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Meine Nachbarschaft: Stralsunder Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!

18.02.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 08.09.2020 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, dass 1. in den Mietspiegel 2022 Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Kartenübersicht erkennbar markiert werden; 2. für Wohnungen in Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 Euro bzw. 0,96 Euro pro Quadratmeter (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildallee, die Höhenstraße, die Eschersheimer Landstraße, die Friedberger Landstraße, die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage", und zwar die Eschersheimer Landstraße zwischen Heinestraße und Holzhausenstraße (im Bereich der Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstraße, Friedberger Landstraße, Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100 Prozent aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße

18.02.2021 · Aktualisiert: 21.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7205 entstanden aus Vorlage: OF 1021/3 vom 07.01.2021 Betreff: Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Magistrat wird gebeten, die Planungen weiterzuführen und den Verkehrsversuch zur Umsetzung zu bringen. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Versuchszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Die Funktion des Oeder Weges als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden, ebenso die Fußgängerfreundlichkeit in allen Bereichen, in denen Platz für Außengastronomie geschaffen wird. Bei der Anordnung von Parkplätzen sollen eine Parkraumbewirtschaftung für Anwohnende und Bereiche für Ladezonen und Kurzeitparkmöglichkeiten berücksichtigt werden. Die Zufahrt zum Parkhaus in der Querstraße soll von der Eschersheimer Landstraße aus allen Richtungen gut möglich sein. Dadurch sollen sich einerseits auch die Gewerbetreibenden wiederfinden und andererseits soll eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen geschaffen werden. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktem Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen durch den Versuch auf die Anwohner und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die Planungen, die eine Zufahrtsregelung am unteren Ende des Oeder Weges und an der Holzhausenstraße vorsehen, werden vom Ortsbeirat begrüßt. Der Durchfahrtsverkehr würde damit reduziert werden, mehr Platz für Radfahrende und Fußgänger geschaffen und die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohner vor Ort sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Oeder Weg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnern und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln. Mit den Ergebnissen lässt sich auch der Erfolg des Versuchs auf Fakten basierend bewerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1153 Antrag vom 24.06.2021, OF 61/3 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 119 Antrag vom 18.10.2021, OF 175/2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Umbenennung der Duisbergstraße in Emmy-Noether-Straße

05.02.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

Antrag vom 05.02.2021, OF 1321/2 Betreff: Umbenennung der Duisbergstraße in Emmy-Noether-Straße Vorgang: OM 385/15 OBR 2; ST 1012/17 Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zu veranlassen, dass die bisherige Duisbergstraße die Umbenennung in Emmy-Noether-Straße erfährt. Begründung: Der OBR2 folgt der mit der ST 1012 vom 6. Juni 2017 gegebenen Abwägung des Magistrats. Die bisherige Duisbergstraße soll daher in Emmy-Noether-Straße umbenannt werden. Emmy Noether (Amalie Emmy Noether) (* 23. März 1882 in Erlangen; † 14. April 1935 in Bryn Mawr, Pennsylvania) - Mathematikerin, Jüdin, Sozialdemokratin und Pazifistin - leistete bahnbrechende Arbeiten zur abstrakten Algebra, die bis in die theoretische Informatik und die theoretische Physik hineinreichen. Das von ihr 1918 vorgestellte Noether-Theorem sollte zu einer der wichtigsten Grundlagen der Physik werden. Trotz Unterstützung von Felix Klein und David Hilbert wurde ihr als Frau das Habilitationsverfahren verweigert; dies gelang erst 1919, nachdem in Deutschland die Weimarer Verfassung gleiche Rechte für Frauen zugestand. Damit rissen gegen sie gerichtete Diskriminierungen nicht ab; die Umstände zwangen Emmy Noether zu bescheidenen Lebensverhältnissen. Immerhin konnte sie 1928/29 eine Gastprofessur in Moskau annehmen, auf der 1930 ein Aufenthalt in Frankfurt am Main folgte. Die Machtergreifung der Nationalsozialisten zwang sie Ende 1933 zur Emigration in die USA. Emmy Noether verfügte durch ihr Auftreten über die besondere Fähigkeit, andere zu inspirieren und zu fördern; so etwa in den Göttinger Jahren in ihrer "Noether-Schule". Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1321/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und Piraten (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h in der Eschersheimer Landstraße einführen

11.01.2021 · Aktualisiert: 04.02.2021

Antrag vom 11.01.2021, OF 936/9 Betreff: Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h in der Eschersheimer Landstraße einführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die zulässige Höchstgeschwindigeit auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich Eschersheim und Dornbusch auf Tempo 40 km/h herab zu setzen Begründung: In der Frankfurter Stadtpolitik gibt es eine breite Mehrheit zu dem Vorhaben des Verkehrsdezernates, die Geschwindigkeit auf den Straßen in der Innenstadt auf 40 Kilometer pro Stunde zu beschränken. Diese am wenigstens einschränkende Maßnahme für Autofahrerinnen und Autofahrer bringt den meisten Nutzen. Die Einführung von Tempo 40 im Vorrangnetz verbessert die Bilanz bei Lärm und Schadstoffen im Vergleich zu Tempo 50. Die Verkehrssicherheit für den Radverkehr lässt sich eindeutig verbessern, da die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Autos und Radfahrern verringert werden und die Bremswege der Autos sich verkürzen. Dies ist unabhängig vom Lückenschluss des Radwegnetzes im Bereich der Eschersheimer Landstraße, der zudem nicht vervollständigt wurde. Gleichzeitig nehmen die Geschwindigkeitsunterschiede zunächst zwischen Autos ab, so dass mehr Autos einen Querschnitt passieren können, also die Leistungsfähigkeit an Kreuzungen erhöht werden kann. Die Eschersheimer Landstraße, eine der wichtigsten Ein-und Ausfallstraßen in Frankfurt, ist im Bereich der Stadtteile Dornbusch und Eschersheim durch größtenteils dichte Wohnbebauung und die Teilung durch die U-Bahn-Führung gekennzeichnet. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf das Tempo 40 km/h würde eine Senkung der Schadstoffbelastung bedeuten und damit zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung beitragen. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 936/9 wurde zurückgezogen.

Parteien: GRÜNE LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg

01.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

Antrag vom 01.01.2021, OF 1264/2 Betreff: Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 unterstützt die vom Magistrat in Abstimmung mit dem Radentscheid Frankfurt erarbeiteten und dem OBR 2 vorgestellten Überlegungen und Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrswege im Ortsbezirk 2. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte (ggf. gemeinsam mit den Vertretern des Radentscheids) zu prüfen und zu berichten: 1. Änderung des Verlaufs der geplanten Fahrradstraße Grüneburweg Ab dem "Kreisel Mitscherlichplatz" wird die Fahrradstraße entlang der Fürstenbergerstraße und der Hansaallee zur Eschersheimer Landstraße geführt. Die angedachten Umbaumaßnahmen auf dem Grüneburgweg im Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Eschersheimer Landstraße entfallen. 2. Zeitliche Taktung der Maßnahmen Der Umbau der Bockenheimer Landstraße erfolgt nach Einrichtung der Fahrradstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg (ggf. inkl. Ziffer 1), um so sicherzustellen, dass der mögliche Umgehungsverkehr der Baustelle Bockenheimer Landstraße aus den Wohngebieten des nördlichen und südlichen Westend herausgehalten wird. Begründung: Verbesserung der Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1264/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Errichtung einer Expressbuslinie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend und Ginnheim

01.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

Antrag vom 01.01.2021, OF 1271/2 Betreff: Errichtung einer Expressbuslinie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend und Ginnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Zwischen dem Hauptbahnhof, dem Uni-Campus Westend und dem Stadtteil Ginnheim wird eine Expressbuslinie eingerichtet. Die Linienführug soll folgende Stationen umfassen: Hauptbahnhof, Taunusanlage, Alte Oper, Uni Campus Westend, Max-Horkheimer-Straße, Miquelallee und Ginnheim. Begründung: Wie aus Veröffentlichungen der Universität Frankfurt hervorgeht, wird für die Hochschule dringend ein direkter und attraktiver Anschluss zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend benötigt. Es ist Student/Innen und Mitarbeiter/Innen der Universität nicht zumutbar, weitere zehn bis fünfzehn Jahre auf einen direkten Anschluss des Uni-Campus Westend an den Hauptbahnhof zu warten. Ebenso wie zum Flughafen sollte auch die Strecke zwischen Hauptbahnhof und Campus Westend durch eine Expressbuslinie erschlossen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 23 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1271/2 dahin gehend ab, dass die Expressbuslinie vorübergehend eingerichtet wird und nicht an den Stationen "Alte Oper", "Max-Horkheimer-Straße" und an der Miquelallee hält. Beschluss: Die Vorlage OF 1271/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen 3 SPD, 2 GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein!

30.12.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

Antrag vom 30.12.2020, OF 1262/2 Betreff: Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die am 03.11.2020 dem Ortsbeirat vorgestellte Umplanung des Grüneburgwegs in der vorgestellten Form sofort einzustellen; und 2. jegliche weitere Überlegung für den Grüneburgweg zunächst mit den betroffenen Bürgern, Institutionen und Unternehmen des Stadtteils zu besprechen. Begründung: Die vorgestellte Planung ist eine realitätsferne Kopfgeburt, die allein die Wunschvorstellungen der Radentscheid-Aktivisten wiedergibt. Deren Nachteile wären nicht nur vielfältig, sondern für das Leben der Menschen im Grüneburgweg und den angrenzenden Stadtvierteln unerträglich. Allein die größten Nachteile wären: - Im Gegensatz zur Amts-Präsentation ist der Grüneburgweg keine Nebenstraße, sondern die einzige verkehrstüchtige Querspange mit Zweirichtungsverkehr zwischen den Ausfallstraßen Hansaallee / Reuterweg / Mainzer Landstraße und Eschersheimer Landstraße. Der Verkehr müßte bei Realisierung der Planung mehrere Kilometer weite Umwege oder Schleichwege durch die Wohnviertel nehmen - mit ökologisch absurden Folgen: mehr Lärm, mehr Abgase, mehr Lebensgefahr. - Wegfall zahlreicher Parkplätze von Anwohnern, deren Fahrzeuge dann in den umliegenden Quartieren jeden nur erdenklichen Stellplatz belegen werden. Auch die Fahrzeuge des Installationsbetriebes Kletti würden noch stärker als bisher mit dem Parkplatzbedarf der Einwohner konkurrieren. - Nachteile für die Anlieferung zu den zahlreichen Läden und Bürogebäuden; die Anlieferung zum REWE-Markt - und damit zur zentralen Lebensmittelversorgung für einen großen Umkreis - würde unmöglich. - Nach den Zahlen des Straßenverkehrsamtes ist die Zahl der Fahrzeuge, die jeden Tag den Grüneburgweg nutzen (und nicht selten mit mehr als einer Person besetzt sind), weitaus größer als die der Radfahrer; eine solche Straße allein auf die Wünsche der Radfahrer auszurichten, ist daher sowohl sachfremd als auch undemokratisch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1262/2 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Reparaturkonzept im DSK-Verfahren

03.12.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

Anregung an den Magistrat vom 03.12.2020, OM 7007 Betreff: Neues Reparaturkonzept im DSK-Verfahren Vorgang: OM 6820/20 OBR 9 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 29.10.2020, OM 6820, durch die Vorlage OM 7007 ersetzt wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, das DSK-Verfahren (Dünne Asphaltdeckschicht im Kaltverfahren) auf folgenden Straßen anzuwenden: a) Grillparzerstraße; b) Jean-Paul-Straße; c) Ganghoferstraße; d) August-Scheidel-Straße. Die Straßenoberfläche dieser Straßen befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand, speziell die ersten drei genannten Straßen sind überregionale Fahrradrouten, die Grillparzerstraße als Nord-Süd-Verbindung parallel zur Eschersheimer Landstraße und die Jean-Paul-Straße als Ost-West-Verbindung bei der Planung des Grünen Ypsilons. Ferner wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche Straßen im Ortsbezirk 9 für das DSK-Verfahren noch geeignet sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6820 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 642 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Heinestraße in Sackgasse umwandeln

30.11.2020 · Aktualisiert: 09.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6984 entstanden aus Vorlage: OF 990/3 vom 16.11.2020 Betreff: Heinestraße in Sackgasse umwandeln Der Magistrat wird gebeten, die Heinestraße in eine Sackgasse umzuwandeln. Die Zufahrt soll nur noch über die Eschersheimer Landstraße möglich sein. Am Ende der Sackgasse vor der Einmündung in den Bornwiesenweg solle n eine Absperrung durch Poller und ein Wendehammer errichtet werden. Die Zufahrt soll durch abschließbare Poller im Notfall für die Feuerwehr möglich sein. Der Wendehammer soll nach Möglichkeit durch vorgezogene Bürgersteige platzähnlich gestaltet werden. Begründung: Während Bauarbeiten war die beschriebene Situation schon einmal provisorisch gegeben und hat sich gut bewährt. Die Heinestraße hat keinen nennenswerten Durchgangsverkehr und die Sperrung wirkte sich nicht nachteilig auf umliegende Straßen aus. Die Beruhigung der Straße war hingegen ein Gewinn für das nachbarschaftliche Leben. Die Umwandlung in eine Spielstraße ist nicht erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 732 Antrag vom 03.05.2021, OF 26/3 Antrag vom 21.08.2021, OF 82/3 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1032 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Reparaturkonzept im DSK-Verfahren

29.10.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6820 entstanden aus Vorlage: OF 896/9 vom 19.10.2020 Betreff: Neues Reparaturkonzept im DSK-Verfahren Der Magistrat wird gebeten, das DSK-Verfahren (Dünne Asphaltdeck schicht im Kaltverfahren) auf folgenden Straßen anzuwenden: 1. Grillparzerstraße; 2. Jean-Paul-Straße; 3. Ganghoferstraße; 4. August-Scheidel-Straße. Die Straßenoberfläche dieser Straßen befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand, speziell die ersten drei genannten Straßen sind überregionale Fahrradrouten, die Grillparzerstraße als Nord-Süd-Verbindung parallel zur Eschersheimer Landstraße und die Jean-Paul-Straße als Ost-West-Verbindung bei der Planung des Grünen Ypsilons. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2020, OM 7007 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg

29.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6821 entstanden aus Vorlage: OF 897/9 vom 19.10.2020 Betreff: Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, zu berichten und Maßnahmen zu ergreifen, um die Benutzung des Schutzstreifens für Fahrradfahrer auf dem Marbachweg in Richtung Osten (Südseite) von der Eschersheimer Landstraße bis zur Leitung des Fahrradverkehrs auf einen eigenen Fahrradweg etwa auf der Hälfte des Weges zur Bertramstraße sicherer zu gestalten, zum Beispiel durch Anbringung von Richtungspfeilen Richtung Osten auf dem durch Schutzstreifen markierten Fahrradweg. Begründung: Auf dem im Tenor genannten Teilstück des Fahrradschutzstreifens Richtung Osten sind immer wieder Fahrradfahrer anzutreffen, die entgegen der dort zugelassenen Fahrtrichtung in westliche Richtung fahren. Dadurch fahren Fahrradfahrer häufig dem fließenden Autoverkehr entgegen. Gerade in der dunkleren Jahreszeit entstehen nicht nur durch unbeleuchtete Fahrräder häufig gefährliche Situationen. Eine Möglichkeit wäre es, wie an anderen Stellen der Stadt und generell in manchen anderen Städten, auf den Schutzstreifen für Fahrräder Richtungspfeile anzubringen, an denen sich Fahrradfahrer zusätzlich orientieren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 479 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Drängelgitter an der Ecke Malßstraße/Eschersheimer Landstraße anbringen

19.10.2020 · Aktualisiert: 10.11.2020

Antrag vom 19.10.2020, OF 902/9 Betreff: Drängelgitter an der Ecke Malßstraße/Eschersheimer Landstraße anbringen An der beschriebenen Ecke befindet sich ein Zebrastreifen. PKWs halten häufig den vorgeschriebenen Abstand von 5m vor einem Zebrastreifen nicht ein und parkem sehr dicht bis hin auf dem Zebrastreifen. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend Drängelgitter anzubringen um Fußgänger*inenn insbesondere Kinder die dort zu Fuß sind zu schützen und das regelwidrige Parken zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 29.10.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 902/9 wird als Auftrag an den Ortsvorsteher zur Vereinbarung eines Ortstermins beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße

24.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6656 entstanden aus Vorlage: OF 866/9 vom 10.09.2020 Betreff: Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radschutzstreifen und Aufstellflächen im Bereich folgender Kreuzungen rot einzufärben: 1. Eschersheimer Landstraße/Kurhessenstraße bzw. Am Weißen Stein; 2. Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum bzw. Kleinschmidtstraße; 3. Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße; 4. Raimundstraße/Ecke Dornbusch; 5. Eschersheimer Landstraße/Ecke Dornbusch; 6. Eschersheimer Landstraße/Ecke Marbachweg; 7. Marbachweg/Ecke Mierendorffstraße; 8. Hügelstraße/Kurhessenstraße/Raimundstraße; 9. Ginnheimer Landstraße zwischen Platenstraße und August-Schneidel-Straße bzw. Wilhelm-Epstein-Straße. Begründung: In den genannten Kreuzungsbereichen, in denen motorisierter Verkehr die Radstreifen kreuzt, sind bereits schwere Unfälle passiert oder Beinaheunfälle beobachtet worden. Der Verlauf der Radschutzstreifen ist häufig nicht sofort für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar. Ebenso werden die vorgesetzten Fahrradaufstellstreifen vor den Ampeln häufig von wartenden Fahrzeugen zugestellt. Die Roteinfärbung erhöht die Sichtbarkeit der Verkehrsregelung und damit auch die Sicherheit für Radfahrende. Die genannten Stellen sind häufig genutzte Wegeverbindungen zu Schulen und Einkaufsmöglichkeiten. Je sicherer diese Wege mit dem Fahrrad zu bewältigen sind, desto größer ist eine Zunahme der Fahrradnutzung auf diesen Strecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 182 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliches Grün für die Eschersheimer Landstraße

25.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6283 entstanden aus Vorlage: OF 897/3 vom 10.06.2020 Betreff: Zusätzliches Grün für die Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den schmalen Grünstreifen auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Cronstettenstraße und Alleenring zu entsiegeln und als "Bienenstreifen" mit Blumen als Wildblumenwiese zu gestalten. Begründung: Leider ließ sich die Idee der Baumpflanzungen leitungsbedingt nicht umsetzen. Eine Blumenwiese wäre sicherlich trotz Leitungen möglich. Auch wenn der Streifen sehr schmal ist, müssen alle innerstädtischen Möglichkeiten zur Begrünung und Entsiegelung genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1832 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimsch-Anlage als zentrale Fahrradroute

25.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6264 entstanden aus Vorlage: OF 817/9 vom 12.06.2020 Betreff: Klimsch-Anlage als zentrale Fahrradroute Bei der Planung des Grünen Ypsilons ist eine Fahrradroute vorgesehen, die von Bockenheim über die Platenstraße und die Klimsch-Anlage in den Sinaipark führen wird. Im nächsten Jahr ist mit dem Baubeginn an der Einmündung Klimsch-Anlage in die Eschersheimer Landstraße zu rechnen, wo eine Fußgängerquerung über die Eschersheimer Landstraße realisiert werden soll. Die Vorplanung sieht ebenfalls vor, die Wege aufgrund des zunehmenden Radverkehrs mit einer Asphaltdecke zu versehen, in der Klimsch-Anlage sind Maßnahmen zur Entzerrung von Rad- und Fußgängerverkehr angedacht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu berichten, was genau man sich unter einer solchen Entzerrung vorzustellen hat. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Baupläne im Ortsbeirat 9 vorab vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1609 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Papierkörbe für den Grünzug Klimsch-Anlage/Sinaipark

25.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6265 entstanden aus Vorlage: OF 818/9 vom 12.06.2020 Betreff: Neue Papierkörbe für den Grünzug Klimsch-Anlage/Sinaipark Die Planungen für das Grüne Ypsilon sehen eine direkte Wegeverbindung zwischen Ginnheim - Dichterviertel und Sinaipark mittels eines neuen Überwegs über die Eschersheimer Landstraße vor. Auch sollen die Wege für Radfahrer ertüchtigt werden. Dies wird sicher zu einer höheren Passantenfrequenz speziell in der Klimsch-Anlage führen. Bereits heute während der Corona-Krise quellen die Papierkörbe z. B. im angrenzenden Sinaipark ständig über und der Inhalt wird von Krähen weiter verteilt. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, dafür krähensichere Behälter vorzusehen und auch mindestens einen Großbehälter vom Typ #cleanffm, wie sie bereits am Mainufer im Einsatz sind, aufzustellen. Die Stadt sollte sich ein Beispiel an der Partnerstadt Lyon nehmen, die am Rhôneufer sogar Körbe mit 600 Litern Fassungsvermögen aufgestellt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1676 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Größere Papierkörbe für den Grüneburgweg

24.06.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6253 entstanden aus Vorlage: OF 1084/2 vom 04.06.2020 Betreff: Größere Papierkörbe für den Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, größere Papierkörbe im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Telemannstraße aufzustellen, die groß genug sind, die Transportbehältnisse der umliegenden Imbissstellen und Restaurants aufzunehmen. Diese Papierkörbe sollten außerdem mit einem Deckel verschließbar sein, sodass Tiere - hier insbesondere Krähen - nicht darankommen. Begründung: Im bezeichneten Abschnitt des Grüneburgwegs findet sich eine große Zahl an Restaurants und Imbissstellen, die vielfältige Speisen zum Mitnehmen anbieten. Die Kunden dafür kommen zum größten Teil aus den hier zahlreichen Büros, verzehren ihre Einkäufe meist am Wegesrand in der Frühstücks- oder Mittagspause und verstopfen dann die viel zu kleinen Papierkörbe mit den Verpackungsresten. Das Problem wird noch dadurch vergrößert, dass eine bedeutende Zahl an Krähen hier und in der näheren Umgebung lebt und häufig sich an eventuell noch verbliebenen Essensresten bedient und dabei Verpackungsteile in der Umgebung der Papierkörbe verstreut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1624 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Zusätzliche Bäume für das Nordend Hier: Cronstettenstraße

10.06.2020 · Aktualisiert: 07.07.2020

Antrag vom 10.06.2020, OF 892/3 Betreff: Zusätzliche Bäume für das Nordend Hier: Cronstettenstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob im Bereich der Cronstettenstraße zwischen Oederweg und Eschersheimer Landstraße Bäume im Rahmen des Programms "1000 neue Bäume für Frankfurt" gepflanzt werden können, die der Straße einen Alleencharakter verleihen. Begründung: Die Straße hat einen sehr breiten Straßenquerschnitt, breite Gehwege und weiträumige Gehwegnasen in einigen Kreuzungsbereichen. Sie könnte durch die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen einen Alleecharakter erhalten. Neben dem wichtigen ökologischen Effekt hätte diese Maßnahmen sicherlich auch einen dämpfenden Einfluss auf die Verkehrssituation in diesem Bereich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1708 2020 Die Vorlage OF 892/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation Eschersheimer Landstraße, südlich der EduardRüppellStraße

28.05.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6097 entstanden aus Vorlage: OF 722/9 vom 21.11.2019 Betreff: Parksituation Eschersheimer Landstraße, südlich der Eduard-Rüppell-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts, südlich der Eduard-Rüppell-Straße, für die Parkbuchten vor den Ladenzeilen zwischen Nonstop Reisen und dem Dornbusch Kebap Haus ein temporäres Parkverbot, z. B. werktags zu den Stoßzeiten des Berufsverkehrs von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, eingerichtet werden kann. Bildquelle: Google Maps Begründung: Die Parkbuchten werden durch Einpendler und Dauerparker dauerhaft belegt, da sich die U-Bahn-Station in der Nähe befindet. Die Autos stehen dort für lange Zeit, sodass eine Nutzung für die Kunden der ortsansässigen Geschäfte nicht möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1434 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mögliche baurechtliche Verstöße/ Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 78

28.05.2020 · Aktualisiert: 14.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6089 entstanden aus Vorlage: OF 880/3 vom 28.05.2020 Betreff: Mögliche baurechtliche Verstöße/ Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 78 Bezug nehmend auf die Ausführungen eines Bewohners der oben genannten Liegenschaft, in denen er die Veränderungen seit dem Kauf des Hauses durch die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, WPS, beschreibt, stellt sich die Frage der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen wie die Aufstellung eines zwei Jahre lang nicht benutzten Gerüstes und die Art der geplanten Modernisierungen, die ähnlich wie die bei der von der WPS erworbenen Liegenschaft in der Spohrstraße 62 verlaufen - der Leiter der Stabsstelle Mieterschutz hatte diese als "nicht haltbar bezeichnet". Nach Aussage des Mieters wurden sowohl der Oberbürgermeister als auch der Planungsdezernent von den unhaltbaren Zuständen unterrichtet (Bauamt und Polizei waren - nach Aussagen des Mieters - schon öfters vor Ort). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu den geschilderten und ihm offenbar bekannten Zuständen Stellung zu nehmen und Abhilfe zu schaffen. Darüber hinaus sollte er die Milieuschutzsatzung u. a. auf den Bereich Eschersheimer Landstraße erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1810 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trixi-Spiegel an für Fahrradfahrer potenziell gefährlichen Kreuzungen anbringen

28.05.2020 · Aktualisiert: 03.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6103 entstanden aus Vorlage: OF 789/9 vom 05.03.2020 Betreff: Trixi-Spiegel an für Fahrradfahrer potenziell gefährlichen Kreuzungen anbringen In Frankfurt und im Ortsbezirk 9 passieren immer wieder schwere Unfälle durch rechts abbiegende Lastwagen, bei einigen wurden Radfahrer, die sich im toten Winkel des Lastwagenfahrers befanden, getötet. Ähnliche Unfälle geschehen auch in anderen deutschen Großstädten. Wie die Süddeutsche Zeitung im November 2019 berichtete, wird die Stadt München nun 100 sogenannte Trixi-Spiegel an ausgesuchten, potenziell gefährlichen Kreuzungen anbringen. Die Spiegel sollen den Lastwagenfahrern ermöglichen, auch ohne eingebautes Assistenzsystem Personen im toten Winkel zu sehen. Der Magistrat wird gebeten, an potenziell gefährlichen Kreuzungen wie 1. Marbachweg/Eckenheimer Landstraße; 2. Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch; 3. Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße solche Trixi-Spiegel in einer ersten Probephase anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1578 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 808 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2124 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße

28.05.2020 · Aktualisiert: 30.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6098 entstanden aus Vorlage: OF 781/9 vom 04.03.2020 Betreff: Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße Vorgang: OM 4977/19 OBR 9; ST 122/20 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen der Fahrradwegeführung beim Linksabbiegen von der Ginnheimer Hohl kommend auf die Hügelstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße folgendermaßen zu verändern: 1. D er Fahrradweg über die Kreuzung in Fahrtrichtung Dornbusch schwenkt für das Abbiegen nach links auf die Hügelstraße im Bereich der östlichen Fahrspuren der Hügelstraße nach rechts aus und führt dann nach links auf die Hügelstraße; 2. auf der Hügelstraße wird rechts ein Radschutzstreifen neu markiert, welcher ab dem Haltestreifen der östlichen Fahrspuren vor der Einmündung Raimundstraße die von der Ginnheimer Hohl kommenden Linksabbieger aufnimmt, über die Einmündung der Raimundstraße führt und schließlich auf den Radweg führt, welcher zwischen Gehweg und Straße bereits vorhanden ist; 3. an der Haltelinie auf der Hügelstraße wird eine Fahrrad-Lichtsignalanlage installiert, welche eine vergleichbare Taktung wie diejenige für die Kfz hat; 4. der bisherige Überweg des Radweges über die Raimundstraße entfällt. Dieser verläuft derzeit östlich des Fußgängerüberweges. Durch den Radschutzstreifen auf der Hügelstraße kann der Radverkehr künftig hier die Raimundstraße überqueren; 5. der bestehende Radweg, welcher derzeit entlang der Hügelstraße nach Norden verläuft, wird ab der Querung mit der Straße Am Hochwehr nach links auf die Straße auf einen zu markierenden Schutzstreifen statt nach rechts auf den Gehweg geleitet. Begründung: Aus der in der Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 122, genannten Querungsmöglichkeit hat sich der oben beschriebene Vorschlag entwickelt. Dieser orientiert sich an den Wegeführungen der Radwege, wie sie im Bereich der Kreuzungen Eschersheimer Landstraße/Adickesallee und Hansaallee/Miquelallee realisiert wurden. Gerade an der viel befahrenen Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl ist eine Verbesserung der Sicherheit für den Radverkehr bei einem ansonsten zügigen Verkehrsfluss wünschenswert und im Rahmen des obigen Vorschlages auch mit vertretbarem Aufwand umsetzbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4977 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 122 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1581 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Temporäre Radstreifen auf der Eschersheimer Landstraße einrichten

14.05.2020 · Aktualisiert: 10.06.2020

Antrag vom 14.05.2020, OF 799/9 Betreff: Temporäre Radstreifen auf der Eschersheimer Landstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Am Grünhof bzw. Humserstraße jeweils eine Fahrspur vorübergehend für die Dauer der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus als Radschutzstreifen zu kennzeichnen. Begründung: Seitdem strenge Abstandsregeln im Rahmen der Coronaprävention gelten, ist in Frankfurt eine starke Zunahme des Radverkehrs zu beobachten. Gleichzeitig ist die Beförderungskapazität der wichtigen A-Linie (U1, U2, U3, U8) de facto eingeschränkt. Um in den Sommermonaten für Radfahrende eine sichere Alternative zur U-Bahn zu bieten, sollte im Abschnitt entlang der U-Bahnstrecke, an dem bislang keine Radstreifen existiert, einen provisorischen Radschutzstreifen abmarkiert werden. Solche temporären Radstreifen sind zuletzt sehr kostengünstig in Berlin entstanden und werden gut angenommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 799/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Lückenschluss der Stadtbahnlinie 4

05.03.2020 · Aktualisiert: 03.07.2020

Antrag vom 05.03.2020, OF 777/9 Betreff: Lückenschluss der Stadtbahnlinie 4 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 9 begrüßt die Entscheidung den Lückenschluss der U4 voranzutreiben, um das ÖPNV Angebot in Frankfurt auszubauen. Für die weitere Planung ist es uns wichtig, dass: - Keine oberirdische oder im Trog geführte Streckenführung auf der Platenstraße realisiert wird, die dazu führt, die Platensiedlung zu durchschneiden - der Schulstandort Astrid Lindgren Schule durch die Baumaßnahmen und Bahnführung nicht beeinträchtigt wird - eine Anbindung des Campus Westend erfolgt Der Magistrat wird gebeten, in diesem Sinne weiter zu agieren. Begründung: Weitere ÖPNV Kapazitäten werden in Frankfurt dringend gebraucht, wenn immer mehr FrankfurterInnen und PendlerInnen auf das Auto verzichten wollen. Die A Linie stößt bereits heute an ihre Kapazitätsgrenzen. Darüber hinaus werden in der Platensiedlung in größerer Zahl neue Wohnungen auch für Studenten entstehen. Deswegen halten wir den Ausbau und auch eine direkte Anbindung des Campus Westend für dringlich. In den Planungsvarianten 2a und 2b ist eine Streckenführung oberirdisch bzw. im Trog entlang der Platenstraße vorgesehen. Dies könnte eine Trennungswirkung in der Siedlung, ähnlich der Trennung durch die oberirdische Führung der A-Linie auf der Eschersheimer Landstraße zur Folge haben und einen Teil des Stadtteils isolieren. An der Astrid Lindgren Schule ist derzeit bereits eine zweizügige Aufstockung mit Containern und die Nutzung des BMX Gelände als Pausenhoferweiterung vorgesehen. Die räumliche Situation an der Schule wird absehbar beengt sein. Die Schule sollte deshalb nicht durch die Baumaßnahmen weiter belastet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 777/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 777/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 828 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Mindestabstand beim Überholen an der neugestalteten Eschersheimer Landstraße

05.03.2020 · Aktualisiert: 10.06.2020

Antrag vom 05.03.2020, OF 787/9 Betreff: Mindestabstand beim Überholen an der neugestalteten Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche Maßnahmen geeignet und erforderlich sind, um den mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung eingeführten Mindestabstand von 1,5m innerorts beim Überholen von Radfahrer*innen an der neugestalteten Eschersheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße sicherzustellen. Begründung: Der Umbau der Eschersheimer Landstraße diente u.a. der Sicherheit im Radverkehr. An einigen Stellen wurde jedoch bei der Neuplanung aufgrund der beengten Platzverhältnisse in Verbindung mit dem Wunsch, möglichst viele Stellplätze zu erhalten, der - damals nur empfohlene - Mindestabstand von 1,5m beim Überholen von Radfahrenden unterschritten. Mit der Novelle der StVO wird die Sicherheit des Radverkehrs Priorität eingeräumt und ein Mindestabstand von 1,5m innerorts beim Überholen von Radfahrer*innen durch Kraftfahrzeuge wird nun festgeschrieben. Damit entsteht de facto ein Überholverbot von Radfahrenden an der Eschersheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße, das die Leistungsfähigkeit der Straße einschränken könnte. Es sollte daher geprüft werden, welche Maßnahmen geeignet wären, um die Einhaltung des Mindestabstands beim Überholen sicherzustellen und möglichst ein solches Verbot zu verhindern, wie etwa Tempo 30, die Verbreiterung des Radschutzstreifens an Engstellen notfalls zu Lasten von Stellplätzen oder eine bauliche Trennung des Radschutzstreifens. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 787/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen SPD, GRÜNE und 1 LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Verkehrsberuhigung in der Schönbornstraße

04.03.2020 · Aktualisiert: 10.06.2020

Antrag vom 04.03.2020, OF 780/9 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Schönbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten inwieweit eine Verkehrsberuhigung in der Schönbornstraße aus Richtung Hügelstraße kommend möglich wäre: Zwei Varianten bitten wir zu überprüfen: 1. Bei der Einfahrt in die Schönbornstraße von der Hügelstraße ist ein Schild anzubringen (Verkehrszeichen 250) "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatz "Frei bis Hausnummer 47" und "Radfahrer frei". Ab Haus Nummer 47 ein Durchfahrtsverbotsschild mit dem Zusatz "ausgenommen Schönborn-/ Pflugstr." und "Radfahrer frei" 2. Durch gehende Verkehrsführung Platenstraße Richtung Wilhelm-Epstein-Straße (Am Dornbusch/Hansaallee) für die Kraftfahrzeuge durchgehend freizugeben, OM 2822 vom 23.01.2014 (Wiederaufnahme) Begründung: Durch den zunehmenden Kraftfahrzeugverkehr (gerade während der Berufsverkehrszeiten) ergibt sich von der Abfahrt der Rosa-Luxemburg-Strasse, aus der Stadtmitte kommend, sowie dem Individualverkehr der Platenstraße von der Ginnheimer Landstraße kommend in den angrenzenden Straßen (Schönborn- und Pflugstr.) und eine damit verbundene Belastung für die Anwohner, da durch die enge Straßenführung kaum Ausweichmöglichkeiten gegeben sind. Durch den in 1.) genannten Vorschlag würde bei kontinuierlicher Kontrolle der Durchgangsverkehr reduziert werden. Durch den in 2.) genannten Vorschlag würde es eine Entzerrung und Verkehrsentlastung der Straßen Hügelstraße/Raimundstraße/Schönbornstraße/Pflugstraße und Stefan-Zweig-Straße geben. Die damalige Antwort des Magistrats OM 2822 hierzu ist den jetzigen Gegebenheiten (Nachverdichtung, höheres Verkehrsaufkommen) anzupassen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 780/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Eine Variante 2 c für den Lückenschluss Bockenheim-Ginnheim

04.03.2020 · Aktualisiert: 03.07.2020

Antrag vom 04.03.2020, OF 779/9 Betreff: Eine Variante 2 c für den Lückenschluss Bockenheim-Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die bei der Ortsbeiratssitzung am 20.02.2020 vorgestellte Variante 2b des Lückenschlusses vor einer endgültigen Entscheidung über den Streckenver-lauf um eine Variante 2c zu erweitern, die eine unterirdische Streckenführung bis einschließ-lich des U-Bahnhofs Ginnheim vorsieht, und diese Variante auf ihre Machbarkeit und die da-für zu erwartenden Kosten hin überprüfen zu lassen. Begründung: Die vorgestellten Varianten stellen einen erheblichen Eingriff in die Straßensituation Ginn-heims dar. Insbesondere die Querung der Ginnheimer Landstraße durch eine oberirdisch ver-laufende U-Bahn, die den Verkehr alle 2,5 Minuten zum Stopp zwingt, erscheint wenig wün-schenswert, da ein erheblicher Rückstau des immer noch vorhandenen Autoverkehrs zu er-warten wäre. Auch die Variante 2b, die mit einer Fahrzeit von 5:50 min zwischen den Bahn-höfen Ginnheim und Bockenheim bei gleichzeitiger Anbindung des Universitätscampus in dessen Zentrum und der fehlenden Beeinträchtigung der Bezirkssportanlage sehr attraktiv erscheint, hat den Nachteil, dass auf der Platenstraße ein Trogbauwerk vorgesehen ist. Die unerfreulichen städtebaulichen Wirkungen solcher Bauwerke sowie oberirdisch verlaufender U-Bahn-Linien können auf der Eschersheimer Landstraße besichtigt werden und sollten des-halb unbedingt vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 779/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 779/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 828 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Zebrastreifen über Hansaallee, um Fußgänger-Rushhour von der U-Bahn-Station „Holzhausenstraße“ zum Uni-Campus sicherer zu machen

25.02.2020 · Aktualisiert: 08.06.2020

Antrag vom 25.02.2020, OF 1041/2 Betreff: Zebrastreifen über Hansaallee, um Fußgänger-Rushhour von der U-Bahn-Station "Holzhausenstraße" zum Uni-Campus sicherer zu machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, über die Hansaallee ab der Ecke Holzhausenstraße in Richtung der Kreuzung zur Bremer Straße einen Zebrastreifen von mindestens zehn Meter Breite einzurichten. Begründung: Gerade zu Stoßzeiten am frühen Vormittag oder am Nachmittag bahnen sich viele Studierende den kürzesten Weg zur oder von der U-Bahn-Station Holzhausenstraße über die Hansaallee. Sicher, es gibt einen beampelten Fußgängerüberweg in der Nähe nur wird dieser offenbar aus Gründen der Zeitersparnis von vielen nicht genutzt. Aufgrund der vielen Straßenquerungen an der im Antrag beschriebenen Stelle sollte die Situation mit einem Zebrastreifen sicherer gestaltet werden. Die rote Fahrbahnmarkierung, die der Magistrat 2016 anstatt des vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Schachbrettmusters veranlasste, vermag die Situation nicht zufriedenstellend zu lösen. Quelle: Google Earth Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1041/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen

20.02.2020 · Aktualisiert: 22.12.2020

Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Licht am Lindenbaum!

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5830 entstanden aus Vorlage: OF 759/9 vom 06.02.2020 Betreff: Mehr Licht am Lindenbaum! Der Magistrat wird gebeten, bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Straße Am Lindenbaum darauf zu achten, dass auch der Gehweg zwischen den Baumreihen zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Dehnhardtstraße ausgeleuchtet wird. Begründung: Seit mehreren Jahren steht die Erneuerung der Straßenbeleuchtung Am Lindenbaum an. Die Maßnahme war ursprünglich mit dem Umbau der Eschersheimer Landstraße verknüpft, aber steht offenbar weiterhin aus. In der dunklen Jahreszeit ist die Benutzung des unbeleuchteten Gehwegs nicht ungefährlich, weil Fußgänger über Baumwurzeln und lockere Pflastersteine stolpern können und sich in der Dunkelheit unsicher fühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1146 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überprüfung Taktzeiten Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer Landstraße

20.02.2020 · Aktualisiert: 04.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5857 entstanden aus Vorlage: OF 829/3 vom 29.01.2020 Betreff: Überprüfung Taktzeiten Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße, insbesondere an den Kreuzungen, die im Bereich ausgewiesener Schulwege liegen (Fichardstraße, Lersnerstraße, Wolfsgangstraße, Holzhausenstraße), die Taktzeiten der Fußgängerampeln und die Anforderzeiten, hauptsächlich in den Zeiten zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr sowie 12:00 Uhr und 14:00, Uhr zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Begründung: Den Ortsbeirat haben einige Beschwerden aus der Bürgerschaft erreicht, die sich über zu kurze Ampelphasen und zu lange Wartezeiten, insbesondere in den Morgen- und Mittagsstunden, beklagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1029 Antrag vom 25.08.2022, OF 447/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2752 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der KostenNutzenAnalyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (CampusmeilenLinie) und

17.02.2020 · Aktualisiert: 11.03.2021

Anregung vom 17.02.2020, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.01.2020 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim/Bockenheim als zusätzliche Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: 1. Ersatz der Buslinie 32: Vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. 2. Ersatz der Buslinie 64: Vom Hauptbahnhof über Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Ringstraßenbahn. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und den Universitätscampus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie U 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campusmeile (Verbindung der Universität, der Frankfurt School of Finance & Management, der Deutschen Nationalbibliothek und der University of Applied Sciences - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campusmeile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Linie zweigt im Osten von der Straßenbahnlinie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Straßenbahnlinie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (I.G. Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive, bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotenzial erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U-Bahn-Linie U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringstraßenbahn möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 220 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 76 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 88 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5514, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5618, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 6552, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße

23.01.2020 · Aktualisiert: 12.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5675 entstanden aus Vorlage: OF 743/9 vom 13.01.2020 Betreff: Parkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße Die mit dem Ortsbeirat eingeführte Parkraumbewirtschaftung an der Eschersheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße sollte die Dauerparker, hauptsächlich Pendler aus dem Umland, abschrecken, was auch gelungen ist. Allerdings hat dies dazu geführt, dass die Pendler nun in die angrenzenden Straßen, die bereits unter dem hausgemachten Parkdruck leiden, ausweichen und hier die Parkplätze blockieren. Sinnvoll wäre es, über die Einführung von Bewohnerparken nachzudenken. Da die Umsetzung einer solchen Regelung in der nächsten Zeit mehr als unrealistisch ist, müsste zu einer anderen Lösung gegriffen werden. Der Magistrat wird deshalb gebeten, die Zeiten des Parkverbots so zu verändern, dass einerseits die Pendler abgeschreckt werden, die Anwohner aber die Möglichkeit erhalten, tagsüber ihr Fahrzeug legal abzustellen. Im Bereich der Parkautomaten ist bei diesen Überlegungen unter anderem die Einführung einer sogenannten Brötchentaste miteinzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1206 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken im Gebiet nördlich des Alleenrings

23.01.2020 · Aktualisiert: 27.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5651 entstanden aus Vorlage: OF 757/3 vom 21.11.2019 Betreff: Bewohnerparken im Gebiet nördlich des Alleenrings Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Nordend im Gebiet nördlich des Alleenrings zwischen Eschersheimer Landstraße und dem Hauptfriedhof das Bewohnerparken eingerichtet werden kann. Andernfalls soll das Gebiet unbedingt bei zukünftigen Planungen zur Parkraumbewirtschaftung berücksichtigt werden. Begründung: Anwohner klagen über die hohe Zahl von auswärtigen Fahrzeugen. Insbesondere werden dabei Fahrzeuge von Studenten der Frankfurt School of Finance & Management ausgemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 767 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Mehr U-Bahnfahrtendichte dank Digitalisierung

13.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

Antrag vom 13.01.2020, OF 747/9 Betreff: Mehr U-Bahnfahrtendichte dank Digitalisierung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Mit der Digitalisierung ihrer Zugsicherung kann die VGF bis zu 25 % mehr Züge auf die Strecke bringen heißt es in einem Artikel der FNP. Wie die VGF mitteilte, werde ein digitales Sicherungssystem mit dem Namen "Communication Based Train Control CBTC erworben, die Ausschreibung soll im März 2020 erfolgen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gefragt, a) trifft es zu dass als erstes die Linie 5 im Europaviertel mit diesem System ausgerüstet wird? b) warum man nicht zuerst an die völlig überlastete Stammstrecke auf der Eschersheimer Landstraße gedacht hat. c) wann sinnvollerweise die A-Linie mit diesem System ausgerüstet wird Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1550 2020 Die Vorlage OF 747/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle „Botanis

02.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Situation für Fahrradfahrer am Eschenheimer Tor verbessern

17.12.2019 · Aktualisiert: 22.01.2020

Antrag vom 17.12.2019, OF 1177/1 Betreff: Situation für Fahrradfahrer am Eschenheimer Tor verbessern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die komplexe Kreuzungssituation im Bereich des Eschersheimer Tors so umgestaltet werden kann, dass sie für Fahrradfahrer so gefahrlos wie möglich passiert werden kann. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Fahrradwege durchgehend geführt werden können, und ob eine vorgezogene Grünphase für Radfahrer eingerichtet werden kann. Begründung: Die Führung des Radverkehrs und des motorisierten Verkehrs in dem Bereich resultiert in erheblichen Gefährdungen für Fahrradfahrer, die etwa von der Eschersheimer Landstraße oder dem Oeder Weg in den Kreuzungsbereich einfahren, um in Richtung Hauptwache weiterzufahren. Die komplexe Verkehrsführung des motorisierten Verkehrs führt dazu, dass Autofahrer sich so auf den richtigen Fahrstreifen konzentrieren müssen, dass die Aufmerksamkeit für Radfahrer auf der Strecke bleibt. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1525 2020 Die Vorlage OF 1177/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkverbot in Kreuzungsbereichen

05.12.2019 · Aktualisiert: 01.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5545 entstanden aus Vorlage: OF 724/9 vom 21.11.2019 Betreff: Parkverbot in Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an den aufgeführten Kreuzungen in der Ganghoferstraße die Fünf-Meter-Zonen, in denen nicht geparkt werden darf, zu markieren: 1. Einmündung Eschersheimer Landstraße; 2. Klaus-Groth-Straße/Raabestraße; 3. Grillparzerstraße; 4. Wildenbruchstraße. Begründung: Die Fünf-Meter-Zonen, in denen laut StVO nicht geparkt werden darf, sind sehr häufig zugeparkt. Dies ist eine Gefährdung und Behinderung für Fußgänger. Außerdem besteht eine erhöhte Sichtbehinderung für alle Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 648 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nichtbeachtung von Signalzeichen auf der A-Linie durch die U-Bahnen auf der Eschersheimer Landstraße

05.12.2019 · Aktualisiert: 14.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5546 entstanden aus Vorlage: OF 725/9 vom 21.11.2019 Betreff: Nichtbeachtung von Signalzeichen auf der A-Linie durch die U-Bahnen auf der Eschersheimer Landstraße Bürgerbeschwerden weisen darauf hin, dass auf der oberirdischen Strecke der U-Bahn-Linien U 1, U 2 und U 3 auf der Eschersheimer Landstraße zwischen den Haltestellen "Dornbusch" und "Lindenbaum" häufig das Haltesignal vor den Streckenübergängen durch die Fahrer missachtet wird. Das soll insbesondere die U-Bahn-Linie 2 betreffen. Dabei soll es zu gefährlichen Situationen für querende Schüler der in der Nähe gelegenen Schulen (Wöhlerschule, Ludwig-Richter-Schule) gekommen sein, wofür Zeugen benannt werden. Der Magistrat wird gebeten, die Situation auf der Strecke, insbesondere die Schaltung der Signalanlagen, zu überprüfen und ggf. durch geeignete Maßnahmen Abhilfe zu schaffen und dem Ortsbeirat zeitnah über das Veranlasste zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2020, ST 1296 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Straßenüberquerung in der Richard-Wagner-Straße schaffen

05.12.2019 · Aktualisiert: 22.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5539 entstanden aus Vorlage: OF 743/3 vom 21.11.2019 Betreff: Sichere Straßenüberquerung in der Richard-Wagner-Straße schaffen 1. Im Rahmen der Umgestaltung des oberen Teils der Richard-Wagner-Straße sowie der Rat-Beil-Straße muss auch auf das Thema Überquerungsmöglichkeiten dieser beiden Straße geschaut werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie weit die derzeitige Planung der Umgestaltung fortgeschritten ist und ob sich bereits sagen lässt, wie die Überquerung der beiden Straßen aussehen wird. Der Ortsbeirat 3 erwartet, dass eine sichere Überquerungsmöglichkeit sowohl des Fahrradstreifens als auch der Autofahrbahnen sichergestellt wird, welche über die derzeitige Lösung hinausgeht. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob er hierzu bereits Informationen bereitstellen kann. 2. Ungeachtet der derzeitig laufenden Planung wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, und falls möglich umzusetzen, dass auf der Richard-Wagner-Straße an der Einmündung zur Rat-Beil-Straße ein Zebrastreifen zur Überquerung geschaffen wird. Dieser soll an dem Stück der Straße entstehen, an dem die beiden Fahrspuren kurz geteilt werden, somit also ebenfalls zweigeteilt sein und das Zwischenstück der Straße mit jeweils der rechten und linken Straßenseite verbinden. Gleichzeitig soll das zurzeit 100 Meter lange Straßenstück mit dem Tempolimit von 30 km/h nach Süden verlängert werden und bereits ab der Miquelallee gelten. Ebenso soll geprüft werden, ob auf der Rat-Beil-Straße vor dem Hauptfriedhofeingang das zurzeit vorhandene Verkehrsschild "Achtung Fußgänger" durch einen Zebrastreifen ersetzt werden kann. Quelle: Google Maps Begründung: Langfristig muss im Rahmen der Umgestaltung eine Planung entwickelt werden, die den verschiedenen Bedürfnissen der Menschen, also auch den Fußgängern, Rechnung trägt. Kurzfristig gilt: Die angesprochene Stelle auf der Richard-Wagner-Straße stellt für Fußgänger derzeit eine Gefahrenstelle dar, welche durch einen Zebrastreifen beseitigt werden kann. Für eine erhöhte Sicherheit und zur Steigerung der Relevanz des bereits heute vorhandenen "100-Meter-30-km/h-Schildes" wird empfohlen, bereits ab der Miquelallee die 30 km/h einzuführen. Somit wird verhindert, dass dort startende Fahrzeuge auf 50 km/h beschleunigen, nur um direkt wieder auf 30 km/h herunterbremsen oder ggf. aufgrund des Zebrastreifens ganz anhalten zu müssen. Die Rat-Beil-Straße ist an dieser Stelle noch einspurig, was eine Überquerung mithilfe eines Zebrastreifens möglich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 506 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1854 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Einfassung der Grünanlage Eschersheimer Landstraße, südlich der EduardRüppellStraße

21.11.2019 · Aktualisiert: 13.12.2019

Antrag vom 21.11.2019, OF 721/9 Betreff: Einfassung der Grünanlage Eschersheimer Landstraße, südlich der Eduard-Rüppell-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf der Eschersheimer Landstraße Stadtauswärts, Südlich der Eduard Rüppel Straße für die Parkbuchten vor den Ladenzeilen Zwischen Nonstop Reisen und dem Dornbusch Kebap die Pflastersteine in der Einfassung der Bäume entfernt und durch ein anderes Material ersetzt werden können. Bildquelle: Google Maps Begründung: Die kleinen Pflastersteine lösen sich immer wieder aus dem Boden, so dass die Steine herumliegen und ein ungepflegtes Stadtbild entsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 721/9 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und CDU erklärt. Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 721/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Versetzung der Fahrradständer an der Ecke Eschersheimer Landstraße/EduardRüppellStraße

31.10.2019 · Aktualisiert: 31.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5376 entstanden aus Vorlage: OF 697/9 vom 17.10.2019 Betreff: Versetzung der Fahrradständer an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Eduard-Rüppell-Straße Fußgänger und Radfahrer werden an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Eduard-Rüppell-Straße vor und nach dem Überqueren des Zebrastreifens sowohl in nördliche als auch in südliche Richtung massiv beeinträchtigt durch die im Weg platzierten Fahrradständer neben der Glascontaineranlage. Insbesondere nach dem Anhalten der Stadtbahn an der Haltestelle "Dornbusch" kommen die den südlichen Aus- bzw. Übergang benutzenden Fußgängerströme an dieser Stelle in Konflikt untereinander und mit Fahrradfahrern beim Ausweichen vor den Fahrradständern, die im Wege stehen. Die beigefügten zwei Fotos mögen das Problem veranschaulichen. Der Magistrat wird daher dringend gebeten, durch ein Versetzen der Fahrradständer die Situation, die von Anliegern und Anwohnern beklagt wird, zu entschärfen. ... Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 607 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Punktuelle Sanierung der Fahrbahnoberfläche im Marbachweg

31.10.2019 · Aktualisiert: 07.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5377 entstanden aus Vorlage: OF 698/9 vom 13.10.2019 Betreff: Punktuelle Sanierung der Fahrbahnoberfläche im Marbachweg Bürger haben sich über die Lärmentwicklung durch das Kopfsteinpflaster im Schienenbereich des Marbachwegs beschwert. Bis kurz hinter der Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße, also im Bereich der Weichen, wurde der Schienenzwischenraum asphaltiert, was die Geräuschentwicklung durch den Individualverkehr natürlich deutlich verringert. Der Magistrat wird deshalb gebeten, sich mit der VGF mit dem Ziel ins Benehmen zu setzen, auch das Teilstück bis ungefähr zur Landvogtstraße ebenfalls mit einem Lärm mindernden Straßenbelag zu versehen. An der am nördlichen Straßenrand liegenden Bushaltestelle "Kaiser-Sigmund-Straße" der Buslinie 34 haben sich so tiefe Spurrillen gebildet, dass Sturzgefahr für Zweiradfahrer besteht. Der Magistrat wird deshalb gebeten, diese Stelle auszubessern und einen widerstandsfähigeren Straßenbelag aufzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 350 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querung Eschersheimer Landstraße

31.10.2019 · Aktualisiert: 22.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5379 entstanden aus Vorlage: OF 701/9 vom 17.10.2019 Betreff: Querung Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie umgehend eine Querungsmöglichkeit für Radfahrer über die Eschersheimer Landstraße zwischen Roseggerstraße und Fritz-Tarnow-Straße geschaffen werden kann, um ein sicheres und zügiges Queren für Radfahrer zu gewährleisten und zeitgleich den bisherigen Fußgängerüberweg zu entlasten. Dies soll - soweit möglich - durch eine eigene Spurführung für Radfahrer inklusive Ampelanlage über den aktuellen U-Turn-Bereich erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 400 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1471 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 521 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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