Unterliederbach: Parken in der Euckenstraße
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 6
Anregung
Der Magistrat wird beauftragt:
- Das eingeschränkte Halteverbot in der Euckenstraße auf der rechten Seite entfällt von Hausnummer 33 bis 17.
- Ab Hausnummer 17 bis zur Einmündung in die Gotenstraße werden Schilder mit absolutem Halteverbot aufgestellt. Falls der Magistrat diese Maßnahme nicht für ausreichend hält, sollte die Aufstellung von Pollern geprüft werden.
- Neben dem Parkstreifen auf der rechten Seite der Euckenstraße zwischen der Kita (Hausnummer 33) und dem Eingang zum kleinen Park in der Straße Grauer Stein werden in dem Bereich, wo der Park nicht mit einem Zaun von der Euckenstraße abgetrennt ist, Steine/Findlinge zur Abtrennung verlegt, wie z. B. auf der anderen Seite des Parks schon geschehen.