Neuordnung der Abbiegespur Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt fest, dass der Magistrat den Ortsbeirat zu der Neuordnung der Fahrspuren vor der Kreuzung EL/Hügelstraße stadteinwärts (Einteilung in nur geradeaus-Spur links bzw. nur-Abbiegespur rechts) vorab weder informiert noch angehört und damit den Ortsbeirat in seinen Rechten aus § 3 Abs. 4 S. 2, 6. Spiegelstrich GOOBR verletzt hat.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.10.2024,
OF 831/9 Betreff: Neuordnung der Abbiegespur Kreuzung
Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Ortsbeirat stellt fest, dass
der Magistrat den Ortsbeirat zu der Neuordnung der Fahrspuren vor der Kreuzung
EL/Hügelstraße stadteinwärts (Einteilung in nur geradeaus-Spur links bzw.
nur-Abbiegespur rechts) vorab weder informiert noch angehört und damit den
Ortsbeirat in seinen Rechten aus § 3 Abs. 4 S. 2, 6. Spiegelstrich GOOBR
verletzt hat. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9
am 07.11.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 831/9 wird abgelehnt.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und
fraktionslos (= Annahme)