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Erlaubnis zur Sondernutzung von Gehwegen

Vorlagentyp: OF BFF

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass alle zuständigen Ämter bei genehmigten Sondernutzungen der Gehwege darauf dringen, jegliche Gefährdung von Fußgängern auszuschließen. Eine Begutachtung der Maßnahmen muss obligatorisch sein.

Begründung

Am Haus Gotenstraße 78 (Unterliederbach) steht seit Monaten ein Baugerüst, welches den Gehweg, der auch Schulweg ist, vollständig blockiert, sodass Passanten das Hindernis auf dem benachbarten Radweg umrunden müssen. Da der Hausbesitzer die Auflage der Stellung eines Arkadengerüstes missachtete, dieses aber den Radweg nur geringfügig eingeengt hätte, veranlasste das zuständige Amt eine Beschilderung in Fahrtrichtung des Radweges, die Fußgängern bevorrechtigt die Nutzung des Radweges erlaubt - diesen aber trotzdem für Radfahrende freigibt. Noch gefährlicher wird dies für Passanten, denn vermehrte Falschfahrer (entgegen der Fahrtrichtung) können diese unvermuteten Fußgänger und die Beschilderung gar nicht sehen. Da Kontakte zu den Ämtern bisher ins Leere liefen, darf eine gefährdende Radlerbevorzugung nicht zur üblichen Praxis werden!

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

5
5. Sitzung OBR 6
TO I
✕ Abgelehnt

Einstimmige Annahme

6
6. Sitzung OBR 6
TO I
✕ Abgelehnt

CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Annahme:
GRÜNE LINKE. FDP BFF
Alle:
CDU SPD
Enthaltung:
fraktionslos