Erlaubnis zur Sondernutzung von Gehwegen
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass alle zuständigen Ämter bei genehmigten Sondernutzungen der Gehwege darauf dringen, jegliche Gefährdung von Fußgängern auszuschließen. Eine Begutachtung der Maßnahmen muss obligatorisch sein.
Begründung
Am Haus Gotenstraße 78 (Unterliederbach) steht seit Monaten ein Baugerüst, welches den Gehweg, der auch Schulweg ist, vollständig blockiert, sodass Passanten das Hindernis auf dem benachbarten Radweg umrunden müssen. Da der Hausbesitzer die Auflage der Stellung eines Arkadengerüstes missachtete, dieses aber den Radweg nur geringfügig eingeengt hätte, veranlasste das zuständige Amt eine Beschilderung in Fahrtrichtung des Radweges, die Fußgängern bevorrechtigt die Nutzung des Radweges erlaubt - diesen aber trotzdem für Radfahrende freigibt. Noch gefährlicher wird dies für Passanten, denn vermehrte Falschfahrer (entgegen der Fahrtrichtung) können diese unvermuteten Fußgänger und die Beschilderung gar nicht sehen. Da Kontakte zu den Ämtern bisher ins Leere liefen, darf eine gefährdende Radlerbevorzugung nicht zur üblichen Praxis werden!
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)