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Parkverbot in Kreuzungsbereichen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5545 entstanden aus Vorlage: OF 724/9 vom 21.11.2019 Betreff: Parkverbot in Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an den aufgeführten Kreuzungen in der Ganghoferstraße die Fünf-Meter-Zonen, in denen nicht geparkt werden darf, zu markieren: 1. Einmündung Eschersheimer Landstraße; 2. Klaus-Groth-Straße/Raabestraße; 3. Grillparzerstraße; 4. Wildenbruchstraße. Begründung: Die Fünf-Meter-Zonen, in denen laut StVO nicht geparkt werden darf, sind sehr häufig zugeparkt. Dies ist eine Gefährdung und Behinderung für Fußgänger. Außerdem besteht eine erhöhte Sichtbehinderung für alle Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 648 Aktenzeichen: 32 1

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