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Parkverbot in Kreuzungsbereichen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5545 entstanden aus Vorlage: OF 724/9 vom 21.11.2019

Betreff: Parkverbot in Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an den aufgeführten Kreuzungen in der Ganghoferstraße die Fünf-Meter-Zonen, in denen nicht geparkt werden darf, zu markieren:

  1. Einmündung Eschersheimer Landstraße;

  2. Klaus-Groth-Straße/Raabestraße;

  3. Grillparzerstraße;

  4. Wildenbruchstraße. Begründung: Die Fünf-Meter-Zonen, in denen laut StVO nicht geparkt werden darf, sind sehr häufig zugeparkt. Dies ist eine Gefährdung und Behinderung für Fußgänger. Außerdem besteht eine erhöhte Sichtbehinderung für alle Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

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