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Meine Nachbarschaft: Rödelheimer Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald, Westend

07.11.2022 · Aktualisiert: 15.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3097 entstanden aus Vorlage: OF 521/2 vom 07.11.2022 Betreff: Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, in einem ersten Schritt, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine Müllgarage aufzustellen und dadurch zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beizutragen, die Müllgaragen sind so zu platzieren, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird: 1. Odina-Bott-Platz, neben dem Eingang zur U-Bahn-Station; 2. Westendplatz, rückseitig zum Spielplatz; 3. Kurfürstenplatz, Umgebung Brunnen/Spielplatz; 4. Kirchplatz, Umfeld U-Bahn-Aufgang gegenüber Appelsgasse. Auf Anregung der FES werden Ortsbegehungen an weiteren vom Ortsbeirat benannten Örtlichkeiten stattfinden und im Anschluss weitere Standorte in einer gesonderten Anregung benannt. Begründung: Zur Finanzierung der Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt 2022 zusätzlich 54.000 Euro eingestellt. Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in den Parks und auf den Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die an müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 381 Aktenzeichen: 79

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Situation am Urban Gardening Projekt „Rote Beete“ stärken

10.10.2022 · Aktualisiert: 18.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2942 entstanden aus Vorlage: OF 482/2 vom 19.09.2022 Betreff: Situation am Urban Gardening Projekt "Rote Beete" stärken Vorgang: EA 131/22 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Müllgarage auf dem Platz zwischen Appelsgasse und Grempstraße beim Urban Gardening Projekt "Rote Beete" anzubringen (siehe Foto 2); 2. die Intervalle, die Müllgarage bzw. den Mülleimer dort zu leeren sowie den Platz zu reinigen, zu erhöhen. Begründung: Es gab Beschwerden aus der Nachbarschaft und von Initiatoren des Urban Gardening Projekts "Rote Beete". Auf Einladung des Stadtteilbüros fand am 19. September 2022 ein Treffen im Stadteilbüro zur aktuellen Situation auf dem Platz zwischen Appelsgasse und Grempstraße beim Urban Gardening Projekt "Rote Beete" mit anschließendem Ortstermin statt. Daran teilgenommen haben u. a. Anwohnerinnen und Anwohner, Initiatorinnen und Initiatoren des Urban Gardening Projekts "Rote Beete", Vertreterinnen und Vertreter des Stadtteilbüros und des Sozialrathaus Bockenheim, das IFZ Lichtblick als zuständige Sozialeinrichtung für aufsuchende Jugendarbeit in Bockenheim und Mitglieder des Ortsbeirats mit Vertreterinnen und Vertretern der CDU, FDP, LINKEN. und GRÜNEN. Den Platz sowie die Sitzgelegenheiten in der dortigen "Ruine" nutzen u. a. unterschiedliche Jugendgruppen, die sich dort nach Angaben der Anwohnerinnen und Anwohner häufig bis spät in die Nacht treffen. Die Ruine wird auch von Wohnsitzlosen genutzt, was nach Auskunft der Teilnehmenden kein Problem darstelle, sondern als hilfreich angesehen werde, da durch sie regelmäßig das Areal gereinigt werde. Aufgrund der im letzten Jahr - auch durch Corona - angestiegenen Zahl von Besucherinnen und Besuchern an dem Platz komme es zu deutlich mehr Müll u. a. durch Pizzaschachteln, Getränke, Dönerschachteln, Scherben und Zigaretten. Dabei gäbe es immer wieder Spannungen zwischen Besucherinnen und Besuchern mit teilweise kleinen Kindern sowie den Unterstützerinnen und Unterstützern des Urban Gardening Projekts "Rote Beete", den Wohnsitzlosen und Jugendlichen. Anlass hierfür seien u. a. Konflikte aufgrund des herumliegenden Mülls, für den die derzeit vorhandenen Mülleimer zu klein seien. Die Anwohnerinnen und Anwohner waren sich einig, dass Jugendliche und Wohnsitzlose auf dem Platz willkommen seien, aber die Situation einer weiteren Klärung mit Unterstützung des IFZ Lichtblick bedarf mit dem Ziel, eine zufriedenstellende dauerhafte Lösung für Anwohner, Wohnsitzlose und Jugendliche zu entwickeln. Dabei waren alle Anwesenden der Auffassung, dass eine Müllgarage mit größerer Kapazität als die vorhandenen kleinen Mülleimer hierzu ein erster wichtiger Schritt sei, um mehr Ordnung und Ruhe reinzubringen und die Gesamtsituation zu entspannen, indem das Konfliktpotenzial hinsichtlich des Mülls reduziert werde. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Ziel und bittet den Magistrat, den vorhandenen Mülleimer (siehe Foto 1) durch eine größere Müllgarage zu ersetzen und den vorhandenen Mülleimer aus Foto 1 dichter bei den sich dort aufhaltenden Personen, z. B. in der Ruine, anzubringen (siehe Foto 2), entsprechend dem Wunsch von Betroffenen an o. g. Ortstermin. Die Kapazitäten der vorhandenen Mülleimer sind aufgrund der gestiegenen Zahl von Nutzern des Platzes nicht groß genug (Ziffer 1.). Außerdem wird gebeten, die Intervalle, die Müllgarage/-eimer zu leeren, deutlich zu erhöhen, indem sie z. B. gemeinsam mit den Mülleimern in der Leipziger Straße geleert werden. Ebenso sollte der Platz öfter gereinigt werden (Ziffer 2.). Quelle: Google Maps Foto 1 als möglicher Standort für eine Müllgarage (statt dem Mülleimer) Foto 2 als neuer Standort für den vorhandenen Mülleimer von Foto 1 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 113 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkhäuser im Ortsbezirk

10.10.2022 · Aktualisiert: 19.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2950 entstanden aus Vorlage: OF 474/2 vom 19.09.2022 Betreff: Parkhäuser im Ortsbezirk Vorgang: V 1936/21 OBR 2; ST 114/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die derzeitige Parkraumversorgung für Pkw im Ortsbezirk durch Parkhäuser/Tiefgaragen ist, die nicht einem Wohngebäude zur Erfüllung der Stellplatzsatzung zugeordnet sind. Geprüft werden sollen: 1. in städtischer Hand befindliche Parkhäuser/Tiefgaragen (auch städtische Gesellschaften); 2. in privater Hand befindliche Parkhäuser/Tiefgaragen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (z. B. Grempstraße). Für die oben genannten Kategorien soll Folgendes für jedes einzelne Parkhaus im Ortsbezirk geprüft werden: 1. Wo gibt es im Ortsbezirk Parkhäuser bzw. Tiefgaragen, in denen von Anwohnerinnen bzw. Anwohnern oder Gewerbetreibenden Stellplätze gemietet werden können? 2. Wie viele Stellplätze stehen in den jeweiligen Parkhäusern/Tiefgaragen zur Verfügung? 3. Wie hoch (prozentual und in absoluten Zahlen) ist jeweils die Auslastung dieser Parkhäuser/Tiefgaragen? 4. Zu welchen Zeiten sind die Parkhäuser/Tiefgaragen für die Stellplatzmieterinnen bzw. Stellplatzmieter jeweils zugänglich? Die in dem Auskunftsersuchen vom 22.02.2021, V 1936, gestellten Fragen für den gesamten Ortsbezirk wurden durch den Magistrat in der Stellungnahme vom 14.01.2022, ST 114, leider nur für zwei Parkhäuser im Westend beantwortet. Es wird daher ausdrücklich darum gebeten, alle Tiefgaragen und Parkhäuser im gesamten Ortsbezirk 2 (Bockenheim/Westend) zu betrachten. Begründung: Überall im Ortsbezirk spitzt sich die Parkraumsituation zu. Bei vielen Bauprojekten im Straßenraum fallen nachhaltig Parkplätze weg. Um hier angemessene Ausgleichsmaßnahmen beurteilen zu können, ist ein besserer Überblick über den Istzustand des Parkraumes erforderlich. Dieser geht aus der Antwort auf das Auskunftsersuchen vom 22.02.2021, V 1936, in keiner Weise hervor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.02.2021, V 1936 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 114 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 139 Antrag vom 19.09.2023, OF 748/2 Anregung vom 13.11.2023, OA 412 Aktenzeichen: 91 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Umbau Schloßstraße für Radschnellweg Frankfurt Rhein-Main 5

23.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

Antrag vom 23.09.2022, OF 477/2 Betreff: Umbau Schloßstraße für Radschnellweg Frankfurt Rhein-Main 5 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten für wann der Ausbau der Schloßstraße zur Integration des geplanten Radschnellwegs Frankfurt Rhein-Main 5 geplant ist. Begründung: Die bisherigen bekannten Planungen zum Umbau der Schloßstraße gingen von einem Ausbau und anschließender Inbetriebnahme der Tram Linie 13 ab dem Jahr 2025 aus und waren daran gekoppelt. Da nun diese Planungen absehbar auf Grund von Umbauarbeiten am Hauptbahnhof nicht mehr verfolgt werden* entsteht die Sorge dies könne den Umbau der Schloßstraße allgemein verzögern, die nicht nur für den geplanten Radschnellweg dringend notwendig erscheinen. *Frankfurter Neue Presse vom 24.08.22 "Ausbau des Straßenbahn-Angebots wird eingedampft" Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 518 2022 Die Vorlage OF 477/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Satz der Begründung nach dem Wort "verzögern" das Wort "die" durch den Wortlaut "obwohl diese" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Parkplätze schaffen - Grempstraße und Metzstraße

12.09.2022 · Aktualisiert: 07.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2740 entstanden aus Vorlage: OF 431/2 vom 25.05.2022 Betreff: Mehr Parkplätze schaffen - Grempstraße und Metzstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße mittels Fahrradbügeln zusätzliche Parkplätze für Fahrräder zu schaffen. Hierfür kann im Bedarfsfalle ein Pkw -Stellplatz umgewidmet werden; 2. den Baum vor der Grempstraße 23 durch einen Baumring zu schützen; 3. in der Metzstraße mittels Fahrradbügeln mindestens zehn Parkplätze für Fahrräder zu schaffen. Hierfür können im Bedarfsfalle bis zu zwei Pkw-Stellplätze umgewidmet werden. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnenden. An der Kreuzung Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße in Bockenheim befinden sich zwei Cafés, deren Kundschaft bisher zu wenige Parkmöglichkeiten vorfinden. Es gibt an dieser Kreuzung nur zwei, im Regelfall stets voll belegte, Fahrradständer. Es gibt hier auch einen Baum, der dringend eines Schutzringes bedarf (siehe Foto). Auch in der Metzstraße mangelt es an Parkraum für Fahrräder. Hier gibt es derzeit nicht eine einzige Abstellmöglichkeit außer den Laternen. So können Anwohnende teilweise ihre Fahrräder überhaupt nicht diebstahlsicher parken. Hier ist auch im Hinblick auf verstärkte Fahrraddiebstähle durch schlichtes Wegtragen dringend Abhilfe zu schaffen. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 44 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradaufstellfläche Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße

12.09.2022 · Aktualisiert: 19.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2742 entstanden aus Vorlage: OF 433/2 vom 22.08.2022 Betreff: Fahrradaufstellfläche Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße Vorgang: OM 1046/21 OBR 2; ST 469/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße zu erneuern und auf voller Breite rot einzufärben; 2. zu prüfen und ggf. umzusetzen, ob vor der Aufstellfläche im Bereich der Abbiegespur in die Schloßstraße auf der rechten Fahrspur ein roter Sicherheitsstreifen aufgebracht werden kann; 3. wie in der Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 469, erwähnt, Fahrradpiktogramme mit Sharrows auf der rechten Fahrspur, zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße, aufzutragen. Begründung: Wie in der Anregung vom 03.11.2021, OM 1046, angeregt, sollte unter anderem die Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder am Knotenpunkt Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert werden, was in der Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469, aber keine Erwähnung gefunden hat. Im Bereich der Abbiegespur in die Schloßstraße werden Fahrradfahrende, die in Richtung Adalbertstraße fahren, oft übersehen und damit gefährdet. Das Aufbringen der Fahrradpiktogramme auf der rechten Fahrspur der Nauheimer Straße wird in der Stellungnahme "geprüft und gegebenenfalls angeordnet". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 46 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Namensgebung für die öffentlichen Bücherschränke im Ortsbezirk 9 Liste der Bücherschränke im Ortsbezirk 9

04.09.2022 · Aktualisiert: 28.10.2022

Antrag vom 04.09.2022, OF 329/9 Betreff: Namensgebung für die öffentlichen Bücherschränke im Ortsbezirk 9 Liste der Bücherschränke im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Namensgebung der öffentlichen Bücherschränke zu beschließen und hierfür eine Arbeitsgruppe aus den Reihen der Mitglieder*innen des Ortsbeirates zu bestellen, um entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Im Ortsbezirk stehen bis jetzt zehn Bücherschränke, von denen ein Bücherschrank am Dornbusch den Namen "Anne Frank" trägt: 1. Offener Bücherschrank Dornbusch, Eschersheimer Landstraße (Bücherschrank "Anne Frank") 2. Offener Bücherschrank Dornbusch, Albert-Schweitzer-Siedlung, Grafenstraße/Reinhardtstraße 3. Offener Bücherschrank Dornbusch, Platenstraße 75 4. Offener Bücherschrank Dornbusch, Jean-Paul-Straße 5. Offener Bücherschrank Dornbusch, im Sinai Park 6. Offener Bücherschrank Eschersheim, Im Geeren 7. Offener Bücherschrank Eschersheim, Niedwiesenstraße 50 8. Offener Bücherschrank Eschersheim, Am Weißen Stein 9. Offener Bücherschrank Ginnheim, Ginnheimer Hohl 2/Ginnheimer Kirchplatz 10. Offener Bücherschrank Ginnheim, Höhenblick 2 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 329/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 329/9 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Straßenbahn Hamburger Allee zweigleisig ausbauen

28.08.2022 · Aktualisiert: 28.09.2023

Antrag vom 28.08.2022, OF 453/2 Betreff: Straßenbahn Hamburger Allee zweigleisig ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine der nachstehend beschriebenen 3 Varianten auf Realisierbarkeit geprüft werden kann. Variante 1 Im bisher eingleisigen Abschnitt wird das Gleis um etwa eine halbe Gleisbreite nach Norden (zur Baumreihe hin) verschoben. Dadurch könnte genügend Platz gewonnen werden, um das zweite Gleis parallel dicht an der südlichen Baumreihe entlang durchzuziehen. Variante 2 Das südliche Gleis wird aus der Haltestelle Nauheimer Straße nach rechts in die südliche Fahrbahn der Hamburger Allee verschwenkt, wird in der Straßenfläche bis zur Kreuzung mit der Schloß- und Varrentrappstraße geführt und dort in das vorhandene südliche Gleis der Haltestelle Varrentrappstraße eingeleitet. Die südliche Baumreihe bietet neben dem östlichen Ende der Haltestelle Nauheimer Straße wegen eines fehlenden Baumes genügend Platz für das Ausschwenken des Gleises auf die Straße; im weitläufigen Kreuzungsbereich neben der Haltestelle Varrentrappstraße ist mehr als genug Platz zum Zurückschwenken des Gleises auf die vorhandene Linie. Die Fahrbahn der Hamburger Allee ist in diesem Bereich ausreichend breit für die Straßenbahn; lediglich direkt hinter dem Einschwenkpunkt könnten 1-2 Parkplätze wegfallen. Das Straßenverkehrsaufkommen ist gering, so daß Unterbrechungen durch die Straßenbahn nicht zu Rückstau führen dürften. Eine entsprechende Ampelschaltung durch die Straßenbahn ist die einzige nötige Vorkehrung. Variante 3 Das südliche Gleis wird - aus der Bahnunterführung kommend - direkt in die südliche Fahrbahn der Hamburger Allee eingeleitet und durchgeführt bis zur Haltestelle Varrentrappstraße mit einer Anbindung wie in Variante 2 beschrieben. Die südliche Haltestelle Nauheimer Straße wird um 180 Grad gedreht, da nun der Zugang zur Bahn auf der bisherigen Rückseite der Station erfolgt, vgl. Foto unten rechts. Ansonsten gelten die Bemerkungen zu Variante 2. Die nachstehenden Fotos zeigen die Straßensituation im mittleren (links) und östlichen Abschnitt der Hamburger Allee, wo bei den Varianten 2 und 3 die Schienen entlang laufen. Der Radweg bleibt auf ganzer Länge von den Umbauten unberührt. Das nachstehende Foto gibt einen Eindruck von der Kreuzung Hamburger Allee / Schloßstraße / Varrentrappstraße mit symbolisierter neue Gleisführung bei Variante 2 und 3. In allen Plänen und Fotos zeigen rote Linien den vorhandenen Zustand, blaue Linien die vorgeschlagenen Änderungen. Alle in den Vorschlägen gezeigten Verschwenkungen sind mit den bereits vorhandenen Gleisradien realisierbar; die benötigten linearen Ausdehnungen sind gleich groß wie in der vorhandenen Situation. Sollte - wie in Presseberichten schon angedeutet - eine zukünftige Erweiterung des Angebots auf Züge in Doppeltraktion beabsichtigt sein, böten die drei genannten Varianten keine besonderen Schwierigkeiten; Variante 3 könnte sogar Vorteile dafür bieten. Das Problem dabei besteht vielmehr in der verfügbaren Länge der Haltestelle Varrentrappstraße, welche von den vorgestellten Varianten nicht berührt ist. Quellen der Fotos und Pläne: Basisplan: RMV, bearbeitete Pläne und Fotografien: Verfasser. Begründung: Bereits heute führt der eingleisige Streckenabschnitt zwischen den Haltestellen Nauheimer Straße und Varrentrappstraße zu teils langen Verzögerungen sowohl auf der Strecke der Linie 17 selbst als auch rückwirkend auf die abzweigende Strecke der Linie 16. Der RMV plant eine Taktverdichtung auf 5 Minuten, die störungsfrei nur abgewickelt werden kann, wenn der bisher eingleisige Abschnitt zweigleisig ausgebaut wird. Da die doppelte Baumreihe der Allee unbedingt erhalten bleiben muß, eine - bisher bereits diskutierte - Verschiebung einer Baumreihe aber sowohl sehr teuer als auch au-ßerordentlich riskant für die Überlebenschance der Bäume wäre, ist es wichtig, verschiedene auch unkonventionelle Ideen in die Diskussion einzubringen, über die dann die Fachleute des RMV zusätzlich zu ihren sicher bereits vorhandenen eigenen Ansätzen beraten können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhaltungssatzung statt Mietsteigerungspotenzial

04.07.2022 · Aktualisiert: 10.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2440 entstanden aus Vorlage: OF 403/2 vom 20.06.2022 Betreff: Erhaltungssatzung statt Mietsteigerungspotenzial Der Magistrat wird gebeten, 1. darauf zu achten, dass nach dem Verkauf des Mietshauses Appelsgasse 6 die Erhaltungssatzung E 47 streng eingehalten wird und kein "erhebliches Mietsteigerungspotenzial nach Sanierung" ausgenutzt wird, um derzeitige Mieterinnen und Mieter zu verdrängen; 2. hierzu gegenüber den bisherigen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Maklern die Durchsetzung der Erhaltungssatzung E 47 klarzustellen; 3. bei erfolgtem Verkauf der Immobilie eine Abwendungserklärung seitens der Käuferin zu erwirken, die eine erhebliche Mietsteigerung bzw. die Verdrängung der derzeitigen Mieterinnen und Mieter ausschließt; 4. sollte eine solche Abwendungserklärung nicht erfolgen, vom städtischen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Begründung: Besagte Immobilie wird von der Firma Colliers in der aktuellen Ausgabe "PRIVATES EIGENTUM" von Haus und Grund beworben (Seite 5). Die Immobilie wird trotz "sanierungsbedürftigem Zustand" für 1,4 Millionen Euro angeboten. Der Hinweis auf "erhebliches Mietsteigerungspotenzal nach Sanierung" lässt vermuten, dass hier nach dem Kauf eine erheblich mietsteigernde Sanierung erfolgen könnte, mit den im Stadtgebiet inzwischen bekannten Folgen für die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Quartier. Genau diese zu schützen, ist Ziel der Erhaltungssatzung und mithin Aufgabe der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 653 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-21

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie Straßenbahnlinie 16, jetzt!

04.07.2022 · Aktualisiert: 17.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2448 entstanden aus Vorlage: OF 421/2 vom 07.06.2022 Betreff: Barrierefreie Straßenbahnlinie 16, jetzt! Vorgang: B 209/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass alle Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 im Ortsbezirk 2 barrierefrei nutzbar sind. 1. Dafür sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei positiver Prüfung umgesetzt werden: a) Barrierefreier Ausbau aller Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 im Orts bezirk 2 bis spätestens Ende 2025; b) Priorisierung des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen "Frauenfriedenskirche", "Juliusstraße" sowie "Adalbert-/Schloßstraße" und "Markus-Krankenhaus"; c) bis zu einem barrierefreien Ausbau: Einsatz von Personal und Unterstützungstechnik (z. B. elektronisch-betriebene Rampen) zur Überwindung von Barrieren beim Ein- und Ausstieg, wo Bedarf besteht, die Rampen müssen auch für Haltestellen ohne Haltestelleninseln geeignet sein; d) bis zu einem barrierefreien Ausbau: Ausstattung aller Straßenbahnen der Straßenbahnlinie 16 mit Notruftasten, über welche Betroffene besonderen Unterstützungsbedarf beim Straßenbahnpersonal anmelden können (z. B. auch längere Öffnung der Türen); e) bis zu einem barrierefreien Ausbau: Ausstattung aller Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 mit barrierefreien Informationstafeln, die Betroffenen Auskunft über Unterstützungsleistungen geben, u. a. sollten Servicenummern der VGF aufgeführt sein. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen auch während der Umbaumaßnahmen gehört und beachtet werden, etwa durch die regelmäßige Unterrichtung und Anhörung des Beauftragten der Stadt für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG). Begründung: Mit der Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit für alle Menschen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Selbstverständlichkeit werden. Zu dieser Verpflichtung hat sich auch die Stadt Frankfurt am Main bekannt. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, den ÖPNV bis zum 01.01.2022 vollständig barrierefrei zu gestalten. Diese Deadline ist verstrichen und gerade in Frankfurt ist man von diesem Ziel noch meilenweit entfernt. Nach Auskunft der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, und wie teilweise auch dem Bericht vom 16.05.2022, B 209, zu entnehmen ist, wird ein Großteil der Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 gemäß Nahverkehrsplan erst ab 2026 barrierefrei ausgebaut. Diese Planung ist so nicht hinnehmbar. Grundsätzlich stellen Haltestellen, an denen direkt von der Straße aus ein- und ausgestiegen werden muss (wo es also keine Haltestelleninseln gibt), eine besondere Barriere für Menschen mit Einschränkungen dar. Zwar sind die Straßenbahnen mit Rampen ausgestattet, diese sind für solch steile Ein- und Ausstiege allerdings ungeeignet. Ein Umbau der Haltestellen "Frauenfriedenskirche", "Juliusstraße" sowie "Adalbert-/Schloßstraße" (in Richtung Ginnheim) sollte entsprechend priorisiert werden. Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle "Markus-Krankenhaus" soll plangemäß erst im Jahr 2030 erfolgen. Dabei ist gerade bei dieser Haltestelle von einem besonderen Bedarf an barrierefreier Nutzung auszugehen, da diese vor allem auch von (mobilitäts-) eingeschränkten Patientinnen und Patienten genutzt wird. Barrieren aus dem Weg zu räumen, um allen Menschen eine Teilhabe am öffentlichen Leben und einen Zugang zu öffentlichen Gütern zu ermöglichen, ist keine Frage der Ressourcen, sondern des politischen Willens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 209 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 294 Antrag vom 11.05.2024, OF 914/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5486 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1895 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Fahrradbügel für die Salvador-Allende-Straße

30.05.2022 · Aktualisiert: 15.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2255 entstanden aus Vorlage: OF 384/2 vom 10.05.2022 Betreff: Fahrradbügel für die Salvador-Allende-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Salvador-Allende-Straße, zwischen Hersfelder Straße und Rödelheimer Straße, vor dem Jugend- und Sozialrathaus Bockenheim und der Hausnummer 9, je einen Pkw-Parkplatz mit fünf Fahrradbügeln zu bestücken. Begründung: Anregung von Anwohnenden. In dem genannten Bereich befinden sich im Straßenbereich circa 22 Pkw-Stellplätze, aber keine Fahrradbügel, an die ein Fahrrad sicher abgeschlossen werden kann. In dem Streckenabschnitt befinden sich diverse Unternehmen und soziale Einrichtungen, wie z. B. das Jugend- und Sozialrathaus Bockenheim und weitere Unternehmen mit Publikumsverkehr. Wie auf dem Bild unten ersichtlich, werden mangels sicherer Fahrradbügel die Fahrräder an Pollern auf den Baumscheiben befestigt. Dies trägt nicht gerade zum Wachstum der noch jungen Bäume bei. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2091 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 847 Aktenzeichen: 66

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung vorhandener Piktogramme

30.05.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2260 entstanden aus Vorlage: OF 389/2 vom 15.05.2022 Betreff: Erneuerung vorhandener Piktogramme Der Magistrat wird gebeten, noch in dieser Frühlingssaison, ansonsten so bald wie möglich, für eine Erneuerung der Fahrradpiktogramme auf der Adalbertstraße zu sorgen. Begründung: Die Fahrradpiktogramme sind in die Jahre gekommen, stark abgenutzt und teilweise kaum noch zu erkennen. Sie erlauben den Radfahrenden in südwestlicher Richtung, also von der Schloßstraßenkreuzung kommend in Richtung Bockenheimer Warte, die Benutzung des Autofahrstreifens. Es gibt zwar auch einen Radweg neben dem Fußweg, doch dieser ist holprig und in keinem guten Zustand und lädt zu Kollisionen mit den zu Fuß Gehenden ein und mit den Menschen, die aus abgestellten Autos rechts aussteigen (Dooring-Zone rechts). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2312 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2312) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und Radweg

24.05.2022 · Aktualisiert: 12.06.2023

Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2163 entstanden aus Vorlage: OF 164/7 vom 06.05.2022 Betreff: Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und Radweg Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Rande des Niddaparks der circa 200 Meter lange Abschnitt der derzeitigen Baustraße zwischen der A 66-Brücke und der Bahnunterführung am südlichen Ende der Straße Am Ginnheimer Wäldchen ("EÜ Reichelstraße") nach Ende der Bauarbeiten rund um den Ausbau der S-Bahn-Linie S 6 als Fuß- und Radweg ausgebaut und dauerhaft als neue Verbindung erhalten werden kann. Begründung: Derzeit wird die S 6, die sich auf der Strecke der Main-Weser-Bahn zwischen Westbahnhof und Bad Vilbel befindet, von 2 auf 4 Gleise ausgebaut. Dafür wurden zahlreiche temporäre Baustraßen angelegt, die nach Abschluss der Baumaßnahme planmäßig zurückgebaut werden sollen. Der oben angegebene Teilabschnitt führt durch den Ortsbezirk 7. Bisher muss man an dieser Stelle die dortige Kleingartenanlage westlich der Bahnstrecke über eine Schleife durch den Niddapark umgehen oder umfahren. Die Route entlang der S 6 von Bockenheim nach Heddernheim und Eschersheim (Kasseler Straße - Salvador-Allende-Straße - Knöterichweg - Unterführung Bockenheim Sport-Uni - Am Ginnheimer Wäldchen - Niedwiesenstraße) ist schon heute attraktiv für den Radverkehr, denn sie besteht aus nahezu autofreien bzw. wenig von Kfz befahrenen Nebenstraßen mit Tempo 30. Es ist auch eine ausgeschilderte Radroute im städtischen Radroutennetz, das in den letzten Jahren entwickelt und umgesetzt wurde. Diese Radroute würde durch die neue Verbindung um rund 200 Meter verkürzt werden. Dafür würden eine kurvenreiche Strecke durch ein Waldstück und zwei enge Kreuzungen entfallen. Der Weg durch das Waldstück ist insbesondere bei Dunkelheit und bei Nässe eine Problemstelle, weil der Weg unbefestigt, kurvenreich und unübersichtlich ist. Der ADFC und andere Akteurinnen und Akteure wünschen sich, dass unbefestigte Radrouten langfristig befestigt werden. Darauf könnte dort im Waldstück dann verzichtet werden. Die neue Verbindung würde die Fahrzeit für den Radverkehr deutlich verkürzen und den Radverkehr somit insgesamt noch attraktiver machen. Außerdem würde der alte Weg durch den Niddapark damit voraussichtlich erheblich vom Radverkehr entlastet werden und würde dadurch attraktiver für Menschen, die dort spazieren gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2285 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 892 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten

02.05.2022 · Aktualisiert: 21.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2085 entstanden aus Vorlage: OF 346/2 vom 07.04.2022 Betreff: Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Raum im Ortsbezirk 2 derart gestaltet wird, dass die Aufenthaltsqualität - möglichst für alle Lebewesen - auch im Dunkeln erhalten bleibt bzw. gesteigert wird. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. mindestens an folgenden Orten im Ortsbezirk 2 mit nachhaltigen Beleuchtungslösungen und ggf. zusätzlichen Maßnahmen (z. B. Notrufsäulen) dafür zu sorgen, dass diese Orte auch für mobilitätseingeschränkte Fußgängerinnen und Fußgänger im Dunkeln bequem benutzbar sind und möglichen Angstgefühlen von Bürgerinnen und Bürgern entgegengewirkt wird: - Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger unter dem Katharinenkreisel, v. a. stadteinwärts, - Brücke City West-Kuhwaldsiedlung über Theodor-Heuss-Allee, - Ginnheimer Straße, - Markgrafenstraße, - Parrotweg; 2. zu prüfen und zu berichten, wann der Austausch von Gaslaternen im Ortsbezirk 2 abgeschlossen sein wird; 3. zu prüfen und zu berichten, wo ein Einsatz von smarter Beleuchtung im Ortsbezirk 2 geplant ist und mit welchen Sensoren diese Systeme ausgestattet werden können; 4. zu prüfen und zu berichten, wie schädliche und unzweckmäßige Beleuchtung im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 2 (z. B. Schaukästen, Hotels) im Sinne des Artenschutzes und der Aufenthaltsqualität aller Lebewesen reduziert werden kann und welche derartigen Maßnahmen bereits geplant sind. Begründung: Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf die mangelhafte Beleuchtungssituation an oben genannten Orten, die einer barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums hier im Wege stehen und bei einigen Bürgerinnen und Bürgern auch ein Gefühl der Unsicherheit wecken. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, beinhaltet den weitgehenden Ersatz der veralteten Gasbeleuchtung durch neue, effizientere, elektrische LED-Leuchten im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Dieser Umbau ging in den letzten Jahren leider zu langsam voran und sollte von der neuen Stadtregierung jetzt zügiger vorangetrieben werden. Denn jede alte Gasleuchte schadet dem Klima, sorgt in der Regel nicht für eine ausreichende Beleuchtung und sorgt für unnötige Belastungen des städtischen Haushalts. Die zuletzt von der Koalition in Aussicht gestellten intelligenten Beleuchtungslösungen bietet großes Potenzial für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität auch nach Sonnenuntergang. Es besteht Informationsbedarf über entsprechende Planungen für den Ortsbezirk 2, damit sich der Ortsbeirat frühzeitig einbringen und das Projekt auf lokaler Ebene begleiten kann. Übermäßige und vor allem falsch gerichtete, schlecht gesteuerte Beleuchtung in kalten Lichtfarben führt zu einer Aufhellung des Himmels. Diese Lichtglocke beeinträchtigt nachweislich das Leben vieler nachtaktiver Arten, stört Pflanzen und belastet auch die menschliche Gesundheit. Best-Practice-Beispiele, wie die "Sternenstadt" Fulda, zeigen, wie man durch einen standort- und bedarfsgerechten Einsatz von künstlicher Beleuchtung Lichtverschmutzung vermeiden und dadurch das Wohlbefinden aller Lebewesen steigern kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1882 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 677 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1952 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kleiner Weg, große Probleme

02.05.2022 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2098 entstanden aus Vorlage: OF 344/2 vom 13.04.2022 Betreff: Kleiner Weg, große Probleme Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der privaten Eigentümerin des circa 80 Meter langen Weges zwischen Von-Bernus-Park und Salvador-Allende-Straße 1 Lösungen für folgende Problemstellungen zu erarbeiten: 1. Abends ist der Weg nicht beleuchtet und stellt daher einen Angstraum dar. 2. Der Weg ist zu schmal, obwohl sich dort Fahrradfahrende, zu Fuß Gehende und aufgrund der Kitas auch Eltern mit Kinderwagen begegnen. 3. Der Weg vermüllt immer wieder stark und wird aber trotz vieler Nachfragen bei der FES nicht gereinigt, mit der Begründung, es sei ein Privatweg. 4. Der Weg wird direkt vor dem Übergang in die Kasseler Straße immer wieder verbotswidrig zugeparkt. Dieses bedeutet ein Sicherheitsrisiko. 5. Der Belag aus Kunststoffg ittersteinen hat bei Regen und Nässe eine hohe Rutschgefahr. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten darzulegen, welche Bereiche genau sich in städtischer, welche sich in privater Hand befinden und wie sich die vertragliche Situation einer öffentlichen Nutzung zwischen beiden Partnerinnen darstellt. Begründung: Anregungen von Anwohnenden und Nutzenden des Weges. (Quelle: Der Ersteller der Fotos ist dem Ortsbeirat mit Namen und Anschrift bekannt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1830 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 638 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktstelle: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Trinkbrunnen

14.03.2022 · Aktualisiert: 30.06.2022

Antrag vom 14.03.2022, OF 234/9 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktstelle: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Trinkbrunnen Der Ortsbeirat 9 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle EUR 90.000,00 einzustellen für die Einrichtung von 3 Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9 an folgenden Standorten: Ginnheimer Kirchplatz Spielplatz am Wasserturm Vor der Dornbuschkirche Sollte es an diesen Standorten nicht möglich sein, sollen in Absprache mit dem Ortsbeirat 9 Alternativstandorte im Ortsbezirk gefunden werden. Begründung: Der freie Zugang zu Trinkwasser in der Stadt ist ein wichtiger Baustein im Sinne der Inklusion und einer klimawandelgerechten Stadtentwicklung. Derzeit werden in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung des Umweltamtes Standorte für den Bau neuer Trinkbrunnen in Frankfurt geprüft. Die Arbeitsgruppe hat Kriterien für die Auswahl von Standorten für Trinkbrunnen entwickelt und ein Trinkbrunnenmodell für Frankfurt ausgewählt, das wichtige Anliegen aller Ämter vereint. (ST2270) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Etatanregung EA 167 2022 Die Vorlage OF 234/9 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNE und CDU mit der Maßgabe beschlossen, dass als weiterer Standort die Ginnheimer Hohl eingefügt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2022 Produktgruppe 16.2 Verkehrsplanung Umbau der Schloßstraße umsetzen und forcieren

05.03.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

Antrag vom 05.03.2022, OF 307/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktgruppe 16.2 Verkehrsplanung Umbau der Schloßstraße umsetzen und forcieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Stadt Frankfurt am Main wird den Umbau der Schloßstraße forciert und prioritär umsetzen. Es wird angestrebt, den Umbau der Schloßstraße bis 2024 umzusetzen. Der Magistrat wird beauftragt, die nötigen Planungen und Maßnahmen zu ergreifen sowie die für den Umbau notwendigen Finanzmittel bereitzustellen. 2. Ziel ist hierbei, die Schloßstraße zur Nutzung einer Straßenbahnlinie sowie den Anschluss an den sog. Radschnellweg zu ertüchtigen. Prioritär vorgezogen wird der Umbau der Schloßstraße, um Rad- und KFZ-Verkehr in seiner jeweiligen verkehrlichen Nutzung der Schloßstraße alsbald wieder zu trennen. 3. Für den Zweck der Vorplanung "Umbau Schloßstraße" werden die notwendigen Personalressourcen im Dezernat sowie für 2022 ein Betrag von EUR 50.000,- zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Ortsbeirat im ersten Quartal 2023 über die Planung zu berichten. Begründung: Die Schloßstraße ist wegen dem geplanten Radschnellwegs Frankfurt-Vordertaunus FRM 5, welcher über die Schloßstraße geführt werden wird, sowie der Reaktivierung der Straßenbahntrasse in den Regelbetrieb durch den Nahverkehrsplan 2025+ (Linie 13), umzubauen. Insbesondere der Um- bzw. Rückbau des Gleisbetts auf der Schloßstraße wird seit Jahrzehnten gefordert. Prioritär vorzuziehen ist der Umbau der Schloßstraße, um den Kfz- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße in der Perspektive alsbald wieder zu trennen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 307/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Etatanregung EA 118 2022 Die Vorlage OF 307/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, 3 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, 2 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE SPD LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Verkehr, 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen, 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potential von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen

23.02.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

Antrag vom 23.02.2022, OF 325/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Verkehr, 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen, 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potential von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Frankfurt muss angesichts des Klimawandels massiv den Baumbestand erhöhen, sowohl als Anpassung als auch als Maßnahme des Gegensteuerns. Langfristig sollen alle Straßen in Frankfurt begrünt und möglichst alle Straßen mit Bäumen versehen sein. Der Magistrat wird dementsprechend gebeten, ein stadtweit angelegtes systematisches Baumpflanzungsprogramm zu initiieren. Dazu wird im Haushalt 2022 im Investitionsprogramm 2022 bis 2025 ein neues Produkt "Potenzial für Baumpflanzungen im Straßenraum" in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen mit jährlich 100 T€ für die die Jahre 2022 - 2025 eingestellt. Hierdurch sollen durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE, Amt 66) in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt (Amt 67) sowohl umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das derzeitige Potential und Aufwand für Baumneupflanzungen systematisch zu erfassen, als auch weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich vorgenommen werden. Im Ortsbezirk 2 soll 2022 ein Pilotprojekt durchgeführt werden. - Hierfür sind im Ortsbezirk 2 im Bereich, der von der Sophienstraße, Gräfstraße, Hamburger Allee, Kasseler Straße, Salvador-Allende-Straße, Fritzlarer Straße, Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße umschlossen wird (siehe Abbildung), zunächst sämtliche Straßen zu erfassen, in denen zurzeit keine Bäume im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese Straßen sollen im städtischen Baumkataster entsprechend markiert werden. - Für diese Straßen ist dann einzeln zu prüfen, in welchem Umfang Baumpflanzungen im öffentlichen Raum (im Bereich der Gehwege, bisherigen Parkplatzflächen, etc.) derzeit möglich sind und welche Kosten damit einhergehen würden. Potentielle Baumstandorte sollen ebenfalls im Baumkataster als solche ausgewiesen werden. - Sollten Kanäle, Leitungen etc. Baumpflanzungen im Wege stehen, werden diese erfasst und kartiert. Es soll für diese Straßen ein Konzept entwickelt werden, wie diese Hindernisse für Baumpflanzungen bei Erneuerung der Fahrbahn oder der Gehwege so verlegt werden, dass Baumpflanzungen hinterher möglich sind. Diese Straßen sollen im Baumkataster als perspektivische Baumstandorte ausgewiesen werden. - Nur falls selbst bei einer Veränderung der Leitungen keine Baumpflanzung in bestimmten Straßen möglich sein sollten (aufgrund zu nah darunter verlaufender U-Bahn-Anlagen, Fernwärmeleitungen o.ä.), sind diese Straßen als ungeeignete Baumstandorte im Baumkataster auszuweisen. Nur für diese Straßen ist ein alternatives Begrünungskonzept mit Baum- und Pflanzkübeln, Hecken, Rankvorrichtungen etc. zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand in den beteiligten Ämtern abzudecken wird im Stellenplan - in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen eine weitere Stelle (Arbeitnehmer), sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 457,23 Stellen aufweist, - und in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen ebenfalls eine weitere Stelle geschaffen, sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 194 Stellen aufweist. Begründung: Dass sich die Stadt als Folge des Klimawandel und zunehmender Verdichtung und Versiegelung immer weiter aufheizt ist unstrittig - dass dies eine Belastung und Verringerung der Lebensqualität der Bewohner*innen darstellt, ebenso. Abhilfe hierfür schaffen am besten Bäume. Das Ziel einer an den Klimawandel angepassten Stadt muss es also sein, dass in allen Straßen Bäume für Verschattung, Kühlung und eine Verbesserung der Luftqualität sorgen. Leider stellt sich an vielen Standorten, wo derzeit keine Bäume stehen, das Problem, dass unklar ist, ob hier die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt sind. Oft bedarf es zunächst einer langwierigen Prüfung der Leitungstrassen, oft genug zudem mit negativem Ergebnis. Daher ist als erster Schritt die systematische Erfassung aller Hindernisse für Baumpflanzungen notwendig, damit diese beseitigt werden können. Bisher werden für Baumpflanzungen im Straßenraum lediglich 100.000 € pro Jahr beim Grünflächenamt (Produktgruppe 22.09) zur Verfügung gestellt. Hierbei geht es zudem um kleinere Maßnahmen und nicht die flächendeckende Ausstattung von Straßen mit Bäumen. Das ist vor dem Hintergrund einer sich rasant aufheizenden und weiter verdichtenden Stadt im Investitionsvolumen und der Zielrichtung ein richtiger Baustein aber allein nicht ausreichend. Ebenso wenig ausreichend ist es im Hinblick auf die absolut notwendige weitere Begrünung der Stadt, in dem Bereich Stellen zu kürzen der dafür zuständig ist. Daher sollte der Produktbereich 22.09 wenigstens konstant bei den 457,23 Stellen bleiben. So zielen beide Änderungen des Stellenplans nicht einer Erhöhung sondern einer Beibehaltung der Stellenzahl. Da die technischen Arbeiten insbesondere die Trassenuntersuchungen vom Amt für Straßenbau und Erschließung durchgeführt bzw. beauftragt werden, ist die systematische Potentialanalyse für Baumpflanzungen hier anzusiedeln, nicht im Grünflächenamt. Die Bäume im Straßenraum sind im Eigentum und Zuständigkeitsbereich des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Das Grünflächenamt ist hier eher Dienstleister für das Amt für Straßenbau und Erschließung bei der Planung und der Pflege der Bäume. Quelle: Open Street Maps, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 313/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 125 2022 1. Die Vorlage OF 313/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Parteien: GRÜNE SPD LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potenzial von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen

23.02.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

Antrag vom 23.02.2022, OF 313/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potenzial von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Frankfurt muss angesichts des Klimawandels massiv den Baumbestand erhöhen, sowohl als Anpassung als auch als Maßnahme des Gegensteuerns. Langfristig sollen alle Straßen in Frankfurt begrünt und möglichst alle Straßen mit Bäumen versehen sein. Der Magistrat wird dementsprechend gebeten, ein stadtweit angelegtes systematisches Baumpflanzungsprogramm zu initiieren. Dazu wird im Haushalt 2022 im Investitionsprogramm 2022 bis 2025 für das Produkt 5.007519 "Neue Baumstandorte im Straßenraum" jährlich 100 T€ für die die Jahre 2022 - 2025 eingestellt. Hierdurch sollen sowohl umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das derzeitige Potential und Aufwand für Baumneupflanzungen systematisch zu erfassen, als auch weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich vorgenommen werden. Im Ortsbezirk 2 soll 2022 ein Pilotprojekt durchgeführt werden. - Hierfür sind im Ortsbezirk 2 im Bereich, der von der Sophienstraße, Gräfstraße, Hamburger Allee, Kasseler Straße, Salvador-Allende-Straße, Fritzlarer Straße, Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße umschlossen wird (siehe Abbildung), zunächst sämtliche Straßen zu erfassen, in denen zurzeit keine Bäume im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese Straßen sollen im städtischen Baumkataster entsprechend markiert werden. - Für diese Straßen ist dann einzeln zu prüfen, in welchem Umfang Baumpflanzungen im öffentlichen Raum (im Bereich der Gehwege, bisherigen Parkplatzflächen, etc.) derzeit möglich sind und welche Kosten damit einhergehen würden. Potentielle Baumstandorte sollen ebenfalls im Baumkataster als solche ausgewiesen werden. - Sollten Kanäle, Leitungen etc. Baumpflanzungen im Wege stehen, werden diese erfasst und kartiert. Es soll für diese Straßen ein Konzept entwickelt werden, wie diese Hindernisse für Baumpflanzungen bei Erneuerung der Fahrbahn oder der Gehwege so verlegt werden, dass Baumpflanzungen hinterher möglich sind. Diese Straßen sollen im Baumkataster als perspektivische Baumstandorte ausgewiesen werden. - Nur falls selbst bei einer Veränderung der Leitungen keine Baumpflanzung in bestimmten Straßen möglich sein sollten (aufgrund zu nah darunter verlaufender U-Bahn-Anlagen, Fernwärmeleitungen o.ä.), sind diese Straßen als ungeeignete Baumstandorte im Baumkataster auszuweisen. Nur für diese Straßen ist ein alternatives Begrünungskonzept mit Baum- und Pflanzkübeln, Hecken, Rankvorrichtungen etc. zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand abzudecken wird im Stellenplan in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen eine weitere Stelle (Arbeitnehmer) geschaffen, sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 457,23 Stellen aufweist. Begründung: Dass sich die Stadt als Folge des Klimawandel und zunehmender Verdichtung und Versiegelung immer weiter aufheizt ist unstrittig - dass dies eine Belastung und Verringerung der Lebensqualität der Bewohner*innen darstellt, ebenso. Abhilfe hierfür schaffen am besten Bäume. Das Ziel einer an den Klimawandel angepassten Stadt muss es also sein, dass in allen Straßen Bäume für Verschattung, Kühlung und eine Verbesserung der Luftqualität sorgen. Leider stellt sich an vielen Standorten, wo derzeit keine Bäume stehen, das Problem, dass unklar ist, ob hier die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt sind. Oft bedarf es zunächst einer langwierigen Prüfung der Leitungstrassen, oft genug zudem mit negativem Ergebnis. Daher ist als erster Schritt die systematische Erfassung aller Hindernisse für Baumpflanzungen notwendig, damit diese beseitigt werden können. Die angestrebte Budgetierung entspricht einer Verdopplung des derzeit anvisierten Investitionsvolumens im genannte Produkt. Lediglich 100.000 € pro Jahr in Baumpflanzungen zu investieren ist vor dem Hintergrund einer sich rasant aufheizenden und weiter verdichtenden Stadt nicht angemessen. Ebenso unangemessen ist es im Hinblick auf die absolut notwendige weitere Begrünung der Stadt, in dem Bereich Stellen zu kürzen der dafür zuständig ist. Daher sollte der Produktbereich 22.09 wenigstens konstant bei den 457,23 Stellen bleiben. Quelle: Open Street Maps, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 325/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 125 2022 1. Die Vorlage OF 313/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Parteien: GRÜNE SPD LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parklets für Bockenheim

14.02.2022 · Aktualisiert: 01.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1633 entstanden aus Vorlage: OF 274/2 vom 30.01.2022 Betreff: Parklets für Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, 1. zeitnah zu prüfen und zu berichten, an welchem Standort im Karree zwischen Schloßstraße und Gräfstraße sowie Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße ab Anfang Juni 2022 ein dauerhaftes Parklet errichtet und dafür die Nutzung einer Pkw-Abstellfläche (entspricht etwa 12 Quadratmetern ) umgewidmet werden kann. Als Anlage sind entsprechende Überlegungen der Initiative Bockenheim außer Haus beigefügt. Es wird weiterhin darum gebeten, den entsprechenden Standort dann auch gleich für die Realisierung des Parklets zu genehmigen. Es dient zu Kenntnis, dass mit Einverständnis des Magistrats die Initiative Bockenheim außer Haus unter Beteiligung der Anwohner (m/w/d) die weitere Konzeption und Errichtung des Parklets übernehmen kann. Im Rahmen der Spendenaktion "Stark für Dein Projekt" der Nassauischen Heimstätte wurde die Projektidee der Initiative "10m2 fürs StadteilKlima - ein Parklet für Bockenheim" 2021 als eine Gewinnerin ausgewählt und mit 4.000 Euro prämiert, sodass die Finanzierung des Parklets ohne Mittel der Stadt gesichert ist (siehe auch: www.starkfuerdeinprojekt.de/projektdetail/zehn-quadratmeter-fuers-stadtteilklima ); 2. in Ergänzung zu Ziffer 1. weiter zu prüfen und zu berichten, wie ein Gesamtkonzept für die zusätzliche Begrünung Bockenheims durch Parklets mit Blick auf die in den Quartieren bereits bestehenden Grünflächen, potenzielle Wärmeinseln, die wünschenswerte Anzahl an Standorten, den zu erwartenden Pflegeaufwand etc. aussehen kann. Die Berichterstattung kann gerne im Rahmen einer öffentlichen Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 erfolgen. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat 2 nach Vorliegen eines solchen Konzepts grundsätzlich bereit ist, die Realisierung weiterer Parkletstandorte mit Mitteln aus seinem Budget zu unterstützen. Begründung: Stadtgrüne Freiräume und wohnortnahe Spielflächen vor und zwischen unseren Häusern sind für Kinder sowie Anwohnerinnen und Anwohner enorm wichtig, Hitzesommer machen längere Begegnungen auf unbegrünten Straßen kaum noch möglich. Mit der Errichtung eines Parklets möchte Bockenheim außer Haus für mehr Begegnung im Quartier sorgen. Es soll ein Begegnungsort entstehen, der die Menschen dieses diversen und internationalen Viertels zum Verweilen einlädt und die Nachbarschaft stärkt. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Mobilitätswende und zur innerstädtischen Begrünung geleistet. Speziell während der andauernden Coronapandemie hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche nicht kommerzielle Flächen im Stadtteil für alle Nachbarinnen und Nachbarn sind. Eine Abfrage in Bezug auf den Standort erfolgte unter reger Beteiligung und großer Zustimmung der Anwohnerinnen und Anwohner am 18. September 2021 im Rahmen der Spätsommerstraße in der Kiesstraße. Eine Standortanalyse wurde durchgeführt. Was ist ein Parklet? Die Straße als Aufenthalts- und Begegnungsort für Menschen - was jahrhundertelang selbstverständlich war, ist in den letzten Jahrzehnten leider verloren gegangen. Autos nehmen nicht nur den größten Raum der Straße für sich ein, wenn sie fahren. Der Anblick vieler Straßen - so auch in unserem Quartier - wird von langen Reihen parkender Autos geprägt. Dadurch werden alle, die zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren, an den Rand gedrängt, und ein Straßenleben kann sich nicht entfalten. Doch es gibt einfache Mittel, etwas gegen diese ungerechte Flächenverteilung zu tun und für mehr Aufenthaltsqualität zu sorgen. Eines dieser Mittel sind Parklets. Dabei handelt es sich um meist nicht kommerzielle Aufbauten, die die Parkplatzflächen für den Fußverkehr zurückgewinnen. Sie schließen direkt an den Gehweg an und werten die Straße mit einem kleinen Garten, einer Sitzecke oder einer Kombination aus diesen Elementen auf. Besonders geeignet sind Standorte in Straßen mit wenig Grünflächen oder mit schmalen Gehwegen, die ansonsten wenig Platz zum Verweilen bieten - wie auch am ausgewählten Standort. Parklets sind ein einfaches Instrument und ein Impuls, um die Straße wieder anders zu nutzen und darüber hinaus Elemente der Begrünung zu etablieren - für ein nachbarschaftliches Miteinander mit gutem Klima. Ein nicht kommerzieller Ort zum Verweilen, zum Lesen, Arbeiten, Sein, für Nachbarschaft, Begegnung und Gemeinschaft, für mehr Grün in der Stadt und eine Aufwertung des Straßenraums. Beispiele für Parklets finden sich weltweit, auch in vielen deutschen und europäischen Großstädten wie z. B. München (GreenCity e. V.), Berlin (Förderprogramm des Senats für Kiezparklets), Wien (Grätzloasen) oder London (London Living Streets) und sind bereits etabliert. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 999 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1415 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2728 Aktenzeichen: 61 10

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates und der Kinderbeauftragten bezüglich der Kinderbetreuung an der neuen Grundschule/Schloßstraße (Bockenheim)

14.02.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

Antrag vom 14.02.2022, OF 289/2 Betreff: Frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates und der Kinderbeauftragten bezüglich der Kinderbetreuung an der neuen Grundschule/Schloßstraße (Bockenheim) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie viele Hortplätze neben den Betreuungsplätzen an der Schule selbst benötigt werden, 2. zu prüfen und zu berichten, welche der umliegenden Horte künftig Schülerinnen und Schüler der neu zu gründenden Grundschule aufnehmen sollten, 3. zu prüfen und zu berichten, welche Verkehrsmaßnahmen zu treffen sind, damit diese Einrichtungen auch gut erreichbar sind und 4. sich anschließend mit dem Ortsbeirat ggfs. im Rahmen von Ortsterminen oder einer Sitzung darüber auszutauschen, welche Maßnahmen bzgl. 1-3 zu ergreifen sind. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben, in dem ehemaligen DIPF-Gebäude eine Grundschule einzurichten. Gerade in zentral gelegenen Stadtteilen wie Bockenheim sind die meisten Familien auf eine Mittagsbetreuung ihrer Grundschulkinder angewiesen. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in diesem neu entstehenden Grundschulbezirk ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen entstehen wird. Im Rahmen der Vorstellung der Planungen zur neuen Grundschule 24.11.2021 im Ortsbeirat legte die Dezernentin da, dass zwar betreuungsplätze in der Schule selbst, vss. im Rahmen einer sogenannten "Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB)" entstehen werden, diese aber nicht den Bedarf vollständig abdecken werden. Im Umfeld liegen diverse Horte (Mädchenhort, Friesengasse 14; Kita Werrastraße 39), die bisher von Schülerinnen und Schüler der Franckeschule bzw. der Bonifatiusschule besucht werden und die sich anböten, künftig durch Schülerinnen und Schüler der neu einzurichtenden Grundschule im DIPF-Gebäude besucht zu werden. Um Familien Planungssicherheit zu gewährleisten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig im Zuge der Schulanmeldung über Betreuungsangebote zu informieren, sollte zeitnah ein entsprechender Bericht zu den oben gestellten Fragen vorgelegt und der Ortsbeirat sowie die Kinderbeauftragte in die Beratung desselben einbezogen werden. Schließlich wäre anzuraten, dass die Planung der außerschulischen Betreuungsangebote mit der Planung der Schulwege abgestimmt wird. Die Schülerinnen und Schüler legen regelmäßig den Weg mittags von der Schule zur Horteinrichtung selbständig zurück, weshalb entsprechende Vorkehrungen, beispielsweise die Einrichtung entsprechender Fußgängerüberwege, zu treffen sein werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Anmeldefrist im städtisch betriebenen "kindernet.de" zur Anmeldung Frankfurter Kinder für die Vergabe regulärer Betreuungsplätze zum 01.02. eines jeden Jahres erfolgt sein muss, wenn nach den Sommerferien desselben Jahres die gewünschte Betreuung starten soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 353 2022 Die Vorlage OF 289/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vermüllung und Leerstand der Fritzlarer Straße 32 beenden

14.02.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1624 entstanden aus Vorlage: OF 277/2 vom 31.01.2022 Betreff: Vermüllung und Leerstand der Fritzlarer Straße 32 beenden Der Magistrat gebeten, 1. sich mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer der Fritzlarer Straße 32 ins Benehmen zu setzen, um sowohl die Vermüllung als auch den Leerstand des Gebäudes zu beenden; 2. sofern die Eigentümerin bzw. der Eigentümer keine eigenen Pläne für eine Beendigung des Leerstandes haben, sich dieser bzw. diesem gegenüber dafür einzusetzen, hier gemeinschaftliches Wohnen zu ermöglichen; 3. hierfür im Benehmen mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer einen Kauf der Immobilie durch die KEG zu prüfen, um sie danach über eine Konzeptvergabe dem gemeinschaftlichen Wohnen zuzuführen. Begründung: Weder der Wohnungsleerstand noch die Vermüllung (siehe Abbildung anbei) sind hier akzeptabel und bedürfen einer Beendigung. Hier gemeinschaftliches Wohnen zu installieren, ist nicht prioritär. Die Immobilie wäre aber eine sinnvolle Möglichkeit, auch kleinere gemeinschaftliche Wohnprojekte (im Gegensatz zu den sonst eher großen Projekten bei Neubaugebieten) zu fördern, sofern die Eigentümerin bzw. der Eigentümer selbst keine eigenen Ambitionen haben, hier Wohnraum wiederherzustellen. Foto: privat, 23.01.2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 969 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Parkraum im Bereich Diemelstraße schaffen

14.02.2022 · Aktualisiert: 19.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1614 entstanden aus Vorlage: OF 282/2 vom 07.02.2022 Betreff: Mehr Parkraum im Bereich Diemelstraße schaffen Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Friesengasse (etwa in Höhe Hausnummer 17), auf der Fläche gegenüber dem Mädchenhort bzw. -treff (siehe Foto 1), einen Bügel für Lastenräder und 2. in der Kaufunger Straße, im Straßenbereich vor der Baracke des Deutschen Roten Kreuzes (siehe Foto 2), drei Lastenfahrradbügel aufzustellen. 3. Sollten in dem unter Ziffer 2. vorgeschlagenen Bereich nur zwei Lastenradbügel aufstellbar sein, so soll in der Diemelstraße an geeigneter Stelle mindestens ein weiterer Bügel für Lastenräder installiert werden. Begründung: Anregung von einer Vielzahl von Anwohnenden, die über einen gravierenden Mangel an sicheren und wohnortnahen Abstellplätzen für Lastenfahrräder klagen. Die dortigen Straßen verfügen bislang über keine Bügel für Lastenräder. Mit der Maßnahme würden daher erstmalig Stellplätze für Lastenräder geschaffen und der vorhandene Parkraum vergrößert. Darüber hinaus würde das verbotswidrige Parken wie auf Foto 2 ersichtlich unterbunden. Foto 1 (privat) Foto 2 (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1300 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Parkraum in der Schönhofstraße

14.02.2022 · Aktualisiert: 05.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1615 entstanden aus Vorlage: OF 283/2 vom 07.02.2022 Betreff: Mehr Parkraum in der Schönhofstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Schönhofstraße 1. den ersten Schrägparkplatz nach dem Kreuzungsbereich mit der Hersfelder Straße (etwa in Höhe Hersfelder Straße 17/Schönhofstraße 18) in einen Parkplatz für Lastenräder umzuwandeln und entsprechend zu sichern; 2. den Parkraum nach dem Kreuzungsbereich mit der Hersfelder Straße (vor Schönhofstraße 19, siehe Foto) bis zur Straßenlaterne umzugestalten in eine Parkfläche für mindestens vier Roller (gewöhnliche Roller, keinen E-Scooter) und für Fahrräder (Fahrradbügel). Der Magistrat wird zudem gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es in der Schönhofstraße die Möglichkeit gibt, öffentliche Flächen zu entsiegeln und zu begrünen. Darüber hinaus gibt es in der Schönhofstraße Personen, die die Patenschaft für Pflanzkübel übernehmen möchten (Kontaktdaten über den Ortsvorsteher). Der Magistrat wird um rasche Kontaktaufnahme hierzu gebeten, um in einem gemeinsamen Ortstermin die Möglichkeiten dazu zu besprechen. Begründung: Anregung von Anwohnenden, die über einen gravierenden Mangel an sicheren und wohnortnahen Abstellplätzen für Fahrräder und Lastenfahrräder klagen. Die Straße und querende Straßen verfügen bislang über keine Fahrradbügel. Mit der Maßnahme würden daher erstmalig Fahrradstellplätze geschaffen und der vorhandene Parkraum vergrößert. Bei einem Ortstermin wurde zusätzlich festgestellt, dass sich in diesem Bereich der klassische Roller großer Beliebtheit erfreut, es an geeigneten Abstellmöglichkeiten aber mangelt (siehe ebenfalls im Bild). Ebenso wünschen sich die Anwohnenden aus Gründen der Gesundheits- und Biodiversitätsförderung sowie Klimawandelanpassung (mehr) Grün in einer gänzlich unbegrünten Straße. Foto Schönhofstraße 19 (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1414 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 132 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5884 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße

14.02.2022 · Aktualisiert: 16.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 entstanden aus Vorlage: OF 254/2 vom 31.01.2022 Betreff: Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat regt die folgenden Veränderungen an, damit der Verkehr für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf der Sophienstraße sicherer geführt werden kann. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass er auf Hauptstraßen wie der Sophienstraße lediglich Anregungen geben kann und die endgültige Entscheidung dem Magistrat bzw. den zuständigen Ämtern obliegt. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und - sofern sie von den zuständigen Ämtern bzw. vom Magistrat als durchführbar eingestuft werden - umzusetzen: 1. Die Breite der Sicherheitszone scheint auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße nicht auf beiden Fahrbahnseiten den heutigen Standards zu entsprechen. Insbesondere auf der Fahrbahnseite Richtung Ginnheimer Straße wirkt sie sehr schmal. Der Magistrat wird gebeten, dies zu prüfen und die Sicherheitszone entsprechend dem Prüfungsergebnis ggf. breiter abzumarkieren. 2. Die Anordnung der Pkw-Stellplätze soll auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee so erfolgen wie auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße (Querparken stadteinwärts, Längsparken stadtauswärts). Entsprechend soll die Markierung des Radweges auf beiden Fahrbahnseiten vom Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße auf den Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee verlängert werden (zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee ist derzeit kein Radweg markiert). 3. Die Markierung des Radweges auf der Fahrbahn soll auf der gesamten Länge der Sophienstraße in gut sichtbarer durchgängig roter Farbe erfolgen (bislang ist die Markierung weiß). 4. Die Außengastronomie auf Höhe der Straße Am Weingarten soll weiterhin Platz haben, jedoch müssen zu Fuß Gehende und radelnde Kinder gut daran vorbeikommen können. Zu diesem Zweck soll dem dort befindlichen Restaurant, zumindest in den Sommermonaten, ein Pkw-Stellplatz (in der Straße Am Weingarten) zur Sondernutzung für die Außengastronomie angeboten werden. 5. Auf der Fahrbahnseite stadteinwärts zwischen Juliusstraße und Am Weingarten befinden sich aktuell Halteverbotszonen und Pkw-Stellplätze (davon ein Großteil nur nachts und wochenends als solche ausgewiesen). Diese sollen entfernt und auf diesem Abschnitt ein baulich getrennter rot markierter Radweg auf der Fahrbahn geschaffen werden. Dies soll lediglich auf der Fahrbahnseite stadteinwärts passieren. Der Radweg soll nur auf diesem Abschnitt baulich getrennt sein, auf den restlichen Abschnitten der Sophienstraße nicht (damit die Parkplätze auf den anderen Abschnitten zugänglich bleiben). 6. Auf dem Abschnitt zwischen Am Weingarten und Zeppelinallee hat die Sophienstraße in Richtung stadteinwärts zwei Fahrspuren. Eine dieser Fahrspuren soll in einen durchgängig rot markierten Radweg umgewandelt werden. Die Sicherheitszone zu den rechts daneben liegenden Pkw-Parkplätzen, die durchgehend in Längsparken umgewandelt werden sollten, soll hinreichend breit abmarkiert werden. In Bereichen, in denen das Parken auf dem Gehsteig erlaubt ist, sind deutliche Markierungen vorzunehmen, um dem Zuparken des Gehwegs vorzubeugen. 7. Auf der Fahrbahnseite stadtauswärts soll der Radweg zwischen Zeppelinallee und Blanchardstraße/Am Weingarten auf der Fahrbahn in roter Farbe markiert werden. Sofern möglich, soll hierzu eine Fahrspur in einen Radweg umgewandelt werden - dies könnte beispielsweise auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße möglich sein. An der Kreuzung Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße sollte vorne ein Haltebereich für Radfahrende eingezeichnet werden, gegebenenfalls wäre dann der weitere Verlauf des Radwegs am Rande des Gehwegs deutlich zu markieren. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und Am Weingarten so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrenden vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrende noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Nach Aussage eines Vertreters der Stadt ist es nach heutigem Standard nicht mehr üblich, Radwege auf dem Gehweg zu führen. Daher sollen die Radspuren auf der Fahrbahn erweitert und die Breite der Sicherheitszonen überprüft werden. Diese Anregung erfolgt in Teilen auf Anregung eines Anwohners. Die Sophienstraße ist aktuell für den Fuß- und Radverkehr schwierig und in Teilen gefährlich zu nutzen. Insbesondere sind die Gehwege auf vielen Abschnitten durch quer parkende Pkw sehr stark verengt, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diese kaum passieren können - auch weil an den meisten Tagen noch große Mülltonnen auf den Gehwegen stehen. Dies ist insbesondere durch das Ausweisen von Querparkplätzen zwischen Am Weingarten und Wildunger Straße der Fall. Autofahrende Anwohnende empfinden das Ausparken auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee als schwierig und gefährlich, da die Fahrbahn durch das beidseitige Querparken stark verengt ist und sie die mit Tempo 50 ankommenden Pkw und Radfahrende beim Ausparken erst viel zu spät sehen und diese aufgrund der verengten Fahrbahn kaum ausweichen können. Die Radwegführung ist auf der Sophienstraße lückenhaft. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind gerade Familien mit Kindern und auch junge Menschen auf ihrem Schulweg gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies führt zu eigentlich vermeidbaren Konflikten zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Die Anregung zielt auf eine ganzheitliche Lösung, d. h. Straßenbahn- und Pkw-Fahrspuren und Stellplätze sowie breite, passierbare Fußwege und einen durchgängigen, lückenlosen Radweg über die gesamte Länge der Sophienstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5878 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6228 Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7146 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Maßnahmen zum Drosseln der überhöhten Geschwindigkeiten auf der Breitenbachbrücke

17.01.2022 · Aktualisiert: 24.05.2024

Anregung vom 17.01.2022, OA 132 entstanden aus Vorlage: OF 221/2 vom 30.12.2021 Betreff: Maßnahmen zum Drosseln der überhöhten Geschwindigkeiten auf der Breitenbachbrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Breitenbachbrücke durch Entfall der jeweiligen rechten Fahrspur in beide Fahrtrichtungen für den Pkw-Verkehr einspurig zu gestalten. Die Nutzung der freiwerdenden Fahrspuren soll der Planung des Radschnellwegs "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" zuträglich sein und die Umsetzung dieses Radschnellwegs sofern möglich beschleunigen, keinesfalls jedoch verzögern. Begründung: Regelmäßig werden auf der Breitenbachbrücke bei Kontrollen massive Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt. Auf jeder Straßenseite existieren mindestens zwei Fahrspuren, die nach der Brücke in Richtung Bockenheim in einspurige Straßen münden. Dies bedeutet, dass die zweite Spur für den Verkehrsfluss nicht notwendig ist, sondern lediglich zum Überholen und Rasen einlädt. Der Ortsbeirat hat von den Ämtern bereits mündlich erfahren, dass die einspurige Ausgestaltung der Breitenbachbrücke umsetzbar ist und den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigen würde. Die Planung des Radschnellwegs "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" soll berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die hier angeregte Maßnahme in den langfristigen und ganzheitlichen Zusammenhang der bestehenden Planung passt. Die Entstehung eines breiten, baulich getrennten Radwegs entsprechend der Radschnellwegstandards soll durch die hier angeregte Maßnahme begünstigt, keinesfalls jedoch verzögert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 219 Bericht des Magistrats vom 05.12.2022, B 452 Bericht des Magistrats vom 24.07.2023, B 301 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 26.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 14.02.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 132 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage OA 132 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1268, 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 14.02.2022 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schloßstraße: Info-Banner („Aufsteller“) bitte wechselnd einsetzen

17.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1395 entstanden aus Vorlage: OF 218/2 vom 14.11.2021 Betreff: Schloßstraße: Info-Banner ("Aufsteller") bitte wechselnd einsetzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es zweckmäßig wäre, die nunmehr in der Schloßstraße aufgestellten Info-Banner bzw. Aufsteller, die in inhaltlich verschiedenen Bannern jeweils adressiert an Kfz- und Fahrradverkehr a) auf den Umgang mit dem Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw und b) auf das Nichtbefahren der sogenannten Dooring-Zone durch den Fahrradverkehr besonders aufmerksam machen, jeweils nach einer Zeit von acht Wochen wechselnd einzusetzen. Jeweils am Eingang des betroffenen Bereichs Schloßstraße (d. h. Bereich Kreuzung Adalbertstraße in Fahrtrichtung Breitenbachbrücke und Bereich Ecke Rödelheimer Straße in Fahrtrichtung Innenstadt) sind derzeit Info Banner - adressiert an den Fahrradverkehr ("So nicht" wege n der sogenannten Dooring-Zone) aufgestellt. Der Magistrat wird daher gebeten, falls ein Wechsel der Bebannerung grundsätzlich als gegebenenfalls zweckmäßig eingeschätzt wird, insbesondere jeweils am benannten Beginn des betroffenen Bereichs auf der Schloßstraße die Info-Banner nach circa acht Wochen gegen solche auszuwechseln, die nun auf das Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw aufmerksam machen und somit an den Pkw-Verkehr adressiert sind. Begründung: Insbesondere am Eingang der betroffenen Bereiche könnte ein Wechsel der Bebannerung durch die unterschiedlichen Adressaten der Info-Banner einen guten Effekt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 983 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein Radweg für die Hamburger Allee

17.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1398 entstanden aus Vorlage: OF 231/2 vom 28.11.2021 Betreff: Ein Radweg für die Hamburger Allee Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge zu prüfen und sie - sofern er sie für umsetzbar erachtet - umzusetzen: 1. Auf der linken Spur der Hamburger Allee (stadtauswärts), auf dem Abschnitt zwischen Friedrich-Ebert-Anlage und Schloßstraße, einen breiten, durchgängig rot eingefärbten und baulich getrennten Radweg errichten (siehe unten stehendes Schema). Die bauliche Trennung ist auf Höhe der Emil-Sulzbach-Straße für einen kurzen Abschnitt aufzuheben. 2. An der Ampel auf der Hamburger Allee, an der Kreuzung mit der Schloßstraße, eine breite durchgängig eingefärbte Aufstellfläche für Radfahrende über beide Fahrspuren abmarkieren, damit Radfahrende an dieser Kreuzung auch gefahrlos rechts abbiegen können (siehe unten stehendes Schema). 3. Dem Pkw-Verkehr auf der verbleibenden Fahrspur an der Kreuzung sowohl das Rechtsabbiegen in die Schloßstraße als auch das Geradeausfahren in den hinteren Abschnitt der Hamburger Allee ermöglichen. 4. Dafür sorgen, dass von der Senckenberganlage kommende Radfahrende sicher rechts in die Hamburger Allee einbiegen können. Begründung: Ziffern 1. bis 3.: Auf dem beschriebenen Abschnitt der Hamburger Allee besteht bislang keine Radinfrastruktur. Es bestehen jedoch zwei Fahrspuren für Pkw sowie Pkw-Stellplätze neben der rechten Fahrspur. Die linke Fahrspur wird von Pkw (nach Eindruck des Ortsbeirats) kaum genutzt, da sie lediglich geradeaus in das Wohngebiet am hinteren Ende der Hamburger Allee führt. Auch die rechte Fahrspur wird von Pkw (nach Eindruck des Ortsbeirats) nicht viel genutzt, sodass eine Fahrspur an dieser Stelle ausreichend erscheint. Dadurch, dass die rechte Fahrspur befahrbar bleibt, können die neben der rechten Fahrspur liegenden Pkw-Stellplätze weiterhin problemlos angesteuert werden. Neben der linken Fahrspur gibt es ohnehin keine Pkw-Stellplätze. Ziffer 4.: Die aktuelle Situation für Radfahrende, welche von der Senckenberganlage kommend rechts in die Hamburger Allee einbiegen wollen, ist gefährlich: Der Pkw-Verkehr fährt an dieser Stelle mit hoher Geschwindigkeit. Auch ältere Rad fahrende Menschen, welche nicht in der Lage sind, ihren Kopf extrem weit nach links hinten zu drehen, sollten sich in Frankfurt sicher auf dem Fahrrad bewegen können. Schematische Darstellung des Vorschlags: Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1088 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Benennung Harheimer Kirchplatz

13.11.2021 · Aktualisiert: 08.12.2021

Antrag vom 13.11.2021, OF 42/14 Betreff: Benennung Harheimer Kirchplatz Der Magistrat wird gebeten, die allgemein als Alter Kirchplatz bekannte Fläche in der Ortsmitte von Harheim offiziell als "Alter Kirchplatz" zu benennen und entsprechend auszuschildern. Eine Adressänderung der anliegenden Gebäude soll damit nicht verbunden sein. Begründung: Die genannte Fläche, welche den Jakobusbrunnen, den Grundriss der ehemaligen katholischen Kirche und die Freifläche dazwischen enthält, ist bisher offiziell nicht benannt. Um eine Auffindbarkeit des Platzes mittels Navigationssystemen zu ermöglichen und um zu verhindern, dass sich eine ahistorische Bennenung ("Roter Platz") einbürgert, erscheint der Antrag sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Initiative OI 5 2021 Die Vorlage OF 42/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Platzbezeichnung "Alter Harheimer Kirchplatz" lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten

03.11.2021 · Aktualisiert: 07.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1045 entstanden aus Vorlage: OF 169/2 vom 18.10.2021 Betreff: Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Gehweg eingelassene Plakette zum Gedenken an die Zerstörung der Bockenheimer Synagoge an der Ecke Schloßstraße/Ginnheimer Landstraße sachgemäß und umfassend zu reinigen und die Gedenkstätte wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Visibilität der Plakette erhöht werden kann; 3. dafür Sorge zu tragen, dass die Plakette nicht verdeckt wird, z. B. durch Tische und Stühle der Außengastronomie. Begründung: Anregung einer Bürgerin. Die Bodentafel ist zum Teil stark verschmutzt bzw. verwittert, sodass die Inschrift kaum noch lesbar ist. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher ist die Gedenkplakette kaum zu erkennen. In dem aktuellen Zustand erfüllt die Plakette so nicht ihren Zweck, das Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 604 Antrag vom 22.03.2022, OF 330/2 Antrag vom 11.04.2022, OF 329/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.05.2022, OIB 116 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzecke in der Fleischergasse/Rödelheimer Straße aufwerten

03.11.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1055 entstanden aus Vorlage: OF 196/2 vom 18.10.2021 Betreff: Sitzecke in der Fleischergasse/Rödelheimer Straße aufwerten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Sitzecke an der Kreuzung Fleischergasse/Rödelheimer Straße durch folgende Maßnahmen aufgewertet werden könnte: 1. Austausch der in die Jahre gekommenen Sitzgelegenheiten gegen Frankfurter Bänke; 2. Installation von zusätzlichen Mülleimern; 3. d ie vorhandene "Begrünung" durch mehr und ansprechendere Bepflanzung ersetzen/ergänzen. Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses wird der Magistrat um Umsetzung gebeten. Begründung: Anwohnende weisen zu Recht darauf hin, dass das Plätzchen durchaus Potenzial hätte, derzeit aber ein eher ödes und oftmals vermülltes Dasein fristet, welches nicht zum Verweilen einlädt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 335 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen

03.11.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

Anregung vom 03.11.2021, OA 98 entstanden aus Vorlage: OF 167/2 vom 18.10.2021 Betreff: Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen Vorgang: OM 5520/19 OBR 2; ST 1028/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipziger Straße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr attraktiv zu gestalten: 1. Bei der Erneuerung des Westbahnhofs soll die Funktion des Bahnhofs als Tor nach Bockenheim bedacht und die Kurfürstenstraße als zentrale Achse im Zentrum betont werden. 2. Beim Umbau der Schloßstraße soll die Achse Kurfürstenstraße mit bedacht und offen gehalten werden (möglichst keine Haltestelle in der Achse). Eine attraktive und sichere Querungsmöglichkeit ist für zu Fuß Gehende in der Achse zu schaffen. 3. Die gesamte Achse soll attraktiver für den Fußverkehr gestaltet werden: u. a. barrierefreie verkehrsberuhigte Zone, breite Gehwege (kein Gehwegparken), bei allen die Achse querenden Straßen gute und sichere Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr, Verweilmöglichkeiten (Bänke), Begrünung (im Idealfall Baumpflanzungen), Beschilderung (Gehwegzeit bis zur Einkaufsstraße Leipziger Straße bzw. zum Westbahnhof). 4. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Markgrafenstraße - mit der Markuskirche in der Blickachse - so gestaltet werden kann, dass ein attraktiver Quartiersplatz am Ende der Achse Westbahnhof/Leipziger Straße und in der Mitte der Leipziger Straße entsteht. 5. Die Bürgerinnen und Bürger im Quartier sollen bei der Gestaltung mit einbezogen werden. Ggf. eignet sich diese städtebauliche Chance auch für einen studentischen Ideenwettbewerb. 6. Die Radverkehrsanbindung zum Westbahnhof soll, wie in der Stellungnahme ST 1028 versprochen, in diesem Zusammenhang beachtet und weiterverfolgt werden. Begründung: Die Kurfürstenstraße mit dem Park auf dem Kurfürstenplatz bildet eine städtebauliche Achse vom Westbahnhof bis zur Quartiersstraße Leipziger Straße. Aktuell ist der Blick auf diese Achse durch unattraktive Querungsmöglichkeiten und fehlende Betonung verstellt. Gerade im Zuge der Aufwertung des Westbahnhofs durch den Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt 2025+ und durch die geplante Renovierung des Westbahnhofes sowie die anstehende Umgestaltung der Schloßstraße bietet sich die große Chance, diese städtebauliche Achse wieder zu betonen und eine attraktive Verbindung für den Fußverkehr vom Westbahnhof zur Einkaufsstraße zu schaffen. Neben der Förderung des Fußverkehrs unterstützt eine attraktive fußläufige Verbindung vom Knotenpunkt Westbahnhof zur Leipziger Straße den Einzelhandel auf der Quartiersstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5520 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1028 Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 166 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 10.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 98 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 30.11.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 98 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 166 vom 19.04.2022) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 948, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hersfelder Straße: Verbotswidriges Parken unterbinden

03.11.2021 · Aktualisiert: 28.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1051 entstanden aus Vorlage: OF 188/2 vom 18.10.2021 Betreff: Hersfelder Straße: Verbotswidriges Parken unterbinden Der Magistrat wird gebeten, in der Hersfelder Straße (im Bereich Hausnummer 10 bis 14) das verbotswidrige Parken durch das Aufstellen von (Lasten-) Fahrradbügeln und von Pflanzkübeln zu unterbinden. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf den Kreuzungsbereich mit der Salvador-Allende-Straße und auf die Hersfelder Straße 14 (Kita) zu richten. Es dient zur Kenntnis, dass es mehrere Personen aus den benannten Liegenschaften gibt, die die Patenschaft für die Pflanzkübel übernehmen möchten. Begründung: Beschwerden von Anwohnenden und Nutzenden der Kita über das permanente verbotswidrige Parken (siehe Fotos anbei): Die Hersfelder Straße ist regelmäßig morgens zugeparkt - trotz absoluten Halteverbots. Dadurch wird der Zugang zur Hersfelder Straße 14 erschwert - sowohl für auswärtige Eltern, die ihre Kinder in die Kindertagesstätte der AWO im Erdgeschoss bringen wollen, als auch für Hausbewohner, die das Haus auf dem Weg zu anderen Kindergärten, Schulen und zur Arbeit verlassen. Insbesondere der Kreuzungsbereich Salvador-Allende-Straße/Hersfelder Straße ist durch parkende Autos auf den Gehwegen nur schwer einsehbar. Hinzu kommen Lieferverkehr, Müllwagen etc., die zeitgleich morgens diese Stelle passieren. Quellen: Urheber der Aufnahmen sind dem Ortsbeirat namentlich und mit Anschrift bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 498 Antrag vom 03.04.2022, OF 337/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2096 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nauheimer Straße

03.11.2021 · Aktualisiert: 17.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 entstanden aus Vorlage: OF 170/2 vom 18.10.2021 Betreff: Nauheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, eine der zwei Autofahrspuren zwischen dem Ende des Radwegs von der Emser Brücke herunter bis zur Fünf-Straßen-Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße aufzuheben und einen geschützten (ggf. rot markierten) Fahrradstreifen einzurichten, der den Radfahrerinnen und Radfahrern noch mehr Sicherheit verleiht. Sollte dies nicht kurzfristig umsetzbar sein, wird angeregt, in der Zwischenzeit auf der rechten Fahrspur deutlich sichtbare Fahrradpiktogramme mit Sharrows aufzutragen, damit den Autofahrerinnen und Autofahrern unmissverständlich signalisiert wird, dass Radfahrerinnen und Radfahrer auf diesem Straßenabschnitt legal unterwegs sind. Außerdem soll die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert und auf voller Breite rot eingefärbt werden. Die Problematik der Zufahrt für Radfahrende, welche aus der Robert-Mayer-Straße kommend in die City West gelangen möchten, sieht der Ortsbeirat durch diese Anregung ausdrücklich noch nicht als gelöst an. Begründung: Auf dem circa 150 Meter langen Abschnitt der Nauheimer Straße zwischen der Sieben-Straßen-Kreuzung an der Unterführung Voltastraße und der Fünf-Straßen-Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße ist die Fahrsituation für Radfahrerinnen und Radfahrer häufig lebensgefährlich. Dieser Straßenabschnitt ist eine Einbahnstraße mit zwei Autofahrspuren, auf beiden Seiten ist dazu Parken erlaubt (die eine Seite mit Anwohnerinnen- und Anwohnerparken, die andere freies Parken). Die Autos stehen teils auf den Bürgersteigen, die dadurch erheblich verengt werden, teils auf den Autofahrspuren, deren Querschnitt dadurch ebenfalls verringert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Antrag vom 03.04.2022, OF 335/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2095 Antrag vom 22.08.2022, OF 433/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2742 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Mehr Sicherheit für Fußgänger auf der Hamburger Allee

14.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

Antrag vom 14.10.2021, OF 179/2 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Varrentrappstraße/Hamburger Allee/Schloßstraße verbessert werden kann. Begründung: Auf Höhe der Varrentrappstraße befindet sich eine Y-Kreuzung, an der der Verkehr aus Richtung Messe kommend entweder die Hamburger Allee weiter Richtung Westbahnhof (Parallel zur Straßenbahnlinie 17) oder halb rechts in die Schloßstraße (entlang der Straßenbahnlinie 16) einbiegen kann. Die Hauptverkehrsstraße ist ab diesem Punkt die Schloßstraße, die Hamburger Allee wird hingegen eher zur Nebenstraße. Dies führt dazu, dass zahlreiche Autofahrer noch recht spät die Fahrspur wechseln und nach der Kreuzung umschwenken, obgleich die halbrechts Spur aus Richtung Messe kommend, im Gegensatz zur geradeaus-Ampel -Hamburger Allee; dort grün-, noch rot hat. Dies führt aufgrund geteilter Fußgängerampelphasen dazu, dass diesen trotz Grünlichts Autofahrer querkommen. Diese gefährlichen Situationen unweit der Bonifatiusschule gilt es zu unterbinden. Beispielsweise könnten die Ampelphasen zugunsten der Sicherheit so angepasst werden, dass die Autofahrer nur grün haben, wenn beide Richtungen befahrbar sind, also keine Straßenbahn quert. Die Ausschilderung der Schloßstraße als Verbindung Richtung Hausen/Rödelheim ist eindeutig. Ein zusätzliches Blinklicht, dass auf die Grünphasen der Fußgänger hinweist, oder ein Rotlicht an der Rückseite der Fußgängerampel Schloßstraße mit zusätzlicher Haltelinie könnte zusätzlich auf die Gefahrenstelle hinweisen. Laut Aussagen der Elternschaft der Bonifatiusschule kommt es hier regelmäßig zu sehr gefährlichen Situationen zwischen Schülern bzw. anderen Fußgängern und Autofahrern. Hamburger Alle aus Richtung Messe kommend. Auf Höhe der Litfaßsäule befindet sich der Fußgängerüberweg, der durch eine Verkehrsinsel geteilt wird, die Grünphasen sind nicht durchgehend, sondern richten sich nach den hier ersichtlichen unterschiedlichen Phasen für die Autofahrer. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 224 2021 Die Vorlage OF 179/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE CDU FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Umgestaltung des alten Harheimer Kirchplatzes

11.10.2021 · Aktualisiert: 08.12.2021

Antrag vom 11.10.2021, OF 37/14 Betreff: Umgestaltung des alten Harheimer Kirchplatzes Der Magistrat wird gebeten, den Alten Kirchplatz in Harheim gemäß der nachfolgenden Skizze umzugestalten. Begründung: Der Alte Kirchplatz in Harheim ist aktuell in keinem guten Zustand, v.a. die Bepflanzung mit Bäumen zeigte sich den geänderten Stadt-klimatischen Bedingungen nicht gewachsen, mehrere Bäume starben ab. Aus diesem Grund wird schon seit längerem zwischen Harheimer Bürgerinnen und Bürgern und zwischen den Fraktionen des Ortsbeirats um eine Verbesserung gerungen. In einem Ortstermin mit VertreterInnen des ASE und Grünflächenamts konnten neue Möglichkeiten und Verbesserungen im Nutzungs- und Erscheinungsbild des Kirchplatzes gefunden werden, die sowohl eine verbesserte Nutzung durch Harheimerinnen und Harheimer versprechen, als auch gleichzeitig das Grund-Ensemble bewahren. Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Umgestaltung. Enthalten sind: - Neue Beete für die abgestorbenen Bäume, die aufgrund des nun größeren Erdreichs für heutige Stadtklima-Bedingungen ausreichen. Zusätzlich sollen in den Beeten Unterpflanzungen, z.B. mit Rosen, erfolgen. - Ein Austausch der heutigen Metall-Bänke durch Holz-Bänke und Umstellung in L-Form, um Kommunikation und Miteinander zu fördern. Aktuell genutzter Bereich des Harheimer Hofs mit Außen-Gastronomie. - Die Firma Kressmann spendet 2 Spieltische, z.B. für Schachspiele, mit jeweils 2 Stühlen, die in der Nähe vom Hoteleingang Harheimer Hof positioniert werden könnten. Hinweis: Zu diesem Vorschlag muss das ASE noch gehört werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 37/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 37/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Querung Fritzlarer Straße

13.09.2021 · Aktualisiert: 27.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 827 entstanden aus Vorlage: OF 157/2 vom 30.08.2021 Betreff: Sichere Querung Fritzlarer Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. die Ausgestaltung und Markierung der Sperrfläche gegenüber dem Kinderhaus Bockenheim, welche Kindern eine Einsicht zur Querung der Straße ermöglicht, so zu überarbeiten, dass diese ihrer Funktion als Sperrfläche tatsächlich gerecht wird; 2. Kontrollen durchzuführen und illegales Parken zu ahnden. Begründung: Die Anregung erfolgt auf Vorschlag von Bürgerinnen und Bürgern. Die Fläche wurde nach einem Unfall eines Kindes angelegt und soll vor allem den Grundschulkindern, welche selbstständig den Hort besuchen, ein sicheres Queren der Straße ermöglichen. Es gibt in der Fritzlarer Straße keine andere Stelle mit einer sicheren Querungsmöglichkeit. An allen anderen Stellen ist die Sicht durch parkende Autos oder durch eine Kurve stark eingeschränkt. Die Sperrfläche ist meist durch geparkte Motorräder zugestellt, sodass Kinder nicht mehr passieren können. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 798 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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