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Meine Nachbarschaft: Schmidtbornstraße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel Alt-Niederursel/Spielsgasse/Schüttgrabenstraße

26.01.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3487 entstanden aus Vorlage: OF 249/8 vom 09.01.2023 Betreff: Verkehrsspiegel Alt-Niederursel/Spielsgasse/Schüttgrabenstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der an der Kreuzung Alt -Niederursel/Spielsgasse/Schüttgrabenstraße bis vor Kurzem angebrachte Verkehrsspiegel an der Ecke des Hauses Alt-Niederursel 20 wieder installiert wird. Begründung: Da an dieser Kreuzung rechts vor links gilt, sie jedoch von allen Seiten schlecht einsehbar ist, wäre es wichtig, diesen Verkehrsspiegel wieder anzubringen, um Unfälle zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1187 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern

17.01.2023 · Aktualisiert: 11.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3363 entstanden aus Vorlage: OF 658/6 vom 02.01.2023 Betreff: Nied: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied in der Oeserstraße Richtung H4-Hotel direkt am Waldrand durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Seit Monaten parken am Ortsausgang von Nied in der Oeserstraße Richtung H4-Hotel zwei Lkws. Dort ist Parken nicht erlaubt. Durch ihr Gewicht wurde der Waldboden schon tief eingedrückt und ein Schild beschädigt. Zudem versperren sie teilweise die Sicht der Autofahrer, die vom angrenzenden Lidl-Parkplatz auf die Oeserstraße abbiegen. Durch geeignete Mittel wie zum Beispiel Baumstämme, Findlinge oder verstärktes Kontrollieren sollte das Parken verhindert werden. In der Regel parkt noch ein zweiter Lkw vor dem Lkw auf dem Foto. Die Schäden am Boden sind deutlich zu erkennen (Fotos: Tobias Fechler). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1140 Antrag vom 07.11.2023, OF 892/6 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4781 Antrag vom 18.02.2024, OF 946/6 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5205 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8

21.11.2022 · Aktualisiert: 10.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Betreff: Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 940/18 OBR 8; V 1306/19 OBR 8; ST 1800/19; ST 2046/19; V 1757/20 OBR 8; V 1758/20 OBR 8; ST 2111/20; V 1925/21 OBR 8; ST 877/21; V 171/21 OBR 8; V 256/21 OBR 8; ST 426/22; ST 434/22; ST 1937/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Leerständen im Ortsbezirk 8 erneut einen aktuellen Sachstand mitzuteilen, was der Magistrat zwischenzeitlich unternommen hat, um momentane Absichten der Eigentümer in Erfahrung zu bringen und/oder diese Liegenschaften einer angemessenen Nutzung zuzuführen: - Bernadottestraße 57 (Bauruine, zuletzt ST 426-22) - Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel, zuletzt ST 426-22) - Hessestraße/Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos", zuletzt ST 2046-19) - Habelstraße 23 (ehemalige Trinkhalle, zuletzt ST 2046-19) - Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke", zuletzt ST 877-21) - Alt-Niederursel 18 (ehemalige Hofreite, zuletzt ST 1800-19) - An den Schießgärten (ehemaliger Parkplatz, zuletzt ST 1937-22) - In der Römerstadt 170a (ehemaliger Getränkemarkt, zuletzt ST 2111-21) - In der Römerstadt 225 (ehemaliges Blumenlädchen, zuletzt ST 434-22) Begründung: Einige Gebäude / Liegenschaften stehen seit Jahren leer oder verfallen. Der Ortsbeirat hat immer wieder Anfragen gestellt und bittet um aktuelle Informationen. Zugleich ist er der Auffassung, dass der Magistrat u.a. durch proaktive Bauberatungen eine Nutzung der fraglichen Liegenschaften herbeiführen sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 940 Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1800 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2046 Auskunftsersuchen vom 17.09.2020, V 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2111 Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1925 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 877 Auskunftsersuchen vom 16.09.2021, V 171 Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 256 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 426 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 434 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1937 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 565 2022 Die Vorlage OF 224/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rahmenplan Niederursel

10.11.2022 · Aktualisiert: 17.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3132 entstanden aus Vorlage: OF 218/8 vom 23.10.2022 Betreff: Rahmenplan Niederursel Der Magistrat wird aufgefordert, den Sachstand zum oben genannten Thema mitzuteilen. Begründung: Am 22.05.2012 wurde der Rahmenplan Niederursel den Interessierten im Vereinshaus des SV 1919 Niederursel vorgestellt. Im Mai 2014 wurde das Rahmenplangebiet und die planungsrechtlichen Grundlagen veröffentlicht. Bis heute sind insbesondere in den Bereichen Alt-Niederursel, Dorfwiesenweg, Werner-von-Ursel-Platz, Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, in den Kreuzungsbereichen Kirchgartenstraße und Schüttgrabenstraße, Karl-Kautsky-Weg und "Tankstellendreieck" keine Veränderung zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5419 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 10 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7: Wann kommen die Drängelgitter? Vorschriftskonforme Montage des Pfostens

04.11.2022 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3042 entstanden aus Vorlage: OF 192/15 vom 19.10.2022 Betreff: Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7: Wann kommen die Drängelgitter? Vorschriftskonforme Montage des Pfostens Vorgang: OM 1146/21 OBR 15; ST 643/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. mitzuteilen, wann die dringend benötigten Drängelgitter, deren Montage für das zweite Quartal 2022 angekündigt war, montiert werden; 2. die Einbetonierung des Pfostens in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen etc.) zu beseitigen und eine vorschriftskonforme Befestigung des Pfostens vorzunehmen. Bei Montage der Drängelgitter (Ziffer 1.) mag die Beseitigung des Pfostens geprüft und ggf. vorgenommen werden. Begründung: 1. Es wird Bezug auf die Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 643, genommen. Nach wie vor bedeutet die ungehinderte Durchfahrt der Fahrradfahrer eine hohe Gefahr für Leib und Leben der Fußgänger und insbesondere der Anwohner, die bei Verlassen ihres Anwesens sich unmittelbar auf dem Durchfahrtsweg befinden. 2. Der Pfosten ist einbetoniert. Kürzlich musste deswegen ein Krankenwagen, der von der Straße Alt-Niedereschbach kam, umkehren, um von der anderen Seite zum Einsatzort in die Leo-Tolstoj-Straße einzufahren. Der Umweg dürfte einige Minuten gekostet haben. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Durchfahrt an dieser Stelle dringend notwendig. Sofern die Drängelgitter nach Ziffer 1. endlich montiert werden, ist die weitere Funktion des Pfostens nicht ersichtlich. Quelle: Petra Kielmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1146 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 643 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 521 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen

04.11.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041 entstanden aus Vorlage: OF 190/15 vom 18.10.2022 Betreff: Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, mit der Geschäftsführung der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH in Verbindung zu treten, um zu erreichen, dass die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in Alt-Niedereschbach weiterhin ehrenamtlich erfolgen kann. Begründung: Seit vielen Jahren erfolgt die Anbringung, Demontage, Wartung und Einlagerung der Weihnachtsbeleuchtung in Nieder-Eschbach durch den Vereinsring. Das Tochterunternehmen der Mainova hat den Vereinsring angeschrieben und diese Möglichkeit für die Zukunft untersagt. Die Montage soll nur noch gegen Rechnungsstellung durch die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH erfolgen. Ein Anfang September vom Vereinsring angefragtes Angebot zur Höhe der dann anfallenden zusätzlichen Kosten wurde jedoch bisher nicht beantwortet. Diese Ankündigung schränkt ehrenamtliches Engagement ein und erzeugt hohe Kosten, für die in den Stadtteilen keinerlei Mittel vorhanden sind. Unabhängig davon, ob wegen der Versorgungskrise in diesem Jahr Beleuchtungen angebracht werden, muss für die Zukunft sichergestellt sein, dass die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung weiterhin ehrenamtlich erfolgen kann. Alternativ sollte eine komplette Finanzierung durch Haushaltsmittel der Stadt Frankfurt erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2024, OF 296/15 Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5240 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 3 Antrag vom 29.01.2025, OF 347/15 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6507 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 15 am 01.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 15 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule effektiver durchsetzen

13.10.2022 · Aktualisiert: 31.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2962 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 28.09.2022 Betreff: Tempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule effektiver durchsetzen Der Magistrat wird beauftragt, zu einer verbesserten Durchsetzung von Tempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule in Fahrtrichtung Alt-Niederursel am Beginn der verkehrsberuhigten Zone eine elektronische Geschwindigkeitstafel anzubringen. Begründung: Vor der Heinrich-Kromer-Schule finden auf der Niederurseler Landstraße immer noch zu hohe Fahrgeschwindigkeiten statt. Das kann jeder Passant dort beobachten. Damit die Wahrnehmung der Tempo-30-Zone direkt nach dem Ampelstopp an der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße erhöht wird, sind in grün oder rot leuchtende Geschwindigkeitsanzeigen, wie sie in ganz Europa zum Einsatz kommen, ein möglicher Weg zu mehr Sicherheit. Je nach Gerät, das zeigen Erfahrungswerte, kann die Geschwindigkeit der Autofahrer um durchschnittlich mindestens 25 Prozent reduziert werden. Mit speziellen Antennen könnten Fahrzeuge bereits in Höhe der Goldgrubenstraße erfasst werden. Die Geräte laufen kostengünstig mit Feststrom oder über das öffentliche Straßenbeleuchtungsnetz sowie mit Batterie oder Solarzellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 352

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Entschärfung der Einmündung Spielmannstraße/Ecke „kleine“ Mainzer Landstraße/Straßenbahngleise

04.10.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2786 entstanden aus Vorlage: OF 578/6 vom 19.09.2022 Betreff: Nied: Entschärfung der Einmündung Spielmannstraße/Ecke "kleine" Mainzer Landstraße/Straßenbahngleise Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsstelle Einmündung Spielmannstraße/Ecke "kleine" Mainzer Landstraße zu den Straßenbahngleisen so zu entschärfen, dass kein Auto mehr versehentlich auf die Gleise fahren kann. Ein Zaun oder eine bessere farbliche Markierung könnten helfen, um weitere Vorfälle zu vermeiden. Begründung: Es ist jetzt schon mehrere Male vorgekommen, dass an dieser Stelle Autos versehentlich auf die Gleise der Straßenbahntrasse gelangten und sich dort festfuhren. Das letzte Mal ist dies Anfang September wieder passiert. Sie müssen dann aufwendig geborgen werden. Außerdem besteht dabei immer die Gefahr, dass bei einem zukünftigen Vorfall das Auto mit der Straßenbahn zusammenstößt und es zu einem schweren Verkehrsunfall kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 89 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einrichtung von Trinkbrunnen im Ortsbezirk

29.08.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2022, OF 192/8 Betreff: Einrichtung von Trinkbrunnen im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird beauftragt, die Aufstellung von 5 öffentlichen Trinkbrunnen mit gekühltem städtischen Leitungswasser im Gebiet des Ortsbezirks 8 zu planen und diese bis Anfang Juni 2023 zu installieren. Wichtige Standorte mit erheblichem Publikumsverkehr sind: die U-Station Heddernheim zwischen Busstation und Stationseingang der Uferbereich der Nidda zwischen Minigolfplatz und Kinderspielplatz das Nordwest-Zentrum vor dem Bürgerhaus die Passage zum Rewe Einkaufsmarkt in Alt-Niederursel der Zugang zum kleinen Zentrum in der Nordweststadt von der Thomas Mann Straße aus Begründung: In Zusammenhang mit dem Klimawandel, dessen gesundheitliche Risiken im Sommer 2022 deutlich wurden, muss der kostenlose Zugang zu Trinkwasser im städtischen Raum gewährleistet werden. Dies muss insbesondere in den Stadtteilen umgesetzt werden, in denen die Bewohner auf engem Raum leben und, meist mit öffentlichen Verkehrsmitteln, größere Entfernungen zur Arbeit, zur Ausbildung, zur persönlichen Versorgung oder Erholung zurücklegen müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.09.2022, OF 198/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 192/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 519 2022 1. Die Vorlage OF 192/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 198/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Annahme); 2 SPD und fraktionslos (= Enthaltung) zu 2. CDU, 2 SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße

07.07.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2501 entstanden aus Vorlage: OF 180/8 vom 22.06.2022 Betreff: Umgestaltung der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße neu zu planen mit dem Ziel, sie für Schulkinder, Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer übersichtlicher und besser benutzbar zu machen. Die Signalsteuerung ist beizubehalten, ebenso die Vorrangstrecke Roßkopfstraße Richtung Alt-Niederursel. Ziel ist eine langfristige bauliche Umgestaltung, die schulwegsicher ist, den Radverkehr verbessert, den Busverkehr nicht verlangsamt und Bepflanzungen vorsieht. Zu Beginn der Planung soll ein öffentlicher Ämterortstermin mit dem Ortsbeirat stattfinden, zu dem die Ortsvorsteherin einlädt. Begründung: Der Zuschnitt der Kreuzung und die baulichen Anlagen sind nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere der Radverkehr auf der Strecke Hammarskjöldring/Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße (Richtung Alt-Niederursel) wird an der Kreuzung abrupt und unverhältnismäßig gestoppt. Für Letzteren fehlt eine klare Verkehrsführung. Die Gestaltung des Straßenraumes im Kreuzungsbereich muss aufgewertet und zum Beispiel schöner begrünt werden. Allerdings soll die flüssige, signalgesteuerte Verkehrsführung für den Busverkehr beibehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2658 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schüttgrabenstraße als Einbahnstraße

07.07.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2500 entstanden aus Vorlage: OF 140/8 vom 05.03.2022 Betreff: Schüttgrabenstraße als Einbahnstraße Der Magistrat wird gebeten , in der Schüttgrabenstraße eine Einbahnstraßenregelung zu prüfen und das Ergebnis vor einer Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Immer wieder kommt es in der Schüttgrabenstraße (Anliegerstraße, Tempo-30-Zone) durch den erlaubten gegenläufigen Verkehr zu gefährlichen Situationen zwischen Pkw, Lkw, Lieferfahrzeugen, Radfahrenden und besonders Fußgängern, für die der Bürgersteig ohnehin viel zu schmal ist. Abgefahrene Spiegel und Blechschäden an parkenden Fahrzeugen kommen dort sehr häufig vor und wären vermeidbar, wenn Ausweichsituationen nicht erforderlich wären. Wer erst einmal in die Straße eingefahren ist, hat nur wenige Lücken (vor den Hausnummern 1 und 5) zur Verfügung, um an die Seite zu fahren. Sehr oft muss rückwärts gefahren werden, was zu neuen unübersichtlichen Situationen führt, gefahrvoll gerade für Radler, die aus Richtung Süden in die Schüttgrabenstraße einbiegen. Ein Verkehrsbedürfnis für Fahrten aus Richtung Spielsgasse/Alt-Niederursel besteht in aller Regel nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2507 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Unterstützung der Krötenwanderung und Schutz von Erdkröte und Bergmolch im Niedwald

28.06.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2353 entstanden aus Vorlage: OF 493/6 vom 02.06.2022 Betreff: Nied: Unterstützung der Krötenwanderung und Schutz von Erdkröte und Bergmolch im Niedwald Vorgang: OM 2375/22 OBR 6 Der Nieder Auenwald ist einer der wichtigsten Lebensräume der Erdkröte im Frankfurter Stadtgebiet. Sowohl Erdkröte als auch Bergmolch werden Jahr für Jahr durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer mit aufwendigen Arbeitseinsätzen vor dem Tod gerettet. Beide Amphibien haben den Schutzstatus "besonders geschützt". Die Qualität des Lebensraums beider Amphibienarten wird durch die Oeserstraße, die den Niedwald durchschneidet, stark reduziert. Die Oeserstraße ist insbesondere eine Barriere im Zuge der Wanderung der Erdkröte zu deren Laichgewässern (Alt-Arme der Nidda). Dem Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main (vom 20. Mai 2021) folgend, wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zum Schutz von Erdkröte und Bergmolch umzusetzen: 1. Im Zeitraum vom 1. Februar bis 30. April eines Kalenderjahres ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Oeserstraße in Höhe der Hausnummern 155 bis 180 einzurichten; 2. ergänzend dazu ist die Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 101-24 "Amphibienwanderung" mit ergänzender Beschilderung der Temporeduzierung und dem Hinweisschild "Krötenwanderung - Helferinnen und Helfer im Einsatz" anzubringen; 3. Erstellung eines Konzepts inklusive Ermittlung der Kosten und Bericht an den Ortsbeirat zum Bau notwendiger Amphibiendurchlässe (umgangssprachlich auch Krötentunnel) zum ganzjährigen Schutz und dessen Umsetzung. Begründung: Die Anregung dient der Erhaltung, Förderung und Verbesserung der heimischen Biodiversität im Stadtteil Nied mit Bedeutung über den Stadtteil hinaus. Die in der Anregung festgehaltenen Maßnahmen ergänzen und unterstützen das Engagement vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer des BUND für den Artenschutz von Erdkröte und Bergmolch. Die saisonal begrenzte Geschwindigkeitsreduzierung dient der oft unterschätzten Gefahr für Amphibien, die durch den Strömungsdruck der Fahrzeuge entsteht. Bei Geschwindigkeiten von über 30 km/h werden Amphibien getötet, die am Straßenrand sitzen. Der Strömungsdruck von Fahrzeugen bringt ihre inneren Organe zum Platzen und führt somit zu einem qualvollen Tod. Die Geschwindigkeitsreduzierung dient gleichzeitig dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden. Überfahrene Tiere stellen eine große Sturzgefahr dar. Bei Fahrzeugen und Fahrrädern könnte es durch nicht kontrollierbare Ausweichmanöver zu Unfällen kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2353 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2375 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2503 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Lücken im Krötenzaun schließen

28.06.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2375 entstanden aus Vorlage: OF 528/6 vom 27.06.2022 Betreff: Nied: Lücken im Krötenzaun schließen Vorgang: OM 2353/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Niedwald südlich der Oeserstraße (siehe Foto) während der Krötenwanderungszeit (circa Februar bis April) zwei der drei Wege zur Aufstellung von Krötenzäunen gesperrt werden können. Begründung: Jedes Jahr stellen freiwillige Helfer südlich der Oeserstraße Krötenzäune auf, um die Erdkröten, die sich in diesem Bereich zur Überquerung der Oeserstraße aufmachen, vor dem Straßentod zu bewahren. Der Zaun stellt an sich schon einen sehr guten Schutz dar, der durch die Kröten praktisch nicht überwunden werden kann. Allerdings ist er nicht durchgängig geschlossen. In dem betreffenden Bereich gibt es drei Wege, die zur Oeserstraße führen und durch die der Zaun unterbrochen ist. Durch diese Lücken können Kröten hindurchschlüpfen und auf die Oeserstraße gelangen (circa 2,5 Prozent des Zauns sind nicht geschlossen), auf welcher sie fast keine Überlebenschance haben. Durch Sperrung von zwei der drei Wege könnte die bestehende Lücke deutlich verkleinert werden. Ein Weg sollte für Radfahrer und Fußgänger offenbleiben, damit diese von der Oeserstraße in den Wald und umgekehrt gelangen können. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2353 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2022, ST 1970 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8

22.06.2022 · Aktualisiert: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 179/8 Betreff: Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, ab Herbst 2022 in regelmäßigen Abständen Begehungen von Tempo 30-Zonen in Wohngebieten mit Ämtern anzusetzen mit dem Ziel von Nachbesserungen für mehr Verkehrssicherheit, zum Beispiel: bessere Sicht an Kreuzungen und Überwegen, mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger bei der Straßenüberquerung, Beseitigung von Straßenschäden, Möglichkeiten der Begrünung, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Barrierefreiheit, Optimierung der Parkplatzsituation. Die Begehungen sollen insbesondere in diesen zusammenhängen Straßenzügen durchgeführt werden: - Zone Alt-Heddernheim - Zone Gerhart-Hauptmann-Ring - Zone Oberfeldstraße - Zone Alt-Niederursel - Zone Titusstraße - Zone Römerstadt/Hadrianstraße - Zone Mertonviertel/Riedwiese - Zone Niederurseler Landstraße Die Ergebnisse der Begehungen werden von den Fraktionen zu Anträgen verschriftlicht und als Ortsbeiratsinitiativen (OI) dem Magistrat zur Umsetzung aufgegeben. Begründung: Nach Einführung der Tempo-30-Zonen zu Beginn der 90er Jahre in der Zuständigkeit der Frankfurter Ortsbeiräte haben sich Wohnqualität und Verkehrsfluss in den betreffenden Straßenzügen verbessert. Aber viele Verkehrsführungen, Verkehrszeichen und Piktogramme sind in die Jahre gekommen. Auch unterscheiden sich die Zonen in ihrer baulichen Ausgestaltung. Im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring gibt es zum Beispiel so gut wie keine Elemente, die innerhalb dieses großflächigen verkehrsberuhigten Bereichs auf die bestehende Geschwindigkeitsregelung hinweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 179/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben

24.05.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2170 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 07.05.2022 Betreff: Griesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben Wenn man mit dem Rad aus der Siedlung Neufeld oder aus der Oeserstraße kommend in die Waldschulstraße Richtung Main einbiegt, ist die Benutzung der Straße zwingend vorgeschrieben, da der Bürgersteig sehr schmal ist und die Beschilderung eindeutig vorsieht, dass mit dem Rad auf der Straße gefahren werden muss. Nach etwa 150 Metern wird der Bürgersteig aber breiter und hier steht ein Schild, das diesen als gemeinsamen Rad- und Gehweg ausweist. Damit ist ab diesem Schild die Benutzung des gemeinsamen Rad- und Gehwegs mit dem Rad zwingend vorgeschrieben. Die Weiterfahrt mit dem Rad auf der Straße ist nach den Regeln der StVO verboten. Allerdings ist der Bordstein im gesamten Bereich nicht abgesenkt und gute zehn Zentimeter hoch, sodass man mit dem Rad nicht einfach hochfahren kann, sondern absteigen muss, das Rad den Bordstein hochheben muss, und dann ist die Weiterfahrt möglich. Das Anhalten an dieser Stelle ist aber sehr gefährlich. Der gemeinsame Rad- und Gehweg führt dann im weiteren Verlauf durch den Wartebereich einer Bushaltestelle, bis dann am Denisweg sowieso wieder die Fahrt mit dem Rad auf der Straße vorgeschrieben ist. Die Fotos belegen die Problematik sehr anschaulich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durchgehend im gesamten Streckenverlauf der nördlichen Waldschulstraße Richtung Süden die Fahrt mit dem Rad auf der Straße durch entsprechende Beschilderung zu erlauben. Ergänzend dazu wird der Magistrat gebeten, den Bordstein im fraglichen Bereich so abzusenken, dass mit dem Rad ohne abzusteigen auf dem Weg aufgefahren werden kann. Durch das Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" ergänzend zum Zeichen 239 "Gehweg" soll das Radfahren auf dem Gehweg ab dem Bereich, der dafür breit genug ist, erlaubt werden, ohne dass dadurch das Weiterfahren mit dem Rad auf der Straße verboten wird. Begründung: In der anderen Fahrtrichtung besteht im Bereich des Niedwalds überhaupt kein Radweg und die Fahrt mit dem Rad auf der Straße ist erlaubt. Es ist nicht einzusehen, wieso in Richtung Süden erst mit dem Rad auf der Straße gefahren werden darf und dann für eine Strecke von wenigen hundert Metern die Benutzung des Gehwegs vorgeschrieben wird. Dass dies in der Praxis sowieso nur von wenigen Radfahrenden gemacht wird, sieht man daran, dass sich über Jahrzehnte niemand über den nicht abgesenkten Bordstein beschwert hat. Wenn Menschen hier tatsächlich jedes Mal ihr Rad hochheben würden, wären schon längst Beschwerden laut geworden. Im Zuge einer rechtlich sauberen Lösung sollte daher die Beschilderung geändert werden. Die Radwegeführung durch den Wartebereich der Bushaltestelle ist außerdem ebenfalls untragbar. Blick von der Oeserstraße in die Waldschulstraße: Es ist deutlich zu erkennen, dass der Bürgersteig zu schmal für einen gemeinsamen Rad- und Gehweg ist. Kein Schild zwingt Radfahrende, diesen zu benutzen, das Fahren mit dem Rad auf der Straße ist nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben. (Bild: Thomas Schlimme) Nach circa 150 Metern dann das Schild, das die Radfahrenden auf den Gehweg zwingt. Aufgrund des nicht abgesenkten Bordsteins muss man genau hier anhalten und das Rad auf den Gehweg heben - eine gefährliche Aktion. (Bild: Thomas Schlimme) Der Bordstein hat eine Höhe von zehn bis elf Zentimetern. Einfach hochfahren ist unmöglich bzw. wäre erst recht gefährlich. Es ist auch nicht einzusehen, wieso man mit dem Rad nicht einfach auf der Straße weiterfahren darf. (Bild: Thomas Schlimme) Der Radweg führt dann durch den Wartebereich der Bushaltestelle, um wenig später direkt hinter der Brücke am Denisweg zu enden. Mit dem Rad auf der Straße bleiben zu dürfen, wäre sicherer. (Bild: Thomas Schlimme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 200 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Straßenbahnlinie 17

02.05.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2080 entstanden aus Vorlage: OF 338/2 vom 06.04.2022 Betreff: Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 entlang bzw. westlich der Max-Pruss-Straße und in die Oeserstraße mündend in Richtung Griesheim/Nied möglich ist. Unter anderem sollte eine Haltestelle an der geplanten Endhaltestelle der U-Bahn-Linie 5 aus Richtung Europaviertel "Am Römerhof" mit Umstieg entstehen. Alternativ wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geplante U-Bahn-Linie 5 mit Halte- und Umsteigepunkt zur Straßenbahnl inie 17 an der Ecke Am Römerhof/Max-Pruss-Straße in Richtung Nied weitergeführt werden kann. Begründung: Im Zuge der Planung der Bebauung entlang der Straße Am Römerhof soll auch die U-Bahn-Linie 5 verlängert werden. Im Koalitionsvertrag (S. 78, Zeile 1917 zur Begründung der Römerkoalition, 2021-2026, GRÜNE, SPD, FDP und Volt) ist ein Prüfauftrag zugunsten der Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 bis Höchst/Nied enthalten. In Frankfurt wird an diversen Stellen diskutiert, endende Linien so zu verlängern, dass Umstiege möglich werden, auch um die Knotenpunkte in der Innenstadt zu entlasten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch neue Baugebiete Stadtteile zusammenwachsen (der Römerhof verkleinert die "Lücke" zwischen Bockenheim und Nied/Griesheim), zu begrüßen. In der hier zu behandelnden Verkehrssituation könnte die Verkehrsführung in diesem frühen Stadium bereits so geplant werden, dass auf Höhe des neuen Stadtteils "Am Römerhof" der Umstieg ermöglicht wird. Dies würde die Nutzung des ÖPNV für die weniger zentral gelegenen Stadtteile Griesheim, Nied und die Bereiche "Am Römerhof/Rebstock" in Bockenheim attraktiver machen. Hierbei sollten beide Optionen geprüft werden, die Verlängerung der Linie 17 bis nach Nied/Höchst oder alternativ der Übergang zur U-Bahn-Linie 5 und deren Verlängerung wie im Koalitionsvertrag formuliert. Die nicht in Richtung Oeserstraße zu verlängernde Linie könnte dann Am Römerhof/Ecke Max-Pruss-Straße enden. Quelle: GoogleMaps Max-Pruss-Straße von derzeitiger Endhaltestelle der Linie 17 Richtung Römerhof (vss. Ende der geplanten verlängerung der U-Bahn-Linie 5) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2065 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Auskunftsersuchen vom 20.01.2025, V 1106 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2065) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße

26.04.2022 · Aktualisiert: 20.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1985 entstanden aus Vorlage: OF 438/6 vom 03.04.2022 Betreff: Nied: Direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zur Umsetzung zu prüfen und hierüber zu berichten: 1. direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße in Höhe der Hausnummern 749/751 der Mainzer Landstraße; 2. beidseitige Kappung der Durchfahrt zwischen (kleiner) Mainzer Landstraße im Bereich zwischen Sauerstraße und Luthmerstraße zur Gewinnung von mehr Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende; 3. Zusammenlegung der beiden Straßenbahnhaltestellen "Luthmerstraße" auf eine Höhe; 4. Einrichtung einer Bike-and-ride-Station (siehe Foto) in Verbindung mit den Straßenbahnhaltestellen; 5. Versetzung der Ampelanlage im Gesamtkontext der Maßnahmen. Begründung: Seit Ende der 1980er-Jahre hat die Luthmerstraße keine direkte Anbindung mehr an die Oeserstraße und die Mainzer Landstraße. Aufgrund dieses Sachverhalts gibt es seit Jahrzehnten einen Schleichverkehr aus verschiedenen Richtungen, um zum Saalbau Nied in der Heinrich-Stahl-Straße oder zur ortsansässigen Apotheke zu kommen. Der alte Ortskern des Stadtteils würde durch die direkte Anbindung im Verkehrsaufkommen entlastet werden. Mit der Umsetzung der fünf Maßnahmen würde gleichzeitig eine Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit im alten Ortskern sowie eine bessere Nutzung des öffentlichen Raums für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende und den ÖPNV einhergehen. Quelle: https://geoportal.frankfurt.de/karte/ Quelle: https://www.ziegler-metall.de/fahrradueberdachung-tucana-1 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2019 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Verkehrssicherung im Kreuzungsbereich Therese-Herger-Anlage/Oeserstraße/Neumarkt

26.04.2022 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1984 entstanden aus Vorlage: OF 437/6 vom 03.04.2022 Betreff: Nied: Verkehrssicherung im Kreuzungsbereich Therese-Herger-Anlage/Oeserstraße/Neumarkt Vorgang: OM 5038/19 OBR 6; ST 2099/19 Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Therese-Herger-Anlage/Oeserstraße/Neumarkt das Überfahren der durchgezogenen Mittellinie durch die Anbringung von Leitschwellen zu verhindern. In der Vergangenheit waren dort schon einmal Leitschwellen angebracht, die dann aber leider wieder entfernt wurden. Die Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2099, kommt einer Kapitulation vor denjenigen gleich, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Jeden Tag werden die an der Haltestelle "Neumarkt" haltende Busse der Linie 59 trotz durchgezogener Mittellinie regelwidrig überholt. Aufgrund der Unübersichtlichkeit der Verkehrssituation wird dabei auch regelmäßig die auf Rot stehende Ampel überfahren. Die Ampelanlage ist Teil des Schulwegs zur Friedrich-List-Schule oder zum KiZ 138. Die Fahrbahntrennung dient neben der allgemeinen Verkehrssicherung damit auch der Sicherung des Schulwegs und zum KiZ 138. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5038 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2099 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1841 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement

15.03.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1814 entstanden aus Vorlage: OF 410/6 vom 19.02.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement In Zeiten von Wasserknappheit und längeren Hitzeperioden ist ein nachhaltiges Regenwassermanagement im Frankfurter Westen dringend notwendig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um Verdunstungsbecken für Regenwasser anlegen zu lassen. Folgende Standorte werden vorgeschlagen, da sie sich in Siedlungsnähe befinden und nicht unmittelbar an ein Gewässer angrenzen: - Emil-Siering-Park; - Grünanlage Otto-Ernst-Weg; - Rudolf-Schäfer-Anlage; - Grünanlage Luthmerstraße; - Grünanlage Marderweg; - Grünanlage Deidesheimer Straße; - Grünanlage Frankenthaler Weg/Neu-Zeilsheim; - Grünanlage Bechtenwaldstraße. Begründung: Durch Verdunstungsbecken für Regenwasser wird Wasser im natürlichen Kreislauf belassen, der Boden wird mit Wasser versorgt, es entsteht eine kühlende Wirkung durch die Verdunstungskälte, die Luftfeuchtigkeit wird erhöht, Staub wird gebunden, es kommt zu einer Grundwasserneubildung, innerstädtische Feuchtbiotope werden geschaffen, es entstehen finanzielle Vorteile durch die Entlastung des Kanals und der Kläranlage, die Hochwasserabflussmengen und Hochwasserschäden werden verringert, erforderliche Schutzbauten vor Hochwasser sind weniger notwendig, natürliche und gleichmäßigere Pegelstände der Bäche im Frankfurter Westen könnten gewährleistet werden und eine Vermeidung der Nutzung von Trinkwasser für die Bewässerungen von Parks und Bäumen würde die Trinkwasserversorgungsthematik entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1528 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Parken vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche verhindern

08.02.2022 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1558 entstanden aus Vorlage: OF 343/6 vom 24.01.2022 Betreff: Nied: Parken vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche verhindern Die katholische Gemeinde in Nied nutzt seit der Coronapandemie den Nebeneingang ihrer Dreifaltigkeitskirche (gegenüber Oeserstraße Hausnummer 124f) als Haupteingang, um einen Begegnungsverkehr der Gottesdienstbesucher zu vermeiden. Trotz markierter Parkflächen wird der Weg zu diesem Eingang sehr oft zugeparkt und die Kirchenbesucher am Zugang stark behindert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch die Installierung eines beispielsweise Pollers oder Findlings am Rand der Oeserstraße direkt vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche eine geeignete Lösung zu realisieren, sodass der Weg zu diesem Eingang der Dreifaltigkeitskirche nicht mehr zugeparkt werden kann. Begründung: Der Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche befindet sich in einer Seitenstraße der Oeserstraße mit gleichem Namen gegenüber Hausnummer 124f. Trotz eindeutig eingezeichnetem Parkverbot wird der Weg zum Nebeneingang sehr oft zugeparkt. Dieser Zugang ist durch die Coronapandemie zum Haupteingang der Dreifaltigkeitskirche geworden, sodass durch das Falschparken alle Gottesdienstbesucher am Zugang zur Dreifaltigkeitskirche behindert werden. Auch außerhalb der Gottesdienstzeiten ist dieser Eingang zeitweise für Kirchenbesucher geöffnet und dann der einzige Eingangs- und Ausgangsweg zur und von der Dreifaltigkeitskirche. Hier sollte es durch ein geeignetes Hindernis, wie zum Beispiel einen Poller oder Findling, unmöglich gemacht werden, den Zugangsweg durch Falschparken zu blockieren. Quelle: Google Maps Ein Findling oder Poller an der mit "X" gekennzeichneten Stelle sollte ein Parken direkt vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1175 Antrag vom 27.08.2023, OF 828/6 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4363 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger am Bahnübergang in Nied

08.02.2022 · Aktualisiert: 13.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1559 entstanden aus Vorlage: OF 344/6 vom 24.01.2022 Betreff: Nied: Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger am Bahnübergang in Nied Ende letzten Jahres wurde die Bahnschrankenanlage am Bahnübergang Nied als Folge des schweren Unfalls vom 07.05.2020 erneuert und die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer deutlich erhöht. Leider gibt es trotz der Erneuerung noch immer keine sichere Überquerungsmöglichkeit der Oeserstraße im Bereich des Sportvereins Eintracht Frankfurt e. V. (ehemals SG Nied). Insbesondere Kinder und Jugendliche, die zum oder vom Training beim Sportverein die Oeserstraße überqueren müssen, sind hier beim Wechseln der Straßenseite gefährdet. Das Gleiche gilt für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, die dort mittwochs den Wochenmarkt besuchen möchten. Ein Warten auf das Schließen der Schranken und die Möglichkeit, durch die vor den Schranken wartenden Autos hindurchzugehen, kann keine sichere Lösung sein. Des Weiteren berichten Passanten, dass Autos bei einem Rückstau vor der Schranke beim Rechtsabbiegen von der Oeserstraße in die Birminghamstraße oftmals den Bürgersteig befahren und hierdurch Fußgänger gefährden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. aufgrund der geschilderten Gefahrenlage sehr zeitnah eine geeignete Lösung für eine sichere Überquerung der Oeserstraße für Besucher des Sportvereins Eintracht Frankfurt e. V. zu realisieren (in die Planungen sollte die Bürgerinitiative Nied mit eingebunden werden, ggf. sollte auch ein Ortstermin anberaumt werden), und 2. durch geeignete Maßnahmen (Poller, Gitter) die Benutzung des Bürgersteigs beim Rechtsabbiegen von der Oeserstraße aus Richtung Höchst kommend in die Birminghamstraße zu verhindern. Begründung: Zu 1.: Eltern von Kindern haben die Bürgerinitiative Nied sowie ein Mitglied des Ortsbeirates angesprochen und auf die Gefährlichkeit des Überquerens der Oeserstraße im Bereich des Sportvereins Eintracht Frankfurt e. V. aufmerksam gemacht und um Hilfe gebeten. Hierbei wurde auch das Problem von mobilitätseingeschränkten Personen sichtbar, die in diesem Bereich praktisch keine sichere Möglichkeit der Überquerung haben. Die Oeserstraße wird in diesem Bereich aufgrund des täglichen Trainings beim Sportverein und des mittwochs stattfindenden Wochenmarktes von vielen Fußgängern überquert. Zu 2.: Für Autofahrer ist es auch nach der Erneuerung der Bahnschrankenanlage weiter möglich, aus Höchst kommend von der Oeserstraße nach rechts in die Birminghamstraße abzubiegen. Wenn die Schranken jedoch geschlossen sind und sich eine kleine Schlange von drei bis vier Autos gebildet hat, ist es für dahinter ankommende Autos zunächst nicht mehr möglich, sofort nach rechts abzubiegen. Die Autos müssten dann eigentlich warten, bis die Schranken sich wieder öffnen und sich die Autoschlange aufgelöst hat. Leider zeigen Beobachtungen, dass viele Autofahrer nicht warten, sondern den rechten Bürgersteig als Abbiegespur benutzen, um nach rechts in die Birminghamstraße abzubiegen, was für Fußgänger auf dem Bürgersteig lebensgefährlich sein kann. Das Befahren des Bürgersteigs kann für Fußgänger sehr gefährlich sein. Es sollte durch Poller, Gitter oder Ähnliches verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1448 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Umsetzung des Rahmenplans Niederursel

20.01.2022 · Aktualisiert: 27.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2022, OA 135 entstanden aus Vorlage: OF 94/8 vom 01.01.2022 Betreff: Umsetzung des Rahmenplans Niederursel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuletzt 2019 angekündigte Vorplanung für den Straßenzug Alt-Niederursel abzuschließen und dieses Teilprojekt des Rahmenplans Niederursel dem Ortsbeirat und interessierten Stadtverordneten vor einer Beschlussfassung im Magistrat in geeigneter Form vorzustellen. Begründung: Der 2015 von den Stadtverordneten beschlossene Rahmenplan Niederursel zeigt für den denkmalgeschützten alten Ortskern eine planerische Zukunftsperspektive auf. Im Zuge der vom Magistrat zuvor vorbildlich durchgeführten Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass eine Neuordnung des teilweise sehr sanierungsbedürftigen Straßenraumes im Bereich Alt-Niederursel zwischen Obermühlgasse und Karl-Kautsky-Weg aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüche die größte Bedeutung für die Bewohner im Stadtteil hat. Seit 2017 kündigt der Magistrat nun zu diesem ersten Teilprojekt eine Vorplanung an. Dass sie vorangetrieben würde, ist zuletzt 2019 dem Ortsbeirat mitgeteilt worden. Der Ortsbeirat fragt sich, wann diese Vorplanung endlich vorgestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5419 Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 426 Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 302 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 26.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage OA 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1350, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zusätzliche Kita-Plätze in der Nordweststadt

01.01.2022 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 91/8 Betreff: Zusätzliche Kita-Plätze in der Nordweststadt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob in der Liegenschaft Niederurseler Landstraße 156 eine zusätzliche Kindertagesstätte eingerichtet werden kann; 2. welche weiteren Liegenschaften der Magistrat -ggf. in Verbindung mit freien Trägern- aktuell prüft, um den Versorgungsgrad mit Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortplätzen in der Nordweststadt und hier insbesondere im Bezirk der Erich-Kästner-Schule zu erhöhen. Begründung: Im Gebäudekomplex des ehemaligen "Tankstellendreiecks" gibt es leider vermehrt Leerstand in den Ladenzeilen-Erdgeschossen auf der "Innenseite" entlang des Seitenarms zur Straße Alt-Niederursel. Eine sehr große Ladenfläche steht im Haus Niederurseler Landstraße 156 leer (ehemaliger Schleckermarkt). Da der Versorgungsgrad mit Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen in der gesamten Nordweststadt weiterhin unter dem städtischen Durchschnitt liegt, werden zusätzliche Plätze benötigt. Das gilt insbesondere für den Bezirk der Erich-Kästner-Schule, wo nach dem letzten Magistratsbericht zur Thematik die Krippenversorgung mit 17% weit unter dem Versorgungsziel von 40% liegt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 284 2022 Die Vorlage OF 91/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnübergang am Krautgartenweg besser sichern

02.12.2021 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1238 entstanden aus Vorlage: OF 70/8 vom 10.11.2021 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg besser sichern Nach Informationen eines Bürgers ist am Sonntag, dem 29. August 2021, ein Radfahrer bei regnerischem Wetter auf dem Bahnübergang in der Verlängerung des Krautgartenweges gestürzt. Dabei wurde der Radfahrer so schwer verletzt, dass der Bürger den Notarzt rufen musste. Nur zehn Minuten später stürzte an gleicher Stelle ein weiterer Radfahrer. Auf Nachfrage wurde dem Bürger mitgeteilt, dass der Bereich bei der Einsatzleitstelle schon lange als Gefahrenpunkt bekannt sei und keine Anfahrtsbeschreibung für den Rettungswagen/Notarzt notwendig sei. Auch einem Mitglied des Ortsbeirates wurde von Anliegern berichtet, dass Radfahrer an dieser Stelle häufig stürzen. Der Krautgartenweg ist in der Verlängerung des Oberurseler Weges eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr, der Alt-Niederursel mit dem Mertonviertel und Heddernheim verbindet. An diesem Bahnübergang trifft der Fahrradweg in einem sehr spitzen Winkel auf die Bahnschienen und in der Folge besteht die Gefahr, dass Radfahrer in den Schienen hängen bleiben. Einige Radfahrer, welche die Gefahr kennen, fahren in Schlangenlinien über den Bahnübergang. Auch dies führt nach Bürgerinformationen ebenfalls zu gefahrvollen Situationen in Form von Kollisionen mit Fußgängern und anderen Radfahrern. Dieser äußerst gefährliche Bahnübergang wird von Radfahrern häufig unterschätzt. Derzeit ist der Bahnübergang mit einer Ampel und Warnbaken gesichert. Jedoch findet sich kein gesonderter Hinweis auf den für Radfahrer gefährlichen Bahnübergang. Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist sehr unscheinbar und auf einer Höhe von ca. einem Meter angebracht. Darüber hinaus ist das Schild zugewachsen und aus Richtung Niederursel kommend nicht zu erkennen. Der Bahnübergang wurde kürzlich mit Piktogrammen ("Warndreieck mit Ausrufezeichen") auf der Straße vor und nach dem Bahnübergang versehen. Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: - Wie viele Unfälle wurden in den letzten fünf Jahren an diesem Bahnübergang gemeldet oder sind der Einsatzleitstelle bekannt geworden? - Wie oft wurde ein Notarzt oder Rettungswagen zu einem Einsatz in diesem Bereich gerufen? Der Magistrat wird aufgefordert, eine Zählung der Radfahrer an dem Bahnübergang vorzunehmen und über die Ergebnisse zu berichten. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang Krautgartenweg verbessert werden kann. Dabei sind auch folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des gefährlichen Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer (z. B. durch entsprechende Warnschilder oder weitere Piktogramme auf der Fahrbahn). Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist auf Augenhöhe eines Radfahrers anzubringen und von Bewuchs frei zu halten. - Sicherung des Bahnüberganges durch Schranken und Zäune zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeit, wie dies bspw. an der U-Bahn- Station "Wiesenau" und im weiteren Verlauf des Radweges Richtung Heddernheim bereits der Fall ist. - Alternativ zur Sicherung durch Schranken und Zäune wären auch Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an diesem Bahnübergang bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen, quer zur Fahrbahn laufende Schwellen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten denkbar. - Aufnahme des Bahnüberganges bei der VGF als Unfallschwerpunkt. (Fotos privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 667 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2265 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße

23.11.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1080 entstanden aus Vorlage: OF 262/6 vom 08.11.2021 Betreff: Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Markierungen zur Sicherung des Fußgängerdurchgangs zwischen den Hausnummern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c sichtbar auf dem Straßenbelag anzubringen, 2. rechts und links am Eingang bzw. Ausgang des vorgenannten Fußgängerdurchgangs Fahrradbügel zum Abstellen von Fahrrädern anzubringen, und 3. gegenüber des Fußgängerweges an der Ausfahrt aus dem Bergmannweg rechts in die Heusingerstraße die Schraffierung sichtbar zu erneuern und auf dem schraffierten Teil im Bereich des Halteverbots ebenfalls mindestens einen Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Zwischen den Häusern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c gibt es einen Fußgängerdurchgang. Dieser ist am Anfang in den Weg hinein zwar abgepollert, jedoch parken hier Fahrzeuge und behindern das Durchkommen der zu Fuß Gehenden, vor allem mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator und andere mobilitätseingeschränkte Personen. Dies kann nicht geduldet werden und bedarf einer dringenden Abhilfe. Das Anbringen eines Fahrradbügels in diesem Bereich würde ein Übriges zur Sicherheit und der Einschränkung von unrechtmäßig abgestellten Fahrzeugen beitragen. Gegenüber im Bereich des Halteverbots aus dem Bergmannweg kommend muss die Schraffierung stärker wieder hervorgehoben werden. Des Weiteren kann das verkehrswidrige Parken in diesem Bereich durch Anbringen von mindestens einem Fahrradbügel unterbunden werden und die Ausfahrt ist besser einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 616 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Grundschulen in Nied

22.11.2021 · Aktualisiert: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2021, OF 269/6 Betreff: Grundschulen in Nied Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: 1. Wie sieht die derzeitige Versorgung des Stadtteils Nied mit Grundschulplätzen an den jeweiligen Grundschulen aus, da nach den Herbstferien neu zugezogene Kinder eingeschult wurden? 2. Wie viele Klassen bzw. Klassenräume können durch den geplanten Erweiterungsbau der Friedrich-List-Schule dazukommen? 3. Wann wird dieser Erweiterungsbau fertiggestellt sein? 4. Wann sollen die Grundschulbezirke angepasst werden und für welchen Zeitraum ermöglicht dies eine Entspannung? 5. In wie weit ist der Platzbedarf für das kommende Ganztagsangebot eingeplant? 6. Sind die weiteren Wohnungsbaugebiete und Verdichtungen (z.B. Nieder Loch) bei der Planung berücksichtigt? Begründung: In der Sichtungsveranstaltung zur Bildungsregion West wiesen die Schulleiterinnen der 3 Nieder Grundschulen darauf hin, dass schon jetzt Engpässe an den Grundschulen bestehen, da durch die Fertigstellung des Baugebiets zwischen Mainzer Landstraße und dem Ortsteil Alt-Nied mehr Grundschulkinder zu erwarten sind. Weitere Baugebiete werden abgewickelt und geplant. Es wird bezweifelt, dass dies ausreichend im iSEP 2020-2029 berücksichtigt wurde. Es ist fraglich, ob die Anpassung der Grundschulbezirke die erforderliche Entlastung bringt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 353 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 271 2022 1. Die Vorlage B 353 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 269/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht im Rahmen V 271) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Hochwasserschutz in Alt-Niederursel

16.10.2021 · Aktualisiert: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 59/8 Betreff: Hochwasserschutz in Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Hochwasserschutz für die betroffenen Straßen in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: 1. Zwischen dem Klärwerk Oberursel und Alt-Niederursel befindet sich eine kleine Brücke über den Urselbach. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, verfangen sich an dieser Brücke Äste, Zweige und Unrat. In der Folge tritt der Urselbach an dieser Stelle über die Ufer und das Wasser fließt den Dorfwiesenweg hinunter und sammelt sich an der niedrigsten Stelle zwischen den Hausnummern 1 bis 6. Hier wäre zu prüfen, ob der Durchfluss durch weitere Rohre oder Umgehungen verbessert werden kann. Dabei wäre auch ein Umbau der Brücke zu prüfen. 2. Im weiteren Verlauf des Urselbaches in Richtung Alt-Niederursel zweigt der Mühlgraben vom Urselbach ab. Die Abzweigung zum Mühlgraben ist jedoch verschlossen und wurde mit zwei Fahrradschlössern abgeschlossen. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, kann der Mühlgraben den Urselbach nicht entlasten. In der Folge tritt der Urselbach in der Spielsgasse zwischen den Häusern 14 bis 22 über die Ufer. Hier wäre die Entfernung der Schlösser zu prüfen und sichergestellt werden, dass die Abzweigung des Mühlgrabens dauerhaft geöffnet bleibt. Darüber hinaus muss der Mühlgraben dauerhaft gepflegt und gereinigt werden. 3. In der Spielsgasse befindet sich eine Anlage der Mainova (siehe Bild 3). Ist diese Anlage hinreichend gegen Hochwasser geschützt? 4. Im weiteren Verlauf des Urselbaches zweigen die Gräben zur ehemaligen Tabakmühle ab. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, könnten diese Gräben den Durchlauf des Urselbaches beschleunigen und vermeiden, dass die Spielsgasse und auch der Dorfwiesenweg überschwemmt werden. Allerdings sind die Abzweigungen der Gräben regelmäßig mit Ästen und Unrat verschmutzt (siehe Bild 4), so dass das Wasser auch hier nicht ablaufen kann. Beim letzten Hochwasserereignis ist der 5. Urselbach auch an den Abzweigungen über die Ufer getreten. Hier ist zu prüfen, wie die Abzweigungen in die Gräben frei von Schmutz gehalten werden können. Begründung: Letztmalig am 22. August 2021 wurden in Alt-Niederursel die Spielsgasse zwischen den Hausnummern 14 und 22 (siehe Bild 1) und der Dorfwiesenweg zwischen den Hausnummern 1 und 6 (siehe Bild 2) ca. kniehoch vom Urselbach überschwemmt. Beide Straßen waren für Fußgänger, Fahrradfahrer und KFZ unpassierbar. In der Folge müssen KFZ, die aus der Richtung Kreuzerhohl und Krautgartenweg kommen und, die Seibertsgasse nutzen und gegen die Einbahnstraße fahren. Darüber hinaus wurden Gärten, Höfe und wohl auch Keller überschwemmt. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bilder: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 217 2021 Die Vorlage OF 59/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die beiden ersten Absätze der Vorlage OF 60/8 als Ziffern 6. und 7. dem Tenor angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Nied: Sichere Rad- und Fußwege auch in der Planungsstufe 1 der Umgestaltung des Bahnübergangs Oeserstraße

03.10.2021 · Aktualisiert: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2021, OF 187/6 Betreff: Nied: Sichere Rad- und Fußwege auch in der Planungsstufe 1 der Umgestaltung des Bahnübergangs Oeserstraße Vorgang: NR 895/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortbeirat fragt den Magistrat, 1. wie werden im Detail die Rad- und Fußwege in der Planungsstufe 1 zur Umgestaltung des Bahnübergangs an der Oeserstraße ausgeführt? 2. Welche Radwegverbindungen sind im Bereich des Übergangs vorgesehen? 3. werden die Vorgaben des beschlossenen Antrags NR 895/2019 "Fahrradstadt Frankfurt" umgesetzt? Insbesondere: - 2,3 m Breite für Radwege - Bauliche Abtrennung von Gehweg, Radweg und KFZ-Fahrbahn - Ausreichend Platz für Fußwege, z.B. Begegnungsverkehr mit Kinderwagen oder Rollstuhl 4. wenn nicht, warum nicht? Begründung: Der Bahnübergang in der Oeserstraße wird in 3 Planungsstufen umgebaut, um schließlich sicher unter den Bahngleisen hindurch zukommen. In der ersten Stufe soll eine Entspannung der Verkehrssituation erfolgen. Dabei werden auch Rad - und Fußverkehr ebenerdig neu angeordnet, um schneller und sicherer die Bahngleise zu überqueren. Der Ortsbeirat möchte nun wissen, ob alle Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt wurden, denn bis zur Fertigstellung der Planungsstufe 2 voraussichtlich im Jahr 2024 muss auch der Rad- und Fußverkehr sicher und zügig über die Gleise kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 190 2021 Die Vorlage OF 187/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) bei Abwesenheit FDP

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Organisation eines Ortstermins in Nied zur Klärung (Beibehaltung/Aufhebung) der Einbahnstraßenregelungen in der „kleinen Mainzer Landstraße“ zwischen Spielmannstraße und Kehreinstraße sowie zwischen Kehreinstraße und Sauerstraße

07.09.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 658 entstanden aus Vorlage: OF 143/6 vom 23.08.2021 Betreff: Nied: Organisation eines Ortstermins in Nied zur Klärung (Beibehaltung/Aufhebung) der Einbahnstraßenregelungen in der "kleinen Mainzer Landstraße" zwischen Spielmannstraße und Kehreinstraße sowie zwischen Kehreinstraße und Sauerstraße Vorgang: OM 5806/20 OBR 6; ST 849/20 Der Magistrat wird gebeten, gemäß der Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5806, einen Ortstermin in Nied zu organisieren, um das Für und Wider der Einbahnstraßenregelung in der "kleinen Mainzer Landstraße" zwischen der Spielmannstraße und der Kehreinstraße sowie zwischen der Kehreinstraße und der Sauerstraße abzuwägen. Begründung: Zu diesem Thema hat im letzten Jahr schon ein Ortstermin stattgefunden. Aufgrund der damals sehr geringen Teilnehmerzahl (Gründe hierfür sind nicht mehr nachvollziehbar) war ein Meinungsaustausch zum Thema nicht möglich. Der Magistrat wird hiermit höflichst darum gebeten, noch einmal einen Ortstermin hierzu anzuberaumen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5806 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 849 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2218 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Beleuchtung in der Autobahnunterführung (A 5) in der Oeserstraße installieren

07.09.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 645 entstanden aus Vorlage: OF 127/6 vom 23.08.2021 Betreff: Griesheim: Beleuchtung in der Autobahnunterführung (A 5) in der Oeserstraße installieren Der Magistrat wird gebeten, in der Oeserstraße in der Autobahnunterführung (A 5) eine ausreichende Beleuchtung zu installieren. Begründung: Die Autobahnunterführung scheint eine von wenigen Unterführungen in Frankfurt zu sein, die gar keine Innenbeleuchtung hat. Da die Unterführung auch von Rad fahrenden Kindern genutzt wird, welche zum Gymnasium Römerhof fahren, sollte sie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit innen ausreichend beleuchtet werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2283 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung Bürgersteig vor Haus Alt-Niederursel 5

08.07.2021 · Aktualisiert: 30.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 545 entstanden aus Vorlage: OF 39/8 vom 22.06.2021 Betreff: Wiederherstellung Bürgersteig vor Haus Alt-Niederursel 5 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig vor dem Haus Alt-Niederursel 5 instand zu setzen. Begründung: Die dort eingesetzten Pflastersteine sind abgesackt und bilden eine große Sturzgefahr, insbesondere für ältere Mitbürger oder kleine Kinder. Die Bauarbeiten werden so umfangreich, dass ein Antrag über den Ortsbeirat notwendig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2149 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Absicherung der Oeserstraße Einmündung Heusingerstraße gegen Falschparker

29.06.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 365 entstanden aus Vorlage: OF 94/6 vom 13.06.2021 Betreff: Nied: Absicherung der Oeserstraße Einmündung Heusingerstraße gegen Falschparker Die o. g. Einmündung ist bereits zu beiden Seiten durch Fahrradbügel gegen Parken außerhalb der legalen Parkbuchten abgesichert. Leider quetschen Falschparker regelmäßig bis zu drei Autos pro Straßenseite an allen Seiten neben die Fahrradbügel, sodass diese unbenutzbar werden und der Gehweg teilweise vollständig blockiert ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Einmündung von der Heusingerstraße in die Oeserstraße durch weitere Maßnahmen gegen Falschparker abzusichern. Begründung: Durch das oben beschriebene Falschparken sind zu Fuß Gehende und auch Rad fahrende Kinder zum Ausweichen auf die Fahrbahn gezwungen. Bei der Ausfahrt aus der Heusingerstraße wird die Sicht auf die Oeserstraße eingeschränkt. Da es sich bei dieser Stelle für viele Kinder um den Schulweg zur Friedrich-List-Schule handelt, ist dies umso kritischer, deshalb sollte die Einmündung durch weitere Maßnahmen, wie z. B. Poller, abgesichert werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1863 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bahnübergang an der Kreuzerhohl besser sichern

21.06.2021 · Aktualisiert: 26.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 31/8 Betreff: Bahnübergang an der Kreuzerhohl besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang von der Kreuzerhohl in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl in Richtung Alt-Niederursel befahren (z.B. durch entsprechende Warnschilder, Piktogramme auf der Fahrbahn oder eine Bahnschranke) - Erhöhung der Erkennbarkeit der Vorfahrtsstraße Kreuzerhohl für Verkehrsteilnehmer auf dem Krautgartenweg durch entsprechende Warnschilder - Anbringen von Spiegeln, welche die Sicht vom Krautgartenweg kommen in die Kreuzerhohl und vom Oberurseler Weg in die Spielsgasse erlauben - Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an dieser Kreuzung bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten Begründung: Die Kreuzerhohl und der Oberurseler Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr mit Spitzenwerten während der Präsenzzeiten der Universität, der Kindertagesstätte und den Schulen. Der Bahnübergang ist für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl hinab fahren, nur sehr spät zu erkennen und unzureichend beschildert. Unmittelbar nach dem Bahnübergang ist eine Kreuzung. Verkehrsteilnehmer vom Kreuzerhohl müssen den Verkehrsteilnehmer vom Oberurseler Weg kommend Vorfahrt gewähren. Jedoch ist Ihnen (vice versa) die Sicht in den Oberurseler Weg aufgrund der Bahnanlagen versperrt. Die Verkehrsteilnehmer aus dem Krautgartenweg müssen wiederum den Verkehrsteilnehmern, die von der Kreuzerhohl hinab fahren, Vorfahrt gewähren. Aufgrund des Bahnsteiges ist Ihnen die Sicht auf die Kreuzerhohl versperrt (vice versa). Aus Richtung Oberurseler Weg fahren Verkehrsteilnehmer sehr häufig mit viel zu hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu und verletzten die Vorfahrt der Radfahrenden aus der Spielsgasse. Die Verkehrssituation an der Kreuzerhohl, Bahnübergang und der Kreuzung führt nach Bürgerinformationen häufig zu gefahrvollen Situationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 111 2021 Die Vorlage OF 31/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Nied: Ist eine Wiederholung des Unfalls vom 07.05.2020 an der Bahnschranke in Nied aktuell ausgeschlossen? Ist der Stufenplan zur Beseitigung des Bahnübergangs in Nied noch im Zeitplan?

17.05.2021 · Aktualisiert: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2021, OF 47/6 Betreff: Nied: Ist eine Wiederholung des Unfalls vom 07.05.2020 an der Bahnschranke in Nied aktuell ausgeschlossen? Ist der Stufenplan zur Beseitigung des Bahnübergangs in Nied noch im Zeitplan? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen zum aktuellen Stand der Planungen zur stufenweisen Beseitigung des Bahnübergangs in Nied (Stufenmodell der DB Netz AG vom 06.10.2020) sowie über die aktuelle Sicherheit vor Ort gebeten: 1. Am 07.05.2020 kam es an der Bahnschranke in Nied zu einem furchtbaren Unfall, bei dem ein 16jähriges Mädchen verstarb. Was wurde bisher von Stadt und Bahn am Bahnübergang (BÜ) Nied getan, damit sich ein derartiger Unfall nicht wiederholt? 2. Laut Stufenmodell soll die technischen Sicherung des BÜ bis Ende 2021 verbessert werden. Ist die Realisierung von Stufe 1 noch im Zeitplan (Fertigstellung Ende 2021)? Wann wird mit den Arbeiten für diese erste Stufe begonnen und in welchem Zeitraum der BÜ für den Verkehr gesperrt? 3. Ist hinsichtlich der Verkehrsführung im Bereich Birminghamstraße / Oeserstraße eine Änderung geplant und falls ja, was soll wie geändert werden? 4. Gibt es hinsichtlich der Planungen zur zweiten Stufe (Unterführung für den Fuß- und Radverkehr) schon Planungsfortschritte im Vergleich zu Oktober 2020? Sind die Planungen für diese Unterführung noch im Zeitplan und die bisher geplante Fertigstellung in 2023/24 realistisch? 5. Wann wird mit dem Abschluss der Entwurfsplanungen für die 2. und 3. Stufe des Stufenmodells gerechnet? 6. Bei welchen Themen werden die größten Risiken für die Einhaltung des Zeitplans für die drei Stufen gesehen? Gibt es aktuell Probleme, bei denen die Stadt nicht weiterkommt? 7. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat automatisch alle 4 Monate über den aktuellen Stand der Planungen zur Beseitigung des BÜ Nied zu berichten. Begründung: Der furchtbare Unfall an der Bahnschranke in Nied vom 07.05.2020 ist nunmehr 1 Jahr her. Damals öffneten sich die Schranken und es kam ein Zug. Dieser schlimme Fehler ist am BÜ Nied in den letzten 13 Jahren mindestens schon drei Mal passiert, ist also keine Seltenheit. Bisher ist aber am BÜ scheinbar nichts geschehen. Der Bevölkerung ist weiterhin die Ursache für den Unfall nicht bekannt. Auch ist unbekannt, welche Vorkehrungen die Bahn nach Wiedereröffnung der Bahnstrecke im Juli 2020 getroffen hat, damit sich dieser Unfall nicht wiederholt. Auch das Aufschlagen der Schranken auf Autodächer passiert weiterhin regelmäßig. Die Frage der Menschen lautet: Geht von den Schranken aktuell weiterhin eine große Gefahr aus oder mit welchen Sicherheitsvorkehrungen hat die Bahn auf den Unfall reagiert. Im Oktober 2020 wurde die Bevölkerung vom Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn und Verkehrsdezernent Klaus Oesterling über das 3-Stufen-Modell zur vollständigen Beseitigung des BÜ Nied informiert. Gemäß der 1. Stufe dieses Modells soll der BÜ bis Ende 2021 modernisiert und technisch verbessert werden. Da wir schon Mai 2021 haben, sollte die Bevölkerung nun zügig informiert werden, wann und für wie lange der BÜ für diese Arbeiten gesperrt wird. Da die Planung der vollständigen Beseitigung des BÜ Nied in den letzten Jahrzehnten mehrmals verschoben worden ist, sollte zudem nun für die Bevölkerung mehr Transparenz geschaffen werden durch regelmäßige Updates zur Planung der Baumaßnahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 21 2021 Die Vorlage OF 47/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation und Schulwegsicherheit in der Straße Alt-Niederursel Höhe Hausnummer 12 bis 16

06.05.2021 · Aktualisiert: 08.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 90 entstanden aus Vorlage: OF 1/8 vom 21.04.2021 Betreff: Verkehrssituation und Schulwegsicherheit in der Straße Alt-Niederursel Höhe Hausnummer 12 bis 16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Straße Alt-Niederursel verbessert werden kann, dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Einrichtung einer Parkverbotszone auf der Straße zwischen den Hausnummern 23 und 19; - Verbreiterung des Bürgersteiges an den Häuserecken der Hausnummern 12 und 16, die in den Bürgersteig hineinragen und diesen auf unter 50 Zentimeter verengen. Begründung: Auf der Straße Alt-Niederursel ragen die Ecken der Häuser mit den Hausnummern 12 und 16 stark in den Bürgersteig hinein und verengen diesen an zwei Stellen auf unter 50 Zentimeter. Die Fahrbahn wird an dieser Stelle durch in Fahrtrichtung links parkende Fahrzeuge verengt. Die Straße Alt-Niederursel ist eine Einbahnstraße, wobei Fahrradfahrer die Straße gegen die Einbahnstraße einfahren dürfen, und eine Tempo-30-Zone. Nach Bürgerinformationen kommt es häufig zu gefahrvollen Situationen, da der Bürgersteig und die Fahrbahn an dieser Stelle sehr eng sind. Fußgänger müssen die Fahrbahn mit nutzen und Autos müssen aufgrund parkender Fahrzeuge und entgegenkommender Fahrradfahrer sehr weit rechts fahren. Der Fußweg wird häufig genutzt, da dies die einzige Verbindung zwischen Alt-Niederursel und den lokalen Geschäften darstellt. Darüber hinaus ist die Straße Alt-Niederursel ein Schulweg der Heinrich-Kromer-Schule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1422 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29

04.05.2021 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.05.2021, OA 1 entstanden aus Vorlage: OF 31/6 vom 04.05.2021 Betreff: Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 Vorgang: OA 663/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 ("Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr"), wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahin gehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58, wie in der Anregung vom 19.01.2021, OA 663, beschlossen, wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Begründung: Mit der Anregung vom 19.01.2021, OA 663, hat der Ortsbeirat 6 bereits einstimmig beschlossen, dass Linienführungen entsprechend überprüft werden sollen, da der Ortsbeirat befürchtet, dass sich durch die vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern wird: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 663 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.05.2021, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 29 und OA 1 = Ablehnung) IBF (M 29 = Enthaltung, OA 1 = Annahme) Gartenpartei (M 29 und OA 1 = Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF-BIG, IBF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 53, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nied: Nachtparkplätze am Kerbeplatz

18.04.2021 · Aktualisiert: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2021, OF 8/6 Betreff: Nied: Nachtparkplätze am Kerbeplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob am Kerbeplatz in Nied (s. Foto: neben der Skater-Anlage) ca. 10-15 Parkplätze für die Nacht entstehen können, um der wachsenden Parkplatzsuche, vor allem während der Abendstunden, entgegenzuwirken. Begründung: Das Falschparken und die nervenzerreibende Parkplatzsuche in den Abendstunden ist zu einem großen Problem für viele Bürgerinnen und Bürger in Alt-Nied geworden. Neben der Verbesserung des ÖPNV und des Ausbaus von Radwegen, ist die Nutzung von bereits versiegelter Fläche als Parkplatzfläche für PKWs mit zu berücksichtigen. Der Kerbeplatz in Nied wird tagsüber als ein "Ort der Begegnung" und für Freizeitaktivitäten benutzt. Nachts bleibt er jedoch meist leer und hat bis jetzt keinen sinnvollen Nutzen. Durch die Schaffung von Parkplätzen, die nur in den Abendstunden und nachts genutzt werden können, würde eine smarte Lösung entstehen, die auch für eine bessere Regulierung des Verkehrs im Stadtteil dienen könnte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 8/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, AfD, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Treppe und Rampe von der Denzerstraße zum Niddauferweg instand setzen

23.02.2021 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7294 entstanden aus Vorlage: OF 1498/6 vom 08.02.2021 Betreff: Nied: Treppe und Rampe von der Denzerstraße zum Niddauferweg instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den Zugang vom Ende der Denzerstraße zum Niddauferweg hinunter sicher und barrierefrei zu gestalten. Begründung: Am Ende der Denzerstraße gibt es einen Zugang (Treppe und schräge Rampe) zum Niddauferweg. Die Treppe dort ist, vor allem für ältere und beeinträchtigte Menschen, sehr schwer zu bewältigen. Die Stufen sind ungleich hoch und ausgetreten. Die Rampe ist zu steil für Rollstuhlfahrer und verläuft so, dass Radfahrer nicht am Uferweg durch die Absperrung kommen und deshalb auch die Treppe benutzen müssen. Da dies ein schöner und beliebter Weg nach Höchst und zum Niddastrand ist, wäre die Instandsetzung ein Gewinn für viele Menschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1312 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 141 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1634 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen

19.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 03.01.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Kreuzungen ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße von Süden kommend; 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße von Osten kommend; 3. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend; 4. Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße von Rödelheim kommend; 5. Alt-Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend; 6. Hortensienring/Hunsrückstraße (zweimal); 7. Brüningstraße/Leunastraße (von Osten und Westen kommend jeweils nach rechts). Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzungen sind, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte, wenn möglich, auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht, insbesondere gegenüber zu Fuß Gehenden, sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163

19.01.2021 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 663 entstanden aus Vorlage: OF 1469/6 vom 17.01.2021 Betreff: Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.03.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 ("Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main"), wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahin gehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58 wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Der Magistrat wird gebeten, auf traffiQ dahin gehend einzuwirken, dass die geplanten Änderungen im Vorfeld dem Ortsbeirat vorgestellt werden und gemeinsam Lösungen gefunden werden. Begründung: Durch die in dem Nahverkehrsplan 2025+ vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 würde sich die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.05.2021, OA 1 Antrag vom 04.05.2021, OF 31/6 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Anfrage vom 03.09.2021, A 26 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Schließzeiten am Bahnübergang optimieren

24.11.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6901 entstanden aus Vorlage: OF 1414/6 vom 06.11.2020 Betreff: Nied: Schließzeiten am Bahnübergang optimieren Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Deutschen Bahn an Lösungen für kürzere Schließzeiten der Schranken am Bahnübergang Nied (insbesondere in den Hauptverkehrszeiten am Vormittag und am Nachmittag) zu arbeiten, ohne dass dabei der S-Bahn-Verkehr beeinträchtigt wird (bspw. durch Verlagerungen). In diesem Zusammenhang wird der Magistrat um Auskunft gebeten, 1. durch welche Maßnahmen der Deutschen Bahn erreicht wurde, dass am 22. Oktober 2020 (während einer Aktion der Bürgerinitiative "Die Schranke muss weg") die Schranken offensichtlich deutlich häufiger und länger geöffnet waren als an anderen vergleichbaren Tagen; 2. inwieweit diese Maßnahmen auch in Zukunft regelmäßig umgesetzt werden können, um die Situation an dem Bahnübergang zumindest im Hinblick auf die langen Schließzeiten etwas zu entspannen. Begründung: Täglich müssen Menschen in Nied aufgrund der langen Schließzeiten lange warten, bis sie den Bahnübergang überqueren können, und es bilden sich lange Staus, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten. In Spitzenzeiten wurden Schließzeiten von bis zu 52 Minuten innerhalb einer Stunde (in Summe) beobachtet, dabei sind die Schranken teilweise 15 bis 20 Minuten am Stück geschlossen. Die Situation ist entsprechend oft sehr angespannt und führt immer wieder auch zu gefährlichen Situationen. Nun wurde am 22. Oktober 2020 während einer Aktion der Bürgerinitiative "Die Schranke muss weg" beobachtet, dass die Schließzeiten erheblich kürzer waren als sonst. Es scheint, als könnten die Züge effizienter über den Bahnübergang Nied gelenkt werden, sodass die Schranken länger geöffnet sind und keine oder kaum Staus in der Oeserstraße entstehen. Vor dem Hintergrund, dass die Menschen in Nied noch einige Jahre mit dem Bahnübergang leben müssen, sollte jede kurzfristig umsetzbare Möglichkeit zur Optimierung ernsthaft geprüft werden. Dabei darf es jedoch keine Beeinträchtigung der S-Bahn-Verbindung zwischen Höchst und der Innenstadt geben. Eine Verlagerung von Fahrten darf dabei nicht zulasten der S-Bahn-Verbindungen gehen. Wenn es wirksame und sichere Möglichkeiten gibt, die Schließzeiten effizienter zu gestalten, sollten diese auch umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 680 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des Schulwegs zum Gymnasium Römerhof durch Anbringung von Tempo-30-Schildern auf der Straße Am Römerhof von der Einmündung Oeserstraße bis zum „Schmidtkreisel“

24.08.2020 · Aktualisiert: 16.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6405 entstanden aus Vorlage: OF 1112/2 vom 29.07.2020 Betreff: Sicherung des Schulwegs zum Gymnasium Römerhof durch Anbringung von Tempo-30-Schildern auf der Straße Am Römerhof von der Einmündung Oeserstraße bis zum "Schmidtkreisel" Der Magistrat wird beauftragt, auf der Straße Am Römerhof im Bereich zwischen der Oeserstraße und dem "Schmidtk reisel", auf dem zur Schulwegsicherung Tempo 30 gilt, ausreichend Tempo-30-Schilder aufzustellen und entsprechende Hinweise auf der Fahrbahn anzubringen. Begründung: Auf der Straße Am Römerhof gilt zur Schulwegsicherung des Gymnasiums Römerhof Tempo 30. Aus Richtung "Schmidtkreisel" sind nach Einmündung in die Straße Am Römerhof in etwas größerem Abstand Tempo-30-Schilder und eine Fahrbahnmarkierung mit Tempo 30 angebracht. Aus Richtung Oeserstraße ist das erste Tempo-30-Schild erst hinter dem Gymnasium angebracht. Aufgrund der Länge der Straße ist die bis dahin zu fahrende Strecke schon recht lang. Um die Schülerinnen und Schüler ausreichend auf ihrem Schulweg zu schützen, ist es dringend erforderlich, die Aufstellung der entsprechenden Verkehrsschilder und die Abmarkierung der Fahrbahn direkt nach den Straßeneinmündungen der Oeserstraße und des "Schmidtkreisels" vorzunehmen. Als Hinweis für den angemessenen Abstand können dabei die auf der Straße sehr zahlreich vorhandenen Verkehrsschilder (Überholverbot für zweiachsige Fahrzeuge und absolutes Halteverbot) dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1988 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kein Abriss des Hauses Kelsterbacher Straße 28 in Niederrad

21.08.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6389 entstanden aus Vorlage: OF 1713/5 vom 07.08.2020 Betreff: Kein Abriss des Hauses Kelsterbacher Straße 28 in Niederrad Der Magistrat wird gebeten , sich dafür einzusetzen, dass das Walmdach-Haus in der Kelsterbacher Straße 28 in Niederrad nicht abgerissen, sondern im Sinne des bestehenden Denkmal- und Ensembleschutzes saniert wird. Begründung: Das denkmalgeschützte Walmdach-Haus in der Kelsterbacher Straße 28 in Niederrad soll abgerissen werden. Begründet wird die Abrissgenehmigung dadurch, dass ein Großteil der Gebäudesubstanz von kurz vor oder nach 1900 und nur ein kleiner Bereich aus dem ursprünglichen Baujahr 1708 noch erhalten sei. Zudem sei die Substanz nachhaltig durch Feuchtigkeit und Schädlingsbefall beeinträchtigt. Die statische Struktur des Hauses könne nur durch massive Eingriffe ertüchtigt und gesichert werden. Eingebunden in die Entscheidungsfindung waren, laut Information, das Denkmalamt Frankfurt und auch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Die Entscheidung zur Genehmigung des Abrisses erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Das Haus wurde bis vor Kurzem noch bewohnt. Viele Gebäude in Alt-Niederrad sind wichtige Zeitzeugnisse. Es geht um den Erhalt eines einzigartigen Ensembles mit dem Gebäude der ehemaligen Schenke "Schwarz Katz", dem Pfarrhaus und der kleinen Kirche im historischen Ortskern von Niederrad. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2187 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Glascontainer Oeserstraße 130 unter die Erde legen

18.08.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6349 entstanden aus Vorlage: OF 1330/6 vom 30.07.2020 Betreff: Nied: Glascontainer Oeserstraße 130 unter die Erde legen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Glascontainer in der Oeserstraße 130 durch einen Unterflurcontainer ausgetauscht werden kann, a lternativ wäre eine Versetzung zu prüfen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich über die häufige Missachtung der Einwurfzeiten und die damit verbundene Lärmbelästigung in Nachtstunden und an Wochenenden. Zudem verstärkt sich "durch seinen ungünstigen Standort gegenüber den zwei Mehrfamilienhäusern der Geräuschpegel im Innenhof der zwei Häuser immens", wie ein Anwohner dem Ortsbeirat schildert. Unterflurcontainer schlucken deutlich mehr Einwurflärm und verringern die Lärmbelästigung. Sollte es baulich nicht möglich sein, an dieser Stelle in die Erde zu gehen, sollte geprüft werden, ob eine Versetzung die erwünschte Erleichterung bringen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 574 Antrag vom 17.04.2021, OF 11/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine zweite Oeserstraße in Sossenheim

24.06.2020 · Aktualisiert: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1336/6 Betreff: Keine zweite Oeserstraße in Sossenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, darauf einzuwirken, dass bei der Planung zum Bau der Regionaltangente West (RTW) in Sossenheim, eine ungefährdete Querung des Sossenheimer Wegs durch eine Brücken- oder Tunnellösung erfolgt. Keinesfalls mit einer - jetzt schon fehlerbehafteten - Schranke! Begründung: Seit Jahrzehnten ist die Bahnstrecke über der Oeserstraße mangelhaft mit antiquierten Schranken gesichert. Ebenso lange mahnen Bürger und der Ortsbeirat die Gefahrenlage an. Immer wieder kam es zu kritischen Situationen und Unfällen, bis bekanntermaßen im Mai das erste Todesopfer zu beklagen war. Aus diesem beispielhaft tragischen Ereignis, kann nur eine Lehre gezogen werden: KEINE WEITERE SCHRANKENLÖSUNG IN SOSSENHEIM ! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1336/6 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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