Parkverbot in Kreuzungsbereichen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM
5545 entstanden aus Vorlage:
OF 724/9 vom
21.11.2019 Betreff: Parkverbot in Kreuzungsbereichen
Der Magistrat wird
gebeten, an den aufgeführten Kreuzungen in der Ganghoferstraße die
Fünf-Meter-Zonen, in denen nicht geparkt werden darf, zu markieren: 1. Einmündung Eschersheimer Landstraße; 2.
Klaus-Groth-Straße/Raabestraße; 3. Grillparzerstraße; 4. Wildenbruchstraße. Begründung: Die Fünf-Meter-Zonen, in denen laut StVO nicht
geparkt werden darf, sind sehr häufig zugeparkt. Dies ist eine Gefährdung und
Behinderung für Fußgänger. Außerdem besteht eine erhöhte Sichtbehinderung für
alle Verkehrsteilnehmer.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.03.2020, ST 648
Aktenzeichen: 32 1