Meine Nachbarschaft: Rotlintstraße
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Vorlagen
Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6495 entstanden aus Vorlage: OF 1046/10 vom 31.08.2020 Betreff: Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um aktuelle Prüfung und Berichterstattung zu der auch im Ortsbezirk 10 vorgesehenen Straßenbahn-Ringlinie gebeten, insbesondere zu folgenden Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich des Ortsbezirks 10? 2. Wann sind Bauarbeiten vorgesehen im Bereich a) des Marbachwegs, westlich der Eckenheimer Landstraße, b) der Gießener Straße Richtung Friedberger Landstraße? 3. Wann ungefähr ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen? 4. Welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen sind vorgesehen, um gegenseitige Behinderungen mit der immer mehr an Bedeutung gewinnenden U-Bahn-Linie 5 zu vermeiden? Begründung: Insbesondere eine Takteinschränkung für die U 5 muss verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 296 Aktenzeichen: 92 11
Umgehung des Milieuschutzes?
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6432 entstanden aus Vorlage: OF 917/3 vom 25.06.2020 Betreff: Umgehung des Milieuschutzes? Der bevorstehende Verkauf des Hauses Friedberger Landstraße 112 hat bei den Mieterinnen und Mieter große Verunsicherung hervorgerufen. Sie haben recherchiert und erfahren, dass hinter den angeblichen privaten Käufern die Immobilienfirma MainL iving GmbH steht, die auf Immobilienkauf in Frankfurts bevorzugten Lagen spezialisiert ist. Die Mieterinnen und Mieter haben erfahren, dass es bereits Abwendungsvereinbarungen zwischen der Stadt und den offiziell als Käufer auftretenden Personen gibt. Die Mieterinnen und Mieter bemängeln die Intransparenz des Vorgangs und befürchten die Umgehung des Milieuschutzes. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. gemäß der Bitte der Mieterinnen und Mieter die Einhaltung des Milieuschutzes zu überprüfen und bei Umgehung geeignete Maßnahmen zu ergreifen; 2. sein Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen; 3. dafür zu sorgen, dass die Mieterinnen und Mieter bei einer Abwendungsvereinbarung insoweit über deren Inhalt informiert werden, als ihr Mietverhältnis davon betroffen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 5 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 64 0
Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6431 entstanden aus Vorlage: OF 916/3 vom 24.06.2020 Betreff: Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum hat es der Magistrat unterlassen, beim Verkauf des Hauses Friedberger Landstraße 112 das Vorkaufsrecht auszuüben, und stattdessen mit den Käufern eine Abwendungsvereinbarung geschlossen, wo doch die Absichten der Käufer schon nach einfacher Internetrecherche erkennbar sein mussten, den in diesem Teil des Nordends geltenden Milieuschutz durch dubiose Tricks zu unterlaufen? 2. War dem Magistrat vor Abschluss der Abwendungsvereinbarung bekannt, dass die beiden Gesellschafter der GbR FL 112, die das Haus gekauft haben, mit der MainLiving GmbH (deren Geschäftsführung mal beim einen, mal beim anderen liegt) auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind? Wenn ja, mussten da nicht alle Alarmglocken läuten? 3. War dem Magistrat vor Abschluss der Abwendungsvereinbarung bekannt, dass die Gesellschafter der GbR FL 112 mit der Abwendungsvereinbarung die Möglichkeit bekamen, über die Geltendmachung von Eigenbedarf Mietern des Hauses zu kündigen und damit den Milieuschutz unterlaufen zu können? Wenn ja, warum hat sich der Magistrat in Kenntnis dieses Sachverhalts trotzdem auf eine Abwendungsvereinbarung eingelassen? Warum hat der Magistrat nicht wenigstens darauf bestanden, dass die Abwendungsvereinbarung regelt, dass während der Zehn-Jahres-Frist, in der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbleibt, auch die Geltendmachung von Eigenbedarf unterbleibt? 4. Kann man mit solchen Leuten überhaupt Vereinbarungen abschließen, wenn doch klar ist, dass sie - unter Umgehung des mühsam durchzusetzenden Milieuschutzes - regelmäßig zulasten Dritter, in diesem Fall der Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter, gehen? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Wohnungsmieter der Hausgemeinschaft Friedberger Landstraße 112 vor Kündigung zu schützen, die droht, wenn Wohnbedarf von Gesellschaftern der GbR FL 112 oder deren Familienangehörigen (z. B. Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister) oder Haushaltsangehörigen (Au-pair, Pflegepersonal o. Ä.) geltend gemacht wird? Der Magistrat wird aufgefordert, alle in seiner Macht stehenden rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter vor Kündigungen zu schützen. Begründung: Aus dem E-Mail-Schreiben der Hausgemeinschaft: Wir haben erfahren, dass unser Haus (mit fünf Mietparteien und einem Ladengeschäft) in der Friedberger Landstraße 112 im Frankfurter Nordend verkauft werden soll. Bei verschiedenen Mietparteien unseres Hauses hat sich - zunächst nur via Mobiltelefon - ein Herr J. gemeldet und angegeben, das Haus mit einem Freund als Privatpersonen gekauft zu haben. Er stellte sich als "neuer Eigentümer" vor und wolle zwecks Gutachtenerstellung mit einem Bankmitarbeiter Begehungstermine für unsere Wohnungen vereinbaren. Er würde nichts an den Wohnungen und Mietverträgen verändern, alles solle so bleiben wie es ist - waren seine Eingangsworte. Nach unserer Kenntnis ist Herr J. aktuell nicht der Eigentümer, er stellte sich aber fälschlicherweise als solcher dar. Nach unseren Informationen ist die Unterzeichnung des Kaufvertrags mit dem bisherigen Eigentümer erst am 30.06.2020 vorgesehen. Darüber hinaus haben unsere Internetrecherche und Auskünfte vonseiten verschiedener Stadtämter besorgniserregende Erkenntnisse geliefert! Wir wissen, dass Herr J. und sein "Freund" Herr N. keine Privatpersonen sind, sondern mit der MainLiving GmbH auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind. Im Internet finden sich verschiedene Adressen zum Unternehmen, z. B. Mergenthalerallee 73 bis 75 in Eschborn oder auch die Feldbergstraße 49 in Frankfurt, wobei Herr J. uns gegenüber mit der Adresse ... in Frankfurt aus als "Privatperson" agiert. Auch in der Geschäftsführung sind wechselnde Personen angegeben: Herr N. ist der aktuelle Geschäftsführer der MainLiving GmbH, Herr J. ist "ganz plötzlich" seit dem 27.05.2020 (!) nicht mehr in der Geschäftsführung. Diese Käufermerkmale erscheinen uns äußerst fragwürdig. Es gab nach unserem Kenntnisstand bereits Abwendungsvereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt und Herrn J./Herrn N. für diese Immobilie, sodass sich hier nun fast ungehindert eine typische "Masche" von Immobilienspekulanten vollziehen kann: Zwei Personen gründen eine GbR für die Liegenschaft und einer von beiden gibt sich "verdeckt" als Privatperson aus. Die Privatperson kann dann z. B. Eigenbedarf anmelden oder nach Ablauf einer bestimmten Frist sanieren. Vielleicht ergibt sich noch mal ein interner Weiterverkauf zur Wertsteigerung, und dann kann die MainLiving GmbH nach vollständiger Entmietung und Sanierung gewinnbringend schicke Eigentumswohnungen verkaufen. Diese beiden Herren sind Profis und werden jegliche vertraglichen Schlupflöcher kennen, finden und nutzen, um auf ihren maximalen Gewinn zu spekulieren. Nach unseren Informationen ist es auch nicht das erste Mal, dass J. und N. auf diesem Weg zum Ankauf günstiger Immobilien kommen! Das löbliche und sehr gute Instrument zur Intervention solcher Machenschaften in Form des Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt wird jedoch durch zu milde Abwendungsverträge, über die solche Immobilienprofis nur müde lächeln, ad absurdum geführt. Gleichzeitig haben wir nach Auskunft vom Amt für Wohnungswesen keinerlei Anrecht darauf, über die Inhalte der Abwendungsvereinbarungen informiert zu werden. Das mag rechtlich so geregelt sein, jedoch schafft es kein Vertrauen und bestärkt uns nicht, vor den möglichen Folgen geschützt zu sein. Der gesamte Prozess entbehrt jeglicher Transparenz unserer Rechte, und wir wissen überhaupt nicht, was auf uns zukommt! Wir haben Angst, unsere Wohnungen nicht mehr bezahlen zu können, oder noch schlimmer wäre, sie zu verlieren. Wir haben aus den o. g. Gründen große Bedenken bezüglich dieses Verkaufs. Wir haben nicht den Eindruck, dass hier der "Milieuschutz" sinnvoll eingreift, sondern dass wir als Mieter bedauerlicherweise gängigen Entmietungspraktiken durch Spekulanten schutzlos ausgeliefert sind. Daher fragen wir: - Wurden diese "angeblichen" Privatpersonen von der Stadt Frankfurt im Hinblick auf ihre tatsächlichen gewerblichen Tätigkeiten und vorausgehende Immobilienankäufe überprüft? - Wenn ja, warum werden solche offensichtlichen Vorgehensweisen nicht ganz deutlich durch Auflagen verhindert und erschwert, sodass ein Ankauf für die Investoren uninteressant wird? - Was tut die Stadt Frankfurt in diesem Fall konkret, um das Haus und seine Bewohner vor einer solch offensichtlich missbräuchlichen Ankaufsstrategie zu schützen, um bezahlbare Wohnungen zu erhalten? - Behält die Stadt Frankfurt bei einem Weiterverkauf der Immobilie ihr Vorkaufsrecht zum jetzigen Verkaufspreis? Wir haben erhebliche Zweifel daran, dass der Verkauf der Immobilie an diese beiden Personen wohnungspolitisch und sozial vertretbar ist. Aus unser Sicht ist dieses Vorgehen eine Farce! Wir bitten Sie daher dringend darum, unseren Verdacht auf Umgehung von Milieuschutz zu überprüfen und entsprechend zu intervenieren, bevor ein endgültiger Kaufvertrag zustande kommt. Nur so kann verhindert werden, dass das Milieu des Frankfurter Nordends langfristig nur noch aus finanzkräftigen Menschen in Luxuswohnungen besteht! Wir zitieren in diesem Zusammenhang abschließend den Dezernenten für Planen und Wohnen: "[. .] der Erhalt von bestehenden und vor allem bezahlbaren Wohnungen ist ein Kernanliegen der Stadt Frankfurt am Main. [. .], werden wir nichts unversucht lassen, Mieterinnen und Mieter besser vor Spekulationen und Entmietungspraktiken zu schützen." (Mike Josef auf https://www.frankfurt-mieterschutz.de) In diesem Sinne hoffen wir auf Ihre Unterstützung, dass unser Haus und seine Bewohnerinnen und Bewohner durch einen Eigentümerwechsel entsprechenden Schutz erhalten und es kein Opfer von Immobilienspekulanten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2108 Aktenzeichen: 64 0
Ortstermin Ampelanlage Nibelungenallee/Nordendstraße
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6436 entstanden aus Vorlage: OF 925/3 vom 13.08.2020 Betreff: Ortstermin Ampelanlage Nibelungenallee/Nordendstraße Der Magistrat wird gebeten, mit dem Ortsbeirat 3 und Anwohnern einen Ortstermin an der Ampelanlage Nibelungenallee Höhe Nordendstraße durchzuführen. Ziel des Ortstermines ist ein Gespräch darüber, welche Möglichkeiten es gibt, um die Sicherheit für Fußgänger an dieser Ampelanlage zu erhöhen. Begründung: Schon seit längerer Zeit ist dem Magistrat die Kritik bekannt, dass Autofahrer mit Blick auf die wenige Meter weiter stehende Ampelanlage Nibelungenallee/Friedberger Landstraße die rote Ampel Höhe Nordendstraße übersehen. Die daraufhin aufgestellten helleren Lichter haben nicht den erhofften Effekt gebracht, sodass von Anwohnern die Bitte nach einem Ortstermin aufgekommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1952 Aktenzeichen: 32 1
Gefährliche Situation für Radfahrende
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6425 entstanden aus Vorlage: OF 909/3 vom 14.08.2020 Betreff: Gefährliche Situation für Radfahrende Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation für Radfahrende an der Einmündung der Gießener Straße in die Friedberger Landstraße durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen. Die Gefahr ergibt sich dadurch, dass Radfahrende, die von der Friedberger Warte kommend stadteinwärts die Friedberger Landstraße befahren, an der Einmündung der Gießener Straße bei grüner Ampelschaltung für ihren Radweg mit Radfahrenden kollidieren können, die rechts aus der Gießener Straße kommend stadteinwärts in die Friedberger Landstraße einbiegen. Erstere wähnen sich im Recht, da sie Grün haben, letztere, da sie rechts vor links Vorfahrt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 265 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (I) Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Wielandstraße
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6427 entstanden aus Vorlage: OF 878/3 vom 14.05.2020 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (I) Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Wielandstraße Der Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Wielandstraße ist häufig auf beiden Seiten verbotswidrig zugeparkt. Das hat gravierende Sichtbehinderungen zur Folge für Radfahrende, die aus der Friedberger Landstraße kommend rechts in die Wielandstraße abbiegen wollen, und für Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Wielandstraße überqueren wollen. Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken auf beiden Seitenbereichen durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Vor der Umsetzung soll die Planung dem Ortsbeirat zur Entscheidung vorgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.10.2020, OF 971/3 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2024 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7152 Aktenzeichen: 32 1
Dringend benötigte Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 hier: Sachstand
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6317 entstanden aus Vorlage: OF 1020/10 vom 03.08.2020 Betreff: Dringend benötigte Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 hier: Sachstand Vorgang: OM 4788/19 OBR 10; ST 2041/19 Der Magistrat wird gebeten, über den Sachstand der Realisierung der dringend benötigten Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 zu berichten. Begründung: Mit Stellungnahme vom 01.11.2019, ST 2041, teilte der Magistrat unter anderem mit, dass für die Radverkehrsführung an der Friedberger Landstraße und für die Abbiegespur von der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg Baurecht geschaffen werden müsse. Dabei biete es sich an, für die beiden in unmittelbarer Nähe zueinander stehenden, verkehrstechnisch verbundenen Baumaßnahmen ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Eine Trennung beider Verfahren sei aus ökonomischen sowie verfahrenstechnischen Gründen ausgeschlossen. Es werde allerdings angestrebt, die Baurechtschaffung durch die Einreichung eines Antrages auf Entscheidung über das Entfallen der Planfeststellung und die Plangenehmigung bei der hessischen Straßenbauverwaltung zu beschleunigen. Die Abbiegespur wird dringend benötigt, der Ortsbeirat 10 bittet daher um einen aktuellen Sachstand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4788 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2041 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2083 Aktenzeichen: 61 12
Vermeidbare Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6316 entstanden aus Vorlage: OF 1018/10 vom 03.08.2020 Betreff: Vermeidbare Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, umgehend alles zu veranlassen, um vermeidbare (Rück-)Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße zu minimieren. Hierzu sollen sämtliche Ampelschaltungen auf diesen Straßen überprüft und optimiert werden. Der vermeidbare Durchgangsverkehr in den nordöstlichen Wohngebieten muss künftig deutlich besser als bisher auf den Hauptverkehrsadern B 521 und Friedberger Landstraße fließend gehalten werden. Begründung: Staus und Ausweichbewegungen belasten unnötig die Umwelt und die Gesundheit unserer Bürger. Eben solche Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße führen in nicht akzeptabler Weise zu frühzeitigem und weitreichendem Schleichverkehr in den nordöstlichen Stadtteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1964 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf dem Heiligenstockweg und Am Dachsberg
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6314 entstanden aus Vorlage: OF 1008/10 vom 03.08.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Heiligenstockweg und Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, 1. auf dem Heilsberg eine Tempo-30-Beschränkung neu anzuordnen; 2. die bereits bestehende Tempo-30-Regelung auf der Straße Am Dachsberg wieder öfter zu kontrollieren. Begründung: Beschwerden über zu schnelles bis teils rüpelhaftes Fahren sollten sehr ernst genommen werden. Gerade die genannten Straßen werden oft leider als Ausweichstrecken anstelle der eigentlich besser geeigneten Hauptverkehrsstraßen (z. B. der B 521 und der Friedberger Landstraße) genutzt. Entsprechende Abhilfe ist angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2002 Aktenzeichen: 32 1
Friedberger Landstraße - Straßenraum für alle Verkehrsmittel neu planen und den Radwege-Malwettbewerb umgehend beenden
Antrag vom 13.08.2020, OF 908/3 Betreff: Friedberger Landstraße - Straßenraum für alle Verkehrsmittel neu planen und den Radwege-Malwettbewerb umgehend beenden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten den Straßenraum der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Anlage und Nibelungenplatz für alle Verkehrsmittel, den Öffentlichen, wie Bus und Straßenbahn, und den Privaten, wie Radfahrer und Kraftfahrzeuge, neu zu planen. Durch die Bemalung der derzeit vorhandenen Straße mit roten Radspuren ist nun an einigen Stellen eine sehr komfortabel-luxuriöse Situation für Radfahrer entstanden, während gleichzeitig die Straßenbahn und Busse zusammen mit den Autofahrern und LKW's im kilometerlangen Stau stehen. Dieser Zustand ist durch eine sinnvolle Planung und deren baulicher Umsetzung zu beenden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE (= Beratung der Vorlage) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FDP 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme)
Gefahrenquelle Vogelsbergstraße
Antrag vom 12.08.2020, OF 929/3 Betreff: Gefahrenquelle Vogelsbergstraße In der Vogelsbergstraße, Einbahnstraße vom Martin-Luther-Platz zum Mathias-Beltz-Platz, sind Parkbuchten auf der rechten Seite, auf der linken Seite ist schräges Parken erlaubt. Beim Ausparken entsteht eine Gefahrensituation, wenn Fahrradfahrende in Richtung Martin-Luther-Platz fahren und ihnen ein PKW entgegenkommt. Der Autofahrer, die Autofahrerin hat beim Ausparken nur eingeschränkte Sicht auf die Straße, der Fahrradfahrer, die Fahrradfahrerin hat bei Gegenverkehr keine Möglichkeit, genügenden Abstand vom ausfahrenden PKW einzuhalten und diesem notfalls auszuweichen. Der Ortsbeirat wird gebeten den Magistrat aufzufordern zu prüfen und zu berichten, ob die Gefahrensituation durch das Längsparken in Fahrtrichtung entschärft werden kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 929/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 929/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 929/3 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)
Artenschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bebauungen
Anregung vom 25.06.2020, OA 588 entstanden aus Vorlage: OF 896/3 vom 10.06.2020 Betreff: Artenschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bebauungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den Bebauungsanforderungen von Gebäuden die Bedürfnisse von Tierarten einzubeziehen. Das Bundesamt für Naturschutz hat hierzu die Studie "Animal-Aided Design im Wohnumfeld" erstellen lassen, die zeigt, wie sich bereits mit geringem finanziellen Aufwand bei baulichen und grünplanerischen Maßnahmen eine Art urbane Biodiversität herstellen lässt. Der Schutz der immer bedrohteren Artenvielfalt sollte bei allen baulichen Vorhaben in Frankfurt mitgedacht und zum Standard bei städtbaulichen Verträgen werden. Begründung: In seiner "Untersuchung Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark" (Oktober 2017) hat das Senckenberg-Forschungsinstitut ausdrücklich die Schaffung von Nistplätzen für Fledermaus- und Vogelarten bei Bebauung dieses Gebiets angemahnt, da ihr bisheriger Lebensraum verloren geht. Allein aus umweltethischen Gründen ist es geboten, für die Tierwelt Rückzugsorte zu schaffen. Dabei können durchaus Synergieeffekte, wie z. B. eine intaktere Stadtnatur, aber auch Umweltlernen, entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2163 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 01.07.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.08.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 588 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 588 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), FDP (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6129, 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.08.2020 Aktenzeichen: 61 0
Insektengutachten im Bebauungsplanverfahren Günthersburghöfe
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6278 entstanden aus Vorlage: OF 882/3 vom 10.06.2020 Betreff: Insektengutachten im Bebauungsplanverfahren Günthersburghöfe Der Magistrat wird gebeten, im geplanten Baugebiet analog zur flora- und faunistischen Studie des Senckenberg-Institus weitere Untersuchungen zum Insektenvorkommen durchzuführen. Begründung: In seiner "Untersuchung Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark" (Oktober 2017) hat das Senckenberg-Institut weitere Untersuchungen zum Vorkommen der Wildbienen-, Totholzkäfer- und Ameisenfauna nahegelegt und gibt in seinem Bericht detaillierte Empfehlungen. Gerade vor dem Hintergrund des immer gravierenderen Artenschwunds ist eine Untersuchung der Insektenwelt in Planungsgebieten dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2020, ST 1898 Antrag vom 06.01.2021, OF 1026/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7162 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 61 00
Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 901/3 vom 10.06.2020 Betreff: Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen Der Magistrat wird aufgefordert, weitere Fahrradständer im Nordend zu installieren, 1. an folgenden Kreuzungen auf den bestehenden schraffierten Sperrflächen: a) Burgstraße im Einmündungsbereich zur Bornheimer Landstraße vor dem Zebrastreifen, b) Sandweg vor der Ampel am Alleenring, c) Weberstraße im Kreuzungsbereich mit der Eisernen Hand, d) Bornwiesenweg im Kreuzungsbereich mit der Fichardstraße; 2. im Bereich von Baumreihen vor den Bäumen straßenseitig oder fußwegseitig: a) Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße, b) Egenolffstraße. Beide Standorte wurden bereits 2011 vorgeschlagen und 2012 auch zugesagt. Begründung: Der Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten steigt auch im Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1851 Aktenzeichen: 66 2
Verschiebung Bänke Martin-Luther-Straße/Böttgerstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6281 entstanden aus Vorlage: OF 891/3 vom 10.06.2020 Betreff: Verschiebung Bänke Martin-Luther-Straße/Böttgerstraße Vorgang: OM 4693/19 OBR 3; ST 592/20 Der Magistrat wird gebeten, die Bänke an den Glascontainern in der Martin-Luther-Straße Höhe Böttgerstraße auf das gesperrte gepflasterte Teilstück zu verschieben, wie es bereits mit der Vorlage OM 4693 angeregt wurde. Begründung: Die dazugehörige Stellungnahme beschränkte sich auf die Frage bez. der Umgestaltung des Streifens, ließ die Frage einer Verschiebung der Bänke aber offen. Diese wurde hingegen von Anwohnern als kurzfristige Maßnahme erbeten. Da das Straßenstück breit genug ist, würde dies einem freibleibenden Durchgang auch nicht entgegensprechen, wenn die Bänke parallel zum Bürgersteig aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 592 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1831 Aktenzeichen: 66 0
Genehmigung eines kleinen Sommergartens
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6279 entstanden aus Vorlage: OF 888/3 vom 11.06.2020 Betreff: Genehmigung eines kleinen Sommergartens Der Magistrat wird gebeten, für die beiden nebeneinanderliegenden Betriebe Hoppenworth & Ploch und Raum & Wein in der Friedberger Landstraße 86 die Einrichtung eines gemeinsamen kleinen Sommergartens durch Wegfall von jeweils einem Senkrechtparkplatz links und rechts des Baumstandortes vor den Läden bis Ende Oktober zu genehmigen. Der Magistrat wird gebeten, diese Genehmigung trotz des an dieser Stelle geltenden Anwohnerparkens zu erteilen. Begründung: Die äußerst kritische Situation in der Gastronomie, gerade für kleine Betriebe, in der derzeitigen Krise ist bekannt. Die Stadt hat daher ihrerseits schon signalisiert, in diesem Jahr bei der Beantragung von Sommergärten wohlwollend vorzugehen. In diesem Sinne wird noch einmal darum gebeten, diesen kleinen gemeinsamen Sommergarten auch trotz des dortigen Anwohnerparkens zu genehmigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1833 Aktenzeichen: 66 5
Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6230 entstanden aus Vorlage: OF 727/11 vom 25.02.2020 Betreff: Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen Der Magistrat wird gebeten, geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Be- und Durchfahren des Huthparks zu verhindern. Die Einhaltung des Fahrverbots im Park ist zu überwachen und konsequent zu ahnden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Schranke am nordöstlichen Zugang zum Huthpark (Auerweg) konsequent geschlossen bleibt. Am Rand des westlichen Parkwegs entlang der BG-Unfallklinik (BGU) ist das Befahren der Wiese z. B. durch Findlinge oder durch einen Zaun zu verhindern. Begründung: Der Huthpark und der Propst-Goebels-Weg werden in der letzten Zeit zunehmend illegal befahren. Die Strecke durch den Huthpark wird dabei von Auto- und Motorradfahrern u. a. als Abkürzung zwischen Seckbach und der Friedberger Landstraße (in beide Richtungen) benutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1957 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 492 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen
Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Zwischen Rotlintstr. und Hausnummer 59 der Hallgartenstr. wird das vorgesehene Längsparken auf der Straße durch Aufstellen von Radbügeln auf dem Gehweg durchgesetzt und so das nicht erlaubte aber praktizierte Querparken auf dem Gehweg beendet. 3. Ab Hausnummer 57 bis zur Martin-Luther-Straße wird das erlaubte Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 4. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 5. Durch zusätzliche Beschilderung in den Kreuzungsbereichen werden die Verkehrsteilnehmer auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. An der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. wird ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die dann deutlich verbreiterten Gehwege vor zuparkenden Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Zusätzliche Tempo-30-Hinweise auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6083 entstanden aus Vorlage: OF 863/3 vom 14.05.2020 Betreff: Zusätzliche Tempo-30-Hinweise auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend Der Magistrat wird gebeten, auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend in beide Fahrtrichtungen ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag anzubringen. Begründung: Die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung wird viel zu häufig ignoriert, was möglicherweise auch darauf zurückzuführen ist, dass die Schilder für Fahrzeuge aus der Rohrbachstraße bzw. Burgstraße kommend übersehen oder auch einfach ignoriert werden. In der Konsequenz führt dies zu einem erhöhten Unfallrisiko insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der IGS Nordend. Von der optischen Verstärkung verspricht sich der Ortsbeirat eine positive Wirkung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1709 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
CO2-neutrale und autoarme Neubaugebiete auch im Innovationsviertel/Günthersburghöfe
Anregung vom 28.05.2020, OA 567 entstanden aus Vorlage: OF 840/3 vom 05.03.2020 Betreff: CO2-neutrale und autoarme Neubaugebiete auch im Innovationsviertel/Günthersburghöfe Vorgang: NR 1115/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die in der Vorlage NR 1115 geforderten Aufträge auch auf das Innovationsviertel/Günthersburghöfe anzuwenden. Begründung: Der Ortsbeirat fordert von Beginn an, dem Namen "Innovationsviertel" für das zu entwickelnde Gebiet zu folgen und dort eine besonders ökologische Bauweise vorzusehen und ein weitgehend autoarmes Quartier zu errichten. Insbesondere konnte bis heute noch nicht überzeugend dargelegt werden, wie zusätzlicher Autoverkehr von bis zu 1.500 Wohneinheiten über die Friedberger Landstraße abgewickelt werden soll. Der Ortsbeirat bittet daher, die in der oben genannten Vorlage geforderten Maßnahmen nicht nur für das Neubaugebiet an der A 5, sondern auch schon für das konkretere Projekt im Nordend anzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2020, NR 1115 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 03.06.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 567 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 52 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 567 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 567 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6060, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 61 0
Parkplätze im Nordend hier: U-Turn Alleenring
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6085 entstanden aus Vorlage: OF 868/3 vom 02.05.2020 Betreff: Parkplätze im Nordend hier: U-Turn Alleenring Der Magistrat wird gebeten, in den drei U-Turns auf der Rothschildallee Höhe Günthersburgallee und Rotlintstraße Pkw-Parkplätze farblich und mit Beschilderung zu markieren. Begründung: Die Parkplatzsituation im Nordend ist besonders angespannt. Diese Maßnahme führt dazu, die Nebenstraßen zu entlasten und sorgt für Klarheit, dass hier geparkt werden kann. In den U-Turns wird teilweise geparkt, es ist ausreichend Platz vorhanden und es gehen keine Fußwege und Fahrradabstellmöglichkeiten verloren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 260 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Konkrete Planung der neuen Fahrspuraufteilung auf der Friedberger Landstraße
Antrag vom 13.05.2020, OF 864/3 Betreff: Konkrete Planung der neuen Fahrspuraufteilung auf der Friedberger Landstraße Im Sommer soll der Radstreifen auf der Friedberger Landstraße bis zum Friedberger Platz eingerichtet werden. Dies wirft einige Fragen bzgl. der Fahrspurreduzierung auf. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird aufgefordert vor Umsetzung weiterer Markierungsmaßnahmen auf der Friedberger Landstraße den Ortsbeirat 3 über die Planungen zu informieren und in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten: Wo genau werden die Fahrspuren jeweils von 2 auf 1 Fahrspur reduziert stadtein- und stadtauswärts? Zum Beginn der Einspurigkeit ist die Rückstaugefahr sicherlich am Größten, wie wirkt sich das stadteinwärts ggfls. auf den ÖPNV im Bereich der Haltestelle am Friedberger Platz aus? Wie wird der Linksabbieger in die Bornheimer Landstraße berücksichtigt? Sind im Bereich Mathias-Beltz-Platz Veränderungen bei den Fahrspuren geplant, wenn ja welche? Wie wird der Linksabbieger in die Neuhofstraße berücksichtigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.08.2020, OF 931/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 864/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 864/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 864/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 931/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 931/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Anhörung Verkehr
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5877 entstanden aus Vorlage: OF 957/10 vom 24.02.2020 Betreff: Anhörung Verkehr Der Magistrat wird gebeten, umgehend eine Anhörung zum Thema "Verkehr in den nordöstlichen Stadtteilen Bonames, Berkersheim, Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim" durchzuführen. Von besonderem Interesse sind dabei folgende Punkte: 1. Schutz der Bürgerinnen und Bürger; 2. Schutz von landwirtschaftlichen Flächen sowie von Grün-, Naturschutz- und Naherholungsflächen; 3. ganzheitliche schonende Verkehrsplanung, auch bezüglich Schnellradwegen; 4. klare Regeln für Bauverkehre (bezüglich des Aufstellens und Einhaltens, auch beim S 6-Ausbau); 5. umgehende Informationen für den Ortsbeirat 10 sowie umgehende Abstimmungen mit diesem; 6. Halten des Verkehrs auf Hauptstraßen (unter anderem der Friedberger Landstraße); 7. Vermeidung von Staus; 8. Umsetzung der fehlenden Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße; 9. Ausbau des ÖPNV einschließlich der Beschleunigung der Realisierung von Park-and-ride-Plätzen; 10. Vermeidung von Durchgangsverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1246 Aktenzeichen: 32 1
Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen
Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10
Erhalt typischer Gebäude im östlichen Nordend
Anregung vom 20.02.2020, OA 539 entstanden aus Vorlage: OF 821/3 vom 29.01.2020 Betreff: Erhalt typischer Gebäude im östlichen Nordend Das östliche Nordend zwischen Friedberger Landstraße, Bornheimer Landstraße, Sandweg und Anlagenring war früher geprägt von sog. "Gartenhäusern". Gebäude, die im Zuge der Stadterweiterung auf den freien Flächen jenseits der damaligen Stadtgrenze entstanden sind. Viele dieser Häuser sind in den letzten Jahren bereits verschwunden, wenige sind noch erhalten. Nachdem das Gebäude Alleenring/Ecke Arnsburger Straße jetzt doch unter Denkmalschutz gestellt werden konnte und damit erhalten bleibt, möchte der Ortsbeirat 3 erneut den Versuch unternehmen, die letzten "Gartenhäuser" im östlichen Nordend dauerhaft zu erhalten. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wie sich dauerhaft der Erhalt nachfolgender Gebäude sicherstellen lässt: Baumweg 12; Julius-Heyman-Straße 12; Musikantenweg 15; b) ob die Möglichkeit besteht, die Liegenschaften unter Denkmalschutz zu stellen; c) ob es weitere solche erhaltenswerte Gebäude im Nordend gibt. Wenn ja, welche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1368 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 82 Beschluss: Die Vorlage OA 539 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5520, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 60 3
Roteinfärbung des Radwegs auf dem Alleenring an Straßenkreuzungen/Friedberger Landstraße Einmündung Hungener Straße
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5854 entstanden aus Vorlage: OF 826/3 vom 29.01.2020 Betreff: Roteinfärbung des Radwegs auf dem Alleenring an Straßenkreuzungen/Friedberger Landstraße Einmündung Hungener Straße Der Magistrat wird gebeten, a) den Radweg auf dem Alleenring an allen Straßeneinmündungen; b) den Radweg an der Friedberger Landstraße, Einmündung Hungener Straße rot einzufärben. Begründung: Zu a) An den Einmündungen der Straßen auf den Alleenring werden Radfahrer häufig übersehen. Zu b) Der Radweg ist vorher und nachher bereits rot eingefärbt (Tankstelle, Netto, Wetteraustraße), lediglich die Hungener Straße wurde ausgespart. Deshalb muss dies nun nachträglich erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1142 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Gefährliches Queren über den Alleenring
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5848 entstanden aus Vorlage: OF 819/3 vom 06.02.2020 Betreff: Gefährliches Queren über den Alleenring Der Magistrat wird gebeten, bei den anstehenden Planungen zur Umgestaltung der nördlichen Richard-Wagner-Straße stadtauswärts (Reduzierung auf eine Fahrspur und Abmarkierung eines Radwegs) die Einfahrtsituation für die von Westen kommenden Fahrzeuge auf der südlichen Fahrspur der Nibelungenallee baulich so umzugestalten, dass das verbotswidrige und gefährliche Queren von Fahrzeugen aus der Brahmsstraße/südliche Richard-Wagner-Straße über die südliche Fahrspur der Nibelungenallee entgegen deren Fahrtrichtung verhindert wird. Dazu könnten für die von Westen auf der Linksabbiegespur ankommenden Fahrzeuge der einspurige Einfahrtbogen nach Norden möglichst eng gehalten werden und die begrenzende Bogen-Nase (Spitze) zur südlichen Fahrspur der Nibelungenallee so weit wie möglich nach Westen gezogen werden, sodass es unmöglich wird, von der Ausfahrt Brahmsstraße/südliche Richard-Wagner-Straße in diesen Einfahrtbogen hineinzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1135 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinderspielplatz
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5844 entstanden aus Vorlage: OF 788/3 vom 09.01.2020 Betreff: Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinderspielplatz Die Nordendstraße, eine Verbindung zwischen Nibelungenallee und Eckenheimer Landstraße, führt am Nordendspielplatz nördlich um diesen herum. Der Nordendspielplatz ist zu jeder Tageszeit sehr gut besucht. Viele Kinder spielen nicht nur auf dem Spielplatz, sondern auch auf dem Gehweg außerhalb des Spielplatzes. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Schwarzburgschule, Kinderkrippen, Kitas und Schülerinnen- und Schülerhorte. Die Nordendstraße ist im gesamten den Spielplatz umgebenden Verlauf zwischen Lenaustraße und Gluckstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325.1 StVO) ausgewiesen. Vor der Kreuzung Nordendstraße/Lenaustraße und in der Zufahrt aus der Brahmsstraße sind entsprechende Verkehrszeichen angebracht. Die meisten Autos fahren jedoch mit überhöhter Geschwindigkeit um den Nordendspielplatz herum. Dies stellt ein erhöhtes Risiko für die spielenden Kinder dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, den bestehenden verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1 StVO) durch Geschwindigkeiten drosselnde Maßnahmen sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 985 Aktenzeichen: 32 1
Können Werbeschilder auch gefährlich sein?
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5858 entstanden aus Vorlage: OF 830/3 vom 29.01.2020 Betreff: Können Werbeschilder auch gefährlich sein? Seit einiger Zeit hängt auf der Friedberger Landstraße stadtauswärts in Höhe Einmündung Wetteraustraße ein "Werbeschild" eines Schnellrestaurants auf der Friedberger Landstraße, dort wird ein U-Turn in 300 Metern als Fahrtweg zum Restaurant auf der anderen Straßenseite angezeigt. Ein U-Turn ist jedoch auf der Friedberger Landstraße an keiner Stelle erlaubt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, das o. g. Werbeschild entfernen zu lassen und durch ein Schild mit der nach Straßenverkehrsordnung erlaubten Zufahrtsmöglichkeit ersetzen zu lassen. Begründung: Vor einigen Tagen kam es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Friedberger Landstraße, Höhe Dortelweiler Straße. Dort hatte ein Auto verbotswidrig einen U-Turn versucht und war mit einem Bus zusammengestoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2020, ST 1287 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Nachfrage zur OM 4693
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5847 entstanden aus Vorlage: OF 791/3 vom 03.01.2020 Betreff: Nachfrage zur OM 4693 Vorgang: OM 4693/19 OBR 3; ST 1752/19 Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Antwort auf die Anregung OM 4693 vom 16.05.2019 nachzureichen. In der Anregung wurde um eine Prüfung der Entsiegelung des Straßenteilstücks auf der Martin-Luther-Straße in Höhe Böttgerstraße gebeten. Mit der Stellungnahme ST 1752 vom 09.09.2019 wurde dem Ortsbeirat 3 lediglich mitgeteilt, dass in der vorgesehenen Frist keine Antwort auf die Vorlage erfolgen konnte. Bis heute blieb der Magistrat eine richtige Stellungnahme schuldig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1752 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1144 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Umfeldplanung ehemaliges Marienkrankenhaus
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5845 entstanden aus Vorlage: OF 833/3 vom 20.02.2020 Betreff: Umfeldplanung ehemaliges Marienkrankenhaus Vorgang: OM 1053/16 OBR 3; ST 1956/17 Die Bauarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Marienkrankenhauses schreiten zumindest äußerlich zügig voran. Der Bauherr hat Verpflichtungen zur Wiederherstellung der Straßendecken und Seitenräume (ST 1956/17). Diese Maßnahmen sollten genutzt werden, um die Gesamtsituation der Straßengestaltung zu verbessern. Die Aufenthaltsqualität sollte durch mehr Grün und Bänke erhöht werden. Radbügel und E-Ladestationen sollten geschaffen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine Planung zur Umgestaltung der Brahmsstraße/Richard-Wagner-Straße/Weberstraße/Nordendstraße angrenzend an das Neubauprojekt auf dem Gelände des ehemaligen Marienkrankenhauses zu erstellen und mit dem Ortsbeirat 3 abzustimmen. Hierbei sollte berücksichtigt werden: a) den Kreuzungsbereich Nibelungenallee/Brahmsstraße/Richard-Wagner-Straße komplett neu zu gestalten. Die Fuß- und Radwegebeziehungen neu zu ordnen, auch im Hinblick darauf, dass an dieser Kreuzung eine Kindereinrichtung entsteht; b) den Kreuzungsbereich Richard-Wagner-Straße/Nordendstraße so umzugestalten, dass die dortige Spielstraße für die Verkehrsteilnehmer deutlich wahrnehmbar wird; c) es sollten mindestens zwei Parkplätze mit Ladestation im Bereich der Richard-Wagner-Straße oder der Brahmsstraße eingerichtet werden; d) im gesamten Bereich sollten mögliche Baumstandorte ermittelt und bepflanzt werden; e) es sollten im gesamten Bereich Fahrradbügel montiert werden; f) in den Kreuzungsbereichen sollten mögliche Standorte für Sitzbänke aus dem Programm "Ausgeruht mobil" geprüft werden; g) Standorte für ein bis zwei Niederflurglascontainer sind zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1956 Antrag vom 09.01.2020, OF 788/3 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 829 Aktenzeichen: 67 0
Parkplatz im Bereich der Hofhausstraße/Friedberger Landstraße/B 521
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5725 entstanden aus Vorlage: OF 921/10 vom 26.01.2020 Betreff: Parkplatz im Bereich der Hofhausstraße/Friedberger Landstraße/B 521 Der Magistrat wird gebeten, den Müll im Bereich des Parkplatzes und der Grünfläche an der Hofhausstraße/Friedberger Landstraß e (B 521) zu beseitigen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft solche Ablagerungen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 970 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1929 Aktenzeichen: 67 4
Grünstreifenbepflanzung - Rothschildallee/Nibelungenallee
Antrag vom 05.02.2020, OF 824/3 Betreff: Grünstreifenbepflanzung - Rothschildallee/Nibelungenallee Seit Jahren hat der Magistrat das Ziel, die artenarme Rasenfläche des Mittelstreifens zwischen den Fahrspuren der Rothschild- und Nibelungenallee mit heimischen Gehölzen zu bepflanzen. Aufgrund der damals bevorstehenden Verlegung der Fernwärmetrasse wurden die Maßnahmen nicht weiter verfolgt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, mehr als eineinhalb Jahre danach, ist der Mittelstreifen immer noch nicht bepflanzt. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzufordern zu berichten, ob die Bepflanzung im Frühjahr 2020 beginnt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 824/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 824/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 824/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1744 2020 Die Vorlage OF 824/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor durch folgenden Satz ersetzt wird: "Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert zu berichten, wann die Bepflanzung beginnt und ob auf dem Mittelstreifen auch eine Blühwiese eingerichtet werden kann." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Mehr Verkehrssicherheit in der Bertramstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5652 entstanden aus Vorlage: OF 759/3 vom 21.11.2019 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit in der Bertramstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Bertramstraße zwischen Nibelungenallee und der Polizeimeister-Kasper-Straße Tempo 30 anzuordnen; 2. einen Fußgängerüberweg über die Bertramstraße auf Höhe der Polizeimeister-Kasper-Straße einzurichten. Begründung: Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Bertramstraße, aber auch für die Kinder in der Kita der Bertramstraße 4a ist die Überquerung der Bertramstraße aktuell gefährlich. Es ist nicht nachvollziehbar, warum in dem südlichen Abschnitt der Bertramstraße nicht Tempo 30 angeordnet ist, während dies nördlich der Bertramstraße ab der Ecke Polizeimeister-Kasper-Straße sehr wohl der Fall ist. Ein Überweg ist in der Bertramstraße selbst nicht vorhanden und es wird mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. An der Einmündung der Polizeimeister-Kasper Straße ist die Einmündung durch Buschwerk und Parkplätze so verbaut, dass ein Überqueren der Bertramstraße praktisch unmöglich ist. Die Einrichtung eines Überwegs macht es deshalb nötig, auch die Aufstellflächen herzustellen, die es aktuell nicht gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 830 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1857 Aktenzeichen: 61 13
Schmalere Einfahrt in die Burgstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5653 entstanden aus Vorlage: OF 760/3 vom 21.11.2019 Betreff: Schmalere Einfahrt in die Burgstraße Vorgang: OM 4044/18 OBR 3; ST 365/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Gefahrenpunkt an der Kreuzung Rothschildallee/Burgstraße Südseite mit Hilfe eines andere n Kurvenradius zu entschärfen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 365 mitgeteilt, dass die Einrichtung eines Zebrastreifens nicht befürwortet wird. Ungeachtet dessen besteht das Problem einer Einfahrt in die Burgstraße vom Alleenring her kommend. Laut Aussagen aus der Anwohnerschaft wird regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit abgebogen und dabei der fußläufige Verkehr und der Radverkehr auf der Verbindung Innenstadt - Seckbach gefährdet. Abhilfe kann ein veränderter Kurvenradius schaffen, der eine erhöhte Geschwindigkeit beim Abbiegen verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4044 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 365 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 831 Aktenzeichen: 32 1
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder schaffen
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5660 entstanden aus Vorlage: OF 794/3 vom 08.01.2020 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder schaffen Auch im Nordend wird immer mehr Fahrrad gefahren, es gibt aber im Straßenraum insgesamt zu wenig sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten für Fahrräder. Der Ortsbeirat bemüht sich deshalb immer wieder, Stellen aufzuzeigen, an denen im Ortsbezirk Fahrräder abgestellt werden können. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Straßen wie der Martin-Luther-Straße oder der Egenolffstraße Fahrradbügel aufzustellen, und zwar in den freien Räumen hinter den Bäumen zwischen den senkrecht parkenden Autos. Auch andere Straßen im Nordend mit vergleichbarer Baumanordnung könnten so mit Fahrradbügeln ausgestattet werden. Begründung: Anwohner haben darauf hingewiesen, dass auf diese Art Abstellmöglichkeiten für Fahrräder auch im Nordend entstehen können wie es sie anderswo ähnlich schon gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 827 Aktenzeichen: 66 2
Friedberger Landstraße (Grenzwert für Stickstoffdioxyde)
Antrag vom 22.01.2020, OF 808/3 Betreff: Friedberger Landstraße (Grenzwert für Stickstoffdioxyde) Die Friedberger Landstraße ist eine der am stärksten verpesteten Straßen stadt-, sogar bundesweit. Der von der EU vorgegebene wissenschaftlich anerkannte Grenzwert für Stickstoffdioxyde wurde im Bundesimmissionsschutzgesetz festgeschrieben. Das Verwaltungsgericht verurteilte Stadt und Land dazu, unverzüglich Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen. Im Dezember 2019 lag noch kein Luftreinhalteplan vor. Auf den bereits geschaffenen Grundlagen muss ein zeitnahes Handlungskonzept entwickelt werden. Der Magistrat wird aufgefordert, die für dieses Jahr notwendigen Mittel zu berechnen und in den Haushalt 2020 einzustellen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 125 2020 Die Vorlage OF 808/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83)
Antrag vom 17.01.2020, OF 685/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, insbesondere während der Bauarbeiten auf der Wilhelmshöher Straße, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Lohrberg erfreut sich jedes Jahr immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren sogar so stark, dass insbesondere an sonnigen Wochenenden ein desaströses Verkehrschaos auf den Straßen und Wegen auf dem Lohrberg herrscht. Folgerichtig hat der Magistrat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht und versuchte mit ersten Maßnahmen den Berger Weg zu befrieden. Allerdings nicht mit dem angestrebten Erfolg. Insbesondere der Lohrbergbus, die Linie 83, ist eine Linie mit Potential. Sie wird aber kaum genutzt aus den folgenden Gründen: Der Berger Weg ist eng und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt. Es kommen kaum noch PKWs hindurch, geschweige denn ein Kleinbus. Durch die Tatsache, dass der Bus nur zwischen Lohrberg und Friedberger Warte pendelt, muss er, nachdem er sich durch den Berger Weg gekämpft hat, in einem unnötigen und aufwendigen Manöver wenden und durch den immer noch verstopften Berger Weg zurückfahren. Den Zeitplan hält er dadurch schon ab der ersten Fahrt nicht mehr ein. Der Magistrat muss doch genauso wie der Ortsbeirat erkennen, dass eine Ringbuslinie daher mehr Vorteile bietet: Der Bus muss nicht mehr durch den verstopften Berger Weg zurück, sondern fährt über den Klingenweg in Richtung Bergen ab. Die dortige Schranke bedient nur der Busfahrer. Sie wird umgehend wieder geschlossen, um ein unberechtigtes Befahren zu verhindern. Nun erreicht der Bus weitere umliegende Stadtteile und kann aus einem viel größeren Bereich nicht mobile Menschen umweltfreundlich zum beliebten Ausflugsziel bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 81 2020 Die Vorlage OF 685/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors wie folgt lautet: "Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, von der Friedberger Warte über den Berger Weg zur Vilbeler Landstraße über die Friedberger Landstraße zurück zur Friedberger Warte, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt." und der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Förderung des Radverkehrs, Radspurlückenschluss Friedberger Landstraße
Antrag vom 09.01.2020, OF 764/3 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Förderung des Radverkehrs, Radspurlückenschluss Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden im Haushalt 2020/21 ausreichend zusätzliche Mittel zur Planung und zur qualitativ guten Umsetzung des Radspurlückenschlusses Friedberger Landstraße in den Haushalt bereitgestellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 130 2020 Die Vorlage OF 764/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Presseinfo des Magistrats vom 03.12.2019 zur Bewertung des Baumbestands im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark (Günthersburghöfe)
Antrag vom 02.01.2020, OF 776/3 Betreff: Presseinfo des Magistrats vom 03.12.2019 zur Bewertung des Baumbestands im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark (Günthersburghöfe) Der Magistrat hat in o. a. Presseinfo die Ergebnisse einer Erfassung des Baumbestandes auf dem Areal des B-Plans Nr. 880 bekannt gegeben, die hier knapp zusammengefasst wird: Als wertvoll werden 38 Bäume bewertet, von denen 31 erhalten werden können. Die als wertvoll und zu erhaltend eingestuften Bäume sind Walnussbäume, verschiedene Ahorne, Eichen, Lärchen, Kirschen und eine große Kiefer. An der Friedberger Landstr. und der Dortelweiler Str. bleiben alle 41 Straßenbäume erhalten. Von den weiteren 66 erfassten, jedoch nicht als wertvoll eingestuften Einzelbäume und Baumgruppen entfallen 41. Den entfallenden Bäumen stehen grundsätzlich Neupflanzungen in den öffentlichen und privaten Grünflächen gegenüber. Weiter werden in den Straßenräumen und auf den Plätzen Bäume gepflanzt. Die BI GRÜNE LUNGE hat in einer Pressemitteilung vom 08.12.19 die Ergebnisse der vom Magistrat beauftragten Erfassung und Bewertung des Baumbestandes in Frage gestellt. Eine der Kernforderungen der BI sei die Erfassung der Bäume, die gefällt werden sollen. Die in der Magistrats-Presseinfo thematisierte Erfassung existiere nicht. Schon beim Durchgang der Grünen Lunge sei zu erkennen, "dass es ein Vielfaches der beschriebenen Zahl an wertvollen Bäumen" gebe. Aus der Presseinfo des Magistrats spreche vollständige ökologische Inkompetenz, sie sei realitätsfern und beschönigend. Dies vorangestellt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen: - Welche Institution, welches Unternehmen wurde mit der Erfassung und Bewertung des Baumbestandes auf dem Areal des B-Plans Nr. 880 beauftragt? - Welche Themen und Fragestellungen liegen dem Auftrag zugrunde? - Welche Kriterien liegen der Klassifizierung einzelner Bäume und des Baumbestandes insgesamt in wertvoll, weniger wertvoll, nicht wertvoll zugrunde? - Ist der Magistrat bereit, eine qualifizierte Erfassung der Bäume, die gefällt werden sollen, zu beauftragen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 776/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1590 2020 Die Vorlage OF 776/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste und der zweite Absatz des Tenors ersatzlos entfallen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerkes (Variante L1) der A 661
Antrag vom 22.12.2019, OF 656/11 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerkes (Variante L1) der A 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020 werden fortlaufend Investitions- und Planungsmittel eingestellt um die Volleinhausung inkl. Integration und Schließung des Galeriebauwerks Seckbach (Variante L1) - Oströhre 1.300 m, Weströhre 1.200 m zu realisieren. Notwendig ist, in Abstimmung mit Bund und Land, die komplette Einhausung bis einschließlich Autobahndreieck Erlenbruch und in der Verlängerung bis Höhe Ratsweg. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die A661 stellt schon jetzt eine enorme Belastung für die Bevölkerung in Bornheim, Seckbach und dem Riederwald dar. Mit Fertigstellung des Riederwaldtunnels ist durch die Anbindung an die A66 mit deutlich mehr Verkehr zu rechnen. Die aktuelle Verkehrsprognose 2030 zeigt das nach Inbetriebnahme deutlich mehr PKW und LKW täglich auf der A661 unterwegs sein werden. Zwischen dem Autobahndreieck Erlenbruch und der Anschlussstelle Friedberger Landstraße kann in Spitzenzeiten nur noch eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h erreicht werden. Die Unfallgefahr ist beträchtlich. Somit ist an mehreren Stunden am Tag ist mit schleichendem bis stehendem Verkehr auf der Autobahn zu rechnen und damit einhergehend mit einer besonders hohen Schadstoffbelastung, zusätzlich sorgt der permanente Lärmteppich, den die Autobahn verursacht für Stresssymptome, die chronische Erkrankungen begünstigen. Um BürgerInnen vor Schadstoffen und Lärm wirkungsvoll zu schützen ist die Volleinhausung die einzige Möglichkeit, Lärmschutzwände alleine sind nicht ausreichend, dies wird bereits jetzt in Seckbach und in Bornheim deutlich - trotz Lärmschutzwänden sind die Anwohner nicht geschützt, weil die Bereiche oberhalb der Autobahn liegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 656/11 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 54 2020 Die Vorlage OF 656/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff der Wortlaut "(Variante L1)" und im Antragstenor die Worte "(Variante L1) - Oströhre 1.300 m, Weströhre 1.200 m" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener Straße
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5538 entstanden aus Vorlage: OF 747/3 vom 20.11.2019 Betreff: Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener Straße Auf dem Gewerbeareal an der Friedberger Landstraße/Hungener Straße steht das der BG BAU gehörende Hochhaus seit einiger Zeit leer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. im Benehmen mit dem Eigentümer: ob die Ertüchtigung und der Umbau des Bürogebäudes oder eines Teils des Gebäudes in Wohnraum möglich ist und vom Eigentümer ggf. mitgetragen wird, oder ob die Stadt das Haus ggf. kaufen kann; 2. im Benehmen mit der University of Applied Sciences (UAS): a) ob ein Bedarf für die Schaffung von Wohnraum für Studierende (für WGs, Single- und Familienwohnungen) an diesem Standort gesehen wird; b) ob ein Raumbedarf der UAS für den Lehrbetrieb an diesem Standort gesehen wird; 3. ob sich Erhalt und Umbau des Hochhauses wie oben angedeutet mit den mittel- und langfristigen Planungen verträgt, die der Magistrat mit dem Areal an der Hungener Straße in Zusammenhang mit der Entwicklung des Ernst-May-Viertels und des Wohnquartiers Günthersburghöfe verfolgt. Begründung: Der Magistrat hat bei der schrittweisen Umwandlung des Areals eine aktive und gestaltende Rolle wahrzunehmen und sicherzustellen, dass bei sich anzeigenden Veränderungen alles getan wird, um soweit als möglich die Interessen des städtischen Gemeinwesens durchsetzen zu können. Dazu gehört, zu prüfen, ob der Umbau des Hochhauses ermöglicht, Wohnraum vorrangig für Studierende der UAS und Flächen für den Lehrbetrieb der UAS zu schaffen und so das Potenzial für eine positive Entwicklung des Areals hat - und dann ggf. auch zu handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2020, ST 896 Aktenzeichen: 61 00
500 unterirdische Parkplätze - Parkchaos eindämmen
Anregung vom 31.10.2019, OA 498 entstanden aus Vorlage: OF 544/3 vom 10.10.2018 Betreff: 500 unterirdische Parkplätze - Parkchaos eindämmen Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.04.2020, 30.07.2020, 23.11.2020, 10.05.2021, 02.12.2021, 08.04.2022 und 05.09.2022 Die Parksituation ist in weiten Teilen des Nordends katastrophal. Autos fahren im Zuge der Parkplatzsuche unnötig lange durch die Wohnquartiere. Die Straßen sind in den Abendstunden komplett, auch an nicht zulässigen Stellen, zugeparkt. Der Ortsbeirat 3 begrüßt deshalb Maßnahmen im Sinne einer Parkraumbewirtschaftung, die den Anwohnern im Rahmen des Bewohnerparkens für Parkplätze im öffentlichen Straßenraum Vorrang einräumt und auswärtige Nutzer über Parkgebühren auch in Wohngebieten stärker an den Kosten beteiligt. Weitere Entlastung ist jedoch zwingend erforderlich, deshalb muss unabhängig davon die Standortsuche für mögliche Anwohnerquartiersgaragen in öffentlicher oder privater Hand weiter vorangehen. Hierbei sollten stets auch Fahrradabstell- und Carsharing-Plätze sowie Ladestationen für alternative Antriebstechnologien (Strom, Wasserstoff) in das Betreiberkonzept mit eingebunden werden. Die Kombination mit anderer oberirdischer Nutzung wie Wohnen oder Gewerbe sollte im Gespräch mit möglichen Investoren angesprochen werden. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit dem Ziel der Schaffung von 500 zusätzlichen unterirdischen Parkplätzen nochmals als mögliche Standorte für Anwohnerquartiersgaragen im Nordend ergebnisoffen zu prüfen: a) Ehemaliger Löschteich im Bereich Günthersburgallee/Rothschildallee; b) Parkplatz Maingau-Krankenhaus; c) Freies Grundstück Friedberger Landstraße/Bethmannpark; d) Richard-Wagner-Straße zwischen Brahmsstraße und Eckenheimer Landstraße; e) Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek; 2. weitere mögliche Standorte zu suchen und hier auch auf die Erfahrungen aus anderen Städten zurückzugreifen; 3. auf jeden Fall 50 Prozent der unterirdisch geschaffenen Parkplätze für eine oberirdische Entlastung zu nutzen, d. h. die entsprechende Zahl von Stellplätzen entfällt oberirdisch zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und der allgemeinen Aufenthaltsqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 486 Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 498 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 498 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 498 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 498 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Fristverlängerung um drei Monate) Beschlussausfertigung(en): § 5221, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 § 5832, 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 25.05.2020 § 6169, 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.08.2020 § 7232, 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.02.2021 § 572, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 § 1122, 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.01.2022 § 1819, 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 31.05.2022 § 2351, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022 Aktenzeichen: 61 00
BG-BAU-Hochhaus statt Neubau „Grünes Haus“
Antrag vom 31.10.2019, OF 746/3 Betreff: BG-BAU-Hochhaus statt Neubau "Grünes Haus" Das 14stöckige Hochhaus der BG Bau , Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ,steht, von der Hausmeisterwohnung abgesehen, seit geraumer Zeit leer. Im April 2018 wurde allen Mieter*innen gekündigt, und in diesem Jahr ist das Rechen- und Verwaltungszentrum der Berufsgenossenschaft ausgezogen. Der Leerstand so vieler Wohnungen ist ein Skandal, zumal in unmittelbarer Nähe des geplanten neuen Wohngebiets Günthersbutghöfe, wo neue Wohnungen auf Kosten einer wichtigen Klimaschneise und eines artenreichen Grüngürtels entstehen sollen, zudem ist dort auch ein Hochhaus mit 16 Stockwerken an der Friedberger Warte vorgesehen; für betroffene Bürger ein Beispiel für eine "groteske und zynische Stadtplanung". Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen er ergreifen will, um dem Widerspruch, Leerstand auf der einen - und dem Bau neuer ,äußerst umstrittener Wohnungen auf der anderen Seite entgegenzutreten. Eine Möglichkeit wäre z.B., das BG Hochhaus zu kaufen und Wohnungen einzurichten, wie z. B. Studentenwohnungen. Das würde den Bau des Hochhauses an der Friedberger Warte überflüssig machen. Des weiteren wäre zu prüfen, ob der Wohnungsbau im Rahmen der geplanten Günthersbutghöfe sich ausschließlich auf bereits bestehende versiegelte Flächen an der Friedberger Landstraße beschränken könnte. Dadurch würde der größte Teil der Grünen Lunge von Baumaßnahmen verschont und die Kleingärten würden erhalten blieben. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2019, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 746/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)
Nächtliches Tempo 30 auf der Adickesallee
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5333 entstanden aus Vorlage: OF 932/2 vom 25.09.2019 Betreff: Nächtliches Tempo 30 auf der Adickesallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die auf der Nibelungenallee bestehende nächtliche Tempo-30-Regelung auch auf der Adickesallee im Abschnitt zwischen Eckenheimer Landstraße und Autobahnbeginn der Bundesautobahn 66 gegebenenfalls abschnittweise fortgeführt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 30 Aktenzeichen: 32 0
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