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Erhaltungssatzung statt Mietsteigerungspotenzial

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 2

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, 1. darauf zu achten, dass nach dem Verkauf des Mietshauses Appelsgasse 6 die Erhaltungssatzung E 47 streng eingehalten wird und kein "erhebliches Mietsteigerungspotenzial nach Sanierung" ausgenutzt wird, um derzeitige Mieterinnen und Mieter zu verdrängen; 2. hierzu gegenüber den bisherigen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Maklern die Durchsetzung der Erhaltungssatzung E 47 klarzustellen; 3. bei erfolgtem Verkauf der Immobilie eine Abwendungserklärung seitens der Käuferin zu erwirken, die eine erhebliche Mietsteigerung bzw. die Verdrängung der derzeitigen Mieterinnen und Mieter ausschließt; 4. sollte eine solche Abwendungserklärung nicht erfolgen, vom städtischen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.