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Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1076/1 Betreff: Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Zwischen Opernplatz und Große Bockenheimer Straße, 2. zwischen Kalbächer Gasse und Bieber-gasse/Rathenauplatz, 3. Berliner Straße auf Höhe Neue Kräme, 4. zwischen Paulsplatz/Neue Kräme und Römerberg, 5. zwischen Fahrtor und Mainkai, 6. östliche Zeil auf Höhe Konrad-Adenauer-Straße/Kurt-Schumacher-Straße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2023, OF 1067/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1067/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1076/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenUmgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4666 entstanden aus Vorlage: OF 948/5 vom 20.10.2023 Betreff: Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes Der Magistrat wird gebeten, 1. bei der Erarbeitung der Vorplanung, die der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden soll, folgende Punkte zu berücksichtigen: a. Der Entwurf Nr. 07 (Schüßler-Plan) soll als Grundlage für die weitere verkehrliche Planung dienen. b. Die Seitenstraßen, die in den Platz münden, sind in keinem Fall als Sackgassen zu gestalten. c. Die verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen Entwürfe auf das benachbarte Straßennetz sind zu überprüfen und darzustellen. Ebenso sind in diesem Zusammenhang die Folgen einer erneuten Sperrung des Mainkais zu überprüfen und darzustellen. d. Eine Veränderung der Verkehrsführung am Platz ist anpassbar zu gestalten (z. B. durch leicht versenk-/montierbare Poller), um Wegebeziehungen gegebenenfalls auch kurzfristig, z. B. für den Rettungsverkehr, zu öffnen. e. Hinsichtlich der Ausgestaltung der "Kleinarchitektur" (Kiosk, Sitzgelegenheiten, Tramwartebereich usw.) sollte den Preisträgern aufgegeben werden, die Elemente unter stärkerer Berücksichtigung des Platzareals, insbesondere der gründerzeitlichen Architektur und ihrer Formensprache, zu überarbeiten. f. Den Preisträgern ist überdies aufzugeben, darzustellen, wie die Platzgestaltung aussehen wird, wenn die privaten Flächen im Bereich des Schweizer Platzes nicht zur Verfügung stehen. g. Im Zusammenhang mit den Planungen zur Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes ist unverzüglich mit der Planung von Quartiersgaragen zu beginnen. Für die Baumaßnahmen sind in den nächsten Haushalt Finanzmittel einzustellen. 2. die Beiträge zum Ideenwettbewerb zeitnah online zu veröffentlichen. Begründung: Zu Ziffer 1. a.: Der Entwurf Nr. 07 (Schüßler-Plan) ist den anderen Wettbewerbsbeiträgen, die vom Preisgericht prämiert worden, insbesondere in Fragen der Verkehrsplanung überlegen und weist entscheidende Vorteile auf. Der Plan geht stärker als die anderen Entwürfe auf die Wegebeziehungen des Platzes zu den Nebenstraßen und die Einbettung des Platzes in das gesamte Viertel ein. Die geradlinige Führung des Fahrradweges entlang der Tramlinie anstatt um den Kreis herum, dürfte eher den Bedürfnissen der Fahrradfahrer entsprechen, die sich auf der Nord-Süd-Achse bewegen wollen. Folgende positive Aspekte des Entwurfs sollten unabhängig von seiner Auswahl durch die Stadtverordnetenversammlung berücksichtigt werden: 1. Die klar strukturierte Verkehrsführung, die einerseits den Radweg hinter der Tramhaltestelle vorbeiführt und andererseits Einfahrten von Seitenstraßen in die Schweizer Straße zulässt. 2. Die klare Raumaufteilung, die Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmern vermeidet und verschiedene Nutzungsarten des Platzes deutlich erkennbar voneinander trennt. Zu Ziffer 1. b. und c.: Der Entwurf Nr. 07 hat in der Bevölkerung unter anderem auch deshalb eine hohe Zustimmung erfahren, weil dieser Entwurf die Wegebeziehungen zwischen Schweizer Straße und Seitenstraßen am Schweizer Platz für den Autoverkehr nicht radikal abschneidet. Der Ortsbeirat hatte den Magistrat in der Vergangenheit bereits gebeten, eine dahin gehende Alternativplanung vorzulegen. Es ist erfreulich, dass einige Planungsbüros, hierunter auch Schüßler-Plan, entsprechende Alternativen vorgelegt haben. Sollte es zur Unterbrechung bestehender Verkehrsbeziehungen kommen, so erwartet der Ortsbeirat, dass diese Änderung reversibel ausgestaltet wird, sodass sie sich wieder ohne eine erneute Umgestaltung des Platzes verändern lässt und gegebenenfalls auch situationsbedingt anpassen lässt. Es muss insbesondere möglich sein, dass Rettungswagen im Einsatzfall die Schweizer Straße in Ost-West-Richtung ohne Umwege schnell überqueren können. Eine Umwandlung der Seitenstraßen in Sackgassen, wie sie einzelne Entwürfe vorgesehen haben, lehnt der Ortsbeirat strikt ab. Dies dürfte mit einem hohen Verlust an Parkplätzen verbunden sein. Die notwendigen Wendehammer würden ebenfalls wichtigen Platz für andere Nutzungen rauben. Zu Ziffer 1. e.: Für die Ausgestaltung der "Kleinarchitektur" (Kiosk, Sitzgelegenheiten, Tramwartebereich usw.) haben die prämierten Planungsbüros überwiegend sehr moderne Modelle vorgestellt. Es bestehen Zweifel daran, ob sich diese Elemente harmonisch in die Ästhetik des Platzes einfügen. Sofern ein "Stilbruch" beabsichtigt worden ist, haben die Planungsbüros diesen nicht hinreichend erklärt. Es ist nicht erkennbar gewesen, dass das "Platzpanorama", also auch die gründerzeitlichen Fassaden, ihre Ästhetik und Formensprache, die den Platz prägen, mit in die Überlegungen einbezogen worden wären. Ein harmonisches Platzbild dürfte sich ergeben, wenn hierauf Rücksicht genommen wird. Zu Ziffer 1. f.: Die Entwurfsplaner sollen ihre Entwürfe so überarbeiten, dass private Flächen nicht in Anspruch genommen werden. Diese überarbeiteten Entwürfe sind dem Ortsbeirat und der Bürgerschaft vorzustellen, damit nachvollzogen werden kann, wie die Platzgestaltung ohne Inanspruchnahme der Privatflächen aussieht. Zu Ziffer 1. g.: Die Einzelhändler und Gastronomen der Schweizer Straße und der benachbarten Straßen sind auch auf Kunden angewiesen, die die Schweizer Straße nicht fußläufig erreichen können und benötigen daher weiter Parkplätze. Auch die Anwohner verlangen nach ausreichendem Parkraum. Zu Ziffer 2.: Die Beiträge zum Ideenwettbewerb sind zeitnah online zu veröffentlichen, um sie für alle Bürger leicht zugänglich zu machen. Die Öffentlichkeit muss alle Ideen kennen, um sich eine Meinung über die anstehende Planung bilden zu können und sich an der Debatte zu beteiligen. Eine Umgestaltung des Platzes wird in der Bevölkerung nur dann die notwendige Zustimmung finden können, wenn der weitere Planungsprozess transparent und partizipativ ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 543 Antrag vom 08.04.2024, OF 1107/5 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5470 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Größere Abfallbehälter mit Haube am Mainkai/Fahrtor anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4580 entstanden aus Vorlage: OF 1013/1 vom 24.09.2023 Betreff: Größere Abfallbehälter mit Haube am Mainkai/Fahrtor anbringen Der Magistrat wird gebeten, zwei sogenannte Müllgaragen (120 Liter) am Mainkai auf Höhe des Fußgängerüberwegs am Fahrtor anbringen zu lassen. Begründung: Die vorhandenen Behälter reichen oftmals nicht aus, besonders bei Veranstaltungen. Zahlreiche Flaschen werden abgestellt. Eine Haube zum Schutz vor Wind und Vögeln ist nicht vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 85 Aktenzeichen: 79-4
Den Ortsbeirat 1 über die Pläne zum Bethmannhof informieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1012/1 Betreff: Den Ortsbeirat 1 über die Pläne zum Bethmannhof informieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zum aktuellen Planungsstand des Bethmannhofes zu beantworten: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zu den Planungen des Neubaus, zum Architektenwettbewerb und zum Umfang der beabsichtigten Maßnahmen? 2. Wer ist der Grundstückeigentümer, Bauherr und Investor? 3. Wird der Magistrat auf den Bauherrn einwirken mit dem Ziel, das Grundstück selbst zu erwerben, um das Bestandsgebäude inklusive der denkmalgeschützten Teile zu erhalten, zu modernisieren und einer gemeinnützigen oder städtischen Nutzung zuzuführen? 4. Wird der Magistrat im Falle eines Abbruchs und einer Neuplanung darauf hinwirken, alle denkmalgeschützten Bauteile zu erhalten bzw. abzubauen, zu lagern und an gleicher Stelle wieder aufzubauen? 5. Denkt der Magistrat über Satzung zum Ensembleschutz rund um den Römer und Bethmannhof nach, um die geschichtliche und künstlerische Aussage zu erhalten, die sich aus dem Zusammenhang und dem Zusammenwirken aller Teile dieses Ensembles ergeben? 6. Denkt der Magistrat über eine städtebauliche Erhaltungssatzung nach, um im Falle eines Neubaus Kubatur, Größe und Baumasse zu erhalten? 7. Was tut der Magistrat, um den Wohnungsbestand im Dreieck Blauhandgasse, Münzgasse und Bethmannstraße zu erhalten und zu stärken? Begründung: Der Bethmannhof, ehemals Basler Hof, ist ein Gebäude mit großer geschichtlicher Bedeutung für Frankfurt. Hier zog 1762 die Bankiersfamilie Bethmann ein, die ihr Bankhaus dort jahrhundertelang betrieb. Trotz erheblicher kriegsbedingter Zerstörungen wurde der Komplex 1948 wieder aufgebaut und steht teilweise unter Denkmalschutz. Wie zu hören ist, gibt es Planungen, das bestehende Gebäude zu zerstören und einen bis zu zehnstöckigen Neubau hochzuziehen, der den Ensemblecharakter zwischen Karmeliterkloster und Römer abrupt unterbrechen und das Ensemble überragen würde. Der Erhalt bestehender Bausubstanz muss zudem künftig in Bezug auf den CO2-Ausstoss von Abbruch und Neubau immer Vorrang erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 767 2023 Die Vorlage OF 1012/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "3. Wird der Magistrat auf den Bauherren einwirken mit dem Ziel, das Grundstück selbst zu erwerben, um das Bestandsgebäude/ Kulturdenkmal zu erhalten, zu modernisieren und einer gemeinnützigen oder städtischen Nutzung zuzuführen?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTheatertunnel ordnungsgemäß kennzeichnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4378 entstanden aus Vorlage: OF 834/1 vom 13.04.2023 Betreff: Theatertunnel ordnungsgemäß kennzeichnen Der Magistrat wird gebeten, den Theatertunnel von der Mainluststraße aus kommend ordnungsgemäß als solchen mittels Verkehrszeichen Nr. 327 "Tunnel" zu kennzeichnen, bestenfalls durch mehrere Schilder hintereinander entlang der Mainluststraße. Auf dem Schild muss rechtzeitig ersichtlich sein, dass nur die linke Fahrspur in den Tunnel führt - nicht erst vor Einfahrt in die Kurve. Begründung: Die gegenwärtige Situation führt häufig zu Beinaheunfällen, wenn Ortsunkundige im letzten Moment nach links Richtung Tunnel schwenken. Ein Schild mit einem schwarzen Bogen und einem Pfeil nach rechts für Lkws wird nicht im Sinne des Erfinders von Verkehrsteilnehmenden gelesen. Auch die Piktogramme auf der Fahrbahn werden übersehen oder teils fehlinterpretiert. VZ 327 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 35 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1580 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Landstrom für Mainschiffe: Der Posse ein Ende setzen! Unterirdische Planungen stoppen, oberirdische Variante beschließen und LandstromLadeinfrastruktur endlich bauen
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.09.2023, OA 390 entstanden aus Vorlage: OF 980/1 vom 26.08.2023 Betreff: Landstrom für Mainschiffe: Der Posse ein Ende setzen! Unterirdische Planungen stoppen, oberirdische Variante beschließen und Landstrom-Ladeinfrastruktur endlich bauen Dem Ortsbeirat 1 stinkt es gewaltig: Nach wie vor verpesten die am Mainkai liegenden Flusskreuzfahrtschiffe Tag und Nacht die Luft mit Dieselabgasen. Eine funktionierende Landstromversorgung ist immer noch nicht in Sicht. Bereits seit Jahrzehnten fordert der Ortsbeirat eine klimagerechte und leise Landstromversorgung für Mainschiffe. Eine oberirdische Anlage wäre eine etablierte Lösung, schnell zu planen und umzusetzen und mit Landesmitteln in Höhe von über 900.000 Euro gefördert. Das hat auch die Vorstellung der Planungsvarianten und Gutachten im Ortsbeirat 1 im Jahr 2021 ergeben. In Städten wie Köln, Düsseldorf und Würzburg hat man bereits vor vielen Jahren Lösungen gefunden, die Ladestationen am Ufer mit den Denkmalschutzauflagen in Einklang zu bringen. Die Anlagen konnten vergleichsweise schnell errichtet werden und haben Hochwasser unversehrt überstanden. Der Magistrat samt Denkmalschutz hat sich jedoch für eine Unterflurlösung entschieden, die es bisher nirgendwo sonst gibt. Es ist auch nach Jahren der quälend langsamen Planung weiterhin unklar, ob die bevorzugte unterirdische Lösung hochwassersicher und normgerecht ist. Auch Hindernisse wie Reste der Stadtbefestigung, Kanäle und querende Leitungen haben den Magistrat nicht dazu bewogen, seine Haltung zu überdenken. Er lässt die Planungen weiterführen, obwohl nicht absehbar ist, ob die unterirdische Lösung überhaupt umsetzbar sein wird. Bereits jetzt ist klar, dass die unterirdische Variante deutlich teurer und ein wirtschaftlicher Betrieb nicht erreichbar sein wird. Das alles ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln! Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sofort die unsäglichen Planungen zu stoppen und der Posse ein Ende zu setzen; 2. dem Ortsbeirat 1 noch in diesem Jahr den aktuellen Planungsstand, die prognostizierten Kosten und den geplanten Fertigstellungstermin vorzustellen. Das kann auch im Rahmen eines Ortstermins stattfinden; 3. nach Sichtung und Würdigung der Fachexpertise und Anhörung des Ortsbeirats zügig einen Beschluss zu einer oberirdischen Lösung zu fassen und die beteiligten Ämter anzuweisen, diese zeitnah umsetzen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1908 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 855 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 10.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 390 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF 21. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 12.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 390 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 390 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 22. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.11.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 390 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 390 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 390 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4049, 22. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 28.11.2023
Gehweg Buchgasse (Ostseite) zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4382 entstanden aus Vorlage: OF 943/1 vom 22.08.2023 Betreff: Gehweg Buchgasse (Ostseite) zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse frei halten Der Magistrat wird gebeten, die östliche Gehwegseite in der Buchgasse zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse für zu Fuß Gehende frei zu halten und mit Fahrradbügeln gegen das widerrechtliche Parken durch Pkw schützen zu lassen. Begründung: Die östliche Gehwegseite wird widerrechtlich ständig durch Pkw zugeparkt. Mobilitätseingeschränkte Personen müssen die Fahrbahn betreten und geraten in Gefahr. In der unmittelbaren Umgebung sind genügend Pkw-Stellplätze in Parkhäusern vorhanden. Zudem ist die Altstadt hervorragend an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 32 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors immer noch schwierig passierbar
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4197 entstanden aus Vorlage: OF 903/1 vom 17.06.2023 Betreff: Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors immer noch schwierig passierbar Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Gehwege im Bereich Mainkai/Fahrtor eine dem hohen Aufkommen von zu Fuß Gehenden entsprechende Breite von mindestens 2,50 Metern aufweisen und nicht durch die Außengastronomie eingeschränkt werden. Begründung: Obwohl der Magistrat bereits auf eine Anregung des Ortsbeirates reagiert und eine deutliche Verbesserung erreicht hat, sind die derzeit passierbaren Gehwege immer noch so schmal, dass zu Fuß Gehende oft in den Straßenraum ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2007
Antrag zur Mainkaisperrung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4109 entstanden aus Vorlage: OF 811/5 vom 20.05.2023 Betreff: Antrag zur Mainkaisperrung Der Magistrat wird gebeten, den Mainkai erst dann zu sperren, wenn durch geeignete Infrastrukturmaßnahmen die Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass es nicht zu einer Verdrängung des motorisierten Verkehrs auf die südliche Mainseite kommt. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden." Begründung: Der Main ist die wichtigste Lebensader der Stadt. Er nimmt eine zentrale Bedeutung für die Stadt Frankfurt am Main ein - auf der nördlichen wie auf der südlichen Seite. Allerdings werden das südliche Mainufer und weite Teile Sachsenhausens durch die Mainkai-Sperrung in der bisherigen Form erheblich belastet. Das weltbekannte Museumsufer wurde als Ort der Kultur für alle geplant. Der öffentliche Raum zwischen Main und Museen verkommt nun als Ost-West-Achse für Pendler- und Lkw-Verkehr zu einem Ort des Dauerstaus. Sachsenhausen-Nord ist ein Viertel der Nahmobilität. Viele Wege innerhalb des Viertels werden zu Fuß oder per Fahrrad erledigt. Der öffentliche Raum ist voller Menschen - auch ohne Veranstaltungen. Fast alle Wege sind hier als Schulwege ausgewiesen. Der Anstieg des motorisierten Verkehrs, auch des Schwerlastverkehrs während der Mainkai-Sperrung, bedeutet im dicht besiedelten Wohnviertel eine erhebliche Gefährdung für den Rad- und Fußverkehr. Aus dem Koalitionsvertrag 2021-2026, Ausschnitt aus Kapitel 3, Mobilität: "o Wir öffnen die gesamte Innenstadt und Sachsenhausen zum Main und beteiligen die Bürger*innen an der Gestaltung." "o Der Mainkai wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum motorisierten Individualverkehr in dieser Wahlperiode wieder autofrei. Er soll eine höhere Aufenthaltsqualität, mehr Grünräume, Spielflächen, Platz für Kunst und Kultur, sowie mehr Raum für Begegnungen erhalten. Dabei sollen die bereits von Bürger*innen eingebrachten Ideen und Konzepte berücksichtigt werden. Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden und der Wirtschaftsverkehr soll weiterhin funktionieren." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2054 Antrag vom 05.11.2023, OF 973/5 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4745 Aktenzeichen: 32-1
Fahrraddoppelbügel in der Buchgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4046 entstanden aus Vorlage: OF 860/1 vom 21.05.2023 Betreff: Fahrraddoppelbügel in der Buchgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Buchgasse zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse/Ecke Münzgasse vor der Hausnummer 9 zehn Fahrraddoppelbügel aufstellen zu lassen. Begründung: Der Parkdruck für Fahrradfahrende in der Altstadt ist hoch. Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel und suchen oft vergeblich einen Stellplatz, an dem sie ihr Rad sicher anschließen können. Bis zu zehn Fahrräder passen auf einen Pkw-Stellplatz. Bild: Google Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1815 Aktenzeichen: 66-2
Platz vor dem Karmeliterkloster/Durchgang zwischen Bethmannstraße und Münzgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4051 entstanden aus Vorlage: OF 866/1 vom 14.05.2023 Betreff: Platz vor dem Karmeliterkloster/Durchgang zwischen Bethmannstraße und Münzgasse Vorgang: F 2126/19; F 1521/23 Der Magistrat wird gebeten, die vorgesehene Umgestaltungsmaßnahme "Platz vor dem Karmeliterkloster" endlich und mit Priorität umzusetzen. Vor allem die Wegebeziehung zwischen Bethmannstraße und Karmeliterkloster muss endlich ins tand gesetzt werden. Dazu ist dem Ortsbeirat 1 ein Zeitplan vorzulegen. Begründung: Der Platz in der Münzgasse vor dem Karmeliterkloster befindet sich seit Jahren in einem trostlosen Zustand. Laut Frage Nr. 2126 aus 2019 soll der Platz im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" saniert werden, es passiert jedoch seit Jahren nichts. Mit Frage 1521 gab es 2023 eine Nachfrage, auf die der Magistrat nur nichtssagend antwortete, dass eine Verbesserung des Zustandes unabhängig von dem Programm "Schöneres Frankfurt" im Rahmen von Bauunterhaltungsmaßnahmen herbeigeführt werden soll, jedoch ohne konkreter zu werden oder einen Zeitplan zu nennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 19.09.2019, F 2126 Frage vom 23.03.2023, F 1521 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1894 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 595
Mehr Fahrradständer für den Mainkai
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4052 entstanden aus Vorlage: OF 867/1 vom 14.05.2023 Betreff: Mehr Fahrradständer für den Mainkai Der Magistrat wird gebeten, am Mainkai mehr Fahrradständer aufzustellen. Diese sollten jedoch nicht den Sommergarten des "Frankfurter Wirtshaus" oder den Weihnachtsmarkt behindern. Begründung: Besucher des Restaurants finden nur wenig sichere Abstellmöglichkeiten in der Nähe. Viele Fahrräder sind an Schildern/Laternen abgeschlossen. Die Fahrradständer sollten so aufgestellt werden, dass sie bei Veranstaltungen o. Ä. nicht zu sehr im Weg stehen, aber in der Nähe zum Übergang zum Eisernen Steg sind. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1816 Aktenzeichen: 66-2
Weinstube im Römer endlich wiederbeleben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3917 entstanden aus Vorlage: OF 829/1 vom 14.04.2023 Betreff: Weinstube im Römer endlich wiederbeleben Der Magistrat wird gebeten, endlich dafür Sorge zu tragen, dass die seit Jahren leer stehende Weinstube im Römer wieder an eine Gastronomin bzw. einen Gastronomen verpachtet wird, um den jahrelangen Leerstand endlich zu beenden, dringend benötigte Einnahmen zu erzielen und den Menschen in Frankfurt wie auch den Touristen ein schmackhaftes Angebot zu unterbreiten. Begründung: Im Februar dieses Jahres musste alles schnell gehen, damit die Weinstube pünktlich zum Paulskirchenjubiläum im Mai wieder betrieben werden kann. Beispielsweise stand mit den Betreibern des "Klosterhofs", die bis Ende 2023 eine Pop-up-Lösung wegen des Auszugs aus der Seckbächer Gasse gesucht haben, ein Pächter mit Fachkenntnis, Personal und den notwendigen finanziellen Mitteln bereit, der die Weinstube innerhalb kürzester Zeit wieder zum Leben erweckt hätte. Die Betreiber wurden jedoch zunächst von Amt zu Amt verwiesen, ohne direkte Ansprechpersonen genannt, konkrete Auskünfte bekommen oder gar die Höhe der Pacht erfahren zu haben. Weiterhin stehen die Verpachtung aus und die Räume leer. Es ist ärgerlich, dass eine derart lukrative und repräsentative Gaststätte im Herzen unserer Stadt trotz mehrerer Interessentinnen und Interessenten immer noch vor sich hin gammelt. Die zuständigen Ämter und Dezernate sollten nun sehr zeitnah auf potenzielle Betreiber zugehen, um das Trauerspiel zu beenden und die dringend benötigten Einnahmen zu erzielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2052 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 23-13
CO2-Fußabdruck der Mainkai-Schließung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3786 entstanden aus Vorlage: OF 700/5 vom 10.03.2023 Betreff: CO2-Fußabdruck der Mainkai-Schließung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1650/22 Der Magistrat wird aufgefordert, vor der Schließung des Mainkais den CO2-Fußabdruck dieser Maßnahme zu ermitteln und bei der Planung von alternativen Verkehrsrouten im Rahmen eines Übergangs- oder Gesamtkonzepts in die Entscheidungsfindung zur Schließung mit einzubeziehen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, vor der Sperrung den Verkehrsfluss zu bestimmen und die Länge der Umleitungsstrecken anzugeben. Begründung: Der Ortsbeirat 5 begrüßt es, dass der Magistrat sich mit dem Koalitionsvertrag ehrgeizige Klimaziele gesetzt und konsequenterweise zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung beschlossen hat. Dazu hat die Stadt Frankfurt gemäß Beschlussausfertigung aus der 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, § 1650, beschlossen: "Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengung misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhaus (THG)-Emissionen." Weiterhin heißt es: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und das zur Zielerreichung Notwendige zu veranlassen." Das bedeutet auch, dass Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Emissionen führen, zu vermeiden sind. Genau dies ist aber durch die Schließung des Mainkais zu erwarten. Die von Mobilitätsdezernent Stefan Majer vorgeschlagenen nördlichen und südlichen Umleitungsrouten sind rund siebenmal länger als der geschlossene Mainkai (900 Meter), den vor der Sperrung des Mainkais im Jahr 2019 täglich 20.000 Fahrzeuge passiert haben. Die Schließung wird deshalb zu einer Erhöhung der gefahrenen Fahrzeugkilometer von 18.000 km auf dem Mainkai auf schätzungsweise 126.000 km auf den Umgehungsrouten führen bzw. die verkehrsbedingten Emissionen von 3.780 kg CO2 auf dem Mainkai auf 26.460 kg CO2 auf den Umgehungsrouten pro Tag steigern (die durchschnittliche Emission eines Mittelklassewagens im Stadtverkehr beträgt 21 kg CO2/100 km). Aus diesem Grund ist die Ermittlung des CO2-Fußabdrucks der Mainkai-Sperrung zu ermitteln. Der CO2-Fußabdruck ist das Ergebnis einer Emissionsberechnung bzw. CO2-Bilanz. Er gibt an, welche Menge von Treibhausgasen durch eine Aktivität, einen Prozess oder eine Handlung freigesetzt wird. Außerdem entstehen durch verlängerte Fahrzeiten für gewerbliche Fahrzeuge wirtschaftliche Kosten in Höhe von 70.000 Euro pro Tag. Dies ergibt sich daraus, dass bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit in Frankfurt von 25,8 km/h man für 0,9 km 2,1 Minuten braucht. Bei der Umleitung (6,3 km) braucht man 12,6 Minuten. Dies bedeutet, dass sich die Fahrzeit um 10,6 Minuten erhöht. Bei geschätzten 10.000 gewerblichen Fahrzeugen erhöhen sich die Fahrzeiten um 1.750 Stunden. Die Durchschnittsarbeitskosten in Hessen liegen bei 40 Euro. Bezieht man die erhöhte Fahrzeit von 1.750 Stunden am Tag auf die 10.000 gewerblichen Fahrzeuge, so ergeben sich unter Berücksichtigung der Durchschnittsarbeitskosten 70.000 Euro pro Werktag. Auf 65 Tage Mainkai-Schließung hochgerechnet, ergeben sich 1.474 Tonnen CO2-Emissionen mehr und zusätzliche Kosten in Höhe von 4,55 Millionen Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1478 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.03.2023, OA 345 entstanden aus Vorlage: OF 692/5 vom 07.03.2023 Betreff: Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Umgestaltung der Gartenstraße die folgenden Punkte umzusetzen und zu berücksichtigen: 1. Bevor ein abschließender Beschluss über die Verlegung der Straßenbahnhaltestelle aus der Schweizer Straße in die Gartenstraße erfolgt, soll der Magistrat öffentlich seine "Echtzeitsimulation zur verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit" der Gartenstraße und der Kreuzung Schweizer Straße/Gartenstraße vorstellen. Dabei ist darzulegen, von welchen der drei Verkehrssituationen - Status quo, Zusatzverkehr durch Mainkaisperrung, Zusatzverkehr durch Mainkaisperrung und Wegfall der Kreisverkehrsfunktion des Schweizer Platzes - er ausgegangen ist, und wie sich, trotz Wegfalls einer Fahrspur im Kreuzungsbereich Schweizer Straße/Gartenstraße, die Verkehrsführung gegenüber dem Status quo verbessert haben soll. 2. Im Rahmen der Neugestaltung der Gartenstraße wird als Straßenbelag sogenannter Flüsterasphalt genutzt. 3. Der Magistrat soll offenlegen, welche Stellungnahme die zuständigen Behörden des Bundes und des Landes zu der vorgelegten Planung abgegeben haben. 4. Die Planung hat außerdem sicherzustellen, dass die vorhandene attraktive Außengastronomie erhalten bleibt. 5. Im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen ist das Verlegen von Fernwärmeleitungen bzw. Leerrohren vorzusehen, auch wenn der Anschluss an das Fernwärmenetz erst zeitlich später erfolgen wird. Begründung: Die Gartenstraße ist eine wichtige Ost-West-Verbindung nicht nur für Sachsenhausen. Das Verkehrsaufkommen in dem Bereich ist entsprechend hoch und hat während der Sperrung des Mainkais neue Spitzenwerte erreicht. Es ist daher verwunderlich, dass bei der beabsichtigen Verringerung der Fahrspuren der Verkehrsabfluss sich im Bereich der Kreuzung Schweizer Straße/Gartenstraße zukünftig verbessern soll. Die Gartenstraße ist in diesem Abschnitt Teil der Bundesstraße 43. Daher ist es wichtig, zu erfahren, welche Stellungnahme die zuständigen Behörden zu der vorgelegten Planung abgegeben haben. Erst wenn die genannten Informationen der Öffentlichkeit vorliegen kann abschließend über den Inhalt der Vorlage qualifiziert entschieden werden. Ziel der Planung ist es nach Angeben des Magistrats auch, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Deshalb muss unbedingt die vorhandene Außengastronomie erhalten bleiben und nicht - wie die Vorplanung es vorsieht - beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2065 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 345 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.05.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 345 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 4.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2., 3. und 5.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3207, 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.05.2023 Aktenzeichen: 66-0
Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3772 entstanden aus Vorlage: OF 788/1 vom 20.03.2023 Betreff: Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Weserstraße zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße Längsparken anordnen zu lassen, die Markierungen sowie die Beschilderung anpassen zu lassen und vor den Kreuzungsbereichen Kaiserstraße und Münchener Straße an geeigneter Stelle jeweils eine Lade- und Lieferzone einrichten zu lassen. Außerdem soll zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße auf der rechten (östlichen) Seite ein Radweg oder Radschutzstreifen markiert und rot eingefärbt werden. Das Radfahren ist entgegen der Einbahnstraße für Radfahrende konsequent und durchgängig freizugeben und entsprechend beschildern zu lassen. Zwischen Kaiserstraße und Münchner Straße soll der zweite Fahrstreifen entfallen. Die Markierungen (insbesondere an der Kreuzung Münchner Straße) sind anzupassen. Auf der linken (westlichen) Seite soll der Gehweg verbreitert werden, so dass der Gehweg (im blau markierten Bereich) so breit ist wie im südlichen Bereich Ecke Münchner Straße. Begründung: Teilweise wird auf beiden Straßenseiten der Weserstraße schräg geparkt. Die immer größeren Pkw und SUV blockieren dadurch sowohl die Fahrbahn als auch die Sicht für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Diese müssen im Gegenverkehr oft ausweichen, anhalten und absteigen. Durch Längsparken wird die Fahrbahn so weit verbreitert, dass Radfahrende sicher Pkw passieren und zu Fuß Gehende die Fahrbahn besser überblicken und überqueren können. Ladezonen verhindern das Halten von Lieferfahrzeugen in zweiter Reihe. Ein Radweg bzw. Radschutzstreifen erhöht zudem die Sicherheit für Radfahrende. Die Reduzierung der Autodichte im Bahnhofsviertel soll im Bereich der Weserstraße und perspektivisch in der Verlängerung der Mainluststraße im Zuge der Anpassung der Verkehrsführung zum Theatertunnel beginnen. Taunusstraße - Kaiserstraße, Kaiserstraße - Münchener Straße, Münchener Straße - Gutleutstraße Luftbilder: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen eines Mitgliedes des Ortsbeirates Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1502 Antrag vom 17.12.2023, OF 1104/1 Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 831 Aktenzeichen: 66-2
Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3759 entstanden aus Vorlage: OF 768/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt Braubachstraße 1 bis 11 sowie die Linksabbiegespur in der Fahrgasse in Richtung Braubachstraße vorübergehend während des Weihnachtsmarktes und weiterer Großveranstaltungen für den Individualverkehr sperren zu lassen. Begründung: Bei Überlastung des Parkhauses am Dom oder anderweitigen Verkehrsbehinderungen bilden sich Rückstaus in der Domstraße, Braubachstraße, Fahrgasse und Berliner Straße. Dadurch werden die Straßenbahnen der Linien 11, 12 und 14 oft blockiert. Auch ortsunkundige Pkw-Fahrende erfassen die komplexen Verkehrsregelungen nicht auf Anhieb, was auch für Radfahrende und zu Fuß Gehende zu gefährlichen Situationen führt. Eine Sperrung für Pkw führt zu einer sicheren Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden und beschleunigt den öffentlichen Personennahverkehr. Bild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2029 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Instandsetzung der Wegweiser im U-Bahnhof „Willy-Brandt-Platz“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3762 entstanden aus Vorlage: OF 772/1 vom 02.03.2023 Betreff: Instandsetzung der Wegweiser im U-Bahnhof "Willy-Brandt-Platz" Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF einzuwirken, die defekten Wegweiser innerhalb des U-Bahnhofes "Willy-Brandt-Platz" möglichst zeitnah reparieren oder austauschen zu lassen. Begründung: In den letzten Monaten sind diverse Instandhaltungsmaßnahmen in der U-Bahn-Station "Willy-Brandt-Platz" durchgeführt worden. Dabei wurden die defekten Hinweisschilder z. B. in Richtung Weißfrauenstraße offenbar nicht repariert oder ausgetauscht. Das wirkt schäbig und macht auf die vielen Nutzenden der stark frequentierten U-Bahn-Station, gerade auf die Besuchenden der Städtischen Bühnen, keinen guten Eindruck. Fotos: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1496 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2419
Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2022
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2023, OF 790/1 Betreff: Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2022 Der Ortsbeirat lobt für das Jahr 2022 erneut einen Ehrenpreis für Menschen, Projekte und Organisationen im Ortsbezirk 1 aus. Der Preis wird ausgelobt, um Menschen oder Organisationen auszuzeichnen, die sich im abgelaufenen Jahr 2022 in besonderer Weise um den Ortsbezirk 1 und das gute Zusammenleben darin verdient gemacht haben. Sie können sich sowohl selbst bewerben, als auch Dritte vorschlagen oder durch diese vorgeschlagen werden. Vorschläge oder Bewerbungen schicken Sie bitte mit Kurzbeschreibung der eigenen oder einer anderen Person (auch juristische Personen, Personenmehrheiten ohne Rechtspersönlichkeit, Schulen, Vereine, Kirchen oder andere Organisationen) und des zur Würdigung vorgeschlagenen Projektes. Die Entscheidung über die Preisvergabe wird durch eine Jury, bestehend aus Mitgliedern des Ortsbeirates, vorbereitet und anschließend im Ortsbeirat in der öffentlichen Sitzung am 06.06.2023 per Beschluss mit einfacher Mehrheit getroffen. Als Preis stellt der Ortsbeirat 500 Euro bereit. Der Preis soll die Bedeutung des Engagements ausdrücken, als Vorbild dienen und weitere Aktivitäten anregen. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Jahresempfangs des Ortsbeirates im Juli 2023 statt. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung oder Vorschläge mit Begründung bis zum 23.Mai 2023 beim Büro der Stadtverordnetenversammlung unter dem Stichwort "Ehrenpreis 2022 - Ortsbeirat 1" unter der Email-Adresse ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de ein. Postadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage OF 790/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
Weiter lesenParkfläche für die E-Ladesäule vor der Bethmannstraße 3 optimieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 787/1 Betreff: Parkfläche für die E-Ladesäule vor der Bethmannstraße 3 optimieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Länge der für zwei Elektroautos an der Ladesäule vor der Bethmannstraße 3 zur Verfügung stehenden Parkfläche von derzeit gerade einmal 8,40 Meter gemäß der Ric htlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) auf 11,50 Meter zu erweitern, damit dort zukünftig problemlos das gleichzeitige Laden von zwei Elektroautos möglich ist. Die Erweiterung kann in Richtung des ebenfalls an dieser Stelle befindlichen Parkscheinautomaten vorgenommen werden. Hierfür müssen lediglich einige Fahrradbügel entfernt werden, die nach der Umwandlung von zwei regulären Parkplätzen in zusätzliche Fahrradabstellplätze in diesem Bereich entbehrlich sind, da nie voll ausgelastet (siehe Fotos 1 + 2). Ergänzt werden soll diese Maßnahme idealerweise durch die Aufbringung einer Bodenmarkierung in blauer Farbe und mit E-Ladesymbolen an der Ladesäule, um besser kenntlich zu machen, dass es sich um eine Parkfläche ausschließlich für Elektroautos handelt. Begründung: Die Normlänge für eine Parkbucht in Längsstellung zur Fahrbahn beträgt gemäß RASt mindestens 5,75 m, bei beengten Verhältnissen werden 5,25 m empfohlen. Die derzeit an der vor der Bethmannstraße 3 befindlichen Ladesäule für zwei E-Autos vorhandene Parkfläche ist jedoch lediglich 8,40 Meter lang, so dass dort ein problemloses gleichzeitiges Laden von zwei Autos nur schwer oder gar nicht möglich ist. Zudem wird regelmäßig die Einfahrt zum Posthof des Rathauses Römer verstellt. Da der Bedarf an E-Ladekapazität in der Innenstadt hoch ist und an dieser Stelle seit der Umwandlung von zwei regulären Parkplätzen in Fahrradstellplätze ein Überangebot an Fahrradbügeln besteht, bietet sich zur Lösung die oben beschriebene Verfahrensweise an. Durch das Aufbringen einer ganzflächigen Bodenmarkierung wird zudem die E-Ladesäule besser sichtbar gemacht und das versehentliche Abstellen von Autos mit Verbrennungsmotor in diesem Bereich verhindert. Fotos 1 + 2 ((c) Bürger Für Frankfurt BFF): Parkbereich E-Ladesäule vor der Bethmannstraße 3 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 787/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenBusparkplätze für die Personenschifffahrt statt Staus in der Altstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3582 entstanden aus Vorlage: OF 740/1 vom 31.01.2023 Betreff: Busparkplätze für die Personenschifffahrt statt Staus in der Altstadt Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Busparkplätze aus der Straße Zum Pfarrturm auf die Rechtsabbiegespur auf dem Mainkai in Richtung Zum Pfarrturm verlegen zu lassen. Die Rechtsabbiegespur entfällt ersatzlos. In diesem Zuge sind die Fahrbahnmarkierungen und Beschilderungen auf dem Mainkai anzupassen. Während der Zeiten der Mainkai-Sperrung soll die Zufahrt zum Mainkai von der Alten Brücke her so gestaltet werden, dass besagte Busse weiterhin einfahren können und unbefugtes Einfahren von Pkw wirksam unterbunden wird. Begründung: Die derzeitige Verkehrsführung rund um die Straßen Weckmarkt und Zum Pfarrturm ist für Verkehrsteilnehmende und Anwohnende nicht zufriedenstellend. Aufgrund der Busparkplätze in der Straße Zum Pfarrturm, die insbesondere für die Fahrgastschifffahrt auf dem Main wichtig sind, könne die Zufahrt vom Mainkai nicht für den Individualverkehr gesperrt werden, so die Aussage des Straßenverkehrsamtes. Das führt regelmäßig zu Chaos und Staus in den umliegenden Straßen, da Parkplatzsuchende, Reisebusse und der Lieferverkehr den Weckmarkt und die Fahrgasse verstopfen. Zudem sind die Busparkplätze meist mit Pkw zugeparkt. Eine Verlegung der Busparkplätze auf den Mainkai hat zahlreiche Vorteile: Die Reisebusse halten in Sichtweite zum Main und zu den Schiffen und verkürzen den Fußweg der Besuchenden. Die Busse können über den Mainkai wieder abfahren und müssen sich nicht durch die Altstadtstraßen quälen. Die bisherigen Busparkplätze können anderweitig genutzt werden, beispielsweise für Radbügel oder als Lieferzone. Anwohnende und Radfahrende können weiterhin in die Straße Zum Pfarrturm und in die Große Fischerstraße einfahren. Reisebusse und parkplatzsuchende Pkw werden jedoch durch eine entsprechende Beschilderung und eine Schranke an der Durchfahrt gehindert. Der Parkplatzsuchverkehr wird so spürbar verringert. Die Ausfahrtmöglichkeit aus der Tiefgarage der Saalgasse in Richtung Mainkai bleibt bestehen. Foto: Geoportal Frankfurt, Luftbild Mainkai/Zum Pfarrturm Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1314 Aktenzeichen: 32-1
Gestaltung der Grünfläche an der Berliner Straße/Ecke Paulskirche
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3585 entstanden aus Vorlage: OF 744/1 vom 01.02.2023 Betreff: Gestaltung der Grünfläche an der Berliner Straße/Ecke Paulskirche Der Magistrat wird gebeten, die Grünfläche neben der Pauls kirche an der Berliner Straße/Ecke Kornmarkt zu pflegen und neu zu gestalten. Dabei sollen die angrenzenden Parkplätze entsiegelt und der Grünfläche zugeführt werden. Die Planungen dazu sollen dem Ortsbeirat vor der Umsetzung vorgelegt werden. Begründung: Die Grünfläche neben der Paulskirche, einem der Wahrzeichen Frankfurts, ist in einem sehr traurigen Zustand. Die Fläche wirkt ungepflegt und wenig ansehnlich. Auch kann sie nicht zum Verweilen genutzt werden, da es keine Parkbank gibt. Ein paar Holzpfosten wurden lieblos am Rand der Fläche gesteckt, der Grund dafür erschließt sich einem jedoch nicht, warum dies gemacht wurde. Ebenso führt durch die Grünfläche eine Beetbegrenzung aus Metall, die noch aus der Zeit der alten Straßenführung stammt. Gerade neben einem so würdigen Gebäude wie der Paulskirche sollte mehr Wert auf die Gestaltung dieser Grünfläche gelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1078 Antrag vom 17.06.2023, OF 910/1 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4203 Aktenzeichen: 67-0
Pilotprojekt Spielstraßen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3594 entstanden aus Vorlage: OF 760/1 vom 21.02.2023 Betreff: Pilotprojekt Spielstraßen Vorgang: E 36/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1832/22; OM 2495/22 OBR 4; ST 2427/22 Gemäß Stellungnahme vom 14.10.2022, ST 2427, und Stadtverordnetenbeschluss vom 09.06.2022, § 1832 Anlage 14, zum Etatantrag E 36, wurde der Magistrat beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojektes eine Straße für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bespielbar zu gestalten. Die Ortsbeiräte sollen unter Beachtung der Randbedingungen geeignete Vorschläge unterbreiten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, mindestens eine Straße aus den Vorschlägen des Ortsbeirats 1 aufzugreifen. Geeignete Straßen wären: 1. Große Fischerstraße 2. Karmelitergasse 3. Fischbacher Straße 4. Hattersheimer Straße Begründung: Die genannten Straßenabschnitte befinden sich in einer Tempo-30-Zone, es verkehrt kein ÖPNV-Linienverkehr, es sind keine zentralen Einrichtungen vorhanden und der Straßenraumquerschnitt ist ausreichend breit. Damit sind die genannten Voraussetzungen für eine Umgestaltung zu einer Spielstraße vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 36 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2495 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2427 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1359 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-0
EASY-Shuttle am Berger Hang
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3541 entstanden aus Vorlage: OF 158/16 vom 18.01.2023 Betreff: EASY-Shuttle am Berger Hang Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der derzeit im Riederwald getestete EASY-Shuttle auch in einer Hanglage wie in Bergen-Enkheim eingesetzt werden könnte und falls ja, ob in Zukunft in Bergen-Enkheim eine Teststrecke eingeführt werden kann. Begründung: Der autonome elektrische Shuttle EASY wird derzeit im On-Demand-Betrieb im Frankfurt-Riederwald getestet. Bergen-Enkheim ist von einer steilen Hanglage gekennzeichnet, was den Fußweg - insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Kinder mit Rucksäcken - trotz kilometermäßig kurzer Wege beschwerlich macht. Ein solcher Bus würde dementsprechend trotz einer kurzen Strecke in Bergen-Enkheim sehr viel Nutzen bringen. Gleichzeitig könnte so auch die Möglichkeiten der Technologie in einer Hanglage getestet werden - sofern das grundsätzlich technisch möglich ist. Wünschenswert wäre z. B. ein Pendelbetrieb ähnlich des Betriebs am Mainkai 2021 auf dem Fritz-Schubert-Ring zwischen dem Parkplatz Riedbad und dem Hotel Schöne Aussicht, einer Strecke von circa 900 Meter Länge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1213 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11
Die Karmelitergasse verkehrsberuhigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2023, OF 742/1 Betreff: Die Karmelitergasse verkehrsberuhigen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Karmelitergasse in einen verkehrsberuhigten Bereich (sogenannte Spielstraße) umwandeln zu lassen, diesen mit Verkehrszeichen Z. 325.1 beziehungsweise 325.2 markieren zu lassen und bei Bedarf notwendige Umbauten in diesem Zuge durchführen zu lassen. Begründung: Die Karmelitergasse erfüllt die Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.02.2023, OF 760/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 742/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 760/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 FDP; bei Abwesenheit 1 FDP, LINKE. und Die Partei
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMaßnahmen im Bereich Weserstraße, Gutleutstraße und Mainluststraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3404 entstanden aus Vorlage: OF 719/1 vom 21.12.2022 Betreff: Maßnahmen im Bereich Weserstraße, Gutleutstraße und Mainluststraße Der Magistrat wird gebeten, zur Entschärfung der bekannten Problematik in dem vorbezeichneten Bereich die folgenden Maßnahmen zu prüfen und über ihre Umsetzbarkeit zu berichten: 1. Ermöglichung eines unmittelbaren Linksabbiegens von der Mainluststraße auf die Gutleutstraße. 2. Umwidmung der Gutleutstraße zwischen Mainluststraße und Untermainanlage in Fahrtrichtung Untermainanlage in eine Anliegerstraße. 3. Abdeckung und Begrünung eines größtmöglichen Abschnitts der Einfahrt zum Theatertunnel höhengleich mit der umgebenden Verkehrsfläche. Begründung: Die erste Maßnahme würde einem offensichtlichen Verkehrsbedürfnis Genüge tun. Die Notwendigkeit, dass Linksabbieger zunächst die Theatertunneleinfahrt umfahren müssen, entfiele. Die zweite Maßnahme würde die Anwohner und Gäste der dortigen Gastronomie entlasten. Die dritte Maßnahme schließlich würde das Grundproblem des gesamten Bereichs angehen, nämlich seine auf die Tunneleinfahrt zurückzuführende dystopische Unwirtlichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1227 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radschutzstreifen Fahrgasse dauerhaft frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3409 entstanden aus Vorlage: OF 709/1 vom 03.01.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radschutzstreifen Fahrgasse dauerhaft frei halten Der Magistrat wird gebeten, den rot markierten Radschutzstreifen im Bereich der Fahrgasse/Ecke Berliner Straße in geeigneter Weise gegen Falschparker dauerhaft baulich zu sichern sowie die Ordnungsbehörden zu veranlassen, falsch geparkte Pkw konsequent abschleppen zu lassen. Begründung: Der Radweg ist in den Nachtstunden regelmäßig zugeparkt. Offenbar hat sich herumgesprochen, dass der ruhende Verkehr in Frankfurt nachts nicht überwacht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1222 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3403 entstanden aus Vorlage: OF 542/1 vom 22.08.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen Die Verkehrsführung an der Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße führt täglich zu gefährlichen Situationen, weil ortsunkundige Autofahrende nicht verstehen, welche Fahrspur sie in der Mainluststraße nutzen sollen, um in den Theatertunnel fahren zu können. Das auf den Fahrbahnbelag aufgebrachte "Tunnel-Piktogramm" wird oft als U-Turn in Richtung Gutleutstraße missverstanden. Mehrfach in der Stunde führt dies zu Vollbremsungen, Rechtsabbiegen in die parallel zur Tunneleinfahrt verlaufende Gutleutstraße oder Gefährdungen von Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und Nutzerinnen bzw. Nutzern der dortigen Außengastronomie. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, kurzfristig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Menschen zu ergreifen, die sich im Kreuzungsbereich aufhalten: 1. ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" bzw. Ersatz des Piktogramms durch das Wort Tunnel auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren; 2. Entfall der Rechtsabbiegerspur in die Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe in Richtung Willy-Brandt-Platz und Markierung eines Radweges von der Wilhelm-Leuschner-Straße bis zur Lichtsignalanlage; 3. damit einhergehende Anpassung der Beschilderung vor der Lichtsignalanlage nach rechts in "Durchfahrt verboten, Pfeil rechts, Anwohnender und Fahrrad frei, bei Tunnelsperrung frei". Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1231 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Drei Bäume für den Römerberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3247 entstanden aus Vorlage: OF 679/1 vom 15.11.2022 Betreff: Drei Bäume für den Römerberg Vorgang: OM 2403/22 OBR 1; ST 2263/22 In der Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2263, hat der Magistrat begründet, warum er der Anregung des Ortsbeirats 1 nicht folgen möchte, den Goethe-Ginkgo vor der Alten Nikolaikirche wieder aufleben zu lassen. Zudem hat der Magistrat einen Vorschlag zur Schaffung nachhaltiger Baumstandorte unterbreitet, ohne jedoch einen geeigneten Ort dafür zu nennen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, seiner eigenen Anregung zu folgen und drei Bäume (Ginkgo oder alternativ klimaresiliente Baumarten) mit je drei mal drei Meter entsiegelter Fläche bei mindestens eineinhalb Meter Tiefe, Bepflanzung des Baumbeetes und Beeteinfassung vor den Gebäuden Römerberg 9 bis 13 pflanzen zu lassen. Außerdem sollen drei weitere Bänke aufgestellt werden. Begründung: Eine Gruppe von drei Bäumen mit entsprechender ausreichend großer entsiegelter Fläche und Unterpflanzung gedeiht gut, speist sich durch natürlich anfallendes Regenwasser, spendet dringend benötigten Schatten und erhöht die Aufenthaltsqualität in der Altstadt. Eine Beeteinfassung stellt sowohl einen Rammschutz für Fahrzeuge als auch eine Barriere für zu Fuß Gehende dar und schützt Baum und Unterpflanzung. Da dort bereits einmal ein Baum stand, ist nicht davon auszugehen, dass Leitungstrassen im Weg sind. Die Feuerwehrzufahrten sind dadurch nicht eingeschränkt. Der Weihnachtsmarkt hat ausreichend Fläche auf dem Römerberg, in der Altstadt und auf dem Mainkai. Bilder: Geoportal Frankfurt - Luftbild mit Baumkataster, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2403 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2263 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 565 Aktenzeichen: 67-0
Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner in der Battonnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3248 entstanden aus Vorlage: OF 680/1 vom 15.11.2022 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner in der Battonnstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Battonnstraße zwischen der Einmündung Klingerstraße und der Kreuzung mit der Kurt-Schumacher-Straße in Höhe der AOK Fahrbahntrenner anbringen zu lassen, um das unerlaubte Wenden von Pkw auf diesem Straßenabschnitt wirksam zu unterbinden. Begründung: Seit geraumer Zeit ist zu beobachten, dass Fahrzeuge, die aus Richtung Süden kommend nach rechts in die Battonnstraße einbiegen, unmittelbar nach dem Einbiegen auf der Fahrbahn einen sogenannten "U-Turn" machen, um dann geradeaus in westlicher Richtung die Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße zu überqueren und die Fahrt in Richtung Berliner Straße fortzusetzen. Damit wollen die Autofahrenden den Umweg über die Allerheiligenstraße und Klingerstraße vermeiden, da ein Linksabbiegen von der Kurt-Schumacher-Straße in die Battonnstraße in Fahrtrichtung Westen nicht gestattet ist. Diese Wendemanöver auf der Fahrbahn führen regelmäßig zu brenzligen Situationen für Radfahrende und Autofahrende in der Stoltzestraße und Battonnstraße. Ein Anbringen von Fahrbahntrennern würde diese illegalen Wendemanöver wirksam unterbinden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 797 Aktenzeichen: 32-1
Die illegale Durchfahrt Dominikanergasse endlich schließen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3026 entstanden aus Vorlage: OF 657/1 vom 12.10.2022 Betreff: Die illegale Durchfahrt Dominikanergasse endlich schließen Vorgang: OM 191/21 OBR 1; ST 1532/21 Der Magistrat wird nochmals gebeten, die mit der Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 191, beschlossene und mit der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1532, beantwortete Schließung der illegalen Durchfahrt Dominikanergasse nunmehr endlich ausführen zu lassen und dem Ortsbeirat mitzuteilen, aus welchen Gründen die Arbeiten bis heute nicht erledigt worden sind. Begründung: Die Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 191, "Der Magistrat wird gebeten, in der Dominikanergasse im Bereich des Fuß- und Radweges an der Kurt-Schumacher-Straße in einer Reihe mit dem blauen Schild Radweg zwei weitere Poller setzen zu lassen." wurde folgendermaßen begründet: "Seit dem Rückbau der Treppe wird der Fuß- und Radweg gerne als Abkürzung aus der Fahrgasse in die Kurt-Schumacher-Straße genutzt. Dadurch werden nicht nur zu Fuß Gehende und Radfahrende in der Dominikanergasse gefährdet, sondern auch die Nutzerinnen und Nutzer der stark befahrenen Radroute Kurt-Schumacher-Straße. Insbesondere Autoposer nutzen diesen Abschnitt gerne, um einerseits die Anwohnenden der Altstadt besser belästigen zu können und gleichzeitig mögliche Überwachungsmaßnahmen der Polizei im Bereich Berliner Straße/Börneplatz umgehen zu können und schneller wieder auf den Mainkai zu gelangen." Die Antwort des Magistrats lautete: "Der Anregung wird entsprochen. Um das verbotswidrige Befahren zu unterbinden, werden rot-weiße reflektierende Sperrpfosten (Verkehrszeichen 600-60 Straßenverkehrs-Ordnung) so gesetzt, dass ein Durchkommen für Kraftfahrzeuge nicht mehr möglich ist." Der positiven Rückmeldung sind bislang jedoch leider keine Taten gefolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 191 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1532 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 613 Beratung im Ortsbeirat: 1
Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Unfallschwerpunkt Neue Mainzer Straße Untermainkai/Untermainbrücke entschärfen Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 268 entstanden aus Vorlage: OF 654/1 vom 11.10.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Unfallschwerpunkt Neue Mainzer Straße Untermainkai/Untermainbrücke entschärfen Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Unfallschwerpunkt Untermainkai/Untermainbrücke für Radfahrende und Pkw-Fahrende sicherer zu gestalten, insbesondere durch: 1. Einrichtung eines baulich getrennten Radstreifens in der Neuen Mainzer Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Untermainkai an Stelle des linken Pkw-Fahrstreifens entlang der Oper in Richtung Süden/Untermainbrücke; 2. Neumarkierung der Radwegeführung im Bereich des Abzweiges Hofstraße in Richtung Untermainbrücke; 3. Neumarkierung der Radwegeführung im Bereich der Kreuzung Untermainkai/Neue Mainzer Straße in Richtung Untermainbrücke; 4. die damit einhergehende Neumarkierung der Rad- und Fußwegeführung im Bereich der Kreuzung Neue Mainzer Straße/Weißfrauenstraße/Willy-Brandt-Platz; 5. die Anpassung der Ampelschaltungen an beiden Kreuzungen derart, dass Radfahrende und Pkw in getrennten Phasen Grün erhalten (siehe Plangrafik) sowie 6. die Einrichtung eines Fahrradstreifens auf der Nordseite des Jüdischen Museums zugunsten des Wegfalls der rechten Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr. Begründung: Die Unfallhäufungsstelle Untermainkai/Untermainbrücke weist gemäß Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364, trotz Nachbesserungen und weiterer Radwegemarkierungen weiterhin Unfälle mit Radfahrenden und Pkw-Fahrenden auf, bei denen drei bzw. fünf Personen leicht verletzt wurden (siehe Bericht B 364 Tabelle Jahresstatistik Unfallhäufungsstellen 1 UHS 17-3-4). Im Kreuzungsbereich erfassen die Verkehrsteilnehmenden die Beschilderung und Ampelschaltungen oft nicht auf den ersten Blick. Insbesondere in Richtung Untermainbrücke kreuzt der Rad- und Fußweg die Pkw-Fahrspuren unerwartet von links. Aufgrund der ungewöhnlichen Verkehrsführung kommt es jedes Jahr zu Unfällen zwischen Pkw, die mit weiteren, in gleicher Richtung fahrenden Pkw zusammenstoßen. Wegen der ungewöhnlichen Anordnung der Radampeln in der Straßenmitte verwechseln Radfahrende und Pkw-Fahrende die Signale und stoßen ebenfalls zusammen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Radweg in der Neuen Mainzer Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Hofstraße praktisch auf dem ohnehin schmalen Gehweg verläuft, sodass sich bereits dort Radfahrende und zu Fuß Gehende gegenseitig gefährden. Alleine um auf diesen Radweg zu gelangen, muss der Gehweg auf dem Willy-Brand-Platz gekreuzt werden. Dies führt zu Stress bei allen Beteiligten. Bereits an der nächsten Ampel am Abzweig Hofstraße können Radfahrende den Pkw-Verkehr von rechts erst sehen, wenn sie die Fahrbahnkante erreicht haben. Im Anschluss müssen Radfahrende auf der Mittelinsel weiterfahren und circa 30 Meter weiter wieder an einer Ampel anhalten. Eine grüne Welle für Radfahrende gibt es natürlich nicht. Danach queren Radfahrende zwei Fahrbahnen und zwei Fußgängerüberwege, bis sie auf dem Radweg über die Untermainbrücke fahren können. Gemäß Jahresstatistik muss die Unfallhäufungsstelle neu behandelt werden. Ein baulich getrennter Radstreifen in beide Richtungen entlang der Neuen Mainzer Straße, die Neuordnung der Verkehrsführung, die Neumarkierung und die Anpassung der Ampelanlagen an beiden Kreuzungen sowie der Entfall einer von drei Pkw-Fahrspuren in Richtung Innenstadt würde die Sicherheit aller Verkehrsbeteiligten signifikant erhöhen und die Anzahl an Unfällen und Verletzten senken helfen. Anlagen: Tabelle Jahresstatistik Unfallhäufungsstellen 1 UHS 17-3-4 (B364/2022) Plangrafik (Geoportal Frankfurt/Luftbild 2021; Alexander Mitsch) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 122 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 364 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 268 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (B 364 = Kenntnis, OA 268 = Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 364 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 268 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2676, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 Aktenzeichen: 66-6
Auskunftsersuchen im Nachgang zur Informationsveranstaltungen zur Umnutzung des Mainkais
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2022, OF 604/5 Betreff: Auskunftsersuchen im Nachgang zur Informationsveranstaltungen zur Umnutzung des Mainkais Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat im Nachgang zur Informationsveranstaltung zur Umnutzung des Mainkais und insoweit unbeantwortet gebliebener Fragen, 1. Wie stark waren die Strecken, auf denen die Fahrzeit vor, während und nach der Mainkaisperrung im Sommer 2022 gemessen wurde vor der Mainkaisperrung belastet (insbesondere Schaumainkai und Schweizer Straße)? Wie viele Autos sind dort vor der Mainkaisperrung stündlich gefahren und welche Kapazität haben die genannten Strecken? Kam es vor der Mainkaisperrung auf den genannten Strecken zu Stop-and-Go-Verkehr? Weshalb wurden keine Verkehrsmengenzählungen während der Sperrung durchgeführt? 2. Wurden im Rahmen der Mainkaisperrung im Sommer 2022 Daten zu etwaigem Schleichverkehr durch die Wohngebiete in Sachsenhausen erhoben? Wenn ja, welche Erkenntnisse lassen sich hieraus ziehen? Sind die Wohngebiete durch Umfahrungsverkehr in Folge der Mainkaisperrung mehr durch Verkehr belastet worden? 3. Die Sperrung des Mainkais im Sommer 2022 war während einer verkehrsarmen Zeit. Können die während der Mainkaisperrung erhobenen Verkehrsdaten auf verkehrsreichere Zeiten hochgerechnet werden? Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen gelangt der Magistrat? 4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Mehrbelastung von Straßen im Frankfurter Süden in Folge von Umfahrungsverkehr durch die Sperrung des Mainkais zu kompensieren? Sind Projekte in Planung, welche zur Reduzierung des Verkehrs in Sachsenhausen führen? Begründung: Bei den Informationsveranstaltungen zur Umnutzung des Mainkais des Dezernates für Mobilität und Gesundheit am 17. und 18.10.2022 sind Fragen, welche den Ortsbezirk 5 betreffen, offengeblieben. Vor dem Hintergrund der Verkehrsmehrbelastung des Frankfurter Südens, welche mit einer Sperrung des Mainkais einhergeht, bittet der Ortsbeirat 5 um Beantwortung der Fragen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 552 2022 Die Vorlage OF 604/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenGefährdung von Fußgängern und Fahrradfahrern durch Kfz-Schleichwege in Sachsenhausen bei Sperrung des nördlichen Mainkais verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 566/5 Betreff: Gefährdung von Fußgängern und Fahrradfahrern durch Kfz-Schleichwege in Sachsenhausen bei Sperrung des nördlichen Mainkais verhindern Vorgang: Beschl. d. StV.-V.; § 1157. 3.a Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Rahmen der Planung für zukünftige Sperrungen des nördlichen Mainkais gemäß B256 die Belange der durch die Verkehrsverlagerung stark betroffenen Sachsenhäuser Bürger mit einzubeziehen und primär durch folgende Maßnahmen zu verhindern, dass der Verkehr vom Mainkai Schleichwege durch Sachsenhausen nimmt: - Reduzierung der Fahrstreifen auf dem Schaumainkai von drei auf zwei Spuren, zuzüglich Abbiegespuren vor den Brücken. - Einrichtung von Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen vor der Bergiusschule und vor dem Weltkulturenmuseum, hin zu den Rampen, die an den Tiefkai führen. - Aufteerungen (Erhebungen) an den Textorstraße - Stegstraße, Textorstraße - Diesterwegstraße - Verkehrsberuhigung der Gutzkowstraße entweder - durch Umwandlung in eine Einbahnstraße von Ost nach West auf dem Abschnitt zwischen Laube- und Launitzstraße sowie Aufteerungen an den Kreuzungen Gutzkowstraße - Stegstraße, Gutzkowstraße - Brückenstraße. - Oder alternativ durch andere vom Magistrat vorgeschlagene Maßnahmen. - Die Umfahrung des nördlichen Mainkais soll nicht über die Mörfelder Landstraße, sondern über die Berliner Straße ausgewiesen werden. Begründung: Gemäß dem Beschluss der Stadtverordneten vom 27.1.2022 (§1157, 3.a)) sollte vom Magistrat ein Umleitungskonzept für die Sperrung des nördlichen Mainkais erarbeitet werden. In der jetzigen B256 werden die Belange der Sachsenhäuser Bürger, die durch die Verkehrsverlagerung betroffen sind, nicht berücksichtigt. Der zusätzliche Schleichverkehr in oft engen Wohnstraßen und entlang von Schulwegen durch KFZ - Autos und LKW - gefährdete Fußgänger und Fahrradfahrer und sorgte für Lärm und Abgasbelastung der hier wohnenden Menschen. Es war wiederum alleinige Angelegenheit der Fußgänger und Fahrradfahrer, gefährlichen Situationen auszuweichen. Die derzeit ausgewiesene Umleitung durch die Mörfelder Landstraße führt im Ergebnis zu einer erhöhten Belastung von wesentlich mehr Menschen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 256 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 256 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 566/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußverkehr im Ortsbeirat 1: Am Leonhardstor/Ecke Mainkai: Ampel durch Fußgängerüberweg ersetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2022, OF 656/1 Betreff: Fußverkehr im Ortsbeirat 1: Am Leonhardstor/Ecke Mainkai: Ampel durch Fußgängerüberweg ersetzen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die beiden vorhandenen signalgesteuerten Querungshilfen (Ampeln) über den Mainkai rechts und links der Einmündung "Am Leonhardstor" abschalten zu lassen und durch einen einzigen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) mittig zur Straße "Am Leonhardstor" ersetzen zu lassen. Begründung: Ampeln haben einen hohen Stromverbrauch, sind im Unterhalt teuer und sollten daher nur dort zur Anwendung kommen, wo sie unbedingt benötigt werden. Nach Reduzierung der Fahrspuren auf dem Mainkai hat sich die Geschwindigkeit der Autofahrenden deutlich reduziert und nach Umwandlung der Straße "Am Leonhardstor" zur Fußgängerzone und Entfall der Einmündung werden zwei ampelgesteuerte Überwege nicht mehr benötigt. Die Lichtsignalanlage ist in diesem von Fußgehenden eher schwach frequentierten Bereich überflüssig. Es ist ausreichend, wenn eine Querungshilfe über den Mainkai eingerichtet wird, die sich in Höhe der Straßenmitte der Straße "Am Leonhardstor" befindet. Damit werden Energie- und Unterhaltskosten eingespart und der Verkehr läuft flüssiger. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 656/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadverkehr im Ortsbezirk 1: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Domstraße und Radverkehr in Gegenrichtung freigeben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2817 entstanden aus Vorlage: OF 618/1 vom 16.09.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Domstraße und Radverkehr in Gegenrichtung freigeben Vorgang: OM 41/21 OBR 1; ST 1408/21 Der Magistrat wird gebeten, die Domstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20 ausweisen und eine entsprechende Beschilderung aufstellen zu lassen. Zudem soll in diesem Zuge der Abschnitt der Domstraße zwischen Braubachstraße und Berliner Straße für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße in Richtung Innenstadt freigegeben werden, wie in der Stellungnahme vom 09.08.2021, ST 1408, vom Magistrat in Aussicht gestellt. Die Lichtsignalanlage und die Markierungen an der Kreuzung Berliner Straße/Ecke Hasengasse sind entsprechend anpassen und ergänzen zu lassen. Begründung: Die Domstraße ist eine geschäftige und von vielen Radfahrenden genutzte Verbindung vom Main in die Innenstadt. Sie erfüllt die Voraussetzungen, um in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umgewandelt zu werden. Tempo 20 erhöht signifikant die Sicherheit für Radfahrende, da diese nicht mehr von Pkw überholt werden müssen. Der Abschnitt der Domstraße zwischen Domplatz und Braubachstraße ist bereits für Radfahrende frei gegeben. Lediglich der Abschnitt zwischen Braubachstraße und Berliner Straße fehlt noch, um zügig vom Main zur Kleinmarkthalle oder Stadtbücherei gelangen zu können. Viele Radfahrende nutzen das Teilstück derzeit verbotswidrig, um keine großen Umwege in Kauf nehmen zu müssen. Außerdem ist es erklärtes Ziel des Magistrats, die Innen- und Altstadt mit dem Main besser für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu verknüpfen. Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 41 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1408 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 1
Sperrung nördliches Mainufer hier: mangelhafter und unwissenschaftlicher Schlussbericht
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2022, OF 540/5 Betreff: Sperrung nördliches Mainufer hier: mangelhafter und unwissenschaftlicher Schlussbericht Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Warum wurde der Schlussbericht zur Sperrung des nördlichen Mainufers der Öffentlichkeit erst jetzt zugänglich gemacht, obwohl er bereits im Dezember 2020 fertiggestellt wurde? 2. Wann wird der Schlussbericht den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat in einer Bürgerversammlung vorgestellt? 3. Warum hat der Magistrat die Verkehrsdaten nur an einem einzigen Tag erhoben (die Sperrung dauerte fast 400 Tage) und so ein objektives und wissenschaftlich fundiertes Ergebnis zu den Folgen der Mainkai-Sperrung verhindert? 4. Bereits im Jahr 2018 prognostizierte der Magistrat durch die Mainkai-Sperrung erhebliche Verkehrsverlagerungen nach Sachsenhausen, u.a. wurden für die Gartenstraße eine Zunahme des Verkehrs durch Verlagerungseffekte von bis zu 25 Prozent und für die Mörfelder Landstraße von bis zu 10 Prozent prognostiziert: Warum fanden trotz dieser Prognosen im Bereich der Gartenstraße und Mörfelder Landstraße keinerlei Messungen statt? 5. Die Ergebnisse des Schlussberichts werden ab Seite 39 in Prozentangaben dargestellt: Wie sehen die dazugehörigen absoluten Zahlen aus? 6. Der Schlussbericht bezeichnet seine eigenen Ergebnisse als "vage", misst ihnen folglich keine hohe Aussagekraft zu: Weshalb wurde die Begleituntersuchung nicht so ausgestaltet und durchgeführt, dass sie aussagekräftige und wissenschaftlich fundierte Ergebnisse liefert? 7. Was hat die Stadt die Erstellung des Abschlussberichts gekostet? Begründung: Die Sperrung des nördlichen Mainufers vom 30. Juli 2019 bis zum 31. August 2020 hat insbesondere Sachsenhausen und seinen Bürgerinnen und Bürgern erheblich geschadet. Der Verkehr drängte sich monatelang durch die Wohngebiete und sorgte für Staus, Lärm und Umweltbelastungen. Anders als behauptet, haben sich die Staus nicht in Wohlgefallen aufgelöst. Vielmehr standen Busse, Bahnen, LKW und PKW noch länger im Stau. Selbst Fahrradfahrer kamen durch die anhaltenden Staus deutlich schlechter voran. Der dazu nun vorgelegte Schlussbericht weist erhebliche Mängel auf und stellt keine fundierte und wissenschaftliche Grundlage dar, um die Auswirkungen der Sperrung des Mainkais objektiv zu bewerten. Der Bericht selbst bezeichnet seine eigenen Ergebnisse als "vage", misst ihm als keine hohe Aussagekraft zu. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 256 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 51 Der Antrag OF 540/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 487 2022 1. a) Die Vorlage B 256 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 540/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMarkierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2633 entstanden aus Vorlage: OF 579/1 vom 19.08.2022 Betreff: Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur Der Magistrat wird gebeten , die im Ortsbezirk 1 im öffentlichen Straßenraum bereits bestehenden Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge farblich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung soll farblich und in der Wahl des Piktogramms analog zu den Markierungen der neu einzurichtenden Parkplätze erfolgen. Begründung: Im Ortsbezirk 1 gibt es einige der wenigen Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, z. B. in der Bethmannstraße, am Eschenheimer Tor, in der Pariser Straße oder in der Brüsseler Straße. Bei der Vorstellung des Ausbaukonzepts für Ladeinfrastruktur wurde erwähnt, dass die Parkplätze an den neuen Ladesäulen zukünftig blau eingefärbt und mit einem Piktogramm versehen werden sollen. Hierdurch sollte auch unaufmerksamen Autofahrerinnen und Autofahrern eindeutig klar werden, dass diese Parkplätze für Elektrofahrzeuge (und Plug-In-Hybride) während des Ladevorgangs vorbehalten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2823
Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2597 entstanden aus Vorlage: OF 522/1 vom 16.08.2022 Betreff: Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen Der Magistrat wird aufgefordert, die Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze in der Altstadt anpassen zu lassen und in allen Bereichen, in denen Kipp-Pfosten-Parkplätze ausgewiesen sind, durch Markierungen auf den Gehwegen eine Mindestgehwegbreite von 1,80 Metern sicherstellen zu lassen. Folgende Anpassungen sollen für die Vergabe eine Rolle spielen: 1. In allen Straßen, in denen innerhalb des Ortsbezirks 1 Kipp-Pfosten-Parkplätze eingerichtet wurden, wird überprüft, ob und wie eine Mindestgehwegbreite von 1,80 Metern eingehalten werden kann. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass Kipp-Pfosten-Parkplätze für schmalere und breitere Fahrzeuge reserviert werden können. 2. Bei der Vergabe von Kipp-Pfosten-Parkplätzen werden neben Gehweg- und Straßenbreiten, auch die jeweilige Breite des Fahrzeugs berücksichtigt. Sollte sich bei der Vergabe eines Kipp-Pfosten-Parkplatzes herausstellen, dass das Fahrzeug zu breit ist und nicht in den Straßenabschnitt passt, soll für dieses Fahrzeug ein breiterer Stellplatz vergeben werden. 3. Kipp-Pfosten-Parkplätze liegen in der Regel in oder in der Nähe von Anwohnerparkgebieten bzw. bewirtschafteten Parkplätzen. Kipp-Pfosten-Parkplätze werden künftig von der Verkehrspolizei bezüglich der frei zu haltenden Gehwegbreiten/Markierungen mit überwacht. 4. Bestehende Mietverträge werden innerhalb einer angemessenen Frist überprüft bzw. angepasst. 5. Mehrkosten durch Verwaltung und Markierungsarbeiten werden auf die Stellplatzmieterinnen und Stellplatzmieter umgelegt. Begründung: Ständig sind die Gehwege in Straßen mit Kipp-Pfosten-Parkplätzen versperrt. Insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben allergrößte Probleme, sich in diesen Straßen auf dem Gehweg fortzubewegen. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Möglichkeiten gibt, zwischen den Fahrzeugen die Straßenseite zu wechseln. Für Personen mit Kinderwagen oder im Rollstuhl ist das in der Regel überhaupt nicht möglich. Als besonders problematisch gelten Trierischer Hof, Große Fischerstraße und Münzgasse. Gerade die Halterinnen und Halter von breiten Fahrzeugen beeinträchtigen die Mobilität von zu Fuß Gehenden erheblich und zunehmend. Durch die Berücksichtigung der Fahrzeugbreite ist eine flexible Vergabe auch in schmalen Straßen, z. B. für weniger breite Fahrzeuge, möglich. Durch eine Markierung auf dem Gehweg kann die Einhaltung der Gehwegbreite durch die Fahrzeugführenden besser eingehalten und durch die Verkehrspolizei besser überwacht werden. Die durch die Neuregelung entstehenden Mehrkosten sind notwendige Kosten, die durch die zunehmenden Fahrzeugbreiten entstehen. Allen Halterinnen und Haltern steht es frei, schmale oder breite Fahrzeuge anzuschaffen. Daher sind die Mehrkosten nicht von der Allgemeinheit zu tragen, sondern von den Mieterinnen und Mieter der Kipp-Pfosten-Parkplätze. Die Plätze kosten derzeit lediglich 23,27 Euro monatlich zzgl. Mehrwertsteuer. Dafür erhalten Stellplatzmieterinnen und Stellplatzmieter einen dauerhaft durch abschließbaren Pfosten reservierten Parkplatz, in der Regel vor der Haustür, welcher laut Homepage der Stadt Frankfurt subventioniert ist. Wenigstens die mit dieser Parkplatzsubventionierung einhergehenden Gehwegblockaden müssen beendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.11.2022, OF 683/1 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2831 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1956 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1437 Aktenzeichen: 66-3
Pocketpark statt Müll und Parkplätze neben dem Römer
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 205 entstanden aus Vorlage: OF 484/1 vom 07.06.2022 Betreff: Pocketpark statt Müll und Parkplätze neben dem Römer Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den jetzt durch Mülltonnen, Müllablagerungen und von Parkplätzen geprägten namenlosen Platz zwischen Limpurgergasse, Buchgasse und Alte Mainzer Gasse in eine öffentliche Grünfläche umzuwidmen und intensiv und artenreich begrünen sowie Unterflurglassammelbehälter einrichten zu lassen. Begründung: Das Abstellen von Mülltonnen im öffentlichen Raum ist per Satzung nicht gestattet. Hier sollte gerade der Magistrat mit gutem Beispiel vorangehen. Der Magistrat wirbt aufwendig für eine Belebung und Begrünung von Innenhöfen und fördert derartige Maßnahmen. Auch auf diesem Gebiet könnte und sollte der Magistrat als leuchtendes Vorbild agieren und eine Fläche schaffen, die zum Beispiel den schwer arbeitenden Mitarbeitenden des Magistrats als Ort der Erholung und des Ausruhens in den Pausenzeiten dienen könnte. Sind hohe Staatsgäste in Frankfurt zu Gast oder sind Sportereignisse zu feiern, werden staatliche Repräsentanten oder Pokalsieger regelmäßig über die Limpurgergasse an den Römer herangeführt. Der Platz ist in all seiner Tristesse und Fehlnutzung als Müll- und Parkplatz weder dem angrenzenden altehrwürdigen Rathaus noch den Staatsgästen und Fußballerinnen und Fußballern würdig. Im Übrigen sei noch erwähnt, dass mit dem Parkhaus Römer ausreichend Stellplätze für Pkw zur Verfügung stehen. Fotos: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.10.2024, OF 1392/1 Anregung vom 29.10.2024, OA 499 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 416 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 55 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 71 Beschluss: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2251, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 Aktenzeichen: 66 3
Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2413 entstanden aus Vorlage: OF 485/1 vom 05.05.2022 Betreff: Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, folgende Ampelanlagen in der Innenstadt mit akustischem Signal (blindengerecht) auszustatten bzw. umzurüsten: - Kreuzung Hasengasse/Berliner Straße; - Neue Kräme (Übergang Berliner Straße). Außerdem wird der Magistrat gebeten zu berichten, wann mit den Umbaumaßen zu rechnen ist und wie lange diese dauern werden. Begründung: Die oben genannten Ampeln sind zentrale Querungen in der Innenstadt, die von zahllosen Bürgern und Touristen genutzt werden. Darunter befinden sich auch Sehbeeinträchtigte. Diese Menschen werden durch die fehlenden akustischen Signale in ihrem Bewegungsradius erheblich eingeschränkt und damit vom öffentlichen Stadtleben teilweise ausgeschlossen. Dies ist unsozial und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Durch geringe Umbaumaßnahmen kann hier viel für die Freiheit sehbeeinträchtigter Menschen getan werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2483 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Erinnerung: Weitere Radbügel Bethmannstraße 3
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2407 entstanden aus Vorlage: OF 477/1 vom 01.06.2022 Betreff: Erinnerung: Weitere Radbügel Bethmannstraße 3 Vorgang: OM 890/21 OBR 1; ST 371/22 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die zugesagten zusätzlichen Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich der Bethmannstraße 3 zu schaffen, wie in Stellungnahme vom 14.02.2022, ST 371, geplant. Begründung: Mit Beginn der schönen Jahreszeit zeigt sich, dass erfreulicherweise immer mehr Menschen, die im Römer arbeiten oder zu Sitzungen müssen, das Fahrrad nutzen. Findet ein Ausschuss im Römer statt, so ist zurzeit kaum ein Stellplatz für das Fahrrad am Eingang an der Bethmannstraße 3 zu finden. Die geplanten Abstellmöglichkeiten müssen daher umgehend kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 890 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 371 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2390 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
Keine Mehrbelastungen für den Frankfurter Süden - Verkehrsdaten zur Mainkai-Sperrung veröffentlichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2325 entstanden aus Vorlage: OF 472/5 vom 02.06.2022 Betreff: Keine Mehrbelastungen für den Frankfurter Süden - Verkehrsdaten zur Mainkai-Sperrung veröffentlichen Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit alle Ergebnisse der Begleituntersuchung zu den verkehrlichen Folgewirkungen der Mainkaisperrung vorzustellen und zugänglich zu machen; 2. dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit das seit Monaten versprochene Umleitungs- und Umfahrungskonzept vorzustellen und zugänglich zu machen; 3. Auskunft darüber zu erteilen, ob und mit welchen konkreten Verkehrsbelastungen und Verkehrsverlagerungen er bei einer erneuten Mainkaisperrung für den Frankfurter Süden rechnet; 4. solange nicht durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass es nicht zu Verkehrsmehrbelastungen für den Frankfurter Süden kommt, von einer erneuten Sperrung des nördlichen Mainufers abzusehen. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger warten seit Monaten auf die Veröffentlichung der Ergebnisse der Begleituntersuchung zu den verkehrlichen Folgewirkungen der Mainkaisperrung. Ebenso warten sie auf das seit Monaten versprochene Umleitungs- beziehungsweise Umfahrungskonzept. Anstatt die Bevölkerung in die zukünftige Verkehrsplanung mit einzubeziehen, plant der Magistrat die wiederholte Sperrung des Mainkais und damit erneute Mehrbelastungen für die Bürger im Frankfurter Süden. Der Magistrat plant das nördliche Mainufer - während der hessischen Schulferien, - an Wochenenden von freitags 19:00 Uhr bis montags 06:00 Uhr, - an Feiertagen von 19:00 Uhr des Vortags bis 06:00 Uhr des Folgetags - sowie an allen anderen Tagen von 19:00 bis 06:00 Uhr des Folgetags zu sperren. Hinzu kommen die bisherigen Mainkaisperrungen für die unterschiedlichsten Veranstaltungen. Diese geplanten Sperrungen hätten erhebliche Mehrbelastungen für den Frankfurter Süden zur Folge. Nach den schlechten Erfahrungen der probeweisen Sperrung gilt es, zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger abzuwenden. Der Ortsbeirat lehnt Verkehrsmaßnahmen ab, die zu einer Verkehrsverlagerung und zu einer Verkehrsmehrbelastung im Ortsbezirk 5 führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors für zu Fuß Gehende passierbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2216 entstanden aus Vorlage: OF 470/1 vom 22.05.2022 Betreff: Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors für zu Fuß Gehende passierbar machen Der Magistrat wird gebeten, den durch Restaurantbestuhlung versperrten Gehweg auf der nördlichen Seite des Mainkais ab Fahrtor in Richtung Alte Mainzer Gasse wieder passierbar machen zu lassen, damit Menschen zu Fuß, mit Rollstuhl/Rollator, Kinderwagen etc. bei der Querung des Mainkais in Höhe des Eisernen Stegs auf der nördlichen Gehwegseite ausreichend Platz vorfinden. Es muss überprüft werden, inwieweit Ausmaß und Anordnung der Außengastronomie dort verändert werden müssen. Begründung: Der Gehweg ist durch die umfangreiche Restaurantbestuhlung blockiert. Zu Fuß Gehende müssen sich entweder zwischen den Tischen durchschlängeln oder auf die Fahrbahn ausweichen, was zu gefährlichen Situationen führt. Bild: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1825 Aktenzeichen: 66 2
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