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Höchst: Konrad-Glatt-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 12 und 24 zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1549 entstanden aus Vorlage: OF 333/6 vom 18.01.2022 Betreff: Höchst: Konrad-Glatt-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 12 und 24 zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestalten Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt der Konrad-Glatt-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 12 und 24 zu einem verkehrsberuhigten Bereich ohne Gehweg und mit Ausweisung einer ausreichenden Zahl von Parkmöglichkeiten, unter Umständen abwechselnd auf beiden Seiten der Straße, für die Anwohnerinnen und Anwohner umzugestalten. Begründung: Die Konrad-Glatt-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 12 und 24 ist eine schmale Straße, die Zuckschwerdtstraße und Gerlachstraße verbindet, aber dennoch als Durchgangsstraße nicht notwendig ist und lediglich den dort wohnenden Anliegern als Zufahrt und zum Parken dient. Auf der einen Seite ist dieser Straßenbereich durch den Zaun einer Wohnanlage begrenzt, auf der anderen Seite befindet sich ein Gehweg direkt an der Häuserzeile. Auf dem Gehweg ist Parken weitgehend erlaubt, sodass dieser für Fußgängerinnen und Fußgänger schlicht unbrauchbar ist und auch die Zugänge zu den Häusern dadurch stark eingeengt werden. Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den Schülerinnen und Schülern der anliegenden Robert-Blum-Schule, bleibt keine andere Wahl, als die Fahrbahn zu benutzen. Die Umgestaltung dieses Bereichs zu einem verkehrsberuhigten Bereich ohne Gehweg und mit Ausweisung einer ausreichenden Zahl von Parkplätzen, unter Umständen abwechselnd auf beiden Seiten der Straße, käme allen Verkehrsteilnehmern zugute. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1325 Antrag vom 06.11.2023, OF 883/6 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4771 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Ergreifung von Maßnahmen gegen das Falschparken in der Melchiorstraße - Überprüfung der Stellungnahme ST 2212
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1552 entstanden aus Vorlage: OF 336/6 vom 21.01.2022 Betreff: Höchst: Ergreifung von Maßnahmen gegen das Falschparken in der Melchiorstraße - Überprüfung der Stellungnahme ST 2212 Vorgang: OM 652/21 OBR 6; ST 2212/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 2212 geäußerten Aussagen gegen geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße in Höchst ernsthaft zu überdenken, wie zum Beispiel das Anbringen von Pollern im Abschnitt zwischen der Königsteiner Straße und der Albanusstraße. Begründung: Laut Stellungnahme ST 2212 seien in der Melchiorstraße die straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen, wie z. B. Beschilderungen und Markierungen, ausgeschöpft, wie seitens des Magistrats argumentiert wird. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohnerinnen und Anwohner können und wollen dieser Sichtweise nicht folgen. Nach wie vor sind die Bürgersteige vollgeparkt, trotz sporadisch durchgeführter Kontrollen. Dass eine Bepflanzung aufgrund definierter Standards nicht einfach durchzuführen ist, sei dahingestellt. Das Eingeständnis des Magistrats, dass eine angemessene Kontrollintensität durch die Verkehrspolizei weder in Höchst noch im übrigen Stadtgebiet zu gewährleisten sei, lässt darauf schließen, dass die Stadt in diesem Punkt resigniert hat. Der Einwand, dass aufgrund des beengten Straßenraumes weitere bauliche Maßnahmen nicht zu realisieren seien, ist jedoch falsch. Poller am Straßenrand behindern den Durchfahrtsverkehr inkl. Rettungseinsätze und Feuerwehr wenig bis gar nicht, im Gegensatz dazu, wenn falsch parkende Pkw beidseitig die Straße deutlich verengen. Nach einer nochmaligen Begehung der Melchiorstraße gemeinsam mit Anwohnerinnen und Anwohnern hält der Ortsbeirat die Anbringung von Pollern für eine gute Möglichkeit, das Problem zwar nicht zu lösen, aber erheblich zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 652 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2212 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1327 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2789 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Stadttaubenprojekt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1556 entstanden aus Vorlage: OF 341/6 vom 18.01.2022 Betreff: Höchst: Stadttaubenprojekt Vorgang: OM 4468/19 OBR 6; ST 1194/19 Verunreinigungen durch Taubenkot beschäftigen den Ortsbeirat immer wieder. Um die Taubenpopulation in Grenzen zu halten, wurden Maßnahmen wie das Austauschen ihrer Eier durch Eierattrappen angeregt, die das Stadttaubenprojekt durchführt, wie im südlichen Bereich der Eisenbahnbrücke unter der Königsteiner Straße. Laut Stellungnahme vom 24.06.2019, ST 1194, berichtet der Magistrat, dass nach "Aussagen des Stadttaubenprojektes ... bisher rund 280 Taubeneier ausgetauscht" wurden. "Die Taubenpopulation ist augenscheinlich zurückgegangen und damit verbunden auch die Verschmutzungen durch Taubendreck. Diese Entwicklung wird durch den Magistrat bestätigt." Doch auch der Höchster Bahnhof selbst ist von Verunreinigungen von Tauben betroffen (siehe Fotos). Die Vögel finden Nistgelegenheiten im Bahnhofsgelände. Hier sollte ebenfalls nach Lösungen gesucht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn und dem Stadttaubenprojekt notwendige Schritte zu ergreifen, um die Taubenpopulation im Bereich des Höchster Bahnhofs einzudämmen. Dabei soll die Möglichkeit geprüft werden, ein Taubenhaus samt artgerechter Fütterung in oder am Höchster Bahnhof einzurichten oder ein Eieraustauschprojekt am jetzigen Nistort analog zum Projekt an der Eisenbahnbrücke Königsteiner Straße zu etablieren. Begründung: Die Maßnahmen versprechen eine gesteigerte Lebensqualität von Menschen und Vögeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4468 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1194 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1271 Aktenzeichen: 66 6
Höchst: Fahrradbügel an der Einmündung der Gerlachstraße in die Zuckschwerdtstraße installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1550 entstanden aus Vorlage: OF 359/6 vom 07.02.2022 Betreff: Höchst: Fahrradbügel an der Einmündung der Gerlachstraße in die Zuckschwerdtstraße installieren Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Einmündung d er Gerlachstraße in die Zuckschwerdtstraße auf beiden Straßenseiten Parkwinkel und bis zur Einmündung eine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298) zu markieren (siehe Fotos) sowie 2. auf den dann vorhandenen Sperrflächen Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Wie auf den Fotos zu sehen ist, wird an diesen beiden Stellen vor dem Amtsgericht bis zur Einmündung und den für Fußgängerinnen und Fußgänger abgesenkten Randsteinen geparkt und die Sicht für andere Verkehrsteilnehmer versperrt. Um das Parken zu verhindern und Fahrradabstellmöglichkeiten vor dem Amtsgericht zu schaffen, sollten Parkwinkel und Sperrflächen markiert sowie Fahrradbügel installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1326 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Sauberere historische Eisenbahnbrücke (Königsteiner Straße)/steigende Taubenpopulation am Dalbergkreisel/Bruno-Asch-Anlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1333 entstanden aus Vorlage: OF 318/6 vom 09.01.2022 Betreff: Höchst: Sauberere historische Eisenbahnbrücke (Königsteiner Straße)/steigende Taubenpopulation am Dalbergkreisel/Bruno-Asch-Anlage Der Magistrat wird gebeten, 1. die an der historischen Eisenbahnbrücke angebrachten, nicht funktionierenden Leuchtspots entsprechend zu warten (Herstellung der Funktionsfähigkeit); 2. die gesamte Brückenkonstruktion mitsamt den Sandsteinen entsprechend zu reinigen (Taubenkot sowie Graffitis an den Sandsteinen und der Tragwerkskonstruktion) und mit einer Graffitibeschichtung zu versehen; 3. auf die Deutsche Bahn dahin gehend einzuwirken, Maßnahmen zu ergreifen, die die steigende Population weiterer Tauben im Gebiet des Dalbergkreisels/Bruno-Asch-Anlage eindämmen (insbesondere: Sicherstellung des Verbotes der Fütterung der Tauben im genannten Gebiet). Begründung: Die oben genannte Brückenkonstruktion stellt eine historisch bedeutsame und zugleich ansehnliche Stelle im Stadtteil dar. Vor Jahren wurde daher das gesamte Bauwerk aufwendig saniert und entsprechende Leuchtspots zur Veranschaulichung der historischen Brückenkonstruktion angebracht. Mittlerweile befinden sich am Bauwerk im Antragstenor benannte Verschmutzungen/Beschädigungen. Zudem sind nicht mehr alle Leuchtspots funktionsfähig (Sicherheitsgefahr) und der Taubenkot, vermischt durch Regenwasser, stellt weiterhin eine Gefährdung (Rutschgefahr) für Fußgängerinnen und Fußgänger dar. Es wäre daher wünschenswert, zeitnah eine Säuberung und Reparatur des für den Stadtteil bedeutenden Bauwerks vorzunehmen, damit kausal zusammenhängend ist auch die Population der Tauben mit entsprechenden Maßnahmen/Kontrollen (verbotene Fütterung) rund um den Dalbergkreisel/Bruno-Asch-Anlage einzudämmen, die größtenteils die Verschmutzungen im genannten Gebiet verursachen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 956 Antrag vom 13.09.2022, OF 576/6 Auskunftsersuchen vom 04.10.2022, V 494 Antrag vom 06.11.2022, OF 636/6 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2657 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3188 Aktenzeichen: 66 6
Unterliederbach: Engstelle unter der Bahnbrücke Zuckschwerdtstraße/Ecke Konrad-Glatt-Straße beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1327 entstanden aus Vorlage: OF 290/6 vom 15.12.2021 Betreff: Unterliederbach: Engstelle unter der Bahnbrücke Zuckschwerdtstraße/Ecke Konrad-Glatt-Straße beseitigen Vorgang: OM 361/21 OBR 6; ST 2028/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Engstelle im Verlauf des Fußwegs unter der Bahnbrücke zu beseitigen. Hierzu sollen folgende Maßnahmen geprüft werden: 1. Wegnahme von einem oder mehr Parkplätzen an der Engstelle, damit zumindest der freie Raum für die zu Fuß gehenden Menschen größer wird; 2. Verbreiterung des Gehwegs; 3. Beseitigung des Kaugummiautomaten, der an dieser Stelle nun wirklich äußerst unglücklich platziert ist. Begründung: Der Magistrat antwortete auf die Anregung des Ortsbeirats 6 (Vorlage OM 361) in seiner Stellungnahme vom 05.11.2021, ST 2028, dass der Straßenquerschnitt zu eng sei, um den Gehweg verbreitern zu können. Dies ist so nicht richtig. Der Straßenquerschnitt ist breit genug, sogar so breit, dass an der Seite sogar breite Fahrzeuge parken können. Die Engstelle auf dem Gehweg aber ist an der engsten Stelle nur 80 Zentimeter breit. Dies ist zu eng für viele Personen mit Rollstühlen oder Kinderwagen, zumal der freie Raum durch die daneben auf der Straße parkenden Fahrzeuge zusätzlich eingeschränkt wird. Fotos von der Engstelle: Vier Verbundsteine entsprechen genau 80 Zentimeter. Die lichte Weite zwischen Fahrzeug und Kaugummiautomat dürfte noch geringer sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 361 Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2021, ST 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1090 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 6
Unterliederbach: Fußweg zum REWE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1321 entstanden aus Vorlage: OF 283/6 vom 04.12.2021 Betreff: Unterliederbach: Fußweg zum REWE Der Magistrat möge veranlassen, dass der Eigentümer des Fußwegs, der von der Loreleistraße zum REWE-Markt (Parkplatz) führt, den Teil des Fußweg s, der vom Gebüsch zugewachsen ist, freischneidet und regelmäßig von Laub und Müll sauber hält. Begründung: Dieser Fußweg wird gern von Anwohnerinnen und Anwohnern zum Einkaufen im REWE-Markt genutzt. Wenn das Gebüsch zu weit in den Gehweg ragt, können zwei Personen nicht mehr aneinander vorbeikommen. Zum anderen muss das Laub entfernt werden, um Unfälle zu vermeiden. Für ein gepflegtes Erscheinungsbild ist auch der Müll zu beseitigen. Fußweg von der Loreleistraße zur Königsteiner Straße neben dem REWE-Markt in Unterliederbach: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 871 Aktenzeichen: 79 2
Höchst: Fußgängerüberquerung in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung zur Hospitalstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1096 entstanden aus Vorlage: OF 243/6 vom 31.10.2021 Betreff: Höchst: Fußgängerüberquerung in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung zur Hospitalstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung zur Hospitalstraße einen Fußgängerüberweg zu markieren (Foto 1), und 2. auf der dem Finanzamt gegenüberliegenden Seite in der Einmündung eine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298) zu markieren und Fahrradbügel aufzustellen (Foto 2). Begründung: An der genannten Stelle der stark befahrenen Zuckschwerdtstraße ist es für Fußgängerinnen und Fußgänger nicht ganz ungefährlich, die Straße zu überqueren. Es ist zwar eine Mittelinsel vorhanden, aber kein Fußgängerüberweg markiert, der den Fahrzeugverkehr auf überquerende Fußgängerinnen und Fußgänger aufmerksam macht. Im Einmündungsbereich gegenüber dem Finanzamt ist ein Parkwinkel markiert. Um das Parken auf dem Platz bis zur Einmündung zu verhindern, sollte eine Sperrfläche markiert und Fahrradbügel aufgestellt werden. Damit wird auch die Sicht in die Zuckschwerdtstraße für überquerende Fußgängerinnen und Fußgänger erhöht und Abstellmöglichkeiten für die dort Wohnenden geschaffen. Foto 1: Foto 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 622 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2103 Antrag vom 06.11.2023, OF 884/6 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4772 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Unterliederbach: Radwegverbindung zwischen Unterliederbach und Sulzbach sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1089 entstanden aus Vorlage: OF 234/6 vom 02.11.2021 Betreff: Unterliederbach: Radwegverbindung zwischen Unterliederbach und Sulzbach sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Radwegverbindung zwischen Unterliederbach (entlang der Königsteiner Straße) in Richtung Sulzbach sicher zu gestalten. Dabei sind nachfolgende Maßnahmen in Abstimmung mit der Gemeinde Sulzbach umzusetzen: 1. deutlichere bzw. bessere Beschilderung der Radwegeführung westlich entlang der Königsteiner Straße (vorbei am Main-Taunus-Zentrum); 2. Anbringung ergänzender Absicherungen bzw. Stoppschilder an den (provisorischen) Wegen, die die Auffahrten auf die A 66 bzw. die Abfahrt von der A 66 queren (Fotos 1 bis 3), sodass Fahrradfahrer und Fußgänger nicht ohne Stopp die Rampen queren können; 3. Radweg in der Königsteiner Straße zwischen der Ampel und der Einmündung des Rad- bzw. Fußwegs des Cheruskerwegs in die Königsteiner Straße (circa 25 Meter) für beide Richtungen markieren/beschildern; 4. Einwirken auf die Gemeinde Sulzbach, dass die Beschilderung der Radwegverbindung von Sulzbach aus in Richtung Unterliederbach/Höchst (Foto 4) dahin gehend angepasst wird, dass sie auf die westliche Seite der B 8 zum Main-Taunus-Zentrum hinweist. Zudem wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil und der Gemeinde Sulzbach den Bau einer Brücke für Radfahrer (als langfristige Maßnahme) zu prüfen und darüber zu berichten. Begründung: Rund um die Anschlussstelle Höchst/Sulzbach zu der A 66 hat sich für Fußgänger und Fahrradfahrer eine gefährliche Situation dahin gehend entwickelt, dass die Auf- und Abfahrten zur Autobahn hier zwar überquert werden können, dabei aber äußerste Vorsicht geboten ist, weil die Autofahrer oft sehr zügig unterwegs sind. Querungen an Autobahnen sind eigentlich gar nicht erlaubt, doch hier hat sich ein Feldweg bzw. ein Radwegprovisorium entwickelt, auch gefördert dadurch, dass hier Markierungen auf der Straße angebracht waren. Diese irritierenden Markierungen, die eigentlich gar nicht zulässig waren, wurden zwar zwischenzeitlich entfernt und dafür Stoppschilder für Radfahrer und Fußgänger angebracht, doch die Situation bleibt trotzdem noch gefährlich. Um die Situation zu entschärfen, sollte deshalb in erster Linie auf die alternative und sichere Radwegverbindung westlich entlang der Königsteiner Straße (vorbei am Main-Taunus-Zentrum), die mittels Unterführung und Brücken bequem genutzt werden kann, hingewiesen werden. Derzeit ist hier lediglich an der Ampel ein unscheinbarer Radwegweiser angebracht, der jedoch leicht übersehen wird. Wenn man bspw. vom Cheruskerweg aus auf die Königsteiner Straße kommt, fehlt ein Hinweis. Stattdessen führt der Radweg auf den Gehweg und man wird schnell dazu verleitet, nach rechts zur Autobahnabfahrt zu fahren oder zu gehen. Eine entsprechende Beschilderung bzw. Markierung könnte hier Abhilfe schaffen. Damit auch der Rückweg nicht über die Autobahnauffahrten bzw. -abfahrten auf Sulzbacher Seite führt, muss zumindest die Beschilderung auf Sulzbacher Seite in Richtung Höchst/Unterliederbach geändert werden (Foto 4). Auch ein Hinweis darauf, dass der Weg an der Stadtgrenze Frankfurt gesperrt ist, wäre sinnvoll. Ziel der Maßnahmen sollte sein, dass sich Radfahrer und Fußgänger nicht unnötig in Gefahr begeben. Foto 1: Auffahrt A 66 Richtung Foto 2: Auffahrt A 66 in Richtung Frankfurt in Unterliederbach Wiesbaden in Sulzbach Foto 3: Abfahrt A 66 in Sulzbach Foto 4: Radwegbeschilderung in Sulzbach Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 729 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Nied/Höchst: Barrierefreies „Gaasebrickelsche“ (Niddabrücke) zwischen Nied und Höchst
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1082 entstanden aus Vorlage: OF 222/6 vom 07.11.2021 Betreff: Nied/Höchst: Barrierefreies "Gaasebrickelsche" (Niddabrücke) zwischen Nied und Höchst Die Niddabrücke oder auch "Gaasebrickelsche" bzw. "Seufzerbrücke" ist eine malerische Brücke, die Nied und Höchst verbindet. Die Brücke ist sehr beliebt und deshalb sehr stark frequentiert. Für Naherholungssuchende, berufliche Fahrradpendlerinnen und Fahrradpendler zum Industriepark Höchst sowie Besucherinnen und Besucher des Höchster Marktes, der Königsteiner Straße oder Familien, die den Spielplatz an der Wörthspitze besuchen wollen, ist die Brücke eine sehr wichtige Verbindung. Für viele Menschen ist die Brücke an der Wörthspitze der wichtigste Zugang zum Frankfurter Grüngürtel, insbesondere zu der Grünanlage zwischen Nidda und Main. Zum Leidwesen von Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen, mit großen Fahrrädern oder Kinderwagen unterwegs sind, ist der Zugang durch Barrieren sehr erschwert oder ein Überqueren nicht möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie ein gefahrloses Passieren aller Menschen ermöglicht werden kann. Begründung: Die Nutzbarkeit der Brücke wird durch die aktuelle Situation unzumutbar eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 618 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2101 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 6
Höchst: Parken in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung der Konrad-Glatt-Straße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1095 entstanden aus Vorlage: OF 242/6 vom 31.10.2021 Betreff: Höchst: Parken in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung der Konrad-Glatt-Straße verhindern Vorgang: OM 360/21 OBR 6; ST 1970/21 Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung zur Konrad-Glatt-Straße auf beiden Straßenseiten nicht nur die in der Stellungnahme ST 1970 angekündigten Parkwinkel, sondern zusätzlich bis zur Einmündung eine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298) zu markieren und 2. auf den dann vorhandenen Sperrflächen Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1970 zur Vorlage OM 360 folgendes mitgeteilt: "Die Konrad-Glatt-Straße ist eine Einbahnstraße. Die Ausfahrt auf die Zuckschwerdtstraße ist sehr breit, da es sich hier früher um eine Straße mit Zweirichtungsverkehr handelte. Dadurch ist die Sicht auch bei einer engeren Beparkung recht gut. Das Hineintasten in die Vorfahrtsstraße ist daher gut möglich. Um die Parkregelung in der Zuckschwerdtstraße noch zusätzlich hervorzuheben, werden beidseitig der Einmündung Parkwinkel angeordnet." Zu Kontrollen heißt es zudem, "dass die Örtlichkeit nicht im Fokus der Kontrollen liegt. Aufgrund der geringen Verwarnungsgeldhöhe für Verstöße im Einmündungsbereich (ab 10 €) werden Verwarnungen billigend in Kauf genommen, demnach ist allein mit repressiven Mitteln keine strukturelle Verbesserung herbeizuführen. Aufgrund dieser geringen Verwarnungsgeldhöhe führt auch eine höhere Überwachungsdichte nicht nachhaltig zum Erfolg." Die Einschätzung der "recht guten Sicht" wird von den im Umfeld wohnenden Bürgerinnen und Bürgern nicht geteilt. Da Parkwinkel das Parken erfahrungsgemäß nicht verhindern und mit Kontrollen nicht nur nicht gerechnet werden kann, sondern diese angeblich sowieso erfolglos sind (siehe Stellungnahme), müssen eben bauliche Maßnahmen herangezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 360 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1970 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 736 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Höchst: Umleitungen besser ausschildern
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 245/6 Betreff: Höchst: Umleitungen besser ausschildern Die Höchster Bahnstraße ist zwischen den Preungesheimer Werkstätten und der Königsteiner Straße wegen Straßenbauarbeiten zeitweise voll gesperrt. Auch Fußgänger*innen können dann nicht mehr passieren. Will man zu Fuß vom Dalbergkreisel nördlich der Gleise zum Bahnhof gehen, erhält man keinen Hinweis auf die Sperrung und kann deshalb nicht schon frühzeitig eine Alternativstrecke über die Bruno-Asch-Anlage nehmen. Vom Bahnhof Richtung Königsteiner Straße Gehende werden zwar rechtzeitig auf die Sperrung hingewiesen, müssen dann aber feststellen, dass die Straße doch geöffnet war. Ein Umweg wäre unnötig gewesen (s. Fotos vom 02.11.2021). Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, nicht nur diese Baustelle mit Hinweisen so zu versehen, dass Verkehrsteilnehmer*innen und besonders Fußgänger*innen zuverlässig über die Passierbarkeit von Baustellen und mögliche Umleitungen informiert sind. Eine Information vor Ort, wie lange die Baustelle bestehen bleibt, wäre ebenfalls zu begrüßen. Begründung: Baustellenbedingte Sperren sind notwendig. Doch gerade Fußgänger*innen sollte man unnötige, von nicht ausreichender Beschilderung verursachte, Mehrwege ersparen. Hier fehlt nicht nur ein Schild für einen gemeinsamen Gehweg, sondern auch der Hinweis für eine Sperrung hinter der Brücke. Offensichtlich entspricht die Beschilderung nicht der aktuellen Situation. Erfreulicherweise ist in der Nacht (oder am Wochenende) die Absperrung soweit zurückgebaut, dass eine Durchfahrt möglich ist. Folgt man allerdings dem Schild, macht man unnötigerweise einen großen Umweg. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 245/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUnterliederbach: Flächen für Insektenwiesen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 883 entstanden aus Vorlage: OF 219/6 vom 09.10.2021 Betreff: Unterliederbach: Flächen für Insektenwiesen Vorgang: OM 6898/20 OBR 6; OM 7113/21 OBR 6; ST 546/21; ST 1795/21 Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 01.10.2021, ST 1795, Flächen aufgeführt, die als Insektenwiese geeignet sein können. Der Magistrat wird daher gebeten, die notwendigen Schritte zu ergreifen, um folgende Flächen in Insektenwiesen umzuwandeln: - Grünfläche zwischen Cheruskerweg, Königsteiner Straße und Auffahrt A 66; - Randstreifen Teutonenweg, sofern die Flächen nicht dem Projekt Urban Gardening zur Verfügung gestellt werden (vgl. OM 6898/ST 546); - Naturspielplatz Mattiakerweg; - Wiese am Westeingang des Friedhofs Höchst; - Emil-Siering-Park und Spielplatz Grauer Stein, soweit sie nicht als Spielfläche genutzt werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die nicht in der Stellungnahme vom 01.10.2021, ST 1795, genannte Grünfläche zwischen Sossenheimer Weg 71/73, Friedhof Höchst und Grünflächenamt ebenfalls umgewandelt werden kann. Schon jetzt wird sie aktiv mit Bienen bewirtschaftet und bietet mit ihrer schwer zugänglichen Lage idealen Rückzugsort für vielfältige Tier- und Pflanzenarten. Begründung: Im Zuge der wachsenden Einsicht, dass ökologische Vielfalt auch eine wichtige Bereicherung in der Stadt darstellt, sollten die als geeignet erachteten Flächen sukzessive umgewandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6898 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7113 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 546 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1795 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 211 Aktenzeichen: 67 0
Höchst: Sicherheitsbedenken (beidseitige Stolpergefahr) auf der Fußgängerzone Königsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 863 entstanden aus Vorlage: OF 180/6 vom 10.10.2021 Betreff: Höchst: Sicherheitsbedenken (beidseitige Stolpergefahr) auf der Fußgängerzone Königsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, den auf dem Bildmaterial ersichtlichen Übergang zwischen Fußweg und der Bepflasterung der Fußgängerzone (Rinne) zu erneuern, um eine Stolpergefahr, die insbesondere durch abstehende Metalldeckel der Rinne verursacht wird, für Fußgänger zu vermeiden. Begründung: Mehrere Gewerbetreibende und Bürgerinnen und Bürger sind im Rahmen eines Sicherheitsrundgangs auf Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zugekommen. Sie äußerten, dass die abstehenden Gehäuse der Rinnen gerade für gehbeeinträchtigte Menschen und Kinder ein Sicherheitsrisiko darstellen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 359 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1891 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4770 Aktenzeichen: 66 2
Unterliederbach: Weggeworfener Müll auf Fußweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 881 entstanden aus Vorlage: OF 203/6 vom 09.10.2021 Betreff: Unterliederbach: Weggeworfener Müll auf Fußweg Seitdem der Penny-Markt auf die Gotenstraße umgezogen ist, gehen die Schülerinnen und Schüler der Ludwig-Erhard-Schule in ihren Pausen dorthin und kaufen sich Essen und Trinken. Dazu benutzten sie den Fußweg, der Hörselbergstraße/Inselsbergstraße mit der Königsteiner Straße verbindet. Auf dem Rückweg zur Schule wird das Essen verzehrt und die dazugehörigen Verpackungen werden unterwegs wild weggeschmissen. Der Müll bleibt liegen und landet meistens durch Wind und Regen in Gullydeckeln und im Grün. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Vermüllung des Weges zwischen Penny-Markt und Ludwig-Erhard-Schule zu unterbinden. Diese Maßnahmen sollen in Betracht gezogen werden: - Kontakt zur Schulleitung aufnehmen, und die Schulleitung sollte die Schülerinnen und Schüler auf die Müllproblematik aufmerksam machen und dafür sensibilisieren, beispielsweise mit einer Clean-up-Aktion. - Der Weg zwischen Penny-Markt und Ludwig-Erhard-Schule soll mit zusätzlichen Mülleimern ausgestattet werden. Insbesondere sollte man den Anfang und das Ende der Fußgängergasse zwischen Königsteiner Straße und Hörselbergstraße mit Mülleimern ausstatten. Begründung: Dies ist ein gewaltiges Problem und Ärgernis für die Nachbarschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 317 Aktenzeichen: 79 4
Weiterhin Verkehrsgefährdung im Schneidmühlenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 879 entstanden aus Vorlage: OF 202/6 vom 11.10.2021 Betreff: Weiterhin Verkehrsgefährdung im Schneidmühlenweg Vorgang: OM 6357/20 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die bereits im August vorigen Jahres beantragte Ortsbesichtigung im Schneidmühlenweg (OM 6357) nun endlich mit der nötigen Ämterbeteiligung stattfinden kann. Begründung: Diese enge Verbindungsgasse in Einbahnrichtung von der Gotenstraße zur Königsteiner Straße in Unterliederbach besitzt keinerlei Gehwege, wird in unerlaubter Gegenrichtung von Lieferfahrzeugen befahren, die regelmäßig mit ihrem Ladevorgang auch die Ausfahrt zur Königsteiner Straße auf dem Gehweg blockieren. Durchfahrende Fahrzeuge missachten die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und parken vor Grundstücksausfahrten der Anlieger oder besetzen den dortigen einzigen Behindertenparkplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6357 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 356 Aktenzeichen: 32 1
Erlaubnis zur Sondernutzung von Gehwegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 216/6 Betreff: Erlaubnis zur Sondernutzung von Gehwegen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass alle zuständigen Ämter bei genehmigten Sondernutzungen der Gehwege darauf dringen, jegliche Gefährdung von Fußgängern auszuschließen. Eine Begutachtung der Maßnahmen muss obligatorisch sein. Begründung: Am Haus Gotenstraße 78 (Unterliederbach) steht seit Monaten ein Baugerüst, welches den Gehweg, der auch Schulweg ist, vollständig blockiert, sodass Passanten das Hindernis auf dem benachbarten Radweg umrunden müssen. Da der Hausbesitzer die Auflage der Stellung eines Arkadengerüstes missachtete, dieses aber den Radweg nur geringfügig eingeengt hätte, veranlasste das zuständige Amt eine Beschilderung in Fahrtrichtung des Radweges, die Fußgängern bevorrechtigt die Nutzung des Radweges erlaubt - diesen aber trotzdem für Radfahrende freigibt. Noch gefährlicher wird dies für Passanten, denn vermehrte Falschfahrer (entgegen der Fahrtrichtung) können diese unvermuteten Fußgänger und die Beschilderung gar nicht sehen. Da Kontakte zu den Ämtern bisher ins Leere liefen, darf eine gefährdende Radlerbevorzugung nicht zur üblichen Praxis werden! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 216/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 216/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenHöchst: FES-Wertstoffhof für Fußgängerinnen und Fußgänger zugänglich machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 656 entstanden aus Vorlage: OF 141/6 vom 22.08.2021 Betreff: Höchst: FES-Wertstoffhof für Fußgängerinnen und Fußgänger zugänglich machen Der FES-Wertstoffhof ist in die Palleskestraße gezogen. Dort ist nun der Anlaufpunkt der Bürgerinnen und Bürger für die Abgabe von Elektrokleingeräten, Altpapier, Grünschnitt, Sperrmüll und anderer Wertstoffe (natürlich nur in kleineren Mengen, Kofferraumgröße). Mit dem Auto sind Gelände und Zufahrtsstraßen problemlos zu befahren. Auch mit dem Fahrrad ist der Wertstoffhof befahrbar, man dürfe sich nur nicht an den Autos vorbeidrängen. Fußgängerverkehr ist allerdings untersagt, worauf auch ein "Fußgänger verboten"-Schild an der Stichstraße, die von der Palleskestraße ab zur Freiwilligen Feuerwehr und zum Wertstoffhof führt, hinweist. Diese Regelung soll noch bis zur Beendigung der Bauarbeiten bestehen bleiben, was aber durchaus noch ein halbes Jahr dauern kann. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Lösungen zu finden, damit Fußgängerinnen und Fußgänger auch während der Bauarbeiten ebenfalls den FES-Wertstoffhof zur Entsorgung von Wertstoffen und Müll weiterhin nutzen können. Begründung: Zurzeit ist es nicht möglich, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Wertstoffe und Müll zu Fuß bzw. mit Handwagen zum Wertstoffhof bringen. Dies sei aufgrund der noch laufenden Bauarbeiten und des damit verbundenen Baustellenverkehrs zu gefährlich. Es kann aber nicht sein, dass ausgerechnet die umweltfreundlichste Art der Anlieferung, nämlich zu Fuß, nicht möglich sein soll, insbesondere die Kleingärtner in der Umgebung, die bisher immer ihren Grünschnitt mit Handwagen bringen konnten, wären negativ betroffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2078 Aktenzeichen: 79 4
Höchst: Verkehrskontrollen und unterstützende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße (zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 652 entstanden aus Vorlage: OF 136/6 vom 01.08.2021 Betreff: Höchst: Verkehrskontrollen und unterstützende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße (zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße) Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen einzuleiten, die das Falschparken im Bereich der Melchiorstraße zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße effektiv verhindern. Als geeignete Möglichkeiten bieten sich neben dichteren und kontinuierlichen Kontrollen durch die Verkehrspolizei wo möglich die Bepflanzung der entsprechenden Bereiche oder die Anbringung von Pollern an. Begründung: Im Bereich der Melchiorstraße von der Königsteiner Straße bis zur Albanusstraße besteht absolutes Halte- und Parkverbot. Gelegentliche Kontrollen konnten bisher nicht verhindern, dass täglich die Bürgersteige vollgeparkt werden (siehe Fotos). Anwohnerinnen und Anwohner beklagten sich schon mehrmals über diesen unhaltbaren Zustand: Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen müssen regelmäßig auf die Straße ausweichen, weil der Bürgersteig nicht benutzt werden kann. Für Radfahrerinnen und Radfahrer ist die Straße dann zu eng. Gegenüber dem Büro der ambulanten Pflege des Frankfurter Verbandes (Melchiorstraße 5) wird die sog. REWE-Garage regelmäßig zur Anlieferung von Waren genutzt. Ebenfalls regelmäßig stehen Fahrzeuge links neben der Garage im Parkverbot. Sie behindern damit die Zu- bzw. Ausfahrt des Lieferverkehrs, was zu komplizierten und nicht ungefährlichen Wendemanövern, die gefährlich nahe an das Büro der ambulanten Pflege des Frankfurter Verbandes heranreichen, führt. Auch die Müllabfuhr, Feuerwehr und größere Rettungsfahrzeuge werden behindert. Es ist höchste Zeit, dass hier im Sinne und zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, Anwohnerinnen und Anwohner, Radfahrerinnen und Radfahrern sowie den Beschäftigten der angrenzenden Büros und Läden Abhilfe geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2212 Antrag vom 21.01.2022, OF 336/6 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1552 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Raumsituation an der IGS 15 verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 139/6 Betreff: Höchst: Raumsituation an der IGS 15 verbessern Der Elternbeirat der IGS 15 hat sich hilfesuchend an den Ortsbeirat gewandt, da aufgrund der Containersituation einige Probleme an der Schule herrschen. Die IGS 15 ist in einer provisorischen Containerlösung an der Palleskestraße 60 untergebracht. Das Konzept der Schule ist auf eine Vierzügigkeit ausgerichtet, im vergangenen Schuljahr wurde der Jahrgang 5 allerdings auf sechs Klassen erweitert, um dem Bedarf der Stadt gerecht zu werden. Auch der kommende Jahrgang 5 wird wieder sechszügig mit 150 Schüler*innen starten. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat 6 den Magistrat: - Wie plant der Magistrat neue Raumkapazitäten zu schaffen, da die vorhandenen voraussichtlich ab 2022/23 nicht mehr ausreichen werden? - Welche praktikable Lösung plant der Magistrat bezüglich der fehlenden Turnhalle? - Wie plant der Magistrat die personellen Engpässe aufzufangen, die sich durch die Sechszügigkeit ergeben? - Wie stellt der Magistrat sicher, dass genügend Möglichkeiten für alle Schüler*innen der IGS 15 bestehen, sich in Zeiten der Corona-Pandemie die Hände zu waschen? - Wie sieht grundsätzlich das Raumkonzept aus, das der Magistrat umsetzen möchte, um trotz der Containersituation einen reibungslosen und lernfreundlichen Schulablauf für alle Schüler*innen der IGS 15 zu gewährleisten? Begründung: Die IGS 15 wird voraussichtlich für längere Zeit sechszügig bleiben, was zu erheblichen Problemen bei den vorhandenen Kapazitäten führt - sowohl was Klassenräume, Mensa, Turnhalle, die generelle Ausstattung als auch das Personal angeht. Diese Herausforderungen sollten schnellstmöglich angegangen werden Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 128 2021 Die Vorlage OF 139/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHöchst: Gehweg unter der Bahnbrücke Zuckschwerdtstraße/Ecke Konrad-GlattStraße verbreitern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 361 entstanden aus Vorlage: OF 89/6 vom 07.06.2021 Betreff: Höchst: Gehweg unter der Bahnbrücke Zuckschwerdtstraße/Ecke Konrad-Glatt-Straße verbreitern Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg unter der Bahnbrücke in der Zuckschwerdtstraße (auf der Seite der Einmündung der Konrad-Glatt-Straße) so zu verbreitern, dass ein problemloses Passieren der Engstelle gemeistert werden kann, z. B. für Bürgerinnen und Bürger mit Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator etc. Begründung: Aufgrund der Brückenkonstruktion bzw. des Brückenpfeilers wird der Gehweg an dieser Stelle immer schmaler und erreicht an der engsten Stelle eine maximale Breite von unter einem Meter. Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Eltern mit Kinderwagen ist es schwer, diese Engstelle zu passieren. Ein entsprechendes Ausweichen auf die gegenüberliegende Straßenseite lässt sich an dieser Stelle über die stark befahrene Zuckschwerdtstraße nicht gefahrlos absolvieren. Des Weiteren ist der Gehweg Teil des Schulwegplans der Robert-Blum-Schule und sollte deshalb auch für die Schülerinnen und Schüler sicherer ausgestaltet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2021, ST 2028 Antrag vom 15.12.2021, OF 290/6 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1327 Aktenzeichen: 66 6
Höchst: Einmündung der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 360 entstanden aus Vorlage: OF 88/6 vom 07.06.2021 Betreff: Höchst: Einmündung der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die das Einmünden von der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße für Verkehrsteilnehmer übersichtlicher bzw. sicherer macht. Begründung: Die stark befahrene Zuckschwerdtstraße ist für aus der Konrad-Glatt-Straße in beide Richtungen einmündende Fahrzeuge schlecht einsehbar und stellt daher eine Gefahrenstelle dar. Um einzubiegen, müssen diese regelmäßig auf dem Fußgängerüberweg stehen bleiben. Grund für die Unübersichtlichkeit sind unter anderem die zu nah an der Einmündung parkenden Kraftfahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1970 Antrag vom 31.10.2021, OF 242/6 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1095 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Höchst: Fußweg entlang der Sodener Bahn/Robert-Blum-Schule endlich verkehrssicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 359 entstanden aus Vorlage: OF 87/6 vom 14.06.2021 Betreff: Höchst: Fußweg entlang der Sodener Bahn/Robert-Blum-Schule endlich verkehrssicher gestalten Vorgang: OM 5948/20 OBR 6; ST 859/21 Der Magistrat wird gebeten, endlich die Zuständigkeiten für den Fußweg entlang der Sodener Bahn/Robert-Blum-Schule (parallel zur Konrad-Glatt-Straße) zu klären und dafür Sorge zu tragen, dass der Fußw eg saniert und verkehrssicher gestaltet wird. Im Rahmen der Sanierung wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Radfahrstreifen auf dem Fußweg markiert werden kann. Begründung: Der Fußweg zwischen der Sodener Bahn und der Robert-Blum-Schule ist mittlerweile in einem katastrophalen Zustand. Wurzelaufbrüche und große Schlaglöcher, in denen sich nach Regenfällen riesige Pfützen bilden, sind für Fußgänger und Fahrradfahrer Stolperfallen und Hindernisse. Die Pfützen erstrecken sich teilweise über die gesamte Breite des Fußwegs, sodass man entweder nasse Füße riskieren oder über die Böschung ausweichen muss - für bewegungseingeschränkte Menschen fast ebenso unmöglich wie für Menschen, die bspw. mit einem Rollator oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind. Bisher scheint eine Sanierung daran zu scheitern, dass man die Zuständigkeiten nicht klären konnte. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 859, schlägt der Magistrat nun einen Ortstermin zur Klärung vor. Grundsätzlich ist der Ortsbeirat gerne bei der Findung von Lösungen behilflich. Wie aber der Ortsbeirat zur Klärung der Zuständigkeiten beitragen kann, ist fraglich. Dies sollte doch auch ohne Ortstermin behördenintern bzw. in Abstimmung zwischen Stadt und Bahn möglich sein - ggf. könnte auch eine Anfrage beim Katasteramt helfen. Auch die Sanierung muss nicht in einem Ortstermin abgestimmt werden, vielmehr gilt: einfach machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5948 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 859 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1969 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 950 Antrag vom 17.09.2022, OF 572/6 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2782 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2435 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1145 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-2
Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 23 entstanden aus Vorlage: OF 3/6 vom 16.04.2021 Betreff: Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die folgenden Maßnahmen für die erforderliche Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule sind: 1. Eintritt der Karl-von-Ibell-Schule in den Pakt für den Nachmittag; 2. Prüfung und Zeitplan für eine Ertüchtigung einer ehemaligen Betreuungseinrichtung in der Johannesallee 41; 3. zeitweise Platzierung einer Containeranlage zur Betreuung auf einer Wiese an der Liederbacher Straße zur Überbrückung bis eine dauerhafte Lösung eingerichtet wird; 4. Untersuchung des ABI auf eine weitere Erweiterung der Raumkapazität an der Karl-von-Ibell-Schule; 5. neu:(vorübergehende) Erweiterung des KiZ Gotenstraße in den Räumen der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule bis zum dortigen Umbau bzw. zur Schaffung anderer dauerhafter Einrichtungen. Begründung: Die Schulgemeinde der Karl-von-Ibell-Schule wächst und die erforderliche Betreuung der Grundschulkinder ist immer noch nicht abgedeckt. Die langfristigen Planungen zum Schulausbau stehen für das kommende Schuljahr noch nicht zur Verfügung. Die Eltern sind sehr besorgt, wegen fehlender fester Zusagen keine ausreichende Betreuung ihrer Kinder für das nächste Schuljahr zu haben und ihren Arbeitsplatz deswegen aufgeben zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1821 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40
Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.05.2021, OA 1 entstanden aus Vorlage: OF 31/6 vom 04.05.2021 Betreff: Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 Vorgang: OA 663/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 ("Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr"), wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahin gehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58, wie in der Anregung vom 19.01.2021, OA 663, beschlossen, wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Begründung: Mit der Anregung vom 19.01.2021, OA 663, hat der Ortsbeirat 6 bereits einstimmig beschlossen, dass Linienführungen entsprechend überprüft werden sollen, da der Ortsbeirat befürchtet, dass sich durch die vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern wird: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 663 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.05.2021, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 29 und OA 1 = Ablehnung) IBF (M 29 = Enthaltung, OA 1 = Annahme) Gartenpartei (M 29 und OA 1 = Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF-BIG, IBF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 53, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021
Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt-Höchst (II. Bauabschnitt) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2021, OF 32/6 Betreff: Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt-Höchst (II. Bauabschnitt) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, wie die Andienungen des bereits bestehenden Neubaus mit all seinen Einrichtungen und der Baustellen der weiteren Bauabschnitte auf dem Gelände realisiert werden sollen ohne dass die Notfallfahrten und Krankentransporte etc. darunter in Bedrängnis geraten oder es zu Lieferengpässen und Rückstaus insbesondere auch der Krankentransporte kommt. Begründung: Sämtliche Andienungen des Klinikums Höchst einschließlich des Neubaus sollen über nur eine Zufahrt hinter dem alten Gebäudeturm von der Gotenstraße aus erfolgen. Da diese Straße keine breite Zufahrtsstraße ist, befürchtet der Ortsbeirat Probleme für einen reibungslosen Ablauf des Krankenhausbetriebes einschließlich der Krankentransporte. Daher bittet der Ortsbeirat um Offenlegung der Andienungen zu allen Bereichen des Krankenhauskomplexes sämtlicher Nutzer einschließlich der Baustellenfahrzeuge. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 38 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 7 2021 1. Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 32/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 33/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, AfD und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., AfD und FDP gegen SPD und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenUnterliederbach: Grundschule Gotenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7279 entstanden aus Vorlage: OF 1479/6 vom 06.02.2021 Betreff: Unterliederbach: Grundschule Gotenstraße Vorgang: V 1484/19 OBR 6; ST 693/20; B 637/20 Der Magistrat wird gebeten, einen realistischen Zeitplan für die Errichtung der neuen Grundschule in der Gotenstraße auf dem Gebiet der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule vorzustellen. Begründung: Es ist nun fast drei Jahre her, dass die Bildungsdezernentin Sylvia Weber ihre Vorstellung eines Zeitplans im Ortsbeirat vorgestellt hat, nach dem die Grundschule schon längst im Bau sein müsste. Nach einem Auskunftsersuchen Ende 2019 und einer Stellungnahme des Magistrats im April 2020 sowie einem Magistratsbericht Ende 2020 wird deutlich: Die Planung hat noch nicht einmal begonnen, die Phase Null befindet sich in Vorbereitung. In der Presse wird vermutet, dass die neue Grundschule "also frühestens in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre in Betrieb gehen" wird. Diese Vermutung wird leider durch die Stellungnahme und den Bericht des Magistrats bestärkt. Da der wachsende Stadtteil Unterliederbach besonders darauf wartet, dass sich die Versorgung mit Grundschulen bessert, ist es für den Ortsbeirat ein wichtiges Anliegen, dass insbesondere den betroffenen Familien in Unterliederbach ein realistischer und damit ehrlicher Zeitplan vorgestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 693 Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 637 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1318 Antrag vom 26.11.2023, OF 897/6 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4776 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31
Unterliederbach: Anschubfinanzierung des Entrees für den Stadtteil
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2021, OF 1482/6 Betreff: Unterliederbach: Anschubfinanzierung des Entrees für den Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat finanziert aus seinem Budget die ersten 2.500 EUR des Entrees für die Grünfläche vor der Unterliederbacher Esso-Tankstelle auf der Königsteiner Straße. Die restliche Finanzierung wird über Mittel des Amtes für Straßenbau und Erschließung als auch des Grünflächenamtes erbeten. Begründung: Der Ortsbeirat unterstützt das Stadtteilprojekt des Baus eines Entrees. Hierfür gibt er 2.500 EUR als Anschubfinanzierung aus seinem Budget frei und möchte damit die finanzielle Belastung der beiden oben genannten Ämter mindern. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 525 2021 Die Vorlage OF 1482/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenUnterliederbach: Parken in der Euckenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7111 entstanden aus Vorlage: OF 1441/6 vom 30.12.2020 Betreff: Unterliederbach: Parken in der Euckenstraße Der Magistrat wird beauftragt: 1. Das eingeschränkte Halteverbot in der Euckenstraße auf der rechten Seite entfällt von Hausnummer 33 bis 17. 2. Ab Hausnummer 17 bis zur Einmündung in die Gotenstraße werden Schilder mit absolutem Halteverbot aufgestellt. Falls der Magistrat diese Maßnahme nicht für ausreichend hält, sollte die Aufstellung von Pollern geprüft werden. 3. Neben dem Parkstreifen auf der rechten Seite der Euckenstraße zwischen der Kita (Hausnummer 33) und dem Eingang zum kleinen Park in der Straße Grauer Stein werden in dem Bereich, wo der Park nicht mit einem Zaun von der Euckenstraße abgetrennt ist, Steine/Findlinge zur Abtrennung verlegt, wie z. B. auf der anderen Seite des Parks schon geschehen. Begründung: In der Euckenstraße auf der rechten Seite zwischen Hausnummer 33 (Kita) und Hausnummer 17 befinden sich zurzeit die Verkehrsschilder "eingeschränktes Halteverbot". Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum das dort erforderlich sein soll. Dort besteht ein Parkstreifen, auf dem die Anwohner ihre Autos parken. Im weiteren Verlauf auf der rechten Seite der Euckenstraße ab Hausnummer 17 bis zur Einmündung Gotenstraße befinden sich jedoch keinerlei Halteverbotsschilder, weshalb dort ständig Autos auf dem Bürgersteig parken, den die Fußgänger, die durch den Park von der Straße Grauer Stein zur Gotenstraße gehen, deshalb nicht mehr benutzen können. Durch die parkenden Autos müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Für den genannten Abschnitt auf der rechten Seite der Euckenstraße sind deshalb die Schilder "absolutes Halteverbot" aufzustellen. Die Maßnahme unter Ziffer 3. dient dazu, das Befahren des Rasens im Park in der Straße Grauer Stein zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 863 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1975 Antrag vom 18.02.2022, OF 380/6 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1791 Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Einfahrt vor der Königsteiner Straße 72 und 74 neu gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7112 entstanden aus Vorlage: OF 1471/6 vom 19.01.2021 Betreff: Unterliederbach: Einfahrt vor der Königsteiner Straße 72 und 74 neu gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Hofeinfahrt zwischen den Hausnummern 72 und 74 der Königsteiner Straße neu gestaltet werden kann, sodass sich die Sichtverhältnisse verbessern und der Baum erhalten bleibt . Begründung: Nach Straßenbauarbeiten im Sommer 2020 wurde unter anderem der Bereich zwischen den Hausnummern 72 und 74 der Königsteiner Straße, wo sich eine breite Hofeinfahrt befindet, neu gestaltet. Dadurch ist eine sichere Ein- oder Ausfahrt in bzw. aus dem Hof nicht mehr möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1044 Aktenzeichen: 66 0
Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 663 entstanden aus Vorlage: OF 1469/6 vom 17.01.2021 Betreff: Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.03.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 ("Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main"), wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahin gehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58 wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Der Magistrat wird gebeten, auf traffiQ dahin gehend einzuwirken, dass die geplanten Änderungen im Vorfeld dem Ortsbeirat vorgestellt werden und gemeinsam Lösungen gefunden werden. Begründung: Durch die in dem Nahverkehrsplan 2025+ vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 würde sich die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.05.2021, OA 1 Antrag vom 04.05.2021, OF 31/6 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Anfrage vom 03.09.2021, A 26 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 92 11
Höchst: Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße nun endlich absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7119 entstanden aus Vorlage: OF 1452/6 vom 03.01.2021 Betreff: Höchst: Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße nun endlich absichern Vorgang: OM 5051/19 OBR 6; ST 85/20 Der Magistrat wird gebeten, unabhängig von dem in der Stellungnahme ST 85 erwähnten Verkehrsversuch in der Taubenstraße, nun endlich den Radfahrstreifen zwischen dem Dalbergkreisel und der Zuckschwerdtstraße in der Kasinostraße und der Emmerich-Josef-Straße gegen haltende bzw. parkende Kraftfahrzeuge baulich abzusichern. Sollte dies nicht möglich sein, soll bitte wenigstens die Kontrolldichte so erhöht werden, dass eine abschreckende Wirkung erzielt wird. Begründung: An der Situation hat sich seit der Anregung OM 5051 und der daraus folgenden Auskunft des Magistrats, ST 85, nichts geändert. Nach wie vor wird der Radfahrstreifen zum Parken missbraucht und eine sichere Nutzung des für den Radverkehr gedachten Weges ist nicht möglich. Abbildung 1 und 2: Fotos mit Blick vom Dalbergkreisel in Richtung Kasinostraße Quelle: Twitter @MRSCHMBRGR Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5051 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 58 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1083 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Fahrradverkehr in der Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7118 entstanden aus Vorlage: OF 1451/6 vom 03.10.2020 Betreff: Höchst: Fahrradverkehr in der Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. der Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba-Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auf eine Spur reduziert werden kann und in die Gegenrichtung (von der Bolongarostraße kommend und in Richtung Ludwig-Scriba-Straße fahrend) eine Spur für den Radverkehr geöffnet werden kann; 2. ein Radweg von der Ludwig-Scriba-Straße kommend in Richtung Bolongarostraße markiert werden kann. Begründung: Von der Bolongarostraße, z. B. Höhe Bolongaropalast, kommend, ist es sehr schwer möglich, den Bahnhof Höchst oder andere Ziele innerhalb von Frankfurt-Höchst zu erreichen, ohne große Umwege in Kauf zu nehmen. Die aktuell möglichen Wege sind im beigefügten Plan skizziert. Gleichzeitig hält sich der Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba-Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auch in Stoßzeiten in Grenzen, sodass eine Reduktion auf eine Spur zumutbar ist, um so den Radverkehr in die Gegenrichtung zu ermöglichen. Bei der Reduktion auf eine Autospur ergibt sich auch genügend Platz, Radwege in beide Richtungen zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1084 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Bürgersteige in den Kreuzungsbereichen Hospitalstraße/Gerlachstraße barrierefrei gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7120 entstanden aus Vorlage: OF 1453/6 vom 03.01.2021 Betreff: Höchst: Bürgersteige in den Kreuzungsbereichen Hospitalstraße/Gerlachstraße barrierefrei gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Bürgersteige im Neubaugebiet Hospitalstraße/Gerlachstraße im Bereich der Kreuzungen barrierefrei zu gestalten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner äußerten sich, dass die Bürgersteige im Bereich der neuen, barrierefrei gestalteten Wohnungen entlang der Gerlachstraße (ehemaliges Gefängnis) nicht mit Kinderwagen oder Rollstühlen genutzt werden können, daher wäre eine Absenkung der Bordsteine, wie sonst an Kreuzungen üblich, wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1077 Aktenzeichen: 66 2
ÖPNV in den westlichen Stadtteilen mit On-Demand-Busangeboten verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6902 entstanden aus Vorlage: OF 1417/6 vom 06.11.2020 Betreff: ÖPNV in den westlichen Stadtteilen mit On-Demand-Busangeboten verbessern Der Magistrat wird gebeten, die angekündigte Streichung des geplanten Testbetriebs für per App bestellbare Rufbusse in den westlichen Stadtteilen zu überdenken und stattdessen ernsthaft ein Konzept zur Umsetzung des On-Demand-Angebots für die westlichen Stadtteile zu erstellen. Dabei ist zu prüfen, wie im Rahmen des vom Bundesverkehrsministerium geförderten RMV-Projekts "On-Demand-Mobilität für die Region FrankfurtRheinMain" On-Demand-Busangebote in den Stadtteilen getestet werden können. Begründung: Es ist nachvollziehbar und verständlich, dass gerade aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie Einsparungen notwendig sind. Doch erscheint ausgerechnet die Streichung des geplanten Testbetriebs für per App bestellbare Rufbusse wenig sinnvoll, insbesondere, wenn gleichzeitig noch von einer Straßenbahn an der Hauptwache oder einer Verlängerung der Straßenbahn zum Höchster Bahnhof gesprochen wird. Während hier nämlich schon Verkehrsanbindungen vorhanden sind (von der Endhaltestelle der Straßenbahn "Zuckschwerdtstraße" zum Höchster Bahnhof fahren bspw. mehrere Buslinien und auch die Hauptwache scheint ausreichend an den ÖPNV angebunden), fehlt diese Anbindung gerade in den Wohnsiedlungen in den (äußeren) westlichen Stadtteilen (bspw. Sossenheim). Die Menschen sind hier an vielen Stellen in ihrer Mobilität eingeschränkt, die Wege zur nächsten Bushaltestelle sind oft weit und insbesondere für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen schwer zu bewältigen. Viele Menschen sind auf Hilfe und oder das Auto angewiesen. On-Demand-Busangebote können dazu beitragen, dass weniger Menschen Auto fahren (müssen) und sind damit gut für die Umwelt und das Klima. Es wäre wünschenswert, dass bei dem Festlegen von Prioritäten bei Einsparungen, ebenso wie bei vielen anderen Punkten auch, mehr auf die Ortsbeiräte gehört wird, die die Bedarfe vor Ort gut kennen und einschätzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 602 Antrag vom 01.05.2021, OF 29/6 Auskunftsersuchen vom 04.05.2021, V 6 Aktenzeichen: 92 11
Unterliederbach: Verkehrssituation Hans-Böckler-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6897 entstanden aus Vorlage: OF 1405/6 vom 09.11.2020 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssituation Hans-Böckler-Straße Der Magistrat wird gebeten, sich die Verkehrssituation an der Hans-Böckler-Straße/Ecke Geißspitzweg unter folgenden Aspekten anzusehen, und dem Ortsbeirat zu berichten, ob die u. a. geschilderte Problembeschreibung zutreffend ist, und ob der Magistrat gegebenenfalls Lösungsmöglichkeiten sieht. Es geht um Folgendes: Ein Anwohner aus dem Geißspitzweg beklagt, dass man nicht aus dem Geißspitzweg kommend nach links in die Hans-Böckler-Straße einfahren könne, weil auf der rechten Fahrbahnseite in der Hans-Böckler-Straße (bei den geraden Hausnummern) auf der Fahrbahn geparkt werde, bis hin zum Geißspitzweg. Dadurch werde die Fahrbahn so schmal, dass Begegnungsverkehr nicht möglich sei. Auf dem Parkstreifen auf der linken Seite in der Hans-Böckler-Straße werde gegen die Fahrtrichtung geparkt. Dadurch entstehe der Eindruck, dass es sich um eine Einbahnstraße handele. Dem ist aber nicht so. Wenn man aus dem Geißspitzweg kommend nach links in die Hans-Böckler-Straße einbiege, könne man oft nicht weiterfahren, weil immer wieder Fahrzeuge aus Richtung der Königsteiner Straße den Weg versperren. Es komme zum Streit, weil viele derer, die aus der Richtung der Königsteiner Straße kommen, glauben, sie befänden sich auf einer Einbahnstraße und man käme ihnen aus Richtung des Geißspitzweges regelwidrig entgegen. Im Notfall könne es zu Problemen für Rettungsdienste kommen, wenn sich Fahrzeuge in der Hans-Böckler-Straße blockierend gegenüberstehen, da man auch nicht immer zurücksetzen und ausweichen könne. Es wird gefragt, ob nicht die Möglichkeit bestehe, auf der Hans-Böckler-Straße auf der Seite der geraden Hausnummern, bis hin zum Geißspitzweg, in der Engstelle ein Parkverbot einzurichten. Vielleicht gibt es aber auch andere Lösungsmöglichkeiten. Begründung: Natürlich könnte man zu dem Problem einen Ortstermin einberufen. Aufgrund der Corona-Problematik und auch um die Zahl an Ortsterminen im Ortsbeirat 6 etwas zu reduzieren, könnte man aber auch einmal versuchen, dass sich die Ämter die Situation erst einmal alleine anschauen und berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 733 Aktenzeichen: 32 1
ÖPNV in den nördlichen Stadtteilen mit On-Demand-Busangeboten verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6931 entstanden aus Vorlage: OF 299/13 vom 08.11.2020 Betreff: ÖPNV in den nördlichen Stadtteilen mit On-Demand-Busangeboten verbessern Vorgang: M 163/20 Der Magistrat wird gebeten, die angekündigte Streichung des geplanten Testbetriebs für per App bestellbare Rufbusse in den nördlichen Stadtteilen zu überdenken und stattdessen ernsthaft ein Konzept zur Umsetzung des On-Demand-Angebots für die nördlichen Stadtteile zu erstellen. Dabei ist zu prüfen, wie im Rahmen des vom Bundesverkehrsministerium geförderten RMV-Projekts "On-Demand-Mobilität für die Region FrankfurtRheinMain" On-Demand- Busangebote in den Stadtteilen getestet werden können. Begründung: Es ist nachvollziehbar und verständlich, dass gerade aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie Einsparungen notwendig sind. Doch erscheint ausgerechnet die Streichung des geplanten Testbetriebs für die per App bestellbaren Rufbusse wenig sinnvoll - insbesondere, wenn gleichzeitig noch von einer Straßenbahn an der Hauptwache oder einer Verlängerung der Straßenbahn zum Höchster Bahnhof gesprochen wird. Während hier nämlich schon Verkehrsanbindungen vorhanden sind (von der Endhaltestelle der Straßenbahn "Zuckschwerdtstraße" zum Höchster Bahnhof fahren bspw. mehrere Buslinien und auch die Hauptwache scheint ausreichend an den ÖPNV angebunden), fehlt diese Anbindung gerade in den nördlichen Stadtteilen (besonders in Nieder-Erlenbach). Die Menschen sind hier an vielen Stellen in ihrer Mobilität eingeschränkt, die Wege zur nächsten Bushaltestelle sind oft weit und insbesondere für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen schwer zu bewältigen. Viele Menschen sind auf Hilfe und/oder das Auto angewiesen. On-Demand-Busangebote können dazu beitragen, dass weniger Menschen Auto fahren (müssen) und sind damit gut für die Umwelt und das Klima. Es wäre wünschenswert, dass bei dem Festlegen von Prioritäten bei Einsparungen, ebenso wie bei vielen anderen Punkten auch, mehr auf die Ortsbeiräte gehört wird, die die Bedarfe vor Ort gut kennen und einschätzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 201
Höchst: Verkehrssicherheit an der Ampel Zuckschwerdtstraße/Gerlachstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6790 entstanden aus Vorlage: OF 1384/6 vom 12.10.2020 Betreff: Höchst: Verkehrssicherheit an der Ampel Zuckschwerdtstraße/Gerlachstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um an der Bedarfsampel Zuckschwerdtstraße in Höhe der Querung mit der Gerlachstraße der Gefahr von Unfällen durch Rotlichtverstöße präventiv entgegenzuwirken. Begründung: Bürger berichten, dass Autofahrer immer wieder bei Rot zeigender Ampel das Haltegebot ignorieren und weiterfahren. Da diese Ampel von Grundschülern der Robert-Blum-Schule genutzt wird, besteht für diese hier eine Gefährdung durch die rücksichtslosen Autofahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 384 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Schausteller unterstützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6485 entstanden aus Vorlage: OF 1367/6 vom 28.08.2020 Betreff: Schausteller unterstützen Der Magistrat wird gebeten, die Schausteller aktiv bei der Suche nach Plätzen und Flächen in den Stadtteilen im Frankfurter Westen zu unterstützen, auf denen ein kleines Fahrgeschäft (bspw. Kinderkarussell) oder eine Verkaufsbude (Mandeln, Maronen, ein Grill etc.) aufgestellt werden können. Gemeinsam mit den Schaustellern wird der Magistrat gebeten, für den Frankfurter Westen bspw. - den Höchster Schlossplatz, - die Fußgängerzone auf der Königsteiner Straße, - das Höchster Mainufer, - den Kerbeplatz in Sossenheim, - den Marktplatz in Unterliederbach als mögliche Standorte zu prüfen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, auch bei Märkten und Veranstaltungen (im Freien) den Schaustellern aktiv die Möglichkeit anzubieten, bspw. mit einer Verkaufsbude teilzunehmen. Durch die Erlaubnis zum Aufstellen von Fahrgeschäften oder Verkaufsbuden dürfen bestehende funktionierende Märkte allerdings nicht eingeschränkt werden. Bei der Vergabe der notwendigen Genehmigungen wird der Magistrat gebeten, möglichst zügig und unbürokratisch zu verfahren. Begründung: Die Corona-Pandemie hat auch bei unseren Schaustellern schwere wirtschaftliche Schäden hinterlassen. Bereits seit Dezember 2019 konnten sie keine Umsätze mehr erzielen. Eine Möglichkeit des wirtschaftlichen Überlebens bietet unseren Schaustellern das Aufstellen ihrer Fahrgeschäfte und Verkaufsbuden in der Stadt und in den Stadtteilen, wie es u. a. auch schon in München, Darmstadt und Nürnberg erfolgreich möglich ist - selbstverständlich unter Beachtung eines ausreichenden Hygienekonzepts. Wenn man nächstes Jahr noch Kirmes, Kerb und Wäldchestag feiern will, muss man den Schaustellern jetzt helfen - zügig und unbürokratisch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 89 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 0
Litfaßsäulen bzw. Werbetafeln
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2020, OF 1371/6 Betreff: Litfaßsäulen bzw. Werbetafeln Vorgang: OM 4535/19 OBR 6; ST 1607/19 In den letzten Wochen wurden in Unterliederbach, Königsteiner Straße Höhe Hausnr. 81 bzw. Hausnr. 143, und auch an anderen Orten neue Litfaßsäulen bzw. Werbetafeln installiert. Dabei gab es viel Kritik an den ausgewählten Standorten. Zum einem wegen Sichtbehinderung und zum anderen, weil eine der Flächen, nach Beschluss des Ortsbeirats, für etwas anderes vorgesehen war. In der letzten Ortsbeiratssitzung konnte die Vermutung nicht ausgeräumt werden, dass bei einigen Standorten der erforderliche Genehmigungsweg nicht vollständig eingehalten wurde und die Verkehrssicherheit der ausgewählten Standorte nicht beachtet wurde. Daher möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, 1. welche Ämter müssen bei der Aufstellung einer Litfaßsäule bzw. Werbetafeln beteiligt werden und ihre Zustimmung geben. 2. wurden bei den Litfaßsäulen bzw. Werbetafeln, die zuletzt im Ortsbezirk 6 aufgestellt wurden, alle zuständigen Ämter befragt? Wenn nein. warum nicht? Wenn ja, wie waren die Stellungnahmen? 3. wie sichergestellt werden kann, dass bei jeder Genehmigung einer Litfaßsäule oder großen Werbetafel im öffentlichen Raum wirklich immer das Straßenverkehrsamt, die Unfallkommission und die Verkehrspolizei einbezogen werden. 4. wann wurde die Genehmigung für die Litfaßsäulen in Höhe Königsteiner Straße 81 und wann für die in Höhe Königsteiner Straße 143 erteilt? 5. ob es zutrifft, dass in Unterliederbach (Königsteiner Straße) Litfaßsäulen ohne Genehmigung aufgestellt wurden. 7. Inwieweit wurden bestehende Ortsbeiratsbeschlüsse, hier die OM 4535/2019 zur Gestaltung von Plätzen, bei der Standortauswahl berücksichtigt? 8. Wann kann der Ortsbeirat 6 damit rechnen, dass die Säule vor der Tankstelle entfernt wird, um mit den Planungen für das Entree fortzufahren? Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.08.2020, OF 1363/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1751 2020 1. Die Vorlage OF 1363/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1371/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1371/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
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