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Nichtbeachtung von Signalzeichen auf der A-Linie durch die U-Bahnen auf der Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5546 entstanden aus Vorlage: OF 725/9 vom 21.11.2019

Betreff: Nichtbeachtung von Signalzeichen auf der A-Linie durch die U-Bahnen auf der Eschersheimer Landstraße Bürgerbeschwerden weisen darauf hin, dass auf der oberirdischen Strecke der U-Bahn-Linien U 1, U 2 und U 3 auf der Eschersheimer Landstraße zwischen den Haltestellen "Dornbusch" und "Lindenbaum" häufig das Haltesignal vor den Streckenübergängen durch die Fahrer missachtet wird. Das soll insbesondere die U-Bahn-Linie 2 betreffen. Dabei soll es zu gefährlichen Situationen für querende Schüler der in der Nähe gelegenen Schulen (Wöhlerschule, Ludwig-Richter-Schule) gekommen sein, wofür Zeugen benannt werden. Der Magistrat wird gebeten, die Situation auf der Strecke, insbesondere die Schaltung der Signalanlagen, zu überprüfen und ggf. durch geeignete Maßnahmen Abhilfe zu schaffen und dem Ortsbeirat zeitnah über das Veranlasste zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 38
OBR 9
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
OBR 9
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 9
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle