Nichtbeachtung von Signalzeichen auf der A-Linie durch die U-Bahnen auf der Eschersheimer Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM
5546 entstanden aus Vorlage:
OF 725/9 vom
21.11.2019 Betreff: Nichtbeachtung von Signalzeichen auf der
A-Linie durch die U-Bahnen auf der Eschersheimer Landstraße
Bürgerbeschwerden weisen
darauf hin, dass auf der oberirdischen Strecke der U-Bahn-Linien U 1,
U 2 und U 3 auf der Eschersheimer Landstraße zwischen den
Haltestellen "Dornbusch" und "Lindenbaum" häufig das Haltesignal vor den
Streckenübergängen durch die Fahrer missachtet wird. Das soll insbesondere die
U-Bahn-Linie 2 betreffen. Dabei soll es zu gefährlichen Situationen für
querende Schüler der in der Nähe gelegenen Schulen (Wöhlerschule,
Ludwig-Richter-Schule) gekommen sein, wofür Zeugen benannt werden. Der Magistrat wird gebeten, die
Situation auf der Strecke, insbesondere die Schaltung der Signalanlagen, zu
überprüfen und ggf. durch geeignete Maßnahmen Abhilfe zu schaffen und dem
Ortsbeirat zeitnah über das Veranlasste zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.07.2020, ST 1296
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9
am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9
am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9
am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10