Parkhäuser im Ortsbezirk
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 2
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die derzeitige Parkraumversorgung für Pkw im Ortsbezirk durch Parkhäuser/Tiefgaragen ist, die nicht einem Wohngebäude zur Erfüllung der Stellplatzsatzung zugeordnet sind. Geprüft werden sollen:
- in städtischer Hand befindliche Parkhäuser/Tiefgaragen (auch städtische Gesellschaften); 2. in privater Hand befindliche Parkhäuser/Tiefgaragen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (z. B. Grempstraße). Für die oben genannten Kategorien soll Folgendes für jedes einzelne Parkhaus im Ortsbezirk geprüft werden:
- Wo gibt es im Ortsbezirk Parkhäuser bzw. Tiefgaragen, in denen von Anwohnerinnen bzw. Anwohnern oder Gewerbetreibenden Stellplätze gemietet werden können?
- Wie viele Stellplätze stehen in den jeweiligen Parkhäusern/Tiefgaragen zur Verfügung?
- Wie hoch (prozentual und in absoluten Zahlen) ist jeweils die Auslastung dieser Parkhäuser/Tiefgaragen?
- Zu welchen Zeiten sind die Parkhäuser/Tiefgaragen für die Stellplatzmieterinnen bzw. Stellplatzmieter jeweils zugänglich? Die in dem Auskunftsersuchen vom 22.02.2021, V 1936, gestellten Fragen für den gesamten Ortsbezirk wurden durch den Magistrat in der Stellungnahme vom 14.01.2022, ST 114, leider nur für zwei Parkhäuser im Westend beantwortet. Es wird daher ausdrücklich darum gebeten, alle Tiefgaragen und Parkhäuser im gesamten Ortsbezirk 2 (Bockenheim/Westend) zu betrachten.