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Höchst: Ein-/Ausfahrt der ASB-Rettungswache
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3685 entstanden aus Vorlage: OF 1198/6 vom 11.11.2014 Betreff: Höchst: Ein-/Ausfahrt der ASB-Rettungswache Vorgang: OM 3599/14 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, bei der Sanierungsmaßnahme Silostraße die geplanten Umbaumaßnahmen der Grundstückszufahrt zur ASB-Rettungswache in der Silostraße 23 zu berücksichtigen und auf ganzer Front den Bordstein abzusenken. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Sanierung der Silostraße. Im Zusammenhang mit der Sanierung hat der Arbeiter-Samariter-Bund das Interesse geäußert, die Hofeinfahrt zu verändern, um schneller mit Rettungswagen ausrücken zu können. Ein weiterer Vorteil ist die Verbesserung der Parkplatzsituation auf dem Gelände (vgl. OM 3599). Hier hat sich der ASB intensiv Gedanken gemacht, auch auf dem Gelände weitere Parkplätze auszuweisen. Als Ergebnis soll die Einfahrt der Rettungswache auf die volle Grundstücksgröße verbreitert werden. Dafür ist es laut Amt für Straßenbau und Erschließung erforderlich, dass dies im Vorfeld der Planung berücksichtigt wird, um ggf. auch die seit Langem geforderte Ampelsteuerung zu optimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3599 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 289 Aktenzeichen: 66 0
Katastrophenschutz der Stadt und ehrenamtliche Arbeit des ASB sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3599 entstanden aus Vorlage: OF 1163/6 vom 20.10.2014 Betreff: Katastrophenschutz der Stadt und ehrenamtliche Arbeit des ASB sicherstellen Vorgang: ST 809/12 Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem ASB Regionalverband Frankfurt kurzfristig eine Lösung zu finden, die die engagierte, überwiegend ehrenamtliche Arbeit in der Rettungswache in der Silostraße 23 für die Zukunft sicherstellt. Der Katastrophenschutz (KatS) nimmt einen wichtigen Stellenwert innerhalb der Stadt Frankfurt ein. Die Ausübung des Katastrophenschutzes sollte ungehindert möglich sein. Dazu zählt auch die Möglichkeit, anrückenden Einsatzkräften eine geeignete Abstellmöglichkeit in unmittelbarer Nähe der Rettungswache anzubieten. Hier ist nach Schließung des Parkplatzes am Silobad aktuell keine adäquate Parkmöglichkeit mehr vorhanden. Darüber hinaus erinnert der Ortsbeirat an die Erledigung der in der Vorlage ST 809 angekündigten Einrichtung einer Ampelvorrangschaltung, da auch hier dringend Handlungsbedarf besteht, um den Bevölkerungsschutz im Frankfurter Westen sicherzustellen. Begründung: Der Standort des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Frankfurt in der Silostraße 23 ist seit vielen Jahrzehnten eine wichtige Stütze des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Aus- und Weiterbildung von Ersthelfern im Ortsbezirk. Die haupt- und ehrenamtliche Arbeit leisten insgesamt 180 Personen, die über viele Jahre ihre Hilfsbereitschaft in den Dienst der Bevölkerung stellen. Das Motto des ASB "Wir helfen hier und jetzt." wird leider durch die o. g. unglückliche Situation verhindert. Über Jahrzehnte hinweg stand der Parkplatz des Silobades und der Fraport-Arena für jeden Samariter offen und konnte genutzt werden. In den vergangenen Jahren hat die Nutzung der Fraport-Arena zugenommen und der Parkplatz wurde durch Schranken abgesperrt. Nun ist durch die Winterschließung des Silobades auch der letzte frei verfügbare Parkplatz versperrt. Die Unterkunft in der Silostraße wurde seinerzeit so konzipiert, weil auf der gegenüberliegenden Seite freie Parkflächen für die Einsatzkräfte zur Verfügung standen. Nutzbare Parkflächen auf dem ASB-Gelände sind nicht vorhanden. Das derzeitige notgedrungene Abstellen der Fahrzeuge auf dem Gelände behindert die Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge. Die Situation stellt den ASB heute vor unlösbare Herausforderungen. Einsatzkräfte im Katastrophenschutz müssen innerhalb kürzester Zeit die Fahrzeuge besetzen und ausrücken können. Sie können weder mit öffentlichen Verkehrsmitteln anrücken noch auf weit entfernte Parkflächen ausweichen. Der ASB Frankfurt hat im Bereich des Katastrophenschutzes die SEG-Behandlung aus dem ersten Sanitätszug der Stadt Frankfurt mit zwei Fahrzeugen (ein Arzttruppkraftwagen und ein Rettungstransportwagen) und einer Einsatzstärke von acht Helfern am Standort stationiert. Weiterhin rückt von der Silostraße der Führungstrupp mit einem Einsatzleitwagen und drei Helfern aus. Die Teileinheit selbst umfasst zurzeit 24 Helfer. Bei einer ersten Alarmierung kommen erfahrungsgemäß 13 bis 18 Helfer, die dann die Fahrzeuge besetzen oder als Alarmreserve in Bereitschaft bleiben. Fünf weitere Helfer aus Höchst unterstützen auch die SEG-Logistik (Transport des Bevorratungssatzes San-KatS des Landes Hessen) bei der Einrichtung der dritten Betreuungsstelle der Stadt Frankfurt. Zusätzlich zu den sanitätsdienstlichen Ausbildungsveranstaltungen nehmen die KatS-Helfer an fachspezifischen Ausbildungen, Übungen, Bewegungsfahrten sowie Fahrzeugüberprüfungen, je nach Art und Aufwand mit bis zu 1.025 Teilnehmern, teil. 2014 haben so die Höchster Einheiten bei 39 Veranstaltungen (Einsätze, Übungen, Ausbildungen und Arbeitsdienste) teilgenommen. Diese Zahlen werden auch 2015 angestrebt, was bedeutet, dass allein der Katastrophenschutz in Höchst fast jede Woche eine Dienstveranstaltung durchführt und dafür eine Parkfläche für ca. 15 Fahrzeuge benötigt. Das ist jedoch nur der Bedarf des Katastrophenschutzes. Eine weitere wichtige Säule des ASB ist die Aus- und Weiterbildung von Ersthelfern. Hier finden pro Woche zwei Erste-Hilfe-Kurse mit bis zu 20 Teilnehmern statt. Erfahrungsgemäß nutzen nur wenige die Möglichkeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Da Erste-Hilfe-Kurse verschiedener Organisationen miteinander konkurrieren, kann dieses Standbein im schlimmsten Fall wegen mangelnder Parkflächen wegbrechen. Die hauptamtliche Seite des ASB umfasst die Verwaltung und den Betrieb der zwei Rettungswagen, die für die westlichen Stadtteile die rettungsdienstliche Versorgung sicherstellen. Dem Ortsbeirat ist sehr daran gelegen, die Zustände für den ASB zu verbessern, damit dieser ungehindert seine wichtige Arbeit für den Schutz der Bevölkerung leisten kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 809 Antrag vom 11.11.2014, OF 1198/6 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3685 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 481 Aktenzeichen: 37 3
Grasmückenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3276 entstanden aus Vorlage: OF 1057/6 vom 23.06.2014 Betreff: Grasmückenweg Vorgang: OM 2965/14 OBR 6; ST 747/14 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat das in der Stellungnahme ST 747 angekündigte Verkehrskonzept vor der Umsetzung, gegebenenfalls im Rahmen eines Ortstermins, vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat möchte das in der Vorlage ST 747 angekündigte Verkehrskonzept vor der Umsetzung kennenlernen, damit noch Anregungen eingebracht werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2965 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 747 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1202 Aktenzeichen: 66 0
Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM 3175 entstanden aus Vorlage: OF 1032/6 vom 19.05.2014 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14 Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken von Kraftfahrzeugen zwischen den Kastanien in der Pfaffenwiese zwischen Kellerskopfweg und Silostraße zu verhindern, indem weitere Steinhindernisse aufgestellt werden. Begründung: Viele Besucher der Jahrhunderthalle sparen sich die Parkgebühren und stellen ihr Auto verbotswidrig zwischen die Kastanien. Die Verkehrsüberwachung kann nicht bei jeder Veranstaltung das Falschparken ahnden. Vielen auswärtigen Besuchern entgeht vor allem bei den abendlichen Veranstaltungen, dass ihr vermeintlicher Parkplatz ein Fuß- und Radweg ist, der stellenweise dann schwer zu nutzen ist. Bereits jetzt stehen zwischen vereinzelten Bäumen Steinhindernisse. Diese sollen das Parken nun auf der gesamten Strecke der Pfaffenwiese zwischen Silostraße und Kellerskopfweg verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1205 Aktenzeichen: 66 3
Bahndämme in Höchst/Unterliederbach sanieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3078 entstanden aus Vorlage: OF 992/6 vom 20.04.2014 Betreff: Bahndämme in Höchst/Unterliederbach sanieren Vorgang: OM 2958/14 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn AG und HLB aufzufordern, die Bahndämme in Höchst und Unterliederbach zu sanieren und für das Stadtbild in einen angemessenen Zustand zu bringen. Begründung: Die Bahndämme in Höchst und Unterliederbach sind in einem sehr schlechten Zustand. Über die Gefährdung wurde bereits in der Anregung OM 2958 aufmerksam gemacht. Allerdings wird an vielen Stellen auch das Stadtbild aufgrund einer mangelhaften Pflege (Putz bröckelt, Risse in Stützwänden, umgefallene Stützpfeiler, lückenhafte Zäune, Graffiti etc.) verschandelt. Der Ortsbeirat fordert daher von der Deutschen Bahn und der HLB, die Bahndämme in einen angemessenen Zustand zu bringen. Bahndamm Silostraße Bahndamm Silostraße Bahndamm Emmerich-Josef-Straße Bahndamm Königsteiner Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2958 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 989 Aktenzeichen: 69
Grasmückenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2965 entstanden aus Vorlage: OF 975/6 vom 03.03.2014 Betreff: Grasmückenweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Problematik der Wurzelaufbrüche um die Bäume im Grasmückenweg gelöst werden kann, ohne dass die Bäume in ihrem Bestand gefährdet werden. Es ist zu prüfen, ob die Baumscheiben der Bäume nicht ordentlich freigelegt werden können. Ein diesem Ziel entsprechendes Verkehrskonzept ist zu prüfen. Begründung: Durch Wurzelaufbrüche ist die Straße in einem nicht mehr verkehrssicheren Zustand. Daher wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu entwerfen, welches die Aufbrüche beseitigt, ohne den Baumbestand zu reduzieren. Auf Dauer hat es keinen Sinn, immer wieder nur die Wurzelaufbrüche zu reparieren. Deswegen sollte geprüft werden, ob nicht der Asphalt um die Bäume aufgebrochen werden sollte, um reguläre Baumscheiben zu erzeugen. Dazu müsste dann allerdings auch ein neues Verkehrskonzept erstellt werden, das wahrscheinlich eine Einbahnstraßenregelung vorsieht. Ein weiterer positiver Effekt wäre, dass dadurch zusätzliche Parkmöglichkeiten geschaffen werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 747 Antrag vom 23.06.2014, OF 1057/6 Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3276 Aktenzeichen: 66 0
Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Bahnanbindung Fraport Arena hier: Silo-, Hunsrück- und Schmalkaldener Straße vom Autoverkehr entlasten
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2012, OF 554/6 Betreff: Bahnanbindung Fraport Arena hier: Silo-, Hunsrück- und Schmalkaldener Straße vom Autoverkehr entlasten Das Verkehrsaufkommen in Unterliederbach im Bereich Hunsrück- und Schmalkaldener Straße wie auch auf der Silostraße ist aktuell bereits hoch, ganz besonders Im Berufsverkehr. Hinzu kommen bald noch die Auswirkungen durch das Neubaugebiet an der Hunsrückstraße. Bei Veranstaltungen in der Fraport-Arena sind diese Straßen dann in der Regel hoffnungslos überlastet und an allen möglichen und unmöglichen Stellen parken zudem für die Dauer der Veranstaltung Autos im Straßenraum, weil die offiziellen Parkplatzkapazitäten nicht ausreichen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommt fast niemand zur Fraport-Arena. Ein attraktives Verkehrsmittel zur Anreise zu Veranstaltungen in der Fraport-Arena für Besucher, die ja meist von weiter her anreisen, ist sicher eine Bahnverbindung. So könnte auch das Silobad und das dortige Gewerbegebiet viel besser als bisher durch den ÖPNV angeschlossen werden. Nah zur Ballsporthalle liegt der S-Bahn Halt Farbwerke (angefahren von den Linien S 1 und S 2), lediglich getrennt durch die Gleisanlagen des ehemaligen Güterbahnhofs Höchst. Fast direkt neben der Ballsporthalle verläuft die K-Bahn. Heute gibt es aber keine Möglichkeit die früheren Güterbahnhofsgleise zu überqueren und es gibt an der K-Bahn keine Station an der Fraport-Arena. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. zu untersuchen, wie hoch wäre der Nutzen einer Fußwegeverbindung vom S-Bahn Halt Farbwerke (z.B. als Brücke) und einem Haltepunkt an der K-Bahn in Höhe der Fraport-Arena, bezogen auf die gesamtverkehrliche Situation in diesem Bereich (allgemeine Verkehrssituation, Anbindung für Anwohner und Arbeitnehmer des Gewerbegebiets und der Besucher der Fraport-Arena und des Silobades); 2. mitzuteilen, mit welchen Kosten für die Errichtung einer solchen Fußwegeverbindung und einer geeigneten Station an der K-Bahn - zumindest annähernd - zu rechnen wäre. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.11.2012, OF 579/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 556 2012 1. Die Vorlage OF 554/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 579/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 SPD
Partei: SPD
Weiter lesenSanierung Silostraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 779 entstanden aus Vorlage: OF 236/6 vom 28.12.2011 Betreff: Sanierung Silostraße Der Magistrat wird gebeten, die Silostraße im Abschnitt zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese zeitnah grundzusanieren, bzw. die notwendigen Mittel in den nächsten Haushalt einzustellen, damit die Sanierung zeitnah erfolgen kann. Begründung: Der Abschnitt der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese ist in einem sehr schlechten Zustand. Da die Hoechster-Farben-Straße nun in absehbarer Zeit nicht saniert werden soll, wäre es sinnvoll, die Sanierung der Silostraße vorzuziehen, um den Zustand der Straße zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 699 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Ausfahrt aus der Rettungswache des ASB-Höchst in der Silostraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2011, OF 234/6 Betreff: Ausfahrt aus der Rettungswache des ASB-Höchst in der Silostraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen geeigneten Maßnahmen, zum Beispiel durch eine Ampelsteuerung mit Alarmschaltung, der ASB-Rettungswache in der Silostraße die Ausfahrt der Rettungswagen verbessert und damit auch beschleunigt werden kann. Begründung: Die Ampelanlage an der Kreuzung Silostraße/Hunsrückstraße und die Bushaltestelle "Silobad/Ballsporthalle" in Kombination mit dem hohen Verkehrsfluss sorgen zum Teil für eine Verzögerung der Ausrückzeit der Rettungswagen. Gerade im Rettungswesen kann eine solche Verzögerung lebensbedrohliche Auswirkungen haben. Daher ist es für den Ortsbeirat geboten hier schnelle Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 219 2012 Die Vorlage OF 234/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenDurchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3172 entstanden aus Vorlage: OF 1139/6 vom 30.03.2009 Betreff: Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde damit zu beauftragen, zwischen der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und Höchst sowie von der Jahrhunderthalle in Richtung Zeilsheim eine entsprechende Beschilderung anzubringen, die eine Durchfahrt für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkws über 12 Tonnen) verbietet. Begründung: Täglich und in zunehmendem Maße fahren Schwerlasttransporter durch Zeilsheim. Aufgrund der Verkehrssituation, insbesondere der zu engen Straßen in Zeilsheim, die nicht für derartigen Lkw-Verkehr ausgelegt sind, müssen Lkws oft zu riskanten Wendemanövern ansetzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Es kommt zu gefährlichen Situationen insbesondere in den Kurven- und Kreuzungsbereichen von Hofheimer Straße, Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese, aber auch von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim fahrend im Verkehrsbereich Pfaffenwiese, Neu-Zeilsheim, Pfortengartenweg, Alt-Zeilsheim und Hofheimer Straße. Die schon jetzt aufgestellten Hinweisschilder in Richtung Autobahnanschluss Sindlingen über die B40a, z.B. in Höhe der Jahrhunderthalle, reichen nicht aus. Außerdem sind Alternativrouten möglich, die eine Durchfahrt durch Zeilsheim entbehrlich machen, da diese Fahrzeuge Zeilsheim nur durchfahren - entweder in Richtung Höchst oder von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim. Von Wiesbaden auf der A 66 kommend kann über die Anschlussstelle Krifteler Dreieck, die B40a und die Hoechster-Farben-Straße nach Höchst gelangt werden. Aus Richtung Frankfurt kommend kann Höchst über die Abfahrt Kelkheim, die Schmalkaldender Straße und Silostraße erreicht werden, sodass für den Schwerlasttransport keine Notwendigkeit für die Benutzung der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und der damit verbundenen Durchfahrt durch Zeilsheim besteht. Da die Verkehrsführung in Zeilsheim nicht für Schwerlasttransporter ausgelegt und ein behinderungsfreies Vorbeifahren von Schwerlasttransportern nicht möglich ist, ist ein Durchfahrtsverbot dringend erforderlich. Entsprechende Hinweisschilder sollten schon an den Autobahnanschlussstellen Krifteler Dreieck und Kelkheim angebracht werden sowie ebenfalls an der Pfaffenwiese und der Hoechster-Farben-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.06.2009, ST 923 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3170 entstanden aus Vorlage: OF 1132/6 vom 01.04.2009 Betreff: Sanierung Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, für eine Sanierung der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese Mittel in den Doppelhaushalt 2010/2011 einzustellen. Begründung: Im Anschluss an die Sanierung der Silostraße zwischen Liederbacher Straße und Hunsrückstraße soll nun auch das zweite Teilstück saniert werden. Hierzu sollten die erforderlichen Mittel in den Doppelhaushalt 2010/2011 eingestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2009, ST 920 Aktenzeichen: 66 5
Bahnhof Höchst
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2008, OM 2234 entstanden aus Vorlage: OF 809/6 vom 21.04.2008 Betreff: Bahnhof Höchst Um endlich die ersten Schritte zu Sanierungsmaßnahmen im Bahnhof Höchst durchführen zu können, wurde im Dezember 2007 eine Planungsvereinbarung hierzu zwischen DB AG und dem Magistrat der Stadt Frankfurt unterzeichnet. Im März diesen Jahres fanden nun, wie u.a. auch durch den federführenden Dezernenten, Herrn Stadtrat Sikorski, mitgeteilt wurde, diesbezüglich weitere Gespräche zwischen Bahn und Stadt statt, ohne dass man bisher mitgeteilt hat, was sich daraus ergeben hat. Dem Ortsbeirat ist an einer möglichst kurzfristigen Information sehr viel gelegen. Das Thema Sanierung Bahnhof Höchst hat seit Jahren im Frankfurter Westen höchste Priorität. Ständig fragen Bürger beim Ortsbeirat deswegen nach. Eine Information des Ortsbeirats direkt hatte die DB AG jedoch zuletzt abgelehnt, mit dem Hinweis auf die Verhandlungen mit dem Magistrat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. das Ergebnis der letzten Gespräche mit der DB AG vom März dem Ortsbeirat mitzuteilen; 2. künftig einen Vertreter des Ortsbeirats an den Gesprächen teilnehmen zu lassen (z.B. den Ortsvorsteher oder seinen Stellvertreter) oder zumindest künftig unmittelbar über die Ergebnisse der Gespräche den Ortsbeirat unaufgefordert zu informieren; 3. auf die DB AG dahin gehend einzuwirken, dass die von der DB eingenommenen Gelder, z.B. durch Verkauf von Grundstücken (etwa Silostraße, Bruno-Asch-Anlage) von der Bahn in die Sanierung des Bahnhofs Höchst investiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.09.2008, ST 1347 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 13
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