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Meine Nachbarschaft: Sigmund-Freud-Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts

03.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6210 entstanden aus Vorlage: OF 898/10 vom 21.10.2024 Betreff: Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von Lkws mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen auf dem Parkstreifen der Gießener Straße zwischen Ronneburgstraße und Siegmund-Freud-Straße verboten werden kann. Begründung: Da vermehrt Lkws auf diesem Parkstreifen stehen, bei jeder Witterung den Motor warm laufen lassen (Schadstoffemission) und Anwohnern sowie Pendlern den Platz wegnehmen, sollen die Schilder Parkverbot für Lkw und Verkehrszeichen 314 (Parken) mit dem Zusatzschild 1010-58 (Personenkraftwagen) der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 498 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Bronzefigur vor dem ehemaligen Postamt in der Hügelstraße

21.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

Antrag vom 21.11.2024, OF 873/9 Betreff: Bronzefigur vor dem ehemaligen Postamt in der Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zukunft des ehemaligen Gebäudes der Post ist ungewiss, schlimmstenfalls droht hier der Abriss des gesamten Gebäudekomplexes, hierbei wäre auch der Verlust der dort aufgestellten Bronzefigur zu befürchten. Bürger haben den Ortsvorsteher angesprochen und ihn gebeten für eine Sicherung der Plastik im Falle eines Abrisses zu sorgen. Deshalb wird der Magistrat gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen möglich sind, diese Figur für den Ortsbeirat zu sichern. bzw. ob es möglich ist, dass der Ortsbeirat im Vorfeld einen anderen Standort für diese Statue auswählen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1090 2024 Die Vorlage OF 873/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Entfernung der alten Parkmarkierungen an der Hügelstraße 187/189

07.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6137 entstanden aus Vorlage: OF 839/9 vom 26.10.2024 Betreff: Entfernung der alten Parkmarkierungen an der Hügelstraße 187/189 Die Fläche vor dem Fußgängerüberweg an der Hügelstraße 187/189 wird immer wieder mit widerrechtlich geparkten Autos zugestellt, sodass die Sicht vom Fußgängerüberweg auf die Hügelstraße sowie von der Straße aus auf die Fußgänger erheblich eingeschränkt wird. Durch die nicht entfernten, alten Parkplatzmarkierungen auf der Straße wird bei manchen Autofahrern der falsche Eindruck erweckt, dort parken zu können. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Entfernung der alten Parkplatzmarkierungen vor dem Fußgängerüberweg an der Hügelstraße 187/189 zu veranlassen und eine zusätzliche Barke zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 599 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Gießener Straße - Überschwemmungen

05.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6051 entstanden aus Vorlage: OF 901/10 vom 21.10.2024 Betreff: Gießener Straße - Überschwemmungen Der Magistrat wird gebeten, den Bereich in der Gießener Straße zwischen Weinstraße/Sigmund-Freud-Straße und Homburger Landstraße sowie den Kreuzungsbereich Marbachweg/Gießener Straße prioritär in die Reinigungsliste der Sinkkästen aufzunehmen, insbesondere vor erwarteten Starkregenereignissen. Begründung: Der genannte Abschnitt ist Teil einer intensiv genutzten Verkehrsverbindung. Bei Starkregen kann das Wasser nicht zügig durch die vorhandenen Kanäle abfließen. Es entstehen auf der Gießener Straße verkehrsgefährdende Überschwemmungen, ein größerer See wie zuletzt am 26.09.2024, den Pkws nicht durchfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1865 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Neuordnung der Abbiegespur Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts

28.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

Antrag vom 28.10.2024, OF 831/9 Betreff: Neuordnung der Abbiegespur Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt fest, dass der Magistrat den Ortsbeirat zu der Neuordnung der Fahrspuren vor der Kreuzung EL/Hügelstraße stadteinwärts (Einteilung in nur geradeaus-Spur links bzw. nur-Abbiegespur rechts) vorab weder informiert noch angehört und damit den Ortsbeirat in seinen Rechten aus § 3 Abs. 4 S. 2, 6. Spiegelstrich GOOBR verletzt hat. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 831/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Radweg auf der Eschersheimer Landstraße rückbauen

28.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

Antrag vom 28.10.2024, OF 828/9 Betreff: Radweg auf der Eschersheimer Landstraße rückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich den in den Herbstferien eingerichteten Radweg auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Hügelstraße in Teilen rückzubauen und insbesondere die baulichen Elemente (Sperren Poller, Omega-Bügel) zu entfernen und die weggefallenen KFZ-Parkplätze wiederherzustellen. Trotz Ferienzeit zeigt sich schon jetzt, dass der Verkehrsfluss massiv behindert wird und es vermehrt zu Staus kommt. Nach Ende der Ferien ist somit eine nicht hinnehmbare Fahrtzeitverlängerung vorprogrammiert. Die Positionierung der Sperrelemente erschwert zudem das Rechtsabbiegen. Die bereits eingetretenen negativen wirtschaftlichen Folgen für die ansässigen Gewerbetreibenden tun insoweit ihr Übriges. Idealerweise wird der Radweg, wie auf der anderen Seite der Eschersheimer Landstraße, auch im oben bezeichneten Abschnitt durch parallel verlaufende Straßen (Bertramstraße, Mierendorffstraße, etc) geführt. Sollte der Magistrat den Radweg auf der Eschersheimer Landstraße belassen wollen, so ist der Radweg in der Breite und sonstigen Ausgestaltung an den Radweg im nördlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße (ab der Kreuzung Hügelstraße) anzugleichen und entsprechend schmaler und ohne bauliche Trennelemente umzusetzen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 828/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Aufpflasterung der Fontanestraße zur Geschwindigkeitsreduzierung

28.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

Antrag vom 28.10.2024, OF 841/9 Betreff: Aufpflasterung der Fontanestraße zur Geschwindigkeitsreduzierung AnwohnerInnen beobachten regelmäßig Pkw's, die mit überhöhter Geschwindigkeit in der Tempo 30 Zone unterwegs sind. Die Fontanestraße wird neben dem normalen Anliegerverkehr ebenfalls gerne zur Abkürzung von der Hügelstraße in Richtung Schwalbenschwanz als Durchfahrtsstraße genutzt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit den beteiligten Ämtern und Anwohnerinnen und Anwohnern einen Ortstermin zu organisieren, um über geeignete Maßnahmen (u.a.Aufpflasterung) zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Fontanestraße zu beraten. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 841/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die JeanMonnetStraße hinaus vermeiden

10.09.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5900 entstanden aus Vorlage: OF 864/10 vom 26.08.2024 Betreff: Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die Jean-Monnet-Straße hinaus vermeiden Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie insbesondere im Berufsverkehr Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die Jean-Monnet-Straße hinaus vermieden werden können. Dies kann beispielsweise im Berufsverkehr durch geringfügige Verlängerungen der Grünphasen um wenige Sekunden für die Ampelanlage auf der Hügelstraße an der Ecke Karl-von-Drais-Straße zeitgleich in nördliche, östliche und westliche Richtung erfolgen. Begründung: Vermeidbare Staus sollten bitte auch zur Vermeidung unnötigen CO2-Ausstoßes vermieden werden. Dies auch, weil dort unter anderem durch die Rückstaus immer auch der öffentliche Personennahverkehr bzw. die Buslinie 39 betroffen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 126 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 10

Kleingärten an der Niederbornstraße - Bebauungsplan Nr. 749

10.09.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung vom 10.09.2024, OA 493 entstanden aus Vorlage: OF 865/10 vom 26.08.2024 Betreff: Kleingärten an der Niederbornstraße - Bebauungsplan Nr. 749 Vorgang: M 45/97; V 1390/15 OBR 10; ST 1444/15; OM 3501/23 OBR 10; ST 935/23 Der Ortsbeirat hat mit Ablehnung die Berichte in der Frankfurter Lokalpresse zur Kenntnis genommen, dass das Umweltamt der Stadt Frankfurt nur "Vergehen in Landschaftsschutzgebieten II oder in FFH-Gebieten" verfolgen könne und dies weiterhin "aufgrund des derzeitigen Personalbestandes" begründet ist. In diesem Zusammenhang wurde berichtet: "Weil kein Bebauungsplan mit den Festsetzungen für Klein- oder Freizeitgärten vorliegt, sind die dortigen Gärten selbst schon nicht zulässig". Seit 1997 ist der Bebauungsplan Nr. 749 "Eckenheim, Erholungs- u. Freizeitzentrum (Freizeitgärten)" im Verfahren, aber bis heute nicht abgeschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die bestehenden Freizeitgärten und die bestehenden Anlagen für Kleintierzucht planungsrechtlich gesichert werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Warum befindet sich der Bebauungsplan Nr. 749 seit über 27 Jahren im Verfahren und wurde noch nicht abgeschlossen? 2. Welche Maßnahmen sind noch erforderlich, um dieses Bebauungsplanverfahren abzuschließen? 3. Bis wann kann dieses Bebauungsplanverfahren im Idealfall und zeitnah abgeschlossen werden? 4. Zur künftigen Verfolgung der berichteten Verstöße: Trifft die Vermutung zu, dass nach dem abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren gegebenenfalls auch eine unterstützende bzw. einschreitbare Zuständigkeit bei der Bauaufsicht liegen würde? 5. Teilt der Magistrat die Auffassung des Ortsbeirats, dass bis zum Abschluss des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 749 und bei evtl. vorher stattfindenden Kontrollen die Freizeitgärten betrachtungsfrei bleiben können, sofern sie nicht durch Sichtschutzplanen, Bauzäune, Baumaterialien und Rohre, Einfriedungen, die nicht aus Büschen oder Hecken bestehen, auffällig sind? 6. Aufgrund der mutmaßlich langen und noch abzuarbeitenden Liste an "Vergehen in Landschaftsschutzgebieten II oder in FFH-Gebieten": Wann kann der Magistrat die Vergehen im Gebiet der Niederbornstraße verfolgen sowie deren Beseitigung verfügen? 7. Wie viele weitere Vergehen in Landschaftsschutzgebieten I, welche noch nicht verfolgt werden können, sind dem Magistrat im Bereich des Ortsbezirks 10 bekannt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1390 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1444 Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3501 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 935 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 40 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 18.09.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 31.10.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 493 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.11.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 493 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5259, 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.11.2024 Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schließung der Postfiliale Hügelstraße: Gemeinbedarf nicht aufgeben!

05.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 entstanden aus Vorlage: OF 800/9 vom 24.08.2024 Betreff: Schließung der Postfiliale Hügelstraße: Gemeinbedarf nicht aufgeben! Der Magistrat wird gebeten, sofern die vom Ortsbeirat angeregten Gespräche mit der Deutschen Post zur Fortführung des Betriebs ihrer Filiale an der Hügelstraße nicht erfolgreich sind und die Post ihr Verteilzentrum auch weiterhin nicht fortführen will, umgehend zu prüfen und zu berichten, welche Bedarfe der Stadt Frankfurt auf dieser ca. 5.000 Quadratmeter großen Gemeinbedarfsfläche abzubilden wären und vom aus der Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche resultierenden Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Denkbar wären etwa Bedarfe für Kita- und Grundschulplätze oder eine soziale Einrichtung. Begründung: Sofern die Post die planungsrechtlich als Gemeinbedarf ausgewiesene Fläche an der Hügelstraße nicht mehr nutzen möchte, sollte die Stadt sich schnellstmöglich sortieren, welche dringenden Flächenbedarfe sie hat, um die Fläche einer anderen, dem Gemeinwohl dienenden Nutzung zuzuführen. Keineswegs sollte für die Deutsche Post AG die Aufgabe von Niederlassungen mit dem Erzielen eines maximalen Verkaufserlöses einhergehen. Stattdessen sollten dringende Bedarfe, wie etwa für eine Grundschule (für die z. B. im Bereich der Platensiedlung ein Standort gesucht wird), eine Kita (hier sind im Ortsbezirk kürzlich Plätze durch die ersatzlose Schließung einer Einrichtung weggefallen) oder eine andere soziale Nutzung, im Zweifel mindestens für ein Bauprojekt mit einem hohen Anteil an sozial gefördertem Wohnen, abgebildet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 152 Antrag vom 01.03.2025, OF 962/9 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6685 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 92-3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Begehung an der Ecke Steinkleestraße/An der Fischerweide zur Sicherung der Schulkinder auf dem Schulweg mit dem Rad

20.08.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

Antrag vom 20.08.2024, OF 859/10 Betreff: Begehung an der Ecke Steinkleestraße/An der Fischerweide zur Sicherung der Schulkinder auf dem Schulweg mit dem Rad Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) wird gebeten eine Begehung in den Straßen Steinkleestraße / An der Fischerweide durchzuführen, um die Sicherheit des Schulweges zu verbessern. Begründung: Der Alltag zeigt ergeben, dass Autofahrende sich nicht an die Markierungen halten und trotzdem auf den Markierungen parken, so dass es für die Schulkinder weiterhin nicht sicher ist, sich dort mit dem Rad zu bewegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 859/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 859/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 859/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Oberirdische Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße: Planungen wieder aufnehmen

04.07.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5708 entstanden aus Vorlage: OF 774/9 vom 19.06.2024 Betreff: Oberirdische Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße: Planungen wieder aufnehmen In der Sitzung des Ortsbeirates 9 am 22.02.2024 wurden erneut die Pläne zum Bau einer oberirdischen Kreuzungsmöglichkeit der Eschersheimer Landstraße im Kreuzungsbereich Hügelstraße vorgestellt. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen und Verkehrsflüsse mittlerweile verändert haben, besteht das Bedürfnis an einer oberirdischen Kreuzungsmöglichkeit an dieser Stelle nach wie vor. Der Ortsbeirat spricht sich für eine Realisierung einer oberirdischen Querungsmöglichkeit aus, auch wenn diese eine Schließung der Unterführungen an der Kreuzung bedingen würde. Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Planung wieder aufzunehmen und dem Ortsbeirat eine aktualisierte Planung vorzulegen sowie ein entsprechendes Budget im Haushalt der Stadt Frankfurt einzustellen. Da diese Maßnahme erheblich zu einer barrierefreien Querung der Eschersheimer Landstraße beitragen würde, wird darüber hinaus gebeten, die Förderfähigkeit der Maßnahme aufgrund der Herstellung der Barrierefreiheit an dieser Stelle zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1795 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Schließung der Postfiliale in der Hügelstraße verhindern

04.07.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5715 entstanden aus Vorlage: OF 794/9 vom 04.07.2024 Betreff: Schließung der Postfiliale in der Hügelstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, auf die Zuständigen der Deutschen Post AG mit dem Ziel einzuwirken, dass es nicht zu einer Schließung der Filiale Hügelstraße in Frankfurt kommt. Der Ortsbeirat soll zeitnah bei allen Neuerungen unterrichtet werden. Begründung: Die Filiale ist gut besucht, oft stehen die Wartenden bis nach draußen. Was bietet diese Filiale alles an: Bargeld abheben über 1.500 Euro; Briefmarke kaufen; Wertbrief international abgeben; Postident durchführen; Parkplätze in der Nähe; Büro- und Schreibwaren kaufen; Express National abgeben; Paketausgabe; Bankleistungen wahrnehmen; Altersprüfung; Annahme von absenderfreigestempelten Sendungen und Nachnahmebriefen; Express International abgeben; Paketumleitung während Versand; Briefausgabe; Paket an Filiale/Packstation schicken lassen; Sonderbriefmarken kaufen; PRIO-Sendung abgeben; Bezahlung bei Lieferung; Warenpost International abgeben; mobile Paketmarken ausdrucken lassen; Brief versenden; Paketabholung; Post lagern lassen; Postaktuell abgeben; barrierefreier Zugang; Paket versenden. Die lokale Versorgung mit einem Filialnetz ist für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für Seniorinnen und Senioren, von elementarer Bedeutung und muss beibehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1779 Antrag vom 01.03.2025, OF 962/9 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6685 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern

02.07.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 entstanden aus Vorlage: OF 846/10 vom 18.06.2024 Betreff: Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern Vorgang: OM 4239/23 OBR 10; ST 2245/23 Der Magistrat wird gebeten, die von der FAAG am 22.11.2021 angekündigte Sanierung in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle Linie U5) so voranzutreiben, dass für die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern eine optimale Veränderung erreicht wird. In der Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245, werden zwar Veränderungen angekündigt, doch Radverkehr-Piktogramme auf rumpeligem Straßenbelag können nicht die Lösung sein. Begründung: Dieses Teilstück der Homburger Landstraße bedarf einer dringenden Grundsanierung, um gleichzeitig die Chance einer Verbesserung der gesamten Infrastruktur zu erreichen. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2088 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Holpriger Bürgersteig zwischen Weinstraße 33 und 35

02.07.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5674 entstanden aus Vorlage: OF 844/10 vom 17.06.2024 Betreff: Holpriger Bürgersteig zwischen Weinstraße 33 und 35 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig zwischen der Weinstraße 33 und 35 wieder verkehrssicher herzurichten. Begründung: Im Laufe der Zeit sind an diesem Ort durch starke Baumwurzelwucherungen erhebliche Verformungen (Hebungen und Absenkungen) des nördlichen Bürgersteiges in der Weinstraße entstanden. Sie stellen eine große Unfallgefahr dar, besonders mit Blick auf die kommende Winterzeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1946 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da die Angelegenheit sich inzwischen erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Linksabbiegen aus der JacobSchiff-Straße unmöglich machen

06.06.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5582 entstanden aus Vorlage: OF 749/9 vom 13.05.2024 Betreff: Linksabbiegen aus der Jacob-Schiff-Straße unmöglich machen Der Magistrat wird gebeten, durch Aufbringung einer durchgezogenen Linie auf der Straße das Linksabbiegen aus der Jacob-Schiff-Straße zu verhindern. Begründung: Viel zu häufig biegen Fahrzeuge auf der Hügelstraße nach links ab, auch wenn sie aus der Jacob-Schiff-Straße kommen. Möglich ist dies, weil die Straßenmarkierung dies zulässt. Dadurch entstehen gefährliche Situationen und Rückstaus in der Jacob-Schiff-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1796 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überschwemmungen in Eckenheim

04.06.2024 · Aktualisiert: 07.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5555 entstanden aus Vorlage: OF 829/10 vom 21.05.2024 Betreff: Überschwemmungen in Eckenheim Vorgang: OM 5558/24 OBR 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse aus den aktuellen Starkregenereignissen in Eckenheim, u. a. in der Sigmund-Freud-Straße, in der Niederbornstraße sowie auch in der Adolf-Leweke-Straße gewonnen werden konnten; 2. ggf. welche Erkenntnisse zu 1. noch ermittelt bzw. ausgewertet werden müssen; 3. ggf. welche Maßnahmen eingeleitet werden, damit künftige Überschwemmungen auch in Eckenheim unterbleiben bzw. weniger Schäden anrichten. Die Ergebnisse sollen spätestens im Rahmen der mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, erbetenen Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1642 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1694 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Toiletten auf dem Rollschuhplatz/AmiSpielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735

04.06.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5564 entstanden aus Vorlage: OF 828/10 vom 18.05.2024 Betreff: Toiletten auf dem Rollschuhplatz/Ami-Spielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735 Vorgang: OM 1887/22 OBR 10; ST 2309/22; ST 735/24 Die Aussage "Im Falle des Ami-Spielplatzes liegt die WC-Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen, Marbachweg/Ecke Gießener Straße in zumutbarer Entfernung und kann von den Besucher*innen des Ami-Spielplatzes genutzt werden" ist absolut unzutreffend. Die Entfernung ist unzumutbar weit und erfordert die Überquerung einer der komplexesten Kreuzungen des Ortsbezirkes. Es ist keinem Kind oder älterem Menschen mit Rollator zuzumuten, die Strecke bis zur Toilettenanlage am Hauptfriedhof zurückzulegen. Der Magistrat wird noch einmal gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Rollschuhbahn/auf dem Ami Spielplatz eine Toilettenanlage installiert werden kann. Begründung: Mit den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass das Konzept "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" überarbeitet wird. Nun wurde den spielenden Kindern und Jugendlichen und allen anderen die Möglichkeit nahegelegt, die öffentlichen Toiletten der WC-Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen Marbachweg/Ecke Gießener Straße zu nutzen. Man kann kleinen Kindern nicht zumuten, eine Strecke zu Fuß zurückzulegen, die die Distanz zwischen zwei U-Bahn-Stationen umfasst, um ein dringendes Bedürfnis zu erledigen. Die Entfernung beträgt nicht 600 Meter, sondern eher 1,4 Kilometer. Kein Kind kann so lange warten und wird sicherlich nicht den Weg zum Friedhof nehmen. Ebenso wenig werden ältere Personen den Weg auf sich nehmen können. So wird es weiterhin vermehrt zu Verrichtungen in Büschen und hinter Hecken kommen, was die Anregung vermeiden wollte. Darüber hinaus fehlt in Eckenheim ein Ort der generationsübergreifenden Begegnung. Das Kirschwäldchen könnte ein solcher Ort werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1887 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2309 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 735 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 568 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab JeanMonnetStraße

25.04.2024 · Aktualisiert: 17.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5434 entstanden aus Vorlage: OF 724/9 vom 10.04.2024 Betreff: Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab Jean-Monnet-Straße Vorgang: OM 2294/22 OBR 9; ST 2112/22 Der Magistrat wird gebeten, die Hügelstraße an der Einmündung zur Jean-Monnet-Straße auf eine Fahrspur zu verengen, um eine sichere Fahrradspur an der nordöstlichen Hügelstraße zur Verfügung zu stellen. Dadurch würde der Bürgersteig nur von den zu Fuß gehenden Passanten genutzt. In seiner Stellungnahme vom 16.09.2022, ST 2112, weist der Magistrat auf die Zweispurigkeit des Autoverkehrs hin, der allerdings nur aus Richtung Eckenheim besteht und durch das herrschende Verkehrsaufkommen nicht zu rechtfertigen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2294 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2112 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1849 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

ÖPNV stärken

23.04.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5383 entstanden aus Vorlage: OF 810/10 vom 08.04.2024 Betreff: ÖPNV stärken Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann im Ortsbezirk 10 der öffentliche Personennahverkehr insgesamt freundlicher für Fahrgäste gestärkt werden kann. Von besonderem Interesse sind folgende Belange: a) weniger Umsteigeerfordernisse sowie weniger Ausfälle; b) deutlich besserer und schnellerer U 5-Schienenersatzverkehr; c) insbesondere, wie der bisher auf Gießener Straße und Homburger Landstraße geteilte U 5-Hin- und Rück-Schienenersatzverkehr künftig fahrgastfreundlicher organisiert werden kann. Nicht nur Gäste aus anderen Ländern, auch in Frankfurt lebende Menschen waren leider von dieser Aufteilung vor Ort sehr irritiert und betroffen. Begründung: Keine Glanzleistung und keine Werbung, sondern ein echter Schildbürgerstreich war und ist für Frankfurt der Schienenersatzverkehr der Linie U 5, der die Konstablerwache statt von Norden, leider sehr, sehr umständlich und zudem zeitraubend nur von Süden anfährt. Dies wurde bereits im Sommer 2023 kritisiert und muss erneut auch jetzt in den Osterferien als absoluter Reinfall bezeichnet werden. Besonders irritierend dabei ist, dass dieses Thema offenbar den Magistrat überhaupt nicht zu interessieren scheint. Offenbar auch nicht, dass eben deshalb das Auto so selbst in Frankfurt unverzichtbar gemacht wird, obwohl der Magistrat ja eigentlich eine Verkehrswende anstrebt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1686 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der östlichen Hügelstraße zwischen Grafenstraße und Jean-Monnet-Straße

14.03.2024 · Aktualisiert: 21.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5287 entstanden aus Vorlage: OF 702/9 vom 22.02.2024 Betreff: Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der östlichen Hügelstraße zwischen Grafenstraße und Jean-Monnet-Straße Im genannten Abschnitt der Hügelstraße wird in beiden Richtungen oftmals deutlich zu schnell gefahren, was zu erhöhten Abgasemissionen und Lärmbelästigungen für die Anwohner führt. Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen mittels fester oder mobiler Blitzer durchzuführen, die für mehr Sicherheit sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1511 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzen

14.03.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5288 entstanden aus Vorlage: OF 703/9 vom 04.03.2024 Betreff: Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzen In Höhe des Hauses Aja Textor-Goethe ist der Mittelstreifen auf der Hügelstraße sehr ungepflegt und ähnelt einer braunen Einöde. Diese ist auch immer wieder Zwischenstation für Personen, die die Hügelstraße an dieser Stelle überqueren, statt die Ampeln zu nutzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Der Magistrat wird gebeten, den Mittelstreifen mit Bäumen zu bepflanzen, die mit einer gut ausgeführten Baumgrube an dieser Stelle gut stehen können. Wenn dies nicht möglich ist, sollte eine Hecke - ähnlich der auf dem Eckenheimer Teil der Hügelstraße - gepflanzt werden. Des Weiteren sind zahlreiche ehemalige Baumstandorte auf der Südseite der Hügelstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße heute gar nicht oder nur mit Büschen bepflanzt. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche dieser bereits bestehenden Baumscheiben wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1321 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Harmonisierung der Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen RatBeilStraße und Nibelungenplatz

22.02.2024 · Aktualisiert: 26.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5166 entstanden aus Vorlage: OF 636/3 vom 11.01.2024 Betreff: Harmonisierung der Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung und die Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz zu harmonisieren. Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden, dass die Rechtsabbiegerampel auf der Friedberger Landstraße in die Rat-Beil-Straße mit der Linksabbiegerampel von der Rat-Beil-Straße in die Friedberger Landstraße gleichgeschaltet wird. Aktuell haben Rechtsabbieger Rot, während die Ampel in der Rat-Beil-Straße schon Grün zeigt. Begründung: Seit der Umwidmung einer Pkw-Spur zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz zum Radweg staut sich der Verkehr auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts selbst außerhalb der Rushhour und an Wochenenden bis zur Friedberger Warte. Die Gründe hierfür liegen nicht nur in der Verknappung. Zum einen wechseln viele Autofahrer zwischen Gießener Straße und Rat-Beil-Straße noch schnell die Spur, weil die Rechtsabbiegerspur nicht rechtzeitig ausgewiesen wird, zum anderen führen die nicht aufeinander abgestimmten Ampeln zu Rückstaus und Stop-and-go. Dies führt zu einer Gefährdung der Fußgänger, die auf Höhe der UAS die Straße überqueren wollen. Zum einen, weil stehengebliebene Pkw den Überweg versperren, zum anderen, weil auch Radfahrer auf der anderen Spur das Ampelsignal missachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1178 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bänke an der Niederbornstraße - Nähe Gärtnerei Goldschmitt/A 661 (Flur 9)

20.02.2024 · Aktualisiert: 29.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5109 entstanden aus Vorlage: OF 760/10 vom 03.02.2024 Betreff: Bänke an der Niederbornstraße - Nähe Gärtnerei Goldschmitt/A 661 (Flur 9) Der Magistrat wird gebeten, eine oder mehrere Bänke inklusive Mülleimer auf der Grünfläche westlich der Niederbornstraße in der Nähe der Gärtnerei Goldschmitt/A 661 (Flur 9) aufzustellen (siehe Markierung in der Skizze). Begründung: Viele, auch ältere Personen gehen gerne im o. g. Gebiet spazieren und würden es sehr begrüßen, dazu eine oder mehrere Bänke als Rastplatz nutzen zu können. Quelle der Grundkarte: Google Maps, Stand 03.02.2024 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1003 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen

25.01.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5035 entstanden aus Vorlage: OF 664/9 vom 14.01.2024 Betreff: Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamenschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg; 2. Raimundstraße; 3. Hügelstraße; 4. Kurhessenstraße; 5. Eschersheimer Landstraße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Metern Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reduzierung der Kürzungen des öffentlichen Nahverkehrs im Ortsbezirk 10

23.01.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5007 entstanden aus Vorlage: OF 751/10 vom 18.12.2023 Betreff: Reduzierung der Kürzungen des öffentlichen Nahverkehrs im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, den RMV zu veranlassen, einige Kürzungen im Bereich des Ortsbezirks 10 ab Februar 2024 zurückzunehmen. Darunter zum Beispiel die Linie 39, welche für Berkersheim die einzige und für Eckenheim die am meisten genutzte Buslinie ist. Für dieses und alle weiteren Vorhaben dieser Art ist zu prüfen, ob wirklich eine gleichmäßige Belastung über die Stadt hinweg vorliegt, damit nicht - wie jetzt - der Ortsbezirk 10 unverhältnismäßig stark eingeschränkt wird. Begründung: Durch den Ausbau der Linie S 6 und die Kürzung der U 5 nur bis zur Konstablerwache sind die Stadtteile im Norden übermäßig betroffen. Dies wird dazu führen, dass Bürger vermehrt auf das Auto umsteigen werden. Ab Ende Januar 2024 gelten in Frankfurt neue Fahrpläne. Eckenheim ist als Stadtteil überdurchschnittlich negativ betroffen. In Eckenheim sollen beide Buslinien (M34 und 39) noch seltener fahren. Des Weiteren soll die U 5 zum einen seltener und zum anderen nur noch bis zur Konstablerwache fahren. Das bedeutet, dass sich die Fahrtzeit zum Hauptbahnhof pro Fahrt um ca. zehn Minuten verlängert, in Randzeiten vermutlich noch mehr. Und die U 5 braucht schon jetzt von der Sigmund-Freud-Straße bis zum Hauptbahnhof 20 Minuten, was absurd lang ist. Anders formuliert sind 100 Prozent der ÖPNV-Anbindungen in Eckenheim (hat nur die beiden Busse und die U 5) negativ betroffen. Die VGF argumentiert, dass es flächendeckend Verschlechterungen gibt, also die Bürger aller Stadtteile gleichermaßen betroffen sind. Allerdings sind von den neun U-Bahn-Linien in Frankfurt laut Ankündigung nur drei (U 5, U 6 und U 7) betroffen und nicht (!) alle. Von den über 50 Buslinien in Frankfurt sind nur sechs betroffen und nicht (!) alle. Zu diesen sechs Buslinien gehören die zwei Busse, die durch Eckenheim fahren (Quelle: https://www.rmv.de/c/de/start/frankfurt/rmv-frankfurt-aktuell/stab ilisierung-des-nahverkehrsangebots). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 554 Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Städtische und stadtnahe Baustellen im Ortsbezirk 10 ganzheitlich realisieren

23.01.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5012 entstanden aus Vorlage: OF 745/10 vom 08.01.2024 Betreff: Städtische und stadtnahe Baustellen im Ortsbezirk 10 ganzheitlich realisieren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann Baustellen künftig auch für die Wärmeplanung, für die Fernwärme sowie für die verschiedenen Wasserthemen im Ortsbezirk 10 seitens der Stadt einschließlich stadtnaher Gesellschaften ganzheitlich realisiert werden können. Dazu gehört unter anderem die rechtzeitige Information aller und die Abstimmung mit allen Beteiligten. Bessere Informationen sind auch für die im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen zu verbessern - dies auch bei etwaigen Änderungen wie z. B. zeitlichen Verzögerungen etc. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat erneut darum gebeten, künftig möglichst sämtliche notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig vor allen öffentlichen Vorstellungen von Bauvorhaben dem Ortsbeirat 10 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Nicht nur Umweltschutz legt ein besseres Baustellenmanagement einschließlich Wärmeplanung nahe. Vermeidbar sind immer wieder neue Baustellen innerhalb weniger Jahre an gleicher Stelle. Jede einzelne Baustelle - sicher für sich alleine genommen so akzeptabel - wird leider gefühlt zu zeitraubend oder auch zu oft an gleicher Stelle umgesetzt. Alleine in der Gießener Straße zum Beispiel wurden Baustellen, unter anderem für Hochbahnsteige, für Fahrradwege sowie zuletzt für Stromkabel in Zuständigkeit oder im Auftrag der Stadt durchgeführt, leider ohne dass bisher weitere städtische Themen wie zum Beispiel Fern- bzw. Nahwärme, Brauchwasserleitungen und andere Erfordernisse berücksichtigt wurden. Dazu sind immer rechtzeitig vorab Informationen nebst Unterlagen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1104 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrmüllprobleme

23.01.2024 · Aktualisiert: 11.03.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5011 entstanden aus Vorlage: OF 743/10 vom 08.01.2024 Betreff: Sperrmüllprobleme Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die seit Jahren auftretenden Probleme mit Sperrmüll, teils mit Sondermüll bzw. gewerblichem Müll und leider auch direkt nach den fest vorgegebenen Abholzeiten im Siedlungsbereich der Gießener Straße, Ronneburgstraße und Hoherodskopfstraße möglichst künftig vermieden werden können. Begründung: Fraglich erscheint, ob die bisher vorgegebenen Abstände von immerhin vier bis fünf Wochen je Sperrmüllentsorgung noch zeitgemäß sind. Rein statistisch erneut sich die Frankfurter Bevölkerung alle sieben Jahre. Dies ist mit Umzügen - einhergehend mit Sperrmüll - verbunden. Zudem gibt es auch im Bestand natürlich Neuanschaffungen. Womöglich weil qualitativ weniger gute Geräte schneller als bisher kaputtgehen oder technisch überholt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 488

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Anbringung einer Straßenmittelmarkierung in der Gießener Straße

21.12.2023 · Aktualisiert: 08.02.2024

Antrag vom 21.12.2023, OF 740/10 Betreff: Anbringung einer Straßenmittelmarkierung in der Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gießener Straße (im Bereich zwischen den Hausnummern 66 bis 94) eine Straßenmittelmarkierung angebracht werden kann. Begründung: Durch die bisher nicht angebrachte Straßenmittelmarkierung von ca. 300 Metern im Bereich der Gießener Straße (zwischen den Hausnummern 66 bis 94) kommt es immer wieder zu gefährlichem Begegnungsverkehr. Die Straßenfläche ist in diesem Bereich der Gießener Straße durch die beiden Fahrradwege, Parkstreifen und den Bürgersteig relativ schmal und es kommt relativ häufig vor, besonders bei Begegnungsverkehr mit größeren Fahrzeugen, dass auf die Radwege ausgewichen wird und die Radfahrer und Fußgänger gefährdet werden. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 740/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: AfD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Sanierung der asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof

21.12.2023 · Aktualisiert: 08.02.2024

Antrag vom 21.12.2023, OF 739/10 Betreff: Sanierung der asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann die teilweise stark beschädigten asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof sanierten werden können. Begründung: Ca. 1/4 des Hauptfriedhofes befindet sich auf Eckenheimer-Gemarkung und ca. 3/4 auf Nordend-Gemarkung. Im vergangenen Jahr wurde der Mittelweg (zwischen Alten Portal und Gruftenweg auf Nordend-Gemarkung) erneuert. Der Zustand der asphaltierten Fußwege auf dem gesamten Friedhof ist für ältere und mobilitätseingeschränkte Besucher inzwischen wegen der erheblichen Schlaglöcher sehr gefährlich. Dies gilt nicht nur für zentrale Durchgangsfußwege (z.B. Ehrenmalweg vom Wasserpark zum Haupteingang in der Gemarkung-Nordend), sondern auch für weitere Wege in der Gemarkung Eckenheim (Wege am Nordeingang Gießener Straße). Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 739/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD (= Annahme)

Partei: AfD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren

30.11.2023 · Aktualisiert: 09.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4831 entstanden aus Vorlage: OF 622/9 vom 08.11.2023 Betreff: Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren Der Magistrat wird gebeten, an geeigneten Stellen zwei bis drei Kurzladezonen für den Lieferverkehr auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße einzurichten. Parallel dazu sollten die vorhandenen oder weitere Steinquader den Grünstreifen möglichst umfassend schützen. Begründung: Der Lieferverkehr parkt aktuell oftmals kurzzeitig auf der Fahrbahn oder stellt sich ganz oder teilweise auf die Bereiche der Grünfläche, die noch nicht durch Steinquader abgetrennt sind. Dadurch kommt es zu Rückstaus, die auch den Busverkehr betreffen und dessen Pünktlichkeit beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 503 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung der Sitzbank auf dem Mittelstreifen Hügelstraße 177

30.11.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4832 entstanden aus Vorlage: OF 623/9 vom 15.11.2023 Betreff: Erneuerung der Sitzbank auf dem Mittelstreifen Hügelstraße 177 Die Sitzbank ist in keinem guten Zustand, welcher zum Sitzen und Verweilen einlädt. Der Magistrat wird gebeten, die kaputte Bank zu ersetzen, um deren Nutzung wieder möglich zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 436 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringen von Fahrradständern in der Felix-Dahn-Straße

30.11.2023 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4844 entstanden aus Vorlage: OF 641/9 vom 15.11.2023 Betreff: Anbringen von Fahrradständern in der Felix-Dahn-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Felix-Dahn-Straße direkt vor der Einmündung in die Hügelstraße auf der rechten Seite Fahrradbügel zu installieren. Der Wegfall eines Parkplatzes direkt vor der Kreuzung erhöht an dieser Stelle die Einsehbarkeit und somit die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 374 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten

30.11.2023 · Aktualisiert: 20.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4846 entstanden aus Vorlage: OF 645/9 vom 10.11.2023 Betreff: Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten Der Ortsbezirk 9 ist eines der Gebiete, die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (iSTEK) als Nachverdichtungsgebiete ausgewiesen sind. Um dabei das bestmögliche Ergebnis für die jeweiligen Quartiere zu erreichen, sollten bei dieser Gelegenheit alle städtebaulichen und verkehrspolitischen Optionen, die zu einer Verbesserung der Lebensqualität beitragen können, ausgeschöpft werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei Nachverdichtungsprojekten im Ortsbezirk 9 beispielsweise im Bereich südlich der Hügelstraße und östlich der Eschersheimer Landstraße (Friedlebenstraße und angrenzende Straßen) die Planungen sowohl auf ihren städtebaulichen Mehrwert als auch auf eine verbesserte Verkehrsführung hin zu prüfen. Begründung: Derzeit kommt es immer wieder zu Problemen im Verkehr, die im Rahmen einer neuen Verkehrsplanung bei eventuellen Nachverdichtungsmaßnahmen gelöst werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 373

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

An der Brücke Eschersheim/Eckenheim: Wildes Parken im Kreuzungsbereich Ziegenhainer Straße/SigmundFreudStraße durch Markierungen und Verkehrsschilder ordnen

12.10.2023 · Aktualisiert: 09.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 12.10.2023, OM 4594 entstanden aus Vorlage: OF 599/9 vom 22.09.2023 Betreff: An der Brücke Eschersheim/Eckenheim: Wildes Parken im Kreuzungsbereich Ziegenhainer Straße/Sigmund-Freud-Straße durch Markierungen und Verkehrsschilder ordnen Der Magistrat wird gebeten, Markierungen und Verkehrsschilder derart anzubringen, dass nicht länger auf der Brücke und im gesamten Kreuzungsbereich (Ausnahme: die bis zu sechs Parkplätze der Gärtnerei Werner) gefährdend geparkt wird, damit Fußgänger und Fahrradfahrer den Bereich gefahrlos passieren können. Wie zu beobachten ist, parken oftmals sogar mehrere Fahrzeuge auf der Brücke, zudem im Kurvenbereich vor den Findlingen und darüber hinaus mehrere Pkw hintereinander in der Verlängerung der Ziegenhainer Straße in den Platz hinein. Auch die Straße der Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage nach Süden wird trotz Baumstämmen und Findlingen vielfach als Parkplatz zweckentfremdet (Video unter: https://youtu.be/-Nrc1mSyEGc). Der gesamte Bereich wird von Spaziergängern, Familien und Joggern intensiv genutzt. Außerdem ist die Nord-Süd-Verbindung ein wichtiger und stark frequentierter Teil des Frankfurter Radnetzes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 255 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Untertunnelung der U-BahnStrecke der ALinie

27.09.2023 · Aktualisiert: 07.02.2024

Antrag vom 27.09.2023, OF 618/9 Betreff: Untertunnelung der U-Bahn-Strecke der A-Linie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Verkehrsführung der U-Bahnen der A-Linie von der Station "Dornbusch" bis zur Station "Weißer Stein" zu untertunneln. Folgende Vorteile würde es mit sich bringen: - Keinerlei Lärmbelästigung der Anwohner durch quietschen, fahrende Geräusche, - Nachtruhe der Anwohner ist gegeben, - Unfallgefahr ist im Gegensatz zur oberirdischen Führung minimal (keine Kollision mit dem Kfz-Verkehr, keine tödlichen Unfälle - jeder Tote Mensch ist einer zu viel!), - Geringere Instandhaltungskosten der VGF, - Keine Wartezeiten, (Ampeln entfallen), - Schnellere Taktung, Einhaltung der Zeiten der Fahrpläne (Pünktlichkeit), - Mehr Lebensqualität oberhalb der Straße (durch zum Beispiel eine Durchgehende Baumallee zwischen der Station "Dornbusch" und "Weißer Stein", - Mehr Möglichkeiten bei der Umgestaltung des Platzes "Am weißen Stein", - Oberirdische und somit kostensparende Bauweise ist möglich, - Untertunnelung an den Stationen Dornbusch, Fritz-Tarnow-Straße, Hügelstraße und Station Weißer Stein bereits gegeben, Es ist nie zu spät Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weinstraße - Am Flutgraben

19.09.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4482 entstanden aus Vorlage: OF 670/10 vom 04.09.2023 Betreff: Weinstraße - Am Flutgraben Immer wieder ist es für Lkw schwierig, beim Verlassen der Straße Am Flutgraben in die Weinstraße das Rechtsabbiegegebot einzuhalten: Pkw, die rechts neben der Einmündung der Straße Am Flutgraben in die Weinstraße geparkt sind, behindern das vorgeschriebene Rechtsabbiegen. Ja, sie verhindern es sogar gelegentlich, sodass dann verkehrswidrig links gegen die Einbahnstraßenrichtung in die Weinstraße abgebogen wird! Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen diese gefährliche Verkehrssituation an der Ecke Weinstraße - Am Flutgraben verhindert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 260 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a.

14.09.2023 · Aktualisiert: 17.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4415 entstanden aus Vorlage: OF 571/9 vom 30.08.2023 Betreff: Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a. Der Magistrat wird gebeten, folgende Änderungen der Verkehrsführung vorzunehmen: 1. Änderung der Fahrtrichtung in der Fontanestraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Gottfried-Keller-Straße; 2. Änderung der Fahrtrichtung in der Gottfried-Keller-Straße; 3. durchgehende Einbahnstraßenregelung in der Chamissostraße zwischen Hügelstraße und Am Schwalbenschwanz. Begründung: Die Fontanestraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Chamissostraße dient derzeit sowohl den Anliegern der Gottfried-Keller-Straße sowie der Fontanestraße bis zur Chamissostraße zur Erschließung, wird aber auch vom Durchgangsverkehr genutzt. Insbesondere der hintere Teil der Fontanestraße ist jedoch sehr eng und für den Durchgangsverkehr zum nördlichen Bereich des Wohnquartiers ungeeignet. Diesem Umstand wurde insoweit Rechnung getragen, als dass am Anfang der Fontanestraße ein Durchfahrtsverbot für Lastwagen und Busse eingerichtet wurde. Dieses hat sich jedoch als wirkungslos erwiesen. Die Straße wird immer wieder auch vom Schwerlastverkehr genutzt, um Staus auf der nur noch einspurigen Hügelstraße zu umfahren. Die Fahrzeuge fahren sich fest und stellen außerdem eine Gefahr für die vielen in diesem Bereich wohnenden Kinder dar. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind geeignet, den genannten Straßenbereich von diesem Durchgangsverkehr frei zu halten. Die Chamissostraße wiederum ist deutlich breiter und daher in der Lage, einen Zweirichtungsverkehr aufzunehmen. Ein solcher trägt auch dazu bei, die Geschwindigkeit innerhalb des gewünschten Limits von 30 km/h zu halten. Die Maßnahmen erfordern nur einen geringen finanziellen Aufwand. Anlage 1 (ca. 435 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 48 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1546 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5)

11.07.2023 · Aktualisiert: 13.09.2024

Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 entstanden aus Vorlage: OF 645/10 vom 27.06.2023 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in wieweit verkehrsberuhigende Maßnahmen im Straßenabschnitt ab dem Abzweig in die Weilbrunnstraße bis zur Einmündung der Gießener Straße möglich sind, zur - Reduktion des durchfließenden Pkw- und Lkw-Verkehrs; - Herstellung der Verkehrssicherheit auf den Gehwegen (siehe Anlage 1); - Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Radfahrer; - Reduktion jahrzehntelanger Belastung der Anwohner auf ein Mindestmaß; - Schaffung von notwendigen Anfahrt-/Parkflächen für bestehende Gewerbetreibende; - Schaffung der Voraussetzungen für zukünftige Ansiedlung von Einzelhandel/Gastronomie. Begründung: Die schon seit Jahrzehnten bestehende Belastung dieses Straßenabschnittes durch durchfahrende Pkw, Lkw sowie der Buslinie 39, insbesondere durch die Erschließung des Frankfurter Bogens und der daraus resultierenden erheblichen Mehrbelastung, nimmt beständig zu und ist für die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zumutbar. Es ist jetzt wichtig, die Voraussetzungen für eine generationsübergreifende, lebenswerte, grüne Zukunft für diesen Teilbereich des alten Stadtkerns zu schaffen. Mögliche Lösungsansätze: 1. Umleitung der Buslinie 39 über den Gravensteiner-Platz ab Weilbrunnstraße an der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U 5 - Verbesserung der öffentlichen Nahverkehrsstruktur und daraus resultierender besseren Erreichbarkeit von wichtiger anderer Infrastruktur (Physiotherapie, Seniorenheim, Wochenmarkt, Kindergarten, Schule, U-Bahn-Linie 5 usw.) - Verbesserung der Stadteilvernetzung; 2. Verminderung der Attraktivität dieses Abschnittes für den Durchgangsverkehr durch bspw. Versatzparkplätze/Haltebuchten/Poller/Sonderflächen mit Blumenkübel, somit Umleitung über die Gießener Straße. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsüberwachung auf der Gießener Straße an der Ecke zur Ronneburgstraße

11.07.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4245 entstanden aus Vorlage: OF 635/10 vom 26.06.2023 Betreff: Verkehrsüberwachung auf der Gießener Straße an der Ecke zur Ronneburgstraße Der Magistrat wird gebeten, künftig regelmäßig den Straßenverkehr auf der Gießener Straße an der Ecke zur Ronneburgstraße mit geeigneten Mitteln zu kontrollieren. Begründung: Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Lärmüberschreitungen nehmen dort leider ganztägig zu. Kontrollen sind auch zur Schulwegsicherung erforderlich. Der Ortsbeirat 10 steht für einen vermutlich notwendigen Vor-Ort-Termin gerne zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2244 Aktenzeichen: 32-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße

06.07.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4225 entstanden aus Vorlage: OF 566/9 vom 06.07.2023 Betreff: Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße Vorgang: NR 662/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, die Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Dornbusch dahin gehend zu überprüfen, wo neue Baumpflanzungen möglich sind. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen im Ortsbezirk 9 durchzuführen, sodass weitere Baumpflanzungen im Straßenraum von Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim möglich werden. Begründung: In der Vergangenheit, vor mehr als 20 Jahren, gab es bereits einmal eine Voruntersuchung zur weiteren Begrünung der Eschersheimer Landstraße. Die Pläne wurden nicht umgesetzt und sind in der Schublade verschwunden. Häufiges Problem für eine weitere Begrünung war auch die Unkenntnis über die Lage unterirdisch verlaufender Versorgungsleitungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2077 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen

06.07.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4228 entstanden aus Vorlage: OF 554/9 vom 20.06.2023 Betreff: Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen Vorgang: V 582/23 OBR 9; ST 1085/23 In der o. g. Stellungnahme führt der Magistrat aus, dass keine neuen Planungen für einen oberirdischen Übergang über die Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße vorliegen und noch der Planungsstand aus 2009 Stand der Dinge ist. Der Magistrat wird gebeten, diesen nun noch einmal dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Eine oberirdische Querungsmöglichkeit im o. g. Bereich ist ein Wunsch, der immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern geäußert wird, und dessen Umsetzung sich mittlerweile am Dornbusch bewährt hat. Die Planungen für eine ähnliche Lösung an der Hügelstraße sollten deshalb wieder aufgegriffen und diskutiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2023, V 582 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1988 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüne Welle für den ÖPNV

15.06.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 entstanden aus Vorlage: OF 534/3 vom 01.06.2023 Betreff: Grüne Welle für den ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo die Attraktivität des ÖPNV im Nordend durch die Einrichtung einer Grünen Welle gestärkt werden kann. Begründung: Der ÖPNV verläuft an vielen Stellen im Nordend parallel mit dem Autoverkehr beispielsweise entlang der Friedberger Landstraße, der Eckenheimer Landstraße oder der Rohrbachstraße sowie auf dem Oeder Weg oder auf dem Alleenring und Anlagenring. Häufig unterliegen Busse und Bahnen dabei denselben Ampelphasen, wodurch sie beispielsweise auf der oberen Friedberger Landstraße an Querstraßen wie der Rat-Beil-Straße, der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße regelmäßig ausgebremst werden. Ein ÖPNV, der Vorfahrt vor dem querenden Verkehr erhielte, könnte sich deutlich schneller durch die Stadt bewegen und so ein noch attraktiveres Angebot darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.06.2023, OF 559/3 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2010 Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weinstraße

06.06.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4025 entstanden aus Vorlage: OF 605/10 vom 22.05.2023 Betreff: Weinstraße Immer wieder beobachten Anwohnerinnen und Anwohner gefährliche Begegnungen in der Weinstraße durch Autoverkehr gegen die Einbahnstraße. Auch gibt es besonders im Abschnitt zwischen Kreuzstraße/Flutgraben und Gießener Straße Übertretungen des Tempo-30-Gebots, wodurch gerade Kinder der anliegenden Kit as gefährdet werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die aktuelle Verkehrssituation in der Weinstraße sicherer gestaltet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2087 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Busstrecke 39 in der Sigmund-FreudStraße frei halten

06.06.2023 · Aktualisiert: 04.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4030 entstanden aus Vorlage: OF 617/10 vom 18.05.2023 Betreff: Busstrecke 39 in der Sigmund-Freud-Straße frei halten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Busstrecke der Linie 39 auf der Sigmund-Freud-Straße zwischen Niederbornstraße und Hügelstraße in Eckenheim frei gehalten werden kann. Begründung: Immer wieder stehen Pkws und weitere Fahrzeuge behindernd auf der Fahrbahn und machen es dem Bus unmöglich, die Straße zu befahren. Das wiederholte Falschparken auf der Fahrbahn verzögert den Zeitplan des Busses und ist eine Sicherheitsgefahr durch die erschwerte Sicht auf die Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 811 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11

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