Meine Nachbarschaft: Schneckenhofstraße
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Vorlagen
Radfahrstreifen in der Hans-Thoma-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1109 entstanden aus Vorlage: OF 186/5 vom 05.10.2021 Betreff: Radfahrstreifen in der Hans-Thoma-Straße Der Magistrat wird gebeten, eine der drei Autofahrspuren in der Hans-Thoma-Straße in zwei Fahrradstreifen, einen von der Gartenstraße/Ecke Holbeinstraße bis zur Schweizer Straße und einen von der Schweizer Straße bis zur Gartenstraße/Ecke Dürerstraße umzuwandeln. Begründung: Der Radweg endet abrupt von der Kennedyallee kommend in der Gartenstraße/Ecke Holbeinstraße. An dieser vielbefahrenen Kreuzung erhöht sich das Risiko für Radfahrerinnen und Radfahrer durch fehlende Radspuren. Durch Reduzierung von drei auf zwei Fahrbahnspuren in der Hans-Thoma-Straße könnten zwei sichere Radfahrstreifen entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 752 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4300 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Verwilderung des Kopfsteinpflasters in der Schwanthalerstraße und angrenzenden Seitenstraßen beenden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 934 entstanden aus Vorlage: OF 154/5 vom 30.06.2021 Betreff: Verwilderung des Kopfsteinpflasters in der Schwanthalerstraße und angrenzenden Seitenstraßen beenden Der Magistrat wird gebeten, d ie Verwilderung des öffentlichen Straßenraumes sowie der Gehwege in den kopfsteingepflasterten Abschnitten der Schwanthalerstraße sowie der angrenzenden Schadowstraße und Morgensternstraße umgehend zu beseitigen und auch langfristig einem erneuten Unkrautbewuchs durch regelmäßige Entfernung vorzubeugen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Ausweitung von Grünflächen im Frankfurter Stadtgebiet. Die Straßen und Gehwege, welche dem Verkehr dienen, sind hierfür jedoch offensichtlich ungeeignet. Das historische Kopfsteinpflaster in den im Tenor aufgeführten Straßen (siehe auch Karte im Anhang) leidet stark unter dem Bewuchs, der durch die angehängten Fotoaufnahmen dokumentiert wird. Der Unkrautbewuchs hat mittlerweile ein nicht mehr hinnehmbares Maß erreicht. Die langfristigen Kosten für eine notwendige Erneuerung oder Ausbesserung der durch Wurzeln teilweise bereits angehobenen Pflastersteine dürfte weitaus höher ausfallen als die kurzfristige und in Zukunft regelmäßige Entfernung. Die Gefahr von Verkehrsunfällen für alle Verkehrsteilnehmer sowie der Beschädigung von Fahrzeugen ist bereits jetzt hoch und ein umgehendes Handeln angezeigt. Die Entfernung von Unkraut zwischen Pflastersteinen ist nach Empfehlung des Landes Hessen (für Privatpersonen: https://llh.hessen.de/pflanze/freizeitgartenbau/garten-wissen/unkrautbeseitigung -auf-wegen-und-flaechen/) ohne Einsatz chemischer Präparate problemlos durch Abflammen erreichbar. Fotos: privat Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 509 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Versetzung der Glascontainer am geplanten Holbeinkreisel
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2021, OF 172/5 Betreff: Versetzung der Glascontainer am geplanten Holbeinkreisel Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die zu überarbeitende Planung zum Holbeinkreisel im Rahmen der Vorlage M 81 zu verändern und einen geeigneteren Standort für die unterirdischen Glassammelbehälter zu finden, sodass keine Bäume geopfert werden müssen, insbesondere nicht der Baum 44 in der genannten Magistratsvorlage. Begründung: Im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Holbeinkreisels sollen in der Grünanlage der Holbeinstraße unterirdische Glascontainer angelegt werden. Deshalb ist gemäß Begründung der M 81/2021 der daneben befindliche Baum Nr. 44 "potenziell gefährdet". Es besteht allerdings keine zwingende Notwendigkeit, unterirdische Glascontainer in einer alleeartigen Grünanlage mit hochgewachsenen alten Bäumen zu positionieren und dadurch den Bestand der Bäume zu gefährden. Denkbar wäre zum Beispiel der Platz gegenüber der Allee auf der Restfläche an der Ecke Oppenheimer Landstraße/Nell-Breuning-Straße. Prinzipiell sollten gesunde alte Bäume nur gefällt werden, wenn dies absolut notwendig ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.08.2021, OF 139/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werden
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.09.2021, OA 72 entstanden aus Vorlage: OF 171/5 vom 07.09.2021 Betreff: Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werden Vorgang: M 81/21; Beschl. d. Stv.-V., § 389/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021, § 389, wird hinsichtlich der Ermächtigung, den Baum Nr. 44 (Magistratsvorlage vom 11.06.2021, M 81 Ziffer 5) fällen zu dürfen, aufgehoben. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Baum zu erhalten und der geplante unterirdische Glascontainer ist um bis zu zwei Meter zu versetzen. Begründung: Im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Holbeinkreisels soll in der zwischen den Fahrbahnen der Holbeinstraße gelegenen Grünanlage unterirdisch ein Glascontainer angelegt werden. Deshalb sei gemäß Begründung der Vorlage M 81/21 der daneben befindliche Baum Nr. 44 "potenziell gefährdet". Vorauseilend hat sich der Magistrat die Ermächtigung geben lassen, diesen Baum zu fällen. Bäume sollten im Zuge von Baumaßnahmen überhaupt nur gefällt werden, wenn dies absolut notwendig ist. Der Baum ist nicht gefährdet, wenn der Standort für die geplante Glascontaineranlage leicht verschoben wird. Bei dem Baum Nr. 44 handelt es sich um einen fünf Meter hohen Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) mit einem Kronendurchmesser von vier Metern. Schnurbäume können bis 30 Meter hoch werden und sind hervorragende Klimawandelgehölze. Sie sind robust und unempfindlich gegenüber Hitze und Trockenheit und beständig gegen Abgase. Sie sind außerdem Spätblüher, ihre Blüten erfreuen im Juli und August mit ihrem reichen Nektarangebot u. a. Bienen, Hummeln und andere Insekten. Dieser Schnurbaum bildet zusammen mit der auf der anderen Seite der Grünanlage stehenden Platane (Baum Nr. 40) die südliche Eingangssituation der Grünanlage der Holbeinstraße und ist somit stadtbildprägend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 454 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.10.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 72 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 72 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 754, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 66 0
Einzäunung der Hundeauslaufflächen Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und Tiroler Park
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 784 entstanden aus Vorlage: OF 155/5 vom 03.08.2021 Betreff: Einzäunung der Hundeauslaufflächen Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und Tiroler Park Der Magistrat wird gebeten, die offiziellen Hundeauslaufflächen in der Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und im Tiroler Park zu umzäunen, mit Toren zu versehen und einen Mülleimer neben den Toren aufzustellen. Begründung: Die - offiziell als solche deklarierte - Hundeauslauffläche am Otto-Hahn-Platz liegt unmittelbar zwischen der Straßenbahnhaltestelle und der B43 (Gartenstraße), ohne jede Absicherung gegenüber dem Verkehr. Es ist nicht möglich, hier einen Hund frei laufen zu lassen, ohne dass eine Unfallgefahr besteht. Die Fläche ist im jetzigen Zustand für den eigentlichen Hundeauslauf ungeeignet. Ein Zaun würde diesem Umstand abhelfen. Die Hundeauslauffläche im Tiroler Park ist weniger stark vom Verkehr betroffen, sie liegt allerdings unmittelbar neben einem Kinderspielplatz. Hier sollten auch Konflikte vermieden werden. Die Umzäunung sollte geeignet sein, Hunde vor dem Herauslaufen zu sichern (bspw. Stabmattenzaun mit einer Höhe von mindestens eineinhalb Metern). Die Tore sollten von selbst zufallen, um ein versehentliches offen stehen Lassen zu verhindern. Die Tore sollten jeweils an den östlichen und westlichen Enden der jeweiligen Hundeauslauffläche einen Zugang ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2091 Aktenzeichen: 67 0
„Turbobaustelle“ Holbeinkreisel
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.09.2021, OA 71 entstanden aus Vorlage: OF 139/5 vom 24.08.2021 Betreff: "Turbobaustelle" Holbeinkreisel Vorgang: B 185/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, die Baumaßnahme Holbeinkreisel unter Berücksichtigung der noch zu beschließenden Verbesserungen als Turbobaustelle mit einer maximalen Bauzeit von 15 Monaten auszuführen. 2. Zur Information der Bevölkerung wird der Magistrat gebeten, unter Darlegung der einzelnen Teilbaumaßnahmen einschließlich der Maßnahmen beteiligter Dritter zu erläutern, mit welchem zeitlichen Rahmen jeweils zu rechnen ist und welche Abschnitte einschließlich der am Bau beteiligter Dritte nach Ansicht des Magistrats nicht zeitgleich durchgeführt werden können, sodass er im Magistratsbericht vom 20.04.2020, B 185, zu der Feststellung gelangt, die Bauzeit beträgt "mindestens 24 Monate". Begründung: Der geplante Holbeinkreisel wird die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Holbeinstraße, Burnitzstraße, Oppenheimer Landstraße, Hedderichstraße und Nell-Breuning-Straße erheblich verbessern, sämtliche heute notwendigen Ampelanlagen können abgebaut werden. Der neu entstehende Platz hat das Potenzial, im Bereich dieses für Sachsenhausen wichtigen Verkehrsknotenpunktes eine erhebliche städtebauliche Aufwertung zu bewirken. Leider hat die Planung Mängel, die die Bevölkerung und die Verkehrsteilnehmer über Gebühr belasten wird, wenn keine Änderung eintritt. Nach Angaben des Magistrats im Bericht vom 20.04.2020, B 185, soll die Bauzeit mindestens 24 Monate betragen. Leidvolle Erfahrungen bei anderen städtischen Baumaßnahmen zeigen, dass die Angabe "mindestens" ernst gemeint ist, sodass von einer erheblich über zwei Jahre liegenden Bauzeit auszugehen ist. Diese überlange Bauzeit ist bei der überschaubaren Baumaßnahme nicht hinnehmbar. Im Interesse der angrenzend wohnenden Bevölkerung und der Verkehrsteilnehmer ist die Dauer von zu erduldendem Lärm, Staub, Dreck, Umleitungen und eingeschränkte Erreichbarkeit der Wohnungen auf das absolute Minimum zu reduzieren. Der Holbeinkreisel soll im Rahmen einer "Turbobaustelle" errichtet werden, damit der zeitliche Rahmen von 15 Monaten nicht überschritten wird. Wichtig ist, dass alle am Bau Beteiligten einschließlich der Unternehmen, die Leitungen unter der Erde haben, von Beginn an eingebunden werden. Möglichst alle Arbeiten sollen parallel durchgeführt werden. Dies ist schon in der Ausschreibung festzuschreiben, ebenso verbindliche Ausführungszeiten. Der Baugrund ist vorab intensiv zu untersuchen, damit unerwartete Überraschungen während der Bauphase mit anschließenden Zeitverzögerungen nicht eintreten. Die Arbeiten auf der Baustelle einschließlich derjenigen für eventuelle Leitungsarbeiten müssen minutiös geplant, jeder Handgriff vorab besprochen und festgelegt werden. Die Bauaufträge sollen nicht nach dem preismäßig günstigsten Angebot, sondern nach der bestmöglichen Leistung vergeben werden. Die ausführenden Firmen müssen z. B. angeben, mit wie viel Arbeitnehmern und Maschinen sie arbeiten und wie schnell sie bei einem Ausfall Personal und Maschinen ersetzen werden, um die gesetzten Fristen einzuhalten. Für eine kurze Bauzeit werden die Anwohner und Verkehrsteilnehmer den beteiligten städtischen Ämtern und Firmen dankbar sein. Bei einem Ortstermin haben sich die Anwesenden überrascht über die bisher prognostizierte Bauzeit von mindestens 24 Monaten gezeigt. Sie wünschen sich eine Aufschlüsselung der einzelnen Gewerke nach Dauer und zeitlicher Abfolge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 185 Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 37 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 71 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 753, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 32 1
Bürgerbeteiligung und Neugestaltung Schweizer Straße/Schweizer Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2021, OF 173/5 Betreff: Bürgerbeteiligung und Neugestaltung Schweizer Straße/Schweizer Platz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Schweizer Platz und die Schweizer Straße zwischen Textorstraße und Hans-Thoma-Straße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20, max. Tempo 30 auszuweisen und durch geeignete Maßnahmen für mehr Aufenthaltsqualität zu sorgen. Dazu ist eine Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Interessensgemeinschaft Schweizerstraße erforderlich. Es ist weiterhin zu prüfen, ob durch die Ausweisung der Schweizer Straße als Anlieger frei Bereich Durchgangsverkehr verhindert wird. Tempo 20 gilt auch für den Radverkehr, für den keine getrennte Fahrspur ausgewiesen wird. Zur Sicherheit müssen die Schienen der Straßenbahn in diesem Bereich mit einem Schienen Verschlusssystem ausgestattet werden. Als erste kurzfristige Maßnahme soll eine Entrümpelung des Straßenraums und abgestimmte Neumöblierung, auch teilweise mit mobilen Sitzgelegenheiten angeordnet werden. Begründung: Durch die Ausweisung als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20 werden die separaten Fahrradspuren überflüssig. Dies führt insbesondere am Schweizer Platz zu einer deutlichen Verbesserung, da die Bereiche bis zur Straßenbahn/markierter Fahrspur für den Autoverkehr, durchgehend als Platz genutzt werden können. Das Konzept des "Shared Space" mit Tempo 20 hat sich bereits in anderen Ländern gut bewährt. Durch eine wertige Pflasterung (beispielsweise Porphyr wie in der Altstadt, auf der Fressgass und auf dem Römerberg) und zum Teil mobilen Sitzgelegenheiten wird die Aufenthaltsqualität erhöht. Als Begrünung sind auch Bäume oder Palmen in Kübeln z.B. aus dem Palmengarten denkbar. So könnte aus der Schweizer Straße und dem Schweizer Platz mit der intakten städtebaulichen Struktur ein charmantes neues Zentrum mit südlichem Flair in Sachsenhausen entstehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OF 173/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBarrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 675 entstanden aus Vorlage: OF 120/1 vom 23.08.2021 Betreff: Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße Vorgang: B 288/21 Die Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz ist eine belebte Geschäftsstraße im Herzen des Bahnhofsviertels, die von drei stark frequentierten Straßenbahnlinien durchfahren wird. Viele Berufspendlerinnen und Berufspendler, zu Fuß Gehende und Radfahrende konkurrieren um den Raum mit fahrenden und parkenden Pkw und Lieferfahrzeugen. Dennoch sind die Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei und die Gehwege extrem schmal und zugeparkt. Im Magistratsbericht vom 09.08.2021, B 288, wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederaufnahme der Planung aus Kapazitätsgründen und wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität nicht in Aussicht gestellt werden könne und dass es sich um eine Anliegerstraße mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handele. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, den Straßenabschnitt mit Priorität und temporären Maßnahmen wie folgt anzupacken: 1. Einrichtung temporärer Straßenbahnh altestellenkaps, die bis zum Gleis herangeführt werden und so einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten, als temporäre Maßnahme bis zum endgültigen Umbau der Haltestellen. 2. Einführung flächendeckendes Tempo 20, da es sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt. Dadurch wird die Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende entscheidend erhöht. 3. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Lieferzonen für das örtliche Gewerbe, um das Parken in zweiter Reihe und die Behinderung der Straßenbahnen zuverlässig zu verhindern. 4. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Flächen für die Außengastronomie, um der durch Corona gebeutelten Gastronomie endlich die ersehnte Außenfläche zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Da die Umgestaltung der Münchener Straße inklusive dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen noch lange andauern wird, müssen kostengünstige, schnell greifende, temporäre Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele umgesetzt werden. Insbesondere die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen, von Eltern mit Kleinkindern oder Kinderwagen, von Gewerbetreibenden und Gastronomen und ÖPNV-Nutzerinnen und ÖPNV-Nutzer müssen ernst genommen werden. Das ständige Hupen der Pkw und Lkw und das Bimmeln der Straßenbahnen wird reduziert, worüber sich vor allem die Anwohnenden beschwert haben. Pkw-Stellplätze bleiben weitgehend erhalten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Beschilderung und den temporären Haltestellenanlagen wie z. B. in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee sind zudem kostengünstig und schnell umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 288 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 237 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1714 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 126/5 Betreff: Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen Der Ortsbeirat lehnt den Magistratsvortrag M 81 ab. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, 1. den Magistratsvortrag ebenfalls abzulehnen, 2. den Magistrat aufzufordern, a) Radverkehrsanlagen im Anschlussbereich des Kreisels mit einer Breite von mindestens 2,50 Metern je Fahrtrichtung zu planen und so die hier geplante Führung der Radroute Frankfurt - Darmstadt zu ermöglichen. Dazu sind beide Parkstreifen in der Unterführung aufzuheben. b) Den freien Rechtsabbieger für den Fahrzeugverkehr von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße, der eine zusätzliche, unübersichtliche Straßenquerung und Gefährdung für zu Fuß gehende Kinder auf dem Schulweg darstellt, aus der vorgelegten Planung zu streichen. Begründung: Durch Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße und Ziegelhüttenweg wird die künftige Raddirektverbindung Frankfurt Darmstadt geführt. Das hat der Magistrat ganz richtig in seinem Vortrag festgestellt. Auf die Idee, seine Planung entsprechend anzupassen ist er nicht gekommen. Auf einer Raddirektverbindung soll der Radverkehr durchgängig zügig fahren können. Dazu ist eine Mindestbreite von 2,50 Metern erforderlich, um freie Überholvorgänge auf der Radverkehrsanlage zu ermöglichen. Der erforderliche Platz wird durch Wegfall der Parkplätze in der Unterführung gewonnen, die überflüssig sind, weil sie in erster Linie Pendlerverkehr anziehen. Enttäuscht ist der Ortsbeirat über die Planung des sogenannten Bypass von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße. Der Planer stellte bei der Präsentation der Vorplanung im Ortsbeirat im Jahr 2019 dar, dass der Bypass in der Verwaltung umstritten, aber seine bevorzugte Variante sei. Der Ortsbeirat hat in seiner damaligen Anregung zur Vorplanung den Bypass ausdrücklich gestrichen (nachzulesen in Punkt 2 im Protokoll der 36. Sitzung der XI. Wahlperiode). Es sei hier noch einmal dargestellt, warum der Ortsbeirat die freien Rechtsabbieger speziell in Wohnbereichen als Relikt aus der autogerechten Stadt nicht wünscht: Der Fußverkehr wird gezwungen, den von hinten kommenden Fahrzeugverkehr zu beachten. Da Fußgänger nicht mit Rückspiegeln ausgestattet sind, muss durch Richtungswechsel die Einsicht in den rückwärtigen Verkehr sichergestellt werden. Für junge Erwachsene ist das ein Routinevorgang, aber immer ein unerwünschter Umweg. In der Mobilität eingeschränkte Personen belastet selbst kleine Umwege. Sie müssen einmal zusätzlich anhalten, zusätzlich Sicht nehmen und zusätzliche Gefälle auf ihrer Wegstrecke überwinden. Für Kinder sind die freien Rechtsabbieger eine besondere Qual. Sie haben einen zusätzlichen Zebrastreifen zu überwinden. Ein Zebrastreifen signalisiert ihnen nicht Sicherheit, sondern Gefahr. Sie müssen auf dem Fußweg vor dem Zebrastreifen warten, bis alle Autos vorbei gefahren sind oder wirklich vor dem Zebrastreifen anhalten. Daher müssen sie auch die Autos passieren lassen, die gar nicht den Abbieger nutzen, sondern geradeaus in den Kreisel einfahren. Auch die Eltern wollen ihre Kinder vor solcherart gefährlichen Schulwegen schützen. Bei Bau des freien Rechtsabbiegers ist deshalb mit einer höheren Anzahl "Elterntaxis" auf dem Kreisel zu rechnen. Der Fahrzeugverkehr kann leicht auf den Bypass verzichten. Die Wegebeziehung von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße ist von untergeordneter Bedeutung. Geübte PkwFahrerinnen können auch im spitzen Winkel abbiegen. Größere Fahrzeuge müssen eine Runde um den Kreisel nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 81 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 126/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHolbeinanlage erhalten und regelmäßig reinigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 110 entstanden aus Vorlage: OF 6/5 vom 18.04.2021 Betreff: Holbeinanlage erhalten und regelmäßig reinigen Der Magistrat wird gebeten , die Grünfläche in der Holbeinstraße häufiger zu reinigen und regelmäßig zu kontrollieren sowie die Abfallbehälter instand zu setzen. Begründung: Die Grünfläche der Holbeinanlage in Sachsenhausen wird von der Bevölkerung sehr gerne genutzt. Aufgrund ihres gepflegten Erscheinungsbildes schätzen viele Bürgerinnen und Bürger die Grünfläche mitten im Stadtteil. Leider häufen sich in letzter Zeit die Beschwerden über Müll, insbesondere Essensreste und zerbrochene Glasflaschen. Gerade zerbrochene Glasflaschen stellen für Kinder und Tiere eine Verletzungsgefahr dar. Eine regelmäßige Reinigung der Anlage und Kontrollen sowie das Instandsetzen der Abfallbehälter helfen dabei, die wertvolle Anlage zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1395 Aktenzeichen: 67 0
Park- und Fahrradplätze im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7340 entstanden aus Vorlage: OF 1905/5 vom 21.01.2021 Betreff: Park- und Fahrradplätze im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße schraffierte Fläche zur Einrichtung weiterer Fahrradabstellplätze zu nutzen. Begründung: In dem vorbezeichneten Bereich ist eine relativ große Freifläche schraffiert und abgepollert. Diese Fläche kann für weitere Fahrradabstellplätze genutzt werden. Hierfür besteht auch in diesem Bereich ein erheblicher Bedarf. Hier können drei bis vier Fahrradbügel angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1159 Aktenzeichen: 66 3
Auskunftsersuchen zum Leerstand von Wohnungen in Liegenschaften der Stadt Frankfurt in der Gartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2021, OF 1906/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum Leerstand von Wohnungen in Liegenschaften der Stadt Frankfurt in der Gartenstraße Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zu berichten, wie es dazu kommen konnte, dass in Liegenschaften der Stadt in der Gartenstr. mehrere Wohnungen z. T. seit Jahren leerstehen und bis wann diese Wohnungen wieder für Wohnzwecke zur Verfügung stehen werden. Begründung: Die Frankfurter Rundschau berichtete am 29.01.2021, dass in Liegenschaften der Stadt in der Gartenstraße mehrere Wohnungen seit Jahren leerstehen, obwohl ein extremer Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen besteht. Ein Sprecher von Bau- und Immobiliendezernent Jan Schneider (CDU), hat dies auch bestätigt. Angesichts der Tatsache, dass Tausende Menschen in Frankfurt auf der Suche nach einer Wohnung sind, ist es unvertretbar, wenn die Stadt Frankfurt selbst Wohnraum jahrelang leerstehen lässt. Damit diesem Missstand so bald wie möglich abgeholfen wird und damit vorgesorgt wird, dass sich so etwas in Zukunft nicht wiederholt, ist es notwendig, die Ursachen aufzuklären und mit einer klaren und überprüfbaren zeitlichen Perspektive alles Erforderliche zu veranlassen, dass der Leerstand beendet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1964 2021 Die Vorlage OF 1906/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenSchutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6953 entstanden aus Vorlage: OF 1846/5 vom 09.11.2020 Betreff: Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation im Bereich der folgenden Kreuzungen und Zebrastreifen dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Fünf-Meter-Bereichen der Einmündungen, möglichst durch Fahrradbügel, anderenfalls durch Poller, baulich verhindert wird: 1. Wallstraße 14 und 18, Kreuzung Fritschengäßchen; 2. Bindingstraße 2, Kreuzung Darmstädter Landstraße 98 - beidseitig auf der Sperrfläche, Fahrradbügel anstelle der Stellvertreter; 3. Bindingstraße 13, Kreuzung Gretenweg 19; 4. Bruchstraße 4, Kreuzung Brückenstraße; 5. Danneckerstraße 29, Kreuzung Stegstraße; 6. Danneckerstraße 22, Kreuzung Stegstraße 45; 7. Darmstädter Landstraße 17-19, Kreuzung Heisterstraße 2; 8. Gartenstraße 122, Kreuzung Schaubstraße 1; 9. Gartenstraße 78, Kreuzung Holbeinstraße 13; 10. Gartenstraße 96, Kreuzung Rembrandtstraße 18; 11. Groß e Rittergasse 20, vor dem Zebrastreifen; 12. Gutzkowstraße 21, vor dem Zebrastreifen; 13. Holbeinstraße 41, Kreuzung Schwanthalerstraße; 14. Holbeinstraße 48, Kreuzung Schwanthalerstraße; 15. Letzter Hasenpfad 64, Sperrfläche vor dem Zebrastreifen. Begründung: In Sachsenhausen werden Kfz und Lieferwagen oft sehr wild auf Kreuzungen und im Bereich von Zebrastreifen geparkt. Das gefährdet die Fußgänger und Fahrradfahrer in diesen Bereichen erheblich, da sie von Autofahrern nicht oder zu spät gesehen werden. Der Ortsbeirat sieht es in Anbetracht der hohen Zahl getöteter und verletzter Fußgänger und Fahrradfahrer im Ortsbezirk 5 als notwendig an, die Übersichtlichkeit der Kreuzungen und Zebrastreifen zu verbessern. Fahrradbügel und Poller können diesem Zweck dienen. Wo möglich, sollen Fahrradbügel installiert werden, da sie zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern auf den ohnehin schmalen Gehwegen unnötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 743 Aktenzeichen: 32 1
Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6855 entstanden aus Vorlage: OF 1816/5 vom 14.10.2020 Betreff: Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße Vorgang: V 1121/19 OBR 5; ST 891/19 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Walter-Kolb-Straße und der Gartenstraße Richtung Westen den anfangs vorhandenen Radfahrstreifen bis zur Schweizer Straße unter Wegfall einer Kfz-Fahrspur zu verlängern; 2. auch in der Gegenrichtung einen Radfahrstreifen zu markieren und dem Überfahren des Radstreifens durch Fahrzeuge auf der verbleibenden überbreiten Kfz-Spur durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Begründung: In der o. a. Stellungnahme hat der Magistrat die Fortsetzung des Radfahrstreifens bis zur Schweizer Straße vom Platzbedarf für eine Rechtsabbiegerspur an der Schweizer Straße im Zusammenhang mit der Mainkaisperrung gemacht. Trotz der eingeschränkten Aussagekraft der probeweisen Sperrung kann festgestellt werden, dass der Platzbedarf nicht eingetreten ist. Ebenso hat sich in Gegenrichtung kein zusätzlicher Platzbedarf ergeben. Die Mainkaisperrung wurde zudem inzwischen aufgehoben. Im Stadtgebiet sind zahlreiche Radfahrstreifen neben überbreiten Spuren markiert worden. Gegen das in der o. a. Stellungnahme angesprochene Überfahren des Radfahrstreifens hat der Magistrat offenbar geeignete Maßnahmen entwickelt. Die Walter-Kolb-Straße ist bis zur Oppenheimer Landstraße durchgehend, einschließlich Abbiegespuren, vier- bis fünfspurig, im weiteren Verlauf ist die Gartenstraße bis zur Schweizer Straße dreispurig. Die Strecke ist für das heutige Kraftfahrzeugaufkommen überdimensioniert. Die Markierung von Radfahrstreifen zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs erscheint daher angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2019, V 1121 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 891 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 469 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6856 entstanden aus Vorlage: OF 1817/5 vom 14.10.2020 Betreff: Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Landespolizei ins Benehmen zu setzen, um die Autoraser in Sachsenhausen-Süd, insbesondere an Wochenenden abends ab 18:00 Uhr, vermehrt zu kontrollieren. Erneute tödliche Unfälle in Sachsenhausen durch verantwortungslose Autofahrer sollen verhindert werden. Kritische Bereiche sind: 1. Schweizer Straße; 2. südliches Mainufer; 3. Textorstraße; 4. Elisabethenstraße/Darmstädter Landstraße; 5. Walter-Kolb-Straße/Gartenstraße. Begründung: Anwohner beklagen, dass seit einigen Wochen unter der Woche und insbesondere an den Wochenenden abends ab 18:00 Uhr oder 19:00 Uhr und dann bis spät in den Abend immer wieder Autoraser andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden. Teilweise fahren die Autos mit Geschwindigkeiten von über 100 km/h und es wurden auch rote Ampeln überfahren. Die Anwohner befürchten, dass bald ein weiterer schwerer Unfall passiert. Der Ortsbezirk 5 war im Jahr 2019 derjenige in Frankfurt mit der höchsten Zahl an Verkehrstoten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 472 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 4
S-Bahn-Stand-by-Stellplatz am Holbeinviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6572 entstanden aus Vorlage: OF 1738/5 vom 27.08.2020 Betreff: S-Bahn-Stand-by-Stellplatz am Holbeinviertel Der Magistrat wird gebeten, auf die Deutsche Bahn AG dahin gehend einzuwirken, dass der S-Bahn-Stand-by-Stellplatz wieder hinter die Schallschutzwand vor der Nell-Breuning-Straße verlegt wird, und dass die S-Bahnen nicht mehr auf der Brücke über der Holbeinstraße oder auf dem Streckenabschnitt ohne Lärmschutzwand kurzzeitig abgestellt werden. Begründung: Früher befand sich der S-Bahn-Stand-by-Stellplatz am Holbeinviertel hinter der Schallschutzwand vor der Nell-Breuning-Straße. Bürgerinnen und Bürger beklagen sich darüber, dass der S-Bahn-Stand-by-Stellplatz sich nunmehr auf der Brücke bzw. auf dem Abschnitt ohne Lärmschutzwand befindet. Der Tatbestand wird durch Videoaufnahmen von Anwohnerinnen und Anwohnern belegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 279 Antrag vom 24.08.2021, OF 132/5 Auskunftsersuchen vom 10.09.2021, V 157 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69
Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2020, OA 598 entstanden aus Vorlage: OF 1702/5 vom 26.07.2020 Betreff: Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen Vorgang: OM 5185/19 OBR 5; ST 600/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entgegen der Stellungnahme ST 600 im Interesse von Fußgängern und Fahrradfahrern die im Sommer 2019 eingerichtete Linksabbiegemöglichkeit aus der Schweizer Straße in die Gartenstraße in Richtung Osten wieder aufzuheben und so zu verhindern, dass der Schleichverkehr von der Schweizer Straße in südlicher Richtung durch die Wohngebiete in Sachsenhausen geleitet wird. Begründung: Der neue Abbieger eröffnet insbesondere die Stegstraße als neue Rennstrecke zur ampelfreien Umgehung der Schweizer Straße. Autofahrer fahren in hohem Tempo und ohne Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer bis zum Diesterwegplatz, wo sie wieder auf die ursprüngliche Route einbiegen. Die in der Stellungnahme ST 600 vorgetragene Ansicht, der Schleichverkehr entstünde durch die Abbiegerestriktion, trifft nicht zu, denn die Autofahrer konnten bisher und jetzt auch von der Schweizer Straße und dann Gutzkowstraße kommend in den südlich gelegenen Teil des Viertels einbiegen. Der nördliche Teil ist über das Mainufer erschlossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5185 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 600 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 598 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage OA 598 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6461, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigte Zone vor der Schillerschule in der Morgensternstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6383 entstanden aus Vorlage: OF 1700/5 vom 26.07.2020 Betreff: Verkehrsberuhigte Zone vor der Schillerschule in der Morgensternstraße Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Morgensternstraße vor der Schillerschule - zwischen Schneckenhofstraße und Otto-Hahn-Platz - in eine verkehrsberuhigte Zone umzuwandeln und für den Durchgangsverkehr zu sperren. Die vorhandenen Parkplätze sind in Abstimmung mit den Anwohnern zu erhalten und entsprechend zu kennzeichnen. Begründung: Der Abschnitt der Morgensternstraße zwischen Schneckenhofstraße und Otto-Hahn-Platz ist seit mehr als einem Jahr wegen Bauarbeiten gesperrt. In dieser Zeit hat sich gezeigt, dass das kurze Straßenstück für den Durchgangsverkehr nicht benötigt wird. Hingegen wird durch die Straßensperrung die Situation auf den beiden Schulwegen zur Schillerschule und zur Carl-Schurz-Schule für die Kinder sicherer und übersichtlicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1847 Aktenzeichen: 32 1
Sicherheit für Fußgänger am Rechtsabbieger Hans-Thoma-Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2020, OA 599 entstanden aus Vorlage: OF 1703/5 vom 26.07.2020 Betreff: Sicherheit für Fußgänger am Rechtsabbieger Hans-Thoma-Straße Vorgang: OM 1168/17 OBR 5; ST 2070/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Interesse von Fußgängern und Fahrradfahrern zur sicheren und zügigen Passierbarkeit der Kreuzung Schweizer Straße/Hans-Thoma-Straße die Anregung OM 1168 umzusetzen: 1. Die Ampelschaltung, die die Querung der Hans-Thoma-Straße für Fußgänger regelt, soll stets eine Fußgängerquerung in einem Zug ermöglichen. Die Grünphase der Fußgängerquerung über die Hans-Thoma-Straße soll stets zeitgleich mit der Grünphase des Autoverkehrs auf der Schweizer Straße geschaltet werden. 2. Das Drängelgitter an der Schweizer Straße/Ecke Hans-Thoma-Straße ist in der Hans-Thoma-Straße um zwei Meter zu kürzen (vor dem Eingang zum Café Wacker). Dadurch kann die Fußgängerquerung weniger schräg markiert werden und ist für Autofahrer, die aus der Schweizer Straße rechts in die Hans-Thoma-Straße abbiegen, besser einsehbar. Damit wird die Kreuzungssituation zu einer "normalen" Abbiegesituation. 3. Der Rechtsabbieger aus der Schweizer Straße in die Hans-Thoma-Straße soll auf eine Fahrspur verengt werden. Um das zu erreichen, soll gegebenenfalls vor dem gekürzten Drängelgitter eine Sperrfläche markiert und mit Pollern oder Pflanzkästen abgesichert werden (siehe Punkt 4.). 4. Im Rechtsabbieger soll ein Fahrradstreifen für rechtsabbiegende Fahrradfahrer markiert werden. 5. Nach der Abzweigung der Städelstraße verengt sich die Fahrbahnbreite der Hans-Thoma-Straße derzeit von zwei auf eine Spur in westlicher Fahrtrichtung. Da infolge der obigen Maßnahmen die zweite Spur nicht mehr besteht, sollen Parkplätze auf der Hans-Thoma-Straße im Bereich zwischen der Abzweigung und der Städelstraße 1 eingerichtet und zwei der drei Glascontainer vom Gehweg auf die Straße verlegt werden. Der dritte Glascontainer ist zu entfernen. Begründung: Die vorgeschlagene Regelung ist die am wenigsten konflikt- und unfallträchtige für Fußgänger und Autofahrer, da alle Verkehrsteilnehmer diese Form des Rechtsabbiegens kennen und an jeder Kreuzung davon ausgehen, dass der Verkehr so geregelt ist. Sie entspricht dem in der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Normalfall für Rechtsabbieger und dem überall in Deutschland und überall in Europa gelebten Straßenverhalten und genießt eine hohe Akzeptanz bei allen Verkehrsteilnehmern. Der Ortsbeirat befürwortet diese Regelung, um zu vermeiden, dass sich auf der sehr kleinen Verkehrsinsel immer wieder große Fußgängergruppen sammeln, die durch den Autoverkehr gefährdet werden. Die obigen Maßnahmen zu 1., 2. und 3. wurden in einem Ortstermin im Juli 2016 besprochen. Die Punkte 4. und 5. sind Ergänzungen aus dem Ortsbeirat. Die Aussage des Magistrats in der Stellungnahme ST 2070, ein gelbes Blinklicht sei erforderlich, um wie in 1. gefordert, eine gleichzeitige Grünphase für die die Hans-Thoma-Straße querenden Fußgänger und den in die Hans-Thoma-Straße rechts abbiegenden MIV einzurichten, wird vom Ortsbeirat zurückgewiesen. Die vom Ortsbeirat geforderte Einrichtung der Kreuzung entspricht der Standardsituation an Tausenden von Rechtsabbiegern mit ampelgeregelten Fußgängerüberwegen im gesamten Bundesgebiet, immer ohne gelbes Blinklicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1168 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2070 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1013 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 599 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6365, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.09.2020 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen einer Bank am „Platz der vergessenen Kinder“ an der Ecke Gartenstraße und Hans-Thoma-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6193 entstanden aus Vorlage: OF 1666/5 vom 04.06.2020 Betreff: Aufstellen einer Bank am "Platz der vergessenen Kinder" an der Ecke Gartenstraße und Hans-Thoma-Straße Der Magistrat wird gebeten, am "Platz der v ergessenen Kinder" eine Bank aufzustellen. Begründung: Dieser Platz mit seinem Mahnmal wurde auch mit Unterstützung des Ortsbeirates 5 eingeweiht, um an die Kinder und ihre Betreuer zu erinnern, die in dem damals existierenden Waisenhaus in der Hans-Thoma-Straße 24 zu Beginn der antisemitischen Verfolgung Zuflucht gesucht und gefunden hatten. Sie wurden später von den Nationalsozialisten deportiert und umgebracht. Viele Menschen fühlen die Symbolik und freuen sich, dass Sachsenhausen nun einen Platz zum Gedenken hat. Eine Bank zum Innehalten und Verweilen wäre also dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1602 Aktenzeichen: 67 0
Erhalt des Schulhofes zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße als Spielfläche für Kinder
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6187 entstanden aus Vorlage: OF 1659/5 vom 01.06.2020 Betreff: Erhalt des Schulhofes zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße als Spielfläche für Kinder Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig den Schulhof zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße auch weiterhin für Kinder zu öffnen und 2. unter Einbeziehung der Elternschaft, der Schulgemeinde und des Ortsbeirates ein "Schulhofpatenschaftskonzept" zu entwickeln, das den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Begründung: Mit Befremden hat der Ortsbeirat zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Schulhof zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße in Zukunft nicht mehr für Kinder geöffnet sein soll. In Frankfurt am Main verfügen viele Bewohnerinnen und Bewohner im Stadtteil Sachsenhausen nicht über eine Wohnung mit Garten, einem größeren Balkon oder einem Freizeitgarten. Daher sind diese Familien auf Flächen im öffentlichen Raum angewiesen. Zu den bestehenden Spielplätzen ist der Schulhof zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße eine gute Ergänzung, die den Kindern auch in Zukunft wieder zur Verfügung stehen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1517 Aktenzeichen: 40 1
Aufstellung von zwei Bänken und Abfalleimern in der Hans-Thoma-Straße 1 - 3
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5987 entstanden aus Vorlage: OF 1645/5 vom 23.04.2020 Betreff: Aufstellung von zwei Bänken und Abfalleimern in der Hans-Thoma-Straße 1 - 3 Der Magistrat wird gebeten, das begrünte Dreieck an der Straßengabelung Hans-Thoma-Straße/Städelstraße in Sachsenhausen umzugestalten. Gewünscht wird die Aufstellung von zwei Bänken plus Abfalleimern. Begründung: Die Kreuzung Schweizer Straße mit der Hans-Thoma-Straße und der Städelstraße ist durch die mehrspurigen Fahrbahnen ein verkehrsstarker Dreh- und Angelpunkt, den auch Fußgängerströme in Richtung Sachsenhäuser Ufer, Park oder Schweizer Platz überqueren. Dort haben im letzten Jahr ein Café und eine kleine Pizzeria eröffnet, die gut besucht sind. Gegenüber befinden sich ein stadtbekanntes Eiscafé und eine Gaststätte. Die Aufstellung von Bänken in der Hans-Thoma-Straße macht den Ort attraktiver und bietet eine Möglichkeit zum Verweilen. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1389 Aktenzeichen: 67 0
Anordnung des Parkens auf der Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5986 entstanden aus Vorlage: OF 1643/5 vom 29.04.2020 Betreff: Anordnung des Parkens auf der Straße Der Magistrat wird gebeten, zur Sicherung einer ausreichenden Gehwegbreite in folgenden Bereichen das Parken auf der Straße anzuordnen: 1. Schwanthalerstraße im Bereich der Hausnummern 37 - 51; 2. Stegstraße im Bereich der Hausnummern 49 - 55; 3. Oppenheimer Straße im Bereich der Hausnummern 51 - 55. Begründung: Die Fahrbahnbreite ist ausreichend, um ganz auf der Fahrbahn zu parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1713 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Maßnahmen zum Rechtsabbieger in die Hans-Thoma-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5781 entstanden aus Vorlage: OF 1581/5 vom 28.01.2020 Betreff: Maßnahmen zum Rechtsabbieger in die Hans-Thoma-Straße Vorgang: OM 1168/17 OBR 5; ST 707/17; OM 2429/17 OBR 5; ST 168/18; OM 4094/19 OBR 5; ST 2070/19 Der Magistrat wird nochmals gebeten, die in der Stellungnahme ST 707 zugesagten und in der Vorlage OM 4094 nochmals erbetenen Maßnahmen am Überweg der Hans-Thoma-Straße kurzfristig umzusetzen, nämlich a) Rückbau des Drängelgitters, b) Verengung des Rechtsabbiegers auf eine Fahrspur und Markierung einer Sperrfläche sowie c) die Markierung eines Radstreifens. Begründung: Der Ortsbeirat wartet seit drei Jahren auf die Umsetzung der in der Stellungname ST 707 zugesagten Maßnahmen. Er ist irritiert über die Verfahrenshindernisse, die der Magistrat in Anbetracht der eher simplen Maßnahme einer Fahrbahnverengung vorbringt. In der Stellungnahme ST 2070 ist es nun ein nicht installierbarer Gelbblinker. Gern verweist der Magistrat sonst auf die Überflüssigkeit dieser Gelbblinker, zuletzt in der Stellungnahme ST 168, in der es heißt: "Die angesprochene Fußgängerfurt ist für den abbiegenden Kfz-Verkehr gut einsehbar, auch wird dem Autofahrenden bedingt durch den engen Einmündungsbereich ein zu schnelles Abbiegen erschwert." Das trifft ja wohl für die Hans-Thoma-Straße genauso zu. Die vereinbarte Verengung des Rechtsabbiegers geschieht ja gerade zu dem Zweck, die Gefährdung von Fußgängern zu reduzieren. Auch der Verweis auf einen anstehenden Kreuzungsumbau und die Umgestaltung der Schweizer Straße im Zuge des Radentscheids überzeugen nicht. An beinahe jeder Ecke stehen langfristig Umbaumaßnahmen an. Mit der Argumentationsweise könnte der Magistrat praktisch jede Maßnahme auf die lange Bank schieben. Es geht darum, kurzfristig Verbesserungen für die Menschen zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1168 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 707 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2429 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 168 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4094 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2070 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 990 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserte Verkehrsüberwachung
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.02.2020, OA 531 entstanden aus Vorlage: OF 1593/5 vom 28.01.2020 Betreff: Verbesserte Verkehrsüberwachung Vorgang: OA 459/19 OBR 5; ST 21/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Geschwindigkeitsverstöße auch dann zu verfolgen, wenn nach Abzug der Messtoleranz die Geschwindigkeitsüberschreitung 5 km/h oder weniger beträgt. Begründung: Am 21. Januar d. J. wurde eine schwangere Frau auf dem Fußgängerüberweg über die Stresemannallee in Höhe der Gartenstraße von einem Kraftfahrzeug erfasst und verunglückte schwer. Leider führte die anschließende Presseberichterstattung, ausgelöst auch durch den Polizeibericht, zur Vorverurteilung der Fußgängerin und der Verharmlosung der überhöhten Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen. Es wurde nämlich erwähnt, dass die Fußgängerampel beim Unfall Rot zeigte, als stünde damit die Schuld der Fußgängerin fest. Es ist aber normal, dass die Ampel Rot zeigt, weil sie besonders an so breiten Straßen wie der Stresemannallee auf Rot schaltet, bevor die Fußgängerin die andere Straßenseite erreichen kann. Diesen Sachverhalt erläutert der Magistrat gern selbst eingehend, zuletzt wieder in seiner Stellungnahme ST 21. Ob das Fahrzeug zu schnell unterwegs war, konnte die Polizei selbstverständlich nicht feststellen. Erstaunlicherweise wusste die Polizei aber, dass das ungeborene Kind keinen Schaden nahm. Derart tendenziöse Berichterstattung signalisiert den Schnellfahrern, dass sie die Polizei auf ihrer Seite haben. Es liegt in der Verantwortung jedes Kraftfahrers, solche Unfälle zu vermeiden. Sie müssen auch mit dem Fehlverhalten anderer rechnen. Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn die Höchstgeschwindigkeit korrekt eingehalten würde. Der laxe Umgang der Ordnungsbehörden mit der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen ist den Kraftfahrern natürlich bekannt. Messungen zeigen, dass z. B. in Tempo-30-Zonen die Höchstgeschwindigkeit regelmäßig von 40 Prozent der Kraftfahrzeuge überschritten wird. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden offenbar als Begleiterscheinung des Kraftfahrzeugverkehrs in breiten Kreisen der Gesellschaft hingenommen. Der Ortsbeirat hält es für geboten, dieser falschen Toleranz entgegenzutreten. Die Stadt muss daher künftig auch geringere Geschwindigkeitsüberschreitungen ahnden. 3 km/h Messtoleranz sind bei den heutigen Messmethoden mehr als großzügig. Die Praxis, weitere 5 km/h Toleranz zu gewähren, muss beendet werden. Die Eintreibung des ohnehin lächerlichen Verwarngeldes von zehn Euro mag in der Verwaltung mehr Aufwand als Ertrag bringen. Für die Durchsetzung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit ist es leider unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2019, OA 459 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 21 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 942 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage OA 531 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5513, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung der Gartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 1525/5 Betreff: Sanierung der Gartenstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann mit der zugesagten Sanierung der Gartenstraße begonnen wird? Begründung: Die Straßenschäden in der Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Hans-Thoma-Straße stellen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, eine Gefährdung dar. Außerdem ist im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" das Aus- und Einsteigen für die Fahrgäste teilweise nur schwer möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1527 2020 Die Vorlage OF 1525/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHolbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Anregung des Ortsbeirates 5 vom 25.10.2019, OA 484
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2019, OA 499 Betreff: Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Anregung des Ortsbeirates 5 vom 25.10.2019, OA 484 Vorgang: M 207/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 25.10.2019, OA 484, durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. II. Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung für die Errichtung des Holbeinkreisels vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet: 1. Die Bürgersteignase im Bereich der Einmündung Nell-Breuning-Straße/Oppenheimer Landstraße wird so gestaltet, dass aus der Nell-Breuning-Straße nach rechts in die Oppenheimer Landstraße abbiegende Fahrzeuge (Pkws, Busse, Lkws) direkt abbiegen können, ohne die innere Fahrspur des Kreisels zu tangieren. 2. Die innere Fahrbahn des Kreisels (Innenring) wird nicht durch einen schräg anlaufenden Kreisverkehrsbordstein von der äußeren Fahrbahn (Außenring) getrennt. 3. Radwege und Radstreifen: a) Im gesamten Holbeinkreisel werden Radwege bzw. Radstreifen angelegt. b) Radwege bzw. Radstreifen werden in der Burnitzstraße, Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße (Richtung Textorstraße) und Hedderichstraße angelegt. c) Die Radwege unter der ersten Eisenbahnbrücke, die über die Oppenheimer Landstraße führt, werden hinter die (von der Fahrbahn aus gesehen) Stützen verlegt. d) Sollte der Magistrat Bedenken gegen die Anlegung von Radwegen oder -spuren wegen der beabsichtigten Einrichtung einer Tempo-30-Zone, in der Radwege oder Radspuren nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind, haben, kann er - sofern dies aus seiner Sicht erforderlich ist - in den entsprechenden Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/h) anordnen. 4. Eine Entscheidung über die beabsichtigte neue Verkehrsführung der Buslinie 78, die gegenwärtig den Schulstandort Textorschule/Schwanthalerschule/Holbeinschule (zukünftig IGS-Süd) im Bereich Textorstraße erschließt und zukünftig nicht anfahren soll, wird zurückgestellt, bis der Magistrat ein schlüssiges Konzept zur ÖPNV-Erschließung dieses Schulstandorts vorlegt. 5. Die Bauphase darf zwölf Monate nicht überschreiten. Dieser Zeitplan ist in der Ausschreibung zu berücksichtigen, ebenfalls sind alle evtl. zu beteiligenden Ämter, Behörden, Versorgungsunternehmen etc. schon vor der Ausschreibung einzubinden. 6. Wegen der hohen Verkehrsbedeutung des zu beplanenden Bereichs hat der Magistrat darzustellen, welche Verkehrsbeziehungen während der Bauphase erhalten bleiben, wie die Verkehrsführung der Buslinie 78 erfolgt und welche eventuellen Umleitungsstrecken vorgesehen sind. 7. Es soll geprüft werden, ob im Bereich des Brückenbauwerks der DB das Straßenniveau zur besseren Durchlüftung abgesenkt werden kann, so wie der Ausbau dieser Brücke ursprünglich vorgesehen war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 25.10.2019, OA 484 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 207 Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 185 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage OA 484 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 499 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 499 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 56 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5219, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 32 1
Ermöglichung von Elektromobilität durch zusätzliche Elektroladestationen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5421 entstanden aus Vorlage: OF 1487/5 vom 07.11.2019 Betreff: Ermöglichung von Elektromobilität durch zusätzliche Elektroladestationen Vorgang: M 140/19 Der Magistrat wird gebeten, die Elektroladeinfrastruktur in Niederrad und Sachsenhausen bedarfsgerecht auszuweiten. Dabei sind folgende Standorte zu prüfen: Neuwiesenstraße, am Stromverteiler; Bruchfeldstraße; Textorstraße; Kennedyallee; Gartenstraße; Mörfelder Landstraße. Die Stellplätze an den Elektroladestationen sollen kostenpflichtig sein, um Parkplatzwechsel und damit die Nutzbarkeit zum Aufladen zu sichern. Sobald verfügbar, sollen Bundesmittel aus den Förderprogrammen beantragt werden. Das Konzept soll dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Verschiedene Supermärkte bieten schon jetzt Elektroladekapazitäten an, an denen sich regelmäßig Schlangen bilden. Daran zeigt sich der zunehmende Bedarf an Ladekapazitäten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 140 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 463 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 31
Fahrradbügel in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5412 entstanden aus Vorlage: OF 1474/5 vom 03.11.2019 Betreff: Fahrradbügel in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, wenn möglich an folgenden Stellen Fahrradbügel anzubringen, davon sollen einige auch lang genug für Lastenfahrräder sein: 1. Launitzstraße 1 vor dem Zebrastreifen; 2. Textorstraße 13 (Kreuzung Martin-May-Straße), 14, 17, 19 (Kreuzung David-Stempel-Straße), 20, 22, 26, 28, 30; 3. Morgensternstraße 31, Schneckenhofstraße 19 - Sperrfläche; 4. Schifferstraße 11 und 14, jeweils Sperrfläche. Begründung: Generell gibt es in Sachsenhausen zu wenige Fahrradabstellflächen. Außerdem werden die Sperrflächen an Ecken und vor Kreuzungen zugeparkt, wodurch die Verkehrssituation unübersichtlich und gefährlich wird. Fahrradbügel an den angegebenen Orten würden beide Probleme zugleich lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 391 Aktenzeichen: 66 2
Schweizer Platz - Fußweg vor der Schweizer-Apotheke ausbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5411 entstanden aus Vorlage: OF 1473/5 vom 03.11.2019 Betreff: Schweizer Platz - Fußweg vor der Schweizer-Apotheke ausbessern Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg vor der Schweizer-Apotheke wieder begehbar zu machen: 1. Die Löcher im Gehweg müssen beseitigt werden. 2. Der schwarze Kasten neben dem U-Bahn-Abgang muss so versetzt werden, dass eine ausreichende Fußwegbreite zwischen U-Bahn-Abgang und Platane verbleibt. An Straßen mit gemischter Wohn- und Geschäftsnutzung gelten Gehwegbreiten von mindestens 3,3 Metern als Grundanforderung (EFA, 3.2). 3. Städtische Mitarbeiter, die Straßenplanung vornehmen, müssen zur Einhaltung der Verordnungen, einschließlich der vorgegebenen Gehwegbreiten, verpflichtet werden. Begründung: Der Fußweg in diesem Bereich ist seit Einbau des Aufzugs durch den schwarzen Kasten verengt. Der Kasten könnte auch im rechten Winkel vor dem U-Bahn-Abgang, abseits des Gehwegs, platziert werden. Der wasserdurchlässige Asphalt unter der Platane ist abgetragen, möglicherweise war er nicht fachgerecht aufgebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 392 Aktenzeichen: 66 2
Sichere Fußgängerführung bei Baustellen - jetzt dringend auf dem Schweizer Platz vor dem U-Bahn-Abgang
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5409 entstanden aus Vorlage: OF 1470/5 vom 03.11.2019 Betreff: Sichere Fußgängerführung bei Baustellen - jetzt dringend auf dem Schweizer Platz vor dem U-Bahn-Abgang Der Magistrat wird gebeten, bei der Einrichtung von Baustellen, die in den öffentlichen Raum ragen, für eine ausreichend sichere Fußgängerführung zu sorgen: 1. Wenn kein angemessener Gehweg bleibt, muss jeweils ein Teil der Straße durch Gitter vorübergehend als Gehweg gesichert werden. 2. Städtische Mitarbeiter, die die Genehmigungen vornehmen, müssen für die Belange von Fußgängern sensibilisiert und für die Einrichtung von sicheren Fußgängerführungen geschult werden. 3. Dringend ist eine Absicherung zurz eit auf dem Schweizer Platz vor der Rabenapotheke vorzunehmen. Fußgänger werden dort auf die Straße geleitet, müssen auf der Straße bis zum Zebrastreifen gehen, um die Straße überqueren zu können. Gleichzeitig meinen abbiegende Autofahrer, die Straße stünde hier vollständig für Ausweichmanöver und Gegenverkehr zur Verfügung. Begründung: Es werden immer wieder, zurzeit auf dem hoch frequentierten Schweizer Platz direkt vor dem U-Bahn-Abgang, Baustellen ohne Fußgängerführung eingerichtet. Das gefährdet Menschen und macht das Zufußgehen zu einem Spießrutenlauf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 452 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Gewährleistung einer mobilen Sparkasse nach angekündigter ersatzloser Schließung der Frankfurter Sparkasse 1822 in der Mörfelder Landstraße zum 23. Dezember 2019
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5406 entstanden aus Vorlage: OF 1492/5 vom 21.11.2019 Betreff: Gewährleistung einer mobilen Sparkasse nach angekündigter ersatzloser Schließung der Frankfurter Sparkasse 1822 in der Mörfelder Landstraße zum 23. Dezember 2019 Der Magistrat wird gebeten, an die Geschäftsführung der Frankfurter Sparkasse 1822 heranzutreten und zu ermöglichen, dass die im Umfeld wohnenden Mitbürgerinnen und Mitbürger weiterhin problemlos Geldg eschäfte abwickeln können, auch für den Fall, dass die Information zutrifft, dass diese Filiale vor Weihnachten geschlossen wird. Begründung: Im Umkreis der Filiale der Frankfurter Sparkasse 1822 wohnen mehr als 6.000 Menschen (3.700 in der Kisselsiedlung, 2.200 in der Heimatsiedlung sowie über 250 in der Altenwohnanlage Riedhof). Viele davon haben ihre Konten bei der dortigen Sparkasse und sind alt. Ohne eine mobile Möglichkeit, ihre Geldgeschäfte abzuwickeln, wären sie gezwungen, auf die Filialen am Schweizer Platz bzw. am Lokalbahnhof auszuweichen. Diese sind nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Dies ist für die überwiegend ältere betroffene Bevölkerungsschicht zum Teil unmöglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 464 Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5984 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 31
Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2019, OA 484 entstanden aus Vorlage: OF 1145/5 vom 14.01.2019 Betreff: Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Vorgang: M 207/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung für die Errichtung des Holbeinkreisels vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet: 1. Ein direktes Abbiegen für Fahrzeuge (Pkws, Busse und Lkws) aus der Holbeinstraße in die Burnitzstraße bleibt erhalten. 2. Die Bürgersteignase im Bereich der Einmündung Nell-Breuning-Straße/ Oppenheimer Landstraße wird so gestaltet, dass aus der Nell-Breuning-Straße nach rechts in die Oppenheimer Landstraße abbiegende Fahrzeuge (Pkws, Busse, Lkws) direkt abbiegen können, ohne die innere Fahrspur des Kreisels zu tangieren. 3. Die innere Fahrbahn des Kreisels (Innenring) wird nicht durch einen schräg anlaufenden Kreisverkehrsbordstein von der äußeren Fahrbahn (Außenring) getrennt. 4. Radwege und Radstreifen: a) Im gesamten Holbeinkreisel werden Radwege bzw. Radstreifen angelegt. b) Radwege bzw. Radstreifen werden in der Burnitzstraße, Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße (Richtung Textorstraße) und Hedderichstraße angelegt. c) Die Radwege unter der ersten Eisenbahnbrücke, die über die Oppenheimer Landstraße führt, werden hinter die (von der Fahrbahn aus gesehen) Stützen verlegt. d) Sollte der Magistrat Bedenken gegen die Anlegung von Radwegen oder -spuren wegen der beabsichtigten Einrichtung einer Tempo-30-Zone, in der Radwege oder Radspuren nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind, haben, kann er - sofern dies aus seiner Sicht erforderlich ist - in den entsprechenden Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/h) anordnen. 5. Eine Entscheidung über die beabsichtigte neue Verkehrsführung der Buslinie 78, die gegenwärtig den Schulstandort Textorschule/Schwanthalerschule/Holbeinschule (zukünftig IGS-Süd) im Bereich Textorstraße erschließt und zukünftig nicht anfahren soll, wird zurückgestellt, bis der Magistrat ein schlüssiges Konzept zur ÖPNV-Erschließung dieses Schulstandorts vorlegt. 6. Die Bauphase darf zwölf Monate nicht überschreiten. Dieser Zeitplan ist in der Ausschreibung zu berücksichtigen, ebenfalls sind alle evtl. zu beteiligenden Ämter, Behörden, Versorgungsunternehmen etc. schon vor der Ausschreibung einzubinden. 7. Wegen der hohen Verkehrsbedeutung des zu beplanenden Bereichs hat der Magistrat darzustellen, welche Verkehrsbeziehungen während der Bauphase erhalten bleiben, wie die Verkehrsführung der Buslinie 78 erfolgt und welche eventuellen Umleitungsstrecken vorgesehen sind. 8. Es soll geprüft werden, ob im Bereich des Brückenbauwerks der DB das Straßenniveau zur besseren Durchlüftung abgesenkt werden kann, so wie der Ausbau dieser Brücke ursprünglich vorgesehen war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 22.11.2019, OA 499 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 207 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 30.10.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage OA 484 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 499 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 499 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 56 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5219, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 32 1
Sperrung des nördlichen Mainufers aufheben - Umfassende Verbesserung der Verkehrssituation in Sachsenhausen Antrag der LINKE. vom 12.09.2019, NR 964
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2019, OA 485 entstanden aus Vorlage: OF 1408/5 vom 10.10.2019 Betreff: Sperrung des nördlichen Mainufers aufheben - Umfassende Verbesserung der Verkehrssituation in Sachsenhausen Antrag der LINKE. vom 12.09.2019, NR 964 Vorgang: OM 3744/18 OBR 5; ST 1777/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die probeweise Sperrung des nördlichen Mainufers aufzuheben und eine Fahrspur je Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr freizugeben; 2. gleichzeitig je Fahrtrichtung einen Radfahrstreifen zu markieren; 3. außerdem kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um in Sachsenhausen den morgendlichen und abendlichen Verkehrsstaus entgegenzuwirken und die Belastung in den Nebenstraßen und Wohngebieten zu verringern. Durch Informationen soll die tatsächliche Verkehrsbelastung objektiviert werden. Geeignete Maßnahmen können sein: a) Der Einsatz von Verkehrspolizistinnen und Verkehrspolizisten und verbesserte Ampelschaltungen sollen helfen zu verhindern, dass Busse, Straßenbahnen und Fahrräder im Stau stehen; b) der Linksabbieger von der Schweizer Straße in die Gartenstraße wird zurückgenommen; c) die Taktfrequenz der Straßenbahnlinie 18 wird erhöht, der Park-and-ride-Parkplatz an der Haltestelle "Neu-Isenburg" wird für den Zweiradverkehr - motorisiert und unmotorisiert - attraktiver gestaltet; d) der Wettbewerb zur Umgestaltung der Schweizer Straße soll noch in diesem Jahr begonnen werden; e) die Verkehrszählung wird noch in diesem Jahr durchgeführt. Begründung: Durch die Schließung des nördlichen Mainufers für den Kraftfahrzeugverkehr hat sich die Verkehrssituation in Sachsenhausen dramatisch verändert. Die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger haben erheblich zugenommen. Anders als prognostiziert, haben sich die Staus nicht in Wohlgefallen aufgelöst. Vielmehr stehen Busse, Bahnen, Lkws und Pkws noch länger im Stau. Selbst Fahrräder kommen schlechter durch, weil Kraftfahrzeuge die Schutzstreifen als Aufstellflächen missbrauchen. Verbesserte Ampelschaltungen und der verstärkte Einsatz der Verkehrspolizei sollen hier für Abhilfe sorgen. In den Nebenstraßen hat sich der Schleichverkehr erhöht. Insbesondere der neue Abbieger in die Gartenstraße trägt dazu bei und soll daher zurückgenommen werden. Besonders in Stoßzeiten müssen viele Fahrgäste in den Straßenbahnen stehen. Da wundert es nicht, dass viele eher noch im Auto im Stau sitzen. Eine erhöhte Taktfrequenz der Straßenbahnlinie 18 soll hier Abhilfe leisten. Die Kapazität des Park-and-ride-Parkplatzes kann optimiert werden, indem das Angebot für platzsparende Zweiräder erweitert wird. Schon jetzt werden motorisierte Zweiräder verbotswidrig an den Fahrradabstellplätzen geparkt, wo sie durch ihre ungünstige Geometrie unnötig viele Fahrradstellplätze blockieren. Der Wettbewerb zur Umgestaltung der Schweizer Straße soll schnellstens begonnen werden. Im Rahmen dieses Konzeptes muss die Verkehrssituation ohnehin umfangreich beurteilt werden. Die Ergebnisse der Verkehrszählung können die Diskussion versachlichen. Die zeitliche Verteilung und das tatsächliche Ausmaß der zusätzlichen Verkehrsbelastung ist nicht hinreichend klar. Die Klimakrise und die Stickoxidbelastung machen schnelle und umfangreiche Änderungen im Mobilitätsverhalten in Frankfurt erforderlich. Insbesondere der motorisierte Individualverkehr muss umweltfreundlicher werden. Ein umfassendes Konzept für die Stadt Frankfurt fehlt bisher. Die reduzierten Fahrspuren auf dem nördlichen Mainufer und die weiteren Vorschläge des Ortsbeirates bieten einen schnellen Einstieg in die Verkehrsreduzierung, ohne an anderen Stellen zu unerträglichen Verkehrsbehinderungen zu führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.09.2019, NR 964 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3744 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1777 Antrag vom 17.04.2020, NR 1168 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2020, ST 893 Antrag vom 28.02.2022, OF 405/5 Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1930 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 30.10.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 485 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 485 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 964 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OA 485 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (NR 964 = Ablehnung, OA 485 = Annahme) FRANKFURTER (NR 964 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 964 = Annahme, OA 485 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 3 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 964 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OA 485 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5169, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellung von Fahrradbügeln (III)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5180 entstanden aus Vorlage: OF 1379/5 vom 26.08.2019 Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln (III) Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: 1. Oppenheimer Landstraße, jeweils auf dem Bürgersteig zwischen den Parkplätzen vor den Hausnummern 4, 8, 10, 12, 22; 2. Oppenheimer Landstraße 48/Ecke Schwanthaler Straße 53 auf der Sperrfläche; 3. Oppenheimer Landstraße, gegenüber der Hausnummer 3 auf dem Bürgersteig zwischen den Bäumen; 4. Holbeinstraße auf der Kiesfläche des Mittelstreifens in Höhe der Hausnummer 4. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Räder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln können Fahrräder ordnungsgemäß abgestellt und mögliche Störungen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2304 Aktenzeichen: 66 2
Anstrengungen für senioren- und behindertengerechte Haltestellen erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5188 entstanden aus Vorlage: OF 1390/5 vom 23.08.2019 Betreff: Anstrengungen für senioren- und behindertengerechte Haltestellen erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob an den Straßenbahnhaltestellen "Brücken-/Textorstraße" und "Lokalbahnhof/Textorstraße" die Haltepunkte so verlegt und angeordnet werden können, dass die Schaffung einer niveauunterschiedlichen Fahrbahnführung und damit ein niveauausgleichendes Ein-/Austeigen in die Straßenbahn möglich wird; 2. ob ein obiges Vorgehen auch an der Haltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" möglich ist und der Haltepunkt ca. 50 Meter nach Westen vorgezogen und auf Pkw-Parkplätze auf den Gehwegen verzichtet werden kann. Begründung: Die Straßenbahnlinien 15 und 16 sind in Sachsenhausen die wichtigsten Ost-West-Verbindungen des öffentlichen Nahverkehrs. Die Straßenbahnlinie 15 führt auch weiter zur Universitätsklinik. Aus diesem Grunde müssen weitere Verbesserungen der Barrierefreiheit geschaffen werden. Ältere und in der Fortbewegung eingeschränkte Menschen bewältigen die hohen Stufen der Straßenbahn ohne Hilfe nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1230 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 274 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Nördliches Mainufer - Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5185 entstanden aus Vorlage: OF 1385/5 vom 27.08.2019 Betreff: Nördliches Mainufer - Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die neu eingerichtete Linksabbiegemö glichkeit aus der Schweizer Straße in die Gartenstraße in Richtung Osten wieder aufzuheben und so zu verhindern, dass der Schleichverkehr vom gesperrten nördlichen Mainufer durch die Wohngebiete in Sachsenhausen geleitet wird. Begründung: Der Verkehrsdezernent Klaus Oesterling hat zugesagt, keinen Schleichverkehr vom nördlichen Mainufer durch Sachsenhausen zu leiten. Diese Zusage muss eingehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 600 Anregung vom 21.08.2020, OA 598 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Aufstellung von Fahrradbügeln II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4990 entstanden aus Vorlage: OF 1312/5 vom 05.08.2019 Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln II Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: - Hedderichstraße, jeweils auf dem Bürgersteig zwischen den Parkplätzen, vor den Hausnummern 67, 69, 69a, 75, 77, 81, 96, 98, 118, 122, 128 und 130; - Oppenheimer Landstraße, jeweils auf dem Bürgersteig zwischen den Parkplätzen, vor den Hausnummern 4, 8, 10, 12 und 22; - Holbeinstraße 13, neben den Parkplätzen; - Holbeinstraße 15, auf der Sperrfläche. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Räder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln können Fahrräder ordnungsgemäß abgestellt und mögliche Störungen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2297 Aktenzeichen: 66 2
Kein Playmobil auf dem Schweizer Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5003 entstanden aus Vorlage: OF 1329/5 vom 24.06.2019 Betreff: Kein Playmobil auf dem Schweizer Platz Der Magistrat wird aufgefordert, bei einer Neugestaltung des Schweizer Platzes nicht das "Kunstwerk" des Luzius Ziermann zu berücksichtigen. Begründung: Bei dem obigen Machwerk handelt es sich um ein konfuses Konglomerat aus Plastikstäben, welches jeder Sinnhaftigkeit entbehrt. Dieses würde zu einer Verschandelung des Schweizer Platzes beitragen, zumal binnen kürzester Zeit Witterungseinflüsse deutlich sichtbar wären. Zwar kann man sich über Kunst immer streiten, die Reaktion der Bevölkerung auf die bisherige Präsentation der Plastikstäbe vor einem Ladengeschäft am Schweizer Platz ist jedoch einhellig ablehnend. Zudem passt ein Plastikgebilde nicht in den umweltpolitischen Mainstream, der gerade auf die Vermeidung von Plastik ausgerichtet ist. Die Geldmittel für das Kunstwerk wären für Bepflanzungsmaßnahmen besser angelegt. Wer der Meinung ist, dass auch in der Kunst eine Grenze zur Niveaulosigkeit besteht, der wird hier eines Besseren belehrt. Die Sachsenhäuser Bevölkerung ist hiervon zu verschonen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2016, ST 2300 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2300 Aktenzeichen: 60 10
Entfernung von Graffitis und Schmierereien an Bücherschränken im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5022 entstanden aus Vorlage: OF 1355/5 vom 25.07.2019 Betreff: Entfernung von Graffitis und Schmierereien an Bücherschränken im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, Graffitis und Schmierereien an Bücherschränken im Ortsbezirk 5, insbesondere an jenen am Lokalbahnhof und Schweizer Platz, zu entfernen. Begründung: Leider sind viele der im Ortsbezirk 5 installierten Bücherschränke mittlerweile mit Graffitis beschmiert, sodass eine Reinigung erforderlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1987 Aktenzeichen: 66 0
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