griechische Sport Union Frankfurt 1967 e. V. In Anbetracht dessen, dass Makkabi frühestens in zwei bis drei Jahren mit dem Bau seiner Sportanlage an der Wilhelm-Epstein-Straße beginnen kann, vorausgesetzt, das Verkehrsdezernat entscheidet sich beim Lückenschluss U 4 Ginnheim - Bockenheim für die Variante entlang der Rosa-Luxemburg-Straße, eine Entscheidung, die nach Expertenaussagen ebenfalls frühestens in einem halben Jahr fallen wird, muss der Magistrat umgehend handeln, um das Überleben der Fußballvereine Griechische Sportunion sowie des marokkanischen Vereins und des kosovarischen Vereins zu sichern. Bereits jetzt klagen die Vereine über Mitgliederschwund aufgrund der katastrophalen Zustände der Anlage, wegen unzureichenden und maroden sanitären Anlagen und Umkleiden sowie einem unzumutbaren Hartplatz. Der Magistrat wird gebeten, für die Übergangszeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen normalen Spielbetrieb an der Wilhelm-Epstein-Straße gewährleisten zu können. Dazu gehört die Instandsetzung des Hartplatzes ebenso wie z. B. das Aufstellen eines Duschcontainers zusätzlich zu den fünf Duschen im Bestand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 545 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 52 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkraumkonzept Hadrianstraße hier: Parkplätze in Höhe der Rosa-Luxemburg-Straße

23.01.2020 · Aktualisiert: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5668 entstanden aus Vorlage: OF 521/8 vom 02.01.2020 Betreff: Parkraumkonzept Hadrianstraße hier: Parkplätze in Höhe der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 2473/17 OBR 8; ST 331/18 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Bunker in der Hadrianstraße und die Fläche unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße komplett als Parkplatz zur Verfügung zu stellen und demzufolge zu asphaltieren und auszuweisen. Der Ortsbeirat verweist auf die Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 331, in der der Magistrat die Erstellung eines Parkraumkonzeptes befürwortet. Begründung: Die Fläche zwischen den beiden Brücken der Rosa-Luxemburg-Straße wird bereits schon jetzt als Stellfläche für Kfz genutzt. Diese gilt es als offiziellen Parkplatz herzurichten. Die Fläche unter der Brücke ist schon lange abgesperrt. Dieser Platz unter der Brücke kann städtebaulich nicht wirklich gut anders genutzt werden. Es bietet sich an, diesen Bereich als Parkraum zur Verfügung zu stellen, da in den angrenzenden Straßen jetzt schon permanent Parkplätze zu knapp sind. Daher soll der Bereich asphaltiert und beschildert werden und mit einem Gesamtkonzept als ordentlicher Parkraum dienen, wie dies auch schon in zwei Bereichen im benachbarten Stadtteil Ginnheim geschehen ist. Dort befindet sich ein Supermarkt unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße, dessen Parkplatz direkt unter der Brücke dieser Schnellstraße liegt, und in der Nähe der Bundesbank wird ein Bereich unter der Rosa-Luxemburg-Straße auch als Parkplatz genutzt. Vergleichbar ist auch, dass in Alt-Eschersheim unter der Maybachbrücke geparkt wird. Da dies in den angrenzenden Stadtteilen funktioniert, geht der Ortsbeirat davon aus, dass dies auch in Heddernheim möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2473 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 331 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 853 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt

04.12.2019 · Aktualisiert: 18.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2019, OM 5533 entstanden aus Vorlage: OF 497/8 vom 12.11.2019 Betreff: Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob a) die Ampelanlage an der Kreuzung Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt zeitweise eine andere Steuerung hinsichtlich der Grünphase für die Fußgängerüberwege erhalten kann und b) die Aufforderungstasten für die Grünphasen der Fußgänger an der oben genannten Ampelanlage funktionsfähig sind oder ob die Wirkungsweise verbessert werden kann. Begründung: Zu a) Bei der Kinderkonferenz in der Römerstadtschule am 15. Oktober 2019 wurde von den Kindern bemängelt, dass die Grünphase für die Fußgängerüberwege nicht ausreichend lange andauert. Insbesondere für den Überweg zwischen dem Grundstück der Römerstadtschule Richtung Gebäude In der Römerstadt 137/139 trifft dies zu. Die Kinder müssen dann auf der Verkehrsinsel auf die nächste Grünphase warten. Dieser Fußgängerüberweg ist Teil des Schulweges aus der Siedlung Römerstadt zur Römerstadtschule. Die betroffenen Kinder sind zwischen 6 und 11 Jahre alt. Die Fahrzeuge fahren aus der Ernst-Kahn-Straße um die Kurve in Richtung Praunheim in die Straße In der Römerstadt. Dabei erscheint den Kindern die Situation als bedrohlich, denn aus ihrer Sicht fahren die Fahrzeuge auf sie zu. In dem oben genannten Alter der Kinder ist die Erfahrung im Straßenverkehr begrenzt. Sie können zum Beispiel die Geschwindigkeit der Fahrzeuge nur schwer einschätzen. Mit einer Veränderung der Grünphasendauer für insbesondere den zuletzt beschriebenen Fußgängerüberweg während der Schulzeit von etwa 07:15 Uhr bis 16:00 Uhr würde dem Sicherheitsempfinden der Schulkinder entgegengekommen. Außerhalb der genannten Zeit könnte die bisherige Schaltung beibehalten werden, da davon auszugehen ist, dass diese so gestaltet ist, damit der Verkehrsfluss (Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge) optimiert ist. Zu b) Bei Versuchen mit den Aufforderungstasten für die Grünphasen der Fußgänger erscheint es so, als ob die Tastenbetätigung keine Auswirkung auf die Ampelanlage hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 573 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Heddernheimer Steg

17.10.2019 · Aktualisiert: 20.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2019, OM 5212 entstanden aus Vorlage: OF 486/8 vom 01.10.2019 Betreff: Heddernheimer Steg Vorgang: OM 3644/18 OBR 8; ST 37/19 Der Magistrat wird beauftragt, a) den rutschfesten Belag im Aufzug am Heddernheimer Steg zu erneuern; b) zu prüfen, ob die beiden Vordächer zu den beiden Eingängen zum Aufzug schon vor den Umbauarbeiten des Heddernheimer Steges angebracht werden können; c) der Bereich unter dem Heddernheimer Steg (der Fahrradabstellplatz und unter der Treppe) gründlich zu reinigen, insbesondere die intensive und dauerhafte Geruchsbelästigung zu bekämpfen und zu beseitigen; d) den Bereich gelegentlich, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, durch die Stadtpolizei zu kontrollieren. Begründung: Zu a) und b) Der rutschfeste Belag im Aufzug ist auf beiden Seiten zu den Türbereichen beschädigt. Da kein Vordach vorhanden ist, dringt Feuchtigkeit in den Aufzug und es entsteht durch den fehlenden rutschfesten bzw. durch unterschiedlichen Belag Unfallgefahr. Vermutlich ist durch die eindringende Feuchtigkeit wegen der fehlenden Vordächer der rutschfeste Belag in dem jeweiligen Eingangsbereich nach nur einem Jahr verschlissen. Wegen der Unfallgefahr und der kurzen Haltbarkeit des neuen Bodenbelages erscheint es sinnvoll, dass die zugesagten Vordächer (u. a. Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 37) zeitnah und nicht erst mit dem Umbau des Heddernheimer Steges angebracht werden. Zu c) und d) Im Bereich des Fahrradabstellplatzes (unter dem Heddernheimer Steg, unter der Treppe) ist dringend eine Reinigung erforderlich. Die Geruchsbelästigung ist intensiv und dauerhaft. Aus diesem Grund wird der Fahrradabstellplatz nicht oder nur selten genutzt. Zum Teil werden die Fahrräder am Zaun vor dem Eingang des Aufzuges angeschlossen. Dieser Bereich ist begrenzt und durch das Abstellen wird der Aufzugseingang eingeschränkt. Der genannte Bereich (Fahrradabstellplatz usw.) wird teilweise zu anderen Zwecken genutzt (Toilettenanlage, informelle Treffen mit Trinkgelage, Nachtlager), sodass eine gelegentliche Kontrolle durch die Stadtpolizei notwendig erscheint. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3644 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 37 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 215 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1356 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrbahnmarkierungen und Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45

12.09.2019 · Aktualisiert: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5072 entstanden aus Vorlage: OF 468/8 vom 27.08.2019 Betreff: Fahrbahnmarkierungen und Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Seitenstrang der Ernst-Kahn-Straße im Bereich der Hausnummern 1 bis 45 - die bisherigen Fahrbahnmarkierungen erneuert werden (z. B. vor dem Treppenaufgang zum Kirchhof von St. Sebastian, dem Behindertenparkplatz neben dem Treppenaufgang, der Feuerwehrzufahrt im Wendehammer zu den Gebäuden 15 und 17, 19 und 21, 23 und 25 sowie 27 und 29, der Feuerwehrzufahrt zu den Gebäuden 35 und 37); - die Sperrflächenmarkierungen erweitert werden (Ecke Hauptstrang Ernst-Kahn-Straße/Einfahrt zu oben genannten Bereich auf der rechten Seite); - Markierungen im Bereich der Ein- und Ausfahrten der beiden Tiefgaragen mit den Bezeichnungen "3 a" und "3 b" angebracht werden; - der Straßenbelag im Bereich des Behindertenparkplatzes mit der Nummer 10732 (in der Parkbucht vor der Stirnseite des Gebäudes Ernst-Kahn-Straße 7) erneuert wird; - die Straßenlaterne auf dem Gehweg in der Nähe der Stirnseite Ernst-Kahn-Straße 7/ Fußgängerüberweg versetzt wird oder der Gehweg um den Laternenstandort verbreitert wird; - die Straßenschilder erneuert und neu ausgerichtet werden (Behindertenparkplatz neben dem Treppenaufgang); - die Verkehrsschilder "absolutes Halteverbot" (Zeichen 283-xx) überprüft und die mobilen Verkehrsschilder durch "stationäre" Schilder ersetzt werden; - die Verkehrssituation (besonders das Parken der Fahrzeuge) durch die Stadtpolizei in unregelmäßigen Abständen immer wieder überprüft wird. Begründung: Zu bisherige Fahrbahnmarkierungen erneuern: Die Markierungen der Sperrflächen und der Halteverbotsbereiche sind zum Teil fast nicht mehr zu erkennen und müssen deshalb erneuert werden. Die Bereiche sind oben genannt. Unter anderem wird im Bereich des Treppenaufgangs zum Kirchhof von St. Sebastian verbotswidrig geparkt. Dabei stehen die Fahrzeuge oft so eng zusammen, dass selbst für Fußgänger kein Durchgang besteht. Personen mit Rollator (fahrbare Gehhilfe u. Ä.), Eltern mit Kinderwagen usw. haben dann große Schwierigkeiten, den Treppenaufgang zu nutzen. Zu Sperrflächenerweiterung: Im Eckbereich von der Ernst-Kahn-Straße (Durchgangsstraße) zum Seitenstrang auf der rechten Seite fehlt die Sperrflächenmarkierung im Bereich der Bordsteinabsenkung. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden wird dieser Bereich durch parkende Fahrzeuge blockiert. Zu Markierung der Ein- und Ausfahrten der beiden Tiefgaragen: Insbesondere bei der Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage mit der Bezeichnung "3 a" werden die Fahrzeuge oft so abgestellt, dass die Mieter der Tiefgarage nur unter erschwerten Bedingungen die Ein- und Ausfahrt nutzen können. Mit einer entsprechenden Markierung würde die Nutzung der Mietsache "Tiefgaragenstellplatz" uneingeschränkter möglich sein. Zu Straßenbelag im Bereich des Behindertenparkplatzes mit der Nummer 10732 erneuern: Der Straßenbelag im Bereich des Stellplatzes ist sehr uneben und die Begrenzungssteine stehen zum Teil über dem Straßenbelag hervor. Damit besteht eine Stolper- und Unfallgefahr. Zu Straßenlaterne auf dem Gehweg: Die Straßenlaterne steht fast mittig auf dem Gehweg und stellt ein Hindernis dar. Entweder sollte der Mast an den Rand des Gehweges versetzt werden oder auf einer Seite des Mastes sollte der Gehweg entsprechend verbreitert werden. Zu Straßenschilder erneuern und neu ausgerichten: Insbesondere beim Behindertenparkplatz (ohne amtliche Nummerierung) neben dem Treppenaufgang ist ein Schild "verdreht". Das Schild mit der amtlichen Nummerierung (für welchen Nutzer der Behindertenparkplatz vorgesehen ist) fehlt. Darüber hinaus folgen noch weiter Ausführungen im Zusammenhang mit den Verkehrsschildern "absolutes Halteverbot" (Verkehrszeichen 283-xx) zur Erneuerung von Straßenschildern weiter unten. Zu Verkehrsschilder "absolutes Halteverbot" (Zeichen 283-xx): Auf der rechten Seite des Seitenstrangs der Ernst-Kahn-Straße steht das Verkehrszeichen 283-21 "absolutes Halteverbot Anfang" erst nach dem Treppenaufgang unmittelbar zu Beginn der Haltebucht (für schrägparkende Fahrzeuge vorgesehen). Das Verkehrszeichen müsste bereits in Fahrtrichtung Wendehammer vor dem Treppenaufgang aufgestellt werden. Ferner stellt sich die Frage, ob die beiden Haltebuchten (ebenso auf der anderen Straßenseite) von der Beschilderung "absolutes Halteverbot" ausgenommen werden müssten. Am Ende der Haltebucht auf der rechten Seite steht das Verkehrszeichen "eingeschränktes Halteverbot Anfang" 286-10. Dieses Verkehrsschild passt nicht zu dem zuvor genannten Verkehrszeichen. Im Wendehammer vor dem Gebäude Ernst-Kahn-Straße 45 (Gebäude der St. Sebastian Gemeinde, u. a. Gemeindesaal) stehen zwei mobile Verkehrszeichen "absolutes Halteverbot" Zeichen 283-10 und 283-21. Eines der beiden Verkehrsschilder ist "verdreht". Diese Verkehrszeichen sollten durch "stationäre" ersetzt werden, da diese auf dem schmalen Gehweg stehen und ein Hindernis darstellen. Der Bereich vor dem Gebäude Ernst-Kahn-Straße 45 sollte mit Verkehrszeichen 286-xx "eingeschränktes Halteverbot" und der Rest des Wendehammers mit Verkehrszeichen 283-xx "absolute Haltverbot" ausgeschildert sein. Auf der linken Straßenseite (von Feuerwehrzufahrt zu den Gebäuden Ernst-Kahn-Straße 15 bis 29) bis zum Ende des Seitenstrangs ist ein absolutes Halteverbot ausgeschildert. Jedoch stehen oft Fahrzeuge ab der Feuerwehrzufahrt bis zur Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage 3 a. Dieser Teil des absoluten Halteverbotes sollte aufgehoben werden. Die Verkehrssituation ist ähnlich zu dem Straßenabschnitt auf der rechten Straßenseite von Beginn des Seitenstrangs bis zur Treppe mit erlaubtem Parken. Das absolute Halteverbot sollte auf der linken Seite vor der Zu- und Ausfahrt zur Tiefgarage beginnen, sodass die Ein- und Ausfahrt in das Verbot einbezogen ist. Bisher ist die Parkbucht (für schrägparkende Fahrzeuge) auf der linken Seite in das bestehende absolute Halteverbot einbezogen. Siehe hierzu die weiter oben bereits ausgeführte Fragestellung. An der Mauer des Müllplatzes nach der Ein- und Ausfahrt zu Tiefgaragen 3 a ist in Höhe von etwa 0,60 bis 1,00 Meter das Verkehrszeichen 283 "absolutes Halteverbot" angebracht. Zum Teil wird es überwuchert und wird übersehen. Das Verkehrszeichen sollte entfernt werden. Am Ende des Seitenstrangs auf der linken Seite (Einmündung in die Ernst-Kahn-Straße) ist das Verkehrszeichen 283 "absolutes Halteverbot" (ohne weißen Pfeil) angebracht. Dieses Verkehrszeichen passt nicht zu den zuvor angebrachten Schildern und müsste durch das Verkehrszeichen 283-10 bzw. 283-20 "absolutes Halteverbot (Ende)" ersetzt werden. Zu Verkehrssituation durch die Stadtpolizei überwachen: Trotz der Beschilderung ist es erforderlich, dass durch die Stadtpolizei die Verkehrssituation regelmäßig und zu unterschiedlichen Zeitpunkten immer wieder kontrolliert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2320 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße

12.09.2019 · Aktualisiert: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5078 entstanden aus Vorlage: OF 470/8 vom 22.08.2019 Betreff: Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen Rosa-Luxemburg-Straße und Marie-Curie-Straße die beiden dort befindlichen unansehnlichen und mit Graffiti versehenen Werbetafeln mit der Aufschrift "CKV City Concept - Wohnstile Europas" zu entfernen und ggf. die Firma an den Beseitigungskosten teilhaben zu lassen. Die Schilder befinden sich a) auf der Marie-Curie-Straße, an der Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße (Richtung Oberursel); b) ca. 40 Meter weiter unmittelbar im Kurvenbereich der Rosa-Luxemburg-Straße (stadteinwärts - siehe Kartenausschnitt) (Karte: OpenStreetMap - Bilder: Ralf Porsche) Begründung: Historisch betrachtet dürfte es sich bei den Werbetafeln um ein Relikt aus den Anfängen der Besiedelung des Riedbergs um Ende der 90er-Jahre des letzten Jahrtausends handeln. Seinerzeit verwiesen derartige Bildtafeln augenscheinlich auf die um Käufer werbenden Projekt- und Maklerbüros des "Europaquartiers" entlang der Straße Zur Kalbacher Höhe. Die Ansiedelung der Bewohner auf diesem Areal wurde bereits vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen, jedoch die Werbung nicht entfernt. Inzwischen fällt sie der Verwahrlosung anheim. Eine Entfernung ist daher angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2411 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße

15.08.2019 · Aktualisiert: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2019, OM 4912 entstanden aus Vorlage: OF 456/8 vom 28.05.2019 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 1154/17 OBR 8; ST 607/17; OM 3176/18 OBR 8; ST 1838/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße stadtauswärts ab der Brücke der Titusstraße ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden kann; - ob die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg-Straße hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr einheitlich gestaltet werden kann; - ob die Aussagen der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 607, zum Streckenabschnitt der Dillenburger Straße von der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße auch für die Zu- und Abfahrten gelten müssten. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahn-Station "Ginnheimer Wäldchen" bis zur Brücke der Titusstraße die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet. Ausnahme hiervon ist die Beleuchtung um die U-Bahn-Station "Römerstadt", mit der die angrenzenden Wege erhellt werden. Siehe hierzu die Stellungnahme vom 17.09.2018, ST 1838. Aus Sicht des Ortsbeirates 8 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich auch die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, mit der die Abschaltung der Beleuchtung begründet wurde, nicht konsequent verfolgt wird. Der Unterschied der Beleuchtung bei den Zu- und Abfahrten von der Rosa-Luxemburg-Straße könnte auch zu Unfallgefahren führen. Während die "einfachen und übersichtlichen" Zu- und Abfahrten im Bereich Ginnheimer Wäldchen (Gebiet Ortsbeirat 9) beleuchtet sind, die nach 22:00 Uhr selten benutzt werden, ist die Rosa-Luxemburg-Straße in diesem Bereich teilweise unbeleuchtet. Die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts ist nachts beleuchtet. Dagegen ist die mit Kurven versehene Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) zum Erich-Ollenhauer-Ring zumindest teilweise unbeleuchtet; ebenso die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts). Dagegen sind die jeweils beiden Zu- und Abfahrten im Bereich der Dillenburger Straße, die hinsichtlich des Verlaufs und der Verkehrsführung einfach sind, wiederum die ganze Nacht beleuchtet. Wenn mit der Begründung der Verkehrssicherheit die Beleuchtung des Straßenabschnitts der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße stadtauswärts ab 22:00 Uhr nur auf 50 Prozent Helligkeit reduziert werden darf und nicht abgeschaltet werden kann (siehe ST 607 vom 17.03.2017), dann müssten aus Sicht des Ortsbeirates 8 die Zu- und Abfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls entsprechend beleuchtet werden. Die nach der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 607, vorgesehene Reduzierung der Beleuchtung der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr wird nicht vorgenommen (mehrfache Beobachtung des Ortsbeirates). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1154 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 607 Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3176 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1838 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2188 Aktenzeichen: 91 52

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