Parkverbot in Kreuzungsbereichen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5545 entstanden aus Vorlage: OF 724/9 vom 21.11.2019
Betreff: Parkverbot in Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an den aufgeführten Kreuzungen in der Ganghoferstraße die Fünf-Meter-Zonen, in denen nicht geparkt werden darf, zu markieren:
- Einmündung Eschersheimer Landstraße;
- Klaus-Groth-Straße/Raabestraße;
- Grillparzerstraße;
- Wildenbruchstraße. Begründung: Die Fünf-Meter-Zonen, in denen laut StVO nicht geparkt werden darf, sind sehr häufig zugeparkt. Dies ist eine Gefährdung und Behinderung für Fußgänger. Außerdem besteht eine erhöhte Sichtbehinderung für alle Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9